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Bauoberleitung und Bauüberwachung für Behelfsumfahrung und Ersatzneubau an A4/L136

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:07 (Europe/Berlin)

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10554 - Autobahn - LB Ingenieurbauwerke (Teil I) - Vers. (11/22)

Leistungen

für

Bauoberleitung / Bauüberwachung

Projekt:«Projektnummer» «ProjektName»
Leistung:«Vertragsnummer» A4/L136 - Bauoberleitung und Bauüberwachung

Inhaltsverzeichnis

A. BESCHREIBUNG DER AUFGABE ...................................................................... 1

  1. ALLGEMEINES ............................................................................................... 2

  2. BESCHREIBUNG DES INGENIEURBAUWERKS ......................................... 2

  3. LEISTUNGSBESCHREIBUNG DER INGENIEURLEISTUNGEN ................... 4

3.1 An der Ausführung Beteiligte ................................................................................................. 6

3.2 Leistungen des Auftraggebers ............................................................................................... 6

3.3 Übergeordnetes Management ................................................................................................. 7 3.3.1 Projektbesprechung ................................................................................................................... 7 3.3.2 Bauphasenpläne und Personaleinsatzplan ................................................................................ 7 3.3.3 Leitungsumverlegungen Dritter .................................................................................................. 7 3.3.4 Erläuterungen für die Bauabrechnung, Rechnungslegung: ....................................................... 7

3.4 Leistungsbilder ......................................................................................................................... 8 3.4.1 Funktionstrennung zwischen Bauoberleitung und Bauüberwachung ........................................ 8 3.4.2 Bauoberleitung (BOL) ................................................................................................................. 8 3.4.3 Örtliche Bauüberwachung (öBÜ) ............................................................................................... 9 3.4.4 Vermessungstechnische Bauüberwachung ............................................................................. 12 3.4.5 Bauwerksprüfung ..................................................................................................................... 12 3.4.6 Geotechnische Baubegleitung ................................................................................................. 13 3.4.7 Koordination Gutachter und Kontrollprüfer ............................................................................... 14 3.4.8 Abfall- und Wertstoffmanagement ............................................................................................ 14 3.4.9 Fertigungsüberwachung ........................................................................................................... 14 3.4.10 Archäologische Baubegleitung ............................................................................................... 16

3.5 Digitales Baustellenmanagement ......................................................................................... 21 3.5.1 Bauabrechnung Dashboard-basierte Auswertung ................................................................... 21 3.5.2 Planlaufmanagement (PLM) .................................................................................................... 24

  1. ANFORDERUNGEN AN DIE ZU ÜBERGEBENDEN DATEN UND DOKUMENTE .......................................................................................................... 25

  2. HINWEISE ZU POSITIONEN ........................................................................ 26

A. Beschreibung der Aufgabe

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1. Allgemeines

Für die Bauleistungen an der Behelfsumfahrung sowie dem Ersatzneubau A4/L136 in Untereschbach/Overath wird im Rahmen dieser Ausschreibung eine Bauoberleitung (BOL) und eine Bauüberwachung (BÜ) gesucht. Die Leistungen werden im Rahmen eines Stufenvertrags betreut und geleitet.

Die hier gegenständlichen Leistungen umfassen folgende zwei Stufen:

Die Stufe 1 beinhaltet die Leistungen für die Erstellung der Behelfsumfahrungen. Gemäß Bauzeitenplan in Anlage B entspricht dies den Bauphasen 1 bis 6. Sie beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach aktuellem Bauzeitenplan nach 14 Monaten. In dieser Stufe sind alle Leistungen der vorliegenden Ausschreibung erforderlich. Aufgrund der verspäteten Beauftragung des Bau-AN für die Behelfsumfahrung wird sich der Bauzeitenplan entsprechend verschieben. Der als Anlage beigefügte Bauzeitenplan (Anlage B) dient lediglich zum Umreißen der Bauaufgabe und hat keinen Vorgabecharakter.

Die Stufe 2 beinhaltet die Leistungen für die Erstellung des Ersatzneubaus. Gemäß Bauzeitenplan in Anlage B entspricht dies den Bauphasen 7 bis 9. Die Stufe 2 ist von der Fertigstellung der Stufe 1 abhängig und kann erst beginnen, sobald die beiden Behelfsbrücken verkehrlich in Betrieb genommen wurden und der Bau-AN für den Ersatzneubau gebunden wurde. Die Bauleistungen sollen zeitlich aneinander anschließen, sodass auch die Leistungen aus dieser Ausschreibung direkt anschließen werden. In dieser Stufe sind alle Leistungen der vorliegenden Ausschreibung erforderlich. Sie beginnt mit Ende der Leistungen zu Stufe 1 und endet nach aktuellem Bauzeitenplan nach 36 Monaten, vrsl. im 4. Quartal 2030.

2. Beschreibung des Ingenieurbauwerks

Im Zuge von Erhaltungsmaßnahmen an der BAB 4, westlich der Anschlussstelle Untereschbach, ist bei BAB-km 97,838 ein Ersatzneubau eines Überführungsbauwerks (BW-Nr. alt 5009685 – BW-Nr. neu 5009 672) vorgesehen. An dieser Stelle wird die Landstraße 136/Olper Straße von der Autobahn 4 (4 Fahrstreifen) überquert (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 – Katasterkartenauszug Das Überführungsbauwerk der A4 (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3), westlich der Anschlussstelle Untereschbach, Betriebskilometer 97,838 der Bundesautobahn (BAB), wurde im Jahr 1968 gebaut und weist nach der letzten Hauptprüfung vom 13.04.2022 sowie nach der letzten Sonderprüfung am 06.04.2023 jeweils die Zustandsnote 3,0 auf. Die Nachweise zur Trag- und Gebrauchsfähigkeit gemäß

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der Nachrechnungsrichtlinie, konnten für das geforderte Ziellastniveau nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden. Wegen des baulichen Zustandes und der zukünftigen verkehrlichen Nutzung, wurde der Ersatzneubau des Bauwerks beschlossen. Zur Unterstützung des Bauwerks wurde in 2024 ein Traggerüst unter das Bestandsbauwerk gebaut. Ein Havariefall kann damit ausgeschlossen werden. Das Traggerüst ist im Zuge des Ersatzneubaus wieder zurückzubauen.

Abbildung 2 – Überführungsbauwerk Ansicht Nord

Abbildung 3 – Überführungsbauwerk Ansicht Süd Der Querschnitt des Ersatzneubaus wird verbreitert, demzufolge wird die Fahrbahn südseitig und nordseitig auf die Querschnittsverbreiterung angepasst. Im Nordwesten muss die Dammböschung aufgrund eigentumsrechtlicher Belange durch eine Stützwand (Verlängerung der Flügelwand des Ersatzneubaus) ersetzt werden. Die Stützwand erstreckt sich über ca. 100 m bis etwa in Höhe des nördlichen Auslassbauwerks der Bachdurchleitung des Eschbachs. Im Kreuzungsbereich wird parallel neben dem Eschbach eine Entwässerungsleitung DN 300 durch den Damm geführt. Auf der Nordseite der BAB 4 tangiert das Auslassbauwerk der Durchleitung den voraussichtlichen Verlauf der nordwestlich zu planenden neuen Stützwand und ist entsprechend zu berücksichtigen. Im Nordosten muss eine weitere Stützwand angeordnet werden. Diese wird aufgrund der Fahrbahnverbreiterung notwendig, um den anstehenden Hang sicher abzufangen. Auf den Außenkappen des Bauwerks, auf der nordwestlichen Stützwand sowie auf der nordöstlichen Stützwand sind Lärmschutzwände vorgesehen.

In Fahrtrichtung Olpe bei ca. BAB-km 97+490 bis 97+550 ist nach den vorliegenden Planunterlagen im Bankettbereich eine Wendeanlage für LKWs / Baustellenandienung bzw. eine Baustellenzufahrt zur Materialanlieferung vorgesehen.

Der Verkehr muss auf der BAB 4 während der Gesamtmaßnahme des Ersatzneubaus aufrechterhalten werden. Da es sich bei dem Bestandsbauwerk um einen einteiligen Überbau handelt, der nicht halbseitig geschnitten und zurückgebaut werden kann, sind aufwendige Bauphasen erforderlich. Um die verkehrlichen Vorgaben gewährleisten zu können, sind deshalb zwei Hilfsbrücken mit bauzeitlicher Umfahrung erforderlich. Die Umfahrung verläuft südlich der bestehenden BAB 4. Für die Fahrtrichtung Olpe ist die südliche Hilfsbrücke im Bereich der heutigen Dammböschungen der Autobahn vorgesehen. Die nördliche Hilfsbrücke FR Köln wird im Bereich des Bestands der Richtungsfahrbahn Olpe angeordnet. Dazu müssen der Überbau und Teile der Unterbauten des Bestandsbauwerks im Vorfeld der Montage der Hilfsbrücke abgebrochen werden. Die Tiefgründungen für das Widerlager der Hilfsbrücke werden im hinterfüllten Bereich des Bestandsbauwerks vom Niveau der Bestandsfahrbahn der BAB 4 aus hergestellt.

Der als Anlage zur Ausschreibung beigefügte Bauphasenplan dient lediglich zum Umreißen der Bauaufgabe und hat keinen Vorgabecharakter.

Die BAB 4 ist eine wichtige überregionale Verkehrsstrecke in Ost-West-Richtung und verbindet den Großraum Köln von der BAB 3 aus mit dem Sieger- und Sauerland und der im Osten verlaufenden BAB 45. Die BAB 4 verläuft durch das deutsche Mittelgebirge (Bergisches Land) und weist eine sehr

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angepasste Streckenführung auf mit erheblichen Steigungs- und Gefällestrecken sowie mit Einschnittsbereichen und Brückenbauwerken.

Die BAB 4 ist gemäß RAA in die EKA 1 A als überregionale Autobahn einzustufen und entspricht gemäß RIN 2008 [3] der Straßenkategorie AS I. Sie weist gemäß Straßenverkehrszählung von 2021 im untersuchten Abschnitt einen DTV von 61.056 Kfz/Tag und einem Schwerverkehrsaufkommen von 7.200 Kfz/Tag (SV-Anteil: 11,8 %) (Quelle: www.nwsib-online.nrw.de, Zählung 2021, Stand: März 2024). Auf der gesamten Länge ist die Autobahn 4-streifig ausgebaut. Der Streckenabschnitt zwischen der AS Moitzfeld und der AS Untereschbach ist im BVWP 2030 als Maßnahme des weiteren Bedarfs kategorisiert. Ziel ist hierbei eine Erweiterung des Querschnitts auf 6 Fahrstreifen mit einer Fahrstreifenaddition bzw. Subtraktion an der AS Untereschbach.

Die Anpassung erfolgt auf ca. 434 m der BAB 4 zwischen den Stationen 97+584 und 98+018. Die L 136 wird auf ca. 230 m angepasst. Die BAB 4 wird basierend auf einem Regelquerschnitt RQ 31 gemäß RAA an die aktuellen technischen Regelwerke angepasst, wobei die regelkonforme Mittelstreifenbreite von 4,0 m nur im Bereich des Brückenbauwerks umgesetzt wird. Die L 136 wird in der bestehenden Breite mit einer angepassten Querschnittsaufteilung und Änderungen an den Ausbauenden für die Ein- und Ausleitungen für Radfahrer angepasst.

Die Bauzeit der Gesamtmaßnahme wird aktuell bis Ende 2030 geschätzt.

Bauwerkskenndaten Bestandbauwerk

ASB Nr.5009 685
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)004-097,838
BauwerksnameUnterführung L136 (BW 38)
Brückenklasse45 (nach DIN 1072) mit Traggerüst; 30 ohne Traggerüst
Gesamtlänge27,07 m
Breite zwischen Geländer⟂ = 32,75 m; ∠ = 54,76 m
Stützenweiten⟂ = 14,08 m; ∠ = 27,07 m
Brückenfläche887,00 m²
Lichte Höheca. 4,50 m bis ca. 5,20 m
Kreuzungswinkel36,80 gon
Für Bestandsbauwerke:
KonstruktionEinfeldträger
Hauptbaustoff des ÜberbausStahlbeton
Letzte Hauptprüfung13.04.2022
Bauzustandsnote3
Baujahr1968
Einzelstützweite / Blocklängen⟂ = 14,80 m; ∠ = 27,07 m (Lichtes Maß)

3. Leistungsbeschreibung der Ingenieurleistungen

Der Aufgabenbereich für die „BOL/BÜ“ umfasst u. a. folgende Positionen:

  • Bauoberleiter Verkehrsanlagen
  • Bauoberleiter konstruktiver Ingenieurbau
  • Bauüberwacher Ingenieurbau/ Stahlbau
  • Bauüberwacher Verkehrsanlagen
  • Fertigungsüberwachung
  • Abrechner
  • Prüfer Ausführungs- und Bestandsunterlagen
  • Bauüberwacher Vermessung
  • Abfall- und Wertstoffmanagement

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  • Bauwerksprüfer
  • Geotechnische Baubegleitung
  • Koordinator Gutachter und Kontrollprüfungen
  • Archäologische Baubegleitung

Es ist ein öBÜ-Team seitens des AN aufzustellen, dass die Aufgaben verantwortet.

Folgende Bauleistungen sind zu überwachen: • Baustellenverkehrsführung Behelfsumfahrung und Ersatzneubau • Verkehrsanlage bauzeitlich und Endzustand inkl. Markierung, FRS • Behelfsumfahrung einschl. Herstellung KBE-Wand und Erdarbeiten • Einbau der Behelfsbrücken einschl. Herstellung der provisorischen Entwässerung • Rückbau Traggerüst und Bestandsbauwerk • Neubau der geplanten Entwässerungseinrichtungen in dem betreffenden Baubereichen • Herstellung des neuen Brückenbauwerkes einschl. Widerlager, Stützwände und LSW • Rückbau der Behelfsbrücken einschl. Verkehrsanlage Behelfsumfahrung, KBE-Wand, Erdarbeiten und provisorischen Entwässerung • Tieferlegung der L 136

Abbildung 4 – Übersicht der Aufgaben

Der AN dieses Vertrages erbringt die Leistung nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik, aktuellen ZTV-ING, aktuellen TL/TP-ING, aktuellem M-BÜ-ING, den Vorschriften und Regelwerken des BMV und der Straßenbauverwaltung sowie den gesetzlichen Bestimmungen und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistung qualifiziert ist.

Die Eignung der Mitarbeiter ist durch die Vorlage von Kompetenzprofilen, inkl. einer Projektreferenz- liste nachzuweisen. Der Mitarbeiter muss einen PKW Führerschein Klasse B vorweisen können sowie der deutschen Sprache, in Wort und Schrift, mächtig sein. Für Nicht-Deutsch-Muttersprachler sind dem AG Nachweise von Deutschkenntnissen auf das Niveau C2 (Goethe-Zertifikat C2 - Großes Deutsches Sprachdiplom) vorzulegen.

Die Verfügbarkeit des Personals muss der AN uneingeschränkt gewährleisten. Das Team der örtlichen Bauüberwachung besteht aus den im Teilnahmeantrag benannten Personen und erfüllt die darin

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genannten Kriterien. Personelle Änderungen sind dem AG anzuzeigen und bedürfen dessen schriftlicher Zustimmung.

Die Leistungserbringung erfolgt an allen Werktagen mit mehreren Kolonnen in 2-Schichtbetrieb von 6:00 bis 22:00 Uhr. Eine Ausführung der Bauarbeiten im 2-Schichtbetrieb ist dementsprechend einzukalkulieren. Für mindestens einen Mitarbeiter der Bauüberwachung wird eine verpflichtende Anwesenheit auf der Baustelle bzw. im Baubüro von Montag bis Samstag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr verbindlich festgeschrieben. Bei Terminen und Besprechungen, ist mit einer längeren Dauer zu rechnen.

Eine Rufbereitschaft für die übrigen Wochenenden oder an Feiertagen, inkl. der Benennung der Verantwortlichen, ist seitens des AN einzurichten. Ein Personaleinsatzplan ist dem AG monatlich im Voraus vorzulegen. Darüber hinaus wird die Anwesenheit des AN in Abhängigkeit der auszuführenden Leistungen, z.B. Aufmaß Termine, Durchführung der Kontrollprüfungen etc., gem. HVA, M-BÜ-K und M-BÜ-ING erforderlich.

Die Abstimmung der Wochenendarbeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem AG und der anordnenden Verkehrsbehörde bzw. der zuständigen BAB-Polizeidienststelle.

Die Abnahme der Verkehrsführung bzw. der jeweiligen Bauphase ist einmal bei Tageslicht und einmal ohne Tageshelligkeit durchzuführen.

3.1 An der Ausführung Beteiligte

Das gesamte Projektteam besteht aus verschiedenen Parteien. Hierbei ist zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber), einem externen Nachtragsmanagement, dem Auftragnehmer (BOL, BÜ) und den unterschiedlichen bauausführenden Auftragnehmern (AN-Bau) zu unterscheiden. Der Auftragnehmer fungiert außerdem als Bindeglied zwischen AN-Bau, den weiteren externen Auftragnehmern und dem AG.

Im Zuge des Ersatzneubaus des Unterführungsbauwerks Untereschbach (BW-Nr. alt 5009685 – BW- Nr. neu 5009 672) werden die unmittelbar anschließenden Abschnitte der BAB 4 erneuert und die Landesstraße L136 höhenmäßig angepasst. Aktuell sind folgende Beauftragungen bereits erfolgt bzw. werden noch erfolgen ggfs. ergeben sich im Zuge der Ausschreibung zum Ersatzneubau noch weitere Fachbaulose:

Vertrags-Nr.BezeichnungAN
45-22-0067BehelfsbrückenExtern
45-23-0075Verkehrssicherung TraggerüstExtern
45-26-0072BehelfsumfahrungOFFEN
45-26-0079Verkehrsführung BehelfsumfahrungOFFEN
45-xx-xxxxErsatzneubauOFFEN
45-xx-xxxxVerkehrsführung ErsatzneubauOFFEN
Open-House-VertragPrüfingenieurExtern
45-25-5031NachtragsmanagementExtern
45-21-5063UmweltbaubegleitungExtern

3.2 Leistungen des Auftraggebers

Der Bau-AN für die Behelfsumfahrung hat ein Baubüro aus Containern für den AG zu errichten. Die EDV-technische Ausstattung für das Baubüro sowie sämtliche Hard- und Software ist vom AN zu stellen und in die Nebenkosten einzurechnen.

Alle für die Projektabwicklung erforderlichen Unterlagen wie Ausschreibungen, Abstimmungen mit Dritten, Verträge und Planunterlagen werden dem AN zur Verfügung gestellt.

Seitens des AG wird das Managementsystem CDE Infrastructure (bekannt als EPLASS CDE) der Firma Thinkproject GmbH zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung, der Betrieb und Administration sowie Einweisung weiterer Projektbeteiligter obliegt dem AG. Die Lizenz- und Wartungskosten der CDE Infrastructure werden vom AG übernommen.

Die Umweltbaubegleitung für die Maßnahme wird durch den AG zur Verfügung gestellt.

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3.3 Übergeordnetes Management

3.3.1 Projektbesprechung

Die Baubesprechungen finden i. d. R. wöchentlich mit allen am Bau Beteiligten (z.B. Ver- und Entsorgungsunternehmen, Behörden, AG, Anliegern und Dritter) statt und sind durch die BOL zu veranlassen, moderieren und protokollieren. Im Zuge der Leistungserbringung sind weitere Besprechungen mit dem AG, den ausführenden Baufirmen und sonstigen Dritten sowie sonstige Abstimmungstermine erforderlich. Die Protokollierung von Besprechungen ist grundsätzlich in Echtzeit während der Termine durch den AN durchzuführen.

Die Vorbereitung der Baubesprechungen beinhaltet die rechtzeitige Einladung aller erforderlichen Beteiligten (AG, Bau-AN, SiGeKo, UWB etc.) sowie ein Vorgespräch mit dem AG vor Beginn jeder Baubesprechung.

Die Moderation und Protokollierung umfasst die zeitliche und inhaltliche Führung der Baubesprechungen anhand vorab mit dem AG festgelegter Besprechungspunkte, einschließlich deren schriftlichen Protokollierung und Unterzeichnung.

Der Versand des Protokolls an alle Beteiligten erfolgt - nach vorheriger Abstimmung mit dem AG - spätestens am zweiten Werktag nach der Besprechung per E-Mail als PDF-Dokument.

Die Teilnahme an diesen Besprechungen inkl. Vor- und Nachbereitung ist im Honorar zu berücksichtigen.

Der AN stellt im Vorfeld von Besprechungen sicher, dass bei der Durchführung der Besprechungen aus seinem Hause Mitarbeiter mit den erforderlichen Fach- und Entscheidungskompetenzen anwesend sind.

Die Besprechungen werden in den Räumlichkeiten des AG (Deutz-Kalker-Str. 18 – 26, 50679 Köln), vor Ort (BE-Fläche Olper Straße in Untereschbach), oder per Webex anberaumt.

3.3.2 Bauphasenpläne und Personaleinsatzplan

Der aktuelle Personaleinsatzplan für die örtliche Bauüberwachung und mit nachrichtlicher Darstellung der Einsatzzeiten für den Bauoberleiter ist vom AN regelmäßig in enger Abstimmung mit dem AG zu erstellen und fortzuschreiben.

Folgende Angaben sind stets zu aktualisieren: • der tatsächliche Leistungsbeginn • der tatsächliche Baubeginn • der bislang erfolgte sowie der zukünftig beabsichtigte Personaleinsatz - unter Berücksichtigung des von dem AN Bau zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen weiteren Bauablaufs - • ggf. bereits vorgenommene bzw. beabsichtigte und mit dem AG abgestimmte Personaländerungen

Die Vorlage dieses aktualisierten Personaleinsatzplanes ist Voraussetzung für die Abschlagszahlung für Bauüberwachungsleistungen. Zu jedem Monatsbeginn ist dem AG ein fortgeschriebener Personaleinsatzplan unter Beachtung der vertraglich vereinbarten BÜ-Gesamteinsatzzeit vorzulegen. Der aktuelle Bauphasenplan bildet die Grundlage für die Termin- und Kostenkontrolle des zu erstellenden Gewerks. Bauphasenpläne sind stets gemäß dem aktuellem Bautenstand fortzuschreiben.

3.3.3 Leitungsumverlegungen Dritter

Im Zuge der Baumaßnahmen kann es notwendig werden, Leitungen Dritter zu verlegen. Sollten diese Arbeiten notwendig werden, wird dies durch die entsprechenden Versorgungsträger veranlasst. Durch den AN sind diese Leistungen im Rahmen dieses Vertrages zu unterstützen und mit den bauausführenden Firmen der Baumaßnahme zu koordinieren. Die erforderlichen Hinweise zu den nötigen Verlegungen und die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen/Auflagen zum Schutz der Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsunternehmen abzustimmen.

3.3.4 Erläuterungen für die Bauabrechnung, Rechnungslegung:

Durch den AN werden alle Rechnungen der zur Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Arbeiten fachtechnisch festgestellt. Dies umfasst die Feststellung der Richtigkeit der ordnungsgemäßen und

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sachgemäßen Erbringung der Leistungen und beinhaltet die Richtigkeit der Rechenansätze und Mengenermittlung unter Berücksichtigung der Vordersätze.

Die Bearbeitung erfolgt mit einem REB-kompatiblen Programm. Die bearbeitete Rechnung wird an den AG als D11-Datei (gemäß aktuell bei der Autobahn GmbH gültigen REB) übergeben. Die abschließende Feststellung erfolgt durch den AG. Die Abrechnungen mit den vertraglich zu berücksichtigten Unternehmen erfolgt entsprechend Ziffer 2.3 HVA B-StB (Stand 03/23).

Für die Abrechnung werden zwischen AG und den Baufirmen/Vertragspartnern entsprechende Vereinbarungen zur Bauabrechnung geschlossen. Diese Vereinbarungen gelten auch für den Datenaustausch zwischen AG und AN. Zu diesem Zweck wirkt der AN bei den Vereinbarungen zur Bauabrechnung mit und verpflichtet sich den Datenaustausch entsprechend vorzunehmen.

Der AG verwendet für die Bauabrechnung das Programm ITWO (RIB Software GmbH).

Bei der Bearbeitung der Feststellung der Rechnungen mit dem Programm ITWO oder einem anderen beim AN zur Verwendung vorgesehenen AVA-Programm können sich veränderte Arbeitsabläufe ergeben, die vor Beginn der Rechnungslegungen miteinander abgestimmt werden.

3.4 Leistungsbilder

3.4.1 Funktionstrennung zwischen Bauoberleitung und Bauüberwachung

Für die Bauoberleitung und Bauüberwachung sind jeweils verschiedene Mitarbeiter einzusetzen, um die Kontrollfunktion der Bauoberleitung zu gewährleisten. Die Bauoberleitung bei diesem Vertag dient der Unterstützung des Projektleiters der Autobahn GmbH. Alle Leistungen der Bauoberleitung sind mit dem Projektleiter der Autobahn GmbH abzustimmen und ggf. auf dessen Anweisung zu korrigieren. Der Projektleiter der Autobahn GmbH gibt dann diese Leistungen endgültig frei und unterschreibt diese.

3.4.2 Bauoberleitung (BOL)

Folgende Leistungen sind von Bauoberleitung Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) und Verkehrsanlagen (VA) zu erbringen:

Leistungen der Bauoberleitung • Fachliche Führung und Steuerung der örtlichen Bauüberwachung. • Koordination aller an Planung, Überwachung und Ausführung Beteiligten. • Vertretung der Interessen des Auftraggebers während der Bauausführung. • Sicherstellung der vertragsgerechten Umsetzung der Baumaßnahme. • Überwachung der Einhaltung von Kosten-, Termin- und Qualitätszielen. • Erstellung, Fortschreibung und Überwachung von Termin- und Ablaufplänen. • Analyse und Bewertung von Terminabweichungen sowie Einleitung von Gegenmaßnahmen. • Kostenverfolgung und Kostensteuerung während der Bauausführung. • Prüfung und Bewertung von Kostenentwicklungen sowie Prognose möglicher Mehr- oder Minderkosten. • Steuerung und Überwachung des Nachtragsmanagements. • Prüfung von Vertragsänderungen sowie Bewertung ihrer Auswirkungen auf Kosten und Termine. • Vorbereitung von Entscheidungen des Auftraggebers in technischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Fragestellungen. • Beratung des Auftraggebers zu vertragsrelevanten Sachverhalten. • Mitwirkung bei Verhandlungen mit Auftragnehmern, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten. • Koordination und Leitung von Projekt-, Abstimmungs- und Baubesprechungen. • Kontrolle der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben und behördlicher Auflagen. • Überwachung der ordnungsgemäßen Dokumentation des Baugeschehens. • Steuerung des Qualitätsmanagements einschließlich der Nachverfolgung wesentlicher Qualitätsanforderungen. • Koordination der erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Inbetriebnahmen. • Organisation und Durchführung von Abnahmen. • Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen und Genehmigungsverfahren.

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• Bewertung und Nachverfolgung von Mängeln sowie Kontrolle der Mängelbeseitigung. • Vorbereitung und Begleitung der Objektübergabe an den Auftraggeber. • Kontrolle der Vollständigkeit der Bestands- und Revisionsunterlagen. • Zusammenstellung der für den Projektabschluss erforderlichen Dokumentation. • Mitwirkung bei Schlussrechnungs- und Projektabschlussprozessen. • Überwachung der Einhaltung von Gewährleistungs- und Verjährungsfristen. • Unterstützung des Auftraggebers während der Gewährleistungsphase. • Erstellung regelmäßiger Berichte zum Projektstatus hinsichtlich Kosten, Termine, Qualität und Risiken. • Früherkennung von Projektrisiken sowie Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung. • Beim Umgang mit Anwohnern und der Öffentlichkeit befindet sich die Bauoberleitung im steten Austausch mit der baubegleitenden Öffentlichkeitsarbeit des Projektleiters von Autobahn GmbH. Die Bauoberleitung hat für den Projektleiter von Autobahn GmbH alle Pressemitteilungen vorzubereiten und vorzuformulieren.

Weitere Leistungen beim Prüfen von Nachträgen Für die im Zuge der Baudurchführung vorgelegten Nachträge durch den Bau-AN wird der AN zu Verhandlungen oder Beratungen seitens des Auftragnehmers und/ oder des Nachtragsmanagements herangezogen. Dabei kommt die fachliche Expertise des AN sowie die Informationen des betreffenden Baufortschritts zum Tragen. Grundsätzlich erfolgt die preisliche Nachtragsprüfung durch das separat beauftragte Nachtragsmanagement. Eine Beauftragung des Nachtrags erfolgt erst nach Bestätigung der Prüfung durch den Projektleiter der Autobahn GmbH. Dazu ist der Nachtragsvorgang dem Projektleiter der Autobahn GmbH bzw. dem externen Nachtragsmanagement in einem in sich geschlossenen Nachtragsdokument (Akte) zur Prüfung vorzulegen. Die Akte enthält folgende durch die Bauoberleitung grün unterschriebene Dokumente und ist in sich geschlossen lesbar: • Nachtragsangebot bestehend aus Beschreibung und LV • Dokumentation der Aufforderung zur Einreichung des Nachtrags • Die Sachverhaltsdarstellung der Bauüberwachung • Die Prüfung der Berechtigung durch die Bauoberleitung • Dokumentation der Anordnung des Nachtrags und erforderliche Ausführungszeit • Falls eine Ausführung bereits erfolgt ist, die Dokumentation der Ausführung inklusive Ausführungszeitpunkt • Anlagen, die zum Verstehen des Vorgangs notwendig sind, auch Pläne und Baubeschreibungen.

Die Nachtragsbearbeitung ist zeitlich zu verfolgen und hat zeitnah innerhalb von 1 Monat nach Nachtragseingang zu erfolgen.

Außerdem soll der AN die Lessons Learned, die aus den Nachtragsangeboten auf die Ausschreibungsunterlagen herausarbeiten, damit diese in spätere Ausschreibungen zu Bauleistungen eingebracht werden können.

3.4.3 Örtliche Bauüberwachung (öBÜ)

Der AN hat die öBÜ im Zusammenhang mit der Baubeschreibung während der Bauzeit gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 besondere Leitungen, zu erbringen. Die Bauüberwachung für sämtliche Bauleistungen erfolgt auf Basis der Regelungen des HVA B-StB, Teil 3 und umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

Leistungen der örtlichen Bauüberwachung • Mitwirken bei der Bauanlaufbesprechung und Einweisung der Auftragnehmer in die Baumaßnahme. • Plausibilitätsprüfung der Absteckung und Überwachung der vermessungstechnischen Ausführung. • Laufende Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den freigegebenen Ausführungsunterlagen, den vertraglichen Vorgaben, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Anforderungen des Auftraggebers. • Kontrolle der Einhaltung von Qualitäten, Mengen und Ausführungsstandards auf der Baustelle. • Überwachung der Einhaltung von Terminen, Fristen und Bauabläufen.

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• Unverzügliche Information der Bauoberleitung über Behinderungen, Unterbrechungen, Leistungsänderungen, Mengenänderungen und sonstige vertragsrelevante Sachverhalte. • Überwachung des Einsatzes von Nachunternehmern hinsichtlich der vertraglichen Vorgaben. • Mitwirkung bei der Bearbeitung von Nachträgen und Vertragsänderungen durch Ermittlung und Dokumentation des Sachverhalts. • Prüfung der Vollständigkeit von Nachtragsunterlagen und Unterstützung der Bauoberleitung bei deren Bewertung. • Veranlassen, Überwachen und Auswerten von Eignungs-, Eigenüberwachungs-, Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen. • Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an Baustoffe und Bauprodukte. • Durchführung bzw. Mitwirkung bei gemeinsamen Aufmaßen mit den ausführenden Unternehmen. • Prüfung von Aufmaßen, Mengenberechnungen, Wiegescheinen, Lieferscheinen, Stundenlohnzetteln und sonstigen Leistungsnachweisen. • Fortschreibung der zahlungsbegründenden Unterlagen. • Mitwirkung bei der Prüfung von Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen. Prüfung gemäß HVA B-StB der Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen einschließlich der Mengenberechnungen unter Nutzung einer qualifizierten AVA-Software (der AG arbeitet mit „iTWO“). Die BÜ hat die geprüfte Rechnung mit dem Vermerk „fachtechnisch und rechnerisch richtig“ festzustellen. • Prüfung der Abschlagsrechnungen innerhalb von 7 Kalendertage • Prüfung von Schlussrechnungen innerhalb von 40 Kalendertagen und Zusammenstellung der Unterlagen nach HVA und Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche • Führen der Baustellendokumentation einschließlich Bautagesberichten, Fotodokumentation und Protokollierung relevanter Vorgänge. • Führen von digitalen Bauakten o Aufgabe des AN ist das Führen der Bauakten gemäß den Vorgaben des AG und unter Verwendung sämtlicher Formblätter des HVA B-StB (z. B. Formblätter zur Erstellung von Nachträgen, Rechnungen, Dokumentation) o Die Dokumentation von sämtlichen Vertragsunterlagen HVA-Vordruck 382 Vorlage für die Rechnungslegung, „3.4.3 Nachtragsverträge mit Angebotsschreiben, Preisaufgliederung, Vermerk Nachtragsbearbeitung, ggf. Genehmigungsschreiben der zuständigen Dienststelle“ inkl. zugehöriger Mehrkosten- und Behinderungs-/ Bedenkenanzeigen anzeigen wird durch das ausgegliederte externe Nachtragsmanagement erbracht. • Überwachung der Durchführung von Funktionsprüfungen und Belastungsversuchen. • Zustandsfeststellung und Dokumentation von Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung einer Prüfung und Feststellung entzogen werden (z. B. Bewehrung, Betondeckung, Planum). • Mitwirkung bei der Zusammenstellung der für die Abnahme erforderlichen Unterlagen. • Mitwirkung bei vertraglichen und behördlichen Abnahmen. • Feststellung, Dokumentation und Verfolgung von Mängeln. • Überwachung der fristgerechten Mängelbeseitigung. • Überwachung der Räumung der Baustelle sowie der Wiederherstellungs- und Rekultivierungsmaßnahmen. • Prüfung der Bestandsunterlagen auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der ausgeführten Leistung. • Dokumentation der Prüfung und Übergabe der Bestandsunterlagen an den Auftraggeber. • Veranlassen und Auswerten von Kontrollprüfungen einschließlich erforderlicher Abzugsberechnungen. • Unterstützung der Bauoberleitung bei der Kosten-, Termin- und Qualitätskontrolle. • Erstellen eines Personaleinsatzplanes für die örtliche Bauüberwachung und Übergabe an den AG spätestens zu Baubeginn. Quartalsweise Fortschreibung des Personaleinsatzplanes.

Konkretisierung der Leistungen:

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• Überwachung der Verkehrssicherungspflicht der ausführenden Unternehmen, Kontrolle der Umsetzung von verkehrsbehördlichen Anordnungen (Tag- und Nachtabnahme). • Aufgabe des AN ist die kontinuierliche Fotodokumentation der gesamten Bauleistungen. Es ist eine tägliche Erfassung vorzunehmen, bei der sämtliche sich ändernde Bauzustände aufzunehmen sind, wobei das Intervall der Dokumentation in Abhängigkeit des Baufortschrittes zu wählen ist. Insbesondere später nicht mehr sichtbare Bauzustände sind zu erfassen. Die Fotodokumentation ist je Vergabeeinheit und je Leistungseinheit zu gliedern. Die Fotos sind zu nummerieren und mit Datum, Bauwerk, Sachverhalt, Bauteil, Ortsangabe zu beschriften. Es erfolgt eine wöchentliche Übergabe der Fotodokumentation. Nach Ende der Baumaßnahme ist die gesamte Dokumentation zu übergeben. • Steuerung von Kontrollprüfungen (Beton, Beprobung mineralische Abfälle und Boden, etc.). • Mitwirkung beim Inverzugsetzen und der Bearbeitung von Behinderungs- und Bedenkenanzeigen. • Prüfung der Aufmaße, der Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründende Unterlagen. • Zusammenstellung und Fortschreibung der rechnungsbegründenden Unterlagen im Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung. • Die rechnungsbegründenden Unterlagen sind gemäß Aktenordnung nach HVA B-StB für jede Vergabeeinheit in einer eigenständigen Akte zu führen. • Überwachung der Nachunternehmereinsätze auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten Nachunternehmern. • Überwachung der vermessungstechnischen Arbeiten des Bau-AN (z. B. Kontrollpunkte vorgeben). • Durchführen von Kontrollmessungen • Der Zustand von Wegen, Geländeoberflächen, Baulichkeiten und dergleichen ist – soweit notwendig – vor Baubeginn durch die Bauunternehmen sowie den Baulastträgern festzustellen und zu dokumentieren und durch den AN zu bestätigen. • Aufnahme sowie Dokumentation von Wege- und sonstigen Schäden sowie deren sofortige Weitermeldung an die BOL bzw. den AG sowie Mitwirken bei Klärung von Schadensfällen. • Überwachung der Aufbrucharbeiten (insb. Dokumentation der Verwertung der Aufbruchmengen, Erstellung einer Massenbilanz in Zusammenarbeit mit dem Abfallmanagement). • Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Leistungs- bzw. Mengenänderungen.

Ingenieurbauwerke Die örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke umfasst das Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag einschließlich der darin festgelegten Termine oder Fristen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung umweltfachlicher Vorgaben.

Die Bauausführung darf nur mit vollständig freigegebenen Unterlagen erfolgen. Jeder Ausführungsplan enthält die Unterschrift des beauftragten Bauunternehmers, seines ZTV-Ing-Koordinators, des Prüfingenieurs und der Projektleitung der Autobahn GmbH als Genehmigungsbehörde.

Die Ausführungsstatik und Arbeitsanweisungen sind Teil des Planlaufs, die Ausführungsstatik wird jedoch erst mit den Bestandsunterlagen der Genehmigungsbehörde übergeben.

Prüfung Bauwerksbücher und Bestandsübersichtszeichnungen Die Bauwerksbücher und Bestandsübersichtszeichnungen werden durch den jeweiligen Bau-AN erstellt. Aufgabe des AN ist die Prüfung der von den Baufirmen eingereichten Bauwerksbüchern inkl. Bestandsübersichtszeichnungen auf Übereinstimmung mit der Ausführung vor Ort. Die Eintragungen sind zu prüfen und ggf. zu ändern. Je Bauwerksbuch können mehrere Prüfläufe erforderlich sein. Dem Hauptprüfer sind die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (2 Wochen vor der Hauptprüfung). Die Bauwerksbücher müssen den Anforderungen der ASB-ING entsprechen. Im Zuge des Planlaufmanagements erfolgt weiterhin die Prüfung und Freigabe der Bestandsunterlagen.

Prüfung von Ausführungsunterlagen des AN Bau

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Der AN überprüft insbesondere die Vollständigkeit (ausreichend detailgenaue Pläne zu allen Bauteilen, ausreichend detaillierte Arbeitsanweisungen) und termingerechte Bearbeitung der Ausführungspläne (Bauwerk und Baubehelfe, aktives Bearbeiten der Planverfolgungsliste). Der Prüfbericht der Ausführungsstatik ist durchzusehen und auf Konsequenzen für die Ausführungsplanung (insbesondere die Aufstellung der erforderlichen Arbeitsanweisungen), die vertraglich vereinbarten Mengenansätze für Stahl, Beton etc. und den Bauablauf zu überprüfen. Dies entspricht der vertraglich geometrischen Prüfung.

Im Rahmen der geometrischen Prüfung der Ausführungspläne sind u. a. auch die Pläne von Traggerüsten z. B. auf die Einhaltung der lichten Durchfahrtsräume, Überhöhungspläne, Gradientenausgleichspläne, Deckenhöhenpläne, Pläne der Kappenhöhen, Pläne zum Einbau von Lagern und Übergangskonstruktionen zu prüfen.

Im Rahmen der vertraglichen und technischen Prüfung der Ausführungspläne (Bauwerk und Baubehelfe) ist u. a. auch die Einhaltung der im Bauvertrag aufgeführten technischen Bedingungen und die Einhaltung der Regel- und Vorschriftenwerken ZTV-ING, ZTV, ARS, etc. und Richtzeichnungen zu prüfen, sowie die Beurteilung der Konstruktionen im Detail nach dem Stand der Technik vorzunehmen. Alle Prüfhinweise sind schriftlich zu dokumentieren und nach einem mit dem AG abgestimmten Prozedere zu verfolgen.

Erstellung Unterlagen zur Beantragung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen Verkehrsrechtliche Anordnungen sind für alle Arbeiten im Baufeld mit Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraumes erforderlich. Die örtliche Bauüberwachung lässt aufgrund der vom Bau-AN aufzustellenden Ausführungsplanung und der Ausführungsplanungen des AG einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Verkehrsbehörde durch den Bauunternehmer/ Koordinator zusammenstellen, die zu allen Arbeiten, die die Sicherheit des Straßenverkehrs, die Sicherheit der Anlieger und die sonstige öffentliche Sicherheit betreffen, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Ausführung aufführen. Die Bauüberwachung prüft die für diesen Aufgabenbereich erforderlichen Pläne und Maßnahmen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit und hat in Vertretung des AG sicherzustellen, dass alle Bauarbeiten, die die öffentliche Sicherheit direkt oder indirekt betreffen können, nur in Anwesenheit der Bauüberwachung durchgeführt werden.

3.4.4 Vermessungstechnische Bauüberwachung

Zu den zu erbringenden Leistungen für die vermessungstechnische Bauüberwachung gehören: • Kontrollieren der Bauausführung durch stichprobenartige Messungen an Schalungen und entstehenden Bauteilen (Kontrollmessungen). • Anfertigen Messprotokolle der stichprobenartigen Kontrollvermessungen. Vergleichen der eigenen Kontrollmessungen mit den Ergebnissen der Eigenüberwachungsmessungen der Bauausführung. Darstellen und Vorlegen der Ergebnisse der Prüfung beim AG in Form von Berichten, Protokollen, Diagrammen, Zeichnungen, Übersichten und sonstigen Daten. • Stichprobenartige Bewegungs- und Deformationsmessungen an konstruktiv bedeutsamen Punkten des zu erstellenden Objektes. Dokumentieren der stichprobenartigen Bewegungs- und Deformationsmessungen (BDM). Darstellen und Vorlegen des Vergleichs Ergebnisse der eigenen Messungen mit den Bewegungs- und Deformationsmessungen der Bauausführung. • Prüfen der Mengenermittlungen. Es handelt sich um eine stichprobenweise Prüfung in Abhängigkeit der Abrechnungsintervalle der Bau-AN • Beratung zu langfristigen vermessungstechnischen Objektüberwachungen im Rahmen der Ausführungskontrolle baulicher Maßnahmen und deren Durchführung. Die Beratung hat zweimal pro Quartal in Präsenz stattzufinden. • Vermessungen für die Abnahme von Bauleistungen. Es handelt sich um stichprobenartige Vermessungen. Die Vermessungstechnische Ausrüstung/ Equipment ist durch den Auftragnehmer für seine Leistungserbringung bereitzustellen.

3.4.5 Bauwerksprüfung

Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076, Ausgabe 11/1999, Abschnitt 5.2, für verschiedene Bauwerke. Die H1-Prüfung muss vor der Abnahme bzw. vor Verkehrsfreigabe des einzelnen Bauwerks erstellt werden. Ggfs. daraus entstehende Mängel/Schäden sind noch vor Verkehrsfreigabe zu beseitigen. Die H1-Prüfung muss demnach zeitlich vorlaufend zur Verkehrsfreigabe erforderlich. Hier wird ein Vorlauf von mindestens zwei Wochen vor der Abnahme bzw. vor Verkehrsfreigabe der Bauwerke vorgesehen.

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Die Bauwerksprüfung vor Ort muss durch einen sachkundigen Ingenieur durchgeführt werden, der die statischen und konstruktiven Verhältnisse des Bauwerks beurteilen kann. Er muss seine Kenntnisse durch ein gültiges Zertifikat des VFIB und ggf. durch Referenzen nachweisen. Hilfskräfte/ Assistenten (z. B. Techniker) können unter Aufsicht des Bauwerksingenieurs mit eingesetzt werden.

Die Besichtigungsgeräte werden vom Bau-AN gestellt. Im Rahmen der Hauptprüfung erforderlichen Verkehrssicherungen werden vom Bau-AN gestellt. Die Koordination der Bauwerksprüfung erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Pflichten der Arbeitssicherheit obliegen dem Bauwerksprüfer und sind einzuhalten. Auf die Notwendigkeit einer persönlichen Schutzausrüstung in Abhängigkeit der Prüftätigkeit wird besonders hingewiesen.

Die Prüfung wird pro Teilbauwerk unterteilt in: • Vorbereitung der Prüfung • Durchführung der Prüfung • Auswertung und Dokumentation

Für folgende Bauwerke ist eine Hauptprüfung H1 vor Abnahme bzw. Verkehrsfreigabe durchzuführen:

BW-Nr.Bezeichnung + TeilbauwerkeAnz.Bezeichnung TBW
TBW
5009 672Ersatzneubau Überbau Nord + LSW, Überbau Süd + LSW45009-672_1, 5009-672_2, 5009- 672_3, 5009-672_4
5009 300Bewehrte Erde + LSW KBE +LSW, Spundwand links + LSW, Torsionsbalken+ LSW, Spundwand rechts + LSW, LSW (Süd)95009-300_A1, 5009-300_A2, 5009- 300_B1, 5009-300_B2, 5009- 300_C1, 5009-300_C2, 5009- 300_D1, 5009-300_D2, 5009-300_E
5009 301Stützwand mit LSW Nord-West SW+LSW25009-301_A1, 5009-301_A2
5009 302Stützwand Nord-Ost (LSW wird mit in Bauwerk 5009 672-1 erfasst)15009-302_A
5009 806Behelfsbrücke Nord15009-806_1
5009 807Behelfsbrücke Süd15009-807_2

3.4.6 Geotechnische Baubegleitung

Geotechnische Beratung Die geotechnische Beratung und Beurteilung erfolgt in Form von Telefonaten, E-Mails, Videokonferenzen, Prüfberichten, fachtechnischen Berichten sowie Stellungnahmen zu Sonderfragestellungen. Der für das Erbringen der Leistungen erforderliche Zeitaufwand wird nachgewiesen. Im Zuge der Ausführungsplanung und der fachlichen Begleitung der Baumaßnahme sind folgende Beratungsleistungen zu erbringen: • Geotechnische Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität von rechnerischen Nachweisen im Zuge der Ausführungsplanung • Geotechnische Vergleichsberechnungen • Prüfung von Ausführungsplänen aus geotechnischer Sicht • Geotechnische Beurteilung von Baugrubensohlen und Baugrubenböschungen • Geotechnische Beurteilung der Herstellung und Prüfung von Ankern • Geotechnische Beurteilung der Herstellung von Pfählen • Geotechnische Beurteilung der Eignung von Böden für den Einbau • Geotechnische Beurteilung von Verdichtungsarbeiten • Geotechnische Beratung zu Sonderfragen (z. B. Maßnahmen zur Bodenverbesserung bzw. Bodenverfestigung)

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• Geotechnische Beratung zu Straßen-, Verkehrswege- und Kanalbau, Erd-, Grund- und Spezialtiefbau, Wasserbrunnenbau, Grundwasserabsenkungen und optional Grundwassermanagement einschließlich Umgang mit kontaminiertem Grundwasser • Geotechnische Beratung für Erd-, Grund- und Spezialtiefbau, öffentlich bestellt und vereidigt • Geotechnische Beratung im Teilgebiet Geotechnik mit dem Tätigkeitsbereich Erd- und Grundbau und Felsbau

Ortstermine während der Ausführung Im Zuge der Ausführung vor Ort und der fachlichen Begleitung der Baumaßnahme sind folgende Beratungsleistungen zu erbringen: • Allgemeine geotechnische Beratung des Auftraggebers • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung der Erdbaumaßnahmen • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung der Spezialtiefbaumaßnahmen • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung der Grundbaumaßnahmen • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung von Baugrubensohlen • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung von Baugrubenböschungen • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung der Herstellung und Prüfung von Ankern • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung der Herstellung von Pfählen • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung der Eignung von Böden für den Einbau • Geotechnische Prüfung/ Beurteilung von Verdichtungsarbeiten • Geotechnische Beratung vor Ort von Sonderfragen (z. B. Maßnahmen zur Bodenverbesser bzw. Bodenverfestigung) • Geotechnische Beratung vor Ort zu Straßen- Verkehrswege- und Kanalbau, Erd-, Grund- und Spezialtiefbau, Wasserbrunnenbau und Grundwasserabsenkungen • Teilnahme an Baubesprechungen des AG im Baubüro • Erstellen der erforderlichen Protokolle, Baustellenberichte, Dokumentationen (Fotos etc.) und Übergabe an den Auftraggeber als PDF

3.4.7 Koordination Gutachter und Kontrollprüfer

Das Leistungsbild bezieht sich auf weitere Projektbeteiligte, die vom AG berufen werden, jedoch vom AN koordiniert werden sollen. Koordination der Leistungen der im Folgenden aufgeführten sowie weiterer Projektbeteiligter: • Baugrundgutachter • Baulärm • Landschaftsplanung • Artenschutzfachbeitrag • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) • Versorger / Entsorger • Prüfingenieur • Baubegleitende geotechnische Beratung • Prüflabor Beton • Prüflabor Asphalt • Prüflabor Stahl

3.4.8 Abfall- und Wertstoffmanagement

Für das elektronische Abfallnachweisverfahren ist das ZEDAL-Portal durch den Bau-AN zu nutzen. Die Entsorgungsnachweise sind mit den Begleitscheinen entsprechend der Bauausschreibung durch den Bau-AN zu erstellen. Der AN (hier BÜ) erhält die erstellten Unterlagen als Ausdruck aus dem ZEDAL-Portal zur Prüfung der Eingaben. Die Prüfung wird an den AG übermittelt, sodass die Nachweise durch den AG signiert werden können.

Der Bau-AN ist vollumfänglich für die Durchführung des Dokumentationsvorgangs mit ZEDAL EBV verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Dokumente fristgemäß an alle Beteiligten gesendet werden. Dem AG sowie AN ist dauerhaft Akteneinsicht zu gewähren.

3.4.9 Fertigungsüberwachung

Zu erbringen sind folgende Leistungen:

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Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion und des Korrosionsschutzes, schweiß-technische Überwachung im Werk (ZTV-ING Teil 4, Abschn. 1, Pkt. 6) sowie auf der Baustelle für Lärmschutzwände, Torsionsbalken, Behelfsbrücken, insb.:

Stahlbau • Überprüfung der Herstellerqualifikation der Stahlbaufirma gemäß DIN EN 1090, • Prüfung der Fertigungsstätten auf deren Eignung für das jeweilige Projekt, • Prüfung der Qualifikation des eingesetzten Personals des AN Bau, • Prüfung der Ausführungszeichnungen in schweiß- und korrosionsschutztechnischer Sicht, • Prüfung der schweißtechnischen Unterlagen (Schweißpläne, Schweißanweisungen, Schweißfolgepläne, Schweißnahtprüfpläne), • Kontrolle der Materialprüfzeugnisse, • Identifizierung der verwendeten Bleche anhand der Materialprüfzeugnisse, • Kontrolle der Brennschnittgüte und der Schweißnahtvorbereitungen, • Überwachung der Schweißarbeiten hinsichtlich Ausführung und Schweißnahtgüte (Sichtprüfung), • Überwachung der zerstörungsfreien Schweißnahtprüfungen durch die Stahlbaufirma, • Überwachung der Stahlbauteile hinsichtlich Übereinstimmung mit den Ausführungszeichnungen und Einhaltung der Toleranzen, • Durchsicht der Aufzeichnungen der werkseigenen Produktionskontrolle der Stahlbaufirma, • Prüfung der Fertigungsdokumentation des Stahlbaubetriebes zur Vorlage beim AG vor der Inbetriebnahme. Korrosionsschutz • Prüfung der ausführenden Korrosionsschutzfirmen und des Personals auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschn. 3, • Prüfung der Fertigungsstätten auf deren Eignung für das jeweilige Projekt, • Prüfung der Korrosionsschutzpläne, • Prüfung der Materialprüfzeugnisse, • Überwachung der Ausführung gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschn. 3. Dokumentation: • Erstellung von Protokollen der Überwachungseinsätze im Werk und auf der Baustelle. Erstellung eines zusammenfassenden Berichts jeweils zur Werks- und Baustellenüberwachung für alle Bauteile mit Erläuterung zum jeweiligen Gesamtergebnis, evtl. festgestellten Mängeln sowie deren Beseitigung, Besonderheiten und dergleichen. Auf die Vorlage der Übereinstimmungserklärung gem. ZTV-ING Teil 4, Abschn. 1, Abs. 5 (3) als Voraussetzung zur Lieferfreigabe von Konstruktionsteilen durch den AG wird hingewiesen, • Prüfung der Gesamtdokumentation des Stahlbaufertigers • Zusammenstellung einer Gesamtdokumentation einschließlich aller für die Bestandsunterlagen notwendigen Dokumente, wie Berichte, Protokolle, Aufmaße, Abnahmeprüfzeugnisse, Fotos usw. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Fertigungsüberwacher der öBÜ im Sinne der ZTV-ING Teil 4 Abs. 8 (2) darauf hinwirkt, dass die stahl- und schweißtechnische Dokumentation zur Inbetriebnahme dem AG vorgelegt wird.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Fertigung in Deutschland befinden wird. Sollte sich die Fertigung jedoch in einem anderen Land befinden und sollte für die Einreise in das Land, in dem sich das Werk befindet, eine Visumpflicht bestehen, wird der Bau AN das beauftragte Überwachungspersonal bei der Erlangung entsprechender Visen bei jedem neuen Antrag unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Ausstellung von Einladungen, die den jeweils aktuellen Visabestimmungen entsprechen.

Dem Überwachungspersonal im Werk werden vom Bau AN ausgestattete Büroräume gemäß deutscher Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Verfügung gestellt.

Die Zugänglichkeit des Überwachungspersonals zu den in der Fertigung befindlichen Bauteilen wird vom Bau AN auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gewährleistet.

Bei Fertigungsstätten in Ländern, in denen der in der EU anerkannten Führerschein Klasse B nicht anerkannt ist, gewährleistet der Bau AN die Mobilität des Überwachungspersonals. Hierzu gehört das Stellen und Führen von Kraftfahrzeugen zum Transport des Überwachungspersonals.

Der Bau AN wird die Kommunikation des deutsch sprechenden Überwachungspersonals vom AG mit dem Personal in den Fertigungsstätten gewährleisten.

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Der Bau AN wird den uneingeschränkten Zugang des Überwachungspersonals zu allen Fertigungsstätten und deren Einrichtungen jederzeit sicherstellen.

Prüfen der Ausführungsunterlagen der Stahlkonstruktionen in stahlbau- und korrosionsschutztechnischer Hinsicht sowie Fertigungsüberwachung Stahlbau und Korrosionsschutz im Werk und auf der Baustelle

Die Ausführungszeichnungen sind in schweiß- und korrosionsschutztechnischer Sicht zu prüfen. Darüber hinaus prüft der AN die Korrosionsschutzpläne.

Es ist die Stahlbaufertigung (Werksfertigung und Baustellenmontage) zu überwachen und mittels Berichte zu dokumentieren sowie abzunehmen. Weiterhin sind die Korrosionsschutzarbeiten und Schweißarbeiten im Werk sowie auf der Baustelle zu überwachen und mittels Berichte zu dokumentieren. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Fertigungsüberwacher der öBÜ im Sinne der ZTV-ING Teil 4 Abs 8 (2) darauf hinwirkt, dass die stahl- und schweißtechnische Dokumentation zur Inbetriebnahme dem AG vorgelegt wird. Abhängig vom Fertigungsprozess der Stahlbaufertigung und Korrosionsschutzarbeiten ist mit bis zu drei Termine pro Woche im Werk zu rechnen. Es ist mit einer Entfernung zur Fertigungsstätte: ab Overath-Untereschbach bis ca. 650 km zu rechnen. Jedes Bauwerk in gesonderter Fertigungsstätte

Die Fertigungsüberwachung des Korrosionsschutzes wird im gleichen Werk wie Stahlfertigung erfolgen.

3.4.10 Archäologische Baubegleitung

Vorbemerkung Die archäologische Maßnahme ist von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin zu leiten, der/die Erfahrung in mittelalterlicher bis neuzeitlicher Siedlungsarchäologie im Rheinland nachweisen kann. Nach Auftragserteilung ist eine Grabungserlaubnis nach § 15, Abs. 1 Nr. 2 und 3 DSchG NW bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde (ODB) zu beantragen. Diesem Antrag ist das fachliche Grabungskonzept der Grabungsfirma mit Nennung des Grabungsleiters beizufügen. Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 15, Abs. 1 Nr. 2 und 3 DSchG NW anders geregelt, gemäß den Prospektions- und Grabungsrichtlinien für archäologische Maßnahmen im Rheinland des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) durchgeführt werden:

Beim Auffinden von besonders gut erhaltenen baulichen Hinterlassenschaften ist das weitere Vorgehen mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB), dem LVR-ABR und dem AG vor Ort zu klären. Bei bedeutenden Befunden und Funden (z.B. Gräbern, Sarkophagen, Töpferöfen o. ä.) muss umgehend für eine durchgehende Sicherung des Fundplatzes vor Raubgräbern in Abstimmung zwischen AG und dem LVR-ABR gesorgt werden.

Erläuterung und Ablauf der archäologischen Maßnahme

Das Untersuchungsgebiet liegt in Overath, Olper Straße 8-12, Eschbacher Mühle. Die Vorhabenfläche tangiert das vermutete Bodendenkmal Overath VBD 0043, Mühle Untereschbach. Neben den Erdeingriffen für die temporäre Verrohrung des Eschbaches ist im nördlichen Bereich des vermuteten Bodendenkmals u.a. die Anlage mehrerer Verbauwände sowie eines KBE-Damms geplant. Sämtliche Erdeingriffe innerhalb des vermuteten Bodendenkmals sind durch eine archäologische Fachfirma zu begleiten. Ggf. ist im Zuge dieser Untersuchungen eine geoarchäologische Beprobung inkl. Aufarbeitung der gewonnenen Proben erforderlich. Die Archäologische Baubegleitung wird gemäß LV vergütet.

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Abbildung 5 - Verschneidung der Maßnahme mit dem vermuteten Bodendenkmal (hellblau) und dem Baudenkmal (rot)

Falls Schürfen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes im Untersuchungsgebiet erforderlich sind, müssen diese archäologisch begutachtet werden. Falls dabei archäologisch relevante Befunde oder Schichten beobachtet werden, müssen diese vorab schon zumindest fotografisch aufgenommen und eingemessen werden. Die Gruben sollten bis zum Beginn der Grabung nicht verfüllt werden.

Die archäologische Untersuchung und Begleitung in den Flächen bzw. im Leitungsgraben beginnt mit dem maschinellen Abziehen des Oberbodens sowie eventueller Bodenaufträge (getrennte Lagerung) bis auf die relevante Befundhöhe (Nachweis über Geosondagen) mit einem Kettenbagger mit Böschungslöffel (glatte Schneide) unter archäologischer Anweisung. Den Befundhorizont überlagernde jüngere Bodenaufträge oder kolluviale Schichten können nach tachymetrischer Aufnahme eventueller Strukturen, wie z.B. Wegesystemen, Rinnen abgezogen werden. Dabei ist die Erstellung und Dokumentation eines durchgehenden Geländeprofiles von Beginn an einzuplanen.

Soweit bauseits möglich werden die entsprechenden Eingriffsareale bauvorgreifend untersucht.

Bei Materialentnahmegruben wird zuerst am Befundrand durch einen Baggerschnitt die Tiefe ermittelt, damit abgeschätzt werden kann, ob darunter noch archäologisch relevante Restbefunde erhalten sein können.

Grundsätzlich sollte nur so viel Fläche aufgezogen werden, wie ohne Gefährdung der Befunde durch Witterungseinflüsse und Raubgräber bearbeitet werden kann.

Alle Befunde müssen im Planum sauber freigeputzt und fotografisch, zeichnerisch und beschreibend dokumentiert sowie entsprechend vermessen und sodann vollständig im Rahmen der Baueingriffstiefen untersucht werden.

Bei Befunden mit gleichförmigen Verfärbungen kann auf die handkolorierte Zeichnung verzichtet werden. Die Befunde müssen dann mit ihren Umrisslinien tachymetrisch aufgenommen und der Farbwert nach Munsell bestimmt werden. Neuzeitliche Fundamentmauern, die in Katasterplänen verzeichnet sind, müssen nur tachymetrisch mit ihren Umrisslinien sowie fotografisch dokumentiert werden.

Mauerfundamente sollen grundsätzlich so weit wie möglich erhalten werden. Ein Abbau ist nur in Abstimmung mit dem LVR-ABR möglich.

Sollten Gräber, vor allem merowingerzeitliche Körpergräber, entdeckt werden, so sollten diese zum

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Schutz vor Raubgräbern direkt nach der Planumsdokumentation bis zur Entscheidung über das weitere Vorgehen wieder mit Boden bedeckt werden.

Falls unter schon bearbeiteten Befundhorizonten weitere ältere Befundhorizonte, getrennt von Kolluvien, Planierschichten o.ä. liegen, müssen diese entsprechend bearbeitet werden. Minibagger- u. Großmaschineneinsatz zur Einzelbefundbearbeitung nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des LVR-ABR.

Grundsätzlich müssen alle Grabungsflächen in ihren Eckpunkten im ETRS89-Koordinatensystem dreidimensional eingemessen werden. Mit dem AG ist das zu nutzende Koordinatensystem vor Beginn der Vermessungsleistungen abzustimmen.

Grabungsdokumentation Die archäologische Dokumentation muss in deutscher Sprache im „Stellensystem“ nach den o.g. Richtlinien durchgeführt werden. Für die Maßnahme wird vom LVR-ABR eine Aktivitätsnummer vergeben.

Berichtspflicht Bei längeren Maßnahmen muss 14-tägig ein Zwischenbericht für den AG und das LVR-ABR mit Darstellung des Grabungsablaufes, kurzer Vorstellung der Befunde und wichtiger Funde sowie einem aktuellem Gesamtplan mit den bearbeiteten Flächen und archäologisch relevanten Befunden erstellt werden.

Naturwissenschaftliche Datierungen und Untersuchungen In Abstimmung mit dem LVR-ABR sind entsprechende Beprobungen vorzunehmen.

Arbeitssicherheit Die archäologischen Arbeiten werden unter Beachtung der Empfehlungen der Unfallkasse NRW zur „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei archäologischen Ausgrabungen“, Düsseldorf 2005, durchgeführt.

Schutz von nicht untersuchten Befunden Alle Befundstrukturen, wie z.B. Brunnen, Erdbefunde, Kulturschichten und Mauern, die nicht vollständig archäologisch untersucht wurden, müssen vor ihrer baulichen Überdeckung mit Boden mit einem Geotextilvlies zu ihrem Schutz und zur sofortigen Wiedererkennung bei etwaigen späteren Erdeingriffen abgedeckt werden. Bei Mauern muss das Vlies eng an und um die Mauern gelegt werden.

Personal Das eingesetzte Personal erfüllt die Qualifikationsvoraussetzungen der unten aufgeführten Vergütungsgruppen. Die Qualifikationen nach Gruppe II und III sind dem Auftraggeber durch Prüfungsnachweise, Referenzen oder Tätigkeitsauflistungen etc. nachzuweisen. Der/die wissenschaftliche Grabungsleiter(in) muss dem LVR-ABR vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung. Er/sie soll auf der Grabung ständig anwesend sein. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen etc. sind dem LVR-ABR anzuzeigen.

Vergütungsgruppen für das Grabungspersonal:

Vergütungsgruppe I

  • Grabungsleitung durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 4.4.1.
  • Bodenkundler/in, Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 6.1.

Vergütungsgruppe II

  • Grabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß o. g. Richtlinien Punkt 4.4.1.
  • Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik
  • Vermessungstechniker
  • Archäologische Fachwissenschaftler/innen mit BA-, MA- oder vergleichbarem Abschluss

Vergütungsgruppe III

  • Grabungszeichner/innen und Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen
  • Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung

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Vergütungsgruppe IV

  • Grabungshelfer, unqualifiziert
  • Studenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung

Das Personal muss mit persönlicher Schutzausrüstung (Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Regen- und Winterschutzkleidung) ausgestattet sein. Die Zusammensetzung und Stärke des Grabungsteams wird zusammen mit dem Auftraggeber in Abhängigkeit von der archäologischen Befundsituation und dem Baufortschritt festgelegt. Das Grabungspersonal soll entsprechend dem Arbeitsanfall sinnvoll eingesetzt werden. Änderungen während der Maßnahme erfolgen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Baggermaschinist muss Erfahrung in sorgfältigem lagenweisem Bodenabziehen nach archäologischen Kriterien nachweisen.

Grabungsausstattung Zur Ausstattung gehört das zur ordnungsgemäßen Durchführung der archäologischen Außen- und Innenarbeiten erforderliche grabungstechnische Werkzeug und die fotografische, zeichnerische, vermessungstechnische Ausrüstung sowie die entsprechende EDV-Ausrüstung; ebenso die übliche Grabungsstellenausrüstung, wie z.B. Metallsuchgerät, Pürckhauer, Abdeckfolien, Grabungsschirme, kleine Grabungszelte, Holzbohlen usw. Vom AG bzw. dem Bau-AN wird ein Geotextilvlies zur Bedeckung der nicht untersuchten archäologischen Befunde zur Verfügung gestellt.

Grabungsstelleneinrichtung Aufenthalts- und/oder Bürocontainer bzw. Bauwagen sowie Baustellentoiletten werden durch den AG gestellt.

Aufarbeitung im Innendienst Zur Aufarbeitung gehören alle im Rahmen der Fundbearbeitung und Dokumentationsaufarbeitung im Innendienst zu erbringenden Leistungen gemäß den o.g. Richtlinien.

Aufarbeitung: Dazu gehören u.a. die Fundbearbeitung (Säuberung, Beschriftung, Auflistung und Bestimmung der Funde), die Digitalisierung der Zeichnungen und die Erstellung von Planunterlagen, Befundkatalog, div. Listen sowie der Erarbeitung des Abschlussberichtes.

Dokumentationsabgabe: Übergabe der vollständigen Unterlagen spätestens zu dem in der Mitteilung zum Grabungsende an die Obere Denkmalbehörde festgelegten Termin:

  • an den Auftraggeber und die Untere Denkmalbehörde: je einen unterschriebenen Abschlussbericht
  • an das LVR-ABR: zwei Ausfertigungen des unterschriebenen Abschlussberichtes sowie die vollständigen Dokumentationsunterlagen im Original.

Fundübergabe: Die Funde werden an das Magazin des LVR-LandesMuseum Bonn in Meckenheim mit den Unterlagen gemäß den o.g. Richtlinien überstellt.

Eingriffs- und Abbruchklausel

Nach fachlicher Begutachtung durch das LVR-ABR kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowohl aus wissenschaftlichen als auch aus finanziellen Gründen jederzeit Einfluss auf den Umfang der Befunduntersuchungen genommen werden. Falls keine oder nur wenige nicht relevante Befunde vorliegen, kann jederzeit ein Abbruch der Gesamtmaßnahme bzw. von Teilabschnitten erfolgen.

Baudenkmalrechtliche Erlaubnis Eine Baudenkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für folgende Arbeiten am eingetragenen Baudenkmal „ Mühle Untereschbach“ in der Gemarkung Eschbach, Flur 2, Flurstücke 84, 2242, 2243, 2245, 2208, 2444, u. a. m. liegt vor:

  • Errichtung einer Behelfsbrücke sowie die temporäre Verrohrung des Eschbachs im Zuge der Ersatzneubaumaßnahme A4 / L136 in Overath-Untereschbach.

Folgende Auflagen sind zu beachten

  1. Für die Eingriffe in den Boden:

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Ausführung sämtlicher Erdeingriffe ausschließlich unter archäologischer Fachaufsicht nach Maßgabe einer noch beim Rheinisch-Bergischen Kreis zu beantragenden Erlaubnis nach § 15 I DSchG NRW zur Gewährleistung einer fachgerechten Untersuchung, Bergung und Dokumentation auftretender archäologischer Befunde und Funde). 2. Es ist durch geeignete Maßnahmen der Schutz der einzelnen in den Erläuterungen erwähnten unter Denkmalschutz stehenden Bauwerke und Gewässer zu gewährleisten. Diese sind im Vorfeld mit der Unteren Denkmalpflege abzustimmen. Auch etwaige Wiederherstellungsmaßnahmen sind mit der UDB abzustimmen. 3. Auch sind Maßnahmen zum Umgebungsschutz der Denkmäler abzustimmen.

Erläuterung:

Am 03.02.1983 wurden die Gebäude des Anwesens Olper Straße 8 – 12 unter Denkmalschutz gestellt. Diese sind von den Baumaßnahmen nicht betroffen. Am 12.12.2001 wurden der Mühlenteich und der Mühlengraben einschließlich des dazugehörigen Wehres und der Nebenanlagen wie folgt in die Denkmalliste eingetragen:

Als in die Denkmalliste eingetragen gelten die folgenden Bereiche: Wehr- und Schleusenanlage im Eschbach, Mühlengraben zum Mühlenteich, Die dazugehörigen Schleusen und Abläufe.

Im Gelände kann die Abgrenzung wie folgt abgelesen werden: Im Nordwesten die Böschung zur Straße Friedensweg Zum Friedhof und im Südwesten als Grenze der Eschbach. Beginnend im Nordosten mit der Schleusenanlage in Eschbach und endet im Südosten mit dem Ende des Mühlenteiches.

Bei der Ortsbesichtigung am 06.06.2023 durch das Denkmalpflegeamt des LVR und der UDB Overath wurde festgestellt, dass es vom Eschbach zum Mühlenteich abgehend KEINE Wehr- und Schleusenanlage gibt, sondern lediglich eine Verrohrung und dass der Eschbach in Teilen noch eine alte Uferbefestigung aus Natursteinen erkennen lässt. Diese gilt es zu erhalten bzw. nach der Umsetzung der Maßnahmen wiederherzustellen!

Zudem ist zu beachten, dass die Baumaßnahme im Nahbereich der unter Schutz gestellten Gebäude des Anwesens Vogel, Olper Str. 8 – 12, geplant ist.

Bodendenkmalrechtliche Erlaubnis Eine Bodendenkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NW für folgende Arbeiten am vermuteten Bodendenkmal „Mühle Untereschbach“ in der Gemarkung Eschbach, Flur 2, Flurstücke 84, 2242, 2243, 2245, 2208, 2444, u. a. m. für folgende Maßnahmen:

Errichtung einer Behelfsbrücke sowie die temporäre Verrohrung des Eschbachs im Zuge der Ersatzneubaumaßnahme A4 / L136 Untereschbach

Folgende Auflagen sind zu beachten:

  1. Die Ausführung sämtlicher Erdeingriffe (einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen) haben ausschließlich unter archäologischer Fachaufsicht nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 15 I DSchG NRW zu erfolgen.
  2. Die fachgerechte Untersuchung, Bergung und Dokumentation auftretender archäologischer Befunde und Funde ist nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 15 I DSchG NW zu gewährleisten.

Hinweise:

  • Für Aktivitäten zum Auffinden sowie zur Grabung und Bergung von Bodendenkmälern ist eine Grabungserlaubnis nach § 15 I DSchG NRW bei der Oberen Denkmalbehörde zu beantragen. Ihrem Antrag ist ein fachwissenschaftliches Konzept der beauftragten archäologischen Fachfirma beizufügen. Ggf. ist im Zuge dieser Untersuchungen eine geoarchäologische Beprobung inkl. Aufarbeitung der gewonnenen Proben erforderlich.
  • Die Denkmalbehörden und Denkmalpflegeämter sind gemäß § 26 II DSchG NRW berechtigt, das Grundstück zu betreten und die Einhaltung dieser Bedingung zu überprüfen.
  • Mit der Baubeginnanzeige ist gleichzeitig die Untere Denkmalbehörde über den Beginn der Erdarbeiten zu informieren.

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3.5 Digitales Baustellenmanagement

Um die administrativen Tätigkeiten der örtlichen Bauüberwachung zu reduzieren und die Prozesse der Baustellendokumentation zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, sollen digitale Softwarelösungen genutzt werden, die die örtliche Bauüberwachung (externe sowie Autobahn GmbH eigene Mitarbeiter) bei den Baustellenbegehungen zur Unterstützung nutzen kann.

Der AN ist für das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und Warten der digitalen Softwarelösungen verantwortlich. Diese Softwarelösungen des digitalen Baustellenmanagements sind durch den AN (die öBÜ und BOL) für die von ihm zu überwachende Bauwerke zu verwenden.

Sämtliche Kosten hierzu sind im Angebot in den Nebenkosten einzurechnen. Der Personalaufwand wird gemäß LV vergütet. Folgende Leistungen sind mit Hilfe von Baustellenapps zu erbringen:

  • Erstellung von Protokollen im Rahmen von Zustandsfeststellungen
  • Verfassen von Einträgen in Bautagebücher
  • Digitale Führung und Auswertungsmöglichkeiten der Bautagebücher
  • Digitale Erfassung und transparente Darstellung von Mängeln
  • Vereinheitlichung und Strukturierung von Bautagebuch und Mängelmanagement
  • Es sind geeignete Geräte dem AG (ca. 2 Personen) durch den AN für die Leistungserbringung zu stellen

3.5.1 Bauabrechnung Dashboard-basierte Auswertung

Beispielworkflow/ Zuständigkeiten Bauabrechnung inkl. Datenexport für Visualisierung seitens externer BÜ:

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BÜ liefert fertiges, nutzbares Dashboard. • BÜ erstellt Datenexport aus iTWO o. ä. in Excel • Datenaufbereitung des Exports in Excel • Einbindung der Exceltabelle(n) • Ggf. weitere Datenaufbereitung und Verknüpfung der Tabellen • Erstellung der benötigten Dashboards • Pflege, Datenaktualisierung und ggf. Anpassung der Visualisierungen

Für die Umsetzung des Dashboard-basierten Kostencontrollings bzw. Bauabrechnung sind diverse Anforderungen sowohl an Software als auch an Knowhow vorhanden. Hierbei stellt die BÜ dem AG die gesamten Auswertungen als Dashboards auf der Projektplattform bereit. Außerdem sollen die Auswertungen 1 Mal wöchentlich eine gesamte Übersicht als Berichtsform in der Bauakte abgelegt werden.

Als Datengrundlage der Dashboards zur Bauabrechnung dient der Export der Abrechnungsdaten aus iTWO bzw. der eingesetzten Abrechnungssoftware in Excel. Die Daten werden in Excel entsprechend aufbereitet, sodass eine Anbindung an ein Business-Intelligence Tool ermöglicht wird. Dabei ist zu

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beachten, dass die Daten der Exceltabelle (Datengrundlage für die Dashboard-basierte Auswertung) regelmäßig mit dem aktuellen Stand der Abrechnungssoftware abgeglichen bzw. angepasst werden. Das Aktualisierungsintervall richtet sich nach der Freigabe der Prüfrechnungen durch die Autobahn GmbH. Nach deren Freigabe sind die Daten und analog das Dashboard innerhalb eines Zeitraums von 3 Werktagen zu aktualisieren.

Die weitere, falls benötigte, Datenaufbereitung findet im Business-Intelligence Tool statt. Insbesondere steht dabei die korrekte Verknüpfung der einzelnen Datengrundlagen im Fokus. Es ist essenziell, dass die Verknüpfungen korrekt gesetzt werden, um dem Anwender die richtige Kreuzfilterung zwischen den einzelnen Elementen des Dashboards zu ermöglichen. Falls die Beziehungen nicht korrekt gesetzt wurden, werden den Anwendern entsprechend falsche Zusammenhänge bzw. Filterungen der einzelnen Daten angezeigt. Des Weiteren soll die Filterung aller Elemente in dem Dashboard gewährleistet sein, sodass von jedem Element eine Filterung der anderen Elemente möglich ist.

Im Projektverlauf kann es aufgrund von bautechnisch oder anderweitig erforderlichen Anpassungen zu Änderungen oder Erweiterungen der Anforderungen an die Dashboard-basierte Auswertung der Bauabrechnung kommen. Die notwendigen Anpassungen/ Änderungen sind innerhalb eines Zeitraums von 6 Werktagen bereitzustellen.

Beispielworkflow: Datenaufbereitung und Bereitstellung bei externer BÜ:

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3.5.2 Planlaufmanagement (PLM)

Sämtliche Softwarekosten für das Managementsystem des AG (EPLASS) werden durch die Autobahn GmbH übernommen. Die Verantwortlichkeiten des AN liegen im Planlaufmanagement insbesondere in der korrekten technischen Umsetzung der Vorgaben des AG.

Der AN wird im Standard-Workflow für folgende Aufgaben vorgesehen: • Aufgabe 03b/08b: Externe Prüfung – Geometrisch, vertragliche Prüfung

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• Aufgabe 03d/08d: Fachprüfung A – Schweiß- und Korrosionsschutztechnische Prüfung • Aufgabe 03e/08e: Fachprüfung B – Geotechnische Prüfung • Aufgabe 15: BOL/BÜ – Bestätigung Bestandsplan

Gemäß Standard-Workflow der Autobahn GmbH werden jeweils 2 Lizenzen pro Aufgabe für den Auftragnehmer vorgesehen. Der Standard-Workflow inkl. der Dateinamenskonvention ist als Anlage C.4 angehangen.

Die zu erbringenden Leistungen für das Planlaufmanagement sind im Weiteren aufgelistet.

Planlaufmanagement Der AN ist für die ordnungs- und termingemäße Durchführung des Planlaufmanagements verantwortlich. Hierfür stellt der AG ein Planlaufmanagementsystem (EPLASS) für die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung. Der AN setzt die Einrichtung von Infomails, Useranpassungen etc. nach Abstimmung mit dem AG eigenverantwortlich um.

Zu den zu erbringenden Leistungen für das Planlaufmanagement gehören unter anderem: • Nachhalten und strategische Steuerung der Prüfzeiten aller an der Planprüfung Beteiligten • Übergeordnete Pflege der Schnittstellen für eine Dashboard-gestützte Visualisierung zur transparenten Darstellung von Prüffristen • Teilnahme an einer monatlichen Planungsbesprechung durch das Planlaufmanagement (PLM) • Hinterlegen der Dokumenten-/Planlaufmanagement-Verantwortlichen im System (nach Freigabe des AG in Textform)

Dashboards Projektcontrolling Der AG stellt über die gesamte Projektlaufzeit ein Planlaufmanagementsystem (EPLASS) zur Verfügung. Der AN ist für die Erstellung von Dashboards auf Basis der Daten aus EPLASS verantwortlich. Zu den zu erbringenden Leistungen für das Dashboards Projektcontrolling gehören unter anderem: • Einrichtung und Pflege (Betreiben, Fortschreiben, Aktualisieren etc.) eines Dashboards zu Planungsstände, Freigaben, Verzüge etc. auf Basis der Meilensteine des IPMS (Integriertes- Planlaufmanagement-System, bspw. EPLASS) in Bezug auf den Rahmenterminplan der Gesamtmaßnahme • Einrichtung und Pflege (Betreiben, Fortschreiben, Aktualisieren etc.) eines Dashboards zu Mehrkostenanmeldungen, sowie Nachträgen des Auftragnehmers der Bauleistungen • Einrichtung und Pflege (Betreiben, Fortschreiben, Aktualisieren etc.) eines Dashboards zur Kostenübersicht der Baumaßnahme • Einrichtung und Pflege (Betreiben, Fortschreiben, Aktualisieren etc.) eines Dashboards von Mehr- und Mindermengen • Einrichtung einer Baufortschrittskontrolle auf Basis der Ausführungsunterlagen des AN BAU mithilfe der Nutzung von digitalen Abnahmetools wie z.B. von Bewehrungsabnahmen • Durchführen eines Startgespräches mit den Projektbeteiligten des AG • Durchführen einer Gruppenschulung mit den Projektbeteiligten des AG

4. Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente

Der AN hat sämtliche Rechnungen gemäß der Durchführungsanweisung DA11 zu erstellen.

Mindestanforderungen an die Urkalkulation Sämtliche Leistungen des Angebotes sind in einer zusammenhängenden, einheitlichen Urkalkulation darzustellen. Aus der Urkalkulation müssen für die im Angebot enthaltenen Einheitspreise folgende Preisbestandteile unmittelbar ersichtlich sein: Einzelkosten mit Leistungsansätzen (Menge/Zeit), aufgegliedert nach Lohnkosten, Reprokosten, Fahrzeugkosten etc. sowie Zuschlagssätze für ggf. Nebenkosten und Allgemeine Geschäftskosten.

Weiterhin sind anzugeben: Ermittlung der Lohnkosten Die Kalkulationen der Nachunternehmer / Unterauftragnehmer sind der Urkalkulation beizufügen, spätestens jedoch auf Aufforderung vorzulegen. Der Nachunternehmer / Unterauftragnehmer hat seine Kalkulation spätestens bei Bedarf / auf Aufforderung detailliert aufzuschlüsseln.

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5. Hinweise zu Positionen

Nebenkosten werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in alle Einheitspreise einzurechnen.

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