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612 - Teilnahmebedingungen für die Vergabe von BL in einer RV -2019.pdf

Baumpflegearbeiten im Bezirk 4 für 2026–2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 11:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

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– GAseigolonhceTnoitamrofnIDJF© nemerBtdatsesnaHeierF 612

(Rahmenvereinbarung-Teilnahmebedingungen)

Teilnahmebedingungenfür die VergabevonBauleistungen in einer Rahmenvereinbarung

DasVergabeverfahrenerfolgtnachder„Vergabe-undVertragsordnungfürBauleistungen??,TeilA„Allgemeine BestimmungenfürdieVergabevonBauleistungen??(VOB/A,Abschnitt1).

1 MitteilungvonUnklarheitenindenVergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler,sohatesunverzüglichdieVergabestellevorAngebotsabgabeinTextformdaraufhinzuweisen.

2 UnzulässigeWettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungbeteiligen,werdenausgeschlossen.

ZurBekämpfung vonWettbewerbsbeschränkungen hatderBieterauf VerlangenAuskünfte darüberzugeben, obundaufwelcheArterwirtschaftlichundrechtlichmitUnternehmenverbundenist.

3 Angebot

3.1 DasAngebotistindeutscherSpracheabzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerechteingereichtesAngebotwirdausgeschlossen.

EineselbstgefertigteAbschriftoderKurzfassungdesLeistungsverzeichnissesistzulässig.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der VergabestellebestimmtenZeitpunkteinzureichen.

3.5 AlleEintragungenmüssendokumentenechtsein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreiseauf verschiedeneEinheitspreiseandererLeistungspositionenverteilt,benenntnichtdievonihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionenin„Mischkalkulationen“aufandereLeistungspositionenumlegt,vonderWertungausgeschlossen.

3.7 AllePreisesindinEuromithöchstens3Nachkommastellenanzugeben.

DiePreise(Einheitspreise,Pauschalpreise,Verrechnungssätzeusw.)sindohneUmsatzsteueranzugeben.Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

EswerdennurPreisnachlässegewertet,die

– ohneBedingungenalsVomhundertsatzaufdieAbrechnungssummegewährtwerden und – anderimAngebotsschreibenbezeichnetenStelleaufgeführtsind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

VHBBund–Ausgabe2017–Stand2019 Seite1von2 3202-60

– 216BHV

– LF-ED-330-BHV 3.3

DievonderVergabestellevorgegebeneLangfassungdesLeistungsverzeichnissesistalleinverbindlich.

4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung derMindestanforderungenbzw.dieGleichwertigkeitistmitAngebotsabgabenachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zubeschreiben; die GliederungdesLeistungsverzeichnissesist,soweitmöglich,beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlichsind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über AusführungundBeschaffenheitdieserLeistungzumachen.

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– GAseigolonhceTnoitamrofnIDJF© Nebenangebotesind,soweitsieTeilleistungen(Positionen)desLeistungsverzeichnissesbeeinflussen(ändern, ersetzen,entfallenlassen,zusätzlicherfordern), nachMengenansätzenundEinzelpreisenaufzugliedern(auch beiVergütungdurchPauschalsumme). nemerBtdatsesnaHeierF 612

(Rahmenvereinbarung-Teilnahmebedingungen)

5 Bietergemeinschaften

5.1 DieBietergemeinschafthatmitihremAngeboteineErklärungallerMitgliederinTextformabzugeben,

– inderdieBildungeinerArbeitsgemeinschaftimAuftragsfallerklärtist,

– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnetist,

– dassderbevollmächtigteVertreterdieMitgliedergegenüberdemAuftraggeberrechtsverbindlichvertritt,

– dassalleMitgliederalsGesamtschuldnerhaften.

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach derAufforderungzurAngebotsabgabeausaufgefordertenUnternehmerngebildethaben,nichtzugelassen.

6 Eignung

VHBBund–Ausgabe2017–Stand2019 Seite2von2 3202-60

– 216BHV

– LF-ED-330-BHV 4.3

4.4 Nebenangebote,diedenNummern4.1bis4.3nichtentsprechen,werdenvonderWertungausgeschlossen.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziertsignierteErklärungabzugeben.

6.1 ÖffentlicheAusschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Ver- langen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf.ergänztdurchgeforderteauftragsspezifischeEinzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für diePräqualifikationvonBauunternehmene.V.(Präqualifikationsverzeichnis)geführtwerden,ggf.ergänztdurch geforderteauftragsspezifischeEinzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nach- unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abge- fasstsind,isteineÜbersetzungindiedeutscheSprachebeizufügen.

6.2 BeschränkteAusschreibungen/FreihändigeVergaben

IstderEinsatzvonNachunternehmen vorgesehen,müssen präqualifizierteUnternehmen derengerenWahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sindoderdieVoraussetzungfürdiePräqualifizierungerfüllen,ggf.ergänztdurchgeforderteauftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzu- legen.IstderEinsatzvonNachunternehmenvorgesehen,müssendieEigenerklärungenundBescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen. DieVerpflichtungzurVorlagevonEigenerklärungenundBestätigungenentfällt,soweitdieEignung(Bieterund benanntenNachunternehmen)bereitsimTeilnahmewettbewerbnachgewiesenist.

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