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Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:
ed.djf.www
– GAseigolonhceTnoitamrofnIDJF© nemerBtdatsesnaHeierF 614
(Rahmenvereinbarung-BesondereVertragsbedingungen)
Vergabenummer RahmenvereinbarungimBereich
Besondere Vertragsbedingungen
1 Rahmenvereinbarung,Leistungspflicht
1.1 DieseRahmenvereinbarungisteinVertragfürdieZeit
vom
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt,dasssiedenVertragnichtfortsetzenwill.
DiemaximaleGesamtlaufzeitbeträgt Jahre
1.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in derRahmenvereinbarungunddemEinzelauftragfestgelegtenBedingungenauszuführen.
1.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigendeArbeitenmündlichoderfernmündlicherteiltwerden;siewerdennachträglichinTextformbestätigt.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeiten anderer Fachlose (Gewerke) geringen Umfangsauszuführen,soweiterhierzuinderLageundbefugtist.
2 Einzelaufträge
2.1
2.2 Anordnungendürfen nurvonderStellegetroffen werden,diedenjeweiligenEinzelauftragerteilthat.AnordnungenDritter dürfennichtbefolgtwerden.
RechnungensindbeidemAuftraggebereinzureichen,derdenEinzelauftragerteilthat.
VHB–Bund–Ausgabe2017–Stand2019 Seite1von2 3202-60
– 416BHV
– LF-ED-630-BHV Leistung
bis
1.2
2.3
3 Kleinstaufträge
Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatzsteuer 500 Euro (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die AusführungnichtmitanderenArbeitenzusammengefasstwerden,wirdeinZuschlaginHöhevon Euro (BetragohneUmsatzsteuer)gewährt.DiesgiltauchbeiStundenlohnarbeiten.
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ed.djf.www
– GAseigolonhceTnoitamrofnIDJF© 614
(Rahmenvereinbarung-BesondereVertragsbedingungen)
4 StundenlohnarbeitenundZuschläge
4.1 Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich UmsatzsteuernachdentatsächlichgeleistetenArbeitszeitenohneWegezeitenbezahlt.
4.2 Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden neben den vereinbarten Preisen sowie neben gesondert vereinbarten Preisen für im Leistungsverzeichnis nicht vorgeseheneLeistungenvergütet.
5 Sicherheitsleistungen
Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) des Einzelauftrageszuleisten. Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufigeAbrechnungssummedesEinzelauftrages)zuleisten.
6 Bürgschaften(§17VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilseinschlägige Formblatt des Auftraggebers zuverwenden, undzwarfür
– dieVertragserfüllungdasFormblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ – dieMängelansprüchedasFormblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – vereinbarteVorauszahlungenundAbschlagszahlungen gem.§16Absatz1Nummer1Satz3VOB/BdasFormblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Baustelle
7.1 WerbungaufderBaustelleistnurnachvorherigerZustimmungdesAuftraggeberszulässig.
7.2 VorhandeneLager-undArbeitsplätzewerdenunentgeltlichzurVerfügunggestellt.
7.3 Wasser und Strom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit der hausverwaltendenDienststelle auf eigene Kosten herzustellen und nach Beendigung der Arbeiten wiederabzubauen.
7.4 Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb der Liegenschaft können vom Auftragnehmerauf eigene Gefahr benutztwerden.
7.5 Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragnehmer mit diesen zu vereinbaren.
8 TechnischeSpezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetztwerden,europäischetechnischeZulassungen,gemeinsametechnischeSpezifikationen,internationaleNormen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig", immer gleichwertige TechnischeSpezifikationeninBezuggenommen.
9 ZusatzfürLeistungen,diefürGaststreitkräfteerbrachtwerden
Lieferungen undsonstigeLeistungenfür dieGaststreitkräfte sindunterdenVoraussetzungendesArtikel 67Absatz3des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke des Nachweises der SteuerfreiheitdieserLieferungenundsonstigenLeistungenerhältderAuftragnehmervomBauamteineBescheinigungzur VorlagebeimFinanzamt. AufdenRechnungenistvomAuftragnehmerzubestätigen:„DerRechnungsbetragenthältkeineUmsatzsteuer".
10 WeitereBesondereVertragsbedingungen nemerBtdatsesnaHeierF
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