Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

214HB - pandemiebedingte Mehrkosten.pdf

Baumpflegearbeiten im Bezirk 4 für 2026–2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 11:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

214HB (pandemiebedingte Mehrkosten)

Ergänzende Vertragsbedingungen der Freien Hansestadt Bremen Für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen

Mögliche pandemiebedingte Mehrkosten im Rahmen der Vertragsdurchführung werden nicht im Angebot kalkuliert.

Kommt es im Rahmen der Vertragsdurchführung zu erhöhten pandemiebedingten Aufwendungen, kann der Auftragnehmer diese zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Vergütung beim öffentlichen Auftraggeber geltend machen. Die Mehraufwendungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers zu belegen. Entsprechende Belege können z.B. Rechnungen oder Lieferscheine oder Aufstellungen aus dem Buchhaltungssystem des Auftragnehmers sein. Dies gilt auch für Kosten, die ein Nachunternehmer gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Der Auftragnehmer hat zudem auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers gegebenenfalls zu begründen, aus welchen Umständen bei der Vertragsdurchführung sich die in den Belegen aufgeführten Mehrkosten ergeben.

Zur Vermeidung einer Doppelkompensation scheidet eine Erstattung der pandemiebedingten Mehrkosten aus, wenn der Auftragnehmer zur Bewältigung der Pandemiefolgen anderweitige staatliche finanzielle Unterstützung erhält. Der Auftragnehmer hat daher im Falle der Geltendmachung pandemiebedingter Mehrkosten gegenüber dem Auftraggeber zu erklären, dass er in Höhe der geltend gemachten Mehrkosten keine staatliche Unterstützungsleistung erhält.

Stand November 2020 – Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa – vergabeservice@wae.bremen.de

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung