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231HB_ 232HB - Anlage (Tarifvertragskonfigurator).pdf

Baumpflegearbeiten im Bezirk 4 für 2026–2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 11:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Vergabenummer

Maßnahme

Leistung

Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung

LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C

45112710-5LandschaftsgärtnerischeBauleistungen gemäßEntgelttabelleNr.3„GaLaBau(Garten-, fürGrünanlagen Landschafts-undSportplatzbau)“(Seite2)

DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.

Stand: Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anlage

(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)

Lohngitter in Form von Entgelttabellen

Entgelttabelle Nr. 03

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauleistungen

Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.

Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.

1. Anwendungsbereich

Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird

auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen

angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit

durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland

erbracht werden.

2. Entgeltmodalitäten

2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der

Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und

Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.

2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete

Arbeitsstunde.

2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich

nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit

sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.

2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die

im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.

2.5 Jede Überstunde (Mehrarbeit) ist mit 25% Zuschlag zu vergüten. Individuelle

Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,

Teilzeitmodelle).

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e2 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

3. vertragliches Entgelt – Lohngitter

Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

gelten folgende Stundenentgelte:

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
1Baustellenleiter, Ausbildungsleiter Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich, in der Regel unter eigener Mitarbeit, mit Baustellenleitung und Baustellenabwicklung beauftragt sind und andere Arbeitnehmer beaufsichtigen oder Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, die mit der Berufsausbildung verantwortlich beauftragt, als Ausbilder anerkannt und überwiegend als solche tätig sind25,54
2Landschaftsgärtner-Vorarbeiter Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die ständig verantwortlich unter eigener Mitarbeit mit der Durchführung von Teilarbeiten innerhalb einer Baustelle und der selbständigen Abwicklung kleinerer Baustellen beauftragt sind und andere Arbeitnehmer beaufsichtigen22,59
3Landschaftsgärtner-Meister Meister des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues, die nicht die Voraussetzungen der Entgeltgruppe 1 und 2 erfüllen21,59
4.Landschaftsgärtner / Gärtner
4.1Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeitendreijährige ununterbrochene Tätigkeit als Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus20,61
4.2 a)Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus19,61
4.2 b)Landschaftsgärtner mit bestandener Abschlussprüfung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaubis zu 18-monatige ununterbrochene Tätigkeit als Landschaftsgärtner in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus18,62
4.3Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten19,61
4.4 -Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten18,62
4.5Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten18,62

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e3 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

4.6Gärtner mit bestandener Abschlussprüfung in einer anderen Fachrichtung des Gartenbaus oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten18,14
5.Maschinisten / Fahrer
5.1Maschinisten Arbeitnehmer, die in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Maschinisten eine Prüfung gemäß den geltenden Prüfungsvorschriften mit Erfolg abgelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als Maschinisten tätig sind19,61
5.2Fahrer Arbeitnehmer, die die Prüfung als Berufskraftfahrer nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung abgelegt haben oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die überwiegend als LKW-Fahrer im Güterkraftverkehr eingesetzt werden19,61
6.Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
6.1Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten20,10
6.2Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und - ständiges selbstständiges fachbezogenes Arbeiten19,13
6.3Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter Anleitung18,51
6.4Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, die nicht der Entgeltgruppe 4 angehören oder Arbeitnehmer mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten- bis zu dreijährige ununterbrochene Tätigkeit in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und - ständiges fachbezogenes Arbeiten unter Anleitung18,14
7.Arbeitnehmer mit oder ohne abgeschlossener Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
7.1Arbeitnehmer, die ständig angelernte fachbezogene Arbeiten selbständig verrichten18,14
7.2Arbeitnehmer, die eine ununterbrochene Beschäftigung für mindestens 3 Jahre in den Entgeltgruppen 7.3 oder 7.4 in Betrieben des Garten- , Landschafts- und Sportplatzbaus und anspruchsvolle Pflegearbeiten ausführen17,26
7.3Arbeitnehmer, die ständig fachbezogene Arbeiten unter Anleitung verrichten16,71
7.4Arbeitnehmer, die ununterbrochene Beschäftigung für mindestens 3 Jahre in der Entgeltgruppe 7.5 in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und auch Pflegearbeiten ausführen15,70
7.5Arbeitnehmer, die mit einfachen Arbeiten beschäftigt werden14,89

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e4 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

7.6Arbeitnehmer, die mit einfachsten, schematischen Arbeiten beschäftigt werden14,28 *
8.Arbeitnehmer, die in der Baumpflege tätig sind
8.1Fachagrarwirte Baumpflege und Baumsanierung mit bestandener Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau- sind ständig verantwortlich, unter eigener Mitarbeit, mit der Durchführung oder selbständigen Abwicklung von Baumfällarbeiten sowie Baumpflege- und Baumsanierungsmaßnahmen beauftragt und - andere Arbeitnehmer beaufsichtigen21,69
8.2Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten- , Landschafts- und Sportplatzbau- nach dreijähriger ununterbrochener Tätigkeit als Fachagrarwirt Baumpflege - ständig in der Baumpflege tätig20,61
8.3Fachagrarwirte Baumpflege mit bestandener Abschlussprüfung als Landschaftsgärtner im Garten- , Landschafts- und Sportplatzbau- bis zu dreijährige ununterbrochener Tätigkeit als Fachagrarwirt Baumpflege - ständig in der Baumpflege tätig19,61
8.4Baumarbeiter, European Treeworker mit Ersthelferausbildung und Anpassungsfortbildung in der Seilklettertechnik- ständig in der Baumpflege tätig17,49
TGartenbautechnische Angestellte
T 1Gartenbautechnische Angestellte mit überwiegend schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist.z.B. Lager- oder Materialverwaltung, Vervielfältigen und Reinzeichnen von technischen Zeichnungen14,43 (1. Jahr) 16,03 (2. Jahr) 17,23 (4. Jahr)
T 2Gartenbautechnische Angestellte mit kleineren Arbeitsbereichen bzw. einfacheren Tätigkeiten, die nach ständiger Anweisung arbeiten; mit abgeschlossener Ausbildung, Meisterprüfung, Technikerprüfung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeitenz.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf kleineren Baustellen führen, Werkstattleiter, technische Zeichner17,75 (1. Jahr) 19,73 (2. Jahr) 21,21 (4. Jahr)
T 3Gartenbautechnische Angestellte mit größeren Arbeitsbereichen bzw. schwieriger Tätigkeit, die nach allgemeiner Anweisung arbeiten; mit Meisterprüfung, Technikerprüfung, Fachschulausbildung, mit abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/Fachhochschule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeitenz.B. Angestellte, welche die Aufsicht auf größeren Baustellen führen mit Maschinen- und Fahrzeugeinsatz, oder die schwierige Vermessungsarbeiten durchführen, Kostenberechnungen erstellen und einfache Entwürfe anfertigen, Leiter größerer Werkstätten22,19 (1. Jahr) 24,66 (2. Jahr) 26,51 (4. Jahr)
T 4Gartenbautechnische Angestellte mit verantwortungsvoller Tätigkeit, die in nicht unerheblichem Umfange selbständige Leistungen erfordert; mit abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/Fachhochschule, abgeschlossener Hochschulausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeitenz.B. Angestellte, die unter Oberaufsicht größere Baustellen selbständig leiten, die besonders schwierige Vermessungsarbeiten durchführen, schwierige Entwürfe, Leistungsverzeichnisse, Kostenberechnungen und Bauabrechnungen bearbeiten25,53 (1. Jahr) 28,36 (2. Jahr) 30,49 (4. Jahr)
T 5Gartenbautechnische Angestellte in verantwortlichen Tätigkeiten, die überwiegend selbständige Leistungen erfordern; mit abgeschlossener Hochschulausbildung, abgeschlossener Ausbildung an einer Ingenieurschule/Fachhochschule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeitenz.B. Angestellte, denen die selbständige Leitung von größeren Baustellen übertragen ist oder die mit Aufgaben betraut sind, die hervorragende Fachkenntnisse erfordern oder denen mehrere gartenbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung ständig unterstellt sind27,75 (1. Jahr) 30,83 (2. Jahr) 33,14 (4. Jahr)
T 6Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbständige Leitung eines Betriebes oder einer selbständigen Betriebsabteilung übertragen ist31,07

selbständigen Betriebsabteilung übertragen ist

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e5 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

T 7Gartenbautechnische Angestellte, die sich dadurch aus der Gruppe T 5 herausheben, dass ihnen die selbständige Leitung eines größeren Betriebes übertragen ist (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen)34,40
KKaufmännische Angestellte
K 1Kaufmännische Angestellte mit überwiegend mechanischer oder schematischer Tätigkeit, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich istz.B. Fertigmachen der Post, Telefondienst, Vervielfältigen, Karteiführung, einfache Schreib- und Rechenarbeiten, Ablage14,28 * (1. Jahr) 14,28 * (2. Jahr) 14,61 (4. Jahr)
K 2Kaufmännische Angestellte mit einfacher kaufmännischer Tätigkeitz.B. Stenotypisten, Kontoristen, Hilfskräfte in der Buchhaltung und Personalabteilung.14,28 * (1. Jahr) 14,80 (2. Jahr) 15,91 (4. Jahr)
K 3kaufmännische Angestellte, die unter Anleitung schwierigere Arbeiten erledigen, mit kaufmännischer Berufsausbildung, Handelsschule oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeitenz.B. Korrespondenten, Buchhalter, Lohnbuchhalter, Sekretäre, Stenotypisten mit Fremdsprachen17,76 (1. Jahr) 19,73 (2. Jahr) 21,21 (4. Jahr)
K 4Kaufmännische Angestellte, die nach allgemeiner Anweisung schwierige Arbeiten erledigen und in erheblichem Umfang (erheblich - mehr als ein Drittel) selbständige Leistungen erbringen; mit kaufmännischer Berufsausbildung oder gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeitenz.B. Buchhalter mit langjähriger Berufserfahrung.22,20 (1. Jahr) 24,66 (2. Jahr) 26,51 (4. Jahr)
K 5Kaufmännische Angestellte mit besonders verantwortlicher Tätigkeit, die überwiegend selbständige Leistungen erbringenz.B. Bilanzbuchhalter, Büroleiter, selbständige Einkäufer26,63 (1. Jahr) 29,60 (2. Jahr) 31,81 (4. Jahr)
K 6Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter eines Betriebes oder selbständiger Betriebsabteilungen31,07
K 7Kaufmännische Angestellte als selbständige Leiter größerer Betriebe (als größere Betriebe sind in der Regel solche mit durchschnittlich mehr als 60 Beschäftigten anzusehen)34,40

*Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025.

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e6 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich

Leistungsbereich (z.B. CPV- Code, VOB-C/DIN) - nicht abschließendBeschreibung der Leistung
Entgelttabelle 03Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
45111220-6Gestrüppentfernungsarbeiten
45111291-4Erschließungsarbeiten
45112100-6Grabenaushub
45112200-7Bodenabtrag
45112210-0Mutterbodenabtrag
45112300-8Aufschüttung und Landgewinnungsarbeiten
45112310-1Aufschüttungsarbeiten
45112320-4Landgewinnungsarbeiten
45112330-7Wiederurbarmachung
45112350-3Erschließung von Ödland
45112440-1Terrassierung von Hügeln
45112441-8Terrassierungsarbeiten
45112500-0Erdbewegungsarbeiten
45112600-1Einschnitt und Auftrag
45112700-2Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45112710-5Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
45112711-2Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen
45112712-9Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen
45112713-6Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Dachbegrünungen
45112714-3Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Friedhöfe
45112720-8Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen
45112721-5Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Golfplätze
45112722-2Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Reitanlagen
45112723-9Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Spielplätze
45112730-1Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Verkehrsbegleitgrün
45112740-4Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Flughäfen
45212200-8Bauarbeiten für Sportanlagen
45212210-1Bau von Einzweck-Sportanlagen
45212212-5Bauarbeiten für Schwimmbäder
45212220-4Bau von Mehrzweck-Sportanlagen
45215400-1Friedhof
45216250-1Bau von Verteidigungsgräben
45232451-8Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
45232452-5Entwässerungsarbeiten
45232453-2Verlegung von Dränrohren und Bau von Entwässerungskanälen
45232454-9Bau von Regenwasserbecken
45233160-8Pfade und andere ungeteerte Wege
45233229-0Instandhaltung von Seitenstreifen
45235111-4Flugplatzflächen-Befestigungsarbeiten
45235200-5Bauarbeiten für Start- und Landebahnen
45235311-6Rollbahn-Befestigungsarbeiten
45236100-1Nivellierungsarbeiten für diverse Sportanlagen
45236110-4Oberbauarbeiten für Sportplätze
45236111-1Oberbauarbeiten für Golfplätze
45236112-8Oberbauarbeiten für Tennisplätze
45236113-5Oberbauarbeiten für Rennbahnen

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e7 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

[Seite 8]

Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

45236114-2Oberbauarbeiten für Laufbahnen
45236119-7Ausbesserungsarbeiten an Sportplätzen
45236200-2Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen
45236210-5Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze
45236220-8Oberbauarbeiten für Tiergärten
45236230-1Oberbauarbeiten für Gartenanlagen
45236250-7Oberbauarbeiten für Parkanlagen
45236290-9Ausbesserungsarbeiten für Erholungsgebiete
45236300-3Oberbauarbeiten für Friedhöfe
45246400-7Hochwasserschutzarbeiten
45246410-0Wartung von Hochwasserschutzanlagen
45247230-1Bau von Deichen
71400000-2Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
71420000-8Landschaftsgestaltung
71421000-5Landschaftsgärtnerische Gestaltung
77211600-8Aussaat von Baumsamen
77310000-6Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77311000-3Pflegearbeiten für Ziergärten und Parks
77312000-0Unkrautjäten
77312100-1Unkrautvernichtung
77313000-7Pflege von Parkanlagen
77314000-4Grundstückspflege
77314100-5Anlegen von Rasen
77315000-1Saatarbeiten
77320000-9Pflegearbeiten für Sportplätze
77340000-5Baum- und Heckenschnitt
77341000-2Baumschnitt
77342000-9Heckenschnitt
90722300-7Landgewinnung
98371111-5Pflege von Friedhofsanlagen
VOB/C - DIN 18320Landschaftsbauarbeiten

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e8 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

[Seite 9]

Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Entgelttabelle Nr. 03 Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an den maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)3 aGnagLealBehanut.( GZaurrte bn-e,sLsaenrdesnc hLaefstsb-aurnkdeiSt pwoirrtdp laimtz bLaouh)ngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e9 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h0e2 5und diverse Geschlechter.

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