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Bezeichnung der Leistung:
| 913542 | Betriebsdienst B-Str SM CEL 2025ff |
|---|---|
| 323457 | Baumpflege SM Celle 2027/2028 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertiger Art“, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweis: Der Auftragnehmer ist in Bezug auf den tatsächlich erzielten Erlös für die Entrichtung der entsprechenden Steuer bei Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes selbst verantwortlich.
Leistungsbeschreibung
(bleibt beim Bieter)
Inhalt
Seite/Blatt
Ausführungsbeschreibung 35
Leistungsverzeichnis
Langtext-Verzeichnis
Kurztext-/Preis-Verzeichnis
Langtext-/Preis-Verzeichnis 30
Anlagen für Bietereintragungen
Bieterangaben-Verzeichnis
Sonstige Anlagen (nach Verzeichnis)
Anlage 1: Abrufschreiben 1
Anlage 2: Meisterei Karte Celle 1
Anlage 3a: VZ-Plan B IV/2.1 1
Anlage 3b: VZ- Plan B IV/ 2.2 1
Anlage 3c: VZ- Plan C II/ 2.1 1
Anlage 3d: VZ-Plan C I/ 4.1 1
Anlage 3e: VZ-Plan C II/ 4.1 1
Anlage 3f: Umleitungsplan- Muster 1
Anlage 3g: Muster- Schilderskizzen 1
Anlage 3h: VZ- Plan 1.1 1
Anlage 3i: VZ- Plan 1.2 1
Anlage 4_ Nachweis Entsorgung nicht gefährl. Abfall 2
HVA L-StB Leistungsbeschreibung NLSTBV 01-20 Seite 1
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| Abrechnungseinheiten | Besondere Kennzeichen | ||
|---|---|---|---|
| Psch Pauschal h Stunde d Tag Wo Woche Mt Monat a Jahr kg Kilogramm t Tonne cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter | l Liter St Stück km Kilometer ha Hektar kwh Kilowattstunde mh Meter x Stunde md Meter x Tage mWo Meter x Wochen mMt Meter x Monat ma Meter x Jahr m2d Quadratmeter x Tage m2Wo Quadratmeter x Wochen m2Mt Quadratmeter x Monate | M3d Kubikmeter x Tage M3Wo Kubikmeter x Wochen M3Mt Kubikmeter x Monate Sth Stück x Stunden Std Stück x Tage StWo Stück x Wochen StMo Stück x Monate td Tonne x Tag tMt Tonne x Monat | G Grundposition W Wahlposition |
HVA L-StB Leistungsbeschreibung NLSTBV 01-20 Seite 2
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Ausführungsbeschreibung
„Baumpflege SM Celle 2027- 2028“
Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 1 von 35
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................. 5 1.1 Auszuführende Leistung .........................................................................................................5 1.1.1 Zweck und Nutzung ............................................................................................................... 6 1.1.2 Art und Umfang ..................................................................................................................... 6 1.1.3 Untergrund ............................................................................................................................. 8 1.1.4 Ausstattung ............................................................................................................................ 8 1.1.5 Auftraggeber Aufgaben nach Baustellenverordnung ............................................................ 8 1.1.5.1 Vorankündigung .................................................................................................................... 8 1.1.5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen ........................................ 8 1.1.5.3 Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen und anpassen ............... 8 1.1.5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des Bauvorhabens stellen ............................................................................................................ 8 1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten ...............................................................................8 1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten ................................................................................................9 1.4 Mindestanforderungen für Nebenangebote ............................................................................9 2 Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung ................................................................ 9 2.1 Lage / Adresse der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle ......................................................9 2.1.1 Straßenstationierung ........................................................................................................... 10 2.1.2 nächster Ort ......................................................................................................................... 10 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ............................................................................... 10 2.2.1 Straße .................................................................................................................................. 10 2.2.2 Zugänge, Zufahrten ............................................................................................................. 10 2.2.3 Zu Deponien ........................................................................................................................ 10 2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten ................................................................................... 10 2.3.1 Wasser ................................................................................................................................. 11 2.3.2 Abwasser ............................................................................................................................. 11 2.3.3 Strom ................................................................................................................................... 11 2.3.4 Gas ...................................................................................................................................... 11 2.4 Lager- und Arbeitsplätze ..................................................................................................... 11 2.4.1 Plätze für Baustelleneinrichtung .......................................................................................... 11 2.4.2 Lagerplätze .......................................................................................................................... 12 2.4.3 Arbeitsplätze ........................................................................................................................ 12 2.4.4 Plätze für Unterkünfte .......................................................................................................... 12 2.5 Gewässer ............................................................................................................................. 12 2.5.1 Vorfluter ............................................................................................................................... 12 2.5.2 Wasserstände ...................................................................................................................... 12 2.5.3 Höchster Bauwasserstand ................................................................................................... 12 2.6 Baugrundverhältnisse .......................................................................................................... 12 2.6.1 Geologisches Verhältnis, Grundwasser .............................................................................. 13 2.6.2 Einhaltung der Feinstaubrichtlinie ....................................................................................... 13 2.7 Schutz- Bereich und- Objekte.............................................................................................. 13 2.7.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete ....................................................................................... 13
Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 2 von 35
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2.7.2 Bäume und Flurgehölze ...................................................................................................... 14 2.7.3 Artenschutzrechtliche Kontrolle ........................................................................................... 14 2.7.4 Immisionsschutz- Bereiche und- Objekte ............................................................................ 14 2.7.5 Gewässer, Wasserschutzgebiete ........................................................................................ 15 2.8 Leitungen im Ausführungsbereich ....................................................................................... 15 2.9 Öffentlicher Verkehr ............................................................................................................. 16 2.9.1 Straßenverkehr .................................................................................................................... 16 3 Angaben zur Ausführung ..................................................................................................... 17 3.1 Verkehrssicherung im Bereich der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle ........................... 17 3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs .......................................................................................... 22 3.1.2 Verkehrsumleitung ............................................................................................................... 22 3.1.3 Bedarfsumleitung ................................................................................................................. 22 3.1.4 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................................... 22 3.1.5 Verkehrssperrungen, Sperrpausen ..................................................................................... 23 3.2 Ablauf der Leistungserbringung........................................................................................... 23 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten .......................................................................... 23 3.2.2 Zeitliche Beschränkung ....................................................................................................... 24 3.2.3 Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z.B. Nachts, Sonntags ...... 24 3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Lieferanten und Unternehmen ........................................... 24 3.3 Abfälle .................................................................................................................................. 24 3.3.1 Nicht gefährliche Abfälle ...................................................................................................... 25 3.3.2 Gefährliche Abfälle .............................................................................................................. 25 3.4 Beweissicherung ................................................................................................................. 26 3.4.1 Gebäude und Anlagen ......................................................................................................... 26 3.4.2 Verkehrswege ...................................................................................................................... 26 3.4.3 Gewässer ............................................................................................................................. 26 3.5 Sicherungsmaßnahmen ...................................................................................................... 26 3.6 Vermessungsleitung, Aufmaß verfahren ............................................................................. 27 3.7 Prüfungen und Nachweise .................................................................................................. 27 3.7.1 Bautagebericht .................................................................................................................... 27 3.8 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe- Plan) .............................................................................. 28 3.8.1 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben ............................................................................... 29 3.8.2 Erfassung aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf .................................................. 29 3.8.3 Maßnahmen für „besondere gefährliche Arbeiten“ ............................................................. 29 3.8.4 Gegenseitige Gefährdung ................................................................................................... 30 3.8.5 Gemeinsame genutzte Einrichtungen ................................................................................. 30 3.8.6 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen ..................................................................... 30 4 Ausführungsunterlagen ....................................................................................................... 31 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ................................... 31 4.1.1 Pläne .................................................................................................................................... 31 4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen .......................................... 31 4.2.1 Erläuterung des Bauablauf, ggf. Einsatz von Spezialgeräten ............................................. 32 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan .................................................................................................. 32 4.2.3 Bauablaufplan ...................................................................................................................... 32
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4.2.3.1 Wesentliche Vorgänge im Allgemeinen ............................................................................... 32 4.2.4 Nachträge, Rechnungen, Abnahmen .................................................................................. 33 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden ............... 34 5.1 Auflistung der anzuwendenden “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ mit ihrem Ausgabedatum .......................................................................................................... 34 5.2 Regelwerke .......................................................................................................................... 35
Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 4 von 35
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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen, vertreten durch die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Verden
beabsichtigen, an den Bundes- und Landesstraßen im Meistereibezirk der
Straßenmeisterei Celle die Ausführung „Lichtraumprofil schneiden, Totholz entfernen sowie
Stamm- und Stockaustriebe entfernen“ zu vergeben.
Die Ausführung erfolgt auf Abruf durch die Straßenmeisterei Celle.
Zuständige Straßenmeisterei:
Straßenmeisterei Celle
Bremer Weg 197, 29223 Celle
Tel. 05141-27806-0
1.1 Auszuführende Leistung
-
Baustelleneinrichtung und – Räumung.
-
Erstellung von Verkehrszeichenpläne, Umleitungsplan/ Pläne und Schilderskizzen.
-
Beantragen der verkehrsbehördlichen Anordnungen bei der zuständigen unteren
Verkehrsbehörde.
-
Verkehrssicherung.
-
Verkehrssicherung mit Lichtsignalanlage (Lichtsignalanlage mit Festzeitensteuerung
sowie der Möglichkeit beide Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu
schalten).
-
Totholz entfernen.
-
Lichtraumprofilschnitt.
-
Stamm- und Stockaustriebe entfernen.
Die genaue Anzahl der Tätigkeiten an den einzelnen Bäumen ist nicht vorherseh- und nicht
beeinflussbar. Das ist von äußeren Faktoren (Witterungseinflüsse, ....) bestimmt. Auf diese
Faktoren hat der Auftraggeber keinen Einfluss. Hinsichtlich der zu erbringenden
Leistungsmengen in der definierten Vertragslaufzeit ist daher eine erschöpfende,
quantitative Leistungsbeschreibung nicht möglich. Die in der Massenzusammenstellung
/ Wertungsmatrix genannten Mengen / Massen dienen der Angebotswertung und
lediglich als Orientierungshilfe bei der Angebotsabgabe. Sie stellen eine Abschätzung
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des Auftragsvolumens auf der Basis vorangegangener Abrufe im Betrachtungszeitraum
dar. Die Angaben sind daher unverbindlich und werden kein Vertragsbestandteil.
Das Wertungskriterium Preis geht mit 100% in die Angebotswertung ein. Der Preis wird
ermittelt durch Multiplikation der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise mit
den dargestellten Vordersätzen (siehe Matrix). Vertragsbestandteil und somit Grundlage
für die Abrechnung werden die im Leistungsverzeichnis anzugebenden Einheitspreise.
Abweichungen bezüglich der tatsächlich zur Ausführung kommenden Leistungen
begründen keinen Rechtsanspruch auf Änderungen des Einheitspreises und / oder ein
Ausgleich von Baustellengemeinkosten, allgemeine Gemeinkosten und Wagnis & Gewinn.
1.1.1 Zweck und Nutzung
Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist im Zuge der Bundes- und Landesstraßen
im Bezirk der Straßenmeisterei Celle an den straßenbegleitenden Bäumen das
Lichtraumprofil zu schneiden, das Totholz sowie die Stamm- und Stockaustriebe zu
entfernen.
1.1.2 Art und Umfang
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für den Lichtraumprofilschnitt, das Entfernen von
Totholz und Stamm- und Stockaustrieben an den straßenbegleitenden Bäumen
(überwiegend Ahorn, Akazie, Birke, Buche, Eiche, Esche, Linde, Pappel, Roteiche) im
Zuge der Bundes- und Landesstraßen im Bezirk der Straßenmeisterei Celle.
Anmerkung: Aufgrund der möglichen Komplexerkrankung an Eichen wird zur Vermeidung
der Krankheitsausbreitung die Desinfizierung des Schnittwerkzeuges erforderlich. Diese ist
arbeitstäglich vor Arbeitsbeginn auszuführen. Diese Leistung wird nicht gesondert Vergütet
und ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Höhe des baumspezifisch herzustellenden Kronenansatzes: Ahorn 5,00m, Akazie 6,00m,
Birke 7,00m, Buche 6,00m, Eiche 4,50m, Esche 4,50m, Linde 6,50m, Pappel 5,00m,
Roteiche 5,00m.
Die angegebenen Kronenansätze sind über mehrere Pflegejahre und nicht in einem
Pflegegang herzustellen, Dieses gilt insbesondere für Jungbäume. Bei Altbäumen mit
Ästen unterhalb des angegebenen Kronenansatzes nur bis Grob-/ Schwachaststärke
entsprechend der ZTV- Baumpflege herzustellen.
Die Bäume befinden sich am Fahrbahnrand, teilweise auf Seitenstreifen, Böschungen,
hinter Geh- und Radwegen, Schutzplanken, wasserführenden Gräben. Es sind sowohl
Einzelbäume als auch Alleenbestände betroffen.
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Die genaue Lage und Angaben zu den Bäumen kann der Abrufliste 1 „Lichtraumprofil-
schnitt, Totholz entfernen und Stamm- und Stockaustriebe entfernen“ entnommen werden.
Abgeschnittene Äste dürfen nicht am Straßenrand gelagert werden, sie sind sofort zu
beseitigen.
Die Auslage des Arbeitsgerätes muss für die Arbeit der Örtlichkeit angepasst sein. Das
jeweilige Gerät darf nur gemäß der Betriebsanleitung von entsprechend eingewiesenem
Personal des AN eingesetzt werden. Die einzusetzenden Geräte müssen über geeignete
Sicherheitseinrichtungen verfügen, und sind täglich vor Antritt der Arbeiten seitens des AN
auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen. Bestehen Zweifel bezüglich der
Betriebssicherheit des einzusetzenden Gerätes, so hat der AG die Möglichkeit, die
Arbeiten sofort einstellen zu lassen. Dadurch verursachte Kosten gehen zu Lasten des AN
und werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche Baustellenverkehre in oder aus der Baustelle sind von den Bundes- und
Landesstraßen einzuplanen.
Während der Maßnahme hat der AN eine Verkehrsführung gemäß Verkehrszeichenplan
und verkehrsrechtlicher Anordnung durchzuführen - siehe auch Punkt 3.1 dieser Leistungs-
beschreibung.
Die Reinigung der Straße, Geh- und Radwege und den angrenzenden Bereichen sind
stätig vor der Verkehrsfreigabe durchzuführen.
Dies ist in den Positionen „Totholz am Baum entfernen 10-15m, Totholz am Baum
entfernen 15-20m, Totholz am Baum entfernen über 20,00m Lichtraumprofilschnitt durch-
führen sowie Entfernung Stamm- und Stockaustriebe Stammdurchmesser bis 0,16m,
Entfernung Stamm- und Stockaustriebe Stammdurchmesser 0,17m bis 0,32m, Entfernung
Stamm- und Stockaustriebe Stammdurchmesser 0,33m bis 0,64m, Entfernung Stamm-
und Stockaustriebe Stammdurchmesser 0,65m bis 1,28m“ mit einzukalkulieren und wird
nicht gesondert vergütet.
Der vorhandene Oberbau der Fahrbahnflächen darf durch die eingesetzten Fahrzeuge und
Geräte nicht beschädigt werden. Sämtliche Schäden die durch eingesetzte Fahr-zeuge
und Geräte entstehen sind auf Kosten des AN im vollen Umfang zu beseitigen.
Gräben, Mulden, Böschungen:
Der Untergrund ist in Grabenbereichen teilweise ganzjährig feucht und nicht befahrbar. Der
Einsatz von Geräten muss so koordiniert werden, dass eine optimierte Abarbeitung der
Leistungen erfolgt.
Die regelmäßige Gehölzpflege findet vom 1. Oktober bis 28. Februar statt. Während der
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übrigen Zeit, der Vegetationsphase, sind schonende Form- und Pflegeschnitte wie die
Beseitigung des Zuwachses um die Sicht auf ein Straßenschild zu gewährleisten,
Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen auch außerhalb dieses Zeitraumes
möglich, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
1.1.3 Untergrund
Es wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund im Seitenraum der Straßen ggf. nicht für
das Abstützen eines Hubarbeitsgerätes geeignet ist.
1.1.4 Ausstattung
Vorhandene Straßenschilder, Leitpfosten, Beleuchtungsmasten, Schutzeinrichtungen und
Kennzeichnungen der Versorgungsträger etc. sind zu schützen und zu sichern.
Entstandene Schäden gehen zu Lasten des AN.
1.1.5 Auftraggeber Aufgaben nach Baustellenverordnung
Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß §3 Abs.3 Baustellen-
verordnung hat der AN durch Dritte mit entsprechender Ausbildung nach RAB zu stellen.
Durch diesen sind u.a. die Aufgaben - Vorankündigung - Sicherheits- und Gesundheits-
schutzplan - Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen und
anpassen zu erbringen. Die Vergütung erfolgt über dafür vorgesehene Positionen im
Leistungsverzeichnis, jedoch mit separater Rechnung.
1.1.5.1 Vorankündigung
Entfällt
1.1.5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen
Entfällt.
1.1.5.3 Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen und anpassen
Entfällt.
1.1.5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des
Bauvorhabens stellen
Siehe Abschnitt 1.1.5
1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten
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Entfällt.
1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Falls im Bereich der Baustelle noch weitere Baumaßnahmen ausgeführt werden, hat der
AN alle Maßnahmen zu treffen, dass ein reibungsloses Zusammenarbeiten mit anderen
Dienststellen und Firmen erreicht wird und Behinderungen somit ausgeschlossen sind.
Der AN hat sich daher zu Beginn seiner Bauarbeiten an den Bauabläufen Dritter aus-
zurichten und seinen eigenen Bauablauf dementsprechend entschädigungslos
anzupassen.
Aufwendungen für die Abstimmungen und Anpassungen des eigenen Bauablaufes an die
Arbeitsabläufe Dritter werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Leistungen, welche
durch mangelnde Koordination bzw. nicht Beachtung dieser Anweisungen auftreten,
werden nicht anerkannt!
Daher ist vor Baubeginn eine Abstimmung mit der zuständigen Straßenmeisterei Celle,
zwingend erforderlich. Die Bauleistungen sind im Einvernehmen mit der Meisterei aus-
zuführen.
1.4 Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2 Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung
Verschiedene Orte im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Celle.
2.1 Lage / Adresse der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle
Die Baustellen liegen an folgenden Bundes- und Landesstraßen im Straßenmeistereibezirk
Celle.
Bundesstraßen:
B 3, B 191, B 214 (siehe Anlage 2 Meistereikarte Celle).
Landesstraßen:
L 180, L 190, L 191, L 193, L 240, L 280, L 281, L 282, L 283, L 284, L 298, L 310,
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L 311, L 387 (siehe Anlage 2 Meistereikarte Celle).
2.1.1 Straßenstationierung
Diese Angaben sind der Abrufliste Lichtraumprofilschnitt, Totholz entfernen und Stamm-
und Stockaustriebe entfernen zu entnehmen.
2.1.2 nächster Ort
Verschiedene Orte an den Bundes- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der
Straßenmeisterei Celle.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Klassifizierte Straßen sind im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen
Vorschriften zu benutzen. Beschränkungen im Gemeingebrauch berechtigen nicht zu
Nachforderungen.
2.2.1 Straße
Bundes- und Landesstraßen.
2.2.2 Zugänge, Zufahrten
Als Zugang zur Baustelle steht dem AN das öffentliche Straßennetz zur Verfügung. Die im
Bereich der Baustrecke einmündenden öffentlichen Interessentenwege oder Privatwege
dürfen nicht ohne besondere Genehmigung des jeweiligen Unterhaltungspflichtigen
benutzt werden.
Für die im Bereich der Baustelle vorhandenen Grundstücksanlieger muss in jedem
Baustadium die Möglichkeit bestehen, ihre Grundstücke zu erreichen.
2.2.3 Zu Deponien
Nach Disposition des AN.
2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten
Es können vom AG keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen für
Wasser, Abwasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Anschlüsse an
öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom AN herzustellen. Die Kosten für
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Anschluss, Entnahme und Abgabe sind Sache des AN und werden nicht gesondert
vergütet. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine Stromentnahme aus dem öffentlichen
Netz nicht möglich ist und stromerzeugende Aggregate eingesetzt werden müssen. Die
Beschaffung von Kraftstrom sowie die Möglichkeit der Brauchwasserentnahme hat der AN
zu prüfen und ggf. herzustellen. Brauchwasserentnahmestellen werden vom AG nicht zur
Verfügung gestellt.
Entsorgungsmöglichkeiten sind ebenfalls durch den AN einzurichten. Der AN hat für die
schadstofffreie Ableitung des anfallenden Abwassers zu sorgen und eventuelle
Einleitungsgenehmigungen zu beschaffen. Sanitärabwasser ist in abflusslosen
Sammelbehältern aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Erkunden
sämtlicher erforderlicher Anschlussmöglichkeiten ist Sache des AN. Auskünfte erteilen die
Versorgungsunternehmen und die Gemeinden. Anschlussgenehmigungen zur Versorgung
oder Einleitungsgenehmigungen zur Abwasserentsorgung rechtzeitig zu erwirken, ist
Angelegenheit des AN und wird nicht gesondert vergütet.
2.3.1 Wasser
Ist Sache des AN.
2.3.2 Abwasser
Ist Sache des AN.
2.3.3 Strom
Ist Sache des AN.
2.3.4 Gas
Ist Sache des AN.
2.4 Lager- und Arbeitsplätze
2.4.1 Plätze für Baustelleneinrichtung
Das vorhandene Straßengelände im Bereich der Baustelle, soweit es außerhalb des
Verkehrsraumes liegt, kann vom AN als Lager- und Arbeitsplatz benutzt werden. Dar-über
hinaus vom AN benötigte Flächen sind von Ihm auf seine Kosten zu beschaffen. Kosten
hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Vom AN in Anspruch genommene Flächen sind von Ihm auf seine Kosten zu rekultivieren
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bzw. in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten und
vor Abnahme des Bauvorhabens ist dem NLStBV GB Verden durch eine
Freistellungserklärung der Eigentümer das ordnungsgemäße Hinterlassen der benutzten
Flächen nachzuweisen bzw. zu bescheinigen, dass von Dritten keine
Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Ist infolge von Platzbeschränkung
eine Zwischenlagerung und ein Rücktransport von zum Wiedereinbau geeigneten Boden-
massen bzw. Baumaterialien erforderlich, so werden die Kosten für die Zwischenlagerung
und den Rücktransport nicht besonders vergütet.
2.4.2 Lagerplätze
Siehe Abschnitt 2.4.1
2.4.3 Arbeitsplätze
Siehe Abschnitt 2.4.1
2.4.4 Plätze für Unterkünfte
Siehe Abschnitt 2.4.1
2.5 Gewässer
2.5.1 Vorfluter
Vorfluter sind die vorhandenen Entwässerungsanlagen bzw. Straßenseitengräben. Die
Gewässer sind in jedem Fall vor Verunreinigungen während der Bauarbeiten zu schützen.
Die hierfür notwendigen zusätzlichen Leistungen (Schutzeinrichtungen,
Auffangeinrichtungen, etc.) sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
2.5.2 Wasserstände
Die Wasserstände sind abhängig von Niederschlag und Grundwasserstand und können
nicht reguliert werden. Genauere Informationen hat sich der AN wenn nötig selbst zu
beschaffen.
2.5.3 Höchster Bauwasserstand
Siehe Abschnitt 2.5.2.
2.6 Baugrundverhältnisse
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2.6.1 Geologisches Verhältnis, Grundwasser
Siehe Abschnitt 2.5.2.
2.6.2 Einhaltung der Feinstaubrichtlinie
Die Arbeiten auf der Baustelle müssen so angelegt werden, dass in Abhängigkeit vom
Wetter keine oder nicht vermeidbare zusätzliche Feinstaubbelastungen anfallen.
Entsprechende Geräte (Wasserwagen, Saugkehrwagen, Besenwagen mit Bewässerung)
sind auf der Baustelle vorzuhalten und nach Bedarf einzusetzen. Auf der Baustelle dürfen
nur Baumaschinen mit aktueller Technik eingesetzt werden, die auch hinsichtlich der
Abgasnormen die geforderten Grenzwerte erfüllen. Bei Bedarf sollte die Arbeitszeit so
angepasst werden, dass die Tageszeit, in der naturgemäß erhöhte Feinstaubanteile
entstehen, gemieden wird.
2.7 Schutz- Bereich und- Objekte
Der AN haftet für Schäden und Folgen, die sich aus den Arbeitstechniken, dem Um-gang
mit giftigen und gefährlichen Stoffen und seinen Einrichtungen und Rüstungen ergeben.
Die Vorschrift über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen nach dem
Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG) in der Fassung vom 14.07.2003 ist zu beach-ten.
Verunreinigungen der Fahrbahn einschließlich der Straßenseitenräume durch Mar-
kierungs- und andere Stoffe sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Bei der
Durchführung der Baumaßnahme ist das Bundes Naturschutzgesetz (BNatSchG) vom
01.03.2010 und das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG) vom
19.02.2010 zu berücksichtigen.
2.7.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete
Die Schutzvorkehrungen gemäß RiStWag für Baustelleneinrichtung und Baubetrieb sind zu
beachten.
Bauarbeiten sind mit großer Rücksicht auf Natur und Landschaft auszuführen. Angren-
zende Flächen außerhalb der öffentlichen Verkehrswege dürfen nicht berührt werden.
Folgen aus Unterlassung obiger Auflagen können zur Stilllegung der Baustelle führen.
Verstöße gegen Bestimmungen des Naturschutzes werden als Ordnungswidrigkeit ge-
ahndet. Die vorhandenen Bäume sind zu schützen. Ebenso sind die vorhandenen Zäune
und Geländer vor Beschädigung zu schützen.
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2.7.2 Bäume und Flurgehölze
Bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Ausführung der Bauarbeiten ist der Einsatz
der Baugeräte und Baufahrzeuge zum Schutz der Bäume und Sträucher zu gewährleisten.
Hierbei sind die „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetations-beständen bei
Baumaßnahmen“ (R SBB) zu beachten.
Maßnahmen zur Sicherung der Bäume und Sträucher sind Sache des AN.
Die Maßnahmen müssen einer Überprüfung durch die untere Naturschutzbehörde je-
derzeit standhalten und sind insofern in jedem Fall vorher mit dem AG abzustimmen.
2.7.3 Artenschutzrechtliche Kontrolle
Die Belange des Artenschutzes sind gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes, in neuster
gültiger Fassung, bei der Ausführung der Leistungen zu beachten und bei Erfordernis nach
den Anweisungen der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde umzusetzen.
2.7.4 Immisionsschutz- Bereiche und- Objekte
Bei den Arbeiten wird auf die Einhaltung und Beachtung des geänderten Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Stand vom 30.11.2016, einschließlich der dazu er-
lassenen Verwaltungsvorschriften hingewiesen.
Der AN hat geeignete Maßnahmen zu treffen jegliche Grundwasser- und Gewässerver-
schmutzungen sowie Verseuchungen zu unterbinden. Für aus diesem Anlass geltend
gemachte Ansprüche Dritter haftet der AN.
Die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung
der Abfallstoffe ist Sache des AN und sind in die entsprechenden Positionen des
Leistungsverzeichnisses einzurechnen.
Staubentwicklung, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, sowie eine
Windverfrachtung von teerhaltigen Stoffen, sind durch geeignete Maßnahmen zu
verhindern. Kosten hierfür sind ebenfalls in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses
einzurechnen.
Während der Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass die für die hier betroffenen Ge-biete
(gemäß BauNVO und § 20 BImmSchG) zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte eingehalten
werden. Für Nachtarbeiten in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind durch den AN
eigenverantwortlich die entsprechenden Genehmigungen unter Beachtung der AVV
Baulärm bei den zuständigen Behörden einzuholen (keine gesonderte Vergütung).
Vermeidbare Belästigungen durch Staub-, Schmutz- und Lärmimmissionen sind durch
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geeignete Maßnahmen (Abschalten von zeitweise nicht benötigten Maschinen,
Einrüstungen, Straßenreinigung) zu verhindern.
2.7.5 Gewässer, Wasserschutzgebiete
Der AN hat geeignete Maßnahmen zu treffen jegliche Grundwasser – und Gewässer-
verschmutzungen sowie Verseuchung zu unterbinden. Für aus diesem Anlass geltend
gemachte Ansprüche Dritter haftet der AN.
Wassergefährdende Betriebsstoffe (z.B. Fette, Öle, Treibstoffe) sind während der Bauzeit
so zu lagern und zu verwenden, dass sie weder in oberirdische Gewässer, noch in das
Grundwasser gelangen können. Beim Lagern und Abfüllen derartiger Stoffe sind die
Bestimmungen der §§ 161 ff NWG sowie die Verordnung über die Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAWS, Aus-gabe 1997) und die
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über Anlagen zum La-gern, Abfüllen und
Umschlagen wassergefährdender Stoffe (VVAwS) zu beachten.
Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Positionen
einzurechnen.
2.8 Leitungen im Ausführungsbereich
Besonders wird auf das Vorhandensein von Versorgungsleitungen, Entsorgungsleitungen
und Überlandleitungen hingewiesen, welche unter keinen Umständen beschädigt werden
dürfen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen, sind nach den Auflagen und Vorschriften der
Versorgungsunternehmen durchzuführen. Hierzu hat sich der AN vorab mit den
Versorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Der AG kann lediglich vermittelnd
hinzugezogen werden. Wenn keine gesonderten Positionen für die Leistungen vorhanden
sind, sind die Kosten in die entsprechenden Einheitspreise der Positionen des
Leistungsverzeichnisses einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt dann nicht.
Im Bereich vorhandener Leitungen ist mit größter Sorgfalt zu arbeiten. Der erhöhte
Aufwand für Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen ist in die entsprechenden
Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Auf sinngemäße Beachtung und
Einhaltung von Kabelmerkblättern wird verwiesen.
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten sind Abstimmungen und ggf. Einweisungstermine mit
den Leitungsunternehmen durchzuführen. Der AN hat sich die erforderlichen Bestands-
unterlagen bei den betreffenden Unternehmen zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in die
entsprechenden Einheitspreise der Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen,
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eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Durch geeignete Verfahren sind Beeinträchtigungen von Versorgungsleitungen zu
vermeiden. Versorgungsleitungen sind, soweit sie innerhalb des Baufeldes liegen, während
der Bauzeit in Absprache mit den Leitungseigentümern in Betrieb zu halten und gemäß
deren Vorschriften zu sichern. Entsprechendes gilt für Änderungen und Neuverlegungen
von Versorgungsleitungen. Für alle Ansprüche von Dritten bei der Beschädigung von Ver-
und Entsorgungsleitungen, die auf ein Verschulden des AN oder seiner Beauftragten
zurückzuführen sind, haftet der AN.
Der Auftragnehmer hat das zuständige Versorgungsunternehmen und den Auftraggeber
von jeder Beschädigung vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen oder sonstigen
Anlagen unverzüglich zu verständigen. Der AN hat sich über die Lage der Leitungen vor
Beginn der Arbeiten zu informieren und die entsprechenden Versorgungsunternehmen zu
informieren. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen sind zu beachten. Die hierfür
erforderlichen Kosten sind einzukalkulieren.
2.9 Öffentlicher Verkehr
2.9.1 Straßenverkehr
Es kann aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten zu Einschränkungen des Arbeits-
raumes kommen. Damit die Arbeiten unter Berücksichtigung der „Anforderungen an
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr –
Straßenbaustellen (ASR A5.2)“ erfolgen können, kann der Einsatz von transportablen
Lichtsignalanlagen (LSA) oder eine zeitweilige Vollsperrung erforderlich werden.
Lichtsignalanlage mit Festzeitensteuerung sowie die Möglichkeit beide Ampeln gleichzeitig
auf Rotphase per Handsteuerung zu schalten: Die Aufstellung der LSA hat so zu erfolgen,
dass die Verkehrsteilnehmer den gesamten Arbeitsbereich einsehen können. Dadurch soll
ein verkehrswidriges Verhalten ausgeschlossen und die Sicherheit der bauausführenden
Personen gewährleistet werden. Während der Ausführung im Gefahrenbereich sind die
Lichtsignalanlagen beidseitig auf Rot zu stellen, so dass der Verkehrsfluss unterbrochen
wird. Die Rotphasen der beidseitigen Lichtsignalanlagen dürfen nicht länger als 10 Minuten
betragen. Sollte es zu Staubildungen kommen, sind die Schaltintervalle zu verkürzen um
den aufgestauten Verkehr abfließen zu lassen.
Zeitweilige Vollsperrung: Um den Zeitraum der zeitweiligen Vollsperrung so gering wie
möglich zu halten, ist es nötig die Ausführung der Arbeiten innerhalb der einzelnen
zeitweiligen Vollsperrungsabschnitten zeitgleich von mindestens 2 Kolonnen ausführen zu
lassen. Jede einzelne Kolonne ist so auszustatten, dass diese unabhängig der anderen
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Kolonne die Leistung erbringen kann.
Eine zeitweilige Vollsperrung ist nur in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr ein-
zurichten. Außerhalb dieses Zeitfensters ist die Vollsperrung aufzuheben und die Strecke
für den Verkehr freizugeben. Sind Streckenabschnitte Teil einer Bedarfsumleitungsstrecke
und sollte diese Aufgrund von Störungen (Unfall etc.) benötigt werden, sind die Arbeiten
einzustellen, die zeitweilige Vollsperrung aufzuheben und der Streckenabschnitt für den
Straßenverkehr freizugeben.
Anlieger dürfen nach Absprache mit dem Vorarbeiter das Baufeld mit PKW oder ein-
spurigen Fahrzeugen befahren. Diese werden vor Beginn der Maßnahme durch
Pressemitteilungen informiert. In den Pressemitteilungen werden der Zeitraum und die zu
erwartenden Einschränkungen und Behinderungen mitgeteilt.
Mit einer Sonderregelung dürfen Schul- und Linienbusse das Baufeld durchfahren.
Während der Durchfahrt der Busse sind die Arbeiten zu unterbrechen, Leitbaken
gegebenenfalls zur Seite zu stellen und der Sicherheitsraum zur Fahrbahn ist zu räumen.
Außerhalb der Ferienzeit fahren täglich mehrere Busse durch das Baufeld. Der Aufwand
durch die Arbeitsunterbrechung während der Vorbeifahrt der Busse wird nicht gesondert
vergütet.
Das Befahren der Baustrecke in Notfallsituationen ist dem Rettungsdienst, der Feuerwehr
und Polizei ausnahmslos zu ermöglichen.
Die im Bereich der Baustelle einmündenden öffentlichen Interessentenwege oder
Privatwege dürfen ohne besondere Genehmigung durch den jeweiligen Unterhaltungs-
pflichtigen nicht benutzt werden.
Die Verschmutzung öffentlicher Straßen und Wege ist zu vermeiden. Entstehende
Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Diese Leistungen sind in die vor-
gesehenen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet (siehe 1.1.2).
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrssicherung im Bereich der Aufbau-/ Liefer- bzw.
Leistungsstelle
Die Verkehrssicherung erfolgt nach dem Verkehrskonzept des AG.
Dieses ist den anliegenden Plänen zu entnehmen. Die ggf. erforderliche
Hinweisbeschilderung ist gem. den Umleitungs- und Beschilderungsplänen aufzustellen
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und in die Verkehrssicherungen mit einzurechnen. Diese Leistung wird nicht gesondert
vergütet.
Die Absperrung der einmündenden Straßen hat gem. den beiliegenden Plänen zu erfolgen
und ist in die Verkehrssicherungspositionen mit einzurechnen. Diese Leistungen werden
nicht gesondert vergütet.
Es wird auf die Hinweise in den VZ-Plänen verwiesen.
Vom AN sind entsprechende genehmigungsfähige und ausführungsreife Regel- und
Verkehrszeichenpläne auf Grundlage der RSA 21 einzureichen. Sind diese vom AN zu
erstellen, hat eine Abstimmung mit dem AG mind. 10 Werktage vor Einreichung eines
Antrages zu erfolgen.
Für sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen, die im Rahmen dieses Vertrages erbracht
werden, sind entsprechende verkehrsbehördliche Anordnungen einzuholen und an der
Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle vorzuhalten. Die Leistungen sind in die jeweiligen
Verkehrssicherungspositionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Für Einrichtung und Unterhaltung ist der AN zuständig. Die Verkehrsführung ist eine
Richtlinie und keine starre Vorgabe. Im Zuge des Ausführungszeitraumes kann die
Verkehrsführung nur mit Zustimmung und mit Genehmigung des AG den jeweiligen
Erfordernissen angepasst werden.
Sollte für die Erbringung der Tätigkeiten die Einrichtung bzw. Aufhebung einer Vollsperrung
auf Bundes- und Landesstraßen erforderlich sein, hat die ausführende Firma dies
fernmündlich der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover
(VMZ/BTZ) unter der Rufnummer 0511 - 123 571 - 00 oder der E-Mail dispo@vmz-
niedersachsen.de mitzuteilen.
Für Maßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen wird die gesamte Verkehrssicherung im
Baustellenbereich von der jeweils zuständigen Unteren Verkehrsbehörden
straßenbaubehördlich angeordnet.
Für die Beantragung einer gebührenpflichtigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung
(Bundes- und Landesstraßen) ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Antrag per E-Mail
bei der jeweils zuständigen Unteren Verkehrsbehörde einzureichen:
Landkreis Celle – Straßenverkehrsamt
Speicherstraße 2, 29221 Celle
E-Mail: verkehr@lkcelle.de
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Stadt Celle – Straßenverkehr
Am Französischen Garten 1, 29221 Celle
E-Mail: Strassenverkehr@celle.de
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe 03.2
Harburger Str. 2-4, 29614 Soltau (Nordkreis)
Vogteistr. 19, 29683 Fallingbostel (Südkreis)
E-Mail: strassenverkehrsamt@heidekreis.de
Stadt Walsrode - Verkehrsbehörde / Ordnungsamt
Lange Str.22, 29664 Walsrode
E-Mail: ordnungsamt@walsrode.de
Der Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist mindestens 2 Wochen, im Fall
von Vollsperrungen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Die
Untere Verkehrsbehörde behält sich vor, an bestimmten Einzeltagen wegen
Veranstaltungen o. ä. keine Sperrungen zu genehmigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer direkten oder indirekten Beteiligung einer
Anschlussstelle oder Bundesautobahn (z.B. Aufstellung von Hinweisbeschilderung,
Sperrungen von Anschlussstellen etc.) eine separate Abstimmung und Anordnung
(gebührenpflichtig) mit bzw. durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) als zuständige
Verkehrsbehörde zu erfolgen hat.
Zuständig ist hier die Autobahn GmbH des Bundes – Außenstelle Verden,
Herr Kraxenberger / Herr Tessun, Hamburger Straße 26, 27283 Verden
E-Mail: verkehr.verden@autobahn.de
Die Anordnung einschließlich der zugehörigen Pläne ist ständig auf der Aufbau-/ Liefer-
bzw. Leistungsstelle vorzuhalten. Liefer- und Arbeitsfahrzeuge sind beim Halten am
Fahrbahnrand außerhalb des abgesicherten Bereiches durch Anbringen von je 50 cm
breiten, rot-weiß schraffierten Leitmalen an den dem Verkehr zugewandten äußeren
Fahrzeugteilen zu kennzeichnen. Der AN haftet für etwaige Schäden, die auf
unsachgemäße Absperrung zurückzuführen sind.
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Bedienstete des AN und sämtliche Personen haben Warnkleidung nach DIN EN 471 zu
tragen und die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beachten.
Über den vorgesehenen Ablauf der erforderlichen Verkehrssicherungs- und
Absperrmaßnahmen hat der AN detaillierte Absperrpläne bzw. Verkehrsführungspläne
nach § 45 StVO aufzustellen. Die Kosten dafür werden nicht gesondert vergütet.
Grundlage sind die vorliegenden Verkehrsführungspläne des AG. Jede Änderung von
Verkehrsführungen sind mit dem AG und Dritten abzustimmen und rechtzeitig bei der
Verkehrsbehörde zu beantragen. Ohne verkehrsbehördliche Anordnung dürfen keine
Verkehrsführungen auf- oder umgestellt werden.
Zusätzliche Anordnungen sowie nachträgliche Änderungen können jederzeit von der
unteren Verkehrsbehörde und den zuständigen Polizeidienststellen genehmigt bzw.
angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen nach § 44 Abs. 2 StVO vorliegen.
Zuwiderhandlungen sind nach § 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeit im Sinne des §
24 StVG.
Bei Einengungen von Fahrstreifen ist der in den Plänen angegebene Querschnitt zu
überprüfen und bei Abweichungen die Verkehrsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen.
Der AN hat seine Betriebsangehörigen sowie neu hinzukommende jeweils vor Aufnahme
der Arbeit über alle den Verkehr betreffende Vorschriften, soweit sie in Verbindung mit der
Bauleistung stehen, ausreichend zu unterrichten und diese Unterrichtung von Zeit zu Zeit
zu wiederholen.
Außerdem wird auf Folgendes ausdrücklich hingewiesen:
Alle Ansprüche aus mangelhafter Beschilderung oder Beleuchtung sind vom AN zu
vertreten. Der AN hat täglich die gesamte Beschilderung bzw. Beleuchtung der
Verkehrsführung zu prüfen und evtl. Mängel abstellen zu lassen. Es ist sicherzustellen,
dass innerhalb von 45 Minuten nach Meldung von Beschädigungen der Absperr- bzw.
Beleuchtungseinrichtungen mit der Schadensbeseitigung vor Ort begonnen wird. Sämtliche
Verkehrszeichen und -einrichtungen sind auf Anordnung des AG (bei Bedarf auch
mehrmals wöchentlich) zu reinigen.
Das Lagern von Geräten, Material und dergleichen in den Seitenräumen neben den unter
Verkehr liegenden Strecken ist nicht gestattet, falls nicht eine mechanische Trennung und
verkehrstechnische Absicherung vorhanden ist.
Bei Einsatz künstlicher Beleuchtung gilt die ZTV-SA 97 und ist folgendes zu beachten:
Arbeitsplätze und Verkehrswege im Bereich der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle sind
bei nicht ausreichendem Tageslicht künstlich zu beleuchten. Diese Beleuchtung ist den
besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Arbeitsabläufen anzupassen. Bei der Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 20 von 35
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Auswahl von Lampen ist sicher zu stellen, dass Sicherheitsfarben, z.B. auf
Beschilderungen, als solche erkennbar bleiben. Die gleichmäßige Ausleuchtung sämtlicher
Arbeitsplätze ist sicher zu stellen. Die Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine
ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Dafür sind eine hohe Positionierung
der Leuchten und eine höhere Anzahl mit geringerer Leistung anzustreben. An
Gefahrenstellen ist zusätzliche Beleuchtung vorzusehen. Die Ausleuchtung der Aufbau-/
Liefer- bzw. Leistungsstelle hat blendfrei zu erfolgen, damit vor allem keine Behinderungen
oder Gefährdung des öffentlichen Verkehrs eintreten können.
Es dürfen für die Absicherung der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle nur
vollretroreflektierende Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen benutzt werden; sie
müssen der StVO und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen.
Die Verkehrszeichen müssen sich in einem ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand
befinden, stets gut zu erkennen und standsicher aufgestellt sein. Widersprüchliche
Verkehrszeichen sind ggf. abzudecken. Hinweistafeln sind mit Schrifthöhen gemäß den
Vorgaben des AG bzw. der RWB und der RUB aufzustellen.
Vorhandene Verkehrszeichen, Leiteinrichtungen u. ä. sind in erforderlichen Umfang
abzubauen bzw. außer Kraft zu setzen und nach der Ausführung wieder aufzustellen bzw.
wieder in Kraft zu setzen. Die Oberfläche von Verkehrszeichen, Wegweisern und
Vorwegweisern ist besonders schonend zu behandeln und nur berührungsfrei
auszukreuzen.
Der dieser Ausschreibung beigefügten Absperrungspläne sind die Grundlagen der zu
kalkulierenden Verkehrssicherung kürzerer / längerer Dauer. Die zum Aufstellen der
Absperrung gegebenenfalls benötigten Regel- und VZ-Pläne (nach RSA-21) kürzerer
Dauer sind in der entsprechenden Position einzukalkulieren.
Die Abnahme der Beschilderung ist nach Einrichtung der Verkehrsführung vor
Verkehrsfreigabe erforderlich. Dazu werden vom AN die zuständige Straßen- bzw.
Autobahnmeisterei, der AG, sowie die örtliche Polizei informiert.
Entsprechend der ZTV-SA 97 Nr. 7 (3) ist bei Arbeitsstellen längerer Dauer die
Arbeitsstelle und die Umleitungsstrecke mindestens 2 x täglich seitens des AN zu
kontrollieren. Die dabei aufzustellenden Protokolle sind dem AG täglich, an arbeitsfreien
Tagen am nächsten Werktag, zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt
nicht. Ein Muster dieser Wartungsprotokolle ist der Ausschreibung als Anlage beigefügt.
Soweit im Leistungsverzeichnis keine OZ für die Wartung und Kontrolle der
Verkehrssicherung gemäß Ziff. 7 ZTV-SA enthalten ist, wird hier der Klarstellung halber
darauf hingewiesen, dass die Kosten für die vorgenannten Leistungen gemäß Nr. 7 ZTV-
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SA in die Einheitspreise / Pauschalpreise der jeweiligen Verkehrssicherungsposition(en)
einzurechnen sind.
Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO
aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellungen
einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt
eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.
3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs
Die Arbeiten sind möglichst unter Aufrechterhaltung des Verkehrs und Beachtung der
straßenbaubehördlichen Anordnungen bei Ausnutzung des Tageslichtes auszuführen.
3.1.2 Verkehrsumleitung
Der Umleitungsplan und die Schilderskizzen sind vom AN (siehe Anlagen Muster Um-
leitungsplan u. Schilderskizzen) zu erstellen und bei der zuständigen Verkehrsbehörde
einzureichen. Zusätzlich angeordnete und damit notwendig werdende Beschilderung
verschiedener Größen sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Be-
schilderung der Bedarfsumleitungsstrecken BAB bleiben in den Verkehrszeichenplänen für
die Umleitungsstrecken unberücksichtigt, da diese bei Bedarf (Unfall etc.) im vorhandenen
ausgeschilderten Streckenverlauf freigegeben werden müssen, daher werden diese auch
nicht gesondert vergütet.
3.1.3 Bedarfsumleitung
Die hier aufgeführten Streckenabschnitte sind Teil der Bedarfsumleitungsstrecken der
Bundesautobahn 7. Sollte diese Aufgrund von Störungen (Unfall etc.) benötigt werden,
sind die Arbeiten sofort einzustellen, und die Bedarfsumleitungstrecke/n im vorhandenen
ausgeschilderten Streckenverlauf freizugeben.
Bundesstraßen:
- B 214 Abschnitte 670, 680.
Landesstraßen:
-
L 190 Abschnitte 250, 260, 270, 280, 290, 300.
-
L 191 Abschnitte 150, 155, 160.
3.1.4 Verkehrsbeschränkungen
Es liegt im übergeordneten Interesse, dass die Verkehrsbeschränkungen so gering wie
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möglich gehalten werden.
3.1.5 Verkehrssperrungen, Sperrpausen
Tägliche zeitweilige Vollsperrung: Um die Anzahl der täglichen zeitweiligen Vollsperrung so
gering wie möglich zu halten, ist es nötig die Ausführung der Arbeiten innerhalb der
einzelnen zeitweiligen Vollsperrungsabschnitten zeitgleich von mindestens 2 Kolonnen
ausführen zu lassen. Jede einzelne Kolonne ist so auszustatten, dass diese unabhängig
der anderen Kolonne die Leistung erbringen kann.
Eine tägliche zeitweilige Vollsperrung ist nur in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr
einzurichten. Außerhalb dieses Zeitfensters ist die zeitweilige Vollsperrung täglich
aufzuheben und die Strecke für den Verkehr freizugeben.
3.2 Ablauf der Leistungserbringung
Es liegt im übergeordneten öffentlichen Interesse, die Behinderung des Verkehrs durch
diese Baumaßnahme auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Arbeiten sind deshalb an
allen Werktagen durchzuführen. Während dieser Zeit ist die Baustelle mit dem zur
ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung notwendigen Personal und Gerät
auszustatten
3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten
Der Auftragnehmer erhält von der Straßenmeisterei Celle eine Abrufliste per E- Mail. Nach
Erhalt der Abrufliste hat der Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen (maßgeblich ist das
Datum der E- Mail Abrufliste) eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der zuständigen
Unteren Verkehrsbehörde zu beantragen. Mit der Ausführung der Leistung ist 10Tage nach
Erteilung der genehmigten Verkehrsbehördlichen Anordnung durch die Unteren
Verkehrsbehörde zu beginnen. Eine Abrufliste ist ohne größere zeitliche Unterbrechungen
abzuarbeiten.
Sollte die Ausführung der Leistung nur unter einer täglichen zeitweiligen Vollsperrung
möglich sein, ist folgender Ablauf anzuwenden:
Der Auftragnehmer erstellt den/die Umleitungsplan/Pläne und die Schilderskizze/n so-wie
dazugehörige Verkehrszeichenpläne und reicht diese bei der zuständigen Unteren
Verkehrsbehörde ein. Hierbei hat der AN zu beachten, dass die Anzahl der täglichen
zeitweiligen Vollsperrung so kurz wie möglich gehalten werden muss, um die Verkehrs-
beeinträchtigungen des Straßenverkehrs so kurz wie möglich zu halten (mindestens 2
Kolonnen zeitgleich einplanen).
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Hat der Auftragnehmer die genehmigte Verkehrsbehördliche Anordnung von der zu-
ständigen Unteren Verkehrsbehörde erhalten, muss die Straßenmeisterei Celle hierüber
sofort informiert werden, damit die Meisterei eine Presseinformation bzgl. der zeitweiligen
Vollsperrung mit den Angaben über Ausführungstermin, Sperrzeiten, Umleitungsstrecken
usw. veröffentlichen kann. Eine Abrufliste ist ohne größere zeitliche Unterbrechungen
abzuarbeiten.
Ein Ortstermin mit dem Auftraggeber ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
3.2.2 Zeitliche Beschränkung
Siehe „Besonderen Vertragsbedingungen“.
3.2.3 Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z.B.
Nachts, Sonntags
Sonntagsarbeiten können nur in Abstimmung mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt
durchgeführt werden.
Sondergenehmigungen der Transporte innerhalb der Sperrzeiten an den Wochenenden
und erforderliche Arbeiten an den Wochenenden oder nachts werden nicht gesondert
vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.
3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Lieferanten und Unternehmen
Die gleichzeitig laufenden Arbeiten sind bei der Kalkulation der Bauzeit dieses
Bauvertrages zu berücksichtigen und begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der
Bauzeit. Um eine gegenseitige Behinderung weitgehend auszuschließen, ist eine
detaillierte Terminabsprache mit den am Bau beteiligten Firmen und der örtlichen
Bauüberwachung des Auftraggebers durchzuführen. Baubetriebliche Erschwernisse sind in
die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet (siehe Abschnitt 1.3).
Der AN hat mit seinem verantwortlichen Bauleiter an den koordinierenden Bau
Besprechungen teilzunehmen. Hierfür anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet.
3.3 Abfälle
Die Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im
Straßenbau“ in der Fassung 11/2020 ist ab dem 01.08.2023 in weiten Teilen nicht mehr
anwendbar. Aufgrund der Ersatzbaustoffverordnung und Novellierung der Bundes-
Bodenschutz- und Altlastenverordnung befindet sich die Handreichung in der Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 24 von 35
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Fortschreibung.
Abfälle und sonstige Ausbaustoffe sind, sofern in den Leistungspositionen nichts anderes
vereinbart ist, einer Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) nach Wahl des AN
zuzuführen. Der AN hat die Grundplichten der Kreislaufwirtschaft (§7 des KrWG) und der
Abfallbeseitigung (§ 15 des KrWG) einzuhalten und Abfälle so zu entsorgen, dass das
Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind
die Entsorgungskosten in die jeweilige Position mit einzurechnen.
3.3.1 Nicht gefährliche Abfälle
Die Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von nicht gefährlichen Abfällen hat
ordnungsgemäß und schadlos nach Wahl des AN zu erfolgen, ist aber in jedem Fall zu
dokumentieren. Die Dokumentation ist anhand der Anlage 4 „Nachweis der Entsorgung
nicht gefährlichem Abfall/Verwertungsmaßnahme“ der Handreichung „Qualifizierter
Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“ (das Formblatt ist
den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) durchzuführen. Dieses Formblatt ist für jede
Abfallfraktion bzw. Entsorgungsposition auszufüllen und vor Abfuhr des Abfalls von der
Baustelle dem AG auszuhändigen. Dieses entbindet den AN nicht von seiner
Registerpflicht gemäß NachwV.
Die Anlage 4 der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und
Ausbaustoffen im Straßenbau“ ist auch nach dem 01.08.2023 anzuwenden.
Bau- und Abbruchabfälle im Geltungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
sind, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, getrennt zu sammeln, zu befördern und
vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Der
AN übernimmt für den AG die Dokumentationspflichten der GewAbfV für die
Abfallfraktionen gemäß § 8 Abs. 1 GewAbfV. Die Dokumente sind dem AG spätestens mit
den Abschlagsrechnungen in digitaler oder schriftlicher Form zu übergeben. Der AG behält
sich vor, die Dokumentation jederzeit anzufordern.
Für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind negative Einheitspreise zugelassen.
3.3.2 Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle, die beseitigt werden, sind in Niedersachsen der Zentralen Stelle für
Sonderabfall bei der NGS anzudienen.
Seit dem 01.04.2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Führung von Entsorgungs-
nachweisen und Begleitscheinen von gefährlichen Abfällen in elektronischer Form Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 25 von 35
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vorgeschrieben (elektronisches Abfallnachweisverfahren: eANV).
Jegliche Kosten, die aus dem Nachweisverfahren entstehen, sind einzukalkulieren und
werden nicht gesondert vergütet.
3.4 Beweissicherung
Dem AN wird empfohlen, eine Beweissicherung an den benachbarten Baulichkeiten
entlang der Trasse durchzuführen. Die Beweissicherung ist in einem Beweissicherungs-
protokoll zusammenzustellen und dem AG in zweifacher Ausfertigung zu übergeben. Die
Kosten der Beweissicherung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Position
„Baustelle einrichten“ einzurechnen. Sofern der AG eine Beweissicherung von bestimmten
Bauobjekten als allgemein notwendig ansieht, wird dies im Rahmen eines gesonderten
Auftrages durchgeführt werden.
Der AN haftet für Schäden, die durch seine Arbeitsverfahren und/oder zeitlich hinaus-
gestreckte Arbeitsweise hervorgerufen werden. Sei es gesundheitlich oder materiell.
3.4.1 Gebäude und Anlagen
Ist Sache des AN.
3.4.2 Verkehrswege
Ist Sache des AN.
3.4.3 Gewässer
Ist Sache des AN.
3.5 Sicherungsmaßnahmen
Die Sicherung der Baustelle und ggf. der Baustelleneinrichtung über die gesamte Bau-zeit,
auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, ist Sache des Auftragnehmers und wird nicht
besonders vergütet. Sie ist in die Einheitspreise für die Baustelleneinrichtung
einzurechnen.
Die Standsicherheit von Böschungen und Vorschüttungen ist über die gesamte Bau-zeit zu
gewährleisten.
Der Auftragnehmer trägt für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften die alleinige
Verantwortung.
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3.6 Vermessungsleitung, Aufmaß verfahren
Alle Absteckungen und Vermessungen, die vor oder während der Ausführung erforderlich
werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Nachprüfung durch
den AG ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist.
Die Aufmaße sind durch den Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam durchzuführen
und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur
Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben sowie der Ordnungszahlen eindeutig und
sofort erkennen lassen. Für das Aufmaß sind Formblätter mit vorgedruckter, fortlaufender
Nummer gemäß Formblatt HVA B-StB-Aufmaß, Aufmaßblatt, zu verwenden. Die
vorgesehenen Angaben müssen auch bei Verwendung eines anderen Formblattes (z. B.
für Nivellement, Dickenmessung) gemacht werden. Nach dem jeweiligen Aufmaß erhält
der AG sofort das Original und eine Durchschrift. Bei elektrooptischem Aufmaß ist die
„Anleitung zum Aufmaß mit elektronischen Tachymetern“, her-ausgegeben von der Nds.
Straßenbauverwaltung, zu beachten. Diese Anleitung ist im Bedarfsfall beim AG erhältlich.
Die Aufmaßblätter müssen inhaltlich und formal den Vorgaben des HVA B-StB ent-
sprechen.
Für den Nachweis des Baustoffverbrauchs wird festgelegt:
Sämtliche Originallieferscheine und Wiegescheine sind dem Vertreter des Auftraggebers
sofort bei der Lieferung auszuhändigen. Es werden nur Waagen anerkannt, die vom
Eichamt überprüft worden sind. Die Bescheinigung hat der Auftragnehmer vor der
Lieferung der Materialien dem AG bzw. seinem Vertreter unaufgefordert zu überreichen.
Alle nicht durch Pläne oder Sollabrechnung erfassbaren Leistungen sind örtlich auf
zumessen.
3.7 Prüfungen und Nachweise
Während der Dauer der Bauzeit muss gesichert sein, dass personell und fachlich mit allen
notwendigen Geräten Prüfungen nach den technischen Vorschriften entsprechend den
Tagesleistungen durchgeführt werden können.
Behinderungen, Stillstand durch Abnahmen, Prüfungen usw. werden nicht gesondert
vergütet. Dem für die Überwachung Beauftragten ist jederzeit der Zutritt zur Baustelle
sowie der Einblick in die Bautagebücher zu gewähren.
3.7.1 Bautagebericht
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu
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übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung
des Auftrages von Bedeutung sein können.
Dies sind insbesondere:
• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
• Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),
• Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
• eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,
• Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den
Baufortschritt.
• Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
• Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
• Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
Die Leistungen für das Erstellen der Bautagesberichte und die Vorlage beim Auftraggeber
wird nicht gesondert vergütet.
3.8 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe- Plan)
Der Auftragnehmer hat SiGe- Koordinator die folgenden Angaben mitzuteilen:
• Voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
• Voraussichtliche Zahl der Arbeitgeber
• Voraussichtliche Zahl der Unternehmer ohne Beschäftigte
• Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
Der SiGe- Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle und
Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der sonstigen für den
Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsanweisungen verantwortlich. Die Einhaltung dieser Vorschriften liegt
ausschließlich in der Verantwortung der einzelnen Auftragnehmer.
Die Ersthelfer sind dem SiGeKo vor Baubeginn zu benennen. Wechsel der Ersthelfer sind
rechtzeitig vom AN anzuzeigen.
Personal des AN und der Nachunternehmer, welches erstmals auf der Baustelle einge-
setzt wird, ist vor Beginn der Arbeiten durch einen Aufsichtsführenden in Bezug auf die
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besonderen Bedingungen auf der Baustelle zu unterweisen. Die schriftliche
Unterweisungsbestätigung ist auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen des AG und
des SiGeKo vorzulegen.
Die Anordnungen des SiGe- Koordinators, die dem AN und dem AG zugeleitet werden, ist
umgehend Folge zu leisten. Der SiGe- Koordinator ist nur bei "Gefahr im Verzug"
weisungsbefugt.
Werden vom SiGeKo weitere Unterlagen angefordert, sind diese ihm zur Verfügung zu
stellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
3.8.1 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben
Die Ausführungsplanung und das Baufeld müssen in Hinblick auf gemeinsame,
gewerkbezogene, gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen analysiert werden.
Die Ergebnisse werden im SiGe-Plan dokumentiert.
3.8.2 Erfassung aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf
Der AN hat dem Koordinator vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die
vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben.
Der SiGe- Koordinator berät den AN bei der Planung der Baustelleneinrichtung, informiert
und erläutert die Maßnahmen für den Gesundheitsschutz gegenüber allen AN, und
überprüft die Einhaltung der Pflichten gemäß der Baustellenverordnung anhand von
Sicherheitsbesprechungen und Sicherheitsbegehungen.
Entsprechend dem Bauablauf ist der SiGe-Plan fortzuschreiben.
3.8.3 Maßnahmen für „besondere gefährliche Arbeiten“
Im Rahmen des SiGe-Plans müssen Maßnahmen festgelegt werden, mit denen eine
Gefährdung bei „besonders gefährlichen Arbeiten“ nach Anhang II der Baustellen
Verordnung ausgeschlossen werden können.
Bei Tätigkeiten, die den fließenden Verkehr betreffen, sind Absperrungen und
Verkehrsleiteinrichtungen gemäß den RSA und den Verkehrszeichenplänen herzustellen.
Auf der gesamten Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung. Innerhalb der nicht öffentlich
zugänglichen Flächen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h. Verkehrs-flächen
dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Wenn bei
Rückwärtsfahrt der rückwärtige Raum nicht vollständig vom Fahrzeugführer einzusehen ist,
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besteht Einweisungspflicht.
Arbeits-, Sicherungsfahrzeuge und Sicherungsanhänger sind wie in der StVO und RSA
beschrieben auszurüsten und zu kennzeichnen.
Im Bereich von wider Erwarten aufgefundenen gesundheitsgefährdenden Kontaminationen
sind umgehend die Beschäftigten aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und die
Bauleitung zu informieren. Kontaminierte Bereiche sind abzusperren.
Beim Umgang mit gefährlichen Substanzen sind die entsprechenden Betriebsanweisungen
zu beachten. Der Umgang mit solchen Substanzen darf nur mit geschultem oder
entsprechend eingewiesenem Personal durchgeführt werden.
3.8.4 Gegenseitige Gefährdung
Gegenseitige Gefährdungen können in allen gemeinsam genutzten Einrichtungen statt-
finden. Insbesondere bei den Zuwegungen, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen.
Erhöhte Achtsamkeit ist besonders bei den Maschinen an- und Abtransport sowie beim
Einsatz von Baumaschinen erforderlich. Rückwärtsfahrten sind nur mit Einweiser erlaubt.
Bei Tätigkeiten mit Emissionen ist die entsprechende Schutzausrüstung anzulegen und
ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.
3.8.5 Gemeinsame genutzte Einrichtungen
Anhand des SiGe-Plans ist zu regeln, wie bei der gemeinsamen Benutzung von
Baustelleneinrichtungen Gefährdungen auszuschließen sind.
Werden Einrichtungen gemeinsam genutzt wie z.B. Lagerflächen, Baustellen
einrichtungsflächen, Zuwegungen, Treppen, Stege, Gerüste, Sozialräume oder dgl. so sind
diese entsprechend den gültigen Vorschriften herzustellen. Die regelmäßige Wartung und
Unterhaltung obliegen dem AN oder einer vom AN bestellten dritten Person. Die
Einrichtungen sind auf die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse entsprechend den
zuständigen Bestimmungen und Verordnungen abzustimmen und auszulegen.
3.8.6 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen
Es werden folgende Bestimmungen zugrunde gelegt:
• 92 / 57 / EWG - Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
• Baustellenverordnung BaustellV
• Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 30 von 35
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• Gefahrstoffverordnung GefStoffV
• Alle gültigen UVV'en, Technische Regeln und DIN-Normen
Die Einhaltung der Vorschriften unterliegt dem einzelnen Auftragnehmer.
4 Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte
Ausführungsunterlagen
4.1.1 Pläne
-
Meistereikarte SM Celle.
-
Verkehrszeichenpläne (nur für die Kalkulation nicht zur Ausführung).
-
Muster- Umleitungsplan und Muster Schilderskizzen (nur zur Kalkulation nicht zur
Ausführung).
4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Vor der schriftlichen Auftragserteilung muss vom AN eine nachvollziehbare Urkalkulation
der eigenen Leistungen sowie von sämtlichen mit wesentlichen Leistungen am Bau
beteiligten Firmen hinterlegt werden. Hierbei sind die Leistungen zumindest nach den
Kostengruppen Lohn, Material, Gerät aufzuschlüsseln und mit Leistungsansätzen je
Zeiteinheit zu versehen. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die
Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
ist nach Aufforderung einzureichen.
Weiterhin sind vor Aufnahme der Arbeiten bzw. während der Arbeiten vorzulegen:
-
Verkehrsbehördliche Anordnungen.
-
Erläuterung des Bauablaufes vor Baubeginn.
-
Tagesberichte
Der AN hat der örtlichen Bauüberwachung täglich Tagesberichte zu übergeben, aus denen
u. a. die genaue Leistung zu ersehen ist. Der Bauleiter des AN und sein Vertreter sind vor
Beginn der Arbeiten dem AG schriftlich zu benennen. Ein Wechsel ist dem AG
unverzüglich mitzuteilen.
Sind die Unterlagen nicht zeitgerecht eingereicht, behält sich der AG vor, die Arbeiten zu
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verbieten bzw. einstellen zu lassen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des
AN.
Alle angeforderten Nachweise, Referenzen und sonstige Unterlagen, ob im Angebot oder
nachgefordert, müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
4.2.1 Erläuterung des Bauablauf, ggf. Einsatz von Spezialgeräten
Der Bauablauf der im Abrufschreiben genannten Streckenabschnitte, ist der Straßen-
meisterei Celle sowohl mündlich als auch schriftlich mitzuteilen. Der SM Celle ist für die
einzelnen Streckenabschnitte mit Datum der Beginn und das Ende der Arbeiten, sowie
unter welcher Verkehrssicherung die Arbeiten in den einzelnen beauftragten
Streckenabschnitten ausgeführt werden mitzuteilen. Der geplante Einsatz von Spezial-
geräten ist dem AG vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
Die Erstellung und Übermittlung der Unterlagen bzgl. des Bauablauf sowie der Verkehrs-
sicherung werden nicht gesondert Vergütet.
4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan
Entfällt.
4.2.3 Bauablaufplan
Entfällt.
4.2.3.1 Wesentliche Vorgänge im Allgemeinen
• Baustellen einrichten und -räumen
• Erstellen von Verkehrszeichenpläne, Umleitungsplan/ Pläne und Schilder-skizzen.
• Beantragen der verkehrsbehördlichen Anordnungen bei der zuständigen unteren
Verkehrsbehörde.
• Verkehrssicherung.
• Verkehrssicherung mit Lichtsignalanlage (Lichtsignalanlage mit Festzeitensteuerung
sowie die Möglichkeit beide Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu
schalten).
• Totholz entfernen.
• Lichtraumprofilschnitt.
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• Stamm- und Stockaustriebe entfernen
4.2.4 Nachträge, Rechnungen, Abnahmen
Nachtragsangebote
Nachtragsangebote müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
• Anspruchsgrundlage gem. VOL/B, mit eingehender Begründung.
• Erschöpfende Leistungsbeschreibung und Ausführungsort.
• Hinweise auf Teile der Urkalkulation Haupt- und Nachunternehmer.
• Leistungsansätze in Menge je Zeiteinheit.
• Nachweise der Preise von Baustoffen und Transportkosten.
Nachträge sind dem AG rechtzeitig vor der Ausführung anzukündigen.
Eventuell anfallende Kosten für das Aufstellen eines Nachtrags-LV’s sind bei der An-
kündigung zu berücksichtigen. Hierdurch wird dem AG eröffnet das Nachtrags-LV selbst zu
erstellen. Unterbleibt die Ankündigung dieser zuvor genannten Leistung, werden
Mehrkosten hierfür nicht gesondert vergütet.
Bauabrechnung / Aufmaße
Für die Abrechnung gilt VOL/B und VOL/C. Die Kosten aller erforderlicher Leistungen,
Nebenleistungen, Lieferungen und Transporte sind in die Einheitspreise des LV einzu-
rechnen, wenn sie dort nicht einzeln und gesondert aufgeführt sind. Ausgenommen hiervon
sind Leistungen und Lieferungen, die ausdrücklich vom AG beigestellt sind. Die Aufmaße
haben der HVA L-StB und der ZVB/E-STB zu entsprechen. Gemäß VOL/B werden
Abschlagszahlungen erst geleistet, wenn der abgerechnete Umfang der Bauleistung
vollständig durch gemeinsame Aufmaße, Wiegescheine oder dgl. und die zugehörigen
Mengenermittlungen nachgewiesen wird. Vorläufige Mengen (Schätzwerte) sind nur
Absprache mit dem Auftraggeber in Ansatz zu bringen. Aufmaße, Wiegescheine und
andere Nachweise sowie die zugehörigen Mengenermittlungen sind Bestandteil der
vertragsgemäßen Leistung. Die Abnahme der Leistungen kann daher erst dann erfolgen,
wenn diese Unterlagen für sämtliche Leistungen, auch für Nachträge, vorliegen.
Es sind ein Bestands- und ein gesonderter Abrechnungsplan zu erstellen. Wie in der
Leistungsbeschreibung beschrieben.
Zwischenabnahme
Die bauaufsichtliche Abnahme umfasst die Ordnungsmäßigkeit der Ausführung, ins-
besondere Feststellung der statischen, konstruktiven und in allgemein technischer Hinsicht Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 33 von 35
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richtigen Ausführung. Sind Teilleistung besonders abzunehmen, weil sie für Sicherheit der
Bauten besondere Bedeutung haben, bzw. geforderte Bauteileigenschaften gem.
technischen Vorschriften nachzuweisen, darf an den entsprechenden Bauteilen erst
weitergearbeitet werden, wenn die Abnahme erfolgt ist. Bei jeder Abnahme müssen alle
erforderlichen Nachweise wie z.B. Protokolle über Verdichtungs- und
Festigkeitsnachweise, Gütenachweise für Baustoffe vollständig vorliegen. Werden fertig
gestellte Teilleistungen freigegeben damit nachfolgende Leistungen ausgeführt werden
können, gilt dies nicht als Abnahme nach der VOL/B.
Von den Freigaben der aufgeführten Teilleistungen durch die örtliche Bauüberwachung
oder anderen Beauftragten Personen des AG sind Protokolle anzufertigen und diese mit
den entsprechenden Unterschriften der Personen, die die technischen Abnahmen
durchgeführt haben versehen dem AG jeweils in dreifacher Ausfertigung auszuhändigen.
Schlussabnahme
Nach Beendigung der gesamten Arbeiten ist die Schlussabnahme (gem. VOL/B) vom
Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Sämtliche Kosten einschl. Vorhalten der Ver-
kehrssicherung sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen und in die in die ent-
sprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Spätestens zur Schlussabnahme müssen alle, gem. der einschlägigen technischen
Vorschriften, erforderlichen Nachweise, wie z. B. Ergebnisse der Kontrollprüfungen,
Eigenüberwachungsprüfungen etc. sowie sonstige Gütenachweise vollständig vorliegen.
5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die
Vertragsbestandteil werden
5.1 Auflistung der anzuwendenden “Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen“ mit ihrem Ausgabedatum
| Titel | Kurztitel | Ausgabe | FGSV- Nr. | ARS-Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke | EBV | 2021 | R 2061 | 08/2023 |
| Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Landschaftsarbeiten im Straßenbau | ZTV La-StB 18 | 2018 | 224 | 15/2019 |
| Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau | ZTV Verm-StB 01 | 2001 | 247 | 18/2001 |
| Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau | ZTV Ew-StB 14 | 2014 | 598 | 09/2014 |
| Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau | ZTV E-StB 17 | 2017 | 599 | 17/2017 |
| Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau ländlicher Wege | ZTV-LW 16 | Ausgabe 2016 | 675 |
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für ZTV-ING 2021 782/1 16/2021 Ingenieurbauten
| Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen | ZTV BEA-StB 09/13 | 2009 Fass. 2013 | 798 | 05/2014 |
|---|---|---|---|---|
| Richtlinie für die Anlage von Straßen; Teil: Entwässerung | RAS-EW | 2005 | 539 | 21/2005 |
| Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege | ZTV- Baumpflege | 2017 | ||
| Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - Anforderungen an die stoffl. Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Techn. Regeln Nr. 20 | LAGA M 20 | Vorb. 2012 Teil I 2003 | ||
| Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - Anforderungen an die stoffl. Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Techn. Regeln - Teil II: Technische Regeln für die Verwertung - 1. Bodenmaterial und sonstige mineralische Abfälle | TR Boden | 05.11.2004 | ||
| Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen | ZTV SA 97 | 1997 | 369 | 17/2009 |
| Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Sicherungsarbeiten an Straßen | ZTV SA 97 | 1997 | 369 | 17/2009 |
| Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen | RSA 21 | 2021 | 370 | 24/2021 |
5.2 Regelwerke
-
DIN 18919 und DIN 18920
-
R SBB (Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei
Baumaßnahmen)
-
Bundesnaturschutzgesetz/ NABGNatSchG
-
Bundeswaldgesetz/ NWaldLG
-
Baumschutzverordnung und- Satzung (falls vorhanden).
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| Massenzusammenstellung WICHTIGER HINWEIS ZU DEN MASSENANGABEN: „Die angegebenen Mengen stellen Annahmen/ statistische Näherungen dar und dienen nur der rechnerischen Vergleichbarkeit der Angebote; sie sind unverbindlich! Der Preis geht mit 100% in die Angebotswertung ein. Der Preis wird ermittelt durch Multiplikation der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise mit den hier dargestellten Vordersätzen. Vertragsbestandteil und somit Grundlage für die Abrechnung werden die im Leistungsverzeichnis anzugebenden Einheitspreise. Der Einheitspreis für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ist unabhängig von der genannten Anzahl möglicher Einsätze zu kalkulieren. Abweichungen bezüglich der tatsächlich zur Ausführung kommenden Leistungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Änderung des Einheitspreises.“ Massenzusammenstellung / Wertungsmatrix Bezeichnung der Maßnahme: Baumpflege SM Celle 2027- 2028 | |||
|---|---|---|---|
| OZ | Beschreibung | Einheit | Menge geschätzt |
| 00 | Bundesstraße | ||
| 00.00 | Baustelle einrichten und räumen | ||
| 00.00.0001 | Baustelle einrichten | St | 10 |
| 00.00.0002 | Baustelle räumen | St | 10 |
| 00.01 | Verkehrssicherung | ||
| 00.01.0001 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.1 | d | 1 |
| 00.01.0002 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.2 | d | 1 |
| 00.01.0003 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 2.1 | d | 70 |
| 00.01.0004 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan C I / 4.1 | d | 2 |
| 00.01.0005 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 4.1 | d | 5 |
| 00.01.0006 | Transp. LSA f. Engst. aufb. u. abb. | d | 5 |
| 00.01.0007 | Transport. Lichtsignalanlage vorh. | d | 5 |
| 00.01.0008 | U- Plan erstellen und einreichen. | St | 1 |
| 00.01.0009 | Verkehrss. kürzer.Dauer aufst. | St | 1 |
| 00.01.0010 | Verkehrss. kürzer. Dauer vorh. | d | 1 |
| 00.01.0011 | Verkehrss. läng.Dauer aufst.Umleitungsstrecke | St | 1 |
| 00.01.0012 | Verkehrss. läng. Dauer vorh. Umleitungsstrecke | d | 1 |
| 00.01.0013 | Verkehrsschild aufb., abb., vorh. | St | 1 |
| 00.01.0014 | Verkehrstafel aufb., abb., vorh. | St | 1 |
| 00.01.0015 | Kontrolle d. Verkehrss. a. Uml.str. | d | 1 |
| 00.02 | Totholz am Baum entfernen | ||
| 00.02.0001 | Baumhöhe ü.10-15m | St | 80 |
| 00.02.0002 | Baumhöhe ü.15-20m | St | 450 |
| 00.02.0003 | Baumhöhe ü.20m | St | 400 |
| 00.03 | Lichtraumprofilschnitt | ||
| 00.03.0001 | Lichtraumprofilschnitt durchführen | St | 300 |
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| OZ | Beschreibung | Einheit | Menge geschätzt |
|---|---|---|---|
| 00.04 | Entfernen Stamm u. Stockaustriebe | ||
| 00.04.0001 | Stammdurchmesser bis 0,16m. | St | 10 |
| 00.04.0002 | Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m. | St | 80 |
| 00.04.0003 | Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m. | St | 400 |
| 00.04.0004 | Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m. | St | 100 |
| 00.04.0005 | Stammdurchmesser bis 0,16m.Linde | St | 10 |
| 00.04.0006 | Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m.Linde | St | 10 |
| 00.04.0007 | Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m.Linde | St | 10 |
| 00.04.0008 | Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m. Linde | St | 10 |
| 00.05 | SiGeKo | ||
| 00.05.0001 | SiGe-Koordinator stellen. | Psch | 1 |
| 01 | Landesstraße | ||
| 01.00 | Baustelle einrichten und räumen | ||
| 01.00.0001 | Baustelle einrichten | St | 30 |
| 01.00.0002 | Baustelle räumen | St | 30 |
| 01.01 | Verkehrssicherung | ||
| 01.01.0001 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.1 | d | 2 |
| 01.01.0002 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.2 | d | 2 |
| 01.01.0003 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 2.1 | d | 140 |
| 01.01.0004 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan C I / 4.1 | d | 2 |
| 01.01.0005 | Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 4.1 | d | 5 |
| 01.01.0006 | Transp. LSA f. Engst. aufb. u. abb. | d | 5 |
| 01.01.0007 | Transport. Lichtsignalanlage vorh. | d | 5 |
| 01.01.0008 | U- Plan erstellen und einreichen. | St | 1 |
| 01.01.0009 | Verkehrss. kürzer.Dauer aufst. | St | 1 |
| 01.01.0010 | Verkehrss. kürzer. Dauer vorh. | d | 4 |
| 01.01.0011 | Verkehrss. läng.Dauer aufst.Umleitungsstrecke | St | 1 |
| 01.01.0012 | Verkehrss. läng. Dauer vorh. Umleitungsstrecke | d | 4 |
| 01.01.0013 | Verkehrsschild aufb., abb., vorh. | St | 1 |
| 01.01.0014 | Verkehrstafel aufb., abb., vorh. | St | 1 |
| 01.01.0015 | Kontrolle d. Verkehrss. a. Uml.str. | d | 4 |
| 01.02 | Totholz am Baum entfernen | ||
| 01.02.0001 | Baumhöhe ü.10-15m | St | 250 |
| 01.02.0002 | Baumhöhe ü.15-20m | St | 1.300 |
| 01.02.0003 | Baumhöhe ü.20m | St | 650 |
| 01.03 | Lichtraumprofilschnitt | ||
| 01.03.0001 | Lichtraumprofilschnitt durchführen | St | 1.200 |
| 01.04 | Entfernen Stamm u. Stockaustriebe | ||
| 01.04.0001 | Stammdurchmesser bis 0,16m. | St | 15 |
| 01.04.0002 | Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m. | St | 360 |
| 01.04.0003 | Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m. | St | 850 |
| 01.04.0004 | Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m. | St | 130 |
| 01.04.0005 | Stammdurchmesser bis 0,16m.Linde | St | 10 |
| 01.04.0006 | Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m.Linde | St | 10 |
| 01.04.0007 | Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m.Linde | St | 10 |
| 01.04.0008 | Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m. Linde | St | 10 |
| 01.05 | SiGeKo | ||
| 01.05.0001 | SiGe-Koordinator stellen. | Psch | 1 |
Seite 2 von 2
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Leistungsverzeichnis
- Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche -
| Die im Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs | - Nummer | ( | StL- | N | r ) | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen ( | OZ | ) | s ind nachstehend |
aufgeführten Leistungsbereichen des STLK/ R LK entnommen.
| Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK | - | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bzw | . - | e insicht nur bei Verwendung des AVA | - | Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden | . | ||
| ei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext | - | Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe . |
| Projek | t: | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25 | f | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| LB | -N r . | Leistungsbereich | A usgabe |
| 19.101 | B AUSTELLENEINR | ., | B AUBEGL. | L EISTUNGEN | 0 9/19 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 21.105 | V ERKEHRSSICHERUNG AN ARBEITSSTELLEN | 06/21 |
Druckdatum: Seite : 1
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Inhaltsverzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25 | f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||||
| LV | : | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||||
| Titel | B ezeichnung | S eite |
| 00. | Bundesstraßen | ........................................................................................................................... 3 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 00.00. | B austelle einrichten und räumen | . .............................................................................................. 3 | ||||||||||
| 00.01. | V erkehrssicherung | ..................................................................................................................... 4 | ||||||||||
| 00.02. | T otholz am Baum entfernen | ....................................................................................................... 9 | ||||||||||
| 00.03. | L ichtraumprofilschnitt | . .............................................................................................................. | 10 | |||||||||
| 00.04. | E ntfernen Stamm u | . | Stockaustriebe | ........................................................................................ | 11 | |||||||
| 00.05. | S iGeKo | ..................................................................................................................................... | 14 | |||||||||
| 01. | Landesstraße | ........................................................................................................................... | 16 | |||||||||
| 01.00. | B austelle einrichten und räumen | . ............................................................................................ | 16 | |||||||||
| 01.01. | V erkehrssicherung | ................................................................................................................... | 17 | |||||||||
| 01.02. | T otholz am Baum entfernen | ..................................................................................................... | 22 | |||||||||
| 01.03. | L ichtraumprofilschnitt | . .............................................................................................................. | 23 | |||||||||
| 01.04. | E ntfernen Stamm u | . | Stockaustriebe | ........................................................................................ | 24 | |||||||
| 01.05. | S iGeKo | ..................................................................................................................................... | 28 | |||||||||
| Z usammenstellung | .................................................................................................................. | . 29 |
Druckdatum: Seite : 2
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25 | f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M eng | e A | E | EP in EUR | GB in EUR |
- Bundesstraßen
00.00. B austelle einrichten und räumen
| Hinweis zur OZ | 00.00.0001 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung nach Straßenzügen pro Ab |
| 00.00.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,0 | 0 S | t | . ..........., | . . | ............ , | .. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B austelle einrichte | ||||||||||||||||||||||||||
| Geräte | , | W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel , | d ie zur | |||||||||||||||||||||||
| vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforde | ||||||||||||||||||||||||||
| lich sind | , | auf die Baustelle bringen, be | reitstellen und | |||||||||||||||||||||||
| soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüt | ||||||||||||||||||||||||||
| wird | - | betriebsfertig aufstellen einschl . | d er dafür | |||||||||||||||||||||||
| notwendigen Arbeite | n. Die erforderlichen festen Anlagen | |||||||||||||||||||||||||
| herstellen | . | B aubüros | , Unterkünfte, W | erkstätten, | ||||||||||||||||||||||
| schuppen und dgl . , | soweit erforderlich | , antransportie | ||||||||||||||||||||||||
| ren , | aufbauen und einrichten | . | Strom - , | Wasser | -, | Fern | ||||||||||||||||||||
| sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und d | ||||||||||||||||||||||||||
| für die Baustelle | , s o | weit erforderlich, h | erstellen . | Bei | ||||||||||||||||||||||
| Bedarf Lagerplätze, | s onstige Platzbefestigungen und | |||||||||||||||||||||||||
| Wege im Baustellenbereich anlegen. | Oberbodenarbeite | |||||||||||||||||||||||||
| einschl | . | B eseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- | ||||||||||||||||||||||||
| richtung | , | s oweit erforderlich | , | ausführe | n. F lächen be - | |||||||||||||||||||||
| schaffen | , | s ofern die vom AG zur Verfügung gestellte | ||||||||||||||||||||||||
| nicht ausreichen | . K o | sten für Vorhalten | , U nterhalten und | |||||||||||||||||||||||
| Betreiben der Gerät | e, A nlagen und Einrichtunge | |||||||||||||||||||||||||
| einschl | . | M ieten | , | Pac | ht , Gebühren und | dgl . | w erden nicht | |||||||||||||||||||
| mit dieser Position, | sondern mit den Einheitspreisen | |||||||||||||||||||||||||
| der betreffenden Teilleistungen vergüt | et. S oweit nich | |||||||||||||||||||||||||
| für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau | ||||||||||||||||||||||||||
| stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis | ||||||||||||||||||||||||||
| enthalten sind | , | g ilt die Position für alle Leistunge | ||||||||||||||||||||||||
| dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses. | ||||||||||||||||||||||||||
| Zufahrt zur Baustelle vorhanden. |
| Hinweis zur OZ | 00.00.0002 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung nach Straßenzügen pro Ab |
| 00.00.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,0 | 0 S | t | . ..........., | . . | ............ , | .. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B austelle räumen | ||||||||||||||||||
| Baustelle von allen Geräten | , | A nlagen, | E inrichtungen un | |||||||||||||||
| dgl . | r äumen | . | Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem | |||||||||||||||
| ursprünglichen Zustand herrichten. S o | weit nicht für | |||||||||||||||||
| bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge | ||||||||||||||||||
| sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten | ||||||||||||||||||
| sind | , gilt die Position für alle Leistungen dieses Abschnittes | |||||||||||||||||
| des Leistungsverzeichnisses | .. |
Druckdatum: Seite : 3
[Seite 43]
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst | B -S tr SM CEL | 25 | f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
Z wischensumme 00.00. . ..........., . .
00.01. V erkehrssicherung
| Hinweis zur OZ | 00.01.0001 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 00.01.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ ,. . | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | |||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | ||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten, | instand | |||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben abbauen und | umsetzen | . Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ N | ummer B IV/ | 2.1 | ||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | ||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 50,00 | m | ||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 | Std | . | b is | 8 | Std | |||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||||||||||||||
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - | ||||||||||||||||||||||||
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter | - | |||||||||||||||||||||||||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen | ||||||||||||||||||||||||||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden | ||||||||||||||||||||||||||
| nicht gesondert Vergütet |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0002 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 00.01.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ ,. . | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | ||||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten, | instand | ||||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben | , | abbauen und | umsetze | n . Vorübergehende Verkehrs - | |||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ N | ummer B IV/ | 2.2 | |||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 200,00 m | ||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 | Std | . | b is | 8 | Std | ||||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. | |||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG | |||||||||||||||||||||||||||
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - | |||||||||||||||||||||||||
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter | - | ||||||||||||||||||||||||||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen | |||||||||||||||||||||||||||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden | |||||||||||||||||||||||||||
| nicht gesondert Vergütet |
Druckdatum: Seite : 4
[Seite 44]
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | -S tr SM CE | L 25 | f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0003 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 00.01.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ , | . . | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten | , | instand | |||||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben | , a | bbauen und | umsetzen | . | Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ | N ummer C II/ 2 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 50,00 | m | |||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über | 4 Std | . | b is | 8 | Std | ||||||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. |
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
en
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - |
|---|---|---|
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter - | ||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen . | ||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd | ||
| nicht gesondert Vergütet |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0004 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 00.01.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ , | . . | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten | , | instand | |||||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben | , a | bbauen und | umsetzen | . | Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ | N ummer C I/ 4 . | ||||||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 50,00 | m | |||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über | 4 Std | . | b is | 8 | Std | ||||||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. |
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
en
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - |
|---|---|---|
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter - | ||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen . | ||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd | ||
| nicht gesondert Vergütet |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0005 | . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis OZ | . | 00.01.0007 | ||||||||
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
Druckdatum: Seite : 5
[Seite 45]
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B - | S tr SM CE | L 25 | f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M | enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.01.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ , | . . | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich . | k ürzerer Dauer durchf. | |||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalte | n, w | arten | , in | stand | |||||||||||||||||
| setzen, | b etreiben | , | abbauen und | umsetzen . | Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen | |||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ | N ummer C II/ 4 | ||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 200,00 | ||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über | 4 St | d. b is | 8 | Std | |||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht | |||||||||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG | |||||||||||||||||||||||
| einholen und zugehörige Unterlagen erstelle | n . Erforder - | ||||||||||||||||||||||
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter - | |||||||||||||||||||||||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen | |||||||||||||||||||||||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd | |||||||||||||||||||||||
| nicht gesondert Vergütet |
| 00.01.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ , | . . | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransp | . L SA f | . | E ngs | t . | a ufb . | u . a | bb | |||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( | LS | A) | f ür Engstelle | |||||||||||||||||||||
| einschließlich Energieversorgung aufbauen, | ||||||||||||||||||||||||
| nehmen und abbaue | n. | V orhalten | , K ontrolle, | Wartung, I n | ||||||||||||||||||||
| standsetzung , | Betreiben und umsetzen werden gesondert vergütet . | |||||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||||||||||||
| 70 v | . H . | d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf- | ||||||||||||||||||||||
| bau, | ||||||||||||||||||||||||
| LSA Typ B, | F estzeitsteuerung | |||||||||||||||||||||||
| Verbindung nach Wahl des A | ||||||||||||||||||||||||
| Entfernung der Signalgeberstandorte bis | 250,00 | m | ||||||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des AN . | ||||||||||||||||||||||||
| Mit Steuerung für Festzeitensteuerung sowie die Möglichkeit beide |
Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu schalten
| Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag | |||
|---|---|---|---|
| plan | , Berechnungen, | Z wischenzeitenmatrix , | Signalzeite |
| plan erstellen . |
| 00.01.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ , | . . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransport. | Lichtsignalanlage vorh | ||||||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( | LS | A) | v orhalten | , | |||||||||||||||||
| ten, | i nstand setzen | , | betreiben un | d umsetze | n . Vorübergehende Ver | ||||||||||||||||
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführe | n. | ||||||||||||||||||||
| Die Kontrolle ist mit einzukalkulieren und wir | d nicht | gesondert vergütet | |||||||||||||||||||
| Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben. |
| Hinweis zur OZ | 00.01.0008 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis OZ | 0 0.01.0015 | |||||||
| zeitweilige Vollsperrung |
Druckdatum: Seite : 6
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- 2 | 028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- 2 | 028 | ||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.01.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ , | .. | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U | - P | lan erstellen und einreichen. | ||||||||||||||||||||
| U | - P | lan erstellen und einreichen. | ||||||||||||||||||||
| Umleitungsplan und Schilderskizzen | ( siehe Muste | r - Um | leitungsplan | |||||||||||||||||||
| und Muste | r - | Schilderskizzen) | erstellen und bei der zuständigen | |||||||||||||||||||
| Verkehrsbehörde einreichen | ||||||||||||||||||||||
| Die Beschilderung der Bedarfsumleitungsstrecken BAB bleiben in den | ||||||||||||||||||||||
| Verkehrszeichenplänen für die Umleitungsstrecken unberücksichtigt | , | d a | ||||||||||||||||||||
| diese bei Bedarf | (U nfall etc .) | i m vorhandenen ausgeschilderten | ||||||||||||||||||||
| Straßenverlauf für den Verkehr freigegeben werden müssen |
| 00.01.0009 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ , | .. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrss | . | kürzer. | Dauer aufst . |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
| aufstellen und beseitigen. | V orhalten | , W arten und | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betreiben werden gesondert vergüt | et . V | orübergehende S | |||||||||||||
| cherungsmaßnahmen durchführen. | V orübergehende Markie - | ||||||||||||||
| rung | , | t ransportable Lichtsignalanlag | e, b | auliches Leit | - | ||||||||||
| element und transportable Schutzeinrichtung werden ge - | |||||||||||||||
| sondert vergütet . | 7 0 | v. H | . | der Pauschale werden nach be- | |||||||||||
| triebsfertigem Aufstellen | , | der Rest nach Beseitigen | |||||||||||||
| vergütet . | |||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstelle . | |||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan VZ | - | Plan | 1.1 | oder VZ | - | Plan 1. | |||||||||
| und genehmigten U - | Plan aus Pos . | 00.01.0008 . | |||||||||||||
| Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG a | |||||||||||||||
| ßer Kraft und wieder in Kraft setzen | |||||||||||||||
| Kontrolle gem | . | Z TV - | |||||||||||||
| cherung wird gesondert vergütet |
| 00.01.0010 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ , | . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrss | . | kürzer. | Dauer vorh. |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
| vorhalten | , | warten und betreiben . | Vorübergehende Siche- | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rungsmaßnahmen durchführen. | Die Vergütung erfolgt na | ||||||||||
| der vom AG festgelegten Einsatzzei | |||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstelle . | |||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan VZ | - | Plan | 1.1 | oder VZ | - | Plan 1. | |||||
| und genehmigten U | - Plan aus Pos . | 00.01.0008 . | |||||||||
| Für Bauphase | " Sperrabschnitt morgens in Kraft setzen und abends außer | ||||||||||
| Kraft setzen | " |
| 00.01.0011 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ , | .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrssicherung läng | . Dauer aufst . |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer
| aufstellen und beseitigen. | V orhalten | , W arten und | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Betreiben werden gesondert vergüt | et . V | orübergehende S | ||||
| cherungsmaßnahmen durchführen. | V orübergehende Markie - | |||||
| rung | , | t ransportable Lichtsignalanlag | e, b | auliches Leit | - |
... Forts . 00.01.0011 .
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdienst | B -S tr SM CEL | 25 | f f | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027 | - 2 | 028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027 | - 2 | 028 | ||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||
| 00.01.0011 | . | Forts. | ... |
| element und transportable Schutzeinrichtung werden ge - | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sondert vergüte | t . | 7 0 | v | . H . d | er Pauschale werden nach be | ||||
| triebsfertigem Aufstellen , d | er Rest nach Beseitigen | ||||||||
| vergütet . | |||||||||
| Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke | |||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan genehmigter | U- Plan aus Position | 00.01.0008. | |||||||
| Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG a | u- | ||||||||
| ßer Kraft und wieder in Kraft setze | |||||||||
| Kontrolle gem | . | ZTV | - SA für die gesamte Arbeitsstellens |
cherung wird gesondert vergütet.
| 00.01.0012 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............, | . . | ............ , | . . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrssicherung läng . | Dauer vorh. |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer
| vorhalten | , warten und betreiben . V | orübergehende Siche- | ||
|---|---|---|---|---|
| rungsmaßnahmen durchführen. D | ie Vergütung erfolgt nach | |||
| der vom AG festgelegten Einsatzz | ||||
| Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke | ||||
| Nach Verkehrszeichenplan genehmigter | U- Plan aus Position | 00.01.0008. |
| Hinweis zur OZ | 00.01.001 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| für weiträumigere Umleitungstreck |
| 00.01.0013 | . | 21.105/208.92.20.03.99 T | A | 1,00 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild aufb. | , a b | b ., v orh | ||||||||||||||||||
| Verkehrsschild aufbauen, | vorhalte | n, wart | en, i nstan | |||||||||||||||||
| setzen und abbaue | n. | Aufstellvorrichtung nach statischen | ||||||||||||||||||
| Erfordernissen. | V orübergehende Verkehrssicherungsma | |||||||||||||||||||
| ßnahmen durchführen | . D ie | Kontrolle wird gesonder | ||||||||||||||||||
| vergütet . | ||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild ' | VZ | 455.1-1 | 0 in Verbindung mit VZ 4 | 55.1-11 | ||||||||||||||||
| sowie VZ | 4 55.1-20 | in Verbindung mit VZ | 455.1-21 . | |||||||||||||||||
| Größe | 2. |
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 , | 00 m . | ||
|---|---|---|---|
| Einsatzzeit ' | bis zu 8 | Tage ' |
| Hinweis zur OZ | 00.01.001 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| für weiträumigere Umleitungsstrec |
| 00.01.0014 | . | 21.105/245.92.40.02.99 T | A | 1,00 | St | . ..........., | .. | ............, | . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrstafel aufb | ., | abb . , | v orh. | |||||||||||||||
| Verkehrstafel aufbauen , vo | rhalten, | w arten | , instand set- | |||||||||||||||
| zen und abbauen | . A | ufstellvorrichtung nach statischen | ||||||||||||||||
| und konstruktiven Erfordernissen . | Vorübergehende Ve |
...F orts. 0 0.01.0014.
Druckdatum: Seite : 8
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdienst | B -S tr SM CE | L 25f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||
| 00.01.0014 | . | Forts. | ... |
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführen | . Die Kontrolle | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| wird gesondert vergütet. | |||||||||
| Verkehrstafel ' | s iehe Muster Umleitungsplan Schilderskiz | zen- | Muster ' | ||||||
| Größe über | 2 ,00 | bis | 4 ,00 | ||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | 2 , A | ufbau C | |||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | = 2 , | 00 m . | |||||||
| Einsatzzeit ' | bis zu | 8 Tage ' |
| 00.01.0015 | . | 21.105/910.21 | 1 ,00 | d | ............ | , .. | . ..........., . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| K ontrolle d | . V | erkehrss. a | . Uml | . str . | ||||||||||||||
| Kontrolle der temporären Verkehrsschilde | ||||||||||||||||||
| henden Markierungen, t ra | nsportablen Lichtsignalanlage | |||||||||||||||||
| baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein - | ||||||||||||||||||
| richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV - | SA durch | |||||||||||||||||
| ren . | ||||||||||||||||||
| rung zu erfassen und zu dokumentieren . | Arbeits | - u | ||||||||||||||||
| Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit | ||||||||||||||||||
| zugänglich zu machen. | ||||||||||||||||||
| Kontrolle zweimal täglich, | ||||||||||||||||||
| mal täglich. |
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla- gen des AG.
Z wischensumme 00.01. . ..........., . .
00.02. T otholz am Baum entfernen
| 00.02.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T otholz am Baum entfer | |||||||||||||||||||
| Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To | |||||||||||||||||||
| und gebrochene Äste ab 3 | cm Durchmesser abschneide | ||||||||||||||||||
| vorhandene Überwallungen erhalten | . | ||||||||||||||||||
| nach Stück Baum . | |||||||||||||||||||
| Baumstandort | 0,50 | m bis 1 | 0,00 m | vom Fahrbahnrand . Te | ilweise | ||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | h inter Geh und Radweg | |||||||||||||||||
| Schutzplanken | , | wasserführende Gräben. | |||||||||||||||||
| Baumhöhe über | 1 0,00 m b | is 1 5,00 | m . | ||||||||||||||||
| Kronendurchmesser über | 1 0,00 | m bis | 1 5, | 00 m . | |||||||||||||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | |||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, Geh | - | u nd Radwege ist mit | ||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
| 00.02.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T otholz am Baum entfer | |||||||||||||
| Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To | |||||||||||||
| und gebrochene Äste ab 3 | cm Durchmesser abschneide | ||||||||||||
| vorhandene Überwallungen erhalten | . | ||||||||||||
| nach Stück Baum . |
...F orts. 0 0.02.0002.
Druckdatum: Seite : 9
[Seite 49]
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25f | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - 20 | 28 | |||||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - 20 | 28 | ||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||
| 00.02.0002 | . | Forts | . ... |
| Baumstandort | 0,5 | 0m bis 1 | 0,00 m | vom Fahrbahnrand . | Teilweise | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | h inter Geh und Radwege | |||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | ||||||
| Baumhöhe übe | r 1 5,00 | m bis | 2 0,00 | ||||
| Kronendurchmesser über | 1 5,00 | m. | |||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | |||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u | ||||
| einzukalkulieren . |
| 00.02.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ , .. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T otholz am Baum entferne | ||||||||||||||||||
| Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . | Tote | |||||||||||||||||
| und gebrochene Äste ab 3 | cm Durchmesser abschneiden | |||||||||||||||||
| vorhandene Überwallungen erhalten | . Abgerechnet wir | |||||||||||||||||
| nach Stück Baum . | ||||||||||||||||||
| Baumstandort | 0,5 | 0m bis 1 | 0,00 m | vom Fahrbahnrand . | Teilweise | |||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | h inter Geh und Radwege | ||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||
| Baumhöhe übe | r 2 0,00 | m . | ||||||||||||||||
| Kronendurchmesser über | 1 5,00 | |||||||||||||||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | ||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u | |||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
Z wischensumme 00.02. . ..........., . .
00.03. L ichtraumprofilschnitt
| 00.03.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ , .. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ichtraumprofilschnitt durchführ | ||||||||||||||||||||||||
| Lichtraumprofilschnitt durchführen. | Äste erforderli - | |||||||||||||||||||||||
| chenfalls auf Zugast einkürzen oder auf Astring | ||||||||||||||||||||||||
| absägen | . | |||||||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | ||||||||||||||||||||||||
| Höhe des Lichten Raumes an der Fahrbahnseite= | 6 ,5 | 0 m | ||||||||||||||||||||||
| an der Fahrbahnabgewandten Seite | : ü ber Radwegen ( | 4,0 | 0m | ) , | ||||||||||||||||||||
| über landwirtschaftliche Flächen | ( 6, | 00m ) | , u nd über Gärten | ( 4,50 | m | ) . | ||||||||||||||||||
| Breite des seitlichen Sicherheitsraumes gemessen vo | ||||||||||||||||||||||||
| der Fahrbahnrandmarkierung | = | 1 ,00 | m . | |||||||||||||||||||||
| Starkäste bzw . | G robäste bei schwach abschottenden Baumarten sind | |||||||||||||||||||||||
| nicht zu entfernen oder einzukürzen | . Das Lichtraumprofil ist in diesen Fall | |||||||||||||||||||||||
| bis Grobast | - | , b | ei schwach abschottenden Baumarten bis | |||||||||||||||||||||
| Schwachaststärke | , h erzustellen . | |||||||||||||||||||||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | ||||||||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u | |||||||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
Druckdatum: Seite : 1 0
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| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdiens | t B - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M eng | e A | E | EP in EUR | GB in EUR |
Z wischensumme 00.03. . ..........., . .
00.04. E ntfernen Stamm u . S tockaustriebe
| 00.04.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,0 | 0 S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser bis | ||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | |||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem | . Z TV - | Baumpflege | 2 017 | |||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfern | en. | |||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | ||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche | , Roteiche, | P appel | ,A horn | , B irke, E | sche. | |||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00m | vom Fahrbahnrand. | Teilweise | |||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, h i | |||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämm | ||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansat | z ( 3-6 | |||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgun | ||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | |||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | ||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | ||||||||||||||||||||||||
| zulässig . | ||||||||||||||||||||||||
| Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. | ||||||||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Stück Bau | ||||||||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh - | u nd Radwege ist mit | |||||||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
| 00.04.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,0 | 0 S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,16 | m bis 0 | ,32m . | ||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16 | m bis 0 ,3 | 2m . | ||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem | . Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfern | en. | ||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche | , Roteiche, | P appel | , A hor | n, B irke, | E sche. | ||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00m | vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, h i | ||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | ||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16 | m bis 0 ,3 | |||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämm | |||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansat | z ( 3-6 | ||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgun | |||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | ||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||
| zulässig . | |||||||||||||||||||||||
| Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. | |||||||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Stück Bau | |||||||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh - | u nd Radwege ist mit | ||||||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
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| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M eng | e A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.04.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,32 | m bis | 0 ,64m | ||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis | 0,64 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche , | Roteiche | , | P app | el , A | ho | rn, B | irke | , | Esche. | ||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräbe | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis 0 | ,64 | ||||||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m) | |||||||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | ||||||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . | |||||||||||||||||||||||||||||
| Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||||||||||||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit | ||||||||||||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
| 00.04.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,64 | m bis | 1 ,28m | ||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche , | Roteiche | , | P app | el , A | ho | rn, B | irke | , | Esche. | ||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräbe | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | ||||||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m) | |||||||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | ||||||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . | |||||||||||||||||||||||||||||
| Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||||||||||||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit | ||||||||||||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
| Hinweis zur OZ | 00.04.0005 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis OZ | 0 0.04.0008 | |||||||
| Linde |
Druckdatum: Seite : 1 2
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | Menge | A | E | EP in EU | R | GB in EUR |
| 00.04.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., . . | ............ | , .. | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser bis | 0 ,16m | ||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Linde. | |||||||||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräbe | ||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | ||||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | |||||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
| 00.04.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., . . | ............ | , .. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,16 | m bis | 0 ,32m | ||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16 | m bis 0 | ,32 | m . | |||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Linde. | |||||||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräbe | ||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16 | m bis 0 | ,32 | ||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | ||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | |||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
| 00.04.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., . . | ............ | , .. | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,32 | m bi | s 0 ,64m | |||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis | 0 ,64 | m . | ||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | |||||||||||||||
| . | ..F orts | . | 0 0.04.0007. |
Druckdatum: Seite : 1 3
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | Menge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||
| 00.04.0007 | . | Forts | . ... |
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | ||||||||||||||
| Baumart | : | Linde. | ||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | |||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | |||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis 0 | ,64 | m . | ||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | ||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | |||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | ||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | |||||||||||||
| der Baumkontrolle | ||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | ||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
| 00.04.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,64 | m bis | 1 ,28 | m. | ||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | |||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | |||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Linde. | ||||||||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | |||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | |||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | ||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | |||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | |||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | ||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
Z wischensumme 00.04. . ..........., . .
00.05. S iGeKo
Druckdatum: Seite : 1 4
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden
Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25 | f | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | ||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 00.05.0001 | . | 19.101/528 | 1 ,00 | P sch | x xxxxx | , xx | ............, . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S iGe | - | Koordinator stellen. | ||||||||||||||||
| Sicherheits | - | u nd Gesundheitsschutzkoordinator während | ||||||||||||||||
| der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB | 30 | und Unter - | ||||||||||||||||
| lagen des AG stellen. |
Z wischensumme 00.05. . ..........., . .
Z wischensumme 00. ............, . .
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25 | f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M eng | e A | E | EP in EUR | GB in EUR |
- Landesstraße
01.00. B austelle einrichten und räumen
| Hinweis zur OZ | 01.00.0001 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung nach Straßenzügen pro Ab |
| 01.00.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,0 | 0 S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B austelle einrichte | ||||||||||||||||||||||||||
| Geräte | , | W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel , | d ie zur | |||||||||||||||||||||||
| vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforde | ||||||||||||||||||||||||||
| lich sind | , | auf die Baustelle bringen, be | reitstellen und | |||||||||||||||||||||||
| soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüt | ||||||||||||||||||||||||||
| wird | - | betriebsfertig aufstellen einschl . | d er dafür | |||||||||||||||||||||||
| notwendigen Arbeite | n. Die erforderlichen festen Anlagen | |||||||||||||||||||||||||
| herstellen | . | B aubüros | , Unterkünfte, W | erkstätten, | ||||||||||||||||||||||
| schuppen und dgl . , | soweit erforderlich | , antransportie | ||||||||||||||||||||||||
| ren , | aufbauen und einrichten | . | Strom - , | Wasser | -, | Fern | ||||||||||||||||||||
| sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und d | ||||||||||||||||||||||||||
| für die Baustelle | , s o | weit erforderlich, h | erstellen . | Bei | ||||||||||||||||||||||
| Bedarf Lagerplätze, | s onstige Platzbefestigungen und | |||||||||||||||||||||||||
| Wege im Baustellenbereich anlegen. | Oberbodenarbeite | |||||||||||||||||||||||||
| einschl | . | B eseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- | ||||||||||||||||||||||||
| richtung | , | s oweit erforderlich | , | ausführe | n. F lächen be - | |||||||||||||||||||||
| schaffen | , | s ofern die vom AG zur Verfügung gestellte | ||||||||||||||||||||||||
| nicht ausreichen | . K o | sten für Vorhalten | , U nterhalten und | |||||||||||||||||||||||
| Betreiben der Gerät | e, A nlagen und Einrichtunge | |||||||||||||||||||||||||
| einschl | . | M ieten | , | Pac | ht , Gebühren und | dgl . | w erden nicht | |||||||||||||||||||
| mit dieser Position, | sondern mit den Einheitspreisen | |||||||||||||||||||||||||
| der betreffenden Teilleistungen vergüt | et. S oweit nich | |||||||||||||||||||||||||
| für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau | ||||||||||||||||||||||||||
| stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis | ||||||||||||||||||||||||||
| enthalten sind | , | g ilt die Position für alle Leistunge | ||||||||||||||||||||||||
| dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses. | ||||||||||||||||||||||||||
| Zufahrt zur Baustelle vorhanden. |
| Hinweis zur OZ | 01.00.0002 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergütung nach Straßenzügen pro Ab |
| 01.00.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,0 | 0 S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| B austelle räumen | ||||||||||||||||||
| Baustelle von allen Geräten | , | A nlagen, | E inrichtungen un | |||||||||||||||
| dgl . | r äumen | . | Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem | |||||||||||||||
| ursprünglichen Zustand herrichten. S o | weit nicht für | |||||||||||||||||
| bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge | ||||||||||||||||||
| sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten | ||||||||||||||||||
| sind | , gilt die Position für alle Leistungen dieses Abschnittes | |||||||||||||||||
| des Leistungsverzeichnisses | .. |
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst | B -S tr SM CEL | 25 | f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
Z wischensumme 01.00. . ..........., . .
01.01. V erkehrssicherung
| Hinweis zur OZ | 01.01.0001 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 01.01.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ ,. . | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | |||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | ||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten, | instand | |||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben abbauen und | umsetzen | . Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ N | ummer B IV/ | 2.1 | ||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | ||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 50,00 | m | ||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 | Std | . | b is | 8 | Std | |||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG | ||||||||||||||||||||||||||
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - | ||||||||||||||||||||||||
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter | - | |||||||||||||||||||||||||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen | ||||||||||||||||||||||||||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden | ||||||||||||||||||||||||||
| nicht gesondert Vergütet |
| Hinweis zur OZ | 01.01.0002 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 01.01.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ ,. . | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | ||||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten, | instand | ||||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben | , | abbauen und | umsetze | n . Vorübergehende Verkehrs - | |||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ N | ummer B IV/ | 2.2 | |||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 200,00 m | ||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 | Std | . | b is | 8 | Std | ||||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. | |||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG | |||||||||||||||||||||||||||
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - | |||||||||||||||||||||||||
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter | - | ||||||||||||||||||||||||||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen | |||||||||||||||||||||||||||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden | |||||||||||||||||||||||||||
| nicht gesondert Vergütet |
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | -S tr SM CE | L 25 | f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| Hinweis zur OZ | 01.01.0003 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 01.01.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten | , | instand | |||||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben | , a | bbauen und | umsetzen | . | Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ | N ummer C II/ 2 | ||||||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 50,00 | m | |||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über | 4 Std | . | b is | 8 | Std | ||||||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. |
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
en
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - |
|---|---|---|
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter - | ||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen . | ||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd | ||
| nicht gesondert Vergütet |
| Hinweis zur OZ | 01.01.0004 | . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
| 01.01.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich | . | k ürzerer Dauer durchf. | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalten | , | warten | , | instand | |||||||||||||||||||||||
| setzen | , | b etreiben | , a | bbauen und | umsetzen | . | Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ | N ummer C I/ 4 . | ||||||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 50,00 | m | |||||||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über | 4 Std | . | b is | 8 | Std | ||||||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht. |
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
en
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - |
|---|---|---|
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter - | ||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen . | ||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd | ||
| nicht gesondert Vergütet |
| Hinweis zur OZ | 01.01.0005 | . | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis OZ | . | 01.01.0007 | ||||||||
| Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag . |
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| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | -S tr SM CE | L 25 | f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | Menge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.01.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erk | . s ich . | k ürzerer Dauer durchf. | |||||||||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer | |||||||||||||||||||||||||
| betriebsfertig aufbauen | , | vorhalte | n, w | arten | , i | nstand | |||||||||||||||||||
| setzen, | b etreiben | , | abbauen und | umsetzen . | Vorübergehende Verkehrs - | ||||||||||||||||||||
| sicherungsmaßnahmen durchführen | |||||||||||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ | N ummer C II/ 4 | ||||||||||||||||||||||||
| Für bewegliche Arbeitsstelle. | |||||||||||||||||||||||||
| Länge des Arbeitsbereiches max | 200,00 | m | |||||||||||||||||||||||
| Gesamtdauer der Verkehrsführung über | 4 Std | . | b is | 8 | Std | ||||||||||||||||||||
| Bei Tageslicht | |||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG | |||||||||||||||||||||||||
| einholen und zugehörige Unterlagen erstellen | . | Erforder - | |||||||||||||||||||||||
| liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter - | |||||||||||||||||||||||||
| lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen | |||||||||||||||||||||||||
| Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd | |||||||||||||||||||||||||
| nicht gesondert Vergütet |
| 01.01.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ | ,. . | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransp | . L SA f | . | E ngs | t . | a ufb . | u . a | bb | ||||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( | LS | A) | f ür Engstelle | ||||||||||||||||||||||
| einschließlich Energieversorgung aufbauen | |||||||||||||||||||||||||
| nehmen und abbaue | n. | V orhalten | , K ontrolle, | Wartung, I n | |||||||||||||||||||||
| standsetzung , | Betreiben und umsetzen werden gesondert vergütet . | ||||||||||||||||||||||||
| Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. | |||||||||||||||||||||||||
| 70 v | . H . | d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf- | |||||||||||||||||||||||
| bau, | |||||||||||||||||||||||||
| LSA Typ B, | F estzeitsteuerung | ||||||||||||||||||||||||
| Verbindung nach Wahl des A | |||||||||||||||||||||||||
| Entfernung der Signalgeberstandorte bis | 250,00 | m | |||||||||||||||||||||||
| Energieversorgung nach Wahl des AN . | |||||||||||||||||||||||||
| Mit Steuerung für Festzeitensteuerung sowie die Möglichkeit beide |
Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu schalten
| Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag | |||
|---|---|---|---|
| plan | , Berechnungen, | Z wischenzeitenmatrix | , Signalzeite |
| plan erstellen . |
| 01.01.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ | ,. . | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T ransport. | Lichtsignalanlage vorh | |||||||||||||||||||||||
| Transportable Lichtsignalanlage ( | LS | A) | v orhalten | , | ||||||||||||||||||||
| ten, | i nstand setzen | , | betreiben | und umsetzen | . | Vorübergehende Ver | - | |||||||||||||||||
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführe | n. | Die Kontrolle ist mit | ||||||||||||||||||||||
| einzukalkulieren und wird nicht gesondert Vergütet | . . | |||||||||||||||||||||||
| Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben. |
| Hinweis zur OZ | 01.01.0008 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis OZ | 0 1.01.0015 | |||||||
| Tägliche Vollsperrun |
Druckdatum: Seite : 1 9
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- 2 | 028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- 2 | 028 | ||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.01.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ | , .. | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| U | - P | lan erstellen und einreichen. | ||||||||||||||||||||
| U | - P | lan erstellen und einreichen. | ||||||||||||||||||||
| Umleitungsplan und Schilderskizzen | ( siehe Muste | r - Um | leitungsplan | |||||||||||||||||||
| und Muste | r - | Schilderskizzen) | erstellen und bei der zuständigen | |||||||||||||||||||
| Verkehrsbehörde einreichen | ||||||||||||||||||||||
| Die Beschilderung der Bedarfsumleitungsstrecken BAB bleiben in den | ||||||||||||||||||||||
| Verkehrszeichenplänen für die Umleitungsstrecken unberücksichtigt | , | d a | ||||||||||||||||||||
| diese bei Bedarf | (U nfall etc .) | i m vorhandenen ausgeschilderten | ||||||||||||||||||||
| Straßenverlauf für den Verkehr freigegeben werden müssen |
| 01.01.0009 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ | , .. | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrss | . | kürzer. | Dauer aufst . |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
| aufstellen und beseitigen. | V orhalten | , W arten und | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Betreiben werden gesondert vergüt | et . V | orübergehende S | ||||||||||||||
| cherungsmaßnahmen durchführen. | V orübergehende Markie - | |||||||||||||||
| rung | , | t ransportable Lichtsignalanlag | e, b | auliches Leit | - | |||||||||||
| element und transportable Schutzeinrichtung werden ge - | ||||||||||||||||
| sondert vergütet . | 7 0 | v. | H | . | der Pauschale werden nach be- | |||||||||||
| triebsfertigem Aufstellen | , | der Rest nach Beseitigen | ||||||||||||||
| vergütet . | ||||||||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstelle . | ||||||||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan VZ | - | Plan | 1.1 | oder VZ | - | Plan 1. | ||||||||||
| und genehmigten U | - Plan aus Pos .. | 01.01.0008 . | ||||||||||||||
| Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG a | ||||||||||||||||
| ßer Kraft und wieder in Kraft setzen | ||||||||||||||||
| Kontrolle gem | . | Z TV - | ||||||||||||||
| cherung wird gesondert vergütet |
| 01.01.0010 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............ | , . . | ............ | ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrss | . | kürzer. | Dauer vorh. |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
| vorhalten | , | warten und betreiben . | Vorübergehende Siche- | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rungsmaßnahmen durchführen. | Die Vergütung erfolgt na | ||||||||||
| der vom AG festgelegten Einsatzzei | |||||||||||
| Verkehrssicherung an Arbeitsstelle . | |||||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan VZ | - | Plan | 1.1 | oder VZ | - | Plan 1. | |||||
| und genehmigten U | - Plan aus Pos .. | 01.01.0008 . | |||||||||
| Für Bauphase | " Sperrabschnitt morgens in Kraft setzen und abends außer | ||||||||||
| Kraft setzen | " |
| 01.01.0011 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ | , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrssicherung läng | . Dauer aufst . |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer
| aufstellen und beseitigen. | V orhalten | , W arten und | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Betreiben werden gesondert vergüt | et . V | orübergehende S | ||||
| cherungsmaßnahmen durchführen. | V orübergehende Markie - | |||||
| rung | , | t ransportable Lichtsignalanlag | e, b | auliches Leit | - |
... Forts . 01.01.0011 .
Druckdatum: Seite : 2 0
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| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdienst | B -S tr SM CEL | 25 | f f | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027 | - 2 | 028 | |||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027 | - 2 | 028 | ||||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||||
| 01.01.0011 | . | Forts. | ... |
| element und transportable Schutzeinrichtung werden ge - | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| sondert vergüte | t . | 7 0 | v | . H . d | er Pauschale werden nach be | ||||
| triebsfertigem Aufstellen , d | er Rest nach Beseitigen | ||||||||
| vergütet . | |||||||||
| Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke | |||||||||
| Nach Verkehrszeichenplan genehmigter | U- Plan aus Position | 01.01.0008. | |||||||
| Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG a | u- | ||||||||
| ßer Kraft und wieder in Kraft setze | |||||||||
| Kontrolle gem | . | ZTV | - SA für die gesamte Arbeitsstellens |
cherung wird gesondert vergütet.
| 01.01.0012 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | d | ............, | . . | ............ | ,. . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrssicherung läng . | Dauer vorh. |
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer
| vorhalten | , warten und betreiben . V | orübergehende Siche- | ||
|---|---|---|---|---|
| rungsmaßnahmen durchführen. D | ie Vergütung erfolgt nach | |||
| der vom AG festgelegten Einsatzz | ||||
| Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke | ||||
| Nach Verkehrszeichenplan genehmigter | U- Plan aus Position | 01.01.0008. |
| Hinweis zur OZ | 01.01.001 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| für weiträumigere Umleitungstreck |
| 01.01.0013 | . | 21.105/208.92.20.03.99 T | A | 1,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrsschild aufb. | , a b | b ., v orh | ||||||||||||||||||
| Verkehrsschild aufbauen, | vorhalte | n, wart | en, i nstan | |||||||||||||||||
| setzen und abbaue | n. | Aufstellvorrichtung nach statischen | ||||||||||||||||||
| Erfordernissen. | V orübergehende Verkehrssicherungsma | |||||||||||||||||||
| ßnahmen durchführen | . D ie | Kontrolle wird gesonder | ||||||||||||||||||
| vergütet . | ||||||||||||||||||||
| Verkehrsschild ' | VZ | 455.1-1 | 0 in Verbindung mit VZ 4 | 55.1-11 | ||||||||||||||||
| sowie VZ | 4 55.1-20 | in Verbindung mit VZ | 455.1-21 . | |||||||||||||||||
| Größe | 2. |
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 , | 00 m . | ||
|---|---|---|---|
| Einsatzzeit ' | bis zu 8 | Tage ' |
| Hinweis zur OZ | 01.01.001 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| für weiträumigere Umleitungsstrec |
| 01.01.0014 | . | 21.105/245.92.40.02.99 T | A | 1,00 | St | . ..........., | .. | ............ | , . . | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| V erkehrstafel aufb | ., | abb . , | v orh. | |||||||||||||||
| Verkehrstafel aufbauen , vo | rhalten, | w arten | , instand set- | |||||||||||||||
| zen und abbauen | . A | ufstellvorrichtung nach statischen | ||||||||||||||||
| und konstruktiven Erfordernissen . | Vorübergehende Ve |
...F orts. 0 1.01.0014.
Druckdatum: Seite : 2 1
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdienst | B -S tr SM CE | L 25f | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle 2 | 027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | M enge | A | E | EP in EUR | GB in EUR | ||||||||
| 01.01.0014 | . | Forts. | ... |
| kehrssicherungsmaßnahmen durchführen | . Die Kontrolle | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| wird gesondert vergütet. | |||||||||
| Verkehrstafel ' | s iehe Muster Umleitungsplan Schilderskiz | zen- | Muster ' | ||||||
| Größe über | 2 ,00 | bis | 4 ,00 | ||||||
| Retroreflektierend mit Folie Klasse RA | 2 , A | ufbau C | |||||||
| Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche | = 2 , | 00 m . | |||||||
| Einsatzzeit ' | bis zu | 8 Tage ' |
| 01.01.0015 | . | 21.105/910.21 | 1 ,00 | d | ............ | , .. | . ..........., . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| K ontrolle d | . V | erkehrss. a | . Uml | . str . | ||||||||||||||
| Kontrolle der temporären Verkehrsschilde | ||||||||||||||||||
| henden Markierungen, t ra | nsportablen Lichtsignalanlage | |||||||||||||||||
| baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein - | ||||||||||||||||||
| richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV - | SA durch | |||||||||||||||||
| ren . | ||||||||||||||||||
| rung zu erfassen und zu dokumentieren . | Arbeits | - u | ||||||||||||||||
| Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit | ||||||||||||||||||
| zugänglich zu machen. | ||||||||||||||||||
| Kontrolle zweimal täglich, | ||||||||||||||||||
| mal täglich. |
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla- gen des AG.
Z wischensumme 01.01. . ..........., . .
01.02. T otholz am Baum entfernen
| 01.02.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T otholz am Baum entfer | |||||||||||||||||||
| Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To | |||||||||||||||||||
| und gebrochene Äste ab 3 | cm Durchmesser abschneide | ||||||||||||||||||
| vorhandene Überwallungen erhalten | . | ||||||||||||||||||
| nach Stück Baum . | |||||||||||||||||||
| Baumstandort | 0,50 | m bis 1 | 0,00 m | vom Fahrbahnrand . Te | ilweise | ||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | h inter Geh und Radweg | |||||||||||||||||
| Schutzplanken | , | wasserführende Gräben. | |||||||||||||||||
| Baumhöhe über | 1 0,00 m b | is 1 5,00 | m . | ||||||||||||||||
| Kronendurchmesser über | 1 0,00 | m bis | 1 5, | 00 m . | |||||||||||||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | |||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, Geh | - | u nd Radwege ist mit | ||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
| 01.02.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T otholz am Baum entfer | |||||||||||||
| Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To | |||||||||||||
| und gebrochene Äste ab 3 | cm Durchmesser abschneide | ||||||||||||
| vorhandene Überwallungen erhalten | . | ||||||||||||
| nach Stück Baum . |
...F orts. 0 1.02.0002.
Druckdatum: Seite : 2 2
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25f | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - 20 | 28 | |||||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - 20 | 28 | ||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR | |||||||||||||
| 01.02.0002 | . | Forts | . ... |
| Baumstandort | 0,5 | 0m bis 1 | 0,00 m | vom Fahrbahnrand . | Teilweise | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | h inter Geh und Radwege | |||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | ||||||
| Baumhöhe übe | r 1 5,00 | m bis | 2 0,00 | ||||
| Kronendurchmesser über | 1 5,00 | m. | |||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | |||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u | ||||
| einzukalkulieren . |
| 01.02.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ , .. | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| T otholz am Baum entferne | ||||||||||||||||||
| Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . | Tote | |||||||||||||||||
| und gebrochene Äste ab 3 | cm Durchmesser abschneiden | |||||||||||||||||
| vorhandene Überwallungen erhalten | . Abgerechnet wir | |||||||||||||||||
| nach Stück Baum . | ||||||||||||||||||
| Baumstandort | 0,5 | 0m bis 1 | 0,00 m | vom Fahrbahnrand . | Teilweise | |||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | h inter Geh und Radwege | ||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||
| Baumhöhe übe | r 2 0,00 | m . | ||||||||||||||||
| Kronendurchmesser über | 1 5,00 | |||||||||||||||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | ||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u | |||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
Z wischensumme 01.02. . ..........., . .
01.03. L ichtraumprofilschnitt
| 01.03.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S t | . ........... | , . . | ............ , .. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L ichtraumprofilschnitt durchführ | ||||||||||||||||||||||||
| Lichtraumprofilschnitt durchführen. | Äste erforderli - | |||||||||||||||||||||||
| chenfalls auf Zugast einkürzen oder auf Astring | ||||||||||||||||||||||||
| absägen | . | |||||||||||||||||||||||
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | ||||||||||||||||||||||||
| Höhe des Lichten Raumes an der Fahrbahnseite= | 6 ,5 | 0 m | ||||||||||||||||||||||
| an der Fahrbahnabgewandten Seite | : ü ber Radwegen ( | 4,0 | 0m | ) , | ||||||||||||||||||||
| über landwirtschaftliche Flächen | ( 6, | 00m ) | , u nd über Gärten | ( 4,50 | m | ) . | ||||||||||||||||||
| Breite des seitlichen Sicherheitsraumes gemessen vo | ||||||||||||||||||||||||
| der Fahrbahnrandmarkierung | = | 1 ,00 | m . | |||||||||||||||||||||
| Starkäste bzw . | G robäste bei schwach abschottenden Baumarten sind | |||||||||||||||||||||||
| nicht zu entfernen oder einzukürzen | . Das Lichtraumprofil ist in diesen Fall | |||||||||||||||||||||||
| bis Grobast | - | , b | ei schwach abschottenden Baumarten bis | |||||||||||||||||||||
| Schwachaststärke | , h erzustellen . | |||||||||||||||||||||||
| Schnittgut nach Wahl des AN verwerten. | ||||||||||||||||||||||||
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u | |||||||||||||||||||||
| einzukalkulieren . |
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| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M eng | e A | E | EP in EUR | GB in EUR |
Z wischensumme 01.03. . ..........., . .
01.04. E ntfernen Stamm u . S tockaustriebe
| 01.04.0001 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser bis | 0 ,16m | ||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche | , Roteiche, | P app | el , A | horn | , B | irke | , | Esche. | |||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | ||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m) | |||||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | ||||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
| 01.04.0002 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,16 | m bis | 0 ,32 | m. | ||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16 | m bis 0 | ,32 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | |||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | |||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche | , Roteiche, | P app | el , A | horn | , B | irke | , | Esche. | ||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | |||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | |||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16 | m bis 0 | ,32 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | ||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m) | ||||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | |||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | ||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straß | e, | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
Druckdatum: Seite : 2 4
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| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M eng | e A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.04.0003 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,32 | m bis | 0 ,64 | m. | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis 0 | ,64 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche | , Roteiche | , | P app | el , A | hor | n, B | irke | , | Esche. | ||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis 0 | ,64 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m) | |||||||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | ||||||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
| 01.04.0004 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,64 | m bis | 1 ,28 | m. | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Eiche | , Roteiche | , | P app | el , A | hor | n, B | irke | , | Esche. | ||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | ||||||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | |||||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m) | |||||||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | ||||||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
Druckdatum: Seite : 2 5
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| Projekt | : | 9 13542 | Betriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | Baumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL | - Nr | Menge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| Hinweis zur OZ | 01.04.000 | 5 . | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis OZ. | 01.04.0008 |
Linde .
| 01.04.0005 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser bis | 0 ,16m | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | m . | ||||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | |||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | |||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Baumar | t: | Linde. | ||||||||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | |||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | |||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser bis | 0 ,16 | m . | ||||||||||||||||||||||||
| Stamm: | einstämmig | / | mehrstämmig | |||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | |||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | |||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | ||||||||||||||||||||||||||
| zulässig |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
| 01.04.0006 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ | , .. | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,16 | m bis | 0 ,32 | m. | |||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16m | bis 0 | ,32 | m . | |||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | ||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | ||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | |||||||||||||||||||||||||
| Baumar | t: | Linde. | |||||||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | ||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | ||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | ||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,16m | bis 0 | ,32 | m . | |||||||||||||||||||||
| Stamm: | einstämmig | / | mehrstämmig | ||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | ||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | |||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | ||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | |||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | |||||||||||||||||||||||||
| zulässig |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
Druckdatum: Seite : 2 6
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Langtext -/P reis- Verzeichnis
| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CE | L 25f | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | ||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027- | 2028 | |||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | Menge | A | E | EP in EUR | GB in EUR |
| 01.04.0007 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,32 | m bis | 0 ,64 | m. | ||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis 0 | ,64 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | |||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | |||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Linde. | ||||||||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | |||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | |||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,32 | m bis 0 | ,64 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | ||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | |||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | |||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | ||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
| 01.04.0008 | . | -- -- -- -- -- -- -- -- | 1,00 | S | t | . ..........., | . . | ............ , .. | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S tammdurchmesser | 0 ,64 | m bis | 1 ,28 | m. | ||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Entferung von Stamm | - | u nd Stockaustrieben gem . | Z TV - | Baumpflege | 2 017 | |||||||||||||||||||||
| unter Schonung der Rinde entfernen | . | |||||||||||||||||||||||||
| Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen. | ||||||||||||||||||||||||||
| Baumart | : | Linde. | ||||||||||||||||||||||||
| Baumstandort = | 0,50 | m bis | 1 0,00 | m vom Fahrbahnrand. | Teilweise | |||||||||||||||||||||
| auf Seitenstreifen , | Böschungen, | |||||||||||||||||||||||||
| Schutzplanken, | w asserführende Gräben | |||||||||||||||||||||||||
| Stammdurchmesser | 0 ,64 | m bis 1 | ,28 | m . | ||||||||||||||||||||||
| Stamm | : | einstämmig | / | mehrstämmig | ||||||||||||||||||||||
| Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( | 3-6 | m | ) . | |||||||||||||||||||||||
| Wundstellen ohne Wundversorgung | ||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe | it/ E rleichterung | |||||||||||||||||||||||||
| der Baumkontrolle | ||||||||||||||||||||||||||
| Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht | ||||||||||||||||||||||||||
| zulässig . |
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
| Abgerechnet wird nach Stück Baum | |||
|---|---|---|---|
| Die Reinigung der Straße | , | Geh | - u nd Radwege ist mit |
| einzukalkulieren . |
Z wischensumme 01.04. . ..........., . .
Druckdatum: Seite : 2 7
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| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25 | f | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||||||
| LV: | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | ||||||||||||||
| OZ | S tL - | Nr | M enge | A E | EP in EUR | GB in EUR |
01.05. S iGeKo
| 01.05.0001 | . | 19.101/528 | 1 ,00 | P sch | x xxxxx | , xx | ............, . . | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| S iGe | - | Koordinator stellen. | ||||||||||||||||
| Sicherheits | - | u nd Gesundheitsschutzkoordinator während | ||||||||||||||||
| der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB | 30 | und Unter - | ||||||||||||||||
| lagen des AG stellen. |
Z wischensumme 01.05. . ..........., . .
Z wischensumme 01. ............, . .
Druckdatum: Seite : 2 8
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| Projekt | : | 9 13542 | B etriebsdienst B | - | S tr SM CEL | 25 | f | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||
| LV | : | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||
| OZ | GB in EUR |
LV 3 23457
- Bundesstraßen
00.00. B austelle einrichten und räumen . ..........., . .
00.01. V erkehrssicherung ............, . .
00.02. T otholz am Baum entfernen ............, . .
00.03. L ichtraumprofilschnitt . ..........., . .
00.04. E ntfernen Stamm u . Stockaustriebe ............ ,. .
00.05. S iGeKo ............, . .
S umme 00. . ..........., . .
- Landesstraße
01.00. B austelle einrichten und räumen . ..........., . .
01.01. V erkehrssicherung ............, . .
01.02. T otholz am Baum entfernen ............, . .
01.03. L ichtraumprofilschnitt . ..........., . .
01.04. E ntfernen Stamm u . Stockaustriebe ............ ,. .
01.05. S iGeKo ............, . .
S umme 01. . ..........., . .
Druckdatum: Seite : 2 9
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|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VE | : | 3 23457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||
| LV | : | 323457 | B aumpflege SM Celle | 2027 | - | 2028 | |||||||||
| OZ | GB in EUR |
LV 3 23457
-
Bundesstraßen . ..........., . .
-
Landesstraße ............, . .
Zusammenstellung des Angebotes
S umme der Abschnitte ( netto) ............, . .
A ngebotssumme ( netto) ............ ,. .
- 1 9,00 v. H . U msatzsteuer ( MwSt ) ............, . .
A ngebotssumme ( brutto ) . ..........., . .
Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 3 0
Druckdatum: Seite : 3 0
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Abrufschreiben: Baumpflege SM Celle 2027-2028 (Lichtraumprofilschnitt, Totholz entfernen und Stamm und Stockaustriebe entfernen) Anlage 1
| Örtlichkeit | Lichtraumprofilschnitt | Totholz entfernen Baumhöhe (m) | Stamm und Stockaustriebe entfernen | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Straße | Abschnitt | Station bzw. von Station | bis Station | Richtung | Ort | Breite der Fahrbahn (m) | Baumart | Stück | Kronen Ø (m) | Stamm Ø (m) | 10,00 - 15,00 | 15,00 - 20,00 | über 20,00 | Kronen Ø (m) | Stammdurch- messer bis 0,16m | Stammdurch- messer 0,17m bis 0,32m | Stammdurch- messer 0,33m bis 0,64m | Stammdurch- messer 0,65m bis 1,28m | |
| L | R |
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KKKKK 22222 44444 00000 KKKKK 222222222288888 KKKKK 120 KKKKK 111114444411111 KKKKK 11111 22222 44444 5 0 LLLLLL 111111 666666 111111 11111 22222 99999 KKKKK 11111 44444 22222 KKKKK 11111 00000 1 3 0 LLLLLL 222222 444444 000000 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Stellichte 1 3 0 KKKKK 111114444411111 KKKKK 111114444422222 KKKKK 111114444422222
LLLLLL 111111 666666 333333 9 5 AAAAAAAA 77777777 470 1220 BBBBBBB 3333333 KKKKK 4444411111 KKKKK 11111 00000 KKKKK 4444411111
KKKKK 33333 88888 ! ! !
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KKKKK 99999 ! !
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! ! KKKKK 55555 ! ! 33333
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KKKKK 11111 22222 44444 KKKKK 111112222288888 KKKKK 111113333311111 1 4 0 1 2 KKKKK 1111122222 KKKKK 1111111111 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK ! ! ! 22222 88888 ! KKKKK ! 2222277777 ! ! ! ! 1 0 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 99999! ! ! ! ! ! ! ! ! Wietzendorf KKKKK 1111111111 KKKKK 111113333311111 BBBBBBB 444444444444440000000 KKKKK 111112222266666 88888 150 KKKKK 1111111111 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 11111 55555 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
KKKKK 111112222244444 4 0
KKKKK 111113333311111 Benefeld KKKKK 111113333355555 KKKKK 11111 KKKKK KKKKK 11111 66666 44444 80 KKKKK 33333 88888 KKKKK 44444 66666 Faßberg ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK
! 99999 Su ! derburg ! ! ! ! ! KKKKK 111112222244444 LLLLLL 111111 666666 111111 3 0 KKKKK 111113333300000 B 33333 55555 omlitz 1 6 0 Dorfmark KKKKK 1111166666 ! !
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3.0 0. 1 3. 1 10.0 2 1
. .
4 0 08 0. 5 0.6 1 .0 2 .0 3 .0 0. 4 0. 5 9 6 4. 5 0. 1 8 5 9.0 4.0 2.0 0.7 1.829 1 2 .0 5 .0 9.393 1 .0 .0 8.0 3.0 1.0 8 4 .0 9 1 0 . .0 0 0. 1 1 1 2 .0 1 3 .0 6.0 0. 2 9.0 8.0 7.0 6. 0 0. 0.9 3 .0 7 8 .0 0. 2.0 5. 0 2 .0 5.0 6.0 0 1 1 .0 0. 7.0 4.0 1.0 4.0 0.852 5.0 3.0 2. 0 3.0 6.0 4.0 1.0 1. 0 2. 8 0 3 2. 0 0 1. 2.0 5.0 4.0 2.0 9 .7 0 6 4. 0 3.0 9 .0 4.0 3.0 2.0 1.0 8 .0 1.0 3.0 0 2. 7 3.0 0 2.0 .0 2. 0 1. 0 0.639 1. 1.0 6.0 6 .0 2. 0 4 .0 5 .0 1.0 3 .0 3.946 2.0 1.570 3.0 5.0 5 .0 1.0 1 2 .0 1 .0 1.0 2.0 4.0 3 .0 4.0 2 .0 0. 4 3.0 1.0 1.0 4 .0 5 .0 0. 6 0.7 0.483 1. 0 7 3 0 3.0 2 .0 0. 3 3 .4 3 5 0. 1 .0 2 1 .0 . 0 5 9 6. 6 4 4 . . 0 200 1 .0 2 .0 8 2 0. 1 0 .1 1 6 0 4 . . 6 6 7 4 6 8 1 .0 2 .0 1.919 0 1 . 1 .0 8 5 5. 1 0. 1 4. 1 1 .0 2 .0 3 .0 0. 8 0. 9 4. 8 7 4 1.208 0. 1 2 .0 3 .0 3. 3. 0 2. 0 2.0 3.0 1.0 2.0 4 .0 4.28 1 3 .0 1.0 2.0 2.0 3.0 3.0 4.0 5.46 5 2 .0 8 6 0. 1 0. 2 0. 3 4 4. 0 3. 0 0. 1 4 96.1 1. 0 0. 5 1 6 1.0 0.466 3 .0 0.736 1.0 3.0 2.0 3.0 4.0 0. 0. 5 5 .6 1 8 0.1 2. 4 1 7 2. 0 1.0 1.632 2 .0 7.0 4.336 2.0 1.0 2.0 2.0 0. 2 1.0 4.0 1.0 3.0 0. 3 1.0 6.0 1.0 1.953 1.0 0. 4 2 .0 5.0 2.0 4. 4 14 .0 3 2.0 0. 5 0. 6 6 0.693 1.745 1 .0 1.0 1.0 1.0 4 4 . . 0 594 7 6 4. 0. 1 1 .6 5 4 0.269 1 .0 4 5 .0 6 .0 6 .4 5 9 0. 1 4.0 1 3 0. 1.829 2.809 3.0 2.631 3.0 0.167 0 .6 0 9 0. 0. 2 2 1 8. 2 6 5. 0 1 .0 2 .0 .0 1.0 3.0 8 2.0 2.0 2.0 0. 1 1.0 2.0 1. 0 1. 0 2.0 8 4.770 0. 2 .0 5.0 1.0 7 .0 4.0 0. 1 1.0 2.0 3.0 4.0 4 .0 5 .0 0.55 0 5 . 1 1.0 2.0 2.650 1. 1 5 . 1 0 1 8 .0 4 5 .0 6 .0 6 .4 7 1 1.0 1 .0 2 .0 3 .0 4 .0 5 .0 0. 6 0.316 2.668 2 .0 3 .0 1 .0 2.0 3.0 0. 2 0. 3 7 8 4. 3 1 .0 2 .0 0. 8 9 6 7.0 0 .8 1 9 0. 1 2 .0 0. 3 3 .2 9 1 1 .0 2 .0 3.0 3 .0 2.0 7 12.0 3.943 1.654 2.0 .0 2.0 6.0 2.0 3 .0 0. 1 1 .0 2 1.0 1.0 1.0 1.0 5.0 .0 2 1 .7 0. 5.346 4 1 . 0 0 .497 6 1 .0 5 6 7. 2 0.1 1.878 2 .0 3 .0 0.4 5.0 3.969 1.0 4.0 2.0 3 .0 5.0 1 .0 2 .0 2 .5 6 9 0.2 5.0 5 .8 5 1 1 .0 2 .0 3 .0 7 8 6. 3 0. 1 0. 2 1.0 0 .6 1 .0 1 .5 2 6 1 .0 1 .9 9 0 1 .0 4 3 .0 .0 3.0 2.0 1 .0 1.582 2 .0 3.0 8 6 1.692 2.0 1.0 4.0 4.0 2.0 1 1 .0 1 .0 7 1 . 5 . 1 09 .8 1 5 6.446 0.481 3.0 3.0 1.0 0.2 1.0 6.0 7.0 2.0 1.0 2.0 2.0 1.216 928.0 3.536 6.0 4.0 1.0 1.0 5 5. 0 3.0 5.0 0 1.0 9 1 5. 1.0 0. 0. 2 1.0 0 2 4 6. 1 0.815 2 2 . . 2 0 40 0.3 0. 4 0.805 2.0 4.0 4.0 3.0 4. 3. 0 0.1 1.0 2.0 0. 5 3 3.0 2.0 2.0 253.0 3 5 3. 0 7 4 5. 0 1.0 9 0 9. 5 1.0 3.844 2 .0 1.0 0.1 .0 2.0 1.0 1.0 0.1 0.740 3.0 5 0 .9 1 .0 1.446 0.960 .8 3 8 9 1 1.0 (cid:61473)(cid:61475)
(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 535000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 540000 545000 550000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 555000 9.714 560000 565000 Meinholz 570000 575000 580000 585000 590000 595000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.3 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wriedel Gerdau Klein Süstedt Bommelsen Soltau 9.0 Uelzen(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 428.3 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Bevensen-Ebstorf Böddenstedt Visselhövede Stellichte (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 8 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Trauen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Munster Jarlingen 0.1 Kleinharl 7 .0 Hasberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61473) Kirchlinteln 295.1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bahnsen Hammerstorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 513.0 Mengebostel 5 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wietzendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dreilingen Holxen Westerharl (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Sieverdingen 0. 1 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wietzendorf(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eimke (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 3.0 Graulingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Kolonie Hünzingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ebbingen Benefeld Bahnhof Suderburg Suderburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Idsingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bomlitz (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) 0. 3 4 .0 876.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dorfmark 2.0 Faßberg Schmarbec(cid:61473)(cid:61475)k(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hünzingen Fuhrenkamp (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Cordingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Fallingbostel Poitzen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hamwiede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 739.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Faßberg SG Suderburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 8. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wenzingen 6.86 Schmarbecker Grube 8 7. 0 Walsrode Borg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6. 0 5. 0 Dreikronen Lönsheide (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Uetzingen Vierde 6.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Räber Suderburg 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 5.0 Müden (Örtze) 4. Fulde (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Honerdingen Elferdingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hetendorf 0 3. Vethe (cid:61473)(cid:61475) m (cid:61473) Schneeheide 2. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 .4 3. 0 1 .0 2. 0 Walsro 2 (cid:61473)(cid:61475) . d 0 (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) e 5 0 6. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 (cid:61473)(cid:61475) . (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) 1 (cid:61473) 59 1 .0 2 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 1 9 5 8. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 (cid:61473)(cid:61475) .9 1 (cid:61473) 7 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 .5 8 8 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) 6 (cid:61473) .0 Bad 1 F .0 allingboste 2 l .0 3 .0 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Becklingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wardböhmen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bo B n a s r t (cid:61473)(cid:61475) m o (cid:61473) r b f ostel Ba (cid:61473)(cid:61475) c (cid:61473) keberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) s M (cid:61473)(cid:61475) ü (cid:61473) hl (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Unterlüß Hösseringen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4 .4 2 8 1. 0 2 .0 Oerbke Nindorf 4 3 3 .0 3 5.0 Hermannsburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Weesen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1 .0 2 .0 .0 Benzen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 7. 0 6.0 Düshorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bockhorn 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bleckmar Siddernha (cid:61473)(cid:61475) u(cid:61473)sen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lutterloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hagen 6 .0 Kirchboitzen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Siedlung Beetenbrück 5.0 3.0 Dohnsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wrestedt 5 .0 Hollige (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Aue Osterheide, (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4 .0 Altenboitzen 4.0 Gfr. Bezirk Bergen Beckedorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Südheide (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 2.0 G Lo fr h . h B e e i z d i e rk , Hasselhor (cid:61473)(cid:61475) s (cid:61473) t (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wohlde 0 Klein Eilstorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3. (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 Krelingen 1.0 2. Salzmoor (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Oldendorf
SG Rethem/Aller
- 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.253 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bollersen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)
Bahnhof Böhme 1.0 Huxahl (cid:61473)(cid:61475) Lager Bergen-Belsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Böhme (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.418 Belsen Feldheins (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Sprakensehl Böhme Bierde (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dalle Diesten 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.575 Lager Hörsten Belsen Hagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Kolonie Riethagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.959 Westenholz Ostenholz (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Offen Bergen Sülze Blickwedel Hodenhagen 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Waldhof Bosse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Marinesiedlung Neu Bosse Eilte (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 Eversen Ahlden (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ahlden Bahnhof Eilte (Aller) Frankenfeldermühle Eschede 2.0 Hodenhagen Rebberlah (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Frankenfeld SG Ahlden (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Marwede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Hankensbüttel Eschede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Grethem Steinwehr Walle Achterberg Hassel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)
Büchten Ei E
cke i
lo c
h keloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.434 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Meißendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SM Celle (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Scharnhorst Räderloh
4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lüsche Endeholz Klosterhof Salinenmoor Grethem (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473) Steinhorst 3.0 Hademstorf Hansadamm Kragen Habighorst (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hademstorf 2.0 Essel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Heese B (cid:61473)(cid:61475) a (cid:61473) rgfeld Gilten Nienhagen Jägerei (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Gilten (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 W (A in ll s e e r) n Wolthausen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Habighorster Höhe Am Aschenberg Siedlung im Reinhorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bothmer (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hustedt (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Kleinbahnhof Groß Oesingen-Mahrenholz Rodewald (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 2.0 Engehausen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) Steinhorst SG Schwarmstedt Essel Höfer (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eldingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Stillenhöfen Bannetze Winsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Winsen Norddrebber 1.0 Wietze Scheuen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Buchholz (Aller) Thören (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Grünewald (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Metzingen Suderbruch (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3 .0 4 .0 5 .0 6 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Schwarmstedt (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 7.752 Hornbostel Winsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Südwinsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ohe Luttern (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eldin (cid:61473)(cid:61475) g (cid:61473) en Mahrenholz 7.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Rod R ewa o ld dewald 2 .0 Stöckendrebber (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Marklendorf Jeversen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Garßen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 5 .0 6 .0 6 (cid:61473)(cid:61475) .9 (cid:61473) 1 4 1 .0 Schw Gri a nd r a m u stedt 6.0 5.0 Bu (A c l h le h r o ) lz (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 3 4 6. 2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 7 3. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Oldau (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Stedden Gro (cid:61473)(cid:61475) ß (cid:61473) Hehle (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) n (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Celle Vorw (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) erk (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Alvern (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Beedenbostel Hohnhorst (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) Wohlenrode (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Grebshorn Zahren (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) holz Groß Oesing (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) n (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.0 SG Steimbke 0.1 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bostel Gockenholz Beedenbostel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Jarnsen Groß Oesingen Niedernstöcken 4.0 4 7 3. Wietze 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Steimbke Laderholz Rodewald (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dinstorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Esperke (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 2.0 Wietze 0. 1 0. 2 0. 3 4 .0 4 .6 7 8 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ovelg 1 .0 önne 2 .0 Hambühren 3 .0 0.4 5 (cid:61540)(cid:61539) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lachtehausen L (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) ache (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) ndorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) S (cid:61473)(cid:61475) G (cid:61473) Bu n L ke a nbu c rg hendorf SG Wesendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bras (cid:61473)(cid:61475) e(cid:61473) Warmeloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hope Lindwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 Hambühren 0. 0. 6 0. 7 0. 8 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) 1 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Celle (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lachendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ahnsbeck (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lindwedel 0.2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ahnsbeck (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bevensen Lutter 6.981 Pollhöfen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Adolfsglück Lust (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Sprockhof (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 467.2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Mandelsloh Vesbeck (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Berkhof (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473) Hoheheide 6.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Helmerkamp Spechtshorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Langeloh 5.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Altencelle Osterloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ummern Plumhof 0.1 Oppershausen Wienhausen Hohne Büren (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hohne Ummern (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Welze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Helstorf Oegenbostel Fillerheide Elze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 Burg 0.2 Bockelskamp (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Rodenbostel (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) 806.2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wienhausen Offensen Schwachhausen Nordburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Evensen Dudenbostel 2.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Luttmersen Bennemühlen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dasse (cid:61473)(cid:61475) l(cid:61473)sbruch Adelheidsdorf(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.1 Flackenhorst Wulfelade Neustadt am Abbensen Mariensee Rüb Av e erh n oy berge (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wedemark (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hellendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Meitze 1.0 Fuhrberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Adelheidsdorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Gross Eickling (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) n SG Flotwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.677 Großmoor (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Nienhagen 5 85.2 Sandlingen Langlingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hahnenhorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Negenborn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Brelingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Gailhof 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Großmoor (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eicklingen Eickling S e ch n epelse Nienhof Basse (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) M (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) ellendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6.362 Jägerheide Müggenburg Nienhorst Nienhagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 2 .2 7 2 5 1 4. 0 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Langlingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Scharnhorst Metel Hühnerberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6.0 Burgwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Wathlingen Wathl (cid:61473)(cid:61475) i (cid:61473) ngen 1 9 4. 1 0.1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Berg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Empede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wennebostel BBuurrggwweedd 7 ee . ll 0 5.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hohnebost (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) l (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Flettmar (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Mü (cid:61473)(cid:61475) d (cid:61473) en Müden (Aller) Gifhorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Himm 2. e 4 l 3 re 5 ich Suttorf Scharrel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Scherenbostel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bissendorf 6.0 4.0 Würmsee Ehlershausen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Nienhagen Kaliwerk Niedersachsen Wathlingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bröckel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 2.0 SM Berenbostel Wiechendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 5.0 Wietze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bröck 0 el .2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Böckelse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Meinersen 3.0 Wettmar Bröckel Hünenberg Gerstenbüttel Ramlingen 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ickhorst (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.0 2.0 Kleinburgwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Burgdorf 0.3 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wiedenrode (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Mecklenhorst Otternhagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ettenbüttel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Resse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 Engensen 0.1 Meinersen Gilde (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Am Heinenwinkel 2 .0 1.(cid:61473)(cid:61475) 0 (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Uetze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Päse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 535000 540000 Garbsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 545000 Langenhagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) 3 (cid:61473) 5 .8 5 88 000(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)0 1 A .0 ltenhorst (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Isernhagen 555000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6.857 6.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Großburgw (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) edel 560000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Thönse 565000 Otze 570000 Hänigsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ka (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) liw (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) e 5 rk 7 R 5 ie 0 d 0 el 0 580000 0.2 0. 3 585000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Höfen (cid:61473)(cid:61475) 3 (cid:61473) .4 1 4 590000 Ahnsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 595000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0005685
0000685
0005585
0000585
0005485
0000485
0005385 0000385
0005285 0000285 0005685
0000685
0005585
0000585
0005485
0000485
0005385 0000385
0005285 0000285
SM Celle
Geschäftsbereich Verden
Meistereikarte
Straßennetz (mit Abschnittsnummern) Bundesautobahn 100 Bundesstraße 25 Landesstraße 50 Kreisstraße 30 Stationierung Netzknoten Dienststellen (cid:61538)(cid:61537) Straßenmeisterei (SM) (cid:61549)(cid:61548) zentraler (bundeseigen) Geschäftsbereich (zGB) (cid:61549)(cid:61547) regionaler Geschäftsbereich (rGB) Grenzen Land Geschäftsbereich Landkreis Meisterei ! ! ! ! ! ! ! ! Samtgemeinde ! ! ! ! ! ! ! ! Gemeinde Maßstab Kilometer 0 1 2 3 4 5 1:60.000 Koordinatenbezug: ETRS89 / UTM32 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Vermessung und Geoinformation Stand: 10/2024 Straßennetz Niedersachsen: 10/2024 Straßennetz Nachbarländer: nachrichtlich Quelle Kartengrund: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2024 ------------------------------------------------------------------------------------------------- DLM250: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
- Nur für den Dienstgebrauch -
Verkehrswege Straße (allgemein) Eisenbahn Gewässer Wasserlauf See 2.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)
(cid:61540)(cid:61539) Straßenmeisterei (SM) (landeseigen) (cid:61544)(cid:61541)(cid:61542) Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS)
[Seite 72]
Anlage 3a
| gewheG nessapna .ltrö 321 Z )3 I T nessapna .ltrö A 03-472 Z )2 3) nessapna.ltrö LZ 282 803 Z örtl. anpassen )4 U E B m K 00,3 .nim G m 0 L 5) N A U K R )1 H m m 03,1 05 E .xam Ü .nim I F D S U R A Ü R F U 0 m Z R 4) nessapna .ltrö Z 208 282 Z T örtl.anpassen )3 2) U H Z 274-30 örtl. anpassen N C Z 123 I örtl. anpassen N gewheG | VZ-Plan B IV / 2.1 (basierend auf Regelplan BIV/2 - RSA 21) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf Straßen mit V ≤ 50 km/h zul ! Fahrbahn halbseitig gesperrt N Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen | |
|---|---|---|
| ! O T Querabsperrung durch LeMitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m M Längsabsperrung zur Fahrbahn durch Leitkegel I (Höhe min. 0,5 m) T Abstand längs max. 9 m S Querabsperrung durch mindestens 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m 1) andere Breiten siehe Teil B, Abschnitt 2.4.2 2) kann bei entsprechenden Breiten und Sichtverhältnissen entfallen 3) bei vorhandener Strecken- beschilderung (VZ 274 und/oder VZ 276 bzw. VZ 277) entfällt die Aufhebung bzw. ist entsprechend anzupassen 4) Entfällt, wenn die Engstelle aus beiden Fahrtrichtungen voll überschaubar und die Vorrangregelung eindeutig ist 5) Wenn Fußgänger gefährdet werden, sind weitere Verkehrseinrichtungen anzuordnen Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten | ||
| Aufgestellt: 4212 | Datum: 22.02.2023 | |
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden |
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Anlage 3b
| gewheG nessapna .ltrö 321 Z nessapna .ltrö I 03-472 Z 3T) )2 Z 282 örtl. anpassen A nessapna .ltrö 131 Z L U E B m nessapna .ltrö K 00,3 )4 .nim G m 0 L N 5) A U K gnunhcereB R H )1 m E 03,1 ehcsinhcetlangis Ü .nim I F D S eid rüf U egnäL R A Ü R F U 0 m Z 4) R örtl. anpassen T U H N C Z 131 örtl. anpassen I nessNapna .ltrö 282 Z 2) )3 Z 274-30 örtl. anpassen Z 123 örtl. anpassen gewheG | VZ-Plan B IV / 2.2 (basierend auf Regelplan BIV/2 - RSA 21) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf Straßen mit V ≤ 50 km/h zul ! Fahrbahn halbseitig gesperrt N Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage | |
|---|---|---|
| ! O T Querabsperrung durch LeMitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m M Längsabsperrung zur Fahrbahn durch Leitkegel I (Höhe min. 0,5 m) T Abstand längs max. 9 m S Querabsperrung durch mindestens 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m 1) andere Breiten siehe Teil B, Abschnitt 2.4.2 2) kann bei entsprechenden Breiten und Sichtverhältnissen entfallen 3) bei vorhandener Strecken- beschilderung (VZ 274 und/oder VZ 276 bzw. VZ 277) entfällt die Aufhebung bzw. ist entsprechend anzupassen 4) L SA mit v erkehrsabhängiger Schaltung 5) Wenn Fußgänger gefährdet werden, sind weitere Verkehrseinrichtungen anzuordnen Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten | ||
| Aufgestellt: 4212 | Datum: 22.02.2023 | |
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden |
[Seite 74]
Anlage 3c
| m 004 004-03-4001 Z m004 321 Z m 003 672 Z 05-472 Z I T A L 1) Z 282 20 m U E m 0 B K G L N A m U 00,3 K .nim R H m E 05 Ü .xam I F D S U R A Ü R F Z 616-31 m 0 U 0 m Z m 02 R 282 Z )1 T U H N C I N Z 274-50 Z 276 300 m Z 123 400m Z 1004-30-400 400 m | VZ-Plan C II / 2.1 (basierend auf Regelplan C II / 2 - RSA 21) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit fahrbarer Absperrtafel (nur b!ei Tageslicht) N Fahrbahn halbseitig gesperrt | |
|---|---|---|
| ! O T Querabsperrung durch minM. 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Abstand quer max. 0,6 m VerzMiehungsmaß 1: 3 Längsabsperrung I durch Leitkegel T (Höhe min. 0,5 m) Abstand längs max. 12 m S Querabsperrung durch fahrbare Absperrtafel Die geschwindigkeitsbegrenzende Beschilderung (VZ 274) ist der Örtlichkeit anzupassen 1) bei vorhandener Strecken- beschilderung (VZ 274 und/oder VZ 276 bzw. VZ 277) entfällt die Aufhebung bzw. ist entsprechend anzupassen | ||
| Aufgestellt: 4212 | Datum: 21.02.2023 | |
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden |
| D | I |
|---|---|
| R |
[Seite 75]
[Seite 75: nicht lesbar — ValueError]
[Seite 76]
[Seite 76: nicht lesbar — ValueError]
[Seite 77]
| N B A a n u li s e t g e e lle r b fr is ei B fa a h u r f s z r t e e e u i lle g n e - Keine Wendemöglichkeit A B O 2 I 22U T A A U 1 1 L U I T K S B E L B A G K N 2 2 2 U U E 22 U U11 R U I 2 2 D H 2 B Ü R F S A Ü U U11 F A UU 22 12 1 R R U U Z N T H C I N 11 U 22U U11 U 11 1 1 Geofachdaten © NLSTBV - Geobasisdaten © | Schilderskizzen - Muster 1 2 ! N U11 U22 ! T | |
|---|---|---|
| M M Hinweise zur Aufstellung: VZ 455.1-10 in Verbindung U U mit VZ 455.1-11 VZ 455.1-20 in Verbindung U U mit VZ 455.1-21 Gilt gleichermaßen für die Umleitungsbeschilderung an Kreisverkehrsplätzen. Die Standorte der Hinweis- und Umleitungsbeschilderung sind vor Ort mit der zuständigen Meisterei abzustimmen. Alle Schilder sind in Größe 2 aufzustellen. Die vorhandene wegweisende Beschilderung ist - sofern erforderlich - durch berührungsfreies Auskreuzen anzupassen. Einmündende Straßen in den Baubereich sind gemäß VZ-Plan 1.1 bzw. 1.2 abzusperren. Die Hinweistafeln sind mit Folientyp RA2 Aufbau C und i.d.R. einer Schriftgröße von 126 mm auszuführen. Details siehe Anlage. Hinweistafeln, Standorte in Abstimmung mit der X zuständigen Meisterei Die Aufstellung der Hinweistafeln hat mind. 5 Werktage vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen. Die Schilder sind bis zur Aktivierung mit Ausnahme der Datumszeile berührungsfrei auszukreuzen und nach Beendigung der Maßnahme umgehend zu deaktiveren und komplett einschließlich Aufstellvorrichtungen abzubauen. | ||
| U11 RF Posthausen U22 RF Verden | ||
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden | ||
| Baumaßnahme: | Planbezeichnung: | |
| Totholzbeseitigung Bezirk SM xxx UMLEITUNGSPLAN - MUSTER | U-Plan xxx gezeichnet: 4212 Datum: 28.02.2022 |
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| 1 2 (300) 270 ! N 621 )041( 551 )371( O I T ! A T 024 )074( 024 )074( M L M U I K T )041( 621 )041( 621 S L E A B )041( 621 )041( 621 K G N E U I R D U22 )074( 024 )074( U11 024 H R Ü F Ü S )041( 621 )041( 621 F U A R R *)041( 621 )041( 621 U U N Z T 280 280 (313) (313) H Bei mehreren aufeinanderfolgenden C Vollsperrungen sind die Schilder unter I der Datumszeile ggf. noch mit einer N *Werte in Klammern Größe bei Standorten außerorts Angabe der Uhrzeiten zu ergänzen, Die Aufstellung der Hinweistafeln hat z.B. jeweils xx - xx Uhr mindestens 5 Werktage vor Beginn der Niedersächsische Landesbehörde Maßnahme zu erfolgen. für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden Die Schilder sind bis zur Aktivierung mit Ausnahme der Datumszeile Baumaßnahme: Planbezeichnung: berührungsfrei auszukreuzen und Totholzbeseitigung Schilder xxx nach Beendigung der Maßnahme Bezirk SM xxx umgehend zu deaktivieren und gezeichnet: komplett einschließlich 4212 MUSTER SCHILDERSKIZZEN Aufstellvorrichtungen abzubauen. Datum: alle Maßangaben in mm (VOLLSPERRUNG) 28.02.2022 | |
|---|---|
| Planbezeichnung: | |
| Schilder xxx | |
| gezeichnet: | |
| 4212 | |
| Datum: | |
| 28.02.2022 |
[Seite 79]
| nessapna .ltrö 321 Z nessapna .ltrö 03-472 Z )1 nessapna .ltrö tiekhcilgömedneW enieK ierf elletsuaB sib regeilnA T A L ierf U E eguezrhaf -nelletsuaB B K G L N A U K R H E fahrzeuge Baustellen- Ü frei Baustelle Anlieger I F frei bis D Wendemöglichkeit S Keine U R A örtl. örtl. örtl. Ü Z anpassen anpassen anpassen Z 274-30 R 123 F U 1) Z R Baustellen- fahrzeuge T frei U H N C I Anlieger bis N Baustelle frei Keine Wendemöglichkeit örtl. anpassen 1) Z 274-30 örtl. anpassen Z 123 örtl. anpassen | VZ-Plan 1.1 Absperrung einmündende Straßen im Zuge einer Vollsperrung ! N ! | |
|---|---|---|
| O T M Einrichtung der Vollsperrung und I deren Umleitungen siehe U-PläMne. I ITn Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung sind im Bereich Sder Baustrecke alle einmündenen Straßen zu sperren: Querabsperrung durch Absperrschranken VZ 600 mit 5 Warnleuchten rot, VZ 250 (Vollsperrung) und ggf. Zusatzbeschilderung (z.B. Z 1028-30) Anlieger einmündener Straßen, die nur eine direkte Zufahrt über den vollgesperrten Bereich haben, werden im Voraus informiert und es erfolgen separate Absprachen. Im Rahmen der Vollsperrung ist das Passieren der Einsatz- und Rettungs- kräfte in Abstimmung und nach Bau- fortschritt zu gewährleisten. 1) ggf. Geschwindigkeitstrichter (der Örtlichkeit anpassen) Maße in Metern | ||
| Aufgestellt: 4212 | Datum: 25.01.2021 | |
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden |
[Seite 80]
| nessapna .ltrö 321 Z nessapna .ltrö 03-472 Z )1 nessapna .ltrö tiekhcilgömedneW enieK ierf elletsuaB sib regeilnA T A ierf eguezrhaf -nelletsuaB L nessapna .ltrö 803 Z U E B K G L N A U K R H E Ü )2 m03,1 I F D .nim S Sperrung einmündender Straßen gem. VZ-Plan 1.1 U R A Ü R F U Z R Z 208 T örtl. anpassen U Baustellen- H fahrzeuge frei N C I N Anlieger bis Baustelle frei Keine Wendemöglichkeit örtl. anpassen 1) Z 274-30 örtl. anpassen Z 123 örtl. anpassen | VZ-Plan 1.2 Sperrung und Sicherung des Rad- weges im Zuge einer Vollsperrung ! N | |
|---|---|---|
| ! O T M Einrichtung der Vollsperrung und I deren Umleitungen siehe U-PläMne. I ITn Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung sind im Bereich Sder Baustrecke alle einmündenen Straßen zu sperren: Querabsperrung durch Absperrschranken VZ 600 mit 5 Warnleuchten rot, VZ 250 (Vollsperrung) und ggf. Zusatzbeschilderung (z.B. Z 1028-30) Radweg: Längs- und Querabsperrung durch Absperrschranken Einseitige Warnleuchten in max. 1 m Abstand (quer) bzw.doppelseitige Warnleuchten oder Rundstrahler in max. 10 m Abstand Absperrung zur Fahrbahn Querabsperrung durch doppelseitige Leitbaken (min. 3) Verziehungsmaß ca. 1 : 3 Abstand quer max. 0,6 m doppelseitige Warnleuchten auf jeder Leitbake Bei Richtungsfahrbahn einseitige Leitbaken mit einseitiger Warnleuchte Längsabsperrung durch doppelseitige Leitbaken Abstand max. 5 m 1) ggf. Geschwindigkeitstrichter (der Örtlichkeit anpassen) 2) a ndere Breiten s. RSA Teil B, Abschn. 2.4 Maße in Metern | ||
| Aufgestellt: 4212 | Datum: 28.02.2022 | |
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden |
[Seite 81]
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden
„P. 913542 Betriebsdienst B-Str. SM CEL 2025ff A. 323457 Baumpflege SM Celle 2027 - 2028“.
Anlage 4: Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfall/Verwertungsmaßnahme Nr. 1 – 6 u. 8 vom AG auszufüllen, Nr.7, 9 und 10 vom AN auszufüllen
| 1. Regionaler Geschäftsbereich (Auftraggeber) | |
|---|---|
| 2. Örtliche Bauüberwachung | |
| 3. Baumaßnahme | |
| 4. Abfallbezeichnung (z. B. unbelasteter Bodenaushub) | |
| 5. Ordnungszahl des Abfalls im Bauvertrag | |
| 6. Auftragnehmer / Firma: Name Anschrift | |
| 7. Abfallbeförderer: - Name - Anschrift - Beförderernummer | |
| 8. Angaben zum Abfall: - Abfallart - Abfallschlüssel - Masse (in t oder m³) | |
| 9. Ort und Art der Entsorgung Bei Verwertung: - Art der Verwertung - Einbauort mit Anschrift - ggf. Entsorgernummer Bei Beseitigung: - Art der Beseitigung - Anlagenbezeichnung mit Anschrift - Entsorgernummer | |
| 10. Zeitraum der Entsorgung (von … bis …) | |
| Ort / Datum |
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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden
„P. 913542 Betriebsdienst B-Str. SM CEL 2025ff A. 323457 Baumpflege SM Celle 2027 - 2028“.
| Bestätigung zu Nr. 9 und 10 sowie zur Zulässigkeit des Entsorgungswegs durch AN | |
|---|---|
| Bestätigung der Angaben zu 1 – 8 durch AG |
[Seite 83]
Bezeichnung der Leistung
| 913542 | Betriebsdienst B- Str SM CEL 2025ff |
|---|---|
| 323457 | Baumpflege SM Celle 2027- 2028 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vergütung
Besondere Bedingungen:
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Die genauen Leistungsmengen lassen sich im Vorfeld nicht
festlegen. Vergütet wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung.
2 Ausführungsfristen
2.1 Beginn der Ausführung
Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum)
Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung
Frühestens am 01.01.2027, Spätestens am (Datum)
Hinweis:
2.2 Vollendung der Ausführung und Leistung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:
Spätestens am Werktage nach
2.3 Vollendung der Leistung nach Datum
Spätestens am 31.12.2028 (Datum)
Einzelfristen für
2.3.1 = spätestens (Datum)
2.3.2 = spätestens (Datum)
2.3.3 = spätestens (Datum)
2.3.4 = spätestens (Datum)
2.3.5 = spätestens (Datum)
Mit der Option einer Verlängerung jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich der Verlängerung widerspricht. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Eingang des Widerspruchs bei dem jeweils anderen Vertragspartner maßgebend. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag endet mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit nach Nr. 2.3 Satz 1. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt.
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 3
[Seite 84]
3 Abnahme
Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein
4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen
für Beginn Vollendung Einzelfrist
der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine
Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht
genutzt werden kann, zu zahlen.
4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der
Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden
Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern
für = Jahre
für = Jahre
6 Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach
einzureichen; davon abweichend:
– Abschlagsrechnungen 4 fach,
– Teilschlussrechnungen fach,
– Schlussrechnung 4 fach,
– Unterlagen 4 fach.
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:
Für die OZ. 00. Bund, 01 Land sowie 00 SiGeKo Bund und 01 SiGeKo Land sind getrennte Rechnungen zu erstellen.
7 Sicherheitsleistungen
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:
Ja Nein
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2
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Bezeichnung der Leistung:
| 913542 | Betriebsdienst B-Str SM CEL 2025ff |
|---|---|
| 323457 | Baumpflege SM Celle 2027/2028 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
-
- Aufrechnung
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Niedersachsen oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Verträge über Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau zwischen den vorgenannten Körperschaften und dem Auftragnehmer. Diese Verträge gelten untereinander als Konnex im Sinne des § 273 BGB.
- Bedingungen gemäß NTVergG
2.1 Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: • den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), • den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), • der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie • aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 – 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 – 5 AZR 135/16.
2.2 Verpflichtung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 2.1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Verpflichtung von
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Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 2.1 besteht nur für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Satz 4, 5 i. V. m. § 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden. Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung von Mindestentgelten nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie auf den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für den Fall, dass keine Eintragung des Unternehmens im Präqualifikations-Verzeichnis besteht. Die Erklärungen und Nachweise sind vom jeweiligen Nachunternehmen einzufordern und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlag vorzulegen. Bei Wechsel des Nachunternehmens während der Ausführung der Leistung sind die Erklärungen vor Einsatz des jeweiligen Unternehmens vorzulegen. Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen. Soweit keine Mindestentgeltregelung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu zahlen. Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen erbringen und deren Tätigkeiten nicht nur untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des § 4 Abs. 4 VOL/B bleibt unberührt.
2.3 Berücksichtigung sozialer Kriterien
Gemäß § 11 Abs. 1 NTVergG können öffentliche Auftraggeber soziale Kriterien als Anforderungen an die Unternehmen berücksichtigen. Die Vergabestelle ist gehalten, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und stellt daher für den Fall, dass der Bieter mindestens 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, folgende soziale Anforderungen, von denen mindestens ein Kriterium im Rahmen der Leistungserbringung als Voraussetzung für die Auftragserteilung vom Bieter zu erfüllen ist:
• Beschäftigung schwerbehinderter Menschen • Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf • Beschäftigung von Auszubildenden • Beteiligung an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden • Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
Der Auftraggeber behält sich im Auftragsfall vor, im Rahmen der Kontrollen nach § 14 NTVergG hierzu weitere Informationen und Unterlagen anzufordern und eine Darstellung zur Umsetzung der als erfüllt angegebenen Kriterien zu fordern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet im Fall der Aufforderung durch den Auftraggeber umgehend Nachweise und Belege zu überreichen, aus denen sich die Einhaltung der erklärten Anforderungen ergibt. Eine falsche Erklärung kann bei künftigen Ausschreibungen zum Ausschluss des Angebotes führen.
2.4 Kontrollrechte
2.4.1 Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in § 14 Abs. 1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nach- bzw. anderen Unternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
2.4.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgeltes Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungspflicht des Mindestentgelts i.S. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in Ziffer 2.1 und 2.2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen,
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ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Baustellen, Leistungsorte und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftrag-nehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen. Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf die Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die in Ziffer 2.2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht, sofern und soweit der Auftraggeber gemäß § 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
2.5 Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 2.1, 2.2 und Ziffer 2.4.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto - basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten. Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern 2.1, 2.2 und 2.4.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt. Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder Verleih-unternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann. Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der in Ziffer 2.1, 2.2 und 2.4.2 geregelten Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. § 8 VOL/B und etwaige andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 2.1, 2.2 und/oder 2.4.2 vereinbarten Verpflichtungen.
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Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG, nach § 23 AEntG und nach § 16 AÜG zuständigen Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
2.6 Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Bei den vorstehenden Regelungen handelt es sich um ergänzende Regelungen zur VOL/B, d.h. um solche Regelungen, die die VOL/B-Regelungen nicht abändern, sondern diese ergänzen, sowie die VOL/B Regelungsspielräume belässt.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt. § 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
- Informationssicherheit
Folgende allgemeine Sicherheitsanforderungen sind zu beachten, sobald Informationen des Auftraggebers (AG) nicht auf Systemen der NLStBV selbst, sondern bei externen Leistungserbringern verarbeitet/gespeichert werden:
-
Die Informationen/Daten (Verarbeitung/Ablage/Zugriff) des Auftraggebers (AG) und die dafür genutzten Services und Server (z.B. E-Mail/Exchange/Betriebssysteme/VPN) sind vom Auftragnehmer (AN) in seinem Einflussbereich gem. Stand der Technik (z.B. Sicherheits-Updates, Firewall, Virenschutz, verschlüsselte Übertragung/Ablage, Zugriffskonzept, Sicherung) zu schützen.
-
Informationen/Daten des AG dürfen durch den AN nur in externen Cloudstrukturen außerhalb seines direkten Einflussbereichs (seinem Büro/seiner Hardware) abgelegt oder verarbeitet werden, wenn diese Zertifizierungen vergleichbar ISO27001 bzw. ein Testat gem. BSI C5 aufweisen und die Informationen/Daten verschlüsselt abgelegt werden.
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Der AN verpflichtet sich, sich über eventuelle sicherheitsrelevante Vorfälle in seinem Einflussbereich (z.B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Verlust, Veröffentlichung oder Veränderung von Daten, relevante technische/organisatorische Störungen mit Auswirkungen auf den Auftrag/ die Informationen) zu informieren und solche dem AG unmittelbar nach Kenntnisnahme zu melden, wenn dessen Informationen/Daten betroffen sind.
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Der geografische Standort der Datenverarbeitung/Datenablage muss sich in Deutschland oder einem anderen der DSGVO unterliegenden europäischen Land befinden.
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Der Datenaustausch zwischen dem AN und dem AG erfolgt per E- Mail oder über die eigengehostete Plattform der Straßenbauverwaltung (share.NLStBV). Die Zugangsberechtigung wird durch den AG gestellt. Sonstige Datenträger sind nicht zugelassen.
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Der AN trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben bei eventuellen Unterauftragnehmern, welche dem AG mitgeteilt werden müssen.
Hinweis: Bei den mit „ 1) „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen und ggf. durch
Eintrag festzulegen, ob und ggf. inwieweit die darin beschriebene Regelung Vertragsbestandteil werden soll.
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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
im Straßen- und Brückenbau
Ausgabe April 2017
(ZVB(VOL)-StB 2017)
Inhaltsverzeichnis
1 Preise
2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)
3 Ausführung der Leistungen (§ 4)
4 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)
5 Sprache
6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)
7 Abrechnung (§ 15)
8 Nachweis der Massen (§ 15)
9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
10 Bürgschaft (§ 18)
Vorbemerkung Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun-
gen (VOL/B).
Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 1
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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungs- zahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)
In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.
3 Ausführung der Leistungen (§ 4)
3.1 Der Auftragnehmer hat alle für die Verkehrssicherung im Bereich der Leistungserbringung und ihrer Nebenanlagen (z. B. Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) erforderlichen Maßnahmen unter sei- ner Verantwortung durchzuführen. Er hat dabei Anweisungen des Auftraggebers zu beachten und un- terliegt bei Leistungserbringung im Bereich von Verkehrsanlagen auch den verkehrsrechtlichen Vor- schriften.
3.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Verein- barung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
3.3 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers vornehmen.
4 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)
4.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.
4.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.
4.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 4.1 und 4.2 gelten entsprechend.
5 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Abrechnungssumme an den Auf- traggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 2, bleiben unberührt.
7 Abrechnung (§ 15)
Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 2
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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB 7.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeich- nen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.
7.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatz- steuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertrags- fristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
7.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zah- lungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Nachweis der Massen (§ 15)
8.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Massen im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so sind die Massen durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen.
Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten: – Lieferwerk, – Name des Empfängers, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegescheins, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).
Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeich- nen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auf- tragnehmer.
Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recyc- ling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgen.
Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: – Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt. – Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). – Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu unterschreiben.
8.2 Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des be- ladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auf- traggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kon- trollwägungen durchführen zu lassen.
8.3 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entspre- chender Abzug bei den letzten zehn Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abwei- chung nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Ande- re Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet.
Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kon- trollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen.
Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 3
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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr als 1 % ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt
der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer und Auftraggeber je zur Hälfte.
9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stundennach- weise einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend aufgegliedert werden.
9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
10 Bürgschaften (§ 18)
10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
10.2 Die Bürgschaft ist von einem – in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder – in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswe- sen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: – „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht. – Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird ver- zichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechts- kräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. – Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. – Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend. – Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.
10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 4