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Heftung B.pdf

Baumpflege an Bundes- und Landesstraßen im Raum Celle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 18:28 (Europe/Berlin)

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Bezeichnung der Leistung:

913542Betriebsdienst B-Str SM CEL 2025ff
323457Baumpflege SM Celle 2027/2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertiger Art“, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Hinweis: Der Auftragnehmer ist in Bezug auf den tatsächlich erzielten Erlös für die Entrichtung der entsprechenden Steuer bei Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes selbst verantwortlich.

Leistungsbeschreibung

(bleibt beim Bieter)

Inhalt

Seite/Blatt

Ausführungsbeschreibung 35

Leistungsverzeichnis

Langtext-Verzeichnis

Kurztext-/Preis-Verzeichnis

Langtext-/Preis-Verzeichnis 30

Anlagen für Bietereintragungen

Bieterangaben-Verzeichnis

Sonstige Anlagen (nach Verzeichnis)

Anlage 1: Abrufschreiben 1

Anlage 2: Meisterei Karte Celle 1

Anlage 3a: VZ-Plan B IV/2.1 1

Anlage 3b: VZ- Plan B IV/ 2.2 1

Anlage 3c: VZ- Plan C II/ 2.1 1

Anlage 3d: VZ-Plan C I/ 4.1 1

Anlage 3e: VZ-Plan C II/ 4.1 1

Anlage 3f: Umleitungsplan- Muster 1

Anlage 3g: Muster- Schilderskizzen 1

Anlage 3h: VZ- Plan 1.1 1

Anlage 3i: VZ- Plan 1.2 1

Anlage 4_ Nachweis Entsorgung nicht gefährl. Abfall 2

HVA L-StB Leistungsbeschreibung NLSTBV 01-20 Seite 1

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AbrechnungseinheitenBesondere Kennzeichen
Psch Pauschal h Stunde d Tag Wo Woche Mt Monat a Jahr kg Kilogramm t Tonne cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeterl Liter St Stück km Kilometer ha Hektar kwh Kilowattstunde mh Meter x Stunde md Meter x Tage mWo Meter x Wochen mMt Meter x Monat ma Meter x Jahr m2d Quadratmeter x Tage m2Wo Quadratmeter x Wochen m2Mt Quadratmeter x MonateM3d Kubikmeter x Tage M3Wo Kubikmeter x Wochen M3Mt Kubikmeter x Monate Sth Stück x Stunden Std Stück x Tage StWo Stück x Wochen StMo Stück x Monate td Tonne x Tag tMt Tonne x MonatG Grundposition W Wahlposition

HVA L-StB Leistungsbeschreibung NLSTBV 01-20 Seite 2

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden

913542 Betriebsdienst B- Str SM CEL 2025ff 323457 Baumpflege SM Celle 2027- 2028

Ausführungsbeschreibung

„Baumpflege SM Celle 2027- 2028“

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 1 von 35

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913542 Betriebsdienst B- Str SM CEL 2025ff 323457 Baumpflege SM Celle 2027- 2028

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................................................. 5 1.1 Auszuführende Leistung .........................................................................................................5 1.1.1 Zweck und Nutzung ............................................................................................................... 6 1.1.2 Art und Umfang ..................................................................................................................... 6 1.1.3 Untergrund ............................................................................................................................. 8 1.1.4 Ausstattung ............................................................................................................................ 8 1.1.5 Auftraggeber Aufgaben nach Baustellenverordnung ............................................................ 8 1.1.5.1 Vorankündigung .................................................................................................................... 8 1.1.5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen ........................................ 8 1.1.5.3 Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen und anpassen ............... 8 1.1.5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des Bauvorhabens stellen ............................................................................................................ 8 1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten ...............................................................................8 1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten ................................................................................................9 1.4 Mindestanforderungen für Nebenangebote ............................................................................9 2 Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung ................................................................ 9 2.1 Lage / Adresse der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle ......................................................9 2.1.1 Straßenstationierung ........................................................................................................... 10 2.1.2 nächster Ort ......................................................................................................................... 10 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ............................................................................... 10 2.2.1 Straße .................................................................................................................................. 10 2.2.2 Zugänge, Zufahrten ............................................................................................................. 10 2.2.3 Zu Deponien ........................................................................................................................ 10 2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten ................................................................................... 10 2.3.1 Wasser ................................................................................................................................. 11 2.3.2 Abwasser ............................................................................................................................. 11 2.3.3 Strom ................................................................................................................................... 11 2.3.4 Gas ...................................................................................................................................... 11 2.4 Lager- und Arbeitsplätze ..................................................................................................... 11 2.4.1 Plätze für Baustelleneinrichtung .......................................................................................... 11 2.4.2 Lagerplätze .......................................................................................................................... 12 2.4.3 Arbeitsplätze ........................................................................................................................ 12 2.4.4 Plätze für Unterkünfte .......................................................................................................... 12 2.5 Gewässer ............................................................................................................................. 12 2.5.1 Vorfluter ............................................................................................................................... 12 2.5.2 Wasserstände ...................................................................................................................... 12 2.5.3 Höchster Bauwasserstand ................................................................................................... 12 2.6 Baugrundverhältnisse .......................................................................................................... 12 2.6.1 Geologisches Verhältnis, Grundwasser .............................................................................. 13 2.6.2 Einhaltung der Feinstaubrichtlinie ....................................................................................... 13 2.7 Schutz- Bereich und- Objekte.............................................................................................. 13 2.7.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete ....................................................................................... 13

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 2 von 35

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2.7.2 Bäume und Flurgehölze ...................................................................................................... 14 2.7.3 Artenschutzrechtliche Kontrolle ........................................................................................... 14 2.7.4 Immisionsschutz- Bereiche und- Objekte ............................................................................ 14 2.7.5 Gewässer, Wasserschutzgebiete ........................................................................................ 15 2.8 Leitungen im Ausführungsbereich ....................................................................................... 15 2.9 Öffentlicher Verkehr ............................................................................................................. 16 2.9.1 Straßenverkehr .................................................................................................................... 16 3 Angaben zur Ausführung ..................................................................................................... 17 3.1 Verkehrssicherung im Bereich der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle ........................... 17 3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs .......................................................................................... 22 3.1.2 Verkehrsumleitung ............................................................................................................... 22 3.1.3 Bedarfsumleitung ................................................................................................................. 22 3.1.4 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................................... 22 3.1.5 Verkehrssperrungen, Sperrpausen ..................................................................................... 23 3.2 Ablauf der Leistungserbringung........................................................................................... 23 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten .......................................................................... 23 3.2.2 Zeitliche Beschränkung ....................................................................................................... 24 3.2.3 Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z.B. Nachts, Sonntags ...... 24 3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Lieferanten und Unternehmen ........................................... 24 3.3 Abfälle .................................................................................................................................. 24 3.3.1 Nicht gefährliche Abfälle ...................................................................................................... 25 3.3.2 Gefährliche Abfälle .............................................................................................................. 25 3.4 Beweissicherung ................................................................................................................. 26 3.4.1 Gebäude und Anlagen ......................................................................................................... 26 3.4.2 Verkehrswege ...................................................................................................................... 26 3.4.3 Gewässer ............................................................................................................................. 26 3.5 Sicherungsmaßnahmen ...................................................................................................... 26 3.6 Vermessungsleitung, Aufmaß verfahren ............................................................................. 27 3.7 Prüfungen und Nachweise .................................................................................................. 27 3.7.1 Bautagebericht .................................................................................................................... 27 3.8 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe- Plan) .............................................................................. 28 3.8.1 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben ............................................................................... 29 3.8.2 Erfassung aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf .................................................. 29 3.8.3 Maßnahmen für „besondere gefährliche Arbeiten“ ............................................................. 29 3.8.4 Gegenseitige Gefährdung ................................................................................................... 30 3.8.5 Gemeinsame genutzte Einrichtungen ................................................................................. 30 3.8.6 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen ..................................................................... 30 4 Ausführungsunterlagen ....................................................................................................... 31 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ................................... 31 4.1.1 Pläne .................................................................................................................................... 31 4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen .......................................... 31 4.2.1 Erläuterung des Bauablauf, ggf. Einsatz von Spezialgeräten ............................................. 32 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan .................................................................................................. 32 4.2.3 Bauablaufplan ...................................................................................................................... 32

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4.2.3.1 Wesentliche Vorgänge im Allgemeinen ............................................................................... 32 4.2.4 Nachträge, Rechnungen, Abnahmen .................................................................................. 33 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden ............... 34 5.1 Auflistung der anzuwendenden “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ mit ihrem Ausgabedatum .......................................................................................................... 34 5.2 Regelwerke .......................................................................................................................... 35

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 4 von 35

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen, vertreten durch die

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Verden

beabsichtigen, an den Bundes- und Landesstraßen im Meistereibezirk der

Straßenmeisterei Celle die Ausführung „Lichtraumprofil schneiden, Totholz entfernen sowie

Stamm- und Stockaustriebe entfernen“ zu vergeben.

Die Ausführung erfolgt auf Abruf durch die Straßenmeisterei Celle.

Zuständige Straßenmeisterei:

Straßenmeisterei Celle

Bremer Weg 197, 29223 Celle

Tel. 05141-27806-0

1.1 Auszuführende Leistung

  • Baustelleneinrichtung und – Räumung.

  • Erstellung von Verkehrszeichenpläne, Umleitungsplan/ Pläne und Schilderskizzen.

  • Beantragen der verkehrsbehördlichen Anordnungen bei der zuständigen unteren

Verkehrsbehörde.

  • Verkehrssicherung.

  • Verkehrssicherung mit Lichtsignalanlage (Lichtsignalanlage mit Festzeitensteuerung

sowie der Möglichkeit beide Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu

schalten).

  • Totholz entfernen.

  • Lichtraumprofilschnitt.

  • Stamm- und Stockaustriebe entfernen.

Die genaue Anzahl der Tätigkeiten an den einzelnen Bäumen ist nicht vorherseh- und nicht

beeinflussbar. Das ist von äußeren Faktoren (Witterungseinflüsse, ....) bestimmt. Auf diese

Faktoren hat der Auftraggeber keinen Einfluss. Hinsichtlich der zu erbringenden

Leistungsmengen in der definierten Vertragslaufzeit ist daher eine erschöpfende,

quantitative Leistungsbeschreibung nicht möglich. Die in der Massenzusammenstellung

/ Wertungsmatrix genannten Mengen / Massen dienen der Angebotswertung und

lediglich als Orientierungshilfe bei der Angebotsabgabe. Sie stellen eine Abschätzung

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des Auftragsvolumens auf der Basis vorangegangener Abrufe im Betrachtungszeitraum

dar. Die Angaben sind daher unverbindlich und werden kein Vertragsbestandteil.

Das Wertungskriterium Preis geht mit 100% in die Angebotswertung ein. Der Preis wird

ermittelt durch Multiplikation der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise mit

den dargestellten Vordersätzen (siehe Matrix). Vertragsbestandteil und somit Grundlage

für die Abrechnung werden die im Leistungsverzeichnis anzugebenden Einheitspreise.

Abweichungen bezüglich der tatsächlich zur Ausführung kommenden Leistungen

begründen keinen Rechtsanspruch auf Änderungen des Einheitspreises und / oder ein

Ausgleich von Baustellengemeinkosten, allgemeine Gemeinkosten und Wagnis & Gewinn.

1.1.1 Zweck und Nutzung

Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist im Zuge der Bundes- und Landesstraßen

im Bezirk der Straßenmeisterei Celle an den straßenbegleitenden Bäumen das

Lichtraumprofil zu schneiden, das Totholz sowie die Stamm- und Stockaustriebe zu

entfernen.

1.1.2 Art und Umfang

Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für den Lichtraumprofilschnitt, das Entfernen von

Totholz und Stamm- und Stockaustrieben an den straßenbegleitenden Bäumen

(überwiegend Ahorn, Akazie, Birke, Buche, Eiche, Esche, Linde, Pappel, Roteiche) im

Zuge der Bundes- und Landesstraßen im Bezirk der Straßenmeisterei Celle.

Anmerkung: Aufgrund der möglichen Komplexerkrankung an Eichen wird zur Vermeidung

der Krankheitsausbreitung die Desinfizierung des Schnittwerkzeuges erforderlich. Diese ist

arbeitstäglich vor Arbeitsbeginn auszuführen. Diese Leistung wird nicht gesondert Vergütet

und ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.

Höhe des baumspezifisch herzustellenden Kronenansatzes: Ahorn 5,00m, Akazie 6,00m,

Birke 7,00m, Buche 6,00m, Eiche 4,50m, Esche 4,50m, Linde 6,50m, Pappel 5,00m,

Roteiche 5,00m.

Die angegebenen Kronenansätze sind über mehrere Pflegejahre und nicht in einem

Pflegegang herzustellen, Dieses gilt insbesondere für Jungbäume. Bei Altbäumen mit

Ästen unterhalb des angegebenen Kronenansatzes nur bis Grob-/ Schwachaststärke

entsprechend der ZTV- Baumpflege herzustellen.

Die Bäume befinden sich am Fahrbahnrand, teilweise auf Seitenstreifen, Böschungen,

hinter Geh- und Radwegen, Schutzplanken, wasserführenden Gräben. Es sind sowohl

Einzelbäume als auch Alleenbestände betroffen.

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Die genaue Lage und Angaben zu den Bäumen kann der Abrufliste 1 „Lichtraumprofil-

schnitt, Totholz entfernen und Stamm- und Stockaustriebe entfernen“ entnommen werden.

Abgeschnittene Äste dürfen nicht am Straßenrand gelagert werden, sie sind sofort zu

beseitigen.

Die Auslage des Arbeitsgerätes muss für die Arbeit der Örtlichkeit angepasst sein. Das

jeweilige Gerät darf nur gemäß der Betriebsanleitung von entsprechend eingewiesenem

Personal des AN eingesetzt werden. Die einzusetzenden Geräte müssen über geeignete

Sicherheitseinrichtungen verfügen, und sind täglich vor Antritt der Arbeiten seitens des AN

auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen. Bestehen Zweifel bezüglich der

Betriebssicherheit des einzusetzenden Gerätes, so hat der AG die Möglichkeit, die

Arbeiten sofort einstellen zu lassen. Dadurch verursachte Kosten gehen zu Lasten des AN

und werden nicht gesondert vergütet.

Sämtliche Baustellenverkehre in oder aus der Baustelle sind von den Bundes- und

Landesstraßen einzuplanen.

Während der Maßnahme hat der AN eine Verkehrsführung gemäß Verkehrszeichenplan

und verkehrsrechtlicher Anordnung durchzuführen - siehe auch Punkt 3.1 dieser Leistungs-

beschreibung.

Die Reinigung der Straße, Geh- und Radwege und den angrenzenden Bereichen sind

stätig vor der Verkehrsfreigabe durchzuführen.

Dies ist in den Positionen „Totholz am Baum entfernen 10-15m, Totholz am Baum

entfernen 15-20m, Totholz am Baum entfernen über 20,00m Lichtraumprofilschnitt durch-

führen sowie Entfernung Stamm- und Stockaustriebe Stammdurchmesser bis 0,16m,

Entfernung Stamm- und Stockaustriebe Stammdurchmesser 0,17m bis 0,32m, Entfernung

Stamm- und Stockaustriebe Stammdurchmesser 0,33m bis 0,64m, Entfernung Stamm-

und Stockaustriebe Stammdurchmesser 0,65m bis 1,28m“ mit einzukalkulieren und wird

nicht gesondert vergütet.

Der vorhandene Oberbau der Fahrbahnflächen darf durch die eingesetzten Fahrzeuge und

Geräte nicht beschädigt werden. Sämtliche Schäden die durch eingesetzte Fahr-zeuge

und Geräte entstehen sind auf Kosten des AN im vollen Umfang zu beseitigen.

Gräben, Mulden, Böschungen:

Der Untergrund ist in Grabenbereichen teilweise ganzjährig feucht und nicht befahrbar. Der

Einsatz von Geräten muss so koordiniert werden, dass eine optimierte Abarbeitung der

Leistungen erfolgt.

Die regelmäßige Gehölzpflege findet vom 1. Oktober bis 28. Februar statt. Während der

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übrigen Zeit, der Vegetationsphase, sind schonende Form- und Pflegeschnitte wie die

Beseitigung des Zuwachses um die Sicht auf ein Straßenschild zu gewährleisten,

Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen auch außerhalb dieses Zeitraumes

möglich, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

1.1.3 Untergrund

Es wird darauf hingewiesen, dass der Untergrund im Seitenraum der Straßen ggf. nicht für

das Abstützen eines Hubarbeitsgerätes geeignet ist.

1.1.4 Ausstattung

Vorhandene Straßenschilder, Leitpfosten, Beleuchtungsmasten, Schutzeinrichtungen und

Kennzeichnungen der Versorgungsträger etc. sind zu schützen und zu sichern.

Entstandene Schäden gehen zu Lasten des AN.

1.1.5 Auftraggeber Aufgaben nach Baustellenverordnung

Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß §3 Abs.3 Baustellen-

verordnung hat der AN durch Dritte mit entsprechender Ausbildung nach RAB zu stellen.

Durch diesen sind u.a. die Aufgaben - Vorankündigung - Sicherheits- und Gesundheits-

schutzplan - Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen und

anpassen zu erbringen. Die Vergütung erfolgt über dafür vorgesehene Positionen im

Leistungsverzeichnis, jedoch mit separater Rechnung.

1.1.5.1 Vorankündigung

Entfällt

1.1.5.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen

Entfällt.

1.1.5.3 Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen und anpassen

Entfällt.

1.1.5.4 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des

Bauvorhabens stellen

Siehe Abschnitt 1.1.5

1.2 Ausgeführte Leistungen und Vorarbeiten

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 8 von 35

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Entfällt.

1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten

Falls im Bereich der Baustelle noch weitere Baumaßnahmen ausgeführt werden, hat der

AN alle Maßnahmen zu treffen, dass ein reibungsloses Zusammenarbeiten mit anderen

Dienststellen und Firmen erreicht wird und Behinderungen somit ausgeschlossen sind.

Der AN hat sich daher zu Beginn seiner Bauarbeiten an den Bauabläufen Dritter aus-

zurichten und seinen eigenen Bauablauf dementsprechend entschädigungslos

anzupassen.

Aufwendungen für die Abstimmungen und Anpassungen des eigenen Bauablaufes an die

Arbeitsabläufe Dritter werden nicht gesondert vergütet. Zusätzliche Leistungen, welche

durch mangelnde Koordination bzw. nicht Beachtung dieser Anweisungen auftreten,

werden nicht anerkannt!

Daher ist vor Baubeginn eine Abstimmung mit der zuständigen Straßenmeisterei Celle,

zwingend erforderlich. Die Bauleistungen sind im Einvernehmen mit der Meisterei aus-

zuführen.

1.4 Mindestanforderungen für Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2 Beschreibung des Ortes der Leistungserbringung

Verschiedene Orte im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Celle.

2.1 Lage / Adresse der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle

Die Baustellen liegen an folgenden Bundes- und Landesstraßen im Straßenmeistereibezirk

Celle.

Bundesstraßen:

B 3, B 191, B 214 (siehe Anlage 2 Meistereikarte Celle).

Landesstraßen:

L 180, L 190, L 191, L 193, L 240, L 280, L 281, L 282, L 283, L 284, L 298, L 310,

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L 311, L 387 (siehe Anlage 2 Meistereikarte Celle).

2.1.1 Straßenstationierung

Diese Angaben sind der Abrufliste Lichtraumprofilschnitt, Totholz entfernen und Stamm-

und Stockaustriebe entfernen zu entnehmen.

2.1.2 nächster Ort

Verschiedene Orte an den Bundes- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der

Straßenmeisterei Celle.

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Klassifizierte Straßen sind im Rahmen der Widmung und der verkehrsbehördlichen

Vorschriften zu benutzen. Beschränkungen im Gemeingebrauch berechtigen nicht zu

Nachforderungen.

2.2.1 Straße

Bundes- und Landesstraßen.

2.2.2 Zugänge, Zufahrten

Als Zugang zur Baustelle steht dem AN das öffentliche Straßennetz zur Verfügung. Die im

Bereich der Baustrecke einmündenden öffentlichen Interessentenwege oder Privatwege

dürfen nicht ohne besondere Genehmigung des jeweiligen Unterhaltungspflichtigen

benutzt werden.

Für die im Bereich der Baustelle vorhandenen Grundstücksanlieger muss in jedem

Baustadium die Möglichkeit bestehen, ihre Grundstücke zu erreichen.

2.2.3 Zu Deponien

Nach Disposition des AN.

2.3 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten

Es können vom AG keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen für

Wasser, Abwasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Anschlüsse an

öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom AN herzustellen. Die Kosten für

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Anschluss, Entnahme und Abgabe sind Sache des AN und werden nicht gesondert

vergütet. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine Stromentnahme aus dem öffentlichen

Netz nicht möglich ist und stromerzeugende Aggregate eingesetzt werden müssen. Die

Beschaffung von Kraftstrom sowie die Möglichkeit der Brauchwasserentnahme hat der AN

zu prüfen und ggf. herzustellen. Brauchwasserentnahmestellen werden vom AG nicht zur

Verfügung gestellt.

Entsorgungsmöglichkeiten sind ebenfalls durch den AN einzurichten. Der AN hat für die

schadstofffreie Ableitung des anfallenden Abwassers zu sorgen und eventuelle

Einleitungsgenehmigungen zu beschaffen. Sanitärabwasser ist in abflusslosen

Sammelbehältern aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Erkunden

sämtlicher erforderlicher Anschlussmöglichkeiten ist Sache des AN. Auskünfte erteilen die

Versorgungsunternehmen und die Gemeinden. Anschlussgenehmigungen zur Versorgung

oder Einleitungsgenehmigungen zur Abwasserentsorgung rechtzeitig zu erwirken, ist

Angelegenheit des AN und wird nicht gesondert vergütet.

2.3.1 Wasser

Ist Sache des AN.

2.3.2 Abwasser

Ist Sache des AN.

2.3.3 Strom

Ist Sache des AN.

2.3.4 Gas

Ist Sache des AN.

2.4 Lager- und Arbeitsplätze

2.4.1 Plätze für Baustelleneinrichtung

Das vorhandene Straßengelände im Bereich der Baustelle, soweit es außerhalb des

Verkehrsraumes liegt, kann vom AN als Lager- und Arbeitsplatz benutzt werden. Dar-über

hinaus vom AN benötigte Flächen sind von Ihm auf seine Kosten zu beschaffen. Kosten

hierfür werden nicht gesondert vergütet.

Vom AN in Anspruch genommene Flächen sind von Ihm auf seine Kosten zu rekultivieren

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bzw. in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Nach Abschluss der Arbeiten und

vor Abnahme des Bauvorhabens ist dem NLStBV GB Verden durch eine

Freistellungserklärung der Eigentümer das ordnungsgemäße Hinterlassen der benutzten

Flächen nachzuweisen bzw. zu bescheinigen, dass von Dritten keine

Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Ist infolge von Platzbeschränkung

eine Zwischenlagerung und ein Rücktransport von zum Wiedereinbau geeigneten Boden-

massen bzw. Baumaterialien erforderlich, so werden die Kosten für die Zwischenlagerung

und den Rücktransport nicht besonders vergütet.

2.4.2 Lagerplätze

Siehe Abschnitt 2.4.1

2.4.3 Arbeitsplätze

Siehe Abschnitt 2.4.1

2.4.4 Plätze für Unterkünfte

Siehe Abschnitt 2.4.1

2.5 Gewässer

2.5.1 Vorfluter

Vorfluter sind die vorhandenen Entwässerungsanlagen bzw. Straßenseitengräben. Die

Gewässer sind in jedem Fall vor Verunreinigungen während der Bauarbeiten zu schützen.

Die hierfür notwendigen zusätzlichen Leistungen (Schutzeinrichtungen,

Auffangeinrichtungen, etc.) sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

2.5.2 Wasserstände

Die Wasserstände sind abhängig von Niederschlag und Grundwasserstand und können

nicht reguliert werden. Genauere Informationen hat sich der AN wenn nötig selbst zu

beschaffen.

2.5.3 Höchster Bauwasserstand

Siehe Abschnitt 2.5.2.

2.6 Baugrundverhältnisse

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 12 von 35

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2.6.1 Geologisches Verhältnis, Grundwasser

Siehe Abschnitt 2.5.2.

2.6.2 Einhaltung der Feinstaubrichtlinie

Die Arbeiten auf der Baustelle müssen so angelegt werden, dass in Abhängigkeit vom

Wetter keine oder nicht vermeidbare zusätzliche Feinstaubbelastungen anfallen.

Entsprechende Geräte (Wasserwagen, Saugkehrwagen, Besenwagen mit Bewässerung)

sind auf der Baustelle vorzuhalten und nach Bedarf einzusetzen. Auf der Baustelle dürfen

nur Baumaschinen mit aktueller Technik eingesetzt werden, die auch hinsichtlich der

Abgasnormen die geforderten Grenzwerte erfüllen. Bei Bedarf sollte die Arbeitszeit so

angepasst werden, dass die Tageszeit, in der naturgemäß erhöhte Feinstaubanteile

entstehen, gemieden wird.

2.7 Schutz- Bereich und- Objekte

Der AN haftet für Schäden und Folgen, die sich aus den Arbeitstechniken, dem Um-gang

mit giftigen und gefährlichen Stoffen und seinen Einrichtungen und Rüstungen ergeben.

Die Vorschrift über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen nach dem

Niedersächsischen Abfallgesetz (NAbfG) in der Fassung vom 14.07.2003 ist zu beach-ten.

Verunreinigungen der Fahrbahn einschließlich der Straßenseitenräume durch Mar-

kierungs- und andere Stoffe sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Bei der

Durchführung der Baumaßnahme ist das Bundes Naturschutzgesetz (BNatSchG) vom

01.03.2010 und das Niedersächsische Ausführungsgesetz (NAGBNatSchG) vom

19.02.2010 zu berücksichtigen.

2.7.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete

Die Schutzvorkehrungen gemäß RiStWag für Baustelleneinrichtung und Baubetrieb sind zu

beachten.

Bauarbeiten sind mit großer Rücksicht auf Natur und Landschaft auszuführen. Angren-

zende Flächen außerhalb der öffentlichen Verkehrswege dürfen nicht berührt werden.

Folgen aus Unterlassung obiger Auflagen können zur Stilllegung der Baustelle führen.

Verstöße gegen Bestimmungen des Naturschutzes werden als Ordnungswidrigkeit ge-

ahndet. Die vorhandenen Bäume sind zu schützen. Ebenso sind die vorhandenen Zäune

und Geländer vor Beschädigung zu schützen.

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2.7.2 Bäume und Flurgehölze

Bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Ausführung der Bauarbeiten ist der Einsatz

der Baugeräte und Baufahrzeuge zum Schutz der Bäume und Sträucher zu gewährleisten.

Hierbei sind die „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetations-beständen bei

Baumaßnahmen“ (R SBB) zu beachten.

Maßnahmen zur Sicherung der Bäume und Sträucher sind Sache des AN.

Die Maßnahmen müssen einer Überprüfung durch die untere Naturschutzbehörde je-

derzeit standhalten und sind insofern in jedem Fall vorher mit dem AG abzustimmen.

2.7.3 Artenschutzrechtliche Kontrolle

Die Belange des Artenschutzes sind gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes, in neuster

gültiger Fassung, bei der Ausführung der Leistungen zu beachten und bei Erfordernis nach

den Anweisungen der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde umzusetzen.

2.7.4 Immisionsschutz- Bereiche und- Objekte

Bei den Arbeiten wird auf die Einhaltung und Beachtung des geänderten Bundes-

Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Stand vom 30.11.2016, einschließlich der dazu er-

lassenen Verwaltungsvorschriften hingewiesen.

Der AN hat geeignete Maßnahmen zu treffen jegliche Grundwasser- und Gewässerver-

schmutzungen sowie Verseuchungen zu unterbinden. Für aus diesem Anlass geltend

gemachte Ansprüche Dritter haftet der AN.

Die Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Entsorgung

der Abfallstoffe ist Sache des AN und sind in die entsprechenden Positionen des

Leistungsverzeichnisses einzurechnen.

Staubentwicklung, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, sowie eine

Windverfrachtung von teerhaltigen Stoffen, sind durch geeignete Maßnahmen zu

verhindern. Kosten hierfür sind ebenfalls in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses

einzurechnen.

Während der Baumaßnahme ist sicherzustellen, dass die für die hier betroffenen Ge-biete

(gemäß BauNVO und § 20 BImmSchG) zulässigen Lärm-Immissionsrichtwerte eingehalten

werden. Für Nachtarbeiten in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind durch den AN

eigenverantwortlich die entsprechenden Genehmigungen unter Beachtung der AVV

Baulärm bei den zuständigen Behörden einzuholen (keine gesonderte Vergütung).

Vermeidbare Belästigungen durch Staub-, Schmutz- und Lärmimmissionen sind durch

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 14 von 35

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geeignete Maßnahmen (Abschalten von zeitweise nicht benötigten Maschinen,

Einrüstungen, Straßenreinigung) zu verhindern.

2.7.5 Gewässer, Wasserschutzgebiete

Der AN hat geeignete Maßnahmen zu treffen jegliche Grundwasser – und Gewässer-

verschmutzungen sowie Verseuchung zu unterbinden. Für aus diesem Anlass geltend

gemachte Ansprüche Dritter haftet der AN.

Wassergefährdende Betriebsstoffe (z.B. Fette, Öle, Treibstoffe) sind während der Bauzeit

so zu lagern und zu verwenden, dass sie weder in oberirdische Gewässer, noch in das

Grundwasser gelangen können. Beim Lagern und Abfüllen derartiger Stoffe sind die

Bestimmungen der §§ 161 ff NWG sowie die Verordnung über die Anlagen zum Umgang

mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAWS, Aus-gabe 1997) und die

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über Anlagen zum La-gern, Abfüllen und

Umschlagen wassergefährdender Stoffe (VVAwS) zu beachten.

Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen sind in die entsprechenden Positionen

einzurechnen.

2.8 Leitungen im Ausführungsbereich

Besonders wird auf das Vorhandensein von Versorgungsleitungen, Entsorgungsleitungen

und Überlandleitungen hingewiesen, welche unter keinen Umständen beschädigt werden

dürfen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen, sind nach den Auflagen und Vorschriften der

Versorgungsunternehmen durchzuführen. Hierzu hat sich der AN vorab mit den

Versorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Der AG kann lediglich vermittelnd

hinzugezogen werden. Wenn keine gesonderten Positionen für die Leistungen vorhanden

sind, sind die Kosten in die entsprechenden Einheitspreise der Positionen des

Leistungsverzeichnisses einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt dann nicht.

Im Bereich vorhandener Leitungen ist mit größter Sorgfalt zu arbeiten. Der erhöhte

Aufwand für Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen ist in die entsprechenden

Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Auf sinngemäße Beachtung und

Einhaltung von Kabelmerkblättern wird verwiesen.

Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten sind Abstimmungen und ggf. Einweisungstermine mit

den Leitungsunternehmen durchzuführen. Der AN hat sich die erforderlichen Bestands-

unterlagen bei den betreffenden Unternehmen zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in die

entsprechenden Einheitspreise der Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen,

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 15 von 35

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eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Durch geeignete Verfahren sind Beeinträchtigungen von Versorgungsleitungen zu

vermeiden. Versorgungsleitungen sind, soweit sie innerhalb des Baufeldes liegen, während

der Bauzeit in Absprache mit den Leitungseigentümern in Betrieb zu halten und gemäß

deren Vorschriften zu sichern. Entsprechendes gilt für Änderungen und Neuverlegungen

von Versorgungsleitungen. Für alle Ansprüche von Dritten bei der Beschädigung von Ver-

und Entsorgungsleitungen, die auf ein Verschulden des AN oder seiner Beauftragten

zurückzuführen sind, haftet der AN.

Der Auftragnehmer hat das zuständige Versorgungsunternehmen und den Auftraggeber

von jeder Beschädigung vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen oder sonstigen

Anlagen unverzüglich zu verständigen. Der AN hat sich über die Lage der Leitungen vor

Beginn der Arbeiten zu informieren und die entsprechenden Versorgungsunternehmen zu

informieren. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen sind zu beachten. Die hierfür

erforderlichen Kosten sind einzukalkulieren.

2.9 Öffentlicher Verkehr

2.9.1 Straßenverkehr

Es kann aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten zu Einschränkungen des Arbeits-

raumes kommen. Damit die Arbeiten unter Berücksichtigung der „Anforderungen an

Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr –

Straßenbaustellen (ASR A5.2)“ erfolgen können, kann der Einsatz von transportablen

Lichtsignalanlagen (LSA) oder eine zeitweilige Vollsperrung erforderlich werden.

Lichtsignalanlage mit Festzeitensteuerung sowie die Möglichkeit beide Ampeln gleichzeitig

auf Rotphase per Handsteuerung zu schalten: Die Aufstellung der LSA hat so zu erfolgen,

dass die Verkehrsteilnehmer den gesamten Arbeitsbereich einsehen können. Dadurch soll

ein verkehrswidriges Verhalten ausgeschlossen und die Sicherheit der bauausführenden

Personen gewährleistet werden. Während der Ausführung im Gefahrenbereich sind die

Lichtsignalanlagen beidseitig auf Rot zu stellen, so dass der Verkehrsfluss unterbrochen

wird. Die Rotphasen der beidseitigen Lichtsignalanlagen dürfen nicht länger als 10 Minuten

betragen. Sollte es zu Staubildungen kommen, sind die Schaltintervalle zu verkürzen um

den aufgestauten Verkehr abfließen zu lassen.

Zeitweilige Vollsperrung: Um den Zeitraum der zeitweiligen Vollsperrung so gering wie

möglich zu halten, ist es nötig die Ausführung der Arbeiten innerhalb der einzelnen

zeitweiligen Vollsperrungsabschnitten zeitgleich von mindestens 2 Kolonnen ausführen zu

lassen. Jede einzelne Kolonne ist so auszustatten, dass diese unabhängig der anderen

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 16 von 35

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Kolonne die Leistung erbringen kann.

Eine zeitweilige Vollsperrung ist nur in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr ein-

zurichten. Außerhalb dieses Zeitfensters ist die Vollsperrung aufzuheben und die Strecke

für den Verkehr freizugeben. Sind Streckenabschnitte Teil einer Bedarfsumleitungsstrecke

und sollte diese Aufgrund von Störungen (Unfall etc.) benötigt werden, sind die Arbeiten

einzustellen, die zeitweilige Vollsperrung aufzuheben und der Streckenabschnitt für den

Straßenverkehr freizugeben.

Anlieger dürfen nach Absprache mit dem Vorarbeiter das Baufeld mit PKW oder ein-

spurigen Fahrzeugen befahren. Diese werden vor Beginn der Maßnahme durch

Pressemitteilungen informiert. In den Pressemitteilungen werden der Zeitraum und die zu

erwartenden Einschränkungen und Behinderungen mitgeteilt.

Mit einer Sonderregelung dürfen Schul- und Linienbusse das Baufeld durchfahren.

Während der Durchfahrt der Busse sind die Arbeiten zu unterbrechen, Leitbaken

gegebenenfalls zur Seite zu stellen und der Sicherheitsraum zur Fahrbahn ist zu räumen.

Außerhalb der Ferienzeit fahren täglich mehrere Busse durch das Baufeld. Der Aufwand

durch die Arbeitsunterbrechung während der Vorbeifahrt der Busse wird nicht gesondert

vergütet.

Das Befahren der Baustrecke in Notfallsituationen ist dem Rettungsdienst, der Feuerwehr

und Polizei ausnahmslos zu ermöglichen.

Die im Bereich der Baustelle einmündenden öffentlichen Interessentenwege oder

Privatwege dürfen ohne besondere Genehmigung durch den jeweiligen Unterhaltungs-

pflichtigen nicht benutzt werden.

Die Verschmutzung öffentlicher Straßen und Wege ist zu vermeiden. Entstehende

Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Diese Leistungen sind in die vor-

gesehenen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet (siehe 1.1.2).

3 Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrssicherung im Bereich der Aufbau-/ Liefer- bzw.

Leistungsstelle

Die Verkehrssicherung erfolgt nach dem Verkehrskonzept des AG.

Dieses ist den anliegenden Plänen zu entnehmen. Die ggf. erforderliche

Hinweisbeschilderung ist gem. den Umleitungs- und Beschilderungsplänen aufzustellen

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 17 von 35

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und in die Verkehrssicherungen mit einzurechnen. Diese Leistung wird nicht gesondert

vergütet.

Die Absperrung der einmündenden Straßen hat gem. den beiliegenden Plänen zu erfolgen

und ist in die Verkehrssicherungspositionen mit einzurechnen. Diese Leistungen werden

nicht gesondert vergütet.

Es wird auf die Hinweise in den VZ-Plänen verwiesen.

Vom AN sind entsprechende genehmigungsfähige und ausführungsreife Regel- und

Verkehrszeichenpläne auf Grundlage der RSA 21 einzureichen. Sind diese vom AN zu

erstellen, hat eine Abstimmung mit dem AG mind. 10 Werktage vor Einreichung eines

Antrages zu erfolgen.

Für sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen, die im Rahmen dieses Vertrages erbracht

werden, sind entsprechende verkehrsbehördliche Anordnungen einzuholen und an der

Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle vorzuhalten. Die Leistungen sind in die jeweiligen

Verkehrssicherungspositionen mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Für Einrichtung und Unterhaltung ist der AN zuständig. Die Verkehrsführung ist eine

Richtlinie und keine starre Vorgabe. Im Zuge des Ausführungszeitraumes kann die

Verkehrsführung nur mit Zustimmung und mit Genehmigung des AG den jeweiligen

Erfordernissen angepasst werden.

Sollte für die Erbringung der Tätigkeiten die Einrichtung bzw. Aufhebung einer Vollsperrung

auf Bundes- und Landesstraßen erforderlich sein, hat die ausführende Firma dies

fernmündlich der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover

(VMZ/BTZ) unter der Rufnummer 0511 - 123 571 - 00 oder der E-Mail dispo@vmz-

niedersachsen.de mitzuteilen.

Für Maßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen wird die gesamte Verkehrssicherung im

Baustellenbereich von der jeweils zuständigen Unteren Verkehrsbehörden

straßenbaubehördlich angeordnet.

Für die Beantragung einer gebührenpflichtigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung

(Bundes- und Landesstraßen) ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Antrag per E-Mail

bei der jeweils zuständigen Unteren Verkehrsbehörde einzureichen:

Landkreis Celle – Straßenverkehrsamt

Speicherstraße 2, 29221 Celle

E-Mail: verkehr@lkcelle.de

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 18 von 35

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Stadt Celle – Straßenverkehr

Am Französischen Garten 1, 29221 Celle

E-Mail: Strassenverkehr@celle.de

Landkreis Heidekreis - Fachgruppe 03.2

Harburger Str. 2-4, 29614 Soltau (Nordkreis)

Vogteistr. 19, 29683 Fallingbostel (Südkreis)

E-Mail: strassenverkehrsamt@heidekreis.de

Stadt Walsrode - Verkehrsbehörde / Ordnungsamt

Lange Str.22, 29664 Walsrode

E-Mail: ordnungsamt@walsrode.de

Der Antrag auf straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist mindestens 2 Wochen, im Fall

von Vollsperrungen mindestens 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen. Die

Untere Verkehrsbehörde behält sich vor, an bestimmten Einzeltagen wegen

Veranstaltungen o. ä. keine Sperrungen zu genehmigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer direkten oder indirekten Beteiligung einer

Anschlussstelle oder Bundesautobahn (z.B. Aufstellung von Hinweisbeschilderung,

Sperrungen von Anschlussstellen etc.) eine separate Abstimmung und Anordnung

(gebührenpflichtig) mit bzw. durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) als zuständige

Verkehrsbehörde zu erfolgen hat.

Zuständig ist hier die Autobahn GmbH des Bundes – Außenstelle Verden,

Herr Kraxenberger / Herr Tessun, Hamburger Straße 26, 27283 Verden

E-Mail: verkehr.verden@autobahn.de

Die Anordnung einschließlich der zugehörigen Pläne ist ständig auf der Aufbau-/ Liefer-

bzw. Leistungsstelle vorzuhalten. Liefer- und Arbeitsfahrzeuge sind beim Halten am

Fahrbahnrand außerhalb des abgesicherten Bereiches durch Anbringen von je 50 cm

breiten, rot-weiß schraffierten Leitmalen an den dem Verkehr zugewandten äußeren

Fahrzeugteilen zu kennzeichnen. Der AN haftet für etwaige Schäden, die auf

unsachgemäße Absperrung zurückzuführen sind.

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 19 von 35

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Bedienstete des AN und sämtliche Personen haben Warnkleidung nach DIN EN 471 zu

tragen und die notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beachten.

Über den vorgesehenen Ablauf der erforderlichen Verkehrssicherungs- und

Absperrmaßnahmen hat der AN detaillierte Absperrpläne bzw. Verkehrsführungspläne

nach § 45 StVO aufzustellen. Die Kosten dafür werden nicht gesondert vergütet.

Grundlage sind die vorliegenden Verkehrsführungspläne des AG. Jede Änderung von

Verkehrsführungen sind mit dem AG und Dritten abzustimmen und rechtzeitig bei der

Verkehrsbehörde zu beantragen. Ohne verkehrsbehördliche Anordnung dürfen keine

Verkehrsführungen auf- oder umgestellt werden.

Zusätzliche Anordnungen sowie nachträgliche Änderungen können jederzeit von der

unteren Verkehrsbehörde und den zuständigen Polizeidienststellen genehmigt bzw.

angeordnet werden, wenn die Voraussetzungen nach § 44 Abs. 2 StVO vorliegen.

Zuwiderhandlungen sind nach § 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeit im Sinne des §

24 StVG.

Bei Einengungen von Fahrstreifen ist der in den Plänen angegebene Querschnitt zu

überprüfen und bei Abweichungen die Verkehrsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen.

Der AN hat seine Betriebsangehörigen sowie neu hinzukommende jeweils vor Aufnahme

der Arbeit über alle den Verkehr betreffende Vorschriften, soweit sie in Verbindung mit der

Bauleistung stehen, ausreichend zu unterrichten und diese Unterrichtung von Zeit zu Zeit

zu wiederholen.

Außerdem wird auf Folgendes ausdrücklich hingewiesen:

Alle Ansprüche aus mangelhafter Beschilderung oder Beleuchtung sind vom AN zu

vertreten. Der AN hat täglich die gesamte Beschilderung bzw. Beleuchtung der

Verkehrsführung zu prüfen und evtl. Mängel abstellen zu lassen. Es ist sicherzustellen,

dass innerhalb von 45 Minuten nach Meldung von Beschädigungen der Absperr- bzw.

Beleuchtungseinrichtungen mit der Schadensbeseitigung vor Ort begonnen wird. Sämtliche

Verkehrszeichen und -einrichtungen sind auf Anordnung des AG (bei Bedarf auch

mehrmals wöchentlich) zu reinigen.

Das Lagern von Geräten, Material und dergleichen in den Seitenräumen neben den unter

Verkehr liegenden Strecken ist nicht gestattet, falls nicht eine mechanische Trennung und

verkehrstechnische Absicherung vorhanden ist.

Bei Einsatz künstlicher Beleuchtung gilt die ZTV-SA 97 und ist folgendes zu beachten:

Arbeitsplätze und Verkehrswege im Bereich der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle sind

bei nicht ausreichendem Tageslicht künstlich zu beleuchten. Diese Beleuchtung ist den

besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Arbeitsabläufen anzupassen. Bei der Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 20 von 35

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Auswahl von Lampen ist sicher zu stellen, dass Sicherheitsfarben, z.B. auf

Beschilderungen, als solche erkennbar bleiben. Die gleichmäßige Ausleuchtung sämtlicher

Arbeitsplätze ist sicher zu stellen. Die Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine

ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung ergibt. Dafür sind eine hohe Positionierung

der Leuchten und eine höhere Anzahl mit geringerer Leistung anzustreben. An

Gefahrenstellen ist zusätzliche Beleuchtung vorzusehen. Die Ausleuchtung der Aufbau-/

Liefer- bzw. Leistungsstelle hat blendfrei zu erfolgen, damit vor allem keine Behinderungen

oder Gefährdung des öffentlichen Verkehrs eintreten können.

Es dürfen für die Absicherung der Aufbau-/ Liefer- bzw. Leistungsstelle nur

vollretroreflektierende Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen benutzt werden; sie

müssen der StVO und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen.

Die Verkehrszeichen müssen sich in einem ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand

befinden, stets gut zu erkennen und standsicher aufgestellt sein. Widersprüchliche

Verkehrszeichen sind ggf. abzudecken. Hinweistafeln sind mit Schrifthöhen gemäß den

Vorgaben des AG bzw. der RWB und der RUB aufzustellen.

Vorhandene Verkehrszeichen, Leiteinrichtungen u. ä. sind in erforderlichen Umfang

abzubauen bzw. außer Kraft zu setzen und nach der Ausführung wieder aufzustellen bzw.

wieder in Kraft zu setzen. Die Oberfläche von Verkehrszeichen, Wegweisern und

Vorwegweisern ist besonders schonend zu behandeln und nur berührungsfrei

auszukreuzen.

Der dieser Ausschreibung beigefügten Absperrungspläne sind die Grundlagen der zu

kalkulierenden Verkehrssicherung kürzerer / längerer Dauer. Die zum Aufstellen der

Absperrung gegebenenfalls benötigten Regel- und VZ-Pläne (nach RSA-21) kürzerer

Dauer sind in der entsprechenden Position einzukalkulieren.

Die Abnahme der Beschilderung ist nach Einrichtung der Verkehrsführung vor

Verkehrsfreigabe erforderlich. Dazu werden vom AN die zuständige Straßen- bzw.

Autobahnmeisterei, der AG, sowie die örtliche Polizei informiert.

Entsprechend der ZTV-SA 97 Nr. 7 (3) ist bei Arbeitsstellen längerer Dauer die

Arbeitsstelle und die Umleitungsstrecke mindestens 2 x täglich seitens des AN zu

kontrollieren. Die dabei aufzustellenden Protokolle sind dem AG täglich, an arbeitsfreien

Tagen am nächsten Werktag, zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt

nicht. Ein Muster dieser Wartungsprotokolle ist der Ausschreibung als Anlage beigefügt.

Soweit im Leistungsverzeichnis keine OZ für die Wartung und Kontrolle der

Verkehrssicherung gemäß Ziff. 7 ZTV-SA enthalten ist, wird hier der Klarstellung halber

darauf hingewiesen, dass die Kosten für die vorgenannten Leistungen gemäß Nr. 7 ZTV-

Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 21 von 35

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SA in die Einheitspreise / Pauschalpreise der jeweiligen Verkehrssicherungsposition(en)

einzurechnen sind.

Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend § 34 StVZO

aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellungen

einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt

eine Anzeige bei der zuständigen Behörde.

3.1.1 Aufrechterhaltung des Verkehrs

Die Arbeiten sind möglichst unter Aufrechterhaltung des Verkehrs und Beachtung der

straßenbaubehördlichen Anordnungen bei Ausnutzung des Tageslichtes auszuführen.

3.1.2 Verkehrsumleitung

Der Umleitungsplan und die Schilderskizzen sind vom AN (siehe Anlagen Muster Um-

leitungsplan u. Schilderskizzen) zu erstellen und bei der zuständigen Verkehrsbehörde

einzureichen. Zusätzlich angeordnete und damit notwendig werdende Beschilderung

verschiedener Größen sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Be-

schilderung der Bedarfsumleitungsstrecken BAB bleiben in den Verkehrszeichenplänen für

die Umleitungsstrecken unberücksichtigt, da diese bei Bedarf (Unfall etc.) im vorhandenen

ausgeschilderten Streckenverlauf freigegeben werden müssen, daher werden diese auch

nicht gesondert vergütet.

3.1.3 Bedarfsumleitung

Die hier aufgeführten Streckenabschnitte sind Teil der Bedarfsumleitungsstrecken der

Bundesautobahn 7. Sollte diese Aufgrund von Störungen (Unfall etc.) benötigt werden,

sind die Arbeiten sofort einzustellen, und die Bedarfsumleitungstrecke/n im vorhandenen

ausgeschilderten Streckenverlauf freizugeben.

Bundesstraßen:

  • B 214 Abschnitte 670, 680.

Landesstraßen:

  • L 190 Abschnitte 250, 260, 270, 280, 290, 300.

  • L 191 Abschnitte 150, 155, 160.

3.1.4 Verkehrsbeschränkungen

Es liegt im übergeordneten Interesse, dass die Verkehrsbeschränkungen so gering wie

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möglich gehalten werden.

3.1.5 Verkehrssperrungen, Sperrpausen

Tägliche zeitweilige Vollsperrung: Um die Anzahl der täglichen zeitweiligen Vollsperrung so

gering wie möglich zu halten, ist es nötig die Ausführung der Arbeiten innerhalb der

einzelnen zeitweiligen Vollsperrungsabschnitten zeitgleich von mindestens 2 Kolonnen

ausführen zu lassen. Jede einzelne Kolonne ist so auszustatten, dass diese unabhängig

der anderen Kolonne die Leistung erbringen kann.

Eine tägliche zeitweilige Vollsperrung ist nur in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr

einzurichten. Außerhalb dieses Zeitfensters ist die zeitweilige Vollsperrung täglich

aufzuheben und die Strecke für den Verkehr freizugeben.

3.2 Ablauf der Leistungserbringung

Es liegt im übergeordneten öffentlichen Interesse, die Behinderung des Verkehrs durch

diese Baumaßnahme auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Arbeiten sind deshalb an

allen Werktagen durchzuführen. Während dieser Zeit ist die Baustelle mit dem zur

ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung notwendigen Personal und Gerät

auszustatten

3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten

Der Auftragnehmer erhält von der Straßenmeisterei Celle eine Abrufliste per E- Mail. Nach

Erhalt der Abrufliste hat der Auftragnehmer innerhalb von 7 Tagen (maßgeblich ist das

Datum der E- Mail Abrufliste) eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der zuständigen

Unteren Verkehrsbehörde zu beantragen. Mit der Ausführung der Leistung ist 10Tage nach

Erteilung der genehmigten Verkehrsbehördlichen Anordnung durch die Unteren

Verkehrsbehörde zu beginnen. Eine Abrufliste ist ohne größere zeitliche Unterbrechungen

abzuarbeiten.

Sollte die Ausführung der Leistung nur unter einer täglichen zeitweiligen Vollsperrung

möglich sein, ist folgender Ablauf anzuwenden:

Der Auftragnehmer erstellt den/die Umleitungsplan/Pläne und die Schilderskizze/n so-wie

dazugehörige Verkehrszeichenpläne und reicht diese bei der zuständigen Unteren

Verkehrsbehörde ein. Hierbei hat der AN zu beachten, dass die Anzahl der täglichen

zeitweiligen Vollsperrung so kurz wie möglich gehalten werden muss, um die Verkehrs-

beeinträchtigungen des Straßenverkehrs so kurz wie möglich zu halten (mindestens 2

Kolonnen zeitgleich einplanen).

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Hat der Auftragnehmer die genehmigte Verkehrsbehördliche Anordnung von der zu-

ständigen Unteren Verkehrsbehörde erhalten, muss die Straßenmeisterei Celle hierüber

sofort informiert werden, damit die Meisterei eine Presseinformation bzgl. der zeitweiligen

Vollsperrung mit den Angaben über Ausführungstermin, Sperrzeiten, Umleitungsstrecken

usw. veröffentlichen kann. Eine Abrufliste ist ohne größere zeitliche Unterbrechungen

abzuarbeiten.

Ein Ortstermin mit dem Auftraggeber ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.

3.2.2 Zeitliche Beschränkung

Siehe „Besonderen Vertragsbedingungen“.

3.2.3 Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z.B.

Nachts, Sonntags

Sonntagsarbeiten können nur in Abstimmung mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt

durchgeführt werden.

Sondergenehmigungen der Transporte innerhalb der Sperrzeiten an den Wochenenden

und erforderliche Arbeiten an den Wochenenden oder nachts werden nicht gesondert

vergütet, sondern sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen.

3.2.4 Zusammenwirken mit anderen Lieferanten und Unternehmen

Die gleichzeitig laufenden Arbeiten sind bei der Kalkulation der Bauzeit dieses

Bauvertrages zu berücksichtigen und begründen keinen Anspruch auf Verlängerung der

Bauzeit. Um eine gegenseitige Behinderung weitgehend auszuschließen, ist eine

detaillierte Terminabsprache mit den am Bau beteiligten Firmen und der örtlichen

Bauüberwachung des Auftraggebers durchzuführen. Baubetriebliche Erschwernisse sind in

die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren und werden nicht

gesondert vergütet (siehe Abschnitt 1.3).

Der AN hat mit seinem verantwortlichen Bauleiter an den koordinierenden Bau

Besprechungen teilzunehmen. Hierfür anfallende Kosten werden nicht gesondert vergütet.

3.3 Abfälle

Die Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im

Straßenbau“ in der Fassung 11/2020 ist ab dem 01.08.2023 in weiten Teilen nicht mehr

anwendbar. Aufgrund der Ersatzbaustoffverordnung und Novellierung der Bundes-

Bodenschutz- und Altlastenverordnung befindet sich die Handreichung in der Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 24 von 35

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Fortschreibung.

Abfälle und sonstige Ausbaustoffe sind, sofern in den Leistungspositionen nichts anderes

vereinbart ist, einer Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) nach Wahl des AN

zuzuführen. Der AN hat die Grundplichten der Kreislaufwirtschaft (§7 des KrWG) und der

Abfallbeseitigung (§ 15 des KrWG) einzuhalten und Abfälle so zu entsorgen, dass das

Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind

die Entsorgungskosten in die jeweilige Position mit einzurechnen.

3.3.1 Nicht gefährliche Abfälle

Die Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) von nicht gefährlichen Abfällen hat

ordnungsgemäß und schadlos nach Wahl des AN zu erfolgen, ist aber in jedem Fall zu

dokumentieren. Die Dokumentation ist anhand der Anlage 4 „Nachweis der Entsorgung

nicht gefährlichem Abfall/Verwertungsmaßnahme“ der Handreichung „Qualifizierter

Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“ (das Formblatt ist

den Ausschreibungsunterlagen beigefügt) durchzuführen. Dieses Formblatt ist für jede

Abfallfraktion bzw. Entsorgungsposition auszufüllen und vor Abfuhr des Abfalls von der

Baustelle dem AG auszuhändigen. Dieses entbindet den AN nicht von seiner

Registerpflicht gemäß NachwV.

Die Anlage 4 der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und

Ausbaustoffen im Straßenbau“ ist auch nach dem 01.08.2023 anzuwenden.

Bau- und Abbruchabfälle im Geltungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

sind, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, getrennt zu sammeln, zu befördern und

vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Der

AN übernimmt für den AG die Dokumentationspflichten der GewAbfV für die

Abfallfraktionen gemäß § 8 Abs. 1 GewAbfV. Die Dokumente sind dem AG spätestens mit

den Abschlagsrechnungen in digitaler oder schriftlicher Form zu übergeben. Der AG behält

sich vor, die Dokumentation jederzeit anzufordern.

Für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind negative Einheitspreise zugelassen.

3.3.2 Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle, die beseitigt werden, sind in Niedersachsen der Zentralen Stelle für

Sonderabfall bei der NGS anzudienen.

Seit dem 01.04.2010 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Führung von Entsorgungs-

nachweisen und Begleitscheinen von gefährlichen Abfällen in elektronischer Form Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 25 von 35

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vorgeschrieben (elektronisches Abfallnachweisverfahren: eANV).

Jegliche Kosten, die aus dem Nachweisverfahren entstehen, sind einzukalkulieren und

werden nicht gesondert vergütet.

3.4 Beweissicherung

Dem AN wird empfohlen, eine Beweissicherung an den benachbarten Baulichkeiten

entlang der Trasse durchzuführen. Die Beweissicherung ist in einem Beweissicherungs-

protokoll zusammenzustellen und dem AG in zweifacher Ausfertigung zu übergeben. Die

Kosten der Beweissicherung werden nicht gesondert vergütet und sind in die Position

„Baustelle einrichten“ einzurechnen. Sofern der AG eine Beweissicherung von bestimmten

Bauobjekten als allgemein notwendig ansieht, wird dies im Rahmen eines gesonderten

Auftrages durchgeführt werden.

Der AN haftet für Schäden, die durch seine Arbeitsverfahren und/oder zeitlich hinaus-

gestreckte Arbeitsweise hervorgerufen werden. Sei es gesundheitlich oder materiell.

3.4.1 Gebäude und Anlagen

Ist Sache des AN.

3.4.2 Verkehrswege

Ist Sache des AN.

3.4.3 Gewässer

Ist Sache des AN.

3.5 Sicherungsmaßnahmen

Die Sicherung der Baustelle und ggf. der Baustelleneinrichtung über die gesamte Bau-zeit,

auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, ist Sache des Auftragnehmers und wird nicht

besonders vergütet. Sie ist in die Einheitspreise für die Baustelleneinrichtung

einzurechnen.

Die Standsicherheit von Böschungen und Vorschüttungen ist über die gesamte Bau-zeit zu

gewährleisten.

Der Auftragnehmer trägt für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften die alleinige

Verantwortung.

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3.6 Vermessungsleitung, Aufmaß verfahren

Alle Absteckungen und Vermessungen, die vor oder während der Ausführung erforderlich

werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, dass eine Nachprüfung durch

den AG ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist.

Die Aufmaße sind durch den Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam durchzuführen

und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur

Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben sowie der Ordnungszahlen eindeutig und

sofort erkennen lassen. Für das Aufmaß sind Formblätter mit vorgedruckter, fortlaufender

Nummer gemäß Formblatt HVA B-StB-Aufmaß, Aufmaßblatt, zu verwenden. Die

vorgesehenen Angaben müssen auch bei Verwendung eines anderen Formblattes (z. B.

für Nivellement, Dickenmessung) gemacht werden. Nach dem jeweiligen Aufmaß erhält

der AG sofort das Original und eine Durchschrift. Bei elektrooptischem Aufmaß ist die

„Anleitung zum Aufmaß mit elektronischen Tachymetern“, her-ausgegeben von der Nds.

Straßenbauverwaltung, zu beachten. Diese Anleitung ist im Bedarfsfall beim AG erhältlich.

Die Aufmaßblätter müssen inhaltlich und formal den Vorgaben des HVA B-StB ent-

sprechen.

Für den Nachweis des Baustoffverbrauchs wird festgelegt:

Sämtliche Originallieferscheine und Wiegescheine sind dem Vertreter des Auftraggebers

sofort bei der Lieferung auszuhändigen. Es werden nur Waagen anerkannt, die vom

Eichamt überprüft worden sind. Die Bescheinigung hat der Auftragnehmer vor der

Lieferung der Materialien dem AG bzw. seinem Vertreter unaufgefordert zu überreichen.

Alle nicht durch Pläne oder Sollabrechnung erfassbaren Leistungen sind örtlich auf

zumessen.

3.7 Prüfungen und Nachweise

Während der Dauer der Bauzeit muss gesichert sein, dass personell und fachlich mit allen

notwendigen Geräten Prüfungen nach den technischen Vorschriften entsprechend den

Tagesleistungen durchgeführt werden können.

Behinderungen, Stillstand durch Abnahmen, Prüfungen usw. werden nicht gesondert

vergütet. Dem für die Überwachung Beauftragten ist jederzeit der Zutritt zur Baustelle

sowie der Einblick in die Bautagebücher zu gewähren.

3.7.1 Bautagebericht

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu

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übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung

des Auftrages von Bedeutung sein können.

Dies sind insbesondere:

• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,

• Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit),

• Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,

• eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer,

• Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den

Baufortschritt.

• Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,

• Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,

• Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

Die Leistungen für das Erstellen der Bautagesberichte und die Vorlage beim Auftraggeber

wird nicht gesondert vergütet.

3.8 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe- Plan)

Der Auftragnehmer hat SiGe- Koordinator die folgenden Angaben mitzuteilen:

• Voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle

• Voraussichtliche Zahl der Arbeitgeber

• Voraussichtliche Zahl der Unternehmer ohne Beschäftigte

• Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte

Der SiGe- Koordinator ist im Rahmen der Baustellenverordnung nicht für die Kontrolle und

Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, der sonstigen für den

Arbeitsschutz und die Unfallverhütung geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und

Durchführungsanweisungen verantwortlich. Die Einhaltung dieser Vorschriften liegt

ausschließlich in der Verantwortung der einzelnen Auftragnehmer.

Die Ersthelfer sind dem SiGeKo vor Baubeginn zu benennen. Wechsel der Ersthelfer sind

rechtzeitig vom AN anzuzeigen.

Personal des AN und der Nachunternehmer, welches erstmals auf der Baustelle einge-

setzt wird, ist vor Beginn der Arbeiten durch einen Aufsichtsführenden in Bezug auf die

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besonderen Bedingungen auf der Baustelle zu unterweisen. Die schriftliche

Unterweisungsbestätigung ist auf der Baustelle vorzuhalten und auf Verlangen des AG und

des SiGeKo vorzulegen.

Die Anordnungen des SiGe- Koordinators, die dem AN und dem AG zugeleitet werden, ist

umgehend Folge zu leisten. Der SiGe- Koordinator ist nur bei "Gefahr im Verzug"

weisungsbefugt.

Werden vom SiGeKo weitere Unterlagen angefordert, sind diese ihm zur Verfügung zu

stellen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.

3.8.1 Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben

Die Ausführungsplanung und das Baufeld müssen in Hinblick auf gemeinsame,

gewerkbezogene, gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen analysiert werden.

Die Ergebnisse werden im SiGe-Plan dokumentiert.

3.8.2 Erfassung aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf

Der AN hat dem Koordinator vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die

vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben.

Der SiGe- Koordinator berät den AN bei der Planung der Baustelleneinrichtung, informiert

und erläutert die Maßnahmen für den Gesundheitsschutz gegenüber allen AN, und

überprüft die Einhaltung der Pflichten gemäß der Baustellenverordnung anhand von

Sicherheitsbesprechungen und Sicherheitsbegehungen.

Entsprechend dem Bauablauf ist der SiGe-Plan fortzuschreiben.

3.8.3 Maßnahmen für „besondere gefährliche Arbeiten“

Im Rahmen des SiGe-Plans müssen Maßnahmen festgelegt werden, mit denen eine

Gefährdung bei „besonders gefährlichen Arbeiten“ nach Anhang II der Baustellen

Verordnung ausgeschlossen werden können.

Bei Tätigkeiten, die den fließenden Verkehr betreffen, sind Absperrungen und

Verkehrsleiteinrichtungen gemäß den RSA und den Verkehrszeichenplänen herzustellen.

Auf der gesamten Baustelle gilt die Straßenverkehrsordnung. Innerhalb der nicht öffentlich

zugänglichen Flächen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h. Verkehrs-flächen

dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Wenn bei

Rückwärtsfahrt der rückwärtige Raum nicht vollständig vom Fahrzeugführer einzusehen ist,

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besteht Einweisungspflicht.

Arbeits-, Sicherungsfahrzeuge und Sicherungsanhänger sind wie in der StVO und RSA

beschrieben auszurüsten und zu kennzeichnen.

Im Bereich von wider Erwarten aufgefundenen gesundheitsgefährdenden Kontaminationen

sind umgehend die Beschäftigten aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und die

Bauleitung zu informieren. Kontaminierte Bereiche sind abzusperren.

Beim Umgang mit gefährlichen Substanzen sind die entsprechenden Betriebsanweisungen

zu beachten. Der Umgang mit solchen Substanzen darf nur mit geschultem oder

entsprechend eingewiesenem Personal durchgeführt werden.

3.8.4 Gegenseitige Gefährdung

Gegenseitige Gefährdungen können in allen gemeinsam genutzten Einrichtungen statt-

finden. Insbesondere bei den Zuwegungen, Lagerflächen, Baustelleneinrichtungsflächen.

Erhöhte Achtsamkeit ist besonders bei den Maschinen an- und Abtransport sowie beim

Einsatz von Baumaschinen erforderlich. Rückwärtsfahrten sind nur mit Einweiser erlaubt.

Bei Tätigkeiten mit Emissionen ist die entsprechende Schutzausrüstung anzulegen und

ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten.

3.8.5 Gemeinsame genutzte Einrichtungen

Anhand des SiGe-Plans ist zu regeln, wie bei der gemeinsamen Benutzung von

Baustelleneinrichtungen Gefährdungen auszuschließen sind.

Werden Einrichtungen gemeinsam genutzt wie z.B. Lagerflächen, Baustellen

einrichtungsflächen, Zuwegungen, Treppen, Stege, Gerüste, Sozialräume oder dgl. so sind

diese entsprechend den gültigen Vorschriften herzustellen. Die regelmäßige Wartung und

Unterhaltung obliegen dem AN oder einer vom AN bestellten dritten Person. Die

Einrichtungen sind auf die örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse entsprechend den

zuständigen Bestimmungen und Verordnungen abzustimmen und auszulegen.

3.8.6 Anzuwendende Arbeitsschutzbestimmungen

Es werden folgende Bestimmungen zugrunde gelegt:

• 92 / 57 / EWG - Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

• Baustellenverordnung BaustellV

• Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 30 von 35

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• Gefahrstoffverordnung GefStoffV

• Alle gültigen UVV'en, Technische Regeln und DIN-Normen

Die Einhaltung der Vorschriften unterliegt dem einzelnen Auftragnehmer.

4 Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte

Ausführungsunterlagen

4.1.1 Pläne

  • Meistereikarte SM Celle.

  • Verkehrszeichenpläne (nur für die Kalkulation nicht zur Ausführung).

  • Muster- Umleitungsplan und Muster Schilderskizzen (nur zur Kalkulation nicht zur

Ausführung).

4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Ausführungsunterlagen

Vor der schriftlichen Auftragserteilung muss vom AN eine nachvollziehbare Urkalkulation

der eigenen Leistungen sowie von sämtlichen mit wesentlichen Leistungen am Bau

beteiligten Firmen hinterlegt werden. Hierbei sind die Leistungen zumindest nach den

Kostengruppen Lohn, Material, Gerät aufzuschlüsseln und mit Leistungsansätzen je

Zeiteinheit zu versehen. Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die

Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für

erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)

ist nach Aufforderung einzureichen.

Weiterhin sind vor Aufnahme der Arbeiten bzw. während der Arbeiten vorzulegen:

  • Verkehrsbehördliche Anordnungen.

  • Erläuterung des Bauablaufes vor Baubeginn.

  • Tagesberichte

Der AN hat der örtlichen Bauüberwachung täglich Tagesberichte zu übergeben, aus denen

u. a. die genaue Leistung zu ersehen ist. Der Bauleiter des AN und sein Vertreter sind vor

Beginn der Arbeiten dem AG schriftlich zu benennen. Ein Wechsel ist dem AG

unverzüglich mitzuteilen.

Sind die Unterlagen nicht zeitgerecht eingereicht, behält sich der AG vor, die Arbeiten zu

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verbieten bzw. einstellen zu lassen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des

AN.

Alle angeforderten Nachweise, Referenzen und sonstige Unterlagen, ob im Angebot oder

nachgefordert, müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.

4.2.1 Erläuterung des Bauablauf, ggf. Einsatz von Spezialgeräten

Der Bauablauf der im Abrufschreiben genannten Streckenabschnitte, ist der Straßen-

meisterei Celle sowohl mündlich als auch schriftlich mitzuteilen. Der SM Celle ist für die

einzelnen Streckenabschnitte mit Datum der Beginn und das Ende der Arbeiten, sowie

unter welcher Verkehrssicherung die Arbeiten in den einzelnen beauftragten

Streckenabschnitten ausgeführt werden mitzuteilen. Der geplante Einsatz von Spezial-

geräten ist dem AG vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Die Erstellung und Übermittlung der Unterlagen bzgl. des Bauablauf sowie der Verkehrs-

sicherung werden nicht gesondert Vergütet.

4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan

Entfällt.

4.2.3 Bauablaufplan

Entfällt.

4.2.3.1 Wesentliche Vorgänge im Allgemeinen

• Baustellen einrichten und -räumen

• Erstellen von Verkehrszeichenpläne, Umleitungsplan/ Pläne und Schilder-skizzen.

• Beantragen der verkehrsbehördlichen Anordnungen bei der zuständigen unteren

Verkehrsbehörde.

• Verkehrssicherung.

• Verkehrssicherung mit Lichtsignalanlage (Lichtsignalanlage mit Festzeitensteuerung

sowie die Möglichkeit beide Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu

schalten).

• Totholz entfernen.

• Lichtraumprofilschnitt.

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• Stamm- und Stockaustriebe entfernen

4.2.4 Nachträge, Rechnungen, Abnahmen

Nachtragsangebote

Nachtragsangebote müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

• Anspruchsgrundlage gem. VOL/B, mit eingehender Begründung.

• Erschöpfende Leistungsbeschreibung und Ausführungsort.

• Hinweise auf Teile der Urkalkulation Haupt- und Nachunternehmer.

• Leistungsansätze in Menge je Zeiteinheit.

• Nachweise der Preise von Baustoffen und Transportkosten.

Nachträge sind dem AG rechtzeitig vor der Ausführung anzukündigen.

Eventuell anfallende Kosten für das Aufstellen eines Nachtrags-LV’s sind bei der An-

kündigung zu berücksichtigen. Hierdurch wird dem AG eröffnet das Nachtrags-LV selbst zu

erstellen. Unterbleibt die Ankündigung dieser zuvor genannten Leistung, werden

Mehrkosten hierfür nicht gesondert vergütet.

Bauabrechnung / Aufmaße

Für die Abrechnung gilt VOL/B und VOL/C. Die Kosten aller erforderlicher Leistungen,

Nebenleistungen, Lieferungen und Transporte sind in die Einheitspreise des LV einzu-

rechnen, wenn sie dort nicht einzeln und gesondert aufgeführt sind. Ausgenommen hiervon

sind Leistungen und Lieferungen, die ausdrücklich vom AG beigestellt sind. Die Aufmaße

haben der HVA L-StB und der ZVB/E-STB zu entsprechen. Gemäß VOL/B werden

Abschlagszahlungen erst geleistet, wenn der abgerechnete Umfang der Bauleistung

vollständig durch gemeinsame Aufmaße, Wiegescheine oder dgl. und die zugehörigen

Mengenermittlungen nachgewiesen wird. Vorläufige Mengen (Schätzwerte) sind nur

Absprache mit dem Auftraggeber in Ansatz zu bringen. Aufmaße, Wiegescheine und

andere Nachweise sowie die zugehörigen Mengenermittlungen sind Bestandteil der

vertragsgemäßen Leistung. Die Abnahme der Leistungen kann daher erst dann erfolgen,

wenn diese Unterlagen für sämtliche Leistungen, auch für Nachträge, vorliegen.

Es sind ein Bestands- und ein gesonderter Abrechnungsplan zu erstellen. Wie in der

Leistungsbeschreibung beschrieben.

Zwischenabnahme

Die bauaufsichtliche Abnahme umfasst die Ordnungsmäßigkeit der Ausführung, ins-

besondere Feststellung der statischen, konstruktiven und in allgemein technischer Hinsicht Ausführungsbeschreibung VOL_GB-VER 01/25 Seite 33 von 35

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richtigen Ausführung. Sind Teilleistung besonders abzunehmen, weil sie für Sicherheit der

Bauten besondere Bedeutung haben, bzw. geforderte Bauteileigenschaften gem.

technischen Vorschriften nachzuweisen, darf an den entsprechenden Bauteilen erst

weitergearbeitet werden, wenn die Abnahme erfolgt ist. Bei jeder Abnahme müssen alle

erforderlichen Nachweise wie z.B. Protokolle über Verdichtungs- und

Festigkeitsnachweise, Gütenachweise für Baustoffe vollständig vorliegen. Werden fertig

gestellte Teilleistungen freigegeben damit nachfolgende Leistungen ausgeführt werden

können, gilt dies nicht als Abnahme nach der VOL/B.

Von den Freigaben der aufgeführten Teilleistungen durch die örtliche Bauüberwachung

oder anderen Beauftragten Personen des AG sind Protokolle anzufertigen und diese mit

den entsprechenden Unterschriften der Personen, die die technischen Abnahmen

durchgeführt haben versehen dem AG jeweils in dreifacher Ausfertigung auszuhändigen.

Schlussabnahme

Nach Beendigung der gesamten Arbeiten ist die Schlussabnahme (gem. VOL/B) vom

Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Sämtliche Kosten einschl. Vorhalten der Ver-

kehrssicherung sind bei der Preisermittlung zu berücksichtigen und in die in die ent-

sprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Spätestens zur Schlussabnahme müssen alle, gem. der einschlägigen technischen

Vorschriften, erforderlichen Nachweise, wie z. B. Ergebnisse der Kontrollprüfungen,

Eigenüberwachungsprüfungen etc. sowie sonstige Gütenachweise vollständig vorliegen.

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die

Vertragsbestandteil werden

5.1 Auflistung der anzuwendenden “Zusätzlichen Technischen

Vertragsbedingungen“ mit ihrem Ausgabedatum

TitelKurztitelAusgabeFGSV- Nr.ARS-Nr.
Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische BauwerkeEBV2021R 206108/2023
Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Landschaftsarbeiten im StraßenbauZTV La-StB 18201822415/2019
Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und BrückenbauZTV Verm-StB 01200124718/2001
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im StraßenbauZTV Ew-StB 14201459809/2014
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im StraßenbauZTV E-StB 17201759917/2017
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau ländlicher WegeZTV-LW 16Ausgabe 2016675

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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für ZTV-ING 2021 782/1 16/2021 Ingenieurbauten

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - AsphaltbauweisenZTV BEA-StB 09/132009 Fass. 201379805/2014
Richtlinie für die Anlage von Straßen; Teil: EntwässerungRAS-EW200553921/2005
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für BaumpflegeZTV- Baumpflege2017
Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - Anforderungen an die stoffl. Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Techn. Regeln Nr. 20LAGA M 20Vorb. 2012 Teil I 2003
Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall - Anforderungen an die stoffl. Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Techn. Regeln - Teil II: Technische Regeln für die Verwertung - 1. Bodenmaterial und sonstige mineralische AbfälleTR Boden05.11.2004
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an StraßenZTV SA 97199736917/2009
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Sicherungsarbeiten an StraßenZTV SA 97199736917/2009
Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an StraßenRSA 21202137024/2021

5.2 Regelwerke

  • DIN 18919 und DIN 18920

  • R SBB (Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei

Baumaßnahmen)

  • Bundesnaturschutzgesetz/ NABGNatSchG

  • Bundeswaldgesetz/ NWaldLG

  • Baumschutzverordnung und- Satzung (falls vorhanden).

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Massenzusammenstellung WICHTIGER HINWEIS ZU DEN MASSENANGABEN: „Die angegebenen Mengen stellen Annahmen/ statistische Näherungen dar und dienen nur der rechnerischen Vergleichbarkeit der Angebote; sie sind unverbindlich! Der Preis geht mit 100% in die Angebotswertung ein. Der Preis wird ermittelt durch Multiplikation der im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise mit den hier dargestellten Vordersätzen. Vertragsbestandteil und somit Grundlage für die Abrechnung werden die im Leistungsverzeichnis anzugebenden Einheitspreise. Der Einheitspreis für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ist unabhängig von der genannten Anzahl möglicher Einsätze zu kalkulieren. Abweichungen bezüglich der tatsächlich zur Ausführung kommenden Leistungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Änderung des Einheitspreises.“ Massenzusammenstellung / Wertungsmatrix Bezeichnung der Maßnahme: Baumpflege SM Celle 2027- 2028
OZBeschreibungEinheitMenge geschätzt
00Bundesstraße
00.00Baustelle einrichten und räumen
00.00.0001Baustelle einrichtenSt10
00.00.0002Baustelle räumenSt10
00.01Verkehrssicherung
00.01.0001Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.1d1
00.01.0002Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.2d1
00.01.0003Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 2.1d70
00.01.0004Verkehrssicherung nach VZ- Plan C I / 4.1d2
00.01.0005Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 4.1d5
00.01.0006Transp. LSA f. Engst. aufb. u. abb.d5
00.01.0007Transport. Lichtsignalanlage vorh.d5
00.01.0008U- Plan erstellen und einreichen.St1
00.01.0009Verkehrss. kürzer.Dauer aufst.St1
00.01.0010Verkehrss. kürzer. Dauer vorh.d1
00.01.0011Verkehrss. läng.Dauer aufst.UmleitungsstreckeSt1
00.01.0012Verkehrss. läng. Dauer vorh. Umleitungsstrecked1
00.01.0013Verkehrsschild aufb., abb., vorh.St1
00.01.0014Verkehrstafel aufb., abb., vorh.St1
00.01.0015Kontrolle d. Verkehrss. a. Uml.str.d1
00.02Totholz am Baum entfernen
00.02.0001Baumhöhe ü.10-15mSt80
00.02.0002Baumhöhe ü.15-20mSt450
00.02.0003Baumhöhe ü.20mSt400
00.03Lichtraumprofilschnitt
00.03.0001Lichtraumprofilschnitt durchführenSt300

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OZBeschreibungEinheitMenge geschätzt
00.04Entfernen Stamm u. Stockaustriebe
00.04.0001Stammdurchmesser bis 0,16m.St10
00.04.0002Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m.St80
00.04.0003Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m.St400
00.04.0004Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m.St100
00.04.0005Stammdurchmesser bis 0,16m.LindeSt10
00.04.0006Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m.LindeSt10
00.04.0007Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m.LindeSt10
00.04.0008Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m. LindeSt10
00.05SiGeKo
00.05.0001SiGe-Koordinator stellen.Psch1
01Landesstraße
01.00Baustelle einrichten und räumen
01.00.0001Baustelle einrichtenSt30
01.00.0002Baustelle räumenSt30
01.01Verkehrssicherung
01.01.0001Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.1d2
01.01.0002Verkehrssicherung nach VZ- Plan B IV/ 2.2d2
01.01.0003Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 2.1d140
01.01.0004Verkehrssicherung nach VZ- Plan C I / 4.1d2
01.01.0005Verkehrssicherung nach VZ- Plan C II / 4.1d5
01.01.0006Transp. LSA f. Engst. aufb. u. abb.d5
01.01.0007Transport. Lichtsignalanlage vorh.d5
01.01.0008U- Plan erstellen und einreichen.St1
01.01.0009Verkehrss. kürzer.Dauer aufst.St1
01.01.0010Verkehrss. kürzer. Dauer vorh.d4
01.01.0011Verkehrss. läng.Dauer aufst.UmleitungsstreckeSt1
01.01.0012Verkehrss. läng. Dauer vorh. Umleitungsstrecked4
01.01.0013Verkehrsschild aufb., abb., vorh.St1
01.01.0014Verkehrstafel aufb., abb., vorh.St1
01.01.0015Kontrolle d. Verkehrss. a. Uml.str.d4
01.02Totholz am Baum entfernen
01.02.0001Baumhöhe ü.10-15mSt250
01.02.0002Baumhöhe ü.15-20mSt1.300
01.02.0003Baumhöhe ü.20mSt650
01.03Lichtraumprofilschnitt
01.03.0001Lichtraumprofilschnitt durchführenSt1.200
01.04Entfernen Stamm u. Stockaustriebe
01.04.0001Stammdurchmesser bis 0,16m.St15
01.04.0002Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m.St360
01.04.0003Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m.St850
01.04.0004Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m.St130
01.04.0005Stammdurchmesser bis 0,16m.LindeSt10
01.04.0006Stammdurchmesser 0,16m bis 0,32m.LindeSt10
01.04.0007Stammdurchmesser 0,32m bis 0,64m.LindeSt10
01.04.0008Stammdurchmesser 0,64m bis 1,28m. LindeSt10
01.05SiGeKo
01.05.0001SiGe-Koordinator stellen.Psch1

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Leistungsverzeichnis

  • Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche -
Die im Leistungsverzeichnis mit Standardleistungs- Nummer(StL-Nr )
gekennzeichneten Beschreibungen der Teilleistungen (OZ)s ind nachstehend

aufgeführten Leistungsbereichen des STLK/ R LK entnommen.

Bei Nutzung der elektronischen Fassung des STLK-
bzw. -e insicht nur bei Verwendung des AVA-Programmsystems des Auftraggebers gewährleistet werden.
ei Widersprüchen gilt der Wortlaut im Langtext-Verzeichnis der Aufforderung zur Angebotsabgabe .
Projekt:9 13542B etriebsdienst B-S tr SM CEL25f
VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
LB-N r .LeistungsbereichA usgabe
19.101B AUSTELLENEINR.,B AUBEGL.L EISTUNGEN0 9/19
21.105V ERKEHRSSICHERUNG AN ARBEITSSTELLEN06/21

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Inhaltsverzeichnis

Projekt:9 13542B etriebsdienst B-S tr SM CEL25f
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LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
TitelB ezeichnungS eite
00.Bundesstraßen........................................................................................................................... 3
00.00.B austelle einrichten und räumen. .............................................................................................. 3
00.01.V erkehrssicherung..................................................................................................................... 4
00.02.T otholz am Baum entfernen....................................................................................................... 9
00.03.L ichtraumprofilschnitt. ..............................................................................................................10
00.04.E ntfernen Stamm u.Stockaustriebe........................................................................................11
00.05.S iGeKo.....................................................................................................................................14
01.Landesstraße...........................................................................................................................16
01.00.B austelle einrichten und räumen. ............................................................................................16
01.01.V erkehrssicherung...................................................................................................................17
01.02.T otholz am Baum entfernen.....................................................................................................22
01.03.L ichtraumprofilschnitt. ..............................................................................................................23
01.04.E ntfernen Stamm u.Stockaustriebe........................................................................................24
01.05.S iGeKo.....................................................................................................................................28
Z usammenstellung................................................................................................................... 29

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OZS tL- NrM enge AEEP in EURGB in EUR
  1. Bundesstraßen

00.00. B austelle einrichten und räumen

Hinweis zur OZ00.00.0001.
Vergütung nach Straßenzügen pro Ab
00.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00 St. ...........,. ............. ,..
B austelle einrichte
Geräte,W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel ,d ie zur
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforde
lich sind,auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüt
wird-betriebsfertig aufstellen einschl .d er dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen
herstellen.B aubüros, Unterkünfte, Werkstätten,
schuppen und dgl . ,soweit erforderlich, antransportie
ren ,aufbauen und einrichten.Strom - ,Wasser-,Fern
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und d
für die Baustelle, s oweit erforderlich, herstellen .Bei
Bedarf Lagerplätze,s onstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen.Oberbodenarbeite
einschl.B eseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein-
richtung,s oweit erforderlich,ausführen. F lächen be -
schaffen,s ofern die vom AG zur Verfügung gestellte
nicht ausreichen. K osten für Vorhalten, U nterhalten und
Betreiben der Geräte, A nlagen und Einrichtunge
einschl.M ieten,Pacht , Gebühren unddgl .w erden nicht
mit dieser Position,sondern mit den Einheitspreisen
der betreffenden Teilleistungen vergütet. S oweit nich
für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind,g ilt die Position für alle Leistunge
dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses.
Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
Hinweis zur OZ00.00.0002.
Vergütung nach Straßenzügen pro Ab
00.00.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00 St. ...........,. ............. ,..
B austelle räumen
Baustelle von allen Geräten,A nlagen,E inrichtungen un
dgl .r äumen.Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. S oweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
sind, gilt die Position für alle Leistungen dieses Abschnittes
des Leistungsverzeichnisses..

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OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR

Z wischensumme 00.00. . ..........., . .

00.01. V erkehrssicherung

Hinweis zur OZ00.01.0001.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
00.01.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben abbauen undumsetzen. Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ Nummer B IV/2.1
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max50,00m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4Std.b is8Std
Bei Tageslicht.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden
nicht gesondert Vergütet
Hinweis zur OZ00.01.0002.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
00.01.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben,abbauen undumsetzen . Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ Nummer B IV/2.2
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max200,00 m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4Std.b is8Std
Bei Tageslicht.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden
nicht gesondert Vergütet

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OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
Hinweis zur OZ00.01.0003.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
00.01.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben, abbauen undumsetzen.Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/N ummer C II/ 2
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max50,00m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über4 Std.b is8Std
Bei Tageslicht.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG

en

einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen .
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd
nicht gesondert Vergütet
Hinweis zur OZ00.01.0004.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
00.01.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben, abbauen undumsetzen.Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/N ummer C I/ 4 .
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max50,00m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über4 Std.b is8Std
Bei Tageslicht.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG

en

einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen .
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd
nicht gesondert Vergütet
Hinweis zur OZ00.01.0005.
bis OZ.00.01.0007
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .

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OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erk. s ich .k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten, warten, instand
setzen,b etreiben,abbauen undumsetzen .Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/N ummer C II/ 4
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max200,00
Gesamtdauer der Verkehrsführung über4 Std. b is8Std
Bei Tageslicht
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen . Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd
nicht gesondert Vergütet
00.01.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
T ransp. L SA f.E ngst .a ufb .u . abb
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)f ür Engstelle
einschließlich Energieversorgung aufbauen,
nehmen und abbauen.V orhalten, K ontrolle,Wartung, I n
standsetzung ,Betreiben und umsetzen werden gesondert vergütet .
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H .d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau,
LSA Typ B,F estzeitsteuerung
Verbindung nach Wahl des A
Entfernung der Signalgeberstandorte bis250,00m
Energieversorgung nach Wahl des AN .
Mit Steuerung für Festzeitensteuerung sowie die Möglichkeit beide

Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu schalten

Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag
plan, Berechnungen,Z wischenzeitenmatrix ,Signalzeite
plan erstellen .
00.01.0007.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
T ransport.Lichtsignalanlage vorh
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)v orhalten,
ten,i nstand setzen,betreiben und umsetzen . Vorübergehende Ver
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle ist mit einzukalkulieren und wird nichtgesondert vergütet
Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben.
Hinweis zur OZ00.01.0008
bis OZ0 0.01.0015
zeitweilige Vollsperrung

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OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.01.0008.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............. ,..
U- Plan erstellen und einreichen.
U- Plan erstellen und einreichen.
Umleitungsplan und Schilderskizzen( siehe Muster - Umleitungsplan
und Muster -Schilderskizzen)erstellen und bei der zuständigen
Verkehrsbehörde einreichen
Die Beschilderung der Bedarfsumleitungsstrecken BAB bleiben in den
Verkehrszeichenplänen für die Umleitungsstrecken unberücksichtigt,d a
diese bei Bedarf(U nfall etc .)i m vorhandenen ausgeschilderten
Straßenverlauf für den Verkehr freigegeben werden müssen
00.01.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............. ,..
V erkehrss.kürzer.Dauer aufst .

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

aufstellen und beseitigen.V orhalten, W arten und
Betreiben werden gesondert vergütet . Vorübergehende S
cherungsmaßnahmen durchführen.V orübergehende Markie -
rung,t ransportable Lichtsignalanlage, bauliches Leit-
element und transportable Schutzeinrichtung werden ge -
sondert vergütet .7 0v. H.der Pauschale werden nach be-
triebsfertigem Aufstellen,der Rest nach Beseitigen
vergütet .
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach Verkehrszeichenplan VZ-Plan1.1oder VZ-Plan 1.
und genehmigten U -Plan aus Pos .00.01.0008 .
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG a
ßer Kraft und wieder in Kraft setzen
Kontrolle gem.Z TV -
cherung wird gesondert vergütet
00.01.0010.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erkehrss.kürzer.Dauer vorh.

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

vorhalten,warten und betreiben .Vorübergehende Siche-
rungsmaßnahmen durchführen.Die Vergütung erfolgt na
der vom AG festgelegten Einsatzzei
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach Verkehrszeichenplan VZ-Plan1.1oder VZ-Plan 1.
und genehmigten U- Plan aus Pos .00.01.0008 .
Für Bauphase" Sperrabschnitt morgens in Kraft setzen und abends außer
Kraft setzen"
00.01.0011.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............. ,..
V erkehrssicherung läng. Dauer aufst .

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer

aufstellen und beseitigen.V orhalten, W arten und
Betreiben werden gesondert vergütet . Vorübergehende S
cherungsmaßnahmen durchführen.V orübergehende Markie -
rung,t ransportable Lichtsignalanlage, bauliches Leit-

... Forts . 00.01.0011 .

Druckdatum: Seite : 7

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LV:323457Baumpflege SM Celle 2027- 2028
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0011.Forts....
element und transportable Schutzeinrichtung werden ge -
sondert vergütet .7 0v. H . der Pauschale werden nach be
triebsfertigem Aufstellen , der Rest nach Beseitigen
vergütet .
Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke
Nach Verkehrszeichenplan genehmigterU- Plan aus Position00.01.0008.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG au-
ßer Kraft und wieder in Kraft setze
Kontrolle gem.ZTV- SA für die gesamte Arbeitsstellens

cherung wird gesondert vergütet.

00.01.0012.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............,. ............. ,. .
V erkehrssicherung läng .Dauer vorh.

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer

vorhalten, warten und betreiben . Vorübergehende Siche-
rungsmaßnahmen durchführen. Die Vergütung erfolgt nach
der vom AG festgelegten Einsatzz
Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke
Nach Verkehrszeichenplan genehmigterU- Plan aus Position00.01.0008.
Hinweis zur OZ00.01.001
für weiträumigere Umleitungstreck
00.01.0013.21.105/208.92.20.03.99 TA1,00St. ...........,..............,. .
V erkehrsschild aufb., a bb ., v orh
Verkehrsschild aufbauen,vorhalten, warten, i nstan
setzen und abbauen.Aufstellvorrichtung nach statischen
Erfordernissen.V orübergehende Verkehrssicherungsma
ßnahmen durchführen. D ieKontrolle wird gesonder
vergütet .
Verkehrsschild 'VZ455.1-10 in Verbindung mit VZ 455.1-11
sowie VZ4 55.1-20in Verbindung mit VZ455.1-21 .
Größe2.

Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .

Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,00 m .
Einsatzzeit 'bis zu 8Tage '
Hinweis zur OZ00.01.001
für weiträumigere Umleitungsstrec
00.01.0014.21.105/245.92.40.02.99 TA1,00St. ...........,..............,. .
V erkehrstafel aufb.,abb . ,v orh.
Verkehrstafel aufbauen , vorhalten,w arten, instand set-
zen und abbauen. Aufstellvorrichtung nach statischen
und konstruktiven Erfordernissen .Vorübergehende Ve

...F orts. 0 0.01.0014.

Druckdatum: Seite : 8

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LV:323457Baumpflege SM Celle 2027-2028
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
00.01.0014.Forts....
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle
wird gesondert vergütet.
Verkehrstafel 's iehe Muster Umleitungsplan Schilderskizzen-Muster '
Größe über2 ,00bis4 ,00
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 , Aufbau C
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche= 2 ,00 m .
Einsatzzeit 'bis zu8 Tage '
00.01.0015.21.105/910.211 ,00d............, ... ..........., . .
K ontrolle d. Verkehrss. a. Uml. str .
Kontrolle der temporären Verkehrsschilde
henden Markierungen, t ransportablen Lichtsignalanlage
baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein -
richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV -SA durch
ren .
rung zu erfassen und zu dokumentieren .Arbeits- u
Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit
zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich,
mal täglich.

Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla- gen des AG.

Z wischensumme 00.01. . ..........., . .

00.02. T otholz am Baum entfernen

00.02.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
T otholz am Baum entfer
Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To
und gebrochene Äste ab 3cm Durchmesser abschneide
vorhandene Überwallungen erhalten.
nach Stück Baum .
Baumstandort0,50m bis 10,00 mvom Fahrbahnrand . Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,h inter Geh und Radweg
Schutzplanken,wasserführende Gräben.
Baumhöhe über1 0,00 m bis 1 5,00m .
Kronendurchmesser über1 0,00m bis1 5,00 m .
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße, Geh-u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
00.02.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
T otholz am Baum entfer
Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To
und gebrochene Äste ab 3cm Durchmesser abschneide
vorhandene Überwallungen erhalten.
nach Stück Baum .

...F orts. 0 0.02.0002.

Druckdatum: Seite : 9

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LV:323457B aumpflege SM Celle2027- 2028
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.02.0002.Forts. ...
Baumstandort0,50m bis 10,00 mvom Fahrbahnrand .Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,h inter Geh und Radwege
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Baumhöhe über 1 5,00m bis2 0,00
Kronendurchmesser über1 5,00m.
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße,Geh- u
einzukalkulieren .
00.02.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............. , ..
T otholz am Baum entferne
Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen .Tote
und gebrochene Äste ab 3cm Durchmesser abschneiden
vorhandene Überwallungen erhalten. Abgerechnet wir
nach Stück Baum .
Baumstandort0,50m bis 10,00 mvom Fahrbahnrand .Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,h inter Geh und Radwege
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Baumhöhe über 2 0,00m .
Kronendurchmesser über1 5,00
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße,Geh- u
einzukalkulieren .

Z wischensumme 00.02. . ..........., . .

00.03. L ichtraumprofilschnitt

00.03.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............. , ..
L ichtraumprofilschnitt durchführ
Lichtraumprofilschnitt durchführen.Äste erforderli -
chenfalls auf Zugast einkürzen oder auf Astring
absägen.
Abgerechnet wird nach Stück Baum
Höhe des Lichten Raumes an der Fahrbahnseite=6 ,50 m
an der Fahrbahnabgewandten Seite: ü ber Radwegen (4,00m) ,
über landwirtschaftliche Flächen( 6,00m ), u nd über Gärten( 4,50m) .
Breite des seitlichen Sicherheitsraumes gemessen vo
der Fahrbahnrandmarkierung=1 ,00m .
Starkäste bzw .G robäste bei schwach abschottenden Baumarten sind
nicht zu entfernen oder einzukürzen. Das Lichtraumprofil ist in diesen Fall
bis Grobast-, bei schwach abschottenden Baumarten bis
Schwachaststärke, h erzustellen .
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße,Geh- u
einzukalkulieren .

Druckdatum: Seite : 1 0

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VE:3 23457Baumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457Baumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrM enge AEEP in EURGB in EUR

Z wischensumme 00.03. . ..........., . .

00.04. E ntfernen Stamm u . S tockaustriebe

00.04.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00 St. ...........,. ............. , ..
S tammdurchmesser bis
Stammdurchmesser bis0 ,16
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem. Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche, Roteiche,P appel,A horn, B irke, Esche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00mvom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen, h i
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser bis0 ,16m .
Stamm:einstämmig/mehrstämm
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( 3-6
Wundstellen ohne Wundversorgun
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Stück Bau
Die Reinigung der Straße,Geh -u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
00.04.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00 St. ...........,. ............. , ..
S tammdurchmesser0 ,16m bis 0,32m .
Stammdurchmesser0 ,16m bis 0 ,32m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem. Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche, Roteiche,P appel, A horn, B irke,E sche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00mvom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen, h i
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,16m bis 0 ,3
Stamm:einstämmig/mehrstämm
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz ( 3-6
Wundstellen ohne Wundversorgun
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Stück Bau
Die Reinigung der Straße,Geh -u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .

Druckdatum: Seite : 1 1

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VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL- NrM enge AEEP in EURGB in EUR
00.04.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............., ..
S tammdurchmesser0 ,32m bis0 ,64m
Stammdurchmesser0 ,32m bis0,64m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche ,Roteiche,P appel , Ahorn, Birke,Esche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräbe
Stammdurchmesser0 ,32m bis 0,64
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m)
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
00.04.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............., ..
S tammdurchmesser0 ,64m bis1 ,28m
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche ,Roteiche,P appel , Ahorn, Birke,Esche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräbe
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m)
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .
Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.
Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
Hinweis zur OZ00.04.0005.
bis OZ0 0.04.0008
Linde

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VE:3 23457Baumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457Baumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
00.04.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ..........., . ............., ..
S tammdurchmesser bis0 ,16m
Stammdurchmesser bis0 ,16m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräbe
Stammdurchmesser bis0 ,16m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
00.04.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ..........., . ............., ..
S tammdurchmesser0 ,16m bis0 ,32m
Stammdurchmesser0 ,16m bis 0,32m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräbe
Stammdurchmesser0 ,16m bis 0,32
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherhe
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
00.04.0007.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ..........., . ............., ..
S tammdurchmesser0 ,32m bis 0 ,64m
Stammdurchmesser0 ,32m bis0 ,64m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
...F orts.0 0.04.0007.

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LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
00.04.0007.Forts. ...
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,32m bis 0,64m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
00.04.0008.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
S tammdurchmesser0 ,64m bis1 ,28m.
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .

Z wischensumme 00.04. . ..........., . .

00.05. S iGeKo

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LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
00.05.0001.19.101/5281 ,00P schx xxxxx, xx............, . .
S iGe-Koordinator stellen.
Sicherheits-u nd Gesundheitsschutzkoordinator während
der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB30und Unter -
lagen des AG stellen.

Z wischensumme 00.05. . ..........., . .

Z wischensumme 00. ............, . .

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OZS tL- NrM enge AEEP in EURGB in EUR
  1. Landesstraße

01.00. B austelle einrichten und räumen

Hinweis zur OZ01.00.0001.
Vergütung nach Straßenzügen pro Ab
01.00.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00 St. ...........,. ............., ..
B austelle einrichte
Geräte,W erkzeuge und sonstige Betriebsmittel ,d ie zur
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforde
lich sind,auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergüt
wird-betriebsfertig aufstellen einschl .d er dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen
herstellen.B aubüros, Unterkünfte, Werkstätten,
schuppen und dgl . ,soweit erforderlich, antransportie
ren ,aufbauen und einrichten.Strom - ,Wasser-,Fern
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und d
für die Baustelle, s oweit erforderlich, herstellen .Bei
Bedarf Lagerplätze,s onstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen.Oberbodenarbeite
einschl.B eseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein-
richtung,s oweit erforderlich,ausführen. F lächen be -
schaffen,s ofern die vom AG zur Verfügung gestellte
nicht ausreichen. K osten für Vorhalten, U nterhalten und
Betreiben der Geräte, A nlagen und Einrichtunge
einschl.M ieten,Pacht , Gebühren unddgl .w erden nicht
mit dieser Position,sondern mit den Einheitspreisen
der betreffenden Teilleistungen vergütet. S oweit nich
für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind,g ilt die Position für alle Leistunge
dieses Abschnittes des Leistungsverzeichnisses.
Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
Hinweis zur OZ01.00.0002.
Vergütung nach Straßenzügen pro Ab
01.00.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00 St. ...........,. ............., ..
B austelle räumen
Baustelle von allen Geräten,A nlagen,E inrichtungen un
dgl .r äumen.Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. S oweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
sind, gilt die Position für alle Leistungen dieses Abschnittes
des Leistungsverzeichnisses..

Druckdatum: Seite : 1 6

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LV:323457B aumpflege SM Celle 2027-2028
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR

Z wischensumme 01.00. . ..........., . .

01.01. V erkehrssicherung

Hinweis zur OZ01.01.0001.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
01.01.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben abbauen undumsetzen. Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ Nummer B IV/2.1
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max50,00m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4Std.b is8Std
Bei Tageslicht.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden
nicht gesondert Vergütet
Hinweis zur OZ01.01.0002.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
01.01.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . ............. ,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben,abbauen undumsetzen . Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/ Nummer B IV/2.2
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max200,00 m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4Std.b is8Std
Bei Tageslicht.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werden
nicht gesondert Vergütet

Druckdatum: Seite : 1 7

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LV:323457B aumpflege SM Celle 2027-2028
OZS tL -NrM engeAEEP in EURGB in EUR
Hinweis zur OZ01.01.0003.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
01.01.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . .............,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben, abbauen undumsetzen.Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/N ummer C II/ 2
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max50,00m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über4 Std.b is8Std
Bei Tageslicht.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG

en

einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen .
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd
nicht gesondert Vergütet
Hinweis zur OZ01.01.0004.
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .
01.01.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . .............,. .
V erk. s ich.k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten,warten,instand
setzen,b etreiben, abbauen undumsetzen.Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/N ummer C I/ 4 .
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max50,00m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über4 Std.b is8Std
Bei Tageslicht.

Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG

en

einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen .
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd
nicht gesondert Vergütet
Hinweis zur OZ01.01.0005.
bis OZ.01.01.0007
Die Vergütung erfolgt einmalig pro Einsatztag .

Druckdatum: Seite : 1 8

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LV:323457B aumpflege SM Celle 2027-2028
OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
01.01.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . .............,. .
V erk. s ich .k ürzerer Dauer durchf.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen,vorhalten, warten, instand
setzen,b etreiben,abbauen undumsetzen .Vorübergehende Verkehrs -
sicherungsmaßnahmen durchführen
Nach Verkehrszeichenplan Bezeichnung/N ummer C II/ 4
Für bewegliche Arbeitsstelle.
Länge des Arbeitsbereiches max200,00m
Gesamtdauer der Verkehrsführung über4 Std.b is8Std
Bei Tageslicht
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen.Erforder -
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter -
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen
Anfallende Gebühren sind mit einzukalkulieren und werd
nicht gesondert Vergütet
01.01.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . .............,. .
T ransp. L SA f.E ngst .a ufb .u . abb
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)f ür Engstelle
einschließlich Energieversorgung aufbauen
nehmen und abbauen.V orhalten, K ontrolle,Wartung, I n
standsetzung ,Betreiben und umsetzen werden gesondert vergütet .
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H .d es Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau,
LSA Typ B,F estzeitsteuerung
Verbindung nach Wahl des A
Entfernung der Signalgeberstandorte bis250,00m
Energieversorgung nach Wahl des AN .
Mit Steuerung für Festzeitensteuerung sowie die Möglichkeit beide

Ampeln gleichzeitig auf Rotphase per Handsteuerung zu schalten

Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallag
plan, Berechnungen,Z wischenzeitenmatrix, Signalzeite
plan erstellen .
01.01.0007.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . .............,. .
T ransport.Lichtsignalanlage vorh
Transportable Lichtsignalanlage (LSA)v orhalten,
ten,i nstand setzen,betreibenund umsetzen.Vorübergehende Ver-
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen.Die Kontrolle ist mit
einzukalkulieren und wird nicht gesondert Vergütet. .
Transportable LSA wie in Vorposition beschrieben.
Hinweis zur OZ01.01.0008
bis OZ0 1.01.0015
Tägliche Vollsperrun

Druckdatum: Seite : 1 9

[Seite 59]

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LV:323457B aumpflege SM Celle2027- 2028
OZS tL- NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.01.0008.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............., ..
U- Plan erstellen und einreichen.
U- Plan erstellen und einreichen.
Umleitungsplan und Schilderskizzen( siehe Muster - Umleitungsplan
und Muster -Schilderskizzen)erstellen und bei der zuständigen
Verkehrsbehörde einreichen
Die Beschilderung der Bedarfsumleitungsstrecken BAB bleiben in den
Verkehrszeichenplänen für die Umleitungsstrecken unberücksichtigt,d a
diese bei Bedarf(U nfall etc .)i m vorhandenen ausgeschilderten
Straßenverlauf für den Verkehr freigegeben werden müssen
01.01.0009.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............., ..
V erkehrss.kürzer.Dauer aufst .

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

aufstellen und beseitigen.V orhalten, W arten und
Betreiben werden gesondert vergütet . Vorübergehende S
cherungsmaßnahmen durchführen.V orübergehende Markie -
rung,t ransportable Lichtsignalanlage, bauliches Leit-
element und transportable Schutzeinrichtung werden ge -
sondert vergütet .7 0v.H.der Pauschale werden nach be-
triebsfertigem Aufstellen,der Rest nach Beseitigen
vergütet .
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach Verkehrszeichenplan VZ-Plan1.1oder VZ-Plan 1.
und genehmigten U- Plan aus Pos ..01.01.0008 .
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG a
ßer Kraft und wieder in Kraft setzen
Kontrolle gem.Z TV -
cherung wird gesondert vergütet
01.01.0010.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............, . .............,. .
V erkehrss.kürzer.Dauer vorh.

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

vorhalten,warten und betreiben .Vorübergehende Siche-
rungsmaßnahmen durchführen.Die Vergütung erfolgt na
der vom AG festgelegten Einsatzzei
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle .
Nach Verkehrszeichenplan VZ-Plan1.1oder VZ-Plan 1.
und genehmigten U- Plan aus Pos ..01.01.0008 .
Für Bauphase" Sperrabschnitt morgens in Kraft setzen und abends außer
Kraft setzen"
01.01.0011.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............., ..
V erkehrssicherung läng. Dauer aufst .

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer

aufstellen und beseitigen.V orhalten, W arten und
Betreiben werden gesondert vergütet . Vorübergehende S
cherungsmaßnahmen durchführen.V orübergehende Markie -
rung,t ransportable Lichtsignalanlage, bauliches Leit-

... Forts . 01.01.0011 .

Druckdatum: Seite : 2 0

[Seite 60]

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LV:323457Baumpflege SM Celle 2027- 2028
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
01.01.0011.Forts....
element und transportable Schutzeinrichtung werden ge -
sondert vergütet .7 0v. H . der Pauschale werden nach be
triebsfertigem Aufstellen , der Rest nach Beseitigen
vergütet .
Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke
Nach Verkehrszeichenplan genehmigterU- Plan aus Position01.01.0008.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG au-
ßer Kraft und wieder in Kraft setze
Kontrolle gem.ZTV- SA für die gesamte Arbeitsstellens

cherung wird gesondert vergütet.

01.01.0012.-- -- -- -- -- -- -- --1,00d............,. .............,. .
V erkehrssicherung läng .Dauer vorh.

Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer

vorhalten, warten und betreiben . Vorübergehende Siche-
rungsmaßnahmen durchführen. Die Vergütung erfolgt nach
der vom AG festgelegten Einsatzz
Verkehrssicherung an Umleitungsstrecke
Nach Verkehrszeichenplan genehmigterU- Plan aus Position01.01.0008.
Hinweis zur OZ01.01.001
für weiträumigere Umleitungstreck
01.01.0013.21.105/208.92.20.03.99 TA1,00St. ...........,.............., . .
V erkehrsschild aufb., a bb ., v orh
Verkehrsschild aufbauen,vorhalten, warten, i nstan
setzen und abbauen.Aufstellvorrichtung nach statischen
Erfordernissen.V orübergehende Verkehrssicherungsma
ßnahmen durchführen. D ieKontrolle wird gesonder
vergütet .
Verkehrsschild 'VZ455.1-10 in Verbindung mit VZ 455.1-11
sowie VZ4 55.1-20in Verbindung mit VZ455.1-21 .
Größe2.

Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 .

Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2 ,00 m .
Einsatzzeit 'bis zu 8Tage '
Hinweis zur OZ01.01.001
für weiträumigere Umleitungsstrec
01.01.0014.21.105/245.92.40.02.99 TA1,00St. ...........,.............., . .
V erkehrstafel aufb.,abb . ,v orh.
Verkehrstafel aufbauen , vorhalten,w arten, instand set-
zen und abbauen. Aufstellvorrichtung nach statischen
und konstruktiven Erfordernissen .Vorübergehende Ve

...F orts. 0 1.01.0014.

Druckdatum: Seite : 2 1

[Seite 61]

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LV:323457Baumpflege SM Celle 2027-2028
OZS tL- NrM engeAEEP in EURGB in EUR
01.01.0014.Forts....
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle
wird gesondert vergütet.
Verkehrstafel 's iehe Muster Umleitungsplan Schilderskizzen-Muster '
Größe über2 ,00bis4 ,00
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2 , Aufbau C
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche= 2 ,00 m .
Einsatzzeit 'bis zu8 Tage '
01.01.0015.21.105/910.211 ,00d............, ... ..........., . .
K ontrolle d. Verkehrss. a. Uml. str .
Kontrolle der temporären Verkehrsschilde
henden Markierungen, t ransportablen Lichtsignalanlage
baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein -
richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV -SA durch
ren .
rung zu erfassen und zu dokumentieren .Arbeits- u
Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit
zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich,
mal täglich.

Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla- gen des AG.

Z wischensumme 01.01. . ..........., . .

01.02. T otholz am Baum entfernen

01.02.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
T otholz am Baum entfer
Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To
und gebrochene Äste ab 3cm Durchmesser abschneide
vorhandene Überwallungen erhalten.
nach Stück Baum .
Baumstandort0,50m bis 10,00 mvom Fahrbahnrand . Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,h inter Geh und Radweg
Schutzplanken,wasserführende Gräben.
Baumhöhe über1 0,00 m bis 1 5,00m .
Kronendurchmesser über1 0,00m bis1 5,00 m .
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße, Geh-u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
01.02.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
T otholz am Baum entfer
Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen . To
und gebrochene Äste ab 3cm Durchmesser abschneide
vorhandene Überwallungen erhalten.
nach Stück Baum .

...F orts. 0 1.02.0002.

Druckdatum: Seite : 2 2

[Seite 62]

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VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027- 2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027- 2028
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR
01.02.0002.Forts. ...
Baumstandort0,50m bis 10,00 mvom Fahrbahnrand .Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,h inter Geh und Radwege
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Baumhöhe über 1 5,00m bis2 0,00
Kronendurchmesser über1 5,00m.
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße,Geh- u
einzukalkulieren .
01.02.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............. , ..
T otholz am Baum entferne
Totholz am Baum nach Unterlagen des AG entfernen .Tote
und gebrochene Äste ab 3cm Durchmesser abschneiden
vorhandene Überwallungen erhalten. Abgerechnet wir
nach Stück Baum .
Baumstandort0,50m bis 10,00 mvom Fahrbahnrand .Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,h inter Geh und Radwege
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Baumhöhe über 2 0,00m .
Kronendurchmesser über1 5,00
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße,Geh- u
einzukalkulieren .

Z wischensumme 01.02. . ..........., . .

01.03. L ichtraumprofilschnitt

01.03.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00S t. ..........., . ............. , ..
L ichtraumprofilschnitt durchführ
Lichtraumprofilschnitt durchführen.Äste erforderli -
chenfalls auf Zugast einkürzen oder auf Astring
absägen.
Abgerechnet wird nach Stück Baum
Höhe des Lichten Raumes an der Fahrbahnseite=6 ,50 m
an der Fahrbahnabgewandten Seite: ü ber Radwegen (4,00m) ,
über landwirtschaftliche Flächen( 6,00m ), u nd über Gärten( 4,50m) .
Breite des seitlichen Sicherheitsraumes gemessen vo
der Fahrbahnrandmarkierung=1 ,00m .
Starkäste bzw .G robäste bei schwach abschottenden Baumarten sind
nicht zu entfernen oder einzukürzen. Das Lichtraumprofil ist in diesen Fall
bis Grobast-, bei schwach abschottenden Baumarten bis
Schwachaststärke, h erzustellen .
Schnittgut nach Wahl des AN verwerten.
Die Reinigung der Straße,Geh- u
einzukalkulieren .

Druckdatum: Seite : 2 3

[Seite 63]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:9 13542Betriebsdienst B-S tr SM CEL 25f
VE:3 23457Baumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457Baumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrM enge AEEP in EURGB in EUR

Z wischensumme 01.03. . ..........., . .

01.04. E ntfernen Stamm u . S tockaustriebe

01.04.0001.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
S tammdurchmesser bis0 ,16m
Stammdurchmesser bis0 ,16m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche, Roteiche,P appel , Ahorn, Birke,Esche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser bis0 ,16m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m)
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
01.04.0002.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
S tammdurchmesser0 ,16m bis0 ,32m.
Stammdurchmesser0 ,16m bis 0,32m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche, Roteiche,P appel , Ahorn, Birke,Esche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,16m bis 0,32m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m)
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .

Druckdatum: Seite : 2 4

[Seite 64]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:9 13542B etriebsdienst B-S tr SM CEL 25f
VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrM enge AEEP in EURGB in EUR
01.04.0003.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............., ..
S tammdurchmesser0 ,32m bis0 ,64m.
Stammdurchmesser0 ,32m bis 0,64m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche, Roteiche,P appel , Ahorn, Birke,Esche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,32m bis 0,64m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m)
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
01.04.0004.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............., ..
S tammdurchmesser0 ,64m bis1 ,28m.
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Eiche, Roteiche,P appel , Ahorn, Birke,Esche.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m)
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .

Druckdatum: Seite : 2 5

[Seite 65]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:9 13542Betriebsdienst B-S tr SM CEL 25f
VE:3 23457Baumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457Baumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL- NrMengeAEEP in EURGB in EUR
Hinweis zur OZ01.04.0005 .
bis OZ.01.04.0008

Linde .

01.04.0005.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............., ..
S tammdurchmesser bis0 ,16m
Stammdurchmesser bis0 ,16m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser bis0 ,16m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
01.04.0006.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............., ..
S tammdurchmesser0 ,16m bis0 ,32m.
Stammdurchmesser0 ,16mbis 0,32m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,16mbis 0,32m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .

Druckdatum: Seite : 2 6

[Seite 66]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:9 13542B etriebsdienst B-S tr SM CEL 25f
VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrMengeAEEP in EURGB in EUR
01.04.0007.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
S tammdurchmesser0 ,32m bis0 ,64m.
Stammdurchmesser0 ,32m bis 0,64m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,32m bis 0,64m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .
01.04.0008.-- -- -- -- -- -- -- --1,00St. ...........,. ............. , ..
S tammdurchmesser0 ,64m bis1 ,28m.
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Entferung von Stamm-u nd Stockaustrieben gem .Z TV -Baumpflege2 017
unter Schonung der Rinde entfernen.
Austriebe an der Basis im Triebdurchmesser flach entfernen.
Baumart:Linde.
Baumstandort =0,50m bis1 0,00m vom Fahrbahnrand.Teilweise
auf Seitenstreifen ,Böschungen,
Schutzplanken,w asserführende Gräben
Stammdurchmesser0 ,64m bis 1,28m .
Stamm:einstämmig/mehrstämmig
Arbeitshöhe bis zum Kronenansatz (3-6m) .
Wundstellen ohne Wundversorgung
Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit/ E rleichterung
der Baumkontrolle
Einsatz von motorbetriebenen Freischneidern und Sägen ist nicht
zulässig .

Schnittgut der Verwertung nach Wahl des AN zuführen.

Abgerechnet wird nach Stück Baum
Die Reinigung der Straße,Geh- u nd Radwege ist mit
einzukalkulieren .

Z wischensumme 01.04. . ..........., . .

Druckdatum: Seite : 2 7

[Seite 67]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Langtext -/P reis- Verzeichnis

Projekt:9 13542B etriebsdienst B-S tr SM CEL25f
VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZS tL -NrM engeA EEP in EURGB in EUR

01.05. S iGeKo

01.05.0001.19.101/5281 ,00P schx xxxxx, xx............, . .
S iGe-Koordinator stellen.
Sicherheits-u nd Gesundheitsschutzkoordinator während
der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB30und Unter -
lagen des AG stellen.

Z wischensumme 01.05. . ..........., . .

Z wischensumme 01. ............, . .

Druckdatum: Seite : 2 8

[Seite 68]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung

Projekt:9 13542B etriebsdienst B-S tr SM CEL25f
VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZGB in EUR

LV 3 23457

  1. Bundesstraßen

00.00. B austelle einrichten und räumen . ..........., . .

00.01. V erkehrssicherung ............, . .

00.02. T otholz am Baum entfernen ............, . .

00.03. L ichtraumprofilschnitt . ..........., . .

00.04. E ntfernen Stamm u . Stockaustriebe ............ ,. .

00.05. S iGeKo ............, . .

S umme 00. . ..........., . .

  1. Landesstraße

01.00. B austelle einrichten und räumen . ..........., . .

01.01. V erkehrssicherung ............, . .

01.02. T otholz am Baum entfernen ............, . .

01.03. L ichtraumprofilschnitt . ..........., . .

01.04. E ntfernen Stamm u . Stockaustriebe ............ ,. .

01.05. S iGeKo ............, . .

S umme 01. . ..........., . .

Druckdatum: Seite : 2 9

[Seite 69]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - G B Verden

Langtext -/P reis- Verzeichnis Zusammenstellung

Projekt:9 13542B etriebsdienst B-S tr SM CEL25f
VE:3 23457B aumpflege SM Celle2027-2028
LV:323457B aumpflege SM Celle2027-2028
OZGB in EUR

LV 3 23457

  1. Bundesstraßen . ..........., . .

  2. Landesstraße ............, . .

Zusammenstellung des Angebotes

S umme der Abschnitte ( netto) ............, . .

A ngebotssumme ( netto) ............ ,. .

  • 1 9,00 v. H . U msatzsteuer ( MwSt ) ............, . .

A ngebotssumme ( brutto ) . ..........., . .

Das LV besteht aus den Seiten 1 bis 3 0

Druckdatum: Seite : 3 0

[Seite 70]

Abrufschreiben: Baumpflege SM Celle 2027-2028 (Lichtraumprofilschnitt, Totholz entfernen und Stamm und Stockaustriebe entfernen) Anlage 1

ÖrtlichkeitLichtraumprofilschnittTotholz entfernen Baumhöhe (m)Stamm und Stockaustriebe entfernen
StraßeAbschnittStation bzw. von Stationbis StationRichtungOrtBreite der Fahrbahn (m)BaumartStückKronen Ø (m)Stamm Ø (m)10,00 - 15,0015,00 - 20,00über 20,00Kronen Ø (m)Stammdurch- messer bis 0,16mStammdurch- messer 0,17m bis 0,32mStammdurch- messer 0,33m bis 0,64mStammdurch- messer 0,65m bis 1,28m
LR

[Seite 71]

KKKKK 22222 44444 00000 KKKKK 222222222288888 KKKKK 120 KKKKK 111114444411111 KKKKK 11111 22222 44444 5 0 LLLLLL 111111 666666 111111 11111 22222 99999 KKKKK 11111 44444 22222 KKKKK 11111 00000 1 3 0 LLLLLL 222222 444444 000000 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Stellichte 1 3 0 KKKKK 111114444411111 KKKKK 111114444422222 KKKKK 111114444422222

LLLLLL 111111 666666 333333 9 5 AAAAAAAA 77777777 470 1220 BBBBBBB 3333333 KKKKK 4444411111 KKKKK 11111 00000 KKKKK 4444411111

KKKKK 33333 88888 ! ! !

! !!

! !!

! !!

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! ! KKKKK 99999 ! !

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KKKKK 99999 ! !

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! ! KKKKK 55555 ! ! 33333

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! ! Böddens

! ! tedt

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! ! KKKKK 2222288888

! !

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! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !KKKKK ! ! ! ! ! !

KKKKK 11111 22222 44444 KKKKK 111112222288888 KKKKK 111113333311111 1 4 0 1 2 KKKKK 1111122222 KKKKK 1111111111 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK ! ! ! 22222 88888 ! KKKKK ! 2222277777 ! ! ! ! 1 0 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 99999! ! ! ! ! ! ! ! ! Wietzendorf KKKKK 1111111111 KKKKK 111113333311111 BBBBBBB 444444444444440000000 KKKKK 111112222266666 88888 150 KKKKK 1111111111 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 11111 55555 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

KKKKK 111112222244444 4 0

KKKKK 111113333311111 Benefeld KKKKK 111113333355555 KKKKK 11111 KKKKK KKKKK 11111 66666 44444 80 KKKKK 33333 88888 KKKKK 44444 66666 Faßberg ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK

! 99999 Su ! derburg ! ! ! ! ! KKKKK 111112222244444 LLLLLL 111111 666666 111111 3 0 KKKKK 111113333300000 B 33333 55555 omlitz 1 6 0 Dorfmark KKKKK 1111166666 ! !

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KKKKK 22222

! ! 44444

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KKKKK ! !

99999 ! !

! ! Hamwiede KKKKK 111112222200000 2 0 111112222299999 KKKKK 11111 22222 99999 KKKKK 111113333344444 KKKKK 11111 33333 55555 KKKKK 111115555566666 LLLLLL 111111 666666 333333 7 0 1 7 0 BBBBBBB 4444444 4444444 0000000 1 8 0 KKKKK 11111 22222 KKKKK 4444455555 KKKKK 4444455555 LLLLLL 222222888888000000 KKKKK 7777799999 20 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK ! ! ! 44444 77777 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK 33333 ! ! ! 77777 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK 11111 22222 44444 KKKKK 44444 66666 11111 KKKKK BBBBBBB 3333333 1 2 0 0 ( M Ö ü r d tz e e n ) 10 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK 22222 44444! ! ! ! ! ! ! KKKKK 11111 33333 55555 KKKKK 111113333366666 4 6 0 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! KKKKK 111112222200000 KKKKK 111113333366666 6 6 KKKKK 1111133333 LLLLLL 222222444444000000 120 ! !

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! ! KKKKK 77777 77777 ! !

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. .

4 0 08 0. 5 0.6 1 .0 2 .0 3 .0 0. 4 0. 5 9 6 4. 5 0. 1 8 5 9.0 4.0 2.0 0.7 1.829 1 2 .0 5 .0 9.393 1 .0 .0 8.0 3.0 1.0 8 4 .0 9 1 0 . .0 0 0. 1 1 1 2 .0 1 3 .0 6.0 0. 2 9.0 8.0 7.0 6. 0 0. 0.9 3 .0 7 8 .0 0. 2.0 5. 0 2 .0 5.0 6.0 0 1 1 .0 0. 7.0 4.0 1.0 4.0 0.852 5.0 3.0 2. 0 3.0 6.0 4.0 1.0 1. 0 2. 8 0 3 2. 0 0 1. 2.0 5.0 4.0 2.0 9 .7 0 6 4. 0 3.0 9 .0 4.0 3.0 2.0 1.0 8 .0 1.0 3.0 0 2. 7 3.0 0 2.0 .0 2. 0 1. 0 0.639 1. 1.0 6.0 6 .0 2. 0 4 .0 5 .0 1.0 3 .0 3.946 2.0 1.570 3.0 5.0 5 .0 1.0 1 2 .0 1 .0 1.0 2.0 4.0 3 .0 4.0 2 .0 0. 4 3.0 1.0 1.0 4 .0 5 .0 0. 6 0.7 0.483 1. 0 7 3 0 3.0 2 .0 0. 3 3 .4 3 5 0. 1 .0 2 1 .0 . 0 5 9 6. 6 4 4 . . 0 200 1 .0 2 .0 8 2 0. 1 0 .1 1 6 0 4 . . 6 6 7 4 6 8 1 .0 2 .0 1.919 0 1 . 1 .0 8 5 5. 1 0. 1 4. 1 1 .0 2 .0 3 .0 0. 8 0. 9 4. 8 7 4 1.208 0. 1 2 .0 3 .0 3. 3. 0 2. 0 2.0 3.0 1.0 2.0 4 .0 4.28 1 3 .0 1.0 2.0 2.0 3.0 3.0 4.0 5.46 5 2 .0 8 6 0. 1 0. 2 0. 3 4 4. 0 3. 0 0. 1 4 96.1 1. 0 0. 5 1 6 1.0 0.466 3 .0 0.736 1.0 3.0 2.0 3.0 4.0 0. 0. 5 5 .6 1 8 0.1 2. 4 1 7 2. 0 1.0 1.632 2 .0 7.0 4.336 2.0 1.0 2.0 2.0 0. 2 1.0 4.0 1.0 3.0 0. 3 1.0 6.0 1.0 1.953 1.0 0. 4 2 .0 5.0 2.0 4. 4 14 .0 3 2.0 0. 5 0. 6 6 0.693 1.745 1 .0 1.0 1.0 1.0 4 4 . . 0 594 7 6 4. 0. 1 1 .6 5 4 0.269 1 .0 4 5 .0 6 .0 6 .4 5 9 0. 1 4.0 1 3 0. 1.829 2.809 3.0 2.631 3.0 0.167 0 .6 0 9 0. 0. 2 2 1 8. 2 6 5. 0 1 .0 2 .0 .0 1.0 3.0 8 2.0 2.0 2.0 0. 1 1.0 2.0 1. 0 1. 0 2.0 8 4.770 0. 2 .0 5.0 1.0 7 .0 4.0 0. 1 1.0 2.0 3.0 4.0 4 .0 5 .0 0.55 0 5 . 1 1.0 2.0 2.650 1. 1 5 . 1 0 1 8 .0 4 5 .0 6 .0 6 .4 7 1 1.0 1 .0 2 .0 3 .0 4 .0 5 .0 0. 6 0.316 2.668 2 .0 3 .0 1 .0 2.0 3.0 0. 2 0. 3 7 8 4. 3 1 .0 2 .0 0. 8 9 6 7.0 0 .8 1 9 0. 1 2 .0 0. 3 3 .2 9 1 1 .0 2 .0 3.0 3 .0 2.0 7 12.0 3.943 1.654 2.0 .0 2.0 6.0 2.0 3 .0 0. 1 1 .0 2 1.0 1.0 1.0 1.0 5.0 .0 2 1 .7 0. 5.346 4 1 . 0 0 .497 6 1 .0 5 6 7. 2 0.1 1.878 2 .0 3 .0 0.4 5.0 3.969 1.0 4.0 2.0 3 .0 5.0 1 .0 2 .0 2 .5 6 9 0.2 5.0 5 .8 5 1 1 .0 2 .0 3 .0 7 8 6. 3 0. 1 0. 2 1.0 0 .6 1 .0 1 .5 2 6 1 .0 1 .9 9 0 1 .0 4 3 .0 .0 3.0 2.0 1 .0 1.582 2 .0 3.0 8 6 1.692 2.0 1.0 4.0 4.0 2.0 1 1 .0 1 .0 7 1 . 5 . 1 09 .8 1 5 6.446 0.481 3.0 3.0 1.0 0.2 1.0 6.0 7.0 2.0 1.0 2.0 2.0 1.216 928.0 3.536 6.0 4.0 1.0 1.0 5 5. 0 3.0 5.0 0 1.0 9 1 5. 1.0 0. 0. 2 1.0 0 2 4 6. 1 0.815 2 2 . . 2 0 40 0.3 0. 4 0.805 2.0 4.0 4.0 3.0 4. 3. 0 0.1 1.0 2.0 0. 5 3 3.0 2.0 2.0 253.0 3 5 3. 0 7 4 5. 0 1.0 9 0 9. 5 1.0 3.844 2 .0 1.0 0.1 .0 2.0 1.0 1.0 0.1 0.740 3.0 5 0 .9 1 .0 1.446 0.960 .8 3 8 9 1 1.0 (cid:61473)(cid:61475)

(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 535000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 540000 545000 550000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 555000 9.714 560000 565000 Meinholz 570000 575000 580000 585000 590000 595000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.3 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wriedel Gerdau Klein Süstedt Bommelsen Soltau 9.0 Uelzen(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 428.3 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Bevensen-Ebstorf Böddenstedt Visselhövede Stellichte (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 8 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Trauen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Munster Jarlingen 0.1 Kleinharl 7 .0 Hasberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61473) Kirchlinteln 295.1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bahnsen Hammerstorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 513.0 Mengebostel 5 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wietzendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dreilingen Holxen Westerharl (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Sieverdingen 0. 1 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wietzendorf(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eimke (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 3.0 Graulingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Kolonie Hünzingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ebbingen Benefeld Bahnhof Suderburg Suderburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Idsingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bomlitz (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) 0. 3 4 .0 876.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dorfmark 2.0 Faßberg Schmarbec(cid:61473)(cid:61475)k(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hünzingen Fuhrenkamp (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Cordingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Fallingbostel Poitzen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hamwiede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 739.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Faßberg SG Suderburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 8. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wenzingen 6.86 Schmarbecker Grube 8 7. 0 Walsrode Borg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6. 0 5. 0 Dreikronen Lönsheide (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Uetzingen Vierde 6.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Räber Suderburg 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 5.0 Müden (Örtze) 4. Fulde (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Honerdingen Elferdingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hetendorf 0 3. Vethe (cid:61473)(cid:61475) m (cid:61473) Schneeheide 2. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 .4 3. 0 1 .0 2. 0 Walsro 2 (cid:61473)(cid:61475) . d 0 (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) e 5 0 6. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 (cid:61473)(cid:61475) . (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) 1 (cid:61473) 59 1 .0 2 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 1 9 5 8. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 (cid:61473)(cid:61475) .9 1 (cid:61473) 7 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 .5 8 8 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) 6 (cid:61473) .0 Bad 1 F .0 allingboste 2 l .0 3 .0 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Becklingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wardböhmen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bo B n a s r t (cid:61473)(cid:61475) m o (cid:61473) r b f ostel Ba (cid:61473)(cid:61475) c (cid:61473) keberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) s M (cid:61473)(cid:61475) ü (cid:61473) hl (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Unterlüß Hösseringen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4 .4 2 8 1. 0 2 .0 Oerbke Nindorf 4 3 3 .0 3 5.0 Hermannsburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Weesen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1 .0 2 .0 .0 Benzen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 7. 0 6.0 Düshorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bockhorn 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bleckmar Siddernha (cid:61473)(cid:61475) u(cid:61473)sen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lutterloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hagen 6 .0 Kirchboitzen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Siedlung Beetenbrück 5.0 3.0 Dohnsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wrestedt 5 .0 Hollige (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Aue Osterheide, (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4 .0 Altenboitzen 4.0 Gfr. Bezirk Bergen Beckedorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Südheide (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 2.0 G Lo fr h . h B e e i z d i e rk , Hasselhor (cid:61473)(cid:61475) s (cid:61473) t (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wohlde 0 Klein Eilstorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3. (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 Krelingen 1.0 2. Salzmoor (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Oldendorf

SG Rethem/Aller

  1. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.253 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bollersen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)

Bahnhof Böhme 1.0 Huxahl (cid:61473)(cid:61475) Lager Bergen-Belsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Böhme (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.418 Belsen Feldheins (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Sprakensehl Böhme Bierde (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dalle Diesten 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.575 Lager Hörsten Belsen Hagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Kolonie Riethagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.959 Westenholz Ostenholz (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Offen Bergen Sülze Blickwedel Hodenhagen 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Waldhof Bosse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Marinesiedlung Neu Bosse Eilte (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 Eversen Ahlden (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ahlden Bahnhof Eilte (Aller) Frankenfeldermühle Eschede 2.0 Hodenhagen Rebberlah (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Frankenfeld SG Ahlden (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Marwede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Hankensbüttel Eschede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Grethem Steinwehr Walle Achterberg Hassel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)

Büchten Ei E

cke i

lo c

h keloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.434 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Meißendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SM Celle (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Scharnhorst Räderloh

4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lüsche Endeholz Klosterhof Salinenmoor Grethem (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473) Steinhorst 3.0 Hademstorf Hansadamm Kragen Habighorst (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hademstorf 2.0 Essel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Heese B (cid:61473)(cid:61475) a (cid:61473) rgfeld Gilten Nienhagen Jägerei (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Gilten (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 W (A in ll s e e r) n Wolthausen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Habighorster Höhe Am Aschenberg Siedlung im Reinhorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bothmer (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hustedt (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Kleinbahnhof Groß Oesingen-Mahrenholz Rodewald (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 2.0 Engehausen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) Steinhorst SG Schwarmstedt Essel Höfer (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eldingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Stillenhöfen Bannetze Winsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Winsen Norddrebber 1.0 Wietze Scheuen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Buchholz (Aller) Thören (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Grünewald (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Metzingen Suderbruch (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3 .0 4 .0 5 .0 6 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Schwarmstedt (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 7.752 Hornbostel Winsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Südwinsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ohe Luttern (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eldin (cid:61473)(cid:61475) g (cid:61473) en Mahrenholz 7.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Rod R ewa o ld dewald 2 .0 Stöckendrebber (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Marklendorf Jeversen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Garßen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 5 .0 6 .0 6 (cid:61473)(cid:61475) .9 (cid:61473) 1 4 1 .0 Schw Gri a nd r a m u stedt 6.0 5.0 Bu (A c l h le h r o ) lz (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 3 4 6. 2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0 7 3. 0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Oldau (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Stedden Gro (cid:61473)(cid:61475) ß (cid:61473) Hehle (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) n (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Celle Vorw (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) erk (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Alvern (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Beedenbostel Hohnhorst (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) Wohlenrode (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Grebshorn Zahren (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) holz Groß Oesing (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) n (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.0 SG Steimbke 0.1 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bostel Gockenholz Beedenbostel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Jarnsen Groß Oesingen Niedernstöcken 4.0 4 7 3. Wietze 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Steimbke Laderholz Rodewald (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dinstorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Esperke (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 2.0 Wietze 0. 1 0. 2 0. 3 4 .0 4 .6 7 8 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ovelg 1 .0 önne 2 .0 Hambühren 3 .0 0.4 5 (cid:61540)(cid:61539) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lachtehausen L (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) ache (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) ndorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) S (cid:61473)(cid:61475) G (cid:61473) Bu n L ke a nbu c rg hendorf SG Wesendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bras (cid:61473)(cid:61475) e(cid:61473) Warmeloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hope Lindwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 Hambühren 0. 0. 6 0. 7 0. 8 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) 1 .0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Celle (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lachendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ahnsbeck (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Lindwedel 0.2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ahnsbeck (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bevensen Lutter 6.981 Pollhöfen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Adolfsglück Lust (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Sprockhof (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 467.2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Mandelsloh Vesbeck (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Berkhof (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473) Hoheheide 6.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Helmerkamp Spechtshorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Langeloh 5.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Altencelle Osterloh (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ummern Plumhof 0.1 Oppershausen Wienhausen Hohne Büren (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hohne Ummern (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Welze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Helstorf Oegenbostel Fillerheide Elze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 Burg 0.2 Bockelskamp (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Rodenbostel (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) 806.2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wienhausen Offensen Schwachhausen Nordburg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Evensen Dudenbostel 2.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Luttmersen Bennemühlen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Dasse (cid:61473)(cid:61475) l(cid:61473)sbruch Adelheidsdorf(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.1 Flackenhorst Wulfelade Neustadt am Abbensen Mariensee Rüb Av e erh n oy berge (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wedemark (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hellendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Meitze 1.0 Fuhrberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Adelheidsdorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Gross Eickling (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) n SG Flotwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.677 Großmoor (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Nienhagen 5 85.2 Sandlingen Langlingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hahnenhorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Negenborn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Brelingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Gailhof 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Großmoor (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Eicklingen Eickling S e ch n epelse Nienhof Basse (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) M (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) ellendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6.362 Jägerheide Müggenburg Nienhorst Nienhagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0. 2 2 .2 7 2 5 1 4. 0 0. 1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Langlingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Scharnhorst Metel Hühnerberg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6.0 Burgwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Wathlingen Wathl (cid:61473)(cid:61475) i (cid:61473) ngen 1 9 4. 1 0.1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Berg (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Empede (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wennebostel BBuurrggwweedd 7 ee . ll 0 5.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0.1 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Hohnebost (cid:61473)(cid:61475) e (cid:61473) l (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Flettmar (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Mü (cid:61473)(cid:61475) d (cid:61473) en Müden (Aller) Gifhorn (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Himm 2. e 4 l 3 re 5 ich Suttorf Scharrel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Scherenbostel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bissendorf 6.0 4.0 Würmsee Ehlershausen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Nienhagen Kaliwerk Niedersachsen Wathlingen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bröckel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 2.0 SM Berenbostel Wiechendorf (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 5.0 Wietze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Bröck 0 el .2 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Böckelse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) SG Meinersen 3.0 Wettmar Bröckel Hünenberg Gerstenbüttel Ramlingen 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ickhorst (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 4.0 2.0 Kleinburgwedel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Burgdorf 0.3 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Wiedenrode (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Mecklenhorst Otternhagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ettenbüttel (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Resse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 3.0 Engensen 0.1 Meinersen Gilde (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Am Heinenwinkel 2 .0 1.(cid:61473)(cid:61475) 0 (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Uetze (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Päse (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 1.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 535000 540000 Garbsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 545000 Langenhagen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) 3 (cid:61473) 5 .8 5 88 000(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)0 1 A .0 ltenhorst (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Isernhagen 555000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 6.857 6.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473)(cid:61475) (cid:61473) (cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Großburgw (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) edel 560000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Thönse 565000 Otze 570000 Hänigsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Ka (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) liw (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) e 5 rk 7 R 5 ie 0 d 0 el 0 580000 0.2 0. 3 585000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) Höfen (cid:61473)(cid:61475) 3 (cid:61473) .4 1 4 590000 Ahnsen (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)(cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 595000 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473) 0005685

0000685

0005585

0000585

0005485

0000485

0005385 0000385

0005285 0000285 0005685

0000685

0005585

0000585

0005485

0000485

0005385 0000385

0005285 0000285

SM Celle

Geschäftsbereich Verden

Meistereikarte

Straßennetz (mit Abschnittsnummern) Bundesautobahn 100 Bundesstraße 25 Landesstraße 50 Kreisstraße 30 Stationierung Netzknoten Dienststellen (cid:61538)(cid:61537) Straßenmeisterei (SM) (cid:61549)(cid:61548) zentraler (bundeseigen) Geschäftsbereich (zGB) (cid:61549)(cid:61547) regionaler Geschäftsbereich (rGB) Grenzen Land Geschäftsbereich Landkreis Meisterei ! ! ! ! ! ! ! ! Samtgemeinde ! ! ! ! ! ! ! ! Gemeinde Maßstab Kilometer 0 1 2 3 4 5 1:60.000 Koordinatenbezug: ETRS89 / UTM32 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Vermessung und Geoinformation Stand: 10/2024 Straßennetz Niedersachsen: 10/2024 Straßennetz Nachbarländer: nachrichtlich Quelle Kartengrund: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2024 ------------------------------------------------------------------------------------------------- DLM250: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

- Nur für den Dienstgebrauch -

Verkehrswege Straße (allgemein) Eisenbahn Gewässer Wasserlauf See 2.0 (cid:61473)(cid:61475)(cid:61473)

(cid:61540)(cid:61539) Straßenmeisterei (SM) (landeseigen) (cid:61544)(cid:61541)(cid:61542) Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS)

[Seite 72]

Anlage 3a

gewheG nessapna .ltrö 321 Z )3 I T nessapna .ltrö A 03-472 Z )2 3) nessapna.ltrö LZ 282 803 Z örtl. anpassen )4 U E B m K 00,3 .nim G m 0 L 5) N A U K R )1 H m m 03,1 05 E .xam Ü .nim I F D S U R A Ü R F U 0 m Z R 4) nessapna .ltrö Z 208 282 Z T örtl.anpassen )3 2) U H Z 274-30 örtl. anpassen N C Z 123 I örtl. anpassen N gewheGVZ-Plan B IV / 2.1 (basierend auf Regelplan BIV/2 - RSA 21) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf Straßen mit V ≤ 50 km/h zul ! Fahrbahn halbseitig gesperrt N Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen
! O T Querabsperrung durch LeMitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m M Längsabsperrung zur Fahrbahn durch Leitkegel I (Höhe min. 0,5 m) T Abstand längs max. 9 m S Querabsperrung durch mindestens 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m 1) andere Breiten siehe Teil B, Abschnitt 2.4.2 2) kann bei entsprechenden Breiten und Sichtverhältnissen entfallen 3) bei vorhandener Strecken- beschilderung (VZ 274 und/oder VZ 276 bzw. VZ 277) entfällt die Aufhebung bzw. ist entsprechend anzupassen 4) Entfällt, wenn die Engstelle aus beiden Fahrtrichtungen voll überschaubar und die Vorrangregelung eindeutig ist 5) Wenn Fußgänger gefährdet werden, sind weitere Verkehrseinrichtungen anzuordnen Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Aufgestellt: 4212Datum: 22.02.2023
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden

[Seite 73]

Anlage 3b

gewheG nessapna .ltrö 321 Z nessapna .ltrö I 03-472 Z 3T) )2 Z 282 örtl. anpassen A nessapna .ltrö 131 Z L U E B m nessapna .ltrö K 00,3 )4 .nim G m 0 L N 5) A U K gnunhcereB R H )1 m E 03,1 ehcsinhcetlangis Ü .nim I F D S eid rüf U egnäL R A Ü R F U 0 m Z 4) R örtl. anpassen T U H N C Z 131 örtl. anpassen I nessNapna .ltrö 282 Z 2) )3 Z 274-30 örtl. anpassen Z 123 örtl. anpassen gewheGVZ-Plan B IV / 2.2 (basierend auf Regelplan BIV/2 - RSA 21) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf Straßen mit V ≤ 50 km/h zul ! Fahrbahn halbseitig gesperrt N Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage
! O T Querabsperrung durch LeMitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m M Längsabsperrung zur Fahrbahn durch Leitkegel I (Höhe min. 0,5 m) T Abstand längs max. 9 m S Querabsperrung durch mindestens 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Leitkegelabstand 1 m 1) andere Breiten siehe Teil B, Abschnitt 2.4.2 2) kann bei entsprechenden Breiten und Sichtverhältnissen entfallen 3) bei vorhandener Strecken- beschilderung (VZ 274 und/oder VZ 276 bzw. VZ 277) entfällt die Aufhebung bzw. ist entsprechend anzupassen 4) L SA mit v erkehrsabhängiger Schaltung 5) Wenn Fußgänger gefährdet werden, sind weitere Verkehrseinrichtungen anzuordnen Teil B, Abschnitt 2.2.5 Absatz 3 ist zu beachten
Aufgestellt: 4212Datum: 22.02.2023
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden

[Seite 74]

Anlage 3c

m 004 004-03-4001 Z m004 321 Z m 003 672 Z 05-472 Z I T A L 1) Z 282 20 m U E m 0 B K G L N A m U 00,3 K .nim R H m E 05 Ü .xam I F D S U R A Ü R F Z 616-31 m 0 U 0 m Z m 02 R 282 Z )1 T U H N C I N Z 274-50 Z 276 300 m Z 123 400m Z 1004-30-400 400 mVZ-Plan C II / 2.1 (basierend auf Regelplan C II / 2 - RSA 21) Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit fahrbarer Absperrtafel (nur b!ei Tageslicht) N Fahrbahn halbseitig gesperrt
! O T Querabsperrung durch minM. 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Abstand quer max. 0,6 m VerzMiehungsmaß 1: 3 Längsabsperrung I durch Leitkegel T (Höhe min. 0,5 m) Abstand längs max. 12 m S Querabsperrung durch fahrbare Absperrtafel Die geschwindigkeitsbegrenzende Beschilderung (VZ 274) ist der Örtlichkeit anzupassen 1) bei vorhandener Strecken- beschilderung (VZ 274 und/oder VZ 276 bzw. VZ 277) entfällt die Aufhebung bzw. ist entsprechend anzupassen
Aufgestellt: 4212Datum: 21.02.2023
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden
DI
R

[Seite 75]

[Seite 75: nicht lesbar — ValueError]

[Seite 76]

[Seite 76: nicht lesbar — ValueError]

[Seite 77]

N B A a n u li s e t g e e lle r b fr is ei B fa a h u r f s z r t e e e u i lle g n e - Keine Wendemöglichkeit A B O 2 I 22U T A A U 1 1 L U I T K S B E L B A G K N 2 2 2 U U E 22 U U11 R U I 2 2 D H 2 B Ü R F S A Ü U U11 F A UU 22 12 1 R R U U Z N T H C I N 11 U 22U U11 U 11 1 1 Geofachdaten © NLSTBV - Geobasisdaten ©Schilderskizzen - Muster 1 2 ! N U11 U22 ! T
M M Hinweise zur Aufstellung: VZ 455.1-10 in Verbindung U U mit VZ 455.1-11 VZ 455.1-20 in Verbindung U U mit VZ 455.1-21 Gilt gleichermaßen für die Umleitungsbeschilderung an Kreisverkehrsplätzen. Die Standorte der Hinweis- und Umleitungsbeschilderung sind vor Ort mit der zuständigen Meisterei abzustimmen. Alle Schilder sind in Größe 2 aufzustellen. Die vorhandene wegweisende Beschilderung ist - sofern erforderlich - durch berührungsfreies Auskreuzen anzupassen. Einmündende Straßen in den Baubereich sind gemäß VZ-Plan 1.1 bzw. 1.2 abzusperren. Die Hinweistafeln sind mit Folientyp RA2 Aufbau C und i.d.R. einer Schriftgröße von 126 mm auszuführen. Details siehe Anlage. Hinweistafeln, Standorte in Abstimmung mit der X zuständigen Meisterei Die Aufstellung der Hinweistafeln hat mind. 5 Werktage vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen. Die Schilder sind bis zur Aktivierung mit Ausnahme der Datumszeile berührungsfrei auszukreuzen und nach Beendigung der Maßnahme umgehend zu deaktiveren und komplett einschließlich Aufstellvorrichtungen abzubauen.
U11 RF Posthausen U22 RF Verden
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden
Baumaßnahme:Planbezeichnung:
Totholzbeseitigung Bezirk SM xxx UMLEITUNGSPLAN - MUSTERU-Plan xxx gezeichnet: 4212 Datum: 28.02.2022

[Seite 78]

1 2 (300) 270 ! N 621 )041( 551 )371( O I T ! A T 024 )074( 024 )074( M L M U I K T )041( 621 )041( 621 S L E A B )041( 621 )041( 621 K G N E U I R D U22 )074( 024 )074( U11 024 H R Ü F Ü S )041( 621 )041( 621 F U A R R *)041( 621 )041( 621 U U N Z T 280 280 (313) (313) H Bei mehreren aufeinanderfolgenden C Vollsperrungen sind die Schilder unter I der Datumszeile ggf. noch mit einer N *Werte in Klammern Größe bei Standorten außerorts Angabe der Uhrzeiten zu ergänzen, Die Aufstellung der Hinweistafeln hat z.B. jeweils xx - xx Uhr mindestens 5 Werktage vor Beginn der Niedersächsische Landesbehörde Maßnahme zu erfolgen. für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden Die Schilder sind bis zur Aktivierung mit Ausnahme der Datumszeile Baumaßnahme: Planbezeichnung: berührungsfrei auszukreuzen und Totholzbeseitigung Schilder xxx nach Beendigung der Maßnahme Bezirk SM xxx umgehend zu deaktivieren und gezeichnet: komplett einschließlich 4212 MUSTER SCHILDERSKIZZEN Aufstellvorrichtungen abzubauen. Datum: alle Maßangaben in mm (VOLLSPERRUNG) 28.02.2022
Planbezeichnung:
Schilder xxx
gezeichnet:
4212
Datum:
28.02.2022

[Seite 79]

nessapna .ltrö 321 Z nessapna .ltrö 03-472 Z )1 nessapna .ltrö tiekhcilgömedneW enieK ierf elletsuaB sib regeilnA T A L ierf U E eguezrhaf -nelletsuaB B K G L N A U K R H E fahrzeuge Baustellen- Ü frei Baustelle Anlieger I F frei bis D Wendemöglichkeit S Keine U R A örtl. örtl. örtl. Ü Z anpassen anpassen anpassen Z 274-30 R 123 F U 1) Z R Baustellen- fahrzeuge T frei U H N C I Anlieger bis N Baustelle frei Keine Wendemöglichkeit örtl. anpassen 1) Z 274-30 örtl. anpassen Z 123 örtl. anpassenVZ-Plan 1.1 Absperrung einmündende Straßen im Zuge einer Vollsperrung ! N !
O T M Einrichtung der Vollsperrung und I deren Umleitungen siehe U-PläMne. I ITn Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung sind im Bereich Sder Baustrecke alle einmündenen Straßen zu sperren: Querabsperrung durch Absperrschranken VZ 600 mit 5 Warnleuchten rot, VZ 250 (Vollsperrung) und ggf. Zusatzbeschilderung (z.B. Z 1028-30) Anlieger einmündener Straßen, die nur eine direkte Zufahrt über den vollgesperrten Bereich haben, werden im Voraus informiert und es erfolgen separate Absprachen. Im Rahmen der Vollsperrung ist das Passieren der Einsatz- und Rettungs- kräfte in Abstimmung und nach Bau- fortschritt zu gewährleisten. 1) ggf. Geschwindigkeitstrichter (der Örtlichkeit anpassen) Maße in Metern
Aufgestellt: 4212Datum: 25.01.2021
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden

[Seite 80]

nessapna .ltrö 321 Z nessapna .ltrö 03-472 Z )1 nessapna .ltrö tiekhcilgömedneW enieK ierf elletsuaB sib regeilnA T A ierf eguezrhaf -nelletsuaB L nessapna .ltrö 803 Z U E B K G L N A U K R H E Ü )2 m03,1 I F D .nim S Sperrung einmündender Straßen gem. VZ-Plan 1.1 U R A Ü R F U Z R Z 208 T örtl. anpassen U Baustellen- H fahrzeuge frei N C I N Anlieger bis Baustelle frei Keine Wendemöglichkeit örtl. anpassen 1) Z 274-30 örtl. anpassen Z 123 örtl. anpassenVZ-Plan 1.2 Sperrung und Sicherung des Rad- weges im Zuge einer Vollsperrung ! N
! O T M Einrichtung der Vollsperrung und I deren Umleitungen siehe U-PläMne. I ITn Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung sind im Bereich Sder Baustrecke alle einmündenen Straßen zu sperren: Querabsperrung durch Absperrschranken VZ 600 mit 5 Warnleuchten rot, VZ 250 (Vollsperrung) und ggf. Zusatzbeschilderung (z.B. Z 1028-30) Radweg: Längs- und Querabsperrung durch Absperrschranken Einseitige Warnleuchten in max. 1 m Abstand (quer) bzw.doppelseitige Warnleuchten oder Rundstrahler in max. 10 m Abstand Absperrung zur Fahrbahn Querabsperrung durch doppelseitige Leitbaken (min. 3) Verziehungsmaß ca. 1 : 3 Abstand quer max. 0,6 m doppelseitige Warnleuchten auf jeder Leitbake Bei Richtungsfahrbahn einseitige Leitbaken mit einseitiger Warnleuchte Längsabsperrung durch doppelseitige Leitbaken Abstand max. 5 m 1) ggf. Geschwindigkeitstrichter (der Örtlichkeit anpassen) 2) a ndere Breiten s. RSA Teil B, Abschn. 2.4 Maße in Metern
Aufgestellt: 4212Datum: 28.02.2022
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden

[Seite 81]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden

„P. 913542 Betriebsdienst B-Str. SM CEL 2025ff A. 323457 Baumpflege SM Celle 2027 - 2028“.

Anlage 4: Nachweis der Entsorgung nicht gefährlicher Abfall/Verwertungsmaßnahme Nr. 1 – 6 u. 8 vom AG auszufüllen, Nr.7, 9 und 10 vom AN auszufüllen

1. Regionaler Geschäftsbereich (Auftraggeber)
2. Örtliche Bauüberwachung
3. Baumaßnahme
4. Abfallbezeichnung (z. B. unbelasteter Bodenaushub)
5. Ordnungszahl des Abfalls im Bauvertrag
6. Auftragnehmer / Firma: Name Anschrift
7. Abfallbeförderer: - Name - Anschrift - Beförderernummer
8. Angaben zum Abfall: - Abfallart - Abfallschlüssel - Masse (in t oder m³)
9. Ort und Art der Entsorgung Bei Verwertung: - Art der Verwertung - Einbauort mit Anschrift - ggf. Entsorgernummer Bei Beseitigung: - Art der Beseitigung - Anlagenbezeichnung mit Anschrift - Entsorgernummer
10. Zeitraum der Entsorgung (von … bis …)
Ort / Datum

[Seite 82]

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Verden

„P. 913542 Betriebsdienst B-Str. SM CEL 2025ff A. 323457 Baumpflege SM Celle 2027 - 2028“.

Bestätigung zu Nr. 9 und 10 sowie zur Zulässigkeit des Entsorgungswegs durch AN
Bestätigung der Angaben zu 1 – 8 durch AG

[Seite 83]

Bezeichnung der Leistung

913542Betriebsdienst B- Str SM CEL 2025ff
323457Baumpflege SM Celle 2027- 2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung

Besondere Bedingungen:

Es handelt sich um einen Rahmenvertrag. Die genauen Leistungsmengen lassen sich im Vorfeld nicht

festlegen. Vergütet wird nur die tatsächlich erbrachte Leistung.

2 Ausführungsfristen

2.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum)

Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung

Frühestens am 01.01.2027, Spätestens am (Datum)

Hinweis:

2.2 Vollendung der Ausführung und Leistung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens am Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum

Spätestens am 31.12.2028 (Datum)

Einzelfristen für

2.3.1 = spätestens (Datum)

2.3.2 = spätestens (Datum)

2.3.3 = spätestens (Datum)

2.3.4 = spätestens (Datum)

2.3.5 = spätestens (Datum)

Mit der Option einer Verlängerung jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich der Verlängerung widerspricht. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Eingang des Widerspruchs bei dem jeweils anderen Vertragspartner maßgebend. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag endet mit Erreichen des Gesamtauftragswertes für die Höchstmengen, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit nach Nr. 2.3 Satz 1. Der Gesamtauftragswert für die Höchstmengen wird im Zuschlagsschreiben benannt.

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 3

[Seite 84]

3 Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen

für Beginn Vollendung Einzelfrist

der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine

Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht

genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5. % der

Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden

Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

für = Jahre

für = Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach

einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen 4 fach,

– Teilschlussrechnungen fach,

– Schlussrechnung 4 fach,

– Unterlagen 4 fach.

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

Für die OZ. 00. Bund, 01 Land sowie 00 SiGeKo Bund und 01 SiGeKo Land sind getrennte Rechnungen zu erstellen.

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2

[Seite 85]

Bezeichnung der Leistung:

913542Betriebsdienst B-Str SM CEL 2025ff
323457Baumpflege SM Celle 2027/2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

    1. Aufrechnung

Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Niedersachsen oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Verträge über Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau zwischen den vorgenannten Körperschaften und dem Auftragnehmer. Diese Verträge gelten untereinander als Konnex im Sinne des § 273 BGB.

  1. Bedingungen gemäß NTVergG

2.1 Zahlung von Mindestentgelten

Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: • den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), • den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), • der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie • aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.

Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 – 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244 und Urteil vom 25.05.2016 – 5 AZR 135/16.

2.2 Verpflichtung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen

Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 2.1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die Verpflichtung von

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Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 2.1 besteht nur für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Satz 4, 5 i. V. m. § 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden. Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung von Mindestentgelten nach § 4 Abs. 1 NTVergG sowie auf den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung für den Fall, dass keine Eintragung des Unternehmens im Präqualifikations-Verzeichnis besteht. Die Erklärungen und Nachweise sind vom jeweiligen Nachunternehmen einzufordern und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlag vorzulegen. Bei Wechsel des Nachunternehmens während der Ausführung der Leistung sind die Erklärungen vor Einsatz des jeweiligen Unternehmens vorzulegen. Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen. Soweit keine Mindestentgeltregelung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu zahlen. Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen erbringen und deren Tätigkeiten nicht nur untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des § 4 Abs. 4 VOL/B bleibt unberührt.

2.3 Berücksichtigung sozialer Kriterien

Gemäß § 11 Abs. 1 NTVergG können öffentliche Auftraggeber soziale Kriterien als Anforderungen an die Unternehmen berücksichtigen. Die Vergabestelle ist gehalten, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und stellt daher für den Fall, dass der Bieter mindestens 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, folgende soziale Anforderungen, von denen mindestens ein Kriterium im Rahmen der Leistungserbringung als Voraussetzung für die Auftragserteilung vom Bieter zu erfüllen ist:

• Beschäftigung schwerbehinderter Menschen • Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf • Beschäftigung von Auszubildenden • Beteiligung an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden • Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

Der Auftraggeber behält sich im Auftragsfall vor, im Rahmen der Kontrollen nach § 14 NTVergG hierzu weitere Informationen und Unterlagen anzufordern und eine Darstellung zur Umsetzung der als erfüllt angegebenen Kriterien zu fordern.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet im Fall der Aufforderung durch den Auftraggeber umgehend Nachweise und Belege zu überreichen, aus denen sich die Einhaltung der erklärten Anforderungen ergibt. Eine falsche Erklärung kann bei künftigen Ausschreibungen zum Ausschluss des Angebotes führen.

2.4 Kontrollrechte

2.4.1 Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in § 14 Abs. 1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nach- bzw. anderen Unternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.

2.4.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgeltes Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungspflicht des Mindestentgelts i.S. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in Ziffer 2.1 und 2.2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen,

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ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Baustellen, Leistungsorte und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftrag-nehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen. Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf die Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die in Ziffer 2.2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht, sofern und soweit der Auftraggeber gemäß § 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

2.5 Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht

Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 2.1, 2.2 und Ziffer 2.4.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto - basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten. Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern 2.1, 2.2 und 2.4.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt. Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder Verleih-unternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann. Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der in Ziffer 2.1, 2.2 und 2.4.2 geregelten Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. § 8 VOL/B und etwaige andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 2.1, 2.2 und/oder 2.4.2 vereinbarten Verpflichtungen.

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Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG, nach § 23 AEntG und nach § 16 AÜG zuständigen Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.

2.6 Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit

Bei den vorstehenden Regelungen handelt es sich um ergänzende Regelungen zur VOL/B, d.h. um solche Regelungen, die die VOL/B-Regelungen nicht abändern, sondern diese ergänzen, sowie die VOL/B Regelungsspielräume belässt.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt. § 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.

  1. Informationssicherheit

Folgende allgemeine Sicherheitsanforderungen sind zu beachten, sobald Informationen des Auftraggebers (AG) nicht auf Systemen der NLStBV selbst, sondern bei externen Leistungserbringern verarbeitet/gespeichert werden:

  1. Die Informationen/Daten (Verarbeitung/Ablage/Zugriff) des Auftraggebers (AG) und die dafür genutzten Services und Server (z.B. E-Mail/Exchange/Betriebssysteme/VPN) sind vom Auftragnehmer (AN) in seinem Einflussbereich gem. Stand der Technik (z.B. Sicherheits-Updates, Firewall, Virenschutz, verschlüsselte Übertragung/Ablage, Zugriffskonzept, Sicherung) zu schützen.

  2. Informationen/Daten des AG dürfen durch den AN nur in externen Cloudstrukturen außerhalb seines direkten Einflussbereichs (seinem Büro/seiner Hardware) abgelegt oder verarbeitet werden, wenn diese Zertifizierungen vergleichbar ISO27001 bzw. ein Testat gem. BSI C5 aufweisen und die Informationen/Daten verschlüsselt abgelegt werden.

  3. Der AN verpflichtet sich, sich über eventuelle sicherheitsrelevante Vorfälle in seinem Einflussbereich (z.B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Verlust, Veröffentlichung oder Veränderung von Daten, relevante technische/organisatorische Störungen mit Auswirkungen auf den Auftrag/ die Informationen) zu informieren und solche dem AG unmittelbar nach Kenntnisnahme zu melden, wenn dessen Informationen/Daten betroffen sind.

  4. Der geografische Standort der Datenverarbeitung/Datenablage muss sich in Deutschland oder einem anderen der DSGVO unterliegenden europäischen Land befinden.

  5. Der Datenaustausch zwischen dem AN und dem AG erfolgt per E- Mail oder über die eigengehostete Plattform der Straßenbauverwaltung (share.NLStBV). Die Zugangsberechtigung wird durch den AG gestellt. Sonstige Datenträger sind nicht zugelassen.

  6. Der AN trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben bei eventuellen Unterauftragnehmern, welche dem AG mitgeteilt werden müssen.

Hinweis: Bei den mit „ 1) „ gekennzeichneten Feldern hat die Vergabestelle durch Ankreuzen und ggf. durch

Eintrag festzulegen, ob und ggf. inwieweit die darin beschriebene Regelung Vertragsbestandteil werden soll.

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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB

Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Leistungen

im Straßen- und Brückenbau

Ausgabe April 2017

(ZVB(VOL)-StB 2017)

Inhaltsverzeichnis

1 Preise

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)

3 Ausführung der Leistungen (§ 4)

4 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)

5 Sprache

6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)

7 Abrechnung (§ 15)

8 Nachweis der Massen (§ 15)

9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)

10 Bürgschaft (§ 18)

Vorbemerkung Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistun-

gen (VOL/B).

Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 1

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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB

1 Preise

1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungs- zahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.

1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Technische Regelwerke (§ 1 Nr. 2)

In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2c.

3 Ausführung der Leistungen (§ 4)

3.1 Der Auftragnehmer hat alle für die Verkehrssicherung im Bereich der Leistungserbringung und ihrer Nebenanlagen (z. B. Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) erforderlichen Maßnahmen unter sei- ner Verantwortung durchzuführen. Er hat dabei Anweisungen des Auftraggebers zu beachten und un- terliegt bei Leistungserbringung im Bereich von Verkehrsanlagen auch den verkehrsrechtlichen Vor- schriften.

3.2 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Verein- barung der zu erbringenden Leistung beizufügen.

3.3 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustim- mung des Auftraggebers vornehmen.

4 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) (§ 4 Nr. 4)

4.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet im Sinne der §§ 122 und 128 GWB sind.

4.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in Textform bekannt zu geben.

4.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 4.1 und 4.2 gelten entsprechend.

5 Sprache

Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.

6 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2)

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Abrechnungssumme an den Auf- traggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche aus § 8 Nr. 2, bleiben unberührt.

7 Abrechnung (§ 15)

Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 2

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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB 7.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeich- nen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren.

7.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen anzuzeigen. Der Umsatz- steuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertrags- fristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.

7.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zah- lungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Nachweis der Massen (§ 15)

8.1 Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Massen im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so sind die Massen durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage mit Druckwerk (in der Regel Fahrzeugwaage) laufend nachzuweisen.

Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben aufgedruckt enthalten: – Lieferwerk, – Name des Empfängers, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegescheins, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).

Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeich- nen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auf- tragnehmer.

Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recyc- ling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgen.

Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingungen: – Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt. – Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge). – Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu unterschreiben.

8.2 Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des be- ladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Wird die Masse des Ladegutes durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen ermittelt, ist der Auf- traggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kon- trollwägungen durchführen zu lassen.

8.3 Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entspre- chender Abzug bei den letzten zehn Wiegescheinen, soweit nicht insgesamt eine geringere Abwei- chung nachgewiesen wird. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Ande- re Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber vergütet.

Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkosten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbetrieb usw.) durch die Kon- trollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsichtigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten nach Absatz 1 besonders zu vergüten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen.

Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 3

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HVA L – StB Anhang ZVB(VOL)-StB Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgt bei einer Unterschreitung von mehr als 1 % ein entsprechender Abzug bei allen Lieferungen seit der letzten Kontrollwägung, soweit nicht insgesamt eine geringere Abweichung nachgewiesen wird. Die Kosten für diese Kontrollwägung trägt

der Auftragnehmer. Kosten für Kontrollwägungen ohne Beanstandungen tragen der Auftragnehmer und Auftraggeber je zur Hälfte.

9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)

9.1 Der Auftragnehmer hat für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Stundennach- weise einzureichen. Die müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 – das Datum, – die Bezeichnung der Leistungsstelle, – die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle, – die Art der Leistung, – die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, – die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und ggf. – die Gerätekenngrößen enthalten.

Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend aufgegliedert werden.

9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.

10 Bürgschaften (§ 18)

10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.

10.2 Die Bürgschaft ist von einem – in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder – in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswe- sen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: – „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht. – Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird ver- zichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechts- kräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. – Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. – Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend. – Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.

10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.

10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.

10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.

Stand: 04/17 Anhang –ZVB(VOL)-StB– Seite 4

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