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Baumpflege an Bundes- und Landesstraßen im Raum Celle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 18:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Vergabestelle Ort: Verden (Aller) Datum: 25.09.2026 Niedersächsische Landesbehörde Tel:. 04231/9857-0 für Straßenbau und Verkehr Fax: 04231/9857-250 Geschäftsbereich Verden E-Mail: eVergabe-VER@nlstbv.niedersachsen.de Bgm.-Münchmeyer-Str. 10 Az.-Nr.: 4142-3180/31435-913542-323457 27283 Verden (Aller)

Vergabeart

Offenes Verfahren

Nichtoffenes Verfahren

Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb1 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb1

Innovationspartnerschaft

Absendung an EU-Amtsblatt am: 25.09.2026

Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 27.10.2026 Uhrzeit: 10:00 Uhr

Bindefrist endet am:07.12.2026

EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe

Bezeichnung der Leistung:

913542Betriebsdienst B-Str. SM CEL 2025ff
323457Baumpflege SM Celle 2027-2028

Anlagen:

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen

HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien mit Anlage

Information Datenschutz

Lieferanteninformation eRechnung

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

Leistungsbeschreibung

HVA L-StB Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Weitere Besondere Vertragsbedingungen

HVA L-StB Zusätzliche Vertragsbedingungen

1 Der Zuschlag kann ohne die Aufnahme von Verhandlungen erteilt werden.

HVA L-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 07-26 Seite 1 von 6

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C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

HVA L-StB Angebotsschreiben

Leistungsbeschreibung – Kurzfassung –

HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

HVA L-StB Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen

HVA L-StB Erklärung Bietergemeinschaft

Erklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Erklärung des Bieters zu § 11 NTVergG

Erklärung des Bieters zu § 12 NTVergG

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:

HVA L-StB Verpflichtungserklärung

Erklärung der Unterauftragnehmer bzw. anderer Unternehmen zu § 4 Abs. 1 NTVergG

1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung

der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische

Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden, zu vergeben.

2 Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt:

Elektronisch über die Vergabeplattform

Schriftlich in Textform unter nachstehender Anschrift:

Stelle: Telefon: Fax: Straße: E-Mail: PLZ/Ort:

3 Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen:

3.1 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-

Bewerbungsbedingungen genannten – mit dem Angebot einzureichen:

Siehe Auftragsbekanntmachung

Nachweis der Qualifikation der Fachkraft für Verkehrssicherung gemäß den Zusätzlich

Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Arbeitsstellensicherung (ZTV, SA,

RSA 21, MVAS 99)

HVA L-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 07-26 Seite 2 von 6

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3.2 Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den EU-

Bewerbungsbedingungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

Siehe Auftragsbekanntmachung

3.3 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in beigefügtem

Vordruck HVA L-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten

Zuschlagskriterien:

3.4 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

nachgefordert.

nicht nachgefordert

4 Losweise Vergabe:

Nein

Ja, Angebote sind möglich für

nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alles Lose müssen angeboten werden)

Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los; maximale Anzahl der Lose, die

an einen Bieter vergeben werden können:

Zugehörige Regelung zur Auswahl der Lose:

HVA L-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 07-26 Seite 3 von 6

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5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der EU-Bewerbungsbedingungen gilt nicht

5.2 Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 5 der EU-Bewerbungsbedingungen) – ausgenommen

Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten –

für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche

unter folgenden weiteren Bedingungen:

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

Zusätzlich zu Nr. 5 der EU-Bewerbungsbedingungen gilt:

Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Ausführungsbeschreibung Abschnitt 1.3 erfüllen.

6 Angebotswertung:

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

Zuschlagskriterium Preis

Der Preis (in €, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme

wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich

günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Weiterhin werden berücksichtigt:

Preis und weitere Zuschlagskriterien gemäß Anlage Vordruck HVA L-StB Gewichtung der

Zuschlagskriterien

7 Angebote können abgegeben werden:

schriftlich, elektronisch in Textform,

elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, elektronisch mit qualifizierter Signatur.

HVA L-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 07-26 Seite 4 von 6

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8 Angebotsabgabe

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle davon

umgehend zu unterrichten (entfällt bei offenem Verfahren).

Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterschreiben und mit den

Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die folgende Anschrift zu

senden oder dort abzugeben:

siehe Briefkopf

Stelle:

Straße:

PLZ/Ort:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für:

zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die

Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu

versehen.

Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die

Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Das Leistungsverzeichnis ist als PDF-Datei zu übermitteln. Zusätzlich kann das Leistungsverzeichnis im

GAEB XML 3.2-Format bzw. GAEB 90-Format übermittelt werden. Bei Abweichungen zwischen PDF-

und GAEB-Datei sind die Angaben in der PDF-Datei verbindlich.

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die

Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsbehörde gemäß § 37 VgV):

Vergabekammer (§ 156 GWB):

Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Straße: Auf der Hude 2 PLZ/Ort: 21339 Lüneburg

10 Regelungen für die Erbringung von Dienstleistungen nach NTVergG

Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe

öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354) ist den Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik

HVA L-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 07-26 Seite 5 von 6

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Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt gemäß § 1 Abs. 2 MiLoG in Verbindung mit

§ 9 MiLoG, in der jeweils geltenden Fassung, zu zahlen. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die

von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, ist mindestens ein Mindestentgelt nach den

Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Die Vorgaben können sich aus dem Arbeitnehmer-

Entsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), den auf der Grundlage des

AEntG und des AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des

Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1

sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des AEntG (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ergeben.

Entsprechende Eigenerklärungen zu § 4 Abs. 1 NTVergG sind vom Bieter mit dem Angebot und ggf. von

den anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber

ist berechtigt, die Einhaltung der Erklärungen hinsichtlich der Mindestentgelte in geeigneter Weise zu

kontrollieren.

Für Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern (Teil- oder Vollzeit) sind gemäß § 11 NTVergG soziale

Kriterien zu beachten. Der Bieter hat mit dem Angebot zu erklären, dass er im Rahmen der

Leistungserbringung schwerbehinderte Menschen und/oder Auszubildende und/oder Langzeitarbeitslose

beschäftigt und/oder die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf fördert

und/oder sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an

Ausbildungsverbünden beteiligt (Eigenerklärung zu § 11 NTVergG). Der Auftraggeber ist berechtigt, die

Einhaltung der erklärten sozialen Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren. Als Nachweis sind

vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers Bescheinigungen der jeweils

zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern

im Beruf fördern.

gez. Adelt

(Unterschrift)

Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig.

HVA L-StB EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe NTVergG 07-26 Seite 6 von 6

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EU-Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Leistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe: April 2017

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden sind.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.

3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingung als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Unterlagen zum Angebot

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von anderen Unternehmen.

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ergänzenden Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (z.B. ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

6 Bietergemeinschaften

HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen 04-17 Seite 1

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6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

6.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

8 Eignung (Offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb)

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
  • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

HVA L-StB EU-Bewerbungsbedingungen 04-17 Seite 2

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Bezeichnung der Leistung:

913542Betriebsdienst B-Str. SM CEL 2025ff
323457Baumpflege SM Celle 2027-2028

(Wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)

Information Datenschutz

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Der Schutz Ihrer Personen bezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die NLSTBV zuständig:

Verantwortliche Stelle: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

  • vertreten durch die Präsidentin/den Präsidenten -

Göttinger Chaussee 76 A

30453 Hannover

E-Mail-Adresse: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A

30453 Hannover

E-Mail-Adresse: datenschutz@nlstbv.niedersachsen.de

  1. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir –– personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbs- register, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Bietern und Auftragnehmern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personen-gesellschaften handelt; Ansprechpartner der Bieter und Auftragnehmer, Angaben zur Überprüfung der Bieter-/Auftrag- nehmereignung und Daten zur Qualifikation und Eignung eingesetzter Beschäftigter und IP). Wir speichern Personen bezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen,

Information Datenschutz NLStBV 01-24 Seite 1

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Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie z.B. über Webformulare oder per E- Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabe- verfahren). Eine Verarbeitung darüber hinaus erfolgt nur, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

  1. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e, Abs. 3 DSGVO und des § 3 NDSG, sowie vergaberechtlichen Vorschriften (u.a. GWB, VgV, VOB, UVgO, NTVergG, LHO) wie folgt:

a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsbeziehungen (u.a. Bereitstellen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieteranfragen, Eignungsprüfung, Erfüllung vergaberechtlicher Pflichten, zur Durchführung der im Rahmen des Vergabeverfahren geschlossenen Verträge, sowie die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen).

b) Aufgrund Ihrer Einwilligung

Ferner verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns hierzu die Einwilligung erteilt haben.

c) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und rechtlicher Verpflichtungen

Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabever- ordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten.

Weiterhin verarbeiten wir die Daten insbesondere:

  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
  • Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten
  1. Wer bekommt Ihre Daten?

Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen, Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, durch den Verantwortlichen beauftragte/vertraglich gebundene Berater, Ingenieure, Sachverständige, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüf- stellen, Vergabekammern, Rechtsanwälte und Gerichte zur Durchführung von Klagen, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesem Zweck Daten erhalten. Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird auch der Auftragsverarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.

Information Datenschutz NLStBV 01-24 Seite 2

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  1. Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.

  1. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regel-mäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgege- benen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbe- wahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms. • Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

  1. Welche Datenschutzrechte haben Sie?

a) Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personen- bezogenen Daten.

b) Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter/Auftragnehmer betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

c) Recht auf Löschung

Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters/ Auftragnehmers zu verlangen.

e) Recht auf Widerspruch

Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters/Auftragsnehmers ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu wider- sprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe Ziff. 1) zu richten.

f) Recht auf Unterrichtung

Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.

Information Datenschutz NLStBV 01-24 Seite 3

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g) Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

h) Recht auf Widerruf

Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.

i) Recht auf Beschwerde

Sie haben das Recht, eine datenschutzrechtliche Beschwerde bei der/dem

Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover

einzulegen.

  1. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personen- bezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

Information Datenschutz NLStBV 01-24 Seite 4

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