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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)
Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26
Leistungsbeschreibung
Baumkontrollen – Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume
Los 1 – 5 sowie Los Friedhof
- Beschreibung des Baumbestands
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.
Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich.
Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).
Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:
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35 % über 70 Jahre (Alterungsphase)
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35 % 20-70- Jahre (Reifephase)
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30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)
Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.
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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)
Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26
- Aufgabenstellung
Gegenstand des Vertrages ist die Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Es handelt sich um den Baumbestand im öffentlichen Straßenland, auf Liegenschaften in Verwaltung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen und auf dem Jüdischen Friedhof in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde sowie um alle Bäume des Bereichs Friedhof.
Die Lose gliedern sich wie folgt auf:
Los 1, Potsdam Süd-Ost:
Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet
51 Stadtteil Klein Glienicke 13 Stadtteil Am Stern
52 Stadtteil Babelsberg Nord 23 Stadtteil Drewitz
53 Stadtteil Babelsberg Süd 73 Stadtteil Kirchsteigfeld
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume
51 30. Juli 13 30. Juni
52 30. Juni 23 28. Februar
53 30. April 73 28. Februar
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume
51 30. Juli 13 30. Juli
52 30. Mai 23 28. Februar
53 30. August 73 28. Februar
Los 2, Potsdam Süd-West:
Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet
42 Stadtteil Südliche Innenstadt 64 Stadtteil Waldstadt I
61 Stadtteil Templiner Vorstadt 65 Stadtteil Waldstadt II
62 Stadtteil Teltower Vorstadt 66 Stadtteil Gewerbegebiet Potsdam Süd
63 Stadtteil Schlaatz 67 Stadtteil Forst Potsdam Süd
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Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume
42 30. November 64 30. Januar
61 30. Januar 65 30. August
62 30. Januar 66 30. August
63 30. März
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume
42 30. Juni 13 30. Oktober
61 28. Februar 23 30. April
62 30. Januar 66 30. September
63 30. März 67 30. Juli
Los 3, Potsdam West:
Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet
11 Stadtteil Bornim 17 Stadtteil Golm
12 Stadtteil Nedlitz (anteilig) 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)
15 Stadtteil Eiche 32 Stadtteil Potsdam West
16 Stadtteil Grube 33 Stadtteil Wildpark
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume
11 30. September 17 30. November
12 30. Juli 31 30. Juni
15 30. Oktober 32 30. September
16 30. Oktober 33 30. Oktober
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume
11 30. Dezember 17 30. Januar
12 30. Juli 31 30. Juni
15 30. November 32 30. September
16 30. November 33 30. Oktober
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Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26
Los 4, Potsdam Innenstadt:
Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet
12 Stadtteil Nedlitz (anteilig) 23 Stadtteil Berliner Vorstadt
13 Stadtteil Bornstedt 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)
21 Stadtteil Nauener Vorstadt (inkl. Jüdischer Friedhof)
41 Stadtteil Nördliche Innenstadt 22 Stadtteil Jägervorstadt
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume
12 30. Juli 23 28. Februar
13 30. November 31 30. Oktober
21 30. Mai 41 30. August
22 30. Januar
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume
12 30. Juli 23 30. Juli
13 30. September 31 30. Oktober
21 30. Mai 41 30. August
22 30. Januar
Los 5, Potsdam Nord:
Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet
01 Stadtteil Uetz-Paaren 05 Stadtteil Neu Fahrland
02 Stadtteil Marquardt 06 Stadtteil Groß Glienicke
03 Stadtteil Satzkorn 14 Stadtteil Sacrow- Krampnitz
04 Stadtteil Fahrland
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume
01 30. Mai 05 28. Februar
02 30. Dezember 06 30. Juli
03 30. Mai 14 30. April
04 30. März
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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)
Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26
Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume
01 30. Mai 05 28. Februar
02 30. Dezember 06 30. Juli
03 30. Mai 14 30. April
04 30. März
Auf dem Jüdischen Friedhof (innerhalb von Los 4):
Ist auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu achten. Insbesondere männliche Personen dürfen den Friedhof nur mit einer Kopfbedeckung betreten.
Der Friedhof darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Öffnungszeiten sind laut Friedhofswegweiser der Stadt Potsdam:
Winter: Mo. bis Fr. 09:00 – 14:00 Uhr, Sonntag 10:00 – 13:00 Uhr
Sommer: Mo. bis Fr. 09:00 – 16:00 Uhr, Sonntag 10:00 – 16:00 Uhr
Die gesamten Arbeiten dürfen nur von Montag bis Freitag ausgeführt werden.
Informationen über Feiertage, Schlüsselübergaben außerhalb der Öffnungszeiten oder sonstige Anliegen sind mit dem zuständigen Mitarbeiter auf dem Jüdischen Friedhof abzustimmen.
Der zuständige Mitarbeiter für die Bäume auf dem „Jüdischen Friedhof“ ist nach Zuschlagserteilung durch den AN in Erfahrung zu bringen.
Los Friedhof:
Friedhöfe (FH), Ergebnisübergabe Friedhofsbäume
Alter FH Bornim 30. Januar Alter FH Potsdam 30. September
Neuer FH Bornim 30. Januar Neuer FH Potsdam 30. September
FH Bassinplatz 30. Juli FH Drewitz 30. Juli
FH Eiche 30. Dezember FH Fahrland 30. April
FH Goethestraße 30. Juli FH Großbeerenstraße30. Juli
FH Kartzow 30. Mai FH Klein Glienicke 30. Oktober
FH Krampnitz 30. Mai FH Sacrow 30. April
FH Michendorfer Chaussee 30. Juni
Der zuständige Mitarbeiter für die Bäume auf städtischen Friedhöfen ist nach Zuschlagserteilung durch den AN in Erfahrung zu bringen.
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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)
Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26
Für alle Lose zu beachten:
Durch einen Flächenzuwachs bspw. durch öffentliche Widmungen privater Flächen oder mögliche Flächenverkäufe kann sich der städtische Baumbestand mehr oder weniger ändern. Für die Neubewertung des neu hinzugekommenen Baumbestands ist eine gemeinsame Vor-Ort-Begehung und Einweisung durch den Auftraggeber (AG) notwendig.
Der Beginn der Arbeiten, längere Arbeitsunterbrechungen sowie (u.a. witterungsbedingte) Verzögerungen oder eventuell auftretende Schwierigkeiten sind durch den Auftragnehmer (AN) sofort dem AG schriftlich mitzuteilen.
Der AN ist verpflichtet, den Nachweis über die erbrachten Leistungen zu führen. Die Abrechnung der Einzelleistungen erfolgt nach Abnahme der prüffähigen Baumkontrollnachweise, Einzelbaumgutachten und Rechnungen.
Es wird als unbedingt notwendig angesehen, dass der AN seine Kontaktdaten zur Erreichbarkeit dem AG übermittelt. Zudem hat der AN folgende Servicezeiten abzusichern: Mo - Fr 08.00 – 17.00 Uhr sowie zusätzlich Havarie und Schadensfälle. Bei längerer Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit usw. ist dem AG durch den AN ein Ansprechpartner als Vertretung zu benennen.
Es gelten für alle Lose folgende Regelungen:
• ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für • Baumpflege • FLL sowie Hinweise • R-SBB • DIN 18915 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau • DIN 18916 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau-Pflanzen und Pflanzarbeiten • DIN 18917 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Rasen und Saatarbeiten • DIN 18918 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau • DIN 18919 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau-Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen • DIN 18920 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen • DIN 18299
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- Ausführung der Leistung
Die Regelkontrolle erfolgt entsprechend den Vorgaben zur FLL-Baumkontrollrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus ist abweichend von der Baumkontrollrichtlinie jeder verkehrssicherungspflichtige Baum unabhängig vom Baumalter einmal jährlich zu begutachten und hinsichtlich seines Zustandes einzuschätzen. Die Regelkontrolle umfasst die Kontrolle des Baumes sowohl in der Jugendphase als auch in der Reife- und Alterungsphase, und zwar in der Krone, am Stamm, am Stammfuß/im Wurzelbereich sowie im Baumumfeld. Sie erfolgt als Sichtkontrolle vom Boden aus (Visual Tree Assessment = VTA).
Nach Erfahrungswerten der letzten Jahre wurde bei etwa 20-25 Prozent des Straßen- und Flächenbaumbestandes ein Gefährdungspotenzial bzw. Handlungsbedarf festgestellt worden.
Im Einzelfall sind halbjährliche Baumkontrollen infolge außergewöhnlicher Wetterereignisse oder wirtspezifischer Gehölzpathogene durchzuführen.
Eine Unterteilung in Flächenbaumbestand und Straßenbäume ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Nummerierungen des Baumbestandes.
Die zu bewertenden Straßenbäume und Bäume auf Freiflächen sind in der Regel mit Baumplaketten unterschiedlichen Typs am Stamm nummeriert. Die Bäume auf Friedhofsflächen weisen ein eigenes Nummernsystem vor.
Das Fehlen bzw. das Nachjustieren von Baumplaketten ist in der Baumschau festzuhalten. Bei fehlenden Baumnummern bedarf es zur Wiederfindung des geschädigten Baumes ggfs. vor Ort einer Markierung am Baumstamm. Der zu pflegende Baum ist mittels Sprühfarbe zu kennzeichnen (Markierung nach Vorgabe des AG).
Ein Baum, der einer weitergehenden Untersuchung bedarf, jedoch keine Baumnummer hat, ist mit einem „Ü“ zu kennzeichnen. Die Markierungsfarbe ist pro Jahr einheitlich zu halten. Die Markierung ist am Stammfuß (max. 40 cm über Boden) anzubringen.
Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten über die auszuführende Leistung erfolgt eine gemeinsame Vorortbegehung nach Terminabsprache.
Werden bei der Baumschau Schäden an Bäumen festgestellt, die unmittelbar die Sicherheit von Personen gefährden oder Schäden an Sachgegenständen erwarten lassen (sehr dringliche Maßnahmen mit der Kennzeichnung „XXX“), ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen und sofern notwendig, vor Ort einzuweisen.
Zur genaueren Standortorientierung dienen Stadtkarten, auf denen die öffentlichen Straßen und Grünflächen hervorgehoben sind. Sie werden dem AN ortsbezogen zur Verfügung gestellt. Die Flächen sind durchgängig nummeriert und dienen als Bezugspunkte.
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Dokumentation im Excel-Format
Nur Bäume, für die ein Handlungsbedarf besteht, sind schriftlich nach dem im Leistungsverzeichnis unter Punkt 1.1 aufgeführtem Schema zu erfassen. Für alle anderen Bäume, die als verkehrssicher gelten, erfolgt unter Angabe der ersten und letzten Baumnummer der Straße/ Fläche der Hinweis „kontrolliert“. Beispiel: „Die Kontrolle der Bäume mit den Nummern 1-215 Drevesstraße ist erfolgt, nicht aufgeführte Bäume sind zum Zeitpunkt der Baumschau verkehrssicher.“
Die Empfehlung, eine „Eingehende Untersuchung“ durchführen zu lassen, erfolgt mit Erläuterungen hinsichtlich der Schadsymptome und wo am Baum mit welcher Untersuchungsmethode zu arbeiten ist. Die zu untersuchende Schwachstelle bzw. Schadstelle ist eindeutig zu beschreiben (Höhenangabe in m).
Bei der Zusammenfassung der Baumschau in tabellarischer Form (siehe LV-Pos.: 1.1. und ff.) ist mit anzuführen:
• Dringlichkeit (dreigestuft): ▪ Xxx: Havarie – ist unmittelbar mit telefonischer Benachrichtigung dem AG anzuzeigen Xx: innerhalb von 6 Wochen
X: innerhalb eines Kontrollintervalls
• Verkehrssicherheitsrelevanz (ja/nein) • Gesamtanzahl der Bäume je Straße bzw. je Fläche • Hinweis auf fehlende Nummern mit Angabe der Nummern (sofern möglich) • Geo-Referenz (Koordinatensystem WGS84) • Datum, Name, Baumkontrolleur
Gesondert anzuführen sind Bäume, die einen Kronensicherungsschnitt bedürfen oder gefällt werden müssen. Ebenfalls sind Bäume, die innerhalb von 6 Wochen einer dringenden Baumpflege bedürfen, gesondert aufzuführen.
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