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Baumkontrollen zur Prüfung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume in Potsdam

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 11:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)

Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26

Leistungsbeschreibung

Baumkontrollen – Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume

Los 1 – 5 sowie Los Friedhof

  1. Beschreibung des Baumbestands

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets.

Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich.

Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen).

Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist:

  • 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase)

  • 35 % 20-70- Jahre (Reifephase)

  • 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase)

Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren.

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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)

Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26

  1. Aufgabenstellung

Gegenstand des Vertrages ist die Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Es handelt sich um den Baumbestand im öffentlichen Straßenland, auf Liegenschaften in Verwaltung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen und auf dem Jüdischen Friedhof in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde sowie um alle Bäume des Bereichs Friedhof.

Die Lose gliedern sich wie folgt auf:

Los 1, Potsdam Süd-Ost:

Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet

51 Stadtteil Klein Glienicke 13 Stadtteil Am Stern

52 Stadtteil Babelsberg Nord 23 Stadtteil Drewitz

53 Stadtteil Babelsberg Süd 73 Stadtteil Kirchsteigfeld

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume

51 30. Juli 13 30. Juni

52 30. Juni 23 28. Februar

53 30. April 73 28. Februar

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume

51 30. Juli 13 30. Juli

52 30. Mai 23 28. Februar

53 30. August 73 28. Februar

Los 2, Potsdam Süd-West:

Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet

42 Stadtteil Südliche Innenstadt 64 Stadtteil Waldstadt I

61 Stadtteil Templiner Vorstadt 65 Stadtteil Waldstadt II

62 Stadtteil Teltower Vorstadt 66 Stadtteil Gewerbegebiet Potsdam Süd

63 Stadtteil Schlaatz 67 Stadtteil Forst Potsdam Süd

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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)

Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume

42 30. November 64 30. Januar

61 30. Januar 65 30. August

62 30. Januar 66 30. August

63 30. März

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume

42 30. Juni 13 30. Oktober

61 28. Februar 23 30. April

62 30. Januar 66 30. September

63 30. März 67 30. Juli

Los 3, Potsdam West:

Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet

11 Stadtteil Bornim 17 Stadtteil Golm

12 Stadtteil Nedlitz (anteilig) 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)

15 Stadtteil Eiche 32 Stadtteil Potsdam West

16 Stadtteil Grube 33 Stadtteil Wildpark

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume

11 30. September 17 30. November

12 30. Juli 31 30. Juni

15 30. Oktober 32 30. September

16 30. Oktober 33 30. Oktober

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume

11 30. Dezember 17 30. Januar

12 30. Juli 31 30. Juni

15 30. November 32 30. September

16 30. November 33 30. Oktober

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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)

Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26

Los 4, Potsdam Innenstadt:

Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet

12 Stadtteil Nedlitz (anteilig) 23 Stadtteil Berliner Vorstadt

13 Stadtteil Bornstedt 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)

21 Stadtteil Nauener Vorstadt (inkl. Jüdischer Friedhof)

41 Stadtteil Nördliche Innenstadt 22 Stadtteil Jägervorstadt

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume

12 30. Juli 23 28. Februar

13 30. November 31 30. Oktober

21 30. Mai 41 30. August

22 30. Januar

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume

12 30. Juli 23 30. Juli

13 30. September 31 30. Oktober

21 30. Mai 41 30. August

22 30. Januar

Los 5, Potsdam Nord:

Stadtgebietsnummer, Stadtgebiet

01 Stadtteil Uetz-Paaren 05 Stadtteil Neu Fahrland

02 Stadtteil Marquardt 06 Stadtteil Groß Glienicke

03 Stadtteil Satzkorn 14 Stadtteil Sacrow- Krampnitz

04 Stadtteil Fahrland

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Straßenbäume

01 30. Mai 05 28. Februar

02 30. Dezember 06 30. Juli

03 30. Mai 14 30. April

04 30. März

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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)

Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26

Stadtgebietsnummer, Ergebnisübergabe Flächenbäume

01 30. Mai 05 28. Februar

02 30. Dezember 06 30. Juli

03 30. Mai 14 30. April

04 30. März

Auf dem Jüdischen Friedhof (innerhalb von Los 4):

Ist auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu achten. Insbesondere männliche Personen dürfen den Friedhof nur mit einer Kopfbedeckung betreten.

Der Friedhof darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden. Die Öffnungszeiten sind laut Friedhofswegweiser der Stadt Potsdam:

Winter: Mo. bis Fr. 09:00 – 14:00 Uhr, Sonntag 10:00 – 13:00 Uhr

Sommer: Mo. bis Fr. 09:00 – 16:00 Uhr, Sonntag 10:00 – 16:00 Uhr

Die gesamten Arbeiten dürfen nur von Montag bis Freitag ausgeführt werden.

Informationen über Feiertage, Schlüsselübergaben außerhalb der Öffnungszeiten oder sonstige Anliegen sind mit dem zuständigen Mitarbeiter auf dem Jüdischen Friedhof abzustimmen.

Der zuständige Mitarbeiter für die Bäume auf dem „Jüdischen Friedhof“ ist nach Zuschlagserteilung durch den AN in Erfahrung zu bringen.

Los Friedhof:

Friedhöfe (FH), Ergebnisübergabe Friedhofsbäume

Alter FH Bornim 30. Januar Alter FH Potsdam 30. September

Neuer FH Bornim 30. Januar Neuer FH Potsdam 30. September

FH Bassinplatz 30. Juli FH Drewitz 30. Juli

FH Eiche 30. Dezember FH Fahrland 30. April

FH Goethestraße 30. Juli FH Großbeerenstraße30. Juli

FH Kartzow 30. Mai FH Klein Glienicke 30. Oktober

FH Krampnitz 30. Mai FH Sacrow 30. April

FH Michendorfer Chaussee 30. Juni

Der zuständige Mitarbeiter für die Bäume auf städtischen Friedhöfen ist nach Zuschlagserteilung durch den AN in Erfahrung zu bringen.

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Bezeichnung: Baumkontrolle für die Landeshauptstadt Potsdam (6 Lose)

Vergabe-Nr.: OV-L-453-207-26

Für alle Lose zu beachten:

Durch einen Flächenzuwachs bspw. durch öffentliche Widmungen privater Flächen oder mögliche Flächenverkäufe kann sich der städtische Baumbestand mehr oder weniger ändern. Für die Neubewertung des neu hinzugekommenen Baumbestands ist eine gemeinsame Vor-Ort-Begehung und Einweisung durch den Auftraggeber (AG) notwendig.

Der Beginn der Arbeiten, längere Arbeitsunterbrechungen sowie (u.a. witterungsbedingte) Verzögerungen oder eventuell auftretende Schwierigkeiten sind durch den Auftragnehmer (AN) sofort dem AG schriftlich mitzuteilen.

Der AN ist verpflichtet, den Nachweis über die erbrachten Leistungen zu führen. Die Abrechnung der Einzelleistungen erfolgt nach Abnahme der prüffähigen Baumkontrollnachweise, Einzelbaumgutachten und Rechnungen.

Es wird als unbedingt notwendig angesehen, dass der AN seine Kontaktdaten zur Erreichbarkeit dem AG übermittelt. Zudem hat der AN folgende Servicezeiten abzusichern: Mo - Fr 08.00 – 17.00 Uhr sowie zusätzlich Havarie und Schadensfälle. Bei längerer Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit usw. ist dem AG durch den AN ein Ansprechpartner als Vertretung zu benennen.

Es gelten für alle Lose folgende Regelungen:

• ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für • Baumpflege • FLL sowie Hinweise • R-SBB • DIN 18915 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau • DIN 18916 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau-Pflanzen und Pflanzarbeiten • DIN 18917 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Rasen und Saatarbeiten • DIN 18918 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau • DIN 18919 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau-Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen • DIN 18920 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen • DIN 18299

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  1. Ausführung der Leistung

Die Regelkontrolle erfolgt entsprechend den Vorgaben zur FLL-Baumkontrollrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus ist abweichend von der Baumkontrollrichtlinie jeder verkehrssicherungspflichtige Baum unabhängig vom Baumalter einmal jährlich zu begutachten und hinsichtlich seines Zustandes einzuschätzen. Die Regelkontrolle umfasst die Kontrolle des Baumes sowohl in der Jugendphase als auch in der Reife- und Alterungsphase, und zwar in der Krone, am Stamm, am Stammfuß/im Wurzelbereich sowie im Baumumfeld. Sie erfolgt als Sichtkontrolle vom Boden aus (Visual Tree Assessment = VTA).

Nach Erfahrungswerten der letzten Jahre wurde bei etwa 20-25 Prozent des Straßen- und Flächenbaumbestandes ein Gefährdungspotenzial bzw. Handlungsbedarf festgestellt worden.

Im Einzelfall sind halbjährliche Baumkontrollen infolge außergewöhnlicher Wetterereignisse oder wirtspezifischer Gehölzpathogene durchzuführen.

Eine Unterteilung in Flächenbaumbestand und Straßenbäume ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Nummerierungen des Baumbestandes.

Die zu bewertenden Straßenbäume und Bäume auf Freiflächen sind in der Regel mit Baumplaketten unterschiedlichen Typs am Stamm nummeriert. Die Bäume auf Friedhofsflächen weisen ein eigenes Nummernsystem vor.

Das Fehlen bzw. das Nachjustieren von Baumplaketten ist in der Baumschau festzuhalten. Bei fehlenden Baumnummern bedarf es zur Wiederfindung des geschädigten Baumes ggfs. vor Ort einer Markierung am Baumstamm. Der zu pflegende Baum ist mittels Sprühfarbe zu kennzeichnen (Markierung nach Vorgabe des AG).

Ein Baum, der einer weitergehenden Untersuchung bedarf, jedoch keine Baumnummer hat, ist mit einem „Ü“ zu kennzeichnen. Die Markierungsfarbe ist pro Jahr einheitlich zu halten. Die Markierung ist am Stammfuß (max. 40 cm über Boden) anzubringen.

Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten über die auszuführende Leistung erfolgt eine gemeinsame Vorortbegehung nach Terminabsprache.

Werden bei der Baumschau Schäden an Bäumen festgestellt, die unmittelbar die Sicherheit von Personen gefährden oder Schäden an Sachgegenständen erwarten lassen (sehr dringliche Maßnahmen mit der Kennzeichnung „XXX“), ist der AG unverzüglich zu benachrichtigen und sofern notwendig, vor Ort einzuweisen.

Zur genaueren Standortorientierung dienen Stadtkarten, auf denen die öffentlichen Straßen und Grünflächen hervorgehoben sind. Sie werden dem AN ortsbezogen zur Verfügung gestellt. Die Flächen sind durchgängig nummeriert und dienen als Bezugspunkte.

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Dokumentation im Excel-Format

Nur Bäume, für die ein Handlungsbedarf besteht, sind schriftlich nach dem im Leistungsverzeichnis unter Punkt 1.1 aufgeführtem Schema zu erfassen. Für alle anderen Bäume, die als verkehrssicher gelten, erfolgt unter Angabe der ersten und letzten Baumnummer der Straße/ Fläche der Hinweis „kontrolliert“. Beispiel: „Die Kontrolle der Bäume mit den Nummern 1-215 Drevesstraße ist erfolgt, nicht aufgeführte Bäume sind zum Zeitpunkt der Baumschau verkehrssicher.“

Die Empfehlung, eine „Eingehende Untersuchung“ durchführen zu lassen, erfolgt mit Erläuterungen hinsichtlich der Schadsymptome und wo am Baum mit welcher Untersuchungsmethode zu arbeiten ist. Die zu untersuchende Schwachstelle bzw. Schadstelle ist eindeutig zu beschreiben (Höhenangabe in m).

Bei der Zusammenfassung der Baumschau in tabellarischer Form (siehe LV-Pos.: 1.1. und ff.) ist mit anzuführen:

• Dringlichkeit (dreigestuft): ▪ Xxx: Havarie – ist unmittelbar mit telefonischer Benachrichtigung dem AG anzuzeigen Xx: innerhalb von 6 Wochen

X: innerhalb eines Kontrollintervalls

• Verkehrssicherheitsrelevanz (ja/nein) • Gesamtanzahl der Bäume je Straße bzw. je Fläche • Hinweis auf fehlende Nummern mit Angabe der Nummern (sofern möglich) • Geo-Referenz (Koordinatensystem WGS84) • Datum, Name, Baumkontrolleur

Gesondert anzuführen sind Bäume, die einen Kronensicherungsschnitt bedürfen oder gefällt werden müssen. Ebenfalls sind Bäume, die innerhalb von 6 Wochen einer dringenden Baumpflege bedürfen, gesondert aufzuführen.

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