[Seite 1]
Besondere Vertragsbedingungen
Lean-Construction-Management
(BVB-LEAN)
I. Lean Construction Management – Letzte-Planer-Methode (LPM) nach VDI 2553, Anhang B3 in Anlehnung an das Last-Planner-System ®
Lean Construction ist ein praxiserprobter Ansatz für eine wirtschaftliche und kooperative Abwicklung von Bauprojekten. Gerade in der Planungsphase sind Bauprojekte von stetigen Änderungen geprägt. Aber auch während der eigentlichen Bauphase kommt es immer wieder zu (nachträglichen) Änderungen, die im Regelfall Auswirkungen auf Baubeteiligte haben. Selbst kleinste Anpassungen der Planung können dazu führen, dass Planungsprozesse der einzelnen Gewerke nicht mehr zusammenpassen. Das sog. Lean Construction Management bzw. konkret die sog. Letzte-Planer-Methode (basierend auf VDI 2553, Anhang B3) etabliert deshalb eine kooperative Vorgehensweise mit dem Ziel der termin- und qualitätsgerechten Steuerung von Bauprojekten.
Ein wesentliches Element dieser Methode ist die gemeinsame Ablaufplanung im Team. Entscheidend dabei ist, dass sich die Teamarbeit nicht nur auf das Projektleitungsteam beschränkt. Vielmehr werden alle Personen, die im Planungs- oder Bauprozess Steuerungsfunktionen innehaben, in das Team einbezogen. Dies sind im Planungsprozess die Fach- und Objektplaner, bei der Bauausführung z.B. auch der Bauleiter oder der Polier. Die gemeinsame Ablaufplanung zielt darauf ab, das Wissen der gewerke-spezifischen Experten (= „Letzte Planer") systematisch in die Abläufe zu integrieren, Transparenz und Verständnis für notwendige Arbeitsschritte zu schaffen und aus Änderungen resultierende Ablaufkonflikte frühzeitig zu lösen. Die Letzte-Planer-Methode dient der Verbesserung der Übergaben zwischen den Prozessbeteiligten, erhöht die Planungspräzision und ermöglicht, Störungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen für einen störungsfreien Ablauf rechtzeitig zu ergreifen.
Die Etablierung, Umsetzung und Koordination der oben beschriebenen Methoden erfolgt im Wesentlichen durch das vom AG beauftragte Expertenteam.
II. Umsetzung
Die nachfolgenden Regelungen dienen der Umsetzung der unter Ziffer I beschriebenen Letzte- Planer-Methode (im Folgenden „Methoden“) für das vertragsgegenständliche Bauprojekt.
Die vertraglichen Regelungen insbesondere die vereinbarten Fristen und Termine bleiben von den hier getroffenen Vereinbarungen unberührt. Gleichwohl können AG und AN im Rahmen der methodenbasierten Planungs- und Bauablaufkoordination einvernehmlich abweichende Fristen oder Termine festlegen, wenn AG und AN dies ausdrücklich wünschen; in diesem Fall handelt es sich um neue oder zusätzliche Vertragstermine und -fristen, welche die vereinbarten Fristen und Termine ersetzen bzw. ergänzen.
[Seite 2]
Einseitige Willenserklärungen (z.B. Anordnungen, Bedenkenanmeldungen und Behinderungsanzeigen), die im Rahmen der methodenbasierten Abstimmungstermine zwischen dem AN und AG abgegeben werden, haben grundsätzlich keine rechtsverbindliche Wirkung, es sei denn, die jeweils erklärende Partei will solche rechtsverbindlichen Willenserklärungen im Rahmen der methodenbasierten Abstimmungstermine ausdrücklich abgeben. Ist dies nicht der Fall, wird die jeweils erklärende Partei nach den methodenbasierten Abstimmungsterminen entsprechende Willenserklärungen unverzüglich und schriftlich abgeben oder mitteilen, dass sie von der Abgabe solcher Willenserklärungen absehen will.
Der Lean- Manager hat im Rahmen der methodenbasierten Abstimmungstermine zwischen dem AN und AG darauf hinzuwirken, dass der Rechtsbindungswille in Bezug auf solche einvernehmlichen Festlegungen oder einseitigen Willenserklärungen hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht und im Rahmen eines Protokolls schriftlich niedergelegt wird. Im Übrigen hat Der Lean Manager hat im Nachgang zu den methodenbasierten Abstimmungsterminen Willenserklärungen der Parteien einzuholen, sofern und soweit in den Abstimmungsterminen keine verbindlichen Willenserklärungen abgegeben worden sind, die Parteien oder eine Partei sich aber eine solche vorbehalten hat. Unbenommen hiervon bleibt das Recht der Parteien, nach den Abstimmungsterminen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Der Lean- Manager fungiert lediglich als Moderator und ist nur für die Etablierung, Umsetzung und Koordination der oben beschriebenen Methoden sowie Moderation der Termine gemäß Ziffer VI und VII befugt und verantwortlich. Dies gilt auch für die Einholung von Willenserklärungen nach den Abstimmungsterminen. Der Lean-Manager ist daher nicht zur Abgabe etwaiger Willenserklärungen, insbesondere vertragsändernder Willenserklärungen bevollmächtigt.
III. Zeitpunkt der Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt im Zuge der Bauausführung in der planerischen Leistungsphase 8.
[Seite 3]
IV. Art und Weise der Umsetzung in der Ausführungsphase
Der AN ist verpflichtet an allen Abstimmungen, die im Rahmen der methodischen Umsetzung des Lean Construction Management und – soweit beauftragt – der unter Ziffer II beschriebenen Taktplanung-Taktsteuerung anfallen, aktiv teilzunehmen.
Die Abstimmungen erfolgen in Präsenz oder digital – je nach der jeweiligen Vorgabe von Lean - Managers. Die Umsetzung der Methode erfolgt im Wesentlichen über folgende turnusmäßige Regel-Workshops und Regel-Besprechungen. An den im Folgenden angekreuzten Regel- Workshops und Regel-Besprechungen hat der AN nach entsprechender Einladung durch den Lean-Manager teilzunehmen:
☒ 1. Kickoff-Training
☒
- Workshop Kooperative Phasenplanung
☒ 3. Sonderworkshops nach Bedarf (bspw. Gesamtprojekt-Prozess-Analyse, Taktplanung/Taktsteuerung)
☒
-
Regelbesprechungen
-
Ausführungsphase | Kickoff-Training (LPM sowie optional TP-TS)
Ziel des Kickoff-Trainings ist die Vorabschulung zur Befähigung von Projektbeteiligten und Nachunternehmern inklusive der grundsätzlichen Schulung der Methoden.
Art und Weise der Durchführung:
a) Dauer und Regelmäßigkeit: 1 Tag, einmalig je Projektbeteiligtem
b) Workshopleitung/Moderation: Lean-Unternehmung]
c) Teilnehmerkreis: LC-Beauftragter und dessen Stellvertreter
d) Durchführungsart und Ort: Präsenz oder digital nach Vorgabe des Lean- Managers
[Seite 4]
- Ausführungsphase | Workshop Kooperative Phasenplanung (LPM)
Ziel der kooperativen Phasenplanung ist die interaktive Erstellung eines abgestimmten Terminplans für die folgenden 3 bis 6 Monate. Dazu kommen die Projektbeteiligten physisch oder digital zusammen, um den Ablauf von Arbeitspaketen zur Erreichung der Meilensteine der betrachteten Phasen zu definieren. Ziel ist, alle Abhängigkeiten und Anforderungen an den Planungs- und Bauprozess zu erkennen und einen realitätsnahen Detailablauf zu erstellen. Grundlage ist der vom AG vorgelegte Rahmenterminplan mit definierten Meilensteinen. Liegt kein belastbarer Rahmenterminplan vor, so erfolgt eine Gesamtprojekt-Prozessanalyse im Rahmen eines Sonderworkshops.
Art und Weise der Durchführung:
a) Dauer und Regelmäßigkeit: alle 3 Monate, Dauer 4-6h]
b) Workshopleitung/Moderation: Lean-Unternehmung]
c) Teilnehmerkreis: LC-Beauftragter und dessen Stellvertreter
d) Durchführungsart und Ort: Präsenz oder digital nach Vorgabe des Lean- Managers
- Ausführungsphase | Sonderworkshops nach Bedarf
Ziel der Sonderworkshops in der Ausführungsphase ist es, unvorhergesehene oder zu Projektbeginn noch unbekannte Themengebiete abzustimmen und gemeinsam dazu beizutragen, den bestmöglichen Lösungsweg zu finden.
Art und Weise der Durchführung:
a) Dauer und Regelmäßigkeit: [bei Bedarf, Dauer themenabhängig nach Vorgabe des Lean-Managers]
b) Workshopleitung/Moderation: Lean-Unternehmung]
c) Teilnehmerkreis: LC-Beauftragter bzw. von Lean-Manager benannter Personenkreis
d) Durchführungsart und Ort: Präsenz oder digital nach Vorgabe des Lean- Managers
[Seite 5]
- Ausführungsphase | Regelbesprechung (LPM)
Ziel der wöchentlichen Regelbesprechung ist die Rückschau (Betrachtung der erledigten Aufgaben der Vorwoche mit Abweichungsanalyse bei Nicht-Einhaltung), die gemeinsame Synchronisation und Hinderniselimination in Bezug auf die folgenden 4 bis 6 Wochen und die Durchsprache im Detail auf Tagesbasis der folgenden 2 bis 4 Wochen. Detailtiefe ist abzustimmen. Hierbei wird systematisch besprochen und festgelegt: „Wer macht was, an welchem Ort, bis wann, und sind alle Voraussetzungen für die Leistungserbringung vorhanden?“ Der durchzuführende Ablauf ist für die Letzte-Planer-Methode und im Detail in VDI 2553, Anhang B3 beschrieben.
Art und Weise der Durchführung:
a) Dauer und Regelmäßigkeit: wöchentlich, Dauer bis zu 3 Stunden
b) Workshopleitung/Moderation: Lean-Unternehmung]
c) Teilnehmerkreis: LC-Beauftragter bzw. dessen Stellvertreter
d) Durchführungsart und Ort: Präsenz oder digital nach Vorgabe des Lean- Managers
e) Dokumentation: Lean-Unternehmung]
f) Ziele:
aa) konkrete Terminzusagen des AN für dessen Tätigkeiten
bb) Benennung offener Vorleistungen anderer Gewerke (inkl. Benennung bestehender Hindernisse) und Identifizierung von Kollisionen
V. LC-Beauftragter und dessen Stellvertreter
Der AG und der AN benennen jeweils einen Mitarbeiter als Lean-Construction-Beauftragten (nachfolgend: „LC-Beauftragter“), der für ihn an den Abstimmungen teilnimmt. Für den Fall der Verhinderung des LC-Beauftragten benennen AG und AN jeweils einen Stellvertreter, der anstelle des jeweiligen LC-Beauftragten an den Abstimmungen teilnimmt.
Der AG und der AN haben sicherzustellen, dass der von ihm jeweils benannte LC-Beauftragte bzw. dessen Stellvertreter an sämtlichen im vorangegangenen im Detail definierten Lean- Besprechungen teilnimmt. Der LC-Beauftragte und sein Stellvertreter müssen der deutschen Sprache mächtig und über bereits vorgenommene und geplante Bauabläufe hinreichend informiert sowie hierzu aussagefähig und -befugt sein. Der LC-Beauftragte und sein Stellvertreter müssen vom AG bzw. AN ermächtigt sein, für den AG bzw. AN verbindliche, ggf. auch vertragsändernde Willenserklärungen (insbesondere Anordnungen und Terminzusagen) abgeben zu können. Der LC-Beauftragte und dessen Stellvertreter haben sich fortlaufend auszutauschen, so dass keine Reibungsverluste entstehen.
[Seite 6]
Die Benennung des LC Beauftragten und des Vertreters durch den AN muss mit Vertragsschluss erfolgen
Der AN ist zum Austausch des LC-Beauftragten oder dessen Stellvertreters nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat.
VI. Koordination, Kooperation und Transparenz
Der AN verpflichtet sich zur stets konstruktiven Mitwirkung und uneingeschränkten Transparenz mit Blick auf die von ihm bereits vorgenommenen oder durchzuführenden Bauabläufe. Der AN hat den organisatorischen Vorgaben vom Lean-Manager Folge zu leisten und dazu insbesondere alle Informationen und Kennzahlen (insbesondere tagesgenaue Personalressourcen) rechtzeitig beizubringen und dem Lean-Manager die Informationen, welche für die methodenbasierte Koordination der Bauabläufe von Bedeutung sind, schriftlich vorzulegen.
Etwaige Störungen bei seiner Leistungserbringung, sofern und soweit diese für die Umsetzung der Methode von Bedeutung sein können, hat der AN unverzüglich und schriftlich dem Lean Manager mitzuteilen. Etwaig fehlende Vorleistungen sind dabei explizit zu benennen.
Der AN ist bereit, sofern und soweit dies im Rahmen seiner internen Abläufe möglich ist, etwaige Pufferzeiten gegenüber dem Lean Manager offen zu legen und damit dem AG zur methodenbasierten Koordination der Bauabläufe zur Verfügung zu stellen.
VII. IT-Anforderungen
Die Umsetzung der Methodik im Projekt erfolgt durch folgende Komponenten und Software: MS- Teams, Lean-Raum Vorschauboards und Lean-Software. Das hierzu erforderliche W-LAN ………………..
Der AN bestätigt hiermit, über die notwendigen Komponenten und Software zu verfügen, sofern und soweit diese nicht vom AG gestellt werden. Der AN verpflichtet sich, die vorgegebenen Komponenten und Software zu nutzen. Voraussetzung für die Teilnahme an den Lean-Terminen ist ein Laptop (Tablet o.ä. genügt nicht), der zu allen Besprechungen mitzubringen ist.
VIII. Vergütung
Die Teilnahme des AN an den Abstimmungen wie vorbeschrieben ist mit der im Hauptvertrag vereinbarten Vergütung abgegolten.
Eine Ausnahme stellen die „Sonderworkshops“ dar, da deren Anzahl zu Projektbeginn nicht kalkuliert werden kann. Die Teilnahme an den „Sonderworkshops“ wird dem Lean-Beauftragten bzw. dessen Stellvertreter deshalb gesondert mit [X €] pro Workshop vergütet separate Position erstellen