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2024.Anlagen_zum_Sicherheitshandbuch.pdf

Bauleistungen für die medizinische Gasversorgung im Neubau des Herzzentrums Heidelberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeportal-bw.de

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HHHHaaaannnnddddbbbbuuuucccchhhh ffffüüüürrrr FFFFrrrreeeemmmmddddffffiiiirrrrmmmmeeeennnn,,,, BBBBeeeessssttttäääättttiiiigggguuuunnnnggggsssssssscccchhhhrrrreeeeiiiibbbbeeeennnn Dieses Bestätigungsschreiben ist Bestandteil aller mit unserem Unternehmen geschlossenen Verträge. Es muss vor Arbeitsaufnahme unterzeichnet an die auftraggebende Stelle zurückgeschickt werden. Arbeiten im Rahmen des Vertrages dürfen erst bei Vorlage dieses Schreibens erfolgen!

Interner Auftraggeber/Abteilung:
Name des Auftragverantwortlichen: Tel.:
Name des Koordinators: Tel.: Weisungsbefugnis:
Auftrag (durchzuführende Arbeiten):
Einsatzort: (Arbeitsbereich, Arbeitsplatz)
Ausführung:vonbis

Tab. 1: Vom Auftraggeber auszufüllen

Fremdfirma: (Name, Anschrift, Telefon-Nr.)
Verantwortlicher der Fremdfirma vor Ort:Name:
Funktion:
Telefon:
Zuständiger Unfallversicherungsträger:
[ ]Wir werden im Rahmen des Auftrages die auf der Folgeseite genannten Subunternehmen einsetzen.

Tab. 2: Vom Fremdunternehmen auszufüllen Hiermit bestätigen wir den Erhalt des "Sicherheitshandbuches für Fremdfirmen". Wir werden die aufgeführten Schutzmaßnahmen einhalten. Dazu werden wir die Informationen auch an alle betroffenen Stellen in unserem Unternehmen weiterleiten.

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Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen, Bestätigungsschreiben

Wir versichern, dass wir die gesetzlichen Regelungen zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz einhalten werden. Unsere Vorgesetzten und Mitarbeiter wurden nach diesen Regelungen unterwiesen bzw. werden bis Arbeitsbeginn unterwiesen. Es ist uns bekannt, dass wir bei wiederholten bzw. groben einmaligen Verstößen gegen die Vorgaben aus dem "Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen" des Werksgeländes verwiesen werden können und mit sofortiger Wirkung das Vertragsverhältnis beendet werden kann.

Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Verantwortlicher der Fremdunternehmer Fremdfirma

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FFFFrrrreeeemmmmddddffffiiiirrrrmmmmeeeennnneeeeiiiinnnnssssaaaattttzzzz,,,, GGGGeeeeffffäääähhhhrrrrdddduuuunnnnggggssssbbbbeeeeuuuurrrrtttteeeeiiiilllluuuunnnngggg DDDDiiiieeee GGGGeeeeffffäääähhhhrrrrdddduuuunnnnggggssssbbbbeeeeuuuurrrrtttteeeeiiiilllluuuunnnngggg iiiisssstttt ggggeeeemmmmeeeeiiiinnnnssssaaaammmm vvvvoooommmm AAAAuuuuffffttttrrrraaaaggggggggeeeebbbbeeeerrrr ((((KKKKoooooooorrrrddddiiiinnnnaaaattttoooorrrr KKKKTTTTGGGG)))) uuuunnnndddd ddddeeeemmmm VVVVeeeerrrraaaannnnttttwwwwoooorrrrttttlllliiii---- cccchhhheeeennnn ddddeeeerrrr FFFFrrrreeeemmmmddddffffiiiirrrrmmmmaaaa dddduuuurrrrcccchhhhzzzzuuuuffffüüüühhhhrrrreeeennnn....

AAAAuuuuffffttttrrrraaaagggg ((((dddduuuurrrrcccchhhhzzzzuuuuffffüüüühhhhrrrreeeennnnddddeeee AAAArrrrbbbbeeeeiiiitttteeeennnn))))::::
EEEEiiiinnnnssssaaaattttzzzzoooorrrrtttt ((((AAAArrrrbbbbeeeeiiiittttssssbbbbeeeerrrreeeeiiiicccchhhh,,,, AAAArrrrbbbbeeeeiiiittttssss---- ppppllllaaaattttzzzz))))::::
AAAAuuuuffffttttrrrraaaaggggggggeeeebbbbeeeerrrr////KKKKoooooooorrrrddddiiiinnnnaaaattttoooorrrr KKKKTTTTGGGG////TTTTeeeellll....::::
VVVVeeeerrrraaaannnnttttwwwwoooorrrrttttlllliiiicccchhhheeeerrrr ddddeeeerrrr FFFFrrrreeeemmmmddddffffiiiirrrrmmmmaaaa////TTTTeeeellll....::::
AAAAuuuuffffssssiiiicccchhhhttttffffüüüühhhhrrrreeeennnnddddeeeerrrr////TTTTeeeellll....:::: (falls erforderlich)

(Gefährdungen können z. B. entstehen durch kraftbetriebene Arbeitsmittel, bewegte und ggf. automa- tisch anlaufende Maschinen, Staplerverkehr, Krantransporte, Gase, Gefahrstoffe, heiße Oberflächen, Lärm, Heißarbeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, ionisierende oder nicht ionisierende Strahlung, biolo- gische Gefährdung)

EEEErrrrmmmmiiiitttttttteeeelllltttteeee GGGGeeeeffffäääähhhhrrrrdddduuuunnnngggg VVVVeeeerrrreeeeiiiinnnnbbbbaaaarrrrtttteeee SSSScccchhhhuuuuttttzzzzmmmmaaaaßßßßnnnnaaaahhhhmmmmeeee

o:/Formulare HA3/Einweisungen/Gefährdungsbeurteilung Fremdfirma.pdf Vers. 02 – 26.01.2011 Seite 1 von 2

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Der Verantwortliche der Fremdfirma bestätigt, dass er die eingesetzten Fremdfirmenmitarbeiter ent- sprechend den ermittelten Gefährdungen sowie den festgelegten Schutzmaßnahmen vor Arbeitsauf- nahme unterweisen wird. Er ist für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch seine Mitarbeiter ver- antwortlich.

Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Auftraggeber/Koordinator KTG Verantwortlicher der Fremdfirma

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BBBBeeeesssstttteeeelllllllluuuunnnngggg eeeeiiiinnnneeeessss KKKKoooooooorrrrddddiiiinnnnaaaattttoooorrrrssss ((((KKKKTTTTGGGG)))) ffffüüüürrrr FFFFrrrreeeemmmmddddffffiiiirrrrmmmmeeeennnn

Hiermit wird Herr/Frau
als Koordinator (KTG) bestellt für folgende Arbeiten:
Im Rahmen der Arbeiten sind folgende Fremdfirmen beteiligt:

Die Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 6 BGV A1 "Grundsätze der Prävention". Danach müssen Un- ternehmer eine Person (Koordinator) bestimmen, wenn dies zur Vermeidung einer möglichen gegensei- tigen Gefährdung der Beschäftigten der beteiligten Unternehmen erforderlich ist. In unserem Unternehmen wird für jeden Fremdfirmeneinsatz ein Koordinator bestellt, um einen siche- ren Ablauf der Arbeiten gewährleisten zu können. Zu den Aufgaben des Koordinators gehört es, die Arbeiten von Fremdfirmen mit den betrieblichen Abläufen abzustimmen. Dadurch soll eine Gefährdung von Personen (Mitarbeiter unseres Unternehmens, Fremdfirmenmitarbeitern und Besuchern), von Sachwerten (z. B. Maschinen, Gebäude, Produkte) oder der Umwelt vermieden werden. Der Koordinator unterweist die Verantwortlichen von Fremdfirmen über betriebsspezifische Gefahren und legt im Rah- men einer gemeinsamen Gefährdungsbeurteilung notwendige Schutzmaßnahmen fest. Der Koordinator kontrolliert die Einhaltung notweniger Schutzmaßnahmen und ist während des Auftra- ges Ansprechpartner für die Fremdfirmen. Er übernimmt auch die Abnahme der Arbeiten. Der Koordinator erhält zur Abwehr besonderer Gefahren Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfir- menmitarbeitern. Dadurch werden die Vorgesetzten der Fremdfirmen jedoch nicht von ihrer Verantwor- tung für ihre Mitarbeiter befreit.

Datum/Unterschrift Unternehmer Datum/Unterschrift Koordinator

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Erklärung

zur betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation Firma: Art der Arbeiten:

  1. Personelle Organisation
Geschäftsführer: Tel.: Fax: Vorauss. Zahl der Beschäftigten auf der Baustelle: Verantw. Person für die Baustelle: Tel: Fax: Aufsichtführende Person auf der Baustelle: Tel.: Fax: Ersthelfer auf der Baustelle: Tel.: Fax: Koordinator gem. BGV A1 § 6: Tel. Fax:Sicherheitstechnische Betreuung durch: Name: Tel: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Sicherheitsbeauftragter a.d.B.: Tel: Brandschutzbeauftragter a.d.B.: Tel:
Berufsgenossenschaft / Unfallversicherer Name: Sitz: Mitglieds-Nr.Arbeitsmedizinische Betreuung durch: Name: Tel: Straße, Nr. PLZ, Ort:
  1. Angaben zur Dokumentation im Unternehmen
  • Liegen für die Unterweisungen (gem. BGV und GefstoffV) die schriftliche Nachweise vor? ja nein
  • Wurde eine Gefährdungsbeurteilung gem. ArbschG durchgeführt und liegt die Dokumentation vor? ja nein n. erf.1
  • Liegen die Ergebnisse der für die Tätigkeiten auf der Baustelle erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsor- geuntersuchungen vor? G 20, G 26 G 41 G 1.2 G 25 ? ja nein n. erf.
  • Stehen Ihnen die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften in Ihrem Unter- nehmen zur Verfügung ? ja nein
  • Liegen für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte, Kranführer usw.) die Qualifikationsnachweise und die Beauftragungen vor? ja nein n. erf.
  1. Angaben zu eingesetzten Arbeitsmitteln
  • Sind Ihre überwachungsbedürftigen und prüfpflichtigen Arbeitsmittel in einer Übersicht erfasst? ja nein n. erf.
  • Können Sie die regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel schriftlich nachweisen? ja nein n. erf.
  • Liegen Ihnen die Bedienanleitungen und ggf. Betriebsanweisungen Ihrer Maschinen und Geräten vor? ja nein n. erf.
  1. Angaben zu Arbeitsverfahren
  • Liegen für die Ausführung Ihrer Arbeiten auf der Baustelle alle Berechtigungen oder Zulassungen vor, die von ja nein n. erf. Ihnen gefordert werden? z.B. Abbruchanweisung Montageanweisung
  • Liegen für bestimmte Arbeitsverfahren besondere Erlaubnisse vor? (z.B. Heißarbeiten, Erdbau) ja nein n. erf.
  • Können Sie den Nachweis über die notwendige Qualifikation / Berechtigungen der Beschäftigten für die Ausführung ja nein n. erf. der Arbeiten auf der Baustelle schriftlich erbringen?
  • Stehen den Beschäftigten für die Ausführung der Arbeiten die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen zur ja nein n. erf. Verfügung? Schutzhelm Schutzschuhe Augenschutz Handschutz
  1. Angaben zu verwendeten Gefahrstoffen
  • Geht Ihr Unternehmen während der Dauer der Arbeiten mit Gefahrstoffen auf der Baustelle um? (Wenn nein, ja nein n. erf. keine weitere Beantwortung der Fragen zum Punkt 5 nötig)
  • Ist ein Gefahrstoffverzeichnis gemäß GefStoffV § 7 Abs. 8 erstellt ? ja nein n. erf.
  • Sind die Sicherheitsdatenblätter für die Gefahrstoffe vorhanden? ja nein n. erf.
  • Liegen die Betriebsanweisungen für die Gefahrstoffe auf der Baustelle vor? ja nein n. erf.
  • Bestehen Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen? ja nein n. erf.
  • Ist die für den Umgang mit den Gefahrstoffen geeignete Schutzausrüstung vorhanden? ja nein n. erf. Atemschutz Handschutz Körperschutz Gesichtsschutz Fußschutz 1 n. erf. = nicht erforderlich
  1. Bestätigung Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die vorgenannten Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechend ausgeführt wurden. Über wesentliche Veränderungen im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz wird der Koordinator unverzüglich informiert.

Ort Datum Unterschrift (Unternehmer oder dessen Beauftragter)

o:/Formulare HA3/Fremdfirmen Selbstauskunft.pdf Rev. 03 03.02.2011

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Klinik-Technik-GmbH am

Universitätsklinikum Heidelberg

Antrag für das Ab- bzw. Zuschalten von automatischen

Brandmeldern

an: Klinikum der Universität Heidelberg - Zentrale Leitwarte Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg Telefon: 06221/56-7272 E-Mail: V-ZLT.Brandmeldeabschaltung@med.uni-heidelberg.de

von: Firma: ________________________________________________ Strasse: ________________________________________________ PLZ: _________ Ort: _________________________________ E-Mail: ________________________________________________ Telefon: ________________________________________________ Bearbeiter: ________________________________________________

Baumaßnahme: ____________________________________

Gebäudenummer: _______________________________

Etage/n: _______________________________

Raum/Räume: _______________________________

_______________________________

Art der Arbeit: _______________________________

_______________________________

Linie/n: _________________________________________________



Auf dem Antrag sind zwingend die abzuschaltenden Melder anzugeben. Diese Melder können von dem Antragsteller mittels Laufkarten bzw. an der Melderbezeichnung bestimmt werden. Sollte es bei der Melderbestimmung Unklarheiten geben, steht der Entstördienst bzw. die GMA-Gruppe der KTG zur Verfügung.

Wir bitten Sie, von Datum: _____________ bis Datum: ____________ (Beginn der Arbeiten) (Ende der Arbeiten)

von jeweils _________________ Uhr bis __________________ Uhr

die sich in dem o.g. Bereich befindlichen automatischen Brandmelder ab - bzw. zu-zuschalten.

Brandmeldeabschaltungen erfolgen, wenn nicht anders beantragt, von Montag bis Freitag.

Zusätzlich: Samstag Sonntag Feiertag

Während der Abschaltung übernimmt der Antragssteller über den angemeldeten Bereich die Brandwache. Die brandmelderauslösenden Arbeiten werden rechtzeitig vor Zuschaltung der Brandmelderschleifen beendet.

Datum:________________________ Unterschrift: ________________________ Hinweis: Für das Abschalten von Brandmeldelinien wird aus organisatorischen Gründen eine Vorlaufzeit benötigt. Daher muss der Antrag spätestens 3 Tage vor dem gewünschten Abschalttermin vorliegen. O:/Formulare KTG/Einweisungen/Antrag Abschalten Brandmeldelinien.pdf Rev. 07 HK – 26.08.2024 Seite 1 von 1

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EEEErrrrllllaaaauuuubbbbnnnniiiisssssssscccchhhheeeeiiiinnnn für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten in brandgefährdeten Bereichen (Definition umseitig)
FFFFiiiirrrrmmmmaaaa:::: ......................................................................................................................... AAAAddddrrrreeeesssssssseeee:::: .......................................................................................................................... AAAAuuuuffffssssiiiicccchhhhttttssssffffüüüühhhhrrrreeeennnnddddeeeerrrr ddddeeeessss AAAAuuuuffffttttrrrraaaaggggnnnneeeehhhhmmmmeeeerrrrssss::::................................................................................................
1Arbeitsort/-stelleGebäude: Stockwerk: Raum-Nr.: Sonstiges:
2Arbeitsauftrag (z.B. Konsole anschweißen)Auftr. vom (Datum): Auftr. Nr.:
3Arbeitsverfahren(cid:1) Schweißen (cid:1) Schneiden (cid:1) Flammrichten (cid:1) Schleifen (cid:1) Löten (cid:1) Auftauen
4Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten(cid:1) Entfernen der brennbaren Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, an der Arbeitsstelle im Umkreis von..........m und – soweit erforderlich – auch in angrenzenden Räumen (cid:1) Abdecken der brennbaren Gegenstände, z.B. Holzbalken, -wände und -fußböden, Kunststoffe usw. (cid:1) Abdichten von Öffnungen, Mauerdurchbrüchen, Rinnen, Kanälen, Fugen, Ritzen u.ä. mit nichtbrennbaren Stoffen (cid:1) Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, Isolier- und Dämmmaterial (cid:1) Verschließen von Rohren, Kanälen, Schächten, Apparaten, Behältern mit nichtbrennbaren Stoffen (cid:1) Bereitstellen einer Brandwache mit geeigneten Löschgeräten bzw. Löschmitteln (cid:1) Abstellen von Brandmeldern, 3 Tage vorher anmelden: TTTTeeeecccchhhhnnnniiiisssscccchhhheeee LLLLeeeeiiiittttwwwwaaaarrrrtttteeee,,,, TTTTeeeellll:::: 00006666222222221111----55556666----7777222277772222
5Brandwache – während der Arbeit – nach der ArbeitName: Name: Dauer: Std.
6AAAAllllaaaarrrrmmmm iiiimmmm BBBBrrrraaaannnnddddffffaaaallllllllStandort des nächsten Brandmelders: Standort des nächsten Telefons: Feuerwehr Telefon Nr. 112
7Bereitgestellte Lösch- geräte, -mittel(cid:1) Feuerlöscher mit (cid:1) Wasser (cid:1) CO (cid:1) Pulver 2 (cid:1) Schaum (cid:1) angeschlossener Wasserschlauch (cid:1) gefüllte Wassereimer
8Erlaubnis Vor Beginn der Arbeiten sind die unter 4 genannten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (z.B. GUV-V A1 / BGV A 1 § 6 sowie GUV-V D1 / BGV D 1), ggf. die Landesverordnungen zur Verhütung von Bränden und die Sicherheitsvorschriften der Sachversicherer sind zu beachten. Datum Unterschrift Auftraggeber / dessen Beauftragter Unterschrift Aufsichtführender / Ausführender

Verteiler: ○ Auftraggeber ○ Auftragnehmer Hinweise: siehe Rückseite ○ Ausführender

o:/Formulare HA3/Einweisungen/Schweisserlaubnisschein Klinikum.pdf Rev. 02 - 25.01.2011 Seite 1 von 2

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Schweißarbeiten - Schweißerlaubnisschein

Durch Schweißarbeiten werden immer wieder Brandkatastrophen verursacht (z.B. Flughafenbrand in Düsseldorf), weil Auftraggeber oder Ausführende Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz nicht getroffen haben: Für das Schweißen in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen hat der Unternehmer, hier die verantwortliche Leitung der jeweiligen Universitäts- oder Klinikumseinrichtung, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für jeden Einzelfall in einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen (vgl. § 30 Unfallverhütungsvorschrift "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" GUV-V D1 / BGV D1). Eine Schweißerlaubnis ist nicht erforderlich bei Arbeiten an eigens hierfür eingerichteten stationären Schweißarbeitsplätzen in Werkstätten. Hier reicht die Betriebsanweisung aus. Ansonsten ist eine Schweißerlaubnis für sämtliche Schweißarbeiten in Gebäuden, Räumen oder umschlossenen Anlagen bzw. Behältern erforderlich, da praktisch in allen Bereichen mindestens mit Brandgefahren zu rechnen ist. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Schweißerlaubnis ausgehändigt ist und die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind. Werden die Schweißarbeiten von anderen Unternehmen bzw. Fremdfirmen durchgeführt, muss der Auftraggeber (z.B. Institut, KTG, Universitätsbauamt) die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit dem Auftragnehmer abstimmen und in einem Schweißerlaubnisschein festlegen (vgl. hierzu auch § 6 Unfallverhütungsvorschrift "Prävention/Allgemeine Vorschriften" GUV-V A1/ BGV A1).

GUV-V A1/BGV A1, Prävention/Allgemeine Vorschriften, § 6, Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer (1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten. GUV-V D1/BGV D1, Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, § 30 Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefahr schweißtechnische Arbeiten nur durchgeführt werden, wenn

  1. eine Brandentstehung verhindert und
  2. eine explosionsfähige Atmosphäre ausgeschlossen ist.

(2) Können durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände • eine Brandentstehung nicht verhindert und • eine explosionsfähige Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden, hat der Unternehmer ergänzende Sicherheitsmaßnahmen in einer Schweißerlaubnis schriftlich festzulegen und für deren Durchführung zu sorgen.

(3) Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zum Verhindern einer Brandentstehung sind:

  1. Abdecken verbliebener brennbarer Stoffe und Gegenstände oder andere geeignete Maßnahmen,
  2. Abdichten von Öffnungen zu benachbarten Bereichen,
  3. Bereitstellen geeigneter Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang,
  4. Überwachen durch einen Brandposten während schweißtechnischer Arbeiten und
  5. wiederholte Kontrolle durch eine Brandwache im Anschluss an die schweißtechnischen Arbeiten.

(4) Abweichend von Absatz 2 darf der Unternehmer bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen, schweißtechnischen Arbeiten, bei denen eine Brandentstehung durch das Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände nicht verhindert werden kann, die ergänzenden Sicherheitsmaßnahmen nach Absatz 3 statt in einer Schweißerlaubnis in einer Betriebsanweisung schriftlich festlegen.

(5) Ergänzende Sicherheitsmaßnahmen zum Ausschließen einer explosionsfähigen Atmosphäre sind:

  1. sicheres Abdichten gegenüber der Atmosphäre,
  2. sicheres Abdichten gegenüber anderen Arbeitsbereichen,
  3. lufttechnische Maßnahmen in Verbindung mit messtechnischer Überwachung während der Arbeiten und
  4. Überwachen der Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeiten. Diese Sicherheitsmaßnahmen dürfen erst aufgehoben werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und keine Zündgefahr mehr besteht.

(6) Die Versicherten dürfen mit schweißtechnischen Arbeiten erst beginnen, wenn ihnen vom Unternehmer die Schweißerlaubnis nach Absatz 2 oder die Betriebsanweisung nach Absatz 4 ausgehändigt und die darin festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind.

o:/Formulare HA3/Einweisungen/Schweisserlaubnisschein Klinikum.pdf Rev. 02 - 25.01.2011 Seite 2 von 2

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SSSSiiiicccchhhheeeerrrrhhhheeeeiiiittttssssrrrreeeeggggeeeellllnnnn ffffüüüürrrr AAAAWWWWTTTT----GGGGäääännnnggggeeee //// EEEEnnnneeeerrrrggggiiiieeee----KKKKaaaannnnäääälllleeee HHHHrrrr.... SSSSppppiiiieeeessssssss

AAAAWWWWTTTT----EEEEiiiinnnnwwwweeeeiiiissssuuuunnnngggg vvvvoooonnnn FFFFrrrreeeemmmmddddffffiiiirrrrmmmmeeeennnn////

Die gesamte Ebene 98 sowie der AWT-Bereich in der Ebene 99 (Chirurgie und Kinderklinik) sind techni- sche Betriebsbereiche, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Es ist zu beachten, dass in den o.g. Bereichen aufgrund ihrer Nutzung nicht immer Durchgangshöhen und -breiten im gewohnten Standard vorhanden sind. Auch Beleuchtungsstärken sind mitunter gering. Daher ist eine erhöhte Vorsicht notwendig. Auf besondere Gefahren wird an den entsprechenden Anla- gen hingewiesen - dies sind z.B. Radioaktivität, Gefahrstoffe oder elektrische Anlagen. Solche Räume dürfen ausnahmslos nur nach Rücksprache mit einem Bereichsverantwortlichen und nach einer Einwei- sung erfolgen.

SSSSiiiicccchhhheeeerrrrhhhheeeeiiiittttssssrrrreeeeggggeeeellllnnnn ffffüüüürrrr AAAAWWWWTTTT----FFFFaaaahhhhrrrrbbbbeeeerrrreeeeiiiicccchhhheeee (cid:1) Bewegen Sie sich nur auf den uuuunnnnmmmmaaaarrrrkkkkiiiieeeerrrrtttteeeennnn Bereichen (Verkehrsbereich). (cid:1) In den Verbindungsgängen zu den Gebäuden besteht auf mindestens einer Seite ein Sicherheitsbe- reich von 0,5 m zwischen Wand und Fahrbereich. Dieser Bereich dient als Verkehrsweg. (cid:1) Achten Sie stets auf herannahende Fahrwerke. (cid:1) Sollte ein Ausweichen nicht mehr möglich sein, so ist der Bumper (Nothalt, schwarzer oder gelber herausragender Puffer am oberen Bereich des Fahrwerks) durch kräftiges Aufschlagen mit der Faust zu betätigen. (cid:1) Benachrichtigen Sie danach die AWT-Werkstatt (Tel.: 56-37291 oder 56-37292)

Bei den obigen Sicherheitsregeln kann jedoch eine Unfallgefahr selbst in den Verkehrsbereichen, bspw. durch Pendeln der Container, besonders in Kurven, eine Schieflage (einseitig eingehängter Container) oder durch offenstehende Containertüren, nicht ganz ausgeschlossen werden. Es gilt deshalb immer eine erhöhte Vorsicht und ausreichenden Abstand zu halten.

SSSSiiiicccchhhheeeerrrrhhhheeeeiiiittttssssrrrreeeeggggeeeellllnnnn ffffüüüürrrr EEEEnnnneeeerrrrggggiiiieeee----KKKKaaaannnnäääälllleeee (cid:1) Das Tragen von Schutzkleidung ist Pflicht, - es gelten die Unfallverhütungsvorschriften. (cid:1) Bei fehlenden Isolierungen an den Rohrleitungen in den Warmgängen besteht Verbrennungsgefahr. (cid:1) Medienabsperrungen und Schalthandlungen sind nur durch das Betriebspersonal zugelassen. (cid:1) Die Fluchtausstiege und Rettungswege sind freizuhalten. (cid:1) Rauchabschluss / – und Brandschutztüren sind generell geschlossen zu halten. (cid:1) Die Zugänge von außen sind verschlossen zu halten, damit kein Unbefugter Zutritt hat.

Firma: .........................................................................................................................................

Adresse: .........................................................................................................................................

....................... ................................................................... ........................................................... Datum Unterschrift des eingewiesenen Mitarbeiters Name in Druckschrift bzw. Aufsichtsführenden des Auftragnehmers

Einweiser KTG: .............................................................................................................................................

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BETRIEBSANWEISUNG

Erstellungsdatum : BA-Nummer : 1

nach § 20 GefStoffV

Wartung Klinik Service GmbH 12. März. 2010 (asbesthaltige KTG Technik GmbH Bereiche)

ARBEITSBEREICHKopfklinik / VZM INF 400 – 670ARBEITSPLATZKopfklinik Geb. 670 Ebene 99 / 98 VZM Geb. 670
ARBEITSUMFANGWartungs- und Kontrollarbeiten durch Notfall innerhalb der Kopfklinik & VZM und mit einer maximalen Arbeitszeit von 15 Minuten als Nebenarbeiten entsprechend der Handlungsanweisung „Wartungstätigkeiten“ vom März. ® 2010
Unterschrift des Bereichsverantwortlichen

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

Asbesthaltige Stäube

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Asbesthaltiger Staub ist ein locker gebundenes Material mit hohem Asbestanteil. Bereits bei geringer Beanspruchung werden einatembare Asbestfasern freigesetzt. Asbesthaltiger Staub kann Krebs erzeugen (R 45) Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen (R 48/23) Staub reizt die Augen, Atemwege und die Haut (R 36/37/38); vorübergehende Beschwerden wie Husten oder Juckreiz sind möglich.

SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

Folgender Arbeitsablauf ist einzuhalten:

  1. innerhalb der Kopfklinik Geb.400 & VZM Geb.670 bei Notfälle: • Kennzeichnen des Arbeitsbereichs durch Verbotszeichen „Halt Zutritt verboten - Asbestfasern“; • Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung (Atemschutzmaske P 2 Filter, einmal Schutzanzug und Handschuhe) im Arbeitsbereich Bereitstellen eines PE-Sackes sowie Industrieklebebands; • Betreten des Bereiches mit Schutzausrüstung und ggf. Werkzeug; • Durchführen der Tätigkeit: Wartungs- und Kontrollarbeiten im Notfall; • Ablegen der Schutzausrüstung und staubdichtes Verpacken in PE-Sack; • Transport des Abfallsacks zum Sammelcontainer für Asbestabfälle.

Betriebsanweisung Asbest - Wartung Seite 1 von 2

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VERHALTEN IM GEFAHRFALL

Bei erschwertem Atmen infolge zugesetzer P2 Maske sofort den Arbeitsbereich verlassen.

Benachrichtigung Arzt: Betriebsärztlicher DienstBenachrichtigung: F E U E R W E H R
8966112

ERSTE HILFE

Nach Hautkontakt : Kleidung ausziehen, mit viel Wasser abspülen Nach Augenkontakt : Nicht reiben! Mit fließendem Wasser bei geöffnetem Lidspalt 10 Minuten spülen, dann einen Augenarzt aufsuchen Nach Verschlucken : Mund mit reichlich Wasser ausspülen Nach Einatmen : an die Frischluft bringen

NOTRUF 112

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Kontaminiertes Material ebenso wie kontaminierte Kleinteile, Befestigungen und andere Abfälle in staub- dichten PE-Sack verpacken. Staubentwicklung möglichst gering halten; Abfälle ggf. befeuchten.

Abfall mit Aufkleber „Achtung, enthält Asbest“ kennzeichnen und der Sonderabfallentsorgung zuführen; dabei Richtlinien der Abfallsammelstelle beachten.

Betriebsanweisung Asbest - Wartung Seite 2 von 2

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IIIINNNNFFFFOOOORRRRMMMMAAAATTTTIIIIOOOONNNN DDDDEEEERRRR KKKKOOOOPPPPFFFFKKKKLLLLIIIINNNNIIIIKKKK &&&& VVVVEEEERRRRSSSSOOOORRRRGGGGUUUUNNNNGGGGSSSSZZZZEEEENNNNTTTTRRRRUUUUMMMM MMMMEEEEDDDDIIIIZZZZIIIINNNN UUUUNNNNIIIIVVVVEEEERRRRSSSSIIIITTTTÄÄÄÄTTTT HHHHEEEEIIIIDDDDEEEELLLLBBBBEEEERRRRGGGG SCHALL-/KORROSIONSSCHUTZISOLIERUNG um Versorgungsleitungen im Wand-, Boden- und Deckendurchgang und Fugenschluss zwischen Bauteilen wie Kalksandsteinausfachung und Betonrohdecke

Fachkraft Arbeitssicherheit Hans Grieß Klinik Service GmbH an dem Universitätsklinikum Heidelberg Tel. 06221/56-39960

DDDDuuuurrrrcccchhhh ddddeeeennnn BBBBaaaauuuukkkköööörrrrppppeeeerrrr dddduuuurrrrcccchhhhggggeeeeffffüüüühhhhrrrrtttteeee VVVVeeeerrrrssssoooorrrrgggguuuunnnnggggsssslllleeeeiiiittttuuuunnnnggggeeeennnn ssssiiiinnnndddd mmmmiiiitttt AAAAlllluuuummmmiiiinnnniiiiuuuummmmffffoooolllliiiieeee kkkkaaaasssscccchhhhiiiieeeerrrrtttteeeerrrr IIIIssssoooolllliiiieeeerrrruuuunnnngggg uuuummmmhhhhüüüülllllllltttt,,,, ddddiiiieeee aaaauuuussss ddddeeeemmmm BBBBaaaauuuukkkköööörrrrppppeeeerrrr rrrraaaaggggtttt ((((BBBBiiiilllldddd AAAA)))).... DDDDiiiieeee bbbbllllaaaauuuuggggrrrrääääuuuulllliiiicccchhhheeee IIIIssssoooolllliiiieeeerrrruuuunnnngggg eeeennnntttthhhhäääälllltttt AAAAssssbbbbeeeesssstttt iiiinnnn sssscccchhhhwwwwaaaacccchhhh ggggeeeebbbbuuuunnnnddddeeeennnneeeerrrr FFFFoooorrrrmmmm.... TTTTeeeeiiiillllwwwweeeeiiiisssseeee ssssiiiinnnndddd RRRRoooohhhhrrrreeee uuuunnnndddd IIIIssssoooolllliiiieeeerrrruuuunnnngggg mmmmiiiitttt wwwweeeeiiiißßßßeeeemmmm BBBBrrrraaaannnnddddsssscccchhhhuuuuttttzzzzccccooooaaaattttiiiinnnngggg ssssttttaaaauuuubbbbddddiiiicccchhhhtttt vvvveeeerrrrsssscccchhhhlllloooosssssssseeeennnn ((((BBBBiiiilllldddd BBBB)))).... FFFFuuuuggggeeeennnn zzzzwwwwiiiisssscccchhhheeeennnn GGGGeeeebbbbääääuuuuddddeeeetttteeeeiiiilllleeeennnn iiiimmmm KKKKeeeelllllllleeeerrrr,,,, wwwwiiiieeee zzzz....BBBB.... KKKKaaaallllkkkkssssaaaannnnddddsssstttteeeeiiiinnnn uuuunnnndddd BBBBeeeettttoooonnnnrrrroooohhhhddddeeeecccckkkkeeee ((((BBBBiiiilllldddd CCCC)))) kkkköööönnnnnnnneeeennnn mmmmiiiitttt mmmmiiiitttt aaaalllluuuummmmiiiinnnniiiiuuuummmmffffoooolllliiiieeeekkkkaaaasssscccchhhhiiiieeeerrrrtttteeeerrrr IIIIssssoooolllliiiieeeerrrruuuunnnngggg vvvveeeerrrrffffüüüülllllllltttt sssseeeeiiiinnnn.... DDDDiiiieeee bbbbllllaaaauuuuggggrrrrääääuuuulllliiiicccchhhheeee IIIIssssoooolllliiiieeeerrrruuuunnnngggg eeeennnntttthhhhäääälllltttt AAAAssssbbbbeeeesssstttt iiiinnnn sssscccchhhhwwwwaaaacccchhhh ggggeeeebbbbuuuunnnnddddeeeennnneeeerrrr FFFFoooorrrrmmmm.... ZZZZuuuu eeeeiiiinnnneeeemmmm TTTTeeeeiiiillll ssssiiiinnnndddd ddddiiiieeee FFFFuuuuggggeeeennnn mmmmiiiitttt ddddaaaauuuueeeerrrreeeellllaaaassssttttiiiisssscccchhhheeeerrrr DDDDiiiicccchhhhttttuuuunnnnggggssssmmmmaaaasssssssseeee ssssttttaaaauuuubbbbddddiiiicccchhhhtttt vvvveeeerrrrsssscccchhhhlllloooosssssssseeeennnn uuuunnnndddd////ooooddddeeeerrrr kkkköööönnnnnnnneeeennnn mmmmiiiitttt FFFFaaaarrrrbbbbeeee üüüübbbbeeeerrrrssssttttrrrriiiicccchhhheeeennnn sssseeeeiiiinnnn....

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AAAA Unbeschichtete asbesthaltige kaschierte BBBB Mit Brandschutzcoating beschichtete Isolierung im Mauerdurchgang Isolierung

Asbestaufkleber

CCCC DDDD

AAAAlllllllleeee sssscccchhhhwwwwaaaacccchhhhggggeeeebbbbuuuunnnnddddeeeennnneeeennnn aaaassssbbbbeeeesssstttthhhhaaaallllttttiiiiggggeeeennnn PPPPrrrroooodddduuuukkkktttteeee wwwweeeerrrrddddeeeennnn ffffaaaacccchhhhggggeeeerrrreeeecccchhhhtttt vvvveeeerrrrssssiiiieeeeggggeeeelllltttt uuuunnnndddd mmmmiiiitttt eeeeiiiinnnneeeemmmm HHHHiiiinnnnwwwweeeeiiiissss aaaauuuuffff AAAAssssbbbbeeeesssstttt vvvveeeerrrrsssseeeehhhheeeennnn ((((BBBBiiiilllldddd DDDD)))).... Ansprechpartner für die Kopfklinik & VZM Herr Bergdoll (Telefon: 06221-567592)

Rev. 01 - 21.04.2010 Seite 1 von 1

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Durchführung von Arbeiten an Anlagen und Netzteilen der Universität und des Universi- tätsklinikums durch Fremdfirmen

  1. Alle Schalthandlungen und Eingriffe in die elektrischen Einrichtungen, hierzu gehören auch Kontrollen, Einstellun- gen und Messungen, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der KTG und müssen mindestens 2 Arbeitstage vorher angemeldet werden.

  2. Selbstständige Schalthandlungen und Eingriffe im Hochspannungs- und Niederspannungs- Versorgungsnetz sind nur den schaltberechtigten Elektrofachkräften der KTG, gestattet. Schalthandlungen durch Fremdfirmen dürfen nur nach Anweisung eines Schaltberechtigten der KTG erfolgen.

  3. Das Betreten von abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten und technischen Bereichen in denen elektrische Einrichtungen untergebracht sind, darf nur nach Anweisung und Freigabe durch das elektrotechnische Fachperso- nale der KTG erfolgen. Arbeiten in den Anlagen sind prinzipiell bei den Werkstattleitern anzumelden siehe 1.

  4. Vor allen Schalthandlungen und Eingriffen sind in jedem Fall folgende Personen bzw. Einrichtungen zu informieren:

Bei Schalthandlungen im 20 kV-Netz des Universitätsklinikums (Im Neuenheimer Feld)

KTG, E-Werkstatt VZM, Hr. Kühner (Tel. 37285), Hr. Jessensky (Tel. 39262) oder Herr Lingslebe (39287)

KTG, E-Werkstatt informiert nach Bedarf zusätzlich: • KTG, Zentrale Leittechnik, (Tel. 7272) • KTG, Hr. Cieslok (Tel. 34011) / Hr. Keilbach (Tel. 37284) • Stadtwerke Heidelberg Verbundleitstelle (Tel. 06221-513 2090)

Bei Schalthandlungen im 20 kV-Netz der Universität (Im Neuenheimer Feld)

KTG, E-Werkstatt Theoretikum, Hr. Ittemann (Tel. 37281) oder Hr. S.Guenther

KTG, E-Werkstatt informiert nach Bedarf zusätzlich: • KTG, Zentrale Leittechnik, (Tel. 7272) • KTG, Hr. Cieslok (Tel. 34011) / Hr. Keilbach (Tel. 37284) • Stadtwerke Heidelberg Verbundleitstelle (Tel. 06221-513 2090)

Bei Schalthandlungen im 20 kV-Netz der Universität und des Universitätsklinikums (Bergheim/Altstadt)

KTG, E-Werkstatt Altklinikum, Hr. Eifler Bergheim (Tel. 39241) / Hr. Dörr Altstadt ( Tel. 39247 )

KTG, E-Werkstatt informiert nach Bedarf zusätzlich: • KTG, Zentrale Leittechnik, (Tel. 7272) • KTG, Hr. Cieslok (Tel. 34011) / Hr. Keilbach (Tel. 37284) • Stadtwerke Heidelberg Verbundleitstelle (Tel. 06221-513 2090)

Bei Schalthandlungen im 20 kV-Netz der Orthopädie (Schlierbach)

KTG, E-Werkstatt Orthopädie, Hr. Stacke (Tel. 35315) oder Hr. Krauss ( Tel. 35316 )

KTG, E-Werkstatt informiert nach Bedarf zusätzlich: • KTG, Zentrale Leittechnik, (Tel. 7272) • KTG, Hr. Cieslok (Tel. 34011) / Hr. Keilbach (Tel. 37284) • Stadtwerke Heidelberg Verbundleitstelle (Tel. 06221-513 2090)

Bei Schalthandlungen in den Niederspannungshauptverteilungen sind ebenfalls die jeweils o.g. zuständigen Per- sonen, Werkstätten und die Zentrale Leittechnik zu informieren.

Vers. 12 – 01.12.2017 Seite 1 von 2

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  1. Die Fremdfirmen oder deren Arbeitsverantwortlicher vor Ort, bestätigen den Besitz der Fachkunde nach DGUV Vorschrift 1 und Vorschrift 3 sowie DIN VDE 1015-100, zum Schalten in Hochspannungsanlagen 1-36 kV. Sie ver- pflichten sich, mit Ihrer Unterschrift, die vorgenannten Punkte einzuhalten. Gesetze, Verordnungen, Vorschriften insbesondere die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten und einzuhalten. Insbesondere sind dies die einschlägigen VDE-Vorschriften, DIN VDE 0680, 0681, 0682, 0683, 0100, 0101, 105-100, 0141, 0210, und 0212, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, ArbSchG und BetrSichV.

  2. Geplante Schalthandlungen werden schriftlich mit dem Formular „ Durchführungserlaubnis, Freischaltschein nach DIN VDE 0105-100, siehe Anhang angewiesen. Im Störungsfall ist den Anweisungen des verantwortlichen Werkstatt- leiters Folge zu leisten. Folgende Arbeitsanweisungen sind zu beachten: • Arbeitsanweisung „Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile“ • Arbeitsanweisung „Arbeiten im spannungsfreien Zustand an Niederspannungsschaltanlagen“ • Arbeitsanweisung „Arbeiten im spannungsfreien Zustand an Mittelspannungsschaltanlagen“

Die Punkte 1. bis 6. gelten auch bei Anordnung bzw. Beauftragung durch das Universitätsbauamt Heidelberg.

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CChecklisste
PC__ORG_01Durchfführungseerlaubnis Freisschaltschein nach VDE 01005-100
Anlagee
Firma Anlagenvverantwortlicher Straße, NNr. Arbeitsveerantwortlicher PLZ, Ort Arbeitsorrt / Arbeitsbereeich Anlage Ggf. Kooordinator Anlagenbbetrei- Ggf. SiGGeKo ber
Arbeitssbereich
Auszufühhrende Arbeiteen Freischalltbereich Schaltfeld/Zelle Freischalltung durch = Schaaltberechtigterr bei > 1kV
5 Sicheerheitsregeeln
netlahcsierFrednerhüfsuA tfirhcsretnU-redeiW nneettllaahhccssnniiee negeG nrehcisrednerhüfsuA tfirhcsretnU-ierfsgnunnapS nelletstsef tiehrednerhüfsuA tfirhcsretnU-zruk dnu neßeilhcs nedrErednerhüfsuA tfirhcsretnUgnunnapS elieT redo ,eettrraabbhhccaanneeBB neknarhcsba ednehets nekcedba retnurednerhüfsuA tfirhcsretnU
Durchfführungserrlaubnis
 Durchhführungserlauubnis erteilt duurch: AAnlagenbetreibber Anlagenveerantwortlicherr Datumm Unterschrift
Freigabbe der Arbeeiten
 Der AAnlagenveranttwortliche hat dden Arbeitsveerantwortlichenn in den Arbeitsbereich einggewiesen.  Der AAnlagenveranttwortliche erteilt dem Arbeitssverantwortlicchen die Arbeittserlaubnis fürr den beschrieebenen Ar- beitsbbereich.  Bei BBedarf erstellt dder Anlagenveerantwortlichee eine ergänzeende Gefährduungsbeurteilunng für den Arbbeitsbereich und uunterweist denn Arbeitsverantwortlichen.  Überggabe von Dokumenten naach Abschlusss der Arbeiten erforderlich? Nein Ja , dies beetrifft: Prüfdokuumentation , geänderte AAnlagendokummentation Achtuung: Alle obenn nicht genannnten Anlagenteeile sind als unnter Spannungg stehend anzzusehen. Datum u. Uhrzeit Annlagenverantwortlicheer Arbeitsverrantwortlicher
Einschhaltbereitscchaft
 Der AArbeitsverantwwortliche erklärrt die Arbeitenn für beendet uund meldet diee Arbeitsstellee wieder betrieebsbreit an den AAnlagenveranttwortlichen zurück.  Melduung der Einschaltbereitschaaft an:  Erforrderliche Dokkumente wurdden übergebenn? Nein Ja , es wurdde übergeben: Prüfdokumeentation , geeänderte Anlaggendokumentaation Achtuung: Die Arbeitsstelle ist ab sofort als unteer Spannung sstehend zu beetrachten. Datum u. Uhrzeit AArbeitsverantwortlicheer Anlagenverrantwortlicher
Ausgabe/RRevision:01Seite:1 von 1
Datum:111.2015227.12.2017Gültig ab:
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CChecklisste
PC__ORG_02Durchfführungseerlaubnis Freiggabescheein nach VDE 01005-100
Anlagee
Firma Anlageenverantwortliccher Straße, NNr. Arbeitssverantwortlichher PLZ, Ort Arbeitssort / Arbeitsbeereich Anlage Ggf. Kooordinator Anlagenbbetreiber Ggf. SiiGeKo
Arbeitssbereich
Auszufühhrende Arbeiteen
Durchfführungserrlaubnis
• Durchhführungserlauubnis erteilt duurch: AAnlagenbetreibber Anlagenveerantwortlicherr Datum Unterschrift
Freigabbe der Arbeeiten
 Der AAnlagenveranttwortliche hat dden Arbeitsveerantwortlichenn in den Arbeitsbereich einggewiesen.  Der AAnlagenveranttwortliche erteilt dem Arbeitssverantwortlicchen die Arbeittserlaubnis fürr den beschrieebenen Ar- beitsbbereich.  Bei BBedarf erstellt dder Anlagenveerantwortlichee eine ergänzeende Gefährduungsbeurteilunng für den Arbbeitsbereich und uunterweist denn Arbeitsverantwortlichen.  Überggabe von Dokumenten naach Abschlusss der Arbeiten erforderlich? Nein Ja , dies beetrifft: Prüfdokuumentation , geänderte AAnlagendokummentation Achtung: DDie Anlage steeht unter Spannnung. Datum u. Uhrzeit Anlaagenverantwortlicher Arbeitsverrantwortlicher
Einschhaltbereitscchaft
 Der AArbeitsverantwwortliche erklärrt die Arbeitenn für beendet uund meldet diee Arbeitsstellee wieder betrieebsbreit an den AAnlagenveranttwortlichen zurück.  Erforrderliche Dokkumente wurdden übergebenn? Nein Ja , es wurdde übergeben: Prüfdokumeentation , geeänderte Anlaggendokumentaation Datum u. Uhrzeit Arbbeitsverantwortlicherr Anlagenverrantwortlicher
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Datum:111.2015227.12.2017Gültig ab:
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AA_EFKK_02ARRB E I TSS A N WEEI S U NG
Arbeeiten in deer Nähe unnter Spannung stehhender Teiile Gelttungsbereicch Elekttrofachkrääfte
Anwenndungsberreich
• AArbeiten in dder Nähe untter Spannungg stehender Teile entspreechend VDEE 0105-100 AAbs. 6.4.
Gefahren fürMensch uund Umweelt
• Elektrische KKörperdurchsströmung beei Berühren aaktiver Teile • VVerbrennunggsgefahr durrch Lichtbogeen • SSekundärunffälle (z. B. Druckwelle beei Kurzschlüsssen)
Schutzmmaßnahmeen und Veerhaltensrregeln
• Der Zugang zu der Arbeiitsstelle ist nur Elektrofacchkräften sowwie elektroteechnisch uunterwiesenen Personenn gestattet. • Die Arbeitssttelle ist vor BBeginn der AArbeit abzusicchern (z. B. ddurch Anbrinngen von VVerbots- undd Hinweisschhilder). PC_OORG_02 Freigabeschein benutzen. • Bei mehreren an der Arbbeit beteiligenn Personen, sind diese AAufgaben- unnd GGefahrenbezzogen, durchh den Arbeitssverantwortlichen zu unteerweisen. • GGrundsätzlicch ist für Arbeeiten ein spaannungsfreier Zustand deer Anlage herzustellen unnd ffür die Dauer der Arbeiteen sicherstelllen. Dies erfoolgt über Anwwendung derr 5 SSicherheitsreegeln (AA_EEFK_01 Arbeeiten im spannnungsfreien Zustand biss 1000 V) • Es ist eine der Tätigkeit eentsprechende persönlicche Schutzauusrüstung zu tragen, sowwie ddie passenden Arbeitsmiittel zu verweenden: o Arbeitsschutzbekleiddung gemäß DIN EN 614482-1-2. Auswwahl entspreechend Gefährdungsbeurteilung nach DGGUV Informaation 2003-0777. o Die zumm Einsatz kommmenden Meessgeräte, -leeitungen, und -spitzen mmüssen mindesteens der Messgerätekateggorie CAT IIII oder CAT IVV entsprecheen. o In Schaltanlagen sind ausschließßlich mit demm Doppeldreieck oder demm Isolator gekennzzeichnete isoolierte Werkzzeuge, Schuttz- und Hilfsmmittel, Schutzzvorrichtungeen sowie Abbdeck- und BBefestigungssmaterial zu vverwenden. Nach DIN ENN 60900. • SSchaltmaßnaahmen sind generell mit dem Anlagenverantwortlichen abzusstimmen.
Verhhalten beiUnregelmmäßigkeiteen
• Bei Auftretenn von Gefahrren vor oder während der Arbeit ist der Arbeitsverrantwortlichee vvor Ort berecchtigt und veerpflichtet, diee Arbeiten nicht zu beginnnen oder abbzubrechen. Es ist umgehhend der Anlagenverantwwortliche zu iinformieren. o Tel.: • Bei Gefährduungen verurssachenden ooder den Bettrieb gefährdenden Unregelmäßßigkeiten ist dder Anlagenvverantwortliche zu informieren. o Tel.: • Bei einer Arbbeitsunterbreechung ist deer Arbeitsplattz so zu sichern, dass sicch keine GGefährdungeen ergeben kkönnen.
Verhalteen bei Unffällen
• Retten, nur nnach Gewährleistung derr erforderlichhen Schutzmaßnahmen. • Eigenschutz geht vor Reettung. • Leistung derr Ersten Hilfee durch Ersthhelfer vor Ortt. • Unfallstelle im erforderlicchen Umfangg sichern. • VVerständigunng Rettungsddienst o Notruf 1112 oder Tel.:
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Datum:01.07.2017Gültig ab:01.07.20117
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• Telefonische Unfallmeldung an: o Tel.:
Kontrollen des Arbeitsverantwortlichen
• Vor Aufnahme der Arbeit sind der Arbeitsplatz, der Anlagenzustand und alle zur Anwendung kommenden Ausrüstungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren. • Erstellung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeit. • Beschädigte Ausrüstungen sind auszusondern. • Arbeitet mehr als eine Person am Arbeitsplatz, erteilt der Arbeitsverantwortliche nach Unterweisung die Freigabe der Arbeitsstelle.
Arbeitsablauf und Sicherheitsmaßnahmen
• Benutzen der erforderlichen PSA. • Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. • Für ausreichende Beleuchtung sorgen. • Für ausreichende Bewegungsfreiheit sorgen. • Standsicherheit gewährleisten. • Fluchtwege zur Verfügung halten. • Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion der zur Anwendung kommenden Werkzeuge du Arbeitsmittel. • Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können oder die Gefahrenzone nicht erreicht werden kann. o Abdeckung, Abkapselung oder Umhüllung von unter Spannung stehenden Teilen. o Sicherstellen, dass ein Eindringen in die Gefahrenzone durch Aufsichtsführung ausgeschlossen ist. Spannungs- Gefahrenzone D L ebene VDE 0105-100 Tabelle 101 Abschnitt 6.3.1 in kV in mm < 1 Keine Berührung 3 60 6 90 10 120 20 220 30 320 •
Abschluss der Arbeiten
• Herstellen des ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenzustands. • Räumen der Arbeitsstelle. • Mitgebrachte Werkzeuge und Arbeitsmittel sind aus der Schaltanlage zu entfernen, kontrollieren und reinigen. • Sämtliche Änderungen an der bestehenden Verdrahtung oder Programmierung sind grundsätzlich zu dokumentieren. • Freigabe der Anlage durch den Arbeitsverantwortlichen an den Anlagenverantwortlichen.
Datum: Unterschrift:
Gefahrenzone D L
VDE 0105-100 Tabelle 101 Abschnitt 6.3.1
in kVin mm
< 1Keine Berührung
360
690
10120
20220
30320
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Datum:01.07.2017Gültig ab:01.07.2017
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AA_EFKK_01ARRB E I TSS A N WEEI S U NG
Arbeeiten im sppannungsffreien Zusstand an NNiederspannungsscchaltanlaggen Gelttungsbereicch Elekttrofachkrääfte
Anwenndungsberreich
• AAnwendung der 5 Sicherrheitsregeln bbis 1000 V. • AArbeiten im sspannungsfrreien Zustandd entsprecheend VDE 01005-100 Abs. 6.2.
Gefahren fürMensch uund Umweelt
• Elektrische KKörperdurchsströmung beei Berühren aaktiver Teile • VVerbrennunggsgefahr durrch Lichtbogeen • SSekundärunffälle (z. B. Druckwelle beei Kurzschlüsssen)
Schutzmmaßnahmeen und Veerhaltensrregeln
• Der Zugang zu der Arbeiitsstelle ist nur Elektrofacchkräften sowwie elektroteechnisch uunterwiesenen Personenn gestattet. • Bei mehreren an der Arbbeit beteiligenn Personen, sind diese AAufgaben- unnd GGefahrenbezzogen, durchh den Arbeitssverantwortlichen zu unteerweisen. • SSchalthandluungen dürfenn nur durch bbefähigte Eleektrofachkräffte durchgefüührt werden. • Die einzelneen Schalthandlungen sindd in einem Scchaltauftrag schriftlich in ZZusammenaarbeit mit demm Anlagenveerantwortlicheen zu erarbeeiten und zu ddokumentierren. PC_ORGG_01 Freischhaltschein beenutzen. • SSicherstellenn, dass an deer richtigen SStelle geschaaltet wird. • Die zu schaltenden Anlagenteile vor Schaltbeginnn abgehen, kkontrollieren und sichern uund den Schhaltauftrag mmit dem Schaltzustand vor Ort prüfen. • SSchalthandluung nur nachh Freigabe duurch den Anlagenverantwwortlichen geemäß dem SSchaltauftragg durchführeen. • Bei den Schalthandlungeen sind, falls erforderlich,, Helm mit Gesichtsschuttz, SSchaltmanteel nach EN 61482-1-2 Klaasse II, Schuutzhandschuhhe und Sicheerheitsschuhhe zzu tragen. Auswahl entspprechend Geefährdungsbeeurteilung naach DGUV Innformation 2203-077.
Verhhalten beiUnregelmmäßigkeiteen
• Bei Auftretenn von Gefahrren vor oder während der Arbeit ist der Arbeitsverrantwortlichee vvor Ort berecchtigt und veerpflichtet, diee Arbeiten nicht zu beginnnen oder abbzubrechen. Es ist umgehhend der Anlagenverantwwortliche zu iinformieren. o Tel.: • Bei Gefährduungen verurssachenden ooder den Bettrieb gefährdenden Unregelmäßßigkeiten ist dder Anlagenvverantwortliche zu informieren. o Tel.: • Bei einer Arbbeitsunterbreechung ist deer Arbeitsplattz so zu sichern, dass sicch keine GGefährdungeen ergeben kkönnen.
Verhalteen bei Unffällen
• Retten, nur nnach Gewährleistung derr erforderlichhen Schutzmaßnahmen. • Eigenschutz geht vor Reettung. • Leistung derr Ersten Hilfee durch Ersthhelfer vor Ortt. • Unfallstelle im erforderlicchen Umfangg sichern. • VVerständigunng Rettungsddienst o Notruf 1112 oder Tel.:
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• Telefonische Unfallmeldung an: o Tel.:
Kontrollen des Arbeitsverantwortlichen
• Vor Aufnahme der Arbeit sind der Arbeitsplatz, der Anlagenzustand und alle zur Anwendung kommenden Ausrüstungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren. • Erstellung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeit. • Beschädigte Ausrüstungen sind auszusondern. • Arbeitet mehr als eine Person am Arbeitsplatz, erteilt der Arbeitsverantwortliche nach Unterweisung die Freigabe der Arbeitsstelle.
Arbeitsablauf und Sicherheitsmaßnahmen
Generell gilt: • Arbeiten im spannungsfreien Zustand gewährleisten, Durchführung der Fünf Sicherheitsregeln. • Benutzen der erforderlichen PSA. • Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. • Für ausreichende Beleuchtung sorgen (eventuell wird durch die Freischaltung auch die Beleuchtung abgeschaltet). • Für ausreichende Bewegungsfreiheit sorgen. • Standsicherheit gewährleisten. • Fluchtweg. • Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion der zur Anwendung kommenden Werkzeuge und Arbeitsmittel. Durchführung der Schalthandlungen nach den 5 Sicherheitsregeln: 1. Freischalten • Zum Freischalten dürfen verwendet werden: Schalter, Schraubsicherungen, Sicherungsautomaten, Steckvorrichtungen bis 16 A. Kann das Freischalten sowohl mit einem Schalter, als auch mit einer Sicherung vorgenommen werden, sind beide Möglichkeiten zu nutzen. In jedem Fall muss das freizuschaltende Gerät der Freischalteinrichtung eindeutig zuzuordnen sein. Dieses ist möglich durch eindeutige Beschriftung, eindeutige Zuordnung durch Verfolgen der Anschlussleitungen, mehrfaches Ein- und Ausschalten des freizuschaltenden Geräts unter Berücksichtigung eventueller Automatiken, Schwimmerschalter, Temperaturfühler usw. Auch andere Medien (Druckluft, Hydraulik) mit abschalten. 2. Gegen Wiedereinschalten sichern • Zum Freischalten verwendete Schalter sind abzuschließen. Ist ein Abschließen nicht möglich, darf der Schalter nicht zum Sichern gegen Wiedereinschalten verwendet werden. Sicherungseinsätze sowie Reservesicherungen sind sicher zu verwahren, Sicherungsautomaten durch Klebeetiketten zu sichern. 3. Spannungsfreiheit feststellen • Zum Feststellen der Spannungsfreiheit dürfen nur zweipolige Spannungsprüfer nach VDE 0682-401 verwendet werden. Unmittelbar vor und nach Gebrauch ist der Spannungsprüfer zu überprüfen. Die Spannungsfreiheit muss direkt an der Arbeitsstelle geprüft werden, um Verwechslungen (z. B. falsche Freischaltung, falsche Arbeitsstelle) oder Spannungsverschleppungen (z. B. bei unterbrochenem PEN-Leiter) aufzudecken. Die Spannungsfreiheit ist allseitig und allpolig festzustellen. 4. Das Erden und Kurzschließen entfällt bei dieser Tätigkeit 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken • Unter Spannung stehende Teile mit einem Abstand von weniger als 0,5 m von der Arbeitsstelle sind auch bei Vorhandensein eines teilweisen Berührungsschutzes abzudecken. Das Abdeckmaterial muss so ausgewählt und angebracht sein, dass ein ausreichender Schutz gegen zu erwartende elektrische und mechanische Beanspruchungen gegeben ist.
Ausgabe/Revision:0Seite:2 von 3
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Abschluss der Arbeiten
• Verriegelungen, Schilder und Abschrankungen entfernen. • Ab diesem Zeitpunkt die Anlagenteile wieder als „unter Spannung stehend“ betrachten. • Sicherung gegen Wiedereinschalten entfernen. • Zuschalten. • Herstellen des ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenzustands. • Räumen der Arbeitsstelle. • Mitgebrachte Werkzeuge und Arbeitsmittel sind aus der Schaltanlage zu entfernen, kontrollieren und reinigen. • Sämtliche Änderungen an der bestehenden Verdrahtung oder Programmierung sind grundsätzlich zu dokumentieren. • Freigabe der Anlage durch den Arbeitsverantwortlichen an den Anlagenverantwortlichen. • Übergabe der Anlage an den Anlagenverantwortlichen. PC_ORG_01 Freischaltschein benutzen.
Datum: Unterschrift:
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[Seite 23]

AA_EFKK_05ARRB E I TSS A N WEEI S U NG
Arbeitten im spaannungsfrreien Zusttand Gelttungsbereicch Elekttrofachkrääfte
Anwenndungsberreich
• Durchführunng von Schaltthandlungenn in Mittelspannungsschaltanlagen biss 36 kV. • AArbeiten im sspannungsfrreien Zustandd entsprecheend VDE 01005-100 Abs. 6.2.
Gefahren fürMensch uund Umweelt
• Elektrische KKörperdurchsströmung beei Berühren aaktiver Teile • VVerbrennunggsgefahr durrch Lichtbogeen • SSekundärunffälle (z. B. Druckwelle beei Kurzschlüsssen)
Schutzmmaßnahmeen und Veerhaltensrregeln
Gennerell gilt: • SSchalthandluungen dürfenn nur durch bbefähigte Eleektrofachkräffte mit der enntsprechendeen SSchaltberechhtigung durchgeführt werrden. • Bei mehreren an der Arbbeit beteiligenn Personen, sind diese AAufgaben- unnd GGefahrenbezzogen, durchh den Arbeitssverantwortlichen zu unteerweisen. • Die einzelneen Schalthandlungen sindd in einem Scchaltauftrag schriftlich in ZZusammenaarbeit mit demm Anlagenveerantwortlicheen zu erarbeeiten und zu ddokumentierren. PC_ORGG_01 Freischhaltschein beenutzen. • SSicherstellenn, dass an deer richtigen SStelle geschaaltet wird. • Die zu schaltenden Anlagenteile vor Schaltbeginnn abgehen, kkontrollieren und sichern uund den Schhaltauftrag mmit dem Schaltzustand vor Ort prüfen. • SSchalthandluungen nie allleine durchfüühren; die 2. Person musss mind. einee eelektrotechnisch unterwieesene Persoon (EuP) mit Ausbildung iin Erster Hilffee (inkl. Herz- Lungen-Wiedderbelebungg) sein, sowiee unterwieseen zu Verhaltensregeln unnd Maßnahmenn bei elektriscchen Unfälleen und sich wwährend den Schalthandllungen in aausreichendem Schutzabbstand mit SSichtkontakt zzum Schaltennden befindeen. • SSchalthandluung nur nachh Freigabe duurch den Anlagenverantwwortlichen geemäß dem SSchaltauftragg durchführeen. • Die Schalthaandlungen in das Schaltbbuch der betrreffenden Annlagenteile eiintragen. • Bei den Schalthandlungeen sind, falls erforderlich,, Helm mit Gesichtsschuttz, SSchaltmanteel nach EN 61482-1-2 Klaasse II, Schuutzhandschuhhe und Sicheerheitsschuhhe zzu tragen. Auswahl entspprechend Geefährdungsbeeurteilung naach DGUV Innformation 2203-078. Bei SSF Anlagenn: 6 • AAn SF -Anlaagen sind Arbbeiten mit staarker Wärmeeentwicklungsowie das BBohren in 6 Ummantelunngen der MS-Schaltanlagge und das RRauchen verbboten. • Nicht versucchen die SF --Gasräume dder MS-Schaaltanlage gewwaltsam zu ööffnen. 6
Verhhalten beiUnregelmmäßigkeiteen
Gennerell gilt: • Bei Auftretenn von Gefahrren vor oder während der Arbeit ist der Arbeitsverrantwortlichee vvor Ort berecchtigt und veerpflichtet, diee Arbeiten nicht zu beginnnen oder abbzubrechen. Es ist umgehhend der Anlagenverantwwortliche zu iinformieren. o Tel.: • Bei Gefährduungen verurssachenden ooder den Bettrieb gefährdenden
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Unregelmäßßigkeiten ist dder Anlagenvverantwortliche zu informieren. o Tel.: • Bei einer Arbbeitsunterbreechung ist deer Arbeitsplattz so zu sichern, dass sicch keine GGefährdungeen ergeben kkönnen. Bei SSF Anlagenn: 6 • Bei Gasausttritt oder Wahhrnehmung eeines auf SF -Zersetzunggsprodukte hhinweisendenn 6 uunangenehmmen, stechennden Geruchhs (nach fauleen Eiern) denn Schaltanlaagenraum oder uunter ihm liegende Räumme (Doppelbooden) nicht bbetreten bzww. unverzüglicch technische Hilfeleistung (z. B. Werkssfeuerwehr) veranlassenn. • Betreten / WWiederbetreteen des Anlagenraumes errst nach grünndlicher Queerlüftung oder nur unter Veerwendung sppezieller Atemschutzgerääte.
Verhalteen bei Unffällen
Gennerell gilt: • Retten, nur nnach Gewährleistung derr erforderlichhen Schutzmaßnahmen. • Eigenschutz geht vor Reettung. • Leistung derr Ersten Hilfee durch Ersthhelfer vor Ortt. • Unfallstelle im erforderlicchen Umfangg sichern. • VVerständigunng Rettungsddienst o Notruf 1112 oder Tel.: • TTelefonischee Unfallmelduung an: o Tel.: Bei SSF Anlagenn: 6 • SSF -Gas ist im reinen Zuustand Gerucchs-, Geschmmacks- und FFarblos. 6 • SSF -Gas ist aaufgrund derr chemischenn Zusammennsetzung ca. 5x schwereer als Luft undd 6 kann sich in tiefergelegenen Räumenn unter Verdrrängung von Luftsauerstooff sammeln. • Bei Atembesschwerden den möglicheen Gefahrenbbereich evakuieren, evtl. verletzte Personen inss Freie an die frische Lufft bringen, für Körperruhee sorgen, vorr WWärmeverlusst schützen, für ärztliche Versorgungg / Behandlunng sorgen (GGefahr eines ttoxischem Luungenödemss). • Bei auf die HHaut oder in ddie Augen geelangten Zerrsetzungsproodukten sofort die Haut mmit vviel Wasser spülen, das Auge unter SSchutz des uunverletzten Auges auch ausgiebig mmit WWasser spüllen.
Kontroollen desAArbeitsverrantwortlicchen
Gennerell gilt: • VVor Aufnahmme der Arbeitt sind der Arbbeitsplatz, deer Anlagenzuustand und aalle zur AAnwendung kommendenn Ausrüstunggen auf ordnuungsgemäßeen Zustand zzu kontrollieren. • Erstellung eiiner tätigkeitssbezogenen Gefährdunggsbeurteilungg vor Beginn der Arbeit. • Beschädigtee Ausrüstungen sind auszzusondern. • AArbeitet mehhr als eine Peerson am Arbbeitsplatz, errteilt der Arbeitsverantwoortliche nach Unterweisunng die Freigabe der Arbeiitsstelle. Bei SSF Anlagenn: 6 • VVor Aufnahmme der Arbeitt sind der Arbbeitsplatz, deer Anlagen-, Betriebsmitttelzustand, dder SF -Gassdruck und alle zur Anwendung kommmenden Ausrrüstungen auuf 6 oordnungsgemmäßen Zustaand zu kontroollieren.
Arbeitsaablauf unddSicherheeitsmaßnaahmen
Gennerell gilt: • AArbeiten im sspannungsfrreien Zustandd gewährleissten, Durchfüührung Fünf SSicherheitsreegeln. • Benutzen deer erforderlichhen PSA. • SSicherheit amm Arbeitsplatz gewährleisten. • Für ausreichhende Beleucchtung sorgeen (eventuell wird durch ddie Freischalltung auch die Beleuchtungg abgeschalteet). • Für ausreichhende Beweggungsfreiheitt sorgen. • SStandsicherhheit gewährleeisten.
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• Fluchtweg. • Kontrolle der ordnungsgemäßen Funktion der zur Anwendung kommenden Werkzeuge und Arbeitsmittel.

Bei luftisolierten Anlagen:

  1. Freischalten o Durch betätigen des AUS-Schalters am Leistungsschalter des betreffenden Abgangs die Freischaltung vornehmen.
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern o Den freigeschalteten Leistungsschalter über die dafür vorgesehene Betätigung Schlüsselschalter sperren (Bauart abhängig). o Anbringen des Sicherheits- und Sperrschildes.
  3. Spannungsfreiheit feststellen o Mit einem geprüften einpoligen Spannungsprüfer (alle 6 Jahre durch geeignete Fachfirma messtechnisch prüfen lassen), der für die Nennspannung der Anlage zugelassenen ist, die Spannungsfreiheit feststellen. o Hierzu ist der Spannungsprüfer vor der Benutzung auf Funktion zu testen. o Nach der Messung der Spannungsfreiheit ist der Spannungsprüfer nochmals auf Funktion zu testen.
  4. Erden und Kurzschließen o Den freigeschalteten Abgang mit der dafür vorgesehenen Erdungs- und Kurzschlussvorrichtung am Schaltfeld Einspeisung erden und kurzschließen. o Dabei muss erst geerdet und danach kurzgeschlossen werden. o Für die Erdung am Transformator ist die Hantierungsstange für die Erdungs- und Kurzschlussgarnitur zu benutzen. Die Erdungs- und Kurzschlussgarnitur ist vor der Benutzung einer Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel zu unterziehen. o Bitte beachten: Bei Arbeiten am Transformator muss zusätzlich auch die Niederspannungsseite geerdet und kurzgeschlossen werden.
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken o Durch die gekapselte Bauweise der Einspeisung sind zusätzlich keine Isolierplatten anzubringen. (bautechnisch nicht umsetzbar) o Den Arbeitsbereich weiträumig absperren.

Bei SF Anlagen: 6 • Kontrolle des SF -Gasdruckes am Druckanzeiger (Manometer) und Prüfen ob die 6 Umgebungsbedingungen eingehalten sind. • Bei zu geringem Gasdruck ist vom Ändern des Schaltanlagenzustandes (dem Schalten) abzusehen und der Anlagenverantwortliche (bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft) zu verständigen. Ggf. muss die vorgelagerte (höhere) Netzebene geschaltet werden.

  1. Freischalten o Vor dem Freischalten (soweit möglich) leistungsstarke Verbraucher- / Erzeugungsanlagen abschalten oder herunter fahren. Leistungsschalter / Lasttrennschalter mit möglichst geringem Betriebsstrom belasten.
  2. Spannungsfreiheit feststellen o Verwendung von geeigneten Spannungsprüfern oder fest eingebauten Spannungsanzeigen.
  3. Erden und Kurzschließen
  4. Gegen Wiedereinschalten sichern o Diese Sicherheitsregel kann bei einigen SF6-Schaltanlagen erst nach Vollzug aller notwendigen Schalthandlungen getätigt werden.
  5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken o Diese Sicherheitsregel entfällt in der Regel bei vollgekapselten SF6- Mittelspannungs-schaltanlagen, da man bei normalen Bedienvorgängen (dem Schalten) den Gefahrenbereich innerhalb der Schaltanlage nicht erreichen kann.

Bei Anlagen mit Schaltwagen:

  1. Freischalten o Durch betätigen des AUS-Schalters am Leistungsschalter des betreffenden Abgangs die Freischaltung vornehmen.
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2. Gegen Wiedereinschalten sichern o Den freigeschalteten Leistungsschalter über die dafür vorgesehene Betätigung ausfahren. o Anbringen des Sicherheits- und Sperrschildes! 3. Spannungsfreiheit feststellen o Mit einem geprüften einpoligen Spannungsprüfer (alle 6 Jahre durch geeignete Fachfirma messtechnisch prüfen lassen), der für die Nennspannung der Anlage zugelassenen ist, die Spannungsfreiheit feststellen. o Hierzu ist der Spannungsprüfer vor der Benutzung auf Funktion zu testen. o Nach der Messung der Spannungsfreiheit ist der Spannungsprüfer nochmals auf Funktion zu testen. 4. Erden und Kurzschließen o Den freigeschalteten Abgang mit der dafür vorgesehenen Erdungs- und Kurzschlussgarnitur erden und kurzschließen. Dabei muss erst geerdet und danach kurzgeschlossen werden. Hierfür ist die Hantierungsstange für die Erdungs- und Kurzschlussgarnitur zu benutzen. o Die Erdungs- und Kurzschlussgarnitur ist vor der Benutzung einer Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel zu unterziehen. o Bitte beachten: Bei Arbeiten am Transformator muss zusätzlich auch die Niederspannungsseite geerdet und kurzgeschlossen werden. 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken o Durch einbringen einer dafür vorgesehenen Isolierplatte die unter Spannung stehende Teile abdecken. o Die Isolierplatte ist vor der Benutzung einer Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel und Verschmutzung zu unterziehen.
Abschluss der Arbeiten
• Herstellen des ordnungsgemäßen und sicheren Anlagenzustands. • Räumen der Arbeitsstelle. Keine Werkzeuge oder Hilfsmittel vergessen? (vier Augenprinzip anwenden). • Übergabe der Anlage an den Anlagenverantwortlichen. Rückschaltung der Mittelspannungsanlage in der Regel nach umgekehrter Reinfolge, wie die Freischaltung der MS-Schaltanlage. PC_ORG_01 Freischaltschein benutzen. Ggf. vorhandenes Schaltprogramm sinngemäß umgekehrt abarbeiten. • Kontrolle und Reinigung der Ausrüstungsgegenstände und Bedienelemente
Datum: Unterschrift:
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UniversitätsKlinikum Heidelberg Department für Infektiologie Sektion Krankenhaus- und Umwelthygiene

Im Neuenheimer Feld 324 Ihre Krankenhaushygiene informiert 69120 Heidelberg

Hygienemaßnahmen bei baulichen Veränderungen Telefon 06221-56 8208

Fax 06221-56 5627

Bei Bau-, Umbau-, Reparatur- und Installationsarbeiten in patientenbezogenen Bereichen besteht die Gefahr einer nosokomialen Infektion durch Mikroorganismen , die in Baumaterialien (Gips, Holz, etc.) oder Schmutz vorhanden sind und durch die Arbeiten freigesetzt werden, z.B. schimmelpilzhaltige Stäube. In vielen älteren Gebäuden wurden häufig Baumaterialien verwendet, die gesundheitlich bedenkliche Substanzen enthalten können. Diese Substanzen können außer akuten Vergiftungen auch Spätschäden verursachen. Die Entsorgung dieser Materialien muss sachgemäß durchgeführt werden. Patienten müssen durch geeignete Maßnahmen geschützt werden (OLG Köln-18 U 198/77 in NJW 1978, S. 1690 f., Grundsatzentscheidung zur haftungsrechtlichen Verantwortung für Infektionsschäden im Zusammenhang mit Baumaßnahmen).

Maßnahmen bei stauberzeugenden Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten in patientenbezogenen Bereichen innerhalb von Gebäuden:  Vor Baubeginn muss die Krankenhaushygiene über die geplanten Maßnahmen informiert werden und es muss Einvernehmen über entsprechende Schutzmaßnahmen erzielt werden.  Information der Mitarbeiter im betroffenen Bereich  Information der Hauswirtschaftsleitung, damit der Reinigungsbedarf und ggf. Staubschutzmatten organisiert werden können  Medizinische Geräte, Materialien oder Sterilgüter sind aus dem Bereich entfernen  Medizinische Geräte die nicht entfernt werden können, müssen mit staubdichter Folie und gut haftendem Klebeband vor Staub geschützt werden. Dies gilt auch für Schränke und andere nicht verstellbare Einrichtungsgegenstände.  Angrenzende Räume, die während der Bautätigkeit für die Patientenversorgung genutzt werden, müssen sicher gegen Staubeintrag abgedichtet werden, z.B. durch das Verschließen und Abkleben von Türen oder das Errichten von Staubschutzwänden.  Die Staubschutzmaßnahmen müssen von einem Mitarbeiter der Krankenhaushygiene begutachtet und freigegeben werden.  Die Verunreinigung von öffentlich zugänglichen Flächen muss grundsätzlich vermieden werden.  Wenn Baumaterialien durch Patientenbereiche transportiert werden müssen, sollen die Rahmenbedingungen vorab mit der Krankenhaushygiene geklärt werden.  Vor Aufhebung der Staubschutzmaßnahmen ist die gründliche desinfizierende Reinigung des Bereichs erforderlich.

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 Nach Möglichkeit sollte der Baustellenverkehr und der Patienten- und Besucherverkehr voneinander getrennt sein. Ist dies nicht möglich ist der Baustellenverkehr auf das Mindestmaß zu begrenzen.  Bei Durchquerung eines sterilen Bereiches, muss eine Einschleusung in die spezifische Bereichskleidung erfolgen oder die Arbeitskleidung muss mit einem türkisfarbigem Kittel bedecken werden, die Schuhe sind zu wechseln eine Kopfbedeckung muss getragen werden.

Maßnahmen bei stauberzeugenden Bau-, Umbau- und Reparaturarbeiten in patientenbezogenen Bereichen außerhalb von Gebäuden:  Vor Baubeginn muss die Krankenhaushygiene über die geplanten Maßnahmen informiert werden und es muss Einvernehmen über entsprechende Schutzmaßnahmen erzielt werden.  Information der Mitarbeiter im betroffenen Bereich  Einweisung der Unternehmer und Bauausführenden im Hinblick auf die Gefährdung und unbedingte Einhaltung der Staubvermeidung  Befeuchtung/Beregnung während des Bodenaushubs innerhalb der ersten 80 cm  Direkte Abfuhr des Bodenaushubs  Bei Transport innerhalb des Klinikums, Abdeckung des Bodenaushubs auf den LKW  Regelmäßige feuchte Reinigung der Transportwege Bei immunsupprimierten Patienten:  Während des Bodenaushubs Fenster der Patientenbereiche geschlossen halten  Die Patientenbalkone sind während der Zeit nicht zu benutzen  Siehe auch Merkblatt „Prävention invasiver Pilzinfektionen bei schwer immunsupprimierten Patienten“

Maßnahmen bei Arbeiten an wasserführenden Systemen  Bei Arbeiten an wasserführenden Rohrleitungen, z.B. bei der Stilllegung von Waschbecken, dürfen keine Totleitungen mit Stagnation von Wasser entstehen. Wasserleitungen, die nicht mehr genutzt werden, müssen deshalb bis zum Hauptstrang zurückgebaut werden. Im Übrigen wird bei Arbeiten an Wassersystemen auf die gültigen Richtlinien verwiesen (VDI 6023, DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717).  Dichtigkeitsprüfung mit Wasser dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Inbetriebnahme unmittelbar (48 h) bevorsteht.  Die Füllung mit Trinkwasser sollte so kurz wie möglich vor der Inbetriebnahme erfolgen. Ist ein längerer Zeitraum zwischen Füllung und Inbetriebnahme zu erwarten, sind geeignete Maßnahmen gegen Stagnation und Keimwachstum (z.B. Spülung) zu treffen.

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 Die Anlagenteile sind schmutzgeschützt anzuliefern und zu Lagern. Bei der Montage von Anlageteilen und Apparaten ist darauf zu achten, dass diese innen nicht verschmutzt sind. Bereits montierte Anlageteile und Apparate sind an den offenen Anschlussstellen gegen Verschmutzungen zu schützen. Rohrleitungsenden sollten vor dem Verbinden an gereinigt und desinfiziert werden.  Trinkwasser-Installationen dürfen niemals unmittelbar mit Nicht-Trinkwasser- Installationen verbunden sein.  Werden Trinkwassersysteme im Rahmen von Baumaßnahmen vorübergehend stillgelegt, sind Maßnahmen zu treffen um Stagnation und Keimwachstum zu vermeiden.

Spezielle Maßnahmen nach Wasserschäden, z.B. Rohrbrüchen  Alle betroffenen Bereiche müssen auf makroskopisch sichtbare Schimmelpilzbildung hin untersucht werden  Poröse Materialien mit Schimmelpilzbefall (z.B. Tapete, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen, offenes Holz) können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten, leichte Trennwände oder Einbaumöbel sind auszubauen und zu entfernen. Schimmelpilze auf nicht ausbaubaren Baustoffen sind vollständig (d.h. auch in tiefer liegenden Schichten) zu entfernen. (Quelle: Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen(„Schimmelpilz-Leitfaden“), erstellt durch die Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes)  Bei großflächigem Schimmelpilzbefall (> 0,5 m²) ist der Personalschutz für die mit der Entsorgung beauftragten Mitarbeiter zu beachten, ggf. ist eine Firma mit Fachkenntnissen mit den Entsorgungsmaßnahmen zu beauftragen. Es sind in Absprache mit der Krankenhaushygiene ggf. spezielle Schleusungs- und Belüftungsmaßnahmen im Baustellenbereich durchzuführen.  Desinfektionsmaßnahmen nach Abschluss der Schimmelpilzbeseitigung erfolgen nach Rücksprache mit der Krankenhaushygiene.

Maßnahmen bei Arbeiten an Lüftungssystemen  Vor Arbeiten in be- und entlüfteten Bereichen ist die entsprechende RLT-Anlage nach Möglichkeit auszuschalten bzw. der betroffene Bereich vom restlichen System zu trennen.  Zu- und Abluftöffnungen sind staubdicht zu verschließen.  Die Anlagenteile sind schmutzgeschützt anzuliefern und zu Lagern. Bei der Montage von Anlageteilen und Apparaten ist darauf zu achten, dass diese innen nicht verschmutzt sind. Bereits montierte Anlageteile und Apparate sind an den offenen Anschlussstellen gegen Verschmutzungen zu schützen.

Stand: 16.07.2014 Version: 1.2 Bearbeiter: MS/HP Freigabe: MS

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