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PROJEKTHANDBUCH BAULOGISTIK
NEUBAU HERZZENTRUM UND INFORMATICS FOR LIFE HEIDELBERG
ERNST ARCHITEKTEN AG BÜRO HEIDELBERG GRÜNE MEILE 29 69115 HEIDELBERG C OMMERZBANK AG STUTTGART T EL 0151. 74408513 heidelberg@ernst2-architekten.de BIC C OBADEFF600 IBAN DE26 6004 0071 0985 0009 00 VORSTÄNDE: SÜDWESTBANK AG STUTTGART ERNST ARCHITEKTEN AG DIPL.ING. MARKUS ERNST I DIPL.ING. STEFAN ERNST BIC SWBSDESS MARTIN-LUTHER-STRASSE 40 70372 STUTTGART AUFSICHTSRATSVORSITZENDER:DIPL.ING.JOH.VORNHOLT IBAN DE25 6009 0700 0449 1200 07 TEL 0711. 52 08 96. 0 FAX 0711. 52 08 96. 20 SITZ REGISTERGERICHT DER AG STUTTGART HRB 743372 VOLKSBANK ST UTTGART eG BIC VOBADESS info@ernst2-architekten.de I www.ernst2-architekten.de UST-ID- NR: DE 286487182 FA STUTTGART KST 99122/19041 IBAN DE65 6009 0100 0575 3870 09
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Inhaltsverzeichnis
-
BAUVORHABEN ................................................................................................................................................ 5
-
ORGANISATION, INFORMATION, RECHTLICHE HINWEISE ......................................................................... 6
-
ALLGEMEINES ................................................................................................................................................ 10
-
BAUSTELLENEINRICHTUNG ......................................................................................................................... 13
-
CONTAINERANLAGEN ................................................................................................................................... 21
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-
MATERIAL- UND TRANSPORTLOGISTIK, - ANLIEFERVERKEHRSSTEUERUNG ...................................... 23
-
BAUPHASEN ................................................................................................................................................... 28
-
PERSONENZUGANGSKONTROLLE .............................................................................................................. 32
-
BEWACHUNG .................................................................................................................................................. 35
-
ENTSORGUNG UND BAUGROBREINIGUNG ................................................................................................ 36
-
VERSTÖSSE ................................................................................................................................................... 40
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- BAUVORHABEN
Projekt
Am Universitätsklinikum Heidelberg wird ein universitäres Herzzentrum innerhalb des Klinikgeländes im Neuenhei- mer Feld im laufenden Klinikbetrieb des Universitätsklinikums Heidelberg, auf dem Gelände um die alte Kinderklinik neu errichtet. In dem neuen Herzzentrum werden die Kardiologie, die Angiologie, die Herzchirurgie, die pädiatrische Kardiologie, die Kinderherzchirurgie sowie die Kardio-Anästhesie des Universitätsklinikums Heidelberg zusammengeführt. Durch interdisziplinäre Kooperationen und Innovationen werden Synergien und ein Mehrwert in der Versorgung und der Forschung generiert. Unmittelbar in den Neubau des Herzzentrums integriert und funktional eng damit verbunden wird der wissenschaftli- che Arbeitsbereich Informatics for Life (IFL). Durch Fokussierung auf das wissenschaftliche Rechnen in der kardi- ovaskulären molekularen Forschung wird Fortschritt in der personalisierten Herzmedizin in Deutschland realisiert.
Abbildung 1 – Lageplan Quelle: Nickl & Partner Deutschland GmbH
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- ORGANISATION, INFORMATION, RECHTLICHE HINWEISE
Das vorliegende Logistikhandbuch für das Bauvorhaben „Neubau Herzzentrum und Informatics for Life“ (NBHZ) re- gelt alle Leistungen der Sicherheits-, Ver- und Entsorgungslogistik sowie die Verwendung der logistischen Ressour- cen auf der Baustelle.
Das Universitätsklinikum Heidelberg hat als Auftraggeber für das Bauvorhaben NBHZ eine zentrale Baulogistik im- plementiert. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Ziel nur im partnerschaftlichen Umgang mit allen am Bau beteiligten Unternehmern erreicht werden kann. Der AG nimmt das Hausrecht und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse der in diesem Logistikhandbuch be- schriebenen Regeln wahr und bedient sich zur Durchsetzung des beauftragten Baulogistikunternehmens (LOG) Die über alle Gewerke wirkende, zentrale Koordination stellt optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung zur Verfügung. Die hieraus resultierenden Abläufe werden allen am Bauvorhaben Beteilig- ten in den nachfolgenden Kapiteln aufgezeigt. Um für alle am Bau Beteiligten optimierte Logistikbedingungen zu schaffen und einen möglichst reibungslosen Bau- ablauf zu ermöglichen, werden in diesem Handbuch die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Logistik im Ausbauzeitraum dargestellt. Diese sind für alle am Bau beteiligten Unternehmen verpflichtend. Das Konzept ist für alle am Bau beteiligten Firmen bindend und wird auf den folgenden Seiten näher beschrieben. Da ausschließlich eine konsequente Einhaltung des Logistikhandbuches die Durchführung des Projektes sicherstellt sind alle Projektbeteiligten aufgefordert, keine Abweichungen zu den Inhalten des Logistikhandbuches zu zulassen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit
Bestandteile der Baulogistik
Das vorliegende Logistikhandbuch regelt folgende Bedingungen und Abläufe auf der Baustelle:
- Baustelleneinrichtung
- Transportlogistik
- Anliefer-, Lager-, und Umschlaglogistik
- Entsorgungslogistik
- Logistikkoordination
- Baustellensicherheit
Ziele der Baulogistik
Mit dem vorliegenden Logistikhandbuch sollen folgende Ziele auf der Baustelle umgesetzt werden:
- Reduzierung der Beanspruchung von BE-Flächen
- Optimierung der Transport- und Lieferprozesse
- Übergreifende Steuerung des Informationsflusses
- Optimierung des Lagermanagements
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- Optimierung der Verwertung und Beseitigung der anfallenden Bauabfälle
- Steuerung der Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und des Gesundheitsschutzes
Konzeptentwicklung/ Logistikphasen
Das vorliegende Konzept beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingun- gen. Ergeben sich Änderungen aus dem internen Ablauf oder externen Vorgaben, werden die entsprechenden Passagen durch das Baulogistikunternehmens (LOG) angepasst. Zum jetzigen Zeitpunkt werden folgende logistisch relevanten Bauphasen erwartet:
Grundsätzlich gelten die im Baulogistikhandbuch festgeschriebenen Regeln und Vorgaben mit sämtlichen Ein- schränkungen und Hinweisen. Sondertransporte/-situationen müssen vorab mit der Bauleitung abgesprochen wer- den. In den einzelnen Bauphasen können jedoch für die einzelnen Komponenten, u.a. für Baustelleneinrichtung, Trans- portlogistik, Anliefer-, Lager-, und Umschlaglogistik, Personenzugangskontrolle, Bewachung sowie Entsorgungslo- gistik Ausnahmen geben. Diese sind dann explizit aufgeführt.
Anpassungsklausel
Das vorliegende Handbuch beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingun- gen. Der AG ist berechtigt das Logistikhandbuch anzupassen und zu verändern. Ergeben sich weitere Anforderun- gen aus dem laufenden Baugeschehen oder aus externen Vorgaben, so wird das Logistikhandbuch modifiziert oder ergänzt und als Vertragsgrundlage neu verteilt.
Geltungsbereiche
Die vorliegenden Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung.
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Der Hauptauftragnehmer (AN) hat eigenständig vor Leistungsbeginn mit seinem Führungspersonal ein spezifisches Einweisungsgespräch in das Logistikhandbuchs durchzuführen. Alle vom AG direkt beauftragten Unternehmen stellen somit bei allen von ihm beauftragten eigenen Subunternehmer sowie nachgeschalteten Nachunternehmen oder Lieferanten und auch Verleihern gegenüber rechtlich und tatsäch- lich sicher, dass diese die hier übernommenen Verpflichtungen ihrerseits übernehmen und diesen uneingeschränkt nachkommen. Über die internen Einweisungsgespräche ist ein Protokoll anzufertigen und dem Baulogistikunternehmen (LOG) in Kopie zur Verfügung zu stellen. Unterbleibt dies, trägt das vom AG direkt beauftragte Unternehmen alle sich hieraus ergebenden Konsequenzen und Kosten. Dieses Logistikhandbuch gilt in Verbindung mit der Baustellenordnung und erhält mit Baubeginn seine vollständige Gültigkeit.
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Anlagen
- Anlage 1: Empfangsbestätigung Logistikhandbuch
- Anlage 2: Allgemeine Transportbedingungen
- Anlage 3: Einheitspreisliste für Zusatzleistungen
- Anlage 4: Firmenanmeldungen, Ankündigung von Mitarbeitern
- Anlage 5: Personenanmeldung
- Anlage 6: Datenschutzerklärung
- Anlage 7: Bauphasenpläne
- Anlage 8: Informationen zur Anfahrt
- Anlage 9: Antrag Identifikationsschild
- Anlage 10: Besuchermerkblatt
- Anlage 11: Haftungsausschluss
Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber BH Bauherr AN Hauptauftragnehmer des AG LA Logistik-Ansprechpartner des Hauptauftragnehmers NU Nachunternehmer SUB Subunternehmer OÜ Objektüberwachung (Bauherrenvertreter) BA Bauabschnitt LOG Baulogistikunternehmen BPH BE - Bauphasen BE Baustelleneinrichtung StVo Straßenverkehrsordnung SIGEKO Sicherheits- und Gesundheitskoordinator PSA Persönliche Schutzausrüstung
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- ALLGEMEINES
Einweisung in das Logistikhandbuch
Der LOG führt mit allen gemeldeten Unternehmen ein gewerkspezifisches Einweisungsgespräch durch. Dort wer- den mit den zuständigen LA der einzelnen AN u.a. über ihre speziellen Entsorgungsbedingungen gesprochen. Der zuständige LA ist verantwortlich für die Einhaltung des Logistikhandbuches seiner Mitarbeiter, des SUB/ NU und seiner Lieferanten. Er muss durchgehend auf der Baustelle erreichbar sein. Die Einhaltung des Logistikhandbuches wird durch den HA schriftlich bestätigt (siehe Anlage 1: Empfangsbestätigung Logistikkonzept). Im Rahmen der Einweisung in das Logistikkonzept erhalt der AN auch alle erforderlichen Informationen und den Zugang zu einem Onlineportal für Transportanmeldungen. Dieser ist für die ordentliche Anmeldung der Anlieferun- gen des AN zwingend erforderlich, da ansonsten eine Anfahrt auf die Baustelle nicht möglich ist. Für die im Logistikhandbuch geregelten Verpflichtungen ist dem LOG ein zentraler Logistikansprechpartner des AN zu benennen. Bei unvermeidlicher Abwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit) ist der OÜ vorab ein gleichwertiger Vertreter zu benennen.
Regelarbeitszeiten/ Öffnungszeiten
Die Regelarbeitszeiten/Öffnungszeiten auf der Baustelle sind wie folgt festgelegt:
Montag – Freitag von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr Samstag von 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen müssen mit mindestens 15 Werktagen Vorlauf unter Vorlage einer Freigabeanfrage durch den AN angekündigt werden. Außerhalb der Regelarbeitszeiten dürfen nur Arbeitsgruppen von mindesten 2 Personen auf der Baustelle tätig werden. Hierzu ist gesondert die Baustellenordnung zu beachten.
Entsprechende behördliche Genehmigungen sind durch den AN selber einzuholen und vorzulegen. Diese genehmi- gungspflichtigen Arbeiten sind vorab mit dem AG und LOG abzustimmen.
Schadensersatz
Der AN ist verpflichtet, sich an die Regelungen dieses Handbuches zu halten. Verstöße gegen die Logistikanweisun- gen stellen eine Verletzung des bestehenden Vertrages dar und können zu Regressansprüchen des Bauherren füh- ren.
Haftung/ Diebstahl
Das Sicherheitskonzept beinhaltet nicht den vollumfänglichen Schutz vor Diebstahl oder das versehentliche Entfer- nen von nicht eindeutig identifizierbaren Materialien. Der jeweilige AN hat im Sinne der üblichen Eigenhaftung seine
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Gerätschaften und Materialien ausreichend zu sichern und zu kennzeichnen. Für Beschädigungen und Diebstahl während der Lager- und Ausführungsphasen haftet der jeweilige AN selbst. Bei Diebstahl ist die Polizei und der BH / OÜ umgehend durch den AN zu benachrichtigen.
Rauchverbot Baustelle
Das Sicherheitskonzept beinhaltet das absolute Rauchverbot auf der Baustelle und in allen Gebäuden. Ausgewiese- ner Raucherplätze sind in den beigefügten Planunterlagen ersichtlich. Dies wird hier nochmals explizit erwähnt, da bereits in frühen Bauphasen Ausstattung in das Gebäude eingebracht wird, welche besonderen Schutz erfordert, und die Brandgefahr nicht nur in den Ausbaugewerken, sondern bereits in den Phasen davor erheblich ist.
Ansprechpartner LOG
Für die Steuerung der in diesem Konzept beschriebenen Logistischen Aufgaben sind für alle Projektbeteiligten als persönliche Ansprechpartner Mitarbeiter des LOG folgende vor Ort:
Die Kontaktdaten der Mitarbeiter werden den am Bau beteiligten Firmen nach Beauftragung LOG mitgeteilt
Ansprechpartner Bauherr
Nachfolgend genannte Personen stehen dem AN als Ansprechpartner zur Verfügung:
Ansprechpartner Auftraggeber / Bauherr: Universitätsklinikum Heidelberg Klinikumsvorstand Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Vertreten durch Projektleitung: Herr Nils Olaf Acker nils-olaf.acker@ med.uni-heidelberg.de Herr Patrick Leyser patrick.leyser@med.uni-heidelberg.de Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg Tel: 06221 564574
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Ansprechpartner Objektüberwachung/Architekt/ TWP/ Sigeko
Ansprechpartner Objektüberwachung: Ansprechpartner Tragwerksplaner: N.N. Horn + Horn Olaf Petersen Ansprechpartner Planer: 19266-ukhd-hz@hornundhorn.de Nickl Architekten Deutschland GmbH Tel. 0049/4321 90070 Lars F. Schomburg Dipl.-Ing. Architekt l.schomburg@nickl-architekten.de Ansprechpartner SiGeKo: Tel. 0049/ 89 360514 917 Mplus Managementgesellschaft mbH Vesna von der Beck, Dipl.-Ing. Nickl Architekten Deutschland GmbH vdb@mplus-management.de Lisa-Maria Malinek M.Eng. Architektin Tel. 0049/1608275103 l.malinek@nickl-architekten.de Tel. 0049/ 89 360514 850 Sigeko vor Ort Susanne Feidt sf@mplus-management.de 0049/1714329752
Notfallkontakte
Notrufnummern Ärztlicher Bereitschaftsdienst Heidelberg Polizei: 110 Im Neuenheimer Feld 410 Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 69115 Heidelberg Gift-Notruf Freiburg: 0761 / 1 92 40 Telefon: 116 117 Gift-Notruf Mainz: 06131 / 1 92 40
Öffnungszeiten: rund um die Uhr Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 St. Josefkrankenhaus Heidelberg GmbH - Not- 69120 Heidelberg fallambulanz INF 420; Ebene 99, Landhausstraße 25 zentrale Eingangshalle der Chirurgie, 69115 Heidelberg Telefon: 06221 526888 Öffnungszeiten: rund um die Uhr Öffnungszeiten: rund um die Uhr
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- BAUSTELLENEINRICHTUNG
Lage der Baustelle
Herzzentrum und Informatics for Life, Im Neuenheimer Feld 150 & 155, 69120 Heidelberg
Lageplan Baufeld NBHZ Quelle: E² Architekten
Das Baufeld liegt innerhalb des Geländes des Universitätsklinikum Heidelberg und ist umgeben von Gebäuden mit medizinischer und universitärer Nutzung sowie Studentenwohnheimen - zum Teil mit Anforderungen zum Schutz des laufenden Betriebs. Das Baugrundstück ist weitgehend eben und befindet sich auf einer Höhe von ca. 110 bis 111 m ü.NN. Die Höhenangaben erfolgen bezogen auf Normalnull (DHHN12_BW130) um die Bezüge zu den Bestandsgebäuden zu erhalten. Die OKFFB in Ebene 00 liegt bei 110,90m ü.NN. Die umliegenden Gebäude mit überwiegend medizinischer Nutzung sowie zu Wohnzwecken bleiben während der gesamten Maßnahme durchgängig in Betrieb.
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Baufeld
Baufeld Das Baufeld wird über eine Zufahrtskontrolle im Süd-Westen erschlossen. Die Baustraße wird als Einbahnstraße ausgebildet. Die Ausfahrt liegt ebenfalls im Süden. Anschließend an die Baustraße werden auf dem Baufeld einige Lagerflächen mit Be- und Entladezonen bereitgestellt. Die Baustraße wird in Teilen asphaltiert. Auf der nördlichen Lagerfläche befindet sich ein Wertstoffhof. Es sind Aufstellflächen für Kräne, Silos und Betonpumpen vorgesehen. Einschränkungen in der Zugänglichkeit bestehen durch offene Einbringschächte und den Baumschutz.
BE Süd Die BE Süd umfasst die Containeranlage der AN und Stellplätze der AN.
Anbindung an den Patientengang Für den Anschluss an den Bestandsgang Nierenzentrum wird das Baufeld temporär durch den AN Rohbau erwei- tert.
Lagerfläche Klausenpfad In begrenztem Maße können Zwischenlagerflächen für Aushubmaterial am Klausenpfad in Abstimmung mit dem Bauherrn und der OÜ ermöglicht werden. Die Nutzungsbedingungen müssen gesondert vereinbart werden.
Baumschutz Auf dem Baufeld befindet sich eine geschützte Stieleiche. Diese ist zu erhalten und zu schützen. Eventuelle Einschränkungen in der Ausführung und der Zugänglichkeit sind einzukalkulieren.
Überfahrbarkeit Bestandsleitungen Auf dem Baufeld gibt es Bestandsleitungen, die oberflächennah verlegt sind, bzw. im Zuge der Maßnahme freigelegt werden. Diese sind mit geeigneten Mitteln zu schützen.
Zugänglichkeit der Baustelle für Fahrzeugverkehr
Es wird lediglich ordentlich angemeldeten und durch LOG freigegebenen Fahrzeugen die Zufahrt zur Baustelle ge- währt. Eine direkte Anfahrt auf die Baustelle ist ausdrücklich untersagt. Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschrie- ben Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strikt abgewiesen. Zusätzlich kann das verantwortliche Nachunternehmen/Unternehmen mit einer Strafgebühr belangt werden.
Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor Erreichen des Areals bei der Logistikzentrale telefo- nisch zu melden und sich die Freigabe zur Anfahrt der Baustelle einzuholen. Voraussetzung für die Anfahrtsfreigabe ist die zuvor ordentlich getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch LOG.
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Zur Überbrückung der Wartezeit stehen Pufferzonen zur Verfügung. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der An- fahrtsbeschreibung. (Siehe Anlage 8: Informationen zur Anfahrt)
Geben Sie Ihrem Lieferanten/Spediteur alle notwendigen Informationen, damit es nicht aufgrund fehlender Kommu- nikation zum unnötigen Regelverstoß kommt. (Siehe auch Kapitel 6: Material- und Transportlogistik, Anliefersteue- rung) Die Zufahrt ist nur über die Straßen Berliner Straße, Im Neuenheimer Feld sowie der Tiergartenstraße und die Zu- fahrtsbaustraße südl. des Parkhauses (INF 160) an der Tiergartenstraße möglich. Die Erschließung des Baufelds erfolgt in den verschiedenen Bauphasen über die Tiergartenstraße und die Zufahrts- baustraße an der Gebäudesüdseite auf das Gelände. In der Aushubphase (Bauphase 1) erfolgt die Zufahrt und Aus- fahrt im Süden am Kindergarten (INF 159) vorbei. Bei den darauffolgenden Phasen wird die Baustelle über ein Ein- bahnstraßenverkehr passiert. Die Einfahrt erfolgt über die Tiergartenstraße im Süd-Westen, über die Zufahrts- baustraße zwischen INF 163 und INF 156. Die Ausfahrt wird über die vorherige Zufahrt passiert. Diese Zufahrtsmög- lichkeit ist während der gesamten Bauzeit die Hauptzufahrt - siehe aktuelle Bauphasenpläne.
Die Zufahrten, Ausfahrten sowie die Anlieferzonen werden mehrfach dem Bauablauf angepasst und sind dem je- weils geltenden BE - Bauphasenplan zu entnehmen (Siehe Anlage 7: BE – Bauphasenpläne). Mit Einfahrt auf die Baustelle ist der LOG berechtigt ausfahrende Fahrzeuge stichprobenhaft zu kontrollieren (Diebstahlminimierung). Mögliche Wartezeiten können an den empfohlenen Pufferzonen verbracht werden. (Siehe Anlage 8: Informationen zur Anfahrt
Verkehrsbeschränkungen
Aufgrund der veränderten Verkehrssituation durch den Baubetrieb sind die Verkehrsbedingungen in besonderer Weise zu berücksichtigen. Parallel zur Baustelle „Neubau Herzzentrum und Informatic of Life“ werden im unmittelba- ren Umfeld des Projektes in der kommenden Zeit mehrere bauliche Maßnahmen realisiert. Im Norden wird eine Straßenbahntrasse mit Umverlegung des Hofmeisterwegs geplant (Fertigstellung geplant mit Abschluss der Bau- maßnahme HZ und IFL). Der genaue Startzeitpunkt ist noch nicht bekannt. Im Süden wird die Baumaßnahme Zoolo- gischer Garten: Erweiterung Ost realisiert. Der Botanische Garten nördlich des Baufeldes wird Sanierungen und Er- weiterungen der Gewächshäuser vornehmen. Es wird eine Fahrradbrücke über den Neckar erbaut und die Chirurgie des Universitätsklinikums im Nord-Westen wird erweitert. Ebenso ist mit erhöhtem Personenaufkommen, vor allem durch die Nähe der Bushaltestelle Neuenheim, Botani- scher Garten und der Studierendenwohnheime im Süden zu rechen. Im Bereich der gesamten Baustellenzufahrten und -ausfahrten werden Fußgänger- und Fahrradwege gekreuzt. Da- her ist bei den Zu- und Abfahrten auf der Baustelle daher besonders auf die Fußgänger und Fahrradfahrer zu ach- ten. Auch auf Anwohner ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Die Zufahrtsbaustraße wird während der gesamten Arbeiten auch für Anlieferungen und Erschließung für die Be- standsgebäude Labor INF 156, Kindergarten und Wohnheime des Studierendenwerks genutzt. Die Zufahrt erfolgt über die Zufahrt zum Parkhaus des Zoos und entlang eines der Hauptradwege im Neuenheimer Feld. Es ist mit entsprechendem Personen- und Kraftfahrzeugverkehr zu rechnen, der durch die Baumaßnahme nicht be- hindert werden darf. Insbesondere die Sicherheit der Passanten und Fahrradfahrer ist sicherzustellen. Unter diesen
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befinden sich viele Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung und Kinder. Der Verkehr ist entsprechend umsich- tig abzuwickeln. Der Neubau erfolgt im laufenden Klink- und Universitätsbetrieb auf dem Campus. Im Westen befindet sich das Nie- renzentrum in laufendem Betrieb. Hierauf ist besonders Rücksicht zu nehmen.
Parken
Auf dem Baufeld stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Dies gilt grundsätzlich nicht für Werkzeugwagen. Alle Fahrzeuge sind unter Beachtung von Park- und Halteverboten anderorts abzustellen. Eine Behinderung von Fuß- gänger- bzw. Kraftfahrzeugverkehr ist dabei auszuschließen. Die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich nur kurzfristig zu Ladezwecken erlaubt. Der Fahrer hat stets abfahrbereit am Fahrzeug zu verbleiben. Der LOG ist berechtigt abgestellte Fahrzeuge ohne weitere Ankündigung zu Lasten des Halters abschleppen zu lassen. Auf den angrenzenden Straßen dürfen außerhalb des Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt noch andere Stra- ßen oder Wege außer den beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der Objektüberwachung des AG befahren werden. In den angrenzenden Straßen, sowie Tiergartenstraße oder Hofmeisterweg herrscht ein absolutes LKW-Parkverbot. Auf der südliche BE-Fläche befinden sich Parkmöglichkeiten für AN, welche durch den LOG zugewiesen werden. Die Parkmöglichkeiten direkt an der Baustellenzufahrt, nördlich der Tiergartenstraße sind für Anlieferungen/kurzzeiti- ges Halten vorgesehen. In sämtlichen auf dem Baufeld agierenden Fahrzeugen sind Firma und Mobilnummer des Fahrers gut lesbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, um im Fall von Behinderungen durch das Fahrzeug, diesen verständigen zu können. Das Parkverbot gilt ebenfalls für die PKW’s der Bauleiter während Besprechungen oder Baustellenbege- hungen.
Verkehrswege / Baustraße
Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Baufeld hingewiesen, die Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Baustellengelände ist auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt. Die Zu- gangsbaustraße von INF160 bis zur Baustelle darf mit maximal 10km/h befahren werden. Das Rückwärtsfahren ohne den Einsatz eines Einweisers ist untersagt. Auf den Fußgängerverkehr ist besonders zu achten. Die Wegeführung ist den jeweiligen BPH zu entnehmen.
Zugänglichkeit der Baustelle für Personenverkehr
Der Personenzugang erfolgt über den Zugang Tiergartenstraße/Zufahrtsbaustraße. Hier wird bei Beginn Rohbauarbeiten eine Logistikzentrale für die Personalanmeldungen und die Herausgabe der Bauausweise eingerichtet. Alle Zu- und Ausgänge erfolgen über elektronische Vereinzelungsanlagen. Der Zugang zur Baustelle wird durch den LOG überwacht und ist nur für ordentlich angemeldete Personen möglich. (Siehe Kapi- tel 8: Personenzugangskontrolle).
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Bauaufzüge/ Transportgeräte zur allgemeinen Verfügung
4.8.1 Bauaufzug
Zum Material- und Personentransport werden seitens des AG mit Beginn der Fassadenarbeiten Bauaufzüge zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Bauaufzüge darf nur in Absprache mit dem LOG und durch zuvor eingewiese- nes Personal erfolgen. Für Schäden am Gerät während der Betriebsphase haftet der Verursacher. Innenaufzüge sind nicht für den Materialtransport freigegeben. Ab dem Quartal Q1I2027 werden für Materialtransporte je Gebäudekubus ein offener Gerüstaufzug mit einer Trag- kraft von 3.000 kg und einer Plattformgröße von 3,0x2,8 m zur Verfügung gestellt. Von diesen Aufzügen aus wird in allen Obergeschosse ein höhengleicher Zugang eingerichtet. Hier stehen jeweils Öffnungen von ca. bxh = 1,40x2,50m zur Verfügung. Ca. ab dem Quartal Q2I2027 werden zwei Aufzüge mit einer Kabinengröße von bxtxh ca. 1,60x3,00x2,10m Tür- größe bxh ca. 1,20x2,00m und einer Tragkraft von 3.000 kg zur Nutzung durch die Ausbaugewerke nach vorheriger Anmeldung bei der Objektüberwachung des AG zur Verfügung gestellt. Weitere Einzelheiten wie Größe und Nutzlast der Bauaufzüge sind beim LOG abzufragen.
4.8.2 Transportgeräte
Auf der Baustelle werden keine Transportgeräte zum Entladen oder Transport vorgehalten. Jeder AN hat die erfor- derlichen Geräte selbst bereit zu stellen.
Ungeachtet der in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Tragkräfte werden die empfohlenen Verpackungsein- heiten auf max. 1,0 bis 1,2 to gesetzt. Hintergrund sind technische Zwänge, die sich beim Weitertransport ergeben (z.B. Mehrbelastung der Bauaufzüge durch Transportgerät und Transporthelfer und/oder zulässige Belastung der Lagerflächen). Erforderliche Ausnahmen sind vorab mit dem Logistiker abzustimmen.
Hebebühnen, Krane-, und Mobilkrane, Silos
Kranstandorte für die Rohbauarbeiten sind gem. BE-Plan vorgesehen. Aufstellung, Höhe und Schwenkradien sind jeweils durch den AN behördlich abzustimmen und anzumelden und mit den angrenzenden Baustellen zu koordinie- ren Die Aufstellung ist durch den AN mit dem LOG abzustimmen. Die Aufstellung ist durch den AN mit Statik und Baugrundgutachter zu koordinieren. Die Kräne des AN Rohbau können nicht von Ausbaugewerken genutzt werden. Der Einsatz von Großgeräten wie Mobilkränen, Hebebühnen, Rollgerüsten, Silos etc. ist, aufgrund der benötigten Stellfläche, vom Unternehmen mindestens 5AT vorab mit dem AG, SiGeKo und LOG abzustimmen. Die Standorte für Mobilkräne sind mit dem LOG abzustimmen. Alle Großgeräte, sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich, sind beim LOG anzumelden und mit Angaben über die nutzende Firma, den Ansprechpartner und eine dauerhafterreichbare Handynummer zu kennzeichnen (siehe Anlage 9: Antrag Identifikationsschild). Weitere Forderungen seitens des SiGeKo bleiben hiervon unberührt. Großgeräte, die kein Identifikationsschild haben oder deren Ansprechpartner nicht erreichbar sind, werden im Falle einer Behinderung des Baustellenbetriebes kostenpflichtig für den HA durch LOG von der Baustelle entfernt. Der AN
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hat sich vor der Anlieferung von Großgeräten über zulässige Belastbarkeiten der Geschossdecken im Arbeitsbereich zu informieren und dessen Einhaltung eigenständig sicher zu stellen (Abstimmung mit BL). Kräne jeglicher Art werden nach Notwendigkeit und Ermessen des AN bzw. der BL eingesetzt. Das Baufeld befindet sich in der Hubschraubereinflugschneise. Bei Kranstellung ist der AN verpflichtet auf eigene Verantwortung und Kosten eine luftfahrtrechtliche Genehmigung für Krane einzuholen. Bestandsleitungen sind zu berücksichtigen und in jedem Fall ordnungsgemäß zu schützen.
Bau- und Montagegerüste
Die Errichtung von Bau- und Montagegerüsten ist mit allen Beteiligten so abzusprechen, dass keine unvorhersehba- ren Behinderungen der Arbeiten Anderer oder eine unangekündigte Versperrung von logistischen Hauptwegen statt- finden. Alle Gerüste sind unter Angabe der Gerüstklasse, Freigabe bzw. gesperrt, Name des Aufstellers und eines Verantwortlichen vor Ort zu kennzeichnen. Es muss gewährleistet werden, dass ein Ansprechpartner des Gerüst AN jederzeit zur Anpassung/Umbau der Gerüste zur Verfügung steht. Weitere Forderungen seitens des SiGeKo bleiben hiervon unberührt. Nach Rückbau des Gerüstes hat eine besenreine Reinigung der Rückbauflächen durch den Hauptnutzer/ Hauptver- schmutzer zu erfolgen.
Sicherheitsrelevante Schutzvorrichtungen
Sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG und SiGeKo und einem entsprechen- den Montagekonzept entfernt werden. Sind im Zuge des Baufortschritts Änderungen oder Erweiterungen von Schutzmaßnahmen erforderlich, so sind diese dem LOG vor Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Unsachgemäß gesicherte Arbeitsbereiche werden sofort und ohne weitere Ankündigung zu Lasten des verursa- chenden Unternehmers im Rahmen einer Ersatzvornahme nachgebessert. Endgültig demontierte Absturzsicherungen sind am Arbeitsplatz ordentlich zu lagern und dem Eigner zur Abfuhr frei zu melden. Absturzsicherungen an geböschten Baugruben sind erst ab einem Böschungswinkel > 60° und einer Tiefe > 2,0 m erforderlich. Die Baugrube hat Böschungswinkel von 45° bzw. 60°, so dass in geböschten Bereichen keine Absturz- sicherung erforderlich ist. Allerdings sollte die Baugrube im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, umlaufend mit einer festen Absperrung z.B. durch Bauzaun (kein Flatterband) gesichert werden. Absturzsicherung verbaute Baugruben: Hier muss auf jeden Fall eine Absturzsicherung durch einen dreiteiligen Seitenschutz erfolgen.
Verkehrslasten
Für den Transport und die Zwischenlagerung von Materialien sind die max. zulässigen Verkehrslasten einzuhalten. Die Lastenpläne liegen beim LOG zur Einsicht bereit.
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Die Verpackungseinheiten sind vor Anlieferung unter Beachtung des Eigengewichtes des verfügbaren Transportge- räts entsprechend zu dimensionieren. Eventuell erforderliche Lastverteilungsplatten für den Einsatz von Hebe- und Transportfahrzeugen sowie zum Schutz des Bodenbelags auf den Transportwegen und in den Arbeitsbereichen sind vom AN zu stellen. Abdichtun- gen dürfen nicht beschädigt werden. Auf den überbauten Flächen gilt generell eine Geschwindigkeit von max. 7 km/h.
Zugänge zur Baugrube
4.13.1. Zugänge über Böschungstreppen (keine Leitern)
Der sichere Zugang zur geböschten Baugrube ist durch Böschungstreppen zu realisieren. Anlegeleitern nur einsetzen, wenn auf Grund der Gefährdungsbeurteilung keine sicheren Arbeitsmittel als Verkehrsweg verwendet werden können. Anordnung: Die Lage der Böschungstreppen richten sich in erster Linie an den Zugängen zum Baufeld. Bei dem Verkehrsweg von der BE-Fläche in die Baugrube ist auf jeden Fall ein sicherer Zugang erforderlich. Die weiteren Bautreppen orientieren sich an dem Bauablauf und den Anlieferungspunkten bzw. Lagerflä- chen. Auch dort sind Bautreppen vorzusehen. Zusätzliche Bautreppen können erforderlich werden, wenn Fluchtweglängen zu beachten sind. Gemäß ASR A2.3, Kapitel 5 gilt: Die Hauptfluchtweglänge muss möglichst kurz sein und darf:
- für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung ausgenommen Räume nach Nummern 2 bis 4 bis zu 35 m. Allerdings lassen sich diese Anforderungen aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf Baustellen nicht durch- gehend einhalten (ASR A 2.3, Kapitel 12). Hier bestimmt sich Anzahl und Anordnung nach der Anzahl der anwesenden Personen, die im Gefahrfall den Fluchtweg benutzen müssen.
4.13.2. Zugänge über Treppenturm
Treppentürme wären nur bei den verbauten Baugrubenbereichen erforderlich, sofern dort ein Zugang auf- grund der o.g. Anforderungen erforderlich ist.
Sicherheitsabstände zur Baugrube – Baustellenumfahrung (Phase 2)
Grundsätzlich muss bei allen geböschten Baugruben an der Böschungskante ein 0,60 m lastfreier Streifen freigehalten werden. Bei der Planung der Baustellenumfahrung sind die erforderlichen Sicherheitsabstände zwi- schen Böschungskante und Fahrzeugen/Baugeräten gem. DIN 4124 zu beachten: Mindestens 2,0 m für Baugeräte mit mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht und Fahrzeuge, welche die
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zulässigen Achslasten überschreiten. Mindestens 1,0 m für Baugeräte bis 12 t Gesamtgewicht und Fahrzeuge, welche die zulässigen Achslas- ten nicht überschreiten.
Wasser, Energie und Abwasser
Strom-/ Wasseranschlüsse Anschlussmöglichkeiten für Abwasser, Trinkwasser und Baustrom werden auf der BE- Fläche durch LOG bereitgestellt. Die Vorgaben zur Verkehrssicherung sowie zur Baustellensicherheit sind zu beach- ten (siehe Anlagen). Im Baufeld stehen am Rand zwei Feuerwehrhydranten zur Verfügung. Zwei weitere Hydranten stehen an der südwestlichen und südöstlichen Ecke des Baufeldes im Außenbereich. Die Nutzung dieser Hydranten außerhalb des Baufeldes ist nur nach Zustimmung durch den AG möglich. Die Nutzung hat so zu erfolgen, dass bei einem Feuerwehreinsatz alle Hydranten umgehend wieder der Feuerwehr für Löschar- beiten zur Verfügung stehen. Alle Aufwendungen für die Nutzung der beiden Hydranten außerhalb des Baufeldes (z.B. arbeitstägliches Anschlie- ßen und entfernen der Schläuche, Überfahrschutz etc.) sind einzukalkulieren. An allen Hydranten gem. Vorgabe UKHD darf nur mit Rückflusssicherungen gearbeitet werden. Bauwasser und Baustrom, sowie ein Abwasseranschluss werden durch den AG an den in den Phasenplänen der Baustellenleitplanung ersichtlichen Übergabepunkten zur Verfügung gestellt. Anschlüsse und Verteilung für die eigene Baustelleneinrichtung und die eigenen Leistungen bis zu diesen Überga- bepunkten sind Sache des AN. Die Leitungsführung ist mit dem LOG abzustimmen. Im Außenbereich werden die Hauptverkehrswege beleuchtet (LOG). Der Verbrauch von Baustrom und -wasser ist für den AN kostenfrei.
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- CONTAINERANLAGEN
Sanitär-/ Wasch-/ und Sanitätscontainer
Sanitäranlagen und Waschräume mit der Ausstattung nach ASR A 4.1 „Sanitärräume“ insbesondere Kap.8 werden durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Benötigte Mindestanzahl an Sanitäranlagen Quelle: Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen mbH, nach ASR A4.1
Die Containeranlage AG befindet sich an der Südwestecke des Baufeldes. Hier befindet sich ebenso ein Sanitätscontainer. Die Containeranlage AN befindet sich auf dem südlichen Baufeld, südlich der Tiergartenstraße. Hier sind ebenfalls Sanitäranlagen verortet. Mobile WCs werden je Ebene des Neubaus bereitstehen. Die zur Verfügung gestellten sanitären Anlagen gilt es zu nutzen.
Tagesunterkünfte/ Bürocontainer/ Magazincontainer
Die Containeranlage wird seitens des Auftraggebers als „Betreibermodell“ auf der zur Verfügung stehenden Einrich- tungsfläche als 3-geschossige Containeranlage mit Tagesunterkünfte, Büro- und Magazincontainer mit den jeweili- gen Containergrößen von B/ L/ H mit ca. 2,50 x 6,00 x 2,80m zur Verfügung gestellt. Sie können über den LOG für die Nutzungszeit kostenpflichtig angemietet werden. Neben der monatlichen Anmietung der Container ist auch eine wochenweise Anmietung möglich.
Die Miete beinhaltet folgende Leistungen des LOG . die Erstellung von Mietverträgen . die Übergabe der Container . die Schadensdokumentation . die Reinigungsleistungen . alle weiteren Tätigkeiten, die im Rahmen des Facility Managements bzw. des Betriebes der Containeranlage anfal- len sowie . die Rücknahme der Container.
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Die Container sind wie folgt ausgestattet:
Einzelbeschreibung Büro-Container (Einzelcontainer):
- Einzelcontainer mit integriertem Flurdurchgang
- Außenabmessungen ca. 2,44x6,06x2,80m
- 1 Schreibtisch 1,60x0,80m mit Rollcontainer
- 1 Drehstuhl gepolstert mit Armlehne
- 1 absperrbarer Aktenschrank 1,00x0,40x2,00m mit Einlegeböden
- 1 offenes Aktenregal 1,00x0,40x2,00m
- 1 Papierkorb
- Klima Splittgeräte
Einzelbeschreibung Aufenthalts-Container:
- Einzelcontainer mit integriertem Flurdurchgang
- Außenabmessungen ca. 2,44x6,06x2,80m
- Nutzung für max. 8 gewerbliche Arbeitnehmer
- 2 Tische 1,6 x0,80m
- 8 stapelbare gepolsterte Stühle ohne Armlehne
- 8 Doppelspinde L x B x H = 0,50x0,50x1,80m
Einzelbeschreibung Magazin-Container:
- 20 Zoll Einzelcontainer mit Holzboden und zweifl. Türe
- Außenabmessungen ca. 2,44x6,06x2,60m
Es besteht für die Mieter kein Anspruch auf Wahl eines bestimmten Tagesunterkunft- bzw. Büro-Containers, sondern dieser wird vom LOGzugewiesen. Des Weiteren hat die Stellung von Tagesunterkunft-Containern Priorität. Zur Auslastung der Containeranlage kann der LOG von den Mietern verlangen, den Container zu wechseln. Ebenso kann er die Zusammenlegung verschiedener Mieter in einen Container anordnen, sofern die Mietbereiche räumlich getrennt sind. Seitens des Mieters besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem LOG bzw. dem AG.
Die Tagesunterkunft-, Büro, und Magazin-Container werden durch den LOG direkt an die Firmen der ausführenden Gewerke vermietet. Die Vermietung setzt jeweils das Einverständnis des AG voraus. Eine Untervermietung ist zugelassen. Der LOG ist über die geplante Untervermietung zu informieren. Es ist verboten in den Containeranlagen zu übernachten.
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- MATERIAL- UND TRANSPORTLOGISTIK, - ANLIEFERVERKEHRSSTEUERUNG
Ziele
Die Lieferverkehrssteuerung hat die Aufgabe, den Baustellenverkehr auf dem Baufeld und die Anliefervorgänge zu koordinieren. Aufgrund der Baustellengröße und der sehr beengten Verkehrsflächen im Baustellenbereich, wird es in Folge eines hohen Lieferaufkommens zu Interessensüberschneidungen im Bereich der Nutzung der Anliefer- und Entladezonen aller am Bau Beteiligten kommen. LOG hat die Aufgabe, die Interessen der einzelnen Unternehmer optimal zu koordinieren, sodass möglichst geringe Reibungsverluste entstehen und allen Beteiligten möglichst opti- male Baubedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dies verlangt zum einen eine Just-In-Time-Versorgung, zum anderen eine durchgängige Planung des Materialflusses von der Entladezone bis zu den Übergabeflächen bzw. zum Verarbeitungsort in die Etage. Die Lieferungen sind daher quantitativ mit der Takt- bzw. Terminplanung abzu- stimmen.
Anlieferbedingungen
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Transporte zur und von der Baustelle. Unerheblich ist dabei, was beför- dert oder abgeholt werden soll. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zu Mehrkosten, die sich sowohl aus Störungen des logistischen Ablaufes als auch aus erzieherischen Strafgebühren im Wiederholungsfall ergeben kön- nen. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingungen ist immer der der zuständige AN als verantwortlicher Besteller des Transportes, dies gilt insbesondere bei getätigter Weitergabe der Zugangsdaten zur Transportanmeldung an Dritte. Dieser hat daher auch die ggf. anfallenden Strafgebühren zu tragen und mit dem Verursacher abzurechnen. Bitte informieren Sie Ihren Lieferanten oder Transportunternehmer über die vorliegenden Bedingungen, die An- fahrtsroute und die geplante Anlieferung, damit dieser die Lieferung pünktlich und ordnungsgemäß sicherstellen kann. Durch die Avisierung und Reservierung von Anlieferzeiten wird grundsätzlich der Lieferverkehr sehr zügig abgewi- ckelt. Es kann aber dennoch zu Verzögerungen kommen, wenn Ereignisse wie Ausfall von Kränen, Wetterbeein- trächtigungen, Schwierigkeiten bei der Entladung des vorangegangenen LKW o.ä. die Entladung beeinträchtigen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Die Annahme und Überprüfung der Lieferung hat durch einen Verantwortlichen des Bestellers zu erfolgen, der wäh- rend des gesamten Entladevorgangs anwesend sein muss. Für einen reibungslosen Transport sind die maximalen Traglasten der vorhandenen Transportgeräte zwingend ein- zuhalten. Die Verpackungseinheiten sind im Vorfeld entsprechend zu dimensionieren. Umpackarbeiten auf der Bau- stelle behindern die nachfolgenden Anlieferprozesse und sind unerwünscht. Abweichende Verpackungseinheiten bedürfen der besonderen Abstimmung und rechtzeitiger Ankündigung.
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Transportanmeldung
Alle Baustellenantransporte- und -abtransporte sind zu Planungszwecken bei LOG anzumelden und erfordern eine gezielte Freigabe. Die Transportanmeldung erfolgt über ein Online-Buchungssystem. Hierzu finden separate Einweisungen statt (siehe Kapitel 3.1: Einweisung in das Logistikhandbuch). Bei der Transportanmeldung ist grundsätzlich das von der Bauleitung direkt beauftragte Unternehmen als Hauptlie- ferant / Hauptempfänger auszuweisen. Die Avisierung der Transporte erfolgt jeweils mit mindestens 3 Arbeitstage (AT) (Wochentakt) Vorlauf. Bei Feierta- gen verlängert sich die Avisierungsfrist entsprechend. Ein Avisierungsversuch mit mind. 3 AT Vorlauf garantiert noch kein freies Zeitfenster zur Entladung. In Hochphasen der Bauaktivität ist das Beobachten des Transportkalenders unabdingbar um einen freies Zeitfenster zu erhalten. Sollte kein freies Zeitfenster zur Entladung durch LOG zur Ver- fügung stehen und die LOG genehmigt die Entladung als Selbstentladung des AN, so wird im Nachhinein eine pro- zentuale Rückerstattung der Logistikumlage nicht gewährt. Ist ein Zeitfenster für das beantragte Transportvorhaben verfügbar, wird der Liefertermin von LOG bestätigt. Alle bestätigten Transportvorhaben werden in tagesaktuellen Anlieferplänen zusammengestellt und stehen den Beteilig- ten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Bei begründeten Abweichungen behält sich LOG vor, Änderungen (innerhalb eines AT) im Lieferplan vorzunehmen. Aus der Planung und Verschiebung der gewünschten Lieferzeit können die betroffenen Unternehmen keine Ansprü- che geltend machen. Jede Veränderung bzw. Abmeldung der gewünschten Lieferzeit ist sofort, spätestens jedoch 48 Std. vor dem ge- planten Liefertermin, dem LOG anzuzeigen, um evtl. noch Umplanungen durchführen zu können. Nicht genutzte Visierungen sind zurückzugeben bzw. abzumelden. Das bestellende Unternehmen hat dem Lieferanten/Spediteur die verbindliche Anlieferzeit mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten wird. Wird das vereinbarte Zeitfenster von Lieferanten nicht eingehalten, muss das Fahrzeug auf das nächste verfügbare warten, was nicht unbedingt derselbe Werktag sein muss. Außer- dem kann für fehlende Avisierung oder Abweichungen im Wiederholungsfall eine Gebühr erhoben werden. Sperrige Güter, die entweder Einzellängen von 4,50m oder Einzelgewichte von 1,2 to überschreiten, bzw. nur mit besonderen Zusatzhilfsmitteln transportiert werden können, sind mit LOG besonders abzustimmen, da baustellenbe- dingt nicht zu jedem Zeitpunkt ein Transport von großen sperrigen Gütern möglich ist.
Serientransportanmeldung
Sind dauerhafte Mehrfachlieferungen, dauerhafter Ab-/Antransport von Bauteilen oder Entsorgungsfahrten erforder- lich, so hat das ausführende Unternehmen dem LOG eine grobe Planung in Form einer Sammelavisierung, schrift- lich mitzuteilen. Die Sammelavisierung für Lieferungen ist immer bis donnerstags, 12Uhr für die darauffolgende Ar- beitswoche an LOG zu übergeben. Bei Überschneidungen werden die betroffenen Unternehmen freitags informiert. Bei Betonagearbeiten sind Uhrzeit und Anzahl der Fahrzeuge mit 2 Arbeitstagen Vorlauf anzumelden.
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Baustellenzufahrtkontrolle
Es wird lediglich ordentlich angemeldeten und durch LOG frei gegebenen Fahrzeugen die Zufahrt zur Baustelle ge- währt. Die Zufahrtskontrolle erfolgt durch LOG. Bitte beachten. (Siehe auch Kapitel 4.2: Zugänglichkeit der Baustelle für Fahrzeugverkehr).
Entladezone
Es werden geschotterte Lagerflächen durch AN Rohbau erstellt. Lagerplätze können auf den, in den beiliegenden Phasenplänen der Baustellenleitplanung, gekennzeichneten Flä- chen nach Absprache mit der Objektüberwachung eingerichtet werden.
Die Zuweisung der Entladezonen erfolgt in Abhängigkeit der Transportanmeldung und soweit möglich unter Beach- tung der anzudienenden Bauteile / Baufelder bzw. Transportgeräte (z.B. Krane, Aufzüge). Der Ladevorgang wird unverzüglich, zügig und unterbrechungsfrei erfolgen damit nachfolgende Anliefervorgänge nicht behindert werden. Ist der Lkw entladen, hat er unverzüglich die Baustelle zu verlassen. Der Fahrer hat durch- gehend und abfahrbereit am Fahrzeug zu verbleiben. Die Entladezonen sind schnellstmöglich wieder freizugeben und im ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Jegliche Zwischenlagerung in den Ladezonen ist untersagt. Auf sämtliche Flächen in- und außerhalb des Gebäudes sind die Materialien optisch ordentlich, fachgerecht und platzorientiert zu lagert. Gelagertes Material ist deutlich zu kennzeichnen.
Das Material darf grundsätzlich nur im unmittelbaren Arbeitsbereich bzw. an einem dafür vorgesehenen, mit der Ob- jektüberwachung abgestimmten Bereich abgestellt/gelagert werden. Materialien außerhalb der zugewiesenen Flä- chen werden auf Kosten des AN entfernt.
Bei Lagerung der Baumaterialien innerhalb des Gebäudes ist der AN dafür verantwortlich, dass die zulässigen Ver- kehrslasten nicht überschritten werden. Bezüglich der benötigten Informationen liegt die Holschuld auf Seiten des AN.
Das eigenständige Einrichten von Materialräumen ist nicht gestattet. Eigenmächtig verschlossene Räume werden kostenpflichtig und ohne Rücksichtnahme auf den darin befindlichen Inhalt geöffnet und der Inhalt entfernt.
Zwischenlagerflächen müssen bei Bedarf durch den AG schriftlich beim LOG angemeldet werden. Informationen über den Zeitraum, das gelagerte Materialgut, die Materialmenge sowie den notwendigen Flächenbedarf sind bei der Anmeldung anzugeben. Unter Berücksichtigung der später gleichzeitigen Nutzung dieser Flächen durch alle Auf- tragnehmer ist der Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die LOG überprüft und genehmigt die Anmeldung, unter Berücksichtigung der bereits vergebenen Flächen und den vorhandenen Kapazitäten. Ein genereller Anspruch auf Zwischenlagerflächen besteht nicht. Die Materialdisposition ist entsprechend der zugeordneten Lagerflächen auszulegen.
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Lastfreie Zonen / von der BE freizuhaltende Zonen
In den Lastfreien Zonen ist eine Lagerung von Materialien, das Abstellen von Gegenständen, das Abstellen oder Überfahren mit Fahrzeugen oder Maschinen etc. untersagt. Die Lastfreien Zonen sind in den Bauphasenplänen (siehe auch Kapitel 7: Bauphasen) dargestellt, jedoch bei Anlieferung durch die Firmen den LOG nochmal abzufra- gen. Bezüglich der benötigten Informationen liegt die Holschuld auf Seiten des Auftragnehmers. Zuwiderhandlungen werden sofort und ohne weitere Ankündigung zu Lasten des AN beräumt. Für Schäden resultie- rend aus diesen Ersatzvornahmen, kann der AG keine Haftung übernehmen. Die Gesamtschuld verbleibt beim Ver- ursacher.
Warensicherung, Entladung, Transport
Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung selbst verantwortlich und hat dafür Sorge zu tra- gen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges und sicheres Entladen und Verfahren mit den verfügbaren Hilfsmitteln möglich ist. Ein Umpacken oder Befestigen von Material auf Paletten hat aus Zeit- und Platzgründen ausnahmslos vor der Verladung und außerhalb des gesamten Baustellenumfelds zu erfolgen. Der ge- samte Ladevorgang/ Baustellentransport ist durch einen Verantwortlichen des Bestellers zu begleiten. Für den Baustellentransport sind die Vorgaben einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung (form- und kraftschlüs- sig) zu beachten. Entsprechende Hilfsmittel (z.B. Zurrgurte) sind vom AN vorzuhalten. Entstehende Schäden infolge nicht fachgerechter Packung gehen zu Lasten des Bestellers (siehe Anlage 2: Allge- meine Transportbedingungen). Der LOG ist berechtigt die Transporthilfe abzulehnen, falls ihm ein schadfreier und gefahrloser Transport nicht mög- lich erscheint.
Entlade- und Transporthilfen durch LOG
Es besteht die Möglichkeit, für den Weitertransport ins Gebäude Transporteinrichtungen zu benutzen, die durch den vom AG beauftragten AN Logistik (LOG) auf der Baustelle vorgehalten werden und mit diesen direkt verrechnet wer- den.
Restmaterial und Weitertransport
Restmaterialien sind durch die Anpassung der Disposition zu vermeiden. Im Taktbereich übrig gebliebenes Material (Restmaterial), das umgelagert oder abtransportiert werden soll, muss grundsätzlich bei LOG angemeldet und abgestimmt werden.
Kleinstanlieferungen über Paketdienst
Definition Kleinstanlieferungen: Max. Größe 1,20 x 0,60 x 0,60 m, Gewicht bis 20 kg
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Kleinstanlieferungen über Paketdienste werden durch LOG am Zugangscontainer angenommen, wozu der Besteller diesen mit Anerkennung des vorliegenden Logistikkonzeptes ermächtigt. Die Verantwortung gegenüber dem Liefe- ranten und Paketdienst bleibt beim Besteller. Der Besteller hat im Zuge der Logistikeinweisung eine entsprechende Haftungserklärung zu unterzeichnen. (Siehe Anlage 12: Haftungsausschluss).
Bitte achten Sie bei der Anlieferung über Paketdienste auf die eindeutige Zuordnung des Empfängers. Es können nur Pakete entgegengenommen werden, die eindeutig mit Namen und Telefonnummer eines bekannten Empfän- gers vor Ort gekennzeichnet sind. Der Eingang der Sendung wird diesem dann telefonisch mitgeteilt. Die Abholung ist schriftlich zu quittieren. Aufgrund begrenzter Lagermöglichkeiten sind die Kleinstanlieferungen innerhalb von 1 AT abzuholen, andernfalls wird eine Rückversendung zu Lasten des Absenders veranlasst.
Verwaltung Lagerflächen
Lagerflächen außerhalb des Gebäudes können nur in sehr begrenztem Umfang und ausschließlich mit Genehmi- gung durch LOG bereitgestellt werden. Eigenmächtig durch den AN belegte Flächen sind unverzüglich zu beräu- men. Flächen für Vormontage und Konfektionierung stehen nur in Abstimmung mit dem LOG auf der Baustelle zur Verfügung. Diese Kommissionierungsflächen können während bzw. bis max. 1 Stunde nach dem Entladevorgang genutzt werden. Um den weiteren Transportfluss zu gewährleisten, ist diese Frist unbedingt durch den AN einzuhal- ten. Geschieht dies nicht und es kommt zu Verzögerungen trägt der Verursacher die entstandenen Kosten. Zugewiesene Flächen können aus Gründen des Baufortschrittes wieder entzogen werden. Dem Unternehmer wer- den 3 AT Frist zur Beräumung gesetzt. Die Kosten der Beräumung sind vom Unternehmer zu tragen. Die Bereiche um die Aufzüge und Fluchtwege sind durch die Unternehmer zwingend freizuhalten. Materialien, wel- che in den vorgenannten Bereichen dennoch lagern, werden sofort und ohne weitere Ankündigung zu Lasten des jeweiligen Unternehmers beräumt. Für Schäden, die infolge einer Ersatzvornahme entstehen können, wird keine Haftung durch LOG übernommen. Die Gesamtschuld verbleibt ausdrücklich beim Verursacher der Maßnahme. Schüttgüter dürfen ausschließlich in Silos, Containern, o.ä. auf den zugewiesenen Flächen gelagert werden.
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- BAUPHASEN
Für eine frühzeitige Lösung von logistischen Engpässen sowie für eine optimale Kommunikation zwischen allen Be- teiligten werden in der Planung Logistik und ggf. während der Durchführung für jede Bauphase entsprechende Baustellenlogistikpläne mit den wesentlichen logistischen Einrichtungen und Flächen erstellt und gepflegt (siehe An- lage 7:Bauphasenpläne). Durch die begrenzten Flächen auf der Baustelle ist es erforderlich, mit diesen besonders wirtschaftlich umzugehen. Eine Lagerung von Baumaterial oder Baumaschinen ist daher zu minimieren und wenn nötig nach Vorgabe von LOG auf den unmittelbar folgenden Arbeitsschritt zu beschränken.
BE - Bauphase 1, Aushub
Der erste Schritt wird der Aushub der Baugrube sein. In dieser Phase werden bereits Förder- und Schluckbrunnen für die Geothermie erstellt, sowie die Versorgungsleitungen und Schachtbauwerke für Versorgung gelegt. Ebenso soll der Verbindungstunnel zum Nierenzentrum (Bestand) errichtet werden um die Baustraße als Einbahnsystem erstellen zu können.
Verkehrswege / Baustraße Die Zufahrt und Ausfahrt zum Baufeld erfolgt über die Tiergartenstraße im Süden, vorbei am Kindergarten (INF 159). Es befinden sich zwei Wendemöglichkeiten im Norden des Baufeldes. Die Zutrittskontrolle für den Personenverkehr befindet sich an der Zufahrt.
Parkzonen Auf dem gesamten Baufeld sind grundsätzlich keine Parkflächen vorhanden. Die Parkplätze auf der südlichen BE-Fläche können nach Rücksprache mit der Bauleitung/ LOG angemietet werden.
Entladezonen / Lagerflächen Be- und Entladezonen, sowie ausgewiesene Lagerflächen sind auf den beigefügten Baulogistikplänen ersichtlich. (siehe Anlage 7:Bauphasenpläne).
Laststreifen / von der BE freizuhaltende Zonen In den Bauphasenplänen sind die zu Verfügung stehenden Bereiche markiert. Darüber hinaus sind keine weiteren Flächen zur Verwendung vorgesehen. Ggf. können noch kleinere Teilflächen in Absprache mit der Objektüberwa- chung vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Containerflächen Die Containeranlage auf der südlichen BE-Fläche wird von LOG als Betreibermodell unterhalten. Diese können nach Wunsch von AN angemietet werden.
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BE - Bauphase 2, Rohbauarbeiten 1
Die Bauphase 2 umfasst die Rohbauarbeiten der Untergeschosse.
Verkehrswege/Baustraße Die Erschließung der Baustelle ist gegenüber der vorherigen Bauphase stark verändert. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Tiergartenstraße, zwischen den Gebäuden INF 163 und INF 156. Hier ist ausschließlich Einbahnstraßenverkehr im Baufeld vorgesehen. Die Zutrittskontrolle für den Personenverkehr befindet sich an der Zufahrt. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die Tiergartenstraße.
Parkzonen Auf dem gesamten Gelände sind grundsätzlich keine Parkflächen vorhanden. Da sich mehrere Firmen auf der Baustelle befinden, darf auf den Entladezonen/ Lagerflächen nicht geparkt werden. Fahrzeuge haben unmittelbar nach der Entladung den Baustellenbereich zu verlassen.
Be- und Entladezonen / Lagerflächen Be- und Entladezonen, sowie ausgewiesene Lagerflächen sind auf den beigefügte Baulogistikplänen ersichtlich. (siehe Anlage 7:Bauphasenpläne).
Laststreifen / von der BE freizuhaltende Zonen In den Bauphasenplänen sind die zu Verfügung stehenden Bereiche markiert. Darüber hinaus sind keine weiteren Flächen zur Verwendung vorgesehen. Ggf. können noch kleinere Teilflächen in Absprache mit der Objektüberwa- chung vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Ebenfalls sind die Sperrflächen des Baumschutzzone angegeben, die sich südlich des Gebäudes befinden. Diese sind zu meiden.
Containerflächen Die Angaben zur Containeranlage entsprechen der Bauphase 1.
BE - Bauphase 3, Rohbauarbeiten 2
Die Bauphase 3 umfasst die Weiterführung der Rohbauarbeiten nach Verfüllung der Baugrube. Das Bauwerk wird von Westen nach Osten errichtet.
Verkehrswege / Baustraße, Parkzonen, Entladezonen/ Lagerflächen, Laststreifen/von der BE freizuhaltende Zonen Die Erschließung, die Parkzonen sowie die Entladezonen/ Lagerflächen der Baustelle entsprechen der Bauphase 2.
Containerflächen
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Die Angaben zur Containeranlage entsprechen der Bauphase 1.
BE - Bauphase 4, Fassade, Ausbau
Die Bauphase 4 beginnt sobald der Rohbau Ring 1 fertiggestellt wurde. Parallel zur Weiterführung der Rohbauarbei- ten an Ring 2 und Ring 3, beginnen die Fassadenarbeiten am ersten Baukörper. Sobald dort der Zustand proviso- risch dicht erreicht ist, starten die Ausbauarbeiten. Der beschriebene Bauablauf führt sich phasenweise an Ring 2 und Ring 3 fort. Somit kommt es in dieser Bauphase zu Überschneidungen der Fassadenarbeiten mit der Weiterfüh- rung der Rohbauarbeiten und dem Beginn des Innenausbaus. Der Innenausbau muss so erfolgen, dass die Fassadenarbeiten unterbrechungsfrei erfolgen können.
Verkehrswege / Baustraße, Parkzonen, Entladezonen/ Lagerflächen Die Erschließung des Baufeldes, die Parkzonen sowie die Entladezonen/ Lagerflächen innerhalb der Baustelle ent- sprechen der Bauphase 2.
Erschließung Gebäude Für die Arbeiten können die Zugänge in die einzelnen Geschosse des Gebäudes über die außenliegenden Treppen- häuser in Norden, Osten, Süden und Westen genutzt werden. Zum Material- und Personentransport werden seitens des AG ab den Fassadenarbeiten/der Ausbauphase Bauauf- züge zur Verfügung gestellt. Hier werden vom AG im Außenbereich Baustellenaufzüge mit Plattformen gestellt werden, sodass die Einbringung über die Gebäudefassade, direkt ins Gebäude erfolgen könnte. Dies liegt in der Verantwortung des AN.
Containerflächen Die Angaben zur Containeranlage entsprechen der Bauphase 1.
BE - Bauphase 5, Ausbau mit begleitenden Straßenbaumaßnahmen
Die Bauphase 5 umfasst die geschossweisen Ausbauarbeiten, sowie den Beginn der Herstellung der Außenanla- gen. In dieser Phase kommt es zu Überschneidungen des Innenausbaus mit der Herstellung der Außenanlagen Der Innenausbau muss so erfolgen, dass die Herstellung der Außenanlagen unterbrechungsfrei erfolgen kann.
Verkehrswege / Baustraße Die Erschließung der Baustelle ist gegenüber den vorherigen Bauphasen leicht verändert. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Tiergartenstraße. Aufgrund der Straßenbauarbeiten „Hofmeisterweg“ im Norden, sowie dem Beginn der Herstellung der Außenanla- gen wird der nördliche Teil der Baustraße in Richtung Gebäude verschoben. Die Ausfahrt erfolgt wie gehabt.
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Parkzonen Die Parkzonen innerhalb der Baustelle entsprechen der Bauphase 2.
Entladezonen / Lagerflächen Zum Zeitpunkt der Herstellung der Außenanlagen müssen alle Lieferungen auf ein Minimum reduziert werden, so- dass der Rückbau der gesamten Baustelleneinrichtung erfolgen kann. Gerüste sowie Bauaufzüge sowie alle Hebezeuge etc. sind auf dem Baufeld zurückzubauen.
Erschließung Gebäude Die Erschließung entspricht der Bauphase 4.
Containerstandfläche Die Containeranlage ist so weit wie möglich beräumt.
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- PERSONENZUGANGSKONTROLLE
Hinweise
Das LOG ist mit seinem Sicherheitsdienst im Sinne einer Grundsicherung für die äußere Bewachung der Baustelle und der Zugangskontrolle verantwortlich und übt im Auftrag des AG das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Si- cherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Der Zugang zur Baustelle ist nur für ordentlich angemeldete Personen mit gültigem Bauausweis zulässig. Das Sys- tem dient der Sicherheit aller auf der Baustelle tätigen Personen und wird von LOG konsequent durchgesetzt. Fol- gende Aufgaben hat das Zugangskontrollsystem:
Durchführung des Meldeverfahrens für alle Firmen und deren Beschäftigten Kontrolle der Arbeitspapiere und Ausstellung von Baustellenausweisen Überprüfung der Zugangslegitimation mit Systemabfrage Erfassung der Firmen-Personalstärke Überprüfung (stichprobenartig) von Ladeflächen ausfahrender Fahrzeuge Unterstützung der Lieferverkehrssteuerung auf der Baustelle
Anmeldung
Auf der Baustelle dürfen sich ausschließlich Personen aufhalten, die zum Arbeiten oder Besuchen ausdrücklich legi- timiert sind. Als Zeichen dafür erhalten sie einen Baustellenausweis. Dieser ist stets an der Person zu tragen und bei Verlangen vorzuweisen. Jedes Unternehmen hat eine Firmenanmeldung durchzuführen. Nachunternehmer und Einzelunter- nehmer müssen eigenständig angemeldet werden. Das Unternehmen bestätigt mit der Unterschrift auf der Anmel- dung, dass alle Personen, welche auf dem Bauvorhaben von ihm eingesetzt werden, ordnungsgemäß bei dem selbi- gen angestellt sind. Neue Arbeitnehmer sind nachzumelden. Arbeitnehmer, die nicht mehr auf der Baustelle tätig sind, sind abzumelden. Die Firmenanmeldung ist mindestens 3 Werktage vor dem ersten Betreten der Baustelle per- sönlich oder per Mail einzureichen (siehe Anlage 4: Firmenanmeldung). Sollte der Anmeldeprozess digital über die Logistikplattform erfolgen, ist eine Firmenanmeldung in Papierform nicht erforderlich. Zusätzlich hat jeder Arbeitnehmer seine eigene Personalanmeldung auszufüllen. Der Arbeitnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die ordentliche Firmenzugehörigkeit zu der bereits angemeldeten Firma. Die Personalanmeldung ist zur Vorbereitung der Ausweiserstellung mindestens 3 Werktage vor dem ersten Betreten der Baustelle persönlich oder per Mail einzureichen (siehe Anlage 5: Personenanmeldung). Zur Beantragung eines Baustellenausweises ist die Firmenzugehörigkeit zu einem befugten Unternehmen nachzu- weisen. Es werden nur Personalanmeldungen akzeptiert, die zuvor über die Firmenanmeldung angekündigt wurden. Der AG behält sich vor die Firmenanmeldung über ein Projektkommunikationssystem einzufordern. Nicht angemel- dete Personen erhalten keinen Baustellenausweis und somit keinen Zutritt zur Baustelle. Folgende Unterlagen müssen zur Personalanmeldung vorliegen:
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- Nachweis der Einweisung des AG in das Logistikkonzept (siehe Anlage 1)
- Ankündigung von Mitarbeitern im Original (siehe Anlage 4)
- Personenanmeldung im Original (siehe Anlage 5)
- Datenschutzerklärung im Original (siehe Anlage 6)
- Kopie Ausweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelle Meldung zur Krankenversicherung / Sozialkasse
- Kopie Gewerbenachweis bei Einzelunternehmen (nach Erfordernis)
- Kopie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (nach Erfordernis)
- Nachweis der erfolgten SiGeKo-Einweisung des AG (Formblatt mit Unterschriften)
Die Unternehmen haben alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldung ihrer Arbeitnehmer bereitzustellen. Die LOG sammelt die Angaben zu den angemeldeten Personen und bereitet den Anmeldeprozess der gemeldeten Per- sonen vor. Die Kopien werden zum Nachweis der korrekten Anmeldung von LOG bis zur Schlussabwicklung des Bauvorhabens aufbewahrt und nach Abschluss des Bauvorhabens dem AG zur Archivierung digital übergeben. Offizielle Dokumente wie Personalausweis / Reisepass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis etc. sind bei Abholung des Bauausweises zur Prüfung im Original vorzulegen. Am ersten Arbeitstag haben sich die o.g. Personen beim Logistikpersonal zu melden, um sich den persönlichen Baustellenausweis aushändigen zu lassen. Wartezeiten, die bei der Erstellung der Ausweise entstehen, sind von den Unternehmen hinzunehmen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Das Logistikpersonal ist berechtigt, Personen ohne Baustellenausweis anzuhalten und zu verlangen, dass sich der Betreffende ausweist. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, so wird der Betreffende sofort der Baustelle verwie- sen. Ausgenommen sind hiervon Personen mit hoheitlichen Aufgaben, z.B. Polizei, Behörden, Feuerwehr etc.
Rückgabe Baustellenausweis
Der direkt beauftragte Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass alle seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen und Nachunternehmer am letzten Tag ihrer Tätigkeit auf der Baustelle ihren Baustellenausweis beim Si- cherheitsdienst abgeben. Hiermit wird ein möglicher Missbrauch der Ausweise vermieden. Die versäumte Rückgabe des Ausweises wird als kostenpflichtiger Verlust gewertet.
Verlust Baustellenausweis
Der Verlust des Baustellenausweises ist persönlich dem Logistikpersonal unverzüglich mitzuteilen, damit dieser Baustellenausweis gesperrt werden kann, um einen möglichen Missbrauch des Ausweises zu verhindern. Bei Nicht- befolgung der Anzeigepflicht ist der Unternehmer für die in seinem Verantwortungsbereich tätigen Personen und den entstandenen Schaden haftbar. Bei Verlust des Baustellenausweises, der von LOG erstellt wurde, ist eine Bear- beitungsgebühr zu verrichten (siehe Kapitel 11).
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Besucherausweis
Gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbild-Dokumentes werden durch das Si- cherheitspersonal Besucherausweise ausgegeben. Der Zweck des Besuches sowie die zu besuchende Person/Firma müssen mit angegeben werden. Aus Sicherheits- gründen wird der Besucher von der besuchten Person/Firma am Logistikcontainer in Empfang genommen und dort- hin auch wieder zurückgeleitet. Besucherausweise müssen beim Verlassen der Baustelle wieder abgegeben wer- den. Handwerker erhalten grundsätzlich keinen Besucherausweis, sondern sind ordentlich anzumelden. Der Besucher erhält vom Sicherheitspersonal eine kurze Einweisung in das Besuchermerkblatt (siehe Anlage 11: Besuchermerkblatt).
Ausweiskontrolle
In unregelmäßigen Abständen erfolgen stichprobenartige Ausweiskontrollen auf dem Baufeld. Der Baustellenaus- weis ist sichtbar am Körper zu tragen und dem Kontrollpersonal bei Aufforderung unverzüglich zu zeigen bzw. aus- zuhändigen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Das Betreten der Baustelle ist nur mit entsprechender PSA gestattet. Dies gilt ausnahmslos für Alle. Die Vorgaben zur PSA ergeben sich aus dem SiGeKo-Plan/der Baustellenordnung und der situativ anzuwendenden Sicherheits- vorschriften des Gesetzgebers und der Versicherer. Die Auftragnehmer haben ihren Beschäftigten, die zur Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle tätig sind, eine der Art der Arbeit und der Gefährdung angemessene persönliche Schutzausrüstung zu stellen. Grundsätzlich erforderliche Persönliche Schutzausrüstung auf der Baustelle ist: • Schutzschuhe (S3), • Schutzhelm • Gewerkspezifische Arbeits-/Schutzkleidung (enganliegend und körperbedeckend, keine Straßenkleidung) • Warnkleidung • Schutzmaske • Schutzbrille • Schutzhandschuhe Das Betreten der Baustelle ist nur mit der entsprechenden PSA: Sicherheitsschuhen (S3), Schutzhelm und Warn- kleidung gestattet! Sind darüber hinaus noch weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z.B. Augen- oder Gesichts- schutz, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsgeschirr, Schutzanzug oder Maske etc.), hat der AN diese seinem Personal zur Verfügung zu stellen und deren Verwendung durchzusetzen. LOG kontrolliert die PSA bei Zugang und während der Rundgänge auf dem Baufeld. Erkannte Verstöße werden do- kumentiert, dem AG gemeldet und mit einer Strafgebühr belegt. In besonderen Fällen ist zusätzlich mit einem Bau- stellenverweis zu rechnen.
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- BEWACHUNG
Hinweise
Auf der Baustelle wird ein Basisbewachungsschutz gestellt, um Zugriffe von außen zu verhindern. Jeder Unterneh- mer hat darüber hinaus sein Gewerk und den seiner Verantwortlichkeit unterliegenden Bereich bzw. Material jeder- zeit individuell vor Beschädigung, Diebstahl oder unbefugtem Zutritt zu schützen. Der Wachschutz kontrolliert die Außengrenzen des Baugeländes. Auffälligkeiten werden einem vom AG zu benen- nenden Ansprechpartner (Notrufliste) und zusätzlich bei Gefahr im Verzug den jeweiligen Notdiensten zu jeder Ta- ges- und Nachtzeit mitgeteilt. (siehe gesonderte Baustellenordnung NBHZ-HM-DOA-001-SGK-250127-Baustellen- ordnung).
Bauzaun
Die Sicherheit der Baustelle erfordert einen fest verschlossenen Bauzaun um die gesamte Baustelle. Das eigen- mächtige Öffnen und das Übersteigen der Bauzäune ist untersagt und kann mit einer Mahngebühr oder sogar Bau- stellenverweis geahndet werden. Grundsätzlich ist jede Öffnung des Bauzaunes mit dem LOG abzustimmen. Bei längeren bauablaufbedingten oder sonstigen temporär notwendigen Öffnungen ist der LOG mindestens 2 Werktage im Voraus zu informieren. Der Un- ternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Öffnungen zusätzlich durch das Personal der ausführenden Firma überwacht werden. Dies kann sowohl mit eigenem Personal als auch durch angemietetes Wachpersonal gesche- hen. In jedem Fall ist die Sicherheit der Baustelle zu gewährleisten.
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- ENTSORGUNG UND BAUGROBREINIGUNG
Entsorgungsziele
Um Aufwand und Kosten zu reduzieren, wird das Ziel verfolgt, Abfälle zu vermeiden und, soweit wirtschaftlich sinn- voll und vom Ablauf möglich, zu trennen. Durch geeignete Verfahren in der Entsorgungslogistik soll der Aufwand für die bauenden Unternehmen auf ein Minimum, bei gleichzeitiger Unterstützung einer überdurchschnittlich sauberen Baustelle, reduziert werden. Zur Schonung logistischer Ressourcen in der Baustelleneinrichtung nutzen alle ausfüh- renden Firmen die gleichen Entsorgungssysteme. Die Entsorgung wird unter Einbindung eines zertifizierten Entsor- gungsfachbetriebes und unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vor- schriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Baustellenordnung und Vorgaben des Managementsystems für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz der Baustelle durchgeführt.
Entsorgungsprinzip
Die logistischen Anforderungen der Baustelle verlangen einen einheitlichen Prozess auch in der Entsorgung, um einen zügigen und kostengünstigen Ablauf sicherstellen zu können. LOG organisiert die gesamte Entsorgungslogistik. Dazu gehören für die Ausbauarbeiten:
- Die Einweisung in das Abfallentsorgungskonzept mit den zuständigen Mitarbeitern der Nachunternehmen
- Stellung eines/mehrerer Entsorgungslogistiker, die als Ansprechpartner für alle Projektbeteiligten auf der Baustelle zur Verfügung stehen
- Einrichten und Betreiben eines Entsorgungshofes für den Umschlag der Abfälle
- Überwachen der Abfallentsorgung im Entsorgungshof durch Zuweisung des Entsorgungscontainers bei Anlieferung des Entsorgungsgutes durch die Firmen (Bringsystem)
- Entsorgung aller anfallenden Bauabfälle aus dem Ausbau-/TGA-Bereich
- Vollständige gesetzlich geforderte Nachweisführung, Abfallbilanzen
- Info-Material (Beschilderung, Merkblätter) für den Betrieb der Baustelle
Je nach Mengenanfall der Abfallarten werden verschiedene Abfallcontainergrößen vorgehalten. Es wird damit ein Über- bzw. Unterangebot vermieden. Die Disposition, Abfallsortierkontrolle, Nachweisführung und Deklaration der zu entsorgende Abfälle sind Aufgaben des Entsorgungslogistikers. Folgende Haupt-Abfallarten werden aus heutiger Sicht über die Bauzeit getrennt erfasst und entsorgt:
- Bauschutt 170107 Stemm-, Maurer-, Putz-, Fliesen- und Estricharbeiten. Es wird ein unbelasteter Mischbauschutt zur Verwertung (Bauschuttaufbereitung) erfasst.
- Bau- und Abbruchholz 170201 Schal- und Hilfshölzer und Holzreste werden als Holzmischfraktion erfasst und einer Holzverwertung zugeführt.
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- Gemischte Metalle 170407 Bewehrungs- und Einbaureste werden als Mischschrott erfasst und der Verwertung zugeführt.
- Pappe, Papier, Karton 150101 Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
- Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 170904 Mischabfallfraktion für anfallende Kleinstabfallmengen, die nicht sortierfähig sind. Der Baustellenmischabfall wird einer Baustellenabfallsortieranlage zugeführt und verwertbare Stoffe herausgezogen.
- Mischfolie, sauber und bunt 150102 Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
- Gipsabfälle 170802 Durchführung von Trockenbauarbeiten
- Mineralwolle verpackt in Säcken 170604 Durchführung von Dämmarbeiten
- Sondermüll / gefährliche Abfälle Ist nicht Bestandteil dieses Konzeptes. Jeder AN ist für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eigenverantwortlich. Der LOG kann bei der Entsorgung beraten und unterstützen.
Im Konzept nicht enthalten sind irreguläre Entsorgungskosten für Abfälle aus nachträglichen Änderungsmaßnah- men, Umbauten, Schlechtleistungen und Abbrucharbeiten. Ebenso Abfälle aus größeren Bauhilfsmaßnahmen und Bauhilfskonstruktionen. Diese führen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch des Logistikers gegenüber dem verursachenden AN, falls nicht gesondert vereinbart. Eine sogenannte Materialentsorgung (z.B. verschwenderische Verschnitte >0,5m² von GK, Materialfehllieferungen und Materialüberlieferungen) ist im Abfallentsorgungskonzept ebenfalls nicht berück- sichtigt und führt bei größeren Mengen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch gegenüber dem betreffenden AN. Hierdurch wird ein optimierter Materialeinsatz durch die AN gewährleistet. Der Anfall solcher Abfälle ist spätestens bei der Entstehung durch den verantwortlichen AN beim LOG zwecks Doku- mentation und Absprache der Kostenübernahme anzumelden. Erfolgt dies nicht behält sich der LOG eine Schätzung des Mehraufwandes vor. Die Beurteilung hierüber obliegt dem LOG in Abstimmung mit OÜ.
Die Entsorgung der anfallenden Abfälle und die Einrichtung des Entsorgungshofes erfolgt ab dem Gewerk Fas- sade/Ausbau, Bauphase 4 und 5. Bis dahin werden die Entsorgungen von den Firmen selbst durchgeführt.
Zum effektiven Entsorgen der Abfälle dürfen diese höchstens ein Absolutmaß von 0,50 x 0,50 m besitzen. Konstruk- tionen sind in die Bestandteile zu zerlegen, Kartons müssen ausgeleert und zerkleinert sein und Mineralwolle in ver- schlossene Säcke verpackt werden (Säcke werden beigestellt). Das Auswaschen von Materialeimern (z.B. Farbe) ist generell auf der Baustelle nicht gestattet. Die Vorgehensweise ist mit dem Entsorgungslogistiker abzustimmen. Materialien sind zwingend geordnet zu lagern und als diese kenntlich zu machen, damit sie nicht versehentlich als Abfall entsorgt werden.
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Alle ausführenden Firmen haben die Verpflichtung, Ihre Abfälle arbeitstäglich sortiert und nach Fraktionen getrennt in die bereitgestellten Rollbehälter bei den Bauaufzügen zu verbringen. Arbeits- und Lagerflächen sind beim Verlas- sen der Baustelle aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen bzw. zu übergeben. Restmaterialien sind durch den AN in den folgenden Taktbereich mitzunehmen. Die Rollcontainer werden vom LOG nach Bedarf geleert.
Logistische Übernahme der Rohbauflächen für den Innenausbau
Bevor die fertig gestellten Rohbauflächen in das Logistikmanagement für den Ausbau übernommen werden, erfolgt eine gemeinsame bereichsweise optische Begehung (AG + LOG + AN Rohbau). Die Übernahme der Flächen erfolgt im besenreinen Zustand.
Überwachung der Sauberkeit
Im Ausbaubereich werden regelmäßig vom LOG-Rundgänge zur Überwachung der durchgeführten Abfallberäumun- gen und Sauberkeit durchgeführt. Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Räumungs- und Reinigungspflicht werden am gleichen Tag Begehungsprotokolle mit Fotodokumentation erstellt und dem betreffenden AN zur Nachsorge elektronisch zugestellt (Mail). Darüber hinaus können die Unternehmen täglich beim Betreten und Verlassen der Baustelle im Logistikcontainer nachschauen, ob ein Begehungsprotokoll für ihr Unternehmen vorliegt. Durch diese Vorgehensweise werden die Informationswege verkürzt, die Reaktionszeiten reduziert und die Auftragnehmer erhalten die Möglichkeit durch ihr gutes und kooperatives Verhalten einer formellen Mängelanzeige aus dem Weg zu gehen. Bei Erfordernis (Nichtbeachtung des informell zugestellten Begehungsprotokolls) werden die Begehungsprotokolle dem zuständigen Unternehmen in Form einer formellen Mängelanzeige mit verbindlicher Fristsetzung zugestellt. Bei Unklarheiten/Wiedersprüchen müssen die Verantwortlichen der Unternehmen LOG sofort informieren. Pau- schale oder spätere Rückweisungen von Mängelanzeigen sind gegenstandslos. Angezeigte Mängel sind im obigen Sinne innerhalb von maximal 1 AT vollständig zu beseitigen. Wird der Mangel nicht in der beschriebenen Zeit behoben, so erfolgt die Beseitigung ohne weitere Fristsetzung durch LOG auf Kosten der aufgeforderten Firma. Bei Gefahr im Verzug, z.B. Versperrungen von Flucht- oder Logistikwegen wird ohne Vorankündigung und Frist zu Lasten des Unternehmens der Missstand beseitigt. Die Abrechnung der durchgesetzten Maßnahmen für die Unternehmer erfolgt vom LOG an den Auftraggeber, der aufgrund bestehender Verrechnungsmöglichkeiten und Verträge die Abrechnung dann mit den Unternehmern tätigt. Der AN haftet ausdrücklich auch für seine Nachunternehmer.
Staubfreie Baustelle
Die hygienischen Anforderungen im Klinikbereich und die ökologischen Ziele des Bauherrn erfordern eine möglichst staubfreie Bauabwicklung. Alle staubproduzierenden Arbeiten wie z.B. Schneiden, Schleifen, Bohren sind mit ent- sprechender Absaugvorrichtung vorzunehmen. Beim Reinigen der Bodenflächen sind verträgliche staubbindende
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Mittel oder geeignete Sauggeräte einzusetzen. Sind Technikanlagen und -leitungen installiert so ist das Kehren mit- tels Besen untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind die Kosten der Reinigung der Technikinstallationen durch den Ver- ursacher zu tragen.
Reinigung der Straßen
Verunreinigungen der Baustraßen und/oder der öffentlichen Flächen sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen. Dies gilt z.B. auch für Verunreinigungen durch Reifendreck aus dem Baustellenbereich. Bei entsprechen- der Absprache kann der LOG ggfls. bei der Organisation einer Straßenkehrmaschine unterstützen.
Winterräumkonzept
In den Wintermonaten (circa von Dezember bis März) hat der LOG auf Anweisung des AG den Winterdienst zu koordinieren und durchzuführen. Der Winterdienst berücksichtigt die befahrbaren und begehbaren Flächen innerhalb der Baustelle, sowie die unmittelbar angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen. Neben der ma- schinellen Schnee- und Eisbeseitigung wird in den Zugangsbereichen ein Beräumen per Hand von Nöten sein. Die Verkehrswege sollen in nachfolgender Breite beräumt werden und rutschhemmendes Streugut, gemäß den Vorga- ben der Stadt Heidelberg ausgestreut werden. Kehrbreite Straßenbereich: ca. 2,30m Kehrbreite Gehwegbereich: ca. 1,00m Zu den befestigten Flächen auf der Baustelle zählen neben der allgemeinen BE-Flächen mit temporärer Baustraße auch die BE-Süd, die Ladezonen, der Bereich um die Containeranlagen, sowie die Parkplätze der Baubeteiligten und sämtliche Zugangsbereiche. Geräumt werden ebenso die angrenzenden öffentlichen Flächen, wie die vorgela- gerten Pufferflächen und öffentliche Verkehrswege (Gehwege).
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- VERSTÖSSE
Maßnahmen
LOG ist durch den AG berechtigt, im Fall von Verstößen gegen die Festlegungen in diesem Logistikhandbuch die folgenden Gebühren bei den hauptverantwortlichen Unternehmen zu erheben. Im berechtigten Einzelfall können auch temporäre Baustellenverweise und grundsätzliche Baustellenverbote ausgesprochen werden. Durch dieses Vorgehen wird die Leistungsfähigkeit der Baustelle deutlich erhöht, wovon alle Beteiligten profitieren.
Zugangskontrolle/ Brandschutz
Verlust Bauausweis und Neuerstellung 25,- €/ Stück Betreten der Baustelle ohne Bauausweis 150,- €/ Vorfall Betreten der Baustelle ohne PSA 150,- €/ Vorfall Übersteigen des Bauzaunes 150,- €/ Vorfall Unberechtigtes Öffnen des Bauzaunes 150,- €/ Vorfall Rauchen im Gebäude, auf dem Baufeld außerhalb der Raucherzonen 250- €/ Vorfall
Anliefer-, Materiallogistik
nicht avisierte Anfahrt der Baustelle 100,- €/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Folgekosten der Behinderung) keine oder falsche Deklaration von Fahrzeugtyp, 150,- €/ Vorfall Material, Mengen und Verpackungseinheiten Unberechtigtes Halten oder Parken auf der Anlieferspur, Baugelände 100,- €/ Vorfall oder umliegende Verkehrsflächen: (zzgl. jeweiliger Folgekosten der Behinderung und ggf. Abschleppkosten) Notwendige Beräumung unzulässiger Lagerungen: 150,-€/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Folgekosten der Beräumung)
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Entsorgungslogistik
Bearbeitungsgebühr für durchgesetzte Ersatzvornahmen im Ausbau: 75,- €/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Beräumungs- und Abfallkosten) Fehlbefüllung der Container 150,- €/ Vorfall (zzgl. Des Aufwandes: Entsorgungshelfer für das Nachsortieren) Kostenpauschale für das Unterlassen der Meldepflicht bei 250,- €/ Stunde Entsorgung von Schlechtleistungen (z.B. Abbrucharbeiten, etc.) (zzgl. jeweiliger Entsorgungskosten) Körperentleerung außerhalb der Sanitäreinrichtungen und in den Gebäudesanitäranlagen: 500,- €/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Reinigungskosten)
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der am Rechnungstag geltenden Mehrwertsteuer. Die Gebühren werden vom LOG den im direkten Vertragsverhältnis mit dem AG stehenden Firmen (AN) verursa- chergerecht in Rechnung gestellt und sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
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- ANLAGEN
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Anlage 1: Empfangsbestätigung Logistikkonzept
Hiermit bestätige/-n ich/wir, das Logistikkonzept samt Anlagen erhalten zu haben und darin eingewiesen worden zu sein. Die für mich/uns beschäftigten Mitarbeiter und meine/unsere Nachunternehmer sowie die beauftragten Liefe- ranten und Spediteure werden von mir/uns über die Bedingungen und Forderungen entsprechend unterrichtet und belehrt. Des Weiteren bestätige/-n ich/wir, dass die Bedingungen des Abfallentsorgungskonzeptes von mir/uns be- achtet und eingehalten werden. Mir ist klar, dass eine Missachtung des Logistikkonzeptes zu Mehrkosten führen kann, welche ich/wir zu tragen habe/-n.
Firma: _________________________________
Anschrift: _________________________________
(= Rechnungsadresse für Zusatzleistungen)
Name, Vorname: _________________________________ (Name in Druckbuchstaben)
Mobiltelefon: _________________________________
Email: _________________________________ (= Benutzername)
Datum, Unterschrift LOG Datum, Unterschrift Ansprechpartner AN
Hinweis: Ihre Zugangsdaten zum Online Portal erhalten Sie nach Prüfung der o. ang. Emailadresse.
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Anlage 2: Allgemeine Transportbedingungen
Leistungsbesteller: Name, Vorname: ____________________________________ (in Druckbuchstaben)
Baustellenausweis Nr: ________________________________
Bevollmächtigter: Name, Vorname: ____________________________________ (in Druckbuchstaben)
Baustellenausweis Nr: ________________________________
Rechnungsanschrift: Firma: _______________________________________
Anschrift: _______________________________________
Der Leistungsbesteller versichert, dass sich das Transportgut in seinem Besitz befindet. Der Leistungsbesteller verpflichtet sich, die Transporttätigkeiten hauptverantwortlich zu begleiten und zu betreuen.
Sowohl für die Vollständigkeit und Unversehrtheit als auch für die Verpackung und Lade- Sicherung des Transportgutes ist der Leistungsbesteller / Besteller zuständig und alleinverantwortlich.
Datum, Unterschrift LOG Datum, Unterschrift Leistungsbesteller / Bevollmächtigter
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Anlage 3: Preise für Zusatzleistungen
Entsorgung als Zusatzleistung Entsorgungen als Zusatzleistung werden auf Nachweis zum aktuellem Tagespreis abgerechnet.
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Anlage 4: Firmenanmeldungen, Ankündigung von Mitarbeitern
Bauvorhaben: .....................................................................................................
Ort: .....................................................................................................
Bauleistung: .....................................................................................................
Gewerke Nr. .....................................................................................................
Hauptauftragnehmer: .....................................................................................................
Postfach: .....................................................................................................
Straße: .....................................................................................................
Postleitzahl und Ort: .....................................................................................................
Telefon: .....................................................................................................
Telefax: .....................................................................................................
E-Mail: .....................................................................................................
Bauleiter: .......................................... Tel./Handy:...................................
Montageleiter: .......................................... Tel./Handy: ...................................
Sicherheitsbeauftragter: .......................................... Tel./Handy: ...................................
Arbeitsschutzverantw.: .......................................... Tel./Handy: ...................................
Berufsgenossenschaft: ……………………………………………………………………...............
BG-Versicherungsnr.: ………………….………………………………...…………………............
Baustellenpersonal Hauptauftragnehmer zwecks Ausstellung Werksausweise:
| Name | Vorname | Qualifikation | Erst- helfer | Sozialvers.-nachweis, Aufenthalts-, und Ar- beitserlaubnis liegt vor. Mindestlohn eingehalten. |
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Bitte vollständig ausfüllen und vor Montagebeginn an die örtliche Bauleitung zurücksenden!
Übergeben am: .......................................... Auftragnehmer: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)
Erhalten am: .......................................... Bauleitung: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)
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Es werden nachfolgend benannte Subunternehmer vor Ort beschäftigt sein. Diese sind durch den Hauptauftragnehmer beim AG gesondert anzumelden.
Hauptauftragnehmer: .....................................................................................................
Subunternehmer …… (lfnNr): .....................................................................................................
Postfach: .....................................................................................................
Straße: .....................................................................................................
Postleitzahl und Ort: .....................................................................................................
Telefon: .....................................................................................................
Telefax: .....................................................................................................
E-Mail: .....................................................................................................
Bauleiter: .......................................... Tel./Handy: ...................................
Montageleiter: .......................................... Tel./Handy: ...................................
Sicherheitsbeauftragter: .......................................... Tel./Handy: ...................................
Arbeitsschutzverantw.: .......................................... Tel./Handy: ...................................
Berufsgenossenschaft: ……………………………………………………………….
BG-Versicherungsnr.: ……………………………………………………………….
Baustellenpersonal Subunternehmer zwecks Ausstellung Werksausweise:
| Name | Vorname | Qualifikation | Erst- helfer | Sozialvers. nachweis, Aufenthalts-, und Ar- beitserlaubnis liegt vor. Mindestlohn eingehal- ten. |
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Bitte vollständig ausfüllen und vor Montagebeginn an die örtliche Bauleitung zurücksenden!
Übergeben am: .......................................... Auftragnehmer: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)
Erhalten am: .......................................... Bauleitung: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)
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Anlage 5: Personenanmeldung
Firma Hauptauftragnehmer
Name, Vorname Mobilnummer
Anschrift Straße / Nr. Anschrift PLZ / Ort
Funktion besondere Qualifikationen
Ersthel- Schwei- Stapler- fer ßer schein (EH) (SW) (STA)
Staatsangehörigkeit u. Ausweisnummer Geburtsdatum
Meldefrist 3 AT vor Arbeitsbeginn Meldefrist 3 AT vor Arbeitsbeginn A ngestellte Selbstständige F olgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen: Folgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen: Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildauswei- Kopie eines gültigen amtlichen ses Lichtbildausweises Dtl: letzte Meldung zur Sozialversicherung Gewerbeanmeldung durch den jeweiligen Arbeitgeber EU: A1-Bescheinigung EU: A1-Bescheinigung ggf. Arbeitserlaubnis / Aufenthaltserlaubnis Erklärung zum Mindestlohn ggf. Arbeitserlaubnis / Aufenthaltserlaunis Bei Abholung des Bauausweises sind alle B ei Abholung des Bauausweises sind alle Unter- Unterlagen im Original vorzulegen. lagen im Original vorzulegen.
Ich bin bei der oben genannten Firma vertraglich angestellt als Lohnempfänger Gehaltsempfänger Ich bin als selbständiger Unternehmer tätig
Hiermit versichere ich die Richtigkeit der obigen Angaben.
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller
| Intern: | |
|---|---|
| BSA-Nr:_______________ BSA ausgehändigt am:_________________ | |
| BSA Rückgabe am______________ Name des ZuKo-Verantwortlichen __________________ Unterschrift ______________________ | |
| (in DRUCKBUCHSTABEN) |
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Anlage 6: Datenschutzerklärung
Auf der Baustelle wird ein Zugangscontainer mit elektronischer Erfassung eingesetzt, für die jeder auf der Baustelle beschäftigte Mitarbeiter einen persönlichen Baustellenausweis erhält. Bei Betreten der Baustelle wird jeder Mitarbei- ter durch eine Zugangssoftware elektronisch erfasst (optional). Von jedem Mitarbeiter werden, die in der anliegenden Personenanmeldung erhobenen Daten elektronisch erfasst und für die Dauer der Bauzeit gespeichert. Zusätzlich erstellt LOG mit Hilfe der Daten die folgenden Listen:
-
Arbeitsamtliste Die Arbeitsamtliste führt alle auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter auf. Sollte die zuständige Behörde die Bau- stelle auf ordnungsgemäße Beschäftigung der Mitarbeiter hin kontrollieren, wird die Bauleitung ihr diese Liste im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht zur Verfügung stellen.
-
Anwesenheitsliste Die Anwesenheitsliste führt alle auf der Baustelle anwesenden Personen namentlich auf. So kann z.B. im Be- darfsfall festgestellt werden, welche Ersthelfer auf der Baustelle anwesend sind.
-
Statistik (optional) Arbeitstäglich wird eine qualitative Gewerke- oder Firmenstatistik erstellt. Diese Statistiken sind anonym. Es findet keine Auswertung zu einzelnen Mitarbeitern und deren Anwesenheitszeiten statt.
Die Daten verbleiben ausschließlich bei LOG/Bauleitung und AG und werden den Bestimmungen des Datenschut- zes entsprechend verarbeitet. Nach Ende der Bauzeit werden die Daten gelöscht. An Dritte werden die Daten nicht weitergegeben, es sei denn, die Bauleitung ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Als Betroffener haben Sie nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf Auskunft und unter bestimmten Vo- raussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten. Bitte richten sie ein etwaiges Verlangen nach Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der gespeicherten Daten schrift- lich an die Bauleitung AG. Zusätzlich wird das Gelände zeitweise bzw. bereichsweise videoüberwacht.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mit der oben genannten Erhebung und Verarbeitung der in der Perso- nenanmeldung aufgeführten Daten einverstanden bin.
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller
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ARCHITEKTEN
Anlage 7: Bauphasenpläne
Folgende Bauphasenpläne liegen dem Baulogistikkonzept bei:
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Baustelleneinrichtung Phase 1 Aushub NBHZHMCB5L ZB-- 001V03-Baulogistik Phase 1 Aushub Stand 01.04.25
-
Baustelleneinrichtung Phase 2 Rohbau 1 NBHZHMCB5L ZB-- 002V03-Baulogistik Phase 2 Rohbau 1 Stand 01.04.25
-
Baustelleneinrichtung Phase 3 Rohbau 2 NBHZHMCB5L ZB-- 003V03-Baulogistik Phase 3 Rohbau 2 Stand 01.04.25
-
Baustelleneinrichtung Phase 4 Fassade, Ausbau NBHZHMCB5L ZB-- 004V03-Baulogistik Phase 4 Fassade, Ausbau Stand 01.04.25
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Baustelleneinrichtung Phase 5 Ausbau mit begleitenden Straßenbaumaßnahmen NBHZHMCB5L ZB-- 005V03-Baulogistik Phase 5 Ausbau begl. Straßenbaumaßn Stand 01.04.25
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ARCHITEKTEN
Anlage 8: Informationen zur Anfahrt
Eine direkte Anfahrt der Baustelle ist aufgrund der beengten Verkehrssituation ausdrücklich untersagt. Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschrieben Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strickt abgewiesen.
Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor Erreichen des Klinikgeländes bei der Logistikzentrale telefonisch zu melden und sich die Freigabe zur Anfahrt der Baustelle einzuholen. Voraussetzung für die Anfahrtsfrei- gabe ist die zuvor ordentlich getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch LOG.
Geben Sie bitte Ihrem Lieferanten/Spediteur alle notwendigen Informationen, damit es nicht aufgrund fehlender Kom- munikation zum unnötigen Regelverstoß kommt! Anfahrtszentrale: n.n.b. Die aktuellen Anfahrtsinformationen erhalten Sie über unser Logistik-Online-Portal.
Andienung der Baustelle Auf dem Baufeld und den angrenzenden Straßen dürfen außerhalb des Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt noch andere Straßen oder Wege außer den beschriebenen Zufahrten ohne vorheriger Genehmigung der Objekt- überwachung des AG befahren werden. Das Gelände darf ausschließlich von Firmenfahrzeugen befahren werden, eine Parkmöglichkeit auf dem Gelände ist nicht vorhanden.
Standzeiten von Lastkraftwagen (Anlieferung) in unmittelbar anliegenden Straßenbereichen zum Baugelände sind verboten. Standzeiten auf dem Baugelände sind auf die unbedingt notwendigen Zeiten zu beschränken. In den an- grenzenden Straßen, sowie Tiergartenstraße oder Hofmeisterweg herrscht ein absolutes LKW-Parkverbot. Für Leer- laufzeiten können Pufferzonen angefahren werden.
Bei den dargestellten Pufferzonen handelt es sich um einzelne Vorschläge. Der AN hat im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen, ob sich sowohl die Routen als auch die Pufferzonen für ihn geeignet sind. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.
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ARCHITEKTEN
Pufferzone „A5 – TotalEnergies Autohof“ A6 über B37 von Süden – Anfahrt zur Baustelle ca. 18 min.
Route Pufferzone A5 Quelle: www.google.de/maps
Pufferzone „A5 – TotalEnergies Truckstop“ A6 über A5 / B37 von Süden – Anfahrt zur Baustelle ca. 25 min.
Route Pufferzone A6 Quelle: www.google.de/map
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ARCHITEKTEN
Pufferzone „A5 – Serways Raststätte Hardtwald Ost“ A656 über A5 von Süden – Anfahrt zur Baustelle ca. 15 min.
Route Pufferzone A5 Quelle: www.google.de/map
Pufferzone Raststätte Viernheim Nord A6566 über A6 und A659 von Nord-Westen – Anfahrt zur Baustelle ca. 23 min.
Route Pufferzone A656 Quelle: www.google.de/map
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ARCHITEKTEN
Anlage 9: Antrag Identifikationsschild
Firma/Hauptunternehmer: ________________________________
Ansprechpartner Baustelle: ________________________________
Tel. Baustelle: ________________________________
Gerätebezeichnung / Modell: ________________________________
Nächste UVV-Prüfung: ________________________________
Eigengewicht (betriebsbereit): ________________________________
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit obiger Angaben. Ich verpflichte mich die zulässigen Gebäudetraglasten nicht zu überschreiten und das Gerät auf Verlangen von LOG / Bauleitung AG unverzüglich zu entfernen.
Vom Nachunternehmer auszufüllen:
max. Zuladung: kg
unter Beachtung der zulässigen Deckenlasten
Datum, Unterschrift Nachunternehmer
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ARCHITEKTEN
Anlage 10: Besuchermerkblatt
Angaben zum Besucher: (Besucher dürfen nur in qualifizierter Begleitung auf die Baustelle)
Name, Vorname: Firma: Straße, Nr. PLZ/Ort: Funktion: Telefon/Sonstiges:
Besucher hat sich legitimiert mit Personalausweis Nr.: Reisepass Nr.: Führerschein Nr.:
Ich bin als Besucher nicht zum handwerklichen Arbeiten auf der Baustelle berechtigt und halte mich in ständiger direkter Nähe meiner qualifizierten Begleitperson auf. Ich betrete die Baustelle auf eigene Gefahr und unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsvorschriften. Ich bin in die Gefah- ren der Baustelle eingewiesen und trage eine PSA. Die Verhaltensregeln für Besucher auf der Baustelle habe ich zur Kenntnis genommen. Ich benutze nur die vorgeschriebenen Baustellenzuwege und melde mich unter Abgabe des Besucherausweises beim Verlassen der Baustelle ab. Für Verstöße, Versäumnisse, Verlust des Besucherausweises etc. kann ich persönlich haftbar gemacht werden.
Besucherausweis Nr.: Erhalten Datum/Zeit: Unterschrift Besucher
Rückgabe Datum/Zeit: Unterschrift Zugangskontrolle
Angaben zum Besuchsempfänger: (qualifizierte Begleitperson)
Name, Vorname: Firma: Ausweisnummer:
Ich bin als baustellenbefugte Person mit allen sicherheits- und gesundheitsrelevanten Vorgaben der Baustelle vertraut. Die Regeln des Logistikkon- zeptes, die Baustellenordnung und die Vorgaben SiGe sind mir geläufig. Ich werde meinen Besucher in ständiger direkter Nähe behalten, entspre- chend einweisen und beaufsichtigen. Ich übernehme für die Gesamtzeit seines Baustellenbesuches die volle Verantwortung für sein Handeln und Tun. Für Verstöße, Versäumnisse, Verlust des Besucherausweises etc. meines Besuchers kann ich persönlich haftbar gemacht werden.
Datum / Unterschrift Besuchsempfänger
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ERNST 2
ARCHITEKTEN
Anlage 11: Haftungsausschluss
Zwischen Firma: _______________________________________ Anschrift: _______________________________________
im Nachfolgenden Auftraggeber genannt – AG
und LOG-Firma: _______________________________________ Anschrift: _______________________________________
im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt – AN
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1 Gegenstand (1) Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber zu dessen Entlastung kleinere Warenlieferungen an. Angenommen werden nur handhabbare Lieferungen mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 25 kg und Abmessungen, die das Tragen durch eine einzelne Person zulassen. (2) Die angenommene Ware ist am selben Tag durch den AG wieder abzuholen. Eine Lagerung erfolgt nur maximal für einen Tag. Bei Überschreiten der zulässigen Lagerfrist steht AN zu die Ware an den Ab- sender zurückzusenden.
§ 2 Vereinbarungsdauer (1) Diese Vereinbarung wird für die Dauer des Bauvorhabens bis _____________ geschlossen.
§ 3 Beendigung (1) Mit Ablauf der Vereinbarungsdauer endet diese Übereinkunft. (2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Vereinbarung ohne jegliche Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der verspäteten Abholung der Ware durch den Empfänger, der Nichtbe- gleichung von Aufwendungen des AN oder in der Verletzung der Hinweispflicht bzgl. der Gefährlichkeit der an- zunehmenden Ware.
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