[Seite 1]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Pla-
nung und Ausführung von Bauvorhaben am Uni-
versitätsklinikum Heidelberg
Version 3 Stand: 16.08.2023
[Seite 2]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Stabsstelle Technische Krankenhaushygiene Dipl.-Ing.(FH) Martin Scherrer Im Neuenheimer Feld 324 69120 Heidelberg Telefon 06221 / 56- 35959 Telefax 06221 / 56-5627 martin.scherrer@med.uni-heidelberg.de
[Seite 3]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Inhaltsverzeichnis
ÄNDERUNGEN GEGENÜBER DER VORGÄNGERVERSION 1 VORBEMERKUNGEN 2
- UNTERSUCHUNG- UND BEHANDLUNGSRÄUME 4 1.1. Bildgebende Diagnostik und Interventionen 4 1.1.1. Herzkatheterlabor 4 1.1.2. Implantation von Rhythmus- und Herzinsuffizienzaggregaten 5 1.1.3. Transkatheteraortenklappenimplantationen (TAVI) 5
- OP-BEREICH 6 2.1 Raumgrößen 7 2.2 Patientenübergaberaum/Patientenübergabefläche 8 2.3 Personalumkleiden 8 2.4 Narkoseeinleitung/Narkoseeinleitungsfläche/ Narkoseausleitung 9 2.5 Händehygienezone 10 2.6 Instrumententischvorbereitung 10 2.7 Sterilgutlagerräume 11 2.8 Aufwachraum 12 2.9 Materialversorgung/-entsorgung 15 2.10 Lager 15 2.11 Pflegearbeitsraum unrein 15 2.12 Putzraum 16 2.13 Aufenthaltsraum 17 2.14 Ambulantes Operieren 17 2.15 Hybrid-OP 17 2.16 Betrieb von Hypothermiegeräten 18 2.16.1 Aufstellung 18 2.16.2 Aufbereitung 18 2.17 Räume für Operationen mit geringem SSI-Risiko (Eingriffsräume) 20 2.18 Trennung aseptisch/septisch 21 2.19 Einrichtung 21 2.20 Beschaffenheit von Oberflächen 22 2.21 Bauliche Anforderungen 23 2.22 Raumlufttechnik 23 2.23 Heiz- und Kühlflächen 26 2.24 Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung 27
- NORMALPFLEGESTATION 28 3.1 Patientenzimmer 28 3.1.1 Raumgrößen 28 3.2 Nasszelle 29 3.2.1 Raumgröße 29 3.2.2 Waschtisch 29 3.2.3 Toilette 29 3.2.4 Duschen 30 3.2.5 Einrichtung 30 3.3 Pflegestützpunkt 32 3.4 Pflegearbeitsraum rein 32 3.5 Pflegearbeitsraum unrein 33
[Seite 4]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
3.6 Geräteraum 34 3.7 Putzraum 35 3.8 Entsorgungsraum 36 3.9 Lager 36 3.10 Bettenabstellplatz 37 3.11 Aufenthaltsraum 37 3.11.1 Aufenthaltsraum für Personal 37 3.11.2 Aufenthaltsraum für Patienten und Besucher 38 3.12 Oberflächen 38 3.12.1 Fußboden 38 3.12.2 Wände 39 3.12.3 Decken 40 3.12.4 Fenster 40 3.12.5 Türen 40 3.13 Einrichtung 40 4. ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN ZUR VERSORGUNG VON PATIENTEN MIT ÜBERTRAGBAREN KRANKHEITEN 42 4.1 Isolierzimmer 42 4.2 Isolierzimmer mit Vorraum 43 5. INTENSIVPFLEGESTATION (ITS) 44 5.1 Patientenzimmer 44 5.1.1 Raumgröße 44 5.2 Besucherzugang 47 5.3 Personalumkleide 47 5.4 Pflegestützpunkt 48 5.5 Pflegearbeitsraum rein 48 5.6 Pflegearbeitsraum unrein 49 5.7 Intervention/Behandlung (Reanimationsraum) 50 5.8 Laborraum 51 5.9 Versorgungsraum 51 5.10 Lager (Sonstiges) 52 5.11 Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgüter 52 5.12 Medikamentenlager 52 5.13 Gerätelager 53 5.14 Aufbereitung Geräte/Gerätereinigung 53 5.15 Putzraum 53 5.16 Entsorgungsraum 55 5.17 Bettenabstellplatz 55 5.18 Aufenthaltsraum 56 5.18.1 Aufenthaltsraum für Personal 56 5.18.2 Aufenthaltsraum für Besucher 56 5.19 Oberflächen 56 5.19.1 Fußboden 57 5.19.2 Wände 58 5.19.3 Decken 58 5.19.4 Fenster 58 5.19.5 Türen 59 5.20 Einrichtung 59
[Seite 5]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
5.21 Sonstige Konstruktionsmerkmale 60 5.22 Raumlufttechnik 60 6. ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN AN NEONATOLOGISCHE INTENSIVPFLEGESTATIONEN 61 6.1 Zusätzliche Anforderungen an die Trinkwasserversorgung 63 7. ZUSÄTZLICHE ANFORDERUNGEN BEI DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG VON IMMUNSUPPRIMIERTEN PATIENTEN 64 7.1 Einrichtung 65 7.2 Nasszelle 65 7.3 Raumlufttechnik 66 7.4 Trinkwasserversorgung 66 8. INTERMEDIATE CARE STATION (IMC-STATION) 67 8.1 Patientenzimmer 67 8.1.1 Raumgröße 67 8.2 Nasszelle 69 8.2.1 Raumgröße 69 8.2.2 Waschtisch 70 8.2.3 Toilette 70 8.2.4 Duschen 70 8.2.5 Einrichtung 71 8.3 Personalumkleide 72 8.4 Pflegearbeitsraum rein 72 8.5 Pflegearbeitsraum unrein 73 8.6 Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgüter 74 8.7 Lager (Sonstiges) 75 8.8 Gerätelager 75 8.9 Aufbereitung Geräte/Gerätereinigung 76 8.10 Putzraum 76 8.11 Entsorgungsraum 77 8.12 Bettenabstellplatz 78 8.13 Aufenthaltsraum 78 8.13.1 Aufenthaltsraum für Personal 78 8.13.2 Aufenthaltsraum für Patienten und Besucher 78 8.14 Oberflächen 79 8.14.1 Fußboden 79 8.14.2 Wände 80 8.14.3 Decken 80 8.14.4 Fenster 81 8.14.5 Türen 81 8.15 Einrichtung 81 8.16 Raumlufttechnik 82 9. DIALYSE 83 10. PERSONALUMKLEIDERÄUME 86 11. AUFBEREITUNGSEINHEITEN FÜR MEDIZINPRODUKTE (AEMP) 87 11.1 Kleinere dezentrale Einheiten (Einraumlösung) 87 11.1.1 Zugang und Annahme 88 11.1.2 Reinigungs- und Desinfektionsbereich (unrein) 88 11.1.3 Packzone (rein) 90
[Seite 6]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
11.1.4 Sterilgutzone 91 12. BETTENAUFBEREITUNG 92 13. SPEISENVERSORGUNG 94 14. REINIGUNGSDIENST 95 15. ANFORDERUNGEN AN HYGIENISCHE HANDWASCHPLÄTZE 97 15.1 Armaturen 99 16. ANFORDERUNGEN AN HÄNDEDESINFEKTIONSMITTELSPENDER 100 17. ANFORDERUNGEN AN SPENDER FÜR HANDWASCHPRÄPARATE 101 18. ANFORDERUNGEN AN STECKBECKENREINIGUNGSGERÄTE 103 19. ANFORDERUNGEN AN DEZENTRALE DESINFEKTIONSMITTEL-DOSIERGERÄTE (DDG) 103 20. ANFORDERUNGEN AN OBERFLÄCHEN UND BAUTEILE 104 20.1 Fußboden 105 20.2 Wände 106 20.3 Decken 106 20.4 Fenster 107 20.5 Türen 107 21. ANFORDERUNGEN AN DIE EINRICHTUNG 107 21.1 Tische/Arbeitsflächen 108 21.2 Spritzschutz 108 21.3 Sitzmöbel 108 21.4 Schränke 109 21.5 Regale 109 21.6 Abfall- und Wäschesammler- 109 21.7 Trinkbrunnen 109 21.8 Anforderungen an Geschirrspülmaschinen 110 22. TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG 111 22.1 Heiz- und Kühlflächen 111 22.2 Abwasserentsorgung 111 22.3 Trinkwasserversorgung 112 22.3.1 Probennahmestellen 117 22.3.2 Abnahmekriterien 120 22.4 Raumlufttechnische Anlagen 122 22.4.1 Anforderungen an die Raumlufttechnik im OP 123 22.4.2 Anforderungen an die Raumlufttechnik für Intensivstationen 125 22.4.3 Anforderungen an die Raumlufttechnik bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten 125 22.4.4 Anforderungen an die Raumluftbefeuchtung 126 22.4.5 Anforderungen an Sekundärluftkühlgeräte (Umluftkühlgeräte) 126 22.4.6 Verdunstungskühlanlagen 127 22.4.7 Abnahmeverfahren (Erstqualifizierung) 128 23. AUSSENANLAGEN 130 24. SCHUTZVORKEHRUNGEN BEI BAUMASSNAHMEN 130 24.1 Innenbereich 131 24.2 Außenbereich 134 25. SCHÄDLINGSPROPHYLAXE 136 26. KRANKENHAUSHYGIENISCHE BEGUTACHTUNG UND BEURTEILUNG 138 27. NUTZUNGSÜBERGABE 139
[Seite 7]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
27.1 Raumlufttechnik 139 27.2 Wasserinstallation (auch „Nichttrinkwasser“) 139 27.3 Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) 139 27.4 Gewerbliche Geschirrspülmaschinen 139 27.5 Steckbeckenreinigungsgeräte 139 27.6 Desinfektionsmittelzumischgeräte 140 27.7 Trinkbrunnen 140 BEGRIFFSDEFINITIONEN 141 LITERATURVERZEICHNIS 148 STICHWORTVERZEICHNIS 157
[Seite 8]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Änderungen gegenüber der Vorgängerversion
Gegenüber der Vorgängerversion wurden folgende wesentlichen Änderungen (im Text mit blau markiert) vorgenommen:
| Kapitelnummer | Kapitelüberschrift | Seite | Änderung |
|---|---|---|---|
| 2.17 | Räume für Operationen mit ge- ringem SSI-Risiko (Eingriffsräu- me) | 20 | Ergänzungen zu Anforde- rungen an Eingriffsräume |
| 2.5 | Händehygienezone | 10 | Beidseitig verschlossener Überlaufkanal an Waschbe- cken |
| 7.2 | Nasszelle | 65 | |
| 15 | Anforderungen an hygienische Handwaschplätze | 97 | |
| 22.3 | Trinkwasserversorgung | 112 | |
| 3.2.4 | Duschen | 30 | Empfehlung zur Verwen- dung von Duschwannen |
| 8.2.4 | Duschen | 70 | |
| 3.2.4 | Duschen | 30 | Keine Verwendung von Duschvorhängen |
| 7.2 | Nasszelle | 65 | |
| 8.2.4 | Duschen | 70 | |
| 5.6 | Intensivpflegestation Pflegear- beitsraum unrein | 49 | Anpassung der Raumgröße auf aktuelle DIVI- Empfehlung |
| 5.8 | Intensivpflegestation Laborraum | 51 | |
| 5.12 | Intensivpflegestation Medika- mentenlager | 52 | |
| 5.15 | Intensivpflegestation Putzraum | 53 | |
| 18 | Anforderungen an Steckbecken- reinigungsgeräte | 103 | Aufstellung mit Auffang- wanne |
1
[Seite 9]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Vorbemerkungen
Bei den vorliegenden Vorgaben handelt es sich um die Zusammenstellung krankenhaus- hygienisch relevanter Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien unterschiedlicher Fachorga- nisation etc. (siehe auch Literaturverzeichnis). Diese wurden krankenhaushygienisch bewertet und entweder unverändert oder angepasst aufgenommen. Es sind weiterhin die Erfahrungen aus zurückliegenden Bauprojekten eingeflossen. Krankenhaushygienische Erkenntnisse unterliegen einer ständigen Veränderung daher werden die Vorgaben ständig angepasst. Bitte vergewissern sie sich daher vor Anwen- dung dieser Vorgaben, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt. Die Angaben gelten für alle Neubauten und Generalsanierungen, die im Bereich der Pati- entenversorgung durchgeführt werden oder diesen unmittelbar tangieren. Sie ersetzen aber nicht eine bedarfsgerechte Lösung. Bei Umbauten oder Anpassungen im Bestand kann in Abstimmung mit der Hygiene im Bedarfsfall und mit Begründung abgewichen werden. Wesentliche Abweichungen von diesen Vorgaben sind zu protokollieren. Die hier formulierten Vorgaben definieren die Anforderungen der Krankenhaushygiene, darüberhinausgehende Anforderungen der Nutzer, Technik, Medizintechnik, Brand- schutz, Arbeitssicherheit, biologischen Sicherheit, Strahlenschutz usw. sind nicht be- rücksichtigt und müssen separat erfragt werden. Dieses Pflichtenheft ist ausschließlich für die Nutzung im Universitätsklinikum Heidel- berg und der angeschlossenen Tochterunternehmen bestimmt. Eine Weitergabe auch auszugsweise ist allenfalls an Planungsunternehmen im Zusammenhang mit Projekten der o.a. Einrichtungen erlaubt. Gemäß der Verordnung des baden-württembergische Sozialministeriums über die Hygie- ne und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen sind die Träger von Kran- kenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationsein- richtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt über Bauvorhaben mit infektions- hygienischer Relevanz vor Beantragung der Baugenehmigung rechtzeitig zu informieren. Sie haben Bauvorhaben vor ihrer Beantragung oder vor ihrer Durchführung hinsichtlich der hygienischen Anforderungen fachlich bewerten zu lassen. Die Bewertung ist der zu- ständigen Behörde auf Anforderung zu übermitteln. Im Universitätsklinikum Heidelberg ist bei der Planung, Ausführung und Abnahme von Bauleistungen der Krankenhaushygieniker oder eine von ihm beauftragte Person, unab- hängig vom vorliegenden Pflichtenheft, zu beteiligen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen die Beteiligung schon ab der Leitungsphase 1 zu beginnen. Grundsätzlich sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Unab- hängig von dem vorliegenden Pflichtenheft ist der Unternehmer selbst verpflichtet sich auf dem aktuellen Stand der a.a.R.d.T zu halten. Nach Risikoeinschätzung der Kranken-
2
[Seite 10]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
haushygiene zulässige Abweichungen von den a.a.R.d.T. werden im vorliegenden Pflich- tenheft beschrieben.
3
[Seite 11]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
1.Untersuchung- und Behandlungsräume
Für Untersuchungen und Behandlungen, die mehrere Vorbereitungsschritte erfordern, wird eine ausreichend große, freie Arbeitsfläche zur Bereitstellung und Herrichtung des Zubehörs benötigt. Wenn eine Arbeitsfläche zur Vorbereitung benötigt wird, so ist diese vor Umgebungskon- tamination, z. B. Spritzwasser, zu schützen. Zu den Anforderungen an Oberflächen siehe Seite 104ff. Handwaschplätze müssen in Räumen vorhanden sein, in denen diagnostische oder inva- sive Maßnahmen stattfinden und in Räumen, die der Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Eine Raumlufttechnische (RLT-) Anlage ist aus krankenhaushygienischen Gründen in der Regel nicht notwendig.
1.1. Bildgebende Diagnostik und Interventionen
1.1.1. Herzkatheterlabor Die Herzkatheterabteilung muss räumlich vom übrigen Krankenhausbereich abgetrennt sein. Diese Trennung kann durch das Tragen von farblicher Bereichskleidung unterstützt werden. Einzuplanen ist ein Vorbereitungsraum mit einem hygienischen Handwaschplatz. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Der Waschplatz muss mit einem Spritzschutz von den übrigen Arbeitsflächen getrennt werden bzw. sollte idealerweise nicht in der Nähe der Arbeitsflächen sein. Reiner und unreiner Arbeitsraum müssen sich in räumlicher Nähe befinden. Aus krankenhaushygienischer Sicht sind Putzmittelraum, Ver- und Entsorgung sowie La- gerung des Materials in ausreichender Fläche zu berücksichtigen. Eine eigene Personalumkleide und -schleuse ist für das Herzkatheterlabor nicht notwen- dig. Personal der Herzkatheterabteilung kann sich auch in einer zentralen Personalum- kleide von persönlicher Kleidung in Berufskleidung umkleiden. Die Fläche des eigentlichen Herzkatheterlabors muss ausreichend Platz für beatmungs- pflichtige Patienten und eventuelle Reanimationsmaßnahmen bieten (i. d. R nicht unter 40 m2). Mehr Platzbedarf besteht für die Ausrüstung für elektrophysiologische Untersu- chungen/Ablationen und insbesondere für den Hybrid-OP (siehe auch Seite 17). Es muss ausreichend Raum für ein hygienisches Verhalten und Arbeiten gegeben sein.
4
[Seite 12]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für das Herzkatheterlabor ist aus arbeitsphysiologischen Gründen eine RLT-Anlage wün- schenswert. Die Anlage kann der Raumklasse II gemäß DIN 1946-4:2018 zugeordnet wer- den. Ein Raum zur Vorbereitung und Nachbeobachtung der Patienten sollte vorhanden sein, dessen Größe und Ausgestaltung abhängig sind vom lokalen Personal- und Patienten- transportkonzept. Ein Überwachungsbereich ist insbesondere für ambulante Eingriffe notwendig. Die räumlichen Anforderungen entsprechen im Wesentlichen denen eines Aufwachraums (siehe Seite 12). Sämtliches Material zur Herzkatheteruntersuchung bzw. Koronarintervention soll im Herzkatheterlabor (je nach Bedarf und Bedeutung für Notfälle im Messplatzraum selbst, im Vorraum oder in den unmittelbaren Nebenräumen) in adäquater Menge verfügbar sein. Zu den Anforderungen an Oberflächen und Einrichtung siehe Seiten 104ff und 107ff.
1.1.2. Implantation von Rhythmus- und Herzinsuffizienzaggregaten Bezogen auf die Schnittgröße und die Tiefe der Präparation (subkutan, subfaszial, sub- muskulär) handelt es sich um eine eher kleine chirurgische Operation in einem primär sterilen Bereich. Die Implantation oder Explantation eines Herzschrittmachers oder eines entsprechenden Aggregates zur kardialen Rhythmuskontrolle stellt einen operativen Ein- griff dar, daher werden für Herzschrittmacherimplantationen und vergleichbare Eingriffe der Standard eines Operationsraumes gefordert (siehe dazu Seite 6ff).
1.1.3. Transkatheteraortenklappenimplantationen (TAVI) Für die Durchführung einer TAVI sind hohe Anforderungen an die Hygiene zu stellen. Da intraoperativ immer mit dem Umstieg auf eine offene Operation gerechnet werden muss, muss als Standard die Bedingungen eines Operationsraumes gefordert werden (siehe dazu Seite 6ff). Eine entsprechend ausreichende Größe auch für alle für eine offene Ope- ration erforderlichen supportiven Geräte (z.B. Beatmungsmaschine, HLM) muss gegeben sein.
5
[Seite 13]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
2.OP-Bereich
Hygienisch einwandfreies Arbeiten erfordert eine prozessablauforientierte Raumplanung mit funktionsgerechten Räumen/Flächen. Die OP-Abteilung ist aus ihrer Funktion heraus ein sehr sensibler Bereich, der daher gegenüber den anderen Funktionsbereichen des Krankenhauses abzutrennen ist. Der Zu- und Abgang von Personal, Patienten und Mate- rial geschieht über die Schleusen oder Austauschzonen. Die hygienischen Anforderungen an die räumliche Gestaltung von Operationsabteilungen richten sich nach der jeweiligen Aufgabenstellung. Durch eine adäquate Raumplanung wird eine sinnvolle Ablauforganisation erleichtert und sichergestellt, dass bei allen Ope- rationen (unabhängig von ihrer fachlichen Zuordnung und ihrem Kontaminationsgrad) mit ausreichend Platz hygienisch einwandfreies Arbeiten unter Berücksichtigung der je- weiligen medizintechnischen Ausrüstung und des Personalaufwands möglich ist. In je- dem Fall muss sich das OP-Team einschließlich Anästhesie und Springer trotz des Raum- verbrauchs von OP- und Instrumententisch sowie Absaugeinrichtung und Videoturm bzw. OP-Mikroskop ungehindert. also kontaminationsfrei im Saal bewegen können. Der funktionell abgetrennte OP-Bereich enthält: • Einen oder mehrere Operationsräume mit je einem Operationstisch • Zone oder Raum für Narkoseeinleitung und Patientenvorbereitung • Zone oder Raum für Narkoseausleitung und unmittelbare Patientennachsorge • Zone oder Raum für Händehygiene • Lagerräume für saubere Geräte, für Sterilgut und andere Vorräte • Mitarbeiteraufenthaltsraum • Raum für die Aufbereitung unreiner/benutzter Geräte (unreiner Arbeitsraum) • Raum zur Lagerung von Reinigungsutensilien • Schleusensysteme Personalumkleide, o Patientenübergaberaum bzw. –übergabefläche mit Bettenabstellplatz o Übergaberaum für reine Güter o Übergaberaum für unreine Güter o • Aufwachraum/-bereich • Abstellplatz für OP-Tische • Raum für Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben • ggf. Vorbereitungsraum/-zone für Instrumententische • ggf. Patientenumkleideraum
Räume bzw. Zonen für folgende Funktionen können jeweils für mehrere OP-Räume zu- sammengefasst werden: • Narkoseeinleitung, • Patientenvorbereitung, • Narkoseausleitung, • Patientennachbetreuung, • Händehygiene • Vorbereitungsraum/-zone für Instrumententische
6
[Seite 14]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Auch andere Räume können zusammengefasst werden, soweit dies unter dem Aspekt der Infektionsprävention und der Funktion möglich ist. Eine möglichst kurze Anbindung an eine Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte ist empfehlenswert.
2.1 Raumgrößen
Als Orientierung können folgende Raumgrößen dienen:
| Operationssaal | 40 - 42 m² interdisziplinär nutzbar; fachspezifisch ggf. abweichend |
|---|---|
| Saal für Hybrid-Operationstechniken | 54 - 82 m² entsprechend medizinischer Anforderung |
| Patientenübergaberaum bzw. übergabeflä- che | min. 20 m² |
| Personalumkleiden | von 0,9 bis 1,2 m² pro Spind Verhältnis von Vollspinden (0,3 m²) zu Halbspinden 3:1; Gleichzeitigkeitsfaktor beachten ggf. Studierende berücksichtigen |
| Händehygienezone | 1 - 2 m²/Platz chirurgische Händedesinfektion weniger Waschplätze als Händedesinfektionsmittelspender |
| Aufbewahrung Röntgenschürzen | 0,3 m²/Schürze in der Nähe zur Waschzone |
| Narkoseeinleitung/Narkoseeinleitungsfläche | 12 - 18 m²/Platz im Verhältnis zur Anzahl der OP-Säle (Faustregel: 2 Plätze auf 3 OP-Säle) |
| Narkoseeinleitung (Einzelraum) | 15 m² individuell separierbar, insbesondere bei pädiatrischen oder infektiösen Patienten |
| Instrumententischvorbereitung | min. 12 m² Rüstzone oder Rüst-Raum Bedarf je nach Betriebsorganisationskonzept (Faustregel: 1 Rüstplatz je 4 OP-Plätze) |
| Sterilgutlager | min. 18 m² Anschluss an Zentralsterilisation bzw. Anlieferung Sterilgutver- sorgung |
| Verbrauchsgutlager | min. 24 m² |
| Unreiner Arbeitsraum | 6 - 20 m² zusätzlich zur Entsorgungsschleuse, je nach Größe de OP- Abteilung ggf. mehrere Räum |
| Plattenaufbereitung | min. 15 m² |
| Staufläche | je 2 - 3 m²/Platte Nähe zur Patientenübergabe empfehlenswert |
| Raum für die Aufbereitung unreiner Geräte | 12 - 20 m² kombinierbar mit Entsorgungs-Übergaberaum oder unreinem Arbeitsraum |
| Gerätewartung Anästhesie | min. 12 m² |
| Versorgung-Übergaberaum | min. 12 m² |
| Entsorgungs-Übergaberaum | min. 12 m² |
| Putzmittelraum und Nische für Putzwagen | min. 6 m² je nach Größe de OP-Abteilung ggf. mehrere Räume |
7
[Seite 15]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
2.2 Patientenübergaberaum/Patientenübergabefläche
Der Patientenübergaberaum bzw. die Patientenübergabefläche dient dazu den Patienten vom Bett auf die OP-Lafette umzulagern. Bevorzugt werden hierzu Umbetthilfen benutzt. Patientenübergaberäume bzw. Patientenübergabeflächen müssen so bemessen sein, dass sie eine Umlagerung des Patienten auf ein Bett, eine Operationsplatte oder eine Trage ermöglichen. In Notfällen muss ein direkter Zugang in den Schutzbereich möglich sein. Eine Patientenübergabe ohne mechanische Umbetteinrichtung besteht aus einem Raum, der durch eine Schwelle oder mindestens durch eine auffällige Markierung in eine reine und eine unreine Seite getrennt ist. Die Patientenschleuse mit mechanischer Umbetteinrichtung besteht entweder aus einem Raum, der durch eine mechanische Umbetteinrichtung in zwei Kammern unterteilt wird, oder einem unreinen Außenraum und dem Zugang zum Schutzbereich über die mechani- sche Umbetteinrichtung. Zur Händehygiene vor bzw. nach dem Umbettvorgang sind auf der unreinen und der rei- nen Seite der Patientenübergabefläche Händedesinfektionsmittespender zu installieren. Zu den Anforderungen an Händedesinfektionsmittelspender siehe Seite 100. Es ist aus- reichend Lagermöglichkeit für Umbetthilfen, Lagerungszubehör o.ä. vorzusehen. In un- mittelbarer Nähe müssen ausreichend Warteplätze für Betten vorgehalten werden. Bei Operationsbetrieb für ambulante Patienten sind zusätzlich Patientenumkleiden vorzuhal- ten. Zu den Anforderungen an Oberflächen und Einrichtung siehe Seiten 104ff und 107ff.
2.3 Personalumkleiden
Die Personalumkleideräume (Personalschleuse) sind der Übergangsbereich vom Kran- kenhaus in die OP-Abteilung. Hier wird eine an der Mitarbeiterzahl orientierte angemes- sene Bedarfs- und Größenplanung dringend empfohlen. Es sollte für beide Geschlechter jeweils eine unabhängige Berechnung zuzüglich der Zahl an Studenten, Auszubildenden, Gästen, Medizinproduktevertretern etc. erfolgen. Den Umkleideräumen muss eine Toilette zugeordnet sein. Leicht erreichbare Duschen sind erforderlich. In der Personalumkleide ist die reine und unreine Seite mindestens funktionell zu tren- nen. Bei der Wegeführung soll eine Kreuzung vermieden werden. Die Personalumkleide für den OP-Bereich muss als Zweiraum-Schleuse ausgebildet sein. Eine Zweiraum-Schleuse besteht aus einem unreinen äußeren Raum, in dem die Stra- ßenkleidung bzw. gegebenenfalls die Klinikkleidung, abgelegt wird und einem reinen inneren Raum, in dem die Bereichskleidung angelegt wird. Beim Übergang zwischen bei- den Räumen muss eine Einrichtung zur hygienischen Händedesinfektion vorhanden sein. Beim Verlassen des OP-Bereichs wird die gebrauchte Schutzkleidung im inneren Raum der Schleuse in geeigneten Sammelbehältern abgelegt.
8
[Seite 16]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
In der unreinen Seite ist ausreichend Fläche/Schränke für die Ablage der Privat- bzw. Klinikkleidung und Sammelbehälter für benutzte Bereichskleidung, weiterhin hygieni- sche Handwaschplätze, WC-Anlagen und ggf. Duschen vorzuhalten. Der Einbau einer Dusche ist nur dann zu erwägen, wenn ein tatsächlicher Bedarf besteht und die Dusche im Alltag nachweislich regelmäßig genutzt wird. Wird kein separater Aufbereitungsraum vorgesehen sollte das RDG zur Aufbereitung der OP-Schuhe auf der unreinen Seite untergebracht werden. In der reinen Seite sind Lagermöglichkeiten zur geschützten Lagerung des Tagesbedarfs an reiner Bereichskleidung (inkl. Schuhe) sowie Möglichkeiten zur hygienischen Hände- desinfektion vorzuhalten. Die reine Seite muss ausreichend groß bemessen um auch in Stoßzeiten ein problemloses Anziehen der OP-Bereichskleidung für eine höhere Perso- nenzahl zu ermöglichen. Die Bevorratung von OP-Bereichskleidung bzw. entsprechendes Einmalmaterial (Hauben und Masken) sind in Art und Menge so zu bemessen, dass ggf. ein Wechsel auch wäh- rend des Eingriffs erfolgen kann. Wegen der hohen Frequenz der Eingriffe ist der Entsorgungsbedarf entsprechend groß. Es muss daher eine ausreichend große Fläche für Sammelbehälter von benutzter Bereichs- kleidung (inkl. Schuhe) und mindestens einer Abfallfraktion vorgehalten werden.
2.4 Narkoseeinleitung/Narkoseeinleitungsfläche/ Narkoseauslei-
tung
Einzelne Einleitungsräume können flexibel für mehrere beieinander liegende Operations- räume genutzt werden. Ausleitungsräume werden heute kaum noch vorgesehen, da in den meisten Fällen die Ausleitung innerhalb des OP-Raums erfolgt. Die Narkoseauslei- tung ist prinzipiell auch im Einleitungsraum möglich, wenn dadurch der Arbeitsablauf und weitere Patiententransporte nicht behindert werden. Für den Tagesbedarf benötigte Materialien müssen in geschlossenen Schränken staub-, licht- und kontaminationsgeschützt gelagert werden. Es sind ausreichend Arbeitsflächen zum Richten von Infusionen und Injektionen vorzusehen. Sind Einbaukombinationen aus Unter- und Oberschränken mit einer Arbeitsfläche und Waschtisch vorgesehen, so sollte dieser randständig platziert und muss mit einem Spritzschutz ausgestattet werden, um die angrenzende Arbeitsflächen und Materialien zu schützen. Wird im Einleitungsraum kein Waschtisch gewünscht, muss in der Nähe eine Möglichkeit zum Händewaschen bestehen. Zu den Anforderungen an hygienische Händewaschplätze siehe Seite 97ff. Händedesinfektionsmittelspender sind immer vorzusehen. Zu den Anforderungen an Händedesinfektionsmittelspender siehe Seite 100.
9
[Seite 17]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
2.5 Händehygienezone
In der Nähe der Operationsräume müssen sich Zonen oder Räume zur Durchführung der chirurgischen Händehygiene befinden. Die Wege müssen möglichst kurz gehalten wer- den. Der Wechsel zwischen der Zone und den OP-Räumen muss möglich sein, ohne dass die Hände mit Gegenständen oder Materialien in Berührung kommen. Da 2007 mit der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions- prävention beim Robert Koch-Institut “Prävention postoperativer Infektionen im Operati- onsgebiet” die chirurgische Händedesinfektion entsprechend aktueller Erkenntnisse neu definiert wurde, kann die Anzahl der Waschtische pro Waschplatz reduziert werden, nicht aber die Anzahl der Händedesinfektionsmittelspender. Die Waschtische sind mit fließendem warmem und kaltem Wasser, mit Armhebel be- dienbaren wandmontierten Entnahmearmaturen, je einem Spender für Händedesinfekti- onsmittel und Händewaschlotion, mit Hautpflegemitteln in Spendern oder Tuben sowie mit Handtuchspendern auszustatten. Bei Einsatz von Papierhandtüchern ist ein gesonderter Abwurf vorzusehen. Die Waschtische dürfen keinen Überlauf enthalten, der Überlaufkanal muss beidseitig geschlossen sein und der Wasserstrahl aus der Armatur darf nicht direkt in den Siphon gerichtet sein. Das Becken muss ausreichend tief sein, um Wasserspritzer in die Umge- bung zu vermeiden. Die Entnahmearmaturen dürfen nur mit Lamellenstrahlreglern, die ein geringeres Konta- minationsrisiko haben, ausgerüstet werden. Die Händedesinfektionsmittel- und Händewaschlotionspender müssen mit Armhebel bedienbar sein (zu den Anforderungen an Händedesinfektionsmittel- und Händewasch- lotionspender (siehe auch Seite 100 und 101). Zusätzlich müssen Händedesinfektionsmittelspender in bedarfsgerechter Anzahl und Verteilung vorgehalten und so angebracht werden, dass sie von allen Beschäftigten be- quem bedient werden können. Röntgenschürzenhalterungen, Halterungen für Lupenbrillen u.ä. sind so anzubringen, dass die Produkte bei Beginn der chirurgischen Händedesinfektion angezogen werden können, die Halterungen allerdings den Prozess der chirurgischen Händedesinfektion nicht stören (z.B. Durchgang zu weiteren Waschplätzen).
2.6 Instrumententischvorbereitung
Ist für die Vorbereitung der Instrumententische ein vom OP-Raum unabhängiger Raum oder eine Zone vorgesehen, müssen dort die gleichen hygienischen Bedingungen (z.B. Oberflächen) wie im OP gewährleistet sein.
Die Instrumententischvorbereitungszone muss so angeordnet werden, dass sie nicht in Bereichen mit Durchgangsverkehr liegt.
10
[Seite 18]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Raumklasse Ib gemäß DIN 1946-4 kann für Instrumententischvorbereitungszonen gewählt werden, bei denen gewährleistet ist, dass sie von Bereichen mit Personenver- kehr ausreichend abgeschirmt sind.
Ist dies nicht gewährleistet ist zur zusätzlichen Abschirmung von Partikeleintrag von au- ßen die Raumklasse Ia vorzusehen auch wenn der OP-Raum selbst in Raumklasse Ib ausgeführt wird.
An jeder Instrumententischvorbereitungszone muss ein Händedesinfektionsmittelspen- der mit ausreichend Platz für eine chirurgische Händedesinfektion angebracht sein. (zu den Anforderungen an Händedesinfektionsmittelspender siehe auch Seite 100).
2.7 Sterilgutlagerräume
Für Räume bzw. Bereiche, in denen aufbereitete sterile Medizinprodukte gelagert wer- den, gelten folgende allgemeinen Anforderungen: Schutz vor – Feuchtigkeit – Verunreinigung – Ungeziefer – mechanischer und chemischer Beeinflussung – direkter Sonneneinwirkung und UV-Strahlung – Temperaturschwankung Oberflächen (Wände, Fußböden Decken) im Bereich der Patientenversorgung müssen glatt, leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert
11
[Seite 19]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten zu desinfizieren sein (siehe auch Seite 104ff). Es darf keine Beeinflussung der Qualität der Medizinprodukte durch andere Produkte (z.B. Trennung von sterilisierten und nicht sterilisierten Gütern) gegeben sein. Die folgenden allgemeinen technischen Anforderungen sind zu beachten: • Deckenbeleuchtung (Reinraumleuchten) bündig mit der Decke abschließend • ggf. vorhandene Fenster dürfen nicht zu öffnen sein (ausgenommen Fluchtweg) • Zum Schutz vor Sonneneinstrahlung sind Fenster mit UV-Schutz-Folien oder mit Au- ßenjalousien zu versehen • Fußböden sind fugenarm und mit Hohlkehle zum Wandbereich auszuführen • Türen sind vorzugsweise als Automatik-Türen auszuführen • Zwischen den Einrichtungsgegenständen ist für ausreichende Rangierabstände zu sorgen • Bei langen Schrank-/Regalreihen sind Verbindungsgänge zu empfehlen
• Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Der geschlossene Lagerraum darf dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich sein und ist entsprechend zu kennzeichnen. Für die Lagerung geeignet sind Räume mit einem stabilen Raumklima, die vom Betreiber auf der Grundlage der Herstellerangaben der Sterilbarrieresysteme und/oder der Anfor- derungen an Lagerräume zu definieren sind. Die Konstanz der Luftfeuchtigkeit ist ent- scheidend, eine Taupunktunterschreitung ist auf jeden Fall zu verhindern. Es empfiehlt sich eine automatisierte permanente Messung und Dokumentation der Lufttemperatur und -feuchtigkeit, um die Konstanz der Parameter zu überwachen und zu dokumentieren. Grundsätzlich ist die Konstanz der Temperatur entscheidend. Es wird empfohlen, dass die Temperatur im Bereich zwischen 18 – 25 °C liegt. Eventuell vorgesehene Materialdurchreicheschränke in den OP Raum sind mit gegensei- tiger Verriegelung auszustatten.
2.8 Aufwachraum
Als Orientierung können folgende Raumgrößen dienen:
| Aufwachraum | 10 - 12 m²/Platz abhängig vom BOK Bemessung einschl. Pflegearbeitsraum rein und unrein 1,5 Aufwachplätze/OP-Tisch ggf. Separierung Kinder und Interventionen |
|---|---|
| Pflegearbeitsraum, rein | ggf. integriert in Aufwachraum |
| Pflegearbeitsraum, unrein | ggf. integriert in Aufwachraum |
| Patienten-WC | 2 - 3 m² |
| Stellfläche reine/unreine Betten | 3 m²/Bett in unmittelbarer Nähe müssen sich ausreichend Warteplätze für Betten befinden |
12
[Seite 20]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Der Aufwachraum ist an den Übergang von der OP-Abteilung zum übrigen Krankenhaus zu legen. Durch funktionelle und organisatorische Maßnahmen ist einer Durchbrechung des Prinzips der Personalschleuse entgegenzuwirken. Der Pflegestützpunkt des Aufwach- und Überwachungsbereiches muss über einen aus- reichend großen Dokumentationsarbeitsplatz (z. B. für PC) sowie geschlossene Schränke für die geschützte Lagerung von Medikamenten, Hilfsmaterial, Bettwäsche etc. verfügen. Ein geschützter reiner Bereich mit einer Arbeitsfläche zum Anrichten von Medikamenten und Infusionen ist vorzusehen. Hier sowie in der Nähe jeden Bettplatzes muss ein Händedesinfektionsmittelspender zur Verfügung stehen. Die Anordnung der Bettplätze muss ein berührungsfreies Arbeiten und eine suffiziente Abschirmung der Privatsphäre der Patienten (z. B. durch leicht zu reinigende und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Ver- bund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Kon- zentrationen und Einwirkzeiten wischdesinfizierbare Falt- oder mobile Trennwände) er- möglichen. Nicht wischdesinfizierbare Stoffvorhänge sind ungünstig. In den Aufwachraum muss ein Pflegearbeitsraum rein integriert werden. Dort muss aus- reichend Arbeitsfläche zur Vorbereitung von beispielsweise Injektionen, Infusionen und Therapie-Sets sowie zur Lagerung von Einmalartikeln und Medikamenten (u.a. Medika- menten-Kühlschrank, Betäubungsmittelsafe) ist vorzusehen. Wird ein hygienischer Handwaschplatz vorgesehen, muss er von den reinen Arbeitsflä- chen, z.B. zur Vorbereitung von Injektionen und Infusionen, wegen möglicher Aerosol- und Tropfenbildung räumlich entfernt sein bzw. durch einen Spritzschutz abgetrennt sein. Der Handwaschplatz muss abhängig von den räumlichen Bedingungen mit wandmontier- ten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmal- handtüchern ausgestattet sein. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. In der Nähe des Aufwachraums sind Handwaschbecken, Pflegearbeitsraum unrein und getrennte Toiletten für Patienten und das Personal einzuplanen. Der Pflegearbeitsraum unrein ist auszustatten mit
• Fäkalausguss,
• Steckbeckenreinigungsgerät, zu den Anforderungen an Steckbeckenreinigungsgerä- te siehe Seite 103)
• Abstellflächen zur Entsorgung für benutzte Steckbecken und Urinflaschen 13
[Seite 21]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• Abstellflächen und Aufnahmesysteme für gereinigte Steckbecken und Urinflaschen
• Abfallsammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103)
• Haken für die Schutzkleidung,
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Verbrauchsmaterial und Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz. Sofern eine räumliche Trennung nicht ermöglicht werden kann, sind Ausgussbecken räumlich zu separieren bzw. durch Spritzschutz von reinen Bereichen abzutrennen. Es müssen ausreichend Abstellmöglichkeiten für benutzte Steckbecken und Urinflaschen vorhanden sein. Eine Trennung zwischen benutzten und gereinigten Behältnissen muss möglich sein. Wegen der notwendigen Unterteilung der anfallenden Entsorgungsgüter (z.B. Textilien, Glas, Plastik, Papier o.ä.) muss ein entsprechender Platz für verschiedene Behältnisse gegeben sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Das Handwaschbecken muss von den unreinen Arbeitsflächen räumlich entfernt sein bzw. durch einen Spritzschutz abgetrennt sein. Der Handwaschplatz muss mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforde- rungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 100 bzw. 101. Um die Geruchsentwicklung zu begrenzen ist eine effektive Be- und Entlüftung des Raums sinnvoll. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Wird der Aufwachraum als postanästhesiologische Überwachungsstation (PACU) mit ge- gebenenfalls 24-Stunden-Aufenthalt der Patienten geführt, muss der Platzbedarf der Bettplätze entsprechend großzügig kalkuliert werden. Außerdem sind in Abhängigkeit von der Behandlungsintensität (z. B. Nachbeatmung) die Maßstäbe einer Intermediate- Care oder Intensivstation (siehe Seite 67ff) anzulegen. Zu den Anforderungen an Oberflächen und Einrichtung siehe Seiten 104ff und 107ff. 14
[Seite 22]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
2.9 Materialversorgung/-entsorgung
Die Ver- und Entsorgungsschleusen sind als Einraum-Schleusen einzurichten. Für die Materialversorgung ist ein Raum oder eine Zone vorzuhalten, in der die Güter ohne Transportverpackung angeliefert werden. Material- und Geräteschleusen müssen so be- messen sein, dass reine Materialien bzw. Geräte eingebracht werden können und sich deren Transportverpackung entfernen lässt. Die Versorgungsschleuse ist in einen reinen und unreinen Bereich zu gliedern. Entsprechend ist für die Entsorgung ein separater Entsorgungsraum vorzuhalten. Die Entsorgungsschleuse muss ebenfalls ausreichend groß bemessen sein, und zwar für die Zwischenlagerung von unreinen Gütern (Wäsche, Abfälle, aufgeteilt in Glas, Plastik, Papier o.ä.) und Geräten. Bei günstiger Positionierung des Entsorgungsraums kann der Abtransport von Abfall und Schmutzwäsche direkt von außen erfolgen. Eventuell vorgesehene Materialdurchreicheschränke in den OP Raum sind mit gegensei- tiger Verriegelung auszustatten. Die Größe des Raumes ist unbedingt an das gewählte Zuliefersystem anzupassen (Vorhalte-Rhythmus).
2.10 Lager
Hier erfolgt die möglichst staubgeschützte Lagerung von Verbrauchsmaterialien (u. a. Katheter, Verbandsmaterial, Einmalprodukte) sowie von medizintechnischem Zubehör (Infusionsständer, etc.). Bei der Flächenbemessung ist der Befüll-Rhythmus in Abhängigkeit zum Betriebsorgani- sations-Konzept, sowie dem übergeordneten Logistikkonzept zu beachten. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
2.11 Pflegearbeitsraum unrein
Eine ausreichende Be- und Entlüftung des Arbeitsraums unrein ist vorzusehen, der Raum muss Unterdruck gegenüber den Fluren haben. Der Raum ist auszustatten mit
• Fäkalausguss,
• Steckbeckenreinigungsgerät, zu den Anforderungen an Steckbeckenreinigungsgerä- te siehe Seite 103)
• Abstellflächen zur Entsorgung für benutzte Steckbecken und Urinflaschen
• Abstellflächen und Aufnahmesysteme für gereinigte Steckbecken und Urinflaschen
• Abfallsammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103) 15
[Seite 23]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• Haken für die Schutzkleidung,
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Verbrauchsmaterial und Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz. Sofern eine räumliche Trennung nicht ermöglicht werden kann, sind Ausgussbecken räumlich zu separieren bzw. durch Spritzschutz von reinen Bereichen abzutrennen. Es müssen ausreichend Abstellmöglichkeiten für benutzte Steckbecken und Urinflaschen vorhanden sein. Eine Trennung zwischen benutzten und gereinigten Behältnissen muss möglich sein. Wegen der notwendigen Unterteilung der anfallenden Entsorgungsgüter (z.B. Textilien, Glas, Plastik, Papier o.ä.) muss ein entsprechender Platz für verschiedene Behältnisse gegeben sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Zu den Anforderungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräpa- rate siehe Seite 100 bzw. 101. Um eine einfache Bedienung auch mit belegten Händen zu ermöglichen sind handberüh- rungsfrei bedienbare Raumtüren sinnvoll. Um die Geruchsentwicklung zu begrenzen ist eine effektive Be- und Entlüftung des Raums sinnvoll. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
2.12 Putzraum
Ausreichend große Räume für das Ansetzen und Entsorgen der Putzflotte, zur Lagerung von Putzmitteln, zur Aufbereitung und Zwischenlagerung des Putzwagens sowie zur Ent- sorgung der Abfall- und Schmutzwäschesäcke sind einzuplanen. Der Putzmittelraum muss mit einem Desinfektionsmitteldosiergerät ausgestattet sein. Hier ist in jedem Fall die Richtlinie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, des Robert Koch-Institutes und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions- prävention zu den Anforderungen an Gestaltung, Eigenschaften und Betrieb von dezent- ralen Desinfektionsmittel-Dosiergeräten zu beachten (siehe Seite 103). Sofern eine räumliche Trennung nicht ermöglicht werden kann, sind Ausgussbecken räumlich zu separieren bzw. durch Spritzschutz von reinen Bereichen abzutrennen. Wie in allen Arbeitsräumen sind auch hier Händedesinfektionsmittelspender zu installie- ren. Aus Gründen des Arbeitsschutzes kann ein Abzug erforderlich sein, wenn Biopsate oder Organteile in Formaldehyd konserviert werden. Zu diesem Aspekt sollte im Bedarfsfall eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Planung hinzugezogen werden.
16
[Seite 24]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Größe, Ausstattung und Position des Raums muss zusätzlich mit der KlinikService GmbH abgestimmt werden.
2.13 Aufenthaltsraum
Der Aufenthaltsraum muss bezüglich Desinfizierbarkeit und Hygienemanagement den Anforderungen der übrigen OP-Nebenräume genügen und dient zur Einnahme von Ge- tränken (z. B. Kaffeeautomat) und vorbereiteten Speisen. Zum Reinigen von Personalgeschirr können Haushaltsgeschirrspülmaschinen eingesetzt werden. Wenn für das Spülen von Geschirr eine Geschirrspülmaschine vorgesehen ist, muss kein vom Handwaschplatz getrenntes Spülbecken vorgesehen werden.
2.14 Ambulantes Operieren
Grundsätzlich gelten für Operationsbereiche für ambulantes Operieren die gleichen krankenhaushygienischen Anforderungen wie für vergleichbare Eingriffe an stationären Patienten. Der Unterschied liegt lediglich in der Patientenzu- und ablieferung.
2.15 Hybrid-OP
Mit dem Begriff „Hybrid-OP" kann auch eine zeitgleiche oder zeitlich getrennte Nutzung für chirurgische Eingriffe und ambulante bildgebende Diagnostik gemeint sein. , Hybrid- OPs verbinden die Ansprüche von regulären OP-Räumen mit modernen bildgebenden Verfahren. Zur Gewährleistung der Patientensicherheit gelten im Hybrid-OP dieselben hygienischen Anforderungen wie in der konventionellen OP-Einheit. Aufgrund der empfohlenen Größe von mindestens >70 m², der Wärmeentwicklung der Technik und der Tatsache, dass in einem Hybrid-OP bis zu 20 Personen anwesend sein können, muss eine adäquate Raumlufttechnische-Anlage installiert werden. Dabei ist die Schutzdruckhaltung im Interventionsraum als Ganzes und die Raumklasse auch in den Betriebspositionen der bildgebenden Geräte am Tisch während des Eingriffs zu gewähr- leisten. Deckenschienen und alle Teile der Bildgebungseinheit, die sich in Betriebsposition über den OP-Tisch befinden, müssen regelmäßig einer Reinigung unterzogen werden können. Die Reinigung und Desinfektion von schlecht zugänglichen Strukturen, z. B. Bodenschie- nen einer „sliding gantry“, müssen im Rahmen der täglichen Schlussdesinfektion reali- sierbar sein. Alle Oberflächen müssen glatt, abwischbar und fugendicht sein. Sie müssen leicht zu reinigen sein und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar sein.
17
[Seite 25]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Recheneinheiten müssen in einem separaten Technikraum untergebracht werden, um die Flächen des OP-Raums frei zu halten, klimatechnisch günstigere Bedingungen zu schaf- fen und den Geräuschpegel niedrig zu halten. Werden die bildgebenden Geräte nicht nur für Interventionen innerhalb des Hybrid-OPs genutzt, sondern auch für die ambulante Routinediagnostik eingesetzt, muss eine Ver- mengung zwischen chirurgischen und ambulanten Patienten- und Personalströmen ver- mieden werden. Lagerschränke für Katheter und Zubehör dürfen im Hybrid-OP vorhanden sein. Fugen zur Wand, zum Boden und zur Decke sind zu verschließen. Eventuell vorgesehene Material- durchreicheschränke in den OP Raum sind mit gegenseitiger Verriegelung auszustatten. Die technische Notwendigkeit von Doppelböden ist aus hygienischer Sicht stets zu hin- terfragen, da solche Bodensysteme schwierig dicht zu halten und zu reinigen sind und darunter liegende Flüssigkeits- und Schmutzansammlungen begünstigen können.
2.16 Betrieb von Hypothermiegeräten
2.16.1 Aufstellung Das Aufstellen und Betreiben der Hypothermiegeräte außerhalb des OP bietet nicht unter allen Umständen eine absolute Sicherheit.
Bei der Aufstellung außerhalb des OPs sind die dadurch bedingten längeren Schlauchlei- tungen zu beachten, diese sind bei der Kühlung und Erwärmung weniger effektiv als kür- zere was eine Ineffizienz des Hypothermiegeräts hervorrufen kann, die zu verzögerten Aufwärm- oder Abkühlzeiten führen kann. Weiterhin kann es zu Kondensation in den Schlauchleitungen kommen, die eine Eintrittspforte für das Eindringen von Bakterien darstellen kann.
Für das derzeit im Universitätsklinikum Heidelberg eingesetzte Hypothermiegerät Maquet Typ HCU40 wird eine Aufstellung außerhalb des OP nicht zwingend empfohlen.
2.16.2 Aufbereitung
Die Aufbereitung, Befüllung und Entleerung von Hypothermiegeräten müssen in einem, von der Aufbereitung der Herz-Lungen-Maschinen, getrennten Raum erfolgen.
18
[Seite 26]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Befüllung darf nur mit gefiltertem Wasser (Filterporengröße ≤ 0,22 µm) erfolgen. Dazu wird ein endständiger Filter an der Entnahmearmatur angebracht. Die Entnahmearmatur muss so gestaltet sein, dass eine direkte Befüllung des Geräts ohne Schlauchverbindung möglich ist.
Zur Entleerung muss der Bodenablauf so gestaltet sein, dass die Entleerungsventile des Hypothermiegeräts direkt in eine Auffangwanne münden, die mit einem Bodenablauf in Verbindung steht.
Zur Aufbereitung des Geräts müssen Verbindungsschläuche gespült werden, hierzu ist ein Ausgussbecken mit einer entsprechenden Haltevorrichtung für die Schläuche instal- liert werden.
Der gesamte oben geschilderte Prozess muss durchführbar sein ohne das Gerät zwi- schen den einzelnen Schritten bewegen zu müssen. D.h. Befüllarmatur, Auffangwan- ne/Bodenablauf und Ausgussbecken müssen entsprechend zueinander angeordnet werden.
Der Raum sollte so bemessen und ausgestattet sein, dass die gleichzeitige Aufbereitung zweier Geräte möglich ist. Eine räumliche Trennung zwischen aufbereiteten und aufzube- reitenden Geräten muss möglich sein.
Zur Aufbereitung von Hypothermiegeräten werden Gefahrstoffe eingesetzt, d.h. der Raum muss dementsprechend ausgestattet sein (z.B. Gefahrstofflagerschrank, Aufbewah- rungsmöglichkeiten für PSA, Augendusche). Die bedarfsgerechte Ausstattung ist mit dem Nutzer und der Arbeitssicherheit abzustimmen.
Da der Aufbereitungsprozess dokumentiert werden muss ist ein Dokumentationsarbeits- platz vorzusehen.
19
[Seite 27]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
2.17 Räume für Operationen mit geringem SSI-Risiko (Eingriffs-
räume
)
Die in früheren KRINKO-Empfehlungen geforderte Unterscheidung zwischen Operations- und Eingriffsräumen entfällt in der aktuellen Empfehlung. Frühere KRINKO-Empfehlungen forderten unterschiedliche Eingriffsspektren für die beiden Raumarten, wobei OP-Räume in einer richtigen OP-Abteilung anzusiedeln waren und – sofern sie technisch belüftet wurden –, mit dreistufig gefilterter Zuluft zu versorgen waren (Raumklasse I nach DIN 1946-4). Falls für Eingriffsräume eine RLT-Anlage erforderlich waren, reichte hier eine zweistufige Luftfilterung aus (Raumklasse II nach DIN 1946-4). Nach der aktuellen KRINKO-Empfehlung unterscheidet man nicht mehr zwischen Operationen und Eingriffen sondern zwischen Operationen und Operationen mit geringem SSI-Risiko (SSI = surgical side infections = postoperative Wundinfektion). Operationen mit geringem postoperativen Infektionsrisikos können unter modifizierten räumlichen Bedingungen durchgeführt werden. Entscheidend für die Risikobewertung sind die Beurteilung und die Bedeutung eines etwaigen postoperativen Infektionsrisikos. Die Risikobewertung für die Zuordnung anhand des geplanten OP-Spektrums ist gemein- sam mit dem chirurgischen Fachvertreter und dem beratenden Hygieniker durchzuführen. Begleiterkrankungen sowie besondere risikoerhöhende Umstände sind besonders zu berücksichtigen. Ein geringes Infektionsrisiko ist z.B. gegeben bei kleinen Eingriffen an der Haut/Subkutis, am Auge, in der Mund-, Kiefer-, Stirnhöhle, Endoskopien von Körperhöh- len, Abzesseröffnung sowie für die interventionellen radiologischen und kardiologischen Eingriffe (außer mit regelhaft erwartetem Verfahrenswechsel). Für diese Eingriffe können die außerhalb des OP-Raums liegenden Nebenräume bzw. deren Funktionen zusammen- gefasst werden. Bei mobilen Patienten kann die Umlagerung vereinfacht werden. Die entsprechende eingriffsbezogene Anforderungsliste an die baulichen Voraussetzungen ist individuell anzupassen. Die im Anhang aufgeführte Liste gibt hierzu eine Orientie- rungshilfe. Auf eine RLT-Anlage kann aus infektionshygienischen Gründen verzichtet werden. Alle verwendeten Oberflächen müssen leicht zu reinigen und desinfizieren sein. Zu den Anforderungen für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums siehe Seiten 104ff und 107ff. Der hygienische Handwaschplatz kann im Unterschied zum OP-Raum in den Raum inte- griert werden, wenn für ausreichenden Spritzschutz gesorgt ist. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Räume für Operationen mit geringem SSI-Risiko müssen zwar gegenüber anderen Räu- men abgeschlossen sein, müssen aber nicht unbedingt in einer separaten Einheit unter- gebracht sein. Instrumente dürfen nur in staubgeschützten Schränken, z.B. in einem der Räume vorgehalten werden. Die offene LagerhaItung ist auch im Raum für Operationen mit geringem SSI-Risiko nicht zulässig. Der Eingriffsraum übernimmt folgende Funktionen: Patientenvorbereitung und - nachbereitung, Operation, Herrichten der Instrumente, Einkleidung, Händedesinfektion. 20
[Seite 28]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Es ist keine Patientenschleuse erforderlich. Ist ein steriler OP-Kittel erforderlich, um den OP-Bereich vor Kontamination mit der Berufskleidung zu schützen, kann dieser im Ein- griffsraum vorgehalten werden. Raumklasse II, d. h. F7- und F9-Filter sind ausreichend. Bei erforderlicher Kühlung sind Split-Kühlgeräte mit entsprechender Filterung möglich (siehe auch 22.4.5). Wände müssen im Unterschied zum OP-Raum nicht abwaschbar sein. Die übrigen Oberflächen müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar sein. Hygieni- sche Handwaschplätze sind im Unterschied zum OP-Raum zulässig, wenn ausreichender Spritzschutz gewährleistet ist. Die Lagerung aufbereiteter Medizinprodukte kann im Ein- griffsraum in staubgeschützten Schränken erfolgen.
2.18 Trennung aseptisch/septisch
Unabhängig vom Infektionsstatus ist für jeden Patient die Einhaltung des gleichen Stan- dards der Asepsis zu gewährleisten. Prinzipiell muss jeder Patient so behandelt werden, als sei er mit Risikoerregern koloni- siert/infiziert. Aus der Trennung „reiner/aseptischer“ und „unreiner/septischer“ OP- Räume ergibt sich kein eigener infektionspräventiver Effekt. Wenn eine Teilnahme am Verletzungsarten- oder Schwerverletzungsartenverfahren der Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgesehen ist, müssen allerdings die Forderung der DGUV nach separatem septischem OP-Raum inklusive Nebenräumen er- füllt werden. Die funktionelle Trennung beinhaltet die direkte Zuführung septischer Pati- enten in den OP-Bereich ohne Aufenthalt in der Holding Area und die direkte Rückfüh- rung in die Überwachung oder Isolierung, die Schlussdesinfektion nach septischer OP mit Abwarten der deklarierten Einwirkungszeit, den Wechsel der Reinigungsutensilien und Bereichskleidung des Reinigungspersonals sowie die Ausschleusung und erneute Einschleusung des OP- und Anästhesie-Teams.
2.19 Einrichtung
Als Oberflächen eignen sich neben Metallausführungen auch glatte, geschlossenporige Oberflächen, wie zum Beispiel mineralisch-organischen Verbundwerkstoffe (Acrylstein), Schichtstoffplatten oder High Pressure Laminate (HPL). Die Oberflächen der Kanten von Tischen, Arbeitsflächen, Regalen etc. müssen allseits mit einem fugendichten Umleimer (Plattenschmalseitenbeschichtung) ausgestattet sein. Die Oberflächen müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfek- tionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch- Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen die- se dauerhaft beständig sein. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen glatte, leicht reinigbare und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Ein-
21
[Seite 29]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
wirkzeiten desinfizierbare Oberflächen haben. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeitein- flüssen, Verunreinigung, Ungeziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Eventuell vorgesehene Materialdurchreicheschränke in den OP Raum sind mit gegensei- tiger Verriegelung auszustatten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. EDV-Bedienelemente (z.B. Tastatur, Maus, Touch-Screen) müssen glatte, leicht reinigba- re Oberflächen haben, die mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar sind oder mit entsprechenden Überzügen bedienbar sein. Werden Monitoren direkt im OP-Gebiet eingesetzt empfiehlt sich der Einsatz von lüfterlosen Produkten. Medizingeräte (z.B. Narkosegeräte, CT, C-Bogen) müssen glatte, leicht reinigbare Ober- flächen haben, die mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfekti- onsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch- Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar sind.
2.20 Beschaffenheit von Oberflächen
Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt von der Beschaffenheit der Ober- flächen ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt müssen hinsicht- lich der Anforderungen an eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft werden. Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung bzw. in Bereichen, in denen mit bio- logischen Materialien gearbeitet wird, müssen glatt, abwischbar und fugendicht und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Ver- bunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Kon- zentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar sein. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Patientenferne Flächen (Fußböden, Wände, Decken etc.) müssen diese Anforderungen grundsätzlich ebenfalls erfüllen, da in wiederkehrenden Abständen und im Einzelfall nach Kontamination auch hier eine desinfizierende Reinigung erforderlich ist. Wand-/Deckenbeläge müssen glatt, geschlossenporig und ohne Fugen sein. In jedem Fall müssen die Oberflächen leicht (feucht) zu reinigen und desinfektionsmittelbeständig sein. Gleiches gilt für die Oberflächen des Inventars einschließlich der Geräte. Der Fußbodenbelag muss glatt, geschlossenporig und eben verlegt sein. Das verwendete Material muss gut zu reinigen, desinfektionsmittelbeständig und belastbar, das heißt vor allem abrieb- und rutschfest sein (R9 nach BGR 181). Stoßkanten sind fugenfrei zu ver- schweißen. Damit am Boden-Wand-Übergang keine Fugen oder Ritzen geschaffen wer- den und um die Reinigung auch in den Raumecken unproblematisch zu gestalten, sollten die Abschlüsse des Bodenbelags geschlossen gerundet ausgeführt werden. Der Fußbo- denbelag muss gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt und mit dem Wandbelag
22
[Seite 30]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
bündig verbunden werden. Die Installation zusätzlicher Hohlkehlenprofile ist aus hygie- nischer Sicht nicht erforderlich. Betrieblichen Einbauten (z. B. Türen, Regalsysteme, Lampen) sowie Geräte müssen so beschaffen sein bzw. sind so zu positionieren, dass es zu möglichst wenigen Verschmut- zungen kommt und sie problemlos gereinigt und desinfiziert werden können. Oberflä- chen müssen intakt sein ohne dass es z. B. zu Abblätterung (zum Beispiel von Farbe) oder schwer zu reinigenden/desinfizierenden Oberflächen kommt. Gleiches gilt für die Lagerung von Materialien und Geräten.
2.21 Bauliche Anforderungen
Leitungen sind unter Putz zu legen oder als begründete Ausnahme in geschlossenen Ka- nälen zu führen, deren Außenflächen auch nass desinfiziert werden können. Horizontal verlaufende geschlossene Kanäle sind, sofern sie nicht in Armgreifhöhe der Reinigung zugänglich sind, unmittelbar unter der Decke zu führen. Hohlräume in Unterdecken sind gegenüber dem zugehörigen Raum und gegenüber Nachbarräumen dicht auszuführen. Im OP-Raum sind sie unter leichtem Unterdruck zu halten. Der Nachweis der positiven Luftbilanz zum Zwischendeckenhohlraum ist bei der OP-Raumqualifizierung zu führen. Hohlwände und Revisionsflächen an Wänden, Decken und Fußböden sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig dicht auszubilden und insgesamt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Fenster im klimatisierten OP-Bereich sind nicht öffenbar auszubilden, eine Putzmöglich- keit von außen ist vorzusehen. Fenster im nicht klimatisierten Bereich können öffenbar ausgeführt werden, müssen al- lerdings mit Insektenschutzgittern ausgestattet sein. Die Dichtigkeit des Insektenschut- zes sollte bei der Abnahme überprüft werden. Verdunkelungs- Sonnenschutz- oder Blendschutzvorrichtungen sind außenliegend oder als Zwischenfensterlösung auszuführen. Die Deckenbeleuchtung muss bündig mit der Decke abschließen (Reinraumleuchten).
2.22 Raumlufttechnik
Gemäß Beschluß des Klinikumsvorstands des Universitätsklinikums Heidelberg vom 14. November 2018 wird zukünftig für Bauvorhaben des Universitätsklinikums Heidelberg als krankenhaushygienischer Standard für Lüftungssysteme in OP-Räumen eine Lüftung ohne TAV/LAF (Raumklasse Ib gemäß DIN 1946-4:2008-12) eingeführt. Begründung: Derzeit werden Lüftungssysteme für OP-Räume als Standard mit sogenannten Zuluftdecken (synonym: TAV (turbulenzarme Verdrängungslüftung); LAF (Laminar Air Flow); Raumklasse Ia) ausgeführt. Grundlage für diesen bisherigen Standard war die DIN 1946-4 und ihre Vorgängernormen. Diese Empfehlung beruhte im wesentlichen auf
23
[Seite 31]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
einer multizentrischen Studie von Lidwell et al. von 19871, die den heutigen Anforderungen an klinische Studien in keiner Weise mehr gerecht werden2. Der Stand der medizinischen Wissenschaft hat sich seitdem verändert. In der aktuellen DIN 1946-4: 2018-06 wird mit der Raumklasse Ia zwar noch die technische Ausführung der TAV beschrieben, allerdings keine konkrete Forderung erhoben wo diese Technik zur Infektionsprävention anzuwenden wäre. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch- Institut (KRINKO) hat in der Empfehlung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen vom April 2018 festgestellt, das sich aus der Nutzung von LAF/TAV kein eigener infektionspräventiver Effekt ergibt3. Bereits 2010 hat die KRINKO in ihrem Kommentar zur DIN 1946-4 (2008) die Studienlage zum infektionsprophylaktischen Effekt von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit TAV dahingehend beurteilt, dass kein Vorteil in Bezug auf die Prävention von postoperativen Wundinfektionen/Infektionen im Operationsgebiet gegeben ist. Sie hat daher ihre frühere Empfehlung zu diesem Thema neu in die Kategorie III (keine Empfehlung, ungelöste Frage) eingruppiert. Die KRINKO sah schon damals eine Differenzierung in Raumklasse Ia und Ib unter diesem Gesichtspunkt nicht gerechtfertigt4. Die WHO empfiehlt in ihrem Leitfaden für Prävention von postoperativen Wundinfektionen von 2016, die Anwendung von TAV-Systemen auch für athroplastische Operationen ausdrücklich nicht5. In einer Studie von Breier et al. resultierend aus Ergebnissen des Krankenhaus- Infektion-Surveillance-System (KISS) konnte kein protektiver Effekt von turbulenzarmen Verdrängungslüftungssystem für postoperative Wundinfektionen gezeigt werden. Bei dieser Untersuchung wurden mehrere Krankenhäuser und Operationsarten, sowie das Vorhandensein von TAV-Lüftungssystemen den postoperativen Wundinfektionsraten retrospektiv gegenübergestellt6. Bereits 2007, konnte in einer Literaturanalyse der letzten Jahrzehnte kein wissenschaftlich gesicherter Hinweis auf den Beitrag von TAV-System zur postoperativen Wundinfektionsprophylaxe gefunden werden7,8.
1 Lidwell OM, Elson RA, Lowbury EJL et al. Ultraclean air and antibiotics for prevention of postoperative in- fection. Acta Scand Orthop 1987; 58: 4-13 2 Arbeitskreis Krankenhaus- und Praxishygiene der Arbeitsgemeinschaft der Wissen-schaftlichen Medizini- schen Fachgesellschaften (AWMF): Anforderungen an Raumluft-technische Anlagen (RLTA) in medizini- schen Einrichtungen. Hyg Med 2013; 38: 84-86 3 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO): Emp- fehlung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen. Bundes-gesundheitsbl 2018; 61: 448–473 4 Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO): Kommentar der KRINKO zur DIN 1946-4 (2008). Epidemiologisches Bulletin Nr. 4 vom 1. Februar 2010; S. 35 5 WHO: Global Guidelines for the prevention of surgical site infection – Chapter 4.23 Lam-inar airflow venti- lation systems in the context of operating room ventilation. Genf 2016 6 Breier AC, Brandt C, Sohr D, Geffers C, Gastmeier P. Laminar airflow ceiling size: no im-pact on infection rates following hip and knee prosthesis. Infect Control Hosp Epidemiol. 2011; 32: 1097-1102. 7 Kappstein I. Die Luft als Erregerreservoir für postoperative Wundinfektionen – Teil 1. Krankenhaushygiene up2date 2007; 2: 53-67 24
[Seite 32]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Aus den klinischen Studien lässt sich keine wissenschaftliche Evidenz ableiten, wonach die Luft als Erregerreservoir für postoperative Wundinfektionen eine relevante Rolle spielen würde. Dies gilt ausdrücklich auch für die orthopädisch-unfallchirurgische Implanta-tionschirurgie. RLT-Anlagen haben allein die Aufgabe. Operationssäle mit frischer, sauberer Luft zu versorgen. Es gibt keine Daten aus klinischen oder mikrobiologischen Studien, mit denen die Bedeutung der Luft als relevantes Erregerreservoir für endemische postoperative Wundinfektionen ohne Implantation großer Fremdkörper (wie also z.B. Gelenke) belegt werden könnte9.
Ein OP-Team benötigt schadfreie Atemluft mit gesundheitlich zuträglicher Raumtempera- tur. Eine RLT-Anlage dient der Aufrechterhaltung des erforderlichen thermischen Raum- klimas, der weitgehenden Herabsetzung des Gehaltes an Mikroorganismen und Staub, Narkosegasen, Geruchsstoffen u.a. in der Raumluft sowie der Abfuhr der Wärmelasten. Auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Minimierung der Raumluftbelastung durch Nar- kosegase (TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizini- schen Versorgung") wird hingewiesen. Anforderungen an die Raumluft OP-Räume • Raumklasse I: 3-stufige Filterung mit Filterklassen ISO EPM1 (≥50%) (F7), und ISO EPM1 (≥80%) (F9), und endständigen H13-Filter. • Raumklasse Ia: OP-Räume mit zielgerichtetem Luftführungssystem zur Erzielung ei- nes Schutzbereiches (Im Universitätsklinikum Heidelberg nur noch in begründeten Ausnahmefällen s.o.)
• Raumklasse Ib: OP-Räume mit Mischströmung z.B. Drallauslässe
• Zuluftvolumenstrom:
• min. 1.200 m³/h Außenluft
• Umluftbeimischung möglich (nur für den gleichen OP-Raum) Der Zuluftvolumenstrom muss größer als der Abluftvolumenstrom sein (Druckgradient von Richtung des hygienisch höherwertigen Raums zu hygienisch niederwertigem Raum).
• Zulufttemperatur einstellbar entsprechend medizinischem Nutzen, in der Regel 19°C bis 26°C, ggf. ganzjährig verfügbare Raumheizung über Heizflächen mit Einzelraumregelung erfor- derlich
• Zwischendecke im Unterdruck gegenüber dem OP-Raum
8 Kappstein I. Die Luft als Erregerreservoir für postoperative Wundinfektionen – Teil 2. Krankenhaushygiene up2date 2007; 2: 161-188 9 Tunevall TG. Postoperative wound infections and surgical face masks: a controlled study. World J Surg 1991; 15:383–387; discussion 387–388 25
[Seite 33]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• Abluftdurchlässe mit Flusenabscheidern OP-Nebenräume (z.B. Einleitungsflächen, Waschzonen, Flure) • Raumklasse II: 2-stufige Filterung (ISO EPM1 (≥50%) (F7) und ISO EPM1 (≥80%) (F9)) • Zuluftversorgung der an den OP-Raum angrenzenden Räume durch Überströmung aus dem OP-Raum und gegebenenfalls auch aus den Sterilgutlager-Räumen möglich.
• Außenluftanteil: 40 m³/h je Person Instrumententischvorbereitung • Raumklasse I: 3-stufige Filterung mit Filterklassen ISO EPM1 (≥50%) (F7), und ISO EPM1 (≥80%) (F9), und einem endständigen H13-Filter • ggf. mit einem zielgerichteten Luftführungssystem, durch welches eine Sedimentati- on von Partikeln wie Hautpartikel auf dem OP-Besteck vermieden wird (z. B. Umluft- wandauslass mit horizontaler Strömung, mobiler TAV etc.) Unreine Arbeitsräume/Entsorgungsräume • Raumklasse II: 2-stufige Filterung (ISO EPM1 (≥50%) (F7) und ISO EPM1 (≥80%) (F9)) • Unterdruck gegenüber den Fluren
• ggf. Raumluftwechsel entsprechend den Wärme-, Feuchte- und Geruchslasten • Außenluftanteil: ≥ 40 m³/h je Person Werden Räume nicht genutzt (keine Personen im Raum) kann die Anlage grundsätzlich nach 30 Minuten abgeschaltet werden. Vor OP-Raumnutzung ist die RLT-Anlage mit ei- nem Vorlauf von mindestens 30 Minuten einzuschalten, dies betrifft auch die dem OP- Raum zugeordneten Nebenräume (z.B. Einleitungsflächen, Instrumentenvorbereitungs- räume/Rüstzonen, Waschzonen). Die Anlagensteuerung (MSR) ist entsprechend auszu- legen. Anstelle von Volumenströmen zur Kühlung und Heizung kann eine Bauteiltemperierung (Decke, ggf. Wand) eingesetzt werden. Aus krankenhaushygienischer Sicht bestehen keine Bedenken, wenn eine Taupunktunterschreitung sicher verhindert wird. Für spezielle Operationen, die unter erhöhten Raumtemperaturen durchgeführt werden (z. B. Operationen an Säuglingen und Brandverletzten), sind auf OP-Raum-Temperatur beheizte Vorräume erforderlich, die als Temperaturschleuse wirken. Siehe auch Kapitel 22.4 Raumlufttechnische Anlagen Seite 122ff.
2.23 Heiz- und Kühlflächen
Die Oberflächen müssen technisch glatt, geschlossen sowie reinigungsfähig und desin- fektionsmittelbeständig gegenüber Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Ro- bert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten sein. Im OP-Raum können auch Wandheizflächen eingesetzt werden. Fußbodenheizungen sind nur bedingt geeignet, weil sie die Luftströmung im Raum beeinträchtigen können. Dezentrale Luft-
26
[Seite 34]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
kühler, Raumklimageräte, konvektiv arbeitende Kühlsysteme wie Kühlschächte und Kühlkonvektoren sowie offene Kühldecken und abgehängte Kühlsegel sind für OP-Räume sowie Räumen mit erhöhten hygienischen Anforderungen (z.B. Instrumentenvorberei- tungsräume, Sterilgutlager) nicht zulässig.
2.24 Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
Waschtische dürfen keinen Überlauf enthalten und der Wasserstrahl aus der Armatur darf nicht direkt in das Ablaufventil gerichtet sein. Das Becken muss ausreichend tief sein, um Wasserspritzer in die Umgebung zu vermeiden. Als Armatur ist eine Wandarma- tur mit Armhebel vorzusehen. Am Wasserauslass sind wegen der erhöhten Verkeimungs- gefahr der Siebstrahlregler/Perlatoren nur einfache Strahlregler mit Lamellen aus PVC- Stegen geeignet. Wasseranschlüsse und –abläufe (einschließlich Bodeneinläufe) innerhalb des OP- Raums, das heißt der Einbau von Handwaschbecken, Wasseranschlüssen sowie Fußbo- denabläufen ist nicht gestattet. Bei beispielsweise transurethral durchgeführten urologi- schen Eingriffen sind Spülungen unerlässlich, und dementsprechend müssen große Mengen an Spülflüssigkeit angemessen abgeführt werden. Aus diesem Grunde können urologische OP-Räume sowie Räume für transurethrale Resektionen (TUR), die in der Re- gel ausschließlich für urologische Eingriffe genutzt werden, mit einem speziellen Fußbo- denablauf ausgestattet werden. Sofern Bodeneinläufe innerhalb eines Operationsraumes vorhanden sein müssen, sind Techniken zu wählen, die eine Kontamination der Umgebung verhindern. Der Bodeneinlauf muss folgende Anforderungen erfüllen: • Die für die hydraulische Trennung des Spülwassers vom Trinkwassernetz notwendige Trennstation ist dezentral in einem Technikraum angeordnet. • Trennung vom Schmutzwassernetz durch gleichbleibenden Wasserstand im Geruch- verschluss. Ein Austreten von Pathogenen aus dem Abwassernetz wird so verhindert. • Es wird empfohlen den Ablauf vor und nach jeder Benutzung über manuelle Betäti- gung vom OP aus zu spülen. Entsprechende Vorrichtungen sind vorzusehen. • Automatische Spülung 1x täglich zur Wassererneuerung im Ablauf. Dadurch wird si- chergestellt, dass auch bei Nichtbenutzung das Wasser im Ablauf erneuert wird.
27
[Seite 35]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
3.Normalpflegestation
Stationen sollten möglichst keine Durchgangsbereiche sein Um der herausragenden Bedeutung der Händehygiene gerecht zu werden, müssen aus- reichend viele Händedesinfektionsmittelspender eingeplant werden, die an geeigneter Stelle so zu installieren sind, dass sie weder für den Patienten noch das Personal zum Hindernis werden. Im Zimmer müssen sie auf jeden Fall im Zugangsbereich sowie zusätz- lich bettennah (Arbeitsplatz) installiert sein. Leicht zugängliche Händedesinfektionsmittelspender tragen generell zur Verbesserung der Händehygiene des Personals bei, und ihre Bereitstellung in der Nähe der Patienten- betten ist eine wichtige Einzelmaßnahme innerhalb der vielfältigen Strategie zur Infekti- onsreduktion. Verfügt das Patientenzimmer über eine Sanitäreinheit mit Waschbecken und Hygie- neausstattung, sind innerhalb des Zimmers keine zusätzlichen Waschbecken erforder- lich.
3.1 Patientenzimmer
3.1.1 Raumgrößen Als Orientierung können folgende Größen dienen:
| Einbettzimmer | 13-21 m² 2. Bett aufstellbar |
|---|---|
| Zweibettzimmer | 21 m² |
| Zweibettzimmer – behindertengerecht (ge- eignet für Rollstuhlbehinderte nach DIN 18030) | 28 m² |
Auf Normalpflegestationen ist aus Sicht der Krankenhaushygiene die Unterbringung der Patienten in Ein- und Zweibettzimmern mit einem zugehörigen Sanitärraum (Nassbe- reich) günstig. 10–25 % der Betten einer Station sollten in Einbettzimmern (die auch eine Isolierung des Patienten ermöglichen) eingeplant werden. Das ist besonders wichtig bei mobilen Patienten, weil im Fall einer erforderlichen Isolie- rung das Zimmer als Isoliereinheit ohne Bettensperrung genutzt werden kann. Als Alter- native kann das Zweibettzimmer so groß ausgelegt werden, dass ggf. ein aus einer Isolie- reinheit herausgenommenes Bett zusätzlich aufgestellt werden kann. Der Mindestabstand zwischen den Betten richtet sich nach dem Patientenklientel. Pfle- gebedürftige oder verwirrte Patienten benötigen mehr Platz. Der Abstand zwischen den Betten muss so bemessen sein, dass ein schneller und unbehinderter Zugang zum lie- genden Patienten einschließlich am Kopfende jederzeit glaubhaft machbar ist. In Zweibettzimmern wird ein Bettenabstand von ca. 1,20–1,50 m empfohlen, um ein be- rührungs- und kontaminationsfreies Arbeiten zu ermöglichen. Der Abstand zur Wand soll- te üblicherweise 1 m betragen. Auch wenn die Vorteile standardisierter Empfehlungen auf der Hand liegen, muss den- noch bei jeder Planung der Bedarf der jeweiligen Einrichtung genau betrachtet werden. In
28
[Seite 36]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Abhängigkeit spezieller medizinisch-pflegerischer Anforderungen werden individuelle Modifikationen erforderlich.
3.2 Nasszelle
Wegen des Risikos des Schimmelbefalls und erschwerter Reinigung sind anstelle von Fliesen wasserdichte Fußboden- und Wandbeläge zu bevorzugen. Werden Fliesen ver- wendet, ist auf sorgfältige schimmelpilzabweisende Versiegelung der Fliesenfugen zu achten, da diese scholl nach wenigen Jahren unansehnlich und porös werden können. Nasszellen müssen ausreichend be- und entlüftet werden, damit sie nicht zum Reservoir für Schimmelpilze und andere Erreger werden.
3.2.1 Raumgröße Als Orientierung können folgende Größen dienenFehler! Textmarke nicht definiert.:
| Standard | 3 m² unterfahrbarer Waschplatz, überfahrbares WC und ni- veaugleiche Dusche |
|---|---|
| Standard, erweitert | 6 m² 2 unterfahrbare Waschplätze, überfahrbares WC und niveaugleiche Dusche; duschwagengeeignet. |
| behindertengerecht einseitig | 5 m² behindertengerechte Sanitärzelle nach DIN 18024-2 (künftig DIN 18030); mit einseitig rollstuhlbefahrbarem WC, Waschplatz und Dusche |
| behindertengerecht, zweiseitig | 6 m² behindertengerechte Sanitärzelle nach DIN 18024-2 (künftig DIN 18030); mit zweiseitig rollstuhlbefahrbarem WC, Waschplatz und Dusche |
3.2.2 Waschtisch Für jedes Patientenzimmer muss eine für die Beschäftigten leicht erreichbare Waschge- legenheit möglichst in der Nasszelle verfügbar sein, die analog wie der hygienische Handwaschplatz ausgestattet sein muss, damit sie im Bedarfsfall vom Personal genutzt werden kann. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff.
3.2.3 Toilette Bei Neu- und Umbauten sind spülrandfreie Toilettenschüsseln zu empfehlen. Alle Toilet- tenschüsseln müssen über einen Toilettendeckel verfügen. Toiletten müssen über glatte Oberflächen verfügen und keine Fissuren aufweisen sowie aus Materialien aus bestehen, die leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und - verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygie- ne (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit angegebenen Konzentrationen und Einwirk-
29
[Seite 37]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
zeiten (insbesondere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbindungen) desinfiziert wer- den können und gegen diese dauerhaft beständig sind. Toilettenbecken müssen wand- und nicht bodenständig angebracht sein, da das den Reinigungsaufwand reduziert; es ist auf Versiegelung aller Fugen zu achten. Intimwasserspülung (Hygieneduschen) über Schlauchverbindungen mit direktem An- schluss an einen Wasserhahn sind nach DIN EN 1717 nicht gestattet. Sie müssen zum Schutz der Trinkwasserinstallation dem technischen Regelwerk DIN EN 1717 entsprechen und keine retrograde Verkeimung der Trinkwasserinstallation bedingen.
3.2.4 Duschen Oberflächen von Duschen (inkl. Gummilippen o.ä.) aber auch deren Abfluss müssen leicht zu reinigen und beständig gegenüber Reinigungsmitteln sein. Sie müssen mit Des- infektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit angegebenen Kon- zentrationen und Einwirkzeiten (insbesondere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbin- dungen) desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein. Der Abfluss muss versetzt zum Positionsbereich des Duschenden angeordnet werden; Einläufe in der Wand sind zu bevorzugen, ist dies bei Umbauten im Bestand aus bau- technischen Gründen nicht möglich sind wandnahe Bodeneinläufe zu bevorzugen. Es müssen Bodeneinläufe gewählt werden, die die Aerosolentstehung aus dem Ablauf beim Duschen minimieren. Um eine fugenarme Duschfläche zu erreichen wird der Einsatz von bodenebenen Duschwannen empfohlen. Bei bodengleichen Duschen muss das Boden- gefälle zum Fußbodenabfluss von der Tür bis zum Abfluss vorhanden sein, um stehendes Wasser zu verhindern. Abwasser darf nicht sichtbar in den Duschabläufen stehen, da die Abwasserleitung Zimmer untereinander ohne Barriere verbindet. . Die Abdeckungen der Duschabläufe müssen zur Reinigung einfach und ohne weitere Hilfsmittel entfernbar sein. Duschvorhänge sind nicht einzusetzen. Sofern nicht komplett auf einen Spritzschutz ver- zichtet werden kann, sind Duschkabinentüren oder fest verbaute Elemente vorzusehen. Die Duschköpfe und -schläuche müssen leicht (de-)montierbar sein, um sie in festzule- genden Intervallen überprüfen, reinigen, entkalken und bei Bedarf auswechseln zu kön- nen. Eine selbstständige Entleerung des Systems nach Benutzungsende ist sicherzustel- len.
3.2.5 Einrichtung Spender für Einmalhandtücher müssen eine einfache Entnahme ermöglichen, ohne dass die nachfolgenden Handtücher und die Entnahmeöffnung kontaminiert werden. Für gebrauchte Handtücher ist ein Sammelbehälter (Papierkorb bzw. Plastiksack) vorzu- sehen.
30
[Seite 38]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Konventionelle Heißlufttrockner sind für Gesundheitseinrichtungen ungeeignet, weil die Trocknungswirkung im Vergleich zum Handtuch geringer ist. Haken für patientenbezogene Handtücher und Waschlappen müssen so angebracht wer- den, dass eine Kreuzkontamination zwischen den Badtextilien unterschiedlicher Patien- ten vermieden wird. Die Haken müssen auch durch Patienten mit Sehschwäche deutlich unterscheidbar sein. Der Abstand zwischen den Haken für Badtextilien unterschiedlicher Patienten muss mindestens 0,2 m betragen, der Hakenabstand zwischen den Badetexti- lien des gleichen Patienten kann 0,1 m betragen. Toilettenbürstenhalter sind wandständig mit dauerelastischer Dichtmasse zu montieren, um die Reinigung des Fußbodens zu erleichtern. Das Behältnis zur Aufbewahrung der Toilettenbürste muss leicht zu reinigen sein.
Um eine Desinfektion der Toilettenbrille zu ermöglichen müssen alle Toiletten mit einem in Sitzhöhe angebrachten Desinfektionsmittelspender ausgestattet sein. Reservehalter für Toilettenpapier müssen so konstruiert sein, dass das Toilettenpapier vor Kontamination geschützt ist und sollten nicht in Bodennähe angebracht werden. Jede Toilette muss mit einem Spender für Entsorgungstüten für Hygieneartikel und einem fußbedienbaren Abfalleimer für die Entsorgung ausgestattet sein. 31
[Seite 39]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Spiegel sind ohne Zwischenraum an der Wand zu befestigen, durch umlaufende Versie- gelung abzudichten oder in der Neigung verstellbar anzubringen (z. B. für Rollstuhl- Patienten in Rehabilitationseinrichtungen), sodass eine Reinigung hinter dem Spiegel möglich ist. Alle Einrichtungsgegenstände müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten (insbeson- dere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbindungen) desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein.
3.3 Pflegestützpunkt
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Pflegestützpunkt 1,5 m² je Bettenplatz (mind. 16 m²)
Der Pflegestützpunkt sollte ablauforientiert möglichst offen als Umlauf (Drehscheibe der Station) innerhalb der definierten Organisationseinheit gestaltet sein. Eine Abtrennung durch Türen oder Glasscheiben-Elemente muss möglich sein. Für sicherheitsrelevante Daten oder Medikamente sind ein abschließbarer BackOffice-Bereich und ein reiner Pfle- gearbeitsraum für Medikamentenaufbereitung und -lagerung in direktem Bezug sinnvoll. Die notwendige Bewegungsfläche insbesondere vor und um den Pflegestützpunkt sollte je nach Pflegekonzept und Entwurfslösung als Kommunikationsfläche ausgebaut sein. Aufgabe dieser Zone ist es, notwendige – aber für den Patienten störende Kommunikati- on – aus den Behandlungsräumen fernzuhalten. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
3.4 Pflegearbeitsraum rein
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Pflegearbeitsraum rein 20 m² mit Pflegestützpunkt kombinierbar
Ausreichend Arbeitsfläche zur Vorbereitung von beispielsweise Injektionen, Infusionen und Therapie-Sets sowie zur Lagerung von Einmalartikeln und Medikamenten (u.a. Medi- kamenten-Kühlschrank, Betäubungsmittelsafe) ist vorzusehen. Die Lagerflächen/-räume für Verbrauchsmaterial, Medikamente, Blut und Blutprodukte sowie Pflegematerialien sollten in unmittelbarer Nähe der Patientenzimmer und des Stützpunktes angeordnet sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Der Handwaschplatz muss von den reinen Arbeitsflächen, z.B. zur Vorbereitung von Injektionen und Infusionen, wegen möglicher Aerosol- und Tropfenbildung räumlich entfernt sein bzw. durch einen Spritz- schutz abgetrennt sein.
32
[Seite 40]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Der Handwaschplatz muss abhängig von den räumlichen Bedingungen mit wandmontier- ten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmal- handtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Zu den Anforderungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräpa- rate siehe Seite 100 bzw. 101. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeitseinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
3.5 Pflegearbeitsraum unrein
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Pflegearbeitsraum unrein min. 5 m² ggf. 2 Räume je Pflegeeinheit
Um Wege mit Behältnissen mit Patientenausscheidung möglichst kurz zu halten müssen die unreinen Pflegearbeitsräume in unmittelbarer Nähe der Patientenzimmer angeordnet werden. Der Raum ist auszustatten mit
• Fäkalausguss,
• Steckbeckenreinigungsgerät, zu den Anforderungen an Steckbeckenreinigungsgerä- te siehe Seite 103)
• Abstellflächen zur Entsorgung für benutzte Steckbecken und Urinflaschen
• Abstellflächen und Aufnahmesysteme für gereinigte Steckbecken und Urinflaschen
• Abfallsammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103)
• Haken für die Schutzkleidung,
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Verbrauchsmaterial und Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz.
33
[Seite 41]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Sofern eine räumliche Trennung nicht ermöglicht werden kann, sind Ausgussbecken räumlich zu separieren bzw. durch Spritzschutz von reinen Bereichen abzutrennen. Es muss auf eine ausreichende Anzahl von Steckbeckenreinigungsgeräten an strategisch sinnvollen Bereichen der Station geachtet werden. Es müssen ausreichend Abstellmöglichkeiten für benutzte Steckbecken und Urinflaschen vorhanden sein. Eine Trennung zwischen benutzten und gereinigten Behältnissen muss möglich sein. Wegen der notwendigen Unterteilung der anfallenden Entsorgungsgüter (z.B. Textilien, Glas, Plastik, Papier o.ä.) muss ein entsprechender Platz für verschiedene Behältnisse gegeben sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Das Handwaschbecken muss von den unreinen Arbeitsflächen räumlich entfernt sein bzw. durch einen Spritzschutz abgetrennt sein. Der Handwaschplatz muss mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforde- rungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 100 bzw. 101. Um eine einfache Bedienung auch mit belegten Händen zu ermöglichen sind handberüh- rungsfrei bedienbare Raumtüren sinnvoll. Um die Geruchsentwicklung zu begrenzen ist eine effektive Be- und Entlüftung des Raums sinnvoll. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeitseinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen.
3.6 Geräteraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Geräteraum min. 12 m² bzw. 0,5 m² je Bett
Zur Lagerung von beispielsweise Infusionsständer, Extensionsgeschirr, Verbandswagen, Fahrhilfen, Nachtstühle. Die Raumgröße muss auf die Anzahl der zu lagernden Geräte abgestimmt sein. Ein dauerhaftes Abstellen von Geräten im Stationsflur ist kranken- haushygienisch ungünstig und auch brandschutztechnisch untersagt.
34
[Seite 42]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
3.7 Putzraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Putzraum min. 8 m²
Der Putzraum muss ausreichend Platz für die erforderlichen Desinfektions- und Reini- gungsgeräte und -mittel sowie genügend Abstellfläche für den Putzwagen vorhalten. Der Raum ist auszustatten mit
• Ausgussbecken (Tiefspülausguss) zur Entsorgung der gebrauchten Reinigungsflotte,
• Möglichkeit zur Befüllung der frischen Reinigungsflotte
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Reinigungsutensilien, Verbrauchsmaterial, Reini- gungsmittel, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung
• Abfall- und Schmutzwäschesammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103)
• Haken für die Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz,
• Lagerfläche für den bestückten Reinigungswagen Funktionsgerechte Räume sind wichtig, um Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorzu- halten und Utensilien und Maschinen in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Pro Gebäude sollte ein größerer Zentralraum zur Aufnahme der Reinigungswagen, der verwendeten Maschinen und zur Lagerung von Verbrauchsmaterial vorhanden sein. Je nach Bereichsgröße muss mindestens auf jeder Etage ein ausreichend groß bemesse- ner abschließbarer Putzraum vorhanden sein. Für einzelne Funktionsbereiche (z.B. OP- Bereich, Intensivstationen) muss ein eigener Putzraum vorgesehen werden. Die Räume müssen über eine eigene Trinkwasserversorgung und einen Ausguss verfügen und an eine Raumlufttechnische-Anlage (mindestens Abluft) angeschlossen sein, damit die dort anfallende Feuchtigkeit effektiv abgeführt wird. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen sicher gelagert und dosiert werden können. Es müssen entsprechend dem Bedarf Möglichkeiten zur Trocknung sowie zur Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsutensilien vorhanden sein. Nach der Aufbereitung müssen die Reinigungs- und Desinfektionsutensilien kontamina- tionsgeschützt (Trennung in unreinen und reinen Bereich) aufzubewahren sein. Die Möglichkeiten zur Händereinigung und -desinfektion müssen vorhanden sein.
35
[Seite 43]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze siehe Seite 97. Der Handwaschplatz muss mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforde- rungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 100 bzw. 101. Es muss Platz für den Aushang wichtiger Dokumente wie Reinigungsplan, Hautschutz- plan und Betriebsanweisungen vorhanden sein. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeitseinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Die Größe, Ausstattung und Position des Raums muss zusätzlich mit der KlinikService GmbH abgestimmt werden.
3.8 Entsorgungsraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Entsorgungsraum min. 10-15 m²
Zur Zwischenlagerung Abfällen und Schmutzwäsche bis zur endgültigen Entsorgung. Der Bedarf für einen Wasseranschluss, Ausguss und hygienischen Handwaschplatz ist abzu- klären. Entsorgungsräume können mit Versandstationen der automatischen Warentrans- portanlage (AWT) kombiniert werden. Die Raumgröße muss auf die Menge der zu entsor- genden Abfälle und Schmutzwäsche abgestimmt sein. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Zu den Anforderungen an hygienische Händewasch- plätze siehe Seite 97ff.
3.9 Lager
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Lager min. 21 m² bzw. 0,6 m² je Bett
36
[Seite 44]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Zur Lagerung von Verbands- und Hilfsmitteln sowie Wäsche; Stellfläche für Wäschecon- tainer und Verbandswagen. Die Raumgröße muss auf die Menge der zu lagernden Pro- dukte abgestimmt sein. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
3.10 Bettenabstellplatz
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Bettenabstellplatz 3 m² je Bett
Bei dezentraler Bettenaufbereitung ist ein Flächenmehrbedarf für die Lagerung aufberei- teter Betten und aufzubereitender Betten zu berücksichtigen. Die Lagerung muss so mög- lich sein, dass es nicht zur Überkreuzung zwischen aufbereiteten Betten und aufzuberei- tenden Betten kommt (siehe auch Bettenaufbereitung Seite 92ff). Die Raumgröße muss auf die Anzahl der abzustellenden Betten abgestimmt sein. Ein dauerhaftes Abstellen von Betten im Stationsflur ist krankenhaushygienisch ungünstig und auch brandschutz- technisch untersagt. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104 und 107).
3.11 Aufenthaltsraum
3.11.1 Aufenthaltsraum für Personal Raumgröße und -ausstattung müssen auf die Anzahl der Personen abgestimmt sein. Vor- richtungen zur Zubereitung von Getränken und zum Kühlen von Speisen sollten vorgese- hen werden. Ein Handwaschplatz mit Standardausstattung muss getrennt von einem Spülbecken vorhanden sein. Zu den Anforderungen an einen hygienischen Handwasch- platz siehe Seite 97ff. Zum Reinigen von Personalgeschirr gespült können Haushaltsgeschirrspülmaschinen eingesetzt werden. Wenn für das Spülen von Geschirr eine Geschirrspülmaschine vorgesehen ist, muss kein vom Handwaschplatz getrenntes Spülbecken vorgesehen werden. Vor dem Aufenthaltsraum muss eine Möglichkeit zum Aufhängen von Berufsmänteln be- stehen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
37
[Seite 45]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
3.11.2 Aufenthaltsraum für Patienten und Besucher Der Aufenthaltsraum kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Pflegeeinheit ange- ordnet sein (ggf. für mehrere Einheiten). Die Raumgröße ist entsprechend der zu erwar- tenden Nutzung zu bemessen. Zur Reinigung von Patientengeschirr ist eine gewerbliche Geschirrspülmaschine erforder- lich, die mindestens 85°C erreicht (z.B. Miele PG 8059 U oder PG 8057 TD U). Alle Spül- programme die unter der geforderten Temperatur liegen sind für die Nutzung zu sperren. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
3.12 Oberflächen
Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt von der Beschaffenheit der Ober- flächen ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt müssen hinsicht- lich der Anforderungen an eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft werden. Schadhafte, korrodierende Oberflächen entsprechen nicht diesen Anforderungen. Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung müssen glatt, leicht zu reinigen, fu- gendicht und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektions- mittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauer- haft beständig sein. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Als Oberflächen eignen sich neben Metallausführungen auch glatte, geschlossenporige Oberflächen, wie zum Beispiel mineralisch-organischen Verbundwerkstoffe (Acrylstein), Schichtstoffplatten oder High Pressure Laminate (HPL). Medizinisch-technische Geräte und Einrichtungsgegenstände müssen glatte Oberflächen haben und insbesondere an den Kontaktstellen zur Bedienung leicht zu reinigen und desinfizieren sein
3.12.1 Fußboden Unabhängig vom gewählten Material muss der Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt und mit dem Wandbelag bündig verbunden werden. So werden run- de Boden-Wand-Abschlüsse geschaffen, die ohne Fugen und Ritzen die Reinigung verein- fachen und die Wand beim Bodenwischen vor Verschmutzung schützen. Der Einbau zu- sätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Durchführung von Installationen sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig mög- lichst dicht auszubilden. Wegen der schwierigen Reinigung und Desinfektion textiler Fußbodenbeläge und Holz- parkett dürfen diese Materialien überall dort nicht verlegt werden, wo eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion aus infektionsprophylaktischen Gründen notwendig ist.
38
[Seite 46]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Geeignet können Materialien wie z. B. Kunstkautschuk, Linoleum oder PVC sein. Bei Auswahl der Fußbodenmaterialien muss sich der Architekt/Bauherr/Betreiber vorab die Bestätigungen über die Verwendbarkeit und Beständigkeit gegenüber den Desinfek- tionsmitteln und -verfahren die in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Ange- wandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegeben sind schriftlich bestä- tigen lassen und die Unterlagen zur Prüfung der Sektion Krankenhaus- und Umwelthygi- ene, dem KSG Patientennahen Service und der KTG Abteilung 3.2.4 Bautechnik vorzule- gen. Alle Verbindungen von Wand-, Boden- und Deckenelementen sind zur Vermeidung der Schmutzansammlung glatt, dicht schließen und einfach reinigbar auszuführen. Generell sollen Durchdringungen der Böden vermieden werden, da sie ProblemsteIlen für die Reinigung darstellen. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt wer- den und dabei einen Abstand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Sofern Durchdringun- gen durch Böden oder Wände unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln. Alle Oberflächen einschließlich Verkleidungen, Dehnungsfugen usw. müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar und desinfektionsmittelbeständig sein.
3.12.2 Wände Wandflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Ein- wirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Die Wandflächen müssen stoßfest sein. Wände können mit (feuchtreinigbaren) Tapeten (z. B. Gitterfasertapeten) belegt oder glatt verputzt sein und mit einem gut zu reinigenden und desinfizierbaren Anstrich (z. B. auf Latexbasis) versehen werden. Zum Schutz des Wandbelags bei der Reinigung sowie um Fugenbildung zu vermeiden, muss der Fußbodenbelag gerundet emporgeführt werden und mit dem Wandbelag bün- dig abschließen. Der Einbau zusätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Umlaufende Rammschutzleisten an den Wänden der Verkehrswege und Gänge schützen vor Schäden. Alle Leitungen sind unter Putz zu legen oder als begründete Ausnahme in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenflächen auch nass desinfiziert werden können. Kanäle, Schächte und Leitungen sind zur Verhütung der Kondenswasserbildung gut zu isolieren und an ihren Öffnungen vor Schädlingsbefall abzudichten. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt werden und dabei einen Ab- stand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Das Gleiche gilt für Heizkörper, die an der Wand hängen und nicht am Boden stehen sollen. Sofern Durchdringungen unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln.
39
[Seite 47]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
3.12.3D ecken Decken im Bereich der Patientenversorgung müssen glatt, fugenarm, dicht, leicht zu rei- nigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmit- telliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes an- gegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. In Räumen, die für die Patientenversorgung vorgesehen sind, müssen deckenbündige Leuchten eingebaut werden.
3.12.4F enster Fensterbekleidungen aus Textilien sind nur zulässig, wenn die Materialien im Desinfekti- onswaschverfahren aufbereitet werden können. Fensterjalousien sollten vor dem Fenster außen installiert sein, da dies den Reinigungsaufwand reduziert. Raumseitig angebrach- te Jalousien müssen eine glatte Oberfläche aufweisen und müssen zur Reduktion der Staubablagerung vertikal angebracht sein. Sie müssen wie Gardinen ohne großen Auf- wand abzunehmen, zu reinigen und zu desinfizieren sein.
3.12.5T üren Die Türoberflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektions- mitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für An- gewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Krankenhaushygienisch günstig sind Türen, die möglichst ohne aufwändigen Handkon- takt bedienbar sind. Automatiktüren sind vorzusehen, wenn sie aus logistischen und infektionsprophylakti- schen Gründen erforderlich sind. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Beschläge ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen.
3.13 Einrichtung
Die Oberflächen der Kanten von Tischen, Arbeitsflächen, Regalen etc. müssen allseits mit einem fugendichten Umleimer (Plattenschmalseitenbeschichtung) ausgestattet sein. Die Oberflächen müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfek- tionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch- Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen die- se dauerhaft beständig sein. Stühle und Liegen und andere gepolsterte Einrichtungsgegenstände müssen einer routi- nemäßigen Reinigung zugänglich sein und gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln und - verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygie- ne (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzei-
40
[Seite 48]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
ten desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein. Textile Bezü- ge, die nicht feucht gereinigt werden können, eignen sich ebenso wenig wie Oberflächen aus offenporigem Holz. In medizinischen Einrichtungen sind unbehandelte Holzoberflä- chen generell ungeeignet. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein, um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen.
41
[Seite 49]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
4.Zusätzliche Anforderungen zur Versorgung von Pa-
tienten mit übertragbaren Krankheiten
4.1 Isolierzimmer
Das Isolierzimmer ist ein zur Einzelunterbringung nutzbares Zimmer mit eigener Nasszel- le und einem ausreichend groß dimensionierten Eingangsbereich, in dem Schutzklei- dung so abgelegt und vor Verlassen des Zimmers entsorgt werden kann, dass es nicht zur Kontamination kommt. Es ist ein wichtiges Prinzip der Prävention der Erkrankungsübertragung Distanz zwischen infektiösen und empfänglichen Personen zu schaffen. Eine Einzelunterbringung ist erforderlich, wenn die Übertragung des Erregers auf dem Luftweg (aerogen) oder über respiratorische Sekrete (Tröpfcheninfektionen) erfolgen kann. Die Empfehlung zur Einzelunterbringung kann auch begründet sein in der Besonderheit einzelner Erkrankungen oder einzelner Erkrankungsphasen (profuse Durchfälle), bei schwer kontrollierbarem Übertragungsweg (z. B. wenn Patienten nicht in der Lage sind, Maßnahmen der Basishygiene einzuhalten). Eine gemeinsame Isolierung mehrerer Pati- enten (Kohortenisolierung) kann durchgeführt werden, wenn bei mehreren Patienten die gleichen Erreger nachgewiesen wurden und wenn nicht andere Gründe (z. B. Immunsup- pression, Möglichkeit der Superinfektion oder Kolonisierung durch ein anderes Isolat oder einen anderen Stamm der gleichen oder einer verwandten Erregerspezies mit ande- ren Resistenz- oder Pathogenitätseigenschaften) dagegen sprechen. Damit Patienten mit kontagiösen Erkrankungen ggf. in einem Einzelzimmer isoliert wer- den können, müssen als Einzelzimmer nutzbare Räumlichkeiten in angemessener Zahl verfügbar sein. Aus der Perspektive der Infektionsprävention richtet sich der Bedarf an Einzelzimmern der jeweiligen Station nach dem Anteil der Patienten von denen ein er- höhtes Übertragungsrisiko ausgeht
• mit kontagiösen Erkrankungen, die eine Einzelzimmerisolierung erfordern
• die mit bestimmten multiresistenten Krankheitserregern besiedelt sind und daher in einem Einzelzimmer isoliert werden müssen
• die protektiv (zu ihrem eigenen Schutz) isoliert werden müssen. Bei Neuplanungen oder Sanierungen sollte auf Normalpflegestationen ein Anteil von als Einzelzimmer nutzbare Zimmer von 10–20 % nicht unterschritten werden. Der genau erforderliche Anteil an Einzelzimmern in Krankhäusern muss von der ärztli- chen Leitung und der Krankenhausadministration in Zusammenarbeit mit dem zuständi- gen Krankenhaushygieniker abteilungsbezogen festgelegt und damit an den tatsächli- chen Bedarf angepasst werden. Die ZLT muss in der Lage sein jedes über eine RLT-Anlage belüftete Patientenzimmer auf Unterdruckbelüftung schalten zu können.
42
[Seite 50]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Um den erforderlichen raumlufttechnischen Zustand jederzeit zuverlässig aufrechterhal- ten zu können muss sichergestellt werden, dass jederzeit die erforderlichen Druckver- hältnisse eingehalten werden. Dies kann durch eine Havarieschaltung oder durch eine redundante raumlufttechnische Anlage realisiert werden.
4.2 Isolierzimmer mit Vorraum
Ein Vorraum dient als Trennungszone zwischen dem kontaminierten Patientenzimmer und dem nicht kontaminierten Außenbereich. Um diese Funktion zu erfüllen, muss er groß genug sein, um ihn in eine reine und eine unreine Seite trennen zu können. Es ist nicht sinnvoll, Vorräume als schmalen Flurbereich zwischen Patientenzimmer und Nass- zelle bzw. Patientenzimmer und Entsorgungsraum anzulegen. Die Nasszelle muss direkt vom Patientenzimmer aus zugänglich sein. Eine mögliche An- ordnung der Räume für künftige Bauvorhaben ist in Abbildung 5 schematisch dargestellt.
Durch wechselseitiges Schließen der Türen des Vorraumes ist eine ausreichende Abgren- zung des Patientenzimmers vom Flur zu gewährleisten. Ist aus baulichen Gründen eine Raumlufttechnische-Anlage notwendig, z. B. aufgrund der erforderlichen Be- bzw. Entlüf- tung innenliegender Räume, so ist es muss die Möglichkeit bestehen durch entspre- chende Regelung einen Unterdruck im Vorraum herzustellen. Handelt es sich um eine Infektion, deren Erreger über die Luft übertragen werden (aero- gener Übertragungsweg), so ist darauf zu achten, dass keine Luft auf den Flur entweicht. Bei Vorhandensein einer Raumlufttechnischen-Anlage muss es möglich sein diese in Unterdruck zu betreiben, wodurch der Vorraum die Funktion einer „Schleuse“ bekommt. Die Abluft derart belüfteter Patientenzimmer darf nicht als Umluft ins System gelangen.
43
[Seite 51]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Um den erforderlichen raumlufttechnischen Zustand jederzeit zuverlässig aufrechterhal- ten zu können muss sichergestellt werden, dass jederzeit die erforderlichen Druckver- hältnisse eingehalten werden. Dies kann durch eine Havarieschaltung oder durch eine redundante raumlufttechnische Anlage realisiert werden. Isolierzimmer mit Vorraum können bei folgenden Erkrankungen notwendig werden: • Besiedelung und Infektion mit Coronaviren (SARS-CoV; MERS-CoV, SARS-CoV-2 ) • Masern-Infektion • MDR/XDR-Tuberkulose • Varizellen-Infektion
5.Intensivpflegestation (ITS)
Die räumliche Lage einer regulären Intensivpflegestation sollte sich in erster Linie an funktionellen Aspekten orientieren, denn die rein räumliche Nähe einer Intensivstation zu einem anderen Bereich stellt weder in die eine noch in die andere Richtung ein Infek- tionsrisiko dar, sofern die Basismaßnahmen der Hygiene eingehalten werden. Entschei- dend ist, dass Transportwege für instabile Patienten zu den wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Einheiten möglichst kurz gehalten werden. Operative Intensivstati- onen sollten in räumlicher Nähe zum OP-Bereich angesiedelt sein; ein möglichst unprob- lematischer Zugang zur diagnostischen und interventionellen Radiologie ist für alle In- tensivstationen wertvoll. Die Behandlungs- und Überwachungszone sollte bei größeren Stationen in Segmente (Organisationseinheiten) unterteilt werden. Zu einer Organisationseinheit gehören dabei eine kleine Laborfläche, ein Medikamentenlager und ein Lager für medizinische Produk- te. Diese werden aus einem im Randbereich der Station befindlichen Zwischenlager auf- gefüllt, dort können auch selten benutzte Katheter etc. verbleiben. Ein solcher Ansatz führt zu kurzen Wegen und unterstützt schnelle Entscheidungen und deren Umsetzung. Es wird empfohlen pro Intensivstation mindestens zwei Zimmer dementsprechend aus- zustatten (siehe auch Seite 42ff).
5.1 Patientenzimmer
5.1.1 Raumgröße Als Orientierung können folgende Größen dienen:
| Einbettzimmer | 25 m² Flächenansatz je nach medizinischem Ansatz (ohne Vorraum bzw. Schleuse) ggf. Flächenansatz für ein Zustellbett |
|---|---|
| Zweibettzimmer | 35 - 40 m² |
| Vorraum Isolierzimmer/Kittelschleuse | 6 – 8 m² bei Nutzung für 2 Zimmer: 10 – 12 m²; ggf. erhöhter Flächenansatz bei Ausbildung einer aktiven Luftschleuse |
44
[Seite 52]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Mindestgröße für das Bettenzimmer ergibt sich aus den Abständen für die notwendi- gen Funktionsabläufe (das 2. Bett muss am 1. Bett vorbei), den Abständen aus den Hygi- eneanforderungen und dem Platzbedarf von Geräten). Die Patientenbetten benötigen einen von allen Seiten zugänglichen Behandlungsbereich. Von besonderer Bedeutung ist für den Behandelnden der Zugang zum Kopf des Patienten von hinten am Ende des Bettes. Patientenzimmer müssen so groß sein, dass für den Pa- tienten selbst, die betreuenden Mitarbeiter, aber auch Angehörige genügend Raum für ein hygienisches Verhalten und Arbeiten gegeben ist. Die dafür nötige Fläche richtet sich nach dem Mobilitätsgrad der Patienten, den eingesetzten Geräten und der Integration der Angehörigen in das Behandlungsgeschehen. Bei Zweibettzimmern ist bei der Raum- konfiguration und -größe besonders auf die Gewährleistung hygienisch einwandfreier Abläufe zu achten. Hierbei sind die Einhaltung der Hygieneschutzzone und der Bewe- gungs- und Therapieflächen um das Bett zu sichern. Der Abstand zwischen Bett und Wand und zwischen den Betten muss ausreichend sein, um sich in steriler Schutzklei- dung leicht und berührungsfrei bewegen zu können und sterile Utensilien für erforderli- che Eingriffe zugänglich zu machen. Orientierend können folgende Bewegungsflächen angenommen werden:
• vom Kopfende des Bettes zur Wand/Staufläche: 0,4-0,8 m
• vom Fußende des Bettes zur Wand/Staufläche: 1,5 – 2,2 m (Mehrbettzimmer) 1,5 m (Einzelzimmer)
• von der Längsseite des Bettes zur Wand/Staufläche: 1,0 – 1,6 m
• zwischen zwei Betten: 2,2 m Diese Abstände sind ursächlich nicht hygienisch begründet, sondern ergeben sich aus dem Umfang der medizintechnischen Ausstattung. Entsprechend des apparativen Auf- wandes kann zusätzlicher Raumbedarf erforderlich sein.
45
[Seite 53]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Eine Positionierungsanalyse kann mit Einzeichnung aller auch supportiv erforderlichen Einrichtung und Bewegungsradien bei der Ermittlung der idealen Raumgröße gemeinsam mit den Nutzern behilflich sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle möglicher- weise benötigten medizintechnischen Geräte (z.B. Bronchoskopieturm, Dialyse, Ultra- schallgerät, ECMO) zeitgleich und immer im Raum vorhanden bzw. untergebracht sind. In den Pflegezimmern sollte mit Ausnahme der Medienversorgungseinheit ausschließlich bewegliches Mobiliar vorgesehen werden. Schrank- und Regalsysteme zur Aufnahme von Medikamenten sind außerhalb zentral einzurichten. Je nach Hygiene- und Pflegekonzept ist eine Stellfläche für Abwurfbehälter sowie ausrei- chend Stauraum für Pflegeutensilien, Desinfektionsmittelspender, Einmalhandschuhhal- terungen und Lagerungsmaterial vorzuhalten (alternativ: im Vorraum). Bei der zugrunde zu legenden Größe der Krankenbetten ist folgendes zu beachten: • Die Breite der Betten kann sich punktuell durch zusätzlich am Bett befestigte Geräte z.B. zur Thorax-Drainage erhöhen. • Zunehmend kommen in der Intensivtherapie Spezialbetten mit größeren Abmessun- gen, z.B. das Luftkissenbett, zur Anwendung.
• Zur Mobilisation des Patienten muss ein Rollstuhl im Umfeld des Krankenbettes ein- gesetzt werden.
46
[Seite 54]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
5.2 Besucherzugang
Der Zugang zur Intensivstation muss für Besucher geregelt und gesichert sein (z.B. Ge- gensprechanlage). Eigene Zugangsschleusen sind für die Intensivstationen nicht erfor- derlich. Ein Wartezimmer für Besucher außerhalb der Intensivstation und „kundenorientierte“ Ausstattung (z.B. Kaffee/Tee/Wasser-Automat/Wertfächer für Mäntel und Taschen) sowie Besuchertoiletten sollten in unmittelbarer Nähe zum Besucherzugang vorhanden sein.
5.3 Personalumkleide
Eine eigene Personalumkleide und -schleuse ist für die Intensivstationen nicht notwen- dig. Personal der Intensivstation kann sich auch in einer zentralen Personalumkleide von persönlicher Kleidung in Berufskleidung umkleiden. Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Personalumkleideraum von 0,9 bis 1,2 m² pro Spind
Der Flächenansatz ist abhängig von der personellen Ausstattung Laut Arbeitsstättenverordnung sind geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Die Vorhaltung einer Personalumkleide ergibt sich aus der auf Intensivstation notwendigen Bereichs- kleidung. Die Größe der Personalumkleide hängt von der Anzahl an Personal ab. Eine eigene bereichsbezogene Umkleide die direkt an die Intensivstation angeschlossen ist, ist nicht zwingend erforderlich. Die Umkleide kann in die Zentralumkleide integriert wer- den. Den Umkleideräumen sollte eine Toilette zugeordnet sein. Leicht erreichbare Duschen sind wenn sie genutzt werden erforderlich. Die Garderobenschränke müssen so gestaltet sein, dass eine Trennung von benutzter Berufskleidung und persönlicher Kleidung möglich ist. Es sind Schränke für die geschütz- te Lagerung frischer Bereichskleidung vorzusehen. Der Abwurf für Schmutzwäsche muss ohne Handberührung bedienbar sein. Die Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müssen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Rei- nigung zu erleichtern. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüs- sige Kanten oder Absätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Eine ausreichende Anzahl an hygienischen Händewaschplätzen ist vorzusehen. Zu den Anforderungen an hygienische Händewaschplätze siehe Seite 97ff.
47
[Seite 55]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Zu Personalumkleideräumen siehe auch Seite 86ff. Die Bekleidungsordnung des Universitätsklinikums Heidelberg in der jeweils gültigen Fassung muss berücksichtig werden.
5.4 Pflegestützpunkt
Als Orientierung können folgende Größen dienen: PflegestützpunktFehler! Textmarke nicht definiert. 1,5 m² je Bettenplatz (mind. 16 m²)
Der Pflegestützpunkt sollte ablauforientiert möglichst offen als Umlauf (Drehscheibe der Station) innerhalb der definierten Organisationseinheit gestaltet sein. Ferner soll er als Anlaufpunkt für Personal, Patienten und Angehörige funktional gestaltet und ohne den Ablauf einschränkende Türen oder Glasscheiben-Elemente ausgeführt werden. Für si- cherheitsrelevante Daten oder Medikamente sind ein abschließbarer BackOffice-Bereich und ein reiner Pflegearbeitsraum für Medikamentenaufbereitung und -lagerung in direk- tem Bezug sinnvoll. Auf die Möglichkeit des freien Blicks für das Personal auf alle Patientenzimmer ist zu achten. Der Hauptpflegestützpunkt sollte den Eingangsbereich einsehen können. Die notwendige Bewegungsfläche insbesondere vor und um den Pflegestützpunkt sollte je nach Pflegekonzept und Entwurfslösung als Kommunikationsfläche ausgebaut sein. Auf- gabe dieser Zone ist es, notwendige – aber für den Patienten störende Kommunikation – aus den Behandlungsräumen fernzuhalten. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
5.5 Pflegearbeitsraum rein
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Pflegearbeitsraum reinFehler! Textmarke nicht definiert. 0,8-1,2 m² je Bettenplatz Flächenansatz in Abhän- gigkeit von Betriebsorganisationskonzept, personeller Ausstat- tung und Logistikkonzept, (Befüll-Rhythmen)
Die Anordnung sollte in unmittelbarer Nähe zum Pflegestützpunkt sein, er kann auch mit diesem kombiniert werden. Es ist ausreichend Raum zur Vorbereitung von Injektionen, Infusionen und Therapie-Sets und ggf. zur Lagerung von reinen Gütern, wie z. B. sterilen Einmalprodukten in geschlos- senen Schränken vorzuhalten. Eine reine Arbeitsfläche in Durchgangsbereichen ist zu vermeiden. Je nach Profil der Station und den Belieferungszyklen sollten diese zentralen Flächen mindestens 50 m² betragen.
48
[Seite 56]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze sowie an Spender für Hände- desinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 97ff. Zu den Anforderungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräpa- rate siehe Seite 100 bzw. 101. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssi- ge Kanten oder Absätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Ungeziefer und mechani- scher und chemischer Beeinflussung bieten. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.6 Pflegearbeitsraum unrein
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Pflegearbeitsraum unreinFehler! Textmarke nicht min. 12 m² ein Pflegearbeitsraum unrein je 6 – 8 Betten definiert. dezentral auf der Station verteilt, pro Pflegearbeitsraum min 10 m²
Die technischen Kapazitäten in einem solchen Entsorgungsbereich sind unbedingt aus- reichend zu dimensionieren, um einen Stau kontagiöser Materialien in Phasen hoher Patientendichte zu vermeiden und damit einen hygienisch einwandfreien, aber auch zeiteffizienten Arbeitsablauf der Pflegemitarbeiter sicherzustellen. Eine ausreichende Be- und Entlüftung des Pflegearbeitsraums unrein ist vorzusehen, der Raum muss Unterdruck gegenüber den Fluren haben. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass die Behandlung spezifischer Krankheitsbil- der unterschiedliche Ansprüche an die Entsorgungslogistik stellt, wie beispielsweise die oft ausgeprägten Diarrhöen bei Patienten mit Graft-versus-Host-Erkrankung in der Häma- tologie oder die Entsorgung von blutgefüllten Thoraxdrainagen im Bereich der Kardiochi- rurgie. Um Wege mit Behältnissen mit Patientenausscheidung möglichst kurz zu halten, sollten die unreinen Pflegearbeitsräume in unmittelbarer Nähe der Patientenzimmer angeordnet werden. Je nach Betriebsgröße der Organisationseinheit sowie der gewählten Pflegetypo- logie muss die Raumgröße entsprechend angepasst werden bzw. sind mehrere Räume vorzuhalten. Der Raum ist auszustatten mit
• Fäkalausguss,
49
[Seite 57]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• Steckbeckenreinigungsgerät, zu den Anforderungen an Steckbeckenreinigungsgerä- te siehe Seite 103)
• Abstellflächen zur Entsorgung für benutzte Steckbecken und Urinflaschen
• Abstellflächen und Aufnahmesysteme für gereinigte Steckbecken und Urinflaschen
• Abfallsammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103),
• Haken für die Schutzkleidung,
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Verbrauchsmaterial und Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz. Sofern eine räumliche Trennung nicht ermöglicht werden kann, sind Ausgussbecken räumlich zu separieren bzw. durch Spritzschutz von reinen Bereichen abzutrennen. Es muss auf eine ausreichende Anzahl von Steckbeckenreinigungsgeräten an strategisch sinnvollen Bereichen der Station geachtet werden. Es müssen ausreichend Abstellmöglichkeiten für benutzte Steckbecken und Urinflaschen vorhanden sein. Eine Trennung zwischen benutzten und gereinigten Behältnissen muss möglich sein. Wegen der notwendigen Unterteilung der anfallenden Entsorgungsgüter (z.B. Textilien, Glas, Plastik, Papier o.ä.) muss ein entsprechender Platz für verschiedene Behältnisse gegeben sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze siehe Seite 97. Zu den Anforderungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräpa- rate siehe Seite 100 bzw. 101. Um eine einfache Bedienung auch mit belegten Händen zu ermöglichen sind handberüh- rungsfrei bedienbare Raumtüren sinnvoll. Um die Geruchsentwicklung zu begrenzen ist eine effektive Be- und Entlüftung des Raums sinnvoll. Wird kein eigener Laborraum vorgesehen kann der Laborplatz mit dem Pflegearbeitsraum unrein kombiniert werden. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.7 Intervention/Behandlung (Reanimationsraum)
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Intervention/Behandlung (Reanimations- 18 – 32 m² je nach medizinischer Anforde- raum) rung
50
[Seite 58]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Je nach medizinischem Betriebskonzept ist ein Interventions-/Behandlungsraum erfor- derlich. Er kann ggf. entfallen, wenn die Station ausschließlich aus Einbettzimmern be- steht. Bei Auftreten von Komplikationen (wie z. B. der Notwendigkeit einer Reanimation) wird diese im Zimmer selbst durchgeführt. Der bauliche Standard des Interventionsraums muss dem eines Raums für Operationen mit geringem SSI-Risiko (Eingriffsraum) entsprechen (siehe Seite 20).
5.8 Laborraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen: LaborraumFehler! Textmarke nicht definiert. 2 - 5 m²
Je nach Größe der Intensiveinheit ist alternativ zu einem Laborraum die Vorhaltung eines Laborplatzes ausreichend. Dieser sollte aus hygienischen Gründen aufgrund möglicher Kontamination mit Blut/Urin etc. (z. B. beim Arbeiten mit dem Blutgasmessgerät) jedoch nicht im reinen Arbeitsraum angesiedelt sein. Eine Verortung in einer gut erreichbaren Nische in der Logistik- bzw. Bewegungszone ist denkbar. Die notwendige Ausstattung z.B. mit Blutgasanalyse-Gerät (BGA) mit entsprechender Zuleitung/Gasflaschen, ggf. Kühlschrank (Blutkonserven), Gefrierschrank (Plasma), ggf. zusätzlich Plasmatherm, Zentrifuge, Arbeits- und Lagerflächen, Spülbecken und somit der erforderliche Flächen- ansatz richtet sich nach dem jeweiligen medizinischen Konzept. Der Laborplatz ist mit einem Händedesinfektionsmittelspender auszustatten. Bei Arbei- ten mit möglicher Kontamination sind Handschuhe zu tragen und nach dem Ablegen der Handschuhe müssen die Hände desinfiziert werden. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.9 Versorgungsraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen: VersorgungsraumFehler! Textmarke nicht definiert. 0,5 m² je Bettenplatz mit AWT-Anlage ent- sprechend größer
Die Größe des Raumes ist unbedingt an das gewählte Zuliefersystem anzupassen (Vor- halte-Rhythmus). Für die Materialversorgung ist ein Raum oder eine Zone vorzuhalten, in der die Güter oh- ne Transportverpackung angeliefert werden. Der Versorgungsraum sollte als Einraum-Schleusen ausgestaltet sein, d.h. er ist in einen reinen und unreinen Bereich zu gliedern. Er muss ausreichend groß für das Einbringen von Material und Geräten, für das Entfernen der Transportverpackungen und deren Zwi- schenlagerung sein.
51
[Seite 59]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
5.10 Lager (Sonstiges)
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Lager (Sonstiges) 0,6 -1,0 m² je Bettenplatz
Als Ergänzung der vorgenannten Lagerkapazitäten ist ein Raum zur Lagervorhaltung für nicht-medizinische Produkte (Wäsche, nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Bettgitter etc.) erforderlich. Die Vorrats- und Lagerräume müssen ausreichend groß, gut belichtet bzw. beleuchtet sein. Die Einrichtung muss eine staubgeschützte Lagerung (Schränke) ermöglichen. Eine räumliche Nähe zum Pflegearbeitsraum hat funktionelle Vorteile. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.11 Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgüter
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgü- 2 - 2,5 m² je Bettenplatz bei einem Befül- terFehler! Textmarke nicht definiert. lungsrhythmus von ca. 2 mal pro Woche
Hier erfolgt die möglichst staubgeschützte sterile Lagerung von Verbrauchsmaterialien (u. a. Katheter, Verbandsmaterial, Einmalprodukte) sowie von medizintechnischem Zu- behör (Infusionsständer, etc.). Eine Verortung in räumliche Nähe zum Pflegearbeitsraum rein hat funktionelle Vorteile. Der Lagerraum für medizinische Produkte kann mit dem Pflegearbeitsrum rein kombiniert werden. Bei der Flächenbemessung ist der Befüll-Rhythmus in Abhängigkeit zum Betriebsorgani- sations-Konzept, der personellen Ausstattung der Station sowie dem übergeordneten Logistikkonzept zu beachten. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.12 Medikamentenlager
Als Orientierung können folgende Größen dienen: MedikamentenlagerFehler! Textmarke nicht definiert. 0,9 – 1,2 m² je Bettenplatz
Ausreichend Arbeitsfläche zur Vorbereitung von beispielsweise Injektionen, Infusionen und Therapie-Sets sowie zur Lagerung von Einmalartikeln und Medikamenten (u.a. Medi- kamenten-Kühlschrank, Betäubungsmittelsafe) ist vorzusehen. Das Medikamentenlager kann in den Pflegestützpunkt oder den Pflegearbeitsraum rein integriert sein.
52
[Seite 60]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.13 Gerätelager
Als Orientierung können folgende Größen dienen: GerätelagerFehler! Textmarke nicht definiert. 2 - 3 m² je Bettenplatz Flächenansatz in Abhängigkeit der Geräteausstattung der Einheit
Gerätelager für die Lagerung, Aufrüstung und Funktionsprüfung medizintechnischer Ge- räte. Der Flächenbedarf des Gerätelagers ist abhängig von der Geräteausstattung der Einheit (z. B. Beatmungsgeräte, Diagnostik-/Therapiewagen, Infusionspumpen, Patien- tenhebevorrichtungen). Eine getrennte Lagerung von Geräten und Verbrauchsmaterialien wird empfohlen. Angesichts des immer häufigeren Einsatzes und der beträchtlichen Grö- ße von diversen medizinischen Geräten (Hämodialysegerät, mobiler C-Bogen, Beat- mungsgerät, Sonografiegerät, EKG, EEG, Toilettenstühle etc.) ist besonders aus hygieni- scher Sicht auf ausreichende Stellfläche zu achten. Dies gilt auch aus funktionaler Sicht, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.14 Aufbereitung Geräte/Gerätereinigung
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Aufbereitung Geräte / Gerätereinigung 0,6 – 1,5 m² je Bettenplatz (mind. 14 m²) Flächenansatz in Abhängigkeit der Geräteausstattung der Ein- heit
Die Geräteaufbereitung darf nicht im Lagerraum durchgeführt werden. Bei einer großen Intensivpflegestation sollte diese in der Kernzone angeordnet sein, bei einer kleineren kann die Aufbereitung auch zentral außerhalb erfolgen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seiten 104ff und 107ff).
5.15 Putzraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen: PutzraumFehler! Textmarke nicht definiert. 9 - 11 m²
Der Putzraum muss ausreichend Platz für die erforderlichen Desinfektions- und Reini- gungsgeräte und -mittel sowie genügend Abstellfläche für den Putzwagen vorhalten. Bei einer Stationsgröße bis ca. 9 Betten kann der Putzraum in den Entsorgungsraum in- tegriert werden. Der Raum ist auszustatten mit 53
[Seite 61]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• Ausgussbecken (Tiefspülausguss) zur Entsorgung der gebrauchten Reinigungsflotte,
• Möglichkeit zur Befüllung der frischen Reinigungsflotte
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Reinigungsutensilien, Verbrauchsmaterial, Reini- gungsmittel, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung
• Abfall- und Schmutzwäschesammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103)
• Haken für die Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz,
• Lagerfläche für den bestückten Reinigungswagen Funktionsgerechte Räume sind wichtig, um Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorzu- halten und Utensilien und Maschinen in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Pro Gebäude sollte ein größerer Zentralraum zur Aufnahme der Reinigungswagen, der verwendeten Maschinen und zur Lagerung von Verbrauchsmaterial vorhanden sein. Die Räume müssen über eine eigene Trinkwasserversorgung und einen Ausguss verfügen und an eine RLT-Anlage angeschlossen sein, damit die dort anfallende Feuchtigkeit effek- tiv abgeführt wird. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen sicher gelagert und dosiert werden können. Es müssen entsprechend dem Bedarf Möglichkeiten zur Trocknung sowie zur Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsutensilien vorhanden sein. Nach der Aufbereitung sind die Reinigungs- und Desinfektionsutensilien geschützt vor Kontamination durch unsaubere Utensilien (Trennung in unreinen und reinen Bereich) aufzubewahren. Die Möglichkeiten zur Händereinigung und -desinfektion müssen vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Der Handwaschplatz muss mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforde- rungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 100 bzw. 101. Es muss Platz für den Aushang wichtiger Dokumente wie Reinigungsplan, Hautschutz- plan und Betriebsanweisungen vorhanden sein. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden.
54
[Seite 62]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Die Größe, Ausstattung und Position des Raums muss zusätzlich mit der KlinikService GmbH abgestimmt werden.
5.16 Entsorgungsraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen: EntsorgungsraumFehler! Textmarke nicht definiert. 0,4 – 1,0 m² je Bettenplatz (mind. 7 m²) mit AWT-Anlage entsprechend größer
Für die Entsorgung unreiner Güter (aufzubereitende Medizinprodukte, Sterilisationsgut, Wäsche und Abfälle) ist eine eigene Wegeführung über einen Entsorgungsraum (unrein) zu schaffen. Dieser muss so dimensioniert sein, dass ausreichend Fläche für die Zwi- schenlagerung der zu entsorgenden unreinen Güter vorhanden ist. Der Entsorgungsraum ist weder für die Lagerung von Pflegeutensilien oder Lagerungsma- terial noch für die Unterbringung von Reinigungswägen und Reinigungsutensilien zu nut- zen, um Querkontaminationen zu vermeiden. Der Entsorgungsraum ist mit einem hygienischen Händewaschplatz auszustatten Zu den Anforderungen an einen hygienischen Händewaschplatz siehe Seite 97ff. Schutzausrüstung für Mitarbeiter muss in Reichweite sein. Der Entsorgungsraum sollte als Einraum-Schleusen ausgestaltet sein, d.h. er ist in einen reinen und unreinen Bereich zu gliedern. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
5.17 Bettenabstellplatz
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Bettenabstellplatz 3 m² je Bett
Bei dezentraler Bettenaufbereitung ist ein Flächenmehrbedarf für die Lagerung aufberei- teter Betten und aufzubereitender Betten zu berücksichtigen. Die Lagerung muss so mög- lich sein, dass es nicht zur Überkreuzung zwischen aufbereiteten Betten und aufzuberei- tenden Betten kommt (siehe auch Bettenaufbereitung Seite 92). Die Raumgröße muss auf die Anzahl der abzustellenden Betten abgestimmt sein. Ein dauerhaftes Abstellen von Betten im Stationsflur ist krankenhaushygienisch ungünstig. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). 55
[Seite 63]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
5.18 Aufenthaltsraum
5.18.1 Aufenthaltsraum für Personal Raumgröße und -ausstattung müssen auf die Anzahl der Personen abgestimmt sein. Vor- richtungen zur Zubereitung von Getränken und zum Kühlen von Speisen sollten vorgese- hen werden. Ein Handwaschplatz mit Standardausstattung muss getrennt von einem Spülbecken vorhanden sein. Zu den Anforderungen an einen hygienischen Handwasch- platz siehe Seite 97ff. Raumgröße und -ausstattung müssen auf die Anzahl der Personen abgestimmt sein. Vor- richtungen zur Zubereitung von Getränken und zum Kühlen von Speisen sollten vorgese- hen werden. Ein Handwaschplatz mit Standardausstattung muss getrennt von einem Spülbecken vorhanden sein. Zu den Anforderungen an einen hygienischen Handwasch- platz siehe Seite 97ff. Wenn für das Spülen von Geschirr eine Geschirrspülmaschine vorgesehen ist, muss kein vom Handwaschplatz getrenntes Spülbecken vorgesehen werden. Zum Reinigen von Personalgeschirr gespült können Haushaltsgeschirrspülmaschinen eingesetzt werden. Vor dem Aufenthaltsraum muss eine Möglichkeit zum Aufhängen von Berufsmänteln be- stehen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
5.18.2 Aufenthaltsraum für Besucher Der Aufenthaltsraum kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Pflegeeinheit ange- ordnet sein (ggf. für mehrere Einheiten). Die Raumgröße ist entsprechend der zu erwar- tenden Nutzung zu bemessen. Zur Reinigung von Geschirr ist eine gewerbliche Geschirrspülmaschine erforderlich, die mindestens 85°C erreicht (z.B. Miele PG 8059 U oder PG 8057 TD U). Alle Spülprogramme die unter der geforderten Temperatur liegen sind für die Nutzung zu sperren. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
5.19 Oberflächen
Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt von der Beschaffenheit der Ober- flächen ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt müssen hinsicht- lich der Anforderungen an eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft werden. Schadhafte, korrodierende Oberflächen entsprechen nicht diesen Anforderungen.
56
[Seite 64]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung müssen glatt, leicht zu reinigen, fu- gendicht und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektions- mittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauer- haft beständig sein. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Als Oberflächen eignen sich neben Metallausführungen auch glatte, geschlossenporige Oberflächen, wie zum Beispiel mineralisch-organischen Verbundwerkstoffe (Acrylstein), Schichtstoffplatten oder High Pressure Laminate (HPL). Medizinisch-technische Geräte und Einrichtungsgegenstände müssen glatte Oberflächen haben und insbesondere an den Kontaktstellen zur Bedienung leicht zu reinigen und desinfizieren sein
5.19.1 Fußboden Unabhängig vom gewählten Material muss der Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt und mit dem Wandbelag bündig verbunden werden. So werden run- de Boden-Wand-Abschlüsse geschaffen, die ohne Fugen und Ritzen die Reinigung verein- fachen und die Wand beim Bodenwischen vor Verschmutzung schützen. Der Einbau zu- sätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Durchführung von Installationen sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig mög- lichst dicht auszubilden. Wegen der schwierigen Reinigung und Desinfektion textiler Fußbodenbeläge und Holz- parkett dürfen diese Materialien überall dort nicht verlegt werden, wo eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion aus infektionsprophylaktischen Gründen notwendig ist. Geeignet können Materialien wie z. B. Kunstkautschuk, Linoleum oder PVC sein. Bei Auswahl der Fußbodenmaterialien muss sich der Architekt/Bauherr/Betreiber vorab die Bestätigungen über die Verwendbarkeit und Beständigkeit gegenüber den Desinfek- tionsmitteln und -verfahren die in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Ange- wandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegeben sind schriftlich bestä- tigen. Alle Verbindungen von Wand-, Boden- und Deckenelementen sind zur Vermeidung der Schmutzansammlung glatt, dicht schließen und einfach reinigbar auszuführen. Generell sollen Durchdringungen der Böden vermieden werden, da sie ProblemsteIlen für die Reinigung darstellen. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt wer- den und dabei einen Abstand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Sofern Durchdringun- gen durch Böden oder Wände unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln. Alle Oberflächen einschließlich Verkleidungen, Dehnungsfugen usw. müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar und desinfektionsmittelbeständig sein.
57
[Seite 65]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
5.19.2W ände Wandflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Ein- wirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Die Wandflächen müssen stoßfest sein. Wände können mit (feuchtreinigbaren) Tapeten (z. B. Gitterfasertapeten) belegt oder glatt verputzt sein und mit einem gut zu reinigenden und desinfizierbaren Anstrich (z. B. auf Latexbasis) versehen werden. Zum Schutz des Wandbelags bei der Reinigung sowie um Fugenbildung zu vermeiden, muss der Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt werden und mit dem Wandbelag bündig abschließen. Der Einbau zusätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Umlaufende Rammschutzleisten an den Wänden der Verkehrswege und Gänge schützen vor Schäden. Alle Leitungen sind unter Putz zu legen oder als begründete Ausnahme in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenflächen auch nass desinfiziert werden können. Kanäle, Schächte und Leitungen sind zur Verhütung der Kondenswasserbildung gut zu isolieren und an ihren Öffnungen vor Schädlingsbefall abzudichten. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt werden und dabei einen Ab- stand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Das Gleiche gilt für Heizkörper, die an der Wand hängen und nicht am Boden stehen sollen. Sofern Durchdringungen unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln.
5.19.3D ecken Decken im Bereich der Patientenversorgung müssen glatt, fugenarm, dicht, leicht zu rei- nigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmit- telliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes an- gegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. In Räumen, die für die Patientenversorgung vorgesehen sind, müssen deckenbündige Leuchten eingebaut werden.
5.19.4F enster Fensterbekleidungen aus Textilien sind nur zulässig, wenn die Materialien im Desinfekti- onswaschverfahren aufbereitet werden können. Fensterjalousien müssen vor dem Fens- ter außen installiert sein, da das den Reinigungsaufwand reduziert. Raumseitig ange- brachte Jalousien müssen eine glatte Oberfläche aufweisen und müssen zur Reduktion der Staubablagerung vertikal angebracht sein. Sie müssen wie Gardinen ohne großen Aufwand abzunehmen, zu reinigen und zu desinfizieren sein.
58
[Seite 66]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
5.19.5T üren Die Türoberflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektions- mitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für An- gewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Krankenhaushygienisch günstig sind Türen, die möglichst ohne aufwändigen Handkon- takt bedienbar sind. Automatiktüren sind vorzusehen, wenn sie aus logistischen und infektionsprophylakti- schen Gründen erforderlich sind. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Beschläge ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Die Tür zum Patientenzimmer sollte als Schiebetür mit einer lichten Breite von mindes- tens 140 cm und einem Durchblickfenster mit innen liegender Jalousie (zwischen den Scheiben) und Bedienung vom Gangbereich ausgestattet sein. Um Stationen oder Stationsbereiche falls erforderlich abtrennen zu können sollten not- wendige Türen (z.B. Brandschutztüren) so positioniert werden, dass funktionell zusam- mengehörende Bereiche nicht getrennt werden.
5.20 Einrichtung
Die Sichttrennung (Zweibettzimmer) zwischen den Patienten sollte durch feststehende faltbare Paravents erfolgen. Diese müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren ge- mäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desin- fizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Alternativ können Vorhangsysteme eingesetzt werden, welche an speziellen Rohr/Schienensystemen geführt werden. Die Vorhänge müssen leicht abnehmbar sein und aus Materialien bestehen, die mit den üblichen desinfizierenden Waschverfahren von Krankenhauswäschereien waschbar sind. Als Oberflächen eignen sich neben Metallausführungen auch glatte, geschlossenporige Oberflächen, wie zum Beispiel mineralisch-organischen Verbundwerkstoffe (Acrylstein), Schichtstoffplatten oder High Pressure Laminate (HPL). Die Oberflächen der Kanten von Tischen, Arbeitsflächen, Regalen etc. müssen allseits mit einem fugendichten Umleimer (Plattenschmalseitenbeschichtung) ausgestattet sein. Die Oberflächen müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfek- tionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch- Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen die- se dauerhaft beständig sein. Stühle und andere gepolsterte Einrichtungsgegenstände müssen einer routinemäßigen Reinigung zugänglich sein und gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) 59
[Seite 67]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desin- fiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein. Textile Bezüge, die nicht feucht gereinigt werden können, eignen sich ebenso wenig wie Oberflächen aus offenporigem Holz. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Beschläge ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen.
5.21 Sonstige Konstruktionsmerkmale
Heizkörper und die dazugehörigen Rohre sind mit genügend Bodenfreiheit (10-15 cm) zu installieren – Bodenständer sind zu vermeiden. Die Krankenhaushygiene rät von der Installation von Waschbecken im Patientenzimmer ab, werden sie dennoch gewünscht sind sie in ausreichendem Abstand (mind. 1 m) zum Patientenbett zu positionieren. Wird ein Waschbecken in einem Patientenzimmer ge- wünscht, sind die grundlegenden Anforderungen an einen hygienischen Händewasch- platz zu berücksichtigen (siehe Seite 97ff).
5.22 Raumlufttechnik
Raumlufttechnisch genügt eine zweistufige RLT-Anlage (saugseitig Filterklasse ISO ePM1 / ≥ 50 (F7), druckseitig Filterklasse ISO ePM1 / ≥ 80 (F9)) den Basisanforderungen für die Klimatisierung und Be- bzw. Entlüftung einer Intensivstation; eine Fensterlüftung ist ebenfalls möglich, sofern Fliegengitter das Eindringen von Insekten verhindern. Für die Behandlung von Patienten mit aerogen übertragbaren hochkontagiösen Erregern (z.B. Tuberkulose, SARS) sind Patientenzimmer mit negativem Luftdruck gegenüber den umgebenden Räumen indiziert, um die Verbreitung dieser aerogen übertragbaren Infek- tion zu vermeiden. Auf Intensivstationen, die nicht über die entsprechende technische Ausstattung verfügen, ist darauf zu achten, dass bei der Behandlung von Patienten mit offener Tuberkulose, die Überdruckbelüftung, die zur aerogenen Verbreitung der Erreger in die Flure führen könnte, gestoppt wird. Die ZLT muss in der Lage sein jedes über eine RLT-Anlage belüftete Patientenzimmer auf Unterdruckbelüftung schalten zu können. Das passende raumlufttechnische Konzept unter Berücksichtigung des zu erwartenden Patientenspektrums und der Raumnutzung festlegen – hierzu bedarf es der Abstimmung mit dem Krankenhaushygieniker und dem Nutzer.
60
[Seite 68]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Auslegung der RLT-Anlagen hängt im Wesentlichen von den inneren Lasten (Wärme, Feuchte, Gerüche, Schadstoffe etc.) sowie der spezifischen Nutzung der Räume ab. Dezentrale Kühlflächen und Luftkühler sind für eine trockene Kühlung auszulegen – für Sekundärluftkühler ist nach DIN 1946-4 saugseitig ein Filter der Filterklasse ISO ePM1 / ≥ 50 (F7) und zuluftseitig ein Filter der Filterklasse ISO ePM1 / ≥ 80 (F9) vorzusehen. Die Zuluftauslässe sollten nicht direkt über den Patientenbetten angeordnet werden. Die Konstruktion und der innere Aufbau der dezentralen Luftkühler und Raumklimageräte sowie das Revisionskonzept müssen eine hygienisch einwandfreie Klimatisierung ge- währleisten – die Geräte sind so zu positionieren, dass Zugerscheinungen vermieden werden – die Konstruktion der Geräte muss darüber hinaus eine einfache Reinigung und Wartung ohne weitere Revisionsöffnungen in den Decken ermöglichen. Als Kühldecken sind in Patientenzimmer glatte und geschlossene Systeme zu verwenden. Siehe auch Kapitel 22.4 Raumlufttechnische Anlagen Seite 122ff.
6.Zusätzliche Anforderungen an Neonatologische In-
tensivpflegestationen
Die baulich-funktionelle Gestaltung einer neonatologischen Intensivpflegestation (NIPS) muss den Besonderheiten dieser Patienten Rechnung tragen und durch eine angemes- sene technisch apparative Ausstattung eine qualitativ hochwertige Versorgung von Neu- geborenen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ermöglichen. Hierzu gehören aus infektionspräventiver Sicht möglichst kurze Wege zwischen OP bzw. Kreiss- aal und NIPS, ausreichende Ressourcen zur Isolierung von Patienten, die mit multiresis- tenten Krankheitserregern besiedelt oder infiziert sind, räumliche Voraussetzungen zur aseptischen Zubereitung von Medikamenten auf der Station und ausreichende Lagerka- pazitäten zur eindeutigen Trennung zwischen „reinen und unreinen“ Pflegehilfsmitteln. Neonatologische Intensivpflegestationen müssen eine funktionsgerechte räumliche Mindestausstattung und Größe haben, sodass zwischen den Inkubatoren und den dazu- gehörigen medizinischen Geräten (Beatmungsgeräte, NO-Applikatoren, Infusionspum- pen, Wärmelampen, Röntgen- und Ultraschallgeräte, Phototherapielampen) ausreichen- de Bewegungsfreiheit besteht. Der Bedarf pro Behandlungsplatz (Inkubator, offene Pfle- geeinheit) ist abhängig von der maximal erforderlichen technisch apparativen Ausstat- tung (z. B. Beatmungsgerät, Monitore) sowie dem für die Pflege erforderlichen Bewe- gungsraum (inklusive Känguru-Pflege). Der Abstand zwischen Inkubatoren/Betten von schwerstkranken Frühgeborenen sollte aus infektionspräventiven Gründen mindestens 2 m betragen. Neugeborene, die aus in- fektionspräventiven Gründen isoliert werden müssen, sollten in einer Spezialeinheit (Iso- lierzimmer) mit Schleuse zum An- und Ablegen der patientenbezogenen Schutzkleidung und zur Entsorgung infektiöser Materialien untergebracht werden können. Die neonato- logische Intensivstation sollte dabei nicht schlechter gestellt sein als allgemeinpädiatri- sche Stationen. Je nach Jahreszeit (virale Atemwegsinfektionen gehäuft in den Winter- monaten) wird ein Anteil an Behandlungsplätzen, an denen eine Isolierpflege durchge- führt werden kann, zwischen 10 % und 30 % als angemessen angesehen.
61
[Seite 69]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Da auch aerogen übertragbare Erkrankungen wie Varizellen und Tuberkulose vorkom- men, müssen Isolierzimmer (zumindest eines von 10 Behandlungszimmern) so ausge- stattet sein, dass eine aerogene Übertragung auf andere Patienten zuverlässig verhindert wird. Zusätzlich zu den eigentlichen Behandlungsräumen sind erfahrungsgemäß folgende Räumlichkeiten erforderlich:
• Raum oder ein eindeutig abgeschirmter Raumanteil zur Reanimation mit entspre- chender Einrichtung; dieser Raum kann ggf. auch als Interventionsraum genutzt wer- den (Sonographie, Röntgen, Anlage von zentralen Venenkathetern),
• ein vom Behandlungsbereich eindeutig abgegrenzter Laborplatz für Blutgasanalyse, FBZ, Elektrolyt-, Hb- und Laktat-Bestimmung, Urinanalyse mit einem Kühl- und Ge- frierschrank für potenziell infektiöse Probematerialien (Blut, Urin, Stuhl, Liquor),
• ggf. Arbeitsraum zur aseptischen Zubereitung von Medikamenten auf Station mit Werkbank entsprechend der LAF DIN 12980 Typ H,
• Medikamentenkühlschrank für zu kühlende Medikamente,
• geeigneter Raum zur hygienisch einwandfreien Zubereitung von Säuglingsnahrung („Milchküche“) mit eigenem Kühlschrank für Formulanahrung und Gefrierschrank für Muttermilch (dieser Raum kann auch außerhalb der NIPS liegen),
• Arbeitsraum zur hygienischen Aufbereitung von Inkubatoren und Beatmungsgeräten,
• Lagerkapazitäten zur systematischen Trennung zwischen unreinen (kontaminierten) und reinen (desinfizierten, für die Patientenversorgung abgenommenen) Gerätschaf- ten, für saubere Inkubatoren, Transportinkubatoren, Beatmungsgeräte und Sterilgut. (Aufbereitete Inkubatoren und Beatmungsgeräte dürfen nicht auf dem Stationsflur zwischengelagert werden),
• zentraler Pflegestützpunkt mit Dokumentationsplätzen, deren Tastaturen oder Touch- screens desinfizierend gereinigt werden können,
• Besprechungszimmer (Behandlungsteam, Elterngespräche),
• Stillzimmer, auch zum Abpumpen der Muttermilch mit desinfizierbaren Handkontakt- flächen und Sitzbezügen,
• Personalaufenthaltsraum,
• ggf. Elternzimmer mit Sanitäreinheit, Garderobe mit Schließfächern für Eltern,
• Entsorgungsraum,
• Arbeitsraum zur technischen Wartung von medizinisch-technischen Geräten (dieser Raum kann ggf. auch außerhalb der NIPS gelegen sein,
• Raum für Putzutensilien,
• getrenntes WC für Personal und Besucher
• alle Räume, in denen Patienten behandelt werden, müssen mit einem Handwasch- platz (mit Spendern für Händedesinfektion und Händewaschlotion sowie Einmal- 62
[Seite 70]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
handtüchern) ausgestattet sein, damit bei grober Verschmutzung diese vor der hygi- enischen Händedesinfektion gewaschen werden können. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff.
6.1 Zusätzliche Anforderungen an die Trinkwasserversorgung
Sehr unreife Frühgeborene <1500g Geburtsgewicht sind hochgradig immundefiziente Pa- tienten. Die mikrobiologische Qualität des Wassers in NIPS muss der Trinkwasserverord- nung sowie den Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwas- serkommission entsprechen. Sofern die Einhaltung der Trinkwasserverordnung sowie den Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission nicht kontinuierlich gewährleistet werden kann, darf zur Pflege von Haut und Schleim- haut während der intensiv-medizinischen Behandlung von Frühgeborenen nur steriles oder sterilfiltriertes Wasser verwendet werden. Hierzu werden, solange kein anderes ge- eignetes Verfahren bereitsteht, endständige Wasserfiltersysteme empfohlen.
63
[Seite 71]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
7.Zusätzliche Anforderungen bei der medizinischen
Versorgung von immunsupprimierten Patienten
Stationen und Spezialambulanzen, in denen Patienten mit Immunschwäche behandelt werden, dürfen keine Durchgangsstati- onen/-bereiche zu anderen Stationen Risikogruppe 1 (mittelschwere Immunsuppression/- oder Ambulanzen sein, sondern müs- defizienz) sen baulich-funktionell von diesen ge- - Granulozytopenie < 0,5 x 109/l (< 500/µl) bis zu 10 Tage (analog Leukopenie < 1 x 109/l; < 1000/µl) trennt liegen.
- Mangel an CD4-positiven T-Helfer Zellen < 250/µl Aufgrund des insgesamt deutlich er- (cave: altersentsprechende Normwerte bei Kin- dern); autologe Stammzelltransplantation bis drei höhten und zunehmenden Bedarfs an Monate nach intensiver Therapiephase. Isolierzimmern auf einer Station, die Patienten, die mehr als 1 Merkmal der unter Risiko- hochgradig immunsupprimierte Patien- gruppe 1 aufgeführten Immunsuppression/-defizienz ten (Risikogruppen 2 und 3) betreut aufweisen, kommen in Risikogruppe 2. sind, min. 50% der Zimmer so auszu- Risikogruppe 2 (schwere Immunsuppression/- statten, dass sie zur Isolierung genutzt defizienz) werden können (als Einzelzimmer
- Granulozytopenie < 0,5 x 109/l (< 500/µl) über nutzbares Zimmer mit eigener Nasszel- mehr als 10 Tage (analog Leukopenie < 1 x 109/l; < le (Dusche und Toilette) und einem 1000/µl); ausreichend groß dimensionierten Zu- - schwere aplastische Anämie oder Makrophagen- Aktivierungssyndrom während einer intensiven gangsbereich, in dem Kittel, Hand- immunsuppressiven Therapie, schuhe und Mund-Nasen-Schutz ange-
- allogene Knochenmark- oder / Stammzelltrans- legt und vor Verlassen des Zimmers plantation bis 6 Monate nach Abschluss der in- entsorgt werden können. tensiven Therapiephase (wichtig: Ausmaß der GVHD und der anhaltenden iatrogenen Immun- Granulozytopenische Patienten der suppression), Risikogruppen 1 und 2 können bei sorg- - akute stationäre Behandlungsphase bei autologer fältiger Beachtung der Basishygie- Stammzelltransplantation oder nach Transplanta- nemaßnahmen maximal in einem tion solider Organe (bis zur Entlassung). Zweibettzimmer mit eigenem Sanitär- Risikogruppe 3 (sehr schwere Immunsuppression/- bereich untergebracht werden. defizienz) Patienten der Risikogruppe 3 müssen in
- Allogene KMT/PBSCT in intensiver Therapiephase (bis zum Engraftment = Regeneration der Gra- einem als Einzelzimmer nutzbaren nulopoese), Zimmer mit eigenem Sanitärbereich
- schwere GVHD Grad III oder IV unter intensiver isoliert werden. Immunsuppression. Die Entscheidung über die Zuordnung zu Gruppe 3 bei In Abteilungen, die auf die Behandlung Patienten nach allogener Stammzelltransplantation von Patienten mit Immunschwäche wird letztlich in Zusammenschau aller Befunde von spezialisiert sind, muss mindestens ein den behandelnden Hämato-Onkologen getroffen. Zimmer verfügbar sein, das durch einen Schleusenbereich (zwei Türen) vom Rest der Station abgegrenzt ist und durch eine ent- sprechende raumlufttechnische Ausstattung (negativer Druck der Schleuse sowohl zum Patientenzimmer als auch zum Flur hin, Ableitung der Luft nach außen oder Filterung) die
64
[Seite 72]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Isolierung von Patienten mit aerogen übertragbaren Infektionskrankheiten (zum Beispiel Varizellen, Masern, Tuberkulose, SARS) zulässt. Sanitärräume mit Waschbecken, Dusche und Toilette müssen in ausreichender Zahl vor- handen sein (in Risikogruppe 2 möglichst ein Sanitärraum für zwei Patienten, in Risiko- gruppe 3 ein Sanitärraum pro Patienten). Sanitärräume müssen ausreichend be- und ent- lüftet und desinfizierend gereinigt werden können, damit sie nicht zum Reservoir für Schimmelpilze werden. In der pädiatrischen Onkologie werden sehr häufig aus medizinischen Gründen Begleit- personen mit aufgenommen, deshalb sind die Krankenzimmer dort so zu dimensionie- ren, dass neben dem Bett des Patienten ein Klappbett aufgestellt werden kann, ohne dass die Pflege des Kindes (vor allem im Nachtdienst) hierdurch unverhältnismäßig er- schwert wird oder zusätzliche Infektionsrisiken entstehen.
7.1 Einrichtung
Alle Oberflächen inklusive des Fußbodens müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Stoffpolstermöbel und Teppichböden sind als Einrichtung ungeeignet. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Die Einrichtung ist auf das Notwendige zu begrenzen. Die Zimmer müssen nicht über eine integrierte Umkleideschleuse für Personal und Besu- cher verfügen, jedoch muss im Eingangsbereich genügend Platz für das An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung bei (umkehr-) isolierten Patienten vorhanden sein. Persönliche Gegenstände des Patienten sollen leicht zu reinigen und ggf. zu desinfizie- ren sein. Grundsätzlich dürfen keine Topfpflanzen, Schnittblumen oder Trockensträuße in den Pa- tientenzimmern und auch nicht in den Funktionsräumen oder auf dem Flur der Station stehen.
7.2 Nasszelle
Jedes Zimmer muss mit einer eigenen Nasszelle mit Waschbecken, Dusche und Toilette ausgestattet sein (in Risikogruppe 2 möglichst ein Sanitärraum für zwei Patienten, in Ri- sikogruppe 3 ein Sanitärraum pro Patienten). Bei Armaturen von Waschbecken muss eine handberührungslose Bedienung möglich sein, sensorgesteuerte Armaturen müssen vermieden werden. Der Wasserstrahl darf nicht in den Ablauf zielen. Es darf kein Überlauf vorhanden sein, der Überlaufkanal muss beidseitig geschlossen sein.
65
[Seite 73]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Im Umgebungsbereich des Waschbeckens ist eine Spritzwasser-geschützte Fläche (oder Ablagemöglichkeit) zum Abstellen vorzuhalten, auf der Patienten transmissionsrelevante Pflegeutensilien (Zahnbürsten, Cremes etc., Verbandmaterial) ablegen können. Nasszellen müssen ausreichend be- und entlüftet werden, damit sie nicht zum Reservoir für Schimmelpilze und andere Erreger werden. Materialien der Abflüsse von Waschbecken, Duschen und Toiletten sind so auszuwählen, dass sie mit für diese Bereiche wirksamen Desinfektionsverfahren (Perverbindungen, Chlorverbindungen) desinfizierend gereinigt werden können. Duschvorhänge sind nicht einzusetzen. Sofern nicht komplett auf einen Spritzschutz ver- zichtet werden kann, sind Duschkabinentüren oder fest verbaute Elemente vorzusehen. Es sind spülrandlose Toiletten zu verwenden. In Bereichen für bestimmungsgemäß sehr schwer immunsupprimierte Patienten sind jeweils zu den Zimmern zugeordnete Fäkalienspülen vorzusehen.
7.3 Raumlufttechnik
Für Patienten mit schwerer und sehr schwerer Immunsuppression (Risikogruppe 2 und 3) wird eine Unterbringung in Räumlichkeiten mit endständigen Schwebstofffiltern (HEPA- Filter, Filterklasse H13) und positivem Druck im Vergleich zu den angrenzenden Räumen gefordert. Bei Neubauten oder grundlegenden Umbaumaßnahmen sollten nicht nur einzelne Kran- kenzimmer, sondern ganze Stationen oder bestimmte Stationsbereiche mit HEPA- gefilterter Luft versorgt werden (Flure mindestens zweistufig mit ISO EPM1 (≥80%)), so dass sich auch hochgradig immunsupprimierte Patienten dort frei bewegen können und somit das Risiko einer sozialen Isolierung der Patienten reduziert wird. Raumluftbefeuchter oder andere technische Geräte, die potenziell kontaminierte Aeroso- le emittieren können, dürfen nicht verwendet werden. Die Bereiche ohne gefilterte Luft müssen mit einem negativen Differenzdruck zu den ge- filterten Bereichen belüftet werden. Klimatisierte Räume dürfen grundsätzlich nicht über Fenster gelüftet werden. Um den erforderlichen raumlufttechnischen Zustand jederzeit zuverlässig aufrechterhal- ten zu können muss sichergestellt werden, dass jederzeit die erforderlichen Druckver- hältnisse eingehalten werden. Dies kann durch eine Havarieschaltung oder durch eine redundante raumlufttechnische Anlage realisiert werden. Siehe auch Kapitel 22.4 Raumlufttechnische Anlagen Seite 122ff.
7.4 Trinkwasserversorgung
Die mikrobiologische Qualität des Wassers in onkologischen Abteilungen, die immun- supprimierte Patienten behandeln, muss der Trinkwasserverordnung sowie den Empfeh- lungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission entspre- chen.
66
[Seite 74]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Schon bei der Installation ist die Möglichkeit des Einbaus endständiger Wasserfilter zu berücksichtigen. Um die Kontamination der äußeren Filteroberfläche durch zu geringem Abstand zwischen dem Becken und dem Filterauslass zu reduzieren muss auf einen aus- reichenden Abstand zwischen der Armatur und dem Becken geachtet werden. Bei Einsatz der derzeit im Universitätsklinikum Heidelberg üblichen endständigen Was- serfiltern des Fabrikats Aquafree Germlyser HQ muss eine Einbauhöhe des Filters von 83 mm beachtet werden, der freie Abstand von mindestens 20 mm zwischen höchstmögli- chem Wasserstand und dem Auslauf des Filters darf nicht unterschritten werden. Bei Einsatz der derzeit im Universitätsklinikum Heidelberg üblichen endständigen Was- serfiltern des Fabrikats Aquafree Germlyser neo A wird der schwenkbare Auslauf der Ar- matur durch den Filter ersetzt, der Abstand zwischen höchstmöglichem Wasserstand und
| Es ist bei der Auswahl der Armatur zu prüfen, | |
|---|---|
| ob sie für den Einsatz des Filters Aquafree Germlyser neo A geeigenet ist. Es dürfen nur | |
| Armaturen ausgewählt werden, bei denen der Filterhersteller schriftlich die Eignung be- | |
| stätigt. |
ist beim Abstand der Armatur zwischen Wand und Ablaufventil zu beachten, der Wasser- strahl darf nicht direkt in den Ablauf gerichtet sein. Siehe auch Kapitel 22.3 Trinkwasserversorgung Seite 112ff.
8.Intermediate Care Station (IMC-Station)
8.1 Patientenzimmer
8.1.1 Raumgröße Als Orientierung können folgende Größen dienen:
| Einbettzimmer | 16-22 m² ohne Schleuse, ohne Patienten- WC |
|---|---|
| Zweibettzimmer | 26-29 m² ohne Schleuse, ohne Patienten- WC |
| Vorraum Isolierzimmer/Kittelschleuse | 6-8 m² bei Nutzung für 2 Zimmer: 10 – 12 m²; ggf. erhöhter Flächenansatz bei Ausbildung einer aktiven Luftschleuse |
67
[Seite 75]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
IMC-Zimmer benötigen eine größere Raumbreite als übliche Pflegezimmer. Die Mindestgröße für das Bettenzimmer ergibt sich aus den Abständen für die notwendi- gen Funktionsabläufe (das 2. Bett muss am 1. Bett vorbei), den Abständen aus den Hygi- eneanforderungen und dem Platzbedarf von Geräten). Die Patientenbetten benötigen einen von allen Seiten zugänglichen Behandlungsbereich. Von besonderer Bedeutung ist für den Behandelnden der Zugang zum Kopf des Patienten von hinten am Ende des Bettes. Patientenzimmer müssen so groß sein, dass für den Pa- tienten selbst, die betreuenden Mitarbeiter, aber auch Angehörige genügend Raum für ein hygienisches Verhalten und Arbeiten gegeben ist. Die dafür nötige Fläche richtet sich nach dem Mobilitätsgrad der Patienten, den eingesetzten Geräte und der Integration der Angehörigen in das Behandlungsgeschehen. Bei Zweibettzimmern ist bei der Raumkon- figuration und -größe besonders auf die Gewährleistung hygienisch einwandfreier Abläu- fe zu achten. Hierbei sind die Einhaltung der Hygieneschutzzone und der Bewegungs- und Therapieflächen um das Bett zu sichern. Der Abstand zwischen Bett und Wand und gegebenenfalls zwischen den Betten muss ausreichend sein, um sich in steriler Schutz- kleidung leicht und berührungsfrei bewegen zu können und sterile Utensilien für erfor- derliche Eingriffe zugänglich zu machen. Orientierend können folgende Bewegungsflä- chen angenommen werden: • vom Fußende des Bettes zur Wand/Staufläche: 1,5 – 2,2 m (Mehrbettzimmer) 1,5 m (Einzelzimmer) • von der Längsseite des Bettes zur Wand/Staufläche: 1,0 – 1,6 m • zwischen zwei Betten: 1,8 - 2,2 m Diese Abstände sind ursächlich nicht hygienisch begründet, sondern ergeben sich aus dem Umfang der medizintechnischen Ausstattung. Entsprechend des apparativen Auf- wandes kann zusätzlicher Raumbedarf erforderlich sein.
68
[Seite 76]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Eine Positionierungsanalyse kann mit Einzeichnung aller auch supportiv erforderlichen Einrichtung und Bewegungsradien bei der Ermittlung der idealen Raumgröße gemeinsam mit den Nutzern behilflich sein.
8.2 Nasszelle
Wegen des Risikos des Schimmelbefalls und erschwerter Reinigung sind anstelle von Fliesen wasserdichte Fußboden- und Wandbeläge zu bevorzugen. Werden Fliesen ver- wendet, ist auf sorgfältige schimmelpilzabweisende Versiegelung der Fliesenfugen zu achten, da diese schon nach wenigen Jahren unansehnlich und porös werden können. Nasszellen müssen ausreichend be- und entlüftet werden, damit sie nicht zum Reservoir für Schimmelpilze und andere Erreger werden.
8.2.1 Raumgröße Als Orientierung können folgende Größen dienen:
| Standard | 3 m² unterfahrbarer Waschplatz, überfahrbares WC und ni- veaugleiche Dusche |
|---|---|
| Standard, erweitert | 6 m² 2 unterfahrbare Waschplätze, überfahrbares WC und niveaugleiche Dusche; duschwagengeeignet. |
| behindertengerecht einseitig | 5 m² behindertengerechte Sanitärzelle nach DIN 18024-2 |
69
[Seite 77]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
| (künftig DIN 18030); mit einseitig rollstuhlbefahrbarem WC, Waschplatz und Dusche | |
|---|---|
| behindertengerecht, zweiseitig | 6 m² behindertengerechte Sanitärzelle nach DIN 18024-2 (künftig DIN 18030); mit zweiseitig rollstuhlbefahrbarem WC, Waschplatz und Dusche |
8.2.2 Waschtisch Für jedes Patientenzimmer muss eine für die Beschäftigten leicht erreichbare Waschge- legenheit möglichst in der Sanitärzelle verfügbar sein, die analog wie der Handwasch- platz ausgestattet sein muss, damit sie im Bedarfsfall vom Personal genutzt werden kann. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe Seite 97ff.
8.2.3 Toilette Bei Neu- und Umbauten sind spülrandfreie Toilettenschüsseln zu empfehlen. Alle Toilet- ten müssen über einen Toilettendeckel verfügen. Toiletten müssen über glatte Oberflächen verfügen und keine Fissuren aufweisen sowie aus Materialien aus bestehen, die leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und - verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygie- ne (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit angegebenen Konzentrationen und Einwirk- zeiten (insbesondere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbindungen) desinfiziert wer- den können und gegen diese dauerhaft beständig sind. Toilettenbecken müssen wand- und nicht bodenständig angebracht sein, da das den Reinigungsaufwand reduziert; hier ist auf Versiegelung aller Fugen zu achten. Intimwasserspülung (Hygieneduschen) über Schlauchverbindungen mit direktem An- schluss an einen Wasserhahn sind nach DIN EN 1717 nicht gestattet. Sie müssen zum Schutz der Trinkwasserinstallation dem technischen Regelwerk DIN EN 1717 entsprechen und mit freiem Auslauf z. B. durch Anschluss an Spülkasten installiert sein und dürfen keine retrograde Verkeimung der Trinkwasserinstallation bedingen.
8.2.4 Duschen Oberflächen von Duschen (inkl. Gummilippen o.ä.) aber auch deren Abfluss müssen leicht zu reinigen und beständig gegenüber Reinigungsmitteln sein. Sie müssen mit Des- infektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit angegebenen Kon- zentrationen und Einwirkzeiten (insbesondere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbin- dungen) desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein. Der Abfluss muss versetzt zum Positionsbereich des Duschenden angeordnet werden; Einläufe in der Wand sind zu bevorzugen, ist dies bei Umbauten im Bestand aus bau- technischen Gründen nicht möglich sind wandnahe Bodeneinläufe zu bevorzugen. Der Es müssen Bodeneinläufe gewählt werden, die die Aerosolentsehung aus dem Ablauf beim Duschen minimieren. 70
[Seite 78]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Bei bodengleichen Duschen muss das Bodengefälle zum Fußbodenabfluss von der Tür
| Um eine fugenar- | |
|---|---|
| me Duschfläche zu erreichen wird der Einsatz von bodenebenen Duschwannen empfoh- | |
| len. |
Zimmer untereinander ohne Barriere verbindet. Die Abdeckungen der Duschabläufe müssen zur Reinigung einfach und ohne weitere Hilfsmittel entfernbar sein. Duschvorhänge sind nicht einzusetzen. Sofern nicht komplett auf einen Spritzschutz ver- zichtet werden kann, sind Duschkabinentüren oder fest verbaute Elemente vorzusehen. Die Duschköpfe müssen leicht (de-)montierbar sein, um sie in festzulegenden Intervallen überprüfen, reinigen, entkalken und bei Bedarf auswechseln zu können eine selbststän- dige Entleerung des Systems nach Benutzungsende ist sicherzustellen.
8.2.5 Einrichtung Spender für Einmalhandtücher müssen eine einfache Entnahme ermöglichen, ohne dass die nachfolgenden Handtücher und die Entnahmeöffnung kontaminiert werden. Für ge- brauchte Handtücher ist ein Sammelbehälter (Papierkorb bzw. Plastiksack) vorzusehen. Konventionelle Heißlufttrockner sind für Gesundheitseinrichtungen ungeeignet, weil die Trocknungswirkung im Vergleich zum Handtuch geringer ist.
Haken für patientenbezogene Handtücher und Waschlappen müssen so angebracht wer- den, dass eine Kreuzkontamination zwischen den Badtextilien unterschiedlicher Patien- ten vermieden wird. Die Haken müssen auch durch Patienten mit Sehschwäche deutlich unterscheidbar sein. Der Abstand zwischen den Haken für Badetextilien unterschiedli- cher Patienten muss mindestens 0,2 m betragen, der Hakenabstand zwischen den Bade- textilien des gleichen Patienten kann 0,1 m betragen. Toilettenbürstenhalter sind wandständig mit dauerelastischer Dichtmasse zu montieren, um die Reinigung des Fußbodens zu erleichtern. Das Behältnis zur Aufbewahrung der Toilettenbürste muss leicht zu reinigen sein. Reser- vehalter für Toilettenpapier müssen so konstruiert sein, dass das Toilettenpapier vor Kontamination geschützt ist und sollten nicht in Bodennähe angebracht werden. 71
[Seite 79]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Jede Toilette muss mit einem Spender für Entsorgungstüten für Hygieneartikel und einem fußbedienbaren Abfalleimer für die Entsorgung ausgestattet sein.
Um eine Desinfektion der Toilettenbrille zu ermöglichen müssen alle Toiletten mit einem in Sitzhöhe angebrachten Desinfektionsmittelspender ausgestattet sein. Spiegel sind ohne Zwischenraum an der Wand zu befestigen, durch umlaufende Versie- gelung abzudichten oder in der Neigung verstellbar anzubringen (z. B. für Rollstuhl- Patienten in Rehabilitationseinrichtungen), sodass eine Reinigung hinter dem Spiegel möglich ist. Alle Einrichtungsgegenstände müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten (insbeson- dere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbindungen) desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein.
8.3 Personalumkleide
Eine eigene nur der IMC-Station zugeordnete Personalumkleide ist nicht erforderlich. Personal der IMC-Station kann zum Wechsel von Privatkleidung auf Arbeitskleidung eine zentrale Umkleideeinrichtung benutzen. Zu den Anforderungen an Personalumkleide- räume siehe Seite 86.
8.4 Pflegearbeitsraum rein
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Pflegearbeitsraum rein 0,9-1,5 m² je Bettenplatz Flächenansatz in Abhän- gigkeit von Betriebsorganisationskonzept, personeller Ausstat- tung und Logistikkonzept, (Befüll-Rhythmen)
Die Anordnung soll in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt sein, er kann auch mit Pflege- stützpunkt kombiniert werden.
72
[Seite 80]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Es ist ausreichend Raum zur Vorbereitung von Injektionen, Infusionen und Therapie-Sets und ggf. zur Lagerung von reinen Gütern, wie z. B. sterilen Einmalprodukten in geschlos- senen Schränken vorzuhalten. Eine reine Arbeitsfläche in Durchgangsbereichen ist zu vermeiden. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze sowie an Spender für Händedesinfektionsmittel und Hand- waschpräparate siehe Seite 97ff, 100 und 101. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.5 Pflegearbeitsraum unrein
Als Orientierung können folgende Größen dienen: Pflegearbeitsraum unrein 8 m² ein Pflegearbeitsraum unrein je 6 – 8 Betten dezentral auf der Station verteilt
Die technischen Kapazitäten in einem solchen Entsorgungsbereich sind unbedingt aus- reichend zu dimensionieren, um einen Stau kontagiöser Materialien in Phasen hoher Patientendichte zu vermeiden und damit einen hygienisch einwandfreien, aber auch zeiteffizienten Arbeitsablauf der Pflegemitarbeiter sicherzustellen. Eine ausreichende Be- und Entlüftung des Pflegearbeitsraums unrein ist elementar. Bei der Planung ist zu be- rücksichtigen, dass die Behandlung spezifischer Krankheitsbilder unterschiedliche An- sprüche an die Entsorgungslogistik stellt, wie beispielsweise die oft ausgeprägten Diar- rhöen bei Patienten mit Graft-versus-Host-Erkrankung in der Hämatologie oder die Ent- sorgung von blutgefüllten Thoraxdrainagen im Bereich der Kardiochirurgie. Um Wege mit Behältnissen mit Patientenausscheidung möglichst kurz zu halten sollten die unreinen Pflegearbeitsräume in unmittelbarer Nähe der Patientenzimmer angeordnet werden. Je nach Betriebsgröße der Organisationseinheit sowie der gewählten Pflegetypo- logie muss die Raumgröße entsprechend angepasst werden bzw. sind mehrere Räume vorzuhalten. Der Raum ist auszustatten mit
• Fäkalausguss,
• Steckbeckenreinigungsgerät, (zu den Anforderungen an Steckbeckenreinigungsgerä- te siehe Seite 103)
• Abstellflächen zur Entsorgung für benutzte Steckbecken und Urinflaschen
• Abstellflächen und Aufnahmesysteme für gereinigte Steckbecken und Urinflaschen
• Abfallsammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103)
• Haken für die Schutzkleidung,
73
[Seite 81]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Verbrauchsmaterial und Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz. Sofern eine räumliche Trennung nicht ermöglicht werden kann, sind Ausgussbecken räumlich zu separieren bzw. durch Spritzschutz von reinen Bereichen abzutrennen. Es muss auf eine ausreichende Anzahl von Steckbeckenreinigungsgeräten an strategisch sinnvollen Bereichen der Station geachtet werden. Es müssen ausreichend Abstellmöglichkeiten für benutzte Steckbecken und Urinflaschen vorhanden sein. Eine Trennung zwischen benutzten und gereinigten Behältnissen muss möglich sein. Wegen der notwendigen Unterteilung der anfallenden Entsorgungsgüter (z.B. Textilien, Glas, Plastik, Papier o.ä.) muss ein entsprechender Platz für verschiedene Behältnisse gegeben sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Das Handwaschbecken muss von den unreinen Arbeitsflächen räumlich entfernt sein bzw. durch einen Spritzschutz abgetrennt sein. Zu den Anforderungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräpa- rate siehe Seite 100 bzw. 101. Um eine einfache Bedienung auch mit belegten Händen zu ermöglichen sind handberüh- rungsfrei bedienbare Raumtüren sinnvoll. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Wird kein eigener Laborraum vorgesehen kann der Laborplatz mit dem Pflegearbeitsraum unrein kombiniert werden (siehe Seite 73). Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.6 Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgüter
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgü- 2,5 m² je Bettenplatz bei einem Befül- ter lungsrhythmus von ca. 2 mal pro Woche
74
[Seite 82]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Hier erfolgt die möglichst staubgeschützte sterile Lagerung von Verbrauchsmaterialien (u. a. Katheter, Verbandsmaterial, Einmalprodukte) sowie von medizintechnischem Zu- behör (Infusionsständer, etc.). Eine Verortung in räumliche Nähe zum Pflegearbeitsraum rein hat funktionelle Vorteile. Bei der Flächenbemessung ist der Befüll-Rhythmus in Ab- hängigkeit zum BO-Konzept, der personellen Ausstattung der Station sowie dem überge- ordneten Logistikkonzept zu beachten. Der Lagerraum für medizinische Produkte kann mit dem Pflegearbeitsraum rein kombi- niert werden. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.7 Lager (Sonstiges)
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Lager (Sonstiges) 0,6 -1,0 m² je Bettenplatz
Als Ergänzung der vorgenannten Lagerkapazitäten ist ein Raum zur Lagervorhaltung für nicht-medizinische Produkte (Wäsche, nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Bettgitter etc.) erforderlich. Die Vorrats- und Lagerräume müssen ausreichend groß, gut belichtet bzw. beleuchtet sein. Die Einrichtung muss eine staubgeschützte Lagerung (Schränke) ermöglichen. Eine räumliche Nähe zum Pflegearbeitsraum rein hat funktionelle Vorteile. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.8 Gerätelager
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Gerätelager 2-2,5 m² je Bettenplatz (mind. 12 m²) Flächen- ansatz in Abhängigkeit der Geräteausstattung der Einheit
Gerätelager für die Lagerung, Aufrüstung und Funktionsprüfung medizintechnischer Ge- räte. Der Flächenbedarf des Gerätelagers ist abhängig von der Geräteausstattung der Einheit (z. B. Beatmungsgeräte, Diagnostik-/Therapiewagen, Infusionspumpen, Patien- tenhebevorrichtungen). Eine getrennte Lagerung von Geräten und Verbrauchsmaterialien wird empfohlen. Angesichts des immer häufigeren Einsatzes und der beträchtlichen Grö- ße von diversen medizinischen Geräten (Hämodialysegerät, mobiler C-Bogen, Beat- mungsgerät, Sonografiegerät, EKG, EEG, Toilettenstühle etc.) ist besonders aus hygieni- scher Sicht auf ausreichende Stellfläche zu achten. Dies gilt auch aus funktionaler Sicht, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). 75
[Seite 83]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
8.9 Aufbereitung Geräte/Gerätereinigung
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Aufbereitung Geräte / Gerätereinigung 0,6 – 1,5 m² je Bettenplatz (mind. 14 m²) Flächenansatz in Abhängigkeit der Geräteausstattung der Ein- heit
Die Geräteaufbereitung darf aus hygienischer Sicht nicht im Lagerraum durchgeführt werden. Bei einer großen IMC-Station sollte diese in der Kernzone angeordnet sein, bei einer kleineren kann die Aufbereitung auch zentral außerhalb erfolgen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.10 Putzraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Putzraum 8 m²
Bei einer Stationsgröße bis ca. 9 Betten kann der Putzraum in den Entsorgungsraum in- tegriert werden. Der Putzraum muss ausreichend Platz für die erforderlichen Desinfektions- und Reini- gungsgeräte und -mittel sowie genügend Abstellfläche für den Putzwagen vorhalten. Der Raum ist auszustatten mit
• Ausgussbecken (Tiefspülausguss) zur Entsorgung der gebrauchten Reinigungsflotte,
• Möglichkeit zur Befüllung der frischen Reinigungsflotte
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Reinigungsutensilien, Verbrauchsmaterial, Reini- gungsmittel, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung
• Abfall- und Schmutzwäschesammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103)
• Haken für die Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz,
• Lagerfläche für den bestückten Reinigungswagen Funktionsgerechte Räume sind wichtig, um Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorzu- halten und Utensilien und Maschinen in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Pro Gebäude sollte ein größerer Zentralraum zur Aufnahme der Reinigungswagen, der verwendeten Maschinen und zur Lagerung von Verbrauchsmaterial vorhanden sein.
76
[Seite 84]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Räume müssen über eine eigene Trinkwasserversorgung und einen Ausguss verfügen und an eine RLT-Anlage angeschlossen sein, damit die dort anfallende Feuchtigkeit effek- tiv abgeführt wird. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen sicher gelagert und dosiert werden können. Es müssen entsprechend dem Bedarf Möglichkeiten zur Trocknung sowie zur Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsutensilien vorhanden sein. Nach der Aufbereitung sind die Reinigungs- und Desinfektionsutensilien geschützt vor Kontamination durch unsaubere Utensilien (Trennung in unreinen und reinen Bereich) aufzubewahren. Die Möglichkeiten zur Händereinigung und -desinfektion müssen vorhanden sein. Zu den Anforderungen an einen hygienischen Händewaschplatz siehe Seite 97ff. Der Handwaschplatz muss mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforde- rungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 100 bzw. 101. Wichtige Dokumente wie Reinigungsplan, Hautschutzplan und Betriebsanweisungen müssen aushängen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Die Größe, Ausstattung und Position des Raums muss zusätzlich mit der KlinikService GmbH abgestimmt werden.
8.11 Entsorgungsraum
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Entsorgungsraum 0,4 – 1,0 m² je Bettenplatz (mind. 7 m²)
mit AWT-Anlage entsprechend größer;
Für die Entsorgung unreiner Güter (aufzubereitende Medizinprodukte, Sterilisationsgut, Wäsche und Abfälle) ist eine eigene Wegeführung über einen Entsorgungsraum (unrein) zu schaffen. Dieser muss so dimensioniert sein, dass ausreichend Fläche für die Zwi- schenlagerung der zu entsorgenden unreinen Güter vorhanden ist. Der Entsorgungsraum ist weder für die Lagerung von Pflegeutensilien oder Lagerungsma- terial noch für die Unterbringung von Reinigungswägen und Reinigungsutensilien zu nut- zen, um Querkontaminationen zu vermeiden. Der Entsorgungsraum ist mit einem hygienischen Händewaschplatz auszustatten Zu den Anforderungen an einen hygienischen Händewaschplatz siehe Seiten 97ff, 100 und 101. Schutzausrüstung für Mitarbeiter muss in Reichweite sein. Der Entsorgungsraum sollte als Einraum-Schleuse ausgestaltet.
77
[Seite 85]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.12 Bettenabstellplatz
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
Bettenabstellplatz 3 m² je Bett
Bei dezentraler Bettenaufbereitung ist ein Flächenmehrbedarf für die Lagerung aufberei- teter Betten und aufzubereitender Betten zu berücksichtigen. Die Lagerung muss so mög- lich sein, dass es nicht zur Überkreuzung zwischen aufbereiteten Betten und aufzuberei- tenden Betten kommt. Die Raumgröße muss auf die Anzahl der abzustellenden Betten abgestimmt sein. Ein dauerhaftes Abstellen von Betten im Stationsflur ist krankenhaus- hygienisch ungünstig. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.13 Aufenthaltsraum
8.13.1 Aufenthaltsraum für Personal Raumgröße und -ausstattung müssen auf die Anzahl der Personen abgestimmt sein. Vor- richtungen zur Zubereitung von Getränken und zum Kühlen von Speisen sollten vorgese- hen werden. Ein Handwaschplatz mit Standardausstattung muss getrennt von einem Spülbecken vorhanden sein. Zu den Anforderungen an einen hygienischen Handwasch- platz siehe Seite 97ff. Wenn für das Spülen von Geschirr eine Geschirrspülmaschine vorgesehen ist, muss kein vom Handwaschplatz getrenntes Spülbecken vorgesehen werden. Wenn für das Spülen von Geschirr eine Geschirrspülmaschine vorgesehen ist, muss kein vom Handwaschplatz getrenntes Spülbecken vorgesehen werden. Zum Reinigen von Personalgeschirr gespült können Haushaltsgeschirrspülmaschinen eingesetzt werden. Vor dem Aufenthaltsraum muss eine Möglichkeit zum Aufhängen von Berufsmänteln be- stehen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.13.2 Aufenthaltsraum für Patienten und Besucher Der Aufenthaltsraum kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Pflegeeinheit ange- ordnet sein (ggf. für mehrere Einheiten). Die Raumgröße ist entsprechend der zu erwar- tenden Nutzung zu bemessen.
78
[Seite 86]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Zur Reinigung von Geschirr ist eine gewerbliche Geschirrspülmaschine erforderlich, die mindestens 85°C erreicht (z.B. Miele PG 8059 U oder PG 8057 TD U). Alle Spülprogramme die unter der geforderten Temperatur liegen sind für die Nutzung zu sperren. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff).
8.14 Oberflächen
Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt von der Beschaffenheit der Ober- flächen ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt müssen hinsicht- lich der Anforderungen an eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft werden. Schadhafte, korrodierende Oberflächen entsprechen nicht diesen Anforderungen. Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung müssen glatt, leicht zu reinigen, fu- gendicht und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektions- mittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauer- haft beständig sein. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Als Oberflächen eignen sich neben Metallausführungen auch glatte, geschlossenporige Oberflächen, wie zum Beispiel mineralisch-organischen Verbundwerkstoffe (Acrylstein), Schichtstoffplatten oder High Pressure Laminate (HPL). Medizinisch-technische Geräte und Einrichtungsgegenstände müssen glatte Oberflächen haben und insbesondere an den Kontaktstellen zur Bedienung leicht zu reinigen und desinfizieren sein
8.14.1 Fußboden Unabhängig vom gewählten Material muss der Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt und mit dem Wandbelag bündig verbunden werden. So werden run- de Boden-Wand-Abschlüsse geschaffen, die ohne Fugen und Ritzen die Reinigung verein- fachen und die Wand beim Bodenwischen vor Verschmutzung schützen. Der Einbau zu- sätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Durchführung von Installationen sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig mög- lichst dicht auszubilden. Wegen der schwierigen Reinigung und Desinfektion textiler Fußbodenbeläge und Holz- parkett dürfen diese Materialien überall dort nicht verlegt werden, wo eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion aus infektionsprophylaktischen Gründen notwendig ist. Geeignet können Materialien wie z. B. Kunstkautschuk, Linoleum oder PVC sein. Bei Auswahl der Fußbodenmaterialien muss sich der Architekt/Bauherr/Betreiber vorab die Bestätigungen über die Verwendbarkeit und Beständigkeit gegenüber den Desinfek- tionsmitteln und -verfahren die in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Ange-
79
[Seite 87]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
wandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegeben sind schriftlich bestä- tigen. Alle Verbindungen von Wand-, Boden- und Deckenelementen sind zur Vermeidung der Schmutzansammlung glatt, dicht schließen und einfach reinigbar auszuführen. Generell sollen Durchdringungen der Böden vermieden werden, da sie ProblemsteIlen für die Reinigung darstellen. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt wer- den und dabei einen Abstand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Sofern Durchdringun- gen durch Böden oder Wände unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln. Alle Oberflächen einschließlich Verkleidungen, Dehnungsfugen usw. müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar und desinfektionsmittelbeständig sein.
8.14.2 Wände Wandflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Ein- wirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Die Wandflächen müssen stoßfest sein. Wände können mit (feuchtreinigbaren) Tapeten (z. B. Gitterfasertapeten) belegt oder glatt verputzt sein und mit einem gut zu reinigenden und desinfizierbaren Anstrich (z. B. auf Latexbasis) versehen werden. Zum Schutz des Wandbelags bei der Reinigung sowie um Fugenbildung zu vermeiden, muss der Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt werden und mit dem Wandbelag bündig abschließen. Der Einbau zusätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Umlaufende Rammschutzleisten an den Wänden der Verkehrswege und Gänge schützen vor Schäden. Alle Leitungen sind unter Putz zu legen oder als begründete Ausnahme in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenflächen auch nass desinfiziert werden können. Kanäle, Schächte und Leitungen sind zur Verhütung der Kondenswasserbildung gut zu isolieren und an ihren Öffnungen vor Schädlingsbefall abzudichten. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt werden und dabei einen Ab- stand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Das Gleiche gilt für Heizkörper, die an der Wand hängen und nicht am Boden stehen sollen. Sofern Durchdringungen unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln.
8.14.3 Decken Decken im Bereich der Patientenversorgung müssen glatt, fugenarm, dicht, leicht zu rei- nigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmit- telliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes an- gegebenen Konzentrationen und Ein-Wirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. 80
[Seite 88]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
In Räumen, die für die Patientenversorgung vorgesehen sind, müssen deckenbündige Leuchten eingebaut werden.
8.14.4 Fenster Fensterbekleidungen aus Textilien sind nur zulässig, wenn die Materialien im Desinfekti- onswaschverfahren aufbereitet werden können. Fensterjalousien müssen vor dem Fens- ter außen installiert sein, da das den Reinigungsaufwand reduziert. Raumseitig ange- brachte Jalousien müssen eine glatte Oberfläche aufweisen und müssen zur Reduktion der Staubablagerung vertikal angebracht sein. Sie müssen wie Gardinen ohne großen Aufwand abzunehmen, zu reinigen und zu desinfizieren sein.
8.14.5T üren Die Türoberflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektions- mitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für An- gewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Krankenhaushygienisch günstig sind Türen, die möglichst ohne aufwändigen Handkon- takt bedienbar sind. Automatiktüren sind vorzusehen, wenn sie aus logistischen und infektionsprophylakti- schen Gründen erforderlich sind. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Beschläge ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Die Tür zum Patientenzimmer sollte als Schiebetür mit einer lichten Breite von mindes- tens 140 cm und einem Durchblickfenster mit innen liegender Jalousie (zwischen den Scheiben) und Bedienung vom Gangbereich ausgestattet sein. Um Stationen oder Stationsbereiche falls erforderlich abtrennen zu können sollten not- wendige Türen (z.B. Brandschutztüren) so positioniert werden, dass funktionell zusam- mengehörende Bereiche nicht getrennt werden.
8.15 Einrichtung
Die Sichttrennung (Zweibettzimmer) zwischen den Patienten sollte durch feststehende faltbare Paravents erfolgen. Diese müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren ge- mäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desin- fizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Alternativ können Vorhangsysteme eingesetzt werden, welche an speziellen Rohr/Schienensystemen geführt werden. Die Vorhänge müssen leicht abnehmbar sein und aus Materialien bestehen, die mit den üblichen desinfizierenden Waschverfahren von Krankenhauswäschereien waschbar sind.
81
[Seite 89]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Als Oberflächen eignen sich neben Metallausführungen auch glatte, geschlossenporige Oberflächen, wie zum Beispiel mineralisch-organischen Verbundwerkstoffe (Acrylstein), Schichtstoffplatten oder High Pressure Laminate (HPL). Die Oberflächen der Kanten von Tischen, Arbeitsflächen, Regalen etc. müssen allseits mit einem fugendichten Umleimer (Plattenschmalseitenbeschichtung) ausgestattet sein. Die Oberflächen müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfek- tionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch- Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen die- se dauerhaft beständig sein. Stühle und andere gepolsterte Einrichtungsgegenstände müssen einer routinemäßigen Reinigung zugänglich sein und gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desin- fiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein. Textile Bezüge, die nicht feucht gereinigt werden können, eignen sich ebenso wenig wie Oberflächen aus offenporigem Holz. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen.
8.16 Raumlufttechnik
Raumlufttechnisch genügt eine zweistufe RLT-Anlage den Basisanforderungen für die Klimatisierung und Be- bzw. Entlüftung einer IMC-Station; eine Fensterlüftung ist eben- falls möglich, sofern Insektenschutzgitter das Eindringen von Insekten zuverlässig ver- hindern. Grundsätzlich sind alle Räume der Raumklasse II zuzuordnen Die Auslegung der RLT- Anlagen hängt im Wesentlichen nicht von krankenhaushygienischen Anforderungen ab, sondern richtet sich nach klimaphysiologischen Anforderungen der betroffenen Perso- nengruppen und ggf. der Notwendigkeit von Schadstoffabfuhr. Zu den Anforderungen an die Raumlufttechnik siehe auch Kapitel 22.4 Raumlufttechnische Anlagen Seite 122ff).
82
[Seite 90]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
9.Dialyse
Es wird hier nur auf die Anforderungen eingegangen, die an die Einrichtung für die Bett- platzdialyse notwendig sind. Die Flächenplanung für einen Dialyseplatz ist so vorzunehmen, dass der Patient von drei Seiten ungehindert erreicht werden kann. Hierzu ist ein Abstand zwischen zwei Behand- lungsliegen/-betten von mindestens 130 cm erforderlich. Für Einheiten mit Kinderdialyse besteht darüber hinaus gehender Flächenbedarf. Die dialysespezifischen Installationen müssen unter besonderer Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen durchgeführt werden. Für nachfolgend aufgeführte Einrich- tungen sind entsprechende Funktionsflächen vorzuhalten: • Raum zur Wasseraufbereitung • Ggf. Raum für zentrale Konzentratversorgung • Raum für Gerätewartung, Damit eine Infektionsgefahr durch die Anlage zur Aufbereitung, Verteilung und Entsor- gung von Reinwasser, Konzentrat oder Dialysierflüssigkeit weitgehend ausgeschlossen werden kann, müssen folgende Kriterien bei der Konstruktion Berücksichtigung finden: • Keine offenen Speicher für Wasser und aufbereitete Dialysierflüssigkeit • Keine offenen Speicher für Konzentrate • Kleine Leitungsquerschnitte in Versorgungsleitungen • Leitungsführung als Ringleitung (Toträume vermeiden) • Desinfizierbarkeit • Rohrtrennung bei der Entsorgung der Dialysierflüssigkeit zur Verhinderung einer ret- rograden Verkeimung. Eine Belastung der Patienten durch mikrobiologisch verunreinigte Dialysierflüssigkeit muss vermieden werden. Aufgrund der sehr großen Menge an Dialysierflüssigkeit, der das Blut des Patienten während einer Dialysebehandlung ausgesetzt wird (ca. 120 L pro 4 h Dialyse) sind hohe Anforderungen an die Aufbereitungs- und Verteilungssysteme zu stellen. Bei Errichtung und Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen ist die Normen- Reihe DIN EN ISO 23500 zu beachten. Das Dialysewasser wird aus Trinkwasser aufberei- tet. Die hierzu verwendeten Mehrkomponentenanlagen müssen eine adäquate Flüssig- keitsqualität für die Dialysebehandlung bereitstellen. Neu errichtete Anlagen müssen validiert betrieben werden, d. h. ihre Leistungsfähigkeit und Sicherheit müssen im Rah- men eines Qualitätsmanagementsystems dauerhaft nachgewiesen werden. Die Validie- rung gemäß Normen-Reihe DIN EN ISO 23500 umfasst den Nachweis, dass eine Wasser- aufbereitungs- und Verteilanlage konstruktiv und im Routinebetrieb die qualitativen Vor- gaben für Dialysewasser einhält. Bei der Konstruktion von Wasseraufbereitungs- und - verteilanlagen ist daher bei der Wahl der Materialien und dem Leitungsdesign darauf zu achten, dass Toträume und Bereiche mit geringen Flussgeschwindigkeiten vermieden werden sowie regelmäßige effektive Desinfektionsmöglichkeiten bestehen. Das Ziel ist dabei die Verhinderung der Ausbildung eines Biofilms. Es ist vorteilhaft, wenn die An- 83
[Seite 91]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
schlüsse und Zuleitungen der Dialysemaschinen in den Desinfektionsprozess der Ver- teilsysteme einbezogen werden können. Salzkonzentrate können entweder in Behältern direkt am Gerät zum Einsatz kommen oder werden in Ringleitungssystemen zu den Maschinen geführt. Bei sauren Dialysekon- zentraten besteht in der Regel kein Risiko einer mikrobiologischen Besiedlung. Somit ist eine Distribution mittels Ringleitungssystemen unproblematisch. Bicarbonatkonzentrate sind stärker besiedlungsgefährdet und müssen daher nicht über Ringleitungen verteilt werden. Eine freie Fallstrecke für gebrauchte Dialysierflüssigkeit zwischen der Dialysemaschine und dem Abwasserleitungssystem soll die retrograde mikrobiologische Kontamination der Ablaufleitung reduzieren. Es muss auch auf den Spritzschutz geachtet und der Si- phon weit genug vom Patienten entfernt angebracht sein. Zur Überwachung von Dialysewasser und Dialysierflüssigkeit sind anerkannte und sensi- tive mikrobiologische Nachweisverfahren anzuwenden, die für den Nachweis von Was- serkeimen und Endotoxin geeignet sind. Entsprechende Nachweisverfahren sind in der Normen-Reihe DIN EN ISO 23500 benannt. Hinsichtlich der mikrobiologischen Überwa- chung sind für die Inbetriebnahme folgende Untersuchungen erforderlich: • Bakteriennachweis, • Nachweis von Pseudomonas aeruginosa, • Nachweis von Endotoxin Die Grenzwerte der mikrobiologischen Qualität sind in Tabelle 1 aufgeführt. Zusätzlich werden Aktionsgrenzen definiert, d. h. Werte, bei deren Überschreiten bereits Maßnah- men ergriffen werden müssen, damit das System künftig den Grenzwert nicht überschrei- tet (z. B. Desinfektionsmaßnahmen).
| Maximal zulässig | Aktionsgrenze | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bakteriennachweis | 100 KBE/ml | 50 KBE/ml | ||||||
| Endotoxinnachweis | 0,25 IE/ml | 0,125 IE/ml |
Tabelle 1: Mikrobiologische Grenzwerte für die Überwachung von Dialysewasser (KBE: ko- loniebildende Einheiten, IE: internationale Einheiten) Hinsichtlich der aus Dialysewasser und Konzentraten erzeugten Dialysierflüssigkeit sind drei Qualitätsstufen definiert: Standard-Dialysierflüssigkeit, ultrareine Dialysierflüssig- keit und online Substitutionsflüssigkeit. Die mikrobiologischen Qualitätsanforderungen an diese Flüssigkeiten sind in Tabelle 2 definiert.
| Standard- | ultrareine Dialysier- | online Substitutions- | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Dialysierflüssigkeit | flüssigkeit | flüssigkeit | |||||||||
| Bakteriennachweis | < 100 KBE/ml | < 0,1 KBE/ml | < 10-6 KBE/ml | ||||||||
| Endotoxinnachweis | < 0,25 IE/ml | < 0,03 IE/ml | < 0,03 IE/ml |
Tabelle 2: Mikrobiologische Grenzwerte für die Überwachung verschiedener Qualitäten von Dialysierflüssigkeiten (KBE: koloniebildende Einheiten, IE: internationale Einheiten)
84
[Seite 92]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Bei der Inbetriebnahme von Wassersystemen nach Neuerrichtung, Umbau oder der Sa- nierung nach einer Kontamination sind umfänglichere Untersuchungen als bei der Routi- neüberwachung erforderlich. Grundsätzlich muss in diesen Fällen auch auf Pseudomo- nas aeruginosa untersucht werden. Bei diesen Untersuchungen darf Pseudomonas aeruginosa in 100 ml Wasser nicht nachweisbar sein.
85
[Seite 93]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
10.Personalumkleideräume
Laut Arbeitsstättenverordnung sind geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Die Größe der Personalumkleide hängt von der Anzahl an Personal ab. Den Umkleideräumen sollte eine Toilette zugeordnet sein. Leicht erreichbare Duschen sind zwar nach Arbeitsstättenrichtlinie erforderlich, sollten zur Vermeidung von Totleitungen (Legionellenprophylaxe) nur eingebaut werden, wenn tatsächlich eine regelmäßige Nutzung erfolgt. Dies ist mit den Nutzern abzustimmen. Die Garderobenschränke müssen so gestaltet sein, dass eine Trennung von benutzter Berufskleidung und persönlicher Kleidung möglich ist. Es sind Schränke für die geschützte Lagerung frischer Bereichskleidung vorzusehen. Der Abwurf für Schmutzwäsche muss ohne Handberührung bedienbar sein. Die Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müssen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Rei- nigung zu erleichtern. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüs- sige Kanten oder Absätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Umkleide-, Wasch- und Sanitärräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Eine ausreichende Anzahl an hygienischen Händewaschplätzen ist vorzusehen. Zu den Anforderungen an hygienische Händewaschplätze siehe Seiten 97ff. Umkleideräume und Toiletten für Personal der Speiseversorgung (inkl. Cafeterien und Casino) müssen auf- grund von Auflagen des Veterinäramtes mit Warm- und Kaltwasser ausgestattet sein. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Die Bekleidungsordnung des Universitätsklinikums Heidelberg in der jeweils gültigen Fassung muss berücksichtig werden.
86
[Seite 94]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
11. Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte
(AEMP)
11.1 Kleinere dezentrale Einheiten (Einraumlösung)
Die Grundfläche der Aufbereitungs-, Lagerräume und Arbeitsflächen muss dem Aufkom- men an Medizinprodukten angemessen sein. Eine Bedarfsermittlung ist Grundvorausset- zung für die Planung. Für die Aufbereitung von Medizinprodukten ist ein eigener Raum zur Verfügung zu stel- len. Mindestens erforderlich ist die Bereichstrennung in einen unreinen Bereich (für Reini- gung/Desinfektion), einen reinen Bereich (beginnend mit dem Abspülen des Desinfekti- onsmittels oder der Trocknung) und ggf. einem Sterilgutbereich (Kontrolle des Sterilguts, Freigabe). Auf einen ausreichenden Spritzwasserschutz ist zu achten! Die Raumaufteilung muss organisatorisch und räumlich nachvollziehbar am Arbeitsab- lauf orientiert sein. Die Materialflüsse sind so zu steuern, dass ein Überkreuzen von Wegen möglichst ver- mieden und eine Rekontamination von aufbereiteten bzw. teilaufbereiteten Medizinpro- dukten sowie eine Verwechslung von unreinem, reinem oder sterilem Material ausge- schlossen wird und sich keine Gefährdungen für Personal und dritte Personen ergeben. Eine Verschleppung von Krankheitserregern vom unreinen in die reinen Bereiche oder in Bereiche der Patientenbehandlung muss ausgeschlossen sein. Nur Befugte dürfen Zugang zu Räumen haben, in denen Medizinprodukte hygienisch aufbereitet werden. Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf keimarm oder in sterilem Zu- stand gelagerte Medizinprodukte haben. Die Aufbereitungsbecken sind als hygienischer Handwaschplatz nicht geeignet. Für die Oberflächen und die Einrichtung der Räume gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Bei der AEMP-Einraumlösung können Umkleideräume und Aufenthaltsräume für Personal außerhalb der AEMP angeordnet werden. Hygienische Handwaschplätze sind im Zugangsbereich und vor der Reinigungs- /Desinfektionszone, Spender für Händedesinfektionsmittel im Packbereich und am Ein- /Ausgang notwendig. Zu den Anforderungen an Hygienische Handwaschplätze sowie an Händedesinfektionsmittelspender siehe Seite 97ff und 100. Ein Vorschlag für eine mögliche Gestaltung und Einrichtung zeigt Abbildung 10.
87
[Seite 95]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
11.1.1 Zugang und Annahme Um eine einfache Bedienung auch mit belegten Händen zu ermöglichen sind handberüh- rungsfrei bedienbare Raumtüren sinnvoll. Es müssen Flächen für das Abstellen und die Annahme der kontaminierten Medizinpro- dukte und ggf. für die Dokumentation (EDV-Arbeitsplatz) vorgesehen werden. Im Eingangsbereich muss ein hygienischer Händewaschplatz vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygienische Handwaschplätze siehe auch Seite 97ff. Die Möglichkeit für das An-, Ablegen und das geschützte Lagern von Schutzkleidung und PSA muss vorhanden sein.
11.1.2 Reinigungs- und Desinfektionsbereich (unrein) Im Reinigungs- und Desinfektionsbereich werden die ersten Schritte für die Aufbereitung von Medizinprodukte vorgenommen.
88
[Seite 96]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Es müssen Flächen für das Sortieren und ggf. Vorbereiten der Medizinprodukte vorgese- hen. Unter Umständen ist anschließend eine manuelle Reinigung (ggf. mit Ultraschallun- terstützung) und eine Nachspülung erforderlich, hierfür sind getrennte Reinigungsbecken erforderlich, die Größe und Gestaltung der Becken richtet sich nach der Art der aufzube- reitenden Medizinprodukte. Wird ausschließlich eine manuelle Aufbereitung vorgenommen ist eine Arbeitstischanla- ge wie sie beispielhaft in Abbildung 11 dargestellt ist vorzusehen.
Die Einrichtung muss der Reihenfolge der Arbeitsschritte entsprechen (prozessorientiert):
• nur zur Vor-/Nachreinigung
• oder zur manuellen Reinigung und Desinfektion inkl. Nachspülen/Trocknen
• ggf. Spritzschutz zur angrenzenden Packzone
• Ultraschallreinigung (Einbau- oder Tischgerät mit Temperaturanzeige, Abdeckung vor- zugsweise ohne Handberührung bedienbar)
• ggf. Lupenlampe für Nassräume geeignet
89
[Seite 97]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• ggf. Dosiergeräte für Flächen-/Instrumentendesinfektionsmittel
• Ablagen/Lagermöglichkeit für Arbeitsmittel
• ggf. Wasserdruckpistole (maschinell aufbereitbar) zur Vorreinigung,
• falls manuelle Aufbereitung – Wasserdruckpistole zur Schlussspülung nach Desinfek- tion, ggf. VE-Wasser mit Sterilfilter
• Abstellfläche/Regal bei Bedarf
• Arbeitsfläche für Sortieren und Vorbereiten
• Arbeitsflächen, bei Bedarf mit Wulst/Schwallrand Wird eine maschinelle Reinigung und Desinfektion in einem Reinigung und Desinfekti- onsgerät (RDG) vorgesehen, muss dieses Gerät der DIN EN ISO 15883 entsprechen. Zur sauberen Trennung zwischen Reinigungs- und Desinfektionszone (unrein) und Packzone (rein) ist ein Standgerät sinnvoll. Es muss ausreichend Platz für das Be- und Entladen des RDG und zum Abstellen der aufbereiteten Medizinprodukte zur Verfügung stehen. Wer- den Medizinprodukte aufbereitet, die mehr als einen Beladungsträgern (z.B. für spezielle Medizinprodukte, Kleinteilekörbe usw.) benötigen, ist Stauraum für die nicht benötigten Beladungsträger vorzusehen. Wird das RDG mit Beladungswagen betrieben ist Platz für das Abstellen der Wagen einzuplanen. Flächen und Einrichtungen für die Dokumentation (PC) sind vorzusehen. Wird der Transport der Medizinprodukte mit Mehrweg-Transportbehälter durchgeführt muss zusätzlich Platz für die Reinigung, Desinfektion und Lagerung der Behälter vorhan- den sein.
11.1.3 Packzone (rein) In der Packzone werden die aufbereiteten Medizinprodukte zunächst einer optischen Kontrolle der Reinigung, der Pflege/ggf. Montage und einer Funktionsprüfung unterzo- gen, dafür muss ausreichend Arbeitsfläche vorhanden sein. Für die optische Kontrolle ist eine Lupenlampe 500 Lux gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.4 erforderlich. Je nach Art der Medizinprodukte können ggf. Geräte/Materialien zur Funktionsprüfung der MP gemäß Herstellerangaben erforderlich sein, hierfür ist ausreichend Platz vorzusehen. Ggf. kann ein Nachtrocknen von Medizinprodukte mittels medizinischer Druckluft erforderlich sein, dafür ist ein entsprechender Druckluftanschluss mit Druckluftpistole (maschinell aufbereitbar) vorzusehen. Im Anschluss an die Prüfungen und Kontrollen müssen die Medizinprodukte verpackt werden. Die Anforderungen an den Pack-Arbeitsplatz unterscheiden sich nach der Quali- tät der aufbereiteten Medizinprodukte. Werden die Medizinprodukte nur desinfiziert, erfolgt lediglich eine Verpackung in Mehrweg-Transportbehälter oder eine ähnliche Ein- wegverpackung zum Transport- und Staubschutz. Muss anschließend an die Reinigung und Desinfektion noch eine Sterilisation der Medi- zinprodukte erfolgen, sind die dafür erforderlichen Sterilbarrieresysteme zu bevorraten, bei Verpackung in Papier-/Folienverpackungen (Beutel und/oder Rollenware) ist ein Sie-
90
[Seite 98]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
gelgerät erforderlich. Auf jeden Fall muss ausreichend Platz für den Verpackungsvorgang, die Lagerung des Verpackungsmaterials und –zubehörs und für die Dokumentation (z.B. Scannen/Erfassen von Medizinprodukten, Ausdrucken von Etiketten) vorhanden sein. Ein Händedesinfektionsmittelspender ist erforderlich, er muss so angebracht werden, dass ein Abtropfen/Verspritzen in den Packarbeitsplatz nicht möglich ist. Zu den Anfor- derungen an Händedesinfektionsmittelspender siehe Seite 100. Ein Ablageplatz für aufbereitete und verpackte Medizinprodukte ist vorzusehen, entwe- der bis zur Abholung/Abgabe an den Nutzer oder zum nachfolgenden Sterilisationpro- zess.
11.1.4 Sterilgutzone Dampfsterilisatoren müssen der DIN EN 13060 (für Kleinsterilisatoren ≤ 54 L) bzw. der DIN EN 13060 oder DIN EN 285 (für Großsterilisatoren > 54 L) entsprechen. Nach der Steri- lisation muss Platz zum Abkühlen der sterilisierten Medizinprodukte und zur Dokumenta- tion und Freigabe der sterilisierten Medizinprodukte vorhanden sein. Wird das Sterilgut anschließend in der AEMP gelagert, ist ein staubdichter Lagerschrank notwendig. Für die Ausgabe an die Nutzer bietet sich eine staubdichte Ausgabeschrankanlage mit gegensei- tiger Verriegelung an.
91
[Seite 99]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
12.Bettenaufbereitung
Als Orientierung können folgende Größen dienen:
| Bettenaufbereitungsraum | 50 m² abhängig von der Anzahl der gleichzeitig aufzuberei- tenden Betten |
|---|---|
| Bettenabstellplatz | 3 m² je abgestelltes Bett; abhängig von der Versor- gungsorganisation |
Prinzipiell gilt: Jeder Patient hat Anspruch auf ein sauberes, desinfiziertes sowie mit frischer Bettwäsche bezogenes Bett, das er ohne ein Infektionsrisiko einzugehen, nutzen kann. Der Raum ist auszustatten mit
• Ausgussbecken (Tiefspülausguss) zur Entsorgung der gebrauchten Reinigungsflotte,
• Möglichkeit zur Befüllung der frischen Reinigungsflotte,
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Reinigungsutensilien, Verbrauchsmaterial, Reini- gungsmittel, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung,
• Abfall- und Schmutzwäschesammelsysteme,
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103),
• Haken für die Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz,
• Lagerfläche für Frischwäsche,
• Lagerfläche für am Bettgestell montierbare Zusatzteile, z.B. Motorschienen, Haltebü- gel, Lagerungshilfen und Zugvorrichtungen für die Extensionsbehandlung von Fraktu- ren, Bettgitter, Infusionsgestelle, Urinflaschenhalter,
• Hebeeinrichtung zur Reinigung des Bettgestells und der Bettenunterseite.
Gemäß Beschluss des Klinikumsvorstand werden automatische Bettenreinigungsanla- gen nur noch so lange weiterbetrieben, wie die Anlagen technisch in Ordnung und repa- rierbar sind. Der derzeitige Standard im Universitätsklinikum Heidelberg ist die dezentrale Bettenauf- bereitung in Bettenaufbereitungsräumen. Der Raum muss so gestaltet sein, dass die einzelnen Arbeitsvorgänge (Abrüsten, Reini- gen, ggf. Desinfizieren und Aufrüsten) ohne Überkreuzung stattfinden können. Es ist genügend getrennte Staufläche für aufzubereitende und aufbereitete Betten vorzu- sehen. Die Raumgröße muss auf die Anzahl der abzustellenden Betten abgestimmt sein.
92
[Seite 100]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Es ist sinnvoll Hebeeinrichtungen einzuplanen um die Reinigung des Bettgestells und der Bettenunterseite zu erleichtern. Flure sind aus krankenhaushygienischer Sicht und aus Brandschutzgründen für die Lage- rung und Aufbereitung von Betten ungeeignet. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen sicher gelagert und dosiert werden können. Es müssen entsprechend dem Bedarf Möglichkeiten zur Trocknung sowie zur Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsutensilien vorhanden sein. Nach der Aufbereitung sind die Reinigungs- und Desinfektionsutensilien geschützt vor Kontamination durch unsaubere Utensilien (Trennung in unreinen und reinen Bereich) aufzubewahren. Die Möglichkeiten zur Händereinigung und -desinfektion müssen vorhanden sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze, Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschprä- parate siehe Seite 97ff, 100 bzw. 101. Das Handwaschbecken muss von den unreinen Arbeitsflächen räumlich entfernt sein bzw. durch einen Spritzschutz abgetrennt sein. Wichtige Dokumente wie Reinigungsplan, Hautschutzplan und Betriebsanweisungen müssen aushängen. Bei dezentraler Bettenaufbereitung ist ein Flächenmehrbedarf für die Lagerung aufberei- teter Betten und aufzubereitender Betten zu berücksichtigen. Die Lagerung muss so mög- lich sein, dass es nicht zur Überkreuzung zwischen aufbereiteten Betten und aufzuberei- tenden Betten kommt. Die Raumgröße muss auf die Anzahl der abzustellenden Betten abgestimmt sein. Ein dauerhaftes Abstellen von Betten im Stationsflur ist krankenhaus- hygienisch ungünstig. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Auf das Konzept zur Standardisierung der Bettenaufbereitung am Universitätsklinikum Heidelberg der KlinikService GmbH wird hingewiesen. (http://intranet.krz.uni- heidelberg.de/fileadmin/krankenhaushygiene/Hygieneplan/2021/17._Bettenaufbereitung.pdf) Die Größe, Ausstattung und Position des Raums muss zusätzlich mit der KlinikService GmbH abgestimmt werden.
93
[Seite 101]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
13.Speisenversorgung
Die Speiseversorgung der Patienten muss aus hygienischen Gründen getrennt von der des Personals erfolgen. Auf die notwendigen Lagerkapazitäten für Getränkegebinde (Getränkekisten) wird hin- gewiesen. Die Lagerung darf nicht direkt auf dem Boden erfolgen. Um die Reinigung des Fußbodens zu ermöglich ist entweder eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm oder eine Lagerung auf Rollbrettern, die sich zur Reinigung verschieben lassen, vorzusehen. Je nach Speiseversorgungskonzept ist eine Möglichkeit zur gekühlten Lagerung von Es- senstabletts der Patienten vorzusehen, die bei der regulären Speiseversorgung nicht an- wesend sind. Für diesen Fall ist auch eine Erwärmungsmöglichkeit (z.B. Mikrowelle) vor- zusehen. Zur Reinigung von Patientengeschirr ist eine gewerbliche Geschirrspülmaschine erforder- lich, die mindestens 85°C erreicht (z.B. Miele PG 8059 U oder PG 8057 TD U). Alle Spül- programme die unter der geforderten Temperatur liegen, sind für die Nutzung zu sperren. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Auf das Betriebs- und Organisationskonzept der KlinikService GmbH wird hingewiesen.
94
[Seite 102]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
14.Reinigungsdienst
Pro Gebäude sollte ein größerer Zentralraum zur Aufnahme der Reinigungswagen, der verwendeten Maschinen und zur Lagerung von Verbrauchsmaterial vorhanden sein. Je nach Bereichsgröße muss mindestens auf jeder Etage ein ausreichend groß bemesse- ner abschließbarer Putzraum vorhanden sein. Für einzelne Funktionsbereiche (z.B. OP- Bereich, Intensivstationen) muss ein eigener Putzraum vorgesehen werden. Ausreichend große Räume für das Ansetzen und Entsorgen der Putzflotte, zur Lagerung von Putzmitteln, zur Aufbereitung und Zwischenlagerung des Putzwagens sowie zur Ent- sorgung der Abfall- und Schmutzwäschesäcke sind einzuplanen. Der Putzmittelraum muss mit einem Desinfektionsmitteldosiergerät ausgestattet sein. Hier ist in jedem Fall die Richtlinie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, des Robert Koch-Institutes und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions- prävention zu den Anforderungen an Gestaltung, Eigenschaften und Betrieb von dezent- ralen Desinfektionsmittel-Dosiergeräten zu beachten (siehe Seite 103). Sofern eine räumliche Trennung nicht ermöglicht werden kann, sind Ausgussbecken räumlich zu separieren bzw. durch Spritzschutz von reinen Bereichen abzutrennen. Der Raum ist auszustatten mit
• Ausgussbecken (Tiefspülausguss) zur Entsorgung der gebrauchten Reinigungsflotte,
• Möglichkeit zur Befüllung der frischen Reinigungsflotte
• Geschützte Lagermöglichkeiten für Reinigungsutensilien, Verbrauchsmaterial, Reini- gungsmittel, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung
• Abfall- und Schmutzwäschesammelsysteme
• Desinfektionsmittel-Dosiergerät (zu den Anforderungen an dezentrale Desinfekti- onsmittel-Dosiergeräte siehe Seite 103)
• Haken für die Schutzkleidung,
• Hygienischer Händewaschplatz,
• Lagerfläche für den bestückten Reinigungswagen
• Ggf. mit Bodeneinlauf beim Einsatz von Reinigungsmaschinen Funktionsgerechte Räume sind wichtig, um Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorzu- halten und Utensilien und Maschinen in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Die Räume müssen über eine eigene Trinkwasserversorgung und einen Ausguss verfügen und an eine Raumlufttechnische-Anlage (mindestens Abluft) angeschlossen sein, damit die dort anfallende Feuchtigkeit effektiv abgeführt wird. Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen sicher gelagert und dosiert werden können. Es müssen entsprechend dem Bedarf Möglichkeiten zur Trocknung sowie zur Lagerung von Reinigungs- und Desinfektionsutensilien vorhanden sein.
95
[Seite 103]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Nach der Aufbereitung müssen die Reinigungs- und Desinfektionsutensilien kontamina- tionsgeschützt (Trennung in unreinen und reinen Bereich) aufzubewahren sein. Ein hygienischer Handwaschplatz muss vorhanden sein. Zu den Anforderungen an hygi- enische Handwaschplätze siehe Seite 97ff. Der Handwaschplatz muss mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforde- rungen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 100 bzw. 103. Es muss Platz für den Aushang wichtiger Dokumente wie Reinigungsplan, Hautschutz- plan und Betriebsanweisungen vorhanden sein. Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Für die Oberflächen und die Einrichtung des Raums gelten die allgemeinen Anforderun- gen (siehe Seite 104ff und 107ff). Die Planung ist auf jeden Fall mit der KlinikService GmbH abzustimmen.
96
[Seite 104]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
15.Anforderungen an hygienische Handwaschplätze
Durch den Handwaschplatz und seine Ausstattung darf es nicht zur Verbreitung von Krankheitserregern kommen. Handwaschplätze müssen in der Nähe von Räumen vorhanden sein, in denen medizini- sche oder pflegerische Maßnahmen stattfinden, in Räumen, die der Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen, sowie in der Nähe unreiner Arbeitsbereiche. Handwaschplätze müssen in Räumen vorhanden sein, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen stattfinden und in Räumen, die der Vorbereitung solcher Maßnahmen dienen. Für jedes Patientenzimmer muss eine für die Beschäftigten leicht erreichbare Waschge- legenheit verfügbar sein. Es dürfen nur Waschbecken ohne Überlauf und ohne Verschluss installiert werden, der Überlaufkanal muss beidseitig geschlossen sein. Der Wasserstrahl darf nicht direkt auf den Abfluss gerichtet sein, um die Entstehung des erregerhaltigen Aerosols aus dem Siphon zu minimieren.
Abflussöffnungen müssen so gestaltet sein, dass sie die Umgebungskontamination durch die Entstehung erregerhaltigen Aerosols reduzieren. Günstig ist ein weit über die Siphonöffnung übergreifender Verschluss zur Abschirmung des durch das einlaufende Wasser entstehenden Aerosols (Ablaufventil mit feststehender Abdeckung). Ein hygienischer Handwaschplatz muss mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser ausge- stattet sein.
97
[Seite 105]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Jeder Waschplatz muss mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel, Handwaschpräparat und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Zu den Anforderun- gen an Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate siehe Seite 100 bzw. 101. Spender und Armaturen müssen so montiert werden, dass eine Benutzung oh- ne gegenseitige Behinderung möglich ist. Waschbecken müssen über glatte Oberflächen verfügen und keine Fissuren aufweisen sowie aus Materialien aus bestehen, die leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten (insbesondere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbindungen) desinfi- ziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sind.
Falls Arbeitsflächen für saubere aseptische Arbeiten an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz so abzuschirmen, dass es nicht zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann. Um die Reinigung zu erleichtern und Silikonfugen zu ver- meiden kann der Spritzschutz mit einem Abstand von 40-50 mm von der Arbeitsfläche montiert werden. Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass persönliche Utensilien der Patienten nicht auf dem Waschbeckenrand oder in Spritznähe, sondern möglichst spritzgeschützt oder in ausreichendem Abstand zum Waschbecken aufbewahrt können.
98
[Seite 106]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die wandseitige Fuge des Waschtischs ist dicht zu versiegeln.
15.1 Armaturen
In Bereich der Krankenversorgung sind ausschließlich wandmontierte Armaturen zuläs- sig. Alle Armaturen, die von Beschäftigten mit direktem Patientenkontakt genutzt werden, müssen mit verlängerter Hebelarmatur zu bedienen sein. Sensorarmaturen bergen ein hygienisches Risiko, weil sich z. B. gram-negative Nonfermenter ansiedeln können und dürfen daher nicht eingesetzt werden. Die Installation muss so erfolgen, dass der Wasserstrahl nicht direkt in das Ablaufventil gerichtet ist. Die Entnahmearmaturen dürfen nur mit Lamellenstrahlreglern, die ein geringeres Konta- minationsrisiko haben, ausgerüstet werden. Die Armatur muss leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit den angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten (insbe- sondere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbindungen) desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein. Das direkte Heranführen der Zirkulationsleitung unmittelbar an Wandarmaturen kann zwangsläufig zu einer Überschreitung der maximal zulässigen Kaltwassertemperatur von 25 °C führen, da u. U. über die Wand, die Montageplatte oder den Armaturenkörper ein massiver Wärmeübergang auf die Kaltwasserleitung stattfindet. Eine Wärmeübertragung durch die Wandarmatur oder zugehörige Montageelemente muss unbedingt vermieden werden. Für eine potentielle thermische Desinfektion des Trinkwassersystems müssen alle was- serführenden Bauteile der Armatur eine Temperatur von bis zu 75°C bzw. Konzentration von Chlor (20–50 mg/l freies Chlor) und Chlordioxid (0,3-1mg/l) problemlos überstehen. Der Verbrühungsschutz muss direkt an der Armatur einstellbar sein und muss bei einer eventuell notwendigen Probennahme ohne besonderes Werkzeug aufhebbar sein. Der Auslass muss zur Desinfektion für eine eventuelle Probennahme abflammbar sein.
99
[Seite 107]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Einbauhöhe der Armatur muss so gewählt werden, dass eine Rekontamination bei Benutzung des Waschbeckens, auch bei Installation von endständigen Wasserfiltern, reduziert wird. Um die Kontamination der äußeren Filteroberfläche durch zu geringem Abstand zwischen dem Becken und dem Filterauslass zu reduzieren muss auf einen ausreichenden Ab- stand zwischen der Armatur und dem Becken geachtet werden. Bei Einsatz der derzeit im Universitätsklinikum Heidelberg üblichen endständigen Was- serfiltern des Fabrikats Aquafree Germlyser A neo wird der schwenkbare Auslauf der Ar- matur durch den Filter ersetzt, der Abstand zwischen höchstmöglichem Wasserstand und
| Es ist bei der Auswahl der Armatur zu prüfen, | |
|---|---|
| ob sie für den Einsatz des Filters Aquafree Germlyser neo A geeigenet ist. Es dürfen nur | |
| Armaturen ausgewählt werden, bei denen der Filterhersteller schriftlich die Eignung be- | |
| stätigt. |
ist beim Abstand der Armatur zwischen Wand und Ablaufventil zu beachten, der Wasser- strahl darf nicht direkt in den Ablauf gerichtet sein.
16. Anforderungen an Händedesinfektionsmit-
telspender
Die hygienische Händedesinfektion gilt weltweit als die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten und damit zur Prophylaxe von nosokomialen Infekti- onen. Keine andere Maßnahme der Krankenhaushygiene hat eine so hohe epidemiologi- sche Evidenz für den präventiven Nutzen für den Patienten. Die Hände des Personals werden bei Maßnahmen am Patienten sowie bei Kontakt mit der unmittelbaren Patien- tenumgebung mit potentiell pathogenen Erregern kontaminiert und sind die wichtigsten Überträger von Krankheitserregern. Bei Nichteinhaltung der Händedesinfektion werden Erreger nosokomialer Infektionen über die Hände der Mitarbeiter übertragen. Daher muss bei möglicher und tatsächlicher Kontamination eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden, um die Weiterverbreitung der Erreger zu verhindern. Im Gesundheitswesen müssen für Händedesinfektionsmittel als Medizinprodukt dekla- rierte Spender eingesetzt werden. Es muss eine Bestückung mit nicht wieder befüllbaren Gebinden (Einmalcontainer), die Möglichkeit der Verwendung von Gebinden unterschiedlicher Hersteller sowie die Ver- meidung der mikrobiellen Kontamination des Pumpkopfs während der Nutzung möglich sein. Der sogenannte „Eurospender“ ist in der Größe genormt, und es können Gebinde unterschiedlicher Hersteller fixiert werden. Die im Spender verwendeten Händedesinfek- tionsmittel einschließlich wichtiger Herstellerhinweise, des Füllstands, des Ablaufda- tums und des Anbruchdatums müssen ohne Manipulation identifizierbar sein. Spender müssen mit verlängerter Hebelarmatur oder anderen Vorrichtungen, die eine Kontamination des Bedienelements (handkontaktfreie Bedienung) verhindern, zu bedie- nen sein. Berührungslos bedienbare Spender mit Sensortechnologie sollten aufgrund
100
[Seite 108]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
des erhöhten Wartungs- und Reparaturaufwands (z.B. Batteriewechsel) vermieden wer- den. Werden dennoch berührungslose Spender installiert, muss bei der Auswahl des Produkts darauf geachtet werden, dass auch bei Ausfall der Stromversorgung eine prob- lemlose Bedienung möglich ist. Es dürfen in der Regel nur wandmontierten Spender und in Ausnahmefällen bettmontier- te Spender für Händedesinfektionsmittel zum Einsatz kommen. Sofern aufbereitbare Spendersysteme eingesetzt werden, ist bei der Auswahl darauf zu achten, dass der Hersteller eine Vorschrift zur Aufbereitung bereitstellt. Die fixen Außen- und Innenteile müssen aufbereitbar sein. Überall dort, wo eine Händedesinfektion durchgeführt werden muss, sind in unmittelba- rer Nähe Desinfektionsmittelspender vorzuhalten. Für Patientenzimmer wird in Abhän- gigkeit von der Anzahl der Patientenbetten bettennah als Mindestausstattung ein Spen- der pro Patientenbett auf Intensiv- und Dialysestationen und auf Nicht-Intensivstationen ein Spender für je zwei Patientenbetten sowie in der Sanitärzelle empfohlen. Ferner sind mobile oder montierte Spender an reinen und unreinen Arbeitsplätzen, am Visiten- oder Verbandwagen und in Schleusen vorzuhalten. Die Händedesinfektionsmittelspender müssen deutlich sichtbar angebracht werden. Wenn Spender nicht sofort als solche erkennbar sind oder nicht bequem erreichbar in- stalliert sind, sinkt die Verwendungsrate. Patientenzimmer in speziellen Einheiten (z. B. Hämatologie-Onkologie, ITS) oder Patien- tenzimmer, die speziell für die Isolierung infektiöser Patienten oder von Patienten mit MRE vorgesehen sind, müssen zusätzlich mit einem Händedesinfektionsmittel-Spender auf dem Stationsflur vor der Patiententür ausgestattet werden. Auf Stationen, auf denen immunsupprimierte Patienten behandelt werden sowie in Spe- zialambulanzen für Immunsupprimierte sind in ausreichender Anzahl patientennah ver- fügbare, fest installierte Händedesinfektionsmittel-Spendern vorzusehen. Im Universitätsklinikum Heidelberg hat es sich als sinnvoll erwiesen in den Eingangsbe- reichen der Kliniken sowie den Stationen und Funktionsbereichen Händedesinfektions- mittelspender auf Säulen aufzustellen. Händedesinfektionsmittelspenders müssen sich eindeutig von Waschlotionspender un- terscheiden lassen (farbliche Markierung) um Verwechslungen zu verhindern.
17.Anforderungen an Spender für Handwaschpräpa-
rate
Es muss die Bestückung mit nicht wiederbefüllbaren Gebinden (Einmalcontainer) und die Möglichkeit der Verwendung von Gebinden unterschiedlicher Hersteller möglich sein. Sofern aufbereitbare Spendersysteme eingesetzt werden, ist bei der Auswahl darauf zu achten, dass der Hersteller eine Vorschrift zur Aufbereitung bereitstellt.
101
[Seite 109]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Spender für Handwaschpräparate müssen mit verlängerter Hebelarmatur oder anderen Vorrichtungen, die eine Kontamination des Bedienelements verhindern, zu bedienen sein. Berührungslos bedienbare Spender mit Sensortechnologie sollten aufgrund des erhöhten Wartungs- und Reparaturaufwands (z.B. Batteriewechsel) vermieden werden. Werden dennoch berührungslose Spender installiert, muss bei der Auswahl des Produkts darauf geachtet werden, dass auch bei Ausfall der Stromversorgung eine problemlose Bedienung möglich ist. Die fixen Außen- und Innenteile müssen aufbereitbar sein. Die im Spender verwendeten Handwaschpräparate einschließlich wichtiger Hersteller- hinweise, des Füllstands, des Ablaufdatums und des Anbruchdatums müssen ohne Ma- nipulation identifizierbar sein. Waschlotionspender müssen sich eindeutig von Händedesinfektionsmittelspender un- terscheiden lassen (farbliche Markierung) um Verwechslungen zu verhindern.
102
[Seite 110]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
18.Anforderungen an Steckbeckenreinigungsgeräte
Steckbeckenreinigungsgeräte müssen grundsätzlich den Anforderungen der DIN EN ISO 15883-3 entsprechen. Grundsätzlich sind Steckbeckenreinigungsgeräte mit einer Dosierung für einen Klarspü- ler auszustatten, ob darüber hinaus eine weitere Dosierung eines Reinigungsmittels er- forderlich ist, ist vorab mit dem Nutzer zu klären. Steckbeckenreinigungsgeräte sind als Standard mit einem A0-Wert von 60 einzustellen und zu liefern. Um bei Ausbrüchen schnell reagieren zu können muss bei Steckbecken- reinigungsgeräten zwingend die Funktion der zusätzlichen freien Wahl des A0-Werts 600 durch den Anwender möglich sein. Zur Erstqualifikation ist das Erreichen beider A0- Werte nachzuweisen. Um das kontaminationsfreie Arbeiten zu erleichtern werden Geräte empfohlen, die handberührungsfreies Öffnen und Schließen der Türen ermöglichen. Aufgrund der Arbeitsergonomie (Rückenschonendes Arbeiten) bietet sich die Verwen- dung von Standgeräten an. Steckbeckenreinigungsgeräte sind grundsätzlich mit einer Auffangwanne zu versehen, um bei Undichtigkeiten eine Kontamination/Beschädigung des Fußbodens zu vermei- den. Bei der Inbetriebnahme ist eine Überprüfung der zur Verfügung stehenden A -Werte vor- 0 zunehmen. Die durchgeführte Prüfung ist entweder mit Angabe des Prüfdatums oder des Datums der nächsten Prüfung am Gerät mittels Prüfplakette zu dokumentieren. Zu den bei der Nutzungsübergabe zu übergebenden Unterlagen siehe Seite 139.
19.Anforderungen an Dezentrale Desinfektionsmit-
tel-Dosiergeräte (DDG)
Dezentrale Desinfektionsmittel-Dosiergeräte (DDG) müssen der Richtlinie der Bundesan- stalt für Materialforschung und -prüfung, des Robert Koch-Institutes und der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu den Anforderungen an Gestaltung, Eigenschaften und Betrieb von dezentralen Desinfektionsmittel-Dosiergeräten entspre- chen. Weiterhin muss ein DVGW-Prüfzertifikat nachgewiesen werden (Siehe auch: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/D osier_Rili.pdf?__blob=publicationFile). In der Trinkwasserzuführung muss ein Probe- nahmeventil installiert sein. Bei der Inbetriebnahme ist eine Kalibrierung der Geräte durchzuführen. Die durchgeführ- te Prüfung ist entweder mit Angabe des Prüfdatums oder des Datums der nächsten Prü- fung am Gerät mittels Prüfplakette zu dokumentieren. Zu den bei der Nutzungsübergabe zu übergebenden Unterlagen siehe Seite 140.
103
[Seite 111]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
20.Anforderungen an Oberflächen und Bauteile
Bau- und Ausstattungsmaterialien für Krankenhäuser müssen in erster Linie nach hygie- nischen und nicht nur nach ästhetischen und bautechnischen Gesichtspunkten (mecha- nische Beanspruchbarkeit, Arbeitssicherheit, Brandverhalten) ausgesucht werden. In Krankenhäusern müssen vorrangig Baustoffe eingesetzt werden, die wasserfest, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind, da Bau- und Ausstattungsmaterialien mittelbar oder unmittelbar zu einer Infektionsquelle werden können. Vorteilhaft sind glatte, nicht poröse Materialien, weil mikrobielle Kontaminationen leich- ter entfernt werden können. Die Möglichkeit der mikrobiellen Zersetzung von Baustoffen ist zu berücksichtigen. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Die Vielfalt der Baumaterialien ermöglicht oft technische oder ästhetische Vorteile durch Kombinationen verschiedener Baustoffe. Sichtblenden, Abdeckschienen oder Quetsch- dichtungen täuschen häufig einen einwandfreien Übergang von Bauelementen nur vor. Auf eine hygienisch einwandfreie Dichtung der Übergänge der Baumaterialien ist zu ach- ten. Undichtigkeiten bei der Verbindung von Wand-, Decken- oder Bodenelementen können zu mikrobiellen Kontaminationen von Hohlräumen führen. In Feuchtbereichen oder bei Feuchtigkeitsbelastungen ist zu beachten, dass durch kapillare Spalten das Eindringen von Feuchtigkeit in Hohlräume begünstigt wird. Flüssigkeiten können sich erfahrungs- gemäß weiträumig ausbreiten. Auf eine besonders sorgfältige flüssigkeitsdichte Ausführung der Dehnungsfugen ist zu achten. Dehnungsfugen dürfen innerhalb von Räumen, die in besonderem Maße vor In- fektionen geschützt werden müssen oder von denen bevorzugt Infektionen ausgehen können, nicht eingerichtet werden, darüber hinaus auch nicht in Küchen und Räumen für die Medizinprodukteaufbereitung. Die Effizienz der Reinigung und der Desinfektion hängt von der Beschaffenheit der Ober- flächen ab. Insbesondere Flächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt müssen hinsicht- lich der Anforderungen an eine leichte Reinigung und Desinfektion überprüft werden. Die Baustoffe müssen so beschaffen sein, dass sie leicht zu reinigen und mit Desinfekti- onsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentratio- nen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sind. Oberflächen in Bereichen der Patientenversorgung bzw. in Bereichen, in denen mit bio- logischen Materialien gearbeitet wird, müssen glatt, abwischbar, fugendicht sein. Patientenferne Flächen (Fußböden, Wände, Decken etc.) müssen diese Anforderungen grundsätzlich ebenfalls erfüllen, da in wiederkehrenden Abständen und im Einzelfall nach Kontamination auch hier eine desinfizierende Reinigung erforderlich ist. Um eine einfache und schnelle Reinigung zu ermöglichen sollen Vor- und Rücksprünge oder Säulen mit geringem Wandabstand vermieden werden. 104
[Seite 112]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
20.1 Fußboden
Der Fußbodenbelag muss glatt, geschlossenporig und eben verlegt sein. Das verwendete Material muss leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Vor allem gegen alkoholische Händedesinfektionsmittel müssen sie unempfindlich sein, da im klinischen Alltag bei angemessen durchgeführter Händedesinfektion unvermeid- lich mit Spritzern zu rechnen ist, die weder zu Material- noch zu Farbveränderungen füh- ren sollen. Die Eignung ist beim Hersteller oder Vertreiber nachzufragen. Bei Auswahl der Fußbodenmaterialien muss sich der Architekt/Bauherr/Betreiber vorab die Bestätigun- gen über die Verwendbarkeit und Beständigkeit gegenüber den Desinfektionsmitteln und -verfahren die in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegeben sind schriftlich bestätigen.
Stoßkanten sind fugenfrei zu verschweißen. Unabhängig vom gewählten Material muss der Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt und mit dem Wandbe- lag bündig verbunden werden. So werden runde Boden-Wand-Abschlüsse geschaffen, die ohne Fugen und Ritzen die Reinigung vereinfachen und die Wand beim Bodenwi- schen vor Verschmutzung schützen. Der Einbau zusätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Alle Verbindungen von Wand- und Bodenelementen sind zur Vermeidung der Schmutz- ansammlung glatt, dicht schließend und einfach reinigbar auszuführen. Durchführungen von Installationen sind gegenüber den zugehörigen Räumen allseitig möglichst dicht auszubilden. Wegen der schwierigen Reinigung und Desinfektion textiler Fußbodenbeläge und Holz- parkett dürfen diese Materialien überall dort nicht verlegt werden, wo eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion aus infektionsprophylaktischen Gründen notwendig ist. Geeignet können Materialien wie z. B. Kunstkautschuk, Linoleum oder PVC sein. In ausgewählten Patientenbereichen eines Krankenhauses (z. B. psychosomatische Me- dizin) können textile Bodenbeläge (Vlies oder Schlingenware) eingesetzt. Grundvoraus- 105
[Seite 113]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
setzung ist allerdings, dass der Bodenbelag über einen flüssigkeitsdichten Rücken ver- fügt und praxisrelevante Verschmutzungen (z. B. Fäkalien, Blut) entfernt werden können. Der Belag muss desinfizierbar sein. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Fußbodenbeläge ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Generell sollen Durchdringungen der Böden vermieden werden, da sie ProblemsteIlen für die Reinigung darstellen. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt wer- den und dabei einen Abstand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Heizkörper, dürfen nicht Boden stehend ausgeführt werden, der Abstand zum Fußboden sollte ebenfalls 10-15 cm betragen. Sofern Durchdringungen durch Böden oder Wände unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln. Alle Oberflächen einschließlich Verkleidun- gen, Dehnungsfugen usw. müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar und Desinfekti- onsmittelbeständig sein.
20.2 Wände
Wandflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Ein- wirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Wände können mit (feuchtreinigbaren) Tapeten (z. B. Gitterfasertapeten) belegt oder glatt verputzt sein und mit einem gut zu reinigenden und desinfizierbaren Anstrich (z. B. auf Latexbasis) versehen werden. Die Wandflächen müssen stoßfest sein. Unabhängig vom gewählten Material muss der Fußbodenbelag gerundet an der Wand ca. 10 cm emporgeführt und mit dem Wandbelag bündig verbunden werden. Der Einbau zu- sätzlicher „Hohlkehlenprofile“ ist aus hygienischer Sicht nicht erforderlich. Umlaufende Rammschutzleisten an den Wänden der Verkehrswege und Gänge schützen vor Schäden. Alle Leitungen sind unter Putz zu legen oder als begründete Ausnahme in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenflächen auch nass desinfiziert werden können. Kanäle, Schächte und Leitungen sind zur Verhütung der Kondenswasserbildung gut zu isolieren und an ihren Öffnungen vor Schädlingsbefall abzudichten. Bevorzugt sollten Durchdringungen durch Wände geführt werden und dabei einen Ab- stand von ca. 10- 15 cm vom Boden haben. Das Gleiche gilt für Heizkörper, die an der Wand hängen und nicht am Boden stehen sollen. Sofern Durchdringungen unvermeidlich sind, sind sie zu versiegeln.
20.3 Decken
Decken im Bereich der Patientenversorgung müssen glatt, fugenarm, dicht, leicht zu rei- nigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmit-
106
[Seite 114]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
telliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes an- gegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. In Räumen, die für die Patientenversorgung vorgesehen sind, müssen deckenbündige Leuchten eingebaut werden.
20.4 Fenster
Fensterjalousien müssen vor dem Fenster außen installiert sein, da das den Reinigungs- aufwand reduziert. Im klimatisierten Bereich dürfen die Fenster im Normalfall nicht zu öffnen sein. Ein Öff- nen ist allenfalls bei unbelegtem Raum zur Fensterreinigung zulässig.
20.5 Türen
Die Türoberflächen müssen glatt, fugendicht, leicht zu reinigen und mit Desinfektions- mitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für An- gewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Krankenhaushygienisch günstig sind Türen, die möglichst ohne aufwändigen Handkon- takt bedienbar sind. Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Beschläge ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen. Um Funktionseinheiten falls erforderlich abtrennen zu können sollten notwendige Türen (z.B. Brandschutztüren) so positioniert werden, dass funktionell zusammengehörende Bereiche nicht getrennt werden. Türen, die aus sterilen Bereichen (z.B. OP, Sterilflur, reine und sterile Seite der ZSVA) ins freie führen müssen so dicht ausgeführt werden, dass kein Eintrag von Außenluft oder Insekten erfolgen kann. Der Nachweis der Dichtigkeit ist durch Messungen belegen.
21. Anforderungen an die Einrichtung
Als Oberflächen eignen sich neben Metallausführungen auch glatte, geschlossenporige Oberflächen, wie zum Beispiel mineralisch-organischen Verbundwerkstoffe (Acrylstein), Schichtstoffplatten oder High Pressure Laminate (HPL). Der Einsatz antimikrobiell beschichteter bzw. imprägnierter Oberflächen ist wegen nicht nachgewiesener Effizienz innerhalb relevanter Einwirkungszeit abzulehnen.
107
[Seite 115]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
21.1 Tische/Arbeitsflächen
Arbeitsflächen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Oberflächen müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittel- liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes ange- gebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Die Oberflächen der Kanten von Tischen, Arbeitsflächen, Regalen etc. müssen allseits mit einem fugendichten Umleimer (Plattenschmalseitenbeschichtung) ausgestattet sein.
Falls Arbeitsflächen für saubere aseptische Arbeiten an den Waschplatz angrenzen, sind diese durch einen Spritzschutz so abzuschirmen, dass es nicht zu einer Kontamination der Umgebung kommen kann.
21.2 Spritzschutz
Ein Spritzschutz ist überall dort vorzusehen wo saubere Prozesse an unsaubere an- schließen und eine Kontamination des sauberen Arbeitsbereichs durch Flüssigkeiten aus dem unsauberen Bereich möglich ist. Der Spritzschutz muss aus Materialien bestehen, die glatt und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Die Oberfläche muss mit Desin- fektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentra- tionen und Einwirkzeiten desinfizierbar und gegen diese dauerhaft beständig sein. Der Spritzschutz darf die handberührungslose Bedienung der Armatur, des Händedesinfekti- onsmittelspenders oder des Spenders für Handwaschlotionen nicht behindern. Silikon- fugen sind zu vermeiden. Um die Reinigung der Flächen zu erleichtern und kann der Spritzschutz mit einem Abstand von 40-50 mm von der Fläche montiert werden.
21.3 Sitzmöbel
Stühle und Liegen und andere gepolsterte Einrichtungsgegenstände müssen einer routi- nemäßigen Reinigung zugänglich sein und gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln und - verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbund für Angewandte Hygie- ne (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzei- ten desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein.
108
[Seite 116]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Textile Bezüge, die nicht feucht gereinigt werden können, eignen sich ebenso wenig wie Oberflächen aus offenporigem Holz. In medizinischen Einrichtungen sind unbehandelte Holzoberflächen generell ungeeignet und ihre Verwendung wird nicht empfohlen.
21.4 Schränke
Schränke sind ohne Zwischenräume oder mit so großem Abstand zu Wand, Decke bzw. Fußboden zu installieren, dass eine Reinigung der Zwischenräume möglich ist. Sie müs- sen deckenhoch verkleidet sein um Staubansammlungen zu verhindern und die Reini- gung zu erleichtern. Sie müssen Schutz vor Feuchtigkeiteinflüssen, Verunreinigung, Un- geziefer und mechanischer und chemischer Beeinflussung bieten. Entstehende Fugen sind zu versiegeln. Wandvorsprünge, überflüssige Kanten oder Ab- sätze sind aufgrund erhöhten Reinigungsaufwands zu vermeiden. Die Oberflächen der Schränke müssen einer routinemäßigen Reinigung zugänglich sein und gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfek- tionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch- Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein.
21.5 Regale
Regale müssen eine Bodenfreiheit von mindestens 30 cm aufweisen. Die Oberflächen der Regale müssen einer routinemäßigen Reinigung zugänglich sein und gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfekti- onsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch- Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein.
21.6 Abfall- und Wäschesammler-
Aufgrund von Forderungen des Gesundheitsamtes müssen Abfall- und Wäschesammler bzw. vergleichbare Einrichtungen mit Deckel versehen sein, der handberührungsfrei zu öffnen und selbstschließend ist.
21.7 Trinkbrunnen
Grundsätzlich müssen Trinkbrunnen krankenhaushygienisch der Trinkbrunnen- Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene entsprechen (siehe Literaturverzeichnis).
109
[Seite 117]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Es müssen verwendungsfertige Trinkbrunnen (komplette Einheit, die lediglich noch an die Trinkwasserleitung, das Stromnetz und die Gasflasche anzuschließen ist) eingesetzt werden. Es muss ein Filter auf der Geräteeingangsseite (nach Druckminderer) vorhanden sein. (Partikelfilter Porengröße 5—10 μm) Ein weiterer Filter muss endständig unmittelbar vor den Getränkeauslässen vorhanden sein. Die Leistungsfähigkeit der Filter muss nachgewiesen werden. Der Getränkeauslass muss so gestaltet sein, dass der Nutzer und das Gefäß mit dem Auslass nicht direkt in Berührung kommen. Eine regelmäßige automatische Desinfektion des Getränkeauslasses sollte möglich sein. Hier wird eine thermische Desinfektion präferiert. Andere Desinfektionsarten können zum Einsatz kommen. Die Wirksamkeit der Desinfektion muss nachgewiesen werden. Eine potentielle Anlagendesinfektion muss alle getränkeführenden Bau- und Leitungstei- le der Anlage einschließen. Die Verbindung zwischen Trinkwasserhausinstallation und Trinkbrunnen muss der DIN 1988 entsprechen. Eine Absicherung mit Rückflußverhinderer entsprechend DIN EN 1717 ist vorzusehen. Nicht zertifizierte Trinkbrunnen, d. h. Anlagen, die vor Ort aus Einzelfunktionskomponen- ten zusammengesetzt oder deren Einzelbauteile voneinander getrennt in unterschiedli- chen Räumen untergebracht werden, sind einer Prüfung durch Sachkundige nach SchankV vor Erstinbetriebnahme zu unterziehen. Nach Installation und vor der ersten Nutzung ist eine Untersuchung des Wassers mindes- tens auf die Parameter Koloniezahl bei 22°C (≤ 100 KBE/ml), Koloniezahl bei 36°C (≤ 100 KBE/ml) und Ps. aeruginosa (0 KBE/ml) durchzuführen, erst nach negativen Prüfbericht dürfen die Trinkbrunnen zur Nutzung freigegeben werden. Zu den bei der Nutzungsübergabe zu übergebenden Unterlagen siehe Seite 140.
21.8 Anforderungen an Geschirrspülmaschinen
Zur Reinigung von Patientengeschirr ist eine gewerbliche Geschirrspülmaschine erforder- lich, die mindestens 85°C erreicht (z.B. Miele PG 8059 U oder PG 8057 TD U). Alle Spül- programme die unter der geforderten Temperatur liegen, sind für die Nutzung zu sperren.
Wird ausschließlich Personalgeschirr gespült können Haushaltsgeschirrspülmaschinen eingesetzt werden.
110
[Seite 118]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
22.Technische Gebäudeausrüstung
22.1 Heiz- und Kühlflächen
Die Oberflächen müssen technisch glatt, geschlossen sowie reinigungsfähig und desin- fektionsmittelbeständig gegenüber Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Ro- bert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten sein. Bei Heizkörpern muss der Abstand der Heizplatten die regelmäßige Reinigung und ggf. Desinfektion ermöglichen. Erfahrungsgemäß sind hierfür mindestens 4 cm zu fordern; der Abstand zur Wand sollte möglichst noch größer sein (> 8cm). Die Heizkörper sollen plane, glatte, nicht poröse Flächen ohne kleinräumige Strukturen, Hohlräume, Falze, Pro- file oder Fugen aufweisen. Ist aus wärmetechnischen Gründen eine Oberflächenvergrö- ßerung erforderlich (z. B. durch mindestens 1 cm breite "Riffelung"), sollte diese zimmer- seitig und nicht wandseitig ausgeführt sein. Heizkörper und die dazugehörigen Rohre sind mit genügend Bodenfreiheit zu installieren – Bodenständer sind zu vermeiden. Der Abstand zum Fußboden sollte 10-15 cm betra- gen. Im OP-Raum können auch Wandheizflächen eingesetzt werden. Fußbodenheizungen sind für OP-Räume nur bedingt geeignet, weil sie die Luftströmung im Raum beeinträchtigen können. Dezentrale Luftkühler, Raumklimageräte, konvektiv arbeitende Kühlsysteme wie Kühlschächte und Kühlkonvektoren sowie offene Kühldecken und abgehängte Kühlsegel sind für OP-Räume sowie Räumen mit erhöhten hygienischen Anforderungen (z.B. In- strumentenvorbereitungsräume, Sterilgutlager) nicht zulässig.
22.2 Abwasserentsorgung
Baulich-funktionell verfügen Abwasserleitungen entsprechend DIN 1986 über eine aus- reichende Neigung zur Vermeidung von Stagnation. Abwasserleitungen sind so auszuführen, dass sie desinfektionsmittelbeständig (insbe- sondere Halogene und Perverbindungen) sind. Der Duschabfluss muss versetzt zum Positionsbereich des Duschenden angeordnet wer- den; Einläufe in der Wand sind zu bevorzugen, ist dies bei Umbauten im Bestand aus bautechnischen Gründen nicht möglich sind wandnahe Bodeneinläufe zu bevorzugen. Es müssen Bodenabläufe gewählt werden, die die Aerosolentstehung aus dem Ablauf beim Duschen minimieren, wandnahe Bodeneinläufe sind zu bevorzugen. Bei bodengleichen Duschen muss das Bodengefälle zum Fußbodenabfluss von der Tür bis zum Abfluss vorhanden sein, um stehendes Wasser zu verhindern. Abwasser darf nicht sichtbar in den Duschabläufen stehen, da die Abwasserleitung Zimmer untereinan- der ohne Barriere verbindet. Die Abdeckungen der Duschabläufe müssen zur Reinigung einfach und ohne weitere Hilfsmittel entfernbar sein.
111
[Seite 119]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Sofern Bodeneinläufe innerhalb eines Operationsraumes vorhanden sein müssen, sind Techniken zu wählen, die eine Kontamination der Umgebung verhindern. Der Bodeneinlauf muss folgende Anforderungen erfüllen: • Die für die hydraulische Trennung des Spülwassers vom Trinkwassernetz notwendige Trennstation ist dezentral in einem Technikraum angeordnet. • Trennung vom Schmutzwassernetz durch gleichbleibenden Wasserstand im Geruch- verschluss. Ein Austreten von Pathogenen aus dem Abwassernetz wird so verhindert. • Es wird empfohlen den Ablauf vor und nach jeder Benutzung über manuelle Betäti- gung vom OP aus zu spülen. Entsprechende Vorrichtungen sind vorzusehen. • Automatische Spülung 1x täglich zur Wassererneuerung im Ablauf. Dadurch wird si- chergestellt, dass auch bei Nichtbenutzung das Wasser im Ablauf erneuert wird.
22.3 Trinkwasserversorgung
Grundsätze:
Wasser muss fließen – Stagnation vermeiden!
Kaltes Wasser muss kalt bleiben – ≤ 25°C
Warmes Wasser muss warm bleiben – ≥ 60°C
Werkstoffe können zu mikrobiologischen, organoleptischen und chemischen Beeinträch- tigungen des Trinkwassers führen. Bei der Neuerstellung von Installationen und Repara- turen ist daher vom Ersteller der Einrichtung zu bestätigen, dass die eingesetzten Werk- stoffe den technischen und hygienischen Anforderungen entsprechend KTW- Empfehlungen und DVGW-Arbeitsblatt W 270 genügen. Für die Planung und Ausführung einer hygienisch optimalen Trinkwasserinstallation spielen neben der thermischen Tren- nung von kalt- und warmgehenden Leitungen die Auswahl der Installationsart und deren Dimensionierung eine entscheidende Rolle.
112
[Seite 120]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Sämtliche Installationsmaterialien müssen bis zu ihrer Inbetriebnahme gegen Ver- schmutzungen jeglicher Art wirksam geschützt werden. Bei Rohrleitungen oder Fittingen sind beiderseits Stopfen, Kappen oder hygienisch einwandfreie Umverpackungen vorzu- sehen, die nur zur Installation abgenommen werden dürfen. D. h. auch nicht verarbeitete Installationsmaterialien, bspw. Form- oder Verbindungsteile und Rohrabschnitte, müs- sen bis zu ihrem Einbau geschützt werden (Stopfen, Kappen, saubere Folien). Ver- schmutzte Bauteile sind vor ihrer Verwendung gründlich zu reinigen oder zu desinfizie- ren. Die für die Installation erforderlichen Werkzeuge, Maschinen und Montagegeräte müssen ebenfalls sauber gehalten werden. Rohrleitungsenden müssen vor dem Verbin- den gereinigt und desinfiziert werden. Nach dem Abschluss der Leitungsinstallation sind die Dichtheitsprüfungen trocken mit ölfreier Druckluft oder inerten Gasen auszuführen. Weitere Hinweise enthalten die Merk- blättern ZVSHK oder der BTGA-Regel 5.001. Eine Dichtigkeitsprüfung mit Wasser ist nicht zulässig. Es dürfen ausschließlich hygienisch einwandfreie Wasserzähler eingebaut werden. Bei der Lieferung der Wasserzähler (Wareneingang) ist die Bestätigung der hygienischen Un- bedenklichkeit seitens des Herstellers vorzulegen. In der Unbedenklichkeitsbestätigung ist mindestens aufzuführen, dass das Prüfwasser hygienisch einwandfrei war (desinfi- ziert und mikrobiologisch überprüft). Eine vorherige Untersuchung des einzubauenden Wasserzählers, nach DVGW twin Nr. 10, wird dringend empfohlen. Bei Lagerung, Trans- port und Montage ist auf äußerste Hygiene zu achten (siehe auch DVGW twin Nr. 11). Vor der Befüllung und Erstinbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation ist das zur Be- füllung vorgesehene Trinkwasser auf die Einhaltung der mikrobiologischen Parameter gemäß TrinkwV zu überprüfen (siehe Seite 117 und 120). Trinkwasser-Installationen dür- fen nur mit mikrobiologisch einwandfreiem Trinkwasser befüllt werden. Bei Anschluss von Geräten an das Wasserleitungssystem sind ortsnahe Absperrvorrich- tungen für Medienversorgung zur vereinfachten Wartung, Reparatur und Austausch vor- zusehen. Rohre sind wie alle anderen Anlagenteile, die mit dem Trinkwasser in Berührung kom- men, Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Nach AVBWasserV § 12 (4) dürfen nur Materialien verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. So müssen z.B. verzinkte Stahlroh- re der DIN 2444 und Kunststoffrohre den Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes für Kunststoffe im Trinkwasserbereich (KTW-Empfehlungen) sowie dem Arbeitsblatt W270 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) entsprechen (s.a. DIN 1988 Teil 2, Beiblatt 1). Hilfsstoffe (Lote, Flussmittel, Gewindeschneidmittel) sind auch Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Auch für sie gilt die AVBWas- serV § 12 (4). So müssen Lote dem DVGW-Arbeitsblatt GW 2 und Gewindeschneidmittel dem DVGW-Arbeitsblatt W 521 entsprechen (s.a. DIN 1988 Teil 2, Nr. 3.3.6). Für die Instal- lation dürfen nur Materialien verwendet werden, die eine mikrobielle Beeinträchtigung der Wasserqualität nicht erwarten lassen. Die verwendeten Materialien müssen Tempera- turen von etwa 70°C widerstehen können und einen ausreichenden Schutz vor Korrosion bieten (s. DIN 1988 Teil 2).
113
[Seite 121]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Kaltwasserleitungen sind in ausreichendem Abstand zu Wärmequellen (z.B. Rohrleitun- gen, Schornsteine, Heizungsanlagen) so zu planen, herzustellen und zu dämmen, dass die Wasserqualität durch Erwärmung (temperaturbedingte Vermehrung von Mikroorga- nismen) nicht beeinträchtigt wird (s. auch DIN 1988 Teil 2, Nr. 10.2). Die maximale Temperatur für Trinkwasser kalt ist in jedem Fall und in jeder Situation mit 25°C definiert. Die Trinkwasserinstallation darf nicht so ausgelegt sein, dass erst 30 Se- kunden nach dem Öffnen der Armatur die Kaltwassertemperatur wieder auf unter 25°C sinkt. Kaltwasserleitungen sind durchzuschleifen, am Ende jedes Leitungstrangs ist eine automatische Spüleinrichtung vorzusehen um eine Stagnation zu vermeiden. Wärmeab- gebende Installationen, Verteiltrassen oder Rohrleitungswege müssen so geplant und ausgeführt sein, dass es nicht zu einem Wärmeeintrag ins Trinkwasser kalt kommen kann. Trinkwasser-Installationen sind thermisch getrennt, bzw. separat von Wärmequel- len oder warmgehenden Leitungen zu verlegen. Bei der Planung und der Montage ist grundsätzlich die Verlegeregel „Trinkwasser kalt unterhalb von Trinkwasser warm“ ein- zuhalten (Wärmeströmung). Eine Rohrdämmung verzögert zwar zeitlich den Wärmeüber- gang, kann aber das Trinkwasser kalt, nicht vollständig vor Wärmelasten aus der unmit- telbaren Umgebung schützen (Sekundäraufheizung). Um einen ausreichenden Wasseraustausch in Rohrleitungen sicherzustellen, sind fol- gende Faktoren zu berücksichtigen: − die Rohrleitungen sind nach DIN 1988 Teil 3 zu dimensionieren. − Endstränge und Versorgungsbereiche mit stagnierendem Wasser sind zu vermeiden; Ringversorgungen sind anzustreben. Bei der Neuinstallation von Bad- und Sanitäreinheiten sollte eine durchgeschliffene Lei- tungsinstallation bevorzugt werden. Diese gewährleistet auch für den Fall, dass der Pati- ent längere Zeit die Dusche oder das Waschbecken nicht benutzt, eine Wasserbewegung durch die Toilettenspülung. Damit wird die Gefahr der mikrobiellen Kolonisation infolge von Stagnation minimiert. Über die Dimensionierung der Trinkwasserleitungen entspre- chend DIN 1988-300, sowie der VDI-Richtlinie 6023, müssen die Rahmenbedingungen für einen häufigen Wasseraustausch zur Vermeidung von Stagnationen geschaffen werden. In der Praxis wird häufig eine Durchschleif-Ringinstallation empfohlen. Werden jedoch die Leitungen bis zu den Entnahmestellen durchgeschleift, führt dies zu einer Erhöhung des Rohrleitungsvolumens und damit zu deutlich höheren Temperatur- und Energiever- lusten. Das direkte Heranführen der Zirkulationsleitung unmittelbar an Wandarmaturen kann zwangsläufig zu einer Überschreitung der maximal zulässigen Kaltwassertempera- tur von 25 °C führen, da u. U. über die Wand, die Montageplatte oder den Armaturenkör- per ein massiver Wärmeübergang auf die Kaltwasserleitung stattfindet. Eine Wärmeüber- tragung durch die Wandarmatur oder zugehörige Montageelemente muss unbedingt vermieden werden. Die gemäß DVGW W 551 einzuhaltenden max. Volumina von 3 Litern sollten nicht maximal minimiert, sondern dahinhegend genutzt werden, um den Zirkula- tionspunkt in ausreichender Entfernung von der Armatur zu platzieren um eine Wärme- übertragung weitestgehend zu vermeiden. Der Warmwasseranschluss der Armatur darf nicht direkt, sondern nur über eine kurze Auskühlstrecke (z.B. 8-10 x DN) ausgeführt werden. Beim Anschluss der Zirkulationsleitungen an Warmwasser ist im Bereich von Mischarmaturen ein Sicherheitsabstand zwischen Armatur und Zirkulation von mindes-
114
[Seite 122]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
tens 20 cm einzuhalten, um einen Wärmeübertrag über den Anschlussbereich und den Armaturenkörper in das Trinkwasser kalt zu vermeiden. Bei der Installationsart ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse der Verbraucher (Eckventile) an die Trinkwarmwasser- Sammelleitung einen ausreichenden Mindest-Abstand zum Trinkkaltwasser aufweisen. Es dürfen nur Armaturen verwendet werden, die eine interne, thermische Trennung besit- zen. Die Versorgung mit Warmwasser ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Bereiche außerhalb der direkten Patientenversorgung (z.B. öffentlichen Toiletten) müs- sen nicht mit Warmwasser versorgt werden. Eine einwandfreie Trennung zwischen Trinkwasser und Nichttrinkwasser ist sicherzustel- len. Wasserauslaufarmaturen (Zapfhähne, Mischventile, Duschköpfe u. a.) müssen innen glatt und einfach in der Konstruktion sein, damit unnötige Totwasserbereiche vermieden werden und sie gut zu reinigen und zu desinfizieren sind. Für eine potentielle thermische Desinfektion des Trinkwassersystems müssen alle was- serführenden Bauteile der Armatur eine Temperatur von bis zu 75°C bzw. Konzentration von Chlor (20–50 mg/l freies Chlor) und Chlordioxid (0,3-1mg/l) problemlos überstehen. Die Trinkwassererwärmung ist so auszulegen, dass eine Temperaturerhöhung auf 75°C an der Entnahmestelle möglich ist. Dies sollte auch strangweise möglich sein. Die Trink- wasser-Installation muss so ausgeführt sein, dass es auch bei einer thermischen Desin- fektion nicht zu einem unkontrollierbaren Wärmeeintrag in das Trinkwasser kalt kommt. Es sind ausschließlich wandmontierte Armaturen zulässig. Alle Armaturen, die von Be- schäftigten mit direktem Patientenkontakt genutzt werden, müssen mit verlängerter He- belarmatur zu bedienen sein. Sensorarmaturen bergen ein hygienisches Risiko, weil sich z. B. gram-negative Nonfermenter ansiedeln können und dürfen daher nicht eingesetzt werden. Die Installation muss so erfolgen, dass der Wasserstrahl nicht direkt in das Ablaufventil gerichtet ist. Die Entnahmearmaturen dürfen nur mit Lamellenstrahlreglern, die ein geringeres Konta- minationsrisiko haben, ausgerüstet werden. Die Armatur muss leicht zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes mit den angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten (insbe- sondere auch auf Basis von Chlor- bzw. Perverbindungen) desinfiziert werden können und gegen diese dauerhaft beständig sein. Der Verbrühungsschutz muss direkt an der Armatur einstellbar sein und muss bei einer eventuell notwendigen Probennahme ohne besonderes Werkzeug aufhebbar sein. Der Auslass muss zur Desinfektion für eine eventuelle Probennahme abflammbar sein. Die Einbauhöhe der Armatur muss so gewählt werden, dass eine Rekontamination bei Benutzung des Waschbeckens, auch bei Installation von endständigen Wasserfiltern, reduziert wird.
115
[Seite 123]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Schon bei der Installation ist die Möglichkeit des Einbaus endständiger Wasserfilter zu berücksichtigen. Um die Kontamination der äußeren Filteroberfläche durch zu geringem Abstand zwischen dem Becken und dem Filterauslass zu reduzieren muss auf einen aus- reichenden Abstand zwischen der Armatur und dem Becken geachtet werden. Bei Einsatz der derzeit im Universitätsklinikum Heidelberg bevorzugt eingesetzten end- ständigen Wasserfiltern des Fabrikats Aquafree Germlyser neo A wird der schwenkbare Auslauf der Armatur durch den Filter ersetzt, der Abstand zwischen höchstmöglichem
| Es ist bei der Auswahl der | |
|---|---|
| Armatur zu prüfen, ob sie für den Einsatz des Filters Aquafree Germlyser neo A geeignet | |
| ist. Es dürfen nur Armaturen ausgewählt werden, bei denen der Filterhersteller schriftlich | |
| die Eignung bestätigt. |
281 mm, dies ist beim Abstand der Armatur zwischen Wand und Ablaufventil zu beach- ten, der Wasserstrahl darf nicht direkt in den Ablauf gerichtet sein.
Bei Einsatz der derzeit im Universitätsklinikum Heidelberg üblichen endständigen Was- serfiltern des Fabrikats Aquafree Germlyser HQ muss eine Einbauhöhe des Filters von 83 mm beachtet werden, der freie Abstand von mindestens 20 mm zwischen höchstmögli- chem Wasserstand und dem Auslauf des Filters darf nicht unterschritten werden. Die Waschbecken dürfen keinen Überlauf enthalten, der Überlaufkanal muss beidseitig geschlossen sein, das Becken muss ausreichend tief sein, um Wasserspritzer in die Um- gebung zu vermeiden Die Trinkwasserversorgung eines Krankenhauses kann unmittelbar oder mittelbar Ursa- che für nosokomiale Infektionen, Lebensmittelinfektionen oder -intoxikationen sein. Die große Zahl von Wasserentnahmestellen und zusätzlichen Installationen, z.B. Ionenaus- tauscher, Dosieranlagen, Enthärtungsanlagen (mit unterschiedlichen Besiedlungsmög- lichkeiten) in medizinischen Versorgungsbereichen macht die Vielfältigkeit hygienischer Probleme im Zusammenhang mit Wasserversorgungssystemen verständlich. Somit ist einer Kontrolle der zur Verfügung stehenden Wasserqualitäten besondere Aufmerksam- keit zu widmen. Zum Schutz des nachgeschalteten Trinkwasserleitungsystems sind nach Enthärtungsan- lagen ausreichend dimensionierte UV-Desinfektionsanlagen vorzusehen.
116
[Seite 124]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Wasserspeicher müssen Öffnungen besitzen, die eine gründliche Reinigung von innen ermöglichen. Innenbauteile müssen so gestaltet sein, dass sie an allen Stellen gereinigt werden können. Erwärmer für einzelne Entnahmestellen sollten generell auf kurzfristige Erwärmung auf mindestens 70°C sowie Wasserentnahme in unmittelbarer Nähe ausgelegt werden. Duschschläuche müssen sich nach Benutzung selbsttätig entleeren. Alle Trinkwasserbehandlungsanlagen, besonders die, die nach dem Ausfällungs-, Filtra- tions- oder Austauscherprinzip bzw. ähnlichen adsorptiven Verfahren arbeiten, sind hy- gienische Schwachstellen in einer Wasserversorgung, da es dort zu Verunreinigungen kommen kann. Für bestimmte Funktionsbereiche des Krankenhauses können Trinkwasserbehandlungen erforderlich sein, z.B. Enthärtung, Entsäuerung, Entgasung, Destillation, Entmineralisie- rung, Filtration und Desinfektionsmaßnahmen. Neben den Rechtsvorschriften sind die Regeln der Technik zu berücksichtigen (z.B. DIN 19635 „Dosiergeräte zur Behandlung von Trinkwasser“). Das behandelte Trinkwasser darf die Gesundheit nicht beeinträchtigen (durch z.B. Pyro- gene, Hydrazin, Haloforme). Hierauf ist vornehmlich in Bereichen zu achten, in denen das behandelte Wasser direkt oder indirekt mit Patienten in Kontakt kommt (z.B. Dialyse, Apotheke, Küche, Physiotherapie). Grundsätzlich muss bei Trinkwasserbehandlungsein- richtungen für permanenten Wasserdurchlauf gesorgt werden. Toträume oder schlecht durchströmte Installationen, z.B. bei Messinstrumenten und Mischbatterien, sind soweit wie möglich zu vermeiden. Bei Umbaumaßnahmen sind eventuelle im Bestand vorhandene oder entstehende Totlei- tungen komplett zurückzubauen.
22.3.1 Probennahmestellen Die Probennahmestellen zur Bewertung der Trinkwasserqualität sind in der Planungpha- se zusammen mit der Krankenhaushygiene festzulegen. Entsprechende Unterlagen (z.B. Strangschemata, Grundrisse mit Wasserinstallationen) sind mit ausreichendem Vorlauf (mindestens 14 Tage) der Stabsstelle Technische Krankenhaushygiene zu zusenden. Grundsätzlich sind folgende Stellen zu beproben:
• Eingang des Trinkwassers in das Gebäude
• Abgang der Leitung für Trinkwasser (warm) vom Trinkwassererwärmer
• Wiedereintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)
• Die Entnahmestellen für die Proben in der Peripherie sind so zu wählen, dass je- der Steigstrang erfasst wird. Periphere Proben sind an den Stellen mit der längs- ten Fließstrecke vom Trinkwassererwärmer zu entnehmen.
• Vor und nach jeder Anlage zur Trinkwasserbehandlung (z.B. Enthärtung) Die Untersuchungen müssen von einem dafür akkreditierten Labor nach den aktuellen gültigen allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Zum Termin 117
[Seite 125]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
der Übergabe an den Betreiber darf die Probennahme nicht länger als ein Monat zurück- liegen.
Probenahmeventile müssen so eingebaut werden, dass sie problemlos und ohne weitere Hilfsmittel für die Probennahme zugänglich sind. Es sollten im gleichen Gebäude Probe- nahmenventile verbaut werden, die mit dem gleichen Werkzeug bedienbar sind. Der Verbrühungsschutz muss direkt an der Armatur einstellbar sein und muss bei einer eventuell notwendigen Probennahme ohne besonderes Werkzeug aufhebbar sein. Der Auslass muss zur Desinfektion für eine eventuelle Probennahme abflammbar sein. Vom Fachplaner oder Errichter der Wasserinstallation ist ein Spülplan zu erstellen, der den bestimmungsgemäßen Betrieb simuliert. Der Spülplan ist mit der KlinikTechnik GmbH und der Stabsstelle Technische Krankenhaushygiene abzustimmen. Bis zur Über- nahme durch den Betreiber hat der Errichter die Spülung zur Simulation des bestim- mungsgemäßen Betriebs durchzuführen und zu dokumentieren. Der Spülplan und die Dokumentation ist mit ausreichender Vorlaufzeit dem Betreiber zur Übergabe zur Verfü- gung zu stellen. Der Spülplan muss enthalten:
• Bezeichnung der aller zu spülenden Stellen (Strang, Gebäudeteil, Ebene, Raum- nummer, Bezeichnung der Spülstelle)
• Vorgehensweise bei der Spülung
• Mindest- und Maximalanzahl der zu öffnenden Entnahmestelle
• Grundriss mit eingezeichneten Spülstellen und vorgeschlagener Wegeführung Beispiel zur Orientierung:
118
[Seite 126]
[Seite 126: Text nur als Bild — nicht lesbar]
[Seite 127]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
22.3.2 Abnahmekriterien
Hinweis (§11 TrinkwV): Dem Gesundheitsamt ist schriftlich oder elektronisch anzuzeigen:
- Die Errichtung einer Gebäudewasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus;
- Die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Gebäude- wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus
- Die Stilllegung einer Gebäudewasserversorgungsanlage oder von Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen;
- Die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Tei- len einer Gebäudewasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens vier Wochen im Voraus;
- Der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversor- gungsanlage auf eine andere Person spätestens vier Wochen im Voraus
Vor der Inbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation ist eine Erstinspektion nach VDI 6023 durch geeignete Fachkräfte durchzuführen, die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Bei Neu- und Umbauten ist das Unternehmen, welches die Wasserinstallation errichtet verpflichtet den Nachweis zu erbringen, dass die ausgeführte Installation Wasser in der Qualität, die in der Trinkwasserverordnung definiert ist, zur Verfügung stellt. Die hierfür erforderlichen Proben dürfen nur von einem für die jeweilige Untersuchung nach §15(4) TrinkwV akkredierten Labor nach den aktuellen gültigen allgemein anerkann- ten Regeln der Technik. Zum Termin der Übergabe an den Betreiber darf die Probennah- me nicht länger als einen Monat zurückliegen. Alle Untersuchungsbefunde der Wasserinstallation sind der Stabsstelle Technische Krankenhaushygiene und der Klinik Technik GmbH Abt. 3.2.1 Maschinentechnik im Be- reich Klinikum unverzüglich und unaufgefordert zur Kenntnis zu bringen.
Mikrobiologie
| Parameter | Grenzwert/ Maßnahmewert | Einheit |
|---|---|---|
| Koloniezahl bei 22°C | 100 | KBE/ml |
| Koloniezahl bei 36°C | 100 | KBE/ml |
| coliforme Bakterien | 0 | KBE/100 ml |
| Escherichia coli | 0 | KBE/100 ml |
120
[Seite 128]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
| Enterokokken | 0 | KBE/100 ml |
|---|---|---|
| Pseudomonas aeruginosa | 0 | KBE/100 ml |
| Legionella spec. | 100 | KBE/100 ml |
Metalle An einzelnen festzulegenden Stellen werden Untersuchungen zur metallischen Trinkwas- serqualität notwendig. Zu untersuchen sind folgende Parameter:
| Parameter | Grenzwert | Einheit |
|---|---|---|
| Blei | 0,010 | mg/l |
| Kupfer | 2,0 | mg/l |
| Nickel | 0,02 | mg/l |
| Antimon | 0,005 | mg/l |
Speisewasser zur Reindampferzeugung (DIN EN 285 – Sterilisation – Dampf- Sterilisatoren – Groß-Sterilisatoren Mai 2016)
| Parameter | Grenzwert | Einheit |
|---|---|---|
| Gesamtsalzgehalt (Abdampfrückstand) | ≤ 10 | mg/l |
| Silikat (als SiO2) | ≤ 1 | mg/l |
| Eisen | ≤ 0,2 | mg/l |
| Cadmium | ≤ 0,005 | mg/l |
| Blei | ≤ 0,05 | mg/l |
| Schwermetallrückstände (außer Fe, Cd, Pb) | ≤ 0,1 | mg/l |
| Chlorid | ≤ 0,5 | mg/l |
| Phosphat (als P2O5) | ≤ 0,5 | mg/l |
| Leitfähigkeit (bei 20°C) | ≤ 5 | µS/cm |
| pH-Wert (bei 20°C) | 5-7,5 | |
| Gesamthärte | ≤ 0,02 | mmol CaO/l |
| Aussehen | farblos, klar ohne Abla- gerungen |
Wasser zum Betrieb von RDG und RDG-E: Reinigung- und Zwischenspülung (Empfehlung des Fachausschusses Qualität der Deut- schen Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Wasser zum Aufbereiten von Medizinproduk- ten (Teil 2) Zentralsterilisation 2014 (6): 363-365) 121
[Seite 129]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
| Parameter | Grenzwert | Einheit |
|---|---|---|
| pH-Wert (bei 20°C) | 5-8 | |
| Gesamthärte | ≤ 3° dH ≤ 0,5 | mmol CaO/l |
| Gesamtsalzgehalt (Abdampfrückstand) | ≤ 500 | mg/l |
| Chlorid | ≤ 100 | mg/l |
Schlussspülung (VE-Wasser) (Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte 5. Auflage 2017)
| Parameter | Grenzwert | Einheit |
|---|---|---|
| Leitfähigkeit (bei 20°C) | ≤ 15 | µS/cm |
| pH-Wert (bei 20°C) | 5-7 | |
| Gesamthärte | ≤ 0,02 | mmol CaO/l |
| Gesamtsalzgehalt (Abdampfrückstand) | ≤ 10 | mg/l |
| Phosphat (als P O ) 2 5 | ≤ 0,5 | mg/l |
| Silikat (als SiO ) 2 | ≤ 1 | mg/l |
| Chlorid | ≤ 2 | mg/l |
Bei positiv getesteten Entnahmestellen ist für den Nachweis eines unkontaminierten Lei- tungssystems wie folgt vorzugehen:
- Durchführung einer weitergehenden Beprobung analog DVGW-Arbeitsblatt W 551
- Drei negative Beprobungsergebnisse, die im Abstand von drei Tagen gewonnen wurden. Die Einhaltung der Parameter betrifft auch Nichttrinkwasser, welches beispielsweise im Labor Anwendung findet.
22.4 Raumlufttechnische Anlagen
Bei der Planung von RLT-Anlagen ist sicherzustellen, dass durch die Art und Lage der Au- ßenluftansaugung die am wenigsten belastete Außenluft angesaugt wird. Ein Kurz- schluss zwischen Außenluftansaugöffnung und Abluftauslass muss sicher vermieden werden. Die Unterkante der Ansaugöffnung für die Außenluft muss mindestens 3 m über dem Erdboden liegen; gegenüber anderen lufthygienisch relevanten Bezugsniveaus (waagerechte Flächen, Gebäude usw.) ist ebenfalls ein ausreichender Abstand einzuhal- ten.
122
[Seite 130]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Anlagenteile sind schmutzgeschützt anzuliefern und zu Lagern. Bei der Montage von An- lageteilen und Apparaten ist darauf zu achten, dass diese innen nicht verschmutzt sind und werden. Bereits montierte Anlageteile und Apparate sind an den offenen Anschluss- stellen gegen Verschmutzungen zu schützen. Flexible Luftleitungen, die keine technisch glatten Innenflächen haben, sind wegen ein- geschränkter Reinigungsmöglichkeit auf das Notwendigste zu beschränken. Für die Erstmontage ist auf ausreichende Bewegungsfreiheit (Zugänglichkeit) für spätere De- montagen und Montagen zu achten.
22.4.1 Anforderungen an die Raumlufttechnik im OP Gemäß Beschluß des Klinikumsvorstands des Universitätsklinikums Heidelberg vom 14. November 2018 wird zukünftig für Bauvorhaben des Universitätsklinikums Heidelberg als krankenhaushygienischer Standard für Lüftungssysteme in OP-Räumen eine Lüftung ohne TAV/LAF (Raumklasse Ib gemäß DIN 1946-4:2008-12) eingeführt. Zur Begründung siehe Seite 23. Anforderungen an die Raumluft OP-Räume • Raumklasse I: 3-stufige Filterung mit Filterklassen ISO EPM1 (≥50%) (F7), und ISO EPM1 (≥80%) (F9), und einem endständigen H13-Filter • Raumklasse Ia: OP-Räume mit zielgerichtetem Luftführungssystem zur Erzielung ei- nes Schutzbereiches (Im Universitätsklinikum Heidelberg nur noch in begründeten Ausnahmefällen s.o.)
• Raumklasse Ib: OP-Räume mit Mischströmung z.B. Drallauslässe
• Zuluftvolumenstrom:
• min. 1.200 m³/h Außenluft
• Umluftbeimischung möglich
123
[Seite 131]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Der Zuluftvolumenstrom muss größer als der Abluftvolumenstrom sein (Druckgradient von Richtung des hygienisch höherwertigen Raums zum hygienisch niederwertigen Raum).
• Zulufttemperatur einstellbar entsprechend medizinischem Nutzen, in der Regel 19 °C bis 26 °C, ggf. ganzjährig verfügbare Raumheizung über Heizflächen mit Einzelraumregelung erfor- derlich
• Zwischendecke im Unterdruck gegenüber dem OP-Raum
• Abluftdurchlässe mit Flusenabscheidern OP-Nebenräume (z.B. Einleitungsflächen, Waschzonen, Flure) • Raumklasse II: 2-stufige Filterung (ISO EPM1 (≥50%) (F7) und ISO EPM1 (≥80%) (F9)) • Zuluftversorgung der an den OP-Raum angrenzenden Räume durch Überströmung aus dem OP-Raum und gegebenenfalls auch aus den Sterilgutlager-Räumen möglich.
• Außenluftanteil: 40 m³/h je Person Instrumententischvorbereitung • Raumklasse I: 3-stufige Filterung mit Filterklassen ISO EPM1 (≥50%) (F7), und ISO EPM1 (≥80%) (F9), und einem endständigen H13-Filter • ggf. mit einem zielgerichteten Luftführungssystem, durch welches eine Sedimentati- on von Partikeln wie Hautpartikel auf dem OP-Besteck vermieden wird (z. B. Umluft- wandauslass mit horizontaler Strömung, mobiler TAV etc.)
• Zu den raumlufttechnischen Anforderungen an Instrumentenvorbereitungszonen siehe auch 2.6 Instrumententischvorbereitung Seite 10. Unreine Arbeitsräume/Entsorgungsräume • Raumklasse II: 2-stufige Filterung (ISO EPM1 (≥50%) (F7) und ISO EPM1 (≥80%) (F9)) • Unterdruck gegenüber den Fluren
• ggf. Raumluftwechsel entsprechend den Wärme-, Feuchte- und Geruchslasten • Außenluftanteil: ≥ 40 m³/h je Person Werden Räume nicht genutzt (keine Personen im Raum) kann die Anlage grundsätzlich nach 30 Minuten abgeschaltet werden. Vor OP-Raumnutzung ist die RLT-Anlage mit ei- nem Vorlauf von mindestens 30 Minuten einzuschalten, dies betrifft auch die dem OP- Raum zugeordneten Nebenräume (z.B. Einleitungsflächen, Instrumentenvorbereitungs- räume/Rüstzonen, Waschzonen). Die Anlagensteuerung (MSR) ist entsprechend auszu- legen. Die Bedienfunktion dieser Steuerung muss auch durch das OP-Personal möglich sein. Anstelle von Volumenströmen zur Kühlung und Heizung kann eine Bauteiltemperierung (Decke, ggf. Wand) eingesetzt werden. Aus krankenhaushygienischer Sicht bestehen keine Bedenken, wenn eine Taupunktunterschreitung sicher verhindert wird.
124
[Seite 132]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für spezielle Operationen, die unter erhöhten Raumtemperaturen durchgeführt werden (z. B. Operationen an Säuglingen und Brandverletzten), sind auf OP-Temperatur beheizte Vorräume erforderlich, die als Temperaturschleuse wirken. Für Eingriffsräume und die anderen zu belüftenden Räume ist eine Ausführung mit zwei- stufiger Filterung mit Filtern der Klasse ISO ePM1 (≥50%) (F7) und ISO ePM1 (≥80%) (F9) entsprechend Raumklasse II nach DIN 1946/4 bzw. VDI 6022-1 erforderlich.
22.4.2 Anforderungen an die Raumlufttechnik für Intensivstationen Raumlufttechnisch genügt eine zweistufe RLT-Anlage den Basisanforderungen für die Klimatisierung und Be- bzw. Entlüftung einer Intensivstation; eine Fensterlüftung ist ebenfalls möglich, sofern Fliegengitter das Eindringen von Insekten verhindern. Ein Umluftbetrieb ist zu vermeiden bzw. nur für den gleichen Raum zulässig. Für die Behandlung von Patienten mit aerogen übertragbaren hochkontagiösen Erregern (z.B. Tuberkulose, SARS) sind Patientenzimmer mit negativem Luftdruck gegenüber den umgebenden Räumen indiziert, um die Verbreitung dieser aerogen übertragbaren Infek- tion zu vermeiden. Auf Intensivstationen, die nicht über die entsprechende technische Ausstattung verfügen, ist darauf zu achten, dass bei der Behandlung von Patienten mit offener Tuberkulose, die Überdruckbelüftung, die zur aerogenen Verbreitung der Erreger in die Flure führen könnte, gestoppt wird. Die ZLT muss in der Lage sein jedes über eine RLT-Anlage belüftete Patientenzimmer auf Unterdruckbelüftung schalten zu können. Das passende raumlufttechnische Konzept ist unter Berücksichtigung des zu erwarten- den Patientenspektrums und der Raumnutzung festzulegen – hierzu bedarf es der Ab- stimmung mit dem Krankenhaushygieniker und dem Nutzer. Die Auslegung der RLT-Anlagen hängt im Wesentlichen von den inneren Lasten (Wärme, Feuchte, Gerüche, Schadstoffe etc.) sowie der spezifischen Nutzung der Räume ab.
22.4.3 Anforderungen an die Raumlufttechnik bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten Für Patienten mit schwerer und sehr schwerer Immunsuppression (Risikogruppe 2 und 3) wird eine Unterbringung in Räumlichkeiten mit endständigen Schwebstofffiltern (HEPA- Filter, Filterklasse H13) und positivem Druck im Vergleich zu den angrenzenden Räumen gefordert. Bei Neubauten oder grundlegenden Umbaumaßnahmen sollten nicht nur einzelne Kran- kenzimmer, sondern ganze Stationen oder bestimmte Stationsbereiche mit HEPA- gefilterter Luft versorgt werden (Flure mindestens zweistufig mit ISO EPM1 (≥80%)), so dass sich auch hochgradig immunsupprimierte Patienten dort frei bewegen können und somit das Risiko einer sozialen Isolierung der Patienten reduziert wird. Um den erforder- lichen raumlufttechnischen Zustand jederzeit zuverlässig aufrechterhalten zu können muss durch eine redundante raumlufttechnische Anlage oder auf eine andere Weise si- chergestellt werden, dass jederzeit die erforderlichen Druckverhältnisse eingehalten werden.
125
[Seite 133]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Raumluftbefeuchter oder andere technische Geräte, die potenziell kontaminierte Aeroso- le emittieren können, dürfen nicht verwendet werden. Die Bereiche ohne gefilterte Luft müssen mit einem negativen Differenzdruck zu den ge- filterten Bereichen belüftet werden. Klimatisierte Räume dürfen grundsätzlich nicht über Fenster gelüftet werden. Ein Umluftbetrieb ist zu vermeiden bzw. nur für den gleichen Raum zulässig.
22.4.4 Anforderungen an die Raumluftbefeuchtung Die Befeuchtung der Raumluft mit umlaufendem Wasser (Umlaufsprühbefeuchtung) birgt ein erhöhtes Risiko der Verkeimung des Wasserreservoirs in sich. Ist eine Befeuchtung der Raumluft erforderlich muss eine Dampfbefeuchtung realisiert werden.
22.4.5 Anforderungen an Sekundärluftkühlgeräte (Umluftkühlgeräte) Auf die Installation dezentraler Umluftkühlgeräte (Sekundärluftkühlgeräte) muss in Pati- entenzimmern verzichtet werden. Falls aufgrund der zu erwartenden äußeren und/oder inneren Wärmelasten eine Kühlung für erforderlich gehalten wird, sollte dies bei Neubau- ten über eine zentrale RLT-Anlage sichergestellt werden. Oberflächen müssen im luftführenden Bereich aus Materialien bestehen, die weder ge- sundheitsgefährdende Stoffe emittieren noch einen Nährboden für Mikroorganismen bilden. Hierzu ist sicherzustellen, dass ausschließlich solche Geräte und Anlagenteile verwendet werden, die keine gesundheitsschädlichen Stoffe, Fasern und Gerüche in den Luftstrom bzw. die Räume abgeben und das Wachstum von Mikroorganismen nicht för- dern. Die Materialien der Gehäusekonstruktion sowie die Einbauteile, die mit dem Luft- strom in Berührung kommen, müssen mit Desinfektionsmitteln und -verfahren gemäß den in der Desinfektionsmittelliste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH) oder des Robert Koch-Institutes angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten desinfizierbar sind und gegen diese dauerhaft beständig sein. Poröse Auskleidungen im Luftstrom sind mit einem geeigneten abriebfesten Material abzudecken. Die Geräte inkl. der luftführen- den Oberflächen (auch Dichtungen an Filterelementen) sind konstruktiv und fertigungs- technisch so zu gestalten, dass möglichst keine Schmutzablagerungen entstehen. Daraus folgen nachstehende Kriterien:
• keine unzugänglichen Hohlräume
• leichte Reinigbarkeit des Wärmetauschers
• Reinigungsfähigkeit von Ventilator / Induktionsdüsen
• einfache Reinigungsfähigkeit der Kondensatwanne (eine problemlose Entnahme ist sinnvoll, um den Aufwand der regelmäßigen desinfizierenden Reinigung zu verkür- zen)
• sicheres und vollständiges Ableiten des Kondensats aus dem Luftstrom
• Kondensatpumpe außerhalb des Luftstroms
126
[Seite 134]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Register und Kondensatwanne müssen in Stillstandzeiten trocken sein. Hierzu ist nach Entfall der Kühlanforderung eine ausreichend bemessene Nachlaufphase vorzusehen (Ventilator und ggf. Kondensatpumpe). Es darf zu keiner Durchfeuchtung der zweiten Filterstufe kommen. Weiterhin ist konstruktiv zu verhindern, dass die Filter bei der Au- ßenreinigung des Gerätes beschädigt werden können. Unkontrolliertes Überlaufen der Kondensatwanne (beispielsweise durch Verstopfung oder Ausfall der Kondensatpumpe) ist auszuschließen. Hierzu sind geeignete Sicherungseinrichtungen vorzusehen (bei- spielsweise eine Abschaltung des Gerätes mit optischer/akustischer Störungsmeldung). Wenn ein Anfall von Kondensat technisch nicht grundsätzlich vermieden werden kann, ist eine Kondensatableitung in einem geschlossenen System aus dem Raum auszufüh- ren. Dies ist z. B. über den Anschluss an die Abwasserleitung möglich. Dieser muss je- doch durch einen freien Auslauf gegen retrograde Kontaminationen und aufsteigende Geruchsbildungen vom Abwassersystem gesichert sein (VDI 6022-1). Das Einleiten in den Toilettenspülkasten ist nicht zulässig. Ein Verdunsten von Kondenswasser im Zuluftstrom ist nicht zulässig. Die Geräte sind so zu positionieren, dass Zugerscheinungen vermieden werden. Aus hygienischen Gründen ist bei Geräteaufstellung in Technikräumen keine Anforde- rung an die Filterstufe/n nötig. Hat der Technikraum allerdings einen direkten Zugang zu Räumen, die der Patientenversorgung dienen ist aus technischer Sicht die Filterstufe ISO ePM1 ≥50% (M5) empfehlenswert. Der Raum sollte dann zu allen angrenzenden Räumen im Unterdruck stehen. Alternativ sollte die Tür zum angrenzenden Bereich luftdicht ab- schließen. Bei Aufstellung in administrativ genutzten Räumen (Bereichen ohne Patientenverkehr) sollte mindestens ein saugseitiger Filter ISO ePM1≥50% (F7) vorhanden sein. Bei öffentlichen Flächen und Aufenthaltsbereiche (z.B. Flure, Eingangsbereiche, Warte- zimmer) ist mindestens ein saugseitiger Filter ISO ePM1≥50% (F7) sowie vorzugsweise ein druckseitiger Filter der Klasse ISO ePM1 ≥80% (F9) vorzusehen. Umluftkühlgeräte in Bereichen der Patientenversorgung müssen immer mit einer zweistu- figen Filterung, Filterstufe ISO ePM1/≥ 50 (F7) am Geräteeintritt und der Filterstufe ISO ePM1/≥ 80 (F9) am Geräteaustritt, ausgestattet sein. Im laufenden Betrieb muss bei In- stallation der Geräte sichergestellt sein, dass die in den Geräten gekühlte Raumluft keine höhere mikrobielle Belastung aufweist als die Außenluft oder die Raumluft in Vergleichs- räumen ohne Umluftkühlgerät. Dezentrale Kühlflächen und Luftkühler sind für eine trockene Kühlung auszulegen. Als Kühldecken sind in Patientenzimmer glatte und geschlossene Systeme zu verwenden. Konvektoren, Klimatruhen und Sockelheizkörper sind im Bereich der Patientenversor- gung abzulehnen.
22.4.6 Verdunstungskühlanlagen Bei Legionelleninfektionen stehen als Quellen immer auch Einrichtungen im Verdacht, die legionellenhaltiges Wasser versprühen und dadurch legionellenhaltiges Aerosol
127
[Seite 135]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
produzieren. Bei größeren Ausbrüchen kommen in erster Linie Verdunstungskühlanlagen als Ursache infrage. Aus diesem Grund ist die Installation von Verdunstungskühlanlagen in , auf und in der Nähe von Gebäuden des Universitätsklinikum Heidelberg zu vermeiden. Dieses gilt auch für die indirekte Verdunstungskühlung in RLT-Anlagen (adiabate oder adiabatische Kühlung).
22.4.7 Abnahmeverfahren (Erstqualifizierung) Bei neuerrichten Anlagen ist grundsätzliche eine Abnahme nach VDI 6022 durchzufüh- ren. Bei speziellen raumlufttechnischen Anforderungen ist die krankenhaushygienisch ein- wandfreie Funktion durch qualifizierende Messungen zu belegen. Die zu qualifizierenden Räume (und die ggf. benachbarten Räume) müssen vollständig fertiggestellt sein. Alle gebäudetechnischen und medizintechnischen Ausrüstungen und Einrichtungen der Räume müssen vollständig vorhanden und betriebsbereit sein, alle gebäudetechnischen Installations- und Funktionsprüfungen (und ggf. Nachbesserungen) müssen abgeschlossen und dokumentiert sein, die Räume müssen einer Hygienereini- gung unterzogen sein. Ein Betreten ist nur noch mit OP-spezifischer Bereichskleidung möglich. OP-Räume Klasse Ib
• Filterdichtsitz und -integritätstest nach DIN EN ISO 14644-3 • Messung der Erholzeit nach DIN EN ISO 14644-3. Die Messpunkte sollen jeweils 30 cm über Mitte OP-Tisch bzw. Instrumententisch sein. Zur homogenen Verteilung des Prüfaerosols im Raum während der Anreicherungsphase ist ein leistungsfähiger Um- luftventilator zu betreiben und nach Erreichung der Partikel-Ausgangskonzentration von ca. 350.000 Partikeln ≥ 0,5 μm/ft3 gleichzeitig mit dem Aerosolgenerator abzu- schalten. Gemessen und dokumentiert wird die Erholzeit 100:1 für Partikel ≥ 0,5 μm. Anforderung: Erholzeit innerhalb von 20 Minuten. • Prüfung der Luftströmungsrichtung, auch in den zugehörigen Vorräumen/Fluren • Nachweis der definierten Luftbilanz zum Zwischendeckenhohlraum.
OP-Räume Klasse Ia
• Filterdichtsitz- und integritätstest nach DIN EN ISO 14644-3 • Visuelle Vorprüfung nach Anhang B der DIN 1946-4:2018-09 • Schutzgradmessung nach Anhang C der DIN 1946-4:2018-09 (gefordert SG ≥2) • Prüfung der Luftströmungsrichtung, auch in den zugehörigen Vorräumen/Fluren • Nachweis der definierten Luftbilanz zum Zwischendeckenhohlraum.
Instrumententischvorbereitungsräume Klasse Ib Der Instrumententischvorbereitungsraum ist unter realitätsnahen Lastbedingungen (mindestens zwei Tische und eine instrumentierende Person bzw. ein beheizter Perso- nen-Dummy) zu prüfen.
128
[Seite 136]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
• Filterdichtsitz- und integritätstest nach DIN EN ISO 14644-3 • Erholzeitmessung nach DIN EN ISO 14644-3. Die Messpunkte sollen jeweils 30 cm über Instrumententisch sein. Zur homogenen Verteilung des Prüfaerosols im Raum während der Anreicherungsphase ist ein leistungsfähiger Umluftventilator zu betrei- ben und nach Erreichung der Partikel-Ausgangskonzentration von ca. 350.000 Parti- keln ≥ 0,5 μm/ft3 gleichzeitig mit dem Aerosolgenerator abzuschalten. Gemessen und dokumentiert wird die Erholzeit 100:1 für Partikel ≥ 0,5 μm. Anforderung: Erhol- zeit innerhalb von 20 Minuten. • Prüfung der Luftströmungsrichtung, auch in den zugehörigen Vorräumen/Fluren. • Nachweis der definierten Luftbilanz zum Zwischendeckenhohlraum.
Instrumententischvorbereitungsräume Klasse Ia Der Instrumentenvorbereitungsraum ist unter realitätsnahen Lastbedingungen (mindes- tens zwei Tische und eine instrumententierende Person bzw. ein beheizter Personen- Dummy) zu prüfen.
• Filterdichtsitz- und integritätstest nach DIN EN ISO 14644-3 • videodokumentierte Strömungsvisualisierung • Erholzeitmessung nach DIN EN ISO 14644-3. Die Messpunkte sollen jeweils 30 cm über Instrumententisch sein. Zur homogenen Verteilung des Prüfaerosols im Raum während der Anreicherungsphase ist ein leistungsfähiger Umluftventilator zu betrei- ben und nach Erreichung der Partikel-Ausgangskonzentration von ca. 350.000 Parti- keln ≥ 0,5 μm/ft3 gleichzeitig mit dem Aerosolgenerator abzuschalten. Gemessen und dokumentiert wird die Erholzeit 100:1 für Partikel ≥ 0,5 μm. Anforderung: Erhol- zeit innerhalb von 20 Minuten. • Prüfung der Luftströmungsrichtung, auch in den zugehörigen Vorräumen/Fluren. • Nachweis der definierten Luftbilanz zum Zwischendeckenhohlraum.
Werden weitere Räume mit Schwebstofffiltern ausgerüstet so ist auch dafür der Filter- dichtsitz- und integritätstest nach DIN EN ISO 14644-3 sowie die Prüfung der Luftströ- mungsrichtung, auch in den zugehörigen Vorräumen/Fluren und der Nachweis der defi- nierten Luftbilanz zum Zwischendeckenhohlraum durchzuführen. Bei Räumen die sowohl für Überdruck- als auch für Unterdruckbetrieb konzipiert sind ist der Nachweis beider Luftströmungsrichtungen bei entsprechendem Betrieb erforderlich.
129
[Seite 137]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
23.Außenanlagen
Der Zutritt zu Außenanlagen (An- und Abtransport von Personal, Geräten, Grünschnitt usw.), die einer gärtnerischen Pflege bedürfen (z.B. begrünte Dächer, Innenhöfe) darf nicht durch Bereiche mit möglichem oder besonderem Infektionsrisiko erfolgen.
24.Schutzvorkehrungen bei Baumaßnahmen
Vonseiten der Krankenhaushygiene ist die hauptsächlich bei Abbruch-, Abriss- und Schleifarbeiten massiv auftretende Staubbelastung kritisch zu sehen. Die erhöhte Frei- setzung und Aufwirbelung von kleinen und kleinsten Partikeln ist ein „lufthygienisches“ Problem: Schwebstoffe können Mikroorganismen als „Vehikel“ dienen und diese über größere Strecken transportieren. Die Luftkeimzahlen (z. B. von Schimmelpilzsporen), sind während umfänglicher Bautätigkeiten höher und steigern das potenzielle Infektions- risiko, insbesondere bei immungeschwächten Patienten. Daher ist überall dort, wo sich kranke, speziell immungeschwächte Menschen aufhalten, besondere Vorsicht geboten, und es sind umfängliche Staubschutzmaßnahmen erforderlich. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen müssen im Vorfeld der Bauarbeiten identifiziert und dokumentiert werden. Vor Baubeginn muss die Krankenhaushygiene über die geplanten Maßnahmen informiert werden und es muss Einvernehmen über entsprechende Schutzmaßnahmen erzielt wer- den. Die besprochenen Schutzmaßnahmen sind schriftlich zu dokumentieren. Mit den ausführenden Firmen und den unbedingt zu involvierenden Fachplanern und Bauleitern muss ausdrücklich vereinbart werden, dass die Einhaltung der Präventions- richtlinien des Klinikums auch strikt von den Beschäftigten des ausführenden Unterneh-
| Die besprochenen Schutz- | |
|---|---|
| maßnahmen müssen bereits im Leistungsverzeichnis ihren Niederschlag finden, ent- | |
| sprechenden von den ausführenden Unternehmen angeboten und auch beauftragt wer- | |
| den. |
Schutzmaßnahmen vertraglich abgesichert sein; gerade in diesem Punkt ist eine eindeu- tige Definition der entsprechenden Kompetenzen und der Verantwortlichkeit zwingend notwendig. Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen muss eine Terminabsprache mit den be- troffenen und angrenzenden Bereichen durchgeführt werden. Eine Information der Mitarbeiter und ggf. Patienten über Art und Dauer der Baumaßnah- men muss erfolgen. Während der Bautätigkeiten müssen die Schutzmaßnahmen von der Bauleitung/Projekt- leitung engmaschig kontrolliert und dokumentiert werden.
130
[Seite 138]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
24.1 Innenbereich
Vor Baubeginn muss die Krankenhaushygiene über die geplanten Maßnahmen informiert werden und es muss Einvernehmen über entsprechende Schutzmaßnahmen erzielt wer- den. Vor allen Baumaßnahmen muss eine rechtzeitige Terminabsprache mit den betroffenen und angrenzenden Bereichen durchgeführt werden. Eine Information der Mitarbeiter und ggf. Patienten über Art und Dauer der Umbaumaß- nahmen muss erfolgen. Eine frühzeitige Information der Abteilungsleitung Patientennaher Service ist zwingend erforderlich, damit der erhöhte Reinigungsbedarf und ggf. Sauberlaufmatten organisiert werden können. Medizinische Geräte, Materialien und Sterilgüter sind aus dem Bereich entfernen. Medizinische Geräte, die nicht entfernt werden können, müssen mit staubdichter Folie und gut haftendem Klebeband vor Staub geschützt werden. Dies gilt auch für Schränke und andere nicht verstellbare Einrichtungsgegenstände. Der Zugang zum Baubereich und der Transport von Baumaterialien sollten nicht über in Betrieb befindliche Krankenhausbereiche erfolgen. Ebenso dürfen Wege für Patienten, medizinisches Personal und Versorgungsmaterialien nicht durch Baubereiche führen. Der Baustellenbereich sollte über eine separate, nach Möglichkeit von außen erschlos- sene Zugangsmöglichkeit und getrennte Wegführungen (Zugang zur Baustelle, Treppen, Aufzüge) verfügen. Nach Möglichkeit sollten der Baustellenverkehr und der Patienten- und Besucherverkehr voneinander getrennt sein. Ist dies nicht möglich, ist der Baustel- lenverkehr auf das Mindestmaß zu begrenzen. Der Baubereich muss durch eine dauerhaft staubdichte Abtrennung so abgeschottet sein, dass eine Kontamination anderer medizinischer Bereiche vermieden wird z.B. durch das Verschließen und Abkleben von Türen oder das Errichten von Staubschutzwänden. Die Schutzwand ist regelmäßig auf Dichtigkeit zu überprüfen. Werden Teilbereiche einer Klinik für eine Baumaßnahme abgeschottet, so muss immer auch der Deckenhohlraum abgehängter Decken einbezogen werden, damit nicht über diesen Weg der von der Bau- maßnahme an sich nicht betroffene Bereich kontaminiert wird. Bei Durchquerung eines sterilen Bereiches, muss eine Einschleusung in die spezifische Bereichskleidung erfolgen, die Schuhe sind zu wechseln eine Kopfbedeckung, die die Kopfhaare vollständig bedeckt, muss getragen werden. Fenster und Verbindungstüren zwischen den Bereichen sind zu vermeiden. Falls Türen unverzichtbar sind, müssen sie lückenlos eingesetzt sein und dicht schließen. Fenster von Patientenzimmern vor oder in der Nähe der Baustelle müssen während der Bautätigkeiten geschlossen sein und ggf. abgedichtet werden. In angrenzenden medizinisch genutzten Gebäuden sind die Fenster falls möglich ge- schlossen zu halten. Ebenfalls empfiehlt es sich die Dichtigkeit der Fenster vor Beginn der Bauarbeiten zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
131
[Seite 139]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Verunreinigung von öffentlich zugänglichen Flächen muss grundsätzlich vermieden werden. Die Verunreinigung von öffentlich zugänglichen Flächen durch verschmutzte Arbeitsklei- dung der Mitarbeiter der Baustelle ist zu vermeiden. Die Mitarbeiter sollen bei Betreten von Bereichen mit Patientenversorgung Schutzkleidung (z.B. Overalls und Überschuhe) tragen. Bei Durchquerung eines sterilen Bereiches, muss eine Einschleusung in die spezifische Bereichskleidung erfolgen, die Schuhe sind zu wechseln eine Kopfbedeckung, die die Kopfhaare vollständig bedeckt, muss getragen werden. Baustellentüren sind stets geschlossen halten. Fußmatten im unmittelbaren Austrittsbe- reich der Baustelle können bei starker Staubentwicklung helfen, die Verschmutzung der angrenzenden Böden zu minimieren. Eine Weiterverbreitung von Baustaub über die RLT-Anlage ist zu verhindern. Ansaugöff- nungen von Klimaanlagen sind vor Staub zu schützen; ggf. ist die RLT-Anlage für die Zeitdauer der Baumaßnahme stillzulegen und vor Staubeintrag zu schützen. Verbindun- gen von Lüftungskanälen zwischen Baubereich und in Betrieb befindlichen Funktions- steilen müssen getrennt werden. Bei Schleif-, Abriss- und Abbrucharbeiten sollten nasse Arbeitsweisen gewählt werden.
Bauschutt ist im abgedeckten Zustand oder in geschlossenen Gebinden abzutransportie- ren. Staubablagerungen im Bereich des Abtransportwegs, verursacht durch Räder der Wagen oder Schiebtruhen, lassen sich praktisch kaum vermeiden. Diese sind - insbe- sondere in von Patienten frequentierten Bereichen - möglichst rasch, durch feuchte Rei- nigung (kein trockenes Fegen) zu beseitigen. Wird Schutt aus oberen Stockwerken entsorgt, müssen geschlossene Schuttrutschen und geschlossene Schuttcontainer verwendet werden. 132
[Seite 140]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die Staubschutzmaßnahmen müssen von Personal der Krankenhaushygiene begutachtet und freigegeben werden. Die Bauleitung muss allerdings auch während des Baubetriebs darauf achten, dass die Schutzmaßnahmen konsequent eingehalten werden Falls Stationen mit Hochrisikopatienten (stark abwehrgeschwächte Patienten, Knochen- marktransplantationspatienten und Patienten mit Stammzelltransplantation, Neu-, vor allem aber Frühgeborenenstationen, Sterilgutlagerraum) betroffen sind, sollten diese Patienten für die Dauer der Baumaßnahmen in einen anderen geeigneten Klinikbereich ausgelagert werden. Umbauarbeiten innerhalb der OP-Abteilung dürfen nicht während des laufenden OP- Betriebs stattfinden. Andernfalls muss eine zuverlässige (hermetische) Abtrennung und sichere Abschirmung des OP-Bereichs von der Baustelle sichergestellt sein. Für kleine Baumaßnahmen gilt:
• Staubschutzplanen (dauerhaft verklebt)
• Ggf. sofortiges Absaugen von Baustaub beim Bohren Das Entfernen von Staub mit- tels Staubsauger setzt aufgrund massiver Staubverblasungen voraus, dass das Ge- rät mit einem Partikelfilter (H 13) ausgestattet ist, der in kurzen Intervallen (alle 2 h) kontrolliert und bei Bedarf gewechselt werden muss. Der Einsatz von Nasssaugern kann eine wirksame Alternative sein.
• Häufige feuchte Reinigung
• Ggf. Terminabsprache mit der Station lange genug vor Beginn der Baumaßnahme, um zu verhindern, dass gleichzeitig Patienten unter Hoch-Dosis-Chemotherapie sta- tionär sind
133
[Seite 141]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Für große Baumaßnahmen gilt: Fest installierte Staubschutzwände
• Ggf. Abdichtung der Fenster bei Außenarbeiten (z. B. umfangreicher Erdaushub)
• Zugang zur Baustelle von außen über Gerüst und Außenaufzug
• Alternativ getrennte Wegeführung (Treppen, Aufzüge) für Personal bzw. Patienten und Bauarbeiter
• Häufige feuchte Reinigung der angrenzenden Klinikbereiche
24.2 Außenbereich
Bei Baustellen im Außenbereich muss sich das Augenmerk meist auf den Schutz der um- liegenden Gebäude richten. Vor Baubeginn muss die Krankenhaushygiene über die geplanten Maßnahmen informiert werden und es muss Einvernehmen über entsprechende Schutzmaßnahmen erzielt wer- den.
134
[Seite 142]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Vor allen Baumaßnahmen muss eine rechtzeitige Terminabsprache mit den betroffenen und angrenzenden Bereichen durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollten Maßnah- men im Außenbereich im Winter durchgeführt werden. Eine Information der Mitarbeiter und ggf. Patienten über Art und Dauer der Maßnahmen muss erfolgen. Der Unternehmer und die Bauausführenden sind im Hinblick auf die Gefährdung und unbedingte Einhaltung der Staubvermeidung vor Beginn der Baumaßnahme einzuwei- sen. Angrenzende RLT-Anlagen sind für die Zeitdauer der Baumaßnahme vor Staubeintrag zu schützen. Es ist so staubarm wie möglich zu arbeiten Bei Abbrucharbeiten sind nach Möglichkeit Verfahren mit geringerer Staubentwicklung (etwa bei der Demontage von Stahlbetonteilen Schneiden statt Schremmen) einzuset- zen. In angrenzenden medizinisch genutzten Gebäuden sind nach Möglichkeit die Fenster geschlossen zu halten. Es empfiehlt sich die Dichtigkeit der Fenster vor Beginn der Bau- arbeiten zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
Bei Abbrucharbeiten hilft eine nasse Arbeitsweise zur Minimierung der Staubentwick- lung. Allzu großzügiges Verspritzen und somit auch Aerosolisieren von Wasser auf dem Krankenhausgelände ist allerdings zu vermeiden. Es ist Wasser mit mikrobiologischer Trinkwasserqualität zu benutzen. Es ist zu prüfen, ob angrenzende Gebäude der Krankenversorgung durch ganz oder teil- weise Einhausung der Baustelle vor Baustaub geschützt werden können. Während des Bodenaushubs innerhalb der ersten 80 -100 cm ist das Erdreich wirksam zu befeuchten/beregnen. Es ist Wasser mit mikrobiologischer Trinkwasserqualität zu benut- zen. Die Qualität ist vor Aufnahme der Tätigkeiten und anschließend regelmäßig durch mikrobiologische Untersuchungen nachzuweisen.
135
[Seite 143]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Der Bodenaushub ist direkt abzufahren. Gelagerter Bauaushub ist dauerhaft sturm- und feuchtigkeitssicher abzudecken. Bei Transport des Bodenaushubs auf den LKW innerhalb des Klinikums ist die Ladefläche abzudecken Die Transportwege sind regelmäßig feucht zu reinigen.
25.Schädlingsprophylaxe
Zutritt bzw. Zuflug in das Gebäude sind durch folgende bereits bei der Planung zu be- rücksichtigende Maßnahmen zu unterbinden: • Kanalisation und Installationsschächte sind gegen Eindringen von Schadnagern durch mit Drahtgitter (Maschenweite ≤ 12mm) zu sichern. Alle Kanal- und Schach- töffnungen zu Außenbereichen, die nicht durch Fenster, Türen oder Klappen gesi- chert sind, müssen durch ausreichend engmaschige Gitter vor Laub und Abfällen sowie vor Ratten und Mäusen geschützt werden. Gleiches gilt für Schachtbereiche, die von Vögeln oder Fledermäusen als Zufluchts- oder Niststätte gewählt werden können. • Beim Innenausbau ist darauf zu achten, dass großdimensionierte Kanäle und Schächte dichtschließende Zugangsöffnungen besitzen, die auch für Schädlingsbe- kämpfungen genutzt werden können. Engdimensionierte Schächte sollten so ver- schlossen werden, dass auch Schädlingen das Eindringen verwehrt ist. Die üblichen Isolierungswerkstoffe haben sich oft nicht als ausreichende Abdichtungen bewährt. Ungeeignet sind im Allgemeinen Kunststoffmanschetten oder -bänder mit Dichtungs- lippen. Schaben und Milben gelingt es in der Regel leicht, solche Barrieren zu unter- wandern. Mäuse und Ratten zernagen häufig Kunststoffmaterialien. Einige für die Si- cherung von Brandabschnitten im Brandschutz zugelassene spachtelbare feuersi- chere Abdichtungsmaterialien haben sich – bei ordnungsgemäßer Verarbeitung – als widerstandsfähig zum Schutz vor Schädlingen herausgestellt. • In den Bereichen Küchen, Sektionsräume, mikrobiologische Laboratorien, Eingriffs- räume o.ä. sind Fenster auch bei RLT-Anlage nach außen mit Insektenschutzgittern auszustatten.
• Dachböden oder ähnlich geartete Bereiche sind gegen Zuflug verwilderter Haustau- ben zu sichern. Die Bereiche sind so zu gestalten, dass Tauben keine Brutmöglich- 136
[Seite 144]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
keiten bzw. Fledermäuse keine Tagesschlafplätze finden. Gleiches gilt für Unterstell- plätze für Kranken- bzw. Rettungswagen und für Balkone und ähnliches. Es sind selbstschließende Außentüren zu empfehlen.
137
[Seite 145]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
26.Krankenhaushygienische Begutachtung und Be-
urteilung
Im Universitätsklinikum Heidelberg ist bei der Planung, Ausführung und Abnahme von Bauleistungen der Krankenhaushygieniker oder eine von ihm beauftragte Person, unab- hängig vom vorliegenden Pflichtenheft, zu beteiligen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen die Beteiligung schon ab der Leitungsphase 1 zu beginnen. Während der Planungsphase zu beurteilenden Plänen sind mindestens 10 Arbeitstage vor einer Besprechung zur Beurteilung vorzulegen. Bei größeren Baumaßnahmen ist im Rahmen der Bauantragsstellung eine krankenhaus- hygienische Bewertung bzw. Begutachtung zu erstellen. Zur Erstellung des Gutachtens sind der Krankenhaushygiene folgende Unterlagen vorzulegen:
• Baupläne mindestens des Stadiums Vorentwurfsplanung
• Soweit vorhanden technische Pläne und Beschreibungen insbesondere für die Ge- werke Sanitär und Lüftung
• Eine Beschreibung der Maßnahme inklusive einer Beschreibung der geplanten Nut- zung mit den vorgesehenen Abläufen.
• Betriebsorganisationskonzept
• Angaben über Ausführung der Oberflächen (Boden, Wände) und der Ausstattung
• Zeichnungen der eventuell durchgeführten Positionierungsanalysen
• Konzept zu Schutzvorkehrungen (Staubschutzmaßnahmen, Baustellenver- und ent- sorgung (Personal, Material)) Der Zeitrahmen für die Erstellung der krankenhaushygienischen Bewertung bzw. Begut- achtung hängt vom Umfang der geplanten Maßnahme ab. Es sind mit mindestens vier Arbeitswochen Vorlauf zu rechnen.
138
[Seite 146]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
27.Nutzungsübergabe
Damit die Krankenhaushygiene ihrer Prüf- und Überwachungspflicht nachkommen kann sind spätestens bei der Nutzungsübergabe folgende Unterlagen in digitaler Form (Excel oder Word) zu übergeben. Während des Planungs- und Bauprozesses erfolgte Festlegun- gen und Besprechungen befreien nicht von der Übergabe dieser Unterlagen.
27.1 Raumlufttechnik
• Prüfberichte nach VDI 6022 und/oder DIN 1946-4.
Auflistung der eingebauten Lüftungsein- und Auslässe
| Gebäude | Ebene | Raum- nummer | Raum- bezeichnung | Anzahl der Lüftungsöffnungen | Endständiger Luftfilter (ja/nein) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuluft | Abluft |
27.2 Wasserinstallation (auch „Nichttrinkwasser“)
Die Unterlagen müssen dem Stand der Bauausführung entsprechen. • Strangschemen • Grundrisse mit eingezeichneter Leitungsführung und -einbauten (z.B. Regulierventi- le) • Prüfberichte aller bisher durchgeführten Untersuchungen • Aufstellung aller Entnahmearmaturen mit mindestens folgenden Angaben: Gebäude Ebene Raum- Raum- Entnahme- Art der Armatur (z.B. Hersteller Auslauf- PWC PWW nummer bezeichnung stelle Einhebelmischarmatur, Fabrikat länge Thermostatarmatur, Zweihebelarmatur)
27.3 Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG)
• Prüf- und Validierungsberichte aller bisher durchgeführten Untersuchungen • Aufstellung aller Reinigungs- und Desinfektionsgeräte mit mindestens folgenden An- gaben: Gebäude Ebene Raumnummer Raumbezeichnung Typ
27.4 Gewerbliche Geschirrspülmaschinen
• Prüfberichte aller bisher durchgeführten Untersuchungen • Aufstellung aller Geschirrspülmaschinen mit mindestens folgenden Angaben: Gebäude Ebene Raumnummer Raumbezeichnung Typ Freigegebene Programme
27.5 Steckbeckenreinigungsgeräte
• Prüfberichte aller bisher durchgeführten Untersuchungen • Aufstellung aller Steckbeckenreinigungsgeräte mit mindestens folgenden Angaben: Gebäude Ebene Raumnummer Raumbezeichnung Typ Eingestellter A - 0 Wert
139
[Seite 147]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
27.6 Desinfektionsmittelzumischgeräte
• Kalibrierzertifikate und ggf. Prüfberichte • Aufstellung aller Desinfektionsmittelzumischgeräte mit mindestens folgenden Anga- ben: Gebäude Ebene Raumnummer Raumbezeichnung Typ
27.7 Trinkbrunnen
• Prüfberichte aller bisher durchgeführten Untersuchungen • Aufstellung aller Trinkbrunnen mit mindestens folgenden Angaben: Gebäude Ebene Raumnummer Raumbezeichnung Typ
140
[Seite 148]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Begriffsdefinitionen
Bereiche ohne Infektionsrisiko Bereiche ohne Infektionsrisiko sind Bereiche ohne Nutzung durch Patienten wie Verwal- tung, Hörsäle, Unterrichtsräume, Toiletten für Angehörige, Speisesäle für medizinisches Personal. (z.B. Treppenhäuser, Flure, Verwaltung, Büros, Speiseräume, Hörsäle, Unter- richtsräume, technische Bereiche)
Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko Bereich mit möglichen Infektionsrisiko umfassen alle Bereiche, in denen Patienten mit invasiven Systemen (Infusionssysteme, Harnwegskatheter), Patienten mit Verletzung von Haut und Schleimhaut, Patienten unter oraler wie parenteraler Antibiotikatherapie be- stimmungsgemäß behandelt werden, soweit sie nicht unter die nächsthöhere Risiko- gruppe fallen. (z.B. Allgemeinstationen, Ambulanzbereiche, Radiologie, Physikalische Therapie, Sanitärräume, Dialyse, Entbindung, Intensivtherapie/-überwachung)
Bereichen mit besonderem Infektionsrisiko Zu den Bereichen mit besonderem Infektionsrisiko zählen alle Bereiche, in denen be- stimmungsgemäß Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko oder Patienten, für die ein erhöhter Antibiotikaeinsatz erforderlich ist, gepflegt werden. Dazu gehören z. B. Bereiche für immunsupprimierte/-defiziente Patienten mit hohem bzw. sehr hohem Infektionsrisi- ko (Risikogruppe 2 und 3), polytraumatisierte Patienten, Schwerstbrandverletzte, Inten- sivtherapiepatienten einschließlich neonatologischen Patienten, Weaning-Patienten, Patienten in der neurologischen Frührehabilitation. (z.B. OP-Abteilungen, Eingriffsräume. Einheiten für: • Besondere Intensivtherapie, (Langzeitbeatmete (>24 h), Schwerstbrandverletzte) • Transplantationen (z.B. KMT, Stammzellen) • Hämato-Onkologie (z.B. Patienten unter aggressiver Chemotherapie), • Frühgeborene)
Chirurgische Händedesinfektion Die chirurgische Händedesinfektion ist Standard vor jedem operativen Eingriff, um präoperativ die transiente Flora der Hände zu eliminieren und die residente Flora der Hände für die Dauer der OP größtmöglich zu reduzieren. Zusätzlich wird das Kontamina- tionsrisiko durch das Tragen steriler OP-Handschuhe reduziert. Um die Sporenlast an den Händen zu reduzieren, wird empfohlen, die Hände vor der am OP-Tag erstmalig durchgeführten chirurgischen Händedesinfektion möglichst mit einem Abstand von 10 min vor der chirurgischen Händedesinfektion zu waschen und sorgfältig abzutrocknen. Bei kürzerem Abstand wird die Wirksamkeit der Alkohole durch den Ver- dünnungseffekt der Restfeuchte tendenziell oder signifikant reduziert. Eine Wiederho- lung der Händewaschung ist im weiteren Tagesablauf nur bei sichtbarer Verschmutzung erforderlich. Zur Waschung werden Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen mit nach oben gerichteten Fingerspitzen und tief liegendem Ellenbogen während etwa 30–60 s mit einem Handwaschpräparat gewaschen. Länger dauernde Händewaschungen sind wegen
141
[Seite 149]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
potenzieller Hautschädigung abzulehnen, zumal dadurch keine weitere Verminderung der residenten Flora erreicht wird. Zur Desinfektion werden die Hände und Unterarme für die Dauer der deklarierten Einwirkungszeit durch eine eingeübte Einreibetechnik benetzt. Bei der Händedesinfektion werden zunächst die Hautareale der Hand, dann des Unter- arms bis zum Ellenbogen und nachfolgend wieder die Hände benetzt. In dieser Hände- desinfektionsphase soll das Hauptaugenmerk beim Einreiben auf die Fingerkuppen, Na- gelfalze und Fingerzwischenräume gelegt und eine lückenlose Benetzung erreicht wer- den. Für die Einwirkungszeit von 1,5 min erwies sich folgendes Vorgehen als effektiv: Zu- nächst werden beide Hände (10 s) und im 2. Schritt beide Unterarme benetzt (10 s). Dem schließt sich die Händedesinfektionsphase (70 s) mittels Einreiben an.
Dampfsterilisator Klasse N Keine aktive Entlüftung, Luftverdrängung durch Gravitation, Luft-Dampf-Gemisch, nur für unverpackte unkritische Medizinprodukte. Es erfolgt keine wirkliche Sterilisation. Der Dampf durchdringt die Verpackung von MP nicht zuverlässig. Das Ergebnis ist die ther- mische Desinfektion mit sehr hoher Wirksamkeit gegen Sporen.
Dampfsterilisator Klasse S Einfaches Vorvakuum, geeignet z.B. für schwere, massive Instrumente, nicht zugelassen für Instrumente der Risikostufe B. Geeignet zur Sterilisation verpackter Medizinprodukte mit einfachen Oberflächen (z. B. Pinzetten, Scheren). Klasse-S-Sterilisatoren kommen nur in Arztpraxen ohne operative Eingriffe in Frage.
Dampfsterilisator Klasse B Fraktioniertes Vorvakuum, zugelassen für alle thermostabilen verpackten oder unver- packten Medizinprodukte. Geeignet zur Sterilisation aller verpackten und unverpackten Medizinprodukte, Medizinprodukte mit Hohlkörper, poröse Medizinprodukte.
Einraum-Schleuse Die Schleuse besteht aus einem Umkleideraum mit getrennten Aufbewahrungsmöglich- keiten der Klinikkleidung, gegebenenfalls der Straßen- und der reinen Schutzkleidung sowie Einrichtungen für die hygienische Händereinigung und -desinfektion. Der Raum ist so gestaltet, dass er je einen Zugang von der reinen und der unreinen Seite hat.
Filterklassen Mit Einführung der DIN EN ISO 16890 hat sich die Bezeichnung der Feinfilterklassen ge- genüber der DIN EN 779 geändert. Zur fachlichen Korrektheit werden in diesem Doku- ment noch beide Bezeichnungen verwendet
| Filterbezeichnung nach DIN EN 779 | Filterbezeichnung nach DIN EN ISO 16890 |
|---|---|
| F7 | ISO ePM1 (≥50%) |
| F9 | ISO ePM1 (≥80%) |
≥
Hygienische Händedesinfektion Die Hände des Personals werden bei Maßnahmen am Patienten sowie bei Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung mit potentiell pathogenen Erregern kontaminiert und sind die wichtigsten Überträger von Krankheitserregern. Die hygienische Händedes-
142
[Seite 150]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
infektion gilt weltweit als die wirksamste Einzelmaßnahme zur Unterbrechung von Infek- tionsketten in Gesundheitseinrichtungen ebenso wie in Pflegeeinrichtungen und damit zur Prophylaxe von nosokomialen Infektionen. Keine andere Maßnahme der Kranken- haushygiene hat eine so hohe epidemiologische Evidenz für den präventiven Nutzen für den Patienten. Bei Nichteinhaltung der Händedesinfektion werden Erreger nosokomialer Infektionen über die Hände der Mitarbeiter übertragen, vor allem bei Katheter- assoziierten Septikämien und Pneumonien. Zusätzlich trägt die hygienische Händedesin- fektion zum Eigenschutz bei. Daher muss bei möglicher und tatsächlicher Kontamination eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden, um die Weiterverbreitung der Erreger zu verhindern. Zur effizienten Unterbrechung der Erregerübertragung ist die kor- rekte Durchführung der Händedesinfektion unerlässlich. Hierzu wird ein Volumen von etwa 3–5 ml bzw. der Menge, die in eine Hohlhand passt, so in beide Hände eingerieben, dass die gesamte Oberfläche der Hand, d. h. Fingerspitzen, Nagelfalze, Daumen, Finger- zwischenräume, Innen- und Außenflächen für die Dauer der vom Hersteller deklarierten Einwirkzeit (üblicherweise 30 s) mit dem Desinfektionsmittel benetzt sind.
Hypothermiegerät Diese Geräte ermöglichen die Herabsetzung der Körpertemperatur des Patienten und somit auch des Sauerstoffbedarfs während des operativen Eingriffs auf ein Minimum. In der Praxis wird die Temperatur über den Wärmetauscher des Oxygenators der Herz- Lungen-Maschine reguliert, welcher mit dem Hypothermiegerät verbunden ist, in dem sich Wasser der gewünschten Temperatur befindet. So kann das Patientenblut gekühlt oder erwärmt werden. Der Einsatz von Hypothermiegeräten in der Herzchirurgie ist un- umgänglich. Die verfügbaren Systeme unterscheiden sich zwischen Modellen und Her- stellern, aber im Wesentlichen erfüllen sie alle die gleiche Funktion. Sie bestehen aus 1- 3 miteinander verbundenen Kalt- und Warmwassertanks, die über eine gemeinsame Öff- nung mit Was-ser befüllt werden. Die Tanks liefern Wasser mit einer kontrollierten Tem- peratur zwischen 1 und 42°C. Das Wasser wird getrennt vom Blut geführt, es erwärmt o- der kühlt über einen Wärmetauscherkreislauf und über eine nicht poröse Einwegmemb- ran. Ventilatoren im Hypothermiegerät verhindern das Überhitzen des Kühlkompressors und des Motors kontinuierlich, wenn das Gerät in Betrieb ist.
Kontaminationgrade OP Operationen werden in Abhängigkeit vom Kontaminationsgrad der betroffenen Körperre- gion eingeteilt als: Gruppe 1: Eingriffe in nicht kontaminierter Region, Gruppe 2: Eingriffe in sauber kontaminierter Region, Gruppe 3: Eingriffe in kontaminierter Region, Gruppe 4: Eingriffe in manifester infizierter Region bzw. bei Patienten, die mit multi resistenten Erregern besiedelt sind.
Lokale Kontamination Eine lokale Kontamination bezieht sich auf eine Verkeimung einer einzelnen Entnahme- armatur mit Legionellen (z. B. eines Duschkopfes oder eines Duschschlauchs). Der Ein- fluss einer lokalen Kontamination auf benachbarte Entnahmearmaturen oder Teile der Trinkwasser-Installation ist begrenzt. Darüber hinaus stehen lokale Kontaminationen im
143
[Seite 151]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Gegensatz zu systemischen Kontaminationen in der Regel in engem Zusammenhang mit der individuellen Nutzung der beprobten Entnahmestelle.
Medizinprodukte Unkritische Medizinprodukte, die lediglich mit intakter Haut in Berührung kommen.
Medizinprodukte Kritische Medizinprodukte zur Anwendung von Blut, Blutprodukten oder anderen sterilen Arznei- mitteln/sterilen Medizinprodukten, und Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß die Haut oder Schleimhaut durchdringen und dabei in Kontakt mit Blut, bzw. an inneren Ge- weben oder Organen zur Anwendung kommen, einschließlich Wunden. Medizinprodukte Semikritische Medizinprodukte, die mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut in Berührung kommen.
Medizinprodukte Gruppe A Medizinprodukte bei denen die Aufbereitung ohne besondere Anforderungen möglich ist.
Medizinprodukte Gruppe B Medizinprodukte, die erhöhte Anforderungen an die Aufbereitung stellen, sind solche Medizinprodukte, bei denen – die Effektivität der Reinigung nicht durch Inspektion unmittelbar beurteilbar ist (z. B. wegen langer, enger, insbesondere endständiger Lumina, Hohlräumen mit nur einer Öffnung (keine Durchspülung, sondern nur Verdünnung möglich), komplexer, rauer oder schlecht zugänglicher und daher schlecht zu reinigender Oberflächen), – die Anwendungs- oder Funktionssicherheit beeinflussende Effekte der Aufbereitung (einschließlich des Transportes) auf das Medizinprodukt und seine Materialeigen- schaften nicht auszuschließen sind (z. B. knickempfindliche Medizinprodukte; emp- findliche Oberflächen; elektronische Anteile / aktive Medizinprodukte) und die somit einen erhöhten Aufwand bei der technisch-funktionellen Prüfung erfordern
- oder die Anzahl der Anwendungen oder der Aufbereitungszyklen durch den Hersteller auf eine bestimmte Anzahl begrenzt ist.
Medizinprodukte Gruppe C Medizinprodukte bei denen die Aufbereitung mit besonders hohen Anforderungen durchgeführt werden muss. Innerhalb der Gruppe der kritischen Medizinprodukte ist bei solchen mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung („kritisch B“) weiterführend zu unterscheiden zwischen
144
[Seite 152]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
– thermostabilen (d.h. bei 134 °C dampfsterilisierbaren) „kritisch B“ und – thermolabilen (d.h. nicht dampfsterilisierbaren) „kritisch C“
Orientierende Trinkwasseruntersuchung (Systemische Trinkwasseruntersuchung) Um eine mögliche Kontamination des Systems mit Legionellen zu ermitteln, ist eine ori- entierende Untersuchung durchzuführen. Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen lokalen Entnahmestellen geht, sondern um die Überwachung der Trinkwasser-Installation in der Gesamtheit. Das Ziel ist eine mögliche Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Installation fest- zustellen, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann, insbesondere in den zentralen Teilen der Trinkwasser-Installation wie Trinkwassererwär- mungsanlagen, Verteilern, Steigsträngen oder Zirkulationsleitungen. Die Anzahl der erforderlichen Proben ist bei der orientierenden Untersuchung so zu wäh- len, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich ist eine Probe am Austritt des Trink- wassererwärmers (Warmwasserleitung) und eine Probe am Eintritt in den Trinkwasserer- wärmer (Zirkulationsleitung) zu nehmen.
Patientenumgebung unmittelbare Sie umfasst die unmittelbare Umgebung des Patienten, d. h. typischerweise alle Oberflä- chen, die entweder direkt mit dem Patienten in Kontakt kommen (Bettwäsche, Bettge- stell) oder häufig vom Patienten selbst oder im Verlauf der Versorgung des Patienten vom Personal berührt werden (z. B. Bettgestell, Nachttisch, geschlossene Infusions- und Drai- nagesysteme, Monitore). Dazu gehören z. B. auch das Beatmungsgerät und für die Dauer der Dialyse das Dialysegerät. Patienten nahe Oberflächen und Strukturen werden im Ver- lauf der Patientenversorgung rasch und in hohem Maß mit der jeweiligen Patientenflora kontaminiert. Innerhalb der unmittelbaren Patientenumgebung werden kritische Berei- che definiert, in denen aseptische Tätigkeiten oder Handkontakte oder Kontakte zu po- tentiell infektiösen Materialien stattfinden wie z. B. • mit natürlichen Körperöffnungen wie Mund, Nase, Augen • mit nicht intakter Haut mit oder ohne Eröffnung von Körperhöhlen wie Wunden, OP-Wunden, Druckulcera usw. • Behandlungs-assoziierte invasive Maßnahmen wie Injektionen und Punktionen • mit Device-assoziierten kritischen Bereichen wie diskonnektierte Gefäßkatheter, diskonnektierte Drainageauffangbeutel usw.
Patientenumgebung Erweiterte Sie beinhaltet alle darüber hinaus gehenden Bereiche, die seitens des Patienten konta- miniert werden können. PWC = Potable Water Cold = Trinkwasser kalt PWH = Potable Water Hot = Trinkwasser warm PWH-C = Potable Water Hot – Circulation = Trinkwasser warm Zirkulation
Raumluftklasse Ia
145
[Seite 153]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
bauliche Raumeinheit mit zentralem Schutzbereich und vertikal ausgerichteter, turbu- lenzarmer Verdrängungsströmung (TAV), die im Schutzbereich einen über 300-fachen Luftwechsel (1/h) sicherstellt.
Raumluftklasse Ib In Räumen der Raumluftklasse Ib wird eine nahezu keimfreie Zuluft deckenseitig mit tur- bulenter Verdünnungsströmung (TVS), bei der Zuluft für einen 20- bis 25-fachen Luft- wechsel (1/h) über Schwebstofffilter-Luftauslässe in den Raum eingebracht und in der Regel bodennah abgeführt. Die Luft ist im gesamten Raum durch eine Vermischung von reiner Zuluft und Raumluft von gleich guter Qualität, ein spezieller Schutzbereich ist nicht definierbar.
Raumluftklasse II Turbulente Mischströmung über beispielsweise Drallluftauslässe für Räume ohne beson- dere hygienische Anforderungen an die Raumlufttechnik. Filterung in der Regel zweistufig mit Filterklassen ISO EPM1 (≥50%) (F7), und ISO EPM1 (≥80%) (F9).
Risikogruppe 1 (mittelschwere Immunsuppression/-defizienz) – Granulozytopenie <0,5×109/l (<500/μl) bis zu 10 Tage (analog Leukopenie <1×109/l; <1000/μl) – Mangel an CD4-positiven T-Helfer-Zellen <250/μl (cave: altersentsprechende Norm- werte bei Kindern); autologe Stammzelltransplantation bis drei Monate nach intensi- ver Therapiephase Patienten, die mehr als 1 Merkmal der unter Risikogruppe 1 aufgeführten Immunsuppres- sion/-defizienz aufweisen, kommen in Risikogruppe 2.
Risikogruppe 2 (schwere Immunsuppression/-defizienz) – Granulozytopenie <0,5×109/l (<500/μl) über mehr als 10 Tage (analog Leukopenie <1×109/l; <1000/μl) – Schwere aplastische Anämie oder Makrophagen-Aktivierungssyndrom während einer intensiven immunsuppressiven Therapie – allogene Knochenmark- oder/Stammzelltransplantation bis 6 Monate nach Ab- schluss der intensiven Therapiephase (wichtig: Ausmaß der GVHD und der anhalten- den iatrogenen Immunsuppression) – akute stationäre Behandlungsphase bei autologer Stammzelltransplantation oder nach Transplantation solider Organe (bis zur Entlassung)
Risikogruppe 3 (sehr schwere Immunsuppression/-defizienz) – Allogene KMT/PBSCT in intensiver Therapiephase (bis zum Engraftment = Regenera- tion der Granulopoese) – Schwere GVHD Grad III oder IV unter intensiver Immunsuppression Die Entscheidung über die Zuordnung zu Gruppe 3 bei Patienten nach allogener Stamm- zelltransplantation wird letztlich in Zusammenschau aller Befunde von den behandeln- den Onkologen getroffen.
Weitergehende Trinkwasseruntersuchung
146
[Seite 154]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Die weitergehende Untersuchung soll eine Aussage über das Ausmaß der Kontamination eines Systems mit Legionellen liefern und die Einleitung gezielter Sanierungsmaßnah- men ermöglichen. Die Anzahl der erforderlichen Proben richtet sich bei der weitergehenden Untersuchung nach Größe, Ausdehnung und Verzweigung des Systems. Zu den Probenahmestellen gemäß der orientierenden Untersuchung an jedem Steigstrang ist es angebracht, in ein- zelnen Stockwerksleitungen (die Hinweise auf mögliche Kontamination bieten) zusätzli- che Proben zu entnehmen. Weiterhin sind Proben aus Leitungsteilen, die stagnierendes Wasser führen, zu entneh- men (z. B. Be- und Entlüftungsleitungen bei Sammelsicherungen, Entleerungsleitungen, selten benutzte Entnahmestellen, Membranausdehnungsgefäße). Bei Hinweisen auf Erwärmung der Kaltwasserleitung sind auch an Kaltwasserentnahme- stellen Proben zu entnehmen. Die Maßnahmen sind nach dem ungünstigsten Befund festzulegen.
Zweiraum-Schleuse Die Schleuse besteht aus einem unreinen äußeren Raum, in dem die Klinikkleidung, ge- gebenenfalls auch die Straßenkleidung abgelegt wird und einem reinen inneren Raum, in dem die reine Schutzkleidung angelegt wird. Beim Übergang zwischen beiden Räumen muss eine Einrichtung zur hygienischen Händedesinfektion vorhanden sein. Beim Ver- lassen des abgeschleusten Bereiches wird die gebrauchte Schutzkleidung im inneren Raum der Schleuse in geeigneten Sammelbehältern abgelegt.
147
[Seite 155]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Literaturverzeichnis
(auch zum Eigenstudium empfohlen)
Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF. Hygieneanforderungen beim ambulanten Operieren. AWMF-Register Nr. 029/014 Klasse: S1 https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/029-014l_S1_Hygieneanforderungen- beim-ambulanten-Operieren_2019-07.pdf Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF. Händedesinfektion und Hän- dehygiene. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 029/027 Entwicklungsstufe: 2k https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/029- 027l_S2k_Haendedesinfektion_Haendehygiene_2016-08.pdf Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF. Hygienische Anforderungen an Hausreinigung und Flächendesinfektion. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 029/030 Entwick- lungsstufe: S1 https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/029- 030l_S1_Hygiene_Hausreinigung_Flaechendesinfektion_2015-09.pdf Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV). Sanitäranlagen 2021 - Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden https://www.amev- online.de/AMEVInhalt/Planen/Maschinenbau-und- Versorgungstechnik/Sanitaeranlagen_2021/Sanitaeranlagen_2021.pdf Bauministerkonferenz (ARGEBAU) - Fachkommission Bau- und Kostenplanung - Netzwerk Krankenhausbau. Planungshilfe Funktionsstelle Intensivtherapie – Baulich-funktionelle Anforderungen vom 30.09.2018 https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42322054.pdf Bauministerkonferenz (ARGEBAU) - Fachkommission Bau- und Kostenplanung - Netzwerk Krankenhausbau. Planungshilfe Funktionsstelle Operation – Baulich-funktionelle Anfor- derungen vom 23.12.2013 https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42317213.pdf Bauministerkonferenz (ARGEBAU) - Fachkommission Bau- und Kostenplanung - Netzwerk Krankenhausbau. Arbeitshilfe - Neuordnung der Pflege vom Juni 2008 https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42322430.pdf Bauministerkonferenz (ARGEBAU) - Fachkommission Haustechnik und Krankenhausbau. Arbeitshilfe für die Planung von Allgemeinpflege – Einheiten Stand: Januar 2002 https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/4231431.pdf Bauministerkonferenz (ARGEBAU) - Fachkommission Haustechnik und Krankenhausbau. Arbeitshilfe für die Programmplanung von Pflegeeinheiten für Intensivmedizin, Stand 6/02 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Robert Koch-Institut, Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Anforderungen an Gestaltung, Eigen- schaften und Betrieb von dezentralen Desinfektionsmittel- Dosiergeräten. Bundesge- sundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2004; 47: 67–72 148
[Seite 156]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/D osier_Rili.pdf?__blob=publicationFile Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.). Zukunft Bauen – Bauliche Hygiene im Klinikbau. Bonn 2018 https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ZukunftBauenFP/2018/band- 13-dl.pdf?_blob=publicationFile&v=2 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung. Leitlinie zum Ein- richten und Betreiben von Herzkatheterlaboren und Hybridoperationssälen/Hybrid- laboren. Kardiologe 2015; 9: 89–123 https://leitlinien.dgk.org/files/2015_Leitlinie_zum_Einrichten_und_Betreiben_von_HKL und_Hybrid_OP.pdf Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung. Empfehlungen zur Strukturierung der Herzschrittmacher- und Defibrillatortherapie. Kardiologe 2009; 3: 108–120 https://leitlinien.dgk.org/files/2009_Empfehlung_Strukturierung_Herzschrittmacher_De fibrillatortherapie_N.pdf Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Empfehlungen zu Errichtung und Betrieb von Trinkbrunnen zum Anschluss an die Trinkwasserhausinstallation in Kranken- häusern, Reha-Kliniken, Altenpflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen (Trink- brunnen-Empfehlung). Hyg Med 22, 1997: 145-150 https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/leitlinien/trinkbrunnen_empfehlung_wei ss.pdf Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Krankenhaushygienische Leitli- nie für die Planung, Ausführung und den Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen in Räumen des Gesundheitswesens. Hyg Med 2015; 40: 519-526 https://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/leitlinien/2015_12_rlta.pdf Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Bauliche und funktionelle An- forderungen an Eingriffsräume. Hyg Med 2021; 46: 52-56 https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/leitlinien/DGKH_LL_Eingriffsr%C3%A4um e_HM_4_21.pdf Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH). Hygiene-Empfehlungen zu de- zentralen Sekundärluftkühlgeräten (Umluftkühlgeräten). https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/Leitlinie%20Sekund%C3%A4rluftk%C3% BChlger%C3%A4te_210223.pdf Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Deutschen Gesellschaft für Ste- rilgutversorgung (DGSV), Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI). Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reini- gungs- und thermischer Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte. 5. Auflage 2017 mhp-Verlag Wiesbaden https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2016/09/MHP_ZS-Supplement_de_2017.pdf Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Deutsche Gesellschaft für Endo- skopie-Assistenzpersonal (DEGEA), Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV), Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), 149
[Seite 157]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI). Leitlinie zur Validierung maschineller Reini- gungs- und Desinfektionsprozesse zur Aufbereitung thermolabiler Endoskope. 1. Auflage 2011 mhp-Verlag Wiesbaden https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2016/09/ZT_Suppl_3_Leitlinie_Internet-1.pdf Deutsche Gesellschaft für Nephrologie. Dialysestandard. Stand: 23.03.2016 https://www.dgfn.eu/dialyse-standard.html?file=files/content/downloads/2016-03- 23%20Dialysestandard.pdf Deutsche Gesellschaft für Nephrologie. Leitlinie zu Infektionsprävention und Hygiene 2019 als Ergänzung zum Dialysestandard. https://www.dgfn.eu/dialyse- standard.html?file=files/content/leitlinien/hygieneleitlinie/20200127_LL-Hygiene- Einzelseiten.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Qualität. Wasser zum Aufbereiten von Medizinprodukten (Teil 2). Zentralsterilisation 2014 (6): 363-365 https://www.dgsv-ev.de/wp- con- tent/uploads/2016/09/2014_06_88_Wasser_zum_Aufbereiten_von_Medizinprodukten_ Teil_2.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 1 – Grundlagen. Zentralsterilisation 2014 (4): 259-262 https://www.dgsv-ev.de/wp-content/uploads/2016/09/FA_HBT_E1_14-08.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 2 – Planung. Zentralsterilisation 2015 (1): 44-48 https://www.dgsv- ev.de/wp-content/uploads/2016/09/FA_Bau_d_ZT_1_2015.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 3 – Räume und deren Zuordnung. Zentralsterilisation 2015 (5): 342- 347 https://www.dgsv-ev.de/wp-content/uploads/2016/09/1-FA_Bau_d_ZT_5_2015.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 4 – Raumausstattung und Einrichtung einer AEMP. Zentralsterilisation 2016 (4): 242-247 https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2016/09/FA_Bau_d_ZT_4_2016.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 5 – Raumausstattung und Einrichtung einer AEMP – Einraumlösung. Zentralsterilisation 2016 (6): 388-392 https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2016/09/FA_Bau_d_ZT_6_2016.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 6 – Technische Gebäudeausstattung (TGA). Zentralsterilisation 2017
150
[Seite 158]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
(3): 173-177 https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2016/09/FA_Bau_d_ZT_3_2017.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 7: Räume und deren Zuordnung für die Aufbereitung flexibler Endo- skope. Zentralsterilisation 2018 (4): 232-237 https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2018/10/HBT_DE_ZT_4_18.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 8: Raumausstattung und Einrichtung einer Aufbereitungseinheit für flexible Endoskope. Zentralsterilisation 2019 (1): 28-31 https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2019/06/HBT_DE_ZT_1_19_Anforderungen-für-den-Bau-oder- Umbau_Teil_8.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 9: Versorgung-/Prozessmedien einer Aufbereitungseinheit für flexible Endoskope. Zentralsterilisation 2019 (5): 288-290 https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2019/10/HBT_9_DE_ZT_5_19_Versorgung- Prozessmedien_AEMP_flexible_Endoskope.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung - Fachausschuss Hygiene, Bau und Tech- nik. Anforderungen für den Bau oder Umbau einer Aufbereitungseinheit für Medizinpro- dukte (AEMP) - Teil 10: Druckluft zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Zentralsterili- sation 2019 (5): 292-294 https://www.dgsv-ev.de/wp- con- tent/uploads/2019/10/HBT_10_DE_ZT_5_19_Druckluft_zur_Aufbereitung_von_MP.pdf Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung. Leitlinie „Lagerung von aufbereiteten Me- dizinprodukten und Transport zur Ver- und Entsorgung von aufbereitbaren Medizinpro- dukten zwischen AEMP und Anwender“. Zentralsterilisation Supplement 2018 https://www.dgsv-ev.de/wp- content/uploads/2018/10/Leitlinie_Transport_Logistik_Lagerung.pdf Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Anforderungen der gesetzlichen Unfallversi- cherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am Verletzungsar- tenverfahren (VAV) in der Fassung vom 1. Januar 2013 https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/verletz1.pdf Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Anforderungen der gesetzlichen Unfallversi- cherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am Schwerstverlet- zungsartenverfahren (SAV) in der Fassung vom 1. Januar 2013 https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/sav1.pdf Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Anforderungen der gesetzlichen Unfallversi- cherungsträger nach § 34 SGB VII an kindertraumatologisch ausgerichtete Fachabteilun- gen zur Beteiligung an der besonderen stationären Behandlung von schwer- unfallverletzten Kindern (Verletzungsartenverfahren – VAV-Kind) in der Fassung vom
151
[Seite 159]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
01.05.2017 https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/verletz2.pdf Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Anforderungen der gesetzlichen Unfallversi- cherungsträger nach § 34 SGB VII an handchirurgische Fachabteilungen zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren Hand (SAV Hand) in der Fassung vom 01. Juli 2014 https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/handchir_sa v_anf.pdf Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Emp- fehlungen zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen 2022 vom 02.11.2022 https://www.divi.de/joomlatools-files/docman- files/publikationen/intensivmedizin/221128-divi-strukturempfehlungen- intensivstationen-langversion.pdf Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Emp- fehlungen zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen vom 30.11.2010 https://www.divi.de/empfehlungen/publikationen/intensivmedizin/399-empfehlungen- zur-struktur-von-intensivstationen-langversion/file Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Intermedi- ate Care Station - Empfehlungen zur Ausstattung und Struktur vom 07.03.2017 https://www.divi.de/empfehlungen/publikationen/intermediate-care-station-1/407- empfehlungen-zur-struktur-von-imc-stationen-langversion/file Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V (DVGW). Arbeitsblatt W 551: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser- Installationen. Stand: April 2004 Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V (DVGW). Twin Nr. 10 Anleitung zur Probennahme aus Wasserzählern zwecks mikrobiologischer Untersuchung auf Pseu- domonas aeruginosa. Stand März 2015 https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/twin10-1503.pdf Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V (DVGW). Twin Nr. 11 Wasserzähler – hygienischer Transport zum Montageort und hygienischer Einbau. Stand September 2015 https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/twin11-1509.pdf Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V (DVGW). Twin Nr. 12 Temporärer Einsatz endständiger Filter in mikrobiell kontaminierten Trinkwasser-Installationen. Stand März 2017 http://www.werner-sellmer.de/files/TWIN-Nr.-12-2017-01-Nr-12- Sterilfilter.pdf Haefner H, Eikenberg M. Tuberkulose und andere durch Luft übertragbare Infektionser- krankungen: Krankenhaushygiene zur Vermeidung und Eindämmung. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 113-128
152
[Seite 160]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Heininger A, Meyer E. Intensivmedizin und Anästhesiologie: Hygienische Maßnahmen. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Kranken- haushygiene und Umweltschutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 381-392 Hornei B, Heeg P, Heudorf U, Reydelet J. 9.5 Ambulante Operationszentren. In: Kramer A, Assadian O, Exner M, Hübner NO, Simon A (Hrsg.). Krankenhaus- und Praxishygiene. 3. Auflage Urban & Fischer Verlag München 2016, 789-791 Just HM, Ziegler R. Isolierungsmaßnahmen. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 207-224 Kappstein I. Nosokomiale Infektionen. 4. Auflage. Thieme Verlag Stuttgart 2009 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizini- schen Einrichtungen. Bundesgesundheitsbl 2020; 63: 484–501 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/A nforderungen_Abwassersysteme.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Hygienemaßnahmen bei Clostridioides difficile-Infektion (CDI). Bundesge- sundheitsbl 2019; 62: 906–923 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/ThemenAZ/C/Hygiene_CDI _BGBL_62-7-2019.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Prävention postoperativer Wundinfektionen. Bundesgesundheitsbl 2018; 61: 448–473 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/E mpf_postopWI.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Hygienemaßnahmen zur Prävention der Infektion durch Enterokokken mit speziellen Antibiotikaresistenzen. Bundesgesundheitsbl 2018; 61: 1310–1361 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/E nterokokken_Rili.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Bundesge- sundheitsbl. 2016; 59: 1189–1220 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/H aendehyg_Rili.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrich- tungen. Bundesgesundheitsbl 2014; 57: 696–732 https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/259/22PcLTIrKKk.pdf?sequence=1&isAllo wed=y
153
[Seite 161]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Bundesgesundheitsbl 2015; 58: 1151–1170 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/I nfektionspraev_Pflege_Diagnostik_Therapie.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Anforderungen an die Infektionsprävention bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten. Bundesgesundheitsbl. 2021; 64:232-264 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/I nfektionspraevention_immunsupprimierte_Patienten.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch- Institut. Empfehlung zur Prävention nosokomialer Infektionen bei neonatologischen In- tensivpflegepatienten mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g. Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2007; 50: 1265–1303 https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/232.2/Neo_Rili_Wasserzeichen.pdf?sequ ence=4&isAllowed=y Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI). Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Bundesgesundheitsbl - Gesundheitsforsch - Gesundheitsschutz 2004; 47: 51–61 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Fl aeche_Rili.pdf?__blob=publicationFile Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Anfor- derungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Bundesgesund- heitsbl 2012; 55: 1244–1310 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/ Medprod_Rili_2012.pdf?__blob=publicationFile Kramer A, Pitten FA, Assadian D, Below H, Dornquast T. 9.2 Pflegeeinheit. In: Kramer A, Assadian O, Exner M, Hübner NO, Simon A (Hrsg.). Krankenhaus- und Praxishygiene. 3. Auflage Urban & Fischer Verlag München 2016, 774-778 Kramer A, Assadian O, Below H, Ebbecke B, Krause W, Böhmer H, Dornquast T. 9.1 Über- greifende hygienische Anforderungen an Bau und Ausstattung. In: Kramer A, Assadian O, Exner M, Hübner NO, Simon A (Hrsg.). Krankenhaus- und Praxishygiene. 3. Auflage Urban & Fischer Verlag München 2016, 770-774 Kramer A, Wendt M, Assadian O, Zach M, Lippert H. 9.4 Klinische Operationszentren. In: Kramer A, Assadian O, Exner M, Hübner NO, Simon A (Hrsg.). Krankenhaus- und Praxis- hygiene. 3. Auflage Urban & Fischer Verlag München 2016, 782-789 Leitfaden des Landes Baden-Württemberg zur hygienischen Aufbereitung von Medizin- produkten. Version 3 gültig ab 16.10.2019 https://rp.baden- wuerttemberg.de/Themen/Gesundheit/Documents/LeitfadenMedizinprodukte.pdf Lewalter K, Lemmen S. Dialyse: Hygienische Maßnahmen. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Krankenhaushygiene und Umwelt- schutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 421-428 154
[Seite 162]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Luft D, Dettenkofer M. Immunsuppression: Hygienische Maßnahmen. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 429-443 Robert-Koch-Institut. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Des- infektionsmittel und –verfahren. Bundesgesundheitsblatt 2017; 60: 1274–1297 https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/5723/2017_Article_ListeDerVomRobertKo ch-Institut.pdf?sequence=1&isAllowed=y Robert Koch Institut. Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Kran- kenhausinfektionen - Anlage zu Ziffer 4.2.3 Anforderungen der Hygiene an Schleusen im Krankenhaus. Bundesgesundheitsblatt, 1979; 22: 181–183 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/A ltanl_Rili.pdf?__blob=publicationFile Robert Koch Institut. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - Anla- ge zu Ziffer 4.2.1 Anforderungen der Hygiene an Aufenthalts- und Umkleideräume. De- zember 1988 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/A ltanl_Rili.pdf?__blob=publicationFile Robert Koch Institut. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention - Anla- ge zu Ziffer 4.3.4 Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Einheiten für Intensivmedizin (Intensivtherapie). Bundesgesundhbl. 4/95 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/A ltanl_Rili.pdf?__blob=publicationFile Scherrer M, Bauer M. Medizinprodukte: Sichere und umweltschonende Aufbereitung. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Kranken- haushygiene und Umweltschutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 173-206 Schulz-Stübner S, Schulze Röbbecke R. Prävention postoperativer Wundinfektionen – Teil 2. Krankenhaushygiene up2date 2018; 13: 399-413 Schuster A, Dettenkofer M. Umweltschonende Krankenhausreinigung und Flächendes- infektion. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 309-321 Tabori E, Dettenkofer M. Baumaßnahmen und Krankenhaushygiene. In: Dettenkofer M, Frank U, Just HM, Lemmen S, Scherrer M (Hrsg.). Praktische Krankenhaushygiene und Umweltschutz. 4. Auflage, Springer-Verlag Heidelberg 2018, 323-334 Umweltbundesamt. Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwas- serkommission. Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legio- nellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses. Stand: 18. Dezember 2018 https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/twk_08 _1-0-18_endfassung_uba-empfehlung_systemische_untersuchung_legionellen.pdf Universitätsklinikum Heidelberg. Dienstanweisung – Bekleidungsordnung zum Tragen der Hygienekleidung am Universitätsklinikum Heidelberg – Allgemeine Richtlinien. Do-
155
[Seite 163]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
kument-Nr. UKL-3-00012 vom 13.01.2016 http://intranet.krz.uni- heidel- berg.de/fileadmin/migrated/content_uploads/Dienstanweisung_Bekleidungsordnung 01.pdf Verbund für Angewandte Hygiene (VAH). Desinfektionsmittelliste des VAH https://vah- online.de/de/vah-liste Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medi- zinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012. GBl. 2012, 510 Wismer G, Zanette T. Handbuch Sterilisation. 6. Auflage mhp-Verlag Wiesbaden 2016
156
[Seite 164]
Krankenhaushygienische Vorgaben für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Stichwortverzeichnis
Abfallsammler ....................................... .................................................................. 109 Abnahmeverfahren Instrumententischvorbereitungsräume Klasse Ia ...................................................... 129 Instrumententischvorbereitungsräume Klasse Ib ..................................................... 128 OP-Räume Klasse Ia ................................................................................................. 128 OP-Räume Klasse Ib ................................................................................................. 128 Abwasserentsorgung .............................. ............................................................. 27, 111 adiabatische Kühlung ............................ .................................................................. 127 AEMP ..................................................... .................................................................... 87 Ambulantes Operieren ........................... .................................................................... 17 Arbeitsflächen ....................................... ........................................... 21, 40, 59, 82, 108 Armaturen .............................................. ................................................................... 99 Aufbereitung Geräte/Gerätereinigung Intensivpflegestation ................................................................................................. 53 Intermediate Care Station ......................................................................................... 76 Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte ............................................................... 87 Kleinere dezentrale Einheiten ................................................................................... 87 Aufenthaltsraum Besucher ....................................................................................................... 38, 56, 78 OP-Bereich ................................................................................................................ 17 Patienten ............................................................................................................. 38, 78 Personal ........................................................................................................ 37, 56, 78 Aufwachraum ......................................... .................................................................... 12 Pflegearbeitsraum rein .............................................................................................. 13 Pflegearbeitsraum unrein .......................................................................................... 13 Außenanlagen ....................................... .................................................................. 130 Begutachtung ........................................ .................................................................. 138 Beleuchtung .......................................... .................................................................... 12 OP-Bereich ............................................................................................................... 23 Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko ................................................................. 141 Bereiche mit möglichem Infektionsrisiko .................................................................. 141 Bereiche ohne Infektionsrisiko ............... .................................................................. 141 Besucherzugang Intensivpflegestation ................................................................................................. 47 Bettenabstellplatz Intensivpflegestation ................................................................................................. 55 Intermediate Care Station ......................................................................................... 78 Normalpflegestation .................................................................................................. 37 Bettenaufbereitung ................................ ................................................................... 92 Bildgebende Diagnostik ......................... ...................................................................... 4 Bodeneinläufe Duschen .............................................................................................................. 30, 70 OP-Bereich ................................................................................................................27 157
[Seite 165]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Chirurgische Händedesinfektion ............. .................................................................. 141 Dampfsterilisator Klasse B .................................................................................................................. 142 Klasse N .................................................................................................................. 142 Klasse S .................................................................................................................. 142 Decken .................................................. ................................................. 40, 58, 80, 106 OP-Bereich ............................................................................................................... 22 Desinfektionsmittel-Dosiergeräte ........... .................................................................. 103 Desinfektionsmittelspender ................... .................................................................. 100 Dialyse .................................................. .................................................................... 83 Durchreicheschränke ............................. .................................................... 12, 15, 18, 22 Hybrid-OP .................................................................................................................. 18 OP-Raum .............................................................................................................. 12, 15 Duschabtrennungen ............................... ......................................................... 30, 66, 71 Duschen ................................................ .............................................................. 30, 70 Bodeneinläufe ..................................................................................................... 30, 70 IMC-Station .............................................................................................................. 70 Normalpflegestation ................................................................................................. 30 EDV ....................................................... .................................................................... 22 Eingriffsräume ....................................... ................................................................... 20 Einraum-Schleuse .................................. ............................................................. 15, 142 Einrichtung ............................................ ...................................... 21, 40, 59, 65, 81, 107 Abfall- und Wäschesammler .................................................................................... 109 Arbeitsflächen ......................................................................................................... 108 immunsupprimierte Patienten .................................................................................. 65 Normalpflegestation ................................................................................................. 40 Oberflächen ............................................................................................................. 40 OP-Bereich ................................................................................................................ 21 Regale ..................................................................................................................... 109 Schränke ................................................................................................................. 109 Sitzmöbel ................................................................................................................ 108 Stühle ..................................................................................................................... 108 Tische...................................................................................................................... 108 Entsorgungsraum Intensivpflegestation ................................................................................................. 55 Intermediate Care Station .......................................................................................... 77 Normalpflegestation ................................................................................................. 36 OP-Bereich ................................................................................................................ 15 Erweiterte Patientenumgebung ............... .................................................................. 145 Fenster .................................................. ................................................. 40, 58, 81, 107 OP-Bereich ............................................................................................................... 23 Filterklassen .......................................... .................................................................. 142 Fußboden .............................................. ................................................. 38, 57, 79, 105 OP-Bereich ............................................................................................................... 23 Gerätelager ............................................ .............................................................. 53, 75 Intensivpflegestation ................................................................................................. 53 Intermediate Care Station .......................................................................................... 75 158
[Seite 166]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Geräteraum ............................................ .................................................................... 34 Normalpflegestation ................................................................................................. 34 Geschirrspülmaschine ........................... ................................. 17, 38, 56, 78, 79, 94, 110 Händedesinfektion Chirurgische ............................................................................................................ 141 Hygienische ............................................................................................................. 142 Händedesinfektionsmittelspender .......... .................................................................. 100 Händehygienezone ................................ .................................................................... 10 Handtuchspender .................................. .............................................................. 30, 71 Heißlufttrockner ..................................... ............................................................... 31, 71 Heiz- und Kühlflächen OP-Bereich ................................................................................................................27 Heiz- und Kühlflächen ............................ ................................................................... 111 Heizkörper ............................................. ............................................................. 60, 111 Intensivpflegestation ................................................................................................ 60 Herzkatheterlabor .................................. ...................................................................... 4 Raumlufttechnik ......................................................................................................... 5 Herzschrittmacher OP-Bereich ................................................................................................................. 5 Hybrid-OP .............................................. .................................................................... 17 Hygieneduschen .................................... .............................................................. 30, 70 Hygienische Händedesinfektion ............. .................................................................. 142 hygienische Handwaschplätze ............... .................................................................... 97 Armaturen ................................................................................................................ 99 Hypothermiegeräte ................................ ............................................................. 18, 143 IMC-Station ............................................ .................................................................... 67 Duschen ................................................................................................................... 70 Personalaufenthaltsraum ......................................................................................... 78 Toilette ..................................................................................................................... 70 immunsupprimierte Patienten ................ ....................................................................64 Einrichtung ............................................................................................................... 65 Nasszelle .................................................................................................................. 65 Raumlufttechnik ....................................................................................................... 66 Trinkwasserversorgung ............................................................................................. 66 Instrumententischvorbereitung .............. .................................................................... 10 Intensivpflegestation ............................. .................................................................... 44 Aufbereitung Geräte/Gerätereinigung ........................................................................ 53 Besucherzugang ........................................................................................................ 47 Bettenabstellplatz ..................................................................................................... 55 Entsorgungsraum ...................................................................................................... 55 Gerätelager ................................................................................................................ 53 Intervention .............................................................................................................. 50 Laborraum ................................................................................................................. 51 Lager .........................................................................................................................52 Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgüter ............................................................52 Medikamentenlager ...................................................................................................52 Patientenzimmer ...................................................................................................... 44 159
[Seite 167]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Personalaufenthaltsraum ......................................................................................... 56 Personalumkleide ...................................................................................................... 47 Pflegearbeitsraum rein ............................................................................................. 48 Pflegearbeitsraum unrein ......................................................................................... 49 Pflegestützpunkt ...................................................................................................... 48 Putzraum ................................................................................................................... 53 Raumgröße ............................................................................................................... 44 Raumlufttechnik ....................................................................................................... 60 Reanimationsraum ................................................................................................... 50 Versorgungsraum ...................................................................................................... 51 Intermediate Care Station ....................... .................................................................... 67 Aufbereitung Geräte/Gerätereinigung ....................................................................... 76 Bettenabstellplatz .................................................................................................... 78 Entsorgungsraum ...................................................................................................... 77 Gerätelager ................................................................................................................ 75 Lager ......................................................................................................................... 75 Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgüter ............................................................ 74 Nasszelle .................................................................................................................. 69 Patientenzimmer ...................................................................................................... 67 Personalumkleide ......................................................................................................72 Pflegearbeitsraum rein ..............................................................................................72 Pflegearbeitsraum unrein .......................................................................................... 73 Putzraum .................................................................................................................. 76 Raumgröße ............................................................................................................... 67 Raumlufttechnik ....................................................................................................... 82 Intervention ........................................... .................................................................... 50 Intensivpflegestation ................................................................................................ 50 Intimwasserspülung ............................... .................................................................... 70 Isolierzimmer ......................................... .................................................................... 42 Isolierzimmer mit Vorraum ..................... .................................................................... 43 Kontamination ....................................... .................................................................. 143 lokale ...................................................................................................................... 143 Kontaminationgrade .............................. .................................................................. 143 Krankenhaushygienische Begutachtung . .................................................................. 138 Laborraum ............................................. .................................................................... 51 Intensivpflegestation ................................................................................................. 51 Lager ..................................................... ......................................................... 36, 52, 75 Intensivpflegestation .................................................................................................52 Intermediate Care Station .......................................................................................... 75 Normalpflegestation ................................................................................................. 36 OP-Bereich ................................................................................................................ 15 Lager Medizinische Ge- und Verbrauchsgüter ......................................................... 52, 74 Intensivpflegestation .................................................................................................52 Intermediate Care Station .......................................................................................... 74 Luftbefeuchtung ..................................... .................................................................. 126 Materialdurchreicheschränke ................. ......................................................... 12, 15, 22 Hybrid-OP .................................................................................................................. 18 160
[Seite 168]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
OP-Raum ........................................................................................................ 12, 15, 22 Medikamentenlager Intensivpflegestation .................................................................................................52 Medizingeräte ........................................ .................................................................... 22 Medizinprodukte Gruppe A ................................................................................................................. 144 Gruppe B ................................................................................................................. 144 Gruppe C ................................................................................................................. 144 kritische Medizinprodukte ....................................................................................... 144 semikritische Medizinprodukte ................................................................................ 144 unkritische Medizinprodukte ................................................................................... 144 Medizinprodukteaufbereitung ................ .................................................................... 87 Narkoseausleitung ................................. ..................................................................... 9 Narkoseeinleitung .................................. ..................................................................... 9 Narkoseeinleitungsfläche ....................... ..................................................................... 9 Nasszelle ............................................... .............................................................. 65, 69 Duschen .............................................................................................................. 30, 70 Handtuchspender ................................................................................................ 30, 71 immunsupprimierte Patienten .................................................................................. 65 Intermediate Care Station ......................................................................................... 69 Normalpflegestation ................................................................................................. 29 Raumgröße ............................................................................................................... 29 Spiegel ................................................................................................................ 32, 72 Toilette ..................................................................................................................... 70 Toilettenbürstenhalter .......................................................................................... 31, 71 Nasszelleneinrichtung ............................ .................................................................... 71 Neonatologische Intensivpflegestation ... .................................................................... 61 Trinkwasserversorgung ............................................................................................. 63 Normalpflegestation .............................. ................................................................... 28 Bettenabstellplatz ..................................................................................................... 37 Duschen ................................................................................................................... 30 Einrichtung ............................................................................................................... 40 Entsorgungsraum ..................................................................................................... 36 Geräteraum .............................................................................................................. 34 Lager ........................................................................................................................ 36 Nasszelle .................................................................................................................. 29 Oberflächen ............................................................................................................. 38 Patientenzimmer ...................................................................................................... 28 Personalaufenthaltsraum .......................................................................................... 37 Pflegearbeitsraum rein ............................................................................................. 32 Pflegearbeitsraum unrein .......................................................................................... 33 Pflegestützpunkt ...................................................................................................... 32 Putzraum ................................................................................................................... 35 Raumgröße ............................................................................................................... 28 Toilette ..................................................................................................................... 29 Oberflächen ........................................... ........................................... 22, 38, 56, 79, 104 Decken .................................................................................................................... 106 161
[Seite 169]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Einrichtung ............................................................................................................... 40 Fenster .................................................................................................................... 107 Fußboden ................................................................................................................ 105 Normalpflegestation ................................................................................................. 38 OP-Bereich ............................................................................................................... 22 Türen ....................................................................................................................... 107 Wände ..................................................................................................................... 106 OP-Bereich ............................................. ..................................................................... 6 Abwasserentsorgung .................................................................................................27 Aufenthaltsraum ........................................................................................................ 17 Bauliche Anforderungen ........................................................................................... 23 Beleuchtung ............................................................................................................. 23 Bodeneinläufe ...........................................................................................................27 Decken ..................................................................................................................... 22 Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung ................................................................ 21 Einrichtung ................................................................................................................ 21 Fenster ..................................................................................................................... 23 Fußboden ................................................................................................................. 23 Heiz- und Kühlflächen ................................................................................................27 Herzschrittmacher ...................................................................................................... 5 Hybrid-OP .................................................................................................................. 17 Instrumententischvorbereitung .................................................................................. 10 Lager ......................................................................................................................... 15 Leitungen ................................................................................................................. 23 Materialversorgung/-entsorgung ............................................................................... 15 Narkoseausleitung ..................................................................................................... 9 Narkoseeinleitung ...................................................................................................... 9 Narkoseeinleitungsfläche ........................................................................................... 9 Oberflächen ............................................................................................................. 22 Patientenübergabefläche ............................................................................................ 8 Patientenübergaberaum ............................................................................................. 8 Personalumkleide ....................................................................................................... 8 Putzraum ................................................................................................................... 16 Raumgröße ................................................................................................................. 7 Raumlufttechnik ....................................................................................................... 23 Trinkwasserversorgung ..............................................................................................27 Wände ...................................................................................................................... 22 OP-Raum aseptisch .................................................................................................................. 21 Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung ................................................................ 21 Materialdurchreicheschränke ......................................................................... 12, 15, 22 septisch .................................................................................................................... 21 Orientierende Trinkwasseruntersuchung . .................................................................. 145 Patienten mit übertragbaren Krankheiten .................................................................... 42 Patientenübergabefläche ....................... ..................................................................... 8 Patientenübergaberaum ......................... ..................................................................... 8 Patientenumgebung 162
[Seite 170]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
erweiterte ................................................................................................................ 145 unmittelbare ............................................................................................................ 145 Patientenzimmer .................................... .............................................................. 28, 67 Intensivpflegestation ................................................................................................ 44 Intermediate Care Station ......................................................................................... 67 Normalpflegestation ................................................................................................. 28 Personalaufenthaltsraum ....................... ......................................................... 37, 56, 78 IMC-Station .............................................................................................................. 78 Intensivpflegestation ................................................................................................ 56 Normalpflegestation .................................................................................................. 37 Personalumkleide .................................. .................................................... 8, 47, 72, 86 Intensivpflegestation ................................................................................................. 47 Intermediate Care Station ..........................................................................................72 OP-Bereich ................................................................................................................. 8 Personalumkleideräume ........................ ................................................................... 86 Pflegearbeitsraum rein ........................... ................................................... 13, 32, 48, 72 Aufwachraum ............................................................................................................ 13 Intensivpflegestation ................................................................................................ 48 Intermediate Care Station ..........................................................................................72 Normalpflegestation ................................................................................................. 32 Pflegearbeitsraum unrein ....................... ................................................... 13, 33, 49, 73 Aufwachraum ............................................................................................................ 13 Intensivpflegestation ................................................................................................ 49 Intermediate Care Station .......................................................................................... 73 Normalpflegestation .................................................................................................. 33 Pflegestützpunkt .................................... .............................................................. 32, 48 Intensivpflegestation ................................................................................................ 48 Normalpflegestation ................................................................................................. 32 Putzraum ............................................... ......................................................... 35, 53, 76 Intensivpflegestation ................................................................................................. 53 Intermediate Care Station ......................................................................................... 76 Normalpflegestation .................................................................................................. 35 OP-Bereich ................................................................................................................ 16 Räume für Operationen mit geringem SSI-Risiko ......................................................... 20 Raumgröße ............................................ .................................................................... 67 Intensivpflegestation ................................................................................................ 44 Intermediate Care Station ......................................................................................... 67 Nasszelle .................................................................................................................. 29 Normalpflegestation ................................................................................................. 28 OP-Bereich ................................................................................................................. 7 Raumluftklasse Ia ............................................................................................................................ 145 Ib ............................................................................................................................ 146 II ............................................................................................................................ 146 Raumlufttechnik .................................... .................................................. 23, 60, 66, 82 Herzkatheterlabor ....................................................................................................... 5 immunsupprimierte Patienten .................................................................................. 66 163
[Seite 171]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Intensivpflegestation ................................................................................................ 60 Intermediate Care Station ......................................................................................... 82 OP-Bereich ............................................................................................................... 23 Raumlufttechnische Anlagen .................. .................................................................. 122 Abnahmeverfahren (Erstqualifizierung) .................................................................... 128 immunsupprimierte Patienten ................................................................................. 125 Intensivstationen ..................................................................................................... 125 OP-Bereich .............................................................................................................. 123 Umluftkühlgeräte ..................................................................................................... 126 Reanimationsraum ................................. .................................................................... 50 Intensivpflegestation ................................................................................................ 50 Regale ................................................... ................................................. 40, 59, 82, 109 Risikogruppen ....................................... .................................................................. 146 Schädlingsprophylaxe ............................ .................................................................. 136 Schränke ............................................... ................................................. 41, 60, 82, 109 Schutzvorkehrungen Abbruch .................................................................................................................. 135 Außenbereich .......................................................................................................... 134 Bodenaushub .......................................................................................................... 135 Innenbereich ........................................................................................................... 131 Schutzvorkehrungen bei Baumaßnahmen.................................................................. 130 Schwerverletzungsartenverfahren ........... .................................................................... 21 Seifenspender ....................................... .................................................................. 101 Sitzmöbel .............................................. .................................................................. 108 Speisenversorgung ................................ ....................................................................94 Spender für Handwaschpräparate .......... .................................................................. 101 Spritzschutz ........................................... .................................................................. 108 Staubschutzvorkehrungen ..................... .................................................................. 130 Abbruch .................................................................................................................. 135 Außenbereich .......................................................................................................... 134 Bodenaushub .......................................................................................................... 135 Innenbereich ........................................................................................................... 131 Steckbeckenreinigungsgeräte ................ .................................................................. 103 Sterilgutlager ......................................... .................................................................... 11 Stühle .................................................... ................................................ 40, 60, 82, 108 Systemische Trinkwasseruntersuchung .. .................................................................. 145 TAVI ....................................................... ...................................................................... 5 Technische Gebäudeausrüstung ............. ................................................................... 111 Abwasserentsorgung ................................................................................................ 111 Heiz- und Kühlflächen ............................................................................................... 111 Trinkwasserversorgung ............................................................................................ 112 Tische .................................................... ................................................. 40, 59, 82, 108 Toilette .................................................. .............................................................. 29, 70 IMC-Station .............................................................................................................. 70 Normalpflegestation ................................................................................................. 29 Transkatheteraortenklappenimplantationen .................................................................. 5 Trinkbrunnen ......................................... .................................................................. 109 164
[Seite 172]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Trinkwasseruntersuchung orientierende ........................................................................................................... 145 weitergehende ........................................................................................................ 146 Trinkwasserversorgung .......................... ................................................. 27, 63, 66, 112 Abnahmekriterien .................................................................................................... 120 immunsupprimierte Patienten .................................................................................. 66 Neonatologische Intensivpflegestation ..................................................................... 63 Probennahmestellen ............................................................................................... 117 Türen ..................................................... ................................................. 40, 59, 81, 107 Umluftkühlgeräte ................................... .................................................................. 126 Unmittelbare Patientenumgebung .......... .................................................................. 145 Untersuchung- und Behandlungsräume .. ...................................................................... 4 Verdunstungskühlanlagen ..................... .................................................................. 127 Verletzungsartenverfahren ..................... .................................................................... 21 Versorgungsraum ................................... .................................................................... 51 Intensivpflegestation ................................................................................................. 51 OP-Bereich ................................................................................................................ 15 Wände ................................................... ................................................. 39, 58, 80, 106 OP-Bereich ............................................................................................................... 22 Waschbecken ........................................ ................................................................... 29 Wäschesammler .................................... .................................................................. 109 Waschlotionspender .............................. .................................................................. 101 Waschraum............................................ .................................................................... 10 Waschtisch ............................................ ................................................................... 29 Waschzone ............................................ .................................................................... 10 Weitergehende Trinkwasseruntersuchung .................................................................. 146 Zweiraum-Schleuse ................................ .................................................................. 147
165
[Seite 173]
Krankenhaushygienische Vorgabe für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben am Universitätsklinikum Heidelberg – Version 3 Stand: 16.08.2023
Anhang Beispiele für Eingriffe/Operationen mit geringem Risiko für eine SSI (nach Schulz-Stübner S, Schulze Röbbecke R. Prävention postoperativer Wundinfektio- nen – Teil 2. Krankenhaushygiene up2date 2018; 13: 399-413)
Eingriffe/Operationen mit geringem Risiko für eine SSI Der Operations-/Interventionsraummuss ausreichend groß sein. Für diese Eingriffe kön- nen die außerhalb des OP-Raums oder der OP-Abteilung liegenden Nebenräume genutzt bzw. deren Funktionen zusammengefasst werden, wobei die eingriffsspezifischen Anfor- derungen an die Asepsis und Antisepsis für die funktionellen Abläufe entscheidend sind.
Chirurgische Eingriffe • blutige Erweiterung des Mastdarm- • Eröffnung eines ossalen Sehnenschei- schließmuskels (Sphinkterotomie) denpanaritiums • Operation einer Analfissur, ggf. ein- • Operation eines Ganglions an einem schließlich Sphinkterotomie, ggf. ein- Hand-, Fuß-, Fingergelenk schließlich Exzision • Exstirpation eines Tumors der Finger- • operative Versorgung einer Mastdarm- oder Zehenweichteile verletzung • operative Beseitigung einer Schnürfur- • Operation einer intersphinktären peri- che analen Fistel • Sehnenscheidenstenosen-Operation: • Operation einer transsphinktären peri- Beugesehne analen Fistel • Sehnenscheidenstenosen-Operation: • Exzision von Härmorrhoidalknoten, Strecksehne segmentär nach Milligan-Morgan • Abtragung einer häutigen Verbindung • Exzision von Hämorrhoidalknoten, zwischen Fingern oder Zehen submukös nach Parks • Präparation und Durchtrennung einer • Hämorrhoidenspaltung Sehne, eines Muskels • Polypentfernung aus dem Rektum • Operation des schnellenden Fingers, • operative Anlage einer Pleuradrainage, Ringbandspaltung ggf. einschließlich Rippenteilresektion • Operation des Karpaltunnelsyndroms • Freilegung und Unterbindung einer tie- • Entfernung von Osteosynthesematerial fen Vene oder einer Arterie an den aus einemkleinen Röhrenknochen (nur Gliedmaßen Drähte) • Beseitigung eines arteriovenösen • Entfernung einer Mukoidzyste Shunts • Denervation eines Hand-, Finger- oder • Exstirpation oder subfasziale Ligatur Zehengelenks von jeweils bis zu 3 Seitenastvarizen • Stichinzision eines Finger- oder Zehen- oder insuffizienten Perforansvenen gelenks, ggf. einschließlich Drainage • phlebologische Varizeneingriffemit en- • Stichinzision eines Kiefer-, Hand- oder doluminaler Technik Fußgelenks, ggf. einschließlich Draina- • Anlage eines Portsystems ge • diagnostische Peritonealspülung (Peri- Dermatologische Eingriffe toneal-Lavage) • Wundversorgung bei nicht komplexen • Tracheotomie Wunden • Laparotomie zur notfallmäßigen Entlas- • fachgruppenspezifische oberflächen- tung eines abdominalen Kompartment- nahe Eingriffe, z. B. Naevusentfernung, syndroms als Bedside-Eingriff Unguis incarnatus • Second-Look bei offenem Abdomen als • Abszessspaltung, Perianalvenenthrom- Bedside-Eingriff bose 166
[Seite 174]
• Exzision eines odermehrerer Lymphkno- • Naht eines odermehrerer Zervixrisse ten (epifaszial) • Beendigung einer Fehlgeburt • Exzision einer großen Geschwulst (der- • Ausräumung einer Blasenmole oder ei- mal) ner „missed abortion“ • Exzision einer großen Geschwulst • Messerkonisation der Portio (epifaszial), betrifft z.B. Lipom • Durchtrennung oder Sprengung eines • Exzision eines Schleimbeutels, Exstirpa- Narbenstrangs der Scheide tion einer Pilonidalzyste oder ‑fistel • Abrasio der Gebärmutterhöhle • diagnostische Exstirpation eines tastba- • Hysteroskopie, diagnostisch ren Mammatumors • Hysteroskopie, operativ • Eröffnung eines tiefliegenden Abszes- • Versorgung vaginaler Nachblutung ses • Exstirpation oder Marsupialisation von • Eröffnung einer Phlegmone/eines Kar- Vaginalzysten oder Bartholin-Zysten bunkels • Gewinnung von Eizellen und intratuba- • Vollhauttransplantation zur Deckung rer Transfer (laparoskopische Eizellent- eines kleinen Hautdefekts nahme) • Verschiebelappenplastik zur Deckung • Schwangerschaftsabbruch (operative eines großen Hautdefekts Aspiration) • Transplantation haartragender Hautim- plantate HNO und MKG-Eingriffe • Schleimhauttransplantation einschließ- • Entfernung festsitzender Fremdkörper lich operativer Unterminierung der Ent- aus der Nase nahmestelle • Abtragung einer Nasenmuschel • Anlage eines Rundstiellappens • Entfernung von Nasenpolypen • Implantation eines Rundstiellappens, • Resektion an der Nasenscheidenwand einschließlich Modellierung am Ort • Resektion an der Nasenscheidenwand • Laserentfernung eines Naevus flam- mit Resektion der ausgedehnten knö- meus chernen Leiste • operative Korrektur einer entstellenden • plastische Korrektur an Nasenseptum Gesichtsnarbe (< 2 cm) und Weichteilen zur Wiederherstellung • operative Korrektur einer entstellenden der Nasenatmung Gesichtsnarbe (> 2 cm) ▪plastische Korrektur am Nasenseptum, • Liposuktion an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst Gynäkologische Eingriffe • plastische Operation zum Verschluss • Episiotomienaht einer Nasenscheidewandperforation • kryochirurgischer Eingriff imVaginalbe- • operative Korrektur eines Nasenflügels reich • Beseitigung eines Choanenverschlus- • Kondylomataentfernung ses • invasive Entfernung eines IUP • Tränensackoperation vom Naseninne- • Polypentfernung aus Gebärmutterhals ren aus • Probeexzision aus Gebärmutterhals • operative Behandlung einer konservativ • kleinerer invasiver Eingriff im Vaginal- unstillbaren Blutung im Mund-Kiefer- /Vulvabereich Bereich • Stanzbiopsie der Mamma • Überbrückungsosteosynthese eines Kie- • Vakuumsaugbiopsie der Mamma ferdefekts unter Verwendung von Kno- chen oder alloplastischem Material • Mamma-PE • transzervikale Gewinnung von Chori- • operative Entfernung von Osteosynthe- sematerial aus einem Gesichtsknochen onzottengewebe unter Ultraschallsicht • transabdominale Blutentnahme aus der • Fensterung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus Nabelschnur unter Ultraschallsicht • Entfernung von Nachgeburt 167
[Seite 175]
• Fensterung einer Kieferhöhle von der Nase aus Internistische Eingriffe • Ausräumung einer Kieferhöhle von der • Lymphknotenpunktion, perkutan, sono- Nase aus grafisch gezielt • Radikaloperation einer Kieferhöhle • Aszitespunktion • operativer Verschluss einer retroauriku- • Pleurapunktion lären Öffnung oder einer Kieferhöhlen- • Schilddrüsenpunktion fistel • Knochenmarkpunktion • Anbohrung einer Stirnhöhle von außen • Leberpunktion in Menghini-Technik, • operative Eröffnung einer Stirnhöhle perkutan, sonografisch orientiert (nicht vom Naseninneren aus laparoskopisch) • Keilbeinhöhlenoperation der Siebbein- • Punktion eines Leberrundherds, per- zellen von der Nase aus kutan, sonografisch gezielt • Keilbeinhöhlenoperation der Siebbein- • Nierenpunktion/Nierenbiopsie zellen von der Nase aus, einschließlich • nichtoperative Anlage einer Pleurad- Abtragung einer Nasenmuschel rainage (Pleurocath), perkutan, sono- • operative Eröffnung einer Stirn- oder grafisch orientiert Kieferhöhle oder Siebbeinzelle von au- • Punktion mit ggf. Drainage einer intra- ßen abdominellen liquiden Raumforderung • Keilexzision aus der Zunge (z. B. Abszess, Serom), perkutan, sono- • operative Behandlung einer konservativ grafisch orientiert unstillbaren Nachblutung nach Tonsil- • Ösophagogastroduodenoskopie lektomie • Sklerosierung oder Ligatur von Ösopha- • Eröffnung eines retrotonsillären Abs- gusvarizen zesses • Polypektomie bzw. Mukosektomie im- • Entfernung der Rachenmandel unter Rahmen der Ösophagogastroduodeno- Sicht skopie • Tonsillotomie (Teilentfernung der Gau- • Bougierung bzw. Ballondilatation im menmandeln) oberen oder unteren GI-Trakt • operative Behandlung einer konservativ • Einsetzen bzw. Entfernen einer Endop- unstillbaren Nachblutung nach Adeno- rothese (Stent) im oberen oder unteren tomie GI-Trakt • Entfernung von Speichelstein(en) • perkutane endoskopische Gastrostomie • Exstirpation der Unterkieferspeichel- (PEG-Sonde) drüse • Koloskopie • Fremdkörperentfernung aus dem Kehl- • Argon-Plasma-Koagulation bei endo- kopf skopischen Interventionen • Probeexzision aus dem Kehlkopf • Polypektomie bzw. Mukosektomie im- • Entfernung von Polypen aus dem Kehl- Rahmen der Koloskopie kopf • endoskopische retrograde Cholangio- • mikrochirurgische Entfernung von Poly- pankreatikografie (ERCP) pen aus dem Kehlkopf • Bronchoskopie • endolaryngeale Resektion eines Stimm- • transösophageale Echokardiografie bands (TEE) • Verschluss eines Tracheostomas • internistische diagnostische Laparo- • Parazentese ohne Einbringung eines skopie Paukenhöhlenröhrchens • perkutane, transluminale Dilatation und • Anlage einer Paukenhöhlendrainage Rekanalisation von Arterien mit und oh- • operative Korrektur abstehender Ohren ne Stent • operative Korrektur der Ohrmuschelform • Embolisation einer odermehrerer Arte- • operative Korrektur der Ohrmuschel- rien im Kopf-Hals-Bereich form, ‑größe und ‑stellung 168
[Seite 176]
• Schrittmacherimplantation und • operative Beseitigung einer Paraphimo- ‑wechsel* (* RLT-Anlage der Raumklas- se se IB im Herzkatheterlabor wünschens- • plastische Operation der Vorhaut wert, aber nicht zwingend erforderlich.) • Unterbindung eines Samenleiters • Varikozelenoperation (skrotal) Neurologisch/neurochirurgische Eingrif- • Varikozelenoperationmit Unterbindung fe der V. spermatica (skrotal) • notfallmäßige Anlage einer extraventri- • Operation einer Hydro- und/oder Sper- kulären Liquordrainage als Bedside- matozele Eingriff • Entfernung eines Hodens, ggf. ein- • Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom schließlich des Nebenhodens • stereotaktische Thermokoagulation des • Entfernung eines Nebenhodens, als Ganglion Gasseri selbstständige Leistung • Denervation der kleinen Wirbelgelenke, • operative Freilegung eines Hodens je Bewegungssegment • Teilresektion der Prostata transurethral • transurethrale Resektion der Prostata Ophthalmologische Eingriffe (TUR) • Entfernung einer Geschwulst oder • Resektion des Harnblasenhalses bei der Fremdkörpern aus der Augenhöhle Frau (transurethral) • Tränensackexstirpation der Tränendrüse • Ureterorenoskopie • Augenlidplastik mittels Hautlappenver- • operative Anlage einer Harnblasenfistel schiebung (Blepharoplastik) (suprapubische Punktionmit Katheter- • Naht einer Bindehaut oder einer nicht einlage) perforierenden Hornhaut- oder nicht • Zertrümmerung und Entfernung von perforierenden Lederhautwunde Blasensteinen (transurethral) • Diszision der Linse oder Diszision oder • Ausräumung einer Bluttamponade der Laserausschneidung des Nachstars (La- Harnblase (transurethral) ser) • operativer Eingriff in der Harnblase • YAG-Kapsulotomie (transurethral), z. B. Hitzekoagulation • LASIK-Eingriff • operativer Eingriff in der Harnblase • Zyklodiathermieoperation (transurethral) zur Entfernung von • Licht- bzw. Laserkoagulation der Netz- Fremdkörpern oder Aderhaut • perkutane Anlage einer Nierenfistel • Glaskörperstrangdurchtrennung (translumbale Punktion mit Katheterein- und/oder Entfernung von Glaskörper- lage) gewebe (Laser) • Prostatastanzbiopsie (transrektal, ultra- • operative Regulierung des Augeninnen- schallgeführt) drucks (Laser) • Behandlung einer vaskulären Netzhau- Zahnmedizinische Eingriffe terkrankung mittels Diathermie- oder • Entfernung eines Zahns oder enossalen Kryokoagulation Implantats • Entfernung tiefliegender Fremdkörper Urologische Eingriffe oder Sequestrotomie • endoskopische Untersuchung der • Wurzelspitzenresektion Harnblase • Reimplantation/Transplantation eines • endoskopische Untersuchung der Harn- Zahns röhre • Zystektomie/Zystostomie im Mund- • innere Harnröhrenschlitzung unter Sicht und/oder Kieferbereich (transurethrale Inzision von Narbenge- • Freilegung eines Zahns webe) • Stillung einer Blutung im Mund- • plastische Versorgung einer und/oder Kieferbereich Meatusstriktur 169
[Seite 177]
• Exzision einer Schleimhautwucherung • Neurolyse und/oder Nervverlagerung im oder Geschwulst Mund- und/oder Kieferbereich • plastische Deckung im Rahmen einer • Abtragung einer Exostose, Probeaus- Wundversorgung im Mund-Kiefer- meißelung, Nekrotomie im Kieferbe- und/oder Perioralbereich reich • Verschluss vom Gaumen • intraorale Entnahme und/oder Implan- • Wundversorgung im Mund-Kiefer- tation und/oder Verpflanzung von Kie- und/oder Perioralbereich ferknochen oder Knochenersatzmateri- • Hautlappenplastik im Mund-Kiefer- al, Anhebung des Kieferhöhlenbodens und/oder Perioralbereich • konservative Kieferfrakturenversorgung • Vestibulum- oder Mundbodenplastik • Reposition und/oder Osteosynthese, • Zungen-/Lippenbändchen-Plastik Osteosynthesematerialentfernung im • Alveolotomie, Kieferkammkorrektur Rahmen einer Kieferbruchbehandlung • Abszess- oder Karbunkeleröffnung im • Insertion eines enossalen Implantats im Mund-Kiefer- und/oder Perioralbereich Bereich der Kiefer • Parodontaltherapie • oralchirurgische Kieferhöhlentherapie
170