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Vorbemerkungen zur Angebotseinreichung_MZ.pdf

Bauleistungen für die medizinische Gasversorgung im Neubau des Herzzentrums Heidelberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeportal-bw.de

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Anschreiben/ Vorbemerkungen zur Angebotseinreichung bei der Vergabe

von Bauleistungen nach VOB/A - EU

Bauleistungen im Bereich medizinische Gase für den Neubau Herzzentrum und Informatics for Life am Universitätsklinikum Heidelberg VE 473.01 (AktZ.: HZ-2026-26)

  1. Form, Frist und Adressat der Angebote Der Auftraggeber legt gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU in Verbindung mit § 11 VOB/A-EU fest, dass Angebote nur in elektronischer Form über die Plattform „Vergabeportal-BW“ abgegeben werden dürfen.

Elektronische Einreichung auf dem Portal „Vergabeportal-BW“ https://vergabeportal-bw.de.

Eine Einreichung in Textform nach § 126b BGB ist hierbei ausreichend. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht notwendig.

Für weitergehende Fragen bezüglich Registrierung sowie Einreichung, Änderung oder Rücknahme von elektronischen Angeboten wenden Sie sich bitte an das Vergabeportal-BW bzw. das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de/kontakt).

Verspätet eingegangene Angebote können nicht berücksichtigt werden und scheiden aus dem Vergabeverfahren aus.

Sämtliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern erfolgt über den gesamten Verfahrenszeitraum ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Eine Kommunikation via Telefon, E-Mail o. ä. ist ausgeschlossen. Eine ausbleibende Kenntnisnahme von durch den Auftraggeber auf dem Vergabeportal bereitgestellten Dokumenten, Nachrichten o. ä. geht zu Lasten des jeweiligen Bieters.

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Das von dem Bieter einzureichende Angebot hat die folgenden, vollständig ausgefüllten Unterlagen zu enthalten: a) Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (als pdf- und GAEB-Datei) b) Formblatt 124: Präqualifizierung/ Eigenerklärung zur Eignung (alternativ: Angabe von der PQ-Nr. in Formblatt 213) c) Formblatt 213: Angebotsschreiben d) Formblatt 221 oder Formblatt 222: Angaben zur Kalkulation e) Formblatt 223: Aufgliederung der Einheitspreise f) Formblatt 233: Nachunternehmerleistungen g) Formblatt 234: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft h) Formblatt 235: Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen i) Formblatt 236: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen j) Formblatt 248: Verwendung von Holz k) Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) l) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt m) Nachweis über eine Haftpflichtversicherung in freier Form (siehe „Weitere Besondere Vertragsbedingungen“ in Anlage zu Formblatt 214)

Bitte beachten Sie, dass das Formblatt 233, 234, 235 und 236, 248 auch benötigt wird, wenn Sie keine Leistungen davon in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist das Formblatt mit einer entsprechenden Bemerkung zu versehen oder im Rahmen der Angebotsabgabe leer einzureichen.

  1. Bestehen beim Bieter oder Bewerber über den Inhalt einzelner oder mehrerer Bestimmungen in diesen Vergabeunterlagen Unklarheiten, hat er vom Auftraggeber Aufklärung zu verlangen. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das o. g. Vergabeportal zu stellen. Eine Einreichung von Rückfragen auf anderem Wege (z. B. via Telefon oder E-Mail) ist nicht zugelassen. Sollten dennoch Rückfragen in einer solchen Form eingehen, werden diese nicht bearbeitet. Die Beantwortung aller ordnungsgemäß eingegangenen Bieterfragen erfolgt ebenfalls nur über das o. g. Vergabeportal.
BezeichnungAblauf
DatumUhrzeit
Einreichung von Bieterfragen bis23.10.2026–
Versand der Beantwortung aller (fristgerecht eingegangenen) Bieterfragen bis einschließlich26.10.2026–
Angebotsfrist02.11.202610:00
  1. Diese Sicherheitsordnung gilt als Vertragsbestandteil: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/organisation/verwaltung/klinik-technik- gmbh/fremdfirmenmanagement

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  1. Angebote, die nicht die in den Vergabeunterlagen geforderten Voraussetzungen erfüllen, werden ausgeschlossen. Der Ausschluss eines Angebotes erfolgt insbesondere in den in § 16 VOB/A-EU genannten Fällen.

  2. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  3. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.

  4. Alle Preise sind nur in EUR anzugeben.

  5. Die angebotenen Preise sind netto anzugeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nur auszuweisen, wenn dies ausdrücklich gefordert wird.

  6. Die Angaben des Leistungszeitraums im Vergabeportal sind technisch bedingte Angaben und dient nicht als verbindliche Angabe der ausgeschriebenen Leistung. Zur Kalkulationsgrundlage dienen die Angaben gemäß Formblatt 214 Ziffer 1 „Ausführungsfristen (§5 VOB/B).

  7. Bis zum Ablauf der Bindefrist erklärt sich der Bieter an sein Angebot gebunden.

  8. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Bieter mit allen Bestandteilen dieser Vergabeunterlagen einverstanden. Sofern der Bieter seinem Angebot Vertragsbedingungen, Geschäftsbedingungen etc. beilegt, die einzelnen Regelungen dieser Vergabeunterlagen widersprechen, so gilt für die jeweiligen Sachverhalte ausschließlich die entsprechende Regelung des Auftraggebers.

Mit freundlichen Grüßen Universitätsklinikum Heidelberg

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