26A40318_Anlage 1 zur 214 VHB.pdf

Bauhauptleistungen zur Sanierung der Stationsduschen in der Justizvollzugsanstalt Dresden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 13:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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Anlage 1 zur 214 VHB

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Baumaßnahme: Justizvollzugsanstalt Dresden, Sanierung Stationsdusche Leistung: Los 301 Bauhauptleistung Vergabenummer: 26A40318

  1. Fristen/ Terminüberwachung Die Termine werden anhand eines Netzplanes überwacht. Der Auftragnehmer erhält von jedem Berechnungslauf eine Terminliste. Die Terminliste ist im notwendigen Umfang, mindestens jedoch 14-tägig mit dem Auftraggeber abzusprechen.

  2. Baustellenausweise Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber oder vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises sind. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.

  3. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.

  4. Bautagesberichte Der Auftragsnehmer ist zur täglichen Führung eines Bautagesberichtes verpflichtet. Weiterhin hat der Auftragsnehmer diese unaufgefordert wöchentlich der Objektüberwachung zur Bestätigung vorzulegen. Mindestangaben sind: Datum, Wetter, Arbeitskräfte- und Geräteeinsatz, durchgeführte Arbeiten, besondere Vorkommnisse. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  5. E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird seit dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Auftragnehmer) bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer.

Rechnungsstellung: Rechnungen sind beim Auftraggeber mit Angabe der Vertragsnummer einzureichen. Der Auftragnehmer hat bei der Ausstellung von Rechnungen die jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG, zu beachten und sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig und zutreffend auszuweisen. Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.

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