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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 1 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
Baugrunderkundungen für die
Korridorsanierung Strecke 3601,
Frankfurt – Heidelberg
Vorbemerkungen zum LV/
Baubeschreibung
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 2 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen 4
1.1 Projektbeschreibung 4 1.1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung 4 1.1.2 Lage und Kurzbeschreibung 4
1.2 Unterlagen 5
1.3 Wesentliche Leistungen, vertragliche Termine 6 1.3.1 Umfang der Baugrunduntersuchungen 6 1.3.2 Zeitraum der Baugrunduntersuchungen, Reihenfolge der Untersuchungen 7 1.3.3 Lage der Baugrunduntersuchungen 9
1.4 Örtliche Verhältnisse 9 1.4.1 Geologische Verhältnisse 9 1.4.2 Hydrogeologische Verhältnisse 10 1.4.3 Wasserschutzgebiete 10
1.5 Fachtechnische Bohrüberwachung (BÜW-Bohr), Sachverständiger für Geotechnik (SVG) 11
1.6 Sach- und Fachkunde der Bohrmannschaft 12
1.7 Kommunikation mit der Bohrmannschaft 12
1.8 Umgang mit Kampfmittelverdachtsflächen 12
1.9 Kabel und Leitungen 12
1.10 Markierung der Aufschlussansatzpunkte 13
1.11 Freimachen der Arbeitsstellen, Angaben zur Zuwegung 13
1.12 Sicherungspläne, Erkundung im Gefahrenbereich des DB, gleisgebundene Erkundung 14
1.13 Koordination mit anderen Maßnahmen 15
1.14 Arbeiten im Gleis- bzw. Gefahrenbereich 15
1.15 Vorschachtung im Gleisbereich 16
1.16 Schäden, Flurschäden- und Folgeschadenregelung, Beweissicherung 17 1.16.1 Allgemeines 17 1.16.2 Schadenregelung 17
1.17 Genehmigungen/Betretungserlaubnisse 17
1.18 Betankung 18
1.19 Emissionsschutz 18
1.20 Haupt-Baustelleneinrichtung, Aufschluss-Baustelleneinrichtung, Kernlager 18
Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang 20
2.1 Durchbohren Oberflächenbefestigung 20
2.2 Handschachtung zur Gewährleistung Kabel- und Leitungsfreiheit 20
2.3 Kleinrammbohrungen 20 2
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 3 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
2.4 Schwere Rammsondierungen 21
2.5 Entnahme, Beschriftung, Behandlung und Transport von Proben 21 2.5.1 Gestörte Bodenproben 21 2.5.2 Einzelschotterprobe 22 2.5.3 Boden-/Schottermischproben 22
2.6 Laborversuche 22 2.6.1 Allgemeines 22 2.6.2 Probenbearbeitung 22 2.6.3 Boden- und felsmechanische sowie bodenkundliche Laborversuche 23 2.6.4 Umwelt- und abfalltechnische sowie chemische Untersuchungen 23
2.7 Vermessungsarbeiten 23
2.8 Berichtswesen/Dokumentation 24 2.8.1 Bohrbericht, Schichtenverzeichnis und Bohrprofil 24 2.8.2 Fotodokumentation der Aufschlusspunkte 24 2.8.3 Grafische Darstellung der Vermessungsergebnisse 24 2.8.4 Bauzeitenplan 25 2.8.5 Baustelleneinrichtungsplan 25 2.8.6 Zusammenfassung/Übersicht 25
2.9 Sonstiges 26 2.9.1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz 26 2.9.2 Bauüberwachung 27 2.9.3 Witterungseinflüsse 27 2.9.4 Abrechnung nach Lieferscheinen 27 2.9.5 Unterlagen für die Schlussrechnung 27 2.9.6 Nachträge 27
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 4 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Projektbeschreibung
1.1.1 Veranlassung und Aufgabenstellung Im Rahmen der Sanierung des Korridors Frankfurt – Heidelberg werden durch die DB InfraGO AG (Auftraggeber, in Folge: „AG“) im Jahr 2030 auf der Strecke Frankfurt - Heidelberg verschiedene Inf- rastrukturinvestitionsmaßnahmen umgesetzt. Hierzu gehören neben dem Bau von ESTW (Elektroni- sches Stellwerk) inkl. der Zusammenhangsmaßnahmen des Kabeltiefbaus, des Konstruktiven Ingeni- eurbaus, der Oberleitung, der Telekommunikation und der Elektrotechnik, auch die Erneuerung von Gleisen und Weichen.
Parallel zu den Oberbaumaßnahmen werden Schallschutzwände erneuert und neu gebaut, sowie Ober- leitungsumbauten durchgeführt. Ebenso werden Maßnahmen wie der Umbau bzw. die Erneuerung von Bahnsteigen, Aufzügen oder Personenunterführungen umgesetzt.
Für viele dieser Maßnahmen werden Baugrunduntersuchungen benötigt, die Inhalt dieser Ausschrei- bung sind.
1.1.2 Lage und Kurzbeschreibung Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Frankfurter Stadtwald (Streckenkilometer 4,720) weiter in Richtung Süden. Dabei verläuft die Strecke durch die Ortschaften Neu-Isenburg, Dreieich, Langen, Egelsbach, Erzhausen, Wixhausen, Arheiligen, Darmstadt, Eberstadt, Pfungstadt, Bickenbach, Als- bach-Hähnlein, Zwingenberg, Bensheim, Heppenheim, Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Großsach- sen-Heddesheim, Ladenburg, Neckarhausen, Neu-Edingen und Friedrichsfeld, wobei km 77,800 das Ende des Untersuchungsbereiches definiert.
Das Untersuchungsgebiet wurde für die Baugrunderkundungen in fünf räumliche Lose (Los 1 bis Los 5) aufgeteilt, die sich wie in Tabelle 1 beschrieben zusammensetzen.
Tabelle 1: Aufteilung der räumlichen Lose bezogen auf Strecke 3601
| Los | km von | km bis | Orientierende Ortschaften |
|---|---|---|---|
| Los 1 | 4,720 | 11,960 | Frankfurt - Langen |
| Los 2 | 11,960 | 28,240 | Langen – Darmstadt |
| Los 3 | 28,240 | 44,410 | Darmstadt - Zwingenberg |
| Los 4 | 44,410 | 63,300 | Zwingenberg – Weinheim (Bergstr.) |
| Los 5 | 63,300 | 77,800 | Weinheim (Bergstr.) - Friedrichsfeld |
Es gibt noch Nebenstrecken, die von dieser Ausschreibung betroffen sind. Hier ist vor allem die S- Bahn-Strecke 3688 zwischen Frankfurt und Darmstadt zu nennen, die sich über die Lose 1 und 2 erstreckt und dort parallel zur Strecke 3601 verläuift.
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Abbildung 1: Übersicht über die Raumlose
1.2 Unterlagen Neben der vorliegenden Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis (LV) enthalten die Aus- schreibungsunterlagen die folgenden Anlagen:
Anlage 3.02: Aufschlussplanung im Geopackage-Format
Anlage 3.03: Lagepläne mit geplanten Aufschlusspunkten
Anlage 3.15: Aufschlusslisten
Anlage 3.17: Kampfmittelauskunft Dr. Carls Luftbilddatenbank
Anlage 3.18: Sperrpausenübersicht
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 6 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
1.3 Wesentliche Leistungen, vertragliche Termine
1.3.1 Umfang der Baugrunduntersuchungen Im Wesentlichen sind folgende Leistungen auszuführen, vgl. auch Tabelle 2:
Einholen von Kabel- und Leitungsplänen, Genehmigungen usw.
Handschachtungen zum Nachweis der Kabel-/Leitungsfreiheit
Schotterschürfe im Gleisbereich per Hand inkl. Schotterprotokoll
Begleitung der Schotterschürfe und Vorschachtungen durch einen Feuerwerker in Kampfmit- telverdachtsflächen
Kleinrammbohrungen (KRB) nach DIN EN ISO 22475-1
Schwere Rammsondierungen (DPH) nach DIN EN ISO 22476-02
Entnahme von Boden- und Schotterproben für labortechnische Untersuchungen
Bodenmechanische und abfalltechnische Laborversuche gemäß LV
Einmessen der Aufschlusspunkte
Tabelle 2: Übersicht der wesentlichen Leistungen je Los
| Wesentliche Leistungen | Anmerkung | ||
|---|---|---|---|
| Los 1 | |||
| Rammsondierungen (DPH) | 11 | ||
| Kleinrammbohrungen (KRB) | 86 | ||
| Handschürfe im Gleisbereich (S) | 262 | ||
| Laborversuche | Ja | ||
| Los 2 | |||
| Rammsondierungen (DPH) | 13 | ||
| Kleinrammbohrungen (KRB) | 57 | ||
| Handschürfe im Gleisbereich (S) | 170 | ||
| Laborversuche | ja | ||
| Los 3 | |||
| Rammsondierungen (DPH) | 29 | ||
| Kleinrammbohrungen (KRB) | 40 | ||
| Handschürfe im Gleisbereich (S) | 33 | ||
| Laborversuche | ja | ||
| Los 4 | |||
| Rammsondierungen (DPH) | 32 | ||
| Kleinrammbohrungen (KRB) | 94 | ||
| Handschürfe im Gleisbereich (S) | 149 | ||
| Laborversuche | ja |
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 7 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
| Wesentliche Leistungen | Anmerkung | ||
|---|---|---|---|
| Los 5 | |||
| Rammsondierungen (DPH) | 41 | ||
| Kleinrammbohrungen (KRB) | 71 | ||
| Handschürfe im Gleisbereich (S) | 94 | ||
| Laborversuche | ja |
1.3.2 Zeitraum der Baugrunduntersuchungen, Reihenfolge der Untersuchungen Die in Tabelle 5 genannten Ausführungsfristen (Vertragsfristen, Zwischentermine) für die einzelnen Erkundungsstufen sind einzuhalten.
Folgende Leistungszeiträume werden vorab definiert:
-
Aufschlüsse im Gleis sowie Aufschlüsse neben dem Gleis, die im laufenden Betrieb nicht möglich sind: Sperrpause 12.03.2027 (21:00 Uhr) bis 02.04.2027 (20:59 Uhr)
-
Aufschlüsse neben dem Gleis, die bei laufendem Betrieb der Bahnstrecken erkundet werden kön- nen: 03.04.2027 bis 30.06.2027
Die Priorisierung und die Reihenfolge der Aufschlüsse sind zwischen dem AN und dem AG abzustim- men.
Folgende Sperrpausen stehen für die Baugrunderkundungen zur Verfügung:
Tabelle 3: Festgelegte Sperrpausen
| Zeitraum | Strecke | Art der Sperrung | km von | km bis |
|---|---|---|---|---|
| 12.03.2027 – 02.04.2027 | 3601 | durchgängige TSP | 4,720 | 62,937 |
| 12.03.2027 – 26.03.2027 | 3601 | ESP Gegenrichtungsgleis tagsüber* | 62,937 | 83,080 |
| 27.03.2027 – 02.04.2027 | 3601 | ESP Richtungsgleis tagsüber* | 62,937 | 83,080 |
| 12.03.2027 – 02.04.2027 | 3601 | TSP nachts* | 62,937 | 83,080 |
| 19.03.2027 – 22.03.2027 | 3688 | TSP | 58,558 | 81,590 |
TSP = Totalsperrung, ESP = eingleisige Sperrung
- tagsüber = zwischen 05:00 und 20:59 Uhr, nachts = zwischen 21:00 und 04:59 Uhr
Auf der Strecke 3601 wird es zwischen dem 12.03.2027 und dem 02.04.2027 eine durchgängige To- talsperrung (TSP) zwischen Frankfurt und Weinheim geben. Die einzige Ausnahme bildet das Gegen- richtungsgleis zwischen km 23,207 und km 26,539. Dieser Streckenabschnitt der Strecke 3601 wird durchgängig befahren.
Der Sperrbereich der TSP der Strecke 3601 beinhaltet auch Sperrungen von Nebenstrecken im anlie- genden Bereich. Vergleiche hierzu die beigefügte Sperrpausenübersicht in Anlage 3.18.
Im südlichen Abschnitt (ab km 62,937) wird es tagsüber eingleisige Sperrungen (ESP) geben. Das je- weils andere Gleis wird in dieser Zeit befahren. Nachts sind auch hier beide Gleise gesperrt.
Die Strecke 3688 wird nur im Zeitraum vom 19.03.2027 (21:00 Uhr) bis 22.03.2027 (21:00 Uhr) ge- sperrt sein (durchgängige TSP). Davor und danach läuft dort der S-Bahn-Betrieb zwischen Frankfurt und Darmstadt.
Es wird keine weiteren Sperrpausen zur Leistungserbringung geben.
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 8 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
Trotz der nächtlichen Sperrungen sind die Leistungen im Rahmen dieses Vertrags u. a. aus Lärmschutz- gründen tagsüber durchzuführen. Hierfür ist ein Einschichtbetrieb vorgesehen. Die einzige Ausnahme besteht im Bahnhof Neu-Edingen/Friedrichsfeld (s. unten).
Die kampfmitteltechnische Freimessung von Erkundungspunkten in Verdachtsflächen ist nicht Inhalt dieser Ausschreibung. Sie erfolgt durch eine separat beauftragte Fachfirma. Aus bahnbetrieblichen Gründen ist zum jetzigen Stand davon auszugehen, dass die Freimessungen jedoch erst in den darge- stellten Sperrpausen erfolgen. Dies ist bei der terminlichen Planung der einzelnen Aufschlüsse vom AN Bohr zu berücksichtigen.
Die Freimessungen inkl. Freigabe zur Erkundung sind in der Zeit vom 12.03.2027 bis 19.03.2027 (21:00 Uhr) vorgesehen.
In diesem Zeitraum sind im Rahmen dieses Auftrags nur Erkundungen von Aufschlusspunkten, die außerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen liegen, möglich. Diese machen jedoch den Großteil der zu untersuchenden Punkte aus.
Es ist davon auszugehen, dass zur Vertragserfüllung mehrere Bohr- und Sondiergeräte parallel einge- setzt werden müssen. Diese sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Die maximale Anzahl von einsetzbaren Trupps ist vorgegeben und unterscheidet sich zwischen den Losen.
Los 1:
In Los 1 muss zwischen den Erkundungen der Strecke 3601 und der Strecke 3688 unterschieden wer- den. Für die Erkundungen, die der Strecke 3601 zugeordnet werden (vgl. Aufschlussliste), können ma- ximal 3 Trupps im 1-Schicht-Betrieb tagsüber arbeiten. Dies gilt für alle Tage, an denen die 3688 nicht gesperrt ist (12.03. – 19.03.27 sowie 23.03. bis 02.04.27).
In den drei Tagen, in denen zusätzlich die Strecke 3688 gesperrt ist, ist der Fokus komplett auf diese Strecke zu legen. Aufgrund der großen Anzahl an Erkundungspunkten können in diesen drei Tagen (20.03. bis 22.03.27) bis zu 8 Trupps im 1-Schicht-Betrieb tagsüber eingesetzt werden.
Los 2:
In Los 2 gibt es ebenfalls Erkundungen, die der Strecke 3688 zugeordnet werden und nur in den drei Tagen zwischen 20.03. und 22.03.27 tagsüber im 1-Schicht-Betrieb durchgeführt werden können. Hierfür können maximal 2 Trupps gleichzeitig eingesetzt werden.
An den anderen Tagen (12.03. – 19.03.27 sowie 23.03. bis 02.04.27) können ebenfalls durchgängig maximal 3 Trupps gleichzeitig eingesetzt werden.
Los 3:
In Los 3 gibt es keine nennenswerten Besonderheiten. Hier können aufgrund der eher geringen Anzahl an Erkundungspunkten bis zu 2 Trupps durchgängig im 1-Schicht-Betrieb tagsüber während der Sperrpause der Strecke 3601 eingesetzt werden.
Los 4:
Los 4 weist ebenfalls keine Besonderheiten in Hinsicht auf die Sperrpausen auf. Es können durchgängig maximal 3 Trupps im 1-Schicht-Betrieb tagsüber eingesetzt werden.
Los 5:
In Los 5 muss aufgrund der gemischten Sperrpausensituation (tagsüber ESP, nachts TSP) und der Lage der Erkundungspunkte unterschieden werden. Folgende zeitliche Aufteilung ist zum Stand dieser Aus- schreibung vorgesehen. Die finale Festlegung erfolgt nach Auftragserteilung in Abstimmung mit den weiteren, beteiligten Maßnahmen.
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 9 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
In der Zeit der eingleisigen Sperrung des Gegenrichtungsgleises (12.03. bis 26.03.) können vom 12.03. bis 23.03. jeweils bis zu 3 Trupps im 1-Schicht-Betrieb tagsüber arbeiten.
Die Erkundungen im Bahnhof Neu-Edingen/Friedrichsfeld müssen nachts stattfinden, da nur dann der gesamte Bahnhof gesperrt sein wird und die Aufschlusspunkte erreicht werden können. Hierfür sind insgesamt vier Nächte mit jeweils maximal 3 Trupps zwischen dem 24.03. (21:00 Uhr) und 28.03.27 (4:59 Uhr) vorgesehen.
Die Erkundungen im Richtungsgleis können anschließend ab dem 29.03.27 tagsüber im 1-Schicht-Be- trieb durch den gleichzeitigen Einsatz von maximal 3 Trupps durchgeführt werden.
Die Anzahl der Trupps, die gleichzeitig eingesetzt werden können, hängt von den Sicherungsmaßnah- men und der daraus resultierenden Anzahl an Sicherungspersonal ab. Bei der Einsatzplanung der Er- kundungstrupps ist darauf zu achten, dass möglichst viele Trupps bei dem zur Verfügung stehenden Sicherungspersonal eingesetzt werden, indem beispielweise die Abstände zwischen zwei Trupps ge- ringgehalten werden.
1.3.3 Lage der Baugrunduntersuchungen Im Leistungszeitraum sollen im Bereich der Strecken 3601/3688 Baugrunduntersuchungen stattfin- den. Der Projektraum teilt sich in fünf räumliche Lose (Los 1 bis Los 5) auf.
Die Art und Anzahl an Baugrundaufschlüssen, deren Lage und Tiefe sowie die durchzuführenden Feld- und Laborversuche wurden durch den AG bzw. von ihm beauftragte Dritte geplant. Die geplante Lage der Baugrundaufschlüsse ist in Anlage 3.03 in Lageplänen dargestellt, sowie als Liste in Anlage 3.15 ersichtlich.
Eine Änderung der Anzahl, Tiefe und Lage der Aufschlüsse sowie die Anzahl der Probenentnahmen und Laborversuche, beispielsweise infolge der angetroffenen Baugrundverhältnisse, bleibt dem AG bzw. der fachtechnischen Bohrüberwachung (BÜW-Bohr) auch während der laufenden Arbeiten vor- behalten. Bei notwendigen Abweichungen ist diese vor Ausführung der Alternativen zu informieren und das Einverständnis einzuholen.
1.4 Örtliche Verhältnisse
1.4.1 Geologische Verhältnisse Das Untersuchungsgebiet kann regionalgeologisch dem nördlichen Oberrheingraben zugeordnet wer- den, der im Westen durch den Pfälzer Wald, im Osten durch den kristallinen Odenwald und dem Sprendlinger Horst und im Norden vom Rheinischen Schiefergebirge begrenzt wird.
Die lokal bis zu 3.000 m mächtige Grabenfüllung setzt sich aus Sedimenten des mittleren und oberen Paläogens, des Neogens sowie quartären Sedimenten zusammen. Letztere treten vorwiegend in Form von sandig-kiesigen Sedimenten in Zwischenlagerung mit tonigen bis schluffigen Sedimenten in Er- scheinung. Die Sedimente wurden überwiegend durch die Flussläufe von Rhein, Main und Neckar in das Oberrheintal transportiert.
Ab Darmstadt grenzt im Osten der Bergsträßer Odenwald an das Untersuchungsgebiet an. Dieser be- steht vorwiegend aus magmatischen Gesteinen, die durch schmale Zonen aus metamorphen Schiefern und Gneisen unterteilt sind. Zwischen den Schiefern sind vereinzelt Plutonite aus Graniten, Dioriten und Gabbros zwischengeschaltet.
Im Bereich des Bahnhof Frankfurt-Louisa sind pleistozäne Kiese und Sande der Main-Terrassen zu erwarten. Diese werden von vulkanischen Gesteinen aus tholeiitischen Basalten und Olivinbasalten aus dem Miozän unterlagert. Zudem können die Terrassensedimente z. T. von schluffig-tonigen Hoch- flutsanden überlagert werden.
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 10 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
Die Terrassensedimente des Mains erstrecken sich bis zum nördlichen Ortsrand von Langen. Im wei- teren Verlauf des Untersuchungsraums bis zum nördlichen Ortsrand von Zwingenberg werden die Plei- stozänen Terrassensedimente des Mains, Rheins und Neckars von Pleistozänen Flugsanden unter- schiedlicher Mächtigkeiten überlagert. Die Basis bilden pliozäne Sedimente aus Ton, Schluff, Sand oder Kies und z.T. Braunkohleablagerungen. Weiter südlich finden sich hauptsächlich quartäre Sedimente in Form von in Terrassen-, Auen- und Altwasserablagerungen- und vereinzelt Abschwemmmassen zu erwarten. Diese wurden im Zuge der Absenkung des Oberrheingrabens abgelagert. Folglich ist bei den Baugrunderkundungen vornehmlich mit z.T. sandigen oder kiesigen Schluffen und Tonen so-wie fein- kornhaltigen Sanden (Auensedimente, Altwasserablagerungen) mit variierender Mächtigkeit und Or- ganik-Gehalt und mit bis in größere Tiefen anstehenden (sehr schwach) feinkornhaltigen Kiesen und Sanden (Terrassensedimente) zu rechnen.
1.4.2 Hydrogeologische Verhältnisse Im Untersuchungsgebiet des nördlichen Oberrheingrabens stellen quartäre Sande und Kiese, die über- wiegend fluviatilen und äolischen Ursprungs sind, einen Grundwasserleiter dar. Hierzu zählen insbe- sondere die mächtigen Terrassenablagerungen. Bindige Sedimente, v.a. Auenlehme, Altwasserablage- rungen und Kolluvisole, weisen hingegen eine geringe hydraulische Durchlässigkeit auf, was zum Auf- treten von Stau- und Schichtwasser führen kann. Diese Böden können als Grundwassergering- bis Grundwassernichtleiter eingeschätzt werden. Kristalline Festgesteine fungieren aufgrund ihrer Genese lediglich als Kluftgrundwasserleiter und weisen bei geringem Verwitterungsgrad kaum Durchlässigkei- ten auf.
Die hydraulischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet werden maßgeblich durch die Geomorpho- logie und Vorflut-Situation beeinflusst. Den Vorfluter im Untersuchungsgebiet bildet der Neckar und kleinere Bäche, die im Westen in den Rhein als Hauptvorfluter münden. Im Bereich von Frankfurt ist der Main den Hauptvorfluter. Die regionalen Grundwasser- und Abflussverhältnisse werden somit durch die nahegelegenen Flüsse Main, Neckar und Rhein bestimmt.
Ein Großteil der geplanten Erkundungen befindet sich innerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete. Diese werden im nachfolgenden Kapitel genauer beschrieben.
Die Genehmigung zum Bohren sind durch den AN eigenständig und termingerecht zu beantragen. Dies ist in die Position Baustelleneinrichtung mit einzurechnen.
1.4.3 Wasserschutzgebiete Ein Großteil der Strecke 3601 verläuft durch festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete. Heilquellenschutzge- biete liegen im Untersuchungsbereich keine vor. Eine Übersicht der Trinkwasserschutzgebiete kann in nachfolgender Tabelle 4 und den Lageplänen in Anlage 3.03 eingesehen werden. Für die Ausführung der Baugrunderkundungen sind die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen zu berücksichtigen.
Tabelle 4: Wasserschutzgebiete im Untersuchungsgebiet
| Strecke | von km | bis km | Trinkwasserschutzgebiet | |
|---|---|---|---|---|
| Zone | Bezeichnung | |||
| 3601 | 1,312 | 6,268 | Schutzzone IIIA | WSG Stadtwaldwasserwerk, Hes- senwasser |
| 3601 | 6,268 | 7,152 | Schutzzone IIIB | WSG Stadtwaldwasserwerk, Hes- senwasser |
| 3601 | 7,152 | 8,928 | Schutzzone IIIA | WSG Neu-Isenburg |
| 3601 | 8,928 | 9,026 | Schutzzone II | WSG Neu-Isenburg |
| 3601 | 9,026 | 11,505 | Schutzzone IIIA | WSG Neu-Isenburg |
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| Strecke | von km | bis km | Trinkwasserschutzgebiet | |
|---|---|---|---|---|
| Zone | Bezeichnung | |||
| 3601 | 11,505 | 12,052 | Schutzzone IIIB | WSG Trinkwasserbrunnen Infraserv (Im Festsetzungsverfahren) |
| 3601 | 12,052 | 14,037 | Schutzzone III | WSG Langen |
| 3601 | 14,037 | 14,537 | Schutzzone IIIB | WSG Trinkwasserbrunnen Infraserv (Im Festsetzungsverfahren) |
| 3601 | 14,993 | 18,644 | Schutzzone IIIB | WSG WW Mörfelden, Mörfelden- Walldorf |
| 3601 | 18,644 | 21,565 | Schutzzone IIIB | WSG WW Gerauer Land, Groß-Ge- rau |
| 3601 | 31,850 | 33,060 | Schutzzone IIIB | 432-142, WSG WW Stadt Pfungs- tadt (Im Neufestsetzungsverfahren) |
| 3601 | 33,060 | 34,468 | Schutzzone III | WSG WW Stadt Pfungstadt |
| 3601 | 36,334 | 43,218 | Schutzzone IIB | WSG WW Allmendfeld, Hes- senwasser |
| 3601 | 43,218 | 44,823 | Schutzzone III | WSG WW Hähnlein, Hessenwasser |
| 3601 | 44,823 | 45,212 | Schutzzone IIB | WSG WW Allmendfeld, Hes- senwasser |
| 3601 | 44,823 | 45,212 | Schutzzone IIB | WSG WW Allmendfeld, Hes- senwasser |
| 3601 | 45,212 | 45,503 | Schutzzone II | WSG Brunnen u. Quellen Zwin- genberg |
| 3601 | 45,503 | 46,245 | Schutzzone III | WSG Brunnen u. Quellen Zwin- genberg |
| 3601 | 54,672 | 55,036 | Schutzzone III | WSG Stadt Heppenheim |
| 3601 | 55,036 | 55,281 | Schutzzone II | WSG Stadt Heppenheim |
| 3601 | 55,281 | 57,142 | Schutzzone III | WSG Brunnen 1-5 Heppen- heim |
| 3601 | 66,439 | 70,277 | Schutzzone IIIB | WSG-039-Mannheim-Käfertal |
| 3601 | 75,168 | 75,510 | Schutzzone IIIA | Brunnen Neckarhausen, WVV Neckargruppe |
| 3601 | 77,420 | 77,800 | Schutzzone IIIA | WSG-031-WW Rheinau Rhein- Neckar AG MA |
1.5 Fachtechnische Bohrüberwachung (BÜW-Bohr), Sachverständiger für Geotechnik (SVG) Die Koordination der Durchführung der Baugrunderkundung, die fachtechnische Betreuung und Über- wachung der Felduntersuchungen sowie die fachtechnische Rechnungsprüfung erfolgt durch den AG oder einem nachträglich benannten Dritten.
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 12 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
Bei ungewöhnlichen Vorkommnissen (Bohr-/Sondierhindernisse, unerwartete Kernverluste oder un- gewöhnliche Bohrergebnisse) ist die BÜW Bohr sofort in Kenntnis zu setzen. Erforderliche Maßnah- men sind gemeinsam festzulegen.
1.6 Sach- und Fachkunde der Bohrmannschaft Die Durchführung der Erkundungsarbeiten vor Ort ist von Seiten des AN durch einen ausreichend qualifizierten Geowissenschaftler (Dipl. Geologe, M.Sc./B.Sc. Geowissenschaften oder vergl.), oder durch eine qualifizierte Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 – „Geotechnische Erkundung und Unter- suchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen“ begleiten zu lassen.
1.7 Kommunikation mit der Bohrmannschaft Während der gesamten Bauzeit muss ein vom AN bevollmächtigter Bauleiter oder dessen Stellvertre- ter ständig telefonisch erreichbar sein.
An jeder Bohrstelle muss während der Arbeitszeit ständig ein Bohrmeister vor Ort und telefonisch erreichbar sein.
Zusätzlich müssen die Kontaktdaten der Bauleitung und ggf. weiterer Ansprechpartner des AN an den AG zu Beginn der Maßnahmen übergeben werden. Die Erstellung und Fortschreibung eines Bauzeiten- plans sind zwingend erforderlich. Diese Leistungen sind in der Position „Baustelleneinrichtung“ ein- zurechnen.
Zur Abstimmung der Bohrarbeiten und bei besonderen Vorkommnissen sind der AG und der Sachver- ständige für Geotechnik bzw. die BÜW-Bohr zu kontaktieren. Leistungen, die außerhalb des ausge- schriebenen und vorab abgestimmten Leistungsumfangs liegen, müssen vor deren Ausführung mit der BÜW-Bohr und dem AG abgestimmt werden.
1.8 Umgang mit Kampfmittelverdachtsflächen Für große Teile des Baufeldes/Untersuchungsbereichs liegt ein konkreter Kampfmittelverdacht vor. Hierzu wurde im Vorfeld ein Gutachten inkl. Luftbildern vom AG eingeholt, die dieser Ausschreibung in Anlage 3.17 beigefügt sind.
Durch das Einholen einer Untersuchung des Kampfmittelverdachts bei einer fachlich qualifizierten Stelle hat die DB InfraGO AG die fachtechnischen Anforderungen gemäß den Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung des Bundes sowie der DIN ATV 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“, Punkt 0.1.18 erfüllt.
Dementsprechend ist für alle Erkundungspunkte, die außerhalb von Kampfmittelverdachtsflächen lie- gen, keine Freimessung erforderlich und wird somit auch nicht durchgeführt.
Die Freimessungen der Aufschlusspunkte in Kampfmittelverdachtsflächen werden in einem separaten Auftrag (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) durch eine Fachfirma erbracht. Die Oberbauerkun- dungen werden mit dem Georadar oder vergleichbarer Technologie auf Kampfmittelbelastung unter- sucht. Die tieferen Erkundungen neben den Gleisen werden mit Schneckenbohrungen freigemessen.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist jedoch die Begleitung von Vorschachtungen neben und Hand- schürfen im Gleis durch einen Feuerwerker. Die Listen der Aufschlussplanung (Anlage 3.15) enthalten die Information darüber, für welche Aufschlusspunkte dies notwendig ist.
1.9 Kabel und Leitungen Die Untersuchung hinsichtlich Spartenfreiheit liegt im Verantwortungsbereich des AN.
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Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über die genaue Lage von vorhandenen Kabeln und Leitungen aller Art bei allen Spartenträgern zu informieren (wegen der Nähe zu den DB-Gleisen auch bei der DB AG). Zur Ermittlung von Kabeln und Leitungen sind im Gleisbereich Schürfe und neben den Gleisen Vorschachtungen auszuführen. Die Vergütung dieser Arbeiten erfolgt über die entspre- chenden LV-Positionen.
Es ist damit zu rechnen, dass Ortstermine mit den Spartenträgern zur Klärung der Kabel- und Leitungs- freiheit erforderlich werden. Diese Ortstermine einschl. der hierzu erforderlichen Koordinationsleis- tungen und Abstimmungen (Telefonate, Besprechungen) mit den Spartenträgern werden nicht geson- dert vergütet.
Kommt der AN seinen Verpflichtungen zur Feststellung der Lage der Kabel und Leitungen nicht nach, so gehen alle eventuell entstehenden Schäden und damit entstehenden Schadensersatzansprüche, auch Dritten gegenüber, zu seinen Lasten.
1.10 Markierung der Aufschlussansatzpunkte Die genaue Lage aller Aufschlusspunkte ist vom AN im Beisein der BÜW-Bohr vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu markieren. Die generelle Durchführbarkeit der vorgesehenen Aufschlüsse wird damit vom AN bestätigt. Für die Sicherung der abgesteckten Punkte ist der AN verantwortlich. Verschiebungen gegenüber den in beiliegenden Lageplänen dargestellten Aufschlusspunkten sind in Abstimmung mit der BÜW-Bohr möglich. Hierbei ist jedoch die jeweilige Kampfmittel-, Kabel- und Leitungssituation zu beachten. Reine Verschiebungen haben aber keinen Anspruch auf Änderung der Vertragsgrundlage.
Die Markierung der Punkte kann in Abstimmung mit dem AG und der BÜW-Bohr bei Bedarf vor den gelisteten Sperrpausen durchgeführt werden. Hierbei kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass aufgrund des laufenden Betriebs jeder einzelne Punkt erreicht und markiert werden kann.
1.11 Freimachen der Arbeitsstellen, Angaben zur Zuwegung Die Anfahrt zu den Arbeitsstellen bzw. zu den Aufschlusspunkten sowie der Transport von Geräten und Personal ist grundsätzlich, soweit möglich, über das öffentliche Verkehrsnetz vorzunehmen. Die Wahl der Transportwege über das öffentliche Straßen- und Wegenetz obliegt grundsätzlich dem AN.
Die geplanten Aufschlusspunkte liegen auf Grundstücken der DB AG. Ggf. wird es notwendig Punkte in Bereiche öffentlicher Wege oder auf Grundstücke Dritter zu versetzen. Dies geschieht allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn vor Ort keine andere, sinnvolle Lösung auf DB-Grundstücken ge- funden werden kann.
Die Topographie ist teils ausgeprägt (Dammlage oder Einschnitt) und die Aufschlusspunkte liegen ver- einzelt in Hanglagen.
In der Erkundungskampagne sind Aufschlüsse im Gleisbereich erforderlich. Die Zugänglichkeit ist über Bahnseitenwege, Bahnsteige und seitlich des Gleises gegeben. Während der Sperrpausen kann unter Berücksichtigung der parallellaufenden Baumaßnahmen und des Logistikverkehrs eine Zuwegung di- rekt über den Gleisbereich erfolgen.
Bei der Wahl der Gerätschaften (Größe, Höhe der Bohrlafette, Gewicht usw.) sind die räumlichen Ver- hältnisse sowie die Transportsituation zu berücksichtigen.
Sämtliche Erschwernisse bei der Zuwegung und dem Umsetzen der Gerätschaften werden nicht ge- sondert vergütet. Sie sind in die Einheitspreise „Umsetzen“ einzurechnen.
Für die Zuwegung und die Herstellung des Bohrplanums bzw. der BE-Flächen ist eventuell das Besei- tigen von Gestrüpp und Buschwerk notwendig. Im unwahrscheinlichen Fall könnten auch Schneeräum- arbeiten erforderlich sein. Entsprechendes Gerät und Material sind vom AN während der gesamten Dauer der Feldarbeiten vor Ort vorzuhalten und bei Bedarf zu unterhalten. 13
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Rodungsarbeiten zur Beseitigung von Gebüsch, Hecken und Sträuchern werden gesondert vergütet. Diese Leistungen sind dem AG und der BÜW-Bohr ansatzpunktweise in Art und Menge anzuzeigen und idealerweise bereits im Zuge der Festlegung der Ansatzpunkte zu definieren. Sollten Rodungsarbeiten erforderlich werden, sind diese Mittels einer Fotodokumentation und Aufmaßblätter festzuhalten.
Anzumerken ist, dass im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September zum Schutze der wildlebenden Tiere und Pflanzen gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG kein Gehölzrückschnitt/ -rodung erfolgen darf. Der AN hat daher erforderliche Rodungsarbeiten bis zum 28. Februar durchzuführen.
Für die Zuwegung setzen die Gelände- und Untergrundsituation im Untersuchungsbereich teilweise den Einsatz von geländegängigem Gerät, z.B. ausgestattet mit Raupenfahrwerken mit Gummiketten oder den Einsatz von leichten und besonders mobilen Geräten, voraus. Für einzelne Bereiche sind, abhängig vom eingesetzten Gerät und den Witterungsbedingungen zum Zeitpunkt der Arbeiten, durch den AN zusätzliche mobile Wegebausysteme (z.B. Baggermatratzen, Kunststoffplatten, Metallplatten, Gitterroste, Bohlen, Moorbleche) einzusetzen.
Die mobilen Wegebausysteme sind auch zur Vermeidung von Bodenverdichtung auf landwirtschaftli- chen Flächen in Absprache mit der BÜW-Bohr einzusetzen.
Aufgrund von bestimmten vorherrschenden Witterungsbedingungen (Niederschlag) zum Zeitpunkt der Feldarbeiten können vor allem nicht befestigte Wege eine starke Vernässung oder eine tiefe Rin- nen- und Grabenbildung aufweisen. Die Befahrbarkeit von Grün- und Ackerland wird maßgeblich durch den Bewuchs und die Bodenfeuchte bestimmt. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass mit o.g. mobilen Elementen eine Zuwegung geschaffen werden kann.
Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Abgabe des Angebotes wird nachdrücklich empfohlen. Eine Anmeldung von Ansprüchen bzw. Mehrkosten seitens des AN aus Unkenntnis der Örtlichkeit und Geländegegebenheiten ist ausgeschlossen.
Der AG stellt dem AN auf Wunsch nach der Beauftragung Datensätze einer Drohnenbefliegung der Strecke zur Verfügung, um mögliche Zuwegungen zu prüfen.
1.12 Sicherungspläne, Erkundung im Gefahrenbereich des DB, gleisgebundene Erkundung Für die Erkundungsarbeiten im Gleis und im Gefahrenbereich sind zwingend eine Betriebs- und Bau- anweisung (Betra) sowie Sicherungspläne erforderlich.
Die Betra wird vom AG fristgerecht beantragt und dem AN im Vorfeld der Arbeiten zur Verfügung gestellt. Betrieblich bedingte Änderungen von Sperrpausen sind möglich (z.B. Verspätungen, Bedarfs- züge, etc.). Der AN kann hieraus keine Mehrkosten ableiten.
In Vorbereitung der Durchführung aller Arbeiten im Gleis- bzw. Gefahrenbereich sowie potenziellen Streckenbegehungen vorab im Gleis- bzw. Gefahrenbereich (z.B. zur Markierung der Aufschluss- punkte) muss der AN für den gesamten Arbeitsbereich jeweils eine ausgefüllte Seite 1 des Sicherungs- planes mit allen erforderlichen Eintragungen (wie z. B. Angabe der ausführenden Firma, Lage der Ar- beitsstelle, Dauer der Arbeiten) einschl. Lagepläne der DB InfraGO AG im Vorlauf von mindestens 20 Arbeitstagen vorlegen. Hierbei ist davon auszugehen, dass für jeden Bahnhof und für jede freie Strecke zwischen zwei Bahnhöfe eine eigene Seite 1 anzufertigen ist. Da es zu unterschiedlichen Sicherungs- maßnahmen außerhalb und innerhalb der Sperrpause kommen kann, ist auch hier davon auszugehen, dass für die Erkundungen während der Sperrpause und für die Streckenbegehungen etc. für Zeiträume vor und nach der Sperrpause jeweils eigene Seiten 1 einzureichen sind. Diese Leistung wird nicht ge- sondert vergütet. Hierzu ist der SiPla-Workflow der DB InfraGO AG zu bedienen. Folgende Teilleistun- gen sind einzurechnen:
Abstimmung/Besprechungen mit der fachtechnischen Bauüberwachung Bahn (BÜB)
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Koordination der Arbeiten mit dem Sicherungsunternehmen (z. B.: Festlegung Treffpunkt, Wege zur und von der Arbeitsstelle usw.).
Alle notwendigen Genehmigungen für gleisgebundenes Arbeiten, u.a. die Genehmigungen zur Nutzung der Bahntrasse bei An- und Abfahrt, sind vom AN einzuholen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Trassennutzung für die An- und Abfahrt vom Abstellgleis zum Erkundungsbereich sowie die hierfür notwendigen Fahrpläne vom AN beantragt werden müssen. Die Sperrzeiten gelten nur für die Erkundungsmaßnahmen und sind exklusive der An- und Abfahrt zu betrachten. Die Genehmigungen sind frühzeitig einzuholen, damit eine Verzögerung im Erkundungsablauf ausgeschlossen werden kann. Die Sperrzeiten sind bindend. Die Einholung der Genehmigungen und Fahrpläne sind in der Po- sition „Baustelleinrichtung“ inkludiert.
Die gleisgebundenen Erkundungen müssen teilweise auch nachts und auch an Sonn- und Feiertagen in bestimmten, vom AG vorgegeben, Sperrzeiten durchgeführt werden.
Eine Gefährdung des Bahnbetriebs durch die Baugrunderkundungen ist jederzeit auszuschließen. Die Ril 132.0118 ist zu beachten und umzusetzen. Alle Arbeiten sind durch den AN im Einklang mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ auszuführen.
1.13 Koordination mit anderen Maßnahmen Während der Sperrpause werden in einigen Streckenabschnitten zeitgleich Baumaßnahmen durch den AG bzw. durch Dritte durchgeführt. Zusätzlich könnten Logistiktransporte über die Schiene er- folgen.
Der AN ist demnach zur Teilnahme an Terminen mit dem AG und ggf. Dritten verpflichtet, in denen die einzelnen Maßnahmen koordiniert werden. Hierfür sind einerseits Abstimmungen im Vorfeld der Sperrpause (Erstellung eines gemeinsamen Bauablaufplans -> wer ist wann wo?) sowie zu täglichen Abstimmungen während der Sperrpause vorgesehen.
1.14 Arbeiten im Gleis- bzw. Gefahrenbereich Sämtliche Arbeiten im Gefahrenbereich der Bahn (Betriebsführungsbereich) können nur während der in Abschnitt 1.3.2 ausgewiesenen Zeiten und Termine ausgeführt werden. Beim Arbeiten im gesperr- ten Gleis bzw. während Zugpausen wird der Eisenbahnbetrieb auf den benachbarten Gleisen in be- stimmten Abschnitten teilweise aufrechterhalten (vgl. auch hierzu Kapitel 1.3.2).
Alle Arbeiten sowie der An- und Abtransport von Material und Geräten, die den Eisenbahnbetrieb beeinflussen können (z. B. Gleiswagen), dürfen nur in Abstimmung mit der zuständigen Dienststelle der DB InfraGO (Baubetriebskoordinator) und unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestim- mungen (ggf. Gleissperrung) ausgeführt werden. Gerade die Gleiswagen sind nachweislich so auszu- rüsten, dass sie die Achszähler nicht auslösen, um keine Störungen in der LST und somit im Bahnbe- trieb zu verursachen. Alle Arbeiten im Betriebsführungsbereich dürfen nur im Schutz der Betra und mit Sicherungsmaßnahmen gemäß des jeweils gültigen Sicherungsplans ausgeführt werden. Dies gilt auch für den Weg von und zur Einsatzstelle.
Sicherungspersonal wird vom AG gestellt. Dieses hat Weisungsrecht gegenüber dem AN. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen und für die Betra trägt der AG.
Der AN muss seine geplanten Arbeiten (Art der Arbeit, Lage der Arbeitsstelle, Anzahl Trupps, einge- setzte Geräte, Ansprechpartner, …) vorab bei der Sicherungsfirma und der Bauüberwachung zwecks Personaldisposition anmelden. Stichtag ist Mittwoch für Arbeiten in der übernächsten Woche. Bei- spiel: Für Arbeiten am 13.03.2027 muss die konkrete Arbeitsanmeldung entsprechend bis zum 24.02.2027 erfolgen.
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Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus Streckensicherungsmaßnahmen und bahnbetriebsbedingten Unterbrechungen erhebliche zeitliche Verzögerungen und Einschränkungen bei den Arbeiten ergeben können. In aller Regel werden die Bohrzeiten im Gleisbereich durch die DB AG vorgeschrieben bzw. in den unter Punkt 1.13 beschriebenen Abstimmungen festgelegt. Außerdem ist die Zugänglichkeit der Bohrstellen nur zu bestimmten Zeiten gewährleistet.
Die bis zur Sperrung des Gleises durch die Bauüberwachung Bahn (BÜB) anfallenden Wartezeiten sind einzurechnen. Grundsätzlich gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zur Oberleitungsanlage.
Vor Beginn der Arbeiten im Gleis wird eine Kabeleinweisung durch die jeweiligen Vertreter der DB- internen Fachgewerke (Kabeleigner) notwendig. Die Organisation der Kabeleinweisung erfolgt durch den AG oder durch einen von ihm benannten Dritten. Die Teilnahme an den Kabeleinweisungen durch den AN ist erforderlich. Der Aufwand hierfür ist in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Die einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen zum Arbeitsschutz sind zu beachten.
Für Aufschlussarbeiten im Bereich von Anlagen der Personenbahnhöfe (z.B. Bahnsteige, Personenun- terführungen) ist eine vorige Anmeldung erforderlich. Der AN muss dem AG mindestens vier Wochen vor den geplanten Erkundungen anzeigen, dass die Leistungen durchgeführt werden sollen. Der AG organisiert daraufhin eine eigene Einweisung für die betroffenen Personenbahnhöfe, an der der AN teilzunehmen hat. Die Vorgaben/Restriktionen aus dieser Einweisung sind entsprechend einzuhalten.
Für bahntypische Erschwernisse, wie z. B. das Queren von Gleisanlagen, kurze Unterbrechungen bei der Durchführung von Kleinrammbohrungen und schweren Rammsondierungen infolge Bahnbetrieb (Logistikfahrten) erfolgt keine gesonderte Vergütung. Diese Erschwernisse sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
1.15 Vorschachtung im Gleisbereich Im Zuge der Vorschachtungen für die Ansatzpunkte der Aufschlussbohrungen im Gleisbereich und zur Untersuchung der Schotter- und ggf. Planumsschutzschicht (PSS) -Einbaustärken ist die punktuelle Entnahme des gesamten Gleisschotters und dessen Unterbaus bis in eine Tiefe von 1,20 m unter OK Schotter notwendig. Über die Schottermächtigkeit kann zum aktuellen Zeitpunkt keine genaue Aus- sage getroffen werden. Die Mächtigkeiten können stark variieren und bis zu 1,0 m aufweisen.
Die Ausführung der Schotterschürfe hat händisch zu erfolgen und ist entsprechend im Angebot zu kalkulieren. Die Nutzung von bspw. Zweiwegebaggern kann aufgrund der weiteren Maßnahmen wäh- rend der Sperrpause und möglichen Logistikfahrten zum Zeitpunkt der Vergabe nicht gewährleistet werden.
Es sind Schottereinzelproben und Bodenproben (jeweils gesondert bei Schichtwechsel) zu entnehmen und der Aufbau des Schotters in einem Protokoll nach Ril 880.4010V02 und des Bodens in einem Schichtenverzeichnis zu dokumentieren. Hierbei ist die Mächtigkeit des Schotters, dessen Reinigungs- fähigkeit und der geschätzte Feinkornanteil zu dokumentieren. Die Art und Mächtigkeit einer evtl. vorhanden Planumsschutzschicht (PSS) oder einer Packlage ist ebenfalls im Schichtenverzeichnis fest- zuhalten. Dies ist in der dazugehörigen LV-Position einzupreisen.
Die Vorschachtungen im Gleisfach müssen in ihrer Größe so ausgeführt werden, dass die entspre- chende Schurfbeschreibung zum aktuellen Zustand des Schotters durchgeführt und ausreichend Schottereinzelproben entnommen werden können.
Nach Abschluss der Vorschachtarbeiten ist der seitlich gelagerte Bodenaushub wieder einzubauen und fachgerecht zu verdichten. Es wird empfohlen vor Ausführung der Kleinrammbohrungen/ Sondierun- gen ein PE-Rohr in den Schurf zu stellen und den Schotteraushub tlw. wieder einzufüllen.
Nach Abschluss der Kleinrammbohrungen/ Sondierungen ist das PE-Rohr zu ziehen und der restliche Schotteraushub einzufüllen. Hierbei kann der Einsatz von Handstopfgeräten notwendig werden.
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1.16 Schäden, Flurschäden- und Folgeschadenregelung, Beweissicherung
1.16.1 Allgemeines Die Untersuchungsstellen (vgl. Anlage 3.03) sind auf dem günstigsten Wege anzufahren, wobei Flur- schäden zu vermeiden sind.
Schäden, die durch die Erkundungsarbeiten, die Baustelleneinrichtungen sowie den An- und Abtrans- port der Geräte und Materialien an Grundstücken, Bauwerken, Bauwerksteilen, Straßen, Wegen und sonstigen Flächen und Einrichtungen/Anlagen entstehen, sind vom AN auf seine Kosten zu beseitigen.
Es ist davon auszugehen, dass im Bereich von landwirtschaftlich genutzten Flächen und unbefestigten Wegen, z.B. nach Starkregenereignissen, zur Reduzierung von Flurschäden das Auslegen von mobilen Wegebausystemen, bzw. die Ausbildung einer Arbeitsplattform erforderlich wird. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind alle benutzten Straßen, Wege und sonstigen Flächen entsprechend dem ur- sprünglichen Zustand vom AN wiederherzurichten.
Verunreinigungen von Boden oder Wasser durch Motoröl, Hydrauliköl oder Kraftstoff sind unter allen Umständen zu vermeiden. Sollten derartige Verunreinigungen auftreten, ist der AG berechtigt, die Einstellung der Bohrarbeiten bis zur Beseitigung der Verunreinigung vorübergehend anzuordnen. Eine Vergütung der Stillstandszeit erfolgt nicht.
1.16.2 Schadenregelung Der AN hat spätestens drei Monate nach Beendigung der Bohrarbeiten an der jeweiligen Arbeitsstelle durch eine von den Grundstückseigentümern unterschriebene Bescheinigung nachzuweisen, dass er alle Schäden geregelt hat, die durch die Durchführung der Aufschlüsse entstanden sind. Die Abwick- lung der Schadensregelung ist vom AN in die entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Die Herstellung des Ursprungszustandes bzw. eventuell anfallende Entschädigungen an Dritte sind durch den AN auf seine Kosten innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Bohrarbeiten zu leis- ten. Hierzu zählen nicht Entschädigungen durch Ernteausfall.
1.17 Genehmigungen/Betretungserlaubnisse Die Baugrundaufschlusspunkte liegen größtenteils auf Grundstücken der DB AG, teilweise aber auch im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen und Wege sowie auf privatem Gelände. Die Abstimmung der Arbeiten, beispielsweise im Hinblick auf Termine, obliegt dem AN.
Die Aufschlussarbeiten sind vom AN rechtzeitig bei den jeweils zuständigen Landesbehörden (Hessi- sches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) & Landesamt für Geologie, Roh- stoffe und Bergbau Baden-Württemberg (LGRB)) anzuzeigen. Binnen drei Monaten nach Abschluss der Feldarbeiten sind den Behörden die Angaben zu den ausgeführten Bohrungen gemäß GeoIDG kosten- frei zur Verfügung zu stellen.
Die Aufschlüsse sind nach Vorgabe des AG bzw. des Sachverständigen für Geotechnik des AG zu be- zeichnen und jeweils auch die vom HLNUG mit der Bohranzeige zugewiesene Bohridentifikationsnum- mer (BID) oder das vom LGRB zugewiesenen Aktenzeichen eindeutig zuzuordnen. Zum Nachweis der Datenübergabe ist dem AG sowie dem Sachverständigen für Geotechnik des AG der Schriftverkehr in Kopie zu übersenden bzw. ein Nachweis aus dem Online-Workflow zu übersenden. Diese Aufwendun- gen werden nicht gesondert vergütet und sind einzurechnen.
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Die Einholung der behördlichen Genehmigungen (Naturschutz, Wasserrecht) sowie die Beschaffung der Betretungsrechte der privaten Grundstücke liegt beim AG bzw. dem Sachverständigen für Geo- technik. Die o.g. Genehmigungen sind Voraussetzung für den Bohrbeginn und liegen bereits vor. Diese können dem AN nach Beauftragung zur Verfügung gestellt werden.
Für in der Nacht auszuführende Arbeiten ist eine Zulassung gemäß § 9 Landes-Immissionsschutzge- setz erforderlich. Diese ist durch den AN rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Aus- nahmen von mehr als zehn Nächten sollten 10 - 20 Werktage vor Beginn der geplanten Arbeiten ein- gereicht werden. Ausnahmegenehmigungen für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 13 Abs. 3 Buchstabe a-c ArbZG sind bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Die entsprechenden Formu- lare und Merkblätter können als pdf-Datei von der Webseite der Bezirksregierung heruntergeladen werden.
1.18 Betankung Das Betanken der eingesetzten Maschinen und Geräte soll idealerweise auf einer befestigten Fläche erfolgen. Beim Betanken ist zwingend ein saugfähiges und zugfestes Vlies (Geotextil) auszulegen und eine Auffangwanne unterzustellen. Darüber hinaus ist ein Ölbindemittel vorzuhalten und bei Bedarf unverzüglich einzusetzen. Bei den eingesetzten Maschinen und Geräten sind grundsätzlich biologisch abbaubare Hydrauliköle und Schmierstoffe zu verwenden. Alle sonstigen Auflagen beim Bohren in Wasserschutzgebieten und den entsprechenden behördlichen Auflagen/Genehmigungen sind zu be- achten.
1.19 Emissionsschutz Während der täglichen Arbeitszeit kommt es zu Lärmbelästigungen durch Geräte und die erforderli- chen Transporte. Im Untersuchungsgebiet ist lokal Wohnbebauung vorhanden. Die Lärmbelästigung vor, während und nach der Maßnahme ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei der Durchführung der Arbeiten müssen die geltenden Vorschriften und Bestimmungen, u. a. zum Schutz gegen Baulärm ein- gehalten werden.
Der AN stimmt mit den zuständigen Behörden die schalltechnischen Rahmenbedingungen der Bau- grunderkundungsarbeiten ab. Basierend auf den abgestimmten Rahmenbedingungen erstellt der AN einen Baustelleneinrichtungsplan, aus dem hervorgeht, welche und wie viele Geräte eingesetzt werden und welche Schallemissionen zu erwarten sind. Dies ist in der LV-Position 01.01.0010 „Baustelle ein- richten“ mit einzupreisen.
Der AN hat zu gewährleisten, dass die von den Behörden vorgegebenen Rahmenbedingungen einge- halten werden. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht.
1.20 Haupt-Baustelleneinrichtung, Aufschluss-Baustelleneinrichtung, Kernlager Der AN hat für jedes Los für die Dauer von zwölf Monaten im Umkreis von 10 km zum Streckenab- schnitt des jeweiligen Loses ein witterungssicheres, frostfreies, trockenes, abschließbares und ausrei- chend beleuchtetes Kernlager mit befestigtem Untergrund zu errichten und vorzuhalten. Es muss zu- dem Platz für die Lagerung aller Proben vorhanden sein. Es sind Schwerlastregale bereitzustellen, die eine sortierte Lagerung aller entnommenen Proben zulassen.
Überschüssiges Bohrgut geht in das Eigentum des AN über.
Der AN liefert sämtliche Proben spätestens bis zum Ende einer Arbeitswoche im Probenlager an, er- fasst sie in einer Probeneingangsliste und sortiert sie in die Regale ein. Es ist zu gewährleisten, dass Proben eines Aufschlusses zusammenstehen und alle Proben eindeutig beschriftet sind. Proben für umwelt- und abfalltechnische Analysen sind getrennt von den sonstigen Bodenproben zu lagern.
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Das Bohrgut ist so in das Kernlager zu transportieren, dass es vor jeder Beschädigung geschützt ist (z.B. durch Erschütterungsdämpfung am Transportfahrzeug und ausreichender Ladungssicherung). Die Proben sind grundsätzlich geschützt vor Nässe, Frost, Sonneneinstrahlung, Hitze sowie vor jegli- cher nachträglichen Beschädigung zwischen- und endzulagern.
Die von der BÜW-Bohr oder vom AG ausgewählten Proben für umwelt- und abfalltechnische Analysen sowie die Proben für bodenmechanische Untersuchungen sind vom AN nach Absprache mit der BÜW– Bohr in das jeweilige Labor zu bringen.
Aufwendungen für das Heraussuchen, Abstellen und Zurückräumen von Proben in Eimern, Bechern, usw. werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Probenaufnahme durch den AG oder dessen Vertreter müssen im Kernlager ein Hammer, Spachtel, Eimer mit Wasser und Schwamm und verdünnte Salzsäure (10 %) vorgehalten werden.
Die Zugänglichkeit des Kernlagers ist für den AG und die BÜW-Bohr stets zu gewährleisten.
Das Einrichten, Vorhalten, Betreiben und Räumen des Kernlagers ist in die entsprechende Position einzukalkulieren.
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Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang
2.1 Durchbohren Oberflächenbefestigung An einigen Aufschlussansatzpunkten ist das Durchbohren der vorhandenen Oberflächenbefestigung (Asphalt, Beton) oder das Aufnehmen von Pflastersteinen zur Durchführung der Aufschlüsse oder Frei- messbohrungen erforderlich. Diese Leistung wird gesondert vergütet (Abrechnung je Ansatzpunkt KRB oder DPH und je Freimessungsbohrung). Die durchkernten Strecken sind ordnungsgemäß mit Kaltasphalt zu verfüllen und aufgenommene Pflastersteine sind fachgerecht wieder zu verlegen. Die durchkernte Dicke der Asphalt-/Betondecke ist mit Materialangabe im Schichtenverzeichnis/Bohrpro- fil zu dokumentieren. Auch die Pflastersteine sind im Schichtenverzeichnis/Bohrprofil dazustellen.
2.2 Handschachtung zur Gewährleistung Kabel- und Leitungsfreiheit Die im Zuge der Handschachtung ausgehobene Grasnarbe ist inkl. 30 cm Unterboden separat zu La- gern und nach Abschluss der Erkundungsarbeiten zum Verschluss der Geländeoberfläche wieder ein- zusetzen.
Der Schurf / die Vorschachtung ist mit Handgeräten bis zu einer Tiefe von mind. 1,20 m u. GOK zu vertiefen. Der angetroffene Bodenaufbau ist in einem Schichtenverzeichnis zu dokumentieren und es sind Einzelproben des Bodens jeweils bei Schichtwechsel zu entnehmen.
Die Benennung und Beschreibung der Böden ist nach DIN EN ISO 14688-1 vorzunehmen, wobei die Kurzzeichen der DIN 4023 zu verwenden sind. Die Benennung und Beschreibung der Böden (Boden- ansprache) ist ausschließlich von einem ausreichend qualifizierten Geowissenschaftler (Dipl. Geologe, M.Sc./B.Sc. Geowissenschaften oder vergl.), oder durch eine qualifizierte Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 – „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermes- sungen“ vorzunehmen. Es sind die Feldprotokolle der DIN EN ISO 22475-1 zu verwenden.
2.3 Kleinrammbohrungen Es sind Kleinrammbohrungen (KRB) mit einem Bohrdurchmesser von D ≤ 80 mm im Kleinrammbohr- verfahren nach DIN EN ISO 22475-1, Tabelle 2, Spalte 9, auszuführen. Oberflächennah sind zur Ge- winnung von ausreichend Probenmaterial folgende Bohrdurchmesser anzustreben:
Bohrtiefe ca. t = 0 - 2 m: ca. D = 80 mm
Bohrtiefe ca. t = 2 - 6 m: ca. D ≥ 50 mm
Bohrtiefe ca. t = 6 - 10 m: ca. D ≥ 36 mm
Der Bohrvorgang kann durch locker gelagerte Bodenschichten erschwert werden (Zufallen des Bohr- loches). Für diesen Fall sind Abhilfemaßnahmen vorzusehen (z. B. das Einstellen einer PVC-Verrohrung auf den obersten 2 bis 3 m). Diese Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet bzw. sind in die ent- sprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Ist eine Bohrsondierung aufgrund eines hohen Eindringwiderstandes oder einer lockeren Lagerungs- dichte bereits bei einer Tiefe von weniger als 3 m abzubrechen, so ist der Bohrvorgang in Abstimmung mit der BÜW-Bohr oder dem AG in einem Radius von bis zu 0,5 m (bzw. um ein Schwellenfach), um den ursprünglichen Ansatzpunkt bis zu zweimal zu wiederholen. Dieses Wiederholen des Bohrvorgan- ges wird nicht als zusätzliches Umsetzen gewertet und ist daher mit dem Einheitspreis für den Gerä- teeinsatz abgegolten.
Sollten in Endtiefe der Bohrung organische/organogene Böden (z.B. Torfe) oder breiige bzw. weiche bindige Böden (Tone und Schluffe) angetroffen werden, so ist die Bohrung in Abstimmung mit der
BÜW-Bohr bis in tragfähige Schichten zu vertiefen. 20
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Die Benennung und Beschreibung der Böden ist nach DIN EN ISO 14688-1 vorzunehmen, wobei die Kurzzeichen der DIN 4023 zu verwenden sind. Die Benennung und Beschreibung der Böden (Boden- ansprache) ist ausschließlich von einem ausreichend qualifizierten Geowissenschaftler (Dipl. Geologe, M.Sc./B.Sc. Geowissenschaften oder vergl.), oder durch eine qualifizierte Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 – „Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermes- sungen“ vorzunehmen. Es sind die Feldprotokolle der DIN EN ISO 22475-1 zu verwenden. Die Ergeb- nisse der Bohrungen und Handschürfe sind zeichnerisch in Bohrprofilen nach DIN 4023 darzustellen. Die Schichtenverzeichnisse und Bohrprofile sind innerhalb von drei Wochen nach der jeweiligen Bohr- ausführung digital, als bearbeitbare Datei (z.B. bop-Datei) sowie als PDF bereitzustellen.
Die Wasserstände in den Bohrungen sind nach DIN 4020 und DIN EN ISO 22475-1 zu messen und zu protokollieren.
Die Bohrlöcher sind bis auf den obersten Meter mit vom AN zu liefernden quellfähigen Tonkugeln zu verfüllen. Oberhalb der Tonverfüllung kann mit Bohrgut verfüllt werden. Die Bohrlochverfüllung mit Bohrgut wird nicht gesondert vergütet, sie ist in die Einheitspreise einzurechnen. Überschüssiges Bohrgut ist vom AN eigenverantwortlich gem. den geltenden rechtlichen Bestimmungen abzufahren und zu verwerten. Wo durch die jeweils zuständige Wasserbehörde hiervon abweichende Vorgaben kommuniziert wurden, sind diese zu beachten.
Organoleptische Auffälligkeiten (Geruch, Aussehen) des Bohrgutes sind der BÜW-Bohr bzw. dem AG unverzüglich mitzuteilen und in den Schichtenverzeichnissen zu dokumentieren.
2.4 Schwere Rammsondierungen Es sind Sondierungen mit einer schweren Rammsonde (DPH) nach DIN EN ISO 22476-2 mit einem Nennspitzenquerschnitt von 15 cm2 auszuführen. Als Abbruchkriterium gilt eine Schlagzahl von etwa 100 Schlägen pro 10 cm, eine Änderung des Abbruchkriteriums bleibt aber der BÜW-Bohr bzw. dem AG vorbehalten. Sollte die Schlagzahl N bereits bei einer Tiefe von weniger als 2,0 m über 80 anstei- 10 gen, so ist der Sondiervorgang in Abstimmung mit BÜW-Bohr bzw. AG unmittelbar daneben (max. 0,5 m) einmal zu wiederholen. Dieses Wiederholen des Sondiervorganges wird nicht als zusätzliches Um- setzen gewertet und ist daher mit dem Einheitspreis für den Geräteeinsatz abgegolten.
Die Sondierlöcher sind bis auf den obersten Meter mit vom AN zu liefernden quellfähigen Tonkugeln zu verfüllen. Oberhalb der Tonverfüllung kann mit Bohrgut der benachbarten Kleinrammbohrung ver- füllt werden. Die Kosten hierfür sind in die Position Rammsondierung einzukalkulieren. Wo durch die jeweils zuständige Wasserbehörde hiervon abweichende Vorgaben kommuniziert wurden, sind diese zu beachten.
Die Sondierergebnisse sind nach Anhang A und Anhang B der DIN EN ISO 22476-2 darzustellen. Die Schlagzahl N ist über die Tiefe als Stufendiagramm im Maßstab 1:100 aufzutragen. Im Rammdia- 10 gramm sind die einzelnen Schlagzahlen N darzustellen (z. B. tabellarisch neben dem Rammdia- 10 gramm). Weiterhin ist entsprechend der DIN EN ISO 22476-2 das höchste Drehmoment, das zum Drehen der Sonde in jeder Versuchstiefe benötigt wurde, aufzutragen. Die zeichnerische Darstellung der Sondierergebnisse ist innerhalb von drei Wochen nach Ausführung der Sondierung in digitaler, bearbeitbarer Form (z.B. bop-Datei) sowie als PDF vom AN Bohr auszuliefern.
2.5 Entnahme, Beschriftung, Behandlung und Transport von Proben
2.5.1 Gestörte Bodenproben Folgende gestörte Bodenproben sind zu entnehmen:
Becherproben BP (1 l), meterweise und/oder bei Schichtwechsel bzw. in Abstimmung mit der BÜW-Bohr
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Eimerproben EP (5 l), bei Schotterproben oder oberflächennah auftretenden Kiesen, in Ab- stimmung mit der BÜW-Bohr
Ein Probenlager zur Zwischenlagerung der entnommenen Proben bis zur Lieferung an das jeweilige Labor wird nicht zur Verfügung gestellt bzw. ist Sache des AN (siehe Kapitel 1.21).
Gestörte Proben sind in luftdichten Gefäßen mit 1 Liter bzw. 5 Liter Inhalt zu verpacken. Die dazu erforderlichen Materialien für die Probennahme (Probengebinde) sind über die hierfür vorgesehenen LV-Positionen abzurechnen.
2.5.2 Einzelschotterprobe Einzelschotterproben des Gleisschotters sind in luftdichten Gefäßen (Fassungsvermögen gem. Proben- menge) zu füllen und sorgfältig zu verschießen. Es sind ungesiebte Schotterproben zu entnehmen.
Die dazu erforderlichen Materialien für die Probennahme (Probengebinde, Sieb) sind über die hierfür vorgesehenen LV-Positionen abzurechnen. Die Schotterproben sollen aus dem Material, welches im Zuge der Vorschachtungen im Gleisbereich anfällt, entnommen werden. Für den Analyseumfang sind die Vorgaben der Ril 880.4010 („Schotter aus Gleisbaustellen / Umgang mit mineralischen Materia- lien“, Version 2.0 – Gültig ab 01.08.2023) zwingend einzuhalten.
2.5.3 Boden-/Schottermischproben Aus den Boden- bzw. Schottereinzelproben sind nach Vorgabe des AG bzw. der BÜW-Bohr Mischproben im Kernlager zu erstellen und zur chemischen Untersuchung in ein entsprechendes Labor zu versenden. Die hierfür benötigten Gebinde sind vom AN vorzuhalten.
Bodenmischprobe: 5l PE-Eimer mit Deckel
Schottermischprobe: 10l PE-Eimer mit Deckel
2.6 Laborversuche
2.6.1 Allgemeines An im Zuge der Feldarbeiten entnommenen Bodenproben sind Laborversuche auszuführen. Diese sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Wesentlichen sind folgende Laborarbeiten auszuführen:
Ansprache und Klassifizierung der geotechnischen Bodenproben (Becherproben und Eimer- proben)
Normgerechte Durchführung von bodenmechanischen Laborversuchen einschl. Dokumenta- tion der Ergebnisse
Chemische Laborversuche einschl. Dokumentation der Ergebnisse
Die Lieferung der Laborproben an das jeweilige Labor erfolgt in Absprache mit der BÜW-Bohr. Die Ergebnisse der Laborversuche sind innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Festlegung der Laborversuche durch den AG oder die Bauüberwachung Bohr auszuliefern.
2.6.2 Probenbearbeitung Alle entnommenen Bodenproben sind in einer Excel-Tabelle zu erfassen, die gleichzeitig als Auftrags- liste dient. Die Excel-Tabelle ist vom AN in Anlehnung an die nachfolgende Strichaufzählung zu erstel- len und mit der BÜW-Bohr abzustimmen:
Aufschlussnummer
Datum der Probenentnahme
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 23 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
Probennummer
Entnahmetiefe (m u. GOK)
Bodenart nach DIN EN ISO 14688-1 (mit Kurzzeichen nach DIN 4023) auf der Grundlage einer visuellen Ansprache
Bodengruppe nach DIN 18196 auf der Grundlage einer visuellen Ansprache
Laborversuch Nr. 1, z. B. Nasssiebung
Laborversuch Nr. 2
usw.
Diese Excel-Tabelle bzw. Auftragsliste ist laufend fortzuführen und der BÜW-Bohr unaufgefordert wö- chentlich per E-Mail zu übergeben. Die BÜW-Bohr wird die vom AN auszuführenden Laborversuche in dieser Auftragsliste kennzeichnen.
2.6.3 Boden- und felsmechanische sowie bodenkundliche Laborversuche Die bodenmechanischen Laborversuche sind gemäß geltenden DIN-Normen oder Technischem Regel- werk auszuführen und zu dokumentieren. Die Bestimmung des Wassergehalts nach DIN EN ISO 17892-1 ist in die Position der jeweiligen Laborversuche mit einzukalkulieren. Alle Versuchsergeb- nisse sind zudem in einer Ergebnistabelle (.XLSX) zusammenzufassen (ein Muster wird nach Auftrags- vergabe dem AN zur Verfügung gestellt).
2.6.4 Umwelt- und abfalltechnische sowie chemische Untersuchungen In Abstimmung mit der BÜW-Bohr sind folgende Untersuchungen auszuführen, z.B.:
Untersuchung von Bodenproben auf Betonaggressivität nach DIN 4030:2008-06 und Korrosi- onswahrscheinlichkeit nach DIN 50929-3:1985-09. Im Laborbericht sind der Angriffsgrad bzw. die Expositionsklasse nach DIN 4030 sowie die Bewertungszahlen Zi nach DIN 50929-3 anzugeben.
Untersuchung von Bodenproben gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV): Boden nach An- lage 1, Tabelle 3 inkl. aller Parameter für Einstufungen ab BM-F0* bzw. BG-F0* und Herbizide nach Anlage 1, Tabelle 4
Untersuchung von Schotterproben nach Ril 880.4010, Tabelle 2
Untersuchung von Bodenproben gemäß DepV
2.7 Vermessungsarbeiten Nach Ausführung eines Baugrundaufschlusses ist eine lage- und höhenmäßige Vermessung des tat- sächlichen Aufschlussansatzpunktes vorzunehmen.
Die lage- und höhenmäßige Bestimmung und Berechnung der Aufschlusspunkte muss unter Verwen- dung der vom AN erhobenen Festpunkte im System DB-REF GK 3 (EPSG: 5683) erfolgen. Die Übergabe der Einmessdaten hat als tabellarische Zusammenstellung als .pdf-Datei und in einem bearbeitbaren Format (z.B. xlsx) zu erfolgen.
Die Genauigkeit der Vermessungsarbeiten darf nicht schlechter als +/- 10 mm (Höhe) bzw. +/- 10 mm (Lage) sein.
Weiterhin sind alle Ansatzpunkte zusätzlich hinsichtlich ihrer Lage und Höhe relativ zur Schienenober- kante und Gleisachse einzumessen.
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Alle für die Vermessungsarbeiten anfallenden Geräte- und Personalkosten sind in die Position im LV einzurechnen.
Anfallende Kosten für die Beschaffung der Festpunkte und Koordination der Vermessung sind eben- falls in die entsprechende Position einzukalkulieren. Eine Einmessung der Erkundungspunkte vor Aus- führung der Baugrunderkundung wird nicht gesondert vergütet.
Die Abrechnung erfolgt je Ansatzpunkt. Als jeweils ein Ansatzpunkt gilt ein Schurf (S), eine Kleinramm- bohrung inkl. Vorschachtung (KRB/S), sowie die Kombination KRB/DPH/S.
2.8 Berichtswesen/Dokumentation
2.8.1 Bohrbericht, Schichtenverzeichnis und Bohrprofil Vom Bohrmeister ist täglich ein Bohrbericht anzufertigen, in dem für jeden Aufschluss alle maßgeben- den Aufschlussdaten und Beobachtungen festzuhalten sind. Des Weiteren ist vom Bohrmeister für jede Bohrung ein Schichtenverzeichnis gemäß Formblatt DIN 4022, Teil 1, zu verfassen und vollständig auszufüllen. Zusätzlich muss das Schichtenverzeichnis Hinweise zur Art und Tiefenlage der entnom- menen Proben enthalten.
Für jeden Aufschluss ist darüber hinaus ein digitales Schichtenverzeichnis zu erstellen. Auf Grundlage des digitalen Schichtenverzeichnisses hat der AN eine zeichnerische Darstellung des Bohrprofils (ebenfalls digital) im Maßstab 1:100 nach DIN 4023 zu erstellen. Die finalen Berichte sind innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Beendigung der Arbeiten in digitaler Form als .pdf-, Excel-kompatibel und als .bop-Datei (z.B. GGU, IDAT, GeODin, etc.) an den AG zu übergeben. Die Abgabe der .bop-Dateien hat in einem einheitlichen Format, das heißt ohne Mischung der vorgenannten Softwareprodukte, zu erfolgen.
2.8.2 Fotodokumentation der Aufschlusspunkte Es ist eine Fotodokumentation der Lage aller Aufschlusspunkte zu erstellen. Die Fotodokumentation ist in digitaler Form zu übergeben (Format JPEG, auf CD, per E-Mail oder Cloud-Server). Eine eindeu- tige Zuordnung der Aufschlusspunkte anhand des Dateinamens ist sicherzustellen. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt je Aufschlusspunkt S, KRB/S, KRB und KRB/DPH.
Folgende Fotos sind je Ansatzpunkt zu erstellen:
1 x Fahrtrichtung mit Umgebung
1 x Gegenrichtung mit Umgebung
1 x Bohrpunkt markiert
1 x Schurftiefe mit Zollstock
1 x Bohrstelle nach dem Wiederherstellen
2.8.3 Grafische Darstellung der Vermessungsergebnisse Lage (DB-REF GK 3) und Höhe (DHHN1992) der Bohransatzpunkte sind im Plan darzustellen. Die Plan- unterlagen und tabellarische Zusammenstellung sind innerhalb von 15 AT nach Fertigstellung dem AG zu übergeben.
Ergänzend ist zudem eine tabellarische Zusammenstellung in einem bearbeitbaren Format (z.B. Excel) zu übergeben.
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Vorbemerkungen zum LV/Baubeschreibung Anlage 3.00 Baugrunderkundungen Korridorsanierung Strecke 3601 Blatt 25 von 27 zum Vertrag Nr. Los 1 bis 5 26FEI88211
2.8.4 Bauzeitenplan Vom AN ist ein tagesgenauer Bauzeitenplan zu erstellen. Der Entwurf des Bauzeitenplans ist zur An- gebotsabgabe erstmals vorzulegen, die erste abgestimmte Version spätestens 10 AT nach Auftragser- teilung und im Rahmen eines Besprechungstermins zu erläutern. Im weiteren Projektverlauf hat der AN alle 10 AT die Überprüfung und Aktualisierung und Fortschreibung des Bauzeitenplans beim AG vorzulegen. Den einzelnen Leistungen sind im Bauzeitenplan konkrete Geräte und die vom AN vorge- sehene Zuwegung und Personalressourcen zuzuweisen sowie An-/ Abfahrten und Umsetzvorgänge darzustellen. Im Bauzeitenplan ist die geplante Anzahl der Bohr-/Sondiertrupps sowie der Bohr- und Transportgeräte anzugeben.
Im Weiteren sind zu berücksichtigen:
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Geräte (Bohrgeräte etc.) für die Erkundungsarbeiten
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Probenlager
Auspflocken und Durchführen der Aufschlussfreimessungen sowie Spartenfreigabe
Vor- und Nachlaufarbeiten
Anzahl der Arbeitstrupps mit zugehörigen Arbeitszeiten und mit Angabe der zur Ausführung vorgesehenen Aufschlüsse
Einschränkungen und Erschwernisse durch die örtlichen Verhältnisse sowie Hindernisse und Schutzgebietsausweisungen
Vorgaben für die Baugrunderkundung des Sachverständigen für Geotechnik des AG (Anzahl, Typ und Lage der Aufschlüsse, Aufschlussteufen, Beprobungen, Bohrlochverfüllungen, etc.)
Sicherungsmaßnahmen.
Die Reihenfolge der Abarbeitung der einzelnen Aufschlüsse muss gemäß den Vorgaben des Sachver- ständigen für Geotechnik, der BÜW-Bohr bzw. des AG erfolgen. Kurze Umsetzvorgänge sind grund- sätzlich zu bevorzugen. Ein Anspruch des AN zur Abarbeitung der einzelnen Aufschlüsse in aufeinan- derfolgender Reihenfolge mit i.d.R. dann kurzen Umsetzvorgängen besteht nicht. Die Aufwendungen hierfür werden nicht zusätzlich vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.
2.8.5 Baustelleneinrichtungsplan Vor Beginn der Feldarbeiten ist durch den AN ein Baustelleneinrichtungsplan aufzustellen und mit dem AG abzustimmen. Der Entwurf des Baustelleneinrichtungsplans ist spätestens 5 AT nach Zu- schlagserteilung, die abgestimmte Fassung ist spätestens 5 AT vor Beginn der Feldarbeiten beim AG vorzulegen. Eine grafische Darstellung ist nicht erforderlich. Erläuterungen in Textform werden zuge- lassen.
Es sind u.a. die Lage anzugeben von:
Haupt-Baustelleneinrichtungsfläche (einschl. Lager-/Abstellflächen)
Kernlager
Zuwegungen zur Haupt-BE und zum Kernlager
2.8.6 Zusammenfassung/Übersicht Eine Übersicht der vom AN zu liefernden Versuchsberichte/Dokumentationen/Unterlagen und Fris- ten/Termine gibt Tabelle 5. Der AN hat den Stand der Arbeiten unaufgefordert wöchentlich dem AG und der BÜW-Bohr per E-Mail mitzuteilen.
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Tabelle 5: Übersicht über vom AN aufzustellende und zu liefernde Unterlagen sowie deren
| Leistung | Unterlage | Ausführung | Termin | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Art/Format | |||||||
| Bauzeitenplan | Entwurf | 1 | Angebotsabgabe | |||||
| Endfassung | 1 | ≤ 10 AT nach Auftragserteilung, dann Fortschreibung alle 10 AT | ||||||
| Baustellen- einrichtungsplan | Entwurf | 1 | ≤ 10 AT nach Auftragserteilung | |||||
| Endfassung | 1 | ≤ 10 AT vor Beginn Feldarbeiten | ||||||
| Bohrungen (KRB) | handschriftliches Schichtenverzeichnis | 1 | ≤ 5 AT nach Fertigstellung der Bohrung | |||||
| Feldbericht nach DIN EN ISO 22475-1 und Bohrprofil nach DIN 4023 -Entwurf- | 1 | ≤ 15 AT nach Fertigstellung der Bohrung | ||||||
| Feldbericht nach DIN EN ISO 22475-1 und Bohrprofil nach DIN 4023 -Endfassung- | 1 1 | PDF bop-Datei | ≤ 15 AT nach Beendigung der Arbeiten1) | |||||
| Rammsondierung (DPH) | Feldbericht nach DIN EN ISO 22476-2 (Anhang A und B) und Rammdiagramm | 1 1 | PDF bop-Datei | ≤ 15 AT nach Fertigstellung der Rammsondierung | ||||
| Fotodokumenta- tion Ansatzpunkte | Fotos der Ansatzpunkte | 1 | ≤ 15 AT nach Beendigung der Arbeiten | |||||
| Vermessung | Koordinaten, Höhen, Lageplan | 1 1 | .XLS PDF | ≤ 15 AT nach Beendigung der Arbeiten | ||||
| Laborversuche | Laborbericht/Protokoll gemäß jeweiliger Norm | 1 | ≤ 25 AT nach Beauftragung Laborversuch durch BÜW Bohr, Übergabe | |||||
| Ergebnisstabelle, in Abstimmung mit BÜW-Bohr | 1 1 | PDF .XLS | ≤ 25 AT nach Beauftragung des Versuches, Übergabe 2-wöchentlich | |||||
| Baustellen- räumung | Freistellungs- bescheinigung | 1 | Papier | ≤ 3 Wochen nach Baustellenräumung |
- Die Übergabe der Schichtenverzeichnisse erfolgt zunächst als Entwurf. Nach Durchführung und Auswertung der Laborver- suche werden die Schichtenverzeichnisse von der BÜW-Bohr überprüft und ggf. überarbeitet. Eventuelle Änderungen sind vom AN in die endgültigen Schichtenverzeichnisse und Schürf-/Bohrprofile zu übernehmen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
2.9 Sonstiges
2.9.1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz Umsetzung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz („SiGe“) auf Baustellen (BaustellV, veröffentlicht im BGBI. 1998 Teil I, Seite 1283). Der SiGe-Koordinator wird durch den AG bereitge- stellt.
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2.9.2 Bauüberwachung Der AG stellt eine örtliche Bauüberwachung.
Bauleitung des AN: Über den Ablauf der Ausführung ist ein Bautagesbericht zu führen. Zusätzlich zu der Angabe der Kolonnenstärke und Geräte ist in den Tagesberichten die tägliche Bauleistung festzu- halten. Die in dieser Ausschreibung geforderten Messprotokolle sind den Tagesberichten beizufügen. Die Tagesberichte sind durch die örtliche Bauüberwachung zu bestätigen und im Bedarfsfall zu ergän- zen. Die Tagesberichte und Anlagen sind gesammelt je Arbeitswoche am darauffolgenden Montag bis 12:00 Uhr der örtlichen Bauüberwachung des AG zu übergeben. Der AN hat zu den Baustellenbespre- chungen, Baustellenrundgängen und erforderlichen Besichtigungen, die der AG regelmäßig durch- führt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
2.9.3 Witterungseinflüsse Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zu den Leistungen des AN gehört, Bauteile etc. mit geeigneten Maßnahmen vor Witterungseinflüssen zu schützen. Sämtliche Leistungen hierfür sind Ne- benleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Es ist Sache des AN, seinen Arbeitsablauf so zu gestalten, dass die vertraglich vereinbarten Zwischen- und Fertigstellungstermine eingehalten wer- den.
2.9.4 Abrechnung nach Lieferscheinen Liefer- und Wiegescheine werden nur anerkannt, wenn sie dem AG bis spätestens 48 Stunden nach Lieferung übergeben werden. Später nachgereichte Liefer- und Wiegescheine werden vom AG nicht mehr angenommen bzw. anerkannt.
2.9.5 Rechnungsstellung/Schlussrechnung Die Aufmaße zur Rechnungsstellung (Abschlagsrechnungen bzw. Schlussrechnung) sind so zu erstel- len, dass die Mengen (Vorschachtungen, Bohrmeter, Sondiermeter, Verfüllung etc.) je Aufschlusspunkt angegeben werden. Auf Wunsch wird dem AN eine Aufmaß-Vorlage vom AG zur Verfügung gestellt.
Spätestens zusammen mit der Schlussrechnung sind dem AG von allen Lieferscheinen, Materialprüf- zeugnissen, Tagesberichten, Aufmaßblättern, Rechnungen, Regieberichten usw. die Originale zu über- geben. Auf Anforderung durch den AG sind die Originale der eben genannten Unterlagen bereits vor Stellung der Schlussrechnung zu übergeben.
2.9.6 Nachträge Für die Einreichung von Nachtragsforderungen und vertragsrelevanten Schriftverkehr muss der AN die Nachtragsplattform der DB InfraGO AG nutzen.
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