Baugrunderkundung mit Bohrungen, Sondierungen und geotechnischem Gutachten in Ihrhove

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
29.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
  • Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
694972cd-641b-4925-9fdf-457ac98d27bb
Verfahrensnummer
e154af3f-cd5f-446d-8971-1eb313fbab52

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee schreibt Baugrunderkundungsarbeiten für den 2. und 3. Bauabschnitt in Ihrhove aus. Vorgesehen sind unter anderem 1.290 Meter Kampfmittelerkundungsbohrungen, 660 Meter weitere Bohrungen und 2.190 Meter Drucksondierungen sowie Laboruntersuchungen und ein geotechnisches Gutachten. Angebote müssen bis zum 17. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Bei der auszuschreibenden Maßnahme handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich der Baugrunderkundung. Die Arbeiten umfassen im wesentlichen folgende Punkte: - Untersuchungspunkte einmessen 382 Stück - Kernaufnahmeplatz einrichten 1 Psch. - Kampfmittelerkundungsbohrungen 1.290 m - Bohrungen (BKF) nach DIN EN ISO 22475-1 660 m - Kernproben entnehmen 660 m - Bohrlöcher verfüllen 10 m³ - Bohrgut entsorgen 13 t - Drucksondierungen (CPT) nach DIN EN ISO 22476-1 2.190 m - Flügelscherversuche (FVT) nach DIN EN ISO 22746-9 97 Stück - Fotografieren der Bohrkerne 660 m - Zeichnerische Darstellung 660 m Zusätzlich sind verschiedenste bodenmechanische Laboruntersuchungen an den gewonnenen Bodenproben durchzuführen und ein geotechnisches Gutachten zu erstellen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Baugrunderkundung 2. und 3. BA Ihrhove III

    Bei der auszuschreibenden Maßnahme handelt es sich um Leistungen aus dem Bereich der Baugrunderkundung. Die Arbeiten umfassen im wesentlichen folgende Punkte: - Untersuchungspunkte einmessen 382 Stück - Kernaufnahmeplatz einrichten 1 Psch. - Kampfmittelerkundungsbohrungen 1.290 m - Bohrungen (BKF) nach DIN EN ISO 22475-1 660 m - Kernproben entnehmen 660 m - Bohrlöcher verfüllen 10 m³ - Bohrgut entsorgen 13 t - Drucksondierungen (CPT) nach DIN EN ISO 22476-1 2.190 m - Flügelscherversuche (FVT) nach DIN EN ISO 22746-9 97 Stück - Fotografieren der Bohrkerne 660 m - Zeichnerische Darstellung 660 m Zusätzlich sind verschiedenste bodenmechanische Laboruntersuchungen an den gewonnenen Bodenproben durchzuführen und ein geotechnisches Gutachten zu erstellen.

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es werden mit Ausnahme des Angebotsschreibens und des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses sowie des Bauzeitenplanes inkl. der schriftlichen Erläuterung zum Bauablauf und des Gerätekonzeptes alle sonstigen unter Punkt C des FB 311-B aufgeführten Unterlagen vom Bieter nachge-fordert. Liegt eines der o. a. Dokumente nicht bei Angebotsabgabe vor, wird das Angebot mit sofortiger Wirkung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei den genannten Dokumenten handelt es sich um zentrale Angebotsbestandteile sowie Bewertungspunkte, die zur erweiterten Prüfung und Wertung der einzelnen Angebote herangezogen werden. Eine Nachforderung gemäß § 16a VOB/A führt zu einer längeren Bearbeitungsmöglichkeit dieser Dokumente durch den Bieter und kann dadurch als Vorteil gegenüber den Bietern ausgelegt werden, die alle Angebotsunterlagen zum vorgegebenen Submissionstermin fristgerecht vorgelegt haben. Da es sich um wesentliche Angebotsbestandteile handelt, deren nachträgliche Vorlage einer unzulässigen Angebotsänderung gleichkäme und somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 97 Abs. 2 GWB verstoßen würde, erfolgt für diese Dokumente daher keine Nachforderung. Für Nachweise und Unterlagen, die der Bieter zum Zweck der Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität und Umwelt“ mit seinem Angebot vorzulegen hat, erfolgt darüber hinaus ebenfalls keine Nachforderung. Werden die für die Bewertung erforderlichen Nachweise oder Unterlagen nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht, wird das betreffende Zuschlagskriterium bzw. die Unterkriterien auf Grundlage der vorliegenden Angebotsunterlagen bewertet. Soweit mangels geeigneter Nachweise keine bewertungsfähigen Angaben vorliegen, werden für das betreffende Zuschlagskriterium bzw. die Unterkriterien 0,0 Punkte vergeben. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Nachweise für dieses Zuschlagskriterium erfolgt allerdings nicht.

Vergabeunterlagen

38 Dateien laut Portal · Stand 29.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
A01_Teilnahmebedingungen_321-B.pdfAnschreiben144 KB
A02a_Gewichtung der Zuschlagskriterien_313-B.pdfSonstiges96 KB
A02b_Anhang 1 zu FB-313-B.pdfSonstiges454 KB
A03_Verzeichnis vorzulegender Unterlagen_317-B.pdfSonstiges141 KB
A04_Mindestanforderungen an Nebenangeboten_Anhang 481.pdfSonstiges183 KB
B01_Leistungsbeschreibung Titelblatt_341-B.pdfLVLeistungsverzeichnis118 KB
B02_Baubeschreibung.pdfSonstiges1,6 MB
B03_Besondere Vertragsbedingungen_352-B.pdfVertragsbedingungen144 KB
B04_Zusätzliche Vertragsbedingungen_351-B.pdfVertragsbedingungen302 KB
B05_ZTV-W_202_Ausgabe_2010.pdfSonstiges47 KB
B06_ZTV-W_203_Ausgabe_11_2025.pdfSonstiges267 KB
B07_Blatt1_Übersichtskarte.pdfSonstiges16,3 MB
B08_Blatt2_Lageplan 2. BA.pdfSonstiges5 MB
B09_Blatt3_Lageplan 3. BA.pdfSonstiges5 MB
B10_Blatt4_Untersuchungspunkte_2. BA G1-G4.pdfSonstiges4 MB
B11_Blatt5_Untersuchungspunkte_2. BA G5-G7.pdfSonstiges4,1 MB
B12_Blatt6_Untersuchungspunkte_2. BA G8-G13.pdfSonstiges4,3 MB
B13_Blatt7_Untersuchungspunkte_3. BA G1-G7.pdfSonstiges4,2 MB
B14_Blatt8_Untersuchungspunkte_3. BA G8-G10.pdfSonstiges4,1 MB
B15_Anlage 1_Übersicht_Spülfelderbezeichnung_IHRII.pdfSonstiges6,2 MB
B16_Anlage 2_BAWMerkblatt_Bohrkernentnahme_MBK_2012.pdfSonstiges636 KB
B17_Anlage 3_ Baugrundgutachten_G10_12-01-2005.pdfSonstiges1,6 MB
B18_Anlage 4_Baugrundgutachten_G12_08-01-2010.pdfSonstiges11 MB
B19_Anlage 5_Baugrundgutachten_G13_19-11-2010.pdfSonstiges8,1 MB
B20_Anlage 6_LWK G10 S4.pdfSonstiges7,1 MB
B21_Anlage 7_LWK G12 S1.pdfSonstiges8,5 MB
B22_Anlage 9_Übersicht Untersuchungspunkte.pdfSonstiges420 KB
C01_Angebotsschreiben_331-B.pdfAnschreiben90 KB
C02_Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis598 KB
C02_Leistungsverzeichnis.X83LVLeistungsverzeichnis168 KB
C03_Bieterangabenverzeichnis_361.pdfSonstiges114 KB
C04_Eigenerklärung zur Eignung_333a-B.pdfFormular116 KB
C05_Verzeichnis Nachunternehmerleistungen_391.pdfSonstiges51 KB
C06_401-B_Erklärung Bietergemeinschaft_401.pdfFormular115 KB
C07_Angaben zum Gerätekonzept_367.pdfSonstiges80 KB
C08_Anlage 8_Vorlage Bauzeitenplan (blanko).pdfSonstiges535 KB
001_Aufforderung Angebotsabgabe_311-B.pdfAnschreiben160 KB

Anforderungen

Es werden mit Ausnahme des Angebotsschreibens und des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses sowie des Bauzeitenplanes inkl. der schriftlichen Erläuterung zum Bauablauf und des Gerätekonzeptes alle sonstigen unter Punkt C des FB 311-B aufgeführten Unterlagen vom Bieter nachge-fordert. Liegt eines der o. a. Dokumente nicht bei Angebotsabgabe vor, wird das Angebot mit sofortiger Wirkung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei den genannten Dokumenten handelt es sich um zentrale Angebotsbestandteile sowie Bewertungspunkte, die zur erweiterten Prüfung und Wertung der einzelnen Angebote herangezogen werden. Eine Nachforderung gemäß § 16a VOB/A führt zu einer längeren Bearbeitungsmöglichkeit dieser Dokumente durch den Bieter und kann dadurch als Vorteil gegenüber den Bietern ausgelegt werden, die alle Angebotsunterlagen zum vorgegebenen Submissionstermin fristgerecht vorgelegt haben. Da es sich um wesentliche Angebotsbestandteile handelt, deren nachträgliche Vorlage einer unzulässigen Angebotsänderung gleichkäme und somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gem. § 97 Abs. 2 GWB verstoßen würde, erfolgt für diese Dokumente daher keine Nachforderung. Für Nachweise und Unterlagen, die der Bieter zum Zweck der Bewertung des Zuschlagskriteriums „Qualität und Umwelt“ mit seinem Angebot vorzulegen hat, erfolgt darüber hinaus ebenfalls keine Nachforderung. Werden die für die Bewertung erforderlichen Nachweise oder Unterlagen nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht, wird das betreffende Zuschlagskriterium bzw. die Unterkriterien auf Grundlage der vorliegenden Angebotsunterlagen bewertet. Soweit mangels geeigneter Nachweise keine bewertungsfähigen Angaben vorliegen, werden für das betreffende Zuschlagskriterium bzw. die Unterkriterien 0,0 Punkte vergeben. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Nachweise für dieses Zuschlagskriterium erfolgt allerdings nicht.

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