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057 26_Bauleistungsversicherung.pdf

Baugruben- und Spezialtiefbauarbeiten für das Rettungszentrum Nord

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 14:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung)

Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab. Versicherungsnehmer ist das Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig.

Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach der VOB als Bauleistung vergeben werden.

Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistun- gen und Sachen bis zur Abnahme der Inbenutzungnahme.

Versicherungsort ist die Baustelle.

Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert.

Nicht versichert im Rahmen der Bauleistungsversicherung sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Diese Ereignisse sind geson- dert durch die Feuerversicherung des Klinikums St. Georg gGmbH versichert.

Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert.

Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber) einschließlich der Aufräumkosten.

Der Auftragnehmer hat bei jedem Schaden, für den er die Versicherung in Anspruch nimmt, 200,- € selbst zu tragen.

Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von 0,15 Prozent wird von der anerkannten Brutto- Schlussrechnungssumme einbehalten.

Vergabenummer: 057 26/RZN/335 1/1

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