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Klinikum St. Georg gGmbH, Bau- und Planungsmanagement, Geschäftsbereich Infrastruktur
Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Projekt
098
RZN-Multifunktionsgebäude
Bauvorhaben
Errichtung Multifunktionsgebäude und dessen Verkehrserschließung Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Leistung (LV)
335
Baugrube und Spezialtiefbau
Ausführungsbeginn Ausführungsende
k.A. k.A.
Angebotsaufforderung
Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.
Abgabetermin Abgabezeit
k.A. k.A.
Abgabeort
Zuschlagsfrist
k.A.
MwSt. Währung
19,00 % EUR
Seiten ohne Anlage(n)
Seiten: 50 Leistungsverzeichnis
28.09.2026 - Seite 1
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Projekt (098) RZN-Multifunktionsgebäude Leistung (LV) 335 Baugrube und Spezialtiefbau
B a uvorhaben Errichtung Multifunktionsgebäude und dessen Verkehrserschließung Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Bauherr Städt. Klinikum "St. Georg" Leipzig Telefon Delitzscher Straße 141 Fax 04129 Leipzig
Planverfasser / Ausschreibung Telefon Fax
Bauleitung Telefon Fax
Ansprechpartner / Bemerkung
Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit Stempel/Unterschrift einzureichen. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Angebotssumme in EUR
Angebotssumme, Netto: .............................. ..............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): .............................. ..............................
Angebotssumme, Brutto: .............................. .............................. Angebotsabgabe Geprüft
. . . . ................................................................ ............................................................................ Anbieter - Datum, Ort Ausschreibender - Ort, Datum
Stempel Stempel
.................................................................... ...................., ...................................................... Anbieter - Unterschrift Angebotssumme nachgeprüft
28.09.2026 - Seite 2
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RZN-Multifunktionsgebäude (098) A ll gemeine Angaben
! Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Tech- nischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
-
Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins
-
Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
-
Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
-
Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprä- gungen sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
-
Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich vereinbart werden.
-
Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
-
Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
-
Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
-
Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt werden.
-
Skontovereinbarung: -
-
Vertragsstrafe: -
-
Sicherheit / Gewährleistung: 3,00 % vom Rechnungsbetrag
-
Vergabeverfahren: Offenes Verfahren
Abzüge Netto Abzüge Brutto
- Erfüllungsbürgschaft 5 % - Bauleistungsversicherung 0,15 %
- anteilige Baubeschilderung -
- anteilige Baureinigung -
- anteiliges Bauwasser -
- anteiliger Baustrom -
A n bieter - Datum, Stempel/Unterschrift G A EB-Datenaustausch
- Zusätzlich zur Papierform oder PDF-/XPS-Datei können Sie dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger erhalten.
Stempel - Austauschformat: GAEB 90/ XML 3.2/ 3.3 (Datenart 81/ 83)
- GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPPI'
.................................................................... - Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht. Anbieter 28.09.2026 - Seite 3
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Inhaltsverzeichnis
RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1
ALLGEMEINE ANGABEN UND FESTLEGUNGEN 5
FRISTEN 9
UNTERLAGEN UND PLÄNE ZUR KALKULATION 10
01 Titel Baustelleneinrichtung 11
02 Titel Erdarbeiten-Baugrube 17
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 17
02.01 Bereich Baugrube 21
02.02 Bereich Erdarbeiten 23
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 24
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bohrarbeiten VOB C DIN 18301 24
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Verbauarbeiten VOB C DIN 18303 30
03.01 Bereich Bohrpfahlgründung 33
03.02 Bereich Verbauarbeiten 39
04 Titel Entsorgung 42
05 Titel Stundenlohnarbeiten 49
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
ALLGEMEINE ANGABEN UND FESTLEGUNGEN ALLGEMEINE ANGABEN UND FESTLEGUNGEN
- Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Das Baufeld befindet sich auf dem Gelände des Klinikums St. Georg, in 04129 Leipzig-Eutritzsch, Delitzscher Straße 141. Die Örtlichkeiten sind vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit der Objektüberwachung in Augenschein zu nehmen.
Die An- und Abfahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich über die Nordzufahrt an der Delitzscher Straße, die Zufahrt zur Baustelle über die Fahrstraßen des Klinikgeländes. Dabei ist ein öffentlicher Fußweg zu überfahren.
Die Fahrstraßen im Klinikgelände sind als Feuerwehrzufahrten und Rettungswege mit einer Durchfahrtsbreite von min. 3,00 m zu jeder Zeit freizuhalten, ebenso die sonstigen Feuerwehrangriffsflächen. Auf Patienten, Besucher und Mitarbeiter des Klinikums sowie Passanten im öffentlichen Verkehrsraum ist Rücksicht zu nehmen. Krankentransporte und Klinikverkehr dürfen nicht behindert werden und haben immer Vorrang. Auf dem Gelände des Klinikums gilt die StVO.
Die Baustelle befindet sich direkt an der Nordzufahrt zum Klinikgelände. Auf der Zufahrtsstraße zur Nordzufahrt gilt absolutes Halteverbot.
In direkter Umgebung der Baustelle befinden sich weitere in Betrieb befindliche Klinikgebäude und die Zufahrt zum Logistikzentrum und zum Parkdeck auf dem Klinikgelände. Direkt am Baufeld verläuft der Eutritzscher Flurgrenzgraben als Zufluss zur Nördliche Rietzschke. Im südlichen Teil des Klinikgeländes befindet sich ein Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach des Zentralbau I (ZBI) und ein weiterer Außenlandeplatz vom Krankenhaus. Auf diese Gebäude und baulichen Anlagen ist bei der Andienung der Baustelle sowie bei der Durchführung der Bauarbeiten Rücksicht zu nehmen. Insoweit wird auf Ziffer 6 verwiesen.
Es stehen ausschließlich die aus dem Lageplan ersichtlichen Flächen für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Die Flächennutzung ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen und mit der Objektüberwachung des Auftraggebers einvernehmlich abzustimmen.
Der Auftraggeber stellt weder Räume noch Telefonanschlüsse zur Nutzung durch den Auftragnehmer zur Verfügung.
Der Auftraggeber stellt Sanitärcontainer zur Verfügung. Die Lage ist dem Lageplan zu entnehmen. Die Kosten hierfür werden durch den Auftraggeber übernommen.
Flächen außerhalb des Baustellenbereiches stehen nicht zur Verfügung. Das Parken von Fahrzeugen und das Zwischenlagern von Materialien auf den Zufahrtsstraßen, Gehwegen, sowie nicht dafür ausgewiesenen Klinikflächen ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen ist je Verstoß eine Bearbeitungsgebühr von 250 EUR zu entrichten.
- Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser Die Anschlussmöglichkeiten für Strom, Wasser oder Abwasser sind dem Lageplan zu entnehmen. Die Nutzung der Anschlüsse ist mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers einvernehmlich abzustimmen, da diese allen Gewerken zur Verfügung stehen.
Das Laden von Elektrofahrzeugen des Auftragnehmers auf Kosten des Auftraggebers ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen ist je Verstoß eine Bearbeitungsgebühr von 250 EUR zu entrichten.
- Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit sowie Hydrologische Werte
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
ALLGEMEINE ANGABEN UND FESTLEGUNGEN Es existiert ein Baugrundgutachten für den Bereich des Bauvorhabens. Der Auftragnehmer hat das Gutachten vor Angebotsabgabe einzusehen und seinem Angebot zugrunde zu legen.
- Vorhandene Anlagen im Baufeld Es befinden sich keine funktionstüchtigen Anlagen bzw. Leitungen (Trinkwasser, Regenwasser, Schmutzwasser, Strom) mehr im Baufeld. Darüber hinaus sind keine weiteren Hindernisse bekannt.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet, soweit für seine Leistungen erforderlich, selbstständig eine Schachterlaubnis beim Auftraggeber bzw. der zuständigen Abteilung des Auftraggebers mit mindestens einer Woche Vorlauf einzuholen.
-
Besondere Vorgaben für die Entsorgung Sofern der Auftragnehmer mit dem Transport und der Wiederverwertung bzw. der Entsorgung der ausgebauten oder abgebrochenen Stoffe und Bauteile beauftragt ist, ist er dafür verantwortlich, dass für den Transport und die Wiederverwertung bzw. die Entsorgung nur Entsorgungsfachbetriebe eingesetzt werden. Der Nachweis der Eignung ist min. 2 Wochen vor geplantem Ausbau bei der Objektüberwachung einzureichen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Nachweisführung gem. NachwV und im Übrigen nach Vorgabe des Auftraggeber. Die Nachweise sind vor Abnahme beizubringen. Fehlende oder unvollständige Nachweise stellen im Zweifel einen wesentlichen Mangel dar und verhindern die Abnahme.
-
Besondere Vorgaben zum Bauen im Krankenhausgelände In unmittelbarer Nachbarschaft zur Baustelle befinden sich Klinikgebäude mit laufendem Krankenhausbetrieb. Hieraus ergeben sich Einschränkungen für lärm- und erschütterungsintensive Baumaßnahmen. Generell ist die Lärm- und Staubentwicklung auf ein Minimum zu reduzieren. Für den Schutz gegen Baulärm und Immissionen gelten neben den Anforderungen des BImSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm- / Geräuschimmission und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen:
6.1. Arbeitszeiten und Ruhezeiten sind einzuhalten Die werktägliche Arbeit auf der Baustelle kann montags bis freitags von 07:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 16:00 Uhr stattfinden.
Für die Organisation der Bauarbeiten sind zwingend die Arbeits- und Ruhezeiten zu beachten. Etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen (bspw. für Nachtarbeit) hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und der Objektüberwachung des Auftraggebers vor Ausführung zu übergeben.
Daraus resultierende Stillstandszeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
6.2. Maßnahmen zur Lärmreduzierung Folgende Maßnahmen zur Lärmbekämpfung sind zu ergreifen: · Es sind grundsätzlich schallgedämpfte Fahrzeuge/Geräte/Maschinen bzw. solche mit möglichst geringen Schallpegeln zu verwenden. · Fahrzeuge/Geräte/Maschinen sind bei Nichtgebrauch abzuschalten. · Lärmintensive und vibrationsintensive Arbeiten dürfen ausschließlich zu mit dem Auftraggeber abgestimmten Zeiten erfolgen. Sie sind mit einer Woche Vorlauf anzukündigen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Arbeitsunterbrechungen anzuordnen.
Das Einbringen von dynamischen Lasten in den Baugrund ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Geräte und Verfahren des Auftragnehmers sind entsprechend auszulegen. Daraus resultierende Mehraufwendungen und Stillstandszeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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ALLGEMEINE ANGABEN UND FESTLEGUNGEN 6.3 Vorabstimmungen zur Nutzung von abgasproduzierenden Geräten Die Aufstellung und zeitliche Nutzung von Geräten, die Abgase produzieren, sind hinsichtlich Luftansaugung und Fortluft vor Inbetriebnahme mit der örtlichen Objektüberwachung einvernehmlich abzustimmen.
6.4 Der Unternehmer muss sicherstellen, dass während der Durchführung von Bauarbeiten eine Kommunikation in deutscher Sprache mindestens mit der aufsichtführenden Person (Meister, Vorarbeiter oder Polier) oder deren Vertretung möglich ist. Die aufsichtführende Person muss über die erforderlichen Fachkenntnisse und entsprechenden Fachbegriffe verfügen, um eine klare und eindeutige Verständigung zu gewährleisten.
-
Schutz von Bäumen Der Schutz, der in den Planunterlagen erkennbaren zu erhaltenden Bäume, hat oberste Priorität. Dies gilt insbesondere für den Wurzelbereich, der, vereinfacht angenommen, dem Kronendurchmesser plus einem umlaufend 1,5 m breiten Schutzstreifen entspricht. In diesen Bereichen ist das Überfahren, außer wenn aus Platzgründen keine andere Verkehrsführung für die Baustraße möglich ist, das Lagern jeglicher Materialien, das Aufstellen oder Abstützen schwerer Lasten oder das Verunreinigen der Bodenoberflächen durch Zementschlämme, Farbreste oder ähnliche untersagt. Das Arbeiten mit Hebezeugen ist in diesem Bereich mit besonderer Sorgfalt durchzuführen.
-
Teilnahme an Baubesprechungen Die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit der Objektüberwachung des Auftraggebers ist verpflichtend.
-
Bautagesberichte Bestandteil der Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers ist die Erstellung von Bautagesberichten zur Dokumentation des zeitlichen Ablaufs des Bauvorhabens und besonderer Umstände während der Bauausführung. Die Aufwendungen für die Bautagesberichte sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Berichte sind arbeitstäglich anzufertigen und jeweils 1 x wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung digital als PDF-Datei zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere Wetter, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer bzw. Nachunternehmer (Polier / Facharbeiter / Helfer), Übernahme des Dienstes bei Schichtwechsel, Vertretung und Nachfolge, Name des Bauleiters bei etwaigem Wechsel, mündliche Weisungen von Vorgesetzten an den Bauführer, Zahl und Umfang der eingesetzten Großgeräte, Materialtransporte, Eingang von Ausführungszeichnungen, Änderungs- und Berichtigungsblättern sowie Aushändigungsvermerk an den Auftragnehmer, Baufortschritt, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs / einzelner Bauabschnitte, Abweichungen von der Planung einschl. deren Begründung und Genehmigung oder Verweis auf die entsprechenden Dokumente, Erledigung vorgeschriebener Prüfungen einschl. Dokumentation der Prüfergebnisse oder Verweis auf die Dokumentation, Hinweise auf Anordnungen der Bauüberwachung gem. § 4 Abs. 1 VOB/B, Abnahmen, Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, behördliche Anordnungen und sonstige Vorkommnisse.
Behinderungsanzeigen jeglicher Art muss der Auftragnehmer in seinem Bautagebuch erwähnen; die Erwähnung im Bautagebuch gilt jedoch nicht als förmliche Anzeige.
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Werbung Firmenwerbung an und in Gebäuden und / oder Gerüsten ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen ist je Verstoß eine Bearbeitungsgebühr von 250 EUR zu entrichten.
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Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Die Arbeiten des Auftragnehmers verlaufen im Anschluss, im Vorfeld oder parallel mit Arbeiten anderer 28.09.2026 - Seite 7
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ALLGEMEINE ANGABEN UND FESTLEGUNGEN Gewerke. Die gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination ist zu gewährleisten und erkennbare Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Die Datenblätter, Zulassungen usw. sind unaufgefordert zwei Wochen vor Bestellung bzw. Anlieferung auf die Baustelle dem AG und seiner Objektüberwachung vorzulegen.
-
Datenaustausch nach GAEB-Format XML 3.2 oder 3.3 Der Datenaustausch erfolgt nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) über die Schnittstelle GAEB DA XML.
Der Datenaustausch zwischen dem Auftragnehmer und dem Planer ist für folgende Bearbeitungsphasen vorgesehen: · Angebotsabgabe als Datei *.X84 · Nachtragsangebote als Datei .X86 · Aufmaßübergabe als Datei .D11/.D12/.X31
Die Mengen-/Massenaufstellung erfolgt nach der REB-Verfahrensbeschreibung 23.003 "Allgemeine Mengenberechnung".
- Nachträge Nachträge werden jeweils unter der Titel-Nr. 99 aufgestellt. Nachträge müssen lückenlos nummeriert sein, auch bei Ablehnung eines Nachtragsangebots bleibt die Nummerierung bestehen. Beispiel: Nummer Titel Bereich Positionen NT 1 99. 1. 10 bis xx, NT 2 99. 2. 10 bis xx usw.
Aufgestellte Positionen müssen nach Mehrungen und Minderungen getrennt und mit Zwischensummen ausgewiesen werden.
Neue Positionen und Massenmehrungen (mit Angabe Bezug auf die ursprüngliche LV-Position) sind innerhalb des eingereichten Nachtrages durchzunummerieren, Massenminderungen sind unter Angabe der LV-Position aufzustellen.
Handelt es sich im Nachtrag um neue Positionen, so ist ein Kalkulationsnachweis beizulegen, aus dem die Einzelkosten der Teilleistungen (Stoffkosten, Lohnkosten inkl. Zeitansätze, Gerätekosten, sonstige Kosten) und Zuschläge ersichtlich sind.
Die Angabe von Kostengruppen ist erforderlich.
Die Nachträge sind an den Bauherrn zu adressieren und zur Prüfung beim Planer mit allen Nachweisen sowohl in Papierform als auch im vereinbarten GAEB-Format einzureichen. Nicht prüfbare, insbesondere unvollständige Nachträge, werden ungeprüft an den Auftragnehmer zurückgesandt.
- Abfallentsorgung: Mit Beauftragung der Leistungen in diesem Los sind sich der Auftraggeber und Auftragnehmer einig, dass der Auftragnehmer Abfallerzeuger und Abfallbesitzer hinsichtlich der Abfälle ist, die durch losbezogenene Leistungen, Lieferungen oder Montagen bzw. Vertragserfüllungen anfallen. Der Auftragnehmer organisiert selbstständig und ohne Weisung durch den Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden gefährlichen oder nicht gefährlichen Stoffe/Abfälle gemäß des z. Z. gültigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Mit der Angebotsabgabe erklärt der Auftragnehmer, dass sämtliche abfallrechtlichen Pflichten und Nachweisverfahren übernommen werden. Eine zusätzliche Vergütung für die Übernahme der 28.09.2026 - Seite 8
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ALLGEMEINE ANGABEN UND FESTLEGUNGEN Erzeugerpflichten erfolgt nicht.
- Abnahme und Leistungsabschluss Ein Leistungsabschluss liegt erst vor, wenn sämtliche geschuldeten Leistungen abgenommen wurden. Die Abnahme erfolgt durch eine formale Schlussabnahme sowie, falls erforderlich, durch die Beseitigung festgestellter Mängel einschließlich einer anschließenden Nachabnahme.
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten erst mit Vorlage einer vollständigen und prüffähigen Dokumentation als beendet. Der Anspruch auf Einreichung einer Schlussrechnung entsteht erst nach vollständiger Vorlage dieser Dokumentation.
Spätestens zwei Wochen vor Abnahme durch den Bauherrn, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Fachunternehmer-Erklärungen, Fachbauleiter-Erklärungen, Übereinstimmungserklärungen sowie evtl. Behörden-Abnahmepapiere vollständig beizubringen. Vor Abnahme sind die ausgeführten Arbeiten durch den Auftragnehmer zu prüfen, ggf. zu reinigen und ordnungsgemäß mit der Abnahme zu übergeben.
- Codierung für Mails, Pläne, Dokumente usw. In sämtlichen Schriftverkehr ist die richtige Codierung nach Vorgaben der Fachplaner, der Architekten und des Bauherrn einzuhalten. Dies betrifft vor allem die Codierung in den Betreffzeilen von E-Mails, den Plannummerierungen und Protokollen. Bei Nichteinhaltung werden diese Dokument nicht akzeptiert.
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FRISTEN
FRISTEN: Es gelten die Vertragsfristen (verbindliche Fristen):
-
Ausführungsfristen (Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung): · Ausführungsbeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B) · Vollendung (abnahmereife Fertigstellung): innerhalb von 94 Werktagen nach Ausführungsbeginn
-
Einzelfristen (Die nachstehend genannten Einzelfristen sind ebenfalls verbindliche Vertragsfristen): · Fertigstellung Baustelleneinrichtung innerhalb von 6 Werktagen nach Ausführungsbeginn. · Fertigstellung Verbau Baugrube innerhalb von 12 Werktagen nach Ausführungsbeginn. · Fertigstellung 50 % der Bohrpfahlgründung innerhalb von 48 Werktagen nach Ausführungsbeginn. · Fertigstellung 100 % der Bohrpfahlgründung (inkl. Bohrpfähle abstemmen) innerhalb von 82 Werktagen nach Ausführungsbeginn. · Fertigstellung "Restleistungen" innerhalb von 94 Werktagen nach Ausführungsbeginn
Die Rückgewinnung der Holzbohlen erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung und dem Rohbauer zeitversetzt. Der frühest mögliche Zeitpunkt ist abhängig vom Rohbaufortschritt und wird mit dem AN Rohbau, dem Statiker abgestimmt und im Bauablaufplan erfasst.
Die folgenden Informationen und Unterlagen sind vom AN unaufgefordert, innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen: · Benennung des zum Einsatz kommenden Bauleiters · Benennung des zum Einsatz kommenden Aufsichtsführenden, · Benennung des zum Einsatz kommenden sach- und fachkundigen Personals, · Benennung des zum Einsatz kommenden Personals, · Baustelleneinrichtungsplan.
Vor Baubeginn sind alle Zertifikate für Materialien, Geräte u. ä. an die Objektüberwachung/Bauherren zur Überprüfung vorzulegen. Übergabe von Dokumentation für die Brandschutzdokumentation während der Bauphase Benutzung von Programmen: · Planserver · Mängelmanagement
UNTERLAGEN UND PLÄNE ZUR KALKULATION Neben dem Leistungsverzeichnis werden folgende Unterlagen übergeben:
· 2025-04-02_EUT-00-LP4-300-STA-XX-Genehmingungsstatik_Teil-2_Gründung · EUT 00 LP3 500 LP RZN 0104 V00 - Lageplan RZN Multifunktionsgebäude · EUT_RZN_LP05_300_LP - Konzept: Baugrube und Baustelleneinrichtung - · EUT RZN LP5 300 LP BE Detail 01 - Detail Trägerbohlenwand - Lageplan Baustelleneinrichtung · EUT-RZN-LP5-300-SPL-FU-Bpfahl-V03 - Schalplan - Bohrpfahlplan Übersicht EUT RZN LP05 310 BE G V01 - Baustelleneinrichtung - Konzept · EUT RZN LP05 310 LP G V02 - Baugrube - Grundriss · EUT RZN LP05 310 SN G - V02 - Baugrube - Schnitte - · Bericht zur Planung Baugrube Genehmigungsplanung (Lph 4) der Tragwerksplanung vom 11.11.2025 · Bericht zur geotechnischen Hauptuntersuchung vom 15.07.2026 - Rev. 2 RZN_Schürfe Baugrube RZN_Schürfe P020-26-52, 54 und 56 RZN_Schürfe P220-26-47 bis 51 RZN_Schürfe P220-26-47-53, 55 und 57
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UNTERLAGEN UND PLÄNE ZUR KALKULATION
01 Titel Baustelleneinrichtung
01.1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung für die eigene Leistungserbringung einrichten und beseitigen nach Beendigung der Maßnahmen mit folgenden, in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen: · alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, etc. · Tagesunterkünfte bzw. Unterkunftscontainer, Material- und Werkzeugcontainer, Entsorgungscontainer, etc. · Herrichten und Anlegen von erforderlichen Baustraßen, Lagerflächen und Containerstellflächen innerhalb des Baugeländes · Sicherungen mit Absperrbändern und Absperrseilen, · Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften andersgeregelt · sämtliche Betriebs- und Hilfsmittel · alle An- und Abfahrten · Entfernung/Abführung Tagwasser inkl. Absetzbecken, Einleitpunkt bis circa 100 m außerhalb Baustellenbereich
Flächen zur Baustelleneinrichtung stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Die Ver- und Entsorgungsanschlüsse sind an den vordefinierten Übergabepunkten. Siehe auch Anlagen am LV: BE-Übersichtsplan
1psch GP ............................
01.2 Vorhalten und Unterhalten der Baustelleneinrichtung Vorhalten und Unterhalten der Baustelleneinrichtung für die ausgeschriebenen Arbeiten. Die Abrechnung erfolgt nach Wochen, komplett für alle aufgeführten Leistungen. · Sicherung der Baustellenzu- und -ausfahrten durch arbeitstäglichen Verschluss · Reinigung der Verkehrswege auf dem Baufeld · Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege im Klinikgelände von Verunreinigungen und Verschmutzungen aus der Bautätigkeit arbeitstäglich bzw. nach Bedarf · Schneeräumung der Verkehrswege auf dem Baufeld · Verkehrssicherungsmaßnahmen insbesondere der Verkehrswege auf dem Baufeld und innerhalb des Gebäudes · Umbau von Teilen der Baustelleneinrichtung im Zusammenhang mit der Baugrubenherstellung und Erschließung.
20Wo EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 11
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
01.3 Seitenschutz Geländer Zwischenholm Holz aufbauen Baugrube Graben Seitenschutz DIN 4420-1 und DIN EN 12811-1 bestehend aus Geländer, Zwischenholm und Bordbrett, aus Holz, aufbauen, an Baugruben und Gräben. Der Seitenschutz verbleibt auf der Baustelle und wird durch den Rohbauer im Zuge des Rohbaus zurückgebaut.
400m EP ......................... GP ............................
01.4 Einholung Schachtscheine Einholung Schachtscheine/Aufgrabegenehmigung vor Beginn der Arbeiten beim Auftraggeber. Einschl. erforderlicher Ortstermine/ Einweisungen durch den Vertreter des Bauherren. Nach Aufforderung durch die Objektüberwachung vorzulegen. Vergütung auf Nachweis.
25Stk EP ......................... GP ............................
01.5 Stillliegezeit für eine Geräteeinheit mit Bedienungspersonal Stillliegezeit für eine Geräteeinheit mit Bedienungspersonal, die nicht vom AN zu vertreten ist, zur Herstellung von v. g. Ortbetonbohrpfählen; für jene Stillliegezeiten, die der AG zu vertreten hat; bei einer ununterbrochenen Stillliegedauer bis zu zwei Arbeitstagen. Arbeitsunterbrechnungen, deren Dauer aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich sind und/oder die sich aus der Art des Arbeitseinsatzes (z.B. Zeitbeschränkungen o.ä.) ergeben, gelten nicht als Stillliegezeiten im Sinne dieser Position. Stillliegezeiten unter 1 Stunde werden nicht vergütet (dauert die Stillliegezeit länger als 1 Stunde, so wird die 1 Stunde überschreitende Zeit vergütet). Verrechnet wird:- die Stillliegezeit, unter Berücksichtigung der 1-Stundengrenze, höchstens aber 10 Stunden je Arbeitstag.
20Std EP ......................... GP ............................
01.6 Stillliegezeit für eine Geräteeinheit ohne Bedienungspersonal Stillliegezeit für eine Geräteeinheit ohne Bedienungspersonal, zur Herstellung von v.g. Ortbetonbohrpfählen; für jene Stillliegezeiten, die der AG zu vertreten hat; bei einer ununterbrochenen Stillliegedauer über zwei Arbeitstage. Arbeitsunterbrechungen, deren Dauer aus den
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 12
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Ausschreibungsunterlagen ersichtlich sind und/oder die sich aus der Art des Arbeitseinsatzes (z.B. projektspezifische Zeitbeschränkungen, o.ä.) ergeben, gelten nicht als Stillliegezeiten im Sinne dieser Position. Verrechnet wird:- in Arbeitstage
10AT EP ......................... GP ............................
01.7 Kolonnenstunde als Zulage Kolonnenstunde als Zulage für nicht vom AN zu vertretenden Umrüstzeiten für großräumiges Umsetzen von Bohrpfahlbohrgerät, Vergütung je Stunde für Umrüstzeiten von Bohrpfahlbohrgerät inkl. Mannschaft und anderen technischen Geräten und spezifischer Baustelleneinrichtung wie Radlader etc. Die Abrechnung erfolgt nach Tagesberichten, vor Eintreten möglicher weiträumiger Umsetzzeiten ist die Bauleitung des AG schriftlich und mündlich zu informieren. Weiträumiges Umsetzen bedeutet ein einmaliges Ab- und Aufrüsten des Geräts und Bewegung auf direktem Wege per Kette ohne Verladearbeiten auf dem Baufeld von mehr als 50 m. Ein Verfahren von Bohransatzpunkt zu Bohransatzpunkt innerhalb der Bohrfelder ist in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
16Std EP ......................... GP ............................
01.8 Reifenwaschanlage - Lieferung, Montage und Anschluss Lieferung einer mobilen, für den schweren Baustellenverkehr (Nutzfahrzeuge, Sattelzüge, 4-Achs-Kipper) geeigneten LKW-Reifenwaschanlage als Durchfahrtsystem. Die Anlage ist für eine Frequenz von circa 30 Lkw-Durchfahrten pro Arbeitstag bei starkem Verschmutzungsgrad auszulegen.
Der Leistungsumfang beinhaltet alle für den betriebsfertigen Zustand erforderlichen Arbeiten: · ggf. erforderliche Untergrundvorbereitung: Fachgerechte Ausführung aller erforderlichen Erdarbeiten, Leitungsgräben, Gründungen oder temporären Fundamente (bspw. Schotterbett, Betonplatten, etc.), die zur sicheren und setzungsfreien Lastabtragung (Achslast mindestens 12,5 bis 15 t) der Anlage und ihrer Recyclingtanks zwingend erforderlich sind. · Anlagenkomponenten: · Waschaggregat mit automatischer Auslösung über robuste Sensorik (bspw. Induktionsschleifen, Lichtschranken oder gleichwertig). Gezielte Reinigung über verstopfungsfreie Spezialdüsen für Laufflächen, Fahrgestellunterseiten, Reifenflanken und Felgen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 13
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ · Wasseraufbereitung als integriertes oder modular angeschlossenes Recyclingtank-System (Klärbecken, Schlammabsetzraum mit automatischem Schlammaustrag oder gleichwertig, Pumpenkammer) zur Kreislaufführung des Waschwassers. · Schnellentleerungsfunktion zur Vermeidung von Frostschäden im Winter. · Steckerfertige elektrotechnische Ausrüstung inklusive wetterfestem Steuerungsschrank und automatischer Pumpensteuerung. · Montage & Medienanschluss: Entladen, Aufstellen, Ausrichten und betriebsfertiges Anschließen an die bauseitigen Medienübergabepunkte. Die Herstellung der Leitungsverbindungen ab dem bauseitigen Baustromverteiler sowie ab dem bauseitigen Standrohr-Anschluss (Distanz jeweils bis max. 60 m) inklusive aller erforderlichen Schläuche, Kabel, Kupplungen und Armaturen ist vom AN einzukalkulieren. Einschließung einer optischen Signal-/Ampelanlage zur Verkehrsregelung.
Hinweis: Für die beschriebene Reifenwaschanlage gelten nicht die Fristen auf Seite 9 des Leistungsverzeichnisses.
1psch GP ............................
Verweis auf Position: 01.8 (Seite 13) 01.9 Reifenwaschanlage - Vorhaltung, Wartung und Reinigung Vorhaltung, laufende/fachgerechte Wartung, Reinigung und Schlammentsorgung der betriebsfertigen LKW-Reifenwaschanlage wie in Pos. 01.8 beschrieben, für die Dauer der Nutzung auf der Baustelle.
Der Leistungsumfang enthält die regelmäßige Reinigung der Absetzbecken, das Ausbaggern des sedimentierten Schlamms, das ordnungsgemäße Laden und Verbringen des verunreinigten Schlamms zu einer zugelassenen Deponie inklusive aller Entsorgungs- und Nachweisgebühren.
Im Monatspreis sind alle Abnutzungen, Mieten und die Bereitstellung der technischen Komponenten enthalten.
Der AN hat die Anlage jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand zu halten, sodass keine Verschmutzung der öffentlichen Straßen stattfindet.
Hinweis: Für die beschriebene Reifenwaschanlage gelten nicht die Fristen auf Seite 9 des Leistungsverzeichnisses.
24MonateEP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 14
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Verweis auf Position: 01.8 (Seite 13) 01.10 Reifenwaschanlage - Demontage, Rückbau und Abtransport Demontage, Rückbau und Abtransport der LKW-Reifenwaschanlage wie in Pos. 01.8 beschrieben.
Nach Ende der Nutzungszeit und nach schriftlicher Freigabe durch die Bauleitung: Abschalten, vollständiges Entleeren und Demontage der Reifenwaschanlage inklusive aller Systemkomponenten. Verladen und Abtransport von der Baustelle.
Der Leistungsumfang beinhaltet den vollständigen Rückbau der temporär hergestellten Gründungen, Schotterbetten oder Fundamente sowie die Wiederherstellung des ursprünglichen Geländezustands (bzw. Übergabe nach Vorgabe der Bauleitung). Der dabei anfallende mineralische Abfall (Schotter, Betonreste) ist vom AN fachgerecht zu entsorgen.
Hinweis: Für die beschriebene Reifenwaschanlage gelten nicht die Fristen auf Seite 9 des Leistungsverzeichnisses.
1psch GP ............................
01.11 Abschlußdokumentation Erstellen einer Qualitäts- und Bestandsdokumentation in 1-fach digital mit folgenden Mindestanforderungen:
-
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
-
Übereinstimmungserklärung
-
Werkplanung einschl. Prüfberichte
-
Revisionspläne / Bestandspläne / Abrechnungspläne
-
Abnahmeprotokolle / Genehmigungen / Gewährleistungen / Prüfatteste
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Vermessung / Absteckung (baubegleitend)
-
Beweissicherung
-
Bauleitererklärung
-
Mess- und Prüfprotokolle
-
Liefer- und Wiegescheine
-
Abschlussbericht der Eigen- und Fremdüberwachung
-
Bautagebücher
-
Aufmaße
-
Entsorgungsnachweise, Deklarationsanalysen, Begleitscheine, Transportnachweise
-
Bedienung-, Prüf- und Wartungsanleitungen sowie Pflegeanleitungen und Handbücher soweit erforderlich
-
Herstellprotokolle
-
Bohrprotokolle
-
Erläuterungsbericht über Bohrergebnisse und Herstellungsbericht
-
Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 15
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Fachbauleiter- und Fachunternehmererklärung
- Nachunternehmerübersicht
- vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Bauteilen und Baustoffen etc.
Ein Abschlussdokumentationsordner dieser Gliederung ist durch den AN zu erstellen auch wenn einzelne Gliederungspunkte nicht durch den AN beizubringen sind, sondern durch Dritte (OÜ, AG) beigeheftet werden.
Die Unterlagen sind dem AG/ der OÜ spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung der Bauleistung in der endgültigen Fassung zu übergeben.
1psch GP ............................
01.12 Fotodokumentation Zusammenstellen einer Fotodokumentation
Tägliche Darstellung von allen wesentlichen Arbeiten im Bauabschnitt während der gesamten Baumaßnahme des Auftragnehmers und gemäß Baufortschritt erstellen. Bilder sind im JPEG-Format mit Einblendung des Aufnahmedatumsund Bildunterschrift zu liefern. Auflösung zwischen 16001064 und 30001995 Pixel bei 300 dpi mit 24 bit Farbtiefe. Übergabe Hochladen auf den Server des AG in Abstimmung mit dem AG vor rechtsverbindlichen Abnahmetermin, gilt auch für die Datenformate (docx, xlsx, jpg, pdf.). Formatablage mit Auftraggeber vorab abstimmen.
1psch GP ............................
01.13 Abschlußdokumentation Erstellen einer Qualitäts- und Bestandsdokumentation digital mit folgenden Mindestanforderungen:
-
Übereinstimmungserklärung
-
Werkplanung einschl. Prüfberichte
-
Revisionspläne / Bestandspläne / Abrechnungspläne
-
Vermessung / Absteckung (baubegleitend)
-
Beweissicherung
-
Bauleitererklärung
-
Mess- und Prüfprotokolle
-
Liefer- und Wiegescheine
-
Abschlussbericht der Eigen- und Fremdüberwachung
-
Bautagebücher
-
Aufmaße
-
Entsorgungsnachweise, Deklarationsanalysen,
-
Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 16
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Begleitscheine, Transportnachweise
- Fachbauleiter- und Fachunternehmererklärung
- Nachunternehmerübersicht
- vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Bauteilen und Baustoffen etc.
Ein Abschlussdokumentationsordner mit allen erforderlichen Unterlagen dieser Gliederung, ist durch den AN zu erstellen.
Die Unterlagen sind dem Auftraggeber/der Objektüberwachung 2 Wochen vor Abnahme der Bauleistung in der endgültigen Fassung an den Auftraggeber zu übergeben.
1psch GP ............................
Summe Titel 01 Baustelleneinrichtung, Netto: ...............................
02 Titel Erdarbeiten-Baugrube
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Für alle Regelwerke gilt:
Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten für das Gewerk jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss aktuell gültigen Fassungen, einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Erdarbeiten DIN 18300
Kampfmittelräummaßnahmen DIN 18323
Die Abschnitte 0 - 5 der ATV umfassen den sachlichen Geltungsberich.
Ergänzungen hierzu:
Angaben zur Baustelle
-
Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen Die Fläche ist teilberäumt. Auf einem Teilststück befindet sich noch bis zum Oberboden der komplette Aufbau der zu bearbeitenden Aushubfläche.
-
Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktion benachbarter
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
02 Titel Erdarbeiten-Baugrube
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Bauwerke sowie deren Gefährdung Nachbargebäude haben keinen Einfluss auf die vorgesehenen Erdarbeiten.
-
Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen oder Verbaukonstruktionen Die Baugrube erhält in 3 Bereichen eine Verbaukonstruktion. Die Verbaukonstruktion soll durch den Spezialtiefbau zeitlich parallel zum Erdbau errichtet werden. Hierzu sind terminliche Abstimmungen zum Bauablauf erforderlich, da diese Leistung in die Arbeiten des Erdbaues integriert werden müssen. Der Bieter hat die parallel laufenden Arbeiten von Spezialtiefbau und Erdbau bei seiner Kalkulation zu beachten.
-
Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie von Hindernissen, z. B. Anker, Bodenverfestigungskörper, Abdichtungskörper, Verpressgut, Geokunststoffe, Rüttelstopfsäulen, Verpressschläuche, Manschettenrohre und Bohrlochverfüllungen Zum Zeitpunkt der Erdarbeiten sind keine Hindernisse mehr im Bereich der Baugrube vorhanden. Unterhalb der Baugrubensohle befinden sich noch stillgelegte Regen- und Mischwasserleitungen. Die vorgesehene Bohrpfahlgründung teilt die Leistungen des Erdbauers in 2 Arbeitsabschnitte.
-
Angabe der Geotechnischen Kategorie nach DIN 4020 "Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2" Hierzu liegt die Geotechnische Hauptuntersuchung des GuD vom 12.12.2024 als Anlage zur Verfügung. Die Arbeiten gliedern sich wie folgt:
-
Abschnitt: Erdaushub und Herstellung der Tragschicht für den Einbau der Bohrpfähle
-
Abschnitt: Abräumen bzw. Abzug der oberen verschmutzten Bereiche der Tragschicht und Herstellung der Tragschicht für die UK des Stahlbetonträgerrostes
-
Angaben zum bauzeitlichen Ablauf Der Auftragnehmer schafft die Gründungsebene zzgl. einer 50 cm dicken Schottertragschicht als Standfläche für den Spezialtiefbau (Bohrpfahlgründung). Nach dem Einbau der Bohrpfähle, zieht der Auftragnehmer die Schottertragschicht der Baugrube in einer Dicke von 20 cm ab und stellt ein sauberes Planum für den Rohbauer her.
-
Anzahl, Art, Lage, Maße, Ausbildung und Zweck von Baugruben und Gräben, inklusive der Mindestmaße für Arbeitsräume, gegebenenfalls nach Tiefen gestaffelt, Höhenlagen der Sohlen Die Baugrube ist in mehreren Einzelbereichen abzuböschen, siehe hierzu die beigefügte Planung. Für den Baugrubenaushub sind zusätzlich zwei Rampen zur Befahrung der Baugrube anzulegen und nach Beendigung der Bauarbeiten wieder rückzubauen.
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Neigung von Böschungen und Ausbildung von Bermen Die Böschungen sind mit max. 45° Neigung herzustellen. Lässt der anstehende Boden eine Neigung von max 45 ° nicht zu, so ist dies der örtlichen Bauleitung und dem Planer umgehend mitzuteilen. Berme sind nicht vorgesehen.
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Zulässige Abweichungen vom Sollmaß bei Abtrags- und Auftragsprofilen; insbesondere beim Planum sowie bei Schichtdicken Die Sollmaße beim Arbeitsplanung betragen +/- 10 cm, bei Feinplanum +/- 3 cm.
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Sicherungen von Baugruben, Gräben, Böschungen und Hängen Hier gilt die Einhaltung der DIN 4124 und der DGUV als Voraussetzung für die Sicherung der Baugrube.
28.09.2026 - Seite 18
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
02 Titel Erdarbeiten-Baugrube
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
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Leistungen im Zusammenhang mit dem Ein- oder Rückbau von Baugruben-, Graben-, Böschungs- und Hangsicherungen Die Böschungen der Baugruben sind ausreichend abzudecken und zu sichern. Hierzu sind entsprechende LV-Positionen ausgeschrieben.
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Belassen einer Schutzschicht über der Gründungssohle, Dicke der Schutzschicht und Zeitpunkt ihrer Entfernung Die eingebrachte Schotterschicht dient als Arbeitsebene für den Spezialtiefbau und ist gleichzeitig Schutzschicht für die Gründungssohle
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Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach Abschnitt 2. Generalisierend kann der Baugrundaufbau aus dem Gründungsgutachten wie folgt beschrieben angenommen werden:
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Oberboden - Feinsand, schluffig und Schluff, feinsandig, humos; dunkelgraubraun bis schwarz Bodengruppe nach DIN 18196: OH], OU]
-
Auffüllung - Schluff, sandig, kiesig in Wechsellagerung mit Sand, schluffig; schwankender Anteil an Steinen und Bauschutt; steif; graubraun bis braun, teils schwarzbraun Bodengruppe nach DIN 18196: SE], SU], GU], SU*], ST*], UL], TL] Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F3
-
Geschiebelehm/-mergel -Ton, schluffig, schwach bis stark sandig, schwach kiesig, steinig (Kantenlänge bis 20 cm), eingelagerte geringmächtige Sand- und Kiesschichten; bis in einer Tiefe von 5,25 m weich bis steif (L1), danach steif bis halbfest (L2); graubraun bis grau Bodengruppe nach DIN 18196: SU*, ST*, TL, UL, TM, (SE, SU bei eingelagerten Sandschichten Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F3
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Flußkies/-sand - Sand, kiesig bis stark kiesig bzw. Kies, sandig bis stark sandig, steinig; überwiegend dicht gelagert; hellbraun bis dunkelgrau Bodengruppe nach DIN 18196: SE, SW, SU, SU*, GW, GI, GU, GU* Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F2
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Schluff - Schluff, stark feinsandig; weich bis steif; grau Bodengruppe nach DIN 18196: TL, UL, SU* Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F3
-
Ergebnisse von Sondierungen zur Bestimmung von Lagerungsdichten. Die Ergebnisse können dem Baugrund- und Gründungsgutachten für den Bereich des Neubaus RZN entnommen werden Generalisierend kann aus den Bohrlochrammsondierungen die Lagerungsdichte als überwiegend dicht angenommen werden.
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Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach dem Lösen Die Zustandsänderungen nach dem Lösen der Stoffe sind vorwiegend für die Entsorgung maßgebend.
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Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Stoffen, insbesondere von Recyclingstoffen Der Einbau und die Verwendung von Recyclingstoffen ist nicht vorgesehen.
-
Verwenden, Aufbereiten und Behandeln von Boden, Fels und sonstigen Stoffen sowie Art des Einbaus oder der sonstigen Verwertung unter Berücksichtigung der umweltrelevanten Inhaltsstoffe Der Einbau und die Wiederverwertung gelöster Stoffe ist erst nach den vorliegenden
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02 Titel Erdarbeiten-Baugrube
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Beprobungsergebnissen möglich. Grundsätzlich hat der Wiedereinbau Vorrang vor dem Entsorgen.
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Benennen möglicher umweltrelevanter Inhaltsstoffe, soweit diese für das Entsorgen von gelöstem Boden und Fels durch den Auftragnehmer von Bedeutung sind Die Vorgaben können dem Gründungsgutachten vom 12.12.2024 der GuD Geotechnik und Umwelttechnologie GmbH für den Bereich des RZN entnommen werden und sind allumfänglich einzuhalten. Die Laborproben aus der Auffüllung und der darunter anstehenden Geschiebelehm/-mergelschicht, überschreiten keinen Grenzwert die Materialklasse BM-0. Für die weitergehende Entsorgung des Aushubmaterials ist vom Bodengutachter eine baubegleitende Haufwerksbeprobung vorgeschlagen worden. Die Probennahme hat im Beisein der Objektüberwachung zu erfolgen. Der AN hat gemäß LV-Position die gelösten Stoffe zu beproben.
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Art, Lage, Länge und Zustand der Förderwege, Einschränkungen bei der Nutzung. Förderwege über 50 m, gegebenenfalls gestaffelt nach Länge oder nach Mengenverteilungsplan Die Förderlängen ergeben sich aus der Geometrie der Baugrube.
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Art und Möglichkeiten der Zwischenlagerung, insbesondere bei der Herstellung von Gräben Zwischenlagerungen sind nur kurzzeitig und im Baufeld möglich.
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Verwenden von Boden für vegetationstechnische Zwecke nach DIN 18915 "Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten" Gelöster Oberboden kann im Bereich der Baumaßnahme einer entsprechenden Wiederverwertung zugeführt werden.
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Art und Umfang der verlangten Eignungs- und Gütenachweise für die vom Auftragnehmer zu liefernden Stoffe Die Nachweise nach DIN EN 13242 sind grundsätzlich vor dem Einbau der Objektüberwachung vorzulegen.
-
Anforderungen und Nachweise für das Verdichten Soweit Nachweise erforderlich sind, sind diese nach den geltenden Normen der DIN 18134 (Plattedruckversuch) und DIN 4015 (Verdichtungsgrad) zu erstellen.
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Fassen und Ableiten von Oberflächenwasser aus angrenzenden Flächen sowie von Grund-, Schichten-, Quell- und Sickerwasser Anfallendes Tagwasser ist vom AN abzuführen und in die dafür vorgesehenen Einleitpunkte außerhalb der Baugrube zu führen. Erforderliche Absetzbecken und Leitungsführung sind mit vorzusehen. Diese Leistungen sind als Nebenleistung zu kalkulieren.
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Vorgaben aus geotechnischen Berechnungen Gemäß dem geotechnischen Bericht, müssen die beiden oberen Schichten (Auffüllung - Schicht A) und der Bereich Geschiebelehm/-mergel (Konsistenz weich bis steif) als nicht tragfähig angesehen werden. Dies hat für die Erstellung der Baugrube keine Auswirkungen und/oder das eingesetzte Verfahren und die Baugeräte.
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
02 Titel Erdarbeiten-Baugrube
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
02.01 Bereich Baugrube
02.01.10 Rasterfeldbeprobung 25 x 25 m Rasterfeldbeprobung (Feldgröße 25 x 25 m) nach LAGA PN 98 Probenahme einschließlich Transport und für Deklarationsanalyse zur Entsorgung von Bodenaushub. Die Probenahme hat entsprechend § 8 EBV im Rahmen des Eignungsnachweises nach LAGA Richtlinie PN98 zu erfolgen. Die Dokumentation und Bewertung der Untersuchungsergebnisse hat durch die Vorlage eines Untersuchungsberichtes zu erfolgen. Im Untersuchungsbericht müssen mindestens die Probenahme (LAGA- Richtlinie PN 98, PN 2/78 K, DIN 51750, Teile 1-3), das zugehörige Probenahmeprotokoll gemäß LAGA PN 98 Anhang C enthalten sein. Die Probenahme ist von einem zertifizierten Probennehmer durchzuführen. Die Durchführung der Probenahme erfolgt vor Beginn der Aushubarbeiten. In die Position sind sämtliche Kosten für die Gestellung der Gefäße und zur Probenstabilisierung/-kühlung erforderlichen Aufwendungen einzukalkulieren. Position inkl. Analytik, Bewertung, Deklaration und Entsorgung der Proben.
10Stk EP ......................... GP ............................
02.01.20 Baugelände abräumen Baugelände abräumen, von Steinen, Mauerresten, Zäunen, Schutt und Unrat, von Aufwuchs einschl. Wurzelwerk, in zusammenhängender Fläche, Bewuchshöhe bis 50 cm, anfallende Stoffe trennen und laden, Entsorgung wird gesondert vergütet.
1.000m2 EP ......................... GP ............................
02.01.30 Oberboden durchwurzelbarer Bereich Oberboden durchwurzelbarer Bereich Verladung, Transport und Verwertung von Oberboden durchwurzelbarer Bereich gemäß BBodSchV AVV-Nr.: 17 05 04 Nachweis der Verwertung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein.
650t EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 21
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 02 Titel Erdarbeiten-Baugrube 02.01 Bereich Baugrube Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.01.40 Oberboden abtragen laden fördern lagern Oberboden, profilgerecht abtragen, laden, fördern und geordnet lagern, Förderweg bis 0,5 km, Bodengruppe 2a DIN 18915 (nicht bindig, sandig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Abtragshöhe bis 30 cm, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle.
1.000m2 EP ......................... GP ............................
02.01.50 Boden Baugrube lösen fördern lagern mit Gerät Boden für Baugrube, nach Abtrag des Oberbodens, profilgerecht lösen, fördern, transportieren und entsorgen, Arbeiten mit Gerät, Transport über öffentliche Straßen, mit geböschten Wänden, Böschungswinkel max 60°, Gesamtbreite an der breitesten Stelle ca. 50 m, Gesamtlänge der Baugrube ca. 100 m, Aushubtiefe bis 2 m, Homogenbereich 1, mit einer Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 3 m, Baumaßnahme der Geotechnischen Kategorie 1 DIN 4020,
- Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 fest,
- Lagerungsdichte dicht, Mengenermittlung nach Aufmaß an der Entnahmestelle
Die Entsorgung wird gesondert abgerechnet.
5.100m3 EP ......................... GP ............................
02.01.60 Anlegen, Unterhalten, Rückbau Rampe Anlegen, Unterhalten und Rückbau einer Rampe als Zufahrt in die Baugrube mit geeigneter Abmessung inkl. lastfreier Streifen von GOK bis BGS nach Planung AN herstellen. Lage gemäß Rampen-Planung des AN. Nutzungsdauer 3 Monate Breite 6 m, Länge 10 m, Neigung max. 1:6 Die Rampe ist auch für alle Fahrzeuge des Spezialtiefbaus auszulegen. Bohrpfahlgerät Lasten bis 76 to als Kettenfahrzeug. Das Material der Rampe bleibt Eigentum des AN.
2Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 22
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 02 Titel Erdarbeiten-Baugrube 02.01 Bereich Baugrube Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.01.70 Planum Abweichung +/-2cm EV2 45 MPa Planum herstellen, zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm, Verformungsmodul mind. EV2 45 MPa, Arbeiten mit Gerät.
3.400m2 EP ......................... GP ............................
02.01.80 Sicherung der Böschung Sicherung der Böschung durch Verwallung an der Böschungsoberkante gegen Erosion und Niederschlagswasser, einschl. windsicherer Befestigung, laufendem Unterhalt und späterer Beseitigung.
600m² EP ......................... GP ............................
02.01.90 Bodenhindernis Mauerwerk, Beton Abbruch und Beseitigung von Hindernissen aus Mauerwerk oder unbewehrtem Beton (z.B. Fundamente, Außentreppen, Mauern) im Bereich des Bodenaushubes. Abbruchmethode nach Wahl des AN. Abbruchtiefe bis ca. 150 cm unter OKG. Inkl. Laden, Fördern, Aufbereitung zur Entsorgung und Abfuhr, einschl. Deponiegebühr. Abrechnung erfolgt nach m³ Aufmaß vor Abbruch.
150m³ EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 02.01 Baugrube, Netto: ...............................
02.02 Bereich Erdarbeiten
02.02.10 Schottertragschicht im Mittel 50 cm Schottertragschicht 0/32 mm, im Mittel 50 cm dick, als Tragschicht für die Arbeiten des Spezialtiefbaues in der gesamten Baugruben einbringen und waagerecht abziehen. Verdichtungsgrad mind. DPr 1, aus Baustoffgemisch für Schottertragschicht, natürliche Gesteinskörnung TL Gestein, die Oberfläche der Tragschicht wird für längere Zeit unmittelbar befahren, Arbeiten mit Gerät.
4.250m2 EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 23
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 02 Titel Erdarbeiten-Baugrube 02.02 Bereich Erdarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.02.20 Schottertragschicht D 20 cm mit Gerät abziehen Schottertragschicht der Pos. 004.10. in einer Stärke von 20 cm nach Fertigstellung der Spezialtiefbauarbeiten, Untergrund waagerecht, abziehen mit Gerät, lösen, laden und entsorgen.
4.250m2 EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 02.02 Erdarbeiten, Netto: ...............................
Summe Titel 02 Erdarbeiten-Baugrube, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Angaben zur Baustelle
-
Angaben über ober- und unterirdische Gewässer, z. B. Strömungsgeschwindigkeiten, Wasserstände, artesisches Grundwasser, Abflüsse, Wellen, Tidebewegungen, Sturmfluten, sowie über Windverhältnisse Die hydrologischen Verhältnisse sind ausführlich im Bericht zur geotechnischen Hauptuntersuchung für den Bereich des Neubaus RZN beschrieben. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Flurgrenzgraben. In den Uferschutzstreifen darf durch die Bauarbeiten nicht eingegriffen werden.
-
Angaben zu bestehenden und geplanten Grundwasserabsenkungen oder zu einem Grundwasseraufstau Im Bereich des zu errichtenden Gebäudes sind derzeit keine Grundwasserabsenkungen geplant.
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Grenzwerte, Auflagen, Bedingungen und Gebühren für das Entsorgen von Betriebswasser Das Betriebswasser ist seitens des AN fachgerecht zu entsorgen, die Entsorgung ist nachzuweisen.
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Art und Umfang des Aufwuchses, insbesondere Sträucher und Bäume, auf den frei zu machenden Flächen Die Fläche ist vollständig beräumt.
-
Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie bekannter Hindernisse, z. B. Anker, Injektionskörper aus früheren Baumaßnahmen Derzeit liegen dazu keine Informationen vor.
6 Gründungstiefen, Gründungsarten, Lasten und Konstruktionen benachbarter Bauwerke Die Nachbargebäude haben nach aktuellem Planungsstand keinen Einfluß auf das Bauvorhaben und werden deshalb nicht betrachtet.
- Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Arbeitsplanums oder
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 24
[Seite 25]
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03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bohrarbeiten VOB C DIN 18301 des Baugrundes für das Arbeitsplanum, insbesondere Einschränkung der Arbeitshöhe Das Arbeitsplanum wird durch den beauftragten Tiefbauer hergestellt. Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten (14 Tage), ist mit dem AN Tiefbau eine Abnahme und Übergabe des Arbeitsplanums, mit Beteiligung der Objektüberwachung, durchzuführen.
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Möglichkeiten der Anordnung von ober- oder unterirdisch zu verlegenden Vor- und Rücklaufleitungen sowie der Misch- und Regenerierungsanlage für die zu verwendenden Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen, insbesondere im Bereich von Verkehrsflächen Im Vorfeld der Ausführung mit Objektüberwachung abzustimmen.
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Möglichkeiten zur Zwischenlagerung des Bohrgutes Das Bohrgut ist separat bis zur Beprobung auf der BE-Fläche des Neubaues ZB II zwischenzulagern. Die Beprobung hat unmittelbar nach dem Aushub im Beisein der Objektüberwachung und der Verbringung auf die Lagerfläche zu erfolgen.
Angaben zur Ausführung der Bohrpfähle
Mitgeltende Normen und Vorschriften Die Arbeiten und Materialien müssen insbesondere den folgenden Normen, Richtlinien und Bestimmungen in der jeweils letztgültigen Fassung entsprechen:
DIN EN 1536 - Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Bohrpfähle DIN EN 1997 - 1 inkl. /NA - Eurocode 7 - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten DIN 1054 - Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau DIN 4017 - Baugrund, Grundbruchberechnungen DIN 4018 - Baugrund - Berechnung der Sohldruckverteilung und der Flächengründungen baulicher Anlagen DIN 4030 - Beurteilung betonangreifender Wasser, Böden und Gase DIN 4084 - Baugrund - Standsicherheitsberechnung bei Stützbauwerken DIN 4095 - Baugrund - Drainung des Untergrundes DIN 4124 - Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumarbeiten und Verbau DIN 4150 - Erschütterung im Bauwesen DIN 1045 - Beton- und Stahlbetonbau, Bemessung und Ausführung DIN 18202 - Maßtoleranzen im Hochbau Maßgeblich für alle Bauteile, Öffnungen, Abstände usw. sind immer die Ausführungspläne. etc.
Abweichungen zu den genehmigten statischen Berechnungen und Bewehrungsplänen sind vor Ausführung aufzuzeigen.
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Bei Bohrungen zur geotechnischen Erkundung und Untersuchung alle verfügbaren Informationen zur geologischen und hydrogeologischen Situation, zu vorhandenen Bohrungen und dergleichen und soweit möglich, Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels sowie sonstigen Stoffen nach Abschnitt 2 Die Bodenverhältnisse, der Baugrund und seine Tragfähigkeit sind ausführlich im Baugrund- und Gründungsgutachten beschrieben.
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Beschreibung und Einteilung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach Abschnitt 2 Die Bodenverhältnisse, der Baugrund und seine Tragfähigkeit sind ausführlich im Baugrund- und Gründungsgutachten beschrieben.
Generalisierend kann der Baugrundaufbau wie folgt beschrieben werden:
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Leistungsverzeichnis
RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bohrarbeiten VOB C DIN 18301
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Oberboden - Feinsand, schluffig und Schluff, feinsandig, humos; dunkelgraubraun bis schwarz Bodengruppe nach DIN 18196: OH], OU]
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Auffüllung - Schluff, sandig, kiesig in Wechsellagerung mit Sand, schluffig; schwankender Anteil an Steinen und Bauschutt; steif; graubraun bis braun, teils schwarzbraun Bodengruppe nach DIN 18196: SE], SU], GU], SU*], ST*], UL], TL] Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F3
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Geschiebelehm/-mergel -Ton, schluffig, schwach bis stark sandig, schwach kiesig, steinig (Kantenlänge bis 20 cm), eingelagerte geringmächtige Sand- und Kiesschichten; bis in einer Tiefe von 5,25 m weich bis steif (L1), danach steif bis halbfest (L2); graubraun bis grau Bodengruppe nach DIN 18196: SU*, ST*, TL, UL, TM, (SE, SU bei eingelagerten Sandschichten Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F3
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Flußkies/-sand - Sand, kiesig bis stark kiesig bzw. Kies, sandig bis stark sandig, steinig; überwiegend dicht gelagert; hellbraun bis dunkelgrau Bodengruppe nach DIN 18196: SE, SW, SU, SU*, GW, GI, GU, GU* Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F2
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Schluff - Schluff, stark feinsandig; weich bis steif; grau Bodengruppe nach DIN 18196: TL, UL, SU* Frostempfindlichkeitsklasse gemäß ZTV-E StB 17: F3
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Ergebnisse von Sondierungen zur Bestimmung von Lagerungsdichten Die Ergebnisse können dem Baugrund- und Gründungsgutachten für den Bereich des Neubaus RZN entnommen werden.
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Wesentliche Änderungen der Eigenschaften und Zustände von Boden, Fels und sonstigen Stoffen nach dem Lösen Die Verrohrung des Bohrloches sorgt für den entsprechenden Halt, der im Wandbereich des Bohrloches befindlichen Bodenschichten. Gelöstes Material wird gefördert, gelagert und entsorgt. Die geänderten Eigenschaften sind für die Beprobung und den eventuellen Wiedereinbau zu beachten.
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Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren Die Vorgaben können dem Gründungsgutachten vom 12.12.2024 der GuD Geotechnik und Umwelttechnologie GmbH für den Bereich des RZN entnommen werden und sind allumfänglich einzuhalten. Die Laborproben aus der Auffüllung und der darunter anstehenden Geschiebelehm/-mergelschicht, überschreiten keinen Grenzwert die Materialklasse BM-0. Für die weitergehende Entsorgung des Aushubmaterials ist vom Bodengutachter eine baubegleitende Haufwerksbeprobung vorgeschlagen worden. Dies ist durch den AN in Abstimmung und im Beisen der Objektüberwachung gemäß Leistungsposition zu organisieren.
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Art des Bohrverfahrens Gemäß Statik, handelt es sich um elastisch gebettete Stahlbetonbohrpfähle mit Verrohrung.
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Entnahmekategorien und Entnahmegeräte nach DIN EN ISO 22475-1 "Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Probenentnahmeverfahren und Grundwassermessungen - Teil 1: Technische Grundlagen der Ausführung" sowie Entnahmetiefen. Anzahl und Empfänger von Proben Zur Erkundung des Baugrundes im Bereich des geplanten Neubaus wurden folgende Aufschlüsse ausgeführt:
- Rotationskernbohrungen mit durchgehender Gewinnung gekernter Proben nach DIN EN ISO 22475-1, BK 8/24 und BK 9/24, Tiefe 25 m
- Bohrlochrammsondierungen nach DIN EN ISO 22476-14, Gerätehersteller Nordmeyer, Modelltyp 120, Gewicht Rammbär 63,5 kg 28.09.2026 - Seite 26
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bohrarbeiten VOB C DIN 18301
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Anforderungen an das Behandeln, Transportieren und Aufbewahren von Proben nach DIN EN ISO 22475-1 Es gelten die Anforderungen gem. DIN / Zulassung des gewählten Verfahrens. Der Qualifikationsnachweis ist vor Probenentnahme vorzulegen.
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Art und Anzahl von Messungen und Untersuchungen im Bohrloch Bei dem vorgesehenen Verfahren sind keine Messungen und/oder Untersuchungen im Bohrloch vorgesehen.
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Enddurchmesser und Bohrlänge für jede Bohrung Siehe Ausführungsplanung Baugrube RZN. Die Bohrpfähle sind 50 cm länger auszuführen, als in der jeweiligen Position angegeben. Diese Mehrlänge wird für das Einbinden der Bohrpfähle in den Tragrost benötigt.
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Lage und Höhe des Bohransatzpunktes im Lageplan und zulässige Abweichungen Siehe Ausführungsplanung Bohrpfahlgründung. Falls in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, dann gelten die zulässigen Abweichungen gem. DIN / Zulassung des gewählten Verfahrens.
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Richtung und Neigung der Bohrachse sowie zulässige Abweichungen - Angabe von Messmethoden Falls in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, dann gelten die zulässigen Abweichungen gem. DIN / Zulassung des gewählten Verfahrens.
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Maßnahmen beim Bohren in quellenden oder schwellenden Böden und Fels, z. B. in Anhydrit führendem Baugrund Nicht maßgebend.
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Maßnahmen beim Bohren im Einflussbereich von Trink- und Mineralwassergewinnungsgebieten sowie in gasführendem Baugrund Im Bereich der Baumaßnahme befindet sich der Flurgrenzgraben als Gewässer 2. Ordnung.
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Wasserdruckhöhen und Strömungsgeschwindigkeiten in den betroffenen Grundwasserleitern sowie Durchlässigkeitsbeiwerte der Böden Die hydrologischen Verhältnisse sind ausführlich im Baugrund- und Gründungsgutachten für den Bereich des Neubau RZN beschrieben.
Die nachfolgende Kurzbeschreibung gibt einen Überblick über die zu erwartenden Verhältnisse. Alleinverbindlich sind die Angaben im Baugrundgutachten.
Aus der Karte der Hydroisohypsen U.3.8] und U.3.9] kann für den Standort zum Zeitpunkt der Stichtagsmessungen im Mai 2012 und Mai 2017 ein Wasserstand zwischen 114,0 m NHN und 115,0 m NHN (GWL 1.5) entnommen werden, der erfahrungsgemäß in etwa dem mittleren Grundwasserstand entspricht. Die Grundwasserfließrichtung für diesen Grundwasserleiter kann auf Grundlage der Hydroisohypsen aus U.3.9] mit Richtung Süden angegeben werden.
Maßgebend für das Bauvorhaben ist jedoch der GWL 1.3/1.4.
mittlerer Wasserstand: 114,0 m NHN mittlerer höchster Wasserstand und bauzeitlicher Bemessungswasserstand: 114,5 m NHN höchster Wasserstand: 116,5 m NHN
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bohrarbeiten VOB C DIN 18301 16. Einwirkungen des Baugrunds auf im Zusammenhang mit Bohrarbeiten verwendete Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen Obwohl die Bohrung durch eine Stahlrohrverkleidung (Verrohrung) stabilisiert wird, kann die Stützflüssigkeit in bestimmten Situationen notwendig sein, um die Stabilität im Inneren des Rohres oder im Boden unterhalb des Rohrschuhs zu gewährleisten. Die Stützflüssigkeiten kommen nur zum Einsatz, wenn der anstehende Boden instabile Bereiche aufweist.
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Gefahr plötzlicher Verluste der verwendeten Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen durch Wegsamkeiten im Baugrund und daraus resultierende Leistungen, z. B. Vorhalten eines Mindestvorrates Die Gefahr, plötzlicher Verluste verwendeter Stützflüssigkeiten oder Bohrspülungen, ist als gering einzuschätzen.
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Leistungen zur Behandlung des Aushubs Der Aushub, sowie evtl. anfallende Reste und Rückstände vorn Entwässerungsleitungen, wird vor Ort, soweit wie möglich, separiert und in sortenreine Stofffraktionen getrennt. Zur Abtrocknung des Aushubs können in Abstimmung mit der Objektüberwachung ggf. im Baufeld Vorlageflächen angelegt werden.
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Einsatz, Art und Entsorgung von verwendeten Stützflüssigkeiten und Bohrspülungen sowie die geforderten Nachweise Einsatz und Art gem. DIN / Zulassung des gewählten Verfahrens. Stützflüssigkeiten und Bohrspülungen sind seitens des AN fachgerecht zu entsorgen, die Entsorgung ist nachzuweisen. Die durch den evtl. Eintrag einer Stützflüssigkeit aufgetretenen Veränderungen der Eigenschaften des Aushubs sind bei der Preisbildung z. B. für den Transport und die Verwertung / Entsorgung zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass es durch die eingesetzte Stützflüssigkeit und deren Inhaltsstoffe zu einer Schadstoffbelastung im Bohraushub > BM-0 nach EBV kommen kann und damit der Aushub der BM-F1, BM-F2, BM-F3 nach RC-1, RC-2 nach EBV oder evtl. auch einer Deponieklasse nach DepV zugeordnet werden muss, u. a. durch einen erhöhten Sulfatgehalt, pH-Wert, elektrische Leitfähigkeit.
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Art, Maße, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Arbeitsplanums oder des Baugrunds für das Arbeitsplanum Die Bodenverhältnisse, der Baugrund und seine Tragfähigkeit sind ausführlich im Baugrund- und Gründungsgutachten beschrieben. Die Arbeitsebene ist bereits durch den AN Tiefbau hergestellt worden. Sie besteht aus einer 50 cm starken Schottertragschicht.
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Anforderungen an Bohrschablonen Nicht maßgebend.
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Anforderungen an die Bohrlochverfüllung Der Boden muss bis zur Unterkante der Verrohrung ausgeräumt werden. Der Pfahl muss unmittelbar nach dem Ausräumen des Bodens betoniert werden. Das Ausräumen bis zur Unterkante der Verrohrung ist erforderlich, um zu vermeiden, dass im Boden unter dem Pfahlfuß Auflockerungen entstehen, die sonst nach dem Ziehen der Verrohrung unter dem Bohrpfahl auftreten; Betonieren unmittelbar nach dem Bohren ist erforderlich, um zu vermeiden, dass die Bohrungssohle auflockert oder aufweicht. Bohrpfähle sollen am selben Tage gebohrt und betoniert werden. Bei Bohrpfählen, die bis zum Ende der Arbeitszeit nicht mehr fertiggestellt werden können, ist mindestens eine Länge gleich dem zweifachen Durchmesser, wenigstens aber die letzten 1,5 m, unmittelbar vor dem Betonieren am nächsten Tage zu bohren. In jedem Fall ist die Bohrungssohle durch wiederholtes Abloten zu prüfen und sicherzustellen, dass keinerlei Veränderungen durch, Sohleintrieb oder Sedimentation eintreten.
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bohrarbeiten VOB C DIN 18301 23. Maßnahmen beim Bohren in Fels ab einer einaxialen Druckfestigkeit von 120 N/mm2, z. B. Vorbohren mit Kleinlochbohrungen, Meißeln, Sprengen Gemäß vorliegendem Bodengutachten ist mit Bohren im Fels nicht zu rechnen.
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Anforderungen an die Dokumentation Die Pfahlherstellprotokolle gemäß DIN 1536 sind wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung und sind zeitnah zu führen. Die Protokolle sind spätestens am nachfolgenden Arbeitstag der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers zu übergeben.
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Angaben zur Reihenfolge der Bohrarbeiten Die einzelnen Pfähle können nach vorgelegter Ablaufplanung des AN errichtet werden. Der Plan ist spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn der Objektüberwachung vorzulegen und mit dieser abzustimmen. Die Pfähle (8 Stück gesamt) für die Gründung der Kranstandorte , sind als Letztes auszuführen.
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Bohrarbeiten VOB C DIN 18301
Verbauarbeiten
Angaben zur Baustelle
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Art, Lage, Maße, Zugänglichkeit, Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Arbeitsplanums oder des Baugrundes für das Arbeitsplanum, insbesondere Einschränkungen der Arbeitshöhe Die Bodenverhältnisse, der Baugrund und seine Tragfähigkeit sind ausführlich im Bericht zur geotechnischen Hauptuntersuchung beschrieben. Bei der Planung und Ausführung von Arbeitsebenen ist das Merkblatt Maschinenumstürze zu berücksichtigen.
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Gründungstiefen, Gründungsarten, Konstruktionen und Lasten benachbarter Bauwerke Die Nachbargebäude haben nach aktuellem Planungsstand keinen Einfluss auf das Bauvorhaben und werden deshalb nicht betrachtet.
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Art, Lage und Maße sowie Eigentümer natürlicher und künstlicher Hohlräume sowie bekannter Hindernisse, z. B. Anker, Bodenverfestigungen und Geotextilien aus früheren Baumaßnahmen Auf dem Baufeld befanden sich Bestandsleitungen und Bestandsgebäude, die im Zuge der Baufeldfreimachung zurückgebaut wurden. Sollten im Rahmen der Tiefbauarbeiten weitere Hindernisse gefunden werden, so ist die örtliche Bauleitug umgehend darüber zu informieren. Ein Weiterarbeiten erfolgt erst nach Freigabe durch die Objektüberwachung und eine entsprechendes Entsorgungskonzept.
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Art, Umfang und Ausführungszeitpunkt von Beweissicherungsmaßnahmen Im Vorfeld der Baumaßnahme erfolgt eine Beweissicherung durch den AG im Beisein des AN.
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Zulässige Verformungen des Verbaus und benachbarter Bauwerke Gemäß Angaben Ausführungsplanung Baugrube und Verbau.
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Hydrogeologische Verhältnisse Die hydrologischen Verhältnisse sind ausführlich im Bericht zur geotechnischen Hauptuntersuchung beschrieben.
Angaben zur Ausführung
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Anzahl, Art, Lage und Maße der zu verbauenden Baugruben, Gräben und dergleichen Gem. Genehmigungs- und Ausführungsplanung Baugrube RZN.
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Planmäßige Baugruben- oder Grabensohle einschließlich Dränagemaßnahmen Dränagemaßnahmen sind nicht vorgesehen. Die erkundeten Grundwasserstände liegen unterhalb der Baugrubensohle und sind dem geotechnischen Bericht zu entnehmen.
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Art und Zweck des Verbaus. Höhenlage des Verbaus bezüglich der vorhandenen und geplanten Topographie Der vorgesehene Verbau sichert die Baugrube in 3 Bereichen gegen die angelegte Baustraße. Der Höhenversatz zwischen Baugrubensohle und OK Gelände beträgt ca. 2 m.
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Bauzustände und Endzustand Gemäß Ausführungsplanung Baugrube RZN sowie Bauablauf / Bauphasenplan.
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Zu belassender, ganz oder teilweise wieder rückzubauender Verbau Der Verbau wird in Abstimmung mit der öBL und nach Bauablaufplan wieder ausgebaut.
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Verbauarbeiten VOB C DIN 18303
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Abschnittweiser Ein- oder Ausbau des Verbaus Abschnittsweiser Einbau des Verbaues gem. Ausführungsplanung Baugrube RZN sowie Bauablauf / Bauphasenplan.
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Angaben zur Verwendung gebrauchter Stoffe und Bauelemente, auch wenn sie verbleiben Keine weitere Angaben zu den LV-Positionen.
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Besondere Anforderungen an das Hinterfüllmaterial beim Einbau des Verbaus Nicht vorgesehen.
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Anzahl, Art, Lage und Maße von vertikalen und horizontalen Tragelementen sowie Ausfachungen und Dränschichten Gem. Ausführungsplanung Baugrube und Verbau RZN.
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Lage und Abstand der Ansatzpunkte, Einbindetiefe und Höhenlage der Oberseite des Verbaus Gem Ausführungsplanung Baugrube und Verbau RZN.
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Zulässige Toleranzen bei der Herstellung Falls in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, dann gelten die zulässigen Herstelltoleranzen gem. DIN / Zulassung des gewählten Verfahrens.
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Beschreibung von Boden, Fels und sonstigen Stoffen im Baugrund hinsichtlich der Eigenschaften und Zustände Die Bodenverhältnisse, der Baugrund und seine Tragfähigkeit sind ausführlich im Bericht zur geotechnischen Hauptuntersuchung beschrieben.
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Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind Betonaggressivität Das Wasser ist lt. geotechnischer Hauptuntersuchung gemäß DIN 4030 als schwach betonangreifend zu beurteilen. Die Stahlaggressivität des Wassers wurde als gering bzw. sehr gering eingestuft.
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Besondere Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit des Verbaus Die Trägerbohlwände dienen als temporäre (bauzeitliche) vertikale Sicherung der Baugrube gegen Erddruck aus dem Bereich der Baustraße/Umfahrungsstraße der Baugrube.
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Leistungen für das Lösen von Blöcken, Bauwerksresten und sonstigen Hindernissen Das Baufeld ist freigeräumt. Unabhängig davon vorgefunde Bauwerksreste oder sonstige Hindernisse sind bei Aufinden sofort der öBL zu melden und erst auf Anweisung der Bauleitung zu entfernen.
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Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausbildung von Abschlüssen und Anschlüssen an angrenzende Bauwerke Angrenze Bauwerke sind nicht Teil der Planung und Ausführung des RZN.
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Nutzung fremder Grundstücke durch den Verbau und die Verankerungen Das Baufeld befindet sich vollständig auf dem Klinikgelände. Die Nutzung fremder Grundstücke ist für den Verbau nicht erforderlich.
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Möglichkeit der Absteifung gegen benachbarte Bauwerke, z. B. Verbot wegen bestehender oder vorgesehener Abdichtungen Nicht vorgesehen.
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Verbauarbeiten VOB C DIN 18303 19. Anzahl, Art, Lage und Maße von Aussparungen und Durchdringungen der Verbauflächen Nicht vorgesehen.
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Anzahl, Art, Lage und Maße von Überfahrten, Fußgänger- und Behelfsbrücken Aktuell keine solchen baulichen Anlagen geplant.
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Art und Umfang von Absturzsicherungen, Anprallschutz, Absperr- und Verkehrssicherungsmaßnahmen Die Baugrube ist durch den Erdbauer mittels Absturzsicherungen gesichert.
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Vorgaben, die aus Sachverständigengutachten resultieren Die Vorgaben können dem Bericht zur geotechnischen Hauptuntersuchung für den Bereich des Neubaus RZN entnommen werden.
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Vorhalten von Stoffen und Bauteilen Gem. LV-Positionen.
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Vorhaltezeit für den Verbau Gem. LV-Positionen und Bauablaufplan.
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Umfang und Zeitpunkt des Ausbaus von Bauelementen zum Zeitpunkt des Rückbaus Die Rückgewinnung der Holzbohlen erfolgt in Abstimmung mit der Objektüberwachung und dem Rohbauer zeitversetzt. Der frühest mögliche Zeitpunkt ist abhängig vom Rohbaufortschritt und wird mit dem AN Rohbau, dem Statiker abgestimmt und im Bauablaufplan erfasst. Der Rückbau hat in Form einer Kooperationspflicht zwischen dem AN Erdbau und dem AN Rohbau zu erfolgen.
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Anzahl, Art, Zeitpunkt und Verfahren von Prüfungen Falls in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, gelten die zulässigen Anforderungen gem. DIN / Zulassung des gewählten Verfahrens.
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Anzahl und Art von Messeinrichtungen, Messungen und Dokumentationen, z. B. von Ankerkräften, Verformungen Falls in den Einzelpositionen nicht anders angegeben, gelten die Anforderungen gem. DIN/Zulassung des gewählten Verfahrens.
28.09.2026 - Seite 32
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau
03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Verbauarbeiten VOB C DIN 18303
03.01 Bereich Bohrpfahlgründung
Hinweise Ausführung Die Bohrpfähle sind nach Statik als verrohrte Betonpfähle geplant. Es kommen 238 Pfähle zur Ausführung. Dafür stehen nach aktuellem Bauzeitenplan 60 Arbeitstage zur Verfügung. Der AN wir aufgefordert anzugeben, mit wie vielen Bohrgeräten er die Baustelle ausstatten will, um die vorgesehene Anzahl von Bohrpfählen in der zur Verfügung stehenden Bauzeit ausstatten will. Die Geräte zum Einbau der Bohrpfähle sind innerhalb des Bauteils umzusetzen.
Anzahl der Bohrgeräte:
'.........' (vom Bieter einzutragen)
03.01.10 Überwachung Betoneinbau Überwachungskl. 2 Durchführung und Dokumentation der Güteüberwachung Beton nach DIN 1045-3. Alle erforderlichen Maßnahmen und technische Ausstattungen sind in diese Position einzurechnen. Entsprechende Qualifikationen der verantwortlichen Personen sind nachzuweisen. Einzukalkulieren sind sämtliche erforderliche Leistungen wie: · Anmeldung der Baustelle und weiterführend der Betoniertermine bei der BÜW für Fremdprüfungen, · Kontrolle der Lieferscheine, · Bestimmung der Frischbetontemperatur, · Bestimmung des Ausbreitmaßes, · Bestimmung der Frischbeton- und Festbetonrohdichte, · 3 Probewürfel mit Festigkeitsprüfung je 300 m³ Beton oder je 3 Betoniertage je Sorte, · Probekörper zum Nachweis der Wassereindringtiefe, · LP-Gehaltsprüfung, · Erstellung der erforderlichen Prüfformulare und Dokumentation der Prüfunge, · Betoniertagebuch führen (jeder verwendete Beton auf einem separaten Blatt) mit Angabe der Gesamtmenge und eindeutiger Zuordnung der Prüfkörper (Prüfkörperbezeichnung festlegen), · Fahrzeugverzeichnis, · Betonsortenverzeichnis,
Überwachungsumfang ÜK 2: Alle Ortbetonbauteile
1Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 33
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.01 Bereich Bohrpfahlgründung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.01.20 Pfahlbohrung einmessen Einmessen der Ansatzpunkte für die Pfahlgründungen nach Lage und Höhe für die Bauausführung. Über die Einmessarbeiten ist ein Protokoll zu erstellen und der Bauleitung in 2-facher Ausfertigung in Papier vorzulegen. Durchführen der erforderlichen Einmessarbeiten bestehend aus folgenden Teilleistungen:
- Einmessen und Abstecken der Bohransatzpunkte
- Umsetzen der Geräte von Ansatzpunkt zu Ansatzpunkt.
- Sichern der Hauptachsen und Höhenfestpunkte für die Dauer der angebotenen Arbeiten.
Eine abschnittsweise, nicht unterbrechungsfreie Ausführung / Durchführung der Einmessarbeiten, ist einzukalkulieren. (alle 238 Pfähle eine Kontrollmessung zum Sollstand)
238Stk EP ......................... GP ............................
03.01.30 Bohrpfahl Ortbeton C30/37 Boden TM GU GE Durchm. 880 mm T 18 m Bohrpfahl DIN EN 1536 als verrohrter Betonpfahl, aus Ortbeton C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Bewehrung wird gesondert vergütet, mit Hülse aus Stahl, Bemessungswert des Pfahlwiderstandes Rd über 4500 bis 5000 kN, Bohrung als Vollbohrung, Bohrung ab Geländeoberfläche, Bohrrichtung senkrecht, zul. Neigungsabweichung 1 %, Homogenbereiche, bestehend aus Boden mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe E1 A Auffüllung und B 1 L - Geschiebelehm/-mergel mit Schmelzwassersand (Aueton/-sand) Bodengruppe B 2 - G Flusskies/-sand B 2 - U -Schluff, Bei den Bohrungen muss im Bereich unter der Schottertragschicht bis in eine Tiefe von 50 cm, von Auffüllungen aus Schutt und Ziegelresten ausgegangen werden, Bohrlochdurchmesser 880 mm, Bohrpfahllänge 18 m. Bei der Bohrpfahllänge ist zu beachten, dass die Bohreinheit auf einer mind. 50 cm dicken Schottertragschicht steht und verlängert den Bereich des freizulegenden Pfahlkopfes. Diese Tragschicht ist bei der Kalkulation zu beachten. Bohrgut und anfallende Stoffe aufnehmen, innerhalb der Baustelle bzw. auf benachbartem Gelände abladen, auffälliges Material trennen, profilierten Haufwerken aufsetzen (für evtl. Beprobung), Transportweg bis 500 m, Aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur statisch erforderlichen Bohrlochtiefe. Bewehrung wird gesondert vergütet.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 34
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.01 Bereich Bohrpfahlgründung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Längsbewehrung DN 12 - 23 Stück Bügelbewehrung DN 8 - 12 cm Expositionsklassen XC 2, WF, XA 1 Da im Grundwasser gebohrt werden muss, muss mit Stützflüssigkeit/Überdruck gearbeitet werden.
20Stk EP ......................... GP ............................
03.01.40 Bohrpfahl Ortbeton C30/37 Boden TM GU GE Durchm. 880 mm T 16,50 m Bohrpfahl DIN EN 1536 als verrohrter Betonpfahl aus Ortbeton C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Bewehrung wird gesondert vergütet, mit Hülse aus Stahl, Bemessungswert des Pfahlwiderstandes Rd über 4500 bis 5000 kN, Bohrung als Vollbohrung, Bohrung ab Geländeoberfläche, Bohrrichtung senkrecht, zul. Neigungsabweichung 1 %, Homogenbereiche, bestehend aus Boden mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe E1 A Auffüllung und B 1 L - Geschiebelehm/-mergel mit Schmelzwassersand (Aueton/-sand) Bodengruppe B 2 - G Flusskies/-sand B 2 - U -Schluff, Bei den Bohrungen muss im Bereich unter der Schottertragschicht bis in eine Tiefe von 50 cm, von Auffüllungen aus Schutt und Ziegelresten ausgegangen werden, Bohrlochdurchmesser 880 mm, Bohrpfahllänge 16,50 m. Bei der Bohrpfahllänge ist zu beachten, dass die Bohreinheit auf einer mind. 50 cm dicken Schottertragschicht steht und verlängert den Bereich des freizulegenden Pfahlkopfes. Diese Tragschicht ist bei der Kalkulation zu beachten. Bohrgut und anfallende Stoffe aufnehmen, innerhalb der Baustelle bzw. auf benachbartem Gelände abladen, auffälliges Material trennen, profilierten Haufwerken aufsetzen (für evtl. Beprobung), Transportweg bis 500 m, Aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur statisch erforderlichen Bohrlochtiefe. Bewehrung wird gesondert vergütet. Längsbewehrung DN 12 - 23 Stück Bügelbewehrung DN 8 - 12 cm Expositionsklassen XC 2, WF, XA 1 Da im Grundwasser gebohrt werden muss, muss mit Stützflüssigkeit/Überdruck gearbeitet werden.
46Stk EP ......................... GP ............................
03.01.50 Bohrpfahl Ortbeton C30/37 Boden TM HZ GE Durchm. 620 mm T 18 m Bohrpfahl DIN EN 1536 als verrohrter Betonpfahl aus Ortbeton C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Bewehrung wird gesondert vergütet, mit Hülse aus Stahl, Bemessungswert des Pfahlwiderstandes Rd über 4500 bis 5000 kN, Bohrung als Vollbohrung, Bohrung ab Geländeoberfläche, Bohrrichtung
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 35
[Seite 36]
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.01 Bereich Bohrpfahlgründung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ senkrecht, zul. Neigungsabweichung 1 %, Homogenbereiche, bestehend aus Boden mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe E1 A Auffüllung und B 1 L - Geschiebelehm/-mergel mit Schmelzwassersand (Aueton/-sand) Bodengruppe B 2 - G Flusskies/-sand B 2 - U -Schluff, Bei den Bohrungen muss im Bereich unter der Schottertragschicht bis in eine Tiefe von 50 cm, von Auffüllungen aus Schutt und Ziegelresten ausgegangen werden, Bohrlochdurchmesser 620 mm, Bohrpfahllänge 18 m. Bei der Bohrpfahllänge ist zu beachten, dass die Bohreinheit auf einer mind. 50 cm dicken Schottertragschicht steht und verlängert den Bereich des freizulegenden Pfahlkopfes. Diese Tragschicht ist bei der Kalkulation zu beachten. Bohrgut und anfallende Stoffe aufnehmen, innerhalb der Baustelle bzw. auf benachbartem Gelände abladen, auffälliges Material trennen, profilierten Haufwerken aufsetzen (für evtl. Beprobung), Transportweg bis 500 m, Aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur statisch erforderlichen Bohrlochtiefe. Bewehrung wird gesondert vergütet. Längsbewehrung DN 12 - 14 Stück Bügelbewehrung DN 8 - 14 cm Expositionsklassen XC 2, WF, XA 1 Da im Grundwasser gebohrt werden muss, muss mit Stützflüssigkeit/Überdruck gearbeitet werden.
33Stk EP ......................... GP ............................
03.01.60 Bohrpfahl Ortbeton C30/37 Boden TM HZ GE Durchm. 620 mm T 16,50 m Bohrpfahl DIN EN 1536 als verrohrter Betonpfahl aus Ortbeton C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Bewehrung wird gesondert vergütet, mit Hülse aus Stahl, Bemessungswert des Pfahlwiderstandes Rd über 4500 bis 5000 kN, Bohrung als Vollbohrung, Bohrung ab Geländeoberfläche, Bohrrichtung senkrecht, zul. Neigungsabweichung 1 %, Homogenbereiche, bestehend aus Boden mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe E1 A Auffüllung und B 1 L - Geschiebelehm/-mergel mit Schmelzwassersand (Aueton/-sand) Bodengruppe B 2 - G Flusskies/-sand B 2 - U -Schluff, Bei den Bohrungen muss im Bereich unter der Schottertragschicht bis in eine Tiefe von 50 cm, von Auffüllungen aus Schutt und Ziegelresten ausgegangen werden, Bohrlochdurchmesser 620 mm, Bohrpfahllänge 16,5 m. Bei der Bohrpfahllänge ist zu beachten, dass die Bohreinheit auf einer mind. 50 cm dicken Schottertragschicht steht und verlängert den Bereich des freizulegenden Pfahlkopfes. Diese Tragschicht ist bei der Kalkulation zu beachten.
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.01 Bereich Bohrpfahlgründung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Bohrgut und anfallende Stoffe aufnehmen, innerhalb der Baustelle bzw. auf benachbartem Gelände abladen, auffälliges Material trennen, profilierten Haufwerken aufsetzen (für evtl. Beprobung), Transportweg bis 500 m, Aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur statisch erforderlichen Bohrlochtiefe. Bewehrung wird gesondert vergütet. Längsbewehrung DN 12 - 14 Stück Bügelbewehrung DN 8 - 14 cm Expositionsklassen XC 2, WF, XA 1 Da im Grundwasser gebohrt werden muss, muss mit Stützflüssigkeit/Überdruck gearbeitet werden.
131Stk EP ......................... GP ............................
03.01.70 Bohrpfahl Ortbeton C30/37 Boden TM GU GE Durchm. 880 mm T 18 m Bohrpfahl DIN EN 1536 für die Kranfundamente als verrohrter Betonpfahl aus Ortbeton C 30/37 DIN EN 206, DIN 1045-2, Bewehrung wird gesondert vergütet, mit Hülse aus Stahl, Bemessungswert des Pfahlwiderstandes Rd über 4500 bis 5000 kN, Bohrung als Vollbohrung, Bohrung ab Geländeoberfläche, Bohrrichtung senkrecht, zul. Neigungsabweichung 1 %, Homogenbereiche, bestehend aus Boden mit 3 Bodengruppen, Bodengruppe E1 A Auffüllung und B 1 L - Geschiebelehm/-mergel mit Schmelzwassersand (Aueton/-sand) Bodengruppe B 2 - G Flusskies/-sand B 2 - U -Schluff, Bei den Bohrungen muss im Bereich unter der Schottertragschicht bis in eine Tiefe von 50 cm, von Auffüllungen aus Schutt und Ziegelresten ausgegangen werden, Bohrlochdurchmesser 880 mm, Bohrpfahllänge 18 m. Bei der Bohrpfahllänge ist zu beachten, dass die Bohreinheit auf einer mind. 50 cm dicken Schottertragschicht steht und verlängert den Bereich des freizulegenden Pfahlkopfes. Diese Tragschicht ist bei der Kalkulation zu beachten. Bohrgut und anfallende Stoffe aufnehmen, innerhalb der Baustelle bzw. auf benachbartem Gelände abladen, auffälliges Material trennen, profilierten Haufwerken aufsetzen (für evtl. Beprobung), Transportweg bis 500 m, Aufgemessen wird von planmäßiger Pfahloberkante bis zur statisch erforderlichen Bohrlochtiefe. Bewehrung wird gesondert vergütet. Längsbewehrung DN 12 - 23 Stück Bügelbewehrung DN 8 - 12 cm Expositionsklassen XC 2, WF, XA 1 Da im Grundwasser gebohrt werden muss, muss mit
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.01 Bereich Bohrpfahlgründung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Stützflüssigkeit/Überdruck gearbeitet werden.
Es ist dabei zu beachten, dass diese Pfähle als letztes, nach Angaben des Rohbauers, hergestellt werden. Dies ist im EP einzukalkulieren.
8Stk EP ......................... GP ............................
03.01.80 Mehrverbrauch (über 10 % der theoretischen Menge pro Pfahl) Mehrverbrauch (über 10 % der theoretischen Menge pro Pfahl gemittelt über alle Pfähle) Ortbeton für Bohrpfähle.
30m³ EP ......................... GP ............................
03.01.90 Bewehrungskorb Bohrpfahl B 500 Bewehrungskorb für Bohrpfahl DIN EN 1536 aus Betonstabstahl B 500 SA DIN 488-1 und DIN 488-2, alle Durchmesser, alle Längen, und Montage- und Einbauhilfen aus Stahl, Ausführung gemäß Ausführungsplanung Die Bewehrungskörbe sind im Werk vorzufertigen. Flachstahlringe, e = 2,00 m, Fußkreuz aus Flachstählen 60 x 8 und Abstandhalter d = 14mm, sind einzukalkulieren. Die Bewehrung ist für die Körbe 50 cm länger als notwendig vorzusehen um geringe Unsicherheiten bei der Gründungstiefe abzudecken. Die Herstellung der Pfähle erfolgt z.T. im Grundwasser. Abhängig vom Grundwasserandrang in die Bohrung muss unter Wasserauflast gebohrt werden. Stahltonnage für alle Pfähle: Typ 1 380 kg Längsbewehrung und 180 kg Bügelbewehrung Typ 2 350 kg Längsbewehrung und 165 kg Bügelbewehrung Typ 3 235 kg Längsbewehrung und 110 kg Bügelbewehrung Typ 4 215 kg Längsbewehrung und 100 kg Bügelbewehrung Längsbewehrung: DN 12 mm Wendelbewehrung: DN 8 - 12 mm
90t EP ......................... GP ............................
03.01.100 Ortbetonpfahlkopf für den Anschluss der Pfahlkopffundamente herrichten DN 880 mm Ortbetonpfahlkopf für den Anschluss der Pfahlkopffundamente bzw. des an den Pfahl anschließenden Bauteils herrichten, bestehend aus folgenden Teilleistungen:
-
Abspitzen der Pfahlköpfe bis auf die planmäßig vorgesehene Oberkante Pfahl (mechanisch)
-
Abbruchgut fördern, laden und fachgerecht entsorgen.
-
Ausbauen und entsorgen der statisch nicht benötigten Stahlteile und evtl. kürzen der Pfahlbewehrung
-
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.01 Bereich Bohrpfahlgründung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
- Die Anschluss-Bewehrung darf nicht zerstört werden.
Pfahldicke = ca. 880 mm. Höhe Pfahl, der abgespitzt werden muss: ca. 50 cm , Zulässige Höhentoleranz +/- 3 cm Die Abrechnung erfolgt nach Anzahl der abgespitzten Bohrpfahlköpfe.
66Stk EP ......................... GP ............................
03.01.110 Ortbetonpfahlkopf für den Anschluss der Pfahlkopffundamente herrichten DN 620 mm Ortbetonpfahlkopf für den Anschluss der Pfahlkopffundamente bzw. des an den Pfahl anschließenden Bauteils herrichten, bestehend aus folgenden Teilleistungen:
- Abspitzen der Pfahlköpfe bis auf die planmäßig vorgesehene Oberkante Pfahl (mechanisch)
- Abbruchgut fördern, laden und fachgerecht entsorgen.
- Ausbauen und entsorgen der statisch nicht benötigten Stahlteile und evtl. kürzen der Pfahlbewehrung
- Die Anschluss-Bewehrung darf nicht zerstört werden.
Pfahldicke = ca. 620 mm. Höhe Pfahl, der abgespitzt werden muss: ca. 50 cm , Zulässige Höhentoleranz +/- 3 cm Die Abrechnung erfolgt nach Höhe der abgespitzten Bohrpfahlköpfe.
164Stk EP ......................... GP ............................
03.01.120 Integritätsprüfung Bohrpfahl Ultraschall T bis 18 m Integritätsprüfung für Bohrpfahl, mit Ultraschall, Anzahl der Messrohre 4 St, Prüfbereich bis 18 m Tiefe.
20Stk EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 03.01 Bohrpfahlgründung, Netto: ...............................
03.02 Bereich Verbauarbeiten
03.02.10 Trägerbohlwand gebohrt, Ausfachung Holz D 8 cm, T 8 - 9 m Trägerbohlwand gebohrt (DN 750), gemäß beiliegender Statik, ausgesteift mit Kopfband, Ausfachung aus Holz, Dicke 8 cm, einbringen, Verbautiefe über 8 bis 9 m,
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.02 Bereich Verbauarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ 21 x Träger HEB 360, Stahlgüte S 235, Abstand 2,50 m, Einbindetiefe 5,61 m zzgl. Betonplombe 0,75 m, Höhe des Bohlenbereiches ca. 2,30 m. Homogenbereich 1, 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SU* DIN 18196 (Sand-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 2 SE DIN 18196 (enggestufter Sand), Bodengruppe 3 TL DIN 18196 (leicht plastischer Ton), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 11 m, geschätzter Anteil des Homogenbereiches an der Gesamtaushubmenge '100' %, Kornverteilungsbereich DIN EN ISO 17892-4:
- Massenanteile Ton unterer Wert '
- Massenanteile Ton oberer Wert '
- Massenanteile Schluff unterer W %,
- Massenanteile Schluff oberer We %,
| 5' | |
|---|---|
| 0' | |
| '75' | |
| '100 |
-
Massenanteile Sand unterer Wert '95' %,
-
Massenanteile Sand oberer Wert '100' %,
-
Massenanteile Kies unterer Wert '95' %,
-
Massenanteile Kies oberer Wert '100' %,
-
Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) unterer Wert '0' %,
-
Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) oberer Wert '20' %,
-
Massenanteil Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (Bo) unterer Wert '0' %,
-
Massenanteil Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (Bo) oberer Wert '10' %,
-
Massenanteil große Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (LBo) unterer Wert '0' %,
-
Massenanteil große Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (LBo) oberer Wert '10' %,
-
Scherfestigkeit undräniert vo kPa,
-
Scherfestigkeit undräniert bis ' kPa,
| '20 | |
|---|---|
| '250 |
- Wassergehalt über 20 bis 40 %,
- Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12 Ic von '0,5',
- Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12 Ic bis '1',
- Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12 Ip von '0,05' %,
- Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12 Ip bis '0,2' %,
- Kohäsion unterer Wert '5' kPa,
- Kohäsion oberer Wert '8' kPa,
- schwach abrasiv, LAK g/t 100 - 250,
aufgemessen wird die Wandtiefe von vorgeschriebener Oberkante der Wand bis Baugrubensohle und die Länge in der Wandachse.
Übertrag: ................................
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.02 Bereich Verbauarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
49m EP ......................... GP ............................
03.02.20 Trägerbohlwand gebohrt, Ausfachung Holz D 8 cm, T 7 - 8 m Trägerbohlwand gebohrt (DN 750), gemäß beiliegender Statik, ausgesteift mit Kopfband, Ausfachung aus Holz, Dicke 8 cm, einbringen, Verbautiefe über 7 bis 8 m, 8 x Träger HEB 360, Stahlgüte S 235, Abstand 2,50 m, Einbindetiefe 5,80 m zzgl. Betonplombe 0,75 m, Höhe des Bohlenbereiches ca. 1,80 m. Homogenbereich 1, 3 Bodengruppen, Bodengruppe 1 SU* DIN 18196 (Sand-Schluff-Gemisch), Bodengruppe 2 SE DIN 18196 (enggestufter Sand), Bodengruppe 3 TL DIN 18196 (leicht plastischer Ton), Tiefe oberer Horizont des Homogenbereiches von 0 m, Tiefe unterer Horizont des Homogenbereiches bis 11 m, geschätzter Anteil des Homogenbereiches an der Gesamtaushubmenge '100' %, Kornverteilungsbereich DIN EN ISO 17892-4:
- Massenanteile Ton unterer Wert '
- Massenanteile Ton oberer Wert '
- Massenanteile Schluff unterer W %,
- Massenanteile Schluff oberer We %,
| 5' | |
|---|---|
| 0' | |
| '75' | |
| '100 |
-
Massenanteile Sand unterer Wert '95' %,
-
Massenanteile Sand oberer Wert '100' %,
-
Massenanteile Kies unterer Wert '95' %,
-
Massenanteile Kies oberer Wert '100' %,
-
Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) unterer Wert '0' %,
-
Massenanteil Steine DIN EN ISO 14688-1 (Co) oberer Wert '20' %,
-
Massenanteil Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (Bo) unterer Wert '0' %,
-
Massenanteil Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (Bo) oberer Wert '10' %,
-
Massenanteil große Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (LBo) unterer Wert '0' %,
-
Massenanteil große Blöcke DIN EN ISO 14688-1 (LBo) oberer Wert '10' %,
-
Scherfestigkeit undräniert vo kPa,
-
Scherfestigkeit undräniert bis ' kPa,
| '20 | |
|---|---|
| '250 |
-
Wassergehalt über 20 bis 40 %,
-
Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12 Ic von '0,5',
-
Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12 Ic bis '1',
-
Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12 Ip von '0,05' %,
-
Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12 Ip bis '0,2' %,
-
Kohäsion unterer Wert '5' kPa,
-
Kohäsion oberer Wert '8' kPa,
-
schwach abrasiv, LAK g/t 100 - 250,
-
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 03 Titel Spezialtiefbau-Bohrpfähle 03.02 Bereich Verbauarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
aufgemessen wird die Wandtiefe von vorgeschriebener Oberkante der Wand bis Baugrubensohle und die Länge in der Wandachse.
12m EP ......................... GP ............................
Verweis auf Position: 03.02.10 (Seite 39) 03.02.30 Rückbau Trägerbohlwand, T 8 - 9 m Rückbau der in Position 03.02.10 beschrieben Trägerbohlwand, ausgesteift mit Kopfband, Ausfachung aus Holz, Dicke 8 cm, Träger ziehen, Verbautiefe über 8 bis 9 m, 21 x Träger HEB 360, Stahlgüte S 235, Abstand 2,50 m, Einbindetiefe 5,61 m, Höhe des Bohlenbereiches ca. 2,30 m. in Abstimmung mit dem AN Rohbau.
49m EP ......................... GP ............................
Verweis auf Position: 03.02.20 (Seite 41) 03.02.40 Rückbau Trägerbohlwand, T 7 - 8 m Rückbau der in Position 03.02.20 beschrieben Trägerbohlwand, ausgesteift mit Kopfband, Ausfachung aus Holz, Dicke 8 cm, Träger ziehen, Verbautiefe über 7 bis 8 m, 8 x Träger HEB 360, Stahlgüte S 235, Abstand 2,50 m, Einbindetiefe 5,80 m, Höhe des Bohlenbereiches ca. 1,80 m, in Abstimmung mit dem AN Rohbau
12m EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 03.02 Verbauarbeiten, Netto: ...............................
Summe Titel 03 Spezialtiefbau-Bohrpfähle, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
04 Titel Entsorgung
04.1 Bodenmanagementkonzept Erstellung und bei Erfordernis Fortschreibung eines Bodenmanagementkonzepts nach KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) für alle Materialien, Baustoffe, Böden etc. die rückzubauen, auszuheben,
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 04 Titel Entsorgung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ abzubrechen, zu verwerten oder zu entsorgen sind.
Bestandteil der Leistung sind u. A.: · zeitliche Planung und Darstellung der Aushubabschnitte und Bohrlöcher · Angaben zur geplanten Aufbereitung (z.B. Separierung, Fraktionierung, Brechen, Trocknen, Kneten, Walken), · zeitliche Planung und Darstellung der Zwischenlagerung der verschiedenen Materialien in 500 m3 Haufwerken auf BE-Fläche unter Angabe der Herkunft und Material, · Probenahmeregime (u. A. Art und Anzahl der Einzelentnahmen und Mischproben), · Benennung der Verwertungs- und Entsorgungsstellen, · Angabe der Beprobungs- und Annahmekriterien der · Verwertungs- und Entsorgungsstellen.
Das Konzept ist spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung zur Sichtung an den AG (2 Wochen Prüffrist) zu übermitteln. Der Aushub darf erst nach Freigabe durch den AG erfolgen.
1psch GP ............................
04.2 Dokumentation Abfalldeklaration Der örtlichen Bauleitung ist eine Dokumentation mit folgenden Bestandteilen zu übergeben:
- Ergebnisse der beauftragten Umweltanalytik
- abfalltechnische Bewertung und abfallrechtliche Einstufung der Einzelwerte sowie der jeweiligen Gesamtprobe
- aussagefähiges Probenahmeprotokoll mit Angaben zur Lage, Bezeichnung und geschätzten Menge des jeweils beprobten Haufwerks.
Die Dokumentation ist für jede Probenahme spätestens 5 Werktage nach Eingang der Ergebnisse der Umweltanalytik an die öBL/AG zu übergeben.
1psch GP ............................
04.3 Dokumentation Entsorgung Die Entsorgungsnachweise sind zu erbringen. Die Dokumentation des Entsorgungsverfahrens ist vollständig dem AG nachzuweisen und im Original zu übergeben. Übergabe Liefer- und Wiegescheine im Original.
1psch GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 43
[Seite 44]
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RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 04 Titel Entsorgung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.4 Aushubmatrial BM-0 nach EBV Aushub BM-0 nach EBV Verwertung von Aushubmaterial, <10% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-0 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegeschein
905t EP ......................... GP ............................
04.5 Aushubmatrial BM-F0* nach EBV Aushub BM-F0* nach EBV Verwertung von Aushubmaterial,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F0* Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegeschein
2.810t EP ......................... GP ............................
04.6 Aushubmaterial BM-F1 nach EBV Aushub BM-F1 nach EBV (Ersatzbaustoffverordnung) Verladung, Transport und Verwertung von Aushubmaterial,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F 1 AVV-Nr. 17 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweißverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegeschein
540t EP ......................... GP ............................
04.7 Aushubmaterial BM-F2 nach EBV Aushubmaterial BM-F2 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Aushubmaterial,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F2 AVV-Nr. 17 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
750t EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 44
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 04 Titel Entsorgung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.8 Aushubmaterial BM-F3 nach EBV Aushubmaterial BM-F3 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Aushubmaterial,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F3 AVV-Nr. 17 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
2.375t EP ......................... GP ............................
04.9 Aushubmaterial DKI nach DepV Aushubmaterial DKI nach DepV Verwertung von Aushubmaterial,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach DepV DKI AVV-Nr. 17 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
155t EP ......................... GP ............................
04.10 Aushubmaterial DKII nach DepV Aushubmaterial DKII nach DepV Verladung, Transport und Verwertung von Aushubmaterial, <10% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach DepV DKII AVV-Nr. 17 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
120t EP ......................... GP ............................
04.11 Aushubmaterial DKIII nach DepV Aushubmaterial DKIII nach DepV Verladung, Transport und Verwertung von Aushubmaterial, <10% mineralische Fremdbestandteile
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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[Seite 46]
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 04 Titel Entsorgung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Deklaration nach DepV DKIII AVV-Nr. 17 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
720t EP ......................... GP ............................
04.12 Aushubmaterial RC-1 nach EBV Aushubmaterial RC-1 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Aushubmaterial, Steinen und Bauschutt Deklaration nach EBV RC-1 AVV-Nr. 17 01 01 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
250t EP ......................... GP ............................
04.13 Aushumaterialb RC-2 nach EBV Aushubmaterial RC-2 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Aushubmaterial, Steinen und Bauschutt Deklaration nach EBV RC-2 AVV-Nr. 17 01 01 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
250t EP ......................... GP ............................
04.14 Aushubmaterial Schotter 0 - 32 mm entsorgen Aushubmaterial Schotter 0 - 32 mm, eingestuft als GS-0 Material, Verwertung von Aushubmaterial, Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
1.700t EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 46
[Seite 47]
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335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 04 Titel Entsorgung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.15 Bohrgut BM-0 nach EBV Bohrgut BM-0 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut, <10% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-0 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegeschein
125t EP ......................... GP ............................
04.16 Bohrgut BM-F0* nach EBV Bohrgut BM-F0* nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F0* Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegeschein
360t EP ......................... GP ............................
04.17 Bohrgut BM-F1 nach EBV Bohrgut BM-F1 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F 1 AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweißverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegeschein
240t EP ......................... GP ............................
04.18 Bohrgut BM-F2 nach EBV Bohrgut BM-F2 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F2 AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
125t EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Klinikum St. Georg gGmbH, Bau- und Planungsmanagement, Geschäftsbereich Infrastruktur
Leistungsverzeichnis
RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 04 Titel Entsorgung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.19 Bohrgut BM-F3 nach EBV Bohrgut BM-F3 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach EBV BM-F3 AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
1.070t EP ......................... GP ............................
04.20 Bohrgut DKI nach DepV Bohrgut DKI nach DepV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut,
10% bis 50% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach DepV DKI AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
150t EP ......................... GP ............................
04.21 Bohrgut DKII nach DepV Bohrgut DKII nach DepV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut, <10% mineralische Fremdbestandteile Deklaration nach DepV DKII AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
120t EP ......................... GP ............................
04.22 Bohrgut DKIII nach DepV Bohrgut DKIII nach DepV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut, <10% mineralische Fremdbestandteile
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Klinikum St. Georg gGmbH, Bau- und Planungsmanagement, Geschäftsbereich Infrastruktur
Leistungsverzeichnis
RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 04 Titel Entsorgung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Deklaration nach DepV DKIII AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
715t EP ......................... GP ............................
04.23 Bohrgut RC-1 nach EBV Bohrgut RC-1 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut, Steinen und Bauschutt Deklaration nach EBV RC-1 AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
100t EP ......................... GP ............................
04.24 Bohrgut RC-2 nach EBV Bohrgut RC-2 nach EBV Verladung, Transport und Verwertung von Bohrgut, Steinen und Bauschutt Deklaration nach EBV RC-2 AVV-Nr. 01 05 04 Nachweis der Entsorgung gemäß Nachweisverordnung: Übernahmeschein, Wiegeschein Abrechnung nach Wiegescheinen
100t EP ......................... GP ............................
Summe Titel 04 Entsorgung, Netto: ...............................
05 Titel Stundenlohnarbeiten
05.10 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
30h EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 28.09.2026 - Seite 49
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Klinikum St. Georg gGmbH, Bau- und Planungsmanagement, Geschäftsbereich Infrastruktur
Leistungsverzeichnis
RZN-Multifunktionsgebäude (098)
335 LV Baugrube und Spezialtiefbau 05 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
05.20 Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
40h EP ......................... GP ............................
05.30 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
25h EP ......................... GP ............................
Summe Titel 05 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
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