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Baubeschreibung
B 5 Dreistreifiger Ausbau von Tönning bis Husum, 2. BA
Rothenspieker - Reimersbude
Landschaftsbauarbeiten/Baufeldräumung
Entfernen von Bäumen und strauchigem Aufwuchs
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung der Leistungen..........................................................................4 1.1 Auszuführende Leistung..............................................................................................4 1.2 Straßenbau..................................................................................................................4 1.2.1 Landschaftsbau/Baufeldräumung.........................................................................4 1.2.2 Auftraggeberangaben nach Baustellenverordnung..............................................4 1.3 Ausgeführte Bauarbeiten.............................................................................................5 1.3.1 Vermessung..........................................................................................................5 1.3.2 Beweissicherung..................................................................................................5 1.4 Ausgeführte Leistungen...........................................................................................5 1.4.1 Verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen..............................................................5 1.5 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten...............................................................................5 1.6 Mindestbedingungen für Nebenangebote...................................................................5 2 Angaben zur Baustelle........................................................................................................5 2.1 Lage der Baustelle.......................................................................................................5 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege........................................................................6 2.3 Zugänge und Zufahrten...............................................................................................6 2.4 Anschlussmöglichkeiten der Ver- und Entsorgungsleitungen.....................................6 2.5 Lager- und Arbeitsplätze..............................................................................................6 2.6 Gewässer....................................................................................................................6 2.6.1 Vorfluter................................................................................................................6 2.6.2 Wasserstände.......................................................................................................6 2.6.3 Gewässerumleitung..............................................................................................7 2.7 Baugrundverhältnisse..................................................................................................7 2.8 Geologische Verhältnisse............................................................................................7 2.8.1 Straßenbefestigung..............................................................................................7 2.9 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen..................................................................7 2.10 Schutzbereiche und Objekte......................................................................................7 2.11 Bäume und Flurgehölze.............................................................................................7 2.11.1 Biotope................................................................................................................7 2.11.2 Denkmale............................................................................................................8 2.11.3 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte..........................................................8 2.11.4 Gewässer, Wasserschutzgebiete.......................................................................8 2.11.5 Sonstige Objekte................................................................................................8 2.12 Anlagen im Baubereich..............................................................................................8 2.13 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle...........................................................8 3 Angaben zur Ausführung.....................................................................................................9 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung..........................................................................9 3.1.1 Verkehrsumleitungen............................................................................................9 3.1.2 Verkehrsbeschränkungen.....................................................................................9 3.1.3 Verkehrssperrungen, Sperrpausen......................................................................9 3.2 Bauablauf.....................................................................................................................9 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten............................................................9 3.2.2 Zusammenwirken mit anderen Unternehmen....................................................10 3.3 Wasserhaltung...........................................................................................................10 3.4 Baubehelfe.................................................................................................................10 3.5 Stoffe, Bauteile...........................................................................................................10
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3.6 Abfälle........................................................................................................................10 3.7 Winterbau...................................................................................................................10 3.8 Beweissicherung........................................................................................................10 3.9 Sicherungsmaßnahmen.............................................................................................10 3.10 Belastungsmaßnahmen...........................................................................................10 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren.............................................................11 3.12 Prüfungen.................................................................................................................11 3.13 Angaben für die Erfüllung der Pflichten nach Baustellenverordnung......................11 3.14 Ergänzende Angaben zum LV aufstellen.................................................................11 3.15 Ergänzende Angaben zu den Ordnungszahlen.......................................................11 4 Ausführungsunterlagen.....................................................................................................11 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen..........................................11 4.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen....................................................12
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1 Allgemeine Beschreibung der Leistungen
1.1 Auszuführende Leistung.
Die nachfolgenden Angaben befreien den Auftragnehmer nicht von der genauen Prüfung der für das Angebot und die Ausführung der Bauleistungen maßgebenden Verhältnisse.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe hinreichend mit der Örtlichkeit, der Bodenbeschaffenheit und den Baustellenverhältnissen vertraut zu machen, so dass das Angebot den vorhandenen Verhältnissen Rechnung trägt.
Im Rahmen des dreistreifigen Ausbaus der B 5 zwischen Husum und Tönning muss das Straßenbegleitgrün bestehend aus Bäumen und strauchigem Aufwuchs im Vorwege des eigentlichen Straßenbaus beseitigt werden. Die Ausführung erfolgt in zwei Bauabschnitten, ausgeschrieben ist der zuerst auszuführende südliche Teil.
1.2 Straßenbau
1.2.1 Landschaftsbau/Baufeldräumung
Die Baufeldräumung findet unter laufendem Straßenverkehr gemäß der Regelpläne statt. Auf 2 km Baulänge muss das beidseitige Straßenbegleitgrün vor Beginn der Straßenbaumaßnahme entfernt werden. Es stehen beidseitig Bäume und überwiegend auf der östlichen Straßenseite strauchiger Bewuchs bis zu 10 m. Der parallel auf westlicher Seite laufende Radweg/Gemeindeweg muss während der Fällarbeiten abschnittsweise gesperrt werden. Die Bäume und Sträucher stehen an der Graben-/Böschungsoberkante sowie auch in der Böschung und in der Grabensohle. Die Gräben und Mulden führen zum Teil dauerhaft Wasser, zum Teil temporär. Die ausgeschriebenen Arbeiten finden in windexponierter Lage statt. Windempfindlicher Schlagabraum wie Starkäste, Zweige und Kronenteile müssen während der Fällarbeiten gegen Verwehen gesichert und zeitnah abgefahren bzw. weiterverarbeitet sein.
1.2.2 Auftraggeberangaben nach Baustellenverordnung
entfällt
1.3 Ausgeführte Bauarbeiten
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1.3.1 Vermessung
entfällt
1.3.2 Beweissicherung
entfällt
1.4 Ausgeführte Leistungen
entfällt
1.4.1 Verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen
Parallel zur B5 verlaufen Versorgungsleitungen verschiedener Versorgungsunternehmen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Beschädigung ausgeschlossen werden kann bzw. es sind entsprechende Schutzmaßnahmen vorzusehen.
1.5 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
entfällt
1.6 Mindestbedingungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen
2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich im Kreis Nordfriesland im Nordwesten des Landes Schleswig-Holsteins. Die Fällarbeiten erfolgen an der B 5 zwischen Anschluss L 36 und Anschluss B 202. Die Anfahrt aus Nord- und Südrichtung erfolgt über die B 5, aus östlicher Richtung über die B 202. In südlicher Richtung geht die B 5 bei Heide in die BAB 23 über. Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die notwendigen Fällarbeiten zur Baufeldräumung. Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen.
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2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die Arbeitsbereiche sind über das vorhandene Netz der klassifizierten Straßen gut zu erreichen.
2.3 Zugänge und Zufahrten
Die Erreichbarkeit der Arbeitsbereiche ist über die vorhandene B 5 und den dazugehörigen Radweg gegeben.
2.4 Anschlussmöglichkeiten der Ver- und
Entsorgungsleitungen
Erforderliche Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten sind durch den Auftragnehmer in Eigenregie zu schaffen. Zuständig sind die entsprechenden Versorgungsunternehmen.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Die erforderlichen Flächen für Baubüro, Sanitärcontainer, Materiallager und weitere damit zusammenhängende Einrichtungen hat der Auftraggeber in eigener Verantwortung zu beschaffen.
2.6 Gewässer
2.6.1 Vorfluter
Die sich an den Baumstandorten befindlichen Gräben sind von Verschmutzung und Nährstoffeinträgen frei zuhalten.
2.6.2 Wasserstände
entfällt
2.6.3 Gewässerumleitung
keine
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2.7 Baugrundverhältnisse
Es ist mit gewachsenem Boden wie auch gestörten Bodenverhältnissen zu rechnen. Der Baugrund außerhalb des Dammes des B5 ist wenig tragfähig durch den anstehenden Kleiboden.
2.8 Geologische Verhältnisse
2.8.1 Straßenbefestigung
entfällt
2.9 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
entfällt
2.10 Schutzbereiche und Objekte
entfällt
2.11 Bäume und Flurgehölze
2.11.1 Biotope
Im Bereich der Baumaßnahme sind folgende Biotope vorhanden:
- Knicks, Röhricht und Feldhecken
2.11.2 Denkmale
keine
2.11.3 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte
Soweit die Arbeiten in der Nähe von Gebäuden durchgeführt werden, ist zu achten, dass die Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsgesetz und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV
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Baulärm) in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien´` bezüglich der Lärmbelästigung für die Bürger eingehalten werden.
2.11.4 Gewässer, Wasserschutzgebiete
Während der Bauphase sind Vorkehrungen zu treffen, die ein Verschlämmen Versanden der als Vorflut dienenden Fließgewässer vermeiden. Gegen Verunreinigung der Gewässer und des Grundwassers durch Baumaterialien, Öle und Treibstoffe ist Vorsorge zu treffen. Der Schutz der Bäche ist durch gewässerferne Materiallagerung zu gewährleisten. Zudem selbstverständlich die Einleitung von schadstoffhaltigen Abwässern zu.
2.11.5 Sonstige Objekte
entfällt
2.12 Anlagen im Baubereich
Der vorh. Straßenkörper darf durch die Arbeiten nicht beschädigt werden. Die B 5 wird weiterhin für den Straßenverkehr genutzt und benötigt.
2.13 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle
entfällt
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die B 5 ist für den Verkehr freigegeben. Die Verkehrssicherung einschließlich aller erforderlichen Einrichtungen wie im LV beschrieben, stellt und unterhält der AN. Der AN beantragt die Erstellung einer Verkehrssicherungsanordnung und übernimmt die Kosten. Die erforderlichen Abholzarbeiten im Bereich der B 5 sind unter Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs bzw. unter Nutzung einer Lichtsignalanlage durchzuführen. Unnötige Behinderungen sind zu vermeiden. Die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte dürfen nicht zu Schäden an den Verkehrsflächen führen.
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Während der Fällarbeiten sind Verkehrsschilder, entsprechend den beantragten und Regelplänen entsprechend verkehrsrechtlichen Anordnung, zu beantragen beim LBV S-H, aufzustellen, vorzuhalten und auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Für die Erteilung der Verkehrsanordnung sind 3 Wochen ab Beantragung zu kalkulieren.
3.1.1 Verkehrsumleitungen
Eine Umleitung ist nicht notwendig.
3.1.2 Verkehrsbeschränkungen
Die Einschränkungen für den Verkehr ergeben sich aus den Regelplänen. Ggf. weitere Einschränkungen sind mit dem AG abzustimmen.
3.1.3 Verkehrssperrungen, Sperrpausen
Es soll ausschließlich Sperrungen im Bereich des Radweges geben.
3.2 Bauablauf
3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten
Der konkrete Ablauf der Arbeiten werden gemeinsam mit dem AG in der Bauanlaufbesprechung geklärt.
3.2.2 Zusammenwirken mit anderen Unternehmen
entfällt
3.3 Wasserhaltung
entfällt
3.4 Baubehelfe
entfällt
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3.5 Stoffe, Bauteile
entfällt
3.6 Abfälle
Die anfallenden Abfälle gehen in Eigentum des AN über und sind sachgerecht zu entsorgen.
3.7 Winterbau
entfällt
3.8 Beweissicherung
entfällt
3.9 Sicherungsmaßnahmen
entfällt
3.10 Belastungsmaßnahmen
entfällt
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Die örtlichen Aufmaße (Feststellungen) sind auf einem vom AN vorzuhaltenden Formblatt im Durchschreibeverfahren in dreifacher Ausfertigung ( Original und Durchschriften) gemeinsam fest zuhalten. Das Original und eine Durchschrift erhält der AG, die weitere Ausfertigung der AN. Die Aufmaße sind ausschließlich gültig, wenn diese gemeinsam von AG und AN aufgenommen worden sind. Die Nachweise und Lieferscheine sind zu jeder Abschlagsrechnung einzureichen.
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3.12 Prüfungen
entfällt
3.13 Angaben für die Erfüllung der Pflichten nach
Baustellenverordnung
entfällt
3.14 Ergänzende Angaben zum LV aufstellen
entfällt
3.15 Ergänzende Angaben zu den Ordnungszahlen
entfällt
4 Ausführungsunterlagen
4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Dem AN werden vom AG Ausführungsunterlagen aus der Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Bauanlaufbesprechung sind die konkreten Ausmaße in der Örtlichkeit festzulegen.
4.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen
entfällt
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