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244 (Datenverarbeitung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bau- abrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und Fassung in Textform (z.B. pdf-Format) 3 Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der Fassung in Textform der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen, gilt die Fassung in Textform.
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