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C-02b_Stellungnahme_Nutzungskategorie N3.pdf

Baufeldfreimachung für Besucherzentrum und unterirdische Kältezentrale am Reichstagsgebäude

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Dr. Uwe Jeko sch

Gutachterbüro für Naturs tein

Wallmow 1 D – 17291 Carmzow-Wallmow T 039862-2079 F 039862-5016 M 0177-3986220 e-mail info@jekosch.de www.jekosch.de Ust.-ID: DE164440183

Wallmow, den 22.07.2021

Gutachterliche Stellungnahme 20210722

zu den Bauvorhaben

BR-Nr.: 04833-01 Besucher- und Informationszentrum des

Deutschen Bundestages (BIZ)

- und

BR-Nr.: 04833-02 Unterirdische Kältezentrale (UKZ)

Hier:

Planung des Aufbaus einer Fläche

des Platzes der Republik, 10557 Berlin mit

Anforderungen für eine Nutzungskategorie N3

Mitglied im Begutachtung von Natursteinen am Bau, Beratung Geschäftsführung Sparkasse Uckermark Schadensanalysen, Kartierungen, Ersatzmaterialien Dr. Uwe Jekosch BIC WELADED1UMP Unterstützung bei der Planung von Baumaßnahmen St.-Nr. 062/236/02337 IBAN DE79170560603424010390

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Objekt: BESUCHER- UND INFORMATIONSZENTRUM DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES (BIZ) Planung des Aufbaus einer Fläche mit Anforderungen für eine Nutzungskategorie N3

Bearbeitung: Dr. Uwe Jekosch, Gutachterbüro für Naturstein, Wallmow 1, 17291 Carmzow-Wallmow,  039862-2079,  039862-5016

Inhaltsverzeichnis

  1. Objektdaten .............................................................................................................................................................. 3
  2. Auftragsdaten .......................................................................................................................................................... 3
  3. Exemplar- und Seitenzahl .................................................................................................................................... 4
  4. Unterlagen, Literatur ............................................................................................................................................. 4 4.1. Zur Verfügung gestellte Unterlagen ....................................................................................... 4 4.2. Verwendete Vorschriften und Literatur ................................................................................. 5
  5. Untersuchungsmethoden ................................................................................................................................... 6
  6. Technische Hilfsmittel ........................................................................................................................................... 6
  7. Untersuchungsergebnisse .................................................................................................................................. 7 7.1. Anlass der Untersuchungen ...................................................................................................... 7 7.2. Bauteilöffnung .............................................................................................................................. 10 7.3. Belagsaufbau Bestand ................................................................................................................ 14 7.4. Natursteine im Bestand ............................................................................................................. 17 7.4.1. Granitplatten............................................................................................................... 17 7.4.1.1. Granit Strzegom ...................................................................................... 18 7.4.1.2. Lausitzer Granodiorit ............................................................................. 19 7.4.1.3. Granodiorit Kamenz .............................................................................. 22 7.4.1.4. Granit Arnsdorf ........................................................................................ 24 7.4.1.5. Granit Arnsdorf Dorado ........................................................................ 26 7.4.1.6. Porphyrischer Granitgang Arnsdorf ................................................ 27 7.4.1.7. Granit Streblow ....................................................................................... 28 7.4.1.8. Nicht sicher zuordenbares Gestein .................................................. 29 7.4.1.9. Nicht sicher zuordenbares Gestein .................................................. 30 7.4.1.10. Nicht sicher zuordenbares Gestein .................................................. 31 7.4.2. Kalksteinpflaster ........................................................................................................ 32 7.4.2.1. Muschelkalk Oberdorla ........................................................................ 32 7.4.2.2. Bernburger Rogenstein ........................................................................ 33 7.5. Technische Daten der Natursteine im Bestand................................................................. 35 7.5.1. Granite ........................................................................................................................... 35 7.5.2. Kalkstein ....................................................................................................................... 36 7.6. Wiederverwendbarkeit der Bestandsmaterialien ............................................................ 37 7.6.1. Granitplatten............................................................................................................... 37 7.6.2. Kleinpflaster ................................................................................................................ 41 7.7. Belagsaufbau Planung nicht unterbaute Bereiche .......................................................... 42 7.8. Belagsaufbau Planung unterbaute Bereiche ..................................................................... 43
  8. Zusammenfassung ............................................................................................................................................... 44
  9. Anhang ..................................................................................................................................................................... 45 9.1. Stellungnahme Sachverständiger Dipl. Ing. Wulf Schneider ....................................... 45 9.2. Schnittzeichnung zum Bestand .............................................................................................. 45 9.3. Schnittzeichnung zur Planung im unterbauten Bereich ............................................... 45 9.4. Schnittzeichnung zur Planung im nicht unterbauten Bereich .................................... 45

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 2

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1. Objektdaten

Anschrift Platz der Republik 10557 Berlin

Bauende Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vertreten durch Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin

Planungsbüro Lützow 7 Müller Wehberg Landschaftsarchitekten PartG mbH Giesebrechtstr. 10 10629 Berlin

2. Auftragsdaten

Auftraggeber Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) vertreten durch Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin

Auftragsschreiben 04.05.2021

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 3

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Vertragsunterzeichnung Auftraggeber 28.05.2021 Auftragnehmer 21.05.2021

Kurzfassung der Auftragsformulierung  Herkunftsbestimmung historischer Granitplatten auf dem befestigten Platz der Republik  Ermittlung der Druck- und Biegefestigkeit für die Granitplatten aus Tabellenwerken  Planung des Aufbaus einer Fläche, welche die Anforderungen für eine Nutzungskategorie N3 – definiert in ZTV Wegebau der FLL – erfüllt  Darstellung der Planung in zwei charakteristischen, vermaßten Schnitten (unterbaute und nicht unterbaute Fläche)

3. Exemplar- und Seitenzahl

Die gutachterliche Stellungnahme wurde in 3 Papierexemplaren und einer digitalen Version ausgefertigt. Je ein Exemplar verbleibt beim Sachverständigen.

Die gutachterliche Stellungnahme setzt sich zusammen aus:  Stellungnahme des Gutachterbüros für Naturstein, Dr. Uwe Jekosch  Stellungnahme des Sachverständigen für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk, Dipl. Ing. (FH) Wulf Schneider (Anhang)  Schnittzeichnung zum Bestand (Anhang)  Schnittzeichnung zur Planung im unterbauten Bereich (Anhang)  Schnittzeichnung zur Planung im nicht unterbauten Bereich (Anhang)

4. Unterlagen, Literatur

4.1. Zur Verfügung gestellte Unterlagen

 BBR: Objekt- und Aufgabenbeschreibung inkl. Anlage 1 Bodenaufbau Bestand, Lützow 7 Anlage 2 Übersichtsplan Befahrbarkeit, Lützow 7 Anlage 3 Bodenaufbau geplant, Schnitte Pflaster LP3, Lützow 7

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 4

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4.2. Verwendete Vorschriften und Literatur

 Deutscher Naturwerkstein-Verband (1995 ff.): Bautechnische Informationen.  DIN EN 1341 Platten aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren; Stand 03/2013  DIN EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren; Stand 03/2013  DIN EN 1926 Prüfverfahren für Naturstein – Bestimmung der einachsigen Druckfestigkeit; Stand 03/2007  DIN EN 12372 Prüfverfahren für Naturstein – Bestimmung der Biegefestigkeit unter Mittellinienlast; Stand 02/2007  DIN EN 18316 Verkehrswegebauarbeiten – Oberschichten mit hydraulischen Bindemitteln; Stand 04/2010  DIN EN 18318 Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen, Stand 09/2019  DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten; Stand 08/2016  FORSCHUNGSGESELLSCHAFT LANDSCHAFTSENTWICKLUNG LANDSCHAFTSBAU (FLL)/(2013): ZTV-Wegebau  FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN E. V. (FGSV) (2018): Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung. 2018  FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN E. V. (FGSV) (2018): Arbeitsanleitung zur Durchführung von Prüfungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung. 2018  FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN E. V. (FGSV) (2021): Randeinfassungen und Rinnen. Entwurf 2021  FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN E. V. (FGSV) (2015): Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL Pflaster-StB). 2015  FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßEN- UND VERKEHRSWESEN E. V. (FGSV) (2020): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen (ZTV Pflaster-StB 20). 2020  HISEK, H. (2014): Granodiorit – nur ein Gestein? Selbstverlag, 2014, 57 S.  MEHLING, G. u.a. (1981): Naturstein-Lexikon. Verlag Callwey, München 1981  MÜLLER, F. (1991 ff.) : Internationale Natursteinkartei. 3. Auflage, Band 1-10, Ebner Verlag Ulm  MÜLLER, F.(1996): Gesteinskunde. Ebner-Verlag, Ulm, 5. Auflage 1996, 252 S.  TRAUTMANN, H. (2017): Aus der Chronik von Königshain OL. Oberlausitzer Verlag, 2017, 412 S.

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5. Untersuchungsmethoden

 Ortstermin, Augenscheinnahme  makroskopische Untersuchungen mit Lupe und Binokular, makroskopischer Vergleich mit in Frage kommenden Musterproben und Sorten  Steinbruchbefahrungen  Literaturrecherchen  Fotodokumentation

6. Technische Hilfsmittel

 Gliedermaßstab, 1 mm Teilung  Digital-Fotoapparat; Zoomobjektiv  Stereomikroskop; verschiedene Vergrößerungen

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7. Untersuchungsergebnisse

7.1. Anlass der Untersuchungen

In leicht modifizierten Auszügen aus der Aufgabenstellung des Auftraggebers Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird der geforderte Untersuchungs- und Planungsrahmen skizziert:

Das für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) vorgesehene Baufeld befindet sich im Bezirk Mitte südlich der Scheidemannstraße im Bereich des denkmalgeschützten Großen Tiergartens. Das Grundstück befindet sich oberhalb der vier Fernbahntunnel südlich der Scheidemannstraße, zwischen Zeltenallee, Simsonweg, Kleine Querallee und Sowjetischem Ehrenmal. In diesem Bereich wird das BIZ nach dem Abbruch des zurzeit dort vorhandenen Pavillons am Reichstagsgebäude errichtet. Ebenfalls zum Projekt gehört der Neubau eines Tunnels für die Besucher- und Medienführung, der die Scheidemannstraße unter- und die bestehende Tunnelröhre der U55 und den geplanten Tunnel der S21 überquert und auf die Rampe vor dem Westeingang des denkmalgeschützten Reichstagsgebäudes (RTG) führt, sowie die Herstellung eines oberirdischen Sicherheitsperimeters westlich des Reichstagsgebäudes auf dem Platz der Republik.

Die Platzfläche wird für die Bestreifung durch die Bundestagspolizei, für Wartungsarbeiten an den Geothermiebrunnen und der Fahne der Einheit, für die Aufstellung des Weihnachtsbaumes und für Reinigungsarbeiten betreten und gelegentlich befahren. Der Platz ist im Bestand in Streifen von historischen Granitplatten (Charlottenburger Gehwegplatten) mit Plattenbreiten zwischen 80 und 100cm und Längen zwischen 60 und 120cm und Streifen von Kleinpflaster aus Oberdorlauer Muschelkalk in ungebundener Bauweise ausgeführt. Es gibt punktuelle Versickerungsableitungen, der Großteil des anfallenden Regens wird aber über die Fugen versickert.

Mit dem Projekt Besucher- und Informationszentrum wird das Teilprojekt Unterirdische Kältezentrale (UKZ) unter dem Platz der Republik gekoppelt. Dadurch wird die Fläche des Platzes zu mehr als einem Drittel unterbaut, was für den darüber liegenden Aufbau eine gebundene Bauweise nach sich zieht.

Die Gestaltung der Platzfläche wurde in einem Wettbewerbsverfahren 1997/98 von dem Landschaftsplanungsbüro Lützow 7 gewonnen und Anfang 2000 realisiert. In den Nutzungshinweisen von 2003 weist der Entwurfsverfassers auf eine Auslegung der Charlottenburger Gehwegplatten ausschließlich für eine begehbare Nutzung hin, welche aber durch

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die Pflasterdecke mit einer Stärke von 8cm und einer Schotterschichtstärke ein Befahren der Flächen von Fahrzeugen des Unterhaltungsdienstes berücksichtigt (Belastungsklasse BK 0,3 bis 1,0). Das mit der Umbauplanung des Platzes beauftragte Büro Lützow 7 geht trotz der dann gebundenen Bauweise davon aus, dass nur eine vorsichtige und gelegentliche Befahrung des Platzes mit 2,8 t durchgeführt werden kann. Für eine Befahrung mit Fahrzeugen mit höherem Gewicht wird empfohlen die Flächen mit Lastverteilungsplatten auszulegen.

Die Bundestagsverwaltung sieht dies als Nutzer der Fläche als wenig alltagstauglich und praktikabel an. Noch dazu wird der Belag des Platzes mit der Baumaßnahme der UKZ aufgenommen und soll durch einen verbesserten Unterbau auch mehr Belastung aufnehmen können. Deshalb fordert die Bundestagsverwaltung für die regelmäßig zu Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturzwecken zu befahrende Fläche eine Nutzungskategorie N3, welche in der ZTV Wegebau der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) wie folgt definiert wird: Befahrbare Flächenbefestigungen für Fahrzeuge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht mit gelegentlichen Befahrungen mit Fahrzeugen bis 20t zulässiges Gesamtgewicht mit Radlasten ≤ 5t außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs (z.B. Pflege-, Instandhaltungs- und Rettungswege sowie Feuerwehr-, Garagen- und Gebäudezufahrten) Diese Definition entspricht dem Begriff der Verkehrsbelastungsklasse 3 (VBK 3), welche in der Richtlinie Pflaster- und Plattendecken für befahrene und begangene Flächen in ungebundener und gebundener Ausführung sowie Mischbauweisen (Herausgeber: Deutscher Naturwerksteinverband e.V.) behandelt wird.

Bei der Wiederherstellung der Platzfläche soll das jetzige Bild der Oberfläche wiederhergestellt werden. Für den neuen Aufbau stehen 40-60cm oberhalb der Decke UKZ zur Verfügung. Das Kleinpflaster wird nicht mehr als Oberdorlauer Muschelkalk sondern als Bernburger Rogenstein ausgeführt. Der Platz wird über Schlitzrinnen entwässert.

Zu untersuchen ist, ob die im Bestand verlegten Granitplatten unterschiedlicher Herkunft die voran beschriebene Nutzungskategorie N3 mit einer entsprechenden Bettung einhalten können. Nach der ZTV-Wegebau Punkt 2.6.2 ist bei der Nutzungskategorie N3 die Druck- und Biegefestigkeit von Platten aus Naturstein nach der TL Pflaster-StB nachzuweisen. Die Platten müssen die Anforderungen der Klasse 2 nach DIN EN 1341, Tabelle 1, 2 und 3 erfüllen. Da auf der Platzfläche Granitplatten aus regional verschiedenen Steinbrüchen verbaut wurden, ist es notwendig die Herkunft zu definieren und entsprechende Tabellenwerte der Druck- und Biegefestigkeit für die jeweiligen Natursteinvorkommen herauszusuchen.

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Es sind durch den Gutachter detaillierte Ausführungsvorschläge zu erarbeiten, wie unter Nutzung des vorhandenen Plattenmaterials sowohl im Bereich der Unterbauung durch die UKZ (max. Aufbauhöhe OF-Befestigung inkl. Unterbau beschränkt) als auch in Bereichen des anstehenden Bodens die Herstellung der Oberflächenbefestigung in Nutzungskategorie N3 gewährleistet werden kann. Neben textlichen Beschreibungen des Ist-Zustandes (vorhandene Materialien), der zur Gewährleistung der Nutzungsklasse N3 erforderlichen Maßnahmen (Beschreibung der benötigten Materialien in Mengen und Qualitäten) ist auch die Darstellung des zu planenden Aufbaus anhand von mindestens zwei charakteristischen, vermaßten Schnitten darzustellen.

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7.2. Bauteilöffnung

Zur Überprüfung des Ist-Zustandes erfolgte am 26.05.2021 zwischen 10 und 17 Uhr eine Bauteilöffnung auf dem Platz der Republik. In der nachfolgenden Abbildung wird die genaue Position der beiden inkl. Unterbau aufgenommenen Platten dargestellt.

Schacht

Abbildung 1 In der Plattenreihe mit einem Abstand von 43,80 m vom Vorsprung des Reichstagsgebäudes wurden beginnend zu zählen vom rechts befindlichen Schacht die 13. und 14. Platte aufgenommen. Schematische Darstellung.

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Abbildung 2 Die Platten wurden umseitig freigelegt und mit Flaschenzug und Vakuumtechnik aus dem Verband gehoben. Die Zwischenlagerung erfolgte auf Holzpaletten.

Abbildung 3 Entnommene Materialien wie Betontragschicht, Verlegemörtel und Brechsand wurden bei der Neuverlegung wieder ergänzt.

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Abbildung 4 Bei der Neuverlegung musste das Mörtelbett sukzessive an die Form der Unterseite der Platte angepasst werden.

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Abbildung 5 Zustand vor (oben) und nach (unten) der Bauteilöffnung. Platten und Pflaster wurden anschließend noch gereinigt.

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7.3. Belagsaufbau Bestand

Abbildung 6 Der Belagsaufbau bei den Granitplatten: Granitplatte Verlegemörtel, randlich wegen nicht vollständiger Unterfütterung der Platten auch reingerieselter Splitt Oberkante Betontragschicht – hier bei ca. -27 cm.

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Abbildung 7 Belagsaufbau beim Kleinpflaster: Kleinpflaster Splitt Drainbeton Inwiefern und wo sich die dann sichtbare Oberseite der Betontragschicht unter dem Kleinpflaster fortsetzt wurde nicht weiter untersucht.

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Abbildung 8 Aufbau von oben gesehen: A1 Granitplatte A2 Kleinpflaster B1 Verlegemörtel B2 Splitt C2 Drainbeton D1 Betontragschicht E1 Geotextil F2 ungebundene Tragschicht

Die zeichnerische Darstellung des Aufbaus nicht unterbauter Bereiche im Bestand an der Position der Bauteilöffnung am 26.05.2021 befindet sich im Anhang  Schnittzeichnung zum Bestand

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7.4. Natursteine im Bestand

7.4.1. Granitplatten

Bei der Platzgestaltung in den Jahren 1999/2000 wurde auf historische Gehwegplatten aus dem Berliner Raum zurückgegriffen. Gemäß den Erwartungen an einen solchen Massenbaustoff – bewährt, haltbar, vergleichbare Optik (selbst bei unterschiedlicher Herkunft), langfristige Wiederbeschaffbarkeit, geringer Transportaufwand (Wasserwege, Bahnverbindungen) und minimierte Kosten – wurde auf granitisches Naturstein-Material, welches überwiegend auf dem Wasserwege transportiert werden konnte, für die sogenannten Charlottenburger Gehwegplatten (im Volksmund auch „Schweinebäuche“ genannt) zurückgegriffen.

Die ersten Platten wurden 1824 vor der Weinhandlung Lutter & Wegner auf dem Gendarmenmarkt verlegt. Mit Beginn der industriellen Revolution konnten Granitblöcke maschinell aufgegattert werden. Die Randstücken der Blöcke (Krusten mit gerundeten Formen) wurden dann zu Gehwegplatten verarbeitet.

Entsprechend den historischen Gegebenheiten und modischen Erscheinungen konnte und wollte dabei nicht immer eine bestimmte Natursteinsorte verwendet werden. Zum einen waren im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts nicht ausreichend Kapazitäten in einem Steinbruch bzw. Steinbruchgebiet vorhanden, sodass Material aus verschiedenen Regionen geordert wurde. Zum anderen spielten aber auch geopolitische Faktoren eine wichtige Rolle. Schlesische Granite standen im Wesentlichen nach den Schlesischen Kriegen 1763 zur Verfügung. Ihre ausgiebige Nutzung erstreckte sich bis zum Beginn des 2. Weltkriegs. Eine weitere große Quelle stellen die Vorkommen der Lausitz dar.

Nach 1945 wurde im Ostteil der Stadt schlesischer Granit dann nicht mehr gekauft. Es wurden für Gehwegplatten bei repräsentativen Bauprojekten fast ausschließlich auf dem DDR-Territorium zugängliche Granite aus verschiedenen Vorkommen der Lausitz verwendet. Im Westteil der Stadt kam weiterhin schlesischer Granit, aber in geringerem Umfang, zum Einsatz. Lausitzer Granit wurde von der DDR als Devisenquelle preisgünstig nach Westdeutschland und eben auch Westberlin exportiert. Daneben wurden Granite westdeutscher Vorkommen verwendet. Nach 1990 konnten deutsche und polnische Vorkommen bei Gehwegplatten preislich kaum noch mit dem Weltmarkt konkurrieren und zunehmend wurde chinesisches Material importiert.

Nachfolgend werden die beim Ortstermin festgestellten Natursteinsorten vorgestellt.

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7.4.1.1. Granit Strzegom

Abbildung 9 Der Granit von Strzegom ist gekennzeichnet durch große blaugraue (schwarzer Pfeil) und wenige weiße Feldspäte (weißer Pfeil). Maßstab ca. 1:1.

Beim hier sehr häufig verbauten Granit Strzegom handelt es sich um einen Granit aus Polen (ehemals Schlesien). Das Gestein wurde und wird z.T. heute noch unter der Bezeichnung Striegauer Granit gehandelt. Es sind weiterhin mehrere Steinbrüche in Betrieb, die auch Pflaster und Platten liefern können. Bezug über:  "GRANIT" STRZEGOM S.A. ul. Górnicza 6 Pl – 58-150 STRZEGOM woj. dolnośląskie T. +48 74 856 00 00 F. +48 74 856 00 01 granit@granit-strzegom.com.pl Emilia Soroka German/English M. +48 664 055 369 T. +48 74 856 00 56 E-Mail: e.soroka@granit-strzegom.com.pl

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7.4.1.2. Lausitzer Granodiorit

Abbildung 10 Lausitzer Granodiorit in seiner etwas feineren Ausprägung mit typischen Restiten (schwarze Flecken).

Abbildung 11 Etwas gröberer Lausitzer Granodiorit, ebenfalls mit Restit (Pfeil).

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Abbildung 12 Auch in dieser Form tritt Lausitzer Granodiorit auf.

Das Gestein wurde ebenfalls sehr häufig beim Platz der Republik verbaut. Lausitzer Granodiorit wurde in einer Vielzahl von Steinbrüchen gewonnen. Als Beispiele seine genannt: Dehmitz-Thumitz, Königsbrück, Oberkaina, Häslich, Kindisch, Auritz, Bautzen.

Bezug über:  Lausitzer Stein-Design GmbH Neusalzaer Strasse 150 02625 Bautzen T.: +49 / (0) 35 91 / 6 17 86 10 Fax: +49 / (0) 35 91 / 6 17 86 20 E-Mail: office@lsd-bautzen.de (Steinbruch Oberkaina)  Natursteinfachhandel Demitz-Thumitz Am Granitwerk 8 01877 Demitz-Thumitz T.: 0 35 94 - 71 58 17 Fax: 0 35 94 - 77 76 18 E-Mail: kontakt@naturstein-kratzke.de

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 20

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 Granit Gläser Thomas Gläser e. Kfm. Heinrich-Heine-Str. 21 01877 Demitz-Thumitz – Wölkau T.: 03594/714868 Fax 03594/714869 info@granit-glaeser.de

Abbildung 13 Die geologische Karte zeigt die Verbreitungsgebiete der Lausitzer Hartgesteinvorkommen. Der hier behandelte Lausitzer Granodiorit wurde und wird im blauen, punktierten Bereich (Gb) gewonnen. Quelle: Hisek, H.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 21

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7.4.1.3. Granodiorit Kamenz

Abbildung 14 In der mit dem Lausitzer Granodiorit vergleichbaren fein- bis mittelkörnigen schwarz-weiß gesprenkelten Grundmasse schwimmen hier jedoch noch größere Feldspäte. Hier die graue Varietät.

Abbildung 15 Gelbe Varietät des Granodiorits von Kamenz.

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Das Gestein wurde häufig, aber in geringeren Mengen als die zuvor behandelten Gesteine Granit Strzegom und Lausitzer Granodiorit verwendet. Das Gestein wird auch als Grauer Westlausitzer Granodiorit bezeichnet. Steinbrüche gab und gibt es u.a. bei Häslich, Miltitz-Kamenz, Wiesa, Bischeim.

Bezug über:  Kamenzer Granitwerke Rolf Ziesche An der Schule 5 01917 Kamenz/Wiesa T.: +49 (3578) 71002 Fax: +49 (3578) 71068 E-Mail: info@kamenzer-Granitwerke.de

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 23

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7.4.1.4. Granit Arnsdorf

Abbildung 16 Der sehr gleichmäßige Granit kommt als helle Varietät in den Farbtönen grau und graugelb vor.

Das Gestein wurde am Bauvorhaben häufig eingesetzt. Der Steinbruch von Arnsdorf wurde zu einem Bergbaumuseum umgestaltet. Material ist nicht mehr erhältlich.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 24

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Abbildung 17 Die geologische Karte zeigt die Verbreitungsgebiete der Lausitzer Hartgesteinvorkommen. Der hier behandelte Arnsdorfer Granit wurde und wird im roten zusätzlich mit + markierten Bereich (Gk) gewonnen. Der Arnsdorfer Granit gehört zum großen Vorkommen des Königshainer Stockgranits. Quelle: Hisek, H.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 25

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7.4.1.5. Granit Arnsdorf Dorado

Abbildung 18 Die bereits im gebrochenen Zustand gerostete Varietät des Arnsdorfer Granits wird etwas schönfärbend als Granit Arnsdorf Dorado bezeichnet.

Verwendung fanden mehrere Platten dieses Typs. Der Steinbruch von Arnsdorf wurde zu einem Bergbaumuseum umgestaltet. Material ist nicht mehr erhältlich.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 26

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7.4.1.6. Porphyrischer Granitgang Arnsdorf

Abbildung 19 In einer feinkörnigen Grandmasse schwimmen größere porphyrische Feldspäte.

Im Steinbruch Arnsdorf tritt neben den zuvor behandelten graugelben bis gelbbraunen Graniten von Arnsdorf ein dunkles Ganggestein mit porphyrischer Ausbildung auf. Auffallende, z.T. gerundete Feldspäte prägen den Gesamteindruck. Das Gestein kann anthrazitfarben oder in Brauntönen auftreten. Das Gestein wurde wenig als Dekorationsgestein verwendet. Zumeist wurde es zu Pflaster geschlagen, mitunter aber auch zu Gehwegplatten. Es wurden mehrere Platten dieses Ganggesteins verbaut.

Der Steinbruch von Arnsdorf wurde zu einem Bergbaumuseum umgestaltet. Material ist nicht mehr erhältlich.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 27

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7.4.1.7. Granit Streblow

Abbildung 20 Der Granit von Streblow (vor 1945 Ströbel in Schlesien) ist gleichmäßig ausgebildet.

Es wurden nur einzelne Platten dieses Typs ermittelt. Der in der Regel nicht rostende Granit Streblow wird in der Nähe des Berges Sobótka (ehemals Zobten) weiterhin abgebaut. Daher sind auch die Namen Granit Sobótka und Granit Zobten gebräuchlich.

Bezug über:  Polskie Kopalnie Granitu Sp. z o.o. Kopalnia granitu "Chwałków I" Chwałków 22G Pl-58-124 Chwałków Polen T.: +48693649595

Es konnte nicht ermittelt werden, ob noch Gehwegplatten oder nur Pflaster und Schotter hergestellt werden.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 28

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7.4.1.8. Nicht sicher zuordenbares Gestein

Abbildung 21 Es handelt sich um einen ungleichkörnigen Granit mit violettroten sowie cremefarbenen bis gelben Feldspäten.

Gesteine mit violettroten Feldspaten sind selten in Berlin zu finden. Selten wurde dunkelrosafarbener Granit von Hraničná bei Liberec/Tschechien (ehemals Reichenberg für Gehwegplatten verwendet ist hier aber nicht der Fall. Möglicherweise handelt es sich um die rote Varietät des Malsburger Granits aus dem Südschwarzwald – strukturelle Ähnlichkeit besteht.

Da lediglich eine Einzelplatte von dem für den Berliner raum untypischen Gestein auf dem Platz der Republik festgestellt wurde, wurde auf weitergehende Untersuchungen verzichtet.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 29

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7.4.1.9. Nicht sicher zuordenbares Gestein

Abbildung 22 Im feinkörnigen granodioritischen bis dioritischen Gestein befindet sich ein heller Aplitgang.

Möglicherweise handelt es sich um eine neuere Platte aus dem Granodioritvorkommen Herrnholz (Sonnen/Oberneureuth im Hauzenberg-Granitgebiet, Bayern). Da lediglich eine Einzelplatte von dem für den Berliner raum untypischen Gestein auf dem Platz der Republik festgestellt wurde, wurde auf weitergehende Untersuchungen verzichtet.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 30

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7.4.1.10. Nicht sicher zuordenbares Gestein

Abbildung 23 Das Gestein ist durch die Zersetzung von im Gestein enthaltenen Pyrit – einem eisenhaltigen Mineral (FeS) – durch sich absetzende Eisenhydroxide oberflächlich braun gefärbt. 2

Eine Reihe von Gehwegplatten sind durch die Zersetzung von im Gestein enthaltenen Pyrit – einem eisenhaltigen Mineral (FeS2) – durch sich absetzende Eisenhydroxide oberflächlich mehr oder weniger braun gefärbt. Eine sichere Identifizierung des darunter befindlichen Gesteins ist nicht möglich.

Von mehreren Steinbrüchen aus dem Lausitzer Granodiorit sind solche Pyritgehalte im Gestein bekannt. Die Verfärbung erfolgt dann im eingebauten Zustand der Platten und kann sich über Jahre hinziehen. Verfärbungen können vollständig – wie hier – aber auch nur partiell auftreten.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 31

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7.4.2. Kalksteinpflaster

7.4.2.1. Muschelkalk Oberdorla

Abbildung 24 Das Bestandskleinpflaster 7 cm aus Oberdorlaer Muschelkalk.

In der Bauphase 1999/2000 wurde Oberdorlaer Muschelkalk als Füllung zwischen den Reihen aus Granitplatten verwendet. Das Material erwies sich als zu bruchanfällig und soll daher nicht wieder verwendet werden.

Lieferant des Materials war vermutlich:  TRACO Poststr. 17 99947 Bad Langensalza T. 03603-852121 F. 03603-852120 info@traco.de

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 32

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7.4.2.2. Bernburger Rogenstein

Abbildung 25 Bernburger Rogenstein bei einem anderen Bauvorhaben in bruchrauer und angewitterter Form. Gut erkennbar sind die runden Ooide in verschiedenen Größenklassierungen.

Bernburger Rogenstein ist ein typisches Klein- und Mosaikpflastermaterial in Berlin. Es wurde häufig in Kombination mit schwarzem Basaltpflaster und den Charlottenburger Gehwegplatten verbaut.

Die technischen Werte sind für einen Kalkstein und selbst im Vergleich mit Hartgesteinen sehr gut.

Bezug über:  MAGNA Naturstein GmbH Am Mittelfeld 1 39326 Loitsche-Heinrichsberg Tel. +49 3 92 08 2 71 0 Fax +49 3 92 08 2 34 07 E-Mail info@magnastein.com  M Natursteine Luckau GmbH Altenoer Str. 2 15926 Luckau Mobil: 0176-10502750

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 33

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Bearbeitung: Dr. Uwe Jekosch, Gutachterbüro für Naturstein, Wallmow 1, 17291 Carmzow-Wallmow,  039862-2079,  039862-5016

info@m-natursteine.com www.m-natursteine.com

Zur Lieferbarkeit sei angemerkt: Die Firma Magna Naturstein betreibt ihren Steinbruch noch, jedoch aktuell leider nur mit einem Mitarbeiter. Da keinerlei Material am Lager vorrätig ist, wird jeder Auftrag erst neu produziert/geschlagen. Das erhöht die Lieferzeit.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 34

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Bearbeitung: Dr. Uwe Jekosch, Gutachterbüro für Naturstein, Wallmow 1, 17291 Carmzow-Wallmow,  039862-2079,  039862-5016

7.5. Technische Daten der Natursteine im Bestand

7.5.1. Granite

Die technischen Daten wurden Tabellenwerken entnommen.

GesteinRohdichte [kg/dm³]Biege- festigkeit [N/mm²]Druck- festigkeit [N/mm²]Wasser- aufnahme [Vol.-%]Wasser- aufnahme [Masse-%]QuelleJahr der Veröff.l.
Granit Arnsdorf2,6012,82090,312021
Granit Arnsdorf2,602130,2-0,321929
Granit Arnsdorf Dorado5
Porphyrischer Granit Arnsdorf5
Granodiorit2,68201990,2712021
Kamenz
Granodiorit Kamenz16231892
Dehmitz-Thumitz2,712000,4121929
Dehmitz-Thumitz90-14031892
Häslich12531892
Kindisch2,702070,3821929
Auritz2,851920,37
Lausitzer2,7-2,7518-21150-1650,2-0,2312021
Granodiorit
Brüche Dehmitz-
Thumitz,
Königsbrück,
Oberkaina
Granit Strzegom2,61-2,6480-1400,8-1,00,3-0,412021
Granit Strzegom2,61-2,6211,2-14,6150-1740,60-0,920,31-0,3542015
Mühlberg bei Strzegom2,721810,4921929
Streitberg bei Strzegom2,541790,4031929
Galgenberg bei Strzegom23231892
Granit Strzegom von ehemals Häslicht11231892
Granit Streblow2,512730,5121929
grauer, feiner Granodiorit mit Aplitgang5
Granit mit roten Feldspaten, Riesengebirge (ehemals Fischbach)2,6896-2030,1821929

1 Börner, Hill (2021) 2 Dienemann, Burre (1929) 3 Koch (1892) 4 Granit Strzegom S.A. (2015): Steinprüfergebnisse, Steinbrüche: ŻBIK, ŻÓŁKIEWKA I, ŻÓŁKIEWKA II 5 keine Angaben in Tabellenwerken

Gelb hervorgehoben wurden die von den am häufigsten verbauten Natursteinsorten am verlässlichsten erscheinenden Daten.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 35

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Bearbeitung: Dr. Uwe Jekosch, Gutachterbüro für Naturstein, Wallmow 1, 17291 Carmzow-Wallmow,  039862-2079,  039862-5016

7.5.2. Kalkstein

Die technischen Daten wurden Tabellenwerken entnommen.

GesteinRohdichte [kg/dm³]Biege- festigkeit [N/mm²]Druck- festigkeit [N/mm²]Wasser- aufnahme [Vol.-%]Wasser- aufnahme [Masse-%]QuelleJahr der Veröff.l.
Bernburger2,661980,46
Rogenstein
Bernburger2,661280,272017
Rogenstein
Muschelkalk2,2 - 2,256 - 6,320,6 - 30,52,6 - 2,812021
Oberdorla

1 Börner, Hill (2021) 6 Datenblatt der Baustoffe Flechtingen GmbH & Co. KG 7 MAGNA Naturstein GmbH (2017); http://bernburger-rogenstein.de/technische-eigenschaften/

Gelb hervorgehoben wurden die am verlässlichsten erscheinenden Daten.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 36

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7.6. Wiederverwendbarkeit der Bestandsmaterialien

7.6.1. Granitplatten

Granite werden während einer bei den vorliegenden Gehwegplatten angenommenen Nutzungszeit von bis zu 200 Jahren nur geringfügig durch Verwitterung angegriffen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die technischen Werte aus den Tabellenwerken auch heute noch – mit der dem Vorkommen entsprechenden natürlichen Schwankungsbreite – erreicht werden. In dieser Hinsicht spricht also nichts gegen eine Wiederverwendung der Bestandsplatten, da die in den Regelwerken geforderten Werte von Biegefestigkeit ≥ 6 N/mm² bzw. Druckfestigkeit ≥ 120 N/mm² übertroffen werden.

Hinsichtlich der Höhe der Platten ist zu beachten, dass in Bereichen mit Unterbauung (UKZ) und einer Aufbauhöhe von < 45 cm nur vorsortierte Platten mit einer Stärke von maximal 18 cm verbaut werden können, damit eine noch ausreichende Bettungsstärke erzielt werden kann.

Platten, die vergleichsweise dünn am Rand auf Null auslaufen, dürfen nicht verbaut werden. Gleiches gilt für Platten, die randlich Stufen mit einer geringeren Stärke aufweisen oder insgesamt unter 14 cm dick sind. In diesen Fällen besteht bei der Nutzung mit schweren Fahrzeugen (20 t) Bruchgefahr.

X X

X

Abbildung 26 Unzulässige und zulässige Plattengeometrien.

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Abbildung 27 Gebrochene, randlich zu dünnen Gehwegplatte aus Striegauer Granit auf dem Platz der Republik, Bestand. Solche Platten halten Fußgängerverkehr stand, Fahrzeugverkehr jedoch nicht.

Abbildung 28 Insgesamt zu dünne Platte mit mehreren Brüchen durch Fahrzeugbelastung. Platz der Republik, Bestand.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 38

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Abbildung 29 Eine der beiden Platten der Bauteilöffnung war randlich zu dünn – der nur 5 cm starke Randbereich ist bruchgefährdet bei Überfahrung mit Lkw.

Abbildung 30 Einzelne Platten sind stärker verwittert als die übergroße Mehrheit. Diese Platten sollten nicht wieder verwendet werden: Die technischen Daten könnten bei solchen Platten nicht die geforderten Werte der Regelwerke erreichen und es besteht Stolpergefahr durch Wechsel der Belagsoberfläche. Platz der Republik, Bestand.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 39

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Abbildung 31 Partielle Verfärbungen treten bei Lausitzer Granodiorit häufig auf. Das ist ein typisches Merkmal für dieses Material. Die Platten sollten weiter verwendet werden.

Abbildung 32 Einige Platten sind stark verfärbt. Es obliegt der ästhetischen Sicht der Bauenden, ob diese Platten wieder eingesetzt werden sollen.

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 40

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7.6.2. Kleinpflaster

Das Kleinpflaster aus Muschelkalk von Oberdorla weist eine zu geringe Druckfestigkeit (20,6 - 30,5 N/mm²) auf und erfüllt daher nicht die Kriterien der Regelwerke. DIN EN 1342 Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche – Anforderungen und Prüfverfahren verlangt z.B. eine Druckfestigkeit von 60 N/mm². Auf einen Wiedereinbau sollte daher verzichtet und stattdessen – wie bereits geplant – Bernburger Rogenstein verwendet werden.

Abbildung 33 Kleinpflaster aus Oberdorlaer Muschelkalk mit Brüchen (weiße Pfeile) und Oberflächenvergröberung (rote Pfeile).

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 41

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7.7. Belagsaufbau Planung nicht unterbaute Bereiche

Textliche Ausführungen zu den Anforderungen an die Baustoffe sowie den Aufbau und Hinweise zur Ausführung sind enthalten im Anhang  Stellungnahme des Sachverständigen für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk, Dipl. Ing. (FH) Wulf Schneider

Die zeichnerische Darstellung des Aufbaus nicht unterbauter Bereiche befindet sich im Anhang  Schnittzeichnung zur Planung im nicht unterbauten Bereich

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 42

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7.8. Belagsaufbau Planung unterbaute Bereiche

Textliche Ausführungen zu den Anforderungen an die Baustoffe sowie den Aufbau und Hinweise zur Ausführung sind enthalten im Anhang  Stellungnahme des Sachverständigen für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk, Dipl. Ing. (FH) Wulf Schneider

Die zeichnerische Darstellung des Aufbaus unterbauter Bereiche befindet sich im Anhang  Schnittzeichnung zur Planung im unterbauten Bereich

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 43

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8. Zusammenfassung

Ausgehend von Planzeichnungen aus dem Jahr 1999, vom bei einer Bauteilöffnung vorgefundenen Bestand, den Planungsvorgaben von Lützow 7 Müller Wehberg und den Vorstellungen des BBR wurden Planungsvorschläge für den Regelaufbau ohne Unterbauung und für die Bereiche mit unterirdischer Kältezentrale erarbeitet.

Zur Verwendung des Bestandsmaterials und zur Ausführung der Verlegearbeiten der Gehwegplatten und des Pflasters werden ausführliche Hinweise gegeben.

Es wird dringend angeraten, den Sachverständigen für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Dipl. Ing. Wulf Schneider bei der anspruchsvollen Ausführung als Berater hinzuzuziehen.

Wallmow, 22.07.2021

Dr. Uwe Jekosch

© Dr. Uwe Jekosch, Gutachterbüro für Naturstein

Für Leistungen, die durch unser Büro erbracht werden, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Gutachterbüro für Naturstein. Insbesondere dürfen Gutachten/Berichte nur vollständig weitergereicht werden und bedarf die teilweise oder vollständige Veröffentlichung von Gutachten/Berichten sowie die Verwendung zu Werbezwecken der schriftlichen Einwilligung. Für Schäden, die dem Auftraggeber bei der Entnahme von Materialproben, durch fehlerhafte Untersuchungen, Ergebnisse, Berichte oder Gutachten entstehen, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Angegebene Lieferantenlisten/Materialempfehlungen sind als unvollständig anzusehen. Der Verfasser hat keine Vorteile aus der Nennung dieser Adressen oder Produkte.

Datei: 20210722 Jekosch+Schneider, Belagsaufbau Platz der Republik.docx

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 44

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9. Anhang

9.1. Stellungnahme Sachverständiger Dipl. Ing. Wulf Schneider

42 Seiten DIN A4

9.2. Schnittzeichnung zum Bestand

1 Seite DIN A3

9.3. Schnittzeichnung zur Planung im unterbauten Bereich

1 Seite DIN A3

9.4. Schnittzeichnung zur Planung im nicht unterbauten Bereich

1 Seite DIN A3

Gutachterliche Stellungnahme 20210722 Seite 45

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von der Handwerkskammer Trier öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk

Dipl. Ing. ( FH ) Wulf Schneider Bornewasserstraße 44 54294 Trier

Telefon 0651 - 33 920 0651 - 99 34 424 Mobil 0171 - 20 19 303 E-Mail wulf.schneider@pflasterberatung.de wulfschneider@t-online.de Internet www.pflasterberatung.de

Stellungnahme

Auftrag des Gutachterbüro für Naturstein

Dr. Jekosch, 17291 Carmzow-Wallmow

Umgestaltung

des Platzes vor dem Reichstag, Berlin

Hinweise zur Ausführung und Ausschreibung

Die Stellungnahme besteht aus den Seiten 1 bis 42

71-1/2021

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 2 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Inhaltsverzeichnis

  1. Veranlassung

1.1 Übergebene Unterlagen

  1. Allgemeine Technische Hinweise zur Ausführung

2.1 Planung

2.2 Vorschlag zum Oberbau

2.2.1 Erdarbeiten

2.2.2 Tragschichten

2.2.2.1 Ungebundene Tragschichten

2.2.2.2 Gebundene Tragschichten

2.2.2.2.1 Wasserdurchlässige Betontragschicht

2.3 Anforderung an Produkte aus Naturstein

2.2.1 Platten, Pflastersteine und Bordsteine aus Naturstein / TL Pflaster

2.2.2 Anforderungen an Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Naturstein

2.4 Anforderung an Produkte für die Bettung und Fugenfüllung

2.4.1 Bettungs- und Fugenmaterial, Haftschicht

2.5 Ausführung der gebundenen Flächenbefestigung

2.5.1 Plattenbelag

2.5.2 Pflasterstreifen

2.5.3 Bewegungsfugen / Rissbildungen

2.5.4 Haftzugprüfungen

2.6 Randeinfassungen

2.7 Unterhaltung von Pflasterdecken und Plattenbelägen

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 3 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

  1. Veranlassung

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BRR) plant einen

umfangreichen Eingriff in die Fläche des Platzes vor dem Reichstag.

Für die Kälteversorgung des Besucher- und Informationszentrums und des

Reichstagsgebäudes ist eine unterirdische Kältezentrale mit einer Fläche

von ca. 2.200 m² im Sicherheitsbereich geplant.

Durch die vorgesehene Maßnahme wird die Platzfläche großflächig unter-

baut, was letztlich zu dem Vorschlag der planenden Architekten Lützow 7

Müller ǀ Wehberg Landschafsarchitekten PartG mbH, eine gebundene

Ausführung des Belages auf dem Platz zur Folge hat.

Das BRR hat den Sachverständigen für Natursteine, Dr. Jekosch beauf-

tragt, zu den vorgesehenen Maßnahmen an dem Flächenbelag beratend

tätig zu sein.

Der Sachverständige hat den Unterzeichner beauftragt, zu den erforderli-

chen technischen Fragen der Neuherstellung eine Stellungnahme auszuar-

beiten.

1.1 Übergebene Unterlagen

Dem Unterzeichner wurden folgende Unterlagen, als Grundlage der nach-

stehenden Ausführungen, zugesandt.

 Bericht Lützow 7 vom 08.April 2021

 Anlage 1 - Lützow 7 - Regelquerschnitt Bestand - Kleinpflaster-

Platten vom 15.03.1999

 Anlage 2 - Lützow 7 - Übersichtsplan Befahrbarkeit

 Anlage 3 - Lützow 7 - Bodenaufbau geplant, Schnitte Pflaster LP3

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  1. Allgemeine Technische Hinweise zur Ausführung

2.1 Planung

Die mit der Planung betrauten Landschaftsarchitekten Lützow 7 Müller ǀ

Wehberg PartG mbH, haben eine gebundene Ausführung des Belages vor-

gesehen.

Das Gefälle ist so geplant, dass der Belag von dem Fußpunkt der Freitreppe

an der Auffahrt zum Gebäude des Reichstages um nur 1% steigt und von

diesem Hochpunkt wieder mit 1% zur Außenkante der Fläche fällt.

Auszug aus dem Entwässerungsplan Lützow 7

Tiefpunkt

Hochpunkt

Tiefpunkt

Eintragungen durch den Unterzeichner

Hierzu ist zu sagen, dass der Belag, wenn er in diesem geringen Gefälle

verlegt wird, das anfallende Niederschlagswasser nicht abführen kann.

Der Zustand der zur Wiederverwendung vorgesehenen Platten, z.B. Ecken-

abbrüche, gerundete Kanten, usw., lassen eine gebundene Fugenfüllung

nicht höhengleich mit den Platten zu.

© 2021-07 www.pflasterberatung.de % 1

1 %

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 5 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Es wird zu stehenden Pfützen kommen, die letztlich nur durch Verdunstung

vergehen werden, wenn der Versuch einer sickerfähigen Fugenfüllung nicht

gelingt.

Eine Planung mit nur 1 % Neigung entspricht nicht den Anforderungen an die

einschlägige ATV DIN 18318, dort wird eine Mindestneigung festgelegt

Auszug aus DIN 18318 Nr. 3.1.10

3.1.10 Bei begehbaren Flächen beträgt die Mindestneigung

  • 1,5 %, wenn Pflastersteine aus Beton, Platten aus Beton, Pflasterklinker,

Pflasterziegel oder bearbeitete Pflastersteine oder Platten aus Natur-

stein

und

  • 2 %, wenn unbearbeitete oder spaltraue Pflastersteine aus Natursteinen

verwendet werden.

Die Verkehrsbelastung wurde mit „Nutzungskategorie N3“ nach der ZTV

Wegebau festgelegt, das bedeutet gelegentliches Befahren mit Fahrzeugen

bis 20 t zulässiges Gesamtgewicht mit Radlasten ≤ 5t außerhalb von

Flächen des Straßenverkehrs.

Die ATV DIN 18318:2019-09 beschreibt „ 3 Nutzungsabgrenzungen“ nach

der größten Verkehrsbelastung.

 Nutzungsabgrenzung: „begehbar“

 Nutzungsabgrenzung: „befahrbar Fahrzeuge bis 3,5 t “

 Nutzungsabgrenzung: „befahrbar Fahrzeuge über 3,5 t“

Die Nutzungsabgrenzung „befahrbar über 3,5 t“ trifft für den Platz am

Reichstag zu.

Für die Ausführung sollten die Regelungen der DIN 18318:2019-09 heran-

gezogen werden, diese müssen jedoch ergänzt werden.

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2.2 Vorschlag zum Oberbau

Auf Grund der örtlichen Umstände, der geplanten Neigungen und den in der

Zeit der Nutzung nicht vorhersehbaren besonderen möglichen Belastungen

sollte die Fläche mindestens in die Belastungsklasse Bk1.0 nach den „Richt-

linien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO)

eingestuft werden.

Die Ausführung sollte soweit vorhanden, entsprechend dem Regelwerk des

Straßenbaus und dort enthaltener Zusätzlicher Technischer Vertrags-

bedingungen erfolgen.

Die vorhandenen Großformatplatten sind aufzunehmen, der Auftraggeber

bzw. sein örtliche Vertretung entscheiden über die Wiederverwendung.

Nicht zur Wiederverwendung geeignete Platten sind außerhalb der Baustelle

einer Verwertung zuzuführen.

Die vorhandene Bettung und die Fugenfüllung aus ungebundenen Stoffen

sowie die Tragschicht aus Beton sind zu beseitigen und außerhalb der

späteren Baustelle einer Wiederverwertung zuzuführen.

2.2.1 Erdarbeiten

Es werden umfangreiche Erdarbeiten für die Ausführung der unterirdische

Kältezentrale erforderlich, diese Erdarbeiten werden in der vorliegenden

Stellungnahme nicht betrachtet.

Betrachtet werden nur die Erdarbeiten, welche in die vorhandene Platz-

fläche zur Herstellung der Rinnen eingreifen.

Hinsichtlich der Formate der geplanten Rinnen und deren Abläufe und

Ablaufleitungen ist dem Unterzeichner nichts bekannt gegeben worden.

Hier ist also nur auf die Mindestanforderungen hinzuweisen.

Der Aushub der Verkehrs- und Aufenthaltsflächen und dessen Behandlung

erfolgt nach den „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtli-

nien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017 (ZTV E-StB 17)“,

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 7 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs-

wesen (FGSV) und den regionalen Vorschriften für eine Verbringung.

Wenn die vorhandene ungebundene Tragschicht, festgestellt wurde bei einer

Bauteilöffnung ein recycelter Baustoff, zur Herstellung der erforderlichen

Entwässerung durchstoßen wird, kann es erforderlich werden, dieses Mate-

rial vor dem Wiedereinbau hinsichtlich der Kornzusammensetzung und der

Umwelteigenschaften zu untersuchen.

Der Umgang mit RC-Baustoffen hat heute andere Anforderungen, als vor 20

Jahren.

Leitungsgräben und Baugruben unterliegen hinsichtlich des Aushubs, der

Verfüllung und den Verdichtungsanforderungen ebenfalls den Regelungen

der ZTV E-StB und der DIN 4124:2012.

Besonders wichtig ist darauf zu achten, dass eine Verfüllung in dünnen

Lagen, welche immer wieder verdichtet werden, ausgeführt wird.

Bei Nachweisen der Verdichtung mit dynamischen Plattendruckversuchen ist

zu bedenken, dass dieser Versuch nur verdichtete Lagen bis ungefähr 25 cm

erfassen kann.

Bei tieferen Gräben und Baugruben, wenn eine Prüfung einzelner Lagen

nicht vorgesehen oder zweckmäßig ist, kann empfohlen werden zur Über-

prüfung einer gleichmäßigen Verdichtung Rammsondierungen auszuführen.

Es ist zu überlegen, ob die Baugruben von Straßenabläufen unterhalb des

Planums mit Beton, z.B. C 8/10, verfüllt werden können, um häufig entste-

hende spätere Setzungen zu vermeiden.

Auf dem Erdplanum ist ein Verformungsmodul von mindestens E ≥45 V2 MN/m², nachzuweisen.

Der Unterzeichner empfiehlt grundsätzlich die im Regelwerk schon als

„Bodenverbesserung“ bezeichnete Verdichtung des Planums durchzuführen

und je angefangene ca. 400-600 m² die erreichte Verdichtung durch einen

statischen Plattendruckversuch nachzuweisen.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 8 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Zusätzlich sind Eigenüberwachungsprüfungen entsprechend Tabelle 8,

ZTV E - StB durch den späteren Auftragnehmer durchzuführen und der Auf-

traggeberin, bzw. ihrer Beauftragten, nachzuweisen.

Hinsichtlich der herzustellenden Rinnen ist darauf zu achten, dass auch die

Aushubsohle auf E ≥ 45 MN/m² verdichtet wird und darüber eine Schotter- V2 tragschicht mit einer Dicke von min. 20 cm, verdichtet auf E ≥100 MN/m². V2 Darüber wird das Betonfundament der Rinnen mit einer Mindestdicke von 20

bis 25 cm aufgebracht. Der Einbau erfolgt in zwei Lagen, eine untere Lage

von ca. 2/3 der Einbauhöhe wird verdichtet und aufgeraut. Darauf erfolgt

„frisch in frisch“ die obere Lage.

Je nach Art des Rinnenkörpers wird die Unterseite mit einer Haftschicht ein-

gestrichen und sofort in endgültiger Höhe in den Bettungsbeton eingetrieben.

Beiderseits der Rinne sollte eine Fuge angelegt werden.

Auszug aus dem FGSV-Merkblatt „Randeinfassungen und Rinnen“ (Entwurf 2021)

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2.2.2 Tragschichten

Der herzustellende Oberbau ist in der Anlage 3 - Lützow 7 - Bodenaufbau

geplant, Schnitte Pflaster LP3 (Detail Pflasteraufbauten) für die verschiede-

nen Bereiche, nicht unterbaut und unterbaut, dargestellt worden.

Auszug aus Anlage 3 - Lützow 7 – Detail Pflasteraufbauten

Für den nicht unterbauten Bereich wird eine Dicke des Oberbaus von 56 cm angegeben. Der Oberbau soll in der Schichtenfolge aus der ungebundenen Tragschicht, einer gebundenen Tragschicht aus wasserdurchlässigem Beton und dem Belag mit seiner Bettung bestehen.

2.2.2.1 Ungebundene Tragschichten

Die ungebundenen Tragschichten werden nach den „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel - ZTV SoB-StB“ ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandene ungebundene Tragschicht / Frostschutzschicht aus RC-Material für die Neuherstellung der Flächen erhalten bleibt.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 10 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Die über der unterirdischen Kältezentrale ausgehobenen RC-Massen sollten, wenn zulässig, zur Neu-Profilierung der nicht unterbauten Flächen verwen- det werden. Überschüssige Massen können zum Wiedereinbau gelagert werden und nach Fertigstellung der Kältezentrale über deren Isolierung und dem Isolier- schutz als untere Tragschicht wieder eingebaut werden. Fehlende Massen sind hinzu zu liefern, sie müssen den Anforderungen der „Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (TL SoB-StB)“ entsprechen.

Beispiel: Auszug aus RStO 12, Tafel 3, Zeile 7

Unter der, für die gebundene Ausführung erforderlichen gebundenen Trag- schicht, muss auf der darunter liegenden ungebundenen Tragschicht bei ei- ner nach Bk1,0 RStO einzustufenden befestigten Fläche ein Verformungs- modul von E ≥ 120 MN/m² erreicht werden. v2

Nach den Anforderungen der ZTV SoB-StB Nr. 2.3.4.2 darf bei einer Forde-

rung Dpr = 103 %, der Verhältniswert E /E nicht größer als 2,2 sein. V2 V1

Es wird ausgeführt

„Höhere Verhältniswerte sind zulässig, wenn der E -Wert mindestens das V1 0,6-fache des geforderten E -Wertes beträgt.“ V2

Der Unterzeichner empfiehlt nicht, die in den ZTV SoB genannte

„60 %-Öffnung“ zuzulassen, da ein höherer Verhältniswert auch mögliche

höhere Nachverdichtungen / Nachsetzungen auslösen können.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 11 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Die Technischen Lieferbedingungen enthalten die Anforderungen an die

Gesteinskörnungen, welche bei der Herstellung von Schichten des Oberbaus

von Verkehrsflächen Anwendung finden.

Durch die TL Gestein-StB werden aus den „europäischen“ Normen

 DIN EN 12620 - Gesteinskörnungen für Beton

 DIN EN 13043 - Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächen-

behandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen

 DIN EN 13242 - Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch

gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau

für die jeweilige Anwendung die in Deutschland als erforderlich angesehenen Eigenschaften bestimmt.

Pflasterdecken und Plattenbeläge können nur dauerhaft sein, wenn neben der dauerhaften Tragfähigkeit auch die Unterlage dauerhaft wasserdurch- lässig ist.

Die Verdichtung der Schicht auf die in den Technischen Regeln genannten,

erforderlichen Werte können die Wasserdurchlässigkeit von Tragschichten

einschränken.

Einbau, Verdichtungsarbeit, evtl. Nachzertrümmerung und Baustellenverkehr

wirken sich weiter nachteilig aus.

Wichtig ist deshalb der Nachweis der Wasserdurchlässigkeit.

© 2021-07 w

Standrohr-Infiltrometer Bildquelle:
Bildquelle:
Dissertation Wolf, Dresden

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 12 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Eine Kontrollprüfung des Infiltrations- beiwertes kann mit dem in der Bildquelle: Prof. Dr. Koch, Köln TP Gestein 2012 genannten Verfah-

ren mit dem im Teil 8.3.2 beschriebe-

nen modifizierten Standrohr - Infiltro-

meter als „in situ - Verfahren“ durch-

geführt werden.

Das FGSV - „Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen 2013 - MVV“

(FGSV-Nr. 947) weist in Tabelle 10 auf mögliche Prüfverfahren hin.

Auszug aus MVV 2013, Tabelle 10

Zur Abschätzung der möglichen Wasserdurchlässigkeit einer Schicht an der

Baustelle kann ein sog. „Schnelltest“ erfolgen.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 13 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Bei diesem Test wird ein Ring auf eine Schicht aufgelegt und abgedichtet.

In diesen Ring werden 2 l Wasser vorsichtig eingelassen und die Zeit

gemessen, in der ein vertikaler Abfluss erfolgt.

Dieser „Schnelltest“ ist in dem Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrs-

flächen, MVV 2013, unter dem Abschnitt 8.2 beschrieben.

Auszug aus MVV 2013

Die Auswertung eines Schnelltests ist in Tabelle 11 des MVV 2013 beschrie- ben.

Auszug aus MVV 2013, Tabelle 11

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 14 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

2.2.2.2 Gebundene Tragschicht / Wasserdurchlässige Betontragschicht

Es ist vorgesehen, eine gebundene Tragschicht aus einem wasserdurchläs-

sigen Beton herzustellen.

Entsprechend der Einstufung der Fläche in Bk1,0 RStO beträgt die Dicke

15 cm.

Das FGSV Merkblatt für Dränbetontragschichten (M DBT) legt die Festigkeit

von Dränbeton nach 28 Tagen mit einem Mittelwert von 8,0 MPa fest, wobei

kein Einzelwert 6,0 MPa unterschreiten darf. Diese Werte werden als zu

gering erachtet.

Für die Ausführung ist das Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrs- flächen (MVV, FGSV Nr. 947) und die Festlegung der ZTV Pflaster-StB anzuwenden, die darauf hinweist (kursiv), das die Festigkeit im eingebauten (erhärteten) Zustand mindestens 14 MPa erreichen sollte. Um dies zu erreichen, ist mindestens ein Beton DB20 zu verwenden.

Die Oberkante der Tragschicht sollte bei ca. – 30 cm unter der OK Belag lie-

gen.

Im Bereich der Pflasterstreifen wird dann darauf eine zweite Lage bis ca. 18

cm unter OK Pflaster erforderlich.

Auszug aus dem Regelschnitt der planenden Architekten, Oberbau nicht unterbauter

Bereich

14 - 22 cm Platte 6 - 8 cm Pflaster 4 - 6 cm Bettung 16 - 8 cm Bettung 20 - 16 cm Dränbe- Dränbeton + Mörtel ton (Auffüllung) (- 30 von OK) 15 cm Dränbeton 15 cm Dränbeton

Profilierte und er- gänzte Tragschicht Profilierte und er- gänzte Tragschicht

Schematische Darstellung der Schichtenfolge

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 15 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Eine wesentliche Teilfläche wird durch die vorgesehene Maßnahme „Kälte-

zentrale“ unterbaut.

Die Konstruktion der Abdichtung, Dämmung und der Schutzlage ist nicht be-

kannt.

Wichtig erscheint, dass auf der Decke ein Gefällebeton aufgebracht wird, um

mögliches Sickerwasser abzuleiten.

Auf diesem Gefällebeton kann eine druckstabile, geeignete Dränmatte zum

Sammeln und zum Ableiten des Sickerwassers aufgelegt werden.

Auszug aus dem Regelschnitt der planenden Architekten, Oberbau unterbauter Bereich

Es wird nicht empfohlen, den gesamten Höhenausgleich über der Decke mit

Dränbeton herzustellen.

Vielmehr sollte eine Zwischenlage aus einer ungebundenen Tragschicht

hergestellt werden, auf der dann die geplante 15 cm dicke Dränbetontrag-

schicht aufgetragen wird.

Im Bereich der Pflasterstreifen muss ein zweilagiger Einbau zum Profilaus-

gleich erfolgen.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 16 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

14 -22 cm Platte 6 - 8 cm Pflaster 4 - 6 cm Bettung 16 - 8 cm Bettung 20 - 16 cm Dränbe- Dränbeton + Mörtel ton (Auffüllung) 15 cm Dränbeton -30 cm von OK 15 cm Dränbeton ungeb. Tragschicht Dicke variabel ungeb.Tragschicht Abdichtung, Däm- Abdichtung, Däm- mung, Schutzlage mung, Schutzlage Dränmatte Dränmatte

Schematische Darstellung der Schichtenfolge

Für die Ausführung der Dränbetontragschicht sind, wie schon vorstehend beschrieben, das Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen (MVV, FGSV Nr. 947) und die Festlegung der ZTV Pflaster-StB hinsichtlich der zu erreichenden Festigkeit anzuwenden.

Auszug aus MVV, Tafel 8

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 17 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Die Verdichtung des wasserdurchlässigen Betons kann nur mit Glattmantel- walzen ohne Vibration erfolgen. Durch Verwendung der Vibration besteht die Gefahr der Kornzertrümmerung und somit eines geringeren Porenvolumens = geringere Wasserdurchlässig- keit. Durch Einbau und Verdichtung müssen die technischen Anforderungen, (Schichtdicke, Verdichtungsgrad, Ebenheit und Wasserdurchlässigkeit) sowie die Anforderungen der Planung (Höhenlage, Neigungen) erreicht werden. Betontragschichten sind nicht spannungsfrei, auch Kerben zur Vorgabe von Entspannungsrissen können weitere Rissbildungen nicht verhindern.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 18 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

2.3 Anforderung an Produkte aus Natursteinen

2.3.1 Anforderung an die Platten aus Natursteinen

Es ist vorgesehen, das vorhandene Material, Platten aus Granit verschiede-

ner Herkunft, wieder zu verwenden.

Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Platten, sog. Krustenplat-

ten, ein Alter von mindestens 80 bis 100 Jahren haben.

Bericht Dr. Jekosch vom 07.07.2021

Auszug aus den Technischen Daten der am Platz vor dem Reichstag vorgefundenen

Gesteinsplatten

Gelb hervorgehoben wurden die von den am häufigsten verbauten Natursteinsorten am verläss- lichsten erscheinenden Daten.

Die Anwendung des (FGSV) Regelwerks „Technische Lieferbedingungen für

Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Ein-

fassungen (TL Pflaster-StB)“ ist in der DIN 18318:2019-09 vereinbart.

In den TL Pflaster-StB ist der Mindestwert der Druckfestigkeit für graue Gra-

nite als UEW 120 N/mm² und die Biegefestigkeit als UEW 10 N/mm² nach

Frost-Tau-Wechsel-Prüfungen mit Tausalz festgelegt.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 19 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Es ist zu erwarten, dass die am häufigsten verbauten Natursteinsorten diese

Anforderungen erfüllen.

Falls es zu erforderlichen Ergänzungen mit Neumaterial kommen muss, er-

fordert dies eine, den vorhandenen Platten entsprechende Bearbeitung der

Kanten und der Oberseite.

Es würden dann allseits gesägte Platten verwendet, welche einer geeigneten

Weiterbearbeitung unterliegen müssten.

Die Dicke sollte 16 cm betragen.

Die gesägte Unterseite und die Seitenflächen wären durch Bearbeitungen, z.B.

strahlen, aufzurauen.

Für solche Platten würden dann die DIN EN 1341 - Platten aus Naturstein für

Außenbereiche - und die „Technischen Lieferbedingungen für Bauprodukte

zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen (TL

Pflaster-StB)“ gelten.

Die dann zu liefernden Platten sind dann mit dem europäische Konformitäts-

zeichen „ “ zu versehen, das bedeutet, dass der Hersteller die Überein-

stimmung mit den in Europa harmonisierten Anforderungen erklärt.

Die (europäische) Verordnung (EU) 305/2011) des europäischen Parlaments

und des Rates vom 09.März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingun-

gen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie

89/106/EWG des Rates (Bauproduktenverordnung - BauPVO) ist dann

anzuwenden.

Das bedeutet, bevor eine CE-Kennzeichnung erfolgen kann, muss eine

„Leistungserklärung“ des Produktes abgegeben werden.

Diese Leistungserklärung erhält der Verwender, sie gilt als Eigenschaftsver-

einbarung.

Auszug aus Bau-PVO, Artikel 4, Leistungserklärung

„(1) Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst oder entspricht ein

Bauprodukt einer Europäischen Technischen Bewertung, die für dieses ausge-

stellt wurde, so erstellt der Hersteller eine Leistungserklärung für das Produkt,

wenn es in Verkehr gebracht wird.“

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 20 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

„(3) Mit der Erstellung der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller

die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten

Leistung.“

„Liegen keine objektiven Hinweise auf das Gegenteil vor, so gehen die Mit-

gliedstaaten davon aus, dass die vom Hersteller erstellte Leistungserklärung

genau und zuverlässig ist.“

Von allen Produkten, Platten, Pflastersteine, Bordsteine, sind gesonderte

Erklärungen abzugeben.

Auszug aus Bau-PVO, Artikel 6, Inhalt der Leistungserklärung

„Die Leistungserklärung gibt die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf die

wesentlichen Merkmale dieser Produkte gemäß den einschlägigen harmoni-

sierten technischen Spezifikationen an.“

Die Anforderungen an Platten und Pflastersteine in Verkehrsflächen sind in

DIN 18318:2019 Nr. 2 mit den dort genannten "Technischen Lieferbedingun-

gen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und

Einfassungen - TL Pflaster-StB“ festgelegt worden.

Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Oberste Bau-

aufsicht, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin ist die Marktüberwachung

für Bauprodukte eingerichtet, welche diese Erklärungen und Dokumentatio-

nen überwachen soll

Sollte es zu erforderlichen Neulieferungen kommen, müssen die Anforde-

rungen an diese Platten entsprechend den TL Pflaster-StB und evtl. weiteren

Nachweisen festgelegt werden.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 21 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

2.3.2 Anforderung an die Pflaster aus Natursteinen

Nach der Planung der mit der Planung betrauten Landschaftsarchitekten

Lützow 7 Müller ǀ Wehberg PartG mbH, soll ein gespaltenes Kleinpflaster

aus „Bernburger Rogenstein“ in einer Nenndicke von 7 cm (6/8 cm) ausge-

führt werden.

Es ist dem Unterzeichner nicht bekannt, ob es eine belastbare Produktion

dieses Steins gibt, die Internetsuche ergibt zwei mögliche Hersteller.

Da es sich bei Pflaster aus dem Rogenstein um ein weniger gefragtes Pro-

dukt handelt ist die Leistungsfähigkeit als eher gering zu betrachten, so dass

für die Lieferungen mit einem längeren Vorlauf gerechnet werden muss.

Auch für die Lieferung dieser Steine gelten die, für die Lieferung von neuen

Platten beschriebenen Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-

Kennzeichnung.

Für die zur Verwendung vorgesehenen Pflastersteine (Neumaterial) muss

die DIN EN 1342 - Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche - in Ver-

bindung mit der vorgenannten TL Pflaster-StB gelten.

Was vorstehend für die Lieferung von neuen Platten gesagt wurde, gilt auch

für die Pflastersteine aus Naturstein.

Die in DIN EN 1342 genannten Nachweise

 Druckfestigkeit ist als unterer Erwartungswert anzugeben,

 Die Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel wird mit 56 Wechseln,

 Wasseraufnahme ist als oberer Erwartungswert anzugeben,

 Prüfung der Beständigkeit gegen Frost-Tau-Wechsel mit Tausalz ist

national geregelt → TL Pflaster – StB 06/15.

In den TL Pflaster-StB wird festgelegt, dass bei Pflastersteinen, die in

Reihen versetzt werden sollen, für alle Nennmaße die Anforderungen der

Klasse 2 der DIN EN 1342, Tabelle 1 gelten.

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Auszug aus DIN EN 1342:2013

c c

In den TL Pflaster-StB wird genannt, dass für allseits gespaltene Pflaster-

steine für den Hinterschnitt die Anforderungen der Klasse 1 der

DIN EN 1342, Tabelle 2 gelten.

Auszug aus DIN EN 1342:2013

c

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2.4 Ausführung

2.4.1 Gebundene Ausführung von Flächenbefestigungen

Für die Herstellung gebundener Pflasterdecken und Plattenbeläge sind fun-

dierte Fachkenntnisse bei Planung, Ausschreibung und Auswahl der

Baustoffe, sowie eine besondere Sorgfalt bei der Ausführung erforder-

lich.

Zu beachtende Baugrundsätze sind:

Unterlage:

 Eine gebundene Ausführung von Verkehrsflächen erfordert eine ge-

bundene, wasserdurchlässige Tragschicht.

Platten, Pflastersteine:

 Die Platten oder Pflastersteine müssen sauber sein, d.h. frei von

anhaftendem Schmutz, Sägeschlämme, usw.

 Unterseite und Seitenflächen gesägter Elemente müssen vollflächig

(min. 80 -90 %) aufgeraut (z.B. gestrahlt, gestockt) sein.

Mörtel / Verarbeitung:

 Es sind grundsätzlich Werktrockenmörtel (Pflasterbettungs- und Pflas-

terfugenmörtel) mit verschiedenen Zusätzen, sog. kunststoffmodifi-

zierte Mörtel, zu verwenden.

 Sämtliche Platten oder Pflastersteine sind unter Verwendung einer zu-

sätzlich aufzutragenden Haftbrücke (Haftschicht) zu verlegen oder zu

versetzen.

 Die Platten und Pflastersteine sind hammerfest in endgültiger Höhe mit

der vereinbarten Fugenbreite zu versetzen/verlegen.

 Die Fugen sind bis zur Verfüllung von Schmutzeintrag freizuhalten und

die Fläche ist einer Nachbehandlung zu unterziehen (Witterung beach-

ten).

Fugenfüllung:

 Die freie zu verfüllende Fugenhöhe muss mindestens 2/3 der

Elementhöhe betragen, eine Vorfüllung ist nicht zulässig.

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 Die verfugte Fläche ist zu reinigen, ohne dass eine Qualitätsminderung

an der Fugenfüllung erfolgt.

 Es ist immer eine witterungsabhängige Nachbehandlung durchzufüh-

ren.

Bewegungsfugen

 Bewegungsfugen sollen hergestellt werden, jedoch können sie Riss-

bildungen nicht verhindern.

Anschlüsse  Bei Anschlüssen sollten zugearbeitete Platten verwendet werden,

wenn die verbleibende kürzere Seite mindestens der Breite der unbe-

arbeiteten Platte entspricht. Zugearbeitete Platten sollten keine spitzen

Winkel (unter 45 °) aufweisen, diese sind rissgefährdet.

Eine erforderliche Änderung des Verbandes ist dann zu berücksichti-

gen.

 Bei Anschlüssen sollten zugearbeitete Pflastersteine verwendet wer-

den, deren Größe mindestens der Hälfte des Formats des unbearbeite-

ten Steins entspricht.

Seit der Ausgabe der VOB/C DIN 18318:2019 - Pflasterdecken und Platten-

beläge, Einfassungen“ gibt es für die gebundene Pflasterbauweise ein

„genormtes“ Regelwerk.

In diese Norm, die hauptsächlich von den Vertretern der Forschungsgesell-

schaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) geprägt wurde,

haben viele Texte und Anforderungen aus der ZTV Wegebau Eingang ge-

funden.

Als Folge des nicht mehr genannten „Verkehrswegebaus“ mit Bezug auf die

RStO werden sog. Nutzungsabgrenzungen in 3 Abstufungen, „begehbar“,

„befahrbar Fahrzeuge bis 3,5 t“ und „befahrbar Fahrzeuge über 3,5 t“ einge-

führt.

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Diese Nutzungsabgrenzungen übernehmen hinsichtlich der Festlegungen

die Angaben der ZTV Wegebau, ohne jedoch die dortige Einschränkung zu

der Nutzungskategorie N3 der gelegentlichen Befahrungen mit Fahrzeugen

bis 20 t zul. Gesamtgewicht mit Radlasten ≤ 5 t (ZTV Wegebau).

Gleichzeitig wird zu den zulässigen Höhenversprüngen benachbarter Steine

ausgeführt

Auszug aus DIN 18318:2019, Nr. 3.1.15 „3.1.15 Pflasterdecken und Plattenbeläge sind höhengleich herzustellen,

zwischen benachbarten Steinen oder Platten sind Absätze und Höhen-

versprünge bis 2 mm, bei unbearbeiteten, spaltrauen und grob bearbeiteten

Steinen oder Platten bis 5 mm zulässig“.

Hier hat die Bearbeitungsgruppe die Definition „grob bearbeitet“ in DIN EN 1341/1342 nicht berücksichtigt.

Auszug aus DIN EN 1341/1342 Nr. 3.13/3.12

Die ZTV Pflaster-StB wie auch das (FGSV) „Merkblatt für Flächenbefesti-

gungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung

(M FPgeb)“ machen hier einen Unterschied insofern dort nur nach „ebenen“

Oberflächen (2 mm) und „Natursteinen mit unbearbeiteter, spaltrauer Ober-

fläche“ (5 mm) unterschieden wird.

Wenn die DIN 18318:2019-09 für die Herstellung von Pflaster-

decken oder Plattenbelägen in gebundener Ausführung nicht angewendet

werden soll, erfordert dies das Aufstellen gesonderter Vertragsbedingungen.

Es erfordert jedoch in jedem Fall eine Ergänzung hinsichtlich der Ebenheit

benachbarter Steine oder Platten.

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2.4.2 Bettungs- und Fugenmaterial, Haftschicht

Die DIN 18318:2019-09 legt die Anforderungen an Bettungs- und Fugen-

mörtel in Abhängigkeit von der „Nutzungsabgrenzung“ fest, die hier mit

„befahrbar Fahrzeuge über 3,5 t“ angenommen werden sollte.

Auszug aus DIN 18318:2019-09, Tabelle 1, 2, 3, 4, 6, 7, Nr. 3.3.3

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Es wird empfohlen, bei zementgebundenen Fugenmörteln einen Nachweis

des statischen E-Moduls zu fordern, dieser sollte bei einer geforderten Fes-

tigkeit des Fugenmörtels von 30 MPa mindestens 14.000 N/mm² und höchs-

tens 17.000 N/mm² betragen.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 28 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Die Haftbrücke muss dem angebotenen System aus Bettungs- und Fugen-

mörtel entsprechen und von dem Hersteller der Mörtel in dieser Kombination

zugelassen sein.

Eine Haftschicht („Haftbrücke“) vollflächig aufgebracht wird, bewirkt zusam-

men mit einer fachgerechten Verarbeitung von Bettungsmörtel und Be-

lagselement eine wesentliche Verbesserung der Haftfestigkeit, diese hat ei-

nen direkten Einfluss auf die thermische Dehnung des Belagselementes

(behinderte Dehnung).

Es ist davon auszugehen, dass eine hohe Haftfestigkeit die Dehnung des

einzelnen Elementes gegenüber den üblichen Angaben „freier“ Ausdehnun-

gen um bis zu 50 % einschränkt.

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2.5 Ausführung der gebundenen Flächenbefestigung

2.5.1 Plattenbelag

Um das vorhandene Bild der Fläche zu erhalten, ist eine genaue

Vermessung der Reihen erforderlich.

Es wird empfohlen, auf der gebundenen Tragschicht für jede Reihe im

Abstand von 15 bis 20 m eine Markierung (z.B. Nagel) anzubringen, so dass

möglichst keine Abweichungen von der geplanten Gradheit der Reihen

entsteht.

Der Plattenbelag wird auf vorher hergestellten Tragschicht aus Dränbeton

DB20 verlegt.

Es ist darauf zu achten, dass durch den Baubetrieb es nicht zu

Verschmutzungen dieser Tragschicht kommt, da sonst die Wasserdurch-

lässigkeit eingeschränkt wird (vorübergehend abdecken mit Vlies).

An der Baustelle sollte für die Verlegung ein Silo mit Mischeinrichtung für

den Bettungs-Dränbeton und ein weiteres Silo mit Mischeinrichtung für den

Bettungsmörtel bereit stehen, so dass der erforderlliche Dränbeton und der

Bettungsmörtel für das Bettungsprofil immer bedarfsgerecht abgezogen

werden können.

Es wird empfohlen, die Wasserzugabe an der oberen Grenze der, vom Her-

steller genannten Menge, einzustellen.

Es ist dringend zu empfehlen, vor der Ausführung in der Fläche eine Probe-

verlegung von mindestens 2 – 3 Platten durchzuführen.

Diese Platten können dann aufgenommen werden und die vollständige

Lagerung kann überprüft werden.

Außerdem werden Erkenntnisse zur einzustellenden Konsistenz von Beton

und Mörtel erreicht.

Die vorhandene Traschicht ist zu nässen und darauf der Bettungsbeton,

vorgeformt entsprechend der Unterseite der zu verlegenden Platte,

aufzubringen.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 31 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Nach dem Einlegen der Platte, wird diese aufgenommen und der Beton

ggfls. entsprechend dem Abdruck neu gefoformt. Anschließend wird frisch in

frisch eine 4 – 6 cm dicke Schicht des Bettungsmörtels aufgetragen.

Der Bettungsbeton und der Bettungsmörtel sind immer frisch anzumischen,

eine Zwischenlagerung ist nicht zulässig, die gemischte Charge sollte i.d.R.

bei bedeckter Witterung und mittleren Temperaturen (z.B. +10 bis + 20 °C)

innerhalb von ca.1 h verarbeitet sein, bei hohen Material- und Umgebungs-

temperaturen (z. B. ab +25 °C) innerhalb von ca. 0,5 h.

Die Angaben/Vorschriften des Herstellers des Betons, des Mörtels und der

Haftschlämme sind zu beachten, eine Einweisung durch den Hersteller ist

durchzuführen.

Der Frischbeton und der Frischmörtel müssen u.a. gegen Niederschlags-

wasser, schädliches Austrocknen durch Sonne und / oder Wind und starkes

Erwärmen geschützt werden.

Es ist darauf zu achten, dass der Beton und der Bettungsmörtel nicht zu tro-

cken sind oder werden, beim Einbau muss auf gleichmäßig feuchte Konsis-

tenz beider Baustoffe geachtet werden.

Auf diese Schicht wird anschließend die Haftbrücke aufgebracht und die

Platte um das Verdichtungsmaß überhöht, versetzt.

Auf der Seite zur vorher gesetzten Platte ist ein höheres Verdichtungsmaß

vorzusehen, da hier das spätere Unterstopfen nicht möglich ist.

Die Fugenbreite sollte 30 bis 40 mm betragen.

Die Platte wird an den 3 freien Seiten mit Beton und Mörtel unterstopft,

anschließend erfolgt eine Verdichtung mit einer senkrecht verdichtenden

leichten Rüttelplatte ohne Vortrieb.

Die verlegten Platten dürfen während der Abbinde und Erhärtungszeit in

Abhängigkeit von der herrschenden Witterung nicht betreten werden.

Eine übliche Fugenfüllung mit wasserundurchlässigem Pflasterfugenmörtel

ist nicht möglich. Dies verhindert einerseits das zu geringe Gefälle und

andererseits die entstehende ca. 5 bis 8 mm zurückliegende Fuge.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 32 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Bei Niederschlägen kommt es zu Wasseransammlungen, die nicht ablaufen

werden.

Es wird daher eine zweischichtige sickerfähige Fugenfüllung empfohlen.

Die untere Fugenfüllung kann aus einem Baustoffgemisch aus gebrochenem

Korn 5/8 oder 2/8 mm (ohne Sandanteil) bestehen, das mit 200 kg

Zement/m³ gemischt wird.

Diese Fugenfüllung wird bis 5 cm unter OK Patte in die Fugen eingebracht

und verdichtet.

Darauf wird ein dränfähiger kunstharzgebundener Mörtel, welcher für

Nutzungsabgrenzung „über 3,5 t“ (ZTV Wegebau N3) geeignet ist und nachweislich eine Durchlässigkeit von > 10 x 10-5 m/s hat, eingebaut.

Angeboten werden solche Fugenmörtel mit Durchlässigkeitsangaben von z.B. 9000 l/s/ha oder 80 x 10-5 m/s.

Der Einbau sollte immer nach der Vorschrift des Herstellers und einer

Einweisung vor Ort erfolgen.

Die Fugenfüllung sollte nicht über die Platten eingeschlämmt oder

eihngekehrt werden, sondern Fuge für Fuge verfüllt werden.

Durch diese „Einzelfugen“ Verfüllung wird die Ablagerung von Kunstharz auf

der Platte vermieden.

Beiderseits der Plattenstreifen sollte ein 8 mm Fugenband, 2-teilig oder

vorgefertigt mit Abreißkante, eingestellt werden. Während der untere Teil

verbleibt, schützt der abzureißende obere Teil, der 4 bis 5 cm über die zu

verfugende Fläche herausragt, die daneben liegenden Platten.

Dies wird erforderlich, damit bei der Verfugung der Pflasterstreifen mit

zementgebundenem Pflasterfugenmörtel und deren Reinigung keine Mörtel-

verschmutzung oder zement-verunreinigtes Reinigungswasser die Drän-

fähigkeit der Plattenfugen einschränkt oder gar aufhebt.

Nach Anhärtung des Fugenmörtels kann das Band harusgezogen werden

und die Fuge mit dauerelastischem Material entsprechend den „Zusätzlichen

Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflä-

chen“ (ZTV Fug-StB) geschlossen werden.

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2.5.2 Pflasterstreifen

Die zwischen den Plattenbändern liegenden Pflasterstreifen aus Kleinpflaster

werden ebenfalls in gebundener Bauweise auf der vorher höhengerecht

eingebauten Tragschicht aus Dränbeton hergestellt.

Für das Pflaster und dessen Bettung ist eine Höhe von 12 cm (8 + 4 cm) zu

berücksichtigen. Vor dem Auftragen des Bettungsmörtels ist die Unterlage

intensiv zu nässen, stehendes Wasser ist zu vermeiden.

Der Bettungsmörtel ist, wie vorstehend beschrieben, immer frisch herzustel-

len, und ohne Zwischenlagerung unter Beachtung der herrschenden Tempe-

raturen innerhalb umgehend zu verarbeiten.

Beim Einbau muss auf gleichmäßige Konsistenz des Mörtels geachtet wer-

den.

Zur Prüfung der Konsistenz kann vor Ort der „Schneeballtest“ herangezogen

werden.

Hierzu wird aus dem Bettungsmörtel ein

Ball in der Hand geformt.

Beim Hineinstoßen mit dem Finger, darf

der Ball nur 2 bis 3 Teile zerfallen.

Die Pflastersteine sind unterseitig in einen

mitgeführten Eimer, in dem die Haftbrücke

bereitsteht zu tauchen und anschließend

sofort höhengerecht und hammerfest in

endgültiger Lage zu versetzen.

Bild: Quickmix

Die OK Pflaster sollte entsprechend dem Gefälle gering, an der höheren

Seite bis max. 5 mm unter der Oberkante, an der tieferen Seite bündig mit

den benachbarten Plattenstreifen anschließen.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 34 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Das Setzmaß des Bettungsmörtels, bezogen auf dessen unverdichteten

Zustand, ist mit ca. 20 bis 25 % der Dicke der Bettung zu berücksichtigen.

Der Belag sollte mit Fugen von 8 mm hergestellt werden, die Mindestbreite

der Fugen darf 6 mm nicht unterschreiten.

Eine Vorfüllung der Fugen mit Bettungsmörtel ist nicht zulässig, der freie,

später mit Fugenmörtel zu füllende Raum, muss mindestens 2/3 der Stein-

dicke betragen.

In Bettungsmörtel versetzte Befestigungselemente dürfen nicht abgerüttelt

werden.

Der geeignete Zeitpunkt für das Verfugen ist von den verwendeten Materia-

lien, den Witterungsbedingungen und der Festigkeit des Bettungsmörtels

abhängig.

Die Verarbeitung von Fugenmörteln erfordert grundsätzlich eine ausreichend

hohe Temperatur der Luft, der Unterlage sowie der zu verarbeitenden Mate-

rialien.

Bei zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen oder starker Windeinwirkung

sind die Frischmörteltemperaturen an der Einbaustelle zu überwachen und

Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Vor dem Verfüllen der Fugen sind diese von Staub, losen Bestandteilen und

Verschmutzungen zu reinigen. Bei der Reinigung mit Druckluft (Kompressor)

ist darauf zu achten, dass diese ölfrei ist.

Abläufe und Rinnen sind dicht zu verschließen, damit Mörtel oder Schlämme

nicht eindringen können.

Die Fläche ist vor dem Verfugen hinreichend zu nässen, jedoch darf in den

Fugen kein stehendes Wasser vorhanden sein.

Die Verarbeitung muss sorgfältig, langsam und gleichmäßig erfolgen, eine

Zwischenlagerung gemischten Mörtels ist nicht zulässig.

Die Grenzen der zu verfugenden Fläche (z. B. Tagesabschlüsse) sind in den

Fugen dicht abzustellen, so dass Mörtel nicht auslaufen kann.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 35 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Nach dem Verfugen sollten die Oberflächen sorgfältig mit einer Schwamm-

bandmaschine gereinigt werden.

Von der Maschine nicht zu erreichende Flächen, Kleinflächen oder in Vertie-

fungen der gespalten hergestellten Pflastersteine verbleibender Mörtel ist

manuell mit einem Schwamm oder Schwammbrett zu reinigen.

Es ist darauf zu achten, dass durch die Reinigung kein Festigkeitsverlust des

Fugenmörtels eintritt und die Fugen nicht ausgespült werden.

Die Konsistenz des Fugenmörtels muss so beschaffen sein, dass eine voll-

ständige Fugenfüllung des verbleibenden Fugenspaltes nach dem Versetzen

und Reinigen der Befestigungselemente bis ca. 3 - 4 mm unter der Oberkan-

te bzw. bis zur Unterkante der Fase/Rundung der Elemente erreicht wird.

Bis zum Erreichen ausreichender Festigkeit des Fugenmörtels muss der

Belag von Baustellen-, Fußgänger- und Fahrzeugverkehr freigehalten wer-

den.

Nach der Fertigstellung ist die die eingeschlämmte Fläche zu schützen und

einer Nachbehandlung zu unterziehen.

Sie ist mit einem möglichst hellen Geovlies abzudecken, das regelmäßig

(z.B. während der Arbeitszeit stündlich) feucht gehalten wird.

Die Nachbehandlung ist in Abhängigkeit von der Witterung mindestens 5 bis

7 Tage durchzuführen, die Art des erforderlichen Schutzes hängt z. B. von

der Art des Mörtels, den Befestigungselementen und den Witterungsbedin-

gungen ab.

Bei zu erwartender kühler Witterung werden isolierende Matten aufgelegt,

bei zu warmer Witterung erfolgt die vorstehend beschriebene Nachbehand-

lung.

Wenn die Nachbehandlung vernachlässigt wird, sind Schädigungen des obe-

ren Bereiches der Fugenfüllung (Bildung von Haarrissen) unausweichlich.

Es entsteht eine erhöhte Anfälligkeit gegen Beanspruchungen aus der Witte-

rung und Beanspruchungen aus der Nutzung sowie der Reinigung.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 36 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

2.5.3 Bewegungsfugen / Rissbildungen

Nach den allgemeinen Bauregeln wird verlangt, in gebundenen Befestigungen

Bewegungsfugen herzustellen, die helfen sollen Temperaturspannungen der

Fläche schadenfrei aufzunehmen.

Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass die Erstellung von rissfreien

gebundenen Plattenbelägen und Pflasterdecken nicht möglich ist.

Bei dem Anlegen von Bewegungsfugen in der gebundenen Ausführung von

Pflasterdecken und Plattenbelägen geht das Regelwerk von Grundsätzen der

Betonbauweise aus, d.h. Bewegungsfugen sollen in Abständen von 4 bis 6 m

geplant werden.

Aber trotz einem gründlich geplanten „Bewegungsfugenschema“ wird es nicht

möglich sein, eine dauerhaft rissfreie gebundene Elementdecke zu erreichen.

Rissbildungen als Folge thermischer Spannungen sind nicht zu vermeiden,

z.B. wird im Massivbau versucht Rissbreiten durch Bewehrung des Bauteils

rechnerisch zu erfassen und einzuschränken, trotzdem entstehen Spannungs-

risse.

Alle Festlegungen von Feldgrößen betrachten die gebundene Ausführung von

Pflasterdecken und Plattenbelägen als homogene Platten und gehen deshalb

auch von einer homogenen Bewegung der „Platte“ bei Auftreten thermischer

Einflüsse aus.

Dies ist jedoch zumindest für Pflasterdecken nicht richtig, da der Einfluss der

unterschiedlichen E-Moduln des Belagselementes und des Fugenmörtels

einen erheblichen Anteil an der Spannungsaufnahme bzw. des Spannungs-

abbaus haben.

Der Umfang der Bewegungsfugen und die entstehenden Rissbreiten sind im

Wesentlichen von der Ausführung abhängig.

Wie vorstehend ausgeführt, ist zu erwarten, dass eine hohe Haftzugfestigkeit

zwischen Element und Mörtelbett in dem Belag entstehende Spannungen

zusammen mit einer entsprechenden Nachbehandlung zu einem Teil abbau-

en oder ableiten kann.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 37 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Die Mindestbreite von Bewegungsfugen beträgt 10 mm.

Grundsätzlich muss in der Planungsphase oder vor der Ausführung durch

den Auftraggeber entschieden werden, ob und wo Bewegungsfugen in der

Fläche hergestellt werden sollen.

Einbauten und Verengungen der Fläche müssen stets dauerelastisch freige-

stellt werden. Ebenfalls müssen in der Unterlage vorhandene Bewegungsfu-

gen (Dränbeton, Betondecken von Bauwerken) grundsätzlich in den Belag

übernommen werden.

Auszug aus dem, bei der FGSV Merkblatt für die gebundene Bauweise

„Nr. 5.5 Bewegungsfugen

Grundsätzlich können bei einer gebundenen Ausführung von Flächenbefesti-

gungen Risse auftreten, die auch durch Bewegungsfugen nicht zu verhindern

sind…..“

Auch die DIN 18318:2019-09 weist auf mögliche Rissbildungen bei der

gebundenen Bauweise hin.

Es wird eine zulässige Breite der Risse von 0,8 mm angegeben

Wenn in den Plattenstreifen auf Bewegungsfugen verzichtet wird („weiche“

Fugenfüllung“) oder in einem Abstand von 12 m hergestellt werden, sollten in

den Pflasterstreifen Bewegungsfugen im Abstand von 4 m eingebaut wer-

den.

Auszug aus dem FGSV Merkblatt gebundene Bauweise (2018)

Bewegungsfuge für gebundene Pflasterdecken, Flächen mit geringer Beanspruchung

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 38 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Bewegungsfugen sind mit einem rückstellbaren Profil aus RCL - Kautschuk

mit einer Shore-Härte von 50 bis 60 Shore und einem Raumgewicht von

mindestens 850 kg/m³ herzustellen.

Die oberen ca. 2,5-3 cm sind mit einer Rundschnur zu stopfen und die obe-

ren 2 cm nachträglich mit einer Fugenmasse z.B. ein Polysulfid-Fugenstoff

für befahrene Flächen zu füllen.

Das letztlich Risse dadurch vermieden werden, würde den vorstehenden

Ausführungen widersprechen.

Bei der geplanten Maßnahme sollten Bewegungsfugen in den Plattenstreifen

alle 10 m und in den Pflasterstreifen alle 5 m hergestellt werden.

Zusätzlich entstehende und nicht zu vermeidende Risse infolge thermischen

Beanspruchungen können in Scheinfugen umgewandelt werden, in dem die

obersten 25 mm des Fugenmörtels aufgeschnitten, entfernt, gereinigt und

dauerelastisch vergossen werden.

2.5.4 Haftzugprüfungen

An der fertigen Pflasterdecke/ dem Plattenbelag sollten Kontrolluntersuch-

ungen zur Prüfung der fachgerechten Herstellung erfolgen.

An diesen Bohrkernen können die Fugenfüllung und die Bettungsschicht

visuell beurteilt werden.

Bei Bedarf kann eine Prüfung der Haftzugfestigkeit vorgenommen werden.

Die DIN 18318:2019-09 fordert für die Haftzugfestigkeit Bettung / Element / Fuge, dass jeder Einzelwert ≥ 0,5 MPa und der erhärtete Bettungsmörtel eine Druckfestigkeit ≥ 15,0 MPa erreichen muss.

Die Haftzugfestigkeit wird an einem entnommenen Bohrkern geprüft.

Für die Untersuchung der horizontalen Haftzugfestigkeit zwischen Pflaster

und Bettungsmörtel werden Probekörper parallel zur Bettungsebene zuge-

schnitten und in Anlehnung an DIN EN 1015-12 geprüft.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 39 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Die Prüfflächen werden mit einer Bohrkrone mit 50 mm Innendurchmesser angebohrt, gereinigt und die Zugstempel, Durchmesser 50 mm aufge-

klebt.

Die Abreißkraft wird gemessen.

Alternativ ist auch eine In-situ-Prüfung als Informationsprüfung möglich, die

direkt einen Aufschluss über die erreichte Haftzugfestigkeit gibt.

Hierzu wird die Bohrkrone (Ø 100) senkrecht durch das Belagselement ca. 2 - 3 cm in die Bettung gebohrt und der Zugstempel aufgeklebt und ab-

gezogen.

Die Kontaktstelle Element/Bettung muss bestehen bleiben, ein Kohäsions-

bruch (Abriss) muss in der Bettung erfolgen.

Die Haftzugfestigkeit an der Verbindung ist dann größer, als die Haftzugfes-

tigkeit im Mörtel.

Nach der Zugprüfung ist der in der Bettung abgerissene Bohrkern zum

erschließen des Bohrlochs wiederzuverwenden

2.6 Einfassungen

An der zu der Rasenfläche gelegenen Seite ist eine Einfassung zu erstellen.

Diese Einfassung kann als Bordstein (sichtbar) oder als Stahlwinkel oder

Platte (fast nicht sichtbar) hergestellt werden.

Dem Unterzeichner liegt hierfür keine Angabe vor.

Auszug aus DIN 18 318:2019-09 Nr. 3.6 Einfassungen

„3.6 Einfassungen, Entwässerungsrinnen 3.6.1 Fundamente und Rückenstützen Für Fundamente und Rückenstützen bei befahrbaren Flächen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 20/25, bei begehbaren Flä- chen ist Beton mit einer Zusammensetzung entsprechend einem C 16/20 zu verwenden. Die Rückenstütze ist in Schalung herzustellen. Der Beton für Fundament und Rückenstütze ist zu verdichten.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 40 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Die Rückenstütze ist bis 2/3 der Höhe der Einfassung herzustellen. Bei angrenzenden Flächenbefestigungen richtet sich die Höhe der Rücken- stütze nach der Art der Flächenbefestigung. Die Oberfläche der Rückenstütze ist nach außen abzuschrägen. Die Dicke des Fundamentes muss bei befahrbaren Flächen ≥ 200 mm, bei begehbaren Flächen ≥ 80 mm betragen. Die Breite der Rückenstütze muss bei befahrbaren Flächen 150 mm ± 20 mm, bei begehbaren Flächen 80 mm ± 20 mm betragen.“

Die gültige DIN 18318:2019-09 enthält nur eine Anforderung an den zu ver-

wendenden Beton, jedoch keine Anforderung an die zu erreichende Festigkeit,

diese sollte deshalb vereinbart werden

Das Fundament der Bordsteine und Rinnen sollte 20 - 22 cm dick sein, es ist

zweilagig „frisch in frisch“ herzustellen.

Eine untere Lage von ca. 15-20 cm dick wird nach dem Ausbreiten des Betons

durch Stampfen verdichtet und oberflächig aufgeraut.

Eine obere Lage wird um das erforderliche Setzmaß überhöht aufgetragen.

Die Borde oder Rinnenelemente sind unterseitig mit einer Haftschicht zu ver-

sehen und mit geeigneter Verdichtung hammerfest in endgültiger Lage höhen-

und richtungsgerecht in den frischen Bettungsbeton unter Beachtung der

erforderlichen Fugenbreite hinein zu treiben.

Wenn die Fugen unverfüllt bleiben, sollte eine max. 2 bis 3 mm Fuge herge-

stellt werden, Pressfugen sind nicht zulässig.

Eine Nachbehandlung des Betons ist durchzuführen.

Der Fundamentbeton sollte im erhärteten Zustand eine Festigkeit, welche an

Bohrkernen geprüft werden kann, für jeden Einzelwert von mindestens

12 MPa erreichen.

Es wird daher empfohlen, das Fundament aus C20/25 (charakteristische

Mindestdruckfestigkeit fck, is, Zylinder 17 N/mm² bzw. fck, is, Würfel 21 N/mm²)

herzustellen.

Borde brauchen Bewegungsfugen, die im Abstand von 8 m hergestellt wer-

den sollten.

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71-1/2021 Stellungnahme Seite 41 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Als Fugeneinlage sollten rückstellfähige und alterungsbeständige Dehn-

scheiben aus PU-Kautschuk verwendet werden, Polystyrolscheiben sind nur

im Unterbeton zulässig.

Nach Erhärtung der Fugenfüllung können die oberen ca. 3 cm der Dehn-

scheiben freigelegt und entsprechend ZTV Fug-StB bearbeitet und dauer-

elastisch verfüllt werden, oder die Fugeneinlage wird nicht freigelegt und

bleibt unverfugt.

Alternativ kann ein Stahlwinkel oder eine Stahlplatte als Randeinfassung

dienen. Solche Elemente werden meistens nicht sichtbar bis max. 3 cm unter

OK Belag eingebaut.

Ein Winkel wird auf einem Fundament entsprechender Festigkeit ver-

schraubt, eine Platte kann in ein Fundament eingesteckt werden.

2.7 Unterhaltung von Pflasterdecken und Plattenbelägen

In der Straßenunterhaltung werden alle Maßnahmen zusammengefasst,

welche die hergestellten Flächen, Ausstattungen und Anlagen durch regel-

mäßige Wartung dauerhaft instand halten.

Die gebundene Ausführung erfordert eine gute Erfahrung und Sorgfalt der

Ausführenden im Umgang mit den eingesetzten Baustoffen.

Trotzdem ist die Erstellung von gebundenen Pflasterdecken und Plattenbe-

lägen ohne das Auftreten von einzelnen Spannungsrissen nicht möglich,

auch regelmäßig angeordnete Bewegungsfugen verhindern dies nicht.

Wie jede andere Verkehrsfläche, unterliegt auch eine Pflasterdecke bzw. ein

Plattenbelag einem Verschleiß, daher muss eine regelmäßige Wartung

erfolgen.

Es sollte zumindest jährlich eine intensive fachkundige Sichtprüfung durch-

geführt werden, um beginnende Schäden frühzeitig zu erkennen.

Schäden, wie z.B. Risse oder Fugenausbrüche, sind zu beurteilen und bei

Bedarf zu beheben.

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Dipl.-Ing.( FH ) Wulf Schneider - öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk

71-1/2021 Stellungnahme Seite 42 Dr. Jekosch Umgestaltung des Platzes vor dem Reichstag in Berlin

Ausbrüche von Fugenmaterial müssen hinsichtlich ihrer Ursache untersucht

und beurteilt werden.

Wenn in den Fugen ein Verlust von Fugenmörtel über eine Tiefe von 3 cm

hinaus entsteht, muss über eine Fugensanierung entschieden werden.

Ausbrüche und vertiefte Fugen, die eine Verkehrsgefährdung bzw. einen

größeren Schaden erwarten lassen und somit die Dauerhaftigkeit einschrän-

ken, sind mindestens 5 - 6 cm tief in Fugenbreite aufzuschneiden und mit

geeignetem Fugenmörtel neu zu füllen.

Gerissene Pflastersteine und Platten oder Elemente mit einem anderen

Oberflächenschaden, die eine Beeinträchtigung für die Verkehrssicherheit

und/oder Nutzungssicherheit bedeuten, müssen ausgetauscht werden.

Schadhafte Bewegungsfugen sollten nach Erkennen umgehend unter Be-

achtung der ZTV Fug-StB erneuert werden.

Schlusswort

Vorstehend wurden Hinweise zu Bauprodukten und zur Ausführung gegeben.

Diese Stellungnahme soll eine Grundlage für den „Einstieg“ in weitergehende

Überlegungen für die Planung, Ausschreibung und Ausführung bilden.

Trier, im Juli 2021

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Kleinpflasterbereich Charlottenburger Gehwegplatte

Splitt 2/5

Charlottenburger Gehwegplatte Bauvorhaben Trasszementverlegemörtel

Besucher- und Informationszentrum Kleinpflaster 60/80 Betontragschicht des Deutschen Bundestags

Splitt 2/5 Geotextil Platz der Republik Drainbeton Trag- und Drainschicht Sicherheitsperimeter Recyclingmaterial 32/56

unverbesserter Baugrund unverbesserter Baugrund

Nutzer 60 mm Bundesrepublik Deutschland 20 mm Deutscher Bundestag 140 - 220 mm

Planinhalt 200 mm mm + Y mm

Detail 140 - 60 mm Bestand bei Bauteilöffnung am 25.05.2021

120 mm Format

DIN A3 Bereich ohne Bauteilöffnung

Maßstab

1:5

150 mm + X mm Planerstellung

Gutachterbüro für Naturstein Dr. Uwe Jekosch Wallmow 1 17291 Carmzow-Wallmow

in Zusammenarbeit mit

Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Dipl. Ing. ( FH ) Wulf Schneider Bornewasserstraße 44 54294 Trier

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Kleinpflasterbereich Charlottenburger Gehwegplatte

Rundschnur + dauerelastische Fugenmasse

Kleinpflaster 60/80 Charlottenburger Gehwegplatte Fugen siehe Textteil Fugen siehe Textteil

Pflasterbettungsmörtel Pflasterbettungsmörtel Bauvorhaben Auffüllung Drainbeton Drainbeton nach Gehwegplattenverlegung Besucher- und Informationszentrum Drainbetontragschicht Drainbetontragschicht des Deutschen Bundestags

Geotextil Geotextil Platz der Republik Bestand Trag- und Drainschicht Bestand Trag- und Drainschicht Sicherheitsperimeter RC-Material 32/56, neu zu profilieren RC-Material 32/56, neu zu profilieren

Bestand Bestand unverbesserter Baugrund unverbesserter Baugrund

Nutzer 60 mm - 80 mm Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag 60 mm - 40 mm 140 - 220 mm

Planinhalt

180 mm Detail 160 - 80 mm Aufbau der nicht unterbauten Bereiche

≥ 150 mm ≥ 150 mm

Planerstellung 150 mm + X mm 150 mm + X mm

Gutachterbüro für Naturstein Dr. Uwe Jekosch Wallmow 1 17291 Carmzow-Wallmow

in Zusammenarbeit mit

Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Dipl. Ing. ( FH ) Wulf Schneider Bornewasserstraße 44 54294 Trier mm 8

5

Format

DIN A3

Maßstab

1:5

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Kleinpflasterbereich Charlottenburger Gehwegplatte

Kleinpflaster 60/80 Fugen siehe Textteil

Pflasterbettungsmörtel Rundschnur + dauerelastische Fugenmasse

Auffüllung Drainbeton Charlottenburger Gehwegplatte nach Gehwegplattenverlegung Fugen siehe Textteil Bauvorhaben Drainbetontragschicht Pflasterbettungsmörtel

Besucher- und Informationszentrum Geotextil Drainbeton des Deutschen Bundestags

Trag- und Drainschicht, wenn zulässig, Wieder- Drainbetontragschicht verwendung RC-Material 32/56 aus Bestand Platz der Republik Drainagebahn mit Filtervliesabdeckung Sicherheitsperimeter

Stahlbetondecke UKZ Stahlbetondecke UKZ mit Abdichtung und Gefälle mit Abdichtung und Gefälle

Nutzer 60 mm - 80 mm Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag 60 mm - 40 mm

Planinhalt 130 mm

Detail Aufbau der Bereiche oberhalb der unterirdischen Kältezentrale

≥ 150 mm ≥ 150 mm

variabel gemäß OK UKZ

variabel gemäß OK UKZ ≥ 100 mm + X mm Planerstellung

Gutachterbüro für Naturstein Dr. Uwe Jekosch Wallmow 1 17291 Carmzow-Wallmow

in Zusammenarbeit mit

Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Dipl. Ing. ( FH ) Wulf Schneider Bornewasserstraße 44 54294 Trier mm 8

5

Drainagebahn mit Filtervliesabdeckung

140 - 180 mm

90 - 70 mm gegebenenfalls zweilagig frisch in frisch

Format

DIN A3

Maßstab

1:5

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