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Anlage C-02a
Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestags (BIZ)/ Unterirdische Kältezentrale vor
dem Reichstagsgebäude (UKZ)
Anforderungsprofil für gewerkespezifische Qualitätssicherungskonzepte
Aufgabenstellung an ausführende Firmen - Anlage zur funktionalen Leistungsbeschreibung
Aufgabenstellung
Die ausführenden Firmen (AN) haben für jedes zur Ausführung kommende Gewerk ein projektspezifisches, ausführungsbezogenes und prüfbares Qualitätssicherungskonzept (QS-Konzept) zu erstellen, fortzuschreiben und der Objektüberwachung (OÜ) rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Das QS-Konzept muss nachvollziehbar darstellen, wie die aus der funktionalen Leistungsbeschreibung, den Vertragsunterlagen und der freigegebenen Planung geschuldete Qualität geplant, hergestellt, geprüft, dokumentiert und bis zur Abnahme bzw. Übergabe sichergestellt wird.
| Kernregel | Mit qualitätsrelevanter Bestellung, Vorfertigung oder Ausführung eines | ||
|---|---|---|---|
| Gewerks darf erst begonnen werden, wenn das QS-Konzept einschließlich | |||
| Prüf- und Kontrollplan in der für den jeweiligen Vorgang erforderlichen | |||
| Fassung von der OÜ freigegeben wurde. |
Grundprinzipien
| Thema | Mindestanforderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gewerkespezifisch | Keine bloßen QM-Handbücher oder Standardtexte. Das Konzept muss konkrete Bauteile, Arbeitsfolgen, Schnittstellen, Qualitätsrisiken und Prüfungen des jeweiligen Gewerks beschreiben. | ||||
| Aus der Funktion abgeleitet | Da die Ausschreibung auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung basiert, hat der AN die geschuldeten Funktions-, Qualitäts- und Leistungsanforderungen in konkrete technische Qualitätsmerkmale, Sollkriterien, Prüfmethoden und Nachweise zu übersetzen, sofern hierfür nicht bereits eine konkrete Ausführungsplanung vorliegt. | ||||
| Prüfbar | Jeder wesentliche Prüfpunkt enthält ein eindeutiges Kriterium bzw. einen Sollwert oder eine Toleranz, die Prüfmethode, den Prüfzeitpunkt und die Prüffrequenz. | ||||
| Nachweisbar | Eigenkontrollen, Freigaben, Messwerte, Fotos und Prüfprotokolle sind eindeutig Bauteilen, Bauabschnitten, Chargen oder Fertigungsabschnitten zuordenbar. | ||||
| Freigabepflichtig | Freigabe- und Zwischenprüfpunkte, insbesondere vor dem Verdecken oder vor irreversiblen Arbeitsschritten, sind vorab festzulegen und einzuhalten. | ||||
| Fortschreibbar | Das QS-Konzept ist ein lebendes Dokument. Änderungen von Planung, System, Material, Bauablauf oder Prüfverfahren sind in einer neuen Revision nachzuführen und erneut freigeben zu lassen, soweit sie qualitätsrelevant sind. |
1.Geltungsbereich und Verbindlichkeit
• Das Anforderungsprofil gilt für sämtliche durch den AN selbst oder durch Nachunternehmer ausgeführten Gewerke sowie - soweit qualitätsrelevant - für Lieferanten, Hersteller und werkseitige Vorfertigungen. •Das QS-Konzept ist Bestandteil der Arbeitsvorbereitung und ergänzt die funktionale Leistungsbeschreibung, die Vertragsunterlagen, die freigegebene Planung, Zulassungen, Herstellervorgaben und sonstigen projektspezifischen Anforderungen. Es ersetzt diese Grundlagen nicht. • Widersprüche, fehlende Angaben, unklare Funktionsanforderungen oder nicht ausführbare Vorgaben sind vor Bestellung bzw. Ausführung schriftlich und mit einer ausreichenden Bearbeitungszeit anzuzeigen. Eigenmächtige Produkt-, System-, Material- oder Detailänderungen sind unzulässig. •Der AN stellt sicher, dass alle eingesetzten Nachunternehmer und verantwortlichen Mitarbeiter das freigegebene QS-Konzept kennen, anwenden und die vorgesehenen Eigenkontrollen dokumentieren.
2.Besonderheit: funktionale Leistungsbeschreibung
Die funktionale Leistungsbeschreibung beschreibt das geschuldete Ergebnis, die Funktionen und die Qualitätsanforderungen, ohne sämtliche Ausführungsdetails in Einzelpositionen vorzugeben. Daraus ergeben sich für das QS-Konzept folgende zusätzliche Pflichten des AN: • Der AN hat das geschuldete Auftragssoll gewerkespezifisch auszuwerten und die für seine technische Lösung maßgeblichen Qualitätsmerkmale vollständig zu identifizieren.
| BIZ/UKZ | Anforderungsprofil Qualitätssicherungskonzepte je Gewerk | M.Milling | A.Mazière | 13.08.2025 | 00 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt | Dokument-Title | erstellt | geprüft | Datum | Index | Seite 1 von 7 |
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• Die vom AN gewählten Systeme, Produkte, Materialien, Konstruktionsarten und Detailausbildungen sind einschließlich ihrer Eignungs-, Leistungs- und Verwendbarkeitsnachweise im QS-Konzept zu benennen bzw. eindeutig zu referenzieren. • Funktionsanforderungen sind in mess- oder prüfbare Kriterien zu überführen, z. B. Dichtheit, Tragfähigkeit, Ebenheit, Maßhaltigkeit, Schichtdicke, Haftung, Oberflächenqualität, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Korrosionsschutz, Dauerhaftigkeit oder Funktionsfähigkeit. • Soweit eine Anforderung nicht unmittelbar durch eine einzelne Norm oder Herstellervorgabe abgedeckt ist, hat der AN eine geeignete Nachweis- und Prüfmethodik vorzuschlagen und mit der OÜ abzustimmen. • Die Freigabe des QS-Konzepts durch die OÜ stellt keine Übernahme der Auswahl-, Koordinations- oder Erfolgshaftung des AN dar und entbindet den AN nicht von der vollständigen Erfüllung der funktional geschuldeten Leistung.
3. Vorlage, Prüfung, Freigabe und Fortschreibung
| Thema | Mindestanforderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Vorlagetermin | Spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn von Bestellung, qualitätsrelevanter Vorfertigung oder Ausführung des jeweiligen Gewerks, sofern projektbezogen kein früherer Termin erforderlich ist. | ||||
| Einreichung | Als eindeutig bezeichnete, datierte und indexierte PDF-Fassung; Prüf- und Kontrollplan sowie nach Vorgabe weitere Listen zusätzlich in editierbarer Form. | ||||
| Prüfung durch OÜ Überprüfung durch PS | Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität, Projektbezug, Übereinstimmung mit funktionaler Leistungsbeschreibung, Vertrag, freigegebener Planung und den vereinbarten Qualitätsanforderungen. | ||||
| Ausführungsfreigabe | Maßgebend ist ausschließlich die zuletzt von der OÜ/PS freigegebene Revision. Frühere oder nicht freigegebene Stände dürfen für qualitätsrelevante Ausführungsschritte nicht verwendet werden. | ||||
| Prüfkommentare | Prüfhinweise der OÜ/PS sind nachvollziehbar einzuarbeiten oder begründet schriftlich zu beantworten. Offene Punkte sind in einer Kommentarliste bis zur Klärung nachzuführen. | ||||
| Fortschreibung | Änderungen von Systemen, Produkten, Details, Bauabläufen, Prüfmethoden, Verantwortlichkeiten oder Nachunternehmern sind bei Qualitätsrelevanz unverzüglich in einer neuen Revision abzubilden. | ||||
| Baustellenverfügbarkeit | Die jeweils freigegebene Fassung ist den ausführenden Verantwortlichen vor Ort zugänglich zu machen. Veraltete Fassungen sind eindeutig als ungültig zu kennzeichnen. | ||||
| Freigabewirkung | Die OÜ/PS-Freigabe bestätigt ausschließlich die grundsätzliche Akzeptanz der dargestellten QS-Vorgehensweise; sie ist weder Abnahme noch Ersatz der Eigenkontrolle und verschiebt keine vertraglichen Verantwortlichkeiten. |
4. Verbindliche Mindestgliederung des gewerkespezifischen QS-Konzepts
Die folgende Gliederung ist für alle Gewerke einheitlich zu verwenden. Nicht einschlägige Punkte sind mit kurzer Begründung als „nicht zutreffend“ zu kennzeichnen; ein ersatzloses Weglassen ist nicht zulässig.
| Kap. | Bezeichnung | Verbindlicher Mindestinhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | Ziel und Dokumentenkopf | Bauvorhaben, Projekt-/Vertragsnummer, Gewerk, AN, ausführende Firma/Nachunternehmer, Leistungsbereich, Version/Index, Datum, Bearbeiter, Prüfer/Freigeber sowie Ziel des Konzepts. | ||||||
| 1 | Allgemeine Angaben und Geltungsbereich | Eindeutige Abgrenzung des Gewerks und der betroffenen Gebäude, Achsen, Geschosse, Räume, Bauteiltypen oder Bauabschnitte; enthaltene Planungs-, Fertigungs-, Liefer-, Montage- und Dokumentationsleistungen. | ||||||
| 2 | Vertrags- und Qualitätsanforderungen | Maßgebliche funktionale Leistungsbeschreibung, Vertragsunterlagen, freigegebene Ausführungs-/Werkstatt-/Montageplanung, Details, Bemusterungen, Zulassungen, Leistungserklärungen, Prüfzeugnisse, Herstellervorgaben, technische Regeln sowie besondere Funktions- und Qualitätsanforderungen. |
| BIZ/UKZ | Anforderungsprofil Qualitätssicherungskonzepte je Gewerk | M.Milling | A.Mazière | 13.08.2025 | 00 | |
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| Projekt | Dokument-Title | erstellt | geprüft | Datum | Index | Seite 2 von 7 |
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| Kap. | Bezeichnung | Verbindlicher Mindestinhalt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | Qualitätssicherung vor Ausführungsbeginn | Plan- und Freigabestände, System-/Materialfestlegung, Bemusterung/Referenzflächen, Vorleistungen, Untergründe, Schnittstellen, Logistik, Lagerung, Umgebungsbedingungen, Personal- /Verfahrensqualifikation, Erstteil-/Musterfreigabe und Startvoraussetzungen. | ||||
| 4 | Qualitätssicherung während der Ausführung | Arbeitsfolge, Eigenkontrollen, qualitätskritische Prozessschritte, Toleranzen, Anschlüsse, verdeckte Leistungen, Schutzmaßnahmen, Zwischenprüfungen, Kontrollhäufigkeit und Freigaben vor Folgearbeiten. | ||||
| 5 | Prüf- und Messverfahren | Prüfmerkmale, Soll-/Grenzwerte, Messverfahren, Messgeräte, Prüfumfang, Prüffrequenz, Kalibrier-/Funktionsstatus, Stichprobenlogik sowie Form der Protokollierung. | ||||
| 6 | Umgang mit Abweichungen, Mängeln und Sperrflächen | Erkennung, Kennzeichnung und Dokumentation von Abweichungen; Unterbrechung/Sicherung betroffener Bereiche; Ursachenklärung; Korrekturmaßnahme; Entscheidung über Weiterarbeit; Nachprüfung und dokumentierte Schließung. | ||||
| 7 | Dokumentation | Lieferscheine, Material-/Chargennachweise, Freigaben, Prüf-/Messprotokolle, Fotodokumentation, Nachweise verdeckter Leistungen, Abweichungs- /Mängelmanagement, Revisionsunterlagen, Zertifikate und Konformitätsnachweise. | ||||
| 8 | Inbetriebnahme und Übergabe | Vorabkontrollen, Funktionsprüfungen, Einregulierung/Inbetriebnahme soweit einschlägig, Einweisung, Übergabe, Restpunktmanagement, Wartungs- /Pflegeunterlagen und Abnahmevorbereitung. | ||||
| 9 | Organisation und Verantwortlichkeiten | Projektleitung, Bau-/Fachbauleitung, QS-Verantwortliche, Polier/Vorarbeiter, Werk-/Fertigungsverantwortliche, Nachunternehmer, Stellvertretungen, Kommunikations- und Eskalationswege sowie Freigabebefugnisse. | ||||
| 10 | Prüf- und Kontrollplan (PKP) | Tabellarischer, bauteil- bzw. bereichsbezogener Plan aller wesentlichen Prüfungen mit Kriterien, Zeitpunkt, Prüfmethode, Häufigkeit, Verantwortlichen, Nachweisen und Freigabestatus. | ||||
| 11 | Anerkennungs- und Verpflichtungserklärung | Bestätigung des AN und der ausführenden Firma, dass das freigegebene QS- Konzept verbindlich angewendet, dokumentiert und bei Änderungen fortgeschrieben wird. | ||||
| 12 | Anlagen | Prüfformblätter, Material-/Produktliste, Freigabeliste, Referenz- /Musterkonzept, Prüfmittelliste, Organigramm/Kontaktmatrix, Zertifikate, Qualifikationsnachweise sowie weitere gewerkespezifische Nachweise. |
5. Mindestanforderungen an den Prüf- und Kontrollplan
Der Prüf- und Kontrollplan (PKP) ist das operative Kernstück des QS-Konzepts. Für jeden Prüfpunkt muss eindeutig erkennbar sein: Was wird geprüft? Wo? Wann? Nach welcher Grundlage? Wie und womit? Welcher Sollwert, Grenzwert bzw. welche Toleranz gilt? Wie häufig wird geprüft? Wer prüft? Welcher Nachweis entsteht? Ist eine OÜ- Beteiligung erforderlich? Darf anschließend weitergearbeitet bzw. verdeckt werden?
| Nr. | Pflichtfeld | Anforderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Bauteil / Bereich | Eindeutige räumliche oder bauteilbezogene Zuordnung, z. B. Gebäude, Achse, Geschoss, Raum, Bauteiltyp, Fassadenfeld oder Fertigungsabschnitt. | ||||
| 2 | Prüfpunkt | Konkrete Eigenschaft oder Ausführungsstufe; keine pauschalen Begriffe wie „Qualität prüfen“. | ||||
| 3 | Bezug / Qualitätsanforderung | Funktionale Leistungsbeschreibung, Vertrag, Plan/Detail, Zulassung, Herstellervorgabe, technische Regel, Bemusterung oder sonstige freigegebene Grundlage. | ||||
| 4 | Sollwert / Akzeptanzkriterium | Messwert, Grenzwert, Toleranz, qualitative Referenz, freigegebenes Muster oder eindeutiges Bestehens-/Nichtbestehenskriterium. | ||||
| 5 | Zeitpunkt / Abhängigkeit | Vor Bestellung, bei Wareneingang, vor Montage, laufend, vor Folgearbeit, vor Verdecken, nach Fertigstellung, bei Inbetriebnahme oder vor Abnahme. | ||||
| 6 | Prüfmethode / Prüfmittel | Sichtprüfung, Maßkontrolle, Messung, Funktionsprüfung, Dichtheitsprüfung, Drehmomentkontrolle, Haftzugprüfung, Schichtdickenmessung oder anderes geeignetes Verfahren; verwendete Prüfmittel benennen. |
| BIZ/UKZ | Anforderungsprofil Qualitätssicherungskonzepte je Gewerk | M.Milling | A.Mazière | 13.08.2025 | 00 | |
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| Nr. | Pflichtfeld | Anforderung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 | Prüffrequenz / Umfang | 100 %, je Bauteil, je Charge, je Lieferung, je Bauabschnitt, je Schicht, Erstteil plus Stichprobe oder konkrete Stichprobengröße. Angaben wie „regelmäßig“ allein sind nicht ausreichend. | ||||||
| 8 | Verantwortlicher | Benannte Funktion/Person für Durchführung und Bewertung der Eigenkontrolle. | ||||||
| 9 | OÜ-Beteiligung ggf. Prüfsachverständige | Kennzeichnung, ob Informationspunkt, Teilnahmeoption, Freigabepunkt oder zwingende Prüfung vor Weiterarbeit/Verdecken besteht; erforderliche Vorankündigungsfrist angeben. | ||||||
| 10 | Nachweis / Protokoll | Konkretes Prüfprotokoll, Checkliste, Messblatt, Lieferschein, Foto, Freigabevermerk, Herstellerprotokoll oder sonstiger Nachweis. | ||||||
| 11 | Status / Ergebnis | i. O., n. i. O., gesperrt, Nacharbeit, Nachprüfung, freigegeben; Abweichungen müssen nachvollziehbar referenziert werden. | ||||||
| 12 | Folgeschritt | Festlegung, ob und unter welchen Voraussetzungen der nächste Arbeitsschritt begonnen bzw. die Leistung verdeckt werden darf. |
Prüfpunkt-Typen
| Typ | Bedeutung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| FP - Freigabepunkt | Folgearbeiten oder Beginn eines qualitätskritischen Abschnitts erst nach positiver, dokumentierter Prüfung bzw. Freigabe. OÜ-Beteiligung ist im PKP festzulegen. | ||||
| ZP - Zwischenprüfpunkt | Kontrolle während der Ausführung; insbesondere zwingend vor dem Verdecken oder wenn eine spätere Prüfung nicht mehr ohne Eingriff möglich ist. | ||||
| R - Regelkontrolle | Laufende Eigenkontrolle bzw. wiederkehrende Prüfung während der Ausführung mit festgelegter Prüffrequenz. | ||||
| AP - Abnahmepunkt | Prüfung der fertiggestellten Leistung einschließlich Funktionsprüfung und erforderlicher Nachweise/Dokumentation. |
6. Verbindliche Mindest-Prüflogik je Gewerk
Der AN hat die folgenden Prüfstufen für jedes Gewerk zu bewerten und im PKP abzubilden, soweit sie für den jeweiligen Leistungsumfang zutreffen.
| Prüfstufe | Zeitpunkt | Mindestinhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Planungs-/Systemfestlegung | Vor Bestellung/Vorfertigung | Geschuldetes Funktionsziel auswerten; technische Lösung, System, Materialien, Details, Bemusterung, Zulassungen und Schnittstellen festlegen; keine Serienbestellung ohne erforderliche Freigaben. | ||||||
| Werk-/Vorfertigung | Vor und während der Fertigung | Wareneingang, Materialidentität, Fertigungsmaße, Prozessparameter, Qualifikation, Zwischenprüfungen, Oberflächen, Endkontrolle, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. | ||||||
| Vorgewerks- /Untergrundprüfung | Vor Montage/Ausführung | Maße, Toleranzen, Ebenheit, Tragfähigkeit, Sauberkeit, Feuchte, Gefälle, Öffnungen, Einbauteile, Bezugshöhen und sonstige Startvoraussetzungen. | ||||||
| Referenz / Erstteil / Musterfläche | Vor Serienausführung | Erste repräsentative Ausführung als Referenz für Material, Detail, Oberfläche, Struktur, Fuge/Anschluss oder Funktionsweise; dokumentierte Freigabe soweit vereinbart. | ||||||
| Wareneingang Baustelle | Bei Lieferung | Identität, Menge, Beschädigungen, Chargen, Begleitunterlagen, Lagerbedingungen und Übereinstimmung mit freigegebenem System/Produkt. | ||||||
| Laufende Ausführung | Während der Arbeiten | Verarbeitung gemäß freigegebener Planung/Systematik, Herstellervorgaben und Qualitätskriterien; Toleranzen, Prozessbedingungen, qualitätskritische Details und Schutzmaßnahmen. |
| BIZ/UKZ | Anforderungsprofil Qualitätssicherungskonzepte je Gewerk | M.Milling | A.Mazière | 13.08.2025 | 00 | |
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| Prüfstufe | Zeitpunkt | Mindestinhalt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verdeckte Leistungen | Unmittelbar vor Schließen/Überdecken | Vollständige Kontrolle und Fotodokumentation verdeckter Bauteile, Befestigungen, Anschlüsse, Abdichtungen, Einlagen, Abschottungen, Dämmungen oder Installationen; Weiterarbeit nur nach festgelegtem Verfahren. | ||||||
| Zwischen- /Bereichsfertigstellung | Nach Teilabschnitt | Eigenkontrolle des kompletten Bereichs, Mängelbeseitigung, Schutz der fertigen Leistung und dokumentierte Übergabe/Freigabe an das Folgegewerk. | ||||||
| Funktions- /Leistungsprüfung | Nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme | Nachweis der funktional geschuldeten Eigenschaften durch geeignete Prüfungen, Messungen oder Funktionsnachweise. | ||||||
| Abnahmevorbereitung | Vor OÜ/PSV/AG- Abnahme | Vollständige Eigenkontrolle, Beseitigung interner Restpunkte, vollständige QS- und Revisionsdokumentation, Prüfzeugnisse, Pflege-/Wartungsunterlagen und erforderliche Einweisungen. |
7. Zusätzliche Anforderungen bei Werk- oder Vorfertigung
• Bei werkseitig oder außerhalb der Baustelle gefertigten Bauteilen ist die Qualitätssicherung der Fertigung ausdrücklich Bestandteil des QS-Konzepts. Ein bloßer Verweis auf eine allgemeine werkseigene Produktionskontrolle genügt nicht. • Darzustellen sind mindestens Wareneingangsprüfung, Material-/Chargenrückverfolgbarkeit, Fertigungsschritte, qualitätskritische Prozessparameter, Zwischen- und Endprüfungen, Prüffrequenzen, erforderliche Mitarbeiter- /Verfahrensqualifikationen sowie Freigaben und Zertifikate. • Für relevante Prozesse wie Schweißen, Kleben, Beschichten, Abdichten, Verschrauben, Vormontieren oder werkseitige Funktionsprüfungen sind projektspezifische Prüfungen, Sollkriterien und Nachweise zu benennen. • Verwendete Parameter sind nach Möglichkeit in der Form „Prüfmerkmal - Soll/Ziel - Prüfmethode - Prüffrequenz
- Verantwortlicher - Nachweis“ darzustellen. • Verpackung, Kennzeichnung, Transport und Lagerung sind so zu planen, dass Beschädigung, Verwechslung oder Qualitätsverlust vermieden werden. Die eindeutige Zuordnung zum Einbauort ist sicherzustellen. • Soweit vertraglich oder im freigegebenen PKP vorgesehen, sind Werkprüfungen rechtzeitig anzukündigen und eine Teilnahme der OÜ bzw. des AG zu ermöglichen.
8. Dokumentationsstandard und Fotodokumentation
• Die QS-Dokumentation ist fortlaufend parallel zur Ausführung zu führen; eine ausschließliche Zusammenstellung kurz vor Abnahme ist nicht ausreichend. • Prüfprotokolle und Fotos müssen mindestens Datum, Bauteil/Bereich, Prüfpunkt, verantwortliche Person und Ergebnis erkennen lassen. Bei Messungen sind Messwert, Soll-/Grenzwert und Bewertung anzugeben. • Fotos verdeckter Leistungen sind vor dem Schließen/Überdecken anzufertigen und so zu benennen, dass Ort und Bauteil eindeutig zuordenbar sind. Bei Maß- oder Schichtdickenprüfungen ist nach Möglichkeit ein geeigneter Maßstab/Bezug mit abzubilden. • Material- und Produktnachweise sind eindeutig den tatsächlich eingebauten Produkten, Chargen oder Bauteilen zuzuordnen, soweit dies für Nachweisführung, Gewährleistung oder Betrieb relevant ist. • Dokumente sind indexiert/versioniert und in der vorgegebenen Projektstruktur digital bereitzustellen. Nicht lesbare, nicht zuordenbare oder unvollständige Nachweise gelten als nicht erbracht. • Die Schlussdokumentation ist vor bzw. spätestens zur Abnahme vollständig bereitzustellen, soweit der Vertrag keinen früheren Termin vorsieht.
9. Anforderungen an Organisation, Nachunternehmer und Eskalation
• Der AN bleibt gegenüber dem AG für die Qualitätssicherung sämtlicher Nachunternehmer verantwortlich. QS- Aufgaben dürfen organisatorisch delegiert, nicht jedoch die Gesamtverantwortung übertragen werden. • Jeder ausführende Nachunternehmer ist vor Arbeitsbeginn in das freigegebene QS-Konzept und den zugehörigen PKP einzuweisen. Die Einweisung ist auf Anforderung nachzuweisen. • Für qualitätskritische Gewerke sind ein verantwortlicher Fachbauleiter/QS-Verantwortlicher und ein Stellvertreter zu benennen. Verantwortlichkeiten für Prüfung, Freigabe, Dokumentation und Mängelnachverfolgung dürfen nicht unklar bleiben. • Bei Qualitätsabweichungen ist die Ausführung im betroffenen Bereich zu sichern und bei Bedarf zu sperren. Kann auf operativer Ebene keine Lösung erzielt werden, ist unverzüglich gemäß festgelegter Eskalationskette an die AN-Projekt-/Bauleitung und erforderlichenfalls AG zu eskalieren.
| BIZ/UKZ | Anforderungsprofil Qualitätssicherungskonzepte je Gewerk | M.Milling | A.Mazière | 13.08.2025 | 00 | |
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| Projekt | Dokument-Title | erstellt | geprüft | Datum | Index | Seite 5 von 7 |
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• Abweichungen dürfen erst nach dokumentierter Bewertung, festgelegter Korrekturmaßnahme und erforderlicher Freigabe weiterbearbeitet bzw. verdeckt werden. Nach der Korrektur ist eine Nachprüfung durchzuführen. • Die OÜ ist nicht Bestandteil der Eigenüberwachung des AN. Eine OÜ-Kontrolle ersetzt keine Eigenkontrolle und eine Nichtteilnahme der OÜ an angekündigten Regelprüfungen stellt keine Abnahme dar.
10. Kriterien der OÜ für die Freigabe des QS-Konzepts
| Thema | Freigabekriterium | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezug | Leistungsumfang, Bauteile, Bereiche, Vertrag und Beteiligte sind konkret benannt; keine überwiegend generischen Standardtexte. | ||||
| Funktionales Auftragssoll | Die aus der funktionalen Leistungsbeschreibung geschuldeten Funktionen und Qualitätsziele sind erkannt und in prüfbare Kriterien überführt. | ||||
| Vollständige Grundlagen | Freigegebene Pläne/Details, funktionale Leistungsbeschreibung, Bemusterung, Zulassungen, Herstellervorgaben und besondere Qualitätsanforderungen sind berücksichtigt. | ||||
| Schnittstellen/Vorleistungen | Vorgänger- und Nachbargewerke, Untergründe, Öffnungen, Höhen, Einbauteile, Anschlüsse und Folgegewerke sind erkennbar koordiniert. | ||||
| Messbare Prüfkriterien | Wesentliche Qualitätsmerkmale besitzen klare Kriterien/Sollwerte/Toleranzen und geeignete Prüfmethoden. | ||||
| Prüffrequenz | Umfang und Häufigkeit der Eigenkontrollen sind risikogerecht und eindeutig festgelegt. | ||||
| Verdeckte Leistungen | Alle später nicht mehr oder nur mit Eingriff prüfbaren Leistungen besitzen passende Zwischenprüf-/Freigabepunkte und Fotodokumentation. | ||||
| Werk-/Vorfertigung | Bei Vorfertigung sind Prozesskontrollen, Prüfparameter, Rückverfolgbarkeit und Endkontrollen projektspezifisch beschrieben. | ||||
| Verantwortlichkeiten | Durchführung, Bewertung, Freigabe, Dokumentation und Eskalation sind eindeutigen Funktionen/Personen zugeordnet. | ||||
| Abweichungsmanagement | Sperrung, Bewertung, Korrektur, Nachprüfung und Schließung von Abweichungen sind nachvollziehbar geregelt. | ||||
| Dokumentation | Art, Umfang, Zuordnung, Ablage und Zeitpunkt der QS-Nachweise sowie der Schlussdokumentation sind festgelegt. |
11. Vergabe- und Vertragsanforderungen
• Die Erstellung, Abstimmung, Fortschreibung und Umsetzung der gewerkespezifischen QS-Konzepte einschließlich PKP, Eigenkontrollen, Prüfungen, Fotodokumentation, Mängelnachverfolgung und Schlussdokumentation ist Bestandteil der geschuldeten Gesamtleistung und vollständig in die Kalkulation einzubeziehen. • Ein von der OÜ freigegebenes QS-Konzept ist Ausführungsvoraussetzung. Aus der Freigabe können weder eine Abnahme der Leistung noch eine Einschränkung der Prüf-, Hinweis-, Koordinations- oder Mängelrechte des AG/OÜ abgeleitet werden. • Wird eine erforderliche Prüfung vor dem Verdecken oder eine vereinbarte OÜ-Beteiligung durch den AN nicht ermöglicht, kann die OÜ zusätzliche Nachweise oder - soweit zur Feststellung der vertragsgerechten Ausführung erforderlich - eine Freilegung/Nachprüfung verlangen. Soweit die fehlende Prüf-/Freigabemöglichkeit vom AN verursacht wurde, trägt dieser die hieraus entstehenden Aufwendungen. • Abweichungen vom freigegebenen QS-Konzept, PKP, freigegebenen Systemen, Produkten, Materialien, Details oder Prüfverfahren bedürfen vor Umsetzung einer dokumentierten Zustimmung gemäß den vertraglich festgelegten Freigabewegen. • Das QS-Konzept ist bis zur Abnahme als „lebendes Dokument“ fortzuschreiben. Die jeweils freigegebene Revision ist auf der Baustelle verfügbar zu halten.
12. Mindestanlagen zum QS-Konzept
• Prüf- und Kontrollplan (PKP) in freigegebener Revision, • Liste der maßgeblichen Vertrags-, Plan-, Detail- und Freigabegrundlagen einschließlich funktionaler Leistungsbeschreibung,
| BIZ/UKZ | Anforderungsprofil Qualitätssicherungskonzepte je Gewerk | M.Milling | A.Mazière | 13.08.2025 | 00 | |
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Besucher- und Informationszentrum des Deutschen Bundestags (BIZ)/ Unterirdische Kältezentrale vor
dem Reichstagsgebäude (UKZ)
• Material-/Produkt-/System- und Freigabeliste einschließlich relevanter Zulassungen, Leistungserklärungen und Datenblätter, Übereinstimmungserklärungen • Muster-/Referenzflächen- bzw. Erstteilkonzept, soweit einschlägig, • Organisation/Verantwortlichkeits- und Kontaktmatrix einschließlich Nachunternehmer, • Liste der Prüf- und Messmittel einschließlich Kalibrier-/Funktionsnachweisen, soweit erforderlich, • vorgesehene Prüf-/Eigenkontrollformblätter und Fotodokumentationssystematik, • relevante Hersteller-/Fertigungsnachweise, Zertifikate und Qualifikationsnachweise, • Liste der Freigabe-/Zwischenprüfpunkte einschließlich erforderlicher OÜ-Beteiligung und Vorankündigung, • Anerkennungs- und Verpflichtungserklärung des AN und der ausführenden Firma.
| BIZ/UKZ | Anforderungsprofil Qualitätssicherungskonzepte je Gewerk | M.Milling | A.Mazière | 13.08.2025 | 00 | |
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