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Baubeschreibung L 21 Zühlslake - Wensickendorf Baufeldfreimachung
1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung.................................................................................. 3 1.1 Auszuführende Leistungen .............................................................................................................................. 3 1.1.1 Straßenbau ...............................................................................................................3 1.1.2 Landschaftsbau .........................................................................................................3 1.1.3 Aufgaben nach Baustellenverordnung .............................................................................4 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten .................................................................................................................................. 5 1.2.1 Kampfmittel ...............................................................................................................5 1.2.2 Abbrucharbeiten .........................................................................................................5 1.2.3 Beweissicherung ........................................................................................................5 1.2.4 Vermessung ..............................................................................................................5 1.3 Ausgeführte Leistungen: .................................................................................................................................. 5 1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten: ........................................................................................................................ 5 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote ..................................................................................................... 5 2 Angaben zur Baustelle .......................................................................................................... 5 2.1 Lage der Baustelle ........................................................................................................................................... 5 2.2 Straßenanschlüsse, öffentliche Verkehrswege ................................................................................................ 6 2.2.1 Straße .....................................................................................................................6 2.2.2 Schiene ...................................................................................................................6 2.3 Zugänge, Zufahrten.......................................................................................................................................... 6 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ........................................................................... 6 2.5 Lager- und Arbeitsplätze .................................................................................................................................. 6 2.6 Gewässer ......................................................................................................................................................... 6 2.7 Baugrundverhältnisse ...................................................................................................................................... 6 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ...................................................................................................... 7 2.9 Schutz-Bereiche und Objekte .......................................................................................................................... 7 2.9.1 Gewässer, Wasserschutzgebiete ....................................................................................7 2.9.2 Bäume und Flurgehölze ...............................................................................................7 2.9.3 Biotope ....................................................................................................................7 2.9.4 Denkmale .................................................................................................................7 2.9.5 Vermutete Bodenfunde ................................................................................................7 2.9.6 Immissionsschutz .......................................................................................................7 2.9.7 Natur- und Landschaftsschutzgebiete ..............................................................................8 2.9.8 Stationierung, Meilensteine, Vermessungsmarken, Nivellementpunkte, Grenzsteine ...................8 2.10 Anlagen im Baubereich .................................................................................................................................... 8 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ................................................................................................................. 8 2.11.1 Straßenverkehr ..........................................................................................................8 2.11.2 Schienenverkehr ........................................................................................................9 3 Ausführung der Bauleistung.................................................................................................... 9 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................................................................... 9 3.1.1 Allgemeines ..............................................................................................................9 3.1.2 Verkehrsbeschränkungen ........................................................................................... 10 3.1.3 Verkehrsumleitungen................................................................................................. 11 3.2 Bauablauf ....................................................................................................................................................... 11 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten ....................................................................... 11 3.2.2 Zeitliche Beschränkungen ........................................................................................... 11 3.2.3 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern .................................................................. 11 3.3 Wasserhaltung ............................................................................................................................................... 11 3.4 Baubehelfe, Baugruben-, Wandsicherungen ................................................................................................. 11 3.5 Stoffe, Bauteile ............................................................................................................................................... 12 3.6 Abfälle, Entsorgung anfallender Stoffe ........................................................................................................... 12 3.7 Winterbau ....................................................................................................................................................... 12 3.8 Beweissicherung ............................................................................................................................................ 12 3.9 Sicherungsmaßnahmen ................................................................................................................................. 12 3.10 Belastungsannahmen Straßenbau ................................................................................................................. 12 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ................................................................................................... 12
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3.12 Prüfungen ...................................................................................................................................................... 13 3.13 Ergänzende Angaben zum Arbeitsschutz ...................................................................................................... 13 4 Ausführungsunterlagen ....................................................................................................... 13 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen .................................................................................. 13 4.1.1 Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen) ........................... 13 4.1.2 Gutachten .............................................................................................................. 13 4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen ......................................................................................... 13 4.2.1 Erläuterung des Bauablaufs, gegebenenfalls Einsatz von Spezialgeräten ............................... 13 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan ......................................................................................... 14 4.2.3 Bauzeitenplan.......................................................................................................... 14 4.2.4 Zahlungsplan .......................................................................................................... 14 4.2.5 Dokumentationsaufnahmen ........................................................................................ 14 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ........................................................................... 14 Anlage 1 ................................................................................................................................................................. 15 Nachweis über die Verwertung von Abfällen .................................................................................... 15 Anlage 2 Nachweis über die Verwertung von ausgebauten nicht gefährlichen Abfällen ....................................... 16
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1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
Die Ausschreibung ist nicht untergliedert. Alle Arbeiten gehören zu einer Baumaßnahme, die gesamtheitlich durchgeführt und bei der das Land Brandenburg, dieses vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Auftraggeber ist.
1.1 Auszuführende Leistungen
1.1.1 Straßenbau
Straßenbauarbeiten sind nicht Teil der ausgeschriebenen Leistungen. 1.1.2 Landschaftsbau
Art und Umfang
L21: von Netzknoten 3642 002, Abschnitt 070, km 0,000 (Kreisverkehr) bis Netzknoten 3642 002, Abschnitt 070, km 3,320 (OE Wensickendorf)
Die auszuführenden Leistungen beinhalten das Fällen von Straßenbaumbeständen entlang der L 21 Die Bäume sind stückweise mit geeigneter Zugangstechnik abzusetzen, die Schaf- fung von Zufahrtmöglichkeiten bzw. Baustraßen wird nicht gesondert vergütet. Zu fällen sind alle mit einem Kreuz versehenen Straßenbäume innerhalb des abgesteckten Baufeldes. Es erfolgt eine Baumschau mit dem AG vor Beginn der Fällarbeiten. Erschwernisse aufgrund zu schützender Grundstückseinfriedungen, Beleuchtungseinrichtun- gen, Verkehrsschilder und benachbarter Gehölze sind in die Positionen einzukalkulieren. Alle Bäume sind zu fällen und jegliches Astholz, Stammholz und anderer Fällabraum sind von der Baustelle zu entfernen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen. Zur Absicherung der Verkehrssicherung sind die Stubben der gefällten Bäume im direkten Anschluss bis auf die Geländeoberkante herunterzufräsen. Sollte ein Fräsen nicht sofort mög- lich sein, muss der AN die entsprechenden Stubben mit jeweils 2 Baken absichern. Diese Leistung ist in die Leistungsposition des Fräsens einzurechnen und nur im Ausnahmefall und nach Freigabe des AG ausführbar. Im Falle des Befalls des Eichenprozessionsspinners, sind die Nester abzusaugen und die Mitarbeitenden des Fäll-Betriebes durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu schüt- zen. Diese Leistungen sind im Leistungsverzeichnis zu verpreisen. Eine Erschwernisposition ist vorgesehen. Weiterhin sind die Bäume teilweise in Bereichen mit einem Fahrzeugrückhaltesystem verse- hen. Zu diesem Zweck ist eine Erschwernispauschale im Leistungsverzeichnis vorgesehen. Die Fällarbeiten werden durch eine faunistische Fällbegleitung betreut. Der oder dem zustän- digen Sachverständigen ist zu diesem Zweck Zugang auf der Hebebühne zu gewähren. Ver- zögerungen durch die Begutachtung der abgetrennten Ast- und Stammteile sind in die Pau- schale zur Arbeitsverzögerung wegen faunistischer und Umweltbaubegleitungsbelange ein- zurechnen.
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Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten umfassen folgende Hauptleistungen:
| ca.4 St | Straßenbäume fällen ohne Roden, Stammdurchmesser 10-30 cm, Schlag- abraum und gesamtes Holz, Verw. Nach Wahl des AN, stufenweises Fäl- len und Absetzen. |
|---|---|
| ca.18 St | Straßenbäume fällen ohne Roden, Stammdurchmesser 30-50 cm, Schlag- abraum und gesamtes Holz, Verw. Nach Wahl des AN, stufenweises Fäl- len und Absetzen. |
| ca.7 St | Straßenbäume fällen ohne Roden, Stammdurchmesser 50-75 cm, Schlag- abraum und gesamtes Holz, Verw. Nach Wahl des AN, stufenweises Fäl- len und Absetzen. |
| ca.2 St | Straßenbäume fällen ohne Roden, Stammdurchmesser 75-100 cm, Schlagabraum und gesamtes Holz, Verw. Nach Wahl des AN, stufenwei- ses Fällen und Absetzen. |
| ca.1 St | Straßenbaum fällen ohne Roden, Stammdurchmesser 100-150 cm, Schlagabraum und gesamtes Holz, Verw. Nach Wahl des AN, stufenwei- ses Fällen und Absetzen. |
| ca.4 St | Wurzelstöcke ausfräsen, Durchmesser 10-30 cm, Frästiefe auf GOK, zwi- schenzeitliche Stubbensicherung mit Baken |
| ca.18 St | Wurzelstöcke ausfräsen, Durchmesser 30-50 cm, Frästiefe auf GOK, zwi- schenzeitliche Stubbensicherung mit Baken |
| ca.7 St | Wurzelstöcke ausfräsen, Durchmesser 50-75 cm, Frästiefe auf GOK, zwi- schenzeitliche Stubbensicherung mit Baken |
| ca.2 St | Wurzelstöcke ausfräsen, Durchmesser 75-100 cm, Frästiefe auf GOK, zwi- schenzeitliche Stubbensicherung mit Baken |
| ca.1 St | Wurzelstöcke ausfräsen, Durchmesser 100-150 cm, Frästiefe auf GOK, zwischenzeitliche Stubbensicherung mit Baken |
| Psch. | Baustelleneinrichtung, Baustellenräumung, Einholung Genehmigung UNB, UWAB BE- und Lagerflächen, Anliegerinformation, Beweissicherung, Er- stellen Dokumentation Bauablauf, Arbeitsschutzmaßnahmen, Einweisung Baubeginn, Kennzeichnung Fällbäume, |
| ca.10 St | Absaugen Nester Eichenprozessionsspinner (falls vorhanden) |
| Psch. | Verzögerung UBB- und Belange zur faunistischen Fällbegleitung |
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle und über Preis beeinflussende Umstände zu informieren. Forderungen infolge Unkenntnis der Örtlich- keit werden nicht anerkannt. 1.1.3 Aufgaben nach Baustellenverordnung
nicht erforderlich
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1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
1.2.1 Kampfmittel
Hinweise auf Kampfmittel liegen nicht vor. Für das Nichtvorhandensein von Kampfmitteln wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen. Werden während der Bauarbeiten Kampfmit- tel gefunden, so sind die Bauarbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen, die Fundstelle ist abzusperren und unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Die Bauüberwachung ist zu benach- richtigen. Zentraldienst der Polizei Land Brandenburg Kampfmittelbeseitigungsdienst Verwaltungszentrum B Hauptallee 116/8 15838 Zossen / OT Wünsdorf / GT Waldstadt Tel.: 033702/ 214-0 1.2.2 Abbrucharbeiten
keine 1.2.3 Beweissicherung
Zur Beweissicherung wurden im Vorfeld keine Maßnahmen getroffen. Eine Beweissicherung zur Eigenabsicherung des Fäll-Betriebes ist im Leistungsverzeichnis vorgesehen. Abrech- nung erfolgt nach Übergabe an den AG, insoweit in vorgegebener Form durchgeführt. 1.2.4 Vermessung
Die Vermessung wurde im Koordinatensystem ETRS 89/UTM (Lagesystem) und DHHN 2016 (Höhensystem) durchgeführt. Die Absteckung der Baufeldgrenzen ist im vorliegenden Fall nicht notwendig, das sich die Fällungen auf eindeutig zuordenbare Straßenbäume handelt. 1.3 Ausgeführte Leistungen:
keine 1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten:
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibung sind keine gleichzeitig laufenden Arbeiten bekannt. 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen. 2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baumaßnahme befindet sich zwischen den Orten Zühlslake und Wensickendorf, zwei Ortsteile der Stadt Oranienburg im Landkreis Oberhavel: von Netzknoten 3642 002, Abschnitt 070, km 0,000 (Kreisverkehr) bis Netzknoten 3642 002, Abschnitt 070, km 3,320 (OE Wensickendorf),
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Länge der Baustelle ca.3,316 km.
2.2 Straßenanschlüsse, öffentliche Verkehrswege
2.2.1 Straße
Die Baustelle ist über die BAB 10 und L86 zu erreichen. 2.2.2 Schiene
Keine 2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Baustelle ist über die vorgenannten öffentlichen Straßen zu erreichen. Vom AG werden keine besonderen Zugänge und Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung ge- stellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Neben- leistung des AN. Dazu gehören auch die Aufwendungen zur Erlangung der notwendigen ver- kehrsrechtlichen Anordnungen. Der AN hat während der gesamten Bauzeit für den verkehrssicheren Zustand aller vom Bau- stellenverkehr beanspruchten Straßen- und Wegeflächen innerhalb der Baustelle zu sorgen und den AG von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Vom AG können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Verfü- gung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Vom Auftraggeber werden nur die zur Leistungserbringung erforderlichen Flächen (siehe Un- terlage des AG) zur Verfügung gestellt. Gesonderte Flächen sind vom AN, dem Bedarf des AN entsprechend, auf seine Kosten zu beschaffen. Für die Lager- und Baustelleneinrichtungs- flächen ist vom AN zusätzlich eine Genehmigung / Zustimmung bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) sowie der Wasserwirtschaft-, Abfallwirtschaft- und Bodenschutz- Behörde (UWAB) einzuholen. Flächen des AG oder Dritter sind vor Abschluss der Bautätigkeit wieder in den ursprünglichen Zustand herzurichten (Plätze für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze, Arbeitsplätze, Plätze für Unterkünfte). Die Freistellungserklärungen über den ordnungsgemäßen Zustand der zurück- gegebenen Flächen sind bis zur Abnahme vom AN dem AG zu übergeben 2.6 Gewässer
keine 2.7 Baugrundverhältnisse
Für die ausgeschriebenen Leistungen nicht relevant.
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2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Vom AG werden keine Flächen für o.g. Bedarf zur Verfügung gestellt. Vor Baubeginn ist die Zustimmung der UWAB sowie der UNB zur Errichtung von Baustellen- einrichtungs- und Zwischenlagerflächen einzuholen. Flächen für Zwischenlagerung sowie Flächen Dritter sind vor Abschluss der Bautätigkeit wie- der in den ursprünglichen Zustand herzurichten. Seitenentnahmen ohne Zustimmung der zu- ständigen Behörden sind nicht statthaft. Die Freistellung des Grundstückeigentümers ist er- forderlich. Die Freistellungserklärungen über den ordnungsgemäßen Zustand der zurückge- gebenen Flächen sind bis zur Abnahme vom AN dem AG zu übergeben. 2.9 Schutz-Bereiche und Objekte
2.9.1 Gewässer, Wasserschutzgebiete
Die Baustrecke befindet sich nicht in einem Wasserschutzgebiet. 2.9.2 Bäume und Flurgehölze
Zum Schutz der Straßenbäume sind die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und die R-SBB zu beachten und die Bäume einschließlich Wurzelwerk vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Gesonderte Schutzmaßnahmen (Baumschutz etc.) sind für die verbleibenden Bäume nicht gesondert vor- gesehen. Sicherungsmaßnahmen an Bäumen wie z. B. Lichtraumprofil herstellen, Rückschnitte an Wur- zeln sind durch eine Fachfirma auszuführen. Beschädigungen an Bäumen sind unverzüglich dem zuständigen Bauaufsichtführenden des AG anzuzeigen. Bei Bauarbeiten entstehende Schäden an Wurzeln sind zu Lasten des Verursachers durch baumpflegerische Behandlungs- weisen zu versorgen. Der AN hat zu einer gemeinsamen Baumschau mit dem einzuladen. Der AG ist rechtzeitig, eine Woche vorher, einzuladen.
2.9.3 Biotope
Es befinden sich keine Biotope mit Schutzstatus im unmittelbaren Baubereich 2.9.4 Denkmale
Durch die Baumaßnahme werden die Belange der Bodendenkmalpflege nicht berührt.
2.9.5 Vermutete Bodenfunde
Keine
2.9.6 Immissionsschutz
Alle entsprechenden Bestimmungen des BImSchG sind zu beachten. Die Bauarbeiten sind vom AN so durchzuführen, dass Umweltbeeinträchtigungen und Belästigungen Dritter durch Baubetrieb und Transporte soweit wie möglich vermieden werden.
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2.9.7 Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Alle entsprechenden Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Naturschutzgesetzes des Landes Brandenburg (BbgNatSchAG) sowie der dafür ergangenen Verordnungen sind zu beachten. Das Baugelände befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Westbarnim“. Es sind alle Schutz- zwecke, Verbote und Genehmigungsvorbehalte der Verordnung über das Landschaftsschutz- gebiet „Westbarnim“ zu beachten. Das Baugelände quert das FFH-Gebiet „Briesethal“. Es sind alle Schutzzwecke, Verbote und Genehmigungsvorbehalte der Managementplanung des FFH-Gebietes „Briesethal“ zu beach- ten. Die Betankung der Baufahrzeuge und Maschinen darf ausschließlich auf versiegelten mit ei- ner Auffangeinrichtung versehenen Flächen erfolgen. Durch den AN mit umweltschädlichen Stoffen verunreinigter Boden ist auf seine Kosten auszutauschen. Zur Vermeidung von Bo- den- und Wasserkontamination sind die geltenden technischen Regeln und Sicherheitsvor- schriften einzuhalten. 2.9.8 Stationierung, Meilensteine, Vermessungsmarken, Nivellementpunkte, Grenzsteine
Die im Baufeld befindlichen Vermessungsmarken, Grenz- und Sichtzeichen sowie Nivelle- ment- und Polygonpunkte sind während der Bauarbeiten zu schützen. Vom AN beschädigte Punkte sind auf Kosten des AN wieder herzustellen. Die Wiederherstellung darf nur durch die jeweils dafür befugten Vermesser erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes können als Ordnungswidrigkeit durch Bußgeld geahndet werden.
2.10 Anlagen im Baubereich
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten von den Leitungseigentümern (Versor- gungsträgern) örtlich einweisen zu lassen. Erfolgt die Einweisung nicht innerhalb von 10 Werk- tagen, so ist der Auftraggeber schriftlich zu unterrichten. Bei Unterlassung kann der Auftrag- nehmer Ansprüche wegen Behinderung infolge zu später Einweisung nicht geltend machen. Die von den Versorgungsunternehmen gegenüber dem AN geltend gemachten Kosten für die Erteilung von Leitungsauskünften sind Nebenleistung und werden nicht gesondert erstattet. Bei Annäherung an den bekannten Leitungsbestand sind Suchschachtungen bzw. Ortungen durch den Leitungseigentümer vom AN kurzfristig zu veranlassen. Sollte das Erkunden nicht durch den Versorgungsträger erfolgen (Nachweis der rechtzeitigen Aufforderung an den Ver- sorgungsträger ist vorzulegen), werden zur Vermeidung von Behinderungen im Bauablauf das Erkunden und Einmessen der in Lage bzw. Höhe nicht exakt bekannten Leitungen gesondert vergütet. Wenn keine Leitungen im Bereich der zu fällenden Bäume vorhanden sind, kann diese Leistung entfallen.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
2.11.1 Straßenverkehr
Die Befahrbarkeit der Straßen und Wege ist den Fahrzeugen der Feuerwehr und des Ret- tungsdienstes während der Baumaßnahmen zu gewährleisten. Vorhandene Gebäude im
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Baustellenbereich müssen von den Einsatz- bzw. Rettungskräften jederzeit erreichbar sein (§ 17 (1) BbgBO). Der Anliegerverkehr ist entsprechend den Bedingungen der Baustelle auf- rechtzuerhalten. Verkehrsarten: Kfz-Verkehr, Radverkehr Anlagen des ÖPNV sind im Baubereich nicht vorhanden. Auf der Landesstraße L86 verkehren folgende Buslinien der OVG Oberhavel Verkehrsge- sellschaft mbH: die Buslinie 802 – Oranienburg (Bahnhof) – Malz, die Buslinie 805 – Oranienburg (Bahnhof) – Kremmen, die Buslinie 823 – Oranienburg (Bahnhof) – Löwenberg, die Buslinie 824 – Oranienburg (Bahnhof) – Hennigsdorf (S+U-Bahnhof). 2.11.2 Schienenverkehr
keiner 3 Ausführung der Bauleistung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
3.1.1 Allgemeines
Die Verkehrssicherungspflicht wird innerhalb des zeitlichen und örtlichen Rahmens der Bau- arbeiten auf den Auftragnehmer übertragen. Dies betrifft auch alle Leistungen zur Durchfüh- rung des Winterdienstes. Dazu ist eine Abstimmung mit der Straßenmeisterei bzw. Kommune durchzuführen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen sind Nebenleis- tungen und werden nicht gesondert vergütet. Beim Auftraggeber verbleibt allein die Pflicht zur dahingehenden Überwachung des Auftragnehmers. Die nach § 45 Abs. 6, StVO der Bundesrepublik Deutschland erforderliche Anordnung über die Absperrung und Kennzeichnung der Baustellen ist vom Bauunternehmer für jede Absperr- maßnahme zu beantragen. Die Verwaltungsgebühren für diese Anordnung und auch für Än- derungen sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer hat sofort nach der Zuschlagserteilung die verkehrsbehördliche Anord- nung beim: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Abteilung Verkehr SG Straßenverwaltung West Holzhausener Straße 58 16866 Kyritz Tel. 03342 249 - 1983 E-Mail: katja.melz@ls.brandenburg.de
zu beantragen (im Regelfall 24 Werktage vor Baubeginn). Dazu müssen ein Bauablaufplan, Bauzeitenplan, die dazugehörenden Regelpläne, Verkehrszeichenpläne, Umleitungsstre- cken, Beschilderungspläne, Lichtsignal-Zeitenpläne (je nach Umfang), also sämtliche zum An- trag gehörenden Unterlagen vorliegen. Die Belange betroffener Busverkehrsunternehmen sind einzubeziehen. Müssen Buslinien Umleitungen fahren, dann sind diese sofort nach Zuschlag zu benachrich- tigen.
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Im Fall geplanter Umleitungsstrecken sind die Umleitungsschilder 6 Werktage vor Beginn der Arbeiten aufzustellen und mit Datumsangaben zum Baubeginn zu versehen. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten RSA-Regelpläne bzw. Beschilderungspläne für Umleitungsstrecken sind Rahmenbedingungen, die vom Auftragnehmer auf die jeweilige örtliche und verkehrliche Situation in Zusammenhang mit dem vorgesehenen Bauablauf zu überprüfen und ggf. anzupassen sind. Diese Änderungen bzw. Anpassungen bedingen keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch. Bei jeder Änderung an den Sicherungsmaßnahmen, die aufgrund von veränderten Bedingun- gen und/oder wechselnden Bauphasen erforderlich wird, ist rechtzeitig eine geänderte Anord- nung bei der anordnenden Stelle zu beantragen. Der AN ist für die verkehrssichere Beschaffenheit der Verkehrssicherungseinrichtungen ein- schließlich Beleuchtung - auch an Sonn- und Feiertagen sowie bei Arbeitsunterbrechung - voll verantwortlich. Die Unterrichtung aller am Baugeschehen Beteiligten gem. ZTV-SA 97 ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Die Baustelle ist bei der Abnahme entsprechend zu sichern und zu beschildern, ferner ist vom AN ein Sicherungsfahrzeug einschließlich Sicherungsposten zu stellen. Die Kosten hierfür (einschließlich ggf. notwendiger Anordnungen der Verkehrsbehörde) sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Während der Bauzeit sind die Zugänge zu Zufahrten der Anliegergrundstücke provisorisch anzuschließen. Die Anlieger sind 3 Tage vor Beginn der Sperrung nachweislich schriftlich zu benachrichtigen. Verschmutzungen von Verkehrsflächen infolge der Bauarbeiten sind selbständig regelmäßig zu beseitigen. Die Kosten hierfür sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Der AN darf den Verkehrsraum, der nicht unmittelbar in den Baustellenbereich fällt, für die Abwicklung der Bauarbeiten nur benutzen, soweit dies vertraglich ausdrücklich festgelegt oder vorübergehend vom AG angeordnet oder genehmigt ist
3.1.2 Verkehrsbeschränkungen
siehe 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten
Gesamter Bauabschnitt - Fällarbeiten: Die Fällarbeiten finden unter halbseitiger Sperrung der L 21 mit Lichtsignalregelung (bei Ge- fahr herunterfallender Baumteile) bzw. ohne (wenn diese Gefahr ausgeschlossen ist) statt. Die Verkehrsregelung erfolgt von Bau-km 0+000 bis ca. 3+316 in Bauabschnitten von max. 325 m mit verkehrsabhängig zu steuernden transportablen Lichtsignalanlagen Typ C. Die Verkehrstechnischen Unterlagen (VTU) für die transportablen Lichtsignalanlagen nach RP C I/5 sind vom AN in RiLSA-konformem und genehmigungsfähigem Umfang für verkehrsab- hängige Steuerungen zu erstellen und mit dem Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung für alle Bauabschnitte und Verkehrsphasen einzureichen.
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3.1.3 Verkehrsumleitungen
Für den Zeitraum der Baumfällungen ist keine weiträumige Verkehrsumleitung vorgesehen. Alle Arbeiten finden unter halbseitiger Sperrung statt. 3.2 Bauablauf
3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten
Durch den AN ist ein detaillierter Bauzeiten- und Bauablaufplan mit Angabe der Arbeitskräfte und eingesetzten Maschinen zu erarbeiten und dem AG vor Baubeginn digital und 2-fach un- terschrieben in Papierform vorzulegen. Er wird gemeinsame Arbeitsgrundlage. Es ist Sache des AN, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten. So lädt der AN vor Baubeginn in Abstimmung mit dem AG die an der Maßnahme Beteiligten bzw. gemäß Bauvertrag zu beteiligenden Dritten und die Straßenmeisterei, insbesondere den LK PM die UWAB sowie UNB ein. Der AN hat einen angemessenen Besprechungsraum zur Verfügung zu stellen auch wenn kein Baubüro für den AG vereinbart ist. Spätestens zu diesem Termin ist der Bauablaufplan vorzulegen. Eine Abstimmung zum Termin und zur Örtlichkeit ist mit dem AG und den anderen Beteiligten rechtzeitig zu führen. Die Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten ist Sache des AN. Jeder AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Ver- langen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. Der AN hat Tagesberichte zu führen und sie dem Bauaufsichtsführenden des AG laufend, jedoch spätestens am folgenden Tag zu übergeben. Bei Unterbrechung infolge archäologischer Funde, umzuverlegender Versorgungsleitungen o. dgl. sind die Arbeiten an anderer Stelle im Baufeld fortzusetzen.
3.2.2 Zeitliche Beschränkungen
Baumfällungen können nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. Aufgrund von Ausschreibungsfristen wird davon ausgegangen, dass die Arbeiten frühestens im Februar 2027 durchgeführt werden. 3.2.3 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern
Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Koordinierungen vorzunehmen und seinen Bauab- lauf entsprechend einzurichten (siehe auch Punkt 1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten). Der AN lädt zu den dazu erforderlichen Abstimmungsgesprächen ein und protokolliert die Ergebnisse dieser Gespräche aktenkundig. Die benötigten Zeiträume der anderen Unternehmen sind in den Bauablauf des AN zu integrieren und bei der Erstellung des detaillierten Bauzeiten- und Bauablaufplanes zu berücksichtigen. 3.3 Wasserhaltung
Entfällt. 3.4 Baubehelfe, Baugruben-, Wandsicherungen
Entfällt.
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3.5 Stoffe, Bauteile
-entfällt-
3.6 Abfälle, Entsorgung anfallender Stoffe
Die Aufwendungen für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind in die Einheitspreise ein- zurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Annahmebedingungen der Entsorgungs- anlagen sind zu beachten, geforderte Transportpapiere (Übernahmescheine bzw. Register- belege) sind vom AN zu beschaffen bzw. vorzubereiten. Der AN hat gegenüber dem AG den Nachweis über den Verbleib der Ausbaustoffe zu führen und diese Nachweise unverzüglich nach Abschluss der Ausbaumaßnahme dem AG zu über- geben.
3.7 Winterbau
Winterbaumaßnahmen sind seitens des Auftraggebers nicht vorgesehen. Sofern der AN in den Wintermonaten Bauarbeiten ausführt, sind die entstehenden Mehraufwendungen Ne- benleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
3.8 Beweissicherung
Vor Beginn der Bauarbeiten hat der AN den Zustand relevanter Bereiche (Lagerflächen, Stra- ßenanbindungen, Bauwerke, Gebäude) zu dokumentieren und vom AG bzw. Eigentümer bzw. Dritten anerkennen zu lassen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Schadensfreiheit und vorbehaltlose Rücknahme der Fläche bzw. Gebäuden und Anlagen vom Eigentümer bzw. Dritten bestätigen zu lassen und dem AG vor Abnahme der Baumaßnahme zu übergeben. Neben der Niederschrift ist eine Fotodokumentation (Farbfotos mind. 9 x 13 cm) anzufertigen und digital sowie in Papierform zu übergeben. 3.9 Sicherungsmaßnahmen
Maßnahmen, durch die Vermessungsmarken gefährdet werden können, sind unverzüglich der Vermessungs- und Katasterbehörde mitzuteilen. Bei auszuführenden Arbeiten ist darauf zu achten, dass von den Schutzflächen o. ä. mind. ein Abstand von 1,00 m eingehalten wird. 3.10 Belastungsannahmen Straßenbau
-entfällt-
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Als gültiges Aufmaßverfahren für die Bauabrechnung wird die REB-VB zugrunde gelegt. Ab- stimmungen zum Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung sind vor Baubeginn mit der zu- ständigen Bauüberwachung des AG zu führen. Grundlage bilden die ZVB/E–StB, VOB/C und die anzuwendenden Vertragsbedingungen. Unterlässt es der AN, rechtzeitig das gemeinsame Aufmaß von Leistungen zu beantragen, die später nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an dem Aufmaß, so gelten die eventuell auch unvollständigen Aufmaße des
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AG. Sollte die Erstellung der Aufmaße durch den AN gänzlich vernachlässigt werden, wird durch den AG ein Dritter mit der Erstellung der Aufmaße / Abrechnungsgrundlagen beauftragt. Die dabei entstehenden Kosten trägt der AN in vollem Umfang. Die Dokumentation (Beweissicherung, Freistellungsbescheinigungen) sind dem Auftraggeber 3 Tage vor Abnahme zu übergeben. Grundsätzlich sind jeder Abschlagsrechnung prüffähige Massenberechnungen, die zur Erstel- lung der Schlussrechnung verwendbar sind, z. B.: Querprofile, nach OZ geordnete Massen- zusammenstellungen u.ä. beizufügen. Aufmaße, Nivellements und Mengenberechnung sind durch Fachpersonal aufzustellen. 3.12 Prüfungen
entfällt
3.13 Ergänzende Angaben zum Arbeitsschutz
Sollte Ambrosia-Bewuchs festgestellt werden bzw. der Befall des Eichenprozessionsspinners, sind die vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten. Das Merkblatt des Landes Brandenburg – „Schutz der Beschäftigten bei der Bekämpfung von Ambrosia – Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie Aufsichtsbehörden“ ist zu beachten. Der Auftragnehmer hat festgestellte Ambrosia-Bestände sofort an die Untere Naturschutzbe- hörde des Landkreises zu melden.
4 Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen
4.1.1 Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen)
Ausschreibungsunterlagen Lageplan Baumfällung M 1:500 Blatt 1-6
Ausführungsunterlagen Lageplan Baumfällung M 1:500 Blatt 1-6
4.1.2 Gutachten
Keine 4.2 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen
4.2.1 Erläuterung des Bauablaufs, gegebenenfalls Einsatz von Spezialgeräten
Bei Baubeginn ist dem AG eine detaillierte Erläuterung des Bauablaufes vom AN schriftlich vorzulegen.
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Baubeschreibung L 21 Zühlslake - Wensickendorf Baufeldfreimachung
4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan
Zur Bauanlaufberatung ist ein prüfbarer Baustelleneinrichtungsplan für alle Abschnitte vom AN vorzulegen. 4.2.3 Bauzeitenplan
Zur Bauanlaufberatung ist ein prüfbarer und rechenfähiger Bauzeitenplan (in Papier und digi- tal) untersetzt mit Arbeitskräften und Geräten für alle Abschnitte vom AN vorzulegen. Der Bauzeitenplan ist regelmäßig dem Baufortschritt anzupassen. Es sind während der Baudurchführung die IST - Leistungen den SOLL - Leistungen im Bau- zeitenplan gegenüberzustellen. Die Überarbeitung ist dem AG unaufgefordert zu übergeben. 4.2.4 Zahlungsplan
Zur Bauanlaufberatung ist ein detaillierter Zahlungsplan vom AN schriftlich vorzulegen. 4.2.5 Dokumentationsaufnahmen
Die Dokumentation muss spätestens zur Schlussrechnung vorgelegt werden und folgende Bestandteile aufweisen: Inhaltsverzeichnis, bei Fotos Angabe zum Aufnahmetag und Uhrzeit, Bauteil, Ort (Bau-km), Blickrichtung und Standort des Betrachters (Übersichtsplan), Zeitpunkt der Bauausführung
5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
In der Anlage „Zusammenstellung der gültigen Regelwerke“ (siehe Aufforderung zur Ange- botsabgabe) sind die anzuwendenden Regelwerke benannt.
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Anlage 1 Nachweis über die Verwertung von Abfällen (gilt nur für nicht gefährliche Abfälle, die nicht in den BTR RC-StB 14 geregelt sind)
| Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg | |
|---|---|
| Dienststätte/ Sachgebiet: | |
| Örtliche Bauüberwachung: | |
| Baumaßnahme: | |
| Abfallart und Abfallschlüssel: | |
| Ordnungszahl/-en der Position/-en im Bau- vertrag: | |
| Auftragnehmer / Ausbaufirma: | |
| Beförderer: Name und Anschrift: | |
| Menge in t oder m³: | |
| Ort der Verwertung: Baumaßnahme / Andere: | |
| Art der Verwertung: | |
| Zeitraum der Anlieferung beim Verwerter: | |
| Ort / Datum: | |
| Unterschrift des Verwerters: Name und Anschrift: |
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Anlage 2 Nachweis über die Verwertung von ausgebauten nicht gefährlichen Abfällen (Anhang C1.1 zur BTR RC-StB 14, Stand 3/2016)
| Angaben des Abfallerzeugers | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfallerzeuger Bauherr/Maßnahmenträger | Abfallerzeuger Bauherr/Maßnahmenträger | ||||||||
| Baumaßnahme | |||||||||
| OZ der Leistungsposition/-en im Bauvertrag | |||||||||
| Menge gemäß Leistungsposition/-en | Menge gemäß Leistungsposition/-en | ||||||||
| Abfallart/Abfallschlüssel | |||||||||
| Datum | Name / Zeichen | ||||||||
| bearbeitet: |
| weiter Angaben zu den Ausbaustoffen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bodenmaterial Zuordnungswerte nach BTR RC-StB 14, Anhang A 1 | ||||||||||
| Zuordnungswert Z 0 | Zuordnungswert Z 1 bzw. Z 1.1 | Zuordnungswert Z 2 | ||||||||
| Bauschutt und Bodenmaterial mit > 10 Vol.-% mineralischen Fremdbestandteilen Zuordnungswerte nach BTR RC-StB 14, Anhang A 2 | ||||||||||
| Zuordnungswert Z 1.1 | Zuordnungswert Z 2 | |||||||||
| Schlacken / Aschen Zuordnungswerte nach BTR RC-StB 14, Anhang A 3 | ||||||||||
| Einbauklasse 1 eingehalten | Einbauklasse 2 eingehalten | |||||||||
| Ausbauasphalt Verwertungsklasse nach BTR RC-StB 14, Anhang A 4 | ||||||||||
| Verwertungsklasse A -nicht pechhaltig- | ||||||||||
| Analyseergebnisse | ||||||||||
| aus Voruntersuchungen | Mischprobe auf Baustelle | |||||||||
| aus Unterlagen des AG (z. B: Kontrollprüfungen) | Kleinmenge ohne Beprobung | |||||||||
| Haufwerksbeprobung am Zwischenlager | ||||||||||
| Prüfstelle, Berichts-nummer und | ||||||||||
| Datum |
| Angaben des Baubetriebes/Beförderers | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baufirma | |||||||
| (Name, Anschrift) | |||||||
| Ausbauzeitraum | |||||||
| Beförderer | |||||||
| (wenn nicht identisch mit Baufirma) | |||||||
| abtransportierte Menge | |||||||
| Nachweis der Mengen über | Aufmaß/Lieferscheine/Wiegekarten (nicht Zutreffendes streichen) | ||||||
| Wir versichern, dass das Material aus o.g. Baumaßnahme stammt. | |||||||
| Ort | Datum | Stempel und Unterschrift des Baubetriebs |
| Angaben des Verwerters/Entsorgers | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfallverwerter / Entsorgungsanlage | |||||||||
| (Firma, Anschrift) | |||||||||
| Bezeichnung der Verwertungsmaß- | |||||||||
| nahme/Ort | |||||||||
| Wir versichern, dass die Maßnahme für die Verwertung der deklarierten Abfälle zugelassen ist und dass die | |||||||||
| Abfälle bei der Verwertungsmaßnahme ordnungsgemäß gelagert und schadlos verwertet werden. | |||||||||
| Ort | Datum | Stempel und Unterschrift des Abfallverwerters |
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