Los_Bauendreinigung__N__blanko.pdf

Bauendreinigung von Bodenbelägen, Fliesen, Sanitärobjekten und Fenstern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 09:15 (Europe/Berlin)

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energetische Sanierung Andreasstr. 11 Bad Salzungen Bauendreinigung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 Bauendreinigung 1. und 2. Bauabschnitt

Besondere Angebots- und Auftragsbedingungen für Bauleistungen und Baulieferungen, so-

wie für maschinelle und sonstige Einrichtungen

  1. Das Angebot ist vom Bieter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders erwähnt, gilt Angebotspreis bzw. Angebotssumme für die fix und fertige Leistung samt Vor-, Neben- und Nachleistungen. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegol- ten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Beson- deren Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). Leistungseinschränkende Änderungen des Unternehmers sind rechtsunwirksam. Der Unter- nehmer hat Angebots- und Leistungsunterlagen sowie Weisungen des Auftraggebers (im folgenden kurz "AG"), soweit möglich, zu prüfen und auf Irrtümer und Mängel schriftlich hinzuweisen. Sofern der Bieter eigene Vorschläge macht, hat er bei Angebotsabgabe verantwortlich zu er- mitteln bzw. zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Funktion und ggf. Zulässigkeit seiner Anlage gegeben sind. Ferner hat er ein klares Bild seiner Leistung bzw. Lieferung zu geben, z. B. über Abmessungen sowie über Grenzen der Anwendbarkeit, Haltbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ferner über bauseitig erforderliche Vor-, Neben- und Nachleistungen und außerdem über Pflege, Unterhaltungskosten, Bedienungs- und Si- cherheitsvorschriften. Er darf nur bewährte Stoffe und Verfahren anbieten bzw. verwenden, für deren Eignung er sich verbürgt und deren Aus- führung er beherrscht. Gelieferte Muster und Pläne sind verbindlich. Angebotspreise sind Festpreise. Dies gilt während der vereinbarten Aus- führungsfrist auch für Löhne und Material. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen.

  2. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Nur Stunden, an den wirk- lich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben ent- sprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung nicht in Angebotsposi- tionen enthalten und damit abgegolten ist.

  3. Vertragspflichten, die der Auftragnehmer (im folgenden kurz "AN" genannt) ohne Aufforderung zu erbringen hat, sind in die Angebotspreise einzukalkulieren, sofern nachstehend nicht anders ausgeschrieben bzw. nicht schriftlich anders vereinbart (für Bauleistungen und Einrichtun- gen gelten Punkte a bis h, für reine Lieferung d bis g und i): a. Durch den AN verschmutzte öffentliche und private Verkehrs- und Gehwege sind sauber zu halten. b. Vermessungsarbeiten, sofern für seine Vertragsleistung erforderlich: Alle Maße sind vom AN verantwortlich nach Rücksprache mit der Bauleitung des AG am Bau zu nehmen und mit allen Bauplänen (ggf. eigenen und fremden Montage- und Bauangebotsplänen) zu verglei- chen und abzustimmen, soweit nötig in Verhandlung mit anderen Auftragnehmern. Unstimmigkeiten sind dem AG umgehend schriftlich mitzuteilen. c. Bauangaben (sofern verlangt in Form von Plänen) über alle bauseitig erforderlichen Vorleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungs- möglichkeiten (soweit bei Leistungen oder Lieferungen nach Unternehmerentwurf: genaue Konstruktionspläne) ferner Angaben über Einzel- heiten ggf. durch kostenlose Muster, hat der AN umgehend nach Auftragserteilung dem AG zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Nicht genehmigte Ausführungen können abgelehnt werden. Anerkennung der Unternehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftrag- nehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Konstruktion, sowie für Massen und Maße. d. Prüfung am Bau, ob alle Voraussetzungen für mängelfreie und fristgerechte Vertragserfüllung gegeben sind, auch im Hinblick auf Vorleis- tungen von anderer Seite. Bedenken sind vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Ferner verantwortliche Prüfung der eigenen Leistung bzw. Lieferung. Der AN hat keinen Anspruch an den AG auf Prüfung und Überwachung seiner Leistungen und Lieferungen. e. Schadens- und Unfallverhütung: Der AN hat unter alleiniger Verantwortung alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschäden abzuwenden, innerhalb und außerhalb des Baugeländes. Der AN stellt AG und Architekt ausdrücklich frei von Schadenser- satzansprüchen jeder Art, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen gestellt werden. Bauherr und Architekt treffen im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht. Der AG bewacht und beleuchtet die Baustelle nicht. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen sorgt der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen, wie Abschrankun- gen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmä- ßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Die Baustelle betritt der Auftragnehmer auf eigene Gefahr und Verantwortung; Geräte an- derer Firmen und ähnliches benutzt er auf eigene Gefahr. Mängel daran sind sofort vom Benützer zu beheben bzw. zu beanstanden. Dies- bezügliche Hinweise der Bauaufsicht und des Architekten sind umgehend zu befolgen. Ausreichende Haftpflichtversicherung ist Auftrags- voraussetzung. f. Schutz: Der AN hat Leistungen und Lieferungen bis zur Abnahme, soweit erforderlich, tunlichst hinsichtlich Frost, Hitze, Regen, Sturm, Schmutz, Entwendung, Bruch und sonstigen Schäden zu schützen. Falls nötig, hat er Schnee, Eis, Staub usw. kostenlos zu entfernen, für empfindliche eigene Bauteile dauerhafte Verwahrung zu unterhalten, von ihm gefährdete fremde Bauleistungen durch Verwahren, Abkle- ben usw. zu schützen und selbst verursachten Schmutz restlos zu entfernen. Alle eigenen Leistungen hat er so zu liefern, dass künftige Schäden vermieden werden. g. Lieferungen verstehen sich stets frei Bau einschließlich Verpackung und gehen auf Gefahr des Lieferanten. Anlieferung ist Bauherr und Ar- chitekt rechtzeitig anzukündigen, Übernahmezeitpunkt während der Geschäftszeit zu vereinbaren.

  4. Ausführungs- bzw. Lieferfristen: Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, die Leistungen und Lieferungen von sich aus so früh zu pla- nen, zu bestellen und zu beginnen und fertigzustellen, wie dies dem Bauzeitenplan entspricht und als dies im Fortschreiten der Bauplanung und –ausführung notwendig ist. Arbeitskräfte und Geräte dürfen nur mit Zustimmung des AG abgezogen werden. Droht Fristüberschreitung sind weitere Kräfte und Geräte einzusetzen.

  5. Aufmaß erfolgt unentgeltlich durch den AN, nachdem der AG verständigt ist. Verdeckte Teile sind rechtzeitig aufzumessen. Doppel des Auf- maßes in leicht prüfbarer Form erhält der AG. Messurkunde stellt der AN auf seine Kosten leicht prüfbar gemäß den Angebotspositionen auf. Der AN hat auf Verlangen des Architekten unentgeltlich die Ausführungspläne durch entsprechende Eintragungen zu Bestandsplänen zu ver-

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vollständigen und leicht prüfbare Abrechnungspläne zu liefern.

  1. Abschlagszahlungen erfolgen (sofern weder Baufristensäumigkeit noch Mängelrügen vorliegen) unter Abzug des vereinbarten Sicherheits- und Gewährleistungseinbehaltes innerhalb der Fristen der VOB/B § 16; Abschlagszahlungen sind mit einem Aufmaß zu belegen. Rechnungen sind 2-fach an den AG im Original einzureichen. Angebots- und Vertragsdatum sind anzugeben, Messurkunden sind beizulegen, Schlussrech- nungen sind kumulativ aufzustellen und Abschlagszahlungen sind aufzuführen und in Abzug zu bringen. Die Rechnung ist leicht prüfbar nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses und der Messurkunde aufzustellen. Der Rechnungsbetrag wird innerhalb der Fristen der VOB/B § 16 fällig.

  2. Vertretung der Vertragsparteien: a. Als Vertreter des Auftragnehmers gelten stets sein Bauleiter oder Polier b. Der Architekt und der Bauleiter haben das Weisungsrecht gegenüber dem Auftragnehmer an der Baustelle und nehmen insofern die Rech- te des Auftraggebers war, auch das sogenannte Hausrecht.

  3. Nachstehend ggf. verwendete Abkürzungen bedeuten: AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer

  4. Urheberrecht: Verwendung der Pläne und Schriftstücke des Architekten für andere Zwecke ist nicht erlaubt.

  5. Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die übrigen nicht.

ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN

BAUREINIGUNG

Leistung Baugrob- und/oder Baufeinreinigung nach Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus gemäß RAL-GZ 902 der RAL Gütegemeinschaft Gebäuder- einigung e. V.

Preise Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel Der Bieter ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten zu stellen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer geson- derten Vereinbarung. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand der Technik, auch in Bezug auf die Arbeitssicherheit, auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit, entsprechen.

Reinigungspersonal Der Anbieter verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für diese Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb im Objekt nicht beeinträchtigt wird. Im Einzelfall können Nachweise vom Auftragnehmer gefordert werden, z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Strahlenschutzzeugnis etc. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks sowie nach den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes.

Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigt werden.

Das Reinigungspersonal ist vom AN mit einer einheitlichen, dem Einsatzzweck angepassten und vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) von AN auszustatten. Während der Anwesenheit im Reinigungsobjekt müssen die Arbeitskräfte deutlich sichtbare Firmenausweise (auf Wunsch mit Lichtbild) tragen.

Eine Verständigung in der deutschen Sprache muss gewährleistet sein

Datenschutz/ Schweigepflicht Der Anbieter verpflichtet sich, dass er sich und seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusam- menhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages.

Personaleinsatzliste und Arbeitszeitnachweis Die aktuelle Personaleinsatzliste und die Arbeitszeitnachweise sind dem AG auf Wunsch zur Einsicht vorzulegen.

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Z utrittsberechtigung von Dritten Der AN stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen (insbesondere Kinder der Beschäftigten) ins Objekt mitgebracht werden.

Objektkontrolle Der AN verpflichtet sich, geeignetes Fachpersonal für die Reinigungs-, Qualitäts- und Objektkontrollen und als Ansprechpartner für den AG einzu- setzen.

Sicherheitsvorschriften Der Bieter verpflichtet sich, alle geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Wasser, Strom und Abstellräume Der AG stellt dem AN zur Verfügung:

  1. Wasser und Strom für die Reinigung
  2. geeignete und verschließbare Räume für die Lagerung von Maschinen, Materialien und Geräten
  3. Personalräume (Umkleide-, Aufenthaltsraum und sanitäre Anlagen)
  4. die zur Reinigung benötigten Schlüssel- und Zugangskarten

ALLGEMEINES

Sämtliche Leistungen verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, inklusive der Herstellung,

Lieferung und Montage in fix und fertiger Arbeit inkl. der notwendigen Materialien, Hilfsmittel und Gerätebereitstellung.

Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen!

Die Maßangaben des Leistungsverzeichnisses sind lediglich Circa-Angaben und nicht als verbindlich anzusehen!

VORHANDENE LEITUNGEN

Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn über die genaue Lage der vorhandenen Leitungen (Abwasser, Wasser,

Gas, Elektro, Niedervolt, EDV etc.) zu informieren und Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Sämtliche Aufwendungen

gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

UNTERLAGEN

Dem Leistungsverzeichnis liegen folgende Unterlagen bei, die Angebotsbestandteil werden.

· WP 3.1 Grundriss Erdgeschoss Teil 1

· WP 3.2 Grundriss Erdgeschoss Teil 2

· WP 4.1 Grundriss 1. Obergeschoss Teil 1

· WP 4.2 Grundriss 1. Obergeschoss Teil 2

· WP 5.1 Grundriss 2. Obergeschoss Teil 1

· WP 5.2 Grundriss 2. Obergeschoss Teil 2

· WP 6 Grundriss Dachgeschoss

· WP 07 Schnitte

· WP 10.1 Baustelleneinrichtungsplan

HINWEIS:

Diese Planunterlagen verstehen sich als Kalkulationsgrundlage und die Ausführungsunterlagen werden dem

AN nach Auftragsvergabe gem. § 3 (1) VOB/B übergeben. Der AG behält sich vor Detailangaben je nach Bau-

fortschritt während der Bauausführung rechtzeitig vor Ausführung nachzureichen.

Ausführungszeitraum, Taktung und Abruf nach Baufortschritt

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Gesamtzeitraum: Die energetische Sanierung des Objekts ist als Langzeitmaßnahme geplant und erstreckt sich über

einen Gesamtzeitraum bis voraussichtlich Anfang 2028.

Gestaffelte Ausführung: Die Bauendreinigung erfolgt ausdrücklich nicht am Stück, sondern abschnittsweise in Abhän-

gigkeit vom tatsächlichen Baufortschritt. Die Reinigung wird stockwerkweise bzw. hausweise /gebäudeabschnittsweise

abgerufen.

Flexibilität und Abruf: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Teilflächen nach Fertigstellung der jeweiligen Handwer- kerleistungen flexibel und zeitnah zu reinigen. Der konkrete Abruf der Einzeletappen erfolgt durch die Bauleitung mit ei-

ner Vorlaufzeit von 5 Werktagen.

Preisbindung: Die Einheitspreise sind für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich. Mehrkosten für wiederholte An- und

Abfahrten, Kleinmengenzuschläge oder maschinelle Rüstzeiten für die einzelnen Etappen dürfen nicht gesondert in

Rechnung gestellt werden, sondern müssen in die Kalkulation eingepreist sein. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächli-

cher Freigabe und Aufmaß.

1.1 Bauendreinigung

Vorbemerkungen

Die Baureinigung umfasst die Entfernung von Handwerkerschmutz und Schutzfolien, wenn nachstehend nichts ande-

res beschrieben ist.

Bauseitig fand bereits eine trockene Baugrobreinigung durch die Handwerker statt, bei der gröbste Bauschutt (z. B.

Mörtel, Gips, Papiersäcke, Steine, Holzteile usw.) entfernt worden sind.

Die nachstehend ausgeschriebene Bauendreinigung ist eine Baufeinreinigung, sie erfolgt nach der Fertigstellung oder

nach Renovierungsarbeiten des Bauwerks. Sie findet vor dem Bezug der Gebäude bzw. der Räume statt. Die Leistung

umfasst das abschnittsweise, bedarfsgerechte Beseitigen von baubedingtem Neu-Staub, Montage-Verunreinigungen

und Spuren auf bereits gereinigten Oberflächen und Böden bis zur finalen Gesamtabnahme. Alle hierfür erforderlichen

Aufwendungen sind vollumfänglich in die Einheitspreise dieser Position einzurechnen. Die zur Reinigung eingesetzten

Maschinen, Geräte und Utensilien müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind stets funktionsfä-

hig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten. Sämtliche elektrische Maschinen und Geräte sind in regelmäßigen

Abständen gemäß DGUV Vorschrift 3 zu überprüfen. Für die eingesetzten Produkte sind dem AG die entsprechenden

Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Verordnung Nr. 1907/06 vorzulegen. Bei

den Verträgen zur Durchführung der Baureinigung gelten die Bestimmungen der VOB, Teil B und C. Die Baureini-

gungsarbeiten sollten unter Berücksichtigung der Reinigungs- und Pflegeanleitungen der Hersteller erfolgen.

Häufig anzutreffende Verschmutzungsarten:

Lose aufliegender Schmutz

· Kronkorken

· Zigarettenkippen

· Sand

· Steinchen

· Kabelreste

· Tapetenstück usw.

· Bohrstaub

· Schleifstaub usw.

· Reste von Dämmungen, Kabeln, Kabelbinder, Spannbänder etc.

· verbliebene Verpackungsmittel (wie Folien, Pappen, Papiere etc.),

Schutzfolien und Aufkleber an:

· WC-Becken, Urinalen

· Waschbecken

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· Türen/ Türklinken

· Spiegeln

· Glasscheiben usw.

Haftende Verschmutzungen wie z. B.

· Zementschleier

oder Spritzer von:

· Mörtel und Gips

· Teer

· Asphalt

· Lacken

· Dispersionsfarben

· Tapetenkleister

· Kleber usw.

Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung

1. Lose aufliegenden Schmutz entfernen von Fensterbänken, Paneelen, Heizkörpern, Sanitärobjekten, Ablagen und

Fußböden.

2. Reinigen der Decken.

3. Reinigen der Fenster- und Türrahmen, Falze und Beschläge sowie der Glasflächen selbst, der Fensterbänke innen

und außen.

4. Reinigen der Türen und Zargen, Beschläge, Schalter, Rohre, Heizkörper u. ä. Nebenarbeiten.

5. Maschinelles Reinigen der nicht textilen Fußbodenbeläge einschl. der Sockelleisten u. ä.

6. Gründliches Bürstsaugen von Textilbelägen sowie der entsprechenden Sockelkanten und Leisten usw.

7. Reinigen der Nasszellen wie WC, Bäder, Waschräume usw. einschließlich Wände, Installationseinrichtungen, Be-

cken, Wannen, Duschen, Spiegel, Ablagen, Garderoben, Beleuchtungskörper usw.

Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung von Fenstern und sonstigen Glasflächen

Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung von Fenstern, Rahmen und sonstigen Glasflächen:

Auf den Fenster- und Rahmenflächen befinden sich häufig Gips-, Mörtel-, Farb- und Lackspritzer, Etiketten, Staub so-

wie Verschmierungen von Silikon-Dichtungsmasse

Bei der Bauendreinigung der Fenster geht man in nachfolgenden Arbeitsstufen vor:

1. Abkehren oder Absaugen der Fenster, Rahmen und Falze. Benetzen der Glasfläche mit Reinigungsflotte (Wasser

mit neutralem Zusatz).

2. Fest haftende Verschmutzungen sind in Absprache mit der Bauleitung mit geeigneten Mitteln und Verfahren zu

entfernen. Es dürfen keine kratzenden Werkzeuge wie Ceran-Kochfeld-Reiniger o. ä. eingesetzt werden!

3. Glasfläche ein zweites Mal mit Einwäscher oder kratzfreiem Schwamm benetzen.

4. Anschließend zieht man die Fensterfläche mit dem Wischer ab.

5. Scheibenränder und Fensterrahmen werden mit dem Fensterleder oder oberflächenverträglichen Reinigungstextili-

en von Wasserrückständen gesäubert.

1.1.1 Bodenfliesen, reinigen.

Das Reinigungsziel umfasst die vollständige Beseitigung aller baubedingten

Verschmutzungen, sodass die Flächen staubfrei, schlierenfrei und verkehrssi-

cher übergeben werden. Ein Anspruch auf eine umfassende Grundreinigung

(Entfernung von tiefsitzendem Altschmutz, Verfärbungen alter Bestandsfugen

oder das Lösen jahrzehntealter Pflegemittelschichten) besteht ausdrücklich

nicht.

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Trockene Vorreinigung:

Vollständiges Entfernen von Handwerkerschmutz, Kabelresten, Schutzfolien

und Putzrückständen.

Gründliches Absaugen der gesamten Fliesen- und Fugenflächen mit leistungs-

starken Industriesaugern zur vollständigen Aufnahme von feinem Trockenbau-,

Gips- und Bohrstaub (Kehren ist wegen Staubaufwirbelung nicht zulässig).

Mechanische Fleckentfernung:

Punktuelle, materialschonende Entfernung von Farbspritzern, Lackresten und

Spachtelmassen mittels geeigneter Werkzeuge (z. B. Glasschaber), ohne die

Fliesenoberfläche zu beschädigen.

Entfernung von eventuellen Silikon- oder Dichtstoffresten im Randbereich.

Maschinelle Nassreinigung (Einstufig):

Maschinelles Scheuern der Fliesenflächen unter Einsatz eines geeigneten, sau-

ren bis neutralen Bauendreinigers zur rückstandsfreien Lösung des grauen

Staubschleiers.

Einsatz von Scheuersaugmaschinen oder Einscheibenmaschinen mit weichen

bis mittleren Standard-Reinigungspads (z. B. rot).

Sofortige, vollständige Aufnahme der Schmutzflotte im selben Arbeitsgang.

Nacharbeit und Neutralisation:

Manuelles Nacharbeiten aller Ecken, Kanten und Sockelleisten, die maschinell

nicht erreicht werden.

Finales Nachspülen mit klarem Wasser, um sicherzustellen, dass die Flächen

nach dem Trocknen absolut kreide- und streifenfrei sind.

Besondere Ausführungsbedingungen

Vorgewerkschutz: Vor dem Einsatz von Reinigungschemie (insb. sauren Pro-

dukten) sind alle zementären Bestandsfugen ausreichend mit klarem Wasser

vorzunässen. Angrenzende, säureempfindliche Bauteile (z. B. Edelstahlaufzüge,

Metallzargen, eloxierte Profile) sind eigenverantwortlich vor Spritzern zu schüt-

zen oder abzukleben.

Rutschhemmung / Trittsicherheit: Da es sich um ein öffentliches Objekt handelt,

dürfen keine reinigungsmittelbedingten Rückstände (z. B. Tensidfilme) auf dem

Boden verbleiben. Der Einsatz von glanzaufbauenden oder rückfettenden Pfle-

gemitteln ist untersagt. Die werkseitige Rutschhemmungsklasse des Fliesenbe-

lags muss voll erhalten bleiben.

Dokumentation: Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet,

sichtbare Vorschäden am Fliesenbelag oder den Fugen (z. B. Risse, Abplatzun-

gen) zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden.

Der "Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung" ist stetig zu beachten und umzu-

setzten.

345 m² .................... ....................

1.1.2 Treppenstufen im Foyer reinigen wie folgt:

Die Reinigung umfasst die Trittflächen (Auftritte), die senkrechten Flächen

(Stellstufen) sowie die seitlichen Wangen- und Sockelanschlüsse.

Da hier kein maschineller Einsatz von Großgeräten möglich ist, sind diese

Stufen fachgerecht manuell von Handwerkerverschmutzungen (Maler-,

Gips- und Bohrstaubrückstände) zu befreien.

Stahlkonstruktionen im Foyer wie Geländer einschl. Handlauf feucht reinigen.

Geländer aus einer lackbeschichteten Stahlkonstruktion einschl. der Decken-

randprofile über den gesamten Treppenverlaufs hinweg.

Übertrag: ....................

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Übertrag: ....................

Stufenhöhe: ca. 17 x 29,4 cm

Stufenbreite: ca. 248 cm

Beispielfoto:

4 St .................... ....................

1.1.3 Bauendreinigung Vinyl/elastische Beläge (Bestand)

Ausführung einer materialschonenden Bauendreinigung auf den im Objekt

vorhandenen Vinyl/elastischen Belägen zur Entfernung von

Handwerkerverschmutzungen.

Ausführungsschritte:

Zwingendes, extrem gründliches Trockensaugen der Flächen vor der

Nassreinigung, um Kratzer durch mineralische Partikel (Sand, Bohrstaub) unter

den Maschinenrollen zu verhindern.

Punktuelle Entfernung von Farbspritzern ohne Einsatz von metallischen

Schabern (Verwendung von Kunststoffschabern oder manuelles Anlösen).

Maschinelle Reinigung ausschließlich mit neutralen oder explizit für elastische

Beläge freigegebenen Reinigern. Der Einsatz von sauren Reinigern ist strikt

untersagt.

Verwendung von weichen Reinigungswerkzeugen (z. B. weißes Pad oder

weiche Bürstenwalzen). Keine abrasiven (grünen/schwarzen) Pads zugelassen.

Vollständige Absaugung des Wassers zur Vermeidung von

Feuchtigkeitsschäden an den Nahtstellen des Belags.

Der "Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung" ist stetig zu beachten und umzu-

setzten.

352 m² .................... ....................

1.1.4 Bodenfliesen in Sanitärräumen für die Baufertigstellung reinigen.

Reinigen der Fliesenoberflächen einschließlich jeglicher Installationseinrichtun-

gen, Gullys usw.

Entfernen der Schutzfolien und Aufkleber an unten stehenden Gegenständen.

Fliesen gem. Herstellervorschriften nass reinigen.

Lose aufliegender Schmutz, Schutzfolien und Aufkleber, Haftende Verschmut-

zungen und Zementschleier oder Spritzer gem. der Definition in den Vorbemer-

kungen restlos entfernen.

98 m² .................... ....................

Übertrag: ....................

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Übertrag: ....................

1 .1.5 Wandfliesen in Sanitärräumen sowie Sanitärtrennwände für die Baufertigstel-

lung reinigen.

Entfernen der Schutzfolien und Aufkleber an unten stehenden Gegenständen.

Fliesen gem. Herstellervorschriften nass reinigen.

Lose aufliegender Schmutz, Schutzfolien und Aufkleber, Haftende Verschmut-

zungen und Zementschleier oder Spritzer gem. der Definition in den Vorbemer-

kungen restlos entfernen.

498 m² .................... ....................

1.1.6 Sanitärobjekte, Spiegel, Schalter usw., für die Baufertigstellung reinigen.

Reinigen der Sanitärobjekte einschließlich jeglicher Installationseinrichtungen,

Becken, Duschen, Spiegel, Ablagen, Garderoben, Beleuchtungskörper, Sauber-

laufzonen, Gullys usw.

Einrichtungsgegenstände und Einbauten, von innen und außen.

Entfernen der Schutzfolien und Aufkleber an unten stehenden Gegenständen.

Sanitärobjekte gem. Herstellervorschriften nass reinigen.

Lose aufliegender Schmutz, Schutzfolien und Aufkleber, Haftende Verschmut-

zungen und Zementschleier oder Spritzer gem. der Definition in den Vorbemer-

kungen restlos entfernen.

EG

WC's inkl. Drückerplatten 8 Stk.

Waschtisch 7 Stk

Urinale 3 Stk.

Spiegel ca. 200x100 cm 1 Stk.

Spiegel ca. 120x100 cm 6 Stk.

inkl. diverse Ablagen, Seifenspender, Papierrollenhalter, WC-Bürste u.ä.

1.OG

WC's inkl. Drückerplatten 8 Stk.

Waschtisch 7 Stk

Urinale 1 Stk.

Spiegel ca. 200x100 cm 1 Stk.

Spiegel ca. 120x100 cm 6 Stk.

inkl. diverse Ablagen, Seifenspender, Papierrollenhalter, WC-Bürste u.ä.

2.OG

WC's inkl. Drückerplatten 8 Stk.

Waschtisch 7 Stk

Urinale 2 Stk.

Spiegel ca. 200x100 cm 1 Stk.

Spiegel ca. 120x100 cm 6 Stk.

inkl. diverse Ablagen, Seifenspender, Papierrollenhalter, WC-Bürste u.ä.

72 St .................... ....................

Übertrag: ....................

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Übertrag: ....................

1 .1.7 Baufeinreinigung des frisch geschliffenen und mit 2K-PU-Wasserlack neu ver-

siegelten historischen Parkettbodens sowie der neu montierten Massivholz-So-

ckelleisten. Die Ausführung darf erst nach vollständiger Durchhärtung und che-

mischer Belastbarkeit des Lacksystems (Herstellerangaben beachten, i. d. R. 7

bis 10 Tage nach Auftrag) erfolgen.Die Leistung umfasst das vollständige Ent-

fernen von feinstem Schleif- und Baustaub, Fingerprints und leichten Ver-

schmutzungen. Die Reinigung hat zwingend nebelfeucht (nicht nass) im manu-

ellen Wischverfahren mit leicht feuchten Mikrofaser- oder Baumwollmöppen zu

erfolgen, um stehende Nässe in den historischen Fugen absolut zu vermeiden.

Es dürfen ausschließlich pH-neutrale, vom Lackhersteller explizit für versiegelte

Holzböden freigegebene Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden. Der

Einsatz von abrasiven Scheuermitteln, stark alkalischen Reinigern, Dampfreini-

gern oder rotierenden Einscheibenmaschinen mit harten Bürsten/Pads ist

strengstens untersagt, um den Mattgrad des Lacks nicht zu beeinträchtigen. In-

klusive Erstellung und Übergabe einer Pflegeanweisung für den späteren Nut-

zer.

Der "Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung" ist stetig zu beachten und umzu-

setzten.

211 m² .................... ....................

1.1.8 Intensivreinigung (Grundreinigung) des vorhandenen Nadelfilz-Bodenbelags im

Zuge der Bauendreinigung. Die Leistung umfasst das vollständige Entfernen

von tiefsitzendem Schmutz, Laufstraßen, baubedingten Verunreinigungen sowie

wasserlöslichen und wasserunlöslichen Flecken (Detachur).Die Ausführung er-

folgt im kombinierten Verfahren:

Gründliches Absaugen der Gesamtfläche mit einem leistungsstarken Bürstsau-

ger (Klopfstaubsauger) zur Entfernung von losem Grob- und Feinstaub.

Gezielte Fleckenbehandlung (Detachur) mit faserschonenden, auf den Belag

abgestimmten Fleckentfernern ohne Bleichmittel.

Vollflächige Nassreinigung im Sprühextraktionsverfahren unter Verwendung ei-

nes geeigneten, Teppichreinigungskonzentrats. Die Reinigungsflüssigkeit ist

materialschonend einzusprühen und im gleichen Arbeitsgang zusammen mit

dem gelösten Schmutz wieder restlos abzusaugen (Rücktrocknung).

Das vollkommene Durchnässen des Belags ist zur Vermeidung von Klebstoffab-

lösungen oder Geruchsbildung strengstens untersagt. Nach der Reinigung ist

der Flor in Florrichtung aufzubürsten. Die Fläche darf erst nach vollständiger

Austrocknung wieder für den Verkehr freigegeben werden.Der Auftragnehmer

hat vor Beginn der Arbeiten an einer unauffälligen Stelle eine Probereinigung

bezüglich der Farbechtheit und Materialverträglichkeit durchzuführen. Alle erfor-

derlichen Maschinen, Spezialpads und Reinigungschemikalien sind einzukalku-

lieren.

Der "Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung" ist stetig zu beachten und umzu-

setzten.

50 m² .................... ....................

1.1.9 Treppenhaus des Haupteingangs inkl. Stufen und Podeste aus Fliesen reinigen.

Lose aufliegenden Schmutz entfernen von Fußböden. Ggf. maschinelles Reini-

gen der nicht textilen Fußbodenbeläge einschl. der Sockelleisten sowie der ent-

sprechenden Sockelkanten, Geländer und Leisten usw.

Übertrag: ....................

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Treppenfliesen (Tritt- und Setzstufen) unter Einsatz eines geeigneten,

materialverträglichen Fliesenreinigers.

Stahlkonstruktionen im Treppenhaus wie Geländer einschl. Handlauf feucht rei-

nigen. Geländer aus einer lackbeschichteten Stahlkonstruktion einschl. der De-

ckenrandprofile über den gesamten Treppenverlaufs hinweg.

Lose aufliegender Schmutz, Schutzfolien und Aufkleber, Haftende Verschmut-

zungen und Zementschleier oder Spritzer gem. der Definition in den Vorbemer-

kungen restlose entfernen.

Da die Treppenhäuser mit einem offenen Treppenauge konstruiert sind, hat der

Auftragnehmer bei der Ausführung erhöhte Vorsicht walten zu lassen, um ein

Herabtropfen von Schmutzwasser oder Reinigungsmitteln auf darunterliegende

Ebenen sowie Gefahren für tiefer gelegene Bereiche strikt zu vermeiden.

Abmessungen:

EG zu 2. OG: 108 Stufen ca. 148 x 26 cm

Podeste: 4 St. a 122 x 122 cm

1 psch ....................

1.1.10 Treppenhaus 2 inkl. Stufen und Podeste aus Fliesen reinigen.

Lose aufliegenden Schmutz entfernen von Fußböden. Ggf. maschinelles Reini-

gen der nicht textilen Fußbodenbeläge einschl. der Sockelleisten sowie der ent-

sprechenden Sockelkanten, Geländer und Leisten usw.

Treppenfliesen (Tritt- und Setzstufen) unter Einsatz eines geeigneten,

materialverträglichen Fliesenreinigers.

Stahlkonstruktionen im Treppenhaus wie Geländer einschl. Handlauf feucht rei-

nigen. Geländer aus einer lackbeschichteten Stahlkonstruktion einschl. der De-

ckenrandprofile über den gesamten Treppenverlaufs hinweg.

Lose aufliegender Schmutz, Schutzfolien und Aufkleber, Haftende Verschmut-

zungen und Zementschleier oder Spritzer gem. der Definition in den Vorbemer-

kungen restlose entfernen.

Da die Treppenhäuser mit einem offenen Treppenauge konstruiert sind, hat der

Auftragnehmer bei der Ausführung erhöhte Vorsicht walten zu lassen, um ein

Herabtropfen von Schmutzwasser oder Reinigungsmitteln auf darunterliegende

Ebenen sowie Gefahren für tiefer gelegene Bereiche strikt zu vermeiden.

Abmessungen:

EG zu 2. OG 60 Stufen ca. 113 x 29 cm

Podeste: 9 St. a ca. 120 x 120 cm

1 psch ....................

1.1.11 Treppenhaus 3 inkl. Stufen und Podeste aus Fliesen reinigen.

Lose aufliegenden Schmutz entfernen von Fußböden. Ggf. maschinelles Reini-

gen der nicht textilen Fußbodenbeläge einschl. der Sockelleisten sowie der ent-

sprechenden Sockelkanten, Geländer und Leisten usw.

Übertrag: ....................

[Seite 11]

0 9.10.2026 Leistungsverzeichnis Seite 11 von 16

energetische Sanierung Andreasstr. 11 Bad Salzungen Bauendreinigung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Treppenfliesen (Tritt- und Setzstufen) unter Einsatz eines geeigneten,

materialverträglichen Fliesenreinigers.

Stahlkonstruktionen im Treppenhaus wie Geländer einschl. Handlauf feucht rei-

nigen. Geländer aus einer lackbeschichteten Stahlkonstruktion einschl. der De-

ckenrandprofile über den gesamten Treppenverlaufs hinweg.

Lose aufliegender Schmutz, Schutzfolien und Aufkleber, Haftende Verschmut-

zungen und Zementschleier oder Spritzer gem. der Definition in den Vorbemer-

kungen restlose entfernen.

Da die Treppenhäuser mit einem offenen Treppenauge konstruiert sind, hat der

Auftragnehmer bei der Ausführung erhöhte Vorsicht walten zu lassen, um ein

Herabtropfen von Schmutzwasser oder Reinigungsmitteln auf darunterliegende

Ebenen sowie Gefahren für tiefer gelegene Bereiche strikt zu vermeiden.

Abmessungen:

EG zu DG: 74 Stufen ca. 140 x 26 cm

Podeste: 4 St. a ca. 120 x 120 cm

1 psch ....................

1.1.12 Fenster inkl. Rahmen, von innen und außen, wie zuvor im Abschnitt

"Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung von Fenstern und sonstigen Glasflä-

chen" reinigen.Die Fensterbänke nur von innen.

Material

Fenster: Neue Holzfenster

Fensterbank innen: Naturstein/Holz

460 m² .................... ....................

1.1.13 Fenster inkl. Rahmen, von innen und außen, wie zuvor im Abschnitt

"Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung von Fenstern und sonstigen Glasflä-

chen" reinigen.Die Fensterbänke von innen und außen.

Material

Fenster: Neue Kunststofffenster

Fensterbank innen: Naturstein/Holz

Fensterbank außen: Aluminium, pulverbeschichtet

185 m² .................... ....................

1.1.14 Innentüren und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reinigen, inkl. entfernen

der Aufkleber. Schichtstoff-Oberflächen abzeichnungsfrei übergeben.

Abmessungen: BxH bis ca. 101 x 213,5 cm

Material: Schichtstoff/Holz, Stahl, Kunststoff

33 St .................... ....................

1.1.15 Innentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Übertrag: ....................

[Seite 12]

0 9.10.2026 Leistungsverzeichnis Seite 12 von 16

energetische Sanierung Andreasstr. 11 Bad Salzungen Bauendreinigung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Abmessungen: BxH ca. 1,80 x 2,24 m

2 St .................... ....................

1.1.16 Innentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Abmessungen: BxH ca. 1,85 x 2,57 m

4 St .................... ....................

1.1.17 Aussentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Abmessungen: BxH ca. 1,92 x 2,65 m

1 St .................... ....................

1.1.18 Aussentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Abmessungen: BxH ca. 1,52 x 2,44 m

2 St .................... ....................

1.1.19 Aussentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Abmessungen: BxH ca. 1,30 x 2,36 m

1 St .................... ....................

1.1.20 Aussentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Abmessungen: BxH ca. 1,125 x 2,24 m

1 St .................... ....................

1.1.21 Aussentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Übertrag: ....................

[Seite 13]

0 9.10.2026 Leistungsverzeichnis Seite 13 von 16

energetische Sanierung Andreasstr. 11 Bad Salzungen Bauendreinigung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

Abmessungen: BxH ca. 1,125 x 2,10 m

1 St .................... ....................

1.1.22 Aussentüren mit Verglasungen und -zargen beidseitig, inkl. der Beschläge reini-

gen, inkl. entfernen der Aufkleber.

Glasanteil wie in Pos. 1.1.12 beschrieben reinigen.

Abmessungen: BxH ca. 1,24 x 2,26 m

1 St .................... ....................

1.1.23 Glasvordach inkl. Rahmen, Befestigung, Abhängung, Stangen beidseitig wie zu-

vor im Abschnitt "Arbeitsablauf bei der Bauendreinigung von Fenstern und sons-

tigen Glasflächen" reinigen, einschl. Gerüstarbeiten bis 3,50 m Höhe.

Einbauort: Fahrstuhleingang ca.140 x 130 cm

Eingang Haus B ca. 240 x 130 cm

Nebeneingang Haus B ca. 180 x 130 cm

3 St .................... ....................

1.1.24 Außenleuchten, Lüftungsgitter/-auslässe und sonstige Einbauten in den Fassa-

den bis ca. 0,5 m² Abmessungen feucht reinigen, einschl. Gerüstarbeiten bis

3,50 m Höhe.

20 St .................... ....................

1.1.25 Abnehmen von Abdeckfolien und -pappen sowie Milchtütenpapier von den Bau-

teilen und Bodenflächen, inkl. Klebebänder und deren anhaftenden Resten ent-

fernen, einschl. Entsorgung und Deponiegebühren.

100 m² .................... ....................

1.1 Bauendreinigung ....................

1.2 Lohnarbeiten

In den nachstehenden Stundenverrechnungssätzen sind sämtliche

Aufwendungen einzukalkulieren, insbesondere der tatsächliche Lohn, An- und

Abfahrten, Zuschläge für Gemeinkosten (z. B. Winterbauumlage) sowie Lohn-

und Gehaltsnebenkosten (wie z.B. Auslösung, Fahrgeld und Wegekosten,

Personaltransport-, Übernachtungskosten, Verpflegungszuschuss)

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nicht eingerechnet.

Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten

Stunden.

Die Stundenlohnarbeiten für Maschinen sind einschließlich Maschinenführer zu

kalkulieren, wenn nicht anders beschrieben.

Abgerechnet werden nur die Einsatzstunden zur Erbringung der Leistung auf

der Baustelle. Stillstandszeiten sowie Gerätewartungzeiten, Wegezeiten

[Seite 14]

0 9.10.2026 Leistungsverzeichnis Seite 14 von 16

energetische Sanierung Andreasstr. 11 Bad Salzungen Bauendreinigung

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

außerhalb der Baustelle, An- und Abfahrt sowie An- und Abtransport werden

nicht gesondert vergütet, sondern gelten mit der Baustelleneinrichtung als

abgegolten. Gerätekosten sind grundsätzlich einschließlich aller Betriebs- und

Schmierstoffe anzugeben.

1.2.1 Lohnstunden eines Facharbeiters für unvorhergesehene Arbeiten durch

Arbeitskräfte auf Anordnung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung zum

Einzelnachweis:

30 Std .................... ....................

1.2 Lohnarbeiten ....................

1 Bauendreinigung ....................

[Seite 15]

0 9.10.2026 Leistungsverzeichnis Seite 15 von 16

energetische Sanierung Andreasstr. 11 Bad Salzungen Bauendreinigung

Zusammenstellung

1.1 Bauendreinigung ....................

1.2 Lohnarbeiten ....................

1 Bauendreinigung ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

[Seite 16]

0 9.10.2026

energetische Sanierung Andreasstr. 11 Bad Salzungen BAUENDREINIGUNG

Inhaltsverzeichnis

1 Bauendreinigung 1

1.1 Bauendreinigung 4

1.2 Lohnarbeiten 13

Zusammenstellung 15

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