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2025-02-02-LV-Bauendreinigung-a.pdf

Bauendreinigung für ein Bauvorhaben in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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DECKBLATT (AUSSCHREIBUNG)
Allgemeines
Allgemeines
Bauvorhaben:
AOK Servicezentrum Braunschweig
Umbau und Modernisierung
Bauherr:
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover
Bauort:
Braunschweig, Am Fallerslebener Tore 3 - 4
Entwurfsverfasser:
rn architekten, Heikenbergstraße 1, 37431 Bad Lauterberg
Ausführung und Abgabe
Ausführung und Abgabe
Ausführungsbeginn: 08.02.2027
Ausführungsende: 29.10.2027
Abgabetermin:
Abgabeort:
Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung
Angebot
Angebot
Gesamtsumme netto: ____________________________________ EUR
Nachlass/Zuschlag (________): ____________________________________ EUR
Mehrwertsteuer (________): ____________________________________ EUR
Gesamtsumme brutto: ____________________________________ EUR
Skonto (________): ________________________________________________
_________________________________________ Anbieter: Ort, Datum, Unterschrift
_________________________________________
Anbieter: Ort, Datum, Unterschrift

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0. Allgemeine Vorbemerkungen
0. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Vorbemerkungen Die AOK Niedersachsen beabsichtigt das Servicezetrum in Braunschweig umzubauen und zu sanieren. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Souterraine einem Erdgeschoss, 4 Obergeschossen und einem Dachgeschoss. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde im Jahr ...... erbaut. Die letzte umfanreiche Sanierung fand im Jahr 2010 statt. Die Gebäudehöhe liegt bei ca. 20 m. Lage der Baustelle: Adresse des Projektes: AOK Niedersachsen, Servicezentrum Braunschweig Am Fallerslebener Tore 3 - 4 38 100 Braunschweig Leistungsumfang: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der Bauendreinigung gemäß der nachfolgenden Leistungspositionen. Dem LV sind folgende Unterlagen beigefügt • Plan Grundriss Sockelgeschoss 2025-02-02-VP-2-01-a • Plan Grundriss Erdgeschoss 2025-02-02-VP-3-01-a • Plan Grundriss 1. Obergeschoss 2025-02-02-VP-4-01-c • Plan Grundriss 2. Obergeschoss 2025-02-02-VP-5-01-a • Plan Grundriss 3. Obergeschoss 2025-02-02-VP-6-01-a • Plan Schnitt 2025-02-02-VP-10 • Terminplan vom 01.07.2026 Für die nachfolgend ausgeschriebene Baumaßnahme werden nachstehende Punkte vereinbart. Ferner gelten die spezielle Projekt-Baustellenordnung und der aktuelle Leitfaden für Fremdfirmen des AG. Diese soll einen störungsfreien Bauablauf ermöglichen und die Sicherheit für Beschäftigte und Anlagen gewährleisten. Sie enthält Regeln zur Organisation, Koordination und Überwachung des Baustellenbetriebs und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit. Jeder AN hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung und des Leitfadens zu unterrichten. Ihre Einhaltung ist ein Teil der Vertragserfüllung. 2. Allgemeines Das Personal des ANs hat den Anweisungen des AG Folge zu leisten. Im nicht gerechtfertigten Weigerungsfall hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen zulasten des ANs zu veranlassen. Der AG wird bei offensichtlicher Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften oder bei bestehenden Unfallgefahren die sofortige Einstellung der Arbeiten veranlassen. Die Unterbrechung dauert so lange an, bis die Gefahrenquelle beseitigt ist. Die durch die Unterbrechung entstehenden Kosten und Folgen gehen zulasten des verursachenden ANs. Der vereinbarte Fertigstellungstermin bleibt von dieser Maßnahme unberührt. Der AN verpflichtet sich, seine Arbeit auf dem Baustellengelände erst aufzunehmen, wenn ihm die Arbeitserlaubnis vom AG erteilt wurde. Die in Verbindung mit der Arbeitserlaubnis erteilten Auflagen bezüglich der Arbeitssicherheit usw. sind einzuhalten. Den Beschäftigten des ANs ist ausschließlich der Aufenthalt innerhalb der ihnen vom AG

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zugewiesenen Bereiche gestattet. Der Zugang zu anderen Bereichen des Gebäudes bzw. dem zum Gebäude gehörenden Gelände ist ausdrücklich untersagt. Die Bauleitung ist berechtigt, gegen die Baustellenordnung zuwiderhandelnde Personen nach einmaliger Abmahnung von der Baustelle zu weisen. Das Bauvorhaben befindet sich im Stadtbereich der Stadt Braunschweig, Am Fallerslebener Tore. Die Schallschutz- und Lärmimmisionsvorgaben der Stadt Braunschweig sind vom Bieter eigenverantwortlich einzuhalten. Im Inneren des Gebäudes werden Wand-, Boden- und Deckenbeläge erneuert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Sanierung des z. T. stark beschädigten Deckenputzes. Zum Teil werden Innenwände entfernt, sodass eine neue Raumaufteilung entsteht. Die Gebäudetechnik wird erneuert bzw. den aktuellen Bedürfnissen angepasst. Die Wegeführung sowie die Arbeitsräumlichkeiten werden sowohl in technischer als auch in gestalterischer Hinsicht an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Lärm- und erschütterungsintensive Abbrucharbeiten sind der Bauleitung und dem Bauherren mit einem Vorlauf von mind. 3 Tage anzuzeigen. Die Baustelleneinrichtung ist Nebenleistung im Sinne der VOB. sofern in den Leistungsposition des LV's nicht anders ausgeschrieben ist. Diese ist vom AN eigenverantwortlich mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Für alle abzubrechenden Bauteile gilt: 1. Das anfallende Material geht, ungeachtet der gesetzlichen Eigentumsrechte von Abfallstoffen in das Eigentum des AN über. Der AN ist bei der Entsorgung somit Erzeuger und damit zur Abfallbilanz verpflichtet. Der Nachweis über die Entsorgung (u.a. EVN, Übernahme- bzw. Belegscheine) ist zu liefern. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (u.a. TRGS 519 u. 521) sind bei den Rückbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Der Abbruch hat selektiv zu erfolgen, entsprechend dem Minimierungsgebot des KWAG. Auf geringstmögliche Lärm- und Staubentwicklung ist zu achten. 2. Das Leistungsverzeichnis wurde auf Grundlage alter Ausführungspläne erstellt. Dabei sind gleichgeartete Leistungen in Positionen zusammengefasst. 3. Die Koordination der Arbeitsabläufe obliegt dem AN in Abstimmung mit der Bauleitung. 4. Die Abrechnung von Volumenbauteilen erfolgt nach festen Massen bzw. Pauschalen. Die Ausführung der erforderlichen Aufmaße müssen baubegleitend erfolgen, da ansonsten ein Nachweis nicht möglich ist. 5. Vorhandene Leitungen (z.B. TW u. SW) sind zu sichern und zu schützen. 6. Nicht vorm Abbruch betroffene Bauteile wie z. B. angrenzende Wände, Raumbereich etc. sind vor Beschädigung zu schützen. Grundlagen für Ausführung und Abrechung aller nachfolgend beschriebenen Arbeiten ist die VOB Teil C in der neuesten gültigen Fassung mit Ausnahme der in den folgenden Vorbemerkungen und Leistungstexten ausdrücklich erwähnten Abweichungen. Für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten werden Planunterlagen im Originalmaßstab ausschließlich als PDF zur Verfügung gestellt. Werden zusätzlich Pläne in Papierform bzw. anderen Formaten benötigt, sind diese vom AN bei dem Büro rn architekten anzufordern. Im Bauablauf finden regelmäßige Baubesprechungstermine vor Ort statt. Die Teilnahme der Auftragnehmer ist vorbereitend und begleitend für die Bauausführung verbindlich. Der Bauleitung und dem Auftraggeber ist vor Bauaufnahme eine verbindliche Bauleiterbenennung schriftlich vorzulegen. Ein Wechsel der Bauleitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggeber möglich. 3. Verantwortung des ANs Der AN hat das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neuesten Fassung einzuhalten. Das von ihm eingesetzte Personal ist entsprechend der für

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rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 04.09.2026 LV: 185 Bauendreinigung Seite: 4
seinen Arbeitsbereich gültigen Unfallverhütungsvorschrift zu unterweisen. Bei Arbeitsunfällen ist, unabhängig von der unternehmensinternen und arbeitsrechtlichen Meldepflicht, grundsätzlich der AG unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 4. Persönliche Schutzausrüstung Für alle Arbeiten hat der AN seinem Personal die notwendigen Schutzausrüstungen bereitzustellen. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die Schutzausrüstungen nutzen. Prinzipiell besteht auf der Baustelle Schutzhelm- und Sicherheitsschuhpflicht. Der AN ist dafür verantwortlich, dass der gesamte Bereich seiner Bau- und Montagestelle auch bei vorübergehender Abwesenheit des Personals so gesichert ist, dass keine Unfallgefährdungen bestehen. 5. Technische Sicherheit von Arbeitsmitteln Verwendete Arbeitsmittel, wie Gerüste, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, elektrische Anlagen und Geräte, Krane und dergleichen, haben den geltenden Regeln und Unfallverhütungsvorschriften sowie den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Vorgeschriebene Sachkundigen- und Sachverständigen-Prüfprotokolle müssen vom AN rechtzeitig vorgenommen werden, sie sind einschl. aller sonstigen notwendigen Nachweise auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. 6 Hebezeuge und Montagefahrzeuge Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der AN für ordnungsgemäße Handhabung und Schutzvorkehrung verantwortlich. Das gilt auch für eingesetzte Anschlagmittel. Es dürfen nur für den beabsichtigten Transport zugelassene und sicherheitstechnisch einwandfreie Lastaufnahmemittel eingesetzt werden. 7. Absturzsicherungen Gerüste sind nach DIN 4420 zu errichten. Vom Gerüstbauer ist dies durch das Anbringen eines oder mehrerer Gerüstkennzeichnungen, aus denen die zulässige Belastbarkeit, die Gerüstgruppe sowie DIN-4420-Konformität hervorgehen, zu dokumentieren. Für die betriebssichere Herstellung und den Aufbau von Gerüsten ist die Fachfirma verantwortlich. Für die Erhaltung des Gerüsts ist der Benutzer verantwortlich. Es dürfen keine Absturzsicherungen ohne die Zustimmung der Bauleitung entfernt bzw. außer Kraft gesetzt werden. Die Benutzung von beschädigten oder nicht den Vorschriften entsprechenden Gerüsten ist nicht gestattet. Vor der Freigabe ist die Zustimmung zur Nutzung von der Bauleitung bzw. SiGeKo einzuholen. 8. Arbeiten in mehreren Ebenen Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche Übereinanderarbeiten mehrer Personen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, so sind alternative Maßnahmen zur Sicherung der Gefahrenbereiche wie Absperrungen vorzusehen. 9. Elektrosicherheit/Baustromversorgung Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von zugelassenen und gem. UVV geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Geräten gestattet. Ab der Hauptverteilung sind für die Arbeiten des ANs erforderliche Unterverteilungen Sache des ANs. 10. Baustellenbeleuchtung Der AN stellt eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung für seine Mitarbeiter in allen Arbeitsbereichen im Rahmen seiner Leistungen zur für sein Gewerk zur Verfügung. 11. Brand- und Explosionsschutz

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Arbeiten in und an genutzten oder bewohnten Gebäuden stellen neben einer erhöhten Brandgefahr auch eine besonders hohe Gefährdung für die Nutzer und Bewohner der Gebäude dar. Aus diesem Grund sind alle Gerüstlagen arbeitstäglich von Materialresten zu säubern, brennbare Materialien, insbesondere dürfen nur in solcher Menge auf Gerüsten gelagert werden, wie sie innerhalb der nächsten zwei Stunden verarbeitet werden sollen. Jeder AN hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür zu sorgen, dass jegliche Brandgefahr vermieden wird. Darüber hinaus hat der AN bei Arbeiten mit Brandgefahr ausreichend Maßnahmen für eine evtl. Brandbekämpfung zu treffen. Der AN verpflichtet sich, im Vorfeld und eigenverantwortlich entsprechende Erlaubnisscheine (z. B. bei Schweißarbeiten) bei dem entsprechenden Gebäudeverantwortlichen einzuholen. Bei vorhandener Brand- und Explosionsgefahr ist eine Schweißerlaubnis beim AG einzuholen. Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen ausgesetzt werden. Die Aufstellorte für eine größere Anzahl von Gasflaschen sind mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Lagerung von Flüssiggas unter Erdlage ist grundsätzlich verboten. 12. Verkehrswege Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind vom AN permanent freizuhalten. 13. Sozialeinrichtungen Waschräume und Toiletten werden durch den AG bereitgestellt und regelmäßig gereinigt. 14. Umgang mit Gefahrstoffen Beabsichtigt der AN den Einsatz bzw. Umgang mit Gefahrenstoffen entsprechend der Gefahrenstoffverordnung bzw. den technischen Regeln für Gefahrenstoffe, so hat der AN vor Aufnahme der Arbeiten: 1. den Nachweis der Sachkunde, 2. eine Anzeige des beabsichtigten Umganges mit dem Gefahrenstoff 3. das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebsanweisung gem. den Vorschriften der Gefahrenstoffverordnung, 4. das Vorhandensein von EU-Sicherheitsdatenblättern schriftlich zu erbringen. Andernfalls behält sich der AG vor, die Arbeiten zu unterbinden bzw. auf Kosten des ANs an einen Dritten weiterzuvergeben. 15. Abfallbeseitigung/Sauberkeit auf der Baustelle Es ist besonders zu beachten, dass der Straßenverkehr nicht durch Verschmutzung oder sonstige baustellentypische Beeinflussung gestört wird. Auf der Baustelle wird die Abfallbeseitigung nach dem Verursacherprinzip organisiert. Es wird während der gesamten Bauzeit immer eine saubere, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Baustelle verlangt. Schutt ist Sache der AN. Verpackungsmaterialien und leere Gebinde etc. sind grundsätzlich nach Anfall durch den jeweiligen AN zu sammeln und täglich eigenverantwortlich in Eigenregie von der Baustelle zu transportieren und zu entsorgen. Schuttcontainer sind regelmäßig zu leeren. Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch Schutt, Staub und sonstige Verschmutzungen nachfolgende Gewerke in ihrer Qualität nicht dauerhaft beeinträchtigt sind. Die Bauleitung hält sich bei Nichteinhaltung dieser Forderungen, nach Setzung einer angemessenen Frist, ohne weitere Ankündigung die Ersatzvornahme vor. 16. Alkohol

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Im Bereich der Baustelle sowie im gesamten Betriebsgelände gilt absolutes Alkoholverbot. Sollten an der Baustelle Beschäftigte während der Arbeitszeit alkoholisiert angetroffen werden, behält sich der AG vor, die entsprechenden Personen ohne Abmahnung von der Baustelle zu verweisen. 17. Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit Auf der Grundlage der Baustellenverordnung wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator eingesetzt. Er überwacht die Einhaltung dieser Baustellenordnung sowie die der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den AN nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. 18. Sonstiges Vor Beginn der Arbeiten ist die vorliegende Baustellenordnung nachweislich jedem Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben. Die Baustellenordnung tritt bei Baubeginn mit sofortiger Wirkung in Kraft. Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ist durch jede Firma die Gefährdungsbeurteilung für die durch ihre Mitarbeiter auszuführenden Arbeiten und der Nachweis der Arbeitssicherheitsunterweisung der Mitarbeiter, auf der Basis dieser Gefährdungsbeurteilung, vorzulegen (an Bauleitung und SiGeKo) per Mail. Alle Mitarbeiter sind zum Tragen der für ihre Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören: • Sicherheitsschuhe • Warnweste • Schutzhelm • der Arbeit angepasste Arbeitskleidung und -handschuhe • arbeitsspezifisch: Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz Bei Schleif- und Trennschleifarbeiten sind geeignete Schutzbrillen sowie bei Arbeiten die Lärm >80 db erzeugen, Gehörschutz zu verwenden. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind geeignete Löschmittel bereit zu halten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Sand, Wasser) Bei Arbeiten im Kran- oder Baggerbereich sowie auf Arbeitsgerüsten sind grundsätzlich Schutzhelme zu tragen. Baustrom Strom für jegliche Art von Bautätigkeit darf nur aus regelmäßig geprüften Speisepunkten entnommen werden. Diese sind vor Beginn mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich sind an allen Stellen, an denen eine Absturzhöhe größer 1m besteht, Absturzsicherungen zu installieren. Der Wandabstand des Arbeitsgerüstes darf an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 cm betragen (ggf. sind Innenkonsolen oder ein innerer Seitenschutz zu installieren). Veränderungen am Arbeitsgerüst dürfen nur durch den Gerüstbauer erfolgen. Eventuelle Sub-Unternehmer sind durch die Auftragnehmer für die Aufnahme in die Beteiligten zu benennen und von diesen einzuweisen.

Beteiligten zu benennen und von diesen einzuweisen.

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1. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen ( ATV )
1. Allgemeine Technische Vertragsbedingungen ( ATV )
1.1 Geltungsbereich Es gelten die "Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" - DIN 18 299. Abweichende Regelungen in den ATV nach DIN 18 300 ff. und in den nachfolgendem Leistungsverzeichniss inkl. der Vorbemerkungen haben Vorrang. Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit dem Büro Dipl.-Ing. Reinhard Nabers zu klären. Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Die dem Leistungsverzeichniss beigefügten Planunterlagen dienen als Anhaltspunkt zur Angebotsbearbeitung. Dem Bieter wird freigestellt, zusätzlich zu der ausgeschriebenen Leistung Alternativvorschläge in Form eines Nebenangebotes auszuarbeiten. Dabei ist die Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen Konstruktion durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die angeführten Unterlagen müssen zum Eröffnungstermin vorliegen. Vor Abgabe des Angebotes hat der Bieter sich vor Ort über die Gegebenheiten der Baustelle zu informieren. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrswege, Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung, als auch des vorhandenen Geländes und der vorgegebenen Leistungen. Alle ausgeschriebenen Leistungen enthalten die Lieferung und den Einbau bzw. die Montage in fix und fertiger Leistung. 1.2 Stoffe Es dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die für den Zweck des Objektes und der Räume geeignet sind. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind zwingend einzuhalten. Alle erforderlichen Prüfungen und Nachweise für die geforderten Materialgüten einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.3 Ausführung Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Alle in den Zeichnungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses angegebenen Maße sind Rohbaumaße. Die Maßangaben der Zeichnungsunterlagen und der Leistungsbeschreibungen sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung durchzuführen. 1.4 Nebenleistungen, Besondere Nebenleistungen In der Leistungsbeschreibung und dem LV sind eingeschlossen alle Nebenleistungen gem.

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VOB sowie alle Leistungen, die zur vertragsgemäßen Ausführung gehören. Darüber hinaus sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen nicht als "Besondere Leistungen" sondern als Nebenleistung ohne besondere Vergütung zu erbringen. Sämtliche Arbeitsgerüste, inkl. Absturzsicherungen sind bis zu einer Höhe von 4,00 m vom Auftragnehmer zu stellen und in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. 1.5 Abrechnung Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen. Darüberhinaus gelten die Abrechnungsbestimmungen nach VOB Teil C - DIN 18300 ff.

18300 ff.

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2. Zusätzliche Vertragbedingungen (ZTV)
2. Zusätzliche Vertragbedingungen (ZTV)
2.1 Geltungsbereich Es gelten die "Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" - DIN 18 299. Abweichende Regelungen in den ATV nach DIN 18 300 ff. und in den nachfolgendem Leistungsverzeichniss inkl. der Vorbemerkungen haben Vorrang. Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) 2.2 Ausführung Herstellen von Staubfreiheit im gesamten Objekt, Anlösen und Aufnehmen von anhaftenden, groben Verschmutzungen. Der Reinigungsmitteleinsatz hat in einem untergeordeten Mengenbereich zu liegen. Zu verwenden sind umweltfreunliche, ph-neutrale Reinigungsmittel. Eventuell anfallender Schutt ist gem. Vorschrift zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. und gegen Vorlage entsprechender Nachweise gesondert abzurechnen. Vor Abgabe des Angebotes hat der Bieter sich vor Ort über die Gegebenheiten der Baustelle zu informieren. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Verkehrswege, Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung, als auch des vorhandenen Geländes und der vorgegebenen Leistungen. Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen. Qualitätssicherung Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen. Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben. Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden. Für die Auftragsabwicklung gelten VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). 2.3 Nebenleistungen, Besondere Leistungen Alle Transporte zur und auf der Baustelle bis zum Einbauort werden nciht gesondert vergütet und sind in den EInheitspreisen zu berücksichtigen. 2.4 Abrechnung Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Abrechungsmengen mit einem prüffähigen Aufmass nachzuweisen.

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Feiertage sowie der Zeitraum zwischen Weihnachten, 24. Dezember und Neujahr 01. Januar gelten als betriebsfreie Zeit. Die Vorhaltekosten für betriebsfreie Zeiten werden nicht vergütet.

gelten als betriebsfreie Zeit. Die Vorhaltekosten für betriebsfreie Zeiten werden nicht vergütet.

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rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 04.09.2026 LV: 185 Bauendreinigung Seite: 11
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
AUSSCHREIBUNG
10 Keramische Bodenbeläge reinigen Reinigung der keramischen Bodenbeläge ienschlielich Sockelleisten in WC's, Küchen- und Restaurantbereich
Reinigung der keramischen Bodenbeläge ienschlielich Sockelleisten in WC's, Küchen- und Restaurantbereich

Sockelleisten in WC's, Küchen- und Restaurantbereich und Flure, einschließlich Entfernen aller Maler- und Putzreste.

Die Bodenbeläge sind von groben und feinen Verunreinigungen zu befreien und streifenfrei zu reinigen.

88,280 qm ________ _________________
20 Haupt-Treppenhaus reinigen Reinigung der keramischen Bodenbeläge in den Treppenhäuser einschließlich aller Setz- und Trittstufen,
Reinigung der keramischen Bodenbeläge in den Treppenhäuser einschließlich aller Setz- und Trittstufen,

Treppenhäuser einschließlich aller Setz- und Trittstufen, Sockelleisten und Podeste, einschließlich Entfernen aller Maler- und Putzreste.

Die Bodenbeläge sind von groben und feinen Verunreinigungen zu befreien und streifenfrei zu reinigen.

Anzahl der Stufen Treppenhaus 110 St Länge der Stufen bis 2,70 m Tiefe der Stufen bis 0,30 m Höhe der Stufen bis 0,20 m Fläche der Zwischen-Podeste ca. 45 qm Fläche der Haupt-Podeste ca. 373 qm

1,000 St ________ ________________________
30 Treppenhäuser reinigen Reinigung der keramischen Bodenbeläge in den Treppenhäuser einschließlich aller Setz- und Trittstufen,
Reinigung der keramischen Bodenbeläge in den Treppenhäuser einschließlich aller Setz- und Trittstufen,

Treppenhäuser einschließlich aller Setz- und Trittstufen, Sockelleisten und Podeste, einschließlich Entfernen aller Maler- und Putzreste.

Die Bodenbeläge sind von groben und feinen Verunreinigungen zu befreien und streifenfrei zu reinigen.

Anzahl der Stufen pro Treppenhaus 110 St Länge der Stufen bis 1,50 m Tiefe der Stufen bis 0,30 m Höhe der Stufen bis 0,20 m Fläche der Podeste pro Treppenhaus ca. 60 qm

3,000 St ________ ________________________
40 Glas- und keramische Wandbeläge grundreinigen Grundreinigung der Glas- bzw. keramischen Wandbeläge in WC's sowie den Fliesenspiegel in den Küchen
Grundreinigung der Glas- bzw. keramischen Wandbeläge in WC's sowie den Fliesenspiegel in den Küchen

in WC's sowie den Fliesenspiegel in den Küchen

Die Wandbeläge sind von groben und feinen Verunreinigungen zu befreien und streifenfrei zu reinigen.

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rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 04.09.2026 LV: 185 Bauendreinigung Seite: 12
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
289,000 qm ________ ____________
50 Bodenbeschichtung grundreinigen Bodenbeschichtung maschinell grundreinigen mit wasserbasierter, alkalischer Reinigungsemulsion und
Bodenbeschichtung maschinell grundreinigen mit wasserbasierter, alkalischer Reinigungsemulsion und

wasserbasierter, alkalischer Reinigungsemulsion und geeignetem Pad nach Angaben des Herstellers.

Fläche neutralisieren, Schmutzflotte aufnehmen, mit klarem Wasser nachspülen und Ansätze mit Wischmopp entfernen.

50,000 m2 ________ ________________________
60 Linoleum-Bodenbeläge grundreinigen Bauschlussreinigung elastischer Bodenbeläge nach VOB DIN 18365
Bauschlussreinigung elastischer Bodenbeläge nach VOB DIN 18365

DIN 18365

Zu reinigende Fläche von lose aufliegendem Schmutz befreien, um beim Wischen Kratzer zu vermeiden.

Bauschlussreinigung elastischer Bodenbeläge nach VOB DIN 18365 mit wasserverdünnbarem Reinigungskonzentrat RZ PUR Reiniger oder gleichwertig nach Angaben des Herstellers.

Mischungsverhältnis: 1:200 bei geringfügigen Verschmutzungen bis 1:1 bei starken Verschmutzungen

geeignete Bodenbeläge: CV-, PVC-, Vinyl-, Linoleum-, Kautschuk-, weichmacher- und chlorfreie Bodenbeläge mit werkseitiger Ausrüstung, z.B. PUR, Acrylat, nachvernetzte Oberflächen, und bauseits applizierter PUR Beschichtung

Eigenschaften

  • Streifenfreie Reinigung

  • Erhält Rutschhemmung der Bodenbelagsoberfläche

  • pH-Wert 8

  • GISCODE GU 80

  • Verbrauch ca. 1 bis 20 ml/m2 (Konzentrat)

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

78,500 m2 ________ ________________________
70 Teppichböden grundreinigen Die Teppichböden sind mit einem Bürstensauger von losem Schmutz und Staub zu befreien. Fest anhaftender
Die Teppichböden sind mit einem Bürstensauger von losem Schmutz und Staub zu befreien. Fest anhaftender

losem Schmutz und Staub zu befreien. Fest anhaftender Schmutz ist mit einem geeigneten Fleckenreiniger zu behandeln (siehe auch Anlage Pflegeanleitung Interface).

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rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 04.09.2026 LV: 185 Bauendreinigung Seite: 13
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

3.501,000 m2 ________ ________________________
80 Fensterflächen grundreinigen (beidseitig) Reinigen der Fenster einschließlich der Alu-Profile, Innen- und Außenfensterbänke sowie Griffe in unterscheidlichen
Reinigen der Fenster einschließlich der Alu-Profile, Innen- und Außenfensterbänke sowie Griffe in unterscheidlichen

und Außenfensterbänke sowie Griffe in unterscheidlichen Glasfeldgrößen.

Die Flächen sind nass abzuwischen und die Glasscheiben streifenfrei nachwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Aufgemessen und abgerechnet wird eine Fensterseite.

Fenstergröße 1,35 x 1,50 m Anzahlt der Sprossen vertikal 1 Stück Anzahlt der Sprossen horizontal 1 Stück

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

22,000 m2 ________ ________________________
90 Fensterflächen grundreinigen (beidseitig) Reinigen der Fenster einschließlich der Alu-Profile, Innen- und Außenfensterbänke sowie Griffe in unterscheidlichen
Reinigen der Fenster einschließlich der Alu-Profile, Innen- und Außenfensterbänke sowie Griffe in unterscheidlichen

und Außenfensterbänke sowie Griffe in unterscheidlichen Glasfeldgrößen.

Die Flächen sind nass abzuwischen und die Glasscheiben streifenfrei nachwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Aufgemessen und abgerechnet wird eine Fensterseite.

Fenstergröße 2,13 x 2,50 m Anzahlt der Sprossen vertikal 2 Stück Anzahlt der Sprossen horizontal 1 Stück

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

87,000 m2 ________ ____________

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rn architekten Projekt: 2025-02-02 AOK Servicezentrum Braunschweig, Datei: AVA (neu) 04.09.2026 LV: 185 Bauendreinigung Seite: 14
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
100 Holz-Innentüren grundreinigen (beidseitig) Reinigen der Innentüren einschließlich der Zargen und Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.
Reinigen der Innentüren einschließlich der Zargen und Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.

Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.

Die Flächen sind nass abzuwischen und streifenfrei nachwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Höhe bis 2,50 m

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

60,000 St ________ ________________________
110 Glas-Innentüren grundreinigen (beidseitig) Bedarf Reinigen der Innentüren einschließlich der Zargen und Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.
Reinigen der Innentüren einschließlich der Zargen und Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.

Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.

Die Flächen sind nass abzuwischen und die Glasscheiben streifenfrei nachwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Höhe bis 2,50 m

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

5,000 St ________ NEPNEP
120 Alu-Glas-Elemente grundreinigen (beidseitig) Reinigen der Alu-Glas-Elemente einschließlich der Türen, Profile und Griffe in unterschiedlichen Elementgrößen.
Reinigen der Alu-Glas-Elemente einschließlich der Türen, Profile und Griffe in unterschiedlichen Elementgrößen.

Profile und Griffe in unterschiedlichen Elementgrößen.

Die Flächen sind nass abzuwischen und die Glasscheiben streifenfrei nachwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Höhe bis 3,50 m

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

112,000 m2 ________ _________________
130 Metall-Innentüren grundreinigen (beidseitig) Bedarf Reinigen der Innentüren einschließlich der Zargen und Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.
Reinigen der Innentüren einschließlich der Zargen und Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.

Griffe in unterscheidlichen Türgrößen.

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Die Flächen sind nass abzuwischen und die Glasscheiben streifenfrei nachwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Höhe bis 2,50 m

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

5,000 St ________ NEPNEP
140 WC's grundreinigen Reinigen der WC, einschließlich aller Bedienelemente, Zubehörteile wie Papierrollenhalter und WC-Deckel.
Reinigen der WC, einschließlich aller Bedienelemente, Zubehörteile wie Papierrollenhalter und WC-Deckel.

Zubehörteile wie Papierrollenhalter und WC-Deckel.

Die Flächen sind nass abzuwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

2,000 St ________ _________________
150 Urinale grundreinigen Reinigen der Urinale einschließlich der Bedienelemente.
Reinigen der Urinale einschließlich der Bedienelemente.

Die Flächen sind nass abzuwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

2,000 St ________ ________________________
160 Waschbecken grundreinigen Reinigen der Waschbecken einschließlich der Armaturen, Waschtischablagen und Spiegel
Reinigen der Waschbecken einschließlich der Armaturen, Waschtischablagen und Spiegel

Waschtischablagen und Spiegel

Die Flächen sind nass abzuwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

2,000 St ________ ____________

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
170 Heizkörper grundreinigen Reinigen der Flachheizkörper / Bodenkonvektoren einschließlich der Ventile und Rohre in unterschiedlichen
Reinigen der Flachheizkörper / Bodenkonvektoren einschließlich der Ventile und Rohre in unterschiedlichen

einschließlich der Ventile und Rohre in unterschiedlichen Größen, bis ca. 1 qm

Die Flächen sind nass abzuwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

110,000 St ________ ________________________
180 Aufzugskabinen grundreinigen Reinigen der Aufzugskabinen, einschließlich aller Bedienelemente, Türen, Böden, Decken etc.
Reinigen der Aufzugskabinen, einschließlich aller Bedienelemente, Türen, Böden, Decken etc.

Bedienelemente, Türen, Böden, Decken etc.

Die Flächen sind nass abzuwischen. Grobere Verschutzungen sind mit krazfreien Reinigungsmittel zu entfernen.

Fabrikat:

Erzeugnis/System '................................................................' vom Bieter einzutragen.

1,000 St ________ ________________________
190 Hebebühne aufbauen, vorhalten und abbauen Bedarf Hebebühne stand- und betriebssicher gemäß den Unfallverhütungsvorschriften bereitstellen und betreiben
Hebebühne stand- und betriebssicher gemäß den Unfallverhütungsvorschriften bereitstellen und betreiben

Unfallverhütungsvorschriften bereitstellen und betreiben einschließlich Auf-, Um- und Abbau an der Baustelle sowie Bedienung durch geeignetes Fachpersonal. Arbeitshöhe: ca. '5' m Ausladung: ca. '....' m Nutzgewicht: ca. '.....' kg/m² Aufstellung: im Gebäude Die Vorhaltezeit beträgt '5' Tag/e. (sofern nicht vorgegeben, vom Bieter einzutragen)

1,000 St ________ NEPNEP
200 Hebebühne vorhalten Bedarf Vorhalten der vorgenannten Hebebühne über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus für jeden weiteren
Vorhalten der vorgenannten Hebebühne über die vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus für jeden weiteren

vereinbarte Grundeinsatzzeit hinaus für jeden weiteren Tag.

1,000 St ________ NEP

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
210 Zwischenreinigung Ausführung einer zusätlichen Zwischenreinigung der jeweligen Geschosse auf Anordnung des AG wie folgt:
Ausführung einer zusätlichen Zwischenreinigung der jeweligen Geschosse auf Anordnung des AG wie folgt:

jeweligen Geschosse auf Anordnung des AG wie folgt:

• Entfernen grober Verunreinigungen von Boden und Wänden mittels Industriesauger • Entfernen von Müll, Entsorgung gem. separate Position

1,000 St ________ __________________
220 Entsorgung Entsorgung von Baumaterialresten und Verpackungsmaterial inkl. der Kosten der
Entsorgung von Baumaterialresten und Verpackungsmaterial inkl. der Kosten der

Verpackungsmaterial inkl. der Kosten der Abfallbeseitigungsgesellschaft. Die angegebene Menge ist geschätzt, die genaue Menge wird über eine Waage beim Entsorgungsunternehmen ermittelt. Die Entsorgungsnachweise sind spätestens mit der jeweiligen Abschlagsrechnung vorzulegen.

100,000 kg ________ ________________________
230 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige
Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige

des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewin und Erschwerniszuschläge sowie Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Baufacharbeiter/-in.

10,000 h ________ ____________

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ZUSAMMENFASSUNG

Positionen ohne Gliederung

GESAMTSUMME (EUR netto) ____________

19,00 % MEHRWERTSTEUER ____________

GESAMTSUMME (EUR brutto) ____________

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung