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Besondere Vertragsbedignung_Preisgleitklausel.pdf

Bauarbeiten an Wegen und befestigten Flächen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 09:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Stand: 20122022

PREISGLEITKLAUSEL

  1. Im ersten Vertragsjahr gelten die Angebotspreise ohne Änderung.

  2. Im Falle einer Vertragsverlängerung kann eine Anpassung der Angebotspreise für das

jeweilige Verlängerungsjahr nach dem vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten

Verbraucherpreisindex Abteilung 12 „Andere Waren- und Dienstleistungen“ erfolgen,

sofern sich der Indexwert im Vergleich zum Vertragsbeginn um mehr als zwei Punkte

(negativ oder positiv) verändert hat.

Die Anpassung ist bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn des Verlängerungsjahres

schriftlich durch den Auftragnehmer oder den Auftraggeber dem Vertragspartner

anzuzeigen.

Der Index ist derzeit unter

https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/Tabellen/

Verbraucherpreise-12Kategorien.html einsehbar.

  1. Die mögliche Preisveränderung für ein Verlängerungsjahr ergibt sich aus der Differenz

des Index zu Vertragsbeginn und des Index drei Monate vor Vertragsende des laufenden

Jahres.

Beispiel 1:

  • Vertragsbeginn: 01.01.2023, mit dreimaliger jährlicher Verlängerungsoption
  • Indexwert zum Vertragsbeginn (Januar 2023): 112 Punkte (Ausgangswert) Berechnung für die erste Vertragsverlängerung: Indexwert drei Monate vor Vertragsende (September 2023): 113 Punkte  keine Preisanpassung, da Differenz zum Indexwert zum Vertragsbeginn < 2 Berechnung für die zweite Vertragsverlängerung: Indexwert (September 2024): 114,5 Punkte  Preisanpassung um 2,5 %, da Differenz zum Indexwert zum Vertragsbeginn > 2 Berechnung für die dritte Vertragsverlängerung: Indexwert drei Monate vor Vertragsende (September 2025): 115 Punkte  Preisanpassung um 0,5 %, da Differenz zum Indexwert zum Vertragsbeginn > 2

Beispiel 2:

  • Vertragsbeginn: 01.01.2023, mit dreimaliger jährlicher Verlängerungsoption
  • Indexwert zum Vertragsbeginn (Januar 2023): 112 Punkte (Ausgangswert) Berechnung für die erste Vertragsverlängerung: Indexwert drei Monate vor Vertragsende (September 2023): 111 Punkte  keine Preisanpassung, da Differenz zum Indexwert zum Vertragsbeginn < 2 Berechnung für die zweite Vertragsverlängerung: Indexwert (September 2024): 109,5 Punkte  Preisanpassung um -2,5 %, da Differenz zum Indexwert zum Vertragsbeginn > 2 Berechnung für die dritte Vertragsverlängerung: Indexwert drei Monate vor Vertragsende (September 2025): 114,5 Punkte  Preisanpassung um 2,5 %, da Differenz zum Indexwert zum Vertragsbeginn > 2

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