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Leisungsbeschreibung Wegepflege.pdf

Bauarbeiten an Wegen und befestigten Flächen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 09:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ...................................................................................................... 2

  2. Klassifizierung der Wegeschäden .................................................................... 3

2.2 Schadstufe 1 – leichter Schaden am geschotterten Weg ......................... 3

2.3 Schadstufe 1 – leichter Schaden am erdfesten Weg ................................ 4

2.4 Schadstufe 2 – mittlerer Schaden am geschotterten Weg ........................ 5

2.5 Schadstufe 2 – mittlerer Schaden am erdfesten Weg ............................... 7

2.6 Schadstufe 3 – schwerer Schaden am erdfesten Weg im Bundsandstein 7

  1. Bauwerke der Wasserführung .......................................................................... 9

3.1 Anlage oder Ersatz von Durchlässen ........................................................ 9

3.2 Anlage von Rigolen ...................................................................................... 10

  1. Besonderheiten .............................................................................................. 12

  2. Ansprechperson des Auftraggebers ............................................................... 12

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2: Beispiel Schadstufe 1 an einem geschotterten Weg ........................... 4

Abbildung 3: Beispiel Schadstufe 1 an einem erfesten Weg ................................... 5

Abbildung 4: Beispiel Schadstufe 2 an einem geschotterten Weg ........................... 6

Abbildung 5: Beispiel Schadstufe 3 an einem erdfesten Weg ................................. 8

Abbildung 6: Skizze Durchlass .............................................................................. 10

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1. Allgemeines

Forstamt Idarwald

Art der Leistung Wegepflege

Vergabenummer W-2026-22-001

Klassifizierung der Wegeschäden

Eine Schadstufe gilt in der Regel mindestens für eine ununterbrochene Abschnittslänge von

200 m. Ist die eindeutige Zuordnung zu einer Schadstufe aufgrund wechselnder Wegezu-

stände erschwert, ist der Gesamteindruck des Wegezustands maßgebend. Schwankt der

Arbeitsaufwand je Laufmeter so stark, dass eine Schadstufenzuordnung nicht möglich ist,

werden diese nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber im Zeitlohn abgerechnet.

Materialbeschaffenheit

Als Wegebaumaterial darf kein Recyclingmaterial eingesetzt werden.

Materialmenge

Wird die beauftragte Materialmenge beim Ausführen der Maßnahme erreicht, meldet dies

der Auftragnehmer dem Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen mit dem Beauftrag-

ten des Auftraggebers ab.

Einbau und Verdichtung

Gleichmäßiger maschineller Einbau und Verdichtung bei günstigem Wassergehalt des Ma-

terials. Auf der Oberseite des herzustellenden Oberbaus der Fahrbahn muss der Mindest- wert nach Verformungsmodul (Kenngröße für die Verformbarkeit des Bodens) Evd ≥ 40

MN/m² erreicht werden. Die Profilgestaltung muss einen raschen Abfluss des Oberflächen-

wassers gewährleisten.

Beauftragung bei Rahmenverträgen

Planbare Maßnahmen werden mit Vorlaufzeit beauftragt. Außerplanmäßige Maßnahmen,

beispielsweise Wegeinstandsetzungsarbeiten zur Wiederherstellung der Befahrbarkeit nach

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Holzerntearbeiten, werden in der Regel kurzfristig beauftragt und müssen zeitnah durchge-

führt werden.

Kommunikation

Wenn im Zuge der Wegeinstandhaltung oder der -instandsetzung Probleme entstehen,

muss unverzüglich Kontakt zum Auftraggeber hergestellt werden, damit das weitere Vorge-

hen (z.B. zusätzlicher Materialeinsatz, Vergütung über Zeitlohn) geregelt wird.

Vergütung von Umsetzzeiten

Bei Maßnahmen im Rahmenvertrag können die Umsetzentfernung und -häufigkeit durch

den Auftraggeber vor Angebotsabgabe nicht mitgeteilt werden. Die Umsetzzeiten zwischen

den jeweiligen Arbeitsorten werden im Zeitlohn vergütet. Bei Einzelverträgen sind die Um-

setzzeiten in das Angebot einzukalkulieren.

2. Klassifizierung der Wegeschäden

2.2 Schadstufe 1 – leichter Schaden am geschotterten Weg

Beschreibung des Zustandes: • Die seitliche Wasserabführung ist durch erkennbare Spurgleisbildung gestört. • Die Humusschicht auf „Schweinsrücken“ und auf den Seitenstreifen behindert die

Wasserabführung vom Weg. Das gebundene Wegebaumaterial kann noch zurück-

gewonnen werden. • Einzelne größere oder Häufung kleinerer Schlaglöcher sind erkennbar. • Der Wegeunterbau ist noch intakt. • Das Oberbaumaterial muss zumindest abschnittsweise ergänzt werden. • Bei Holzerntemaßnahmen wurde organisches Material (Erde, Geäst, …) vom Be-

stand auf den Weg verbracht.

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Abbildung 1: Beispiel Schadstufe 1 an einem geschotterten Weg

Zu erbringende Leistung: • Erhaltung des ursprünglichen Wegeprofils. • Das organische Material auf dem „Schweinsrücken“ und auf dem Seitenstreifen ist

entweder vom Wegekörper zu entfernen oder zu zerkleinern und wieder einzuarbei-

ten. • Nach Bedarf: Gräben bzw. die Wasserableitung (z.B. Durchlässe, Rigolen, Mulden

zur Wasserableitung) nacharbeiten bzw. säubern. • Nach Bedarf: Materialzufuhr 0,3 bis 0,4 t je lfm. Dabei ist der Oberbau (bzw. die

Verschleißschicht) anzureißen und mit dem neu eingebrachten Material zu vermi-

schen. Der Unterbau darf nicht gelockert werden. • Bei Bedarf: Der Weg ist im Anschluss zu verdichtet. • Abschieben von bei Holzerntearbeiten auf den Weg verbrachten organischen Mate-

rials.

2.3 Schadstufe 1 – leichter Schaden am erdfesten Weg

Zustandsbeschreibung: • Die seitliche Wasserabführung ist durch erkennbare Spurgleisbildung gestört.

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

• Es befindet sich eine erhebliche Humusschicht und Bewuchs auf dem „Schweinsrü-

cken“ und den Seitenstreifen. • Einzelne größere oder Häufung kleinerer Schlaglöcher sind erkennbar. • Bei Holzerntemaßnahmen wurde organisches Material (Erde, Geäst, …) vom Be-

stand auf den Weg verbracht.

Abbildung 2: Beispiel Schadstufe 1 an einem erdfesten Weg

Zu erbringende Leistung: • Erhaltung des ursprünglichen Wegeprofils. • Beseitigung des organischen Materials sowie der Humusschicht vom Mittel- und Sei-

tenstreifen. • Es sind bis zu drei Überfahrten notwendig. • Bei Bedarf: Wasserführung der Gräben und Mulden ist wiederherstellen. • Bei Bedarf: Instandsetzung der Gräben bzw. Reinigung der Wasserableitung (z.B.

Flutmulden, Durchlässe, Rigolen). • Abschieben von bei Holzerntearbeiten auf den Weg verbrachten organischen Mate-

rials.

2.4 Schadstufe 2 – mittlerer Schaden am geschotterten Weg

Zustandsbeschreibung: Seite 5 von 12

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

• Das Oberbaumaterial ist weitestgehend aufgezehrt. • Deutlich sichtbare Spurgleisbildung und/oder mehrere große Vertiefungen, die sich

zu Schlaglochfeldern entwickelt haben. • Das Rundprofil ist streckenweise nicht mehr erkennbar. • Der Wegeunterbau ist an der Oberfläche teilweise sichtbar, aber noch intakt. • Die Gräben und die Wasserableitung (z.B. Durchlässe, Rigolen, Mulden zur Was-

serableitung) erfüllen ihre Funktion größtenteils nicht mehr. • Die Humusschicht auf dem Mittel- und Seitenstreifen behindern die seitliche Was-

serabführung.

Abbildung 3: Beispiel Schadstufe 2 an einem geschotterten Weg

Zu erbringende Leistung: • Beseitigung des organischen Materials sowie der Humusschicht vom Mittel- und Sei-

tenstreifen. • Wiederherstellung des ursprünglichen Wegeprofils. • Gräben sind an den betreffenden Stellen nachzuarbeiten und/oder zu reinigen.

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

• Bei Bedarf Wiederherstellung der Bauwerke der Wasserführung und des Wasser-

rückhalts: Erneuerung der Gräben bzw. Sanierung der Wasserableitung (z.B. Flut-

mulden, Durchlässe, Rigolen). • Bei Bedarf: Materialzufuhr: 0,7 bis 1,0 t je lfm i.d.R. in der Korngröße 0/32. o Bei Materialergänzungen ist der Oberbau (bzw. die Verschleißschicht) anzu-

reißen und mit dem neu eingebrachten Material zu vermischen. Der Unterbau

darf nicht gelockert werden. • Bei Bedarf: Der Weg ist im Anschluss zu verdichtet.

2.5 Schadstufe 2 – mittlerer Schaden am erdfesten Weg

Zustandsbeschreibung: • Deutlich sichtbare Spurgleisbildung und/oder mehrere große Vertiefungen, die sich

zu Schlaglochfeldern entwickelt haben. • Das Wegeprofil ist streckenweise nicht mehr erkennbar. • Eine erhebliche Humusschicht sowie Aufwuchs auf dem „Schweinsrücken“ und Sei-

tenstreifen behindern die seitliche Wasserabführung.

Zu erbringende Leistung: • Beseitigung des organischen Materials sowie der Humusschicht vom Mittel- und Sei-

tenstreifen. • Wiederherstellung des ursprünglichen Wegeprofils. • Es sind i.d.R. mehr als drei Überfahrten notwendig. • Die Wegeoberfläche ist anzureißen und anschließend zu verdichten.

2.6 Schadstufe 3 – schwerer Schaden am erdfesten Weg im Bundsandstein

Zustandsbeschreibung:

Wege sind "totgegradert", d.h. es stehen größere Sandsteinblöcke aus der Wegeoberfläche

heraus, Gradereinsatz daher nicht mehr möglich.

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Abbildung 4: Beispiel Schadstufe 3 an einem erdfesten Weg

Zu erbringende Leistung: • Beseitigung des organischen Materials sowie der Humusschicht vom Mittel- und Sei-

tenstreifen. • Die aus der Wegeoberfläche herausragenden Sandsteinblöcke mit einer Steinfräse

auf einer Tiefe von mindestens 15 cm zu zerkleinern. Das dabei entstehende Fräsgut

muss Steine der Korngröße 32/56 enthalten. • Bei Bedarf: Zusätzliches Material (Stützkorn) gleichmäßig unter das vorhandene Ma-

terial mischen. • Wiederherstellung des ursprünglichen Wegeprofils. • Bei Bedarf: Änderung des Wegeprofils von Schräg- zu Rundprofil. Das bergseitig

abgefräste Material ist in die Wegemitte zu verlagern und die bergseitige Spur wie-

derholt zu fräsen. • Der Wegekörper ist zu verdichten.

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Einseitig geneigte Wege bedürfen einer Querneigung von 5 %, auslaufend bis zum äußeren

Rand des Seitenstreifens.

3. Bauwerke der Wasserführung

Vereinzelt sind im Rahmen der Wegepflege Bauwerke der Wasserführung zu erset-

zen oder neu anzulegen. Der Arbeitsaufwand wird anhand der angebotenen Zeit-

lohnsätze abgegolten. Das Material ist separat auszuweisen.

3.1 Anlage oder Ersatz von Durchlässen

Der Durchlass soll aus PE-HD Kunststoff und einen Innendurchmesser von 400 mm

haben. Im Gefälle sind Durchlässe im Winkel von 45° zur Wegeachse einzubauen,

in der Ebenen im Winkel von 90°. Die Querneigung hat 3 bis 7 % zu betragen. PE-

HD Rohren müssen eine Überdeckung von 40 cm haben, diese kann im Bedarfsfall

auf 25 cm reduziert werden.

Wird ein Durchlass neu angelegt ist ein Absetzbecken mit einer Grundfläche von ca.

1,5 m² anzulegen; die Sohle des Absetzbeckens fällt bergseitig ab. Der Böschungs-

winkel ist abhängig von der anstehenden Bodenart.

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Abbildung 5: Skizze Durchlass

3.2 Anlage von Rigolen

Die Abmessung einer Rigole beträgt in der Regel 2m x 8,5m x 1m (Länge x Breite

x Tiefe). Die Rigolenlänge wird in Richtung der Wegeachse gemessen, die Breite

quer zur Wegeachse zwischen Ein- und Auslauf. Als Drainagematerial sind ca. 30 t

der Körnung 100 oder gröber einzubauen. Zur Überdeckung der Drainagekörnung

sind ca. 4 t der Körnung 16/32 einzubauen. Als Deckschicht und zum Angleichen an Seite 10 von 12

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

den Weg sind ca. 1,5 t Frostschutz 0/32 einzubringen. Der Einbau der Rigole erfolgt

in einem Winkel von 90° zur Wegeachse. Die Querneigung der Sohle beträgt 3 bis

5%.

In Fließrichtung des Wassers muss vor der Rigole in einem Abstand von mindestens

0,5 m eine Sickermulde angelegt werden. Die Sickermulde ist ausgehend von der

Grabensohle in einem Verhältnis von 1:1 auf eine maximale Tiefe von 1,2 m auszu-

formen. Die Form und das Volumen der Sickermulde ist dem Gelände anzupassen,

die angelegte Böschungsneigung muss ein Verhältnis von 1:1 betragen.

Als Einlauf ist über die gesamte Rigolen-Breite eine Einsickerfläche anzulegen. Das

Drainagematerial ist an dieser Stelle frei. Der Graben wird am Ende der Einsicker-

fläche zur Wassereinleitung in die Rigole geschlossen.

Als Auslauf ist das Gelände über die gesamte Rigolen-Breite mit einer Querneigung

von 3 bis 5% auszuformen. Die Böschungen links und rechts des Auslaufes sind in

einem Verhältnis von 1:1 anzulegen.

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Abbildung 7: Skizze Rigole

4. Besonderheiten

keine

5. Ansprechperson des Auftraggebers

Name, Vorname Schönberger, Harald

E- Mail Harald.schoenberger@wald-rlp.de

Telefon O1522-8850595

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