| Name und Anschrift | Ort: Datum: Tel.: Fax: E-Mail: Ust.-ID-Nr.: |
Eigenerklärung Informationen zum Unternehmen
(vom Unternehmen auszufüllen)
Bezeichnung der Bauleistung:
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Weitere Angaben zum Unternehmen
Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. „eForms“) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachungen über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.
Vor diesem Hintergrund sind für jedes Unternehmen und bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied die folgenden Angaben zu machen.
Nationale Identifikationsnummer
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE123456789) oder ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden.[1]
| Angabe der eindeutigen Identifikationsnummer: Nummer: Art: Wählen Sie ein Element aus. |
Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß statistischem Bundesamt über folgenden Definition:
- Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. EUR Umsatz
- Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. EUR Umsatz und kein Kleinstunternehmen
- Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. EUR Umsatz und kein kleines Unternehmen
- Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Mio. EUR Umsatz
| Angabe der Größe: Größe: Wählen Sie ein Element aus. |
Nationalität des Eigentümers
Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.
Die Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens, laut Eintrag in dem gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register. Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z.B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen. Bei Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist die Staatsangehörigkeit für alle Eigentümer der beteiligten Unternehmen anzugeben. [2]
Weitere Informationen finden Sie unter: Cosinex-blog Eintrag: "eForms, Angabe der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter wird pflichtig".
| Angabe der Nationalität: Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus. Angabe der Nationalität(en), falls nicht börsennotiert: |
| Bei elektronische Versendung ………………………………………………….. (Name / Name des Unternehmens, lesbar) | Bei schriftlicher Versendung …………………………………………………………. (Stempel und Unterschrift) |