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Verbindliche Vertragsfristen – HB Lochum und HB Langenhahn
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Rahmenterminplan ist bei der Arbeitsplanung und Ausführung zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Fertigstellungs- und Abrechnungsfristen sind verbindlich einzuhalten, um einen reibungslosen Bauablauf, die rechtzeitige Ausführung nachfolgender Gewerke sowie die Einhaltung der Förder- und Sonderförderbedingungen sicherzustellen.
Los 1 – Erd- und Rohbauarbeiten
• Sämtliche Leistungen mit Ausnahme der Leitungsverlegung und Außenanlagen sind bis spätestens 13.06.2027 fertigzustellen und innerhalb von zwei Wochen danach abzurechnen.
• Die verbleibenden Leistungen sind bis spätestens 07.04.2028 fertigzustellen.
Los 2 – Stahlbau
• Sämtliche Leistungen sind bis spätestens 09.09.2027 fertigzustellen.
Los 3 – Anlagenbau
• Sämtliche Leistungen sind bis spätestens 24.03.2028 fertigzustellen.
Die Auftragnehmer haben ihre Leistungen eigenverantwortlich so zu koordinieren, dass die vereinbarten Fristen eingehalten und nachfolgende Gewerke nicht behindert werden. Erkennbare Gefährdungen der Termine sind dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen.