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Mustererklärung 3
nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewähr- leistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftrags- vergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)
Auftragsnummer: ____________________________________________________
Vergabestelle: ____________________________________________________
Leistung: ____________________________________________________
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landes- tariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178), zur Kenntnis genommen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifver-
trag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß §
4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohnge-
setz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019:
9,19 €, ab 1.1.2020: 9,35 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bie-
ter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen
Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern auszuführen;
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- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu
überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
-
im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachun- ternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auf- traggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Ver- leiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszu- führen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat be- schäftigt sind;
-
vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhal- ten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Ort, Datum, Unterschrift, Firmenadresse / Name
Bei elektronischer Vergabe bitten wir zusätzlich um Übersendung der unterzeichneten Erklärung auf postalischem Wege!
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