Mustererklaerung_3_Mindestentgelt_2019.pdf

Bau von zwei Trinkwasserhochbehältern und einer 7,4 Kilometer langen Verbundleitung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 14:59 (Europe/Berlin)

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Mustererklärung 3

nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewähr- leistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftrags- vergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)

Auftragsnummer: ____________________________________________________

Vergabestelle: ____________________________________________________

Leistung: ____________________________________________________

Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landes- tariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178), zur Kenntnis genommen und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.

Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:

Ich/wir verpflichte/n mich/uns,

  1. meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifver-

trag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß §

4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohnge-

setz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019:

9,19 €, ab 1.1.2020: 9,35 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bie-

ter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen

Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmern auszuführen;

LTTG – Mustererklärung 3 – Stand: 1. Januar 2019 Seite 1 von 2

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  1. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu

überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;

  1. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachun- ternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auf- traggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Ver- leiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszu- führen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat be- schäftigt sind;

  2. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhal- ten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.


Ort, Datum, Unterschrift, Firmenadresse / Name

Bei elektronischer Vergabe bitten wir zusätzlich um Übersendung der unterzeichneten Erklärung auf postalischem Wege!

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