24152_Los1_Erd-Rohbauarbeiten_01_EBV.pdf

Bau von zwei Trinkwasserhochbehältern und einer 7,4 Kilometer langen Verbundleitung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 14:59 (Europe/Berlin)

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Inhaltsverzeichnis:

10 WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ....................................... 2

10.2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ...................................................................................... 2 10.2.1 Beschreibung der Baumaßnahme ......................................................................................... 2 10.2.2 Auflagen in den Wasserschutzgebieten ............................................................................... 5 10.2.3 Verkehrsreglung- und Sicherungsmaßnahmen ................................................................... 8 10.2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................. 9 10.2.5 Lager- und Arbeitsplätze ......................................................................................................... 9 10.2.6 Zufahrten und Zugänge ........................................................................................................... 9 10.2.7 Vorhandene Leitungen und Kabel ....................................................................................... 10 10.2.8 Boden- und Untergrundverhältnisse .................................................................................... 10

10.3 Allgemeines ......................................................................................................................................... 10 10.3.1 Ausgewogenheit der Kalkulation.......................................................................................... 10 10.3.2 Bauzeit ..................................................................................................................................... 10 10.3.3 Bautagebuch ........................................................................................................................... 11 10.3.4 Abwicklung der Baustelle ...................................................................................................... 11 10.3.5 Mängelansprüche ................................................................................................................... 11 10.3.6 Bürgschaften ........................................................................................................................... 11 10.3.7 Abrechnung ............................................................................................................................. 11

10.4 Vorgaben zur Bauausführung......................................................................................................... 13 10.4.1 Baustraßen .............................................................................................................................. 13 10.4.2 Baustellenbesprechungen .................................................................................................... 13 10.4.3 Beauftragung von Nachunternehmer .................................................................................. 13 10.4.4 Stoffe, Bauteile ....................................................................................................................... 13 10.4.5 Verwertung und Beseitigung von Böden, Bauschutt und Straßenaufbruch .................. 14 10.4.6 Prüfungen ................................................................................................................................ 14 10.4.7 Sicherung von Grenzsteinen und Markierungen, Beweissicherung ............................... 15 10.4.8 Reinigung der Bauwerke und des Außengeländes ........................................................... 15

10.5 Ausführungsunterlagen ................................................................................................................... 15 10.5.1 Vom AG gestellte Ausführungsunterlagen ......................................................................... 15 10.5.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ........................ 15

10.6 Mitgeltende Regelwerke ................................................................................................................... 15 10.6.1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ................................................................... 16 10.6.2 Auswahl geltender Lieferbedingungen ................................................................................ 17

10.7 Weitere Angaben ................................................................................................................................ 18 10.7.1 Nachweise der Fachkunde ................................................................................................... 18 10.7.2 Haftung/Bauleistungsversicherung ...................................................................................... 18

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ......................................................................... 18

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10 WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

10.2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

10.2.1 Beschreibung der Baumaßnahme Die Verbandsgemeindewerke Hachenburg und Westerburg beabsichtigen im Rahmen der zukünftigen Versorgungssicherheit und des interkommunalen Wasserleitungsverbunds die Errichtung von zwei Hochbehältern (Zentralbehälter Langenhahn und Zentralbehälter Lochum) mit einem Speichervolumen von jeweils 1500 m³ und einer 7,4 km langen Verbundleitung zwischen den beiden Hochbehältern.

Die Gesamtmaßnahme wurde in folgende Lose unterteilt.

Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten (Gegenstand dieser Ausschreibung) Los 2: Stahlbauarbeiten Los 3: Behälter- und Anlagenbau Los 4: EMSR-Technik Los 5: Trafostationen

Verbindende Rohrleitungen: bereits in der Ausführung

Die Planung sieht vor, die beiden Zentralbehälter in Form von 2 oberirdischen Edelstahltanks mit Einhausung zu errichten. Die als Satteldach geplante Dachfläche soll mit einer PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung belegt werden. Seitlich wurden Anbauten mit Pultdach vorgesehen, für Lager und Mehrzweckräume.

Beide Hochbehälter wurden von der Bodenplattengeometrie, Rohrleitungskeller, der Stahlhallenabmessungen, den Behälterabmessungen, dem Bedienpodest identisch vorgesehen. Die beiden Hochbehälter unterscheiden sich lediglich in der Raumaufteilung im Anbau, den zu installierenden Rohrleitungen, Armaturen und Aggregaten sowie der Außenanlagen.

Es ist vorgesehen, die beiden Hochbehälter auf einer durchgehenden waagrechten Bodenplatte und einem Bodenpolster zu errichten. Sämtliche Rohrleitungen sollen über den tiefer unter der Bodenplatte zentral gelegenen Rohrkeller mittels Faserzementhülsen und Kettengliederdichtungen eingeführt werden.

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Für den Anschluss der späteren Stahlhallenverkleidung (Ausführung durch Los 2: Stahlbauarbeiten), sind Stahlbetonfertigteilsockel vorgesehen, die nach Aufbau der Stahltragkonstruktion als äußerer Bodenplattenabschluss einzubauen sind.

Im Zuge der Erd- und Stahlbetonarbeiten sind Edelstahlbänder für den Potentialausgleich im Arbeitsraum der Bodenplatte und auch in den Bodenplatten selbst herzustellen.

Für die Wasserentnahme aus den beiden Edelstahllagerbehältern ist es notwendig, ein Gefälle von ca. 1,0 % in Richtung Rohrleitungskeller zu realisieren. Dies erfolgt über runde Fachwerkstahlrahmen (Ausführung durch Los 3: Behälter und Anlagenbau), die auf den Rohfußboden aufgebaut werden sollen. Hierbei gibt der Rahmen das Gefälle vor. Die Gefache des Fachwerkstahlrahmens sind mit Estrich durch das Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten aufzufüllen und abzuziehen.

Auf den beiden Bodenplatten ist ein Gefälleestrich durch das Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten zu erstellen der später mit einem Fliesenbelag verkleidet werden soll. Die Arbeiten erfolgen nach Einbau der Edelstahllagerbehälter.

Die Hochbehälter Einhausung erfolgt durch das Los 2: Stahlbauarbeiten und ist als Stahlrahmenbau in Stahlfeuerverzinkter Ausführung vorgesehen. Die Wand- und Dachverkleidung ist mit Sandwichpaneelen und die Wände zusätzlich mit einer Boden/Deckelschalung in Holz vorgesehen.

Es ergeben sich zwischen dem Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten und dem Los 2: Stahlbauarbeiten folgende Berührungspunkte:

  • Lieferung und Einbau von Ankerplatten in der Bodenplatte für die Stahlhauptstützen durch das Los 1 Erd- und Rohbauarbeiten.
  • Einbau der Betonfertigteilsockel durch Los 1 Erd- und Rohbauarbeiten, nach Einbau der Stahlrahmenkonstruktion durch das Los 2 Stahlbauarbeiten.
  • Wanddurchführungen für Lüftung von Los 3 Behälter- und Anlagenbau und Los 2 Stahlbauarbeiten.

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Es ist vorgesehen, die Einhausung komplett fertigzustellen, bevor die Arbeiten durch das Los 3 Behälter- und Anlagenbau und Los 4 EMSR Technik ausgeführt werden. Alle Arbeiten inkl. Anlieferungen in der Einhausung haben daher über ein Rolltor mit Abmessungen 3,50 m breite und 4,00 m Höhe zu erfolgen.

Die bereits ausgeschriebenen verbindenden Leitungen zwischen den beiden Hochbehältern werden bis kurz vor den jeweiligen Hochbehälter verlegt. Der Lückenschluss zwischen Rohrleitungsende und Hochbehälter wurde im Los 1 Erd- und Rohbauarbeiten vorgesehen. Die Arbeiten sind am Schluss, vor den Arbeiten der Außenanlage und im Zuge der Hochbehälter Inbetriebnahme auszuführen. Losübergreifend wird es zu Arbeitsunterbrechungen kommen, diese wurden im beiliegenden Rahmenterminplan dargestellt und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Die Zentralbehälter Lochum und Langenhahn sollen parallel ausgeführt werden, um die Bauzeit zu verkürzen.

Für die beiden Hochbehälter sind folgende Arbeitsabläufe in Stichpunkten vorgesehen:

  • Wurzelstöcke Roden Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Oberboden Abtragen Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Baugrube HB Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Bodenpolster + Drainage Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Potentialausgleich Arbeitsraum Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Sauberkeitsschicht Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Betonarbeiten Rohrkeller Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Betonarbeiten Kabeleinführung Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Betonarbeiten Bodenplatte HB Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Einbau der Kopfplatten für Stahlbau Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Verlegung der Strom-Steuerleitungen Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Verfüllung der Arbeitsräume Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Aufmaß der Kopfplatten Los 2: Stahlbauarbeiten
  • Lieferung und Montage des Stahltragwerks Los 2: Stahlbauarbeiten
  • Einbau der Fertigteilsockel Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Einbau des Behältertragrahmens Los 3: Behälter- und Anlagenbau
  • Einbau des Estrichs im Rahmen Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Einbau Dach- und Wandverkleidung Los 2: Stahlbauarbeiten
  • Perimeterdämmung + Putz Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Einbau der Behälter Los 3: Behälter- und Anlagenbau
  • Einbau des Estrichs und Fliesen Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Einbau der Bedienkonsolen Los 3: Behälter- und Anlagenbau
  • Verrohrung und Aggregate Los 3: Behälter- und Anlagenbau
  • Stromversorgung und Steuerleitungen Los 4: EMSR Technik
  • Dichtigkeitsprüfung und Endreinigung Los 3: Behälter- und Anlagenbau
  • Einbau der Trafostation Los 5: Trafostation
  • Lückenschluss Ver-/ Entsorgungsleitungen Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten
  • Probebetrieb Los 3 und Los 4
  • Spritzschutzstreifen Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten

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  • Außenanlagen + Zaun-/Toranlage Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten

Der vorgesehene Bauablauf wurde im den Vergabeunterlagen beiliegende Rahmenterminplan vom Vergabeverfahren bis zur Fertigstellung dargestellt. Die einzelnen Lose können bedingt durch die Bauweise der Behälter nicht durchgehend arbeiten. Die Feinabstimmung erfolgt über den von den jeweiligen Losen zu erstellenden Bauzeitenplan.

Um Arbeitsunterbrechungen so gering wie möglich zu gestalten, werden unmittelbar nach Auftragseingang Abstimmungstermine mit den einzelnen Losen stattfinden, um die Schnittstellen und Ausführungsdetails zu besprechen.

Die AG haben die Statiken für folgende Bauteile vergeben:

  • Stahlbetonarbeiten inkl. Fertigteilsockel
  • Stahltragkonstruktion Halle + Anbau
  • Tragkonstruktion Bedienpodest

Statik durch die AN zu liefern:

  • Edelstahllagerbehälter Los 3: Behälter- und Anlagenbau
  • Fassade und Unterkonstruktion Los 2: Stahlbauarbeiten

Sämtliche von den AN zu liefernde Werksplanungen, Statiken sind bei der beauftragten Bauoberleitung digital im PDF, DWG oder DXF Format vorzulegen, werden dort auf Übereinstimmung geprüft und an den Prüfstatiker weitergeleitet.

10.2.2 Auflagen in den Wasserschutzgebieten

Die beiden Zentralbehälter Lochum und Langenhahn befinden sich im Einzugsgebiet mehrerer Wasserschutzgebiete und Schutzzonen II und III.

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Aus der Lage der geplanten Zentralbehälter in den Schutzzonen ergeben sich besondere Auflagen für den Bau die zu berücksichtigen sind:

3.b.2. Während der Bauarbeiten sind das Lagern von wassergefährdenden Stoffen (Öl, Benzin u. dgl.) sowie das Hantieren (Umfüllen, Betanken von Fahrzeugen usw.) mit diesen Stoffen im Schutzgebiet verboten. Sofern dies aufgrund der Größenordnung der Baumaßnahme hier nicht unter ver- hältnismäßigen Bedingungen praktiziert werden kann, sind zur Betankung von Arbeitsmaschinen mobile doppelwandige Baustellen-Tankanlagen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Für den Betankungsbereich müssen mobile medienbeständige Auffangwannen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung verwendet werden. Die Hinweise im Baustein A-068 der Berufsgenossenschaft Bau sind zu beachten. Kettenfahrzeuge können unter Anwendung einer zugelassenen Ansaugtechnik und Kleingeräte über einer mobilen, ausreichend großen (Wirkbereich: Abfüllschlauch plus 1m), zugelassenen, flüssigkeitsdichten, medienbeständigen und ausreichend bemessenen Auffangwanne (DWA-A 781 Abschnitt 4.4) von einem für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Tankfahrzeug mit zugelassenen Sicherheitseinrichtungen betankt werden. Die Betankungsvorgänge sind nur unter Aufsicht der vor Ort tätigen Personen vorzunehmen.

Sämtliche Maschinen und Fahrzeuge sind arbeitstäglich auf austretende Stoffe zu kontrollieren; Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.

3.b.3. Sofern fremdes Bodenmaterial ggf. für Bodenauffüllungen erforderlich ist, darf nur unbelastetes Bodenmaterial verwendet werden, welches die bodenartspezifischen Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (vgl. Anl. 1, Tab. 1 + 2 BBodSchV) einhält. Alternativ dürfen Bodenmaterial oder Baggergut der Klasse 0 (BM-0, BG- 0) gem. Anl. 1, Tab. 3 ErsatzbaustoffV sowie natürlich anstehende Böden am Herkunftsort oder in dessen räumlichen Umfeld verwendet werden. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen 70 % der jeweiligen Vorsorgewerte nicht überschritten werden. Das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine bestehende durchwurzelbare Bodenschicht ist in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten der Zone I und II nicht zulässig. Die Verwendung von Fremdmaterial ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zulässig. Sofern die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht erforderlich ist, sind insbesondere die Vorgaben der §§ 6 und 7 der BBodSchV einzuhalten und der vorhandene, vor der Baumaßnahme abgeschobene unbelastete Oberboden zu verwenden. Sofern die vorhandenen Massen nicht ausreichen, können auch Fremdmassen gem. §§ 6 u. 7 BBodSchV verwertet werden.

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3.b.4. An den beim Bau eingesetzten Maschinen dürfen im Wasserschutzgebiet weder Reparaturen noch Wartungs- oder Pflegearbeiten ausgeführt werden.

3.b.5. In den eingesetzten Baumaschinen, Fahrzeugen und Aggregaten sollten - sofern technisch möglich - nur biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten verwendet werden (beispielsweise solche mit dem Umweltzeichen DE-ZU 178).

3.b.6. Das Auslaufen wassergefährdender Stoffe ist unverzüglich der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Ungeachtet dessen ist belastetes Erdreich sofort auszukoffern und in dichten Behältnissen bis zur weiteren Entscheidung außerhalb des Wasserschutzgebietes zwischenzulagern. Hierfür ist ein Behältervolumen von mindestens 5 m³ vorsorglich vorzuhalten.

Zudem sind auf der Baustelle Ölbindemittel vorzuhalten, die den Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 716 entsprechen.

3.b.7. In die Deckschichten darf nur in dem für die bauliche Abwicklung unabdingbaren Maße eingegriffen werden.

3.b.8. Die Verfüllung der baubedingten Arbeitsräume muss außerhalb von technischen Bauwerken mit unbelastetem Bodenmaterial gemäß den Vorgaben der §§ 6 - 8 BBodSchV erfolgen. In Bereichen von technischen Bauwerken müssen die mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) zur Verfüllung von baubedingten Arbeitsräumen die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), gem. § 19 ErsatzbaustoffV, einhalten. Die Rückstände von den Erdarbeiten, Bauabfälle, Überreste, Behältnisse oder dergleichen dürfen nicht überschüttet werden. Sie sind zusammen mit den übrigen, auf der Baustelle nicht mehr zu verwendenden, Stoffen und Abfällen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine etwaige Zwischenlagerung von Bauabfällen hat so zu erfolgen, dass eine Boden- und Grundwasserverunreinigung ausgeschlossen ist. Die bei Rückbau, Sanierung oder Reparatur technischer Bauwerke als Abfall anfallenden mineralischen Stoffe und Gemische sind nach Maßgabe des § 24 ErsatzbaustoffV zu handhaben. Nicht mineralische Abfälle sind nach Maßgabe der §§ 9 und 9a KrWG zu handhaben (getrennte Sammlung, Vermischungsverbot).

Anfallende feste Abfälle, von denen schädliche Bodenveränderungen oder nachteilige Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit ausgehen können, sind bis zum Abtransport vor Witterungseinflüssen geschützt in dichten Behältern oder Verpackungen zu lagern; die Lagerung in geschlossenen oder vor Witterungseinflüssen geschützten Räumen steht dem gleich.

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3.b.9. Beim Neubau von Betonteilen (Ortbeton) sind nur biologisch abbaubare Schmierstoffe (z. B. Schalöl, beispielsweise solche mit dem Umweltzeichen DE-ZU 178) zu verwenden.

Für den benötigten Ortbeton ist bei der Herstellung die Verwendung von chromatarmen Zement erforderlich. Bei baulichen Anlagen, deren Bauteilen und den in ihnen verwendeten Bau-produkten, ist - sofern sie in Boden oder Grundwasser eingebaut bzw. durch Niederschlag beaufschlagt werden - sicherzustellen, dass durch sie keine schädliche Bodenveränderung sowie keine Grundwasserverunreinigung hervorgerufen werden können. Die Bauteile mit Kontakt zu Boden, Grundwasser oder Niederschlag (umweltrelevante Bauteile) müssen hierzu den „Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich der Auswirkungen auf Boden und Gewässer (ABuG)“ entsprechen (siehe lfd. Nr. A 3.2.3 in Verbindung mit Anhang 10 VV-TB Rheinland Pfalz), sofern die zuständige Wasserbehörde keine abweichenden Regelungen getroffen hat.

Zum Schutz des Grundwassers vor möglichen Auswirkungen des Ortbetons sowie vor mikrobiologischen Verunreinigungen ist in den Baugruben nach Aushub und vor Beginn weiterer Betonierarbeiten eine PE- oder PVC-Folie einzubringen und seitlich über die Grubenböschung bis zur natürlichen GOK hoch-zuziehen. Die Folie ist unterhalb und oberhalb durch Sandlagen oder Schutzvliese (PE oder PP) vor Beschädigungen zu schützen. Die anfallenden Wässer sind in einem Tiefpunkt in Form eines Pumpensumpfes zu sammeln. Die im Pumpensumpf anfallenden Wässer sind in einem an die Baugrube angrenzenden Auffangbehälter zu sammeln und schadlos zu entsorgen.

10.2.3 Verkehrsreglung- und Sicherungsmaßnahmen Während der gesamten Bauzeit sind die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen so durchzuführen, dass der öffentliche Verkehr und der Baustellenverkehr sich nicht gegenseitig behindern. Baustellenein- und ausfahrten sind nach StVO zu sichern. Fahrbahnverschmutzungen sind nach Bedarf mit geeignetem Gerät zu entfernen.

Der Fußgängerverkehr und der Zugang für Rettungsdienste sind vollständig während der Bauzeit jederzeit aufrechtzuerhalten. Der gewerbliche sowie private Anliegerverkehr ist während der Bauzeit so weit als möglich aufrechtzuerhalten.

Alle hieraus resultierenden Aufwendungen, Erschwernisse und Behinderungen einschl. aller Leistungen für die Überbrückung der Leitungsgräben und das Anschütten von Rampen sind in die entsprechenden Positionen im LV mit einzurechnen.

Zur Verkehrssicherung gehören alle Leistungen wie Liefern, Einrichten, Unterhalten und Räumen von: Verkehrszeichen, Zusatzschildern, Verkehrstafeln, Warnbaken und Absperrschranken. Die Stellung des RSA-Antrages, das Einholen der Genehmigung für das Arbeiten im Straßenbereich sowie die Beantragung sonstiger erforderlicher Verkehrsgenehmigungen sind im Auftragsumfang des AN enthalten.

Die Kosten für sämtliche vor beschriebene „Verkehrsregelung- und -sicherungsmaßnahmen“ und die Erschwernisse durch den Anliegerverkehr sind in die entsprechende LV Positionen. einzukalkulieren.

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10.2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Energie etc.) werden vom AG nicht bereitgestellt. Für die Entnahme von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Verbandsgemeindewerke ist generell ein Standrohr der Verbandsgemeindewerke zu nutzen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

10.2.5 Lager- und Arbeitsplätze Als Lager- und Arbeitsplätze werden vom AG nur die unmittelbaren Flächen der jeweiligen Hochbehälter gestellt.

10.2.6 Zufahrten und Zugänge

Zentralbehälter Lochum

Die Zufahrt zum Zentralbehälter Lochum erfolgt über einen ca. 1,8 km langen Wirtschaftsweg über die Waldstraße von der Ortslage Lochum aus. Der Wirtschaftsweg ist nicht für den Gegenverkehr geeignet. Anlieferungen und Abtransport von Materialien etc. sind entsprechend zu koordinieren. Die Benutzung anderer Wirtschaftswege muss beim AG und der Bauüberwachung genehmigt werden.

Kartenquelle: www.google.com

Zentralbehälter Langenhan

Die Zufahrt zum Zentralbehälter Langenhahn erfolgt über einen ca. 850 m langen Wirtschaftsweg von der L 304 aus. Der Weg ist stellenweise in Asphalt ausgebaut und stellenweise in Splitt. Der Wirtschaftsweg ist nicht für den Gegenverkehr geeignet. Anlieferungen und Abtransport von Materialien etc. sind entsprechend zu koordinieren. Die Benutzung anderer Wirtschaftswege muss beim AG und der Bauüberwachung genehmigt werden.

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10.2.7 Vorhandene Leitungen und Kabel Dem Auftragnehmer wird die Verpflichtung auferlegt, vor Baubeginn die Verbindung mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern, sowie sonstigen zuständigen Stellen aufzunehmen und die entsprechenden Bestandspläne anzufordern. Es sind alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Entsorgungsleitungen, Versorgungsleitungen und der Kabel zu treffen.

Den Vorgaben der Leitungseigentümer ist Folge zu leisten. Für die Beschädigung dieser Anlagen und deren Folgeschäden haftet der Auftragnehmer.

Zuständig für Strom: Energienetze Mittelrhein Zuständig für Gas: Energienetze Mittelrhein Zuständig für Kanal: Verbandsgemeindewerke Hachenburg & Westerburg Zuständig für Wasser: Verbandsgemeindewerke Hachenburg & Westerburg

10.2.8 Boden- und Untergrundverhältnisse Die für die Baumaßnahme erforderlichen Daten der Boden- und Untergrundverhältnisse liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil. Für Bereiche mit nicht ausreichend tragfähigem Erdplanum (Erforderlich mind. 45 MN/m²) ist eine Unterbauverbesserung gemäß dem Baugrundgutachten vorzusehen. Boden- verbesserungsmaßnahmen sind grundsätzlich nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung und Bodengutachter auszuführen.

10.3 Allgemeines

10.3.1 Ausgewogenheit der Kalkulation Bei den einzelnen Losen treten verschiedene Körperschaften als Auftraggeber auf. Jedes Gewerk ist daher für sich ausgewogen zu kalkulieren. Eine offensichtliche Mischkalkulation führt zum Ausschluss des Angebots von der Wertung.

10.3.2 Bauzeit Den Vergabeunterlagen liegt ein Rahmenterminplan bei, der zur Einordnung der Zeiten dient. Bei der Bauausführung wird es zu Unterbrechungen der Ausführungen kommen und auch gemeinschaftliche Losübergreifende Arbeiten sind auszuführen.

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Der Auftragnehmer hat einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 14 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in einfacher Ausfertigung zu übergeben. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.

10.3.3 Bautagebuch Der AN hat ein Bautagebuch gem. Vergabehandbuch BUND Formblatt 411 zu führen und auf der Baustelle vorzuhalten. Das Bautagebuch ist dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.

10.3.4 Abwicklung der Baustelle Die Einholung bau- und gewerbeaufsichtlicher Genehmigungen, die im Rahmen der Baumaßnahme zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlich werden, obliegt dem Auftragnehmer in eigener Verantwortlichkeit. Der AN hat auf einen geordneten Bauablauf zu achten und die einzelnen Arbeitsvorgänge so abzustimmen, dass die beim Bau Beschäftigten und sonstige Dritte nicht gefährdet werden. Er hat alle Vorgänge von Bedeutung, Beanstandungen und Unstimmigkeiten im Bauablauf unter Angabe von Tag und Stunde in lfd. Tagesberichten aufzuzeichnen, schwerwiegende Vorkommnisse wie Unfälle hat er der Bauüberwachung unverzüglich anzuzeigen. Insoweit ist der AN auch für die Tätigkeit seiner Nachunternehmer verantwortlich. Sofern der AN die Arbeiten an der Baustelle nicht selbst leitet, hat er der zuständigen Bauleitung einen Bauleiter schriftlich zu benennen. Er hat für dessen persönliche und fachliche Eignung einzustehen.

Im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse trägt der Bauleiter die Verantwortung des AN. Der AN hat dafür zu sorgen, dass ihn oder seinen Bauleiter Nachrichten der Bauüberwachung des AG jederzeit erreichen können. Seitens des AN ist die Baustelle ganztägig mit einem geprüften Polier / Schachtmeister zu besetzen, der in der Lage ist, die Baumaßnahme verantwortungsbewusst und nach den technischen Richtlinien abzuwickeln. Der o.g. Polier / Schachtmeister kann während der gesamten Bauzeit nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG gewechselt werden, es sei denn, dass Krankheit bzw. Urlaub die Gründe dafür wären.

10.3.5 Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für den gesamten Leistungsumfang von Los 1: Erd- und Rohbauarbeiten beträgt 5 Jahre

10.3.6 Bürgschaften Wenn Bürgschaften vorzulegen sind, dann ist jeweils eine Bürgschaft für jeden Auftraggeber einzureichen:

  1. Verbandsgemeindewerke Hachenburg
  2. Verbandsgemeindewerke Westerburg

10.3.7 Abrechnung Die Massenermittlung hat nach den Grundsätzen der REB 23.003 zu erfolgen. Sie ist dem Auftraggeber in digitaler Form als Austauschdatei DA11 oder X31 zu übergeben. Ergeben sich

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Änderungen in Form von Nachträgen oder A-Positionen, ist das geänderte Auftrags- Leistungsverzeichnis und der Nachtrag dem AG im Format XML 3.3 zur Verfügung zu stellen.

Das Austauschformat zwischen AG und AN ist der GAEB XML 3.3 Standard.

Bei der Aufteilung der Rechnungen ist zu beachten, dass Adresszeilen für die einzelnen Rechnungen und Positionen nicht doppelt vergeben werden, um die Prüfbarkeit zu gewährleisten.

Die Massenermittlung ist fortzuschreiben. Änderungen der Massenansätze sind nur durch Addition und Subtraktion zulässig, wobei die Ursprungsansätze weiterhin Bestandteil der Massenermittlung bleiben.

Der Adressbereiche zur Abrechnungsaufstellung sind von 1 – 9000 zu wählen. Die Prüfung erfolgt im Adressbereich 9001 – 9999.

Die Aufmaße sind durchzunummerieren. Die in der Massenermittlung aufgeführten Massen sind immer mit Bezug auf das jeweilige Aufmaßblatt zu versehen. Wird in der Massenermittlung mit Bezugsadressen gearbeitet, sind die reellen Zahlen und Rechenwege im angegebenen Aufmaß zu hinterlegen. Ein Bezug im Aufmaß auf andere Positionen wird nur dann akzeptiert, wenn aus dem jeweiligen Aufmaß oder Bezugsposition der Rechenweg nachvollzogen werden kann. Reihenbezüge über mehrere Positionen, die auf andere Positionen verweisen und lediglich aus Adressen bestehen, werden nicht akzeptiert.

Alle Original-Lieferscheine sind ab der Materiallieferung auf die Baustelle bis zur Übergabe an den AG auf der Baustelle vorzuhalten. Auf den Lieferscheinen ist die Maßnahmen- bezeichnung eindeutig zu vermerken. Lieferscheine vom Bauhof des AN werden nur anerkannt, wenn der AG diese vorher ausdrücklich als Abrechnungsgrundlage akzeptiert. Dies gilt auch für Kastenaufmaße von LKW´s. Liefer- oder Wiegescheine sind der Massenermittlung beizufügen. Es ist eine Auflistung der Liefer- und Wiegescheine zu erstellen mit Angabe des Materials, Lieferschein-Nr., Lieferdatum und Liefermassen. Die Lieferscheine sind vom Wiegemeister, Fahrer und Polier zu unterschreiben. Der Soll-/Ist Nachweis ist für die einzelnen Materialien, zusätzlich als Gesamtaufstellung für die Maßnahme zu erstellen.

Angaben zu Abrechnungsabschnitten: Die Abschlags- und Schlussrechnung(en) einschließlich der dazugehörigen Aufmaßblätter, Lieferscheine und sonstiger Nachweise müssen in die folgenden Abrechnungsabschnitte aufgeteilt werden:

Abrechnungsabschnitt 1 - Zentralbehälter Lochum Abrechnungsabschnitt 2 - Zentralbehälter Langenhahn

Rechnungsstellung VG-Werke Hachenburg:

  1. Rechnung und Mengenermittlung wird als PDF-Datei und einer Mengendatei (DA 11 oder X31-Datei) per Mail an die örtl. Bauüberwachung geschickt. Die zuständigen Mitarbeiter der VG-Werke in CC.
  2. Die örtl. Bauüberwachung prüft die Rechnung digital und schickt die geprüfte Rechnung als PDF-Datei an die Baufirma und Rechnungs-Mailadresse der VG-Werke.
  3. Die Baufirma reicht daraufhin eine X-Rechnung über den zentralen Rechnungseingang (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz) ein.

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  1. Der Rechnungsbetrag wird seitens der VG-Werke Hachenburg zur Zahlung angewiesen.

Rechnungsstellung VG-Werke Westerburg:

  1. Rechnung und Mengenermittlung wird als PDF-Datei und einer Mengendatei (DA 11 oder X31-Datei) per Mail an die örtl. Bauüberwachung geschickt.
  2. Die örtl. Bauüberwachung prüft die Rechnung digital und schickt die geprüfte Rechnung als PDF-Datei an die Baufirma, die zuständigen Mitarbeiter der VG-Werke und Rechnungs-Mailadresse der VG-Werke.
  3. Der Rechnungsbetrag wird seitens der VG-Werke Westerburg zur Zahlung angewiesen.

10.4 Vorgaben zur Bauausführung

10.4.1 Baustraßen Alle notwendigen Baustraßen, Lager und Abstellplätze, etc. müssen durch den AN hergestellt, unterhalten und rückgebaut werden. Die in Anspruch genommenen Flächen sind wieder ordnungsgemäß in ihren ursprünglichen Zustand herzustellen. Die Kosten sind in das Gesamtangebot einzurechnen.

10.4.2 Baustellenbesprechungen Es finden wöchentliche Baubesprechungen statt. Der AN hat zu Baustellenbesprechungen, die der AG ansetzt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Sowohl die vor Ort eingesetzten Vorarbeiter (Kolonnenführer) als auch der Bauleiter müssen Fremdsprachenkenntnisse Niveau B2 (Europäischen Referenzrahmen) der deutschen Sprache haben und auf Verlangen des AG nachweisen.

10.4.3 Beauftragung von Nachunternehmer Die Beauftragung von Nachunternehmern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den AG.

10.4.4 Stoffe, Bauteile Der Auftraggeber behält sich vor, die Qualitäten sämtlicher durch den AN gelieferten Materialien in anerkannten Laboren oder Materialprüfungsanstalten überprüfen zu lassen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die im LV geforderten Qualitäten nicht eingehalten wurden, gehen sämtliche mit der Prüfung entstandenen Kosten und sonstige durch das Liefern minderwertiger Ware entstandenen Folgekosten zu Lasten des AN.

Für alle Stoffe und Bauteile hat der AN die Eignungsprüfungen auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Qualitäten sämtlicher durch den AN gelieferten Materialien in anerkannten Laboren oder Materialprüfungsanstalten überprüfen zu lassen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die im LV geforderten Qualitäten nicht eingehalten wurden, gehen sämtliche mit der Prüfung entstandenen Kosten und sonstige durch das Liefern minderwertiger Ware entstandenen Folgekosten zu Lasten des Auftragsnehmers.

Bei Bodenersatz mit zugeliefertem Material ist strengstens zu beachten, dass das einzufüllende Material gegenüber dem anstehenden Boden filterstabil sein muss. Ein Verdichtungsgrad von 98 % Proctor-Dichte für alle Planumsschichten wird vorgeschrieben. Es gelten die Werte der ZTVE-StB in der gültigen Fassung.

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10.4.5 Verwertung und Beseitigung von Böden, Bauschutt und Straßenaufbruch Aushub und Aufbruch Material ist soweit möglich der Wiederverwertung zuzuführen. Die Entsorgungswege sind auf jeden Fall für alle abgefahrenen Materialien nachzuweisen. Maßgebend für die Wiederverwertung von Boden in technischen Bauwerken ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde ein Baugrundgutachten zur Bewertung der bestehenden Untergrundverhältnisse bezüglich Tragfähigkeit, Wasserverhältnissen sowie zur Erkennung evtl. vorhandener Schadstoffbelastungen der anfallenden Erdaushubmassen, durchgeführt.

Einzelheiten gehen aus dem beiliegenden Baugrundgutachten und dem Leistungsverzeichnis hervor.

Die Entsorgungsmöglichkeiten sind auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse direkt mit dem Entsorger/Verwerter zu klären. Der anbietende Unternehmer hat vor der Angebotsabgabe zu klären, ob die vorgelegte Deklaration für die Annahme auf dem vom ihm gewählten Entsorgungs-/Verwertungsweg qualitativ und quantitativ ausreichend ist.

Der AN hat spätestens nach Beendigung der Baumaßnahme, mit den Unterlagen für die Schlussrechnung, Entsorgungsbelege über alle Überschussmaterialien und / oder Abfälle beizulegen, die laut der Abrechnung beigefügten Massenermittlungen bei der Baumaßnahme angefallen und zur Weiterverwertung bzw. zur Beseitigung gelangt sind.

10.4.6 Prüfungen Eignungsprüfungen- und Nachweise

Der AN hat den Nachweis der Eignung der vorgesehenen Baustoffe und der Baustoffgemische durch ein Eignungsprüfungszeugnis eines vom AG anerkannten Prüfinstitutes zu erbringen und dem AG spätestens 14 Tage vor dem Einbau vorzulegen.

Eigenüberwachungsprüfungen

Besonders wird auf die Ausführung und den Nachweis der Eigenüberwachungsprüfungen hingewiesen. Die Nachweise sind entsprechend dem Baufortschritt kontinuierlich durchzuführen, der Bauüberwachung sind die Termine der Überprüfungen rechtzeitig bekannt zu geben und die Ergebnisse, ohne weitere Aufforderung sofort vorzulegen.

Der Mindestumfang der Eigenüberwachungsprüfungen sind entsprechend der jeweiligen ZTV zwingend auszuführen.

Darüberhinausgehende vom AG zusätzlich geforderte Nachweise sind auf Anweisung der Bauüberwachung vom AN unter den oben genannten Kriterien durchzuführen, werden jedoch entsprechend den Positionen des LV vergütet.

Kontrollprüfungen

Den Nachweis der Verdichtung eingebauter Schüttmaterialien durch Rammsondierungen, Lastplattendruckversuche o. ä. behält sich der AG vor. Prüfungen, die infolge von durch den AN zu vertretenden Mängeln wiederholt werden müssen, gehen zu Lasten des AN. Unabhängig davon ist der AN zur Eigenüberwachung verpflichtet. Der Einbau des Oberbaues

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darf erst nach Nachweis der ordnungsgemäßen Verdichtung des Frostschutz-Planums erfolgen.

10.4.7 Sicherung von Grenzsteinen und Markierungen, Beweissicherung Falls erforderlich: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Beginn der Bauarbeiten die vom AG angezeigten Grenzsteine und -markierungen anhand eines vom AG gestellten Katasterplanes zu markieren und zu sichern, fehlende Grenzsteine hat der AN vor Baubeginn gemeinsam mit dem AG festzustellen und zu dokumentieren. Unterlässt der AN dieses, muss er alle fehlenden Grenzsteine nach Abschluss der Arbeiten auf seine Kosten setzen lassen. Sofern Grenzsteine oder Markierungen im Zuge der Bauarbeiten entfernt werden müssen, wird die Wiederherstellung durch den AG veranlasst. Die Entfernung von Grenzsteinen oder Markierungen ist grundsätzlich erst nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.

10.4.8 Reinigung der Bauwerke und des Außengeländes Während der Bauarbeiten sind sämtliche Leitungen und Bauwerke vor Verschmutzungen zu schützen und sauber zu halten. Die Kosten für Sauberhaltung und Reinigung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei der Abnahme sind alle Bauwerke und Bauteile, sowie die Außenflächen in besenreinem Zustand zu übergeben.

10.5 Ausführungsunterlagen

10.5.1 Vom AG gestellte Ausführungsunterlagen Dem AN werden nach Auftragserteilung folgende Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt:

  • Lagepläne
  • Bauwerkszeichnung
  • Statik Bodenplatte, Rohrleitungskeller, Stahltragrahmen Einhausung, Podeste
  • Bewehrungs- und Schalpläne
  • Stahlisten

Die für die Bauausführung maßgeblichen Ausführungsunterlagen (Ausführungszeichnungen, Berechnungen, Gutachten, Behördenbescheide, etc.) werden dem AN bei Auftragserteilung in zweifacher Ausfertigung und in digitaler Form (PDF und/oder DWG-Dateien) gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

10.5.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen Die Kosten für die nachfolgenden vom AN zu liefernden Unterlagen werden nicht gesondert vergütet.

  • Bauzeitenplan, vorzulegen nach dem Baustelleneinweisungstermin
  • Bautagesberichte
  • Baustelleneinrichtungsplan

10.6 Mitgeltende Regelwerke

Die Ausführungen der Baumaßnahme hat unter Beachtung und Anwendung sämtlicher Vorschriften, Normen, Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln und Anleitungen, Richtlinien, sowie Merkblätter in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung zu erfolgen.

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Neben VOB A, B und C, jeweils in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung werden die nachfolgend aufgeführten Regelwerke ebenfalls Vertragsbestandteil. Evtl. hiervon abweichende Regelungen in den Vorbemerkungen oder in den Leistungspositionen haben Vorrang.

10.6.1 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen

ZTV A StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen

ZTV Asphalt-StB 1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt – Teil 1

ZTV Asphalt-StB 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt – Teil 2

ZTV E StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erd- arbeiten im Straßenbau

ZTV Ew-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau

ZTV FUG-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen

ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingeni- eurbauten

ZTV La-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Land- schaftsbauarbeiten im Straßenbau

ZTV M Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen

ZTV Pflaster-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Her- stellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen

ZTV SA Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche- rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen

ZTV SoB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20) FGSV

ZTV Verm-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau

DIN EN 206 Beton-Festlegungen, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton, und Spannbeton, Teil 2: Beton

DIN 1045-3 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton, und Spannbeton, Teil 3: Bauausfüh- rung

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DIN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton

Richtlinie DAfStB Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V., Berlin

DIN EN 12350 Prüfungen von Frischbeton, Teile 1 – 7

DIN EN 12390 Prüfungen von Festbeton, Teile 1 - 4

ATV A139 Einbau- und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen (ATV Arbeits- blatt A 139)

10.6.2 Auswahl geltender Lieferbedingungen

Es gelten die nachfolgend aufgeführten genannten Technischen Lieferbedingungen:

TL Asphalt-StB Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen

TL BE-StB Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen Ausgabe 2015 (TL BE-StB 15) FGSV

TL Beton-StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton Ausgabe 2026

TL Bitumen-StB Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchs- fertige Polymermodifizierte Bitumen Ausgabe 2025

TL BuB E – StB Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus

TL Fug-StB Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen

TL GeoK E-StB Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Stra- ßenbaues

TL Gestein-StB Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau Ausgabe 2004 (TL Gestein-StB 04), Fassung 2023

TL Pflaster StB Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen Ausgabe 2015 (TL Pflaster-StB 15) FGSV

TL SoB-StB Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20) FGSV

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10.7 Weitere Angaben

10.7.1 Nachweise der Fachkunde Die nachfolgend geforderten Nachweise der Qualifikation des Unternehmens sind, soweit in den Formblättern 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und/oder 216 - Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen nichts anders angegeben ist, mit dem Angebot abzugeben.

DVGW-Nachweis

Für den Rohrleitungsbau muss der Auftragnehmer die DVGW-Zertifizierung Arbeitsblatt GW oder einen vergleichbaren Fähigkeitsnachweis erbringen. Die Rohrverlegung darf nur durch geschultes Personal von anerkannten Fachfirmen erfolgen. Der Inhaber des Zertifikates muss während der Rohrleitungsarbeiten auf der Baustelle anwesend sein.

10.7.2 Haftung/Bauleistungsversicherung Haftung / Bauleistungsversicherung

Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheines der mit mindestens folgenden Deckungssummen:

  • für Personenschäden: 2,0 Mio. EUR
  • für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR
  • für Umweltschäden: 1,5 Mio. EUR Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedenten Versicherung nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- /Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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