Bau von Querungshilfen an der L969 in Ampen und Ostönnen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 11:15 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kommunale Betriebe Soest ebE
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
- Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
- Bauarbeiten (45000000)
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 26005972
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 1 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Kommunale Betriebe Soest ebE beauftragt Straßen- und Tiefbauarbeiten für Querungshilfen an der L969 in Ampen und Ostönnen in Deutschland. Angebote können bis zum 19. November 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Straßen- und Tiefbauarbeiten Herstellen von Querungshilfen L969 Ampen und Ostönnen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Herstellen von Querungshilfen L969 Ampen und Ostönnen
Straßen- und Tiefbauarbeiten Herstellen von Querungshilfen L969 Ampen und Ostönnen
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 05.11.2026| Sonstiges | 3 MB |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.11.2026BekanntmachungBekanntmachung 26005972
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.