Bau von Lärmschutzwänden an der Bahnstrecke in Rastatt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 25.09.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Eisenbahnlinien (45234100)
- Bekanntmachung
- bieterportal.noncd.db.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25861024
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 3 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die DB InfraGO AG beschafft Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes, darunter den Bau von Lärmschutzwänden in der Ortsdurchfahrt Rastatt an der Strecke 4000. Der Auftrag betrifft Rastatt in Baden-Württemberg; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes; Lärmschutzmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Rastatt der Strecke 4000. Stichwörter: Lärmschutzwand, Lärmschutzwände Bau LSW Rastatt
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bau LSW Rastatt
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes; Lärmschutzmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Rastatt der Strecke 4000. Stichwörter: Lärmschutzwand, Lärmschutzwände Bau LSW Rastatt
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
3 Dateien laut Portal · Stand 25.09.2026| Sonstiges | 25,5 MB | |
| Sonstiges | 15 KB | |
| Sonstiges | 37 KB |
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.