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UKD_Standard_KG440-KG450-KG460u.a..pdf

Bau von Kaltwasserleitungen und Kollektoranbindungen für den südlichen Campus-Ringschluss

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 08:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Universitätsklinikum

„Carl Gustav Carus“ Dresden

GB Bau und Technik

Technischer UKD-Standard

Teil ELT

KG 440 Elektrische Anlagen

KG 450 Kommunikations-, sicherheits-

und informationstechnische Anlagen

KG 460 Förderanlagen

KG 473 OP-Leuchten

KG 500, KG 600 teilweise

Stand: 11.2025

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Inhalt

INHALT .................................................................................................................................................... 2

1 VORBEMERKUNGEN ..................................................................................................................... 4

2 KG 440 GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN UND AUFBAU DER KOMPLETTEN STROMVERSORGUNG .......................................................................................................................... 5

2.1 GRUNDSÄTZE .............................................................................................................................. 5 2.2 BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN ................................................................................................. 5 2.3 NENNSPANNUNG, NENNFREQUENZ UND OBERSCHWINGUNGEN ...................................................... 7 2.4 ALLGEMEINE STROMVERSORGUNG AUS DEM NETZ DES VNB ......................................................... 8 2.5 NETZAUFBAU .............................................................................................................................. 8 2.6 LEISTUNGSBILANZ ..................................................................................................................... 15 2.7 ELEKTRISCHE BETRIEBSRÄUME – BAULICHE AUSFÜHRUNG .......................................................... 15 2.8 SICHERHEIT DER STROMVERSORGUNG ....................................................................................... 16 2.9 SCHUTZ GEGEN GEFÄHRLICHE KÖRPERSTRÖME ......................................................................... 18 2.10 WICHTIGE SCHNITTSTELLEN ...................................................................................................... 19 2.11 DOKUMENTATION ÜBERSICHT REVIUNTERLAGEN ........................................................................ 21 2.12 KENNZEICHNUNG ....................................................................................................................... 21

3 KG 441 – HOCH- UND MITTELSPANNUNGSANLAGEN ........................................................... 22

3.1 HOCHSPANNUNGSANLAGEN ....................................................................................................... 22 3.2 VERTEILERTRANSFORMATOREN ................................................................................................. 24

4 KG 442 – EIGENSTROMVERSORGUNGSANLAGEN ................................................................ 25

4.1 GRUNDLAGEN ........................................................................................................................... 25 4.2 STROMERZEUGUNGSAGGREGATE ............................................................................................... 26 4.3 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN BATTERIEGESTÜTZTE STROMVERSORGUNGEN ........................ 29 4.4 UNTERBRECHUNGSFREIE GLEICHSTROMVERSORGUNGEN (GSV) ................................................ 36 4.5 UNTERBRECHUNGSFREIE WECHSELSTROMVERSORGUNGEN (USV) ............................................. 38 4.6 BATTERIEGESTÜTZTE ZENTRALE STROMVERSORGUNGSSYSTEME (BSV) FÜR SICHERHEITSZWECKE ZUR VERSORGUNG MEDIZINISCH GENUTZTER BEREICHE ......................................................................... 41 4.7 ZENTRALE STROMVERSORGUNGSSYSTEME ................................................................................ 44

5 KG 443 – NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN .................................................................. 44

5.1 GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN NIEDERSPANNUNGSHAUPT- UND -UNTERVERTEILER .......... 44 5.2 ANFORDERUNGEN AN NIEDERSPANNUNGSHAUPTVERTEILER IN TRAFOSTATIONEN (NSHV) UND VON GEBÄUDEN (GHV) SOWIE AN NIEDERSPANNUNGSUNTERVERTEILER (UV) ............................................... 45

6 KG 444 – NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN ................................................... 52

6.1 KABEL UND LEITUNGEN .............................................................................................................. 52

7 KG 445 – BELEUCHTUNGSANLAGEN ....................................................................................... 53

7.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN BELEUCHTUNGSANLAGEN UND NOTBELEUCHTUNG ................. 53 7.2 BESONDERE ANFORDERUNGEN AN BELEUCHTUNGSANLAGEN UND NOTBELEUCHTUNG ................. 55 7.3 AUSSTATTUNG DER RÄUME MIT BELEUCHTUNGSANLAGEN ........................................................... 58 7.4 BELEUCHTUNGS-/ VERDUNKLUNGSSTEUERUNG .......................................................................... 60

8 KG 446 – BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGEN ............................................................... 64

9 KG 451 – TELEKOMMUNIKATIONSANLAGEN .......................................................................... 64

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9.1 TK-ANLAGENTECHNIK ............................................................................................................... 64 9.2 VERTEILERTECHNIK ................................................................................................................... 66 9.3 ANSCHLUSSTECHNIK ................................................................................................................. 66 9.4 DECT-ANLAGE ......................................................................................................................... 66

10 KG 452 – SUCH- UND SIGNALANLAGEN .................................................................................. 66

11 KG 453 – ZEITDIENSTANLAGEN ................................................................................................ 82

12 KG 454 – ELEKTROAKUSTISCHE ANLAGEN............................................................................ 82

13 KG 456 – GEFAHRENMELDE- UND ALARMANLAGEN ............................................................ 82

13.1 GRUNDLAGEN FÜR PLANUNG UND AUSFÜHRUNG ........................................................................ 82 13.2 ALARMIERUNGSORGANISATION IM UNIVERSITÄTSKLINIKUM .......................................................... 83 13.3 BRANDMELDEZENTRALE UND ZENTRALE ANSTEUERUNGEN DER BMZ ........................................... 85 13.4 PLANERISCHE ABSTIMMUNGEN ZUR ENTWURFS- UND AUSFÜHRUNGSPLANUNG ............................ 86 13.5 FEUERWEHRANFAHRT / OBJEKTZUGÄNGLICHKEIT ........................................................................ 87 13.6 KENNZEICHNUNGEN UND ANORDNUNGEN DER BEDIENELEMENTE AM OBJEKTZUGANG .................. 87 13.7 GEFAHRENMANAGEMENTSYSTEM DES UKD ................................................................................ 89

14 KG 457 – ÜBERTRAGUNGSNETZE ............................................................................................ 91

14.1 DATENNETZ .............................................................................................................................. 91

15 KG 461 – AUFZUGSANLAGEN .................................................................................................... 98

15.1 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN AUFZUGSANLAGEN ............................................................... 98 15.2 TECHNISCHE FORDERUNGEN ................................................................................................... 100

16 473 MEDIENVERSORGUNG, MEDIZIN- UND LABORANLAGEN ........................................... 107

16.1 OP-LEUCHTEN ........................................................................................................................ 107 16.1.1 Allgemeines ................................................................................................................................. 107 16.1.2 Installation in Bestandsgebäuden ............................................................................................... 107 16.1.3 Anforderungen an OP-Leuchten .................................................................................................. 108

17 KG 500 –AUßENANLAGEN ........................................................................................................ 111

17.1 KG 556 – ELEKTRISCHE ANLAGEN - AUßENBELEUCHTUNG ........................................................ 111 17.2 KG 558 – NUTZUNGSSPEZIFISCHE ANLAGEN - TOR-UND SCHRANKENANLAGEN .......................... 113

18 KG 630 – INFORMATIONSTECHNISCHE AUSSTATTUNG ..................................................... 116

18.1 MEDIENSTEUERUNG ................................................................................................................ 116 18.2 VIDEO- UND AUDIOTECHNIK ..................................................................................................... 117 18.3 KABELVERBINDUNGEN ............................................................................................................. 118

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1 Vorbemerkungen

Allgemeine Beschreibung Dokumentaufbau und -funktion:

Dieses Dokument ist dem Gesamtdokument „Technischer UKD-Standard“, welches die Standardvorgaben des Universitätsklinikums „Carl Gustav Carus“ Dresden (UKD) für alle DIN 276- Kostengruppen beinhaltet, untergeordnet.

In den nachgeordneten Einzeldokumenten zu den jeweiligen Kostengruppen wird in zahlreichen Kapiteln für die Erschließung des jeweiligen Abschnittes und das Gesamtverständnis mittels Hyperlinks auf andere Textabschnitte desselben Dokuments sowie auf andere Einzeldokumente (auch anderer DIN 276-Kostengruppen) bzw. auf zu beachtende Anlagen verwiesen.

Zur besseren Übersicht wird empfohlen, den Navigationsbereich „Lesezeichen“ zu aktivieren, welcher einen Überblick über die Kapitelanordnung des Dokuments bietet.

Sie zeigen die Lesezeichen auf der linken Bildschirmseite an, indem Sie im Register „Ansicht“, im Kästchen „Fenster“ unter „Leisten“ den Haken bei „Lesezeichen“ durch Anklicken setzen.

Nach Öffnen der Dokumente –internen- Links, gelangt man zu einer anderen Textstelle. Mithilfe der eingeblendeten Lesezeichen ist es möglich, zum Absprungkapitel zurück zu gelangen und das Lesen ab dieser Stelle wieder aufzunehmen.

Für alle DIN 276-Kostengruppen sind außerdem stets folgende mitgeltende Anlagen zu beachten:

  • Raumbücher nach RL Bau,
  • die CAFM-Richtlinie des UKD,
  • der UKD-Standard WPP, Vollprobentest,
  • das UKD-Medienzählkonzept
  • die UKD-Beschriftungsrichtlinie sowie
  • die UKD-Fabrikatsvorgaben.

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2 KG 440 Grundlegende Anforderungen und Aufbau der kompletten

Stromversorgung

2.1 Grundsätze

Der vorliegende UKD-Standard gilt für fest errichtete elektrische Anlagen und ist bei der Neuerrichtung

kompletter Anlagen und beim Austausch oder der Erneuerung von Betriebsmitteln anzuwenden.

Ausnahmen bilden Ersatz- und Verschleißteile für vorhandene Anlagen.

Die Grundsätze entsprechend DIN VDE 0100-710 sind nachweislich einzuhalten.

Die Festlegungen der Europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) EU 305/2011 sind

umzusetzen.

Der vorliegende UKD-Standard dient der Vereinheitlichung elektrischer Anlagen bei gleichzeitig

verbesserter Anpassung der Sicherheitsanforderungen an die Art der medizinischen Nutzung der

Räume.

Die medizinisch genutzten Bereiche der Gruppe 2 werden dementsprechend nach den Anforderungen

an die Sicherheit der Stromversorgung und dem Schutz gegen gefährliche Körperströmen ergänzend

zur DIN VDE 0100-710 zusätzlich unterteilt.

2.2 Betriebliche Anforderungen

Bei der Planung und Errichtung von elektrischen Anlagen sind folgende grundsätzlichen betrieblichen

Anforderungen zu berücksichtigen:

• Die Stromversorgung für Sicherheitszwecke und für betriebswichtige Einrichtungen muss

permanent, auch bei Störungen der Versorgung, verursacht durch den

Verteilungsnetzbetreiber (VNB), anlagentechnisch und logistisch für einen Zeitraum von

mindestens 4 Wochen sichergestellt werden.

• Die Stromversorgung von OP-Leuchten und lebenswichtigen ME-Geräten darf bei einem

jederzeit möglichen 1. Fehler nicht ausfallen. Der erste auftretende Fehler muss beherrscht

werden.

• Der medizinische Betrieb darf durch die elektrische Anlage weder gefährdet noch

unterbrochen werden. Die Abschaltung von Stromkreisen ist nur im Fehlerfall und bei

Instandhaltungsarbeiten zulässig.

• Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen keine außerplanmäßigen Betriebsunterbrechungen

verursachen. In der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke darf nur frei geschaltet werden,

wenn der medizinische Betrieb nicht gefährdet ist.

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• Alle medizinisch genutzten Bereiche, welche aus einzelnen Räumen oder Raumgruppen

bestehen können, sind zu klassifizieren. Die Hinweise zur Klassifizierung (Anlage) sind als

Hilfe zu verwenden. Entscheidend für die richtige Klassifizierung ist die Art der medizinischen

Nutzung. Nicht klassifizierte Bereiche dürfen nicht medizinisch genutzt werden.

• Alle im Bestand befindlichen medizinisch genutzten Bereiche müssen entsprechend DIN

VDE 0100-710 in die Gruppen 0, 1 und 2 klassifiziert sein. Hierfür gilt der Vordruck

entsprechend „Feststellungsprotokoll zur Einstufung von medizinisch genutzten Räumen auf

Grundlage der gültigen Normen“ (Anlage). Die Klassifizierung ist bei Änderungen der

Raumnutzung und bei Wiederholungsprüfungen zu verifizieren.

• Bei der Neuerrichtung oder der Rekonstruktion von medizinisch genutzten Bereiche

werden diese ausnahmslos den Gruppen 1 und 2 zugeordnet, wobei die Gruppe 2 in

❖ G2/1 Med. genutzte Bereiche der Gruppe 2, geeignet für operative

Eingriffe, die Intensivbehandlung sowie Endoskopie für Untersuchung

und Behandlung und in

❖ G2/2 Med. genutzte Bereiche der Gruppe 2, nicht geeignet für operative

Eingriffe, die Intensivbehandlung sowie Endoskopie für Untersuchung

und Behandlung

differenziert wird.

Hierfür gilt der Vordruck „Aufgabenstellung für Baumaßnahmen zur Festlegung der Einstufung

von medizinisch genutzten Räumen nach UKD Standardkatalog“.

Nach Abschluss der Maßnahme ist der Vordruck „Feststellungsprotokoll zur Einstufung von

medizinisch genutzten Räumen nach UKD Standardkatalog“ vom Anlagenerrichter ausgefüllt

den Revisionsunterlagen beizufügen und dem Fachbereich Elektro zu übergeben.

• Die zulässigen Unterbrechungszeiten für die Stromversorgung werden nachstehend

klassifiziert. Sie können entsprechend den medizinischen Anforderungen gefordert sein. Die

nachstehend genannten Werte und Bedingungen gelten nicht für dezentral angeordnete

Stromquellen.

1A Unterbrechungsfreie Stromversorgung

Bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung erfolgt die Weiterversorgung der

Verbrauchsmittel ohne Unterbrechung durch ein batteriegestütztes zentrales

Stromversorgungssystem für Sicherheitszwecke (BSV) zur Versorgung medizinisch genutzter

Bereiche.

Anmerkung: Bei einem Ausfall der ersten Leitung in medizinisch genutzten Bereichen der

Gruppe 2 erfolgt die Umschaltung von der bevorzugten auf die zweite Leitung mit einer

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zulässigen Unterbrechungszeit, welche minimal 0,5 s betragen kann. Der im Einzelfall in

Abhängigkeit von den elektrischen Auswirkungen auf die medizinischen elektrischen Geräte

(ME-Geräte) einzustellende Wert muss mit dem Bereich Medizintechnik abgestimmt werden.

2A Stromversorgung mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≤ 15 s.

Bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung erfolgt die Weiterversorgung der

Verbrauchsmittel mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≤15 s.

3A Stromversorgung mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≥ 15 s.

Bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung erfolgt die Weiterversorgung der

Verbrauchsmittel mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≥15 s, jedoch spätestens nach

30 s.

4A Stromversorgung mit einer unbestimmten Unterbrechungszeit.

Bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung erfolgt die Weiterversorgung der

Verbrauchsmittel nach Beseitigung der Störung.

• In Elektroanlagen mit Not-Aus-Schalteinrichtungen (z.B. Laboreinrichtungen) ist die

Möglichkeit der automatischen Wiedereinschaltung nach Spannungsausfall vorzusehen.

Steuerspannungen für Not-Aus-Schalteinrichtungen dürfen nicht netzübergreifend verwendet

werden. Werden über die Not-Aus-Einrichtung größere Leistungen abgesichert, sind

entsprechende Verriegelungen zum stufenweisen Wiedereinschalten vorzusehen. Bei

Verwendung von schlüsselbetätigten Not-Aus-Schalteinrichtungen ist das Schließsystem des

UKD bzw. KMS 1 zu verwenden.

Systeme nach Art der Erdverbindung

• Die Stromversorgung basiert auf einem TN-S-System in jedem Gebäude mit einem zentralen

Erdungspunkt. Im Hauptverteiler des Gebäudes wird eine zentrale Verbindung zwischen dem

Neutralleiter und dem Schutzleiter hergestellt. Weitere Verbindungen zwischen dem

Neutralleiter und dem Schutzleiter innerhalb des jeweiligen Gebäudes sind verboten.

• Kupplungen zwischen zwei oder mehreren Gebäuden in der Niederspannungsebene erfolgen

als TN-C-System.

• In den medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 2 kommt das medizinische IT-System zur

Anwendung.

2.3 Nennspannung, Nennfrequenz und Oberschwingungen

• Die zulässige Toleranz der Nennspannung entsprechend DIN IEC 60038 am Speisepunkt des

VNB ist bei der Planung zu berücksichtigen. Für Hochspannungsnetze im Bereich von über 1

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kV bis 35 kV AC bei einer Nennfrequenz von 50Hz gelten als vereinheitlichte Nennspannung

10 oder 20 kV mit einer Spannungstoleranz von ±10%.

• Die elektrischen Anlagen sind so zu planen, dass die Toleranzen der medizinischen

elektrischen Geräte für die Spannung von ±10 % und die Frequenz von ±1 Hz entsprechend

DIN EN 60601-1 „Medizinische elektrische Geräte - Allgemeine Anforderungen“ eingehalten

werden. Abweichungen sind mit den Herstellern der Geräte zu klären.

• Es dürfen nur Verbraucher eingesetzt werden, die nachweislich nur geringe oder keine

Oberschwingungen erzeugen. Die Belastung durch Oberschwingungen muss messtechnisch

nachgewiesen werden

Maximale Grenzwerte:

Spannungsoberschwingungen max. 3% der 3. bis 11. Harmonischen und max. 2% weiter

bis zur 25. Harmonischen.

Stromoberschwingungen max. 15% der 3. bis 11. Harmonischen und max. 5% weiter bis

zur 25. Harmonischen.

315B

2.4 allgemeine Stromversorgung aus dem Netz des VNB

Die Trafostationen aller zu versorgenden Gebäude werden aus dem Hochspannungsnetz des VNB in den Spannungsebenen 10 und 20 kV versorgt.

Der Speisepunkt des VNB mit der Messstelle befindet sich am Übergabeschalter in der

Hochspannungsebene.

2.5 Netzaufbau

Grundsätzliche Anforderungen:

• Die Stromverteilung erfolgt in den Ebenen der Niederspannungsschaltanlagen, die den

Umformern und Stromquellen nachgeordnet sind, und in der Ebene der Unterverteiler, wenn

die Umformer und Stromquellen im gleichen Gebäude angeordnet sind (Anlage)

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• In Gebäuden, die in der Niederspannungsebene von externen Umformern und Stromquellen

versorgt werden, erfolgt die Stromversorgung in den Ebenen des Gebäudehauptverteilers und

der nachgeordneten Unterverteiler (Gebäudehauptverteiler).

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• Die Unterverteiler werden entsprechend den Prinzipschaltbildern Unterverteiler OP,

Unterverteiler Intensiv, Unterverteiler G2/2 bis Unterverteiler G1 aufgebaut.

• Für jeden Brand- oder Rauchabschnitt muss mindestens ein Unterverteiler geplant und

errichtet werden. Die Anordnung von Endstromkreisen für Verbraucher in fremden Brand-

oder Rauchabschnitten ist verboten.

• Jedes von einem Gebäudehauptverteiler (GHV) oder einem Niederspannungshauptverteiler

(NSHV) abgehende Verteilerkabel und Einspeisekabel zur Versorgung von Unterverteilern

oder Verbrauchern erhält eine Isolationsüberwachung (RCM). Die Überwachung von Kabeln

zur Versorgung von Einrichtungen anderer Gewerke muss mit den betreffenden Partnern

verbindlich koordiniert werden.

Anforderungen an das Umschalten zwischen dem SV- und dem AV-Netz in der NSHV:

• Das SV-Netz wird grundsätzlich aktiv betrieben.

• Zwischen dem SV- und dem AV-Netz wird in der Ebene der Niederspannungsschaltanlagen,

die den Umformern und Stromquellen nachgeordnet sind, umgeschaltet.

• Der Netzkuppelschalter und der Generatorschalter werden durch die Steuerung der

Stromaggregate geführt.

• Die Spannungsüberwachung erfolgt vor dem Kuppelschalter, an der SV-Schiene und an den

Generatorklemmen.

• Die Stromerzeugungsaggregate werden gestartet und die Umschaltung eingeleitet, wenn die

Spannung vor dem Kuppelschalter und/oder an der SV-Schiene gestört ist (Kriterien nach DIN

VDE 0100-710).

• Die Einhaltung der Anforderungen der DIN VDE 0100-710 ist durch den Errichter

nachzuweisen.

Anforderungen an das Umschalten zwischen erster und zweiter Leitung in GHV und UV:

• Das SV-Netz gegenüber dem AV-Netz und das BSV-Netz wird gegenüber dem SV-Netz wird

grundsätzlich aktiv betrieben.

• Jeder GHV, der medizinisch genutzte Bereiche der Gruppen 2/1 und 2/2 versorgt, wird ab der

NSHV über eine erste und eine zweite Leitung eingespeist sowie mit einer selbsttätigen

Umschalteinrichtung ausgerüstet.

• Jeder UV, der medizinisch genutzte Bereiche der Gruppen 2/1 und 2/2 versorgt, wird ab der

GHV über eine erste und eine zweite Leitung eingespeist sowie mit einer selbsttätigen

Umschalteinrichtung ausgerüstet.

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• Die Spannungsüberwachung erfolgt vor dem Kuppelschalter bzw. -schütz, an der SV-Schiene

und vor dem SV-Einspeiseschalter bzw. -schütz.

• Die Umschaltung wird nur eingeleitet, wenn die Spannung der ersten Leitung gestört ist

(Kriterien nach DIN VDE 0100-710) und an der zweiten Leitung Spannung anliegt.

• Die Einhaltung der Anforderungen der DIN VDE 0100-710 ist durch den Errichter

nachzuweisen.

Netzdaten und Dimensionierung der Betriebsmittel:

• Für das gesamte Netz muss eine Netzberechnung vorliegen. Dafür wird vom Fachbereich

ELT/GLT die „Schutzanalyse/ Kurzschlussberechnung für das 10KV/ 0,4 KV-Netz des UKD“

zur Verfügung gestellt. (Davon ausgenommen sind die Häuser 21, 91 und 130.) Folgende

Kriterien müssen erfüllt sein:

a) Richtige Dimensionierung aller Betriebsmittel im Normalbetrieb und im Kurzschlussfall.

b) Einhaltung der Abschaltbedingungen entsprechend DIN VDE 0100-410 und DIN VDE

0100-710.

c) Für den Nachweis der selektiven Abschaltung von Leitungsschutzschaltern mit

Vorsicherung dürfen die Selektivitätstabellen der Hersteller verwendet werden.

Beispielhafte Werte sind in Prinzipschaltbild Aufbau Unterverteiler angegeben.

Als Schmelzsicherungen dürfen nur Siemens-Sicherungen der Betriebsklasse gG, mit

einem Staffelabstand im Verhältnis 1:1,25 untereinander, eingesetzt werden.

d) Bei verbraucherseitigen Erd- und Kurzschlüssen oder Erd- und Kurzschlüssen an

Steckdosen und festen Verbraucheranschlüssen muss die selektive Abschaltung durch die

unmittelbar vorgeordneten Schutzeinrichtungen in allen Betriebs- und Schaltzuständen der

Anlage erfolgen.

e) Kurzschlüsse an abgangsseitigen Anschlüssen von Betriebsmitteln, innerhalb von

Verteilern, dürfen keinen Totalausfall des Verteilers bewirken. In Unterverteilern sind

Stromkreisgruppen (Prinzipschaltbild Aufbau Unterverteiler) zu bilden.

f) Back-up-Schutz in Endstromkreisen ist nur mit einem Verbrauchsmittel erlaubt.

g) Nachweis der Einhaltung der vereinbarten Berührungsspannung U . L

h) Nachweis der Einhaltung des zulässigen Spannungsfalls ab dem Einspeisepunkt des VNB

bis zu den Verbrauchsmitteln (siehe DIN IEC 60038).

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i) Eine mögliche zu hohe Belastung des Nullleiters, z.B. durch Asymmetrie oder

Oberwellenströme, ist zu berücksichtigen.

• Der maximal auftretende Stoßkurzschlussstrom darf an den Schienen der NSHV eines

Blockes im Parallelbetrieb der Transformatoren mit dem Stromaggregat oder von 3

Verteilertransformatoren 80 kA nicht überschreiten. An den Schienen der Unterverteiler darf

der Stoßkurzschlussstrom nicht größer als 10 kA sein.

• Der maximal zulässige Spannungsfall darf ab den Umformern und/oder Stromquellen bis zu

den Unterverteilern 2% nicht überschreiten.

Anschlussarten von Verbrauchsmitteln:

a) Kennzeichnung steckbarer Anschlüsse

Alle Steckdosen in den medizinisch genutzten Bereichen sind mit einer Spannungsanzeige (LED mit

langer Lebensdauer) auszustatten.

Die Kennzeichnung der Steckdosen erfolgt nach Beschriftungsrichtlinie.

b) Arten von steckbaren Anschlüssen

  • Schuko-Steckvorrichtung, dreipolig, 16A

Schutz durch Leitungsschutzschalter C16 oder D16;

Schutz durch Auslösen der Schutzeinrichtung und zusätzlicher Schutz durch RCD mit I ≤ 30 ∆n mA;

1 Stück pro Stromkreis für ME-Systeme.

  • Schuko-Steckvorrichtung, dreipolig, 16A

Schutz durch Leitungsschutzschalter B16 oder C16;

Schutz durch Auslösen der Schutzeinrichtung und zusätzlicher Schutz durch RCD mit I ≤ 30 ∆n mA;

bis zu 6 Stück pro Stromkreis.

  • Schuko-Steckvorrichtung, dreipolig, 16A

Schutz durch medizinisches IT-System und Schutz der Endstromkreise durch Leitungsschutzschalter C16;

Keine Abschaltung der Schutzeinrichtung beim 1. Fehler;

1 Stück pro Stromkreis für ME-Systeme.

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  • Schuko-Steckvorrichtung, dreipolig, 16A

Schutz durch medizinisches IT-System und Schutz der Endstromkreise durch Leitungsschutzschalter B16 oder C16;

Kein Auslösen der Schutzeinrichtung beim 1. Fehler;

bis zu 6 Stück pro Stromkreis.

  • Steckvorrichtung CEE form, dreipolig, 16A

Schutz durch Leitungsschutzschalter B16, C16 oder D16;

Schutz durch Auslösen der Schutzeinrichtung und zusätzlicher Schutz durch RCD mit I ≤ 30 ∆n mA;

max. 1 Stück pro Stromkreis.

  • Steckvorrichtung CEE form, dreipolig, 32A

Schutz durch Leitungsschutzschalter B32, C32 oder D32;

Schutz durch Auslösen der Schutzeinrichtung und zusätzlicher Schutz durch RCD mit I ≤ 30 ∆n mA;

max. 1 Stück pro Stromkreis.

  • Steckvorrichtung CEE form, fünfpolig, 16A

Schutz durch Leitungsschutzschalter B16 oder C16;

Schutz durch Auslösen der Schutzeinrichtung und zusätzlicher Schutz durch RCD mit I ≤ 30 ∆n mA;

max. 1 Stück pro Stromkreis.

  • Steckvorrichtung CEE form, fünfpolig, 32A

Schutz durch Leitungsschutzschalter B16, C16 oder D32;

Schutz durch Auslösen der Schutzeinrichtung und zusätzlicher Schutz durch RCD mit I ≤ 30 ∆n mA;

max. 1 Stück pro Stromkreis.

c) Feste Anschlüsse

  • Große OP-Leuchten und OP-Leuchtensysteme (entsprechend DIN EN 60601-2)

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Große OP-Leuchten und OP-Leuchtensysteme werden von den Herstellern mit eigenen

Umschalteinrichtungen und der kompletten Lichtsteuerung sowie des notwendigen Zubehörs

übernommen. Der Anschluss erfolgt entsprechend Prinzipschaltbild Unterverteiler OP.

Der Anschluss an das medizinische IT-System ist nicht zulässig.

Der jeweilige Hersteller / Lieferant muss nachweisen, dass die Anforderungen an die

Schutzmaßnahme „Schutz durch Schutzkleinspannung - PELV“ entsprechend DIN VDE 0100-

410 und DIN VDE 0100-710 eingehalten werden.

Für große OP-Leuchten und OP-Leuchtensysteme muss ein Nachweis über die Prüfung aller

zusammenwirkenden Komponenten, einschließlich der bauseits montierten, vorliegen.

Die Schnittstelle zwischen der elektrischen Anlage und OP-Leuchten muss bereits in der

Planungsphase mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt sein. Ein entsprechender Nachweis

ist rechtzeitig vor der Lieferung vorzulegen.

Aus Gründen der Produkthaftung sind im UKD keine OP-Lichtgeräte zugelassen.

  • Medizinische elektrische Großgeräte

Für Großgeräte gelten grundsätzlich die Herstellerangaben. Der Anschluss an das

medizinische IT-System wird durch die technischen Parameter der IT-Transformatoren nach

oben begrenzt. Für den Anschluss an das SV-oder AV-Netz gelten die Bedingungen unter dem

Kapitel „Schutz gegen gefährliche Körperströme“.

  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Kommunikationstechnik

Einrichtungen, die der Sicherheit dienen, wie z.B. BMA, EMA, ELA, oder die betriebswichtig sind

wie z.B. die Patientenrufanlage, werden aus dem SV-Netz versorgt.

Einrichtungen, die nicht betriebswichtig sind, wie z.B. die Antennenanlage, werden aus dem AV-

Netz versorgt.

Der Anschluss erfolgt entsprechend der räumlichen Situation entweder aus den in der Nähe

befindlichen Unterverteilern oder aus eigenen, zugeordneten Unterverteilern.

  • Anordnung der Umformer und Stromquellen

Die Verteilertransformatoren (Umformer) und Stromquellen (Stromerzeugungsaggregate,

batteriegestützte Stromversorgungen) sind mit ihren Schaltanlagen in den Lastschwerpunkten des

zu versorgenden Gebäudes oder des Versorgungsbereichs anzuordnen.

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2.6 Leistungsbilanz

• Die Leistungsbilanz muss im Ergebnis die pro Stromkreis in der Stromverteilung zu

installierende Leistung sowie die erforderlichen Leistungen der Umformer

(Netztransformatoren) und Stromquellen (Stromerzeugungsaggregate und Akkumulatoren)

ergeben.

• Es ist grundsätzlich die Scheinleistung in kVA zu erfassen.

• In der Leistungsbilanz sind der Auslastungsfaktor jedes Verbrauchers sowie der

Gleichzeitigkeitsfaktor jeder Verbrauchergruppe und in jeder Verteilungsebene zu

berücksichtigen.

2.7 Elektrische Betriebsräume – bauliche Ausführung

• Zusätzlich zu den in DIN VDE 0100-710 gelisteten Komponenten sind die Unterverteiler des

AV- und des SV-Netzes ebenfalls in getrennten, eigenen und abgeschlossenen elektrischen

Betriebsräumen unterzubringen. Die Verteiler des medizinischen IT-Systems sind dem SV-

Netz zu zuordnen.

Bei Neubauten ist die Verwendung von Verteilern mit Funktionserhalt nicht zulässig.

Bei Umbauten oder Erweiterungen muss ein Brandschutzgutachten eingeholt werden, wenn

keine eigenen elektrischen Betriebsräume vorhanden sind oder eine räumliche Trennung

nicht möglich ist. Verteiler mit einem Funktionserhalt bis zu 30 min dürfen bei Umbauten

oder Erweiterungen verwendet werden.

• Elektrische Betriebsräume sind durch den Elektroplaner festzulegen und entsprechend

seinen Angaben auszuführen. Dabei muss die Anzahl und Größe der Räume sowie die

Anzahl und Größe aller Verteilungsebenen ausreichend sein, um eine Beeinflussung der

Systeme für Sicherheitszwecke durch andere Systeme zu verhindern. Eine Überhitzung der

Räume bei möglichst natürlicher Be- und Entlüftung ist zu vermeiden und eine

übersichtliche Anordnung zu ermöglichen. Besonderer Wert wird hierbei auf eine kompakte

Anordnung in jeder Verteilerebene gelegt. Hinsichtlich der Größe, des Brandschutzes, der

Art des Fußbodens, der Art des Anstrichs, der Be- und Entlüftung, der Druckentlastung bei

bestimmten Schaltvorgängen und der Sicherheit insbesondere, müssen diese Räume die

genannten Anforderungen erfüllen. Für den baulichen Funktionserhalt gelten die

Anforderungen an elektrische Betriebsräume entsprechend EltBauVO. Hinzu kommt, dass

elektrische Betriebsräume überflutungssicher anzulegen sind. Ebenso dürfen Leitungen

fremder Medien (Wasser, Gas, Luft) nicht durch elektrische Betriebsräume geführt werden.

• Kurze elektrische Verbindungen zwischen der NSHV und den Umformern sowie

Stromquellen und die sichere Trennung der Systeme bilden die Voraussetzungen für die

Realisierung des zentralen Erdungspunktes innerhalb eines Gebäudes.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• Alle Komponenten müssen von außen ohne zusätzliche bauliche Veränderungen ein- oder

ausgebracht werden können.

• Eine Entlüftung der Betriebsräume, insbesondere von Batterien, Transformatoren und

Stromaggregaten, muss ohne Zumischung aus anderen Räumen direkt nach außen

erfolgen. Konvektionsentlüftung ist zu bevorzugen. Die Zuluft kann der Jahreszeit

entsprechend aus angrenzenden Räumen oder von außerhalb der Gebäude einströmen.

• Flucht- und Rettungswege müssen den Technischen Regeln für Arbeitsstätten

ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht und Rettungsplan entsprechen. Die

Mindestbreite des freien Durchganges muss mindestens 1m betragen. Alle Türen von

Geräte-, Schalt- und Verteilerschränken müssen sich um 180 Grad öffnen lassen.

Anderenfalls ist die Mindestbreite des freien Durchganges von 1m auch bei geöffneten

Türen zu gewährleisten. Bei gegenüberliegenden Schaltschränken wird davon

ausgegangen, dass beide Schaltschranktüren offen sind. Auf Servicefreundlichkeit bei der

Bedienung, der Prüfung und der Instandhaltung ist unbedingt zu achten.

• Für den baulichen Funktionserhalt gelten die Anforderungen an elektrische Betriebsräume

entsprechende EltBauVO.

Anmerkung: Spezielle Anforderungen an elektrische Betriebsräume siehe auch unter Kapitel

KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen.

2.8 Sicherheit der Stromversorgung

Die Anforderungen an die Sicherheit der Stromversorgung werden, in Abhängigkeit von der

medizinischen Nutzung wie folgt differenziert.

G2/1 Med. genutzte Bereiche der Gruppe 2, geeignet für operative Eingriffe, die Intensivbehandlung und Endoskopie für Untersuchung und Behandlung

• Unterbrechungsfreie Stromversorgung (Kategorie 1A) für alle OP-Leuchten sowie ME-

Geräte und ME-Systeme, die lebenswichtigen Zwecken oder nicht wiederholbaren

Untersuchungen dienen.

• Stromversorgung mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≤15 s (Kategorie 2A) für alle

ME-Geräte und ME-Systeme, die nicht lebenswichtigen Zwecken oder wiederholbaren

Untersuchungen dienen.

• Mindestens zwei Stromquellen für Sicherheitszwecke (Stromerzeugungsaggregate) für die

Absicherung des medizinischen Betriebes. Die Dimensionierung muss so erfolgen, dass ein

Stromerzeugungsaggregat die sicherheitsrelevanten Verbraucher allein versorgen kann.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• Ausführung eines durchgängig zweistrangigen Netzes mit einer ersten Leitung, welche aus

dem Hauptverteiler SV, und einer zweiten Leitung, welche aus dem Hauptverteiler AV

eingespeist wird.

• Jeder Patientenplatz muss über mindestens zwei IT-Systeme entsprechend diesem

Standard versorgt werden.

• Notbeleuchtung, auch in den dazu gehörenden Räumen und Rettungswegen, entsprechend

Kapitel Beleuchtungsanlagen

G2/2 Med. genutzte Bereiche der Gruppe 2, nicht geeignet für operative Eingriffe, die

Intensivbehandlung und Endoskopie für Untersuchung und Behandlung

• Stromversorgung mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≤15 s (Kategorie 2A) für alle

ME-Geräte und ME-Systeme, die nicht lebenswichtigen Zwecken oder wiederholbaren

Untersuchungen dienen.

• Mindestens eine Stromquelle für Sicherheitszwecke für die Absicherung des medizinischen

Betriebes.

• Ausführung eines durchgängig zweisträngigen Netzes mit einer ersten Leitung, welche aus

dem Hauptverteiler SV, und einer zweiten Leitung, welche aus dem Hauptverteiler AV

eingespeist wird.

• Notbeleuchtung in den dazu gehörenden Räumen und Rettungswegen entsprechend

Kapitel Beleuchtungsanlagen

G1 Med. genutzte Bereiche der Gruppe 1, geeignet für Untersuchungen und

Behandlungen

• Stromversorgung mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≤15 s für mindestens 2

Steckdosen pro Patientenplatz.

• Mindestens eine Stromquelle für Sicherheitszwecke für die Absicherung des medizinischen

Betriebes.

• Notbeleuchtung in den dazu gehörenden Räumen und Rettungswegen entsprechend

Kapitel Beleuchtungsanlagen

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Sonstige Räume zur Aufrechterhaltung des medizinischen Betriebes

• Stromversorgung für Verbrauchsmittel zur Aufrechterhaltung des medizinischen Betriebes

(Ersatzstromversorgung) mit einer zulässigen Unterbrechungszeit von ≥15 s, jedoch nicht

mehr als 30 s.

• Notbeleuchtung in den dazu gehörenden Räumen und entsprechend Kapitel

Beleuchtungsanlagen

2.9 Schutz gegen gefährliche Körperströme

Die Anforderungen an den Schutz gegen gefährliche Körperströme werden wie folgt ergänzt:

Schutz gegen direktes und indirektes Berühren

Beim Schutz durch Schutzkleinspannung darf in medizinisch genutzten Bereichen der Gruppen 1 und

2 nur PELV (Protective Extra Low Voltage = Schutzkleinspannung mit sicherer Trennung) mit

ungeerdeten Stromkreisen und geerdetem Körper, sonst entsprechend DIN VDE 0100-710,

angewendet werden.

Alle für Kinder zugänglichen Steckdosen in den Besucherbereichen, z.B. in Wartebereichen, müssen

mit einer Kindersicherung bestückt sein.

Im UKD gelten Endstromkreise, in denen betriebsbedingt keine RCD eingesetzt werden können, im

Sinne von DGVU Vorschrift 3 als überwacht, wenn sie mit RCM ausgestattet sind und planmäßig

geprüft werden.

Schutz gegen indirektes Berühren

Med. genutzte Bereiche der Gruppe G2/1, geeignet für operative Eingriffe direkt am Herzen

• Stromversorgung aller ME-Geräte, deren Anwendungsteile im Kontakt zu Patienten oder

deren berührbare Teile direkt oder indirekt mit dem Personal in der Patientenumgebung in

Verbindung stehen und deren Ausfall eine Gefahr hervorrufen kann, ausschließlich über das

medizinische IT-System.

• Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich im Raum muss den Anforderungen an die

Einhaltung einer vereinbarten Grenze der Berührungsspannung von AC ≤25 V im Fehlerfall,

unabhängig von der Abschaltzeit, genügen.

• Installation von Buchsen für zusätzliche Schutzpotentialausgleichsleitungen in der

Patientenumgebung.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Med. genutzte Bereiche der Gruppen G2/1, geeignet für operative Eingriffe, jedoch nicht am

Herzen, die Intensivbehandlung und Endoskopie für Untersuchung und Behandlung

• Stromversorgung aller ME-Geräte, deren Anwendungsteile im Kontakt zu Patienten stehen

und deren Ausfall eine Gefahr hervorrufen kann, ausschließlich über das medizinische IT-

System.

• Stromversorgung aller ME-Geräte, deren Ausfall keine Gefahr hervorrufen kann, über

Stromkreise mit Schutz durch Abschaltung und zusätzlichen Schutz durch RCD mit einem

Auslösestrom von ≤30 mA.

• Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich im Raum muss den Anforderungen an die

Einhaltung einer vereinbarten Grenze der Berührungsspannung von ≤25 V im Fehlerfall,

unabhängig von der Abschaltzeit, genügen.

• Installation von Buchsen für zusätzliche Schutzpotentialausgleichsleitungen in der

Patientenumgebung.

Med. genutzte Bereiche der Gruppe 1, geeignet für Untersuchungen und Behandlungen mit

äußerlichem Einsatz von Anwendungsteilen

• Stromversorgung aller ME-Geräte, deren Ausfall keine Gefahr hervorrufen kann, über

Stromkreise mit Schutz durch Abschaltung und zusätzlichen Schutz durch RCD mit einem

Auslösestrom von ≤30 mA.

• Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich im Raum muss den Anforderungen an die

Einhaltung einer vereinbarten Grenze der Berührungsspannung von ≤25 V im Fehlerfall

genügen.

Sonstige Räume zur Aufrechterhaltung des medizinischen Betriebes

Ausführung des Schutzes gegen direktes und indirektes Berühren entsprechend DIN VDE 0100-410.

2.10 Wichtige Schnittstellen

a) DREWAG (VNB)

  • Einhaltung der Netzanschlussvereinbarung mit dem VNB;

  • Abstimmung der Werte der Spannung und der zulässigen Toleranz an der Übergabestelle unter

Berücksichtigung der für ME-Geräte zulässigen Toleranz (DIN EN 60601-1).

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

b) Bau

  • Ausführung des Fundament- oder Ringerders entsprechend der Anforderungen der Erdungs-,

Potential- und Blitzschutzanlagen;

  • Erdungsplan mit allen erforderlichen Angaben;

  • Abstand von mindestens 2 m für die Kabeleinführungen ins Gebäude bei Einspeisung durch

zwei unabhängige Netze. Alternativ kann ein mechanischer Schutz, der die gleichzeitige

Zerstörung der Kabel beider Netze sicher verhindert, angewendet werden;

  • Nachrüstmöglichkeiten durch abklapp- und abnehmbare Decken in den medizinisch genutzten

Bereichen;

  • Koordinierung aller Leitungsdurchführungen durch die Wände und Rohbaudecken

(Durchbruchspläne);

  • Steigeschacht wegen Nachrüstungen als eigenen Brandabschnitt ohne Schottung in den

Rohbaudecken ausführen;

  • Optimale Abgasführung und Betankung der Stromaggregate sichern;

  • Elektrische Betriebsräume müssen hinsichtlich der Größe, des Brandschutzes, der Art des

Fußbodens, der Art des Anstrichs, der Be- und Entlüftung, der Druckentlastung bei bestimmten

Schaltvorgängen und der Sicherheit die gestellten Anforderungen erfüllen. Eine Überhitzung der

Räume bei natürlicher Be- und Entlüftung ist zu verhindern. Maschinelle Belüftung muss

überwacht werden;

  • Klärung des Ausbaus der elektrischen Betriebsräume mit Doppelfußböden, Trafoschienen,

Türen und sonstigen Stahlbauelementen (z.B. Lüftungsgitter).

c) Allgemeine – Sichere Stromversorgung

Bereich / TechnikAVSV
MedizintechnikX
Gebäudeleittechnik (GLT)X
Klima-, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnikfür sicherheitsrelevante Verbraucher in diesem Bereich
SicherheitstechnikBMA, EMA, Zutrittskontrollanlagen und Videoüberwachung Signalverarbeitung im Brand- und Gefahrenfall

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

KommunikationstechnikAntennenanlage und sonstige SprechanlagenTelefonanlage und Lichtrufanlage
Informations- und DatentechnikX

d) Visualisierung folgender Meldungen aus der elektrischen Anlage mit der höchsten Priorität

(Mindestanforderung):

➢ Sammelstörmeldung der Stromquelle für Sicherheitszwecke (Stromaggregat)

➢ Sammelstörmeldung der batteriegestützten Stromquelle für Sicherheitszwecke (BSV);

➢ Störmeldung Netztransformator;

➢ Störmeldung Trafoschalter, Kuppelschalter oder Generatorschalter;

➢ Störmeldung Isolationsüberwachung (RCM in NSHV);

➢ Störmeldungen der Umschalteinrichtungen;

➢ Störmeldungen medizinische IT-Systeme.

Anmerkung: Für die Übertragung der genannten Meldungen dürfen nur technische Systeme und

Komponenten verwendet werden, die mindestens den Anforderungen an die Beherrschung des

ersten Fehlers genügen. 322B

2.11 Dokumentation Übersicht Reviunterlagen

Die gesamte Dokumentation muss endrevidiert sein, d.h. dem tatsächlich ausführten Zustand der

Anlagen entsprechen. Der Umfang der Dokumentation muss dem aktuellen CAFM-Standard des UKD

entsprechen.

2.12 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung von Anlagen und deren Komponenten sowie Kabeln gilt die

Beschriftungsrichtlinie (Kennzeichnung von Anlagen, Leitungen, Rohrleitungen und Kanälen) des

UKD.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

3 KG 441 – Hoch- und Mittelspannungsanlagen

3.1 Hochspannungsanlagen

a) Grundsätzliche Anforderungen

Die eingesetzten Schaltanlagen und ihre Grundschaltungen müssen der Netzanschluss-

vereinbarung mit dem VNB DREWAG Dresden genügen.

Es dürfen grundsätzlich nur nach IEC 60298 typgeprüfte – Innenraumschaltanlagen eingesetzt

werden.

Der Nachweis der Störlichtbogenfestigkeit der Konstruktion der Schaltanlagen durch Prüfungen

entsprechend der PELA-Richtlinie Nr. 4 muss vorliegen.

Die Messung des Energieverbrauchs zur Abrechnung gegenüber der DREWAG erfolgt in der

Übergabestation. Im Detail ist das UKD-Medienzählkonzept zu berücksichtigen.

Die Türen der Schaltschränke dürfen in Öffnungsrichtung den Gang vor den Schränken nicht

versperren. Sie dürfen sich nur bis 130° öffnen lassen.

Nach erfolgter Montage, Inbetriebnahme, Abnahme der Schaltanlage ist im Vorfeld der VOB-

Abnahme eine Einweisung der schaltberechtigten Mitarbeiter des Gewerkes Elektro der

Abteilung Gebäudetechnik (BuT-A1) durch den Hersteller der Schaltanlage zwingend

erforderlich.

b) Anforderungen an SF6-isolierte Schaltanlagen

Allgemein Anforderungen:

• Fabrikfertig ausgeführtes und hermetisch abgeschlossenes Drucksystem mit mindestens 30 Jahren garantierter Lebensdauer.

• Genormte Anschlüsse für Steckkabelendverschlüsse Typ Außenkonus.

• Dreistellungsschalter zum Trennen und Erden.

• Einschaltfeste Erdung.

Feldarten:

• Einspeisefeld mit Leistungsschalter und Dreistellungslasttrennschalter zum Trennen und Erden.

• Längskuppelfeld mit Leistungsschalter und Hochführung.

• Trafoabzweigfeld Leistungsschalter und Dreistellungslasttrennschalter zum Trennen und Erden des Abzweiges.

Technische Daten:

• Bemessungs-Spannung 24 kV

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• Bemessungs-Stehblitzstoßspannung 125 kV

• Bemessungs-Kurzschlusseinschaltstrom max. 63 kA

• Bemessungs-Kurzschlussausschaltstrom max. 25 kA

• Bemessungs-Stoßstrom max. 63 kA

• Bemessungs-Betriebsstrom der Sammelschiene max. 630 A

• Bemessungs-Betriebsstrom der Trafoabzweige max. 200 A

c) Grundschaltungen

Die Grundschaltung muss in Verbindung mit den Verteilungstransformatoren und den

Stromquellen für Sicherheitszwecke so aufgebaut werden, dass jeder beliebige Teil der Anlage

im Fehlerfall selektiv abgeschaltet und im Wartungsfall frei geschaltet werden kann, ohne den

medizinischen Betrieb einstellen zu müssen. Hierzu müssen die Schienenabschnitte

entsprechend unterteilt und gekuppelt werden.

Die Schutztechnik muss das selektive Freischalten von fehlerbehafteten Anlagenteilen gewährleisten (Richtungsschutz), ohne die intakten Anlagenteile zu stören. Zur Vermeidung von Schaltfehlern muss ein Schaltfehlerschutz vorhanden sein.

d) Schnittstellen

Für die Übertragung der erforderlichen Meldungen in der GLT-Leitwarte ist der UKD-Standard

KG 480 Gebäudeautomation zu beachten.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Für die Dokumentation der Energieeinspeisungen betreibt das UKD ein Visualisierungstool der

Fa. Siemens. Eine qualifizierte Schnittstelle zum installierten Sicam-System ist vorzusehen.

Musterbild Elektro-Meldungen MS-Schaltanlage

Musterbild Zähler mit Oberschwingungen

Musterbild Zähler ohne Oberschwingungen

Musterbild Schaltschrankmeldungen ISP

3.2 Verteilertransformatoren

Verteilertransformatoren müssen von außen in ihren Betriebsraum eingebracht werden können.

a) Ermittlung der Leistung

Grundlage für die zu installierende Gesamtleistung bildet die unter Berücksichtigung der

Auslastungs- und Gleichzeitigkeitsfaktoren bereinigte Leistungsbilanz der elektrischen Anlage.

Bei der Dimensionierung der Verteilertransformatoren ist eine Leistungsreserve von mindestens

30 % zu berücksichtigen.

b) Technische Daten

Es sind vorzugsweise Gießharztransformatoren mit folgenden technischen Daten einzusetzen.

Nennleistung 400kVA, 630 kVA, 800 kVA, 1000 kVA

Kurzschlussspannung 6 %.

Leerlaufverluste Reduziert

Kurzschlussverluste Reduziert

Temperatursensor für Warnung und Auslösung

Schaltgruppe Dy5

Stufenschaltung ± 2x2,5 %

Schallimmissionen reduziert

Verteilertransformatoren müssen DIN VDE 0532 „Transformatoren und Drosselspulen“ und DIN 42523

„Trockentransformatoren“ entsprechen und werksseitig geprüft sein. Ferner ist die Technische

Richtlinie des VDEW „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz“ zu berücksichtigen.

c) Parallelschaltung

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Die Anlage ist niederspannungsseitig in Blöcke zu unterteilen. Pro Block dürfen im Normalbetrieb

maximal zwei Transformatoren parallel betrieben werden (Prinzipschaltbild eines Blockes der

Hauptstromversorgung eines Gebäudes mit medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 2 =

Stromquellen Hauptstrom).

Die ermittelte Gesamtleistung ist so auf die Blöcke und Transformatoren zu verteilen, dass bei

Ausfall eines Transformators die verbleibenden Transformatoren den Leistungsbedarf absichern.

d) Sonstige Anforderungen

Die Betriebstemperatur der Transformatoren wird durch eingebaute Temperatursensoren

überwacht. Bei Erreichen einer tatsächlichen Übertemperatur von 90 % der zulässigen

Übertemperatur erfolgt eine Warnmeldung in der Leitwarte der GLT und bei Überschreiten der

zulässigen Übertemperatur die vollständige Abschaltung des Transformators durch den

zugeordneten niederspannungsseitigen Leistungsschalter und die damit verbundene Mitnahme

des hochspannungsseitigen Leistungsschalters (Nachweis der Einhaltung der Forderungen

gemäß 26. BImSchV).

e) Schnittstellen

Anschluss des Temperaturfühlers an das Überwachungsgerät und Verbindung zur GLT sowie zur

Auslösespule des niederspannungsseitigen Leistungsschalters.

f) Meldungen an die GLT

• Übertemperatur 1 (90%)

• Übertemperatur 2 (100%)

Das UKD hat seine Erfahrungen aus den Gegebenheiten des Standorts, medizinischen

Anforderungen und betrieblichen Randbedingungen vor Ort eingesetzte Qualitäten, Standards

formuliert, die bei Planungs- und Bauvorhaben zu berücksichtigen sind

Fabrikatsvorgaben UKD.

4 KG 442 – Eigenstromversorgungsanlagen

4.1 Grundlagen

Folgende Stromquellen für Sicherheitszwecke sind zugelassen:

• Stromerzeugungsaggregate entsprechend DIN 6280-13 „Stromerzeugungsaggregate mit

Hubkolben-Verbrennungsmotoren - Für Sicherheitsstromversorgung in Krankenhäusern und

in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen“ in Verbindung mit DIN ISO 8528 Teil 1 bis

Teil 9 „Stromerzeugungsaggregate mit Hubkolbenverbrennungsmotoren“

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• Blockheizkraftwerke entsprechend DIN 6280-14 „Stromerzeugungsaggregate mit Hubkolben-

Verbrennungsmotoren - Für Blockheizkraftwerke (BHKW), insbesondere Abschnitt 16

„Netzersatzbetrieb (Sicherheitsstromversorgung)“.

• Unterbrechungsfreie Gleichstromversorgungen (GSV), entsprechend DIN EN 50171 „Zentrale

Stromversorgungen“ und DIN VDE 0558-507 „Batteriegestützte zentrale

Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch

genutzter Bereiche“.

• Unterbrechungsfreie Wechselstromversorgungen (USV), entsprechend EN 62040-1-1 (VDE

0558-511) „Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen an USV außerhalb

abgeschlossener Betriebsräume“ und DIN EN 62040-1-2 (VDE 0558-512)

„Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) Teil 1-2: Allgemeine Anforderungen

und Sicherheitsanforderungen an USV in abgeschlossenen Betriebsräumen“.

• Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur

Versorgung medizinisch genutzter Bereiche entsprechend DIN VDE 0558-507.

• Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme entsprechend DIN EN 50171 „Zentrale

Stromversorgungen“ für die Sicherheitsbeleuchtung (SIBE).

Anmerkung: Für die Stromversorgung von OP-Leuchten gelten zusätzlich die Anforderungen der DIN EN 60601-2-41 (VDE 0750-2-41) „Besondere Festlegungen für die Sicherheit von OP-Leuchten und Untersuchungsleuchten“. vgl. UKD-Standard KG 47X, dort Kapitel KG 474 OP-Leuchten.

Für jede Stromversorgung für Sicherheitszwecke ist von den Netzanschlüssen bzw. -verbindungen

bis zur Ausgangsverteilung (sichere Schiene) ein Blockschaltbild und ein Übersichtsschaltplan

neben der üblichen Dokumentation anzufertigen und zur Übergabe/Inbetriebnahme vorzulegen. Die

darin enthaltenen Baugruppenbezeichnungen müssen auf den Geräten / Baugruppen angebracht

sein. Das Blockschaltbild stellt gleichzeitig den Erdungs- und Energieflussplan dar.

4.2 Stromerzeugungsaggregate

a) Betriebsräume

Stromerzeugungsaggregate müssen von den übrigen Anlagen sowie untereinander

brandschutztechnisch getrennt aufgestellt werden. Die zugeordneten Schalt- und Steueranlagen

dürfen nicht im gleichen Raum, wie die Stromerzeugungsaggregate untergebracht werden. Für

den baulichen Funktionserhalt gelten die Anforderungen an elektrische Betriebsräume

entsprechende EltBauVO.

Stromerzeugungsaggregate müssen von außen in ihren Betriebsraum eingebracht werden

können.

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b) Ersatzstromversorgung

Stromerzeugungsaggregate für die Ersatzstromversorgung, die im gleichen Netz, wie

Stromerzeugungsaggregate für Sicherheitszwecke eingesetzt werden, müssen den Anforderungen

an die Stromversorgung für Sicherheitszwecke entsprechen und die Leistung von

Stromerzeugungsaggregaten für Sicherheitszwecke jederzeit übernehmen können.

Für den Einsatz von Netzersatzanlagen als Sicherheitsstromversorgung in Krankenhäusern ist laut

DIN 6280-13 gefordert, dass diese für den Anwendungsbereich 1 zugelassen sein müssen und

dies auf dem Typenschild anzugeben ist.

Bei der Neuerrichtung von Netzersatzanlagen ist die benötigte Leistung auf mindestens zwei

Aggregate aufzuteilen. Bei der Auswahl der zu beschaffenden Netzersatzaggregate ist eine

Leistungsreserve von 20% zu berücksichtigen, die ausschließlich für Anforderungen aus dem

laufenden Betrieb vorzuhalten ist und zusätzlich zur ohnehin konstruktiv erforderlichen Reserve

eingerechnet werden muss.

Die Leistung, der Schaltungsaufbau und die Steuerung sind so gestalten, dass die

Ersatzstromversorgung (für betriebswichtige Verbrauchsmittel) die Stromversorgung für

Sicherheitszwecke in keinem Betriebszustand stört oder deren Ausfall verursacht.

c) Versorgungsdauer

Der Tages- und der Vorratstank müssen eine Versorgungsdauer von mindestens 36 Stunden

gewährleisten.

d) Ausführungsklasse

Unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Stromversorgung von ME Geräten,

Fernmeldeeinrichtungen, Datentechnik und Leittechnik und der hohen Anforderungen hinsichtlich

der Qualität von Frequenz und Spannung müssen die Stromerzeugungsaggregate mindestens der

Ausführungsklasse G4 nach DIN ISO 8528-1 „Anwendung, Bemessung und Ausführungen“

entsprechen.

e) Dynamisches Lastverhalten

Das Verhalten von Spannung und Frequenz bei Lastwechsel und bei Schieflasten muss den

Anforderungen der DIN EN 60601-1 (DIN VDE 0750-1) „Medizinische elektrische Geräte, Teil 1:

Allgemeine Festlegungen für die Sicherheit einschließlich der wesentlichen Leistungsmerkmale“

entsprechen (Toleranz der Nennspannung ± 10 % und der Netzfrequenz mit ± 1 Hz).

Die stufenweise Lastzuschaltung nach dem Start muss automatisch erfolgen. Die Verbrauchsmittel

für Sicherheitszwecke (Sicherheitseinrichtungen) müssen innerhalb von 15 s nach Ausfall der

Netzspannung und die betriebswichtigen Verbrauchsmittel nach weiteren 15 s versorgt sein.

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Anforderungen durch die Zuschaltung von Großverbrauchern, wie z.B. Röntgengeräte, große

Motoren, einer großen Anzahl von IT-Trenntransformatoren oder die Zuschaltung von

Wechselrichtern sind zu berücksichtigen.

Richtwert für die direkte Zuschaltung von Motoren:

• Gleichzeitig direkt zuschaltbare Nennleistung von Motoren ≤ 20 % der Nennleistung des

Generators.

Richtwert für Zuschaltung der IT-Trenntransformatoren:

• Nennstrom des Generators ≥ zehnfacher Leerlaufstrom der angeschlossenen IT-

Trenntransformatoren.

Zuschaltung von ZSV und USV:

• Dreiphasige Umrichter mit B6-Gleichrichterschaltung dürfen einen Synchrongenerator nur

bis zu 20 % seiner Nennleistung belasten. 12-pulsige Umrichter sind zu bevorzugen.

f) Kurzschlussstrom

Der Dauerkurzschlussstrom des Generators bzw. der Generatoren muss mindestens das 5-fache

des Bemessungsstromes über einen Zeitraum von mindestens 5 s betragen.

g) Oberschwingungen

Die Generatoren sind so aufzubauen, dass Oberschwingungen wirksam begrenzt werden (z.B.

Dämpferwicklung).

h) Parallelbetrieb

Sind mehrere Aggregate vorhanden, müssen diese sowohl untereinander als auch zum Netz

synchronisierbar sein. Nach einem Ausfall AV und dem Hochlauf der Aggregate sollen diese in der

Regel parallel betrieben werden, um einen stabilen Betrieb zu erreichen.

Die Rückschaltung auf das Netz muss immer und unabhängig von der Anzahl der parallel

betriebenen Stromerzeugungsaggregate unterbrechungsfrei erfolgen.

i) Elektrische Anlage

Der Generator- und der Netzkuppelschalter sind in die NSHV für Sicherheitszwecke einzubauen.

Die Verbindung zwischen Aggregat und Generatorschalter darf 20 m nicht überschreiten. Sie

muss erd- und kurzschlusssicher ausgeführt werden.

Der Generator- und der Netzkuppelschalter sind über ihre dafür geeigneten Hilfskontakte (voraus-

und nacheilend) direkt, durch Drahtverbindungen, gegenseitig zu verriegeln. Die alleinige

Verriegelung über die Software ist nicht zulässig.

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j) Schnittstellen

Erforderliche Meldungen in der GLT-Leitwarte:

• Aggregat betriebsbereit,

• Aggregat in Betrieb, Verbraucher SV-versorgt,

• Aggregat in Betrieb, Verbraucher AV-versorgt,

• Aggregat gestört (Sammelstörmeldung).

4.3 Allgemeine Anforderungen an batteriegestützte Stromversorgungen

Alle Planungsphasen, Abstimmungen und Abnahmen sind mit dem zuständigen Mitarbeiter für Batterieanlagen des Geschäftsbereiches BuT, Abteilung Gebäudetechnik abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren.

a) Einsatzzweck

Festangeschlossene batteriegestützte Stromversorgungen werden zur sicheren Stromversorgung

nachstehender Verbraucher eingesetzt:

• Zentrale und dezentrale Datentechnik

• Medizinische elektrische Geräte (ME-Geräte) für lebenswichtige Zwecke

• Medizinische elektrische Geräte (ME-Geräte) für nichtlebenswichtige Zwecke

• Ausfallsichere OP-Leuchten entsprechend DIN EN 60601-2-41

• Steuerungen für Schaltanlagen

• Leit- und steuerungstechnische Anlagen

• Sicherheitstechnische Anlagen im baurechtlichen Sinn

• Sicherheitsbeleuchtung

Im UKD werden folgende Arten batteriegestützter Stromversorgungen eingesetzt:

• Unterbrechungsfreie Gleichstromversorgungen (GSV), redundant

• Unterbrechungsfreie Wechselstromversorgungen (USV), nicht redundant

• Unterbrechungsfreie Wechselstromversorgungen (USV), redundant

• Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche, redundant

• Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme entsprechend DIN EN 50171 „Zentrale Stromversorgungen“ für die Sicherheitsbeleuchtung, nicht redundant

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Welche Art batteriegestützter Stromversorgungen im Einzelfall zum Einsatz kommt, muss auf der

Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept der

Stromversorgung für Sicherheitszwecke entschieden werden. Wenn in einem Gebäude ausfallsichere

OP-Leuchten und ME-Geräte für lebenswichtige Zwecke sowie weitere sicherheitsrelevante

Verbraucher zu versorgen sind, können alle Verbraucher von der dann notwendigen BSV-Anlage

versorgt werden. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Betrieb der ausfallsicheren OP-

Leuchten und ME-Geräte für lebenswichtige Zwecke in allen Situationen gewährleistet wird.

b) Betriebsräume und Aufstellung

Für elektrische Betriebsräume und deren baulichen Funktionserhalt gelten die grundsätzlichen

Anforderungen entsprechend Kapitel „Elektrische Betriebsräume“.

Aufstellort und -bedingungen müssen den Anforderungen der DIN EN 50272-2 (DIN VDE 0510-2)

Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen, Teil 2: Stationäre Batterien,

entsprechen.

Zentrale batteriegestützte Stromversorgungen sind in abschließbaren elektrischen

Betriebsräumen und von den übrigen Anlagen brandschutztechnisch getrennt aufzustellen.

Die zugeordneten Schalt- und Steueranlagen dürfen im gleichen Raum, wie die Batterien

untergebracht werden, wenn die Batterien in Schränke entsprechend DIN EN 50272-2 eingebaut

sind.

Werden die Batterien in Batterieräumen auf Gestellen untergebracht, müssen die Geräte- und

Verteilerkomponenten in separaten Räumen aufgestellt werden.

Unterhalb von Batterien mit Flüssigelektrolyt sind säurefesten Wannen zur Aufnahme evtl.

auslaufenden Elektrolyts vorzusehen. Dies gilt für die Aufstellung der Batterien, sowohl auf

Batteriegestellen, als auch in Batterieschränken.

Stellflächen für Batterieblöcke in Schränken und auf Gestellen müssen gegenüber dem PE

Prüfspannungen nach DIN VDE 0510, Teil 2, Punkt 4.2 aushalten. Blanke Metalloberflächen sind

nicht zugelassen!

Die Batterien sind bei Aufstellung in Batterieschränken oder auf Gestellen übersichtlich

anzuordnen. Für Prüfungs- und Instandhaltungsarbeiten an Batteriezellen und -blöcken muss

ausreichend Platz vorhanden sein. Bei Batteriegestellen ist eine Arbeits- und Fluchtwegbreite von

1400 mm gefordert.

Die Betriebstemperatur in Batterieräumen und -schränken muss im Bereich von 18 °C bis 22 °C

bei maximal 33 °C Außentemperatur eingehalten werden.

Die Be- und Entlüftung der Aufstellorte (Räume oder Schränke) muss entsprechend der geltenden

Vorschriften (SächsEltBauR) und den betreffenden technischen Regeln (DIN EN 50272-2)

erfolgen. Abluft aus Batterieräumen ist zwingend ins Freie zu führen! Die Zuluft hingegen kann

(vor allem im Winterhalbjahr) aus dem Gebäudeinneren einströmen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Für Batterien mit Flüssigelektrolyt ist eine Lüftersteuerung (potentialfreier Kontakt 230 V WS bis 3

A oder 24 V GS bis 0,5 A) oder eine direkte Spannungsausgabe, 230 V WS geschaltet,

vorzusehen. Als Nachlaufzeit für den Lüfter ist mindestens 1 Stunde gefordert.

Wärmeverluste aus elektrotechnischen Komponenten sind über Luftaustausch bzw.

Klimaanlagen unter allen Betriebszuständen abzuführen. Die Wärmeverluste der

elektrotechnischen Komponenten sollten für die Heizung der Batterieräume im Winterbetrieb

genutzt werden.

Hinsichtlich der Mindestabstände von Komponenten batteriegestützter Stromversorgungen

untereinander, zu Wänden und benachbarten Bauteilen sind die Herstellerangaben zu beachten.

c) Eingangs- und Ausgangsnetz

Die eingangsseitige Stromversorgung erfolgt im TN-S-System und in der Regel dreiphasig ohne

N-Leiter aus einem NSHV oder GHV. Kleinere Anlagen dürfen einphasig angeschlossen werden.

Für die Dimensionierung der Schutzeinrichtungen gelten die Angaben des Herstellers.

Vor Ort an der Anlage (in Sichtweite, ggf. getrennt durch eine unverschlossene Türe) ist eine

allpolige Trennstelle für Eingang und Ausgang der Anlage (einzelne Module) unter Last schaltbar

vorzusehen.

Die Netzeinspeisung der Gleichrichter und der Bypässe (ATDS) erfolgt getrennt und direkt aus

dem NSHV oder GHV im TN-S-System entsprechend dem Bild „Batteriegestützte

Stromversorgung im TN-S-System“.

Gleichrichter und der Bypass müssen über jeweils eigene Schutzeinrichtungen an die SV-Schiene

eines NSHV oder GHV angeschlossen werden.

Der Null-Leiter (N) muss innerhalb einer batteriegestützten Stromversorgung

Eigenstromversorgung zwischen den Eingangs- und Ausgangsklemmen durchgängig verdrahtet

sein. Am Ausgang batteriegestützter Stromversorgungen ist mit Ausnahme der GSV das TN-S-

System wieder zur Verfügung zu stellen (siehe Bild „Batteriegestützte Stromversorgung im TN-S- System“). Der Ausgang ist in der Regel einphasig aufzubauen, um ausreichend hohe

Kurzschlussleistungen zu erreichen. Im System NSHV / GHV mit einer batteriegestützten

Stromversorgung darf der N mit dem PE nur im jeweiligen Hauptverteiler verbunden sein.

Das gilt auch für den Batteriebetrieb.

Batteriegestützte Stromversorgungen sind grundsätzlich über Festanschluss im Ein- und

Ausgang in die Elektroinstallation einzubinden.

Die Eingangs- und Ausgangsverteilungen von batteriegestützten Stromversorgungen sind als

eigenständige Gefäße auszuführen und in deren unmittelbarer Nähe anzuordnen.

Nicht fest angeschlossene, ortsveränderliche batteriegestützte Stromversorgungen müssen die

Anforderungen an das TN-S-System erfüllen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

d) Lastverhalten und Kurzschlussleistung

In allen Betriebsarten muss die selektive Abschaltung der jeweils vorgeordneten

Schutzeinrichtungen im Fehlerfall gewährleistet sein. Die Abschaltung der größten Sicherung in

der Ausgangsverteilung muss im Wechselrichterbetrieb innerhalb von 500ms erfolgen.

Die Abschaltzeiten entsprechend DIN VDE 0100-410 müssen sowohl in den

Verteilerstromkreisen, als auch in den Endstromkreisen eingehalten werden. Die Anforderung an

Schutzeinrichtungen in medizinischen IT-Systemen, zweipolige Leitungsschutzschalter

einzusetzen, ist zu beachten.

In den Eingangsstromkreisen und den Verteilerstromkreisen dürfen nur Sicherungen eingesetzt

werden. Der Staffelabstand der Sicherungen muss 1:1,6 betragen.

Die Abschaltung der Endstromkreise muss in allen Betriebsarten (Netzbetrieb, Generatorbetrieb

und Batteriebetrieb) selektiv erfolgen.

e) Oberschwingungen

Batteriegestützte Eigenstromversorgungen dürfen das SV-Netz höchstens mit 5 %

Oberschwingungen belasten. Dies gilt insbesondere beim Betrieb an Stromerzeugungs-

aggregaten.

f) Bemessung der Leistung

Batteriegestützte Stromversorgungen dürfen mit 80% ihrer Bemessungsleistung betrieben

werden.

Grundlage der Leistungsbemessung bildet die Leistungsbilanz entsprechend Kapitel

„Leistungsbilanz“ unter Beachtung einer Planungsreserve von 30%. Das gilt auch für die

geforderte Anzahl von Verbraucherabgängen.

Die Leistung einer batteriegestützten Stromversorgung kann auch durch die geforderte

Kurzschlussleistung bestimmt werden. Das gilt insbesondere für kleinere Anlagen.

Die Bemessungsleistung des Gleichrichters (GR) ist nach den folgenden Kenngrößen zu

ermitteln.

• Summe aller Verbraucherteilströme entsprechend Leistungsbilanz;

• Batterie-Ah-Kapazität entsprechend der geforderten Überbrückungszeit;

• Wiederaufladezeit der Batterie nach Netzwiederkehr.

g) Ausfallsicherheit und Parallelbetrieb

Nicht redundant aufgebaute batteriegestützte Stromversorgungen (siehe Bild

USV-Anlagen (1-1)) sind nicht erstfehlersicher (Definition siehe auch DIN EN 60601-1). Das

bestehende Restrisiko muss mittels einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Erstfehlersichere batteriegestützte Stromversorgungen (USV und BSV) müssen mindestens

über ein redundantes System verfügen. Im UKD sind nur redundante Anlagen zulässig, die im

Halblastparallelbetrieb arbeiten.

h) Batterieanlagen

In batteriegestützten Stromversorgungen sind ausschließlich Bleibatterien mit verschraubten und

vollständig isolierten Zellen- bzw. Blockverbindern einzusetzen.

  • Zugelassene Batterien für GSV und USV:

• Verschlossene wartungsfreie Batterien mit einer Gebrauchsdauer mindestens 5 Jahre

nach Eurobat.

• Geschlossene wartungsarme Batterien mit einer Gebrauchsdauer mindestens 12 Jahre

nach Eurobat.

  • Zugelassene Batterien für BSV:

• Geschlossene wartungsarme Batterien mit einer Gebrauchsdauer mindestens 12 Jahre

nach Eurobat als

  • ortsfeste Blei-Batterien mit positiven Gitterplatten (OGi) nach DIN 40 739 oder

  • ortsfeste Blei-Batterien mit positiven Panzerplatten (OPzS) nach DIN 40737-3.

Einheiten zur Batterieerweiterung in externen Gefäßen sind parallel anzuschließen und allpolig

abzusichern.

Eine Durchnummerierung der Zellen und Blöcke, von minus beginnend, ist vorzunehmen.

Alle spannungsführenden Teile der Batterieanlage sind zu isolieren und abzudecken!

In Redundanz-Systemen wird jede Einzelanlage im Normalbetrieb aus einer eigenen

Batterieeinheit versorgt.

Jede Batterieeinheit muss mindestens 95 % der geforderten Überbrückungszeit bei

Inbetriebnahme unter Nennlast liefern können.

Bei Umbauten, Erweiterungen und bei der Batterieerneuerung im Rahmen der Instandhaltung ist

in Anlagen, die Sicherheitszwecken dienen, die Aufteilung der erforderlichen Batterie-Kapazität

auf Redundanz zu prüfen und gegebenenfalls die notwendige Redundanz zu realisieren.

i) Verkabelung, Trennstelle Batterieanschlusseinheit (BAE)

Die Verkabelung von batteriegestützten Stromversorgungen ist vom Ausgang der Anlage bis zur

ersten Schutzeinrichtung erd- und kurzschlusssicher auszuführen. Das betrifft auch die

Kabelverbindungen innerhalb der Batterieeinheit (Block-, Stufen und Etagenverbinder) und von

Polen abgehend (Endpole, Anzapfungen) Von der BAE bis zu den Batterieendpolen ist

vorzugsweise Kabel NSGAFÖU zu verlegen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Eine symmetrische Verkabelung (gleiche Leitungslängen) in Redundanz-Systemen zwischen

den Technik-Einheiten

• Eingangsverteilung - elektronischer Bypass,

• Geräteausgang - Ausgangsverteilung und

• Geräte-Batterieanschluss - BAE-Batteriestrang

wird zwingend gefordert.

Batterieanschlusseinheiten (BAE) sind im Batterieraum und im Aufstellraum der Gerätetechnik

anzuordnen. Dabei sind Sicherungen mit Gleichstrom-Charakteristik in der geforderten

Nennspannung einzusetzen. Eine allpolige Trennung ist gefordert. Sicherungslasttrennschalter

mit GS-Sicherungen (NH- oder D02-Ausführung) sind vorzusehen, wenn im Störfall die Batterie

unter Last getrennt werden muss. Schraubsicherungen sind in BAE nicht zugelassen!

Der Spannungsabfall zwischen den Batterieendpolen (BAE) und dem Batterie-Geräteeingang der

USV / BSV darf bei ohmscher Belastung des Wechselrichters (Arbeitspunkt: 1,9 V/Zelle;

Eingangsstrom Wechselrichter) mit Nennlast 2 % der Batterie-Nennspannung nicht überschreiten.

Zwischen den Klemmen der Ausgangsverteilung und den Eingangsklemmen am Verbraucher

darf bei Belastung mit Verbraucher-Nennlast ein Spannungsabfall von 3 % nicht überschritten

werden.

j) Meldungen

Störmeldungen sind über Öffnerkontakte an die GLT zu übergeben (Drahtbruchsicherung).

Die Meldungen „Sammelstörung“ und „Batteriebetrieb“ aus batteriegestützten Stromversorgungen

sind jeweils doppelt als potentialfreie Wechsler (230 V WS bis 1 A oder 24 V GS bis 0,5 A) auf

Klemmen für die GLT bereitzustellen. Alle anderen Meldungen sind als einfache potentialfreie

Wechsler auszuführen.

Schaltzustände müssen eindeutig über Meldeleuchten mit LED, keine Glühlampen oder LCD

angezeigt werden.

GSV

Meldungen am Gerät:

Ausgangsspannung zu hoch

• Ansprechwert ab 1,1 x U unverzögert mit Abschaltung Gleichrichter nenn

• Ausgangsspannung zu tief

• Ansprechwert ab 1,05 x U verzögert mit 30 s ohne Abschaltung Gleichrichter nenn

• Batterietiefentladung

• Ansprechwert ab 0,9 x U unverzögert ohne Abschaltung nenn

• Meldung Isolationswächter, wenn Ansprechwert unter 200 Ohm / Volt unverzögert ohne Abschaltung

• GRÜN Anlage betriebsbereit, Gleichrichter EIN, Verbraucherspannung liegt an

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• GELB Batteriebetrieb

• ROT Sammelmeldung „Störung“ (Netzspannung fehlt, Gleichrichter gestört, Unterspannung, Überspannung, Automatenfall Verbraucherkreis)

und zwei Anzeigen (digital oder analog) für

• Verbraucherspannung

• Verbraucherstrom

im Sichtbereich auf der Fronttür als Meldeleuchten (mit LED, keine Glühlampen):

USV

Meldungen am Gerät:

• Sammelstörmeldung

• Netzbetrieb (GR – Batterie – WR)

• Batteriebetrieb (Netzausfall / Gleichrichter Störung – Batterie wird entladen)

• Betrieb Handumgehung (über Schalter Handbypass)

• elektronischer Bypass (Netz - EUE)

• Bypass Fehler - Bypass kann nicht genutzt werden

• Vorwarnung niedriger Batteriespannung

BSV

Die Meldungen „BSV in Betrieb“, „BSV-Störung“ und „Batteriebetrieb“ ist auf den Melde- und

Bedientableaus in den OP-Räumen anzuzeigen. Während Wartungs- und

Instandhaltungsarbeiten einzelner Anlagen muss die jeweilige Meldung der betreffenden Anlage

deaktivierbar sein. Meldungen zur GLT müssen aktiv bleiben.

Erforderliche Meldungen in der GLT-Leitwarte:

• Sammelstörung (auch Überlast und Bypass)

• Batteriebetrieb

Meldungen am Gerät:

• Netzbetrieb (Anlage i.O.)

• Batteriebetrieb (Anlage i.O. jedoch keine Spannung am Eingang)

• Probebetrieb

• BSV auf Bypass oder Handumgehung

• Last > 80%

• Normallast (bis 100 %)

• Anzeige Überlast (> 100 %)

• Spannung der Verbraucher außerhalb der Grenzabweichung

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• Erhaltungsladespannung außerhalb des zulässigen Bereiches

• Unterbrechung Ladestromkreis oder Sicherungsausfall

• Stromversorgung Ladeeinrichtung gestört, obwohl Netz vorhanden

• Speisung aus der Batterie, obwohl Netz vorhanden

• Tiefentladeschutz angesprochen

• Isolationswächter angesprochen

• Lüfterausfall

• Netzausfall

• Funktionstest EIN

• Batterie-Test abgebrochen

• Batterie-Kapazität nicht ausreichend

• Batterie-Kapazität ausreichend

• Sammelstörung

Zentrale Stromversorgungen für die Sicherheitsbeleuchtung

Meldungen an GLT:

• Batteriebetrieb

• Sammelstörmeldung (keine Leuchtmittelstörung)

• Leuchtmittelstörung

• Anlage in Betrieb

Meldungen am Gerät:

• Netzbetrieb

• Batteriebetrieb

• Störung GL

• Warnung Tiefentladung

• Erdschluss

• Lüfterausfall

• Sammelstörmeldung

4.4 Unterbrechungsfreie Gleichstromversorgungen (GSV)

a) Einsatzzweck

GSV werden für die Stromversorgung der Steuerungen von Schaltanlagen und von Telefonanlagen

eingesetzt.

b) Spezielle Anforderungen

GSV müssen erstfehlersicher sein.

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GSV sollen vorrangig im selben Brandabschnitt angeordnet sein, wie die zu versorgenden Verbraucher.

c) Überbrückungszeit

Die Versorgung der GSV erfolgt aus dem SV-Netz. Die Überbrückungszeit muss mindestens 1h

betragen.

d) Schaltungsaufbau

Die Prinzipschaltung ist in Bild „Grundschaltung GS-Versorgung für sicherheitsrelevante

Anlagen“ dargestellt. Das System ist bzgl. der Gleichrichter (GR) und Batterien redundant

aufzubauen, wobei jeweils ein Gleichrichter alle Verbraucher versorgen muss und nach

Netzwiederkehr die Ladung einer Batterie zu gewährleisten hat.

Alle angeschlossenen Verbrauchergruppen 1 bis n werden aus den Gleichrichtern 1 und 2 und den

Batterien 1 und 2 versorgt.

e) Gerätetechnik

Für den konstruktiven Aufbau sind folgende Varianten möglich:

• GR 1 und Batterie 1 sowie GR 2 und Batterie 2 werden in einem Gefäß untergebracht

oder

• GR 1 und GR 2 sind in einem Gefäß aber räumlich getrennt voneinander untergebracht.

Batterie 1 und Batterie 2 haben ein eigenes Gefäß oder stehen in einem separaten

Batterieraum.

Der Geräteschrank enthält Gleichrichter, Verbraucherabgänge, Überwachung und Meldung.

Das Konzept entsprechend Bild 2 verfügt über zwei leistungsgleiche Gleichrichter, wobei jeweils

ein Gleichrichter die komplette GS-Versorgung sicherstellen muss.

Jeder Gleichrichter ist mit einer IU - Ladekennlinie nach DIN VDE 41 772 und 41 773 auszulegen.

Seine Ausgangsspannungswelligkeit darf ohne angeschlossene Batterie 3 % nicht überschreiten.

Er muss mit Sanftanlauf innerhalb 2 s starten.

Die U-Kennlinie muss folgende Punkte berücksichtigen:

• Spannungstoleranz am Verbraucher im Bereitschaftsparallelbetrieb,

• Erhaltungsladespannung der Batterie (entsprechend Herstellerangaben und

Umgebungstemperatur) und

• Entladeschlussspannung als Abschaltkriterium für Verbraucher und Batterie.

Als Schutzgrad für die Gefäße wird mindestens IP 20 vorgeschrieben.

Alle Schränke sind selbstbelüftet und müssen Fronttüren besitzen.

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4.5 Unterbrechungsfreie Wechselstromversorgungen (USV)

a) Einsatzzweck

USV-Anlagen werden für die sichere Stromversorgung sicherheitsrelevanter Verbraucher, die

unterbrechungsfrei versorgt werden müssen, eingesetzt.

Für die Stromversorgung von ausfallsicheren OP-Leuchten und von medizinischen IT-Systemen in

medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 2 dürfen USV nicht verwendet werden.

USV untergliedern sich in die Kategorien

• unterbrechungsfreie Wechselstromversorgungen (USV), nicht redundant und einphasig

angeschlossen (Bild „USV-Anlagen (1-1)“)

• unterbrechungsfreie Wechselstromversorgungen (USV), redundant und dreiphasig

angeschlossen mit einphasigem Ausgang (Bild „USV-Anlage in Halblast-Parallel-

Redundanz (3-1)“) und

• unterbrechungsfreie Wechselstromversorgungen (USV), redundant und dreiphasig

angeschlossen mit dreiphasigem Ausgang (Bild „USV-Anlage in Halblast-Parallel-

Redundanz (3-3)“).

b) Spezielle Anforderungen

USV-Anlagen sind grundsätzlich als Anlagen im Dauerbetrieb mit Umgehung als VFI nach DIN

EN 62040-3 aufzubauen.

Bei der Versorgung von nichtmedizinischen Geräten in medizinisch genutzten Bereichen sind die

Anforderungen der DIN VDE 0100-710 zu beachten.

Sind USV-Haupt- und Unterverteilungen vorgesehen, sollten die Sicherungsabgänge

vorzugsweise mit

• D01 Sicherungssockel für Anlagen entsprechend Bild „USV-Anlagen (1-1)“ sowie

• D01 / D02 Sicherungssockel bzw. D02 Sicherungslasttrennschaltern entsprechend Bild „USV-

Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz (3-1)“ und Bild „USV-Anlage in Halblast-Parallel-

Redundanz (3-3)“ bestückt werden.

c) Überbrückungszeit

USV werden grundsätzlich aus dem SV-Netz versorgt. Überbrückungszeit muss mindestens

10min betragen.

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d) Schaltungsaufbau

Bild „USV-Anlagen (1-1)“ veranschaulicht den Schaltungsaufbau einer USV-Anlage als

Einzelanlage. Die Geräte sind als Kompakt-Anlagen ausgeführt, wobei sich eine Batterie-

Grundeinheit mit im USV-Gerät befindet. Für die Vergrößerung der Autonomie können, wie im Bild

dargestellt, zusätzliche Batterieeinheiten parallel angeschaltet werden. Pb-Batterien in Vlies- und

Gel-Ausführung sind entsprechend den Ausführungen des Kapitels „Stromerzeugungsaggregate“,

Abschnitt „Parallelbetrieb“ zugelassen.

In Bild „USV-Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz (3-1)“ ist der Übersichtsschaltplan eines

redundanten USV-Systems dargestellt. In dieser Leistungsklasse sind mindestens 2 Anlagen im

Halblast-Parallel-Betrieb aufzubauen. Vorzugsweise sind die Gleichrichter dreiphasig

einzuspeisen. Der USV-Ausgang ist einphasig auszuführen. Im Wechselrichter muss ein

Ausgangstrenntrafo vorhanden sein. Ein geräteinterner Handbypass ist nicht zwingend

vorgeschrieben, ein geräteinterner allpoliger Ausgangsschalter für Phase und N ist gestattet.

Die Die Batterien 1 und 2 arbeiten als Einzelbatterien (Q1 ist im Normalbetrieb geöffnet). Damit

teilt sich die Autonomie auf Batterie 1 und 2 zu gleichen Teilen. In der Ausgangsverteilung sind 2

Schalter S2, S3 für Service, S1 (verschließbar für Handumgehung) sowie 2 Leistungsschalter Q1,

Q2 für den Überlast- / Kurzschluss-Schutz vorzusehen.

In Bild „USV-Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz (3-3)“ ist der Übersichtsschaltplan eines USV-

Systems für größere Ausgangsleistungen dargestellt. In dieser Leistungsklasse sind

grundsätzlich 2 Anlagen im Halblast-Parallel-Betrieb mit dreiphasigem Ausgang aufzubauen. Im

Wechselrichter muss ein Ausgangstrenntrafo vorhanden sein. Ein geräteinterner Handbypass ist

nicht zwingend vorgeschrieben, ein geräteinterner allpoliger Ausgangsschalter für Phasen und N

ist gestattet.

Batterie 1 und 2 arbeiten als Einzelbatterien (Q1 ist im Normalbetrieb geöffnet). Damit teilt sich die

Autonomie auf Batterie 1 und 2 zu gleichen Teilen. In der Ausgangsverteilung sind 2 Schalter S2,

S3 für Service, S1 (verschließbar für Handumgehung) sowie 2 Leistungsschalter Q1, Q2 für den

Überlast- / Kurzschluss-Schutz vorzusehen.

Das System dient der Versorgung von Verbrauchern mit Fest- und/oder Steckanschluss.

Selektivität Sicherungen BAE, siehe Bildunterschriften.

In den Bildern „Trennstellen innerhalb von USV-Anlagen (3-1) für HPR-Betrieb_mW“ und

„Trennstellen innerhalb von USV-Anlagen (3-3) für HPR-Betrieb_mW“ sind alle geforderten

Trennstellen für USV-Anlagen mit Wechselrichter-Ausgangstrafo dargestellt. Trennstellen in USV-

Anlagen ohne Wechselrichter-Ausgangstrafo zeigen die Bilder „Trennstellen innerhalb von USV-

Anlagen(3-1) für HPR-Betrieb_oW“ und „Trennstellen innerhalb von USV-Anlagen(3-3) für HPR-

Betrieb_oW“.

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e) Gerätetechnik

USV-Anlagen entsprechend der Bilder 3a bis 3c verstehen sich als Kompakteinheiten, die alle

elektrotechnischen Baugruppen, wie Gleichrichter (GR), Wechselrichter (WR) und Statischer

Schalter (EUE) in einem Gefäß vereinigen.

Der Ladegleichrichter muss die Grundversorgung des Wechselrichters gewährleisten und parallel

eine angeschaltete Batterieeinheit aufladen können.

Die Nennleistung des Wechselrichters darf bis zu einer Umgebungstemperatur von 40 °C nicht

absinken.

In Eingangsverteilungen der Bilder 3b und 3c sind NH-Sicherungslasttrennschalter mit

Sicherungen für

• externen Handbypass (F1.1),

• EUE (F1.3 und F1.5) und

• Gleichrichter (F1.2 und F1.4) sowie

in der Ausgangsverteilung Trennstellen für

• externen Handbypass (S1),

• Wechselrichterausgang (Q1 und Q2) und

• Serviceabgänge (S2 und S3) vorzusehen.

Über die Menüführung kann der Nutzer mindestens

• Eingangsspannung / Eingangsstrom,

• Ausgangsspannung / Ausgangsstrom,

• Batteriespannung / Batteriestrom und

• den Ereignisspeicher auslesen.

Für die Auswahl der USV-Anlagen sind mindestens die folgenden Kriterien einzuhalten:

• Gleichrichternennstrom = 0,75 x Wechselrichternennstrom + Batterieladestrom wobei gilt: Batterieladestrom = 0,15/h x Nenn-Ah-Zahl Batterie1 + Batterie 2 für eine Wiederaufladezeit der Batterie nach Netzwiederkehr

• Betriebsart Dauerbetrieb mit Umgehung (GR / Batterie / WR)

• Schutzgrad IP 20

• Leistungsfaktor cos  = 0,8

• Spitzenfaktor 3:1 (bei nichtlinearer Last)

• Schieflast bis 100 %

• Einstellbereich der Ausgangsspannung +6 % / - 13 % (bei 230 V Unenn)

• Nennfrequenz 50 oder 60 Hz

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• Frequenztoleranz +/- 2%

• Kurzschlussstrom Wechselrichter 2 x Innen für 2 s

• Gesamtwirkungsgrad (mit WR-Ausgangs-Trafo)  > / = 92 %

• Mindestabstand (Rückwand und Seitenteile zu angrenzenden

• Wand- und Gefäßteilen) 400 mm

• Sicherheit IEC/EN 62040-1-1

• EMV / RFI IEC/EN 62040-2 cl A

Wichtiger Hinweis:

Externe Handumgehungen (F1.1 / S1) zwischen Ein- und Ausgangsverteilungen sind besonders zu

kennzeichnen und zu sichern. Sie dürfen nur nach Anweisung und in Abstimmung mit dem Betreiber

eingelegt werden!

4.6 Batteriegestützte zentrale Stromversorgungssysteme (BSV) für

Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche

a) Einsatzzweck

BSV dienen der sicheren Stromversorgung von

• medizinischen elektrischen Geräten (ME-Geräte) für lebenswichtige Zwecke,

• ausfallsicheren OP-Leuchten entsprechend DIN EN 60601-2-41 und

• Verbrauchergruppen, die ME-Geräte einschließen und die ständig über eine

unterbrechungsfreie gesicherte Stromversorgung verfügen müssen.

b) Spezielle Anforderungen

In Redundanz-Systemen muss ein Gleichrichter über eine Anlaufverzögerung von 15 bis 20

Sekunden, bei Netzwiederkehr oder Stromaggregate-Betrieb an der Eingangsverteilung,

verfügen.

Die Batterieladeeinrichtungen müssen die angeschlossenen Batterien nach einer Entladung mit

Nennlast automatisch bei gleichzeitiger Verbraucherversorgung innerhalb von 6h Ladung auf

mindestens 80% ihrer Bemessungsbetriebsdauer laden können.

Werden neben ausfallsicheren OP-Leuchten sowie vergleichbaren Leuchten und ME-Geräten für

lebenswichtige Zwecke auch andere Verbrauchsmittel aus der BSV versorgt, muss in jedem

Betriebszustand der sichere Betrieb der OP-Leuchten und der medizinischen elektrischen Geräte

für lebenswichtige Zwecke gewährleistet sein.

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Bei der Versorgung von IT-Systemen muss der Bemessungsausgangsstrom der BSV mindestens

10-mal so groß, wie die Summe der Leerlaufströme aller angeschlossenen IT-Transformatoren

sein.

Die BSV muss über einen Zeitraum von 10 Minuten mit 120% der Bemessungsleistung

überlastbar sein.

Der Batteriezwischenkreis muss in BSV-Anlagen bzgl. Eingangs- und Ausgangsnetz potentialfrei

aufgebaut sein. Er ist auf Erdschluss zu überwachen.

c) Überbrückungszeit

Die Versorgungsdauer einer BSV muss bei Anschluss an ein SV-Netz mit nur einem

Stromaggregat für Sicherheitszwecke mindestens drei Stunden betragen. Stehen zwei

Stromaggregate für Sicherheitszwecke für das SV-Netz zur Verfügung, so hat die

Versorgungsdauer der ZSV mindestens eine Stunde zu betragen.

d) Schaltungsaufbau

Das Bild „BSV-Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz(3-1)“ zeigt den Übersichtsplan einer BSV-

Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz für kleinere Leistungen. *)

Die Gerätekomponenten jeder Teilanlage sind in je einem getrennten Gefäß unterzubringen.

Jeder Ladegleichrichter verfügt über Sanftanlauf und wird vom Dreiphasennetz ohne Nullleiter

gespeist.

Wechselrichter und statische Schalter versorgen die Ausgangsverteilung einphasig.

Das System arbeitet unterbrechungsfrei im Dauerbetrieb. Es verfügt über eine externe

Handumgehung (F1.1/S1).

An S3 und S5 können Fremd- oder Zusatzlasten angeschaltet werden.

Eine aktive geräteinterne Handumgehung ist untersagt!

Das Bild „BSV-Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz(3-3)“ zeigt die gleiche Anlage für größere

Leistungen *), jedoch mit einem dreiphasigen Ausgang.

Im Bild "BSV-Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz(3-1)-Einzelbaugruppen" ist der Übersichtsplan

einer BSV-Anlage, aufgebaut in Einzelbaugruppen zu sehen *).

Eine Redundanz ist für die Gleich- und Wechselrichter gefordert. Beide Ladegleichrichter verfügen

über Sanftanlauf und werden vom Dreiphasennetz ohne Nullleiter gespeist.

Jeder Wechselrichter und der statische Schalter versorgen die Ausgangsverteilung einphasig.

Alle 5 Baugruppen sind symmetrisch zu verkabeln. Der statische Schalter ist als eigenes Gefäß

vorzugsweise zwischen beiden Wechselrichtern anzuordnen.

Die Gerätekomponenten jeder Teilanlage sind in je einem getrennten Gefäß unterzubringen.

Mindestens ein Gleichrichter muss über eine Anlaufverzögerung von 15 bis 20 Sekunden, bei

Netzwiederkehr oder Netzersatzbetrieb an der Eingangsverteilung, verfügen.

Das System arbeitet im Dauerbetrieb unterbrechungsfrei.

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Es verfügt über eine externe Handumgehung (F1.1/S1). An S3 und S4 können Fremd- oder

Zusatzlasten angeschaltet werden.

Im Bild "BSV-Anlage in Halblast-Parallel-Redundanz(3-3)-Einzelbaugruppen" ist der

Übersichtsplan einer BSV-Anlage, aufgebaut in Einzelbaugruppen für größere Leistungen zu

sehen *).

Eine aktive geräteinterne Handumgehung im Bypass-Schrank ist gestattet!

*) Die Leistung der einzusetzenden BSV-Anlage wird durch die Einhaltung der Abschaltbedingungen und die geforderte

Verbraucherleistung einschließlich Reserve bestimmt.

e) Gerätetechnik

BSV-Anlagen sind, bestehend aus den elektrotechnischen Baugruppen Gleichrichter (GR),

Wechselrichter (WR) und statischer Schalter (EUE), in Form getrennter Gefäße zu konfigurieren.

Die Nennleistung des Wechselrichters darf bis zu einer Umgebungstemperatur von 40 °C nicht

absinken.

Eingangs- und Ausgangsverteilungen von Eigenstromversorgungen sind als eigenständige

Gefäße auszuführen.

Über nichtrastende Kippschalter oder Taster müssen die Test-Funktionen:

• Funktionstest 15 min,

• Meldelampen,

• Netzausfall und

• Reset (z.B. Tiefentladeschutz)

ausgelöst werden können.

Zwei Meldeleuchten (Meldeleuchten mit LED) zur Anzeige „Störung“ und „Betriebsbereitschaft“

sowie ein Schalter „Gerät EIN / AUS“ sind vorzusehen.

Jeder Ladegleichrichter ist mit einer IUI - Ladekennlinie entsprechend DIN VDE 0510 und 41 773

auszurüsten. Am Ausgang des Gleichrichters sind Batterie und Wechselrichter angeschlossen.

Für Bedien- und Anzeigeelemente sind vorzusehen

• Schalter für Normalbetrieb, Bypass-Betrieb,

• Lasttrennschalter Eingang Ladegleichrichter,

• Lasttrennschalter Eingang Statischer Schalter,

• Lasttrennschalter Ausgang Statischer Schalter, Wechselrichter und

• Sicherungs-Lasttrennschalter Batterieabgang.

Die technische Auslegung der BSV-Anlage muss die folgenden Kriterien einhalten:

43

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Gesamtgerät:

  • Betriebsart Dauerbetrieb

  • Schutzgrad IP 20 DIN 40050

  • Schutzklasse 1 VDE 0100

  • Kühlung S DIN 41751

  • Feuchteklasse F DIN 40040

  • Funkstörgrad G optional N

  • Umgebungstemperatur -5...+40 °C (in Betrieb)

  • Spannungswelligkeit Gleichrichter 5 % effektiv ohne Batterie

  • Gehäusefarbe RAL 7035

  • Sicherheit IEC/EN 62040-1-1

  • Geräuschpegel <65 dB

Gleichrichtereingang:

  • Spannung: 3/N/PE, 400 V, 50 Hz, 10%

  • Frequenz: 50 Hz, 5%

Bypasseingang:

  • Spannung: 3/N/PE, 400 V, 50 Hz, 10% oder

1/N/PE, 230 V, 50 Hz, 10%

  • Frequenz: 50 Hz, 5%

  • Überlast: 1,20 x Nennlast dauernd

BSV-Ausgang (Wechselrichter-Betrieb):

  • Spannung: 3/N/PE, 400 V, 50 Hz, 1% oder

1/N/PE, 230 V, 50 Hz, 1%

  • Frequenz: 50 Hz, 0,001%

  • Ausregelzeit: <20 ms (1% bei 100% Lastsprung)

  • Klirrfaktor: <2% lineare Last

4.7 Zentrale Stromversorgungssysteme

Die Planung und Errichtung neuer zentraler Stromversorgungen für die Sicherheitsbeleuchtung sind

mit der Abteilung Gebäudetechnik abzustimmen.

Fabrikatsvorgaben UKD.

5 KG 443 – Niederspannungsschaltanlagen

5.1 Grundlegende Anforderungen an Niederspannungshaupt- und -unterverteiler

• Alle Verteiler sind als typgeprüfte Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen (TSK)

auszuführen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• Die Betriebsmittel der einzelnen Netze und Systeme, wie AV-, SV- und BSV – Netz, aber auch

Haupt- und Unterteiler sind immer in getrennten Gefäßen unterzubringen, unabhängig von der

Trennung nach brandschutztechnischen Anforderungen.

• Die Türen der Schalt- und Verteilerschränke dürfen in Öffnungsrichtung den Gang vor den

Schränken nicht versperren. Sie müssen sich bei angereihten Schränken bis 130° und bei

Einzelaufstellung bis 180° öffnen lassen.

• Für die Erfassung und Übertragung der Elektroenergieverbräuche gilt das Medienzählkonzept.

• Verteilungen mit AV- und SV-Einspeisung sowie mit netzüberwachten Umschaltungen werden als

SV-Verteilungen bezeichnet. Eine genaue Bezeichnung der Zuleitungen ist unbedingt notwendig.

Die Verteilungsbezeichnung ergibt sich aus der SV-Zuleitung. Für die netzüberwachte

Umschaltung ist eine Kurzbedienungsanleitung anzubringen/ vorzuhalten.

• Alle Verteiler sind mit einer Platzreserve von ≥ 30% zu konzipieren. Die Platzreserve ist

nachzuweisen.

• In den Trafostationen und Gebäudehauptverteilungen sind für Aushänge Displayrahmen in Form

von Aluminiumklapprahmen zu verwenden.

5.2 Anforderungen an Niederspannungshauptverteiler in Trafostationen (NSHV) und

von Gebäuden (GHV) sowie an Niederspannungsunterverteiler (UV)

a) Bemessung

Die verbindliche Netzberechnung bildet die alleinige Grundlage für die Bemessung der NSHV, GHV

und UV.

b) Schutz

Schutzart IP 43 nach DIN EN 60529 Schutzarten durch Gehäuse.

Schutzklasse I nach DIN EN 61140 „Schutz gegen elektrischen Schlag - Gemeinsame Anforderungen

für Anlagen und Betriebsmittel“.

c) Sammelschienen

NSHV und GHV: Die Sammelschienen sind 5-polig mit getrenntem N (PEN) und PE auszuführen.

UV: Die Sammelschienen bzw. das Verteilungssystem sind 3-polig für die einphasige Ausführung

und/oder 5-polig für die dreiphasige Ausführung mit getrenntem N und PE auszuführen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

d) Geräte zum Schalten und Trennen

NSHV: Als Transformatoren- und Generatorenschalter sowie betriebswichtige Kuppelschalter, wie

z.B. Netzkuppelschalter, dürfen nur Leistungsschalter mit Motorantrieb eingesetzt werden.

GHV: Die AV- und die SV-Einspeisung sind in der Regel mit einem Lasttrennschalter zum

Freischalten des Verteilers auszustatten. Den Schutz der Einspeisekabel und der Sammelschienen

übernehmen die Leistungsschalter oder NH-Sicherungen in der einspeisenden NSHV.

In GHV zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche der Gruppe 2/1 und 2/2 dürfen in der

Umschalteinrichtung als SV-Schalter und Netzkuppelschalter nur Leistungsschalter eingesetzt

werden.

In GHV zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche der Gruppe 1 ist eine ausreichende

Platzreserve zur späteren Nachrüstung einer kompletten Umschalteinrichtung zu planen.

UV: Die AV- und die SV-Einspeisung sind in der Regel mit handbetätigten Lasttrennschaltern zum

Freischalten des Verteilers auszustatten. Den Schutz der Einspeisekabel und der Sammelschienen

übernehmen die Leistungsschalter oder NH-Sicherungen in der einspeisenden GHV oder NSHV.

Eingangssicherungen sind nicht zulässig.

In Unterverteilern zur Versorgung medizinisch genutzter Bereiche der Gruppe 2 dürfen in der

Umschalteinrichtung als SV-Schalter und Netzkuppelschalter nur Leistungsschalter oder verklinkte

Schütze eingesetzt werden.

Der Einspeiseschalter der ersten Leitung darf keine Schutzfunktion haben. Die Netzkupplung darf nur

gegen Kurzschluss geschützt sein.

In den Endstromkreisen dürfen als zusätzlicher Schutz gegen gefährliche Körperströme grundsätzlich

nur allstromsensitive RCD Typ A oder Typ B eingesetzt werden. Leistungsschalter

(Leistungsschutzschalter) mit zugeordnetem Fehlerstromschutz (z.B. LSFI) müssen der Bauart A

entsprechen.

Einphasige Endstromkreise müssen immer einer eigenen Schutzeinrichtung zugeordnet sein. Die N-

Leiter der Endstromkreise dürfen nicht zusammengefasst werden.

Abgehende Stromkreise bis 10mm² sind mit Neutralleiter-Trennklemmen auszustatten. Die Messung

des Isolationswiderstandes jedes einzelnen abgehenden Stromkreises muss ohne Abklemmen des

Neutralleiters möglich ist.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Für NSHV, GHV und UV gelten:

Die Netzkuppelschalter dürfen nur mit einem Kurzschlussschutz ausgestattet sein (siehe auch Tabelle

in Bild „Prinzipschaltbild eines Blockes der Hauptstromversorgung eines Gebäudes mit medizinisch

genutzten Bereichen der Gruppe 2 für operative Eingriffe und Intensivbehandlung“).

Alle Leistungsschalter müssen für Wartungszwecke und als Trennstelle herausziehbar sein.

Werden in den Abgängen NH-Sicherungen eingesetzt, dürfen nur NH-Sicherungslasttrennschalter in

steckbarer Ausführung verwendet werden.

Leistungsschalterabgänge bis 100 A sind ebenfalls steckbar auszuführen.

e) Blindleistungskompensation

Zur Blindleistungskompensation dürfen nur verdrosselte Regeleinheiten eingesetzt werden. Der

Leistungsfaktor muss mindesten cosφ ≥ 0,96 betragen.

f) Umschalteinrichtungen

In der NSHV erfolgt die Steuerung der Netzkuppel- und Generatorschalter ausschließlich durch die

Steuerung der Stromaggregate.

Für alle eingesetzten Umschalteinrichtungen gilt: Die verwendeten Schalter, die Einstellung der

Schalter, der Aufbau der Steuerung und die Schaltfolge müssen den Anforderungen DIN VDE 0100-

710 entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen der DIN VDE 0100-710 ist nachzuweisen. Die

Anforderungen aus Kapitel 2 „Grundlegende Anforderungen und Aufbau der kompletten

Stromversorgung“ sind zu beachten.

g) Prüfnachweise

NSHV, GHV und UV müssen die Anforderungen nach DIN EN 60439 für typgeprüfte Schaltgeräte-

kombinationen erfüllen.

NSHV muss zudem der IEC 61641 (Störlichtbogensicherheit) entsprechen.

Für die Kurzschlussstromfestigkeit gelten folgende Werte:

Für Leistungsschaltertechnik NSHV GHV UV • Bemessungsstossstromfestigkeit (kA) 250 220 • Bemessungskurzzeitstromfestigkeit (kA) 100 100

Für Stecktechnik

• Bemessungsstossstromfestigkeit (kA) 110 170 60 • Bemessungskurzzeitstromfestigkeit (kA) 50 80 20

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

h) Schnittstellen

Erforderliche Meldungen in der GLT-Leitwarte:

NSHV:

• Schaltstellung der Trafoschalter, Netzkuppelschalter und Generatorschalter.

• Isolationsüberwachung (RCM).

GHV:

• Schaltstellung der SV-Einspeiseschalter und Netzkuppelschalter

• Sammelstörmeldung der Umschalteinrichtung

UV:

• Schaltstellung der SV-Einspeiseschalter und Netzkuppelschalter

• Ausfall der ersten Leitung (SV oder ZSV).

• Sammelstörung medizinisches IT- System.

• Auslösen von Leitungsschutzschaltern in Endstromkreisen von Steckdosen, die aus IT-Netzen

versorgt werden und von Endstromkreisen der Sicherheitsbeleuchtung.

Übermittlung von Daten an die GLT-Leitwarte:

NSHV:

Messwertdaten der Multifunktionsmessgeräte in den Trafoabgängen, den Netzkupplungen und den

Generatorabgängen.

• Steuerung der Stromerzeugungsaggregate.

• Schaltanlagenleittechnik, soweit vorhanden.

GHV:

• Messwertdaten der Multifunktionsmessgeräte der Einspeisungen AV und SV

UV:

• keine

i) Besondere Anforderungen an Niederspannungsunterverteiler für medizinisch genutzte

Bereiche der Gruppen 2/1 und 2/2

Es darf grundsätzlich nur folgende vereinheitlichte Bauform eingesetzt werden:

• Die Umschalteinrichtung, der Trenntransformator und die Verteilerschiene sind in einem

Gehäuse untergebracht. Sie bilden jeweils ein eigenes medizinisches IT-System

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• Die Einspeisungen dieser Einheiten erhalten Trennschalter.

• Die Verteiler können entweder mit der ersten Leitung aus dem SV-Netz und mit der zweiten

Leitung aus dem AV-Netz eingespeist sein oder mit der ersten Leitung aus dem BSV-Netz

und mit der zweiten Leitung aus dem SV-Netz eingespeist sein. Weitere Varianten sind nicht

zulässig.

• Die Überwachung der Belastung und der Temperatur des Trenntransformators sowie der

Betriebsbereitschaft der Umschalteinrichtung und die Isolationsüberwachung des IT-Systems

sind in den jeweiligen UV integriert.

• Die Überwachung der Spannung muss vor den Einspeiseschaltern sowie an der Schiene des

Verteilers erfolgen. Nach Ausfall der ersten 1. Leitung darf nur umgeschaltet werden, wenn

Spannung auf der 2. Leitung vorhanden ist.

j) Transformatoren für das medizinische IT – System

Ermittlung der Leistung:

Grundlage für die zu installierende Leistung bildet die unter Berücksichtigung der Auslastungs- und

Gleichzeitigkeitsfaktoren bereinigte, tatsächliche Leistungsbilanz des IT-Systems. Die Angaben in

Anmerkung 3 entsprechend DIN VDE 0100-710, Abschnitt 710.512.1.6.2 dürfen nicht verwendet

werden.

Bei der Dimensionierung der IT-Transformatoren ist eine Leistungsreserve von mindestens 50 % zu

berücksichtigen.

Technische Daten:

Es sind einphasige Trockentransformatoren der Schutzklasse I mit folgenden technischen Daten

einzusetzen.

Nennleistung 6,3 kVA

Kurzschlussspannung 2 %.

Max. zulässiger Ableitstrom 0,5 mA

Max. zulässige Leerlauf-Spannung auf der Ausgangsseite 250 V

Temperaturfühler für Warn-in der Wicklung

Meldung Übertemperatur

IT-Transformatoren müssen im übrigen DIN EN 61558-1-15 „Besondere Anforderungen an

Transformatoren zur Versorgung medizinischer Räume“ entsprechen und werksseitig geprüft sein.

Drehstromtransformatoren sind nur für dreiphasige Verbrauchsmittel zulässig.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Anordnung und Aufbau:

Zum Schutz beim indirekten Berühren ist der Schutz durch besondere Aufstellung entsprechend DIN

VDE 0100-710, Abschnitt 710.512.1.6.2 anzuwenden.

IT-Transformatoren dürfen nur in elektrischen Betriebsräumen im gleichen oder angrenzenden

Brandabschnitt und in geeigneten Verteilerschränken untergebracht werden.

Sonstige Anforderungen:

Die Überwachung des Transformators ist durch die Kombination von Überlast- und

Temperaturüberwachung zu realisieren.

Schnittstellen:

Anschluss des Temperaturfühlers an das Überwachungsgerät für Übertemperatur mit Realisierung der

Meldung im medizinisch genutzten Bereich und in der Leitwarte der GLT.

k) Bypass für Umschalteinrichtungen

Allgemeines:

Der Einsatz dieser Technik wird auf die Stromversorgung von intensiv-medizinisch genutzten

Bereichen der Gruppe G2/1 beschränkt.

Die Bypass-Schaltung dient der allpoligen Umgehung der Umschalteinrichtung zum Zwecke der

Instandhaltung und der Instandsetzung ohne eine Spannungsunterbrechung am Ausgang der

Umschalteinrichtung zu erzeugen.

Störende Spannungsunterbrechungen durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten an den

Betriebsmitteln der Abnehmerstromkreise sind damit ausgeschlossen.

Aufbau:

Es werden zwei 2-polige oder 4-polige Lasttrennschalter (ST1 und ST2) gemäß Prinzipschaltbild mit

der bevorzugten Leitung und den Schaltelementen der Umschalteinrichtung, erd- und

kurzschlusssicher verdrahtet.

Für die Lasttrennschalter ist bevorzugt der Siemens-Typ 5TE1 … 100 A bis 200 A je nach Ausführung

der Umschalteinrichtung einzusetzen.

Der Siemens-Lasttrennschalter ist in der 0-Stellung verriegelbar, der graue Knebel kann zur Sicherung

der Bedienung abgezogen werden und das transparente Gehäuse lässt die optische Trennstellung

der Schaltglieder eindeutig erkennen.

Der Bypass ist hinter einer Feldabdeckung zu montieren. Die Beschriftung ST1 und ST2 ist klar

erkennbar am Schalter und auf der Feldabdeckung anzubringen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Zusätzlich sind auf der Feldabdeckung folgende Warnhinweise (Schwarze Schrift auf gelbem

Untergrund) anzubringen:

„Die Bedienung der Bypass-Schaltung ST1 und ST2 ist nur vom eingewiesenem Elektro-

Fachpersonal durchzuführen“

„Nach jeder Schalthandlung ist der normale Betriebszustand ST1 - Aus und ST2 - Ein zu

kontrollieren und zu protokollieren“

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Betreiben:

Die Bedienung darf nur durch befugtes und speziell eingewiesenes Personal erfolgen. Während der

Aktivierung des Bypasses müssen immer zwei befugte Fachkräfte anwesend sein.

Die Dauer der Schaltstellung „Bypass“ muss auf die unbedingt notwendige Zeit beschränkt werden.

Sollte während dieser Zeit ein Spannungsausfall eintreten, muss schnellstens der ursprüngliche

Zustand hergestellt werden.

In der Schaltstellung „Bypass“ können die halbjährlichen Prüfungen der Umschalteinrichtung

durchgeführt oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden.

Vor jeder Schalthandlung ist Phasengleichheit und Neutralleitergleichheit an den 2-poligen oder 4-

poligen Betriebsmitteln (ST1) des Bypasses zu kontrollieren.

Entsprechend DIN 31000 befindet sich das System im Status der hinweisenden Sicherheitstechnik

(starke subjektive Abhängigkeit). Es wird empfohlen, den betroffenen medizinischen Bereich

entsprechend zu informieren und Sicherheitsvorkehrungen von medizinischer Seite zu treffen.

Fabrikatsvorgaben UKD.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

6 KG 444 – Niederspannungsinstallationsanlagen

6.1 Kabel und Leitungen

a) Grundsätzliche Anforderungen

Alle Kabel im Stromverteilungssystem des SV-Netzes bis zu den Unterverteilern des jeweiligen

Brandabschnittes müssen zum Schutz gegen von außen einwirkende Brände mit einem

Funktionserhalt von 90 min verlegt werden.

Die Verwendung von Stegleitungen und Gummischlauchleitungen (mit Ausnahme von

Verbraucheranschlüssen) ist in der festen Installation nicht zulässig.

Bei der Dimensionierung von Kabeln und Leitungen ist die Einhaltung der zulässigen Belastung

des Nullleiters zu überprüfen.

Auswahlreihe

Folgende Arten Kabel und Leitungen sind zugelassen:

ArtKurz-zeichenBemerkung
PVC-Mantelleitung mitNYM-JNYM-J
Schutzleiter
PVC-MantelleitungNYM-St
geschirmt mit Schutzleiter
Starkstromerdkabel mitNYY-JNYY-JFür TN-C- und TN-S-SystemeFür TN-C- und TN-S-Systeme
Schutzleiter
Starkstromerdkabel mitNYCWYSchirm = PE-Leiter
konzentrischem Leiter
StarkstromkabelN2XCH E90Für TN-C- und TN-S-Systeme
halogenfrei mit
Funktionserhalt
VPE-Mittelspannungs-N2XSYFür eine Bemessungs-Spannung von 24
kabelkV

b) Verlegung von Kabeln und Leitungen

• Kabeltrassen müssen zugänglich sein und sind mit mindestens 20% Platzreserve auszulegen.

Alle Verlegesysteme (Installationsrohre, -kanäle usw.) sind aus nicht brennbaren Materialien/

Baustoffen auszuführen.

• Die Zuleitungen der Stromverteilung des AV-Netzes und des SV-Netzes sind getrennt zu

verlegen. Bei Kabeltrassen genügt die Verlegung auf getrennten Kabelrinnen einer Trasse.

Sie dürfen jedoch nicht gemeinsam mit Kabeln und Leitungen der Endstromkreise verlegt

werden.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• Die Kabel und Leitungen der Endstromkreise des AV-Netzes und des SV-Netzes dürfen

innerhalb des jeweiligen Brandabschnittes gemeinsam verlegt werden.

• Kann bei Erdverlegung der normativ vorgeschriebene Abstand von 2m zwischen den

Netzarten (z.B. zwischen AV und SV oder zwischen voneinander unabhängigen SV-Netzen)

nicht eingehalten werden, muss ein sicherer mechanischer Schutz realisiert werden.

Die Erdverlegung von Kabeln darf nur erfolgen, wenn eine Schachtgenehmigung vorliegt.

• Bei der Verlegung von Kabeln in Fußböden von Fluren, Gängen und Kollektoren ist eine

Kennzeichnung des betreffenden Bereichs vorzunehmen. Die Kennzeichnung erfolgt im

Fußbodenbereich mittels Linien aus gelber Signalfarbe. Zusätzlich ist an den Seitenwänden

jeweils ein Warnschild mit dem entsprechenden Hinweis anzubringen.

c) Montage des Kabel- und Leitungssystems

Im Stromverteilungssystem bis zu den Unterverteilern dürfen Kabel und Leitungen nur

parallelgeschaltet werden, wenn das ohne zusätzliche Klemmstellen, direkt an den Klemmen bzw.

Komponenten der typ- oder partiell typgeprüften Schaltgerätekombinationen möglich ist. Die

Anforderungen der DIN VDE 0100-430 von 11 / 1991 sind einzuhalten.

Im Stromverteilungssystem sind Klemmkästen nur bis 16 A Nennstrom zulässig.

Fabrikatsvorgaben UKD.

7 KG 445 – Beleuchtungsanlagen

7.1 Allgemeine Anforderungen an Beleuchtungsanlagen und Notbeleuchtung

Alle Planungsphasen, Abstimmungen und Abnahmen sind mit dem zuständigen Mitarbeiter für

Beleuchtungsanlagen und Notbeleuchtung des Geschäftsbereichs BUT-A1, Gebäudetechnik

abzustimmen und schriftlich zu dokumentieren.

Für die Planung und Errichtung von Beleuchtungsanlagen gelten grundsätzlich folgende Normen:

• DIN VDE 0100-710 „Medizinische Einrichtungen“;

• DIN 5035-3 „Beleuchtung im Gesundheitswesen“;

• DIN EN 1838 „Notbeleuchtung“;

• DIN EN 12665 „Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung“;

• DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten – Arbeitsstätten in Innenräumen“.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Die Beleuchtungsanlagen sind so zu planen und zu errichten, dass sowohl der Ausfall der

allgemeinen Stromversorgung, verursacht durch den VNB, als auch Ausfälle im internen UKD- Netz

beherrscht werden.

Die Unterbrechungszeit darf nach einem Ausfall der Stromversorgung in der gesamten Infrastruktur,

mit Ausnahme der Personenaufzüge, nicht größer, als 15 s sein. Diese Unterbrechungszeit gilt auch

für die Sicherheitszeichen.

In Beleuchtungsstromkreisen sind RCD I ≤ 30 mA, mit Ausnahme von Stromkreisen, die Leuchten ∆n

im Handbereich versorgen, nicht zulässig.

In den Endstromkreisen von Beleuchtungsanlagen dürfen als Schutzeinrichtungen nur

Leitungsschutzschalter B10 eingesetzt werden.

Die Abschaltung der Endstromkreise muss im Fehlerfall selektiv erfolgen.

Die Belastung jedes Stromkreises im Normalbetrieb darf 60 % des Bemessungsstromes der

Schutzeinrichtung nicht überschreiten.

Der Isolationswiderstand der Stromkreise darf nicht kleiner, als 2 kΩ/V sein, muss jedoch mindestens

500 kΩ, betragen.

Dauer des Funktionserhalts der Leitungsanlagen der Sicherheitsbeleuchtung bis in den jeweiligen

Brandabschnitt muss mindestens 90 Minuten betragen.

Alle Leuchten für die Allgemein- und die Sicherheitsbeleuchtung werden einheitlich an einer

Wechselspannung von 230 V betrieben.

Batteriegestützte Flucht und Sicherheitsbeleuchtung kann als 230 V AC/DC oder 24V DC erfolgen.

Rettungszeichenleuchten müssen DIN EN 60598-2-22 „Leuchten für Notbeleuchtung“, DIN EN 1838

„Notbeleuchtung und DIN 1844 „Sicherheitskennzeichnung“ entsprechen.

Für die Ersatzbeleuchtung und den Anteil, welcher als Sicherheitsbeleuchtung genutzt wird, gilt DIN

EN 12464-1: Licht und Beleuchtung, Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1: Arbeitsstätten in

Innenräumen sowie DIN VDE 0100-710.

Einzelbatterieleuchten sind nicht zulässig.

Gasentladungslampen dürfen nur mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) betrieben werden. Der

cos  muss ≥ 0,95 betragen.

Bei einer Schalthäufigkeit von mehr als 5x pro Tag sind EVG`s mit Warmstart einzusetzen. Liegt die

Schalthäufigkeit unter diesem Wert können auch EVG`s mit Sofortstart (Kaltstart) verwendet werden.

Die Europäische Richtlinie 2000/55/EG ist in allen Fällen einzuhalten.

In Bereichen mit Bildschirmarbeitsplätzen sind die Anforderungen der DIN 5035-7 zu beachten.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

In Beleuchtungsanlagen mit mehr als 3 Leuchten, Allgemeinbeleuchtung in Fluren, Gängen,

Treppenhäusern, Außenbereichen sind grundsätzlich tageslichtgeführte Beleuchtungssteuerungen zur

Gewährleistung einer effektiven und rationellen Energieanwendung / -optimierung vorzusehen.

7.2 Besondere Anforderungen an Beleuchtungsanlagen und Notbeleuchtung

Im UKD wird entsprechend der technischen Regeln der lichttechnischen Normen zwischen

• Allgemeiner Beleuchtung, • Sicherheitsbeleuchtung und • Ersatzbeleuchtung

unterschieden.

a) Allgemeine Beleuchtung mit Stromversorgung aus dem AV-Netz

Keine besonderen Anforderungen.

b) Ersatzbeleuchtung mit Stromversorgung aus dem SV-Netz

Wenn die Ersatzbeleuchtung als Sicherheitsbeleuchtung verwendet wird, muss sie den

Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung gemäß DIN EN 1838 entsprechen. Alle SV-

Leuchten in Flucht- und Rettungswegen sind stromkreisweise zu überwachen. SV-Leuchten in

Flucht- und Rettungswegen dürfen nicht schaltbar sein. Ausnahme, wenn bei Spannungsausfall,

BMZ – Auslösung oder Aktivierung über Paniktaster vorgesehen sind. Präsenzmelder sind

ebenfalls zulässig.

c) Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege (= Flure und Treppenhäuser) und

betriebswichtiger Räume mit Stromversorgung aus dem AV- und SV-Netz oder

Batterieanlagen

In allen Bereichen mit einer Ersatzbeleuchtung ist diese als Sicherheitsbeleuchtung entsprechend

diesem Hausstandard zu nutzen.

Grundsätzlich sind alle Flucht- und Sicherheitsleuchten aus dem SV-Netz zu versorgen.

Entsprechend gesetzlichen Vorgaben oder Gefährdungsanalyse sind die geforderten

Umschaltzeiten zu ermitteln.

Bei Umschaltzeiten kleiner 15 Sekunden oder nicht vorhandenem SV Netz, ist die Flucht- und

Sicherheitsbeleuchtung über Batterien sicherzustellen. Einzelbatterieleuchten sind nur bei einer

maximalen Stückzahl von 3 Stück im Gebäude zulässig. Anderenfalls kommen

Sicherheitslichtanlagen als Gruppen oder Zentralbatterie zu Einsatz. Gruppenbatterien sind

ausnahmslos als 24V DC System zu errichten. Alle Sicherheitslichtanlagen werden neben der

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

erforderlichen Aufschaltung gemäß DIN 0108 auch mittels Netzwerkschnittstelle überwacht und

gesteuert.

Die SV-Spannungsüberwachung erfolgt bereichsweise für die batterieversorgten Bereiche, ebenso

die Zuschaltung des Bereitschaftslichts. Eine Aktivierung des Bereitschaftslichts in nicht

betroffenen Bereichen ist nicht zulässig.

Alle Unterspannungsüberwachungen in Verteilungen sind auf der Sicherheitslichtanlage getrennt

zu erfassen und auszuwerten. Alle überwachten Verteilungen und Stromkreise sind auf dem

Sicherheitslichtgerät zu vermerken.

Alle batterieversorgten Flucht- und Sicherheitsleuchten werden ausnahmslos allein von dieser

versorgt. Umschaltbausteine SV-Netz / Batterie sind nicht zulässig. Geschaltetes Bereitschaftslicht

wird über Schalteingänge an der Sicherheitslichtanlage realisiert.

Bei reduzierter Dauerbeleuchtung (z.B. in Hörsälen) ist sicherzustellen, dass bei

Spannungsausfall, Funktions- oder Batterietest 100% Beleuchtung hergestellt wird.

Das Fluchtwegleuchtensystem ist ausnahmslos als dynamisches System in Abhängigkeit des

BMA-Zustands zu errichten.

Bei Neubauten sind Fluchtweg und Sicherheitsleuchten im Fußboden oder bodennah zu

montieren zur besseren Orientierung bei verrauchten Räumen. Bei Rekonstruktionen und

grundhaften Instandsetzungen von Bestandsgebäuden ist dies ebenfalls zu realisieren.

In Gebäudehauptverteilungen, Trafostationen und NEA-Standorten ist eine batterieunterstützte

Sicherheitsbeleuchtung mit einer Mindestbeleuchtungsstärke von 250 Lx an allen Schaltanlagen

zu realisieren. Alle Leuchten sind im Dauerbetrieb zu betreiben. Bei vorhandenem SV-Netz sind

alle Leuchten mit 10% Leistung zu betreiben.

Betriebsarten: DL -Dauerlicht

BL – Bereitschaftslicht

gBL – geschaltetes Bereitschaftslicht

rDL – reduziertes Dauerlicht (gedimmt)

ID Nummer: fortlaufende Nummer im Gebäude. Dreistellig für alle Fluchtwegleuchten und

vierstellig für alle Sicherheitsleuchten. Alle Fluchtwegleuchten sind in der Gebäude-SV-Verteilung

in einem UKD-Vordruck aufzulisten. Bei Leuchten, welche über Gruppen- oder Zentralbatterie

versorgt werden, erfolgt die Erfassung auf dem UKD-Vordruck am Sicherheitslichtgerät. Zusätzlich

ist bei diesen Anlagen ein Grundriss mit allen versorgten Leuchten und überwachten Verteilungen

bzw. Stromkreisen zu erstellen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Am UKD sind überwiegend Leuchten der Fa. Inotec, Fabr. SNP 1520 oder SNP 1530 als

Fluchtwegleuchten installiert.

Der Einsatz von Leuchten entsprechend DIN EN 60598-2-22 Leuchten für die Notbeleuchtung

erfolgt nur an den in DIN EN 1838 genannten Stellen.

Es müssen mindestens zwei Leuchten pro abgeschlossenen Teilbereich eines Rettungsweges

oder pro Raum vorhanden sein.

Die Leuchten der Beleuchtung sind den Stromkreisen AV und SV abwechselnd zuzuordnen.

Die Beleuchtungsstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung dürfen vor Ort nur schaltbar sein, wenn

bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung die Einschaltung der Sicherheitsbeleuchtung

unverzüglich und automatisch erfolgt.

Es dürfen nur hinterleuchtete Sicherheitszeichen (Rettungszeichenleuchten) in Dauerschaltung als

Teil der Sicherheitsbeleuchtung ausgeführt werden.

Stromkreise zur Versorgung der Rettungszeichenleuchten dürfen nicht schaltbar sein. Alle

Rettungszeichenleuchten müssen aus dem SV-Netz versorgt werden.

Die Leuchten und Rettungszeichenleuchten sind Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung. Sie

müssen entsprechend E DIN VDE 0108-100 geprüft und gewartet werden.

Alle Flucht- und Sicherheitsleuchten sind stromkreisweise zu überwachen. Die Meldung ist an die

Gebäudeleittechnik zu übermitteln.

d) Steuerungen und Bussysteme

Werden Bussysteme zur Steuerung der Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt, dürfen diese beim

Auftreten eines ersten internen Fehlers nicht den Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung verursachen.

Die Steuerung der Sicherheitsbeleuchtung muss unabhängig von der Steuerung der allgemeinen

Beleuchtung ausgeführt sein.

Eine Kopplung ist nur über eine Schnittstelle mit galvanischer Trennung erlaubt.

Ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung darf die Steuerung der Sicherheits-

beleuchtung nicht beeinflussen.

Vergleiche auch Anlage Sicherheitsbeleuchtung: Flur- und Treppenhausschaltung

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

7.3 Ausstattung der Räume mit Beleuchtungsanlagen

a) Operationsräume

❖ allgemeine, dimmbare (EIB/KNX) Allgemeinbeleuchtung:

schaltbar von jeder Tür,

Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt

❖ Umfeldbeleuchtung OP-Tisch:

Schaltung vom OP-Tableau aus,

Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt

b) Aufwachräume

❖ indirekt dimmbare (EIB/KNX) Allgemeinbeleuchtung:

schaltbar von jeder Tür,

Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt

❖ direkte Zusatzbeleuchtung:

schaltbar pro Bett vom Schwesternbedienplatz,

SV versorgt

c) Räume für Intensivbehandlung

❖ dimmbare (EIB/KNX) Allgemeinbeleuchtung für den Normalbetrieb, die nachts abgesenkt

werden kann (Übersichtsbeleuchtung mit ≥ 5 lx):

schaltbar vom Schwesternbedienplatz (siehe nachfolgendes Kapitel zur

Beleuchtungssteuerung EIB/KNX)

Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt

❖ Zusatzbeleuchtung für Untersuchungen und Behandlungen:

schaltbar von der Tür und vom Schwesternbedienplatz,

SV versorgt

d) Untersuchungs- und Behandlungsräume, Endoskopieräume für Untersuchung und Behandlung, Entbindungsräume

❖ dimmbare (EIB/KNX) Allgemeinbeleuchtung für den Normalbetrieb:

schaltbar von der Tür,

Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt,

spezielle Untersuchungs- und Behandlungsleuchten können erforderlich sein.

e) Bettenzimmer

❖ Allgemeinbeleuchtung für den Normalbetrieb, die nachts abgesenkt werden kann

(Übersichtsbeleuchtung mit ≥ 5 lx):

schaltbar von der Tür und vom Schwesternbedienplatz

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt,

Umschaltung der Nachtabsenkung auf Übersichtslicht vom Schwesternbedienplatz

❖ Direkte Zusatzbeleuchtung für Untersuchungen und Behandlungen:

SV versorgt,

schaltbar von der Tür und vom Schwesternbedienplatz

❖ Lesebeleuchtung über jedem Bett:

schaltbar an jedem Bett

❖ Übersichtsbeleuchtung (Pantoffellicht) unterhalb der Liegeebene und im Türbereich:

SV versorgt

f) Dialyseräume

❖ dimmbare (EIB/KNX) Allgemeinbeleuchtung für den Normalbetrieb:

schaltbar von der Tür,

Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt,

❖ am Liegeplatz: schaltbare Lesebeleuchtung

Die gesamte Beleuchtung muss von einer zentralen Stelle im Raum abschaltbar sein.

g) Patiententoiletten und –bäder

❖ dimmbare (EIB/KNX) Allgemeinbeleuchtung für den Normalbetrieb:

schaltbar von der Tür,

Spiegelleuchte

alle Leuchten werden durch einen Stromkreis SV versorgt

h) Arzt- und Schwesterndienstzimmer, Umkleide- und Aufenthaltsräume, Abgeschlossene technische Betriebsräume, Leitwarten, Serverräume und Werkstätten, sonstige Räume

❖ dimmbare (EIB/KNX) Allgemeinbeleuchtung für den Normalbetrieb: schaltbar von der Tür Deckenleuchten auf mindestens einen Stromkreis AV und einen Stromkreis SV aufgeteilt

i) Aufzüge und deren technische Einrichtungen

Grundsätzlich gelten die Normen der Reihe EN 81 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und

den Einbau von Aufzügen“.

Der Funktionserhalt der Zuleitung der SV-Stromkreise muss bis zur ersten Leuchte

mindestens 90 min betragen.

• Fahrkörbe von Personenaufzügen

Es sind LED-Panel zu verwenden, welche aus dem SV-Netz versorgt werden.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Außerdem muss eine Beleuchtung von mindestens 1 W, welche bei Ausfall des SV-Netzes aus

einer unabhängigen batteriegestützten Stromquelle gespeist wird, vorhanden sein (nach EN

81). Die maximal zulässige Unterbrechungszeit beträgt ≤ 0,5 s.

• Schachtzugänge

Es müssen mindestens zwei Leuchten vorhanden sein, welche abwechselnd aus dem AV- und

SV-Netz versorgt werden. Die Mindestbeleuchtungsstärke von 50lx muss von 50% der

Leuchten erreicht werden.

• Schachtbeleuchtung, Triebwerksräume und Rollenräume

Es müssen jeweils mindestens zwei Leuchten vorhanden sein, welche abwechselnd aus dem

AV- und SV-Netz versorgt werden.

Die Beleuchtung ist mit einer zeit- und nutzungsabhängigen Steuerung auszuführen. Das heißt, in

Zeiten der Nichtbenutzung des Aufzuges schaltet sich die Beleuchtung ab und erst nach

Rufbetätigung automatisch wieder ein. Die Beleuchtung des Fahrkorbes ist mit Leuchtfelddecke

auszuführen. Die Leuchtfelddecke ist klappbar und umlaufend so zu schließen, dass die

Verschmutzung des Leuchtfeldes auf ein Minimum reduziert wird und den hygienischen

Anforderungen des Krankenhausbetriebes entsprochen wird.

Die Beleuchtung erfolgt mit energiesparenden LED-Flächen-Leuchten nach dem Stand der Technik

mit elektronischen Vorschaltgeräten und lichtstreuender Glasabdeckung (blendfrei).

Bei der Bestimmung der Leuchtstärke ist ein Wartungsfaktor für Verschleiß des Leuchtmittels von

80 % zu berücksichtigen.

Es ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung entsprechend den Vorschriften für die

Fahrkorbbeleuchtung für eine Zeitdauer von mindestens 20 min vorzusehen.

Es sind Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung nach EN 81-71 Kategorie 1 vorzusehen.

Verbrauchte Leuchtmittel müssen vom Fahrkorb ausgewechselt werden können.

7.4 Beleuchtungs-/ Verdunklungssteuerung

Zum Einsatz kommt ausschließlich EIB/KNX-Steuerung zur Sicherstellung der Produktverfügbarkeit

über mehrere Jahre hinweg. Die Programmierung des Projekts erfolgt in der aktuellen ETS Version

zum Zeitpunkt der LV Veröffentlichung / Angebotseinholung. Eine Konvertierung eines ETS Projektes

in eine andere ETS Version ist nicht zulässig.

Alle Planungsphasen (EW/ES und AFU Bau) sind mit dem verantwortlichen Mitarbeiter BUT-A1 für die

KG 445 abzustimmen und schriftlich festzuhalten.

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a) Beleuchtungssteuerung mit und ohne Jalousie- und Rollladenansteuerung

In allen öffentlichen Fluren und Treppenhäusern ist eine programmierbare Beleuchtungssteuerung

einzusetzen. Dazu zählen neben z.B. Stationsfluren, auch Flure mit Nutzung durch beschränkte

Benutzergruppen, sowie am Gebäude montierte Außenbeleuchtungen. Grundsätzlich sind alle Flucht-

und Rettungswege über diese Beleuchtungssteuerung zu versorgen, optional alle weiten Räume.

Aufbau und Ausführung:

In einem Gebäude ist das EIB/KNX-Bussystem als Netz aufzubauen, d.h. Insellösungen (auch

mehrere parallele) sind nicht zulässig. Eine Kombination mehrerer zusammenhängender Gebäude ist

zulässig. Die Verbindung ist als LWL IP in der Bereichslinie auszuführen. Die Bereichslinie dient

ausschließlich der Kommunikation zwischen den Hauptlinien. Neben zentralen Funktionen

(Wetterstation, BMZ Überwachung, prog. Schnittstelle), Spannungsversorgung und Bereichskoppler

sind keine weiteren EIB-Komponenten zulässig. Die Bereichslinie kann bei Bedarf als IP EIB/KNX

über Kabel oder LWL ausgeführt werden.

Die Hauptlinien sind entsprechend des Gebäudeaufbaues anzuordnen. Aufgrund von

Brandschutzbereichen ist hier der Einsatz von vertikalen Hauptlinien über ELT-Steiger vorzuziehen.

Der Einsatz von Linien bei kleinen Projekten ist nicht notwendig.

Bei Ausfall / Störung einer Linie sind alle nachfolgenden Linien durch Abschalten der

Spannungsversorgung zu deaktivieren. Alle Aktoren sind so zu parametrieren, dass bei

Busspannungsanfall ein sicherer Zustand der Beleuchtungsanlage hergestellt wird.

Alle sicherheitsrelevanten Steuerungen der Beleuchtungssteuerung sind direkt zwischen den

EIB/KNX- Komponenten zu realisieren. Nicht sicherheitsrelevante Steuerungen können über PC-

Anbindungen oder EIB/KNX Servern erfolgen (z.B. Logik und Zeitsteuerung).

Aufgrund o.g. Anforderungen an die Steuerung und Parametrierung kann die Verlegung des EIB/KNX-

Buskabels auf Kabeltrassen ohne Funktionserhalt erfolgen.

Flure mit Tageslichteinfall oder mit unterschiedlicher Nutzung Tag/Nacht (z.B. Stationsflur) sind über

Dimmung (1-10V Signal oder EIB/KNX-fähige Vorschaltgeräte) auszuführen. Alternativ ist eine

mindestens 4- stufige Schaltung zulässig. Dali- Steuerung ist nicht zulässig.

Flure mit eingeschränkter Nutzung (z.B. nur UKD-Personal vor Umkleiden) sind zusätzlich mittels

Präsenzmelder zu überwachen.

Für alle Flure sind Tastern zur Beleuchtungssteuerung vorzusehen, auch wenn Präsenzmelder

vorhanden sind. Die Anordnung erfolgt an den Zugängen zu den Fluren (Anfang, Ende, Aufzug). Eine

Montage an jeder Tür ist nicht erforderlich. Alle Taster sind mit einer Orientierungsleuchte im

Dauerbetrieb (nicht parallel zum Taster) auszuführen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Für am Gebäude installierte Außenbeleuchtungen, welche über EIB/KNX gesteuert werden, erfolgt

der Schaltbefehl über das zentrale Signal für Außenbeleuchtung (Binäreingang) des UKD. Bei Ausfall

dieses Signals ist eine „Noteinschaltung“ über die Wetterstation vorzusehen. (Einschaltschwelle

geringer als Zentralsignal)

Über einen Binäreingang ist die Auslösung der BMZ zu erfassen, in der Folge ist eine komplette

Einschaltung der Beleuchtungsanlage zu parametrieren. Die Rücksetzung erfolgt automatisch mit

Rücksetzen der BMZ.

An jedem zentralen Punkt für Personal ist ein geschützter Notknopf für eine „Panikauslösung“

vorzusehen. (Wachschutzplatz, Pflegestützpunkt etc.) Die Auslösung dieser Funktion schaltet das

komplette Licht des Gebäudes ein (analog BMZ Auslösung). Die Rücksetzung erfolgt durch

Mitarbeiter der Abteilung BuT-A1, Gebäudetechnik an einem zentralen Ort. Dabei ist darzustellen, wo

die Auslösung erfolgt ist. Die Rücksetzung kann auch auf einem PC oder EIB/KNX Server erfolgen.

Alle Verteilungen, welche über EIB/KNX-Aktoren verfügen, sind mittels Unterspannungsüberwachung

zu erfassen. (auch AV Verteilungen).

Alle Lichtstromkreise (auch Piktogramm-Leuchten in DL) in Flucht- und Rettungswegen (AV und SV)

sind mit Strommessung im Schalt-Aktor auszuführen. Eine Abweichung größer 10% ist als

Leuchtmittelstörung auszugeben.

Öffentliche Flur und Treppenhäuser werden automatisch in Abhängigkeit von Tageslicht und Uhrzeit

gesteuert. Flure in Stationen werden zusätzlich vom Pflegestützpunkt gesteuert. Hier erfolgt nur

beschränkt ein Eingriff durch eine Automatik.

Foyers und Eingangshallen werden neben einer Automatik über eine geringe Anzahl von Lichtszenen

für Veranstaltungen angesteuert.

Bei Einsatz einer Jalousie- oder Rollladenansteuerung ist diese als kombiniertes EIB/KNX-

Beleuchtungs- und Verdunklungssteuerung auszuführen. Eine Mischung von beiden

Steuerungskomponenten in einer Linie ist zulässig. (Siehe auch Verdunklungssteuerung)

Folgende Meldungen werden an das EIB/KNX-System als Binäreingang übergeben:

  • Auslösung BMZ

  • Zentralsignal Außenbeleuchtung

Folgende Meldungen werden von dem EIB/KNX-System als Binärausgang zur Weiterleitung an die

GLT ausgegeben:

  • Störung EIB/KNX System (Komponentenausfall etc.)

  • Auslösung Panikbeleuchtung/BMZ Auslösung

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

  • Leuchtmittelstörung / Leuchtmittelausfall Beleuchtung

  • Leuchtmittelstörung / Leuchtmittelausfall Fluchtwegbeleuchtung (Piktogramme)

Nach Abschluss der Maßnahme sind die Projektdatei und die Übersichtspläne über verbaute

EIB/KNX-Komponenten inklusive physikalischer Adresse an das UKD zu übergeben. Mit deren

Übergabe sind Arbeiten durch den Errichter oder deren Beauftragte nur unter Zustimmung des

Verantwortlichen der Gebäudetechnik zulässig. Im ETS-Projekt sind alle EIB/KNX-Komponenten mit

Standort (Raumnummer) und Funktionsbezeichnung der Gruppen zu beschriften. Die verbauten

EIB/KNX-Komponenten, speziell REG Komponenten, und die Verteilungsbezeichnungen sind

frontseitig mit der physikalischen Adresse zu kennzeichnen.

Jede EIB/KNX Anlage ist mit einem Netzteil, IP-Router, Applikationsbaustein und einem LCD Display

auszurüsten. (siehe Leitfabrikate) Zum Einsatz kommen ausschließlich EIB-Netzteile mit

Überwachungsfunktion und Messwertausgabe (Spannung/Strom der Linie). Die Parameter

(Netzwerkzugang) für den EIB-Koppler sind mit dem Anlagenverantwortlichen des UKD abzustimmen.

Alle EIB-Schaltaktoren müssen über folgende Funktion verfügen: Timer/ Sicherheitsfunktion (3

Prioritäten, Zwangsführung, Strommessung (mind. 2 Schwellwerte), Kontaktüberwachung

(Überwachung „klebende Kontakte“).

Die Nutzung der Gruppenadressen 14.x.x bis 24.x.x ist für gebäudeübergreifende Kommunikation

reserviert. Die Nutzung ist nur mit Zustimmung des Anlagenverantwortlichen für Beleuchtungsanlagen

erlaubt.

b) Verdunklungssteuerung

Aufbau und Ausführung:

In jedem Raum ist eine Bedienung als Vorort Bedienung vorzusehen. In Seminarräumen/Hörsälen ist

eine Kopplung an die Mediensteuerung nur mittels Binäreingang zulässig.

Eine Automatiksteuerung über Uhrzeit, Temperatur und Sonneneinstrahlung ist fassadenweise

vorzusehen. Ein Eingriff über die Vorort Bedienung deaktiviert die Automatik für diesen Tag.

Die Automatiksteuerung ist durch Entfernen einer Gruppe in der ETS-Projektdatei einfach zu

deaktivieren.

Für Reinigungsarbeiten ist fassadenweise die Verdunklung gezielt herunter oder hoch zu fahren. Die

Automatiksteuerung und Vorort Bedienung ist in der Zeit deaktiviert.

Über allen Funktionen steht eine Windalarmsteuerung gemäß Vorgaben des Herstellers der

Verdunklung. Der Nachlauf des Windalarms ist auf 10 Minuten einzustellen. Zur Sicherstellung eines

zuverlässigen Windalarms sind bei größeren Gebäuden mehrere Windmessungen vorzusehen.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

8 KG 446 – Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Anforderungen:

• Die Planung der Erdungs-, Potentialausgleichs- und Blitzschutzanlagen ist rechtzeitig vor

Beginn des Rohbaus vorzulegen.

• Der Fundament- oder Ringerder muss den Anforderungen an den Blitzschutz, die Erdung und

den Schutzpotentialausgleich für Gebäude mit Einrichtungen der Informationstechnik

entsprechen. Die Ausführung muss DIN VDE 0100-540 von 07 / 2007 und DIN 18014 von 09 /

2007 entsprechen.

• Der Fundamenterder ist aus korrosionsbeständigem Material im Fundament entsprechend

DIN 18014 einzubringen.

• Grundlage der Blitzschutzplanung und -ausführung bilden die Blitzschutznormen der Reihe

DIN EN 62305 Teile 1 – 4 von 2006.

• Ferner gelten die Normen über Anforderungen an Erdung und Potentialausgleich in

Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik, an den Überspannungsschutz und an

den Schutz gegen elektromagnetische Störungen (EMI). Hierzu gehören insbesondere DIN

VDE 0800-2, DIN EN 50310, DIN VDE 0100-444 und DIN VDE 0100-540.

• In jedem Gebäude ist der Schutzpotentialausgleich am Hauptverteiler des Gebäudes und an

jedem Unterverteiler sowie in jedem Raum der medizinisch genutzten Bereiche der Gruppen 1

und 2 als zusätzlicher Schutzpotentialausgleich (ZPA) entsprechend DIN VDE 0100-710

auszuführen.

• Der zusätzliche Schutzpotentialausgleich (ZPA) entsprechend DIN VDE 0100-710 ist

unabhängig von der Patientenposition auszuführen.

• Alle medizinisch genutzten Räume, elektrischen Betriebsräume für Batterien (Batterieräume),

Räume mit Datenverarbeitungsanlagen und Laborräume sind zur Verhinderung

elektrostatischer Aufladungen mit ableitfähigen Fußböden entsprechend GUV-R 132

„Elektrostatische Aufladung“ auszustatten. Nach der Errichtung und Versiegelung des

ableitfähigen Fußbodens ist ein Messprotokoll zu erstellen.

9 KG 451 – Telekommunikationsanlagen

9.1 TK-Anlagentechnik

Es ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Planungsphase durchzuführen.

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Varianten:

I. Separate TKA für Neubau mit Stromversorgung und Batterieanlage im Netzverbund der vorhandenen TK-Systeme.

II. Erweiterung bzw. Erneuerung TKA des im Bereich des Baufeldes zutreffenden TK-Systems der Verbundanlage

Fm-Kabelverbindung von zutreffendem TK-System zu Baubereich

III. Erweiterung TKA-Basisanlage Haus 20

Fm-Kabelverbindung TKA Haus 20 zu Baubereich

Die Ergebnisse sind mit dem UKD abzustimmen.

Raumbedingungen:

Nach AMEV-Ausgabe 2015 Pkt. 5 Elektrische Betriebsräume TKA-Räume/ Verteilerräume sind

abgeschlossene elektrische Betriebsräume. Sie sollten im KG oder EG angeordnet werden. Der

Zugang kann von außen oder innen des Gebäudes erfolgen. Erfolgt der Zugang von innen, darf er nur

vom Gangbereich, d.h. nicht durch andere Räume führen.

In TKA-Räumen/ Verteilerräume können Schaltschränke, in welchen Versorgungs- und

Überwachungseinrichtungen montiert sind, mit aufgestellt werden.

Die Verlegung der Rohrleitungen für Flüssigkeiten, Dampf und brennbare Gase über oder unter

Räumen ist zu vermeiden. Sollte es in Ausnahmefällen begründet notwendig sein, sind bauliche

Maßnahmen zum Schutz der elektrischen Anlagen erforderlich.

Die Raumgröße ist entsprechend der Größe der TKA/ Verteilerräume zu berechnen.

Z.B. HiPath 4000 mit DECT-Bauteile für ca. 300 Nebenstellen mit Stromversorgung und Batterie ca. 20 m2.

Oder

bei 1 St. Verteilerschrank ca. 10 m2 bei 2 St. Verteilerschrank ca. 16 m2 bei 3 St. Verteilerschrank ca. 20 m2

Raumanforderungen KG 451

Erschließung Fernmeldeanlage

Ableitend aus der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach 4.5.2.1.1

zu a) LWL-Kabel von der Neuanlage nach Haus 20, 91, 59, 21, 27

zu b) Erweiterung LWL-Kabel vom zutreffendem TK-System nach allen anderen TK-

Systemen im Netzverbund, entsprechend des Gesprächsaufkommens

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

zu c) Fernmeldekabel von Haus 20 zum Baufeld,

zu berechnen aus der Anzahl der Telefonanschlüsse, DECT-Anschlüsse und Sonderleitungen

9.2 Verteilertechnik

Eine Übersichtsdarstellung zur Fernmelde-Verteilertechnik ist diesem Standard beigefügt.

Skizze Fernmelde-Verteilertechnik

Gebäudeverteiler (GVT) sollten im KG oder EG angeordnet werden.

Etagenverteiler

➢ Übergang zum strukturierten Daten- /Fernmeldenetz

➢ Neubauten sind in strukturiertem Netz auszuführen

➢ Verteiler und Netze in Bestandsgebäuden sind nach Abstimmung mit dem UKD auszuführen.

9.3 Anschlusstechnik

Anschlussdosen RJ 45 Kat. 6A über strukturiertes Netz oder gemäß mit dem UKD abgestimmter,

festgelegter Netzstruktur.

Endgerätetechnik nach Raumbuch passend zur TKA und Abstimmung mit dem UKD.

9.4 DECT-Anlage

Die flächendeckende Ausleuchtung im Gebäude ist bei Neubauten durch Funkfeldprognose im Umfeld

und in Abstimmung mit dem UKD zu gewährleisten.

  • Festlegung der Standorte der Basisstationen

  • Integration in das bestehende TKA-System

  • Anschlusstechnik über strukturiertes Netz

  • Endgerätetechnik passend zur DECT-Anlage

  • Typ der Endgeräte nach Abstimmung mit dem UKD.

Fabrikatsvorgaben UKD.

10 KG 452 – Such- und Signalanlagen

Normative Grundlagen für Planung und Ausführung

Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Rufanlagen muss

entsprechend der aktuell gültigen Normen erfolgen:

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• DIN VDE 0834 Teil 1 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen

Einrichtungen, Teil 1: Geräteanforderungen, Errichten und Betrieb

• DIN VDE 0100 Teil 710, Errichten von Niederspannungsanlagen

Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - medizinisch

genutzte Räume

• VDE 0845 Teil 1, Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkungen, statische

Aufladungen und Überspannungen aus Starkstromanlagen, Maßnahmen gegen

Überspannungen

• VDE 0845-3-1/A1, Überspannungsschutzgeräte für Niederspannung, Teil 21:

Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in Telekommunikations- und signalverarbeiten-

den Netzwerken - Leistungsanforderungen und Prüfverfahren

• ZVEI - Planungsbroschüre Rufanlagen

• LAR Sachsen

Allgemeine Anforderungen an Rufanlagen im UKD

Das zu planende System soll eine wirtschaftliche und flexible Systemlösung für das

Universitätsklinikum Dresden darstellen.

Für Patienten, Pflegepersonal, technischen Dienst und Verwaltung soll die angestrebte Lösung

gleichzeitig Kostenersparnis, Investitionsschutz, Komfort und größtmögliche Mobilität und Flexibilität

bieten. Standardisierte Schnittstellen sollen die Integration vorhandener und zukünftiger Lösungen

zulassen und die Investition langfristig schützen. Das System muss flexibel erweiterbar sein, um

weitere Anwendungen oder Dienste mit möglichst geringem Aufwand einbringen zu können (TK-

Ankopplung, personalisierte Anwesenheit, Einbindung unterschiedlichster Meldungen, etc.).

Unter diesen Maßgaben wird am UKD ausschließlich das Fabrikat Hospicall favorisiert und eingebaut.

Systemmerkmale von Rufanlagen

• Bidirektionale Schnittstelle zum Anschluss an bestehende Lichtrufanlagen

• Die Systemkonfiguration soll über moderne Browsertechnologie im LAN erfolgen.

• Die zentrale Administration des Gesamtsystems einschließlich aller Einzelsysteme muss über

LAN erfolgen, wobei über das Netzwerk vorhandene PC' s sowohl als Bedienrechner wie auch als

Konfigurationsrechner genutzt werden.

• Die Adressen der einzelnen Zimmerelektroniken müssen ohne zusätzlich notwendige

Konfigurationstools vergeben werden können.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• Die Verkabelung des Rufsystems zwischen den Stationen untereinander als auch zum Server

sowie zwischen den Zimmerelektroniken erfolgt über Fernmeldekabel J-Y(ST)Y bzw. halogenfreie

Fernmeldeleitung J-Y(ST)H. Es werden keine speziellen Systemkabel oder Lichtwellenleiter

genutzt.

• Der Server der Rufanlage muss die Echtzeit vom Zeitserver des Netzwerkes übernehmen, so

dass keine Hardware für ein DCF-77-Funkmodul erforderlich ist.

• Der Server der Rufanlage muss so konfiguriert sein, dass über das Protokoll ESPA 4.4.4 das

Datentelegramm der Brandmeldeanlage eingekoppelt werden kann und damit auf den

Zimmerterminals der Rufanlage der auslösende Melder angezeigt wird.

• Alle Systemereignisse müssen auf dem Server der Rufanlage protokolliert werden.

• Die Ruf- und Anwesenheitsprotokollauswertung muss über Browsertechnologie erfolgen und von

jedem Netzwerkrechner ohne zusätzliche Software bzw. Softwarelizenzen möglich sein. Ebenso

muss eine stationsbezogene Anzeige der Rufe bzw. aller Rufe im System auf den

Netzwerkrechnern möglich sein.

• keine externe sondern im Systemschrank integrierte 230v-USV für den Server der Rufanlage.

• Darstellung der Rufe über mindestens 32 Zeichen in Klartext für Rufart und Rufort auf den

Dienstzimmerterminals und Zimmerterminals.

• Übermittlung und Darstellung auf nachgeschaltete Kommunikationssysteme wie TK-, DECT- oder

PSA-Systeme sollten ebenfalls über 32 Zeichen für Rufart, Rufort möglich sein.

• Zugtaster müssen für Wandeinbau und im Besonderen auch für Deckeneinbau geeignet und

zugelassen sein (wichtig für Behinderten - WC).

• Alle Zimmersignalleuchten sind grundsätzlich in leistungsstarker, stromsparender und nahezu

wartungsfreier LED-Technik auszurüsten.

• Die Birntaster müssen einen Schutzgrad von IP 65 aufweisen und bereits in der

Standardausführung einen Schutzadapter für zerstörungsfreien Steckerabriss besitzen. (dadurch

entfällt die Notwendigkeit einer speziellen Steckbuchse, wie Abwurfsteckvorrichtung, Sub-D-

Buchse, etc.).

• Bei erfolgtem Steckerabzug muss ein Ruf und zeitverzögert ein Steckerabzugsruf ausgelöst

werden.

• Eine Unterscheidung von Patientenruf und Steckerabriss der Birn- und Mehrfachtaster durch

Klartextanzeige auf den Zimmerterminals und auf den DECT- bzw. PSA-Endgeräten sowie in der

Protokollierung muss vorhanden sein. Steckerabriss und Patientenruf müssen unterschiedlich

quittiert werden.

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• Softwaremäßig sollte der Steckerabzugsruf durch entsprechende Konfiguration partiell unterdrückt

werden.

• Es sind einseitige und doppelseitige Informationsdisplays für die Flure mit Wand- bzw.

Deckenbefestigung zu beschreiben (Darstellung von bis zu 16 Zeichen in Klartext).

• Die Rufanzeige auf den Infodisplays sollte in roten Zeichen erfolgen, stehen keine Rufe an,

können Uhrzeit und Datum in grünen Zeichen dargestellt werden. Bei Wechsel des Anzeigetextes

sollte die Anzeige kurz dunkel getastet werden, um die Aufmerksamkeit auf den neuen

Anzeigetext zu erhöhen.

• Auf beiden Seiten des Infodisplays sollten unterschiedliche Informationen angezeigt werden

können (z.B. Trennung in Station 1 und 2).

• Zur Aufschaltung von Fremdsystemen, Alarmmeldungen, etc. müssen Schnittstellen mit 4 oder 24

Eingängen zur Verfügung stehen. Jeder Eingang muss sowohl systemweit als auch

gruppenbezogen konfigurierbar sein. Pro Eingang müssen bis zu 16 Zeichen Klartext eingegeben

werden können.

• Softwaremäßig muss für jeden Eingang eine Haltezeit konfigurierbar sein.

• Über eine Ausgangsschnittstelle müssen gemäß Projektanforderung die Ausgänge über

entsprechende Software konfiguriert werden. Alle der 16 Ausgänge müssen einzeln konfigurierbar

sein, wobei jedes Ausgangsrelais als Umschaltkontakt potentialfrei genutzt und bis zu 8 A

belastbar ist.

Mindestausstattungen von Rufanlagen

Die nachstehend beschriebenen Anforderungen an die verschiedensten Bereiche des Krankenhaus- Betriebes stellen die Mindestanforderungen dar, die erfüllt werden müssen.

Anlage_Mindestausstattungen

Rufanlagen können durch weitere Funktionsmerkmale, z.B. Sprachkommunikation, ergänzt werden,

die jedoch nicht im Widerspruch zu den Festlegungen der DIN VDE 0834-1 stehen dürfen.

Bei Rufanlagen mit Sprachkommunikation darf eine Fernabstellung des Rufes nur dann erfolgen,

wenn eine Sprechverbindung tatsächlich stattgefunden hat. Bei Rufen ohne Sprechmöglichkeit darf

eine Fernabstellung nicht möglich sein.

Zum Beginn der Planung sind intensive Absprachen mit den Stations- und Pflegedienstleitern zu führen und der festgelegte Ausstattungsstandard ist zu protokollieren.

Das trifft sowohl bei Rekonstruktionen bestehender Stationen oder Krankenhäuser wie auch bei der Planung von Krankenhausneubauten zu!

▪ Dienstzimmer:

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• Zimmersignalleuchte (rt / gn)

• Zimmerterminal für Dienstzimmer mit Display

• Gruppenzentrale

▪ Untersuchung- / Behandlungsräume:

• Zimmersignalleuchte (rt / gn)

• Zimmerterminal

• Ruftaster mit Nebensteckkontakt oder Ruf-/ Abstelltaster mit Nebensteckkontakt

• Birntaster

▪ Arbeitsräume (Rein, Unrein, Lager, Aufenthaltsräume, Teeküche):

• Zimmersignalleuchte (rt / gn)

• Zimmerterminal (bei Durchgangszimmern im Kernbereich von Stationsfluren sind die

Bauteile an beiden Türen anzuordnen)

▪ Patientenzimmer:

• Zimmersignalleuchte (ws / rt / gn)

• Zimmerterminal

• In der Bettenversorgungseinheit oder als UP-Einheit (je Patientenbett):

Ruftaster mit Nebensteckkontakt

• Birntaster oder Mehrfachtaster mit einer Lichttaste

▪ Sanitäranlagen im Patientenzimmer:

• Zugtaster und / oder Ruftaster

• Abstelltaster

▪ Sanitäranlagen als Gemeinschaftseinrichtungen:

• Zimmermodul

• Ruf-/ Abstelltaster

• Ruftaster und /oder Zugtaster und / oder Pneumatischer Taster

oder

• Zimmersignalleuchte weiß/rot/grün

• Zimmermodul mit Ruf- und Abstelltaster

• Ruftaster und /oder Zugtaster und / oder Pneumatischer Taster

▪ Flure / Gänge:

• Info-Display mind. 1 x pro Stationsflur je nach Übersichtlichkeit, abhängig davon, dass

zusätzliche Textanzeigen bei einer Umgebungshelligkeit zwischen 5 lx und 500lx in einem

Abstand von 20 m noch einwandfrei lesbar sein sollten

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▪ Gemeinschafts- / Aufenthaltsbereiche für Patienten:

• Zimmermodul

• Ruf-/ Abstelltaster

• Ruftaster mit Nebensteckkontakt

• Birntaster

▪ Wartebereiche für Patienten und Besucher:

• Zimmermodul

• Ruf-/ Abstelltaster

• Ruf-/ Abstelltaster mit Nebensteckkontakt

• Birntaster

oder

• Zimmersignalleuchte weiß/rot/grün

• Zimmermodul mit Ruf- und Abstelltaster

• Ruf-/ Abstelltaster mit Nebensteckkontakt

• Birntaster

▪ Zentrale Techniken:

• System Steuerzentrale

• Netzgleichrichter mit integrierter USV

• Gruppenzentrale

Beschreibung der peripheren Bauelemente

Die nachfolgend beschriebenen Funktionalitäten sind an das Rufsystem hospicall P3 angelehnt.

Dieses System wurde aufgrund der Erfüllung geforderter Parameter bereits mehrfach angewendet.

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
10Zimmerterminal für Dienstzimmer (ZT3 I_S_D)Das Zimmerterminal / Dienstzimmer ist die zentrale Steuer- und Bedieneinheit für das Dienstzimmer. Für den Pflegedienst sollten großflächige Tasten für die Anwesenheitsmarkierung sowie zur Ruf- / Notrufauslösung zur Verfügung stehen. Das 32- stelliges Punktmatrix-Display muss hinterleuchtet sein um dem Pflegedienst gezielt die für ihn wichtigen Informationen anzuzeigen. Mittels Funktionstasten sollten individuelle Zusatzinformationen abgerufen und Gruppen zusammengeschaltet werden können. Bestückung: • Anwesenheitstaste, Abstelltaste, grün • Ruf- / Notruftaste, rot • Punktmatrix-Display • Akustische Rufnachsendung durch Schallgeber • Notfunktion bei Ausfall des Datenverkehrs • Gruppenzusammenschaltung über Funktionstasten • Überwachung der angeschlossenen Rufauslöseelemente • akustische und optische Meldung von Störungen im Zimmer über Display
20Zimmersignalleuchte rot (ZL_1)Die Zimmersignalleuchte rot ist mit einer Lampenkammer ausgestattet und mit roten Leuchtdioden bestückt. Sie wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: Anzeige von Ruf/Notruf
30Zimmersignalleuchte rot/grün (ZL_2)Die Zimmersignalleuchte rot/grün ist mit 2 Lampenkammern ausgestattet und mit roten und grünen Leuchtdioden bestückt. Sie wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • Anzeige von Ruf/Notruf • Anzeige von Anwesenheit
40Zimmersignalleuchte weiß/rot/grün (ZL_3)Die Zimmersignalleuchte weiß/rot/grün ist mit 3 Lampenkammern ausgestattet und mit weißen, roten und

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
grünen Leuchtdioden bestückt. Sie wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • Anzeige von Bad- WC-Ruf • Anzeige von Ruf/Notruf • Anzeige von Anwesenheit
50Zimmerterminal (ZT3I_S)ist die zentrale Steuer- und Bedieneinheit für das Zimmer. Für den Pflegedienst müssen großflächige Tasten für die Anwesenheitsmarkierung sowie zur Ruf- / Notrufauslösung zur Verfügung stehen. Das Dienstzimmerterminal wird über einen 26 pol. Steckverbinder mit Flachbandkabel an den Anschlussträger angeschlossen und anschließend aufgerastet. Funktionen: • Anwesenheitstaste, Anwesenheitsmarkierung, Rufabstellung • Ruf- / Notruftaste für Rufauslösung • Rufanzeige über 32-stelliges Display • Akustische Rufnachsendung durch Schallgeber • Notfunktion bei Ausfall des Datenverkehrs • Steuerung der Zimmersignalleuchte • Überwachung der angeschlossenen Rufauslöseelemente und • Meldung von Störung im Zimmer
60Zimmermodul 1 mit LED- Signalleuchten (ZM_1)Das Zimmermodul ist die zentrale Steuereinheit für ein Zimmer und hat die Zimmersignalleuchten integriert. Die Bedienelemente eines Zimmers werden über das Zimmermodul angebunden. Gleichzeitig beinhaltet es die optische Rufsignalisierung auf dem Flur. Über den Gruppenbus sind die Zimmermodule einer Station mit der zugehörigen Gruppenzentrale sowie auch untereinander verbunden. Ein

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
gemischter Betrieb mit Zimmerterminals oder anderen Zimmermodulen ist möglich. Funktionen: • Anzeige von Ruf/Notruf / WC-Ruf • Anzeige von Anwesenheit • Notfunktion bei Ausfall des Datenverkehrs • Überwachung der angeschlossenen Rufauslöseelemente und • Meldung von Störungen im Zimmer Inklusive Abdeckplatte und Rahmen • Schnittstellen: Gruppenbus zur Gruppenzentrale • Ausgänge: Zimmersignalleuchte mit Ruflampe, Ruflampe-WC, Anwesenheitslampe, Beruhigungslampe für Ruftaste Bett Summerausgang • Eingänge: Passive Ruf-/Abstelleinheiten Ruftaste WC, Abstelltaste WC Ruftasten Bett
70Zimmermodul 2 mit Ruf- und Abstelltaster (ZM_2)Das Zimmermodul ist die zentrale Steuereinheit für ein Zimmer und hat die Ruf– und Abstelltaster integriert. Die Bedienelemente eines Zimmers werden über das Zimmermodul angebunden. Für eine optische Rufsignalisierung auf dem Flur wird an das Zimmermodul eine Zimmersignalleuchte angeschlossen. Über den Gruppenbus sind die Zimmermodule einer Station mit der zugehörigen Gruppenzentrale sowie auch untereinander verbunden. Ein gemischter Betrieb mit Zimmerterminals oder anderen Zimmermodulen ist möglich.

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
Funktionen: • Ruf- / Notrufauslösung über rote Taste Findelicht bzw. Beruhigungslampe rot • Rufabstellung und Anwesenheitsmarkierung über grüne Abstelltaste • Erinnerungslampe grün • Akustische Rufnachsendung durch Schallgeber • Notfunktion bei Ausfall des Datenverkehrs • Überwachung der angeschlossenen Rufauslöseelemente und • Meldung von Störungen im Zimmer Inklusive Abdeckplatte und Rahmen • Schnittstellen: Gruppenbus zur Gruppenzentrale • Ausgänge: Zimmersignalleuchte mit Ruflampe, Ruflampe-WC, Anwesenheitslampe, Beruhigungslampe für Ruftaste Bett Summerausgang • Eingänge: Passive Ruf-/Abstelleinheiten Ruftaste WC, Abstelltaste WC, Ruftasten Bett
80Ruftaster (RT)Der Ruftaster ist mit einer roten Ruftaste und einer roten Beruhigungslampe ausgestattet. Er wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • Ruf- / Notrufauslösung über rote Taste • Findelicht bzw. Beruhigungslampe

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
90Ruftaster mit Nebensteckkontakt (RT_NS)Der Ruftaster mit Nebensteckkontakt ist mit einer roten Ruftaste und einer 8-poligen Steckbuchse ausgestattet. Er wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • Ruf- / Notrufauslösung über rote Taste • Findelicht bzw. Beruhigungslampe • Buchse für: Ruf- / Notrufauslösung über die angeschlossenen Bediengeräte
100Ruf- und Abstelltaster (RT_AT)Der Ruf- /Abstelltaster ist mit einer roten Ruftaste inklusive roter Beruhigungslampe und einer grünen Abstelltaste inklusive grüner Anwesenheitslampe ausgestattet. Er wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • Ruf- / Notrufauslösung über rote Taste • Findelicht bzw. Beruhigungslampe rot • Rufabstellung und Anwesenheitsmarkierung über grüne Abstelltaste • Erinnerungslampe grün • Akustische Rufnachsendung durch Schallgeber
110Ruf– und Abstelltaster mit Nebensteckkontakt (RT_AT_NS)Der Ruf- /Abstelltaster ist mit einer roten Ruftaste inklusive roter Beruhigungslampe und einer grünen Abstelltaste ausgestattet. Für den Anschluss von Birn- und Mehrfachtastern ist eine 8-polige Steckbuchse vorhanden. Er wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • Ruf- / Notrufauslösung über rote Taste • Findelicht bzw. Beruhigungslampe rot • Rufabstellung über grüne Abstelltaste

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
• Buchse für: Ruf- / Notrufauslösung über die angeschlossenen Bediengeräte oder Diagnostikruf durch Auslösen eines potentialfreien Kontaktes in einem angeschlossenen medizinisch-technischen Gerät
120Anwesenheitstaster grün (AT_1)Der Anwesenheitstaster ist mit einer grünen Anwesenheitstaste inklusive grüner Anwesenheitslampe ausgestattet. Er wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • Anwesenheitsmarkierung über grüne Anwesenheitstaste • Erinnerungslampe grün • Akustische Rufnachsendung durch Schallgeber
130Zugtaster (ZT)Der Zugtaster ist mit einer 2 m langen roten Zugschnur mit Knauf und einer roten Beruhigungslampe ausgestattet. Er wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Der Zugtaster ist sowohl für Wand– als auch für Deckenmontage geeignet! Funktionen: • Ruf- / Notrufauslösung über Zugschnur • Findelicht bzw. Beruhigungslampe rot
140Abstelltaster (AT)Der Abstelltaster ist mit einer grünen Abstelltaste ausgestattet. Er dient zur separaten WC- Rufabstellung. Er wird an das ZT3I_S oder ein Zimmermodul angeschlossen. Funktionen: • WC– Rufabstellung über grüne Abstelltaste
150Birntaster (BT)Der Birntaster, mit 8-poligem Stecker und selbstlösendem Schutzadapter, wird mit einer 2 m, 3 m oder 5 m langen Anschlussschnur ausgeliefert. Funktionen:

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
• Ruf- / Notrufauslösung über rote Taste mit Pflegedienstsymbol • Findelicht bzw. Beruhigungslampe rot
160Mehrfachtaster mit einer Lichttaste (BT1_LT)Der Mehrfachtaster, mit 8-poligem Stecker und selbstlösendem Schutzadapter, sowie einer Lichttaste, wird mit einer 2 m, 3 m oder 5 m langen Anschlussschnur ausgeliefert. Funktionen: • Ruf- / Notrufauslösung über rote Taste mit Pflegedienstsymbol • Findelicht bzw. Beruhigungslampe rot 1 Lichttaste gelb
170Flur Display (DP_11)mit roter 58 mm hoher 5x8 Punktmatrix als Klartextanzeige von Rufinformationen. Ausstattung: • kontrasterhöhende, entspiegelte Frontscheibe • integrierte Helligkeitssteuerung • Ruf– und Uhrzeitanzeige gemäß Konfiguration • Flur Display 11-stellig (DP_11) • Flur Display doppelseitig (DP_11_DS) • Haltebügel für Wand– bzw. Deckenmontage (DP_11_HB)

Beschreibung der zentralen Bauelemente

PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
10System Steuerzentrale (SYS_ST)Die System-Steuerzentrale muss mit moderner Prozessortechnologie ausgestattet sein. Sie ist die übergeordnete Steuereinheit für das Gesamtsystem und muss die erforderlichen Überwachungsfunktionen, sowie, die gruppenübergreifende Kommunikationen übernehmen.

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
Über eine LAN - Anbindung stellt die System-Steuerzentrale die Verbindung zur vernetzten Rechnerstruktur her. Hierüber erfolgen die Konfiguration des Systems, sowie der Datenaustausch mit optional vorhandenen Bedienrechnern in den Stations-zimmern. Ebenso können optional Daten mit vorhandenen Informationssystemen ausgetauscht werden. Zur Weiterleitung von Rufinformationen an Messaging- Systeme (Pager, drahtlose DECT - Telefonsysteme etc.) soll die System Steuerzentrale entsprechende Hard- und Softwareschnittstellen optional zur Verfügung stellen. Die Konfiguration der beschriebenen Anlage muss über die LAN - Anbindung mit standardisierter Browser – Technologie erfolgen.
20Netzgleichrichter mit integrierter USV (NG_USV_5A)Für die Stromversorgung des geplanten Patientenrufsystems. Montage möglichst auf DIN-Schiene um sie in Standard – Verteilerschränken unterzubringen. Komplette DC USV mit allen Komponenten, wie Netzgerät, Ladeteil, DC USV -Modul, muss den Ausgang bei Netzausfall absolut unterbrechungsfrei auf Batterieversorgung koppeln und über einen automatischen Batterie-Tiefentladeschutz verfügen, automatischer Batterietest muss enthalten sein.
30Gruppenzentrale (GZ_01)Die Gruppenzentrale ist die zentrale Steuereinheit für eine Station. Sie steuert die optische und akustische Rufsignalisierung in den jeweiligen Zimmern. Hierzu kommuniziert sie mit den Zimmerterminals, Zimmermodulen, Flurdisplays sowie den Dienstzimmerterminals über den Gruppenbus. Dabei kontrolliert sie die Funktion der angeschlossenen Einheiten und meldet Störungen von Geräten oder Leitungen. Über die Gruppenzentrale können verschiedene Systemeinstellungen für die jeweilige Station durchgeführt werden. Hierzu muss das Gerät über ein mindestens 32- stelliges alphanumerisches Display sowie drei Funktionstasten

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PosBauteil / KomponenteBeschreibung der Qualität, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen
verfügen. Diese müssen für die Konfiguration der Station während der Inbetriebnahme und für Diagnosefunktionen nutzbar sein. Die Gruppenzentrale muss die Pflegeorganisation einer Station mit der Möglichkeit unterstützen, diese in bis zu drei Pflegegruppen aufzuteilen. Dabei sollten auch Zimmer aus anderen Stationen mit eingebunden werden. Diese Anbindung muss über die übergeordnete System- Steuerzentrale erfolgen können. Funktionen: • Konfiguration bei der Inbetriebnahme • Diagnosefunktionen • Steuerung der optischen und akustischen Rufbearbeitung • Überwachung der angeschlossenen Geräte und Leitungen Montage, auf UP– Schalterdose oder auf Hutschiene Schnittstellen: • Gruppenbus zu den Zimmerterminals • Stationsbus zur System- Steuerzentrale • Potentialfreier Störmeldekontakt • Eingang für Telefonanschaltung

Ausführungshinweise

Bauteil / KomponenteMontagehöhe, Montageorte und -gegebenheiten
Geräte zum Bedienen (mit oder ohne Anzeigelampen)0,7 m bis 1,5 m bei Ruf- und Abstelltastern Bis 2,2 m bei Zugtastern in Nasszellen, wobei die Zugschnüre auch von auf dem Boden liegenden Personen erreicht werden können.
Geräte zum Bedienen mit Textanzeigen1,5 m bis 1,8 m z.B. für Terminals mit Displays; direkte Sonneneinstrahlung auf das Display vermeiden

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Geräte in Installationseinheiten1,6 m bis 1,8 m wie z.B. bei medizinischen Versorgungseinheiten
Signalleuchten und Großtextanzeigen1,5 m bis 2,2 m (Anbringungsort für Großtextanzeigen an Decken und Wänden möglich)
Steuereinheiten, EnergieversorgungsgeräteZentrale Steuergeräte, Energieversorgungseinheiten und Teile ohne Bedien- und Signalfunktionen dürfen nur in trockenen Räumen untergebracht werden (nicht in Räumen, die von Patienten genutzt werden). Zu empfehlen sind die Betriebsräume der Stark- und Schwachstromtechnik. Auf gute Be- und Entlüftung ist zu achten, wobei die Umgebungstemperaturen 40°C nicht überschreiten dürfen.

Sonstige Hinweise:

Ruf- und Bedienvorrichtungen dürfen nicht mit Geräten der Starkstromanlagen unter einer

gemeinsamen Abdeckplatte montiert werden und müssen sich verwechslungssicher von diesen

unterscheiden.

Übertragungswege anderer Anlagensysteme dürfen nicht für die Rufanlage benutzt werden.

Leiter der Rufanlage dürfen nicht mit Leitern der Starkstromanlage oder anderen Anlagen mit

gefährlicher Spannung

• in gemeinsamen Kabeln oder in gemeinsamen Rohren oder Installationskanälen geführt

werden.

Durch geeignete Farbauswahl und entsprechende Verlegeart muss die Verwechslung mit Leitungen

der Starkstromanlage ausgeschlossen werden.

Alle mit der Rufanlage verbundenen Schutzleiter müssen an demselben Hauptpotentialausgleich

angeschlossen sein. Ist dies nicht möglich, so müssen die einzelnen Bereiche voneinander galvanisch

getrenntausgeführt werden.

Leitungen, die Gebäude miteinander verbinden, müssen an der Austrittsstelle mit einem

Überspannungsschutz versehen werden oder galvanisch getrennt sein.

Kurzbedienungsanleitung zur Rufanlage erstellen, einschweißen und neben der Rufanlagenzentrale

gut sichtbar zu deponieren. Der Inhalt ist mit dem Verantwortlichen für Rufanlagen des UKD

abzustimmen!

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11 KG 453 – Zeitdienstanlagen

Die im UKD vorhandenen Zeitdienstnetze RZ 128 mit Haupt- und Nebenuhren werden nicht weiter

ausgebaut.

In Krankenhausneubauten – oder Sanierungen des UKD sind folgende Lösungen bevorzugt

anzuwenden:

→ Sofern Patientenrufanlagen nach UKD-Standard KG 452 – Such- und Signalanlagen

geplant werden, erhalten die Stationsflure entsprechende Informationsdisplays (2-seitig anzeigend)

für die Anzeige der Patientenrufe, NOT-Rufe (gem. UKD-Standard KG 456 –

Gefahrenmelde- und Alarmanlagen) im Wechsel mit der digitalen Anzeige der Uhrzeit.

→ In Rein- und Reinst-Räumen werden analog anzeigende Nebenuhren mit elektrischen

Schaltwerken angebracht. Diese Nebenuhren müssen verkabelt sein und sollten über eine Zeit-

Telegramm-Hauptuhr angesteuert werden. Die Nebenuhren sind der Raumfunktion entsprechend

auszuwählen und einzuplanen, d.h. in Rein- und Reinst- Räumen mit desinfizierbarer und kratz-

fester Oberfläche als Unterputz-Einbau-Uhren.

→ Eine Zeit-Telegramm-Hauptuhr ist für das entsprechende Objekt einzuplanen. Die Zeitsynchroni-

sation der Hauptuhr ist über NTP – Netzwerkzeitprotokoll oder über GPS-Empfänger sicher zu

stellen.

→ Der Einbau einer Zeit-Telegramm-Hauptuhr mit Nebenuhren sollte ebenfalls in Bereichen, wo

desinfiziert werden muss und keine Uhren getragen werden dürfen, eingesetzt werden.

Fabrikatsvorgaben UKD.

12 KG 454 – Elektroakustische Anlagen

vgl. auch Kapitel zu KG 456 –Gefahrmelde- und Alarmanlagen

13 KG 456 – Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

13.1 Grundlagen für Planung und Ausführung

Die Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung der Brandmeldeanlage muss entsprechend der aktuell gültigen Normen sowie unter Berücksichtigung von VdS 2095, TAB der Feuerwehr Dresden, LAR Sachsen erfolgen.

Das beigefügte VdS-Formular ist entsprechend zu verwenden. VdS-Formular Brandmeldekonzept

Überwachungsbereiche

  • vollflächige Überwachung von medizinisch genutzten Bereichen und Technikzentralen, Ausnahme:

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Nassräume und nach BSK (Brandschutzkonzept)

  • sonstige Räume und Gebäudearten nach vorliegendem BSK

  • Die Überwachung von GMP-Laboren, Rein- und Reinst- Räumen, OP-Sälen und unmittelbar

angrenzenden Räumen, Intensivstationen, Trafos, Aufzugsschächte, Zwischendecken mit starker

Verbauung durch Lüftung und anderen Installationen, Räumen mit erschwerten Zugangsbedingungen

bzw. –auflagen und Räume mit erhöhter Strahlenbelastung sollte mittels Rauchansaugsystemen

erfolgen, um eine sichere und zeitnahe Detektion sowie eine reibungslose Wartung nach DIN VDE 0833

zu gewährleisten.

  • Bei nicht ausgebauten Dachräumen im Altbaubestand des UKD besteht die Notwendigkeit der

Nachrüstung der Zwei-Rauchmelder-Abhängigkeit.

13.2 Alarmierungsorganisation im Universitätsklinikum

Für die Planung und Ausführung einer Alarmierungsanlage nach DIN EN 0833 = Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall und MLAR (Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie) sind maßgebend:

  • bauordnungsrechtlich bestätigtes Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung,

  • bestätigte (gültige) Alarmorganisation im UKD

Die Alarmorganisation im UKD ist im Grundsatz wie folgt geregelt:

• Vollflächige Überwachung der Häuser mit medizinisch genutzten Bereichen mittels

Automatischer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 Kategorie I – Vollschutz.

• Übertragung des Brandalarms der BMZ des betreffenden Hauses auf das

Gefahrenmeldemanagementsystem (Topsis Web 8.6) des UKD und zur Feuerwehr (UKD -

Direktaufschaltung).

• Die Aufschaltung zur Feuerwehr erfolgt (sofern keine Direktaufschaltung gefordert ist) über die

im UKD-H20 befindliche Mehrkanalübertragungseinrichtung (Konzessionär Fa. Chubb).

• Vom Gefahrenmeldemanagementsystem werden zeitgleich folgende Funktionen ausgeführt:

  • Es erfolgt zeitgleich eine Übertragung des Brandmeldesignals zum vertraglich gebundenen

Sicherheitsdienst am UKD im Haus 52 (Hauptpforte), welcher ganztägig anwesend ist.

Aufgrund einer Dienstanweisung führt der Sicherheitsdienst eine Brandursachenerkundung

durch und meldet an die Telefonzentrale weiter und an die Hauptwache zurück.

  • Durch das Gefahrenmeldemanagementsystem wird ein DAKS (Digitaler Alarm- und

Kommunikationsserver) angesteuert, welche an Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Bau

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und Technik (Gebäudetechnik, Objektmanager, Hausmeister) sowie an den

Sicherheitsdienst über DECT- Telefon folgende im Display ersichtliche Anzeige übermittelt:

→ Gebäude, Geschossebene, hausbezogene Sonderinformationen

  • Am TOPSIS – Bedienerplatz beim Sicherheitsdienst Haus 52 - erfolgt der Ausdruck einer

Anfahrtskarte für die eintreffende Feuerwehr zum Zielobjekt (Anfahrtsweg für die

Feuerwehr).

• Organisation im betreffenden Gebäude

  • Die Patientenrufanlage (Lichtruf z.B. in Pflegestationen) wird zur Unterstützung der

Alarmierung des Personals, Patienten und Besucher herangezogen. Im Display erscheint

eine optisch– akustische Information über die hausinterne Patientenrufanlage zum

detektierten Ereignis z.B. eines Brandalarms im Haus.

Die Ausgabe dieser Information erfolgt über Info-Displays in den Fluren (soweit vorhanden)

und in den Patienten- und Dienstzimmern sowie im Pflegestützpunkt bzw. Leitstellen, oder

sonstigen Arbeitsräumen über Elektronikmodule (Zimmerterminal) mit Klartextanzeige mit

dem Codewort: „FLORIAN.“ bzw. in Ausnahmefällen „FEUER“.

In den Pflegestützpunkt bzw. Leitstellen sowie in ausgewählten Flurbereichen befinden sich

redundant aufgebaute Parallelanzeigen der Brandmeldeanlage, welche die Informationen

Etage/Geschossebene, ggf. Bauteil, Zimmer Nr. enthalten.

Das Pflegepersonal bestätigt die Anwesenheit an den genannten Orten über die

Lichtrufanlage. Bei Verlassen des Raumes muss gemäß Organisationsanweisung die

automatische Rufnachsendung aktiviert werden. Beim Betreten des Patientenzimmers

erfolgt die Anmeldung am dort vorhandenen Zimmerterminal. Damit wird sichergestellt,

dass das Pflegepersonal zeitnah vom Ereignis informiert wird und notwendige Maßnahmen

zur Rettung einleiten kann.

  • Akustische Information über die Sirenen der Brandmeldeanlage im jeweiligen Haus und

Piezohorn und Blitzleuchte im Dienstzimmer.

  • Möglichkeit der Nutzung einer ELA-Anlage (Elektroakustikanlage) im Haus zur akustischen

Information auf den Stationsfluren, Dienstzimmern und anderen ausgewählten Räumen

(z.B. Technikzentralen). Die Inbetriebnahme / Zuschaltung der ELA erfolgt automatisch

über die Brandmeldeanlage oder durch die Feuerwehr. Das Rückstellen der ELA bzw. die

Entwarnung erfolgt immer durch die Feuerwehr.

Nutzung der ELA für:

→ allgemeine Durchsagen oder gezielte Sprachdurchsagen zu allen Gefahrenlagen mit

konkreten Handlungsanweisungen

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→ gezielte, brandabschnittsweise Sprachdurchsagen

→ automatische Information von Brandabschnittsbereichen oder des gesamten Hauses

durch potentialfreie Kontakte aus der BMZ

→ manuelle Durchsagen und Anweisungen durch die Feuerwehr nach Eintreffen am Haus

X oder Haus Y

Eine automatische Kopplung der ELA-Anlage mit der BMA zur Alarmierung erfolgt nur in den Häusern

59 bzw. 21. In den anderen Häusern erfolgt dies nicht.

Die Darstellung zum maximalen Ausbau eines Alarmierungskonzeptes im UKD finden Sie beispielhaft im allgemeinen Alarmierungskonzept.

Mögliche ELA-Durchsagetexte in Deutsch und in Englisch sind mit der Abteilung Gebäudetechnik

abzustimmen, die vorhandenen Möglichkeiten sind in der Anlage „ELA Durchsagetexte“ dargestellt.

Gezielte, individuelle Sprachdurchsagen mit konkreten Handlungsanweisungen erfolgen ausschließlich

durch die Feuerwehr.

13.3 Brandmeldezentrale und zentrale Ansteuerungen der BMZ

Festlegungen zu Fabrikaten, die im UKD zugelassen sind:

→ESSER: Typ IQ8 Control oder Flex ES Control

→SIEMENS: Typ Sinteso mit Zentrale SIGMASYS oder Sinteso mit Zentrale FC20xx

Weitere Fabrikate sind aufgrund der im UKD vorhandenen sehr komplexen Anlagenstruktur nicht

zugelassen, um das Gesamtsystem beherrschbar und ausfallsicher zu betreiben.

Zentralenausbau in Abhängigkeit vom Brandschutzkonzept:

  • Kapazität der Notbatterie min. 30 Betriebsstunden

  • Schnittstellenkarte zur Aufschaltung auf ein Zentralen-RING-BUS-System des jeweiligen Herstellers,

welches über BAC-Net auf ein übergeordnetes Gefahrenmanagementsystem aufgeschaltet wird.

Bei der Planung und Ausführung der zugelassenen Brandmeldesysteme sind weiterhin zu

beachten:

o Bidirektionale Schnittstelle der angebotenen Brandmeldezentrale an einen BACnet-Server. Alle

Zustände der BMA müssen dem übergeordneten System gemäß BACnet-Standard ISO

16484-5 (BACnet nach ANSI/ASHRAE 135-2001) zur Verfügung gestellt werden. o Abhängig vom anzubietenden Brandmeldesystem werden im BACnet pro eingesetzten Melder

in Abhängigkeit vom Meldertyp und Funktionsumfang mindestens 7 oder mehr Datenpunkte

benötigt.

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-Inspektion Ein

-Inspektion Aus

-Alarm

-Störung

-Abschaltung

-Melder Ein

-Melder Aus

sowie alle Störungen und Alarme.

Die Anzahl der Datenpunkte und Datenpunktpakete sind in der Phase Planung vom

zugelassenen Fachplaner und in der Phase Werkplanung vom zugelassenen Facherrichter zu

ermitteln und einzukalkulieren. Dabei ist auch die Bacnet-Aufschaltung von Fremdsystemen auf

das Gefahrenmeldemanagementsystem der Fa. Siemens (mcf-Datei) zu berücksichtigen.

o Die Erstellung eines Pflichtenheftes durch den Facherrichter, Abstimmung des Pflichtenheftes

mit der Firma SIEMENS sowie die Prüfung des Pflichtenheftes durch den Planer/

Bauüberwacher und durch den Beauftragten für Brandmeldeanlagen des UKD. Nach Vorlage

aller Freigaben darf installiert werden. o dynamische Brandfallsteuerung für Personen- und Bettenaufzüge

  • 30% Zentralenreserve für Erweiterungskarten bei Planung und Ausführung berücksichtigen

jedoch nicht:

  • Detektion von Zu-/und Abluftanlagen im Rahmen der GLT

  • Detektion in Zwischendecken mit ungebundenen Wärmedämmsystemen

  • keine Aufschaltung von externen Rauchmeldern der Feststellanlagen

Generell sind Ausnahmen unter Einhaltung der Feuerwehr-Anschlussbedingungen zwingend mit dem

Universitätsklinikum abzustimmen.

13.4 Planerische Abstimmungen zur Entwurfs- und Ausführungsplanung

  • Crashplan mit HLS und Bau mit Bestätigung aller Planungsbeteiligten erstellen und mit dem

Vorab- Exemplar der Ausführungsplanung BMA einschließlich Lese-LV dem UKD, BuT-A1

zwecks Bestätigung übergeben

  • Leistungsphasen 5 + 6 dürfen endgültig erstellt werden nach Freigabe der eingereichten Vorab-

Exemplare durch UKD, BuT-A1

  • zeichnerische Planungsgrundlage: CAFM-Richtlinie des UKD

  • Meldersymbole nach gültiger DIN (Legende Brandmeldeanlage)

  • einheitliche Melderparallelanzeigen wenn diese lt. VDS gefordert sind

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  • in Aufzugsschächten: laut Punkt 1- 5 der Stellungnahme des Prüfsachverständigen vom

22.10.2013 vgl. TÜV-Stellungnahme

Eine Kurzbedienungsanleitung zur BMZ ist zu erstellen und auszudrucken. Der Inhalt ist mit BuT-A1

abzustimmen! Anschließend ist die Kurzanweisung einzuschweißen und im BMZ- Zentralenraum gut

sichtbar zu deponieren.

Bei der Anbringung und Beschriftung von Brandmeldern ist die UKD-Beschriftungsrichtlinie zu

beachten.

Dokumentation

  • Erstellen einer Fotodokumentation der Verlegearten während Bauüberwachung (werden mit den

geprüften Revisionsunterlagen der Facherrichter an den Bauherrn übergeben)

  • Erstellen Messprotokoll zum durchgeführten Test der akustischen Alarmierung nach DIN im Rahmen

der Sachverständigenprüfung vor IBN der BMA durch den Errichter der BMA und den

Sachverständigen.

  • lagerichtige Darstellung der Brandschotts in den Revisionsplänen

  • Durchführung, Begleitung und Dokumentation von Zwischenabnahmen vor dem Schließen von

Wänden, Decken und Fußböden

  • nach Veränderungen in der Struktur der BMA der Häuser (Neubau oder Modernisierung) und des

Gefahrenmeldeanlagenmanagementsystems sind revidierte Unterlagen zur geänderten Topologie des

ESSER und /oder Siemens-Netzwerkes (Zentralleittechnik, Server-/GMA-Technik, Kabelnetz/-wege,

Schemen) aktuell in Form der SAP-Übergabeliste zu übergeben.

13.5 Feuerwehranfahrt / Objektzugänglichkeit

Bei der Betrachtung der Objektzugänglichkeit unterscheiden wir in der Regel nach Objekten, die sich

im Innenbereich des UKD-Geländes (Innenobjekte – Sicherheitsstufe I) bzw. im Außenbereich des

UKD-Geländes (Außenobjekte – Sicherheitsstufe II) befinden.

Die erhöhte Sicherheitsstufe II kann je nach Nutzungsart und Lage des Objektes im Klinikgelände auch

für Innenobjekte gefordert werden.

Die Festlegungen zur Objektzugänglichkeit müssen zur Planungsphase Studie = Entwurfsplanung mit

dem Verantwortlichen des Sicherheitsmanagements und des Brandschutzmanagements des UKD

getroffen und protokolliert werden.

13.6 Kennzeichnungen und Anordnungen der Bedienelemente am Objektzugang

Innenobjekte:

Übereinander angeordnet:

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→ Blitzleuchte bernsteinfarben; ca. 3 m Höhe

→ VdS- zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Klasse 3, Typ: KRUSE K5 vorgerichtet für

78 Profilzylinder, mit Kastenschloss ; Artikelnummer: 510002 mit

Blendrahmen SD 5 mm für vorherbenannten Schlüsseldepot zum Abdecken der Mauerfuge

Typ: KRUSE 510300; ca. 1,60 m Höhe, in unmittelbarer Nähe bzw. im Sichtbereich des

Zuganges eine Objektbezeichnung (z.B. HAUS 50)

Außenobjekte:

Übereinander werden angeordnet:

→ Blitzleuchte bernsteinfarben; ca. 3 m Höhe

→ darunter Freischaltelement

→ VdS- zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Klasse 1; Typ: KRUSE SchlüsselDepot (FSD)

2003 (Artikel-Nr. 500000k) inkl. Innentür mit VdS- Umstellschloss Typ 2 (VdS G 10 50 01),

Blendrahmen, Montageflansch und 10 m Anschlusskabel; ca. 1,60 m Höhe Montageflansch

(HxB): 220 x 240 mm komplett mit einer Objektschlüsselüberwachung.

Anbohrschutzplatine mit integrierter Heizung, VdS-Anerkennung Nr. G 10 31 33

Der Sabotagealarm des FSD ist auf den TOPSIS – Bedienerplatz (Protokollrechner) beim

Sicherheitsdienst Haus 52 Hauptwache zu übertragen.

→Adapter ADP4 (FSD/FMSD) (Artikel.-Nr. 501001) Zubehör für alle FSD/ FMSD.

Universaladapter zur Verknüpfung von FSD und BMA. 3 LEDs gemäß neuester Anforderung

des VdS. Der Adapter stellt die Verbindung zwischen BMA und Schlüsseldepot her. Ob der

Adapter benötigt wird, ist abhängig vom Hersteller der BMA und ist bei ihm zu erfragen.

In unmittelbarer Nähe bzw. im Sichtbereich des Zuganges eine Objektbezeichnung (z.B.

HAUS 50), VdS-Anerkennung Nr. G 10 00 45

Es sind Redundante Anfahrtskarten

für die Feuerwehr gemäß den aktuellen Arbeitshinweisen zum Erstellen von Feuerwehrplänen nach

DIN 14 095 der Landeshauptstadt Dresden, Brand- und Katastrophenschutzamt Abt.

Einsatzvorbereitung zu erstellen.

Diese Anfahrtskarten sind im Haus 20 und im Haus 52 zu hinterlegen.

In der Anfahrtskarte für die Feuerwehr ist der Anfahrtsweg vom Haus 52 zum Einsatzort dargestellt. In

der redundanten Anfahrtskarte im Haus 20 ist der Anfahrtsweg vom Haus 20 zum Einsatzort dargestellt.

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Die Anfahrtskarten enthalten den Umgebungsplan. Dieser ist optional und nur dann notwendig, wenn

eine große Liegenschaft mit mehreren Übersichtsplänen darzustellen ist.

Aus einem Umgebungsplan muss mindestens erkennbar sein:

-Grenze der Liegenschaft

-Bezeichnung von Gebäuden bzw. Anlagen

-Hauptzufahrt zur Liegenschaft

-Verlauf von Feuerwehrzufahrten

-angrenzende Straßen

-Hauptzugang zu den einzelnen Gebäuden bzw. Anlagen

-Löschwasserentnahmestellen innerhalb der Liegenschaft

-bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage die Lage der Anzeigeeinrichtung für den ausgelösten Melder

-wenn vorhanden, eine zentrale Informationsstelle

-weitere Informationen bedürfen der Absprache

Im Feuerwehranlaufpunkt ist die Feuerwehrlaufkarte mit Steuerungen und deren Rückstellung zu

hinterlegen.

Gegebenenfalls ist ein Bodenplattenheber in geforderter Form zu übergeben.

13.7 Gefahrenmanagementsystem des UKD

Das Gefahrenmanagementsystem des Universitätsklinikums basiert auf dem System SIEMENS

TOPSIS WEB.

Auf dieses zentrale Gefahrenmanagementsystem des UKD ist jede BMZ aufzuschalten.

Der GMA-Manager ist ein System, das nicht nur die nahtlose Einbindung aller Siemens-

Sicherheitssysteme erlaubt, sondern wie im UKD festgelegt, über die BACnet-Schnittstelle

Sicherheitssysteme des Herstellers ESSER unterstützt.

Zu liefern ist ein Softwaremodul (BACnet-Server), welches das zugelassene Brandmeldesystem

ESSER mit dem übergeordneten System verbindet.

Die Einbindung in das Gefahrenmanagementsystem selbst erfolgt ausschließlich über die Fa. SIEMENS

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Der BACnet-Server muss folgende Spezifikationen unterstützen:

Objekte:

Binary-Input

Binary-Output

Netzwerkmedien (TCP/IP):

BACnet/Ethernet (ISO 8802-3)

BACnet/IP (UDP)

Unterstützte Funktionen:

Lesen und Scheiben (R / W) sämtlicher Objekte. Dem BACnet-Client müssen alle Zustände und

Meldungen des Subsystems bereitgestellt werden, weiterhin müssen über die Schnittstelle

Befehle abgesetzt werden können.

Zum Projektumfang des Systemanbieters gehören:

die Hardware (Rechner) mit den erforderlichen Mindestanforderungen:

-Windows Betriebssystem ab Windows 2000 SP4

-Pentium-Prozessor ab 2 GHZ

-512 MByte Arbeitsspeicher

-mind. 100 MB freie Festplattenkapazität

-serielle Schnittstelle

Installation und Programmierung:

werksseitige anlagen- und objektspezifische Konfiguration des BACnet-Servers

Die Brandmelderbezeichnung auf der GLT muss der UKD-Beschriftungsrichtlinie und somit der

Bezeichnung vor Ort entsprechen.

Abnahme durch Sachverständigen, Einweisungen, Inbetriebnahmen:

mit Inbetriebnahme des BACnet-Servers in Zusammenarbeit mit dem Hersteller (Betreiber) des

übergeordneten Systems

Revisionsunterlagen

-Eine Feuerwehrlaufkarte mit Steuerungen und deren Rückstellung ist zu erstellen und im

Feuerwehranlaufpunkt zu hinterlegen.

-Übergabe aktueller Projektsicherungsdatei an UKD

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14 KG 457 – Übertragungsnetze

14.1 Datennetz

Gebäudetechnik

➢ Datenverteilerräume sind in der Regel als separate Funktionsräume innerhalb eines

Gebäudes anzulegen.

Bei zwingender Notwendigkeit kann der Datenverteiler, unter Beachtung der gültigen VDE-

und EMV-Vorschriften, auch gemeinsam mit den Funktionen MSR / BMA und/oder

Elektroverteilerraum angelegt werden.

➢ Die DV-Schränke sollen von der Vorder- und Hinterseite zugängig aufgestellt werden können.

Ist dies nicht möglich, soll mindestens eine Seitenwand je DV-Schrank zugängig sein.

➢ Raum ist trocken und staubfrei

➢ Wände und Decken F90

➢ Türen T30

➢ Lichtes Maß der Türen mind. 1000mm

➢ keine wasserführenden Leitungen im Raum, mindestens ist jedoch der Eintritt von Wasser in

den Datenverteilerschrank durch technische Maßnahmen zu verhindern

➢ Raumtemperatur 15 bis 26°C, relative Luftfeuchte 30 bis 80%, nicht kondensierend

Die Klimatechnik ist entsprechend der angegebenen elektrischen Leistungen (entsprechend

der Wärmelast) auszulegen.

➢ Einbindung des Raumes in das Blitzschutz- und Erdungskonzept des Gebäudes

➢ Es sind zwei getrennte Stromkreise zur Elt-Versorgung bereitzustellen.

  • Stromkreis 1: SV-Versorgung

  • Stromkreis 2: AV-Versorgung

Bei vorhandener zentraler USV-Anlage-Stromkreis 1: USV; Stromkreis 2: SV

➢ Bei Etagenverteilern ist eine elektrische Leistung von 2500VA, bei zentralen

Gebäudeverteilern eine Leistung 6000VA bereitzustellen.

Strukturierte Verkabelung

Allgemein

Lichtwellenleiter Singlemode E9/125 werden mit E2000/APC (8° Schrägschliff) abgeschlossen.

Lichtwellenleiter Multimode G50/125 werden mit SC/PC abgeschlossen.

Tertiärverkabelung wird als Kat. 7 S/FTP ausgeführt und mit RJ45 Kat. 6A abgeschlossen.

Bei allen Neu- und Umbauten ist die Verkabelung von WLAN-Accespoints auf Grundlage einer

Ausleuchtung des Gebäudes zu berücksichtigen.

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Primärkabel

Primärkabel verbinden Gebäude und zentrale Datenverteiler miteinander. Sie sind generell als LWL

auszuführen.

• Zentrale Gebäudeverteiler erhalten eine Anbindung an mindestens zwei weitere

Gebäudeverteiler mit jeweils folgenden LWL-Kabeln:

• 24x Singlemode E9/125

• 24x Multimode G50/125

Sekundärkabel

Sekundärkabel verbinden Etagenverteiler mit einem zentralen Gebäudeverteiler oder, wenn es sich

um ein Gebäude ohne zentralen Gebäudeverteiler handelt, mit dem nächstgelegenen

Gebäudeverteiler eines anderen Gebäudes.

Sie sind generell als LWL auszuführen

• Etagenverteiler erhalten eine Anbindung mit jeweils folgenden LWL-Kabeln:

• 12x Singlemode E9/125

• 12x Multimode G50/125

Tertiärverkabelung

In den Etagen wird eine dienstneutrale strukturierte Verkabelung mit Kat. 7 S/FTP ausgeführt.

Die Kabel sind im Etagenverteiler auf Patchfeldern mit RJ45 Kat. 6A abzuschließen.

An den Arbeitsplätzen erfolgt der Abschluss auf Doppeldosen 2x RJ45 Kat. 6A.

Zur Gewährleistung einer hohen Servicefreundlichkeit sind modulare Systeme (RJ45 Einzelmodule)

einzusetzen.

• Aktueller Standard der Komponenten ist Kat. 6 nach EN50173. Die Links A

entsprechen dem Permanentlink 2 Klasse E nach EN50173. A

• Es ist jeweils ein komplettes System eines Herstellers aus RJ45-

Modulen/Patchfeldern/Dosen und Kabel zu verwenden.

Der Nachweis über die Erfüllung des Standards ist durch die Zertifizierung eines

unabhängigen Prüfers vorzulegen.

• Anzahl der Datenports an Arbeitsplätzen

• je 1 Arbeitsplatz erhält 2 Doppeldosen (4 Anschlüsse)

• jeder weitere Arbeitsplatz im Raum erhält eine weitere Doppeldose (2

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Anschlüsse)

• in Laboren: 1 Doppeldose je laufender Meter Labortisch / Arbeitsfläche

• Bei Schwesternstationen und Empfangstresen ist der konkrete Bedarf je Projekt

festzustellen. Hier ist mit einer hohen Konzentration von Geräten mit

Datennetzanschlüssen zu rechnen.

• In Bereichen der Intensivmedizin ist der zusätzliche Bedarf für das Monitoring-

Netz zu beachten.

Patchkabel

Generell eingesetzte Patchkabel; Arten und Längen der tatsächlich benötigten Kabel sind

Projektabhängig abzufragen.

• LWL Singlemode E9/125

• Beidseitig E2000/APC als Einzelstecker an Duplexkabel, Steckerfarbe grün,

Kabelfarbe gelb

• E2000/APC – LC/PC als Einzelstecker an Duplexkabel, Steckerfarbe E2000- grün

/ LC -blau, Kabelfarbe gelb

• E2000/APC – SC/PC als Einzelstecker an Duplexkabel, Steckerfarbe E2000-

grün / SC- blau, Kabelfarbe gelb

• Beidseitig LC/PC als Einzelstecker an Duplexkabel, Steckerfarbe blau, Kabelfarbe

gelb

• Längen:1m, 2m, 3m, 5m

• LWL Multimode G50/125

• Beidseitig SC als Einzelstecker an Duplexkabel, Steckerfarbe grau, Kabelfarbe

orange

• SC – LC als Einzelstecker an Duplexkabel, Steckerfarbe grau, Kabelfarbe orange

• Beidseitig LC als Einzelstecker an Duplexkabel, Steckerfarbe grau, Kabelfarbe

orange

• Längen: 1m, 2m, 3m, 5m

• Kupferpatchkabel

• Beidseitig RJ45 Kat. 6 A

• Kabel: Kat. 7 S/FTP

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• Stecker mit Knickschutz, Klinkenschutz, geschirmt

• Farbe: grau oder blau

• Längen: 0,5m, 1m, 2m, 3m, 5m

Messung und Dokumentation

b) LWL

Primärkabel sind in Abständen von ca. 20m mit einer Beschriftung lt. Bezeichnungsvorschrift

(MRZ_Datennetz_Beschriftungsvorschrift.pdf) zu versehen.

Diese Beschriftung ist auch an Abzweigungen, Kreuzungen der Kabeltrassen und bei

Trassenwechsel anzubringen.

Sekundärkabel sind an den Endpunkten mit o.g. Beschriftung zu versehen.

Patchfelder sind mit Start- und Endpunkt des Kabels zu beschriften.

Dokumentation auf Datenträger:

• OTDR-Messung, beidseitig mit Vor- und Nachlauffaser, zwei Wellenlängen,

Messkurven im pdf-Format

• Dämpfungsmessung, beidseitig, zwei Wellenlängen, Messwerte im pdf-

Format

• Kalibrierungsnachweis des OTDR- und Dämpfungsmessgerätes, nicht älter

als 2 Jahre

• Servicenachweis der Vor- und Nachlauffaser

• Kabeldatenblätter

• Importliste der Links Patchfeld zu Patchfeld in vorgegebener Excel-Datei

(MRZ_Importliste Link Patchfeld - Datendose_Vorlage.xls)

Dokumentation auf Papier

• Liste mit Start- und Endpunkt jeder Faser, Länge, Dämpfung

c) TP-Kupferkabel

Datendosen sind laut Bezeichnungsvorschrift (MRZ_Datennetz_Beschriftungsvorschrift.pdf)

zu beschriften.

• Die Patchfelder im Datenschrank sind zu beschriften, die RJ45-Ports sind von 1 – 24

durch zu nummerieren.

Dokumentation auf Datenträger

• Es ist der Permanentlink 2 Klasse E nach EN50173 nachzuweisen A

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• Ausführliche Messergebnisse inkl. grafischer Darstellung im pdf-Format

• Kabeldatenblatt

• Zertifikat eines unabhängigen Prüfers über die Erfüllung des Standards durch das

eingesetzte System aus Patchfeldern, Kabel und Datendosen

• Kalibrierungsnachweis des eingesetzten Messgerätes nicht älter als 2 Jahre

• Importliste der Links Patchfeld zu Datendose in vorgegebener Excel-Datei

(MRZ_Importliste Link Patchfeld - Datendose_Vorlage.xls)

• Importliste der im Datenschrank montierten Patchfelder in vorgegebener Excel-

Datei (MRZ_Importliste Link Patchfeld - Datendose_Vorlage.xls)

Dokumentation auf Papier

• Liste der Links Patchfeld zu Datendose mit Reserve NEXT (schlechtestes

Adernpaar), gemessene Länge, Linkklasse („PL2 Klasse E EN50173“) und A

Vermerk der erfolgreichen Prüfung („Pass“ o.ä.)

• Schrankschema und Übersicht der Zuordnung Patchfeldport zu Dosenport im

Hefter zur Ablage im Datenschrank vor Ort.

Ausstattung DV-Schränke

a) Allgemein

• die Netzwerkschränke haben die Maße B= 800mm, T= 800mm, H=2000 – 2200mm,

42 Höheneinheiten

• Vorder- und Rückseite sind mit je 2 vertikalen 19“-Holmen ausgestattet. Die Holme

sind mit Lochraster zur Montage von rechteckigen Käfigmuttern mit Gewinde M6

ausgestattet

• Abstand vordere 19“-Ebene zu Schranktür ca. 150mm

• Beidseitig an vorderer 19“-Ebene sind vertikale Kabelführungsösen im Abstand von

ca. 6 – 8 HE anzubringen.

Ausführung in Metall, Kabelführungsraum mind. 80 x 200mm

• In Räumen, die exklusiv als DV-Raum genutzt werden, können Türen und

Seitenwände entfallen.

Ansonsten: hintere Tür – Stahlblech, geschlossen; vordere Tür verglast, geschlossen.

Türen mit Schwenkhebel und Dreipunktverriegelung. Öffnungswinkel der Türen 180°.

Seitenwände abschließbar.

• Lüfterdach mit Temperaturschalter, belüfteter Sockel mit Filtermatten.

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• Sockel und/oder Dach mit Kabeleinführung mit Abdichtung durch Bürstenleiste

• Schrankleuchte vorn auf oberster HE

• Steckdosenleiste für Service, Anschluss an AV, auf 2. HE.

• Schränke sollen generell von vorn und hinten zugänglich sein.

Ist dies nicht möglich, soll je Schrank möglichst eine Seitenwand zugänglich sein.

b) Schrankaufbau / Bestückung

• Um spätere Erweiterungen zu ermöglichen werden im Erstausbau maximal ¾ der

Höheneinheiten belegt.

• Bei einem Einzelschrank werden oben beginnend zunächst die LWL-Patchfelder

bestückt. Danach folgen die Cu-Patchfelder. Die Patchfelder belegen jeweils 1 HE.

Cu-Patchfelder haben in der Regel 24 Ports.

• An unterster Position wird ein Baugruppenträger zur Aufnahme von LSA-Trennleisten

montiert. Nachfolgend dann 2 Stück Kat. 3 Patchfelder

• Nach 2 Patchfeldern folgt jeweils eine Kabelführungsplatte 1 HE, mit

Kabelführungsraum 80 x 35mm, Ausführung als Metallbügel.

Alternativ können Cu-Patchfelder mit geringerer Portzahl (z.B. 16x RJ45) und

integrierter horizontaler Kabelführung eingesetzt werden.

• Platz für aktive Netztechnik ist folgendermaßen zu planen:

• Wir gehen von einer Beschaltung von ca. 2/3 der Patchfeldports aus.

• Ein Switch hat 48 Ports und benötigt 1 HE.

• Aufgerundet ergibt sich daraus die notwendige Anzahl von Switchen.

• Zwischen den Switchen werden 2 HE Freiraum gelassen. Eine entsprechende

Anzahl HE ist zu reservieren.

• Reicht ein Schrank für die benötigte Anzahl Datenports nicht aus, ist ein Schrank für

die LWL-Patchfelder und die aktive Technik vorzusehen.

Weitere Schränke sind dann mit den Cu-Patchfeldern zu bestücken. Bei drei

Schränken liegt der Schrank mit LWL und aktiver Technik in der Mitte.

• Die Schränke sind im Raum laut Bezeichnungsvorschrift von links nach rechts (Blick

auf die Vorderseite) zu nummerieren.

Beispiele für Schrankbestückungen sind in folgender Anlage dargestellt.

MRZ_Datennetz_Schrankvorlage.pdf

c) Stromversorgung

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• An den hinteren Holmen ist je eine Steckdosenleiste mit 6x Schuko, ohne

Netzschalter montiert.

• Die Steckdosenleisten sind fest an zwei separaten Stromkreisen – einmal AV und

einmal SV angeschlossen. Bei vorhandener zentraler USV im Gebäude ist einmal SV

und einmal USV zuzuführen.

• Die Leisten sind gut sichtbar mit Unterverteilung und Sicherungsabgang zu

beschriften.

Fabrikatsvorgaben UKD.

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15 KG 461 – Aufzugsanlagen

15.1 Allgemeine Anforderungen an Aufzugsanlagen

Einhaltung der einschlägigen VDI-, VDE-Vorschriften, DIN-Normen, AMEV und

Unfallverhütungsvorschriften.

Durch den Auftragnehmer ist die Einhaltung der allgemeinen Gesundheits- und

Sicherheitsanforderungen in jedem Fall durch eine Gefährdungsanalyse nachzuweisen.

Die besonderen Anschlussbedingungen UKD für ELT sind zu beachten.

Behindertengerechte Ausführung

Entsprechend DIN 18040 sowie des Heftes 2 der Schriftenreihe Barrierefreies Bauen im Freistaat

Sachsen sind waagerechte Bedientableaus mit einer Bedienhöhe 85 cm ü. OFF vorzusehen.

Sie dürfen nicht versenkt und scharfkantig sein. Bedienelemente mit

• Tastplatten aus nichtrostendem Metall; • Bedienelemente vandalismussicher nach DIN EN 81-71 Klasse 1 mit Zertifikat einer zugelassenen Überwachungsstelle; • Bedienelemente mit optischer Quittierung der Signalgabe und • mit taktiler Beschriftung. Die Größe der Tastfläche der Taster beträgt mindestens 30 mm x 40 mm.

Bei entsprechender Anzahl von Haltestellen sind 2 horizontale Tastenreihen übereinander einzuplanen.

Die Bedientastatur soll 50 cm von den Kabinenecken entfernt sein.

Im Fahrkorb sollte gegenüber der Fahrkorbtür ein Spiegel ab Handlauf zur Orientierung angebracht

werden. Es ist außerdem eine akustische Ansage vorzusehen.

Bei reinen Lastenaufzügen, die nur vom Personal des UKD genutzt werden, entfallen Spiegel und

behindertengerechtes Bedientableau.

Orientierungshilfen Beschilderung

Es sind wechselbare Beschilderungssysteme in einer Breite der Wandpaneele und einer Höhe des

vertikalen Bedientableaus flächenbündig in der Kabinenwand vorzusehen. Die Abdeckscheiben sind

aus Plexiglas auszuführen. Das Corporate Design des UKD ist zu beachten.

Muster_Schilder_Aufzug

Materialwahl Aufzugskabine

Fahrkorbwände, Türen und Türportale sind aus nichtrostendem Stahl 1,5 mm stark oder verzinktem

Stahlblech 1,5 mm stark mit einer Bekleidung aus nichtrostendem Stahl 0,8 mm stark aus

Edelstahlblech, Werkstoff-Nr.: 1.4301, Design „Leinen“ bzw. nach Wahl des Auftraggebers

herzustellen. Die Ausführung erfolgt in Abkantbauweise mit kabinenhohen Paneelen. Beschädigte

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Paneele müssen ohne größere technische Demontagen mit üblichen Werkzeugen bei Stillstand

ausgewechselt werden können.

Für die Planung gilt das Leitdetail UKD der Aufzugskabine

Standardkabinenabmessungen

Leitdetail Personenaufzug Kabine 1,10 x 1,40

Leitdetail Personenaufzug Kabine 1,10 x 1,40_DL

Leitdetail Personenaufzug Kabine 1,10 x 2,10

Leitdetail Personenaufzug Kabine 1,10 x 2,10_DL

Leitdetail Personenaufzug Kabine 1,40 x 1,60

Leitdetail Bettenaufzug Kabine 1,40 x 2,40

Leitdetail Bettenaufzug Kabine 1,40 x 2,40DL

Leitdetail Bettenaufzug Kabine 1,80 x 2,70

Leitdetail Bettenaufzug Kabine 1,80 x 2,70DL

Leitdetail Lastenaufzug

Die Musterplanungen des UKD zu Aufzügen sind zu beachten.

05_ Musterplanung Ausstattung Bettenaufzug DINZ

06_ Musterplanung Ausstattung Personenaufzug DINZ

07_ Musterplanung Ausstattung Lastenaufzug DINZ

Rammschutz

Es ist in allen Aufzügen ein umlaufender Rammschutz mindestens 2 X 25 cm, 10 cm ü. OFF und im

Abstand von 10 cm zueinander vorzusehen.

Der Abschluss des Fahrkorbbodens ist mit umlaufenden Sockelleisten mindestens 8 cm hoch

auszustatten.

Rammschutz und Sockelleiste sind aus nichtrostendem Stahl, Stärke 1,5 mm, Material aus

Edelstahlblech, Werkstoff-Nr.: 1.4301, Design „Leinen“ bzw. nach Wahl des Auftraggebers

auszuführen.

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Ausführung Türbereiche

Die Außenbereiche zu den Haltestellen sollten eine Abschrägung von mindestens 30 Grad vom

senkrechten Schacht zum Flurbereich aufweisen. Auf ausreichenden stabilen Kantenschutz ist zu

achten. Mauerumfassungszargen sind zu hinter mörteln.

Aufzugstüren nach außen sind wärmegedämmt auszuführen.

Aufzüge in ITS- und OP-Bereichen sind mit Vorraum, Tür T 30 RS, abzutrennen.

Hygienische Gesichtspunkte

Alle Oberflächen der Zugänge müssen desinfektionsmittelbeständig und mit einem scheuerfesten

Anstrich oder vergleichbaren Verkleidungen ausgeführt werden. Es dürfen keine verdeckten Kanten

(Schattenfugen o. ä.), insbesondere im Deckenbereich vorgesehen werden.

15.2 Technische Forderungen

Es sind entsprechende Betriebsstundenzähler einzubauen.

Fahrkorbsteuerung

Brandfallsteuerung

Alle Aufzüge sind mit einer dynamischen Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73 auszurüsten:

• mit einer alternativen frei wählbaren Bezugshaltestelle (z.B. Ebene "+1" wenn ein Brand in der Ebene "0" erkannt wird);

• bei Feueralarm fährt der Aufzug in die Ebene "0" und die Türen werden geöffnet, Außenrufe werden abgeschaltet;

• bei Feueralarm wird das Lichtgitter an der Kabinentür wirkungslos geschaltet;

• Übergabe der Meldungen von der BMA mit potentialfreien Kontakten und bauseitigem Kabel.

Mit dem Zurücksetzen der Brandmeldeanlage geht der Aufzug automatisch wieder in Betrieb. In allen

Gebäuden ist eine Durchsage im Brandfall im Aufzug zu gewährleisten.

Vorrangsteuerung

Die Vorrangsteuerung ist so zu gestalten, dass bestimmte Bereiche nur über das UKD-interne

Zugangskontrollsystem (System Simons + Voss) nach Absprache mit dem UKD, erreicht werden

können. Über dieses System sollte auch die Vorrangsteuerung für Notfallfahrt und Bettenfahrt

erfolgen.

Das Zugangskontrollsystem ist durch UKD frei programmierbar.

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Bettenauszüge in ITS- und OP-Bereichen sind mit Bettenerkennungssensoren und Bettenvorzugsfahrt

auszustatten.

Steuerung Funktion "Sonderfahrt Gefahrguttransport"

Aufgrund der Betriebsführung im Universitätsklinikum kann es erforderlich werden, dass mit der

Aufzugsanlage Gefahrgutstransporte durchgeführt werden müssen.

Die entsprechenden Anforderungen sind im Einzelfall mit dem GB BuT-A1, Gebäudetechnik

abzustimmen.

Für den Fall, dass die Aufzugsanlage für Gefahrgutstransporte genutzt wird, ist eine besondere

Steuerung wie folgt vorzusehen:

Im Fahrkorb und in den entsprechenden Haltestellen sind zusätzliche Schlüsselschalter vorzusehen.

• Durch Betätigung des Schlüsselschalters im Fahrkorb werden Außenrufe und die Aufzugskabinentür gesperrt (kein selbstständiges Schließen der Aufzugskabinentür).

• Die Steuerfunktion „Gefahrguttransport“ wird aktiviert und angezeigt.

• Der Fahrkorbventilator wird im Dauerbetrieb betrieben.

Der Fahrkorb kann be- bzw. entladen und eine Zieletage kann im Fahrkorb eingegeben werden.

• Nach Betätigung des Schlüsselschalters auf der Etage (Haltestelle) schließen sich die Türen und der Aufzug fährt in die Zielhaltestelle und bleibt mit geschlossenen Türen stehen.

• Nach Betätigung des Schlüsselschalters in der Zieletage öffnen sich die Türen und blockieren im geöffneten Zustand.

Der Fahrkorb kann be- bzw. entladen werden.

• Das Öffnen oder Schließen der Tür in der Zieletage wird über den Schlüsselschalter auf der Etage (Haltestelle) gesteuert,

• Nach Betätigen des Schlüsselschalters in der Aufzugskabine in der Zieletage wird die Steuerfunktion „Gefahrguttransport“ zurückgesetzt. Der Aufzug reagiert auf Außenruf.

Ersatznetzversorgung (SV-Versorgung)

Wird eine Stromversorgung von Aufzugsanlagen durch das SV – Netz realisiert, so sind auch alle

dazugehörigen Zu - und Steuerleitungen SV–seitig zu versorgen.

Bei Ersatznetzversorgung wird automatisch eine Evakuierungsfahrt zu einer frei wählbaren Etage

ausgelöst. Die Meldung “Ersatznetzversorgung“ wird über potentialfreie Kontakte (60 V DC)

übernommen. Nach Netzwiederkehr (Stromversorgung über AV-Netz) geht die Aufzugssteuerung

automatisch wieder in Betrieb.

Antriebe

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Es sind Treibscheibenantriebe mit Schneckengetriebe und frequenzgeregelten einstufigen Motoren

vorzusehen.

Es kommen keine hydraulischen Antriebe zum Einsatz.

Antriebe für Aufzüge sind in einem gesonderten Maschinenraum unterzubringen.

Türüberwachung

Die Vorraumüberwachung erfolgt mit optischem Vorraumsensor mit Reflexions-Lichttaster, Einbau

verdeckt in Türzarge, abgedeckt mit Blende; Erfassungsbereich einstellbar mit statischer und

dynamischer Erfassung von Objekten im Vorraum mit automatischer Hintergrundausblendung für

sofortiges Umsteuern der Türbewegung.

Durch die Vorraumüberwachung ist eine Berührung von Fahrgästen mit der sich schließenden

Schachttür auszuschließen.

Weiterhin sind die Schachtzugänge mit einem hochauflösenden 3-D-Lichtgitter zu versehen, Einbau

der Lichtgitter geschützt zwischen Kabinen- und Schachttür.

Aufzugsmaschinenraum

Der Aufzugsmaschinenraum ist so zu be- und entlüften, dass die inneren Wärmelasten sicher

abgeführt werden können. Gegebenenfalls sind mechanische Lüftungssysteme mit inneren

Umluftkühlern zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebes, insbesondere der Steuerelektronik,

vorzusehen.

Zulässiger Raumtemperaturbereich: mind. 5°C bis max. 40°C

Für Aufzüge ist zur Sicherstellung der Personenrettung im Havariefall ein gesonderter Maschinenraum

erforderlich. Maschinenräume sind vorzugsweise über dem Schacht anzuordnen.

Triebwerke von Bettenaufzügen gestatten jederzeit und in jedem Fall das Bewegen des Fahrkorbes

von Hand, auch im Havariefall für eine schnellstmögliche Personenbefreiung.

In Ausnahmefällen ist die Anordnung des Antriebes im Schacht nach Abstimmung mit dem UKD

möglich.

Aufschaltung auf GLT

Alle Betriebs- und Störungsmeldungen sind auf die GLT-Zentrale des UKD aufzuschalten.

Über einen Relaiseingang kann die Funktion Steuerung EIN / AUS auch von der GLT ausgelöst und

gesteuert werden.

vergleiche auch UKD Standard für KG 480 Automatisierungstechnik.

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Beleuchtung

Vgl. Kap. Ausstattung der Räume mit Beleuchtungsanlagen

Bedienung / Anzeigen

Zur Orientierung ist eine Sprachansage mit HiFi-Qualität in hochdeutsch im Fahrkorb mit bis zu 15 frei

wählbaren Sprachansagen, z.B. wie:

• Ansage der Haltestelle

• Außer Betrieb, bitte Aufzug freimachen

• Vorzugsfahrt, bitte Aufzug freimachen

• Aufzug überladen

• Brandfall, Aufzug bitte freimachen

vorzusehen.

Es sind Signalelemente im Fahrkorb und an den Schachttüren mit einer Höhe der Schriftzeichen von

mindestens 35 mm als laufschriftfähige graphikfähige LED-Punktmatrix-Anzeige (mindestens 380

Pixel) vorzusehen.

Es sind mindestens folgende Anzeigen zu gewährleisten:

• Weiterfahrtanzeige in den Etagen

• Einfahrtgong in den Etagen

• Fahrtrichtungsanzeige im Fahrkorb

• Fahrkorbstand

• Textanzeige (alle Sonderfunktionen)

• Außer Betrieb (Anzeige erfolgt sofort automatisch)

• Besetzt / Bettenvorzugfahrt / Notfallfahrt

• Brandfall

• Inspektion

• Überlast

Zubehör der Aufzugsanlage

• 5 Notentriegelungsschlüssel

• 5 Schlüssel für Sonderfahrten

• Handleuchte mit min. 5 m langer Zuleitung mit Leuchtstofflampe 11 Watt

• Edelstahlpflegemittel

• Aufhängevorrichtung für loses Zubehör

• Plantaschen im Schaltschrank

• fabrikatsabhängige Hilfswerkzeuge

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

• Treibscheibenklemme

• Anweisung zur Personenbefreiung als dauerhafte Beschilderung in der Nähe des Aufstellungsortes der Steuerung

• Selbsthaftende Schilder „Aufzug außer Betrieb“ für jede Schachttür

• Selbsthaftende Schilder „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ für jede Schachttür

• Beschilderung der Triebwerksraumtür als dauerhafte Beschriftung

Für das Zubehör sind entsprechende Aufhängevorrichtungen bzw. ein Werkzeugschrank mitzuliefern /

montieren.

Brandschutzanforderungen:

Vergleiche auch Kap. zu KG 456

Die Ausführung der Aufzugsschächte erfolgt in feuerbeständiger Bauart.

Die Schachtzugänge befinden sich in notwendigen Fluren. Brandschutzanforderungen aus dem

Landesbaurecht sind zu beachten. Die Aufzugsanlagen werden gem. § 39 SächsBO hergestellt.

Aufzugsschachtwand:

• bei Krankenhausbetrieb feuerbeständig F- 90 A - übrige Nutzung gem. § 39 SächsBO.

• Überwachung des Fahrschachtes durch BMA.

• Keine Durchführung von fremden Medienleitungen durch den Aufzugsschacht.

Aufzugstüren:

• keine Übertragung von Feuer und Rauch nach geltenden DIN-Normen.

• Dauerhafte Kennzeichnung mit Schildern, z. B. Aufzug im Brandfall nicht benutzen.

Rauchabzug:

• vgl. auch TÜV-Stellungnahme_Aufzugsschächte-RWA-BMA

• freier Querschnitt 2,5 % der Fahrschachtgrundfläche, im Fahrschacht mindestens 0,10 m², soweit die Rauchabzugseinrichtung nicht ständig geöffnet ist (es kommen nur baumustergeprüfte Systeme zur Ausführung).

Ausbildung Triebwerksraum:

• Wände, Decken feuerbeständig, Fußboden nichtbrennbar (Baustoffklasse A) im Krankenhausbetrieb sonst wie Anforderungen an den Fahrschacht gem. § 39 SächsBO.

• Tür T – 30 DS, bzw. am Rettungsweg anliegend zusätzlich RS, nach außen (in Fluchtrichtung) aufschlagend, Einbau eines Panikschlosses.

• Aufzugsmaschinenraum, Sicherung gegen Zutritt Unbefugter (z.B. Obertürschließer, Beschlag außen Knauf).

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Notrufeinrichtung im Fahrkorb als Sprechstelle mit Verbindung zur Telefonzentrale und Leitstelle GLT.

Fluchtwegleuchten (vgl. Kap. zu KG 445) müssen bei Verlassen des Aufzuges im Blickfeld sein.

Im Flur zum Aufzugsmaschinenraum ist ein Handfeuerlöscher zu positionieren. Der genaue Aufstellort

ist mit dem UKD GB Bau und Technik abzustimmen.

Es ist ein Pulverlöscher mit Löschvermögen 55A, 233B, C, Sicherungsband zur Bereitschaftsanzeige,

automatische Aufladefunktion, 15 LE, Inhalt 6 kg, Wurfweite 5-8 m, Spritzzeit ca. 16 s, HxBxT:

600x170x225 mm, Gesamtgewicht 12kg. inklusive Wandhalterung vorzusehen.

Schallschutzanforderungen

Elastische Lagerung der Antriebe nach geltenden Vorschriften.

Durch den Auftragnehmer sind aufzugstechnische Maßnahmen zur Lärmminderung unter anderem

nach DIN 4109 und VDI-Richtlinie 2566 vorzunehmen, wie z.B. durch Einbau von schwingungs-

dämpfenden Materialien bei Maschinen, Kabinen, Türantrieben, und Schaltschränken.

zugehörige Planungsleistungen

Nachfolgende Planungsdokumente sind gem. CAFM Richtlinie UKD zusätzlich zur

Ausführungsplanung KG 460 und Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen (bei Modernisierung zu

ändern):

• Wandansichten Aufzugskabine im geeigneten Maßstab (Leistung AN Aufzug)

• Raumbuch (Leistung Planung Aufzug)

• Flucht- und Rettungswegpläne (Leistung Planung BMA)

• Feuerwehrpläne (Leistung Planung BMA)

• Revisionsunterlagen KG 300, KG 400, KG 500 soweit davon betroffen z.B. bei Haltestelle im Außenbereich (Zuordnung nach Kostengruppen)

Bemusterung und Fabrikatsangaben

Folgende Oberflächen und Bauteile sind mit UKD zu bemustern:

• alle Edelstahloberflächen

• Bodenbelag

• Schrammborde

• Ausführung und Oberflächen der Abhangdecken (Art und Weise der Reinigung und Wechsel der Leuchtmittel) einschließlich Ausführung der Beleuchtung und Leuchtmittel

• Fahrkorb- und Etagentableaus

• Bedienelemente

• Anzeigen

• Handlauf

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• Texte für Sprachausgaben (mindestens 3 verschiedene Sprachversionen sind auf CD-ROM zu liefern)

Korrosionsschutz

Korrosionsschutz als Grund- und Deckbeschichtung.

Bauteile der einzelnen Anlagen im Triebwerksraum mit Deckbeschichtung in gleichen Kennfarben.

RAL-Farbton nach Wahl des AG.

Korrosionsschutz im Triebwerksraum für sämtliche Stahlteile, die zur Leistung des AN gehören mit

Ausnahme der funktionsbedingt blanken Flächen.

Beschädigungen des Korrosionsschutzes sind nach der Montage auszubessern.

Blitzschutz / Rauchabzug Aufzugsschacht

Herstellen des Blitzschutzes,

Herstellen des Rauchabzuges für den Schacht mit Wetter- / Insektenschutz und Zuluftöffnung.

Haltestellen

Die besonderen Anforderungen von Haltestellen insbesondere im Außenbereich sind im Entwurf mit

dem UKD abzustimmen und abhängig von den konkreten Projektbedingungen auszuführen.

Aufzugstüren im Außenbereich erfordern:

• eine Überdachung zum Schutz gegen Schlagregen,

• eine geeignete befahrbare (Krankentrage) Entwässerungsrinne mit Anschluss an die Grundleitung,

• minimales Gefälle für den sicheren Transport,

• Fahrbahnmarkierung und Verkehrszeichenbeschilderung.

Fabrikatsvorgaben UKD.

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16 473 Medienversorgung, Medizin- und Laboranlagen

16.1 OP-Leuchten

16.1.1 Allgemeines

Definitionen

OP-Leuchte: Lichtleistung > 100.000 Lux

Untersuchungsleuchte: Lichtleistung < 100.000 Lux

Eine Ortsbegehung mit einem Vertreter der Nutzer und einem Mitarbeiter der Abteilung BuT-A1,

Gewerk ELT, muss im Vorfeld erfolgen, um die Gegebenheiten vor Ort sicher abzuklären. Besonderes

Augenmerk ist auf die bestehende Elektroinstallation, ggf. vorhandene Strahlenschutzvorrichtungen

und evtl. vorhandene Versorgungsleitungen (Elektro, Klima, Gase etc.) zu richten.

Durch den Auftragnehmer ist eine Unbedenklichkeitserklärung für die geplante Leuchtenkombination

von der Abteilung Krankenhaushygiene einzuholen.

16.1.2 Installation in Bestandsgebäuden

Es ist generell eine Prüfung und Freigabe der OP-Leuchten-Installation Unterlagen durch einen

Statiker erforderlich. Dazu müssen die Lastdaten (statische- und dynamische Last) einer ggf.

bestehenden Installation und der neu zu installierenden OP-Leuchte vorgelegt werden.

Bei bereits vorhandener Elektroinstallation für den Betrieb der OP-Leuchte ist die Kompatibilität mit

der neuen OP-Leuchten-Kombination durch den Auftragnehmer sicher abzuklären.

Der jeweilige Hersteller haftet für den kompletten Lieferumfang hinsichtlich der Funktion, der

Schutzmaßnahmen, der Einhaltung der technischen Parameter und seiner Vorgaben zur

Dimensionierung der einspeisenden Stromkreise (z.B. die Größe der Überstromschutzeinrichtungen)

sowie für die Montage. Für OP-Leuchten und OP-Leuchtensysteme muss ein Nachweis über die

Prüfung aller zusammenwirkenden Komponenten, einschließlich der bauseits montierten, durch den

Auftragnehmer bzw. den Hersteller der OP-Leuchten vorgelegt werden.

Vor Inbetriebnahme bzw. Übergabe an den Nutzer hat eine Abnahme durch die Abteilung BuT-A1,

Gewerk ELT zu erfolgen.

Zur Abnahme sind alle Funktionen der OP Leuchte (auch Optionen, welche nicht geliefert wurden) zu

testen/prüfen. Notwendige Ausstattungen (z.B. Kamera, TFT) sind von Hersteller kostenfrei zur

Abnahme beizustellen.

Für alle Video, Audio und Datenkabel sind Messprotokolle, welche nach der Montage der Leuchte

erstellt wurden, zu übergeben. Die Anforderungen an die Messungen richten sich nach dem Kabeltyp.

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16.1.3 Anforderungen an OP-Leuchten

OP-Leuchten (>100.000 Lux) und OP-Leuchtensysteme müssen entsprechend DIN EN 60601-2-41

ausfallsicher sein. Bei einem ersten Fehler darf keine Gefährdung entstehen und die Hauptfunktionen

müssen erhalten bleiben. Der jeweilige Hersteller/Lieferant muss nachweisen, dass die Anforderungen

an die Schutzmaßnahme „Schutz“ durch Schutzkleinspannung - PELV“ entsprechend DIN VDE 0100-

410 und DIN VDE 0100-710 eingehalten werden.

Untersuchungsleuchten (bis 100.000 Lux) dürfen keinen Trafo im Leuchtenkörper besitzen und sind

mit einer Schutzkleinspannung zu betreiben.

Die OP-Leuchten müssen dem Stand der Technik entsprechen und sollten nach Möglichkeit als LED- Leuchten ausgeführt sein. Folgende Anforderung müssen neu zu installierende OP-Leuchten erfüllen:

❖ komplett in sich geschlossenes homogenes Leuchtenkörperdesign mit einer Gehäusestruktur

ohne Absätze, Vertiefungen und/oder Öffnungen

❖ schraubenloses Design am Leuchtenkörper

❖ geräuschloser Betrieb

❖ Lichtleistung Hauptleuchte 160 klx

❖ Halterung für Monitore: VESA 100

❖ Belastbarkeit des Monitortragarmes: mindestens 10 kg bis 20 kg

❖ stufenlose Fokussierung des Leuchtfeldes bzw. in mehr als 5 Schritten

❖ Einstellung der Lichtleistung am Leuchtenkörper und über ein Wandtableau

❖ stufenlose Synchronisierung der Leuchtenkörper bei variabler Farbtemperatur

Bei Monitoren mit externem Netzteil ist das Netzteil von außen zugänglich an der Rückseite des

Monitorträgers zu befestigen.

In der Basisausführung ist der Monitortragarm an der obersten Position vorzusehen. Eine

Nutzerabsprache mit den Vorteilen der Position (oben oder unten) ist durchzuführen.

Der Monitor ist bevorzugt über ein Extender-Set und ggf. kompatiblen Switch zur Einspeisung

verschiedener Signalquellen zu betreiben.

Konfiguration der OP-Leuchten

Es sind ggf. zwei gleichgroße Leuchtenkörper mit jeweils 160.000 Lux zu bevorzugen.

Alle OP-Leuchten müssen mit einer Kameravorbereitung ausgestattet sein. Die Übertragungsleistung

der Kamerasignale muss mindestens 50 Meter betragen. Als Mindeststandard muss ein DVI- bzw.

HDMI- Signal zur Verfügung stehen.

Pro HD-SDI Leuchtenkörper sind im Rahmen der Bestellauslieferung der OP-Leuchten

10 Wechselhülsen zu stellen. Untersuchungsleuchten benötigen keine Wechselhülsen.

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Der Monitortragarm ist mit einem Netzspannungskabel und einem Netzwerkkabel (CAT 6 beidseitig,

RJ45-Stecker beidseitig), sowie zwei HD-SDI Kabeln zu versehen. Die Kabel enden am

Deckenflansch der OP-Leuchte.

Bei der Montage sind grundsätzlich alle Kabel mittels Verlängerung am Deckenflansch nach

außerhalb der Klimadecke zu führen.

Alle TFT-Monitore sind mit einem internen Netzteil zu betreiben bzw. müssen deren Netzteile einfach

zugänglich sein. Alle Monitore müssen für die Verwendung in medizinisch genutzten Räumen

zugelassen sein. Das Gehäuse und das Display des Monitors müssen stoßfest und

reinigungsmittelbeständig ausgeführt sein. Es ist sicherzustellen, dass bei Beschädigung der

Displayscheibe keine Scherben in das OP-Feld fallen können. Der Monitor darf keine Öffnungen

(Lüftungsschlitze) besitzen. Die Kabelanschlüsse müssen verdeckt sein (z.B. Deckel mit Dichtung).

Das Videoeingangs- und Ausgangssignal sind in das digitale Röntgenbildsystem einzubinden. Dabei

stellt der TFT an der OP Lampe einen weiteren Monitor dar.

Installation

Elektrischer Anschluss

Die Schnittstelle zwischen der elektrischen Anlage und den OP-Leuchten muss bereits in der

Planungsphase mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt sein. Ein entsprechender Nachweis ist

rechtzeitig vor der Lieferung der Abteilung BuT-A1, Gewerk ELT vorzulegen.

Alle fest installierten OP- und Untersuchungsleuchten sind mittels elektrischen Festanschluss zu

installieren. Der Anschluss von OP-Leuchten und OP-Leuchtensystemen an das medizinische IT-

System ist nicht zulässig.

Der Einsatz von OP-Lichtgeräten ist im UKD nicht zulässig.

In den Stromkreisen der Stromversorgung von OP-Leuchten und OP-Leuchtensystemen sind keine

weiteren Schaltelemente zulässig.

Die Fernbedienung im nicht sterilen Bereich (Tableau) mit den Mindestfunktionen: Ein-Aus, Dimmung

und Fokussierung ist über eine Steuerung des OP-Leuchtenherstellers zu realisieren. Eine

Kommunikationsunterbrechung oder Störung darf die Funktion der Lampe nicht beeinflussen. Die

Verantwortlichkeit und Haftung der Tableausteuerung obliegt ebenfalls dem Hersteller der OP-

Leuchte.

Bei Verwendung einer Klimadecke dürfen sich keine elektrischen, elektronischen bzw.

elektromechanischen Bauelemente am Deckenrohr befinden. Die durch den jeweiligen Hersteller der

OP-Leuchte mitgelieferten Umschalteinrichtungen, Siebplatinen und Trenntransformatoren sind in

bauseits gelieferten Verteilerschränken unterzubringen.

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In den bauseits gelieferten Verteilerschränken sind pro Einspeisestrang in der 230 V-Ebene eine

Überstromschutzeinrichtung und eine Trennstelle zum Freischalten unterzubringen. Die Größe der

Sicherung wird vom jeweiligen OP-Leuchtenhersteller festgelegt.

Die Stromversorgung der ersten Leitung der Umschalteinrichtung jeder einzelnen Leuchte darf nur

durch Erst-Fehler-Sichere BSV-Anlagen erfolgen. Siehe hierzu Kapitel 4.6 „Batteriegestützte zentrale

Stromversorgungssysteme (BSV) für Sicherheitszwecke zur Versorgung medizinisch genutzter

Bereiche“. Die zweite Leitung der Umschalteinrichtung jeder einzelnen Leuchte wird aus dem SV-

Hauptverteiler versorgt. Schwerpunkt-Zwischenverteiler sind zulässig.

OP-Leuchten und OP-Leuchtensysteme werden von den Herstellern mit eigenen

Umschalteinrichtungen, Siebplatinen und Trenntransformatoren sowie der kompletten Lichtsteuerung

und des notwendigen Zubehörs übernommen. Der Anschluss erfolgt entsprechend Prinzipschaltbild

Unterverteiler OP. Der Hersteller übernimmt für das komplette System aus OP-Leuchte und deren

Stromversorgung die Produkthaftung.

Jede OP-Leuchte ist an einer gut sichtbaren Stelle mit einer eindeutigen Kennzeichnung (TEC-ID &

ENR) zu versehen.

Elektrischer Anschluss an Überwachungseinrichtungen

Die erste und die zweite einspeisende Leitung der Umschalteinrichtung jeder einzelnen OP-Leuchte

bzw. OP-Leuchtensysteme müssen durch eine geeignete Einrichtung potenzialfrei überwacht werden

(z.B. Optokoppler). Im Falle einer Störung muss eine Störmeldung direkt an die GLT (vgl. UKD-

Standard_KG 480) geleitet werden.

Bis zu 6 Leuchtenkörper können in einer Sammelstörmeldung zusammengefasst werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Stromversorgung (Trafos / Umschalteinrichtungen) der OP-

Säle an einem Ort befindet.

Bauliche Anforderungen

Die Ausführung des Baldachins ist generell so zu bemessen, dass dessen Höhe und Durchmesser so

gering wie möglich gehalten werden.

Die Deckenbefestigung des Flanschrohres darf sich maximal 25 cm oberhalb der Zwischendecke

befinden. Die Deckenöffnung ist so zu bemessen, dass deren Durchmesser mindestens der Größe

des Flansches inklusive aller Anbauteile entspricht.

Soweit nicht ab Werk vom OP-Leuchtenhersteller geliefert, ist die Einbindung eines geeigneten

Zählers zur Aufzeichnung der geleisteten Betriebsstunden der Leuchte erforderlich.

Fabrikatsvorgaben UKD.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

17 KG 500 –Außenanlagen

17.1 KG 556 – Elektrische Anlagen - Außenbeleuchtung

Zur Außenbeleuchtung gehören neben den Mast-/Poller- und Wandleuchten auch Leuchten im

Außenbereich von Gebäuden, beleuchtete Infotafeln etc.

Zum Umfang der Planung gehört eine umfassende Beleuchtungsberechnung der Außenbeleuchtung

in diesem Bereich. Nach Fertigstellung ist diese mittels Lichtstärkemessung nachzuweisen und in

einem Protokoll (gemäß UKD-Vorgabe) zu dokumentieren.

Die Steuerung der Außenbeleuchtung erfolgt zentral von der Trafostation Haus 49. Die Leuchten des

Kerngeländes werden ebenfalls aus dem Haus 49 versorgt. Die Weiterleitung der Steuersignale an

„Versorgungsinseln“ (z.B. außerhalb Kerngelände, separate Gebäudeaußenbeleuchtung) erfolgt über

EIB/KNX oder IP. Zur Funktionsüberwachung der Außenbeleuchtung sind die Schaltkanäle des

EIB/KNX-Steuerung auf Stromschwellwert zu überwachen (≥ Übergabe der Stromwerte, In-

Betriebsmeldung des Aktors, Statusmeldung Schalten und Stromschwellwertmeldung an IP-Router).

Gebäudeeigene Beleuchtungssteuerungen für den Außenbereich stellen dabei nur eine Erhöhung der

Versorgungssicherheit dar und dürfen nur verzögert parallel wirken.

Von der Gebäudeleittechnik und vor Ort im Haus 49 kann die Außenbeleuchtung zur Reparatur und

Wartungszwecken geschaltet werden.

Zur Aufrechterhaltung eines Kliniknotbetriebes ist die Außenbeleuchtung über das SV-Netz zu

versorgen. Zur Reduzierung der Leistungsanforderung an das SV-Netz ist die Beleuchtung im SV-

Betrieb nur im reduzierten Betrieb (siehe Nachtabsenkung, ohne Umschalteinrichtung) zu betreiben.

Zusätzlich kann die Abschaltung einzelner Leuchten in Abstimmung mit dem Anlagenverantwortlichen

der Abteilung Gebäudetechnik in unkritischen Bereichen vorgesehen werden.

Beleuchtungsanlagen in Kreuzungsbereichen / Klinikeinfahrtsbereichen / Liegendvorfahrten und

Eingangsbereichen der Häuser sind ausnahmslos durch SV zu versorgen.

In den Nachtstunden (22 Uhr bis 5 Uhr) erfolgt eine Leistungsreduzierung auf 25% – 50% (je nach

Leuchtentyp und Standort). Die Reduzierung erfolgt durch Abschaltung einer „Steuerphase“. Die

Absenkung erfolgt ebenfalls zentral aus dem Haus 49. Bei Beleuchtungsstromkreisen an Gebäuden

kann auf eine Reduzierung verzichtet werden.

Eine zusätzliche Reduzierung in verkehrsarmen Bereichen und Parkanlagen erfolgt durch eine

Steuerung mit Bewegungserkennung. (Leipziger Leuchten –> Clever Light). Beim Einsatz dieser

Steuerung erfolgt keine zusätzliche Reduzierung durch die „Steuerphase“. In der Planungsphase ist

für entsprechende Bereiche eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für dieses System zu erstellen. Die

Auswertung und Festlegung zum Einsatz der Technologie erfolgt in Absprache mit dem

Anlagenverantwortlichen der Abteilung Gebäudetechnik.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Bei der Auswahl der Beleuchtungslösung ist besonders darauf zu achten, dass kein erhöhter

Lichteinfall durch Fenster in Dienst- und Patientenräume entsteht, um Beeinträchtigungen für die

Patienten und Mitarbeiter zu vermeiden (Stichwort asymmetrische Beleuchtungstechnik).

An Gebäuden mit Außenbeleuchtung, welche über eine zentrale Batterieanlage versorgt wird, erfolgt

die Ansteuerung über die Eingänge der Batterieanlage. Der Einsatz von Vorschaltgeräten mit

Umschaltweiche ist nicht zulässig.

Für den Neubau stehen folgende Leuchtentypen zur Verfügung, um ein einheitliches Erscheinungsbild

zu gewährleisten.

Mastleuchten/Wandleuchte (in öffentlichen Bereichen):

Hersteller: Leipziger Leuchten

Typ: Richard IV / R U LED

Lichtfarbe: 3000K

Leistung: 34W (Abweichung möglich je nach Einsatzgebiet)

Farbe: DB703 (auch der Mast)

Lichtpunkthöhe: 5 Meter / Wandmontage

Pollerleuchte:

Hersteller: Leipziger Leuchten

Typ: Petra P X/R U LED

Lichtfarbe: 3000K

Leistung: 17W

Farbe: DB703

Höhe: 1,1 Meter (4m als Lichtstehle)

Montageart: Flanschplatte

Mastleuchten/Wandleuchte (für Wirtschaftsbereiche, z.B. Anlieferzonen, Bauhof):

Hersteller: Leipziger Leuchten

Typ: Alfons LED

Lichtfarbe: 3000K

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Leistung: nach Anforderung / Lichtberechnung

Farbe: DB703 (auch der Mast)

Höhe: 4-6m

Montageart: Mastaufsatz / Wandleuchte

Für den Einsatz von kleineren Gebäudeaußenleuchten (kleiner als Mast-/Wandleuchte siehe oben)

hat die Ausführung in stromsparender LED-Technologie, Lichtfarbe 3000 K und Gehäusefarbe RAL

7016 zu erfolgen.

Der Einsatz von Bodeneinbauleuchten (Uplights) und Bodeneinbauleuchtstreifen ist ausnahmslos

nicht zulässig.

Der Abstand zwischen Boden (Verkehrsfläche, Rasen etc.) und Wandleuchte muss mindestens 50 cm

betragen.

Bei Reparaturen oder Baumaßnahmen im Bestand sollten zur Sicherstellung eines einheitlichen

Erscheinungsbildes die bereits vorhandenen Leuchtentypen, sofern noch verfügbar, genutzt werden.

17.2 KG 558 – Nutzungsspezifische Anlagen - Tor-und Schrankenanlagen

Dieser Standard gilt als verbindliche Planungs- und Ausführungsunterlage für Toranlagen (inklusive

Zutritts-, Sprech- und Videotechnik) im UKD. In Abstimmung mit dem zuständigen Mitarbeiter der

Gebäudetechnik für Toranlagen kann im begründeten Bedarfsfall hiervon abgewichen werden.

Alle Schrankenanlagen sind auf die Wache der UKD aufzuschalten. Dabei ist die vorhandene

Steuerungs- und Überwachungstechnik zu nutzen (und ggf. zu erweitern). Fremde, zusätzliche

Systeme sind nicht zulässig. Erweiterungen von Steuerungs- und Überwachungstechnik (auch

Lizenzen) sind bei Erweiterung an Schrankenanlagen Bestandteil der Maßnahme.

Die Versorgung erfolgt mit einer Spannung von 230V aus dem SV-Netz. Dabei ist jede Schranke

separat abzusichern. Die Datenanbindung erfolgt aus dem UKD Datennetz mittels LWL. Direkt in der

Schrankenanlage erfolgt die Umsetzung auf CU-Ethernet inkl. POE Versorgung für die Videotechnik

der Schrankenanlage. Eine Anbindung mittels anderen „Drahttechnik“ ist nicht zulässig. Das

Medizinische Rechenzentrum gibt den Anschlusspunkt des LWLs, die IP Adresse etc. vor.

Bauartbedingt sind Haupteinfahrten mit einer Schrankenbaumbreite von maximal 3m vorzusehen.

Nach Rücksprache und schriftlicher Zustimmung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der

Gebäudetechnik kann bei Nebeneinfahrten mit geringer Nutzung hiervon abgewichen werden.

Der Schrankenbaum wird motorisch angesteuert. Hydraulik als Antriebselement ist nicht zulässig. Der

Schrankenbaum ist mittels Sollbruchstelle vor Schäden für Fahrzeuge und der Schrankenbaumanlage

auszustatten. Ein Auslösen dieser Sicherheitsvorrichtung ist auf dem Schrankensteuersystem in der

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

Wache auszugeben. Allseitig ist die Schrankenbaumanlage durch einen massiven Rammschutz zu

sichern. Zur Sicherstellung der Zufahrt der Feuerwehr ist ein Schlüsseltaster für Halbzylinder an der

Schrankenbaumanlage vorzusehen. Den Zylinder stellt das UKD.

Der gefahrlose Schließvorgang wird mittels Induktionsschleife Höhe Schrankenbaumanlage und

Radartaster sichergestellt. Reflex oder Gabellichtschranken sind nicht zulässig. Zwischen

geschlossenem Schrankenbaum und seitlichem Ende der Fahrbahn (Bordstein, Geländer etc.) sind

mindestens 1,2 m freizuhalten.

Die Bediensäule ist als Bestandteil der Schrankenanlage vom gleichen Hersteller / Typ zu errichten.

Jede Bediensäule hat eine Sprechstelle zur Wache inkl. Öffnungsrelais zur Freigabe der Schranke.

Als Zutrittssystem kommt das Interflexsystem zu Einsatz. Die dafür notwendige Technik ist dabei

witterungsbeständig und vandalismussicher in dem Bedienterminal zu integrieren. Die Zufahrt für

Gäste erfolgt mittels Parkchipsystem. Für die Nutzung von UKD Fahrzeugen ist ein Funkempfänger

vorzusehen. Alle Komponenten, besonders die zusätzlichen wie Interflex und Funkempfänger sind in

der Bediensäule fachgerecht zu befestigen. Die Anordnung der Bediensäule darf nicht im

Kurvenbereich erfolgen. Allseitig ist die Bediensäule durch einen massiven Rammschutz zu sichern.

Die Anordnung erfolgt grundsätzlich links in Fahrrichtung.

Die optionale Ausrüstung der Bediensäulen (Interflex, Funkempfänger, Parkchipsystem) ist aufgrund

der Verkehrsfläche und deren Nutzung „hinter der Schranke“ auszuwählen und mit der

Gebäudetechnik abzustimmen.

Kombinierte Ein- und Ausfahrten sind bei geringer Nutzung zulässig. Wenn kein Parkchipsystem oder

Interflex-Zutrittssystem zu Einsatz kommt und keine Verkehrsverbindung zu einem dieser Systeme

besteht, kann auf eine Ausfahrtsbediensäule verzichtet werden. Die Schrankenöffnung erfolgt dann

durch eine Induktionsschleife vor der Schranke in Ausfahrtsrichtung

(vgl. Schrankenanlage-1Fahrspur, 1Fahrrichtung, 1Bediensäule).

Die Ausgabe eines Parkchips oder Öffnung der Schranke erfolgt nur bei Erregung der

Anwesenheitsinduktionsschleife vor der Bediensäule. Die Induktionsschleife darf erst ab PKW-Größe

reagieren. Das gleiche gilt für Induktionsschleifen, welche zur automatischen Öffnung bei Ausfahrt aus

einem Bereich dienen

(vgl. Schrankenanlage-1Fahrspur, 2Fahrrichtung, 1Bediensäule,

Schrankenanlage-1Fahrspur, 2Fahrrichtungen, 2Bediensäulen.pdf

Schrankenanlage-2Fahrspur, 2Fahrrichtungen, 2Bediensäulen.pdf).

Der Schließvorgang wird zeitverzögert (einstellbar) nach Verlassen der Sicherheitsinduktionsschleife

unter dem Schrankenbaum ausgelöst. Somit schließt sofort nach jedem Fahrzeug die Schranke,

unabhängig wodurch die Schranke geöffnet wurde. Passiert kein Fahrzeug innerhalb einer

einstellbaren Zeit die Schrankenanlage, schließt diese selbstständig. Vor jedem Schließvorgang wird

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

mittels einer roten Signalleuchte der Schließvorgang angekündigt (Zeit einstellbar). Die Signalleuchte

sollte gut erkennbar sein. Eine Ausführung am Schrankenbaum ist nicht zulässig. Die rote

Signalleuchte erlischt nur bei geöffneter Schranke aus der entsprechenden Fahrtrichtung, d.h. wird die

Schranke aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung geöffnet, erfolgt keine Freigabe! Die

Signalkennleuchte ist in LED-Technik auszuführen.

Die Steuerung von Schrankenanlagen mit automatischer Öffnungsanforderung durch den öffentlichen

Personennahverkehr wird aufgrund der Komplexität der Steuerung und Anforderung an dieser Stelle

nicht näher erläutert. Dies ist bei Bedarf mit allen Beteiligten zu klären. Abschließend ist die

Ausführung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter der Gebäudetechnik abzustimmen.

An allen Ausfahrten mit Parkchipsystem ist an geeigneter Stelle ein Kassenautomat zur Entwertung

der Parkchips vorzusehen. Eine Sprechstelle zur Wache ist vorzusehen. Bei der Wahl des Standortes

ist auf ausreichend Parkmöglichkeiten für die „Zahler“ zu achten.

Die Induktionsschleife direkt unter dem Schrankenbaum soll bereits bei Fahrrädern reagieren.

Alle Kabelverbindungen zwischen den Schrankenanlagenkomponenten werden entsprechend den

Erfordernissen durch den Lieferanten der Schrankenanlage ausgewählt und in Leerrohren im Erdreich

verlegt. Es sind alle Adern der Kabel auf Reihenklemmen in den Schrankenkomponenten aufzulegen.

Alle sicherheitsrelevanten Steuersignale (Radartaster, Induktionsschleife Schrankenbaum und

Baumbruch) sind als Öffner (NC) auszuführen. Zur Fehlersuche sind hierfür in der Schrankenanlage

Taster zur temporären Überbrückung der Sicherheitskreise vorzusehen.

Ebenfalls sind alle Schrankenöffnungskontakte (Funkempfänger, Interflex etc.) über Schalter oder

schaltbare Reihenklemmen zu führen. Dies dient zur Fehlersuche oder Deaktivierung einzelner

Komponenten.

Alle Schrankenanlagen sind mittels Videotechnik zu überwachen. Die Anordnung der Kamera ist so zu

wählen, dass die komplette Schrankenanlage inkl. aller Komponenten erfasst wird. Eine

Kameraposition in der Sprechstelle ist nur zusätzlich möglich. Es ist mittels Position und

Kameratechnik sicherzustellen, dass Kennzeichen an Fahrzeugen sicher erkannt werden können. Zur

Sicherstellung der Kamerafunktion ist das Gehäuse vandalismussicher auszuführen und automatisch

zu beheizen. Eine Tag-/Nachtumschaltung zur Verbesserung der Bildqualität ist zulässig. Zusätzliche

IR-Strahler sind nicht zulässig. Die Übertragung der Videosignale erfolgt über IP Technik an den

Videoserver im Haus 97. Dort erfolgt die Speicherung und Übermittlung an die Wache Haus 52. Die

Versorgung der Kamera erfolgt mittels POE aus dem UKD-Datennetz. Die Umsetzung von LWL

erfolgt vor Ort an der Schrankenanlage und Weiterleitung als CU bis zur Kamera. Weitere

Videoüberwachung im Verkehrsbereich (z.B. Parkhaus) erfolgt ebenfalls nach diesem Prinzip. Bei

Montage an Gebäuden ist eine IP-Anbindung direkt ins Gebäudedatennetz zulässig.

Alle Schrankenanlagenkomponenten sind in Gelb bzw. Gelb/Schwarz auszuführen.

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Am UKD sind bisher verbaut:

Schrankenbaumsystem bis 3 m: Scheit und Bachmann AS30

Schrankenbaumsystem über 3m (nur Nebeneinfahrten): Magnetic Access L / Magnetic Access pro L

Schrankensteuersystem: Scheit und Bachmann

Radartaster: Pepperl und Fuchs, Reflexionstaster (z.B. UB 6000-30GM-E5-V15)

Parkchipsystem: Scheit und Bachmann

Ein- und Ausfahrt mit Coinausgabe: PGL30/C bzw. PL30/C

Ein- und Ausfahrt ohne Coin, nur Einbau Sprechen und Interflex-Leser, PXU30/3 Leergehäuse

Sprechstellen: Schneider Intercom IP

Kamera: Grundig, SI-GCI-K1523V einschließlich Original Zubehör

Fabrikatsvorgaben UKD.

18 KG 630 – informationstechnische Ausstattung

18.1 Mediensteuerung

Im gesamten Universitätsklinikum ist für komplexe Mediensteuerungen das Fabrikat AMX

einzusetzen. Für kleinere Mediensteuerungen wird das Fabrikat „Extron“ favorisiert.

Die Beleuchtungs- und Verdunklungssteuerung erfolgt über das zentrale Touchpanel der

Mediensteuerung. Das AMX Signal wird auf EIB/KNX zur weiteren Verarbeitung und Steuerung

umgesetzt. Zusätzlich wird im Hörsaal ein EIB/KNX Bedienfeld mit mindestens 8 Sensoren

ausgeführt, um eine unabhängige Bedienung (z.B. bei Störung der Hörsaalsteuerung) der

Beleuchtung und Verdunklung zu gewährleisten. An jedem Eingang zum Hörsaal kann über einen

Taster das "Putzlicht" geschalten werden. Über die Zentrale Ein/Ausschaltung der Hörsaaltechnik wird

ebenfalls die Beleuchtung geschaltet. Beim Ausschalten wird automatisch auf "Putzlicht" zurück

geschaltet.

Bei der Ausführung der Beleuchtungs- und Verdunklungssteuerung sind auch die Kapitel zur KG 445

„Beleuchtungssteuerung“ und "Flucht- und Sicherheitsbeleuchtung" des UKD Standards zu beachten.

Alle Planungsphasen, Absprachen und Abnahmen sind neben dem Mitarbeiter BUT für

Hörsaaltechnik auch mit den BUT Mitarbeiter für Beleuchtungssteuerung und

Flucht/Sicherheitsbeleuchtung abzusprechen. Dies ist schriftlich zu dokumentieren.

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

18.2 Video- und Audiotechnik

Alle Video- und Audiokomponenten müssen zwingend digitale Bild- und Audioübertragung in HD -

Qualität (DVI, HDMI) ermöglichen. Die Übertragungsqualität (Bildgröße und Datenrate) ist für Live -

Übertragungen von aufgezeichneten Videosequenzen sicherzustellen.

Zur Audioübertragung über mittlere und große Entfernungen (z.B. UKD intern) ist zwingend über

LWL - Übertragung zu realisieren.

Digitale Bildübertragung (DVI, HDMI, LWL)

Die maximale Leitungslänge beim Anschluss eines DVI -, HDMI - Gerätes hängt von der Qualität der

Verbindungsleitung zwischen Quelle und Senke, aber auch von der Qualität des Endgerätes selbst

ab. Hier sind zwingend die Grenzlängen zu beachten. Sind größere Distanzen zu überbrücken, so

sind Repeater DVI oder HDMI bzw. Umsetzer auf LWL einzusetzen.

Downloads archivierter gepackter Video - Dateien (MPEG-2) aus der Zentralbibliothek müssen über lP

in voller Übertragungsqualität möglich sein.

Ausgabegeräte Video

Für die Darstellung aufgenommener Videosignale sind als Ausgabegeräte ein Beamer in

Deckenmontage oder ein Großdisplay in Wandmontage vorzusehen. In Abhängigkeit von der

Raumgeometrie sind Großdisplays (=>80 Zoll) zu bevorzugen. Die Anschlüsse zur Bildübertragung

bzw. Steuerung festinstallierter Beamer bzw. Displays sind fachgerecht zu verkabeln und mittels

Anschlussfeld abzuschließen.

Ausgabegeräte Audio

Für die Wiedergabe aufgenommener Audiosignale werden in Abhängigkeit der Raumgeometrie und

des Akustikgutachtens Lautsprecher in Decken- oder Wandmontage standardisiert.

Anschlussfeld

Im Bereich des Arbeitsplatzes des Dozenten ist ein Anschlussfeld als Tischeinbaugerät oder in Wandmontage für diverse Medien vorzusehen. Es hat folgende Bestückung zu erhalten:

VGA In HDMI In Audio In 2 x 230 V

Bei Vorhandensein eines fest installierten PCs:

Audio Out 2 x USB RJ 45 (KAT7) 2 x 230 V

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Technischer UKD-Standard Stand: Teil ELT – KG 440, KG 450, KG 460 u.a. 11.2025

18.3 Kabelverbindungen

Hausübergreifende Kabelverbindungen

Zwischen den einzelnen Häusern und der Medientechnikzentrale sind ausschließlich LWL - Kabel A-DF(ZN) 2Y4Y 24 G 50/125 zu verwenden. Dies betrifft sowohl die Video- als auch die Audioverbindung.

Fabrikatsvorgaben UKD.

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