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2_UKD-Standard_VPT-WPP_VDI_6010-03_Handlungsanweisung.pdf

Bau von Kaltwasserleitungen und Kollektoranbindungen für den südlichen Campus-Ringschluss

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 08:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Universitätsklinikum

GB Bau- und Technik

Carl Gustav Carus

UKD-Standard

Vollprobentest _ Wirk-Prinzip-Prüfung

Handlungsanweisung

Vollprobentest

Wirk-Prinzip-Prüfung

UKD-STANDARD

(Handlungsanweisung )

nach VDI 6010-3

Version: 1.0 / Handlungsanweisung Stand: 24. Juni 2019 Status: Freigegeben

Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Muster BFSM Prüfgrundlage Teil 2 Anlage 2.1: Beispiel BFSM Prüfgrundlage Teil 1 Anlage 2.2: Beispiel BFSM Prüfgrundlage Teil 2

Änderungshistorie

VersionDatumBearbeiterÄnderungen
1.024.06.2019Leutert, ReneNeu erstellt

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Handlungsanweisung

INHALTSVERZEICHNIS

1. BFSM-Prüfgrundlage - Erstellung ........................................... 3

1.1 Handlungsanweisung _ BFSM-Prüfgrundlage Teil 1 ...................................................... 3

1.2 Handlungsanweisung _ BFSM-Prüfgrundlage Teil 2 ...................................................... 5

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1. BFSM-Prüfgrundlage - Erstellung

1.1 Handlungsanweisung _ BFSM-Prüfgrundlage Teil 1

Entsprechend der nachfolgenden Gliederung des Inhaltsverzeichnisses wird für das zu prüfende Objekt der aktuelle Sachstand dokumentiert. Damit wird der Prüfsachverständige in die Lage versetzt, ausgehend vom aktuellen Baurecht, der Qualität und Vollständigkeit vorliegender Vorgabedokumenten und den Prüfnach- weisen der Sachverständigen zu den vorhandenen sicherheitstechnischen Anlagen, seinen Prüfplan für die WPP aufzustellen.

Mit der Handlungsanweisung wird beschrieben welche Aussagekraft und Ergebnisqualität die Hinweise zu den jeweiligen Gliederungspunkten haben sollten. Welche Dokumente zur Unterstützung herangezogen werden können und welche Zuständigkeit / Verantwortung damit verbunden ist.

Pos.Titel / AnforderungenZuständigkeit
1.WPP - Notwendigkeit nach SächsTechPrüfVO
Entsprechend der SächsTechPrüfVO ist aus §1 Geltungsbereich die zutref- fende Nummer 1 bis 8 auszuwählen und im Dokument zu begründen. Damit ist Sichergestellt, dass der Vollprobentest / WPP nach den gültigen Nor- men und Gesetzlichkeiten durchzuführen und aller 3 Jahre zu wiederholen ist. Zur Rechtfertigung der getroffenen Auswahl 1 bis 8 nach §1 ist es zweckmäßig eine geschoßweise Beschreibung der aktuellen Nutzung mit darzustellen. • Nutzungsart nach AAO (Alarm- und Ausrücke-Ordnung der FW) • Personenzahl : Mitarbeiter / Besucher • Patientenzahl : ambulant / stationär • Arbeits- und Öffnungszeiten des Objektes • kritische Bereiche z.B. OP / Intensivstation Hinweise dazu sind im Feuerwehrplan nach DIN 14 095 aufgeführt!Verantwortlicher Brandschutz
2.Baurecht – aktueller Stand
Hier ist aufzuzeigen, ob es eine Baugenehmigung gibt, von wann diese ist und ob es seither baurechtliche Umbauten gegeben hat und ob es mit Inbetrieb- nahme des Objektes eine Erstprüfung oder bereits Wiederholungsprüfungen WPP gab.Bauherr / Betreiber
2.1Brandschutzkonzept
Hier ist aufzuzeigen, ob es ein aktuelles BSK / BSN gibt, wer der Verfasser ist, wann das Gutachten erstellt wurde und ob es den heutigen Anforderungen nach der Leistungsbeschreibung aus der AHO Nr.:17 Leistung für Brandschutz von Juni 2015 entspricht. Damit verbunden wären Vorgaben für Betriebszustände der sicherheitstechni- schen Anlagen im Brandfall (z.B. sicherheitstechnisches Steuerungskonzept). Sollte es kein aktuelles BSK / BSN geben, so ist im Vorfeld einer WPP ein, auf den aktuellen Nutzungszustand bezogenes, BSK zu erstellen.Verantwortlicher Brandschutz
2.2Bauordnung - §14 Brandschutz - Schutzziele
Die Brandschutz-Schutzziele werden in der Bauordnung unter § 14 definiert: § 14 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zu den Schutzzielen sind hier die wesentlichen Aussagen aus dem BSK / BSN aufzuführen.Musterbauord- nung

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Pos.Titel / AnforderungenZuständigkeit
2.3Brandschutzrelevante Unterlagen
Hier ist tabellarisch darzustellen, ob die nachfolgend aufgeführten Dokumente und Unterlagen aktuell vorhanden sind: • Evakuierungskonzept • Brandschutzkonzept / Brandschutznachweis • Brandschutzordnung mit Unterweisungsnachweisen • Feuerwehrpläne (FWP nach DIN 14 095) • Flucht- und Rettungspläne • Grundrisspläne mit Nutzungsart n. DIN 277 • Grundrisspläne mit Funktionsbereichen n. DIN 13 080 • Grundrisspläne mit Verortung der BrandmelderVerantwortlicher Brandschutz
2.4Hinweise zu Gefahrenpotentialen und technischen Anlagen
Von besonderer Bedeutung sind zusätzliche Hinweise zu Gefahrenpotentialen oder technische Anlagen wie z.B. • Besondere Brandlasten • Gefahrstoffe, radiologische / biologische Stoffe / Gift • besondere technisches Gerät / Anlagen z.B. Feuerwehraufzüge o Gaslöschanlagen o HDWN-LÖA (Hochdruckwassernebel Löschanlagen) oVerantwortlicher Brandschutz Feuerwehrplan
3.Sicherheitstechnische Anlagen
Hier ist aufzuzeigen, welche sicherheitsrelevanter Anlagen entsprechend der Prüfpflicht n. SächsTechPrüfVO im Objekt vorhanden, wie diese dimensioniert, verortet sind und funktionieren. Besondere Merkmale und Leistungsparameter sind für die Einschätzung der Bedeutung im Rahmen der WPP zusätzlich aufzuführen.Bauherr / Betreiber
3.1Lüftungsanlagen
3.2CO – Warnanlagen
3.3Rauchabzugsanlagen RWA
3.4Druckbelüftungsanlagen
3.5Feuerlöschanlagen
3.6Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
3.7Sicherheitsstromversorgung
4.BFSM – Dokumente - Nachweise
4.1BMA - Vorgabedokumente
• Grundrisspläne mit Verortung der Brandmelder • Feuerwehrlaufkarten • Übersichtspläne mit visualisierten Feuerwehrlaufkarten • BMA – Übersicht MG / Brandmelder • BMA – Übersicht Auslösebereiche • BMA – Übersicht Steuerungen
4.2Prüfnachweise / sicherheitstechnischer Anlagen
Hier sind die aktuellen TÜV Prüfnachweise mängelfrei aufzuführen. Mangelbehaftete Anlagen sind aufzuführen, nach dem Merkmal sicherheits- relevant oder nicht zu bewerten sowie Termine für die Abstellung des Mangels zu benennen.
4.3Aktualisierung nach Änderungen
Hier sind Änderungsvermerke zum Ursprungsdokument für eine Nachverfol- gung aufzuführen.

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1.2 Handlungsanweisung _ BFSM-Prüfgrundlage Teil 2 Die BFSM-Prüfgrundlage Teil 2 ist die Übertragung der geprüften Brandfallsteuermatrix in ein für die Durchfüh- rung der WPP vor Ort geeignetes Format. Ziel dabei ist, dass der Prüfsachverständige für die in seinem Prüfplan ausgewählten Quellen (Sensoren, Brandmelder) die zu erwartenden Betriebszustände der sicherheitstechnischen Anlagen in Augenschein neh- men und somit prüfen kann.

Pos.Titel / AnforderungenZuständigkeit
1.Brandschutzkonzept – SSK – Funktions- / Schnittstellenmatrix – BFM - WPP
1.1Ein BSK / BSN nach AHO Nr.17 wird in der Regel im Rahmen der Entwurfspla- nung erstellt. Nach Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzbehörde ist dies die Grundlage zur Erarbeitung eines groben sicherheitstechnischen Steu- erungskonzeptes.LP 2-3 HOAI Architekt Fachplanung
1.2Fortschreibung und Verfeinerung des SSK und Überführung in eine Funktions- und Schnittstellenmatrix für den Brandfall. Hierbei werden auf Grundlage von Nutzungseinheiten bzw. Brand- oder Rauchabschnitten Festlegungen zu den Betriebszuständen der sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall getroffen.LP 3-4 HOAI Architekt Fachplaner
1.3Diese Festlegungen sind dann im Rahmen der Ausführungsplanung / Werkpla- nung umzusetzen. Im Ergebnis ist für die weitere Fachplanung z.B. der BMA eine Brandschutzmatrix mit Angaben zu den Betriebszuständen der sicher- heitstechnischen Anlagen (SENKEN / Aktoren) in Abhängigkeit der Auslösebe- reiche (QUELLEN / Sensoren) darzustellen. Die Auslösebereiche werden hier meist über Raumbereiche (z.B. Flur xx, Raum xxx ) angegeben. Dies ist nach HOAI Anlage 15 zu §§ 55 Absatz3, 56 Absatz 3 TGA, eine beson- dere Leistung und muss nach Vereinbarung zusätzlich beauftragt werden.LP 6 HOAI Architekt Fachplaner Brand- schutz Fachplaner TGA
1.4Im Rahmen der Fachplanung BMA sind dann entsprechend der gesetzlichen Normen und Standards die Auslösebereiche mit der erforderlichen Anzahl / Qualität der Sensoren (Brandmelder) auszustatten und in Meldegruppen zu- sammenzufassen. Mit der Festlegung der Auslösebereiche je Melder / MG kann die finale Brandfallsteuermatrix erstellt werden. Mit der Verortung der Melder im Grundrissplan können dann im Rahmen der Fachplanung BMA die Vorgaben für die Feuerwehrlaufkarten erstellt werden.LP 6 HOAI Fachplanung BMA
1.5Die finalen Feuerwehrlaufkarten werden dann im Rahmen der Bauausführung erstellt, um die im Laufe der Ausführungsplanung durchgeführten Änderungen final zu erfassen. Nach der Erfassung aller geplanter und verorteter Melder so- wie Bereitstellung der Steuergruppen Nr. für die Umsetzung im ISP zur Sicher- stellung der Betriebszustände der sicherheitstechnischen Anlagen im Brandfall können zur Erstellung der BFSM-Prüfgrundlage die Übersichten • BMA Übersicht Brandmelder • BMA Übersicht der Steuergruppen Nr. mit Auslösebereich bereitgestellt werden.LP 8 HOAI Fachplanung BMA Ausführung BMA
1.6Bauherren- und Betreiberpflicht in Vorbereitung der WPP
• Bereitstellung: aller geprüften Vorgabedokumente • Bereitstellung: Erklärung der Fachplaner zur Richtigkeit der BFSM und vollständigen Umsetzung der fachtechnischen Vorgaben • Beauftragung / Einladung der Beteiligten nach VDI 6010-3 • Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der WPP unter Berücksichtigung der laufenden Nutzung / Betrieb • Einhaltung der Musterverhaltensregeln für WPPBauherr / Betreiber

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Handlungsanweisung

Pos.Titel / AnforderungenZuständigkeit
2.BFSM – Prüfgrundlage Teil 2 / Vorgehensweise zur Erstellung
2.1Erstellung / Layout für die Übersicht BrandmelderSchritt 1
Basis für die Erstellung der Prüfgrundlage ist eine aktuelle Übersicht der auf die BMA aufgeschalteten Melder / MG. Am Beispiel OncoRay Haus 130 wurden 569 Melder in 159 MG angezeigt.LP 8 HOAI Fachplaner
2.2Erstellung / Layout für die Übersicht Steuergruppen Nr. / BetriebszuständeSchritt 2
Nachdem alle Melder / MG dokumentiert sind kann man aus der Steuergrup- penliste die jeweiligen Steuergruppen Nr. mit der Bezeichnung spaltenweise eintragen. Über die Filterfunktion kann man schließlich die MG vom Auslösebereich aus- wählen und das Kürzel für den Betriebszustand im Feld der MG/Melder eintra- gen. (z.B. Btz-01, Btz-02 oder Btz-11…) Am Beispiel OncoRay Haus 130 wurden auf 8 A4 Seiten die relevanten Steue- rungen und Betriebszustände dokumentiert. (siehe Anlage) Die Übernahme dieser Steuerungen in die BFSM-Prüfgrundlage muss mit größ- ter Sorgfalt und Plausibilisierung zur BSFM Teil 2.1 ausgeführt werden.LP 8 HOAI Fachplaner

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3.BFSM – Prüfgrundlage Teil 2.1 / Vorgehensweise zur Erstellung
3.1Erstellung / Layout für die Übersicht RLT-A / BSKSchritt 1
Am Beispiel OncoRay Haus 130 sind insgesamt 10 RLT-Anlagen mit insgesamt 170 motorisch betriebenen BSK installiert. Der Übersichtlichkeit halber werden in der BFSM Teil 2.1 die Quellen (Sensoren) horizontal angeordnet und die Senken (Aktoren) vertikal dargestellt.LP 8 HOAI Fachplaner
3.2Erstellung / Layout für die Übersicht RWA/ BSK (Entrauchung)Schritt 2
Am Beispiel OncoRay Haus 130 ist eine maschinelle Entrauchung für 3 verschie- dene Betriebszustände installiert. Zur besseren Übersicht und fachlichen Prü- fung im Rahmen einer WPP wurde ein etwas angepasstes Layout entwickelt.LP 8 HOAI Fachplaner
4.Fazit
Die Qualität und Anforderungen für die Erstellung der BFSM-Prüfgrundlage können je nach Größe und Komplexität der installierten sicherheitstechnischen Anlagen sehr unterschiedlich sein. Dadurch sollte das hier vorgeschlagene Layout an den jeweiligen Bedarf an- gepasst werden.

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