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Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen
Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung Bereich Bau und Technik Fetscherstr. 74 01307 Dresden
Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz
Auftrag/SAP-Best.Nr.: Vorhaben:
Verpflichtungserklärung
zur Beachtung und Wahrung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes bzw. des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im Rahmen bestehender Vereinbarungen zwischen dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, Anstalt öffentlichen Rechts als Auftraggeber und Dritten Leistungserbringern insbesondere im Bereich von Dienstleistungs- und Werkverträgen.
Aufgrund der bestehenden vertraglichen Beziehungen erklären ich / wir verbindlich:
1.) Bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer meinenI unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden)
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entsprechend dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11.08.2014 in der jeweils geltenden Fassung das vorgegebene allgemeine gesetzliche Entgelt gem. § 20 MiLoG gewährt wird,
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im Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vom 20.04.2009 in der jeweils geltenden Fassung gem. § 8 AEntG die vorgegebenen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts, das nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, den dem mein/ unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes gebunden ist, gewährt wird, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/ unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer Entsendegesetzes gebunden ist.
2.) Meinen/ unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) wird bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt (Mindestlohn).
3.) Soweit von mir/ uns Nachunternehmen oder Verleihunternehmen beauftragt werden, verpflichten wir uns dafür die vorherige Zustimmung des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden einzuholen. Darüber hinaus wird von mir/ uns sichergestellt, dass alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben. Diese Erklärung wird dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden vorgelegt.
4.) Es wird sichergestellt, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den § 20 MiLoG, § 8 AEntG erfüllen.
5.) Mein/ unser Unternehmen sowie die von mir/ uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Zu diesem Zweck haben mein/ unser Unternehmen sowie die von mir/ uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten.
6.) Um die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden als Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen als Auftragnehmer zu sichern, verpflichten ich/ wir uns zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent des jeweiligen Auftragswertes für jeden schuldhaften Verstoß. Bei mehreren bestehenden Verträgen bestimmt sich der Auftragswert nach dem vom Verstoß jeweils konkret betroffenen Vertragsverhältnis. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen fünf Prozent des Auftragswertes nicht überschreiten. Mein/ unser Unternehmen ist auch dann nach Maßgabe der vorgenannten Sätze zur Zahlung einer Vertragsstrafe
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verpflichtet, wenn der Verstoß durch Nachunternehmen oder Verleihunternehmen begangen wird.
7.) Ich/ Wir sind uns darüber bewusst, dass bei einem schuldhaften Verstoß meines/ unseres Unternehmens sowie der von mir/ uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
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das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/ wir dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/ haben,
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das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden die nach dem MiLoG bzw. dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
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