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Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen
Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung Bereich Bau und Technik Fetscherstr. 74 01307 Dresden
Sichtbares Tragen von Namensschildern und
Firmenbezeichnung
Auftrag/SAP-Best.Nr.: Vorhaben:
Aus Sicherheitsgründen wird ab sofort jede(r) Vertreter(in) von Fremdfirmen oder anderen Dienstleistungsunternehmen verpflichtet, bei Arbeiten oder anderen Tätigkeiten auf dem gesamten UKD-Gelände (einschließlich Kliniken/ Stationen/ Instituten usw.) einen gültigen Firmenausweis zu tragen.
Jeder Vertragspartner des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen aktuellen und gültigen Firmenausweis gut sichtbar mit deutlich lesbarem Namenszug mit sich zu führen.
Den Arbeitskräften des Auftragsnehmers ist das Betreten und der Aufenthalt nur in den Räumen und Betriebsstellen gestattet, die für die Durchführung der vertraglich gebundenen Arbeiten aufgesucht werden müssen.
Diese Anlage ist Bestandteil des Vertrages und eine Nichteinhaltung der geforderten Sicherheitsmaßnahmenstellt eine Vertragsverletzung dar.
gez.
Kaufmännischer Vorstand
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen