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Fremdfirmenerklärung.pdf

Bau von Kaltwasserleitungen und Kollektoranbindungen für den südlichen Campus-Ringschluss

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 08:18 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen

Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung Bereich Bau und Technik Fetscherstr. 74 01307 Dresden

Fremdfirmenerklärung

Auftrag/SAP-Best.Nr.: Vorhaben:

Anschrift des Fremdunternehmers

Verantwortlicher der Fremdfirma vor Ort

Name:

Funktion: Telefon:

Von den nachstehenden Punkten hat der Auftragnehmer Kenntnis genommen und bestätigt mit Unterschrift deren Einhaltung.

  1. Verhaltensregeln für Dienstleistende im Gelände des Universitätsklinikums Die Verordnungen des Auftraggebers werden anerkannt.
  2. Arbeitsschutz Die Durchführung der beauftragten Arbeiten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen.
  3. Umweltschutz Für den Umweltschutz gelten die gesetzlichen Maßgaben.
  4. Verwendung von Gefahrstoffen Die Stoffe sind nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Die fachgerechte Entsorgung wird sichergestellt. Vor Einsatz von Gefahrstoffen ist eine Genehmigung vom Auftraggeber einzuholen.
  5. Zusammenarbeit Zur Abstimmung der Arbeiten der betriebsfremden Organisation (Fremdfirma) mit den Arbeiten des Auftraggebers oder weiterer Firmen wurde o. g. Mitarbeiter zum Ansprechpartner für den Auftragnehmer bestellt. Er wird die geplanten Arbeiten koordinieren, um mögliche gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Der Ansprechpartner hat Weisungsbefugnis gegenüber den Fremdfirmenmitarbeitern, soweit dies für einen sicheren Arbeitsablauf erforderlich ist. Die betriebsfremde Organisation ist weiterhin für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er hat diese auftragsbezogen zu unterweisen. Trifft die Fremdfirma unerwartet auf weitere Firmen, so ist eine Absprache zur Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen zu treffen. Setzt der Fremdunternehmer Subunternehmen ein, so ist er für diese verantwortlich und zur Weitergabe der Arbeitsschutzbestimmungen verpflichtet. Vor Arbeitsaufnahme ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber des Universitätsklinikums zwingend erforderlich.
  6. Umgang mit automatischen Brandmeldeanlagen Der Auftragnehmer hat sich in jedem Fall unmittelbar vor Beginn seiner Arbeiten arbeitstäglich auch bei durchgehender Abschaltung die Ausführung der beantragten Abschaltung von den Mitarbeitern der Gebäudeleittechnik (0351 458 2011) bestätigen zu lassen! Die Beschäftigten des AN sind über die Abschaltung/Außerbetriebnahme zu informieren und anzuweisen, dass bei Feststellen eines Brandes unverzüglich die Feuerwehr über die Notrufnummer 0351 458 2222 oder funktionsfähigen Handfeuermelder (nichtautomatischer Brandmelder) zu alarmieren ist. Die Beendigung der Arbeiten ist den Mitarbeitern der Gebäudeleittechnik zu melden (0351 458 2011).

Datum / Unterschrift:

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung