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Bau und barrierefreier Ausbau von Knotenpunkten an der Marler Straße in Gelsenkirchen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
08.07.2026
CPV-Codes
Straßenbauarbeiten (45233120)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
469359-2026
Verfahrensnummer
5efe56c3-0ea1-4bf2-83d1-35a26bd2787f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH beauftragt den Bau einer neuen Ampelkreuzung an der Marler Straße (L502) mit Baustraße sowie den barrierefreien Ausbau des Knotenpunkts Marler Straße, Valentinstraße und Egonstraße in Gelsenkirchen. Die Arbeiten an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt erstrecken sich vom Bereich nördlich der Bahnbrücke bis zur angrenzenden Bebauung; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Diese Ausschreibung ist Teil eines Förderprojektes der Entwicklung der „Neuen Zeche Westerholt“.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · EGNZW - Knotenpunkte Marler Str.

    Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau einer neuen signalgeregelten Einmündung an der Marler Straße L502 samt Baustraße sowie der barrierefreie Ausbau am signalisierten Knotenpunkt Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße in Gelsenkirchen. Der Ausbau des neuen Knotenpunktes an der Zufahrt zur ehemaligen Zeche Westerholt beginnt nördlich des Brückenbauwerks B4308572 über die Bahnlinie (Abschnitt Nr. 1 ca. Station 1+170.000) und erstreckt sich über die Ortsdurchfahrtsgrenze bis zur angrenzenden Bebauung (Hs.Nr. 120 ca. Station 1+890.000). Im bestehenden viertstreifigen Querschnitt werden die vorhandenen Bordfluchten überwiegend beibehalten und ein neuer Trichter für den Anschluss der Zufahrt zur Fläche der ehemaligen Zeche Westerholt erstellt. Hierfür sind ca. 1700 m² Fahrbahnfläche im Asphalt-Vollausbau (Bk10) herzustellen. Über eine Länge von ca. 100 m entfällt dabei ein Fahrstreifen und wird zu einer Trenninsel mit Baumpflanzungen umgebaut. Für eine neue Fahrstreifenaufteilung sind ergänzende Deckensanierungen (1.200 m²) in der Marler Straße durchzuführen. Der gesamte Ausbaubereich ist nach den Standards von Straßen.NRW barrierefrei auszubauen (2.400 m²) und vorbereitende Tiefbauarbeiten für die spätere Einrichtung der Signalanlage sind erforderlich. Im Rahmen der Entwässerungsplanung der EG NZW ist ein Notüberlauf mit Anschlusskanal an den vorhandenen öffentlichen Kanal herzustellen. Angrenzend an den Voll ausgebauten Trichter erfolgt der Bau einer Baustellenzufahrt auf die Fläche des Holzlagerplatzes der ehemaligen Zeche. Die erforderlichen vorbereitenden Erdarbeiten sind nicht Teil der Ausschreibung. Der barrierefreie Ausbau des bestehenden Knotenpunktes Marler Straße L502/ Valentinstraße/ Egonstraße erfolgt überwiegend in Pflasterbauweise (ca. 650 m2) im Seitenraum. Der Ausbaubereich für den Tiefbau erstreckt sich dabei bis an bereits neu hergestellte Flächen heran. Zu berücksichtigen sind hier die barrierefreien Standards der Stadt Gelsenkirchen. Teil der Ausschreibung sind ebenfalls die Verlegung von Leerohren und vorbereitenden Arbeiten für die spätere Einrichtung der neuen Signalanlage.

    Frist: 06.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Beachtung des § 16a EU VOBA nachgefordert.

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Anforderungen

Gefordert ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG) nicht gegeben sind. Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Beachtung des § 16a EU VOBA nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 657774-2026

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