[Seite 1]
DB InfraGO AG Brandschutz V.ITL 43 DB InfraGO AG | V.ITL 43 Adam-Riese-Straße 11-13 Adam-Riese-Straße 11-13 | 60327 Frankfurt am Main 60327 Frankfurt am Main
Patrick te Paß DB InfraGO AG patrick.te-pass@deutschebahn.com dbinfrago.com Vorstand V.II 0152 / 375 318 12 Vorständin V.IW Vorstand V.IF
z.K.
- V.ITL
- V.IVS 1-x
10.02.2026
KRITIS-Maßnahmen im Brandschutz
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
als Betreiber Kritischer Infrastruktur ist die DB InfraGO AG dazu verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Kritischen Dienstleistung – der Gewährleistung des sicheren Bahnbetriebs - zu treffen (Vgl. § 8a BSIG). Dazu wurden Teile der Eisenbahninfrastruktur der Kritischen Infrastruktur zugeordnet (Vgl. Anhang 7, BSI-KritisV).
In den letzten Wochen und Monaten häuften sich dabei Anfragen, wie diese weitergehenden Maßnahmen im Brandschutz ausgestaltet seien. Ein generischer Idealzustand kann dabei aus dem Anforderungskatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI): „Konkretisierung der KRITIS-Anforderungen (§ 8a Absatz 1 und Absatz 1a BSIG)“ entnommen werden. Hier wird unter anderem die Forderung zur Verwendung feuerbeständiger Materialien sowie die Errichtung von automatischen Löschanlagen beschrieben.
Diese Anforderungen stellen sowohl die Projektorganisation als auch die Anlagenverantwortlichen im Zusammenhang mit der Realisierung von Stellwerksprojekten vor enormen Herausforderungen. So sind diese Forderungen in der Regel nicht Teil des Projektauftrages gewesen und nur vereinzelnd in geltendem Regelwerk der DB InfraGO AG vorhanden (z.B. in den Planungsvorgaben für DTZ, DSZ).
Darüber hinaus wurde seitens der Bauartbetreuung noch nicht geprüft, ob die durch § 8a BSIG i.V. mit dem Anforderungskatalog des BSI verfolgten Schutzziele auch auf andere Art und Weise gleichwertig erfüllt werden können.
Im Rahmen eines Projektes soll diese Prüfung nun durchgeführt werden. Die dazu notwendigen Mittel werden von Seiten der Bauartverantwortung Brandschutz – V.ITL 43 bereitgestellt. Ziel ist die schutzzielorientierte Aufstellung von KRITIS-Brandschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der DB InfraGO AG.
Seite 1 von 2
[Seite 2]
Diese schutzzielorientierten Brandschutzmaßnahmen werden im Anschluss in die brandschutztechnischen Gebäuderichtlinien der Ril-Familie 838.3XXX integriert, welche sich derzeit in der Erstellung befinden.
Uns ist dabei bewusst, dass alle Beteiligten vom Projektmanagement über Lieferanten bis zur Anlagenverantwortung Handlungssicherheit brauchen. Daher haben wir folgende Beschlüsse gefasst, um Störungen im Projektgeschäft zu beseitigen sowie den Bedürfnissen der Anlagenverantwortlichen im Rahmen der Inbetriebnahme gerecht zu werden:
-
Alle Stellwerksprojekte sind weiterhin anhand der bekannten Parameter des Projektauftrages, der Planungsvorgaben sowie den Richtlinien zu realisieren. KRITIS- Brandschutzvorgaben, welche weder Teil des Projektauftrages waren noch derzeit aus dem DB-Regelwerk hervorgehen bleiben dabei unberücksichtigt! Sollten sich zwischenzeitlich Vorgaben im Brandschutzregelwerk der DB ändern, so werden diese Änderungen mit entsprechenden Übergangsregelungen (z.B. Gültig, wenn ein Projekt die Leistungsphase X zum Stichtag dd.mm.yyyy noch nicht abgeschlossen hat etc.) versehen.
-
Brandschutznachweise werden im Rahmen des regulären Prüflaufes weiterhin durch den Referenten für Brandschutz der Region (V.IVS 1-x) geprüft. Die KRITIS-Relevanz des Gebäudes ist dabei im Brandschutznachweis anzugeben. Sollten sich im Rahmen der Prüfung Optimierungsmöglichkeiten zur Resilienzsteigerung ergeben, werden diese dem Projektleiter zur Umsetzung vorgeschlagen.
-
Bei V.ITL 43 wird ein zentrales Projekt „KRITIS-Brandschutz“ aufgesetzt. Neben der bereits erwähnten Aufstellung der schutzzielorientierten KRITIS-Brandschutzmaßnahmen im DB -Regelwerk wird durch dieses Projekt auch die Umsetzung dieser Maßnahmen InfraGO-weit koordiniert, finanziert und umgesetzt. Dies entlastet laufende Projekte und gibt Anlagenverantwortlichen die notwendige Sicherheit, dass KRITIS- Brandschutzmaßnahmen auch nach Übernahme der Anlagenverantwortung im Brandschutz umgesetzt werden! Dadurch ist die Übernahme der Anlagenverantwortung weiterhin möglich und wird nicht aus KRITIS-Gründen verhindert.
Wir hoffen mit diesen Klarstellungen zum einen Ihnen die notwendige Handlungssicherheit geben zu können und weiterhin der wachsenden Verantwortungsdiffusion entgegenzuwirken. Wir werden seitens der OE V.ITL 43 – Brandschutz fortlaufend zum aktuellen Stand informieren. Sofern Sie weitere Rückfragen haben, kommen Sie gerne direkt auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen DB InfraGO AG
(i.V. te Paß, V.ITL 43) (i.V. Bleicher, V.ITL 4)
Seite 2 von 2