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Bedingungen für die Lieferung und Montage von
Rohrleitungen:
Stand 07/25
I. Stahlleitungen
- Rohrleitungen
Rohre nach DIN EN 10220 & DIN EN 10217-1 als geschweißte Stahlrohre aus Werkstoff P235TR2 nach DIN EN 10204. Für Ausschreibungen mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1.
- Rohrformstücke
Rohrformstücke nach DIN EN 10253 falls in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben. Wandstärken der Rohrformstücke sind passend zur Rohrleitung auszuwählen.
- Flansche
Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung angegeben Flansche bemessen nach EN 1092-1 PN 10 aus P235GH
Verwendete Flanschtypen sind:
Glatter Flansch zum Schweißen nach EN 1092-1 Typ 01
Lose Flansche mit glattem Bund nach EN 1092-1 Typ 02 und Typ 32
Blindflansch nach EN 1092-1 Typ 05
Vorschweißflansche nach EN 1092-1 Typ 11
Der Flanschtyp wird im Leistungsverzeichnis angegeben.
- Flanschverbindungen
Flanschverbindungen bestehend aus:
Dichtung aus Gummi mit innenliegender Stahleinlage nach EN 1514-1 Dichtungen sind entsprechend der gewählten Flanschausführung in geeigneter Druckstufe zu wählen. Abweichende Anforderungen an Dichtungsbauart-, material oder Druckstufe können je nach Anwendungsfall in der Leistungsbeschreibung gesondert festgelegt werden
Flanschverschraubung aus Sechskantschrauben mit Schaft und Mutter nach ISO 4034 ISO 4016 und Unterlegscheiben nach ISO 7089 beidseitig, in verzinkter Ausführung Schraubenüberstände nach DIN 78. Vor dem Einbau sind Schraubenschaft und Gewinde sorgfältig mit Fett einzustreichen.
Einbau von Flanschverbindungen unterhalb des Wasserspielgels: Verwendung von Schrauben und Muttern wie vorstehend, abweichend aus korrosionsbeständigen Edelstahl 1.4404 oder 1.4571. Bei Verwendung von unterschiedlichen Werkstoffen in der Flanschverbindung ist auf galvanische Trennung der Werkstoffe durch Verwendung von Isolierhülsen und Isolierunterlegscheiben zu achten. Die maximalen Schraubendrehmomente für den Einbau der isolierenden Bauteile sind zu beachten.
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- Rohrunterstützungen usw.
Rohrunterstützungen und -aufhängungen aus genormtem Profilstahl der Qualität S 235 J0 Dies gilt entsprechend auch für Knotenbleche, Auflagerschalen oder vergleichbare Bauteile. Sofern in der Leistungsbeschreibung gefordert, ist eine prüffähige statische Berechnung vorzulegen und auf Verlangen nachzuweisen.
- Korrosionsschutz:
a) Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung angegeben Stahlleitungen, Rohrformstücke, Rohrunterstützungen usw. in verzinkter Ausführung.
b) Schweißstellen sind sorgfältig nachzubehandeln.
c) Erdverlegte Rohrleitungen sind mit Bitumenbänder nach Norm DIN 30672 Korrosion zu schützen
d) Alternativ zu c) können erdverlegte Rohrleitungen mit einer PE-Umhüllung nach Norm DIN 30670 mit Mindestdicke nach verstärkter Beschichtung (v) verlegt werden.
- Rohrabmessungen nach DIN EN 10220
DN 20 - 26,9 x 2,0 DN 250 - 273,0 x 5,0 DN 25 - 33,7 x 2,0 DN 300 - 323,9 x 5,6 DN 32 - 42,4 x 2,3 DN 350 - 355,6 x 5,6 DN 40 - 48,3 x 2,3 DN 400 - 406,4 x 6,3 DN 50 - 60,3 x 2,3 DN 500 - 508,0 x 6,3 DN 65 - 76,1 x 2,6 DN 600 - 610,0 x 6,3 DN 80 - 88,9 x 2,9 DN 700 - 711,0 x 7,1 DN 100 - 114,3 x 3,2 DN 800 - 813,0 x 8,0 DN 125 - 139,7 x 3,6 DN 900 - 914,0 x 10 DN 150 - 168,3 x 4,0 DN 1000 - 1016 x 10 DN 200 - 219,1 x 4,5
Die v.g. Abmessungen wurden in Anlehnung an den Vorzugswerten aus DIN EN 10220 erstellt. Abweichungen von den vorgegebenen Werten sind im Angebot zu vermerken. Die angegebenen Wanddicken sind jedoch Mindeststärken und dürfen nicht unterschritten werden.
II. Edelstahlleitungen
- Rohrleitungen
Rohre nach DIN EN 10217-7 als geschweißte Stahlrohre aus nichtrostenden Stählen mit Gütebezeichnung TC 2 und Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204.
- Werkstoff
a) Oberflächenwasser, Grundwasser: Material Werkst. Nr. 1.4541
b) Bauteile, die mit Abwasser in Berührung kommen, in unmittelbarer Nähe zu Abwasser verbaut sind oder sich im Abwasser befinden: Material Werkst. Nr. 1.4571
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c) Auspuffleitungen für Motoren: Material Werkst. Nr. 1.4512 bzw.1.4720 mit einer Mindestwanddicke von 3 mm. Bei Auspuffleitungen bestehen die Losflansche aus Werkstoff 1.4878. Flanschdichtungen hitzebeständig, Flanschschrauben und -muttern aus nichtrostendem, hitzebeständigem Stahl.
- Flansche und Flanschverbindungen
Flanschverbindungen an Edelstahlleitungen nach lfd. Nr.I.3. & 4. entsprechend und, falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung angegeben, abweichend:
a) Flansche gebohrt nach PN 10 ähnlich DIN EN 1092-1 aus Edelstahl in reduzierter Blattstärke
c) Dichtungen, Schrauben und Muttern: 1.4541/1.4571 Vor dem Einbau sind Schraubenschaft und Gewinde sorgfältig mit Kupferpaste einzustreichen. Schraubenkopf und Mutter jeweils mit Unterlegscheiben aus Edelstahl zur Vermeidung von Beschädigungen der Flanschbeschichtung.
- Schweißarbeiten
Für Schweißarbeiten an Rohrleitungen und Formteile ist grundsätzlich das WIG- Schweißverfahren mit Formieren der Bauteile unter Schutzgas zu verwenden. Nach dem Schweißen sind die Nähte sorgfältig zu beizen und zu passivieren. Schweißprüfung Zu Beginn der Arbeiten sind die gültigen Schweißerprüfungsbescheinigungen je nach einzusetzenden Materialien nach DIN EN ISO 9606-1, DIN EN ISO 15614-1, etc. aller an den Schweißarbeiten auf der Baustelle Beteiligten, auf der Baustelle vorzuhalten und auf Aufforderung vorzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle Nachweise und Bescheinigungen in der Dokumentation zu hinterlegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach eigener 10% aller ausgeführten Schweißnähte mit Hilfe von Röntgenaufnahmen zu überprüfen. Werden mehr als 10% der überprüften Schweißnahte beanstandet, so trägt der Auftragnehmer die Kosten der Schweißnahtprüfung und der Auftraggeber wird weitere 30% aller ausgeführten Schweißnahte auf Kosten des Auftragnehmers prüfen lassen. Die Kosten der erforderlichen Nachbesserungen werden ebenfalls vom Auftragnehmer übernommen. Die Schweißnahtprüfung wird in Anlehnung an die DIN EN ISO 17636-1 & -2 in der jeweils aktuell gültigen Fassung durchgeführt. Die Beurteilung erfolgt gemäß DIN EN ISO 5817 und der Bewertungsgruppe "B" - hohe Anforderung. Für alle schwer zugänglichen Schweißnähte ist die Prüfung mittels VT-Prüfung (Sichtprüfung) durchzuführen.
- Rohrabmessungen (Mindestmaße) ähnlich zu ISO 1127
DN 20 - 26,9 x 1,6 DN 250 - 273,0 x 2,9 DN 25 - 33,7 x 2,0 DN 300 - 323,9 x 2,9 DN 32 - 42,4 x 2,0 DN 350 - 355,6 x 3,2 DN 40 - 48,3 x 2,0 DN 400 - 406,4 x 3,2 DN 50 - 60,3 x 2,0 DN 450 - 457,0 x 4,0 DN 65 - 76,1 x 2,3 DN 500 - 508,0 x 4,0 DN 80 - 88,9 x 2,3 DN 600 - 610,0 x 5,0 DN 100 - 114,3 x 2,6 DN 700 - 711,0 x 5,0 DN 125 - 139,7 x 2,6 DN 800 - 813,0 x 5,6 DN 150 - 168,3 x 2,6 DN 900 - 914,0 x 6,3 DN 200 - 219,1 x 2,9 DN 1000 - 1016 x 6,3
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Anmerkung
Die v.g. Abmessungen wurden in Anlehnung an den Vorzugswerten aus ISO 1127 erstellt. Abweichungen von den vorgegebenen Werten sind im Angebot zu vermerken. Die angegebenen Wanddicken sind jedoch Mindeststärken und dürfen nicht unterschritten werden.
- Rohrformstücke
Rohrformstücke nach DIN EN 10253 falls in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben. Wandstärken der Rohrformstücke sind passend zur Rohrleitung auszuwählen. Mindestanforderung: Werkst. Nr. 1.4541. Falls Bauteile mit Abwasser in Berührung kommen, in unmittelbarer Nähe zu Abwasser verbaut sind oder sich im Abwasser befinden ist Werkst. Nr. 1.4571 zu verwenden. Sinngemäß gilt dies auch für erforderliche Befestigungsschrauben und Muttern. Rohrschellen, Auflagerungen u. dergl. sind zum Schutz der Rohrleitungen und zum Verhindern von Körperschall mit Gummi o.ä. zu unterlegen.
- Rohrhalteurngskonzept
Rohraufhängungen, -unterstützungen, -schellen und dergl. bestehen aus: Edelstahl, Mindestanforderung: Werkst. Nr. 1.4541. Falls Bauteile mit Abwasser in Berührung kommen, in unmittelbarer Nähe zu Abwasser verbaut sind oder sich im Abwasser befinden ist Werkst. Nr. 1.4571 zu verwenden. Sinngemäß gilt dies auch für erforderliche Befestigungsschrauben und Muttern. Rohrschellen, Auflagerungen u. dergl. sind zum Schutz der Rohrleitungen und zum Verhindern von Körperschall mit Gummi o.ä. zu unterlegen.
III) Allgemeines
- Aufmaß
Für die Endabrechnung wird ein gemeinsames Aufmaß entsprechend VOB erstellt, sofern nicht Pauschalpreise vereinbart sind. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen Für den Verschnitt wird keine Vergütung gewährt.
- Bedingungen
Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Vertrags- und Lieferbedingungen sowie dem Leistungsverzeichnis der LINEG. Wenn es die Randbedingungen und Umstände der Baustelle fordern, darf in begründeten Fällen von den Bedingungen abgewichen werden.
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