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LINEG Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, 47475 Kamp-Lintfort
Leistungsverzeichnis
PAV Westerbruch-Generalüberholung (221104)
Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9 Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9
- Allgemeine Darstellung der Bauaufgabe
Die Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft (LINEG) beabsichtigt die Generalüberholung der Vorflutpumpanlage (PAV) Westerbruch. Die Ausschreibung erfolgt nach dem Fachlosgrundsatz und wird in Lose unterteilt. Jedes Los darf vom Bieter eigenständig angeboten werden. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Arbeiten:
Bautechnik: LOS2: Oberflächenaufbruch, Erdbau, Rohrleitungsbau, Beton- und Stahlbeton- arbeiten, Mauerwerk, Wege- und Pflasterarbeiten LOS3: Herstellung eines provisorischen Damms LOS4: Herstellung und Betreiben einer provisorischen Pumpanlage und Wasserhaltung LOS5: Schadstoffsanierung, Demontage und Abbrucharbeiten LOS6: Stahlbauarbeiten LOS7: Tor-, Tür- und Zaunanlagen Maschinentechnik LOS8: Vorflutpumpanlage, Pumpen, Armaturen und Rohrleitungen Elektrotechnik: LOS9: Elektro Schaltanlage
Die ausgeschriebenen Arbeiten sind auf dem Gelände der PAV Westerbruch, Westerbruchstraße 84 in 47443 Moers durchzuführen. Sämtliche Arbeiten sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauüberwachung abzusprechen. Durch die im gleichen Zeitraum stattfindenden maschinentechnischen und elektrotechnischen Arbeiten können die vorgenannten Arbeiten nur in Teilabschnitten erfolgen. Arbeitsunterbrechungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Es wird empfohlen, eine Ortsbesichtigung vor Abgabe des Angebotes durchzuführen. Die Terminierung erfolgt über die Vergabeplattform.
TERMINPLAN: Die Realisierung der Maßnahme erfolgt im Zeitraum von Februar 2027 - Mai 2028.
- Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis / Ergänzende Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, sich über die örtlichen Gegebenheiten informiert zu haben.
Vertragsgrundlage ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Lohn- und Stoffpreisgleitklausel kommen nicht zur Anwendung.
Seit 01. Juni 2007 ist die neue Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - kurz REACH genannt - in Kraft getreten. Der Anbieter bzw. Auftragnehmer ist verpflichtet die rechtlichen Bestimmungen gemäß den REACH- Forderungen zu erfüllen.
Die Reihenfolge der Bauarbeiten ist im Einvernehmen mit der Bauleitung und dem
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PAV Westerbruch-Generalüberholung (221104)
Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9 Auftraggeber festzulegen.
Der vom Auftragnehmer für die Leitung der Ausführung bestellte Vertreter muss fachkundig sein; er ist dem Auftraggeber von Beginn der Ausführung schriftlich zu benennen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass ihn oder seinen Vertreter Nachrichten des Auftraggebers jederzeit erreichen können.
Der Auftraggeber kann, sofern ein einvernehmliches Zusammenarbeiten mit dem Vertreter oder sonstigen Arbeitnehmern des Auftragnehmers nicht möglich ist, deren Ablösung verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Gesamtmaßnahme, unabhängig von der vorzeitigen Abnahme wegen der Inbetriebnahme einzelner Bauwerke.
Bei mangelhafter Ausführung ist der Auftraggeber zu Verlängerung der Garantiezeit und Erhöhung der Sicherheitsleistung berechtigt.
Die Einheitspreise sind Festpreise auf die Dauer der gesamten Baumaßnahme ohne Rücksicht auf Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Mehr- oder Mindermassen.
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich und in vollem Umfang für jeden Schaden, der bei der Durchführung seiner Vertragsarbeiten an Leitungen entstehen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch Arbeiten für die ausgeschriebene Baumaßnahme zu übernehmen, die im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen waren. Abwicklung und Vergütung entsprechend VOB/B.
Erforderliche Maschinen- und Gerätestunden sind bei Tagelohnarbeiten einschließlich Betriebsstoffen anzubieten. Der An- und Abtransport ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen sind entweder gemeinsam vorzunehmen oder vom AN in prüfbarer Form vorbereitet zu übergeben.
Die Originale der Aufmaßblätter erhält der AG, die Durchschriften der AN. Dies hat auch für Wiegescheine bei Abrechnung nach Gewichten Gültigkeit.
In die Angebotspreise sämtlicher im LV aufgeführten Positionen einzurechnen sind: · Montagekosten für die einzelnen Teile einschließlich Gestellung aller erforderlichen Hilfskräfte, der Auslösung der Monteure und Helfer sowie Rüst- und Hebezeuge, · Kosten für Fracht und Verpackung einschließlich Transportversicherung sowie Abladen auf der Baustelle und Transport zur Einbaustelle.
Falls der AN mit Hilfe einer EDV-Anlage abrechnet, muss dies nach einem anerkannten Rechenverfahren erfolgen.
Werden nicht in sich abgeschlossene Teile der Leistung abgenommen, so handelt es sich nur um vorbereitende Maßnahmen für die endgültige Abnahme.
Sind bei Vergütung für Leistungen Pauschalpreise vereinbart, so werden in der AZ nur die dem Stand dieser Leistungen entsprechenden Teilbeträge oder die im Text vorgegebenen Zahlungsweisen berücksichtigt.
Wenn die Schlussrechnung nicht prüfbar ist, beginnt die Frist für die Schlusszahlung erst mit der Vorlage der für eine Prüfung und Feststellung vollständigen, geeigneten
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Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9 Schlussrechnung. Auf Mängel und fehlende Unterlagen der eingereichten Schlussrechnung ist der AN unverzüglich hinzuweisen. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Arbeiten werden auf dem Gelände einer Pumpanlage unter laufendem Betrieb eines Provisoriums durchgeführt.
Das Arbeiten muss daher in kontinuierlicher Absprache und Koordinierung mit der Bauleitung des Auftraggebers erfolgen.
Neben den auf Baustellen üblichen Gefahren bestehen in abwassertechnischen Anlagen zusätzliche Gefährdungen wie z.B. offene Wasserflächen, explosionsgefährdete Bereiche, gefährliche Maschinen und Fahrzeugverkehr.
Für folgende Punkte ist besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten:
HYGIENE: Bei Kontakt mit Abwasser und Schlamm bzw. bei Bauteilen aller Art, die mit diesen Medien Berührung haben, kann Infektionsgefahr bestehen (Hepatitis, Weil'sche Krankheit, etc.). Besonderes Augenmerk gilt daher der persönlichen Hygiene z. B. Reinigen der Hände vor dem Essen, Trinken und Rauchen, dem Tragen von Schutzkleidung und das Wechseln der Kleidung beim Verlassen des Kläranlagengeländes.
ABSTURZGEFAHR: Bei Bedarf müssen Sicherungsmaßnahmen durch eine zweite Person mit entsprechender Rettungsausrüstung vorgesehen werden. Es besteht die Gefahr des Ertrinkens im Gewässer.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt im Bestand. Entsprechend zu erwartende Erschwernisse sind einzurechnen.
- Übersicht Leistungsverzeichnis
LOS2: Allgemeine Arbeiten 02.01 Oberflächenaufbruch 02.02 Erdbau 02.03 Rohrleitungsbau 02.04 Beton- und Stahlbetonarbeiten, Mauerwerksbau 02.05 Wege- und Pflasterarbeiten
LOS3: Herstellung eines provisorischen Damms 03. Provisorischer Damm
LOS4: Herstellung und Betreiben einer provisorischen Pumpanlage und Wasserhaltung 04. Provisorische Pumpanlage und Wasserhaltung
LOS5: Schadstoffsanierung, Demontage- und Abbrucharbeiten
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Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9 05.01 Schadstoffsanierung 05.02 Demontage- und Abbrucharbeiten
LOS6: Stahlbauarbeiten 05. Stahlbauarbeiten
LOS7: Tor-, Tür- und Zaunanlagen 06. Tor-, Tür- und Zaunanlagen
LOS8: Vorflutpumpanlage 07. Vorflutpumpanlage
LOS9: Elektro-Schaltanlage 08. Elektro-Schaltanlage
- Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Die nachfolgenden Punkte beziehen sich auf die "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- VOB/C DIN 18299, Ausgabe 2019".
- Angaben zur Baustelle
5.1 Lage der Baustelle Standortbeschreibung Vorflutpumpanlage PAV Westerbruch: Die Zufahrt zur Pumpanlage Westerbruch befindet sich an der Straße Westerbruchstraße 84 in 47443 Moers. Die Zufahrt befindet sich zwischen den Häusern mit der Hausnummer 82b und 84a.
5.2 Arbeitszeiten Unbedingt ist zu beachten, dass Arbeiten nur während der angegebenen Arbeitszeiten durchzuführen sind:
Montag - Freitag: 07:00 Uhr - 18:00 Uhr Samstag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Fremdfirmen dürfen außerhalb dieser Zeiten auf dem Anlagengelände nicht tätig sein. Ausnahmen sind im Einzelfall in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich.
5.3 Art und Lage der baulichen Anlagen: Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Arbeiten am und im Pumpwerk sowie des Sandfangs.
5.4 Verkehrsverhältnisse, Verkehrsbeschränkungen: Auf dem Anlagengelände gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung, Höchstgeschwindigkeit 10 km/h. Die für den Betrieb erforderlichen Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Zufahrtswege für Rettungs- und Polizeifahrzeuge sind grundsätzlich freizuhalten.
5.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Nach Absprache mit dem Betriebspersonal bzw. der örtlichen Bauleitung.
5.6 Wasser- und Stromanschlüsse, sonstige Anschlüsse Betriebswasser- und Stromanschlüsse sind vorhanden. Trinkwasser ist nicht
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Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9 vorhanden und muss durch den AN bereitgestellt werden. Die Mitbenutzung von Betriebswasseranschlüssen sowie von Strom durch den Auftragnehmer ist kostenfrei. Die Verbrauchskosten werden abweichend von § 4 Nr. 4 VOB/B vom Auftraggeber getragen. Das Heranführen von Wasser und Strom an den Verbrauchsort ist Sache des AN. Es sind entsprechende Wasser- und Stromzähler zur Erfassung des Verbrauches zu installieren. Für notwendige Telekommunikationsanschlüsse hat der AN selbst zu sorgen. Ein Mobilfunkempfang aller gängigen Netze ist in der Regel vorhanden.
5.7 Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen Vom Auftraggeber werden keine Aufenthaltsräume, Toiletten und Waschräume zur Mitbenutzung durch den Auftragnehmer und seiner Subunternehmer zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen sind vom AN selbst zu stellen, über die Dauer der Bauzeit vorzuhalten sowie zu unterhalten. In den Wintermonaten sind gemäß Arbeitsstättenverordnung und der ASR A4.1 die Sanitäreinrichtungen zu beheizen! Diese Leistung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung kann der Auftragnehmer auf dem Baugelände in Absprache mit dem Betriebspersonal und der örtlichen Bauüberwachung einrichten.
Der Auftragnehmer ist für die Sicherung seines auf der Baustelle gelagerten Materials bzw. der einzubauenden Ausrüstung selbst verantwortlich. Die erforderliche Zahl von Materialcontainern etc. ist zu berücksichtigen. Materiallieferungen sind daher entsprechend dem Wochenverbrauch zu kalkulieren und anliefern zu lassen. Dem Auftragnehmer stehen ca. 500 m² an freier, unüberdachter Lagerfläche für Materialconitainer auf dem Gelände neben der Anlage zu. Darüber hinaus benötigte Fläche ist mit dem AG abzustimmen.
Bei Nutzung unbefestigter Flächen sind diese nach Beendigung der Bauarbeiten in den Ursprungszustand zurück zu versetzen. Eine Lagerung von Baumaterial und Hilfsgütern außerhalb des eingezäunten Geländes ist ohne Absprache mit dem Eigentümer, der Betriebsleitung und der Bauüberwachung nicht zulässig.
5.8 Baugrund: keine Angaben.
5.9 Hydrologische Werte: Der höchste Grundwasserspiegel liegt bei ca. +21,25 mNHN. Im Regenwetterfall HQ100 kann der Bereich um die Pumpanlage durch den Westerbruchgraben und den rückläufigen Gerdtbach eingestaut/überflutet werden. Der Hochwasserspiegel kann bis auf +22,86 mNHN ansteigen. Die GOK liegt bei ca.+23,50 mNHN. Der Zulaufbereich der Anlage (Sohle Westerbruchgraben) liegt bei ca. +20,50 mNHN.
5.10 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Die Belange des Landschaftschutzes sind zu beachten.
5.11 Besondere Vorgaben für die Entsorgung: Anfallendes Schmutzwasser muss durch den AN aufgefangen werden. Es darf nicht
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Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9 in den Vorfluter eingeleitet werden. Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen wie Absetzbecken zurückzuhalten. Das Waschwasser von Maschinen und Werkzeug muss aufgefangen werden und ist separat zu entsorgen. Hierfür erfolgt keine Vergütung. Die Baustelle ist sauber zu halten, anfallender Abfall (z.B. Verpackungsmaterialien etc.) ist unaufgefordert wöchentlich zu entfernen; bei Nichteinhaltung werden die Reinigungsarbeiten dem AN in Rechnung gestellt.
5.12 Schutzgebiete: Die Anlage befindet sich im Schutzgebiet.
5.13 Schutz von Bäumen, Bauwerken, Grenzsteine etc.: Bäume sind zu schützen, ein Rückschnitt von Ästen und Sträuchern darf nur nach erfolgter Genehmigung der Naturschutzbehörde erfolgen.
5.14 Ver- und Entsorgungsleitungen im Baugelände: Siehe Lageplan. Im Bereich der Anlage befinden sich Versorgungskabel und -leitungen. Diese sind bei Bedarf im Vorfeld mittels Handschachtung zu lokalisieren und durch den AG aufmessen zu lassen.
5.15 Hindernisse im Baugelände: Keine bekannt.
5.16 Kampfmittel im Baugelände: Keine bekannt.
5.17 Maßnahmen gemäß der Baustellenverordnung: Die Ausführung der Bauleistungen hat nach den jeweils aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsrichtlinien, DIN-Vorschriften, sowie der Baustellenverordnung zu erfolgen. Alle notwendigen Aufwendungen und Leistungen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die nicht eigens benannt und in eigenen LV-Positionen vergütet werden, sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der vorstehende Auftrag wird unter der Bedingung erteilt, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften haftet der Unternehmer für den entstandenen Schaden.
5.18 Besondere Anordnungen der Versorgungsträger etc.: Keine.
5.19 Schadstoffbelastungen: PAK-Belastung der Zulaufkammer und der Fugen, PCB-Belastung der Wandanstriche, Asbestbelastung einzelner Anlagenbauteile. Eine Schadstoffsanierung wird im Vorfeld durchgeführt bzw. ist in Teilen im Leistungstext enthalten.
5.20 Vom AG veranlasste Vorarbeiten: Schadstoffsanierung einzelner Anlagenteile.
5.21 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Es ist damit zu rechnen, dass im Ausführungszeitraum weitere Firmen tätig sind.
- Angaben zur Ausführung
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Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9
6.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte: Es gelten die Ausführungsfristen gemäß Bauzeitenplan. Die Terminwünsche des Auftraggebers sind hierbei zu berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Termine nach Erteilung des Auftrages dem tatsächlichen Baufortschritt der Baustelle anzupassen.
6.2 Besondere Erschwernisse: Alle Arbeiten erfolgen in Teilabschnitten unter laufendem Betrieb der Anlage. Die Mehrkosten hierfür sind einzukalkulieren. Siehe auch allgemeine Erläuterungen.
6.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen: Die erhöhten Anforderungen der Arbeiten in der Zulaufkammer und im Pumpwerk sind zu berücksichtigen.
6.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung: Keine.
6.5 Besonderheiten der Verkehrsregelungen: Keine, Sache des AN.
6.6 Gerüste, die keine Nebenleistung sind: Keine.
6.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Lagerräume und dergleichen durch den AN: Die Benutzung der Krananlage im Erdgeschoss der PAV ist möglich. Tragkraft max. 3 to.
6.8 Vorhalten von Gerüste, Hebezeuge, Lagerräume und dergleichen für andere Unternehmer: Keine.
6.9 Verwendung von Recyclingstoffen: Gemäß den zutreffenden ATVs und ZTVs.
6.10 Anforderungen an Recyclingstoffe: Recyclingstoffe und nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen mindestens dem im Leistungsverzeichnis sowie den allgemein gültigen Vorschriften und Normen definierten Standard entsprechen. Ist dies nicht der Fall, ist der Einsatz dieser Stoffe und Bauteile nicht zulässig.
6.11 Besondere Anforderungen an Stoffe: Keine.
6.12 Umfang der Eignungs- und Gütenachweise: Gemäß den zutreffenden ATVs und ZTVs.
6.13 Verwendung auf der Baustelle gewonnener Stoffe: Aushubmaterial für Wiedereinbau gemäß ZTV.
6.14 Zu entsorgende Stoffe, Entsorgungskosten: Siehe Leistungsbeschreibung der einzelnen Positionen.
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Baubeschreibung LOS 2 bis LOS9 6.15 Beigestellte Stoffe durch AG: Keine.
6.16 Transport Stoffe durch AG: Keine.
6.17 Leistungen für andere Unternehmer: Nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauleitung.
6.18 Mitwirken des AN beim Einstellen oder Inbetriebnahme von Anlageteilen dritter: Nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und der örtlichen Bauleitung.
6.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme: Nur soweit für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig.
6.20 Wartungsvertrag: Keine.
6.21 Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB/B §14. Die erforderlichen Aufmaße sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung durchzuführen.
Abschlagszahlungen werden nur bei eingereichten und prüfbaren Abrechnungsnachweisen geleistet.
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