Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

BB.pdf

Bau eines Radwegs an der B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring mit Brücke über das Schulzenfließ

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 23:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Inhaltsverzeichnis

1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG ..................................................................... 4

1.1 Auszuführende Leistungen ................................................................................................... 5 1.1.1 Straßenbau ........................................................................................................................... 5 1.1.1.1 Art und Umfang ............................................................................................................. 5 1.1.1.2 Untergrund .................................................................................................................... 6 1.1.1.3 Unterbau ....................................................................................................................... 7 1.1.1.4 Entwässerung ............................................................................................................... 8 1.1.1.5 Oberbau ........................................................................................................................ 8 1.1.1.6 Durchlässe, Bauwerke ................................................................................................ 10 1.1.1.7 Ausstattung ................................................................................................................. 10 1.1.1.8 Einfriedungen, Zäune, Mauern .................................................................................... 11 1.1.1.9 Transporte und Zwischenlagerung von Boden ............................................................ 11 1.1.2 Brückenbau ........................................................................................................................ 12 1.1.2.1 Zweck, Nutzung .......................................................................................................... 12 1.1.2.2 Art und Umfang ........................................................................................................... 12 1.1.2.3 Erdarbeiten ................................................................................................................. 13 1.1.2.4 Gründung, Schutz gegen Aggressivität ....................................................................... 14 1.1.2.5 Unterbauten ................................................................................................................ 15 1.1.2.6 Überbau, Lager und Übergangskonstruktionen ........................................................... 15 1.1.2.7 Entwässerung ............................................................................................................. 16 1.1.2.8 Abdichtung und Beläge ............................................................................................... 16 1.1.2.9 Ausstattung ................................................................................................................. 17 1.1.2.10 Sonderanlagen ........................................................................................................... 18 1.1.2.11 Korrosions- und Oberflächenschutz ............................................................................ 18 1.1.2.12 Anlagen und Einrichtungen für Dritte .......................................................................... 20 1.1.2.13 Abbrucharbeiten ......................................................................................................... 20 1.1.3 Landschaftsbau .................................................................................................................. 21 1.1.4 Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung ............................................................ 22 1.1.5 Kampfmittelräumung .......................................................................................................... 22

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ..................................................................................................... 24 1.2.1 Kampfmittelbeseitigung ...................................................................................................... 24 1.2.2 Abbrucharbeiten ................................................................................................................. 24 1.2.3 Beweissicherung ................................................................................................................ 24 1.2.4 Vermessung ....................................................................................................................... 25 1.2.5 Holzeinschlag ..................................................................................................................... 25 1.2.6 Behelfsbrücken ................................................................................................................... 25

1.3 Ausgeführte Leistungen ...................................................................................................... 25

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ...................................................................................... 26

1.5 Mindestanforderungen an Nebenangebote ........................................................................ 26

2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE .................................................................................................. 26

2.1 Lage der Baustelle ............................................................................................................... 26

2.2 Vorhandene Öffentliche Verkehrswege .............................................................................. 27

2.3 Zugänge, Zufahrten .............................................................................................................. 27

Seite 1 von 86

[Seite 2]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen........................................... 28

2.5 Lager- und Arbeitsplätze ..................................................................................................... 28

2.6 Gewässer .............................................................................................................................. 29

2.7 Baugrundverhältnisse .......................................................................................................... 30 2.7.1 Straßenbau ......................................................................................................................... 30 2.7.1.1 Geologische Verhältnisse, Grundwasser .................................................................... 32 2.7.1.2 Straßenbefestigungen ................................................................................................. 32 2.7.1.3 Güte des Oberbodens (Landschaftsbau) .................................................................... 33 2.7.1.4 Schadstoffbelastung ................................................................................................... 34 2.7.2 Brückenbau ........................................................................................................................ 36

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ........................................................................ 37

2.9 Schutzbereiche und -objekte ............................................................................................... 37 2.9.1 Gewässer, Wasserschutzgebiete ....................................................................................... 37 2.9.2 Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Biotope ................................................................... 38 2.9.3 Bäume und Flurgehölze ...................................................................................................... 38 2.9.4 Denkmale, Bodendenkmale und Bodenfunde ..................................................................... 38 2.9.5 Immissionsschutzbereiche und -objekte ............................................................................. 39 2.9.6 Stationierung, Meilensteine, Vermessungsmarken, Nivellementpunkte, Grenzsteine ......... 39

2.10 Anlagen im Baubereich ........................................................................................................ 39 2.10.1 Leitungen ........................................................................................................................ 39 2.10.2 Vorhandenen Abwasser- Absaugstutzen innerhalb des Baufeldes ................................. 41 2.10.3 Wasserwirtschaftliche Anlagen ....................................................................................... 41

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich .................................................................................... 41

3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ............................................................................................... 41

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung................................................................................. 41 3.1.1 Allgemeine Angaben .......................................................................................................... 41 3.1.2 Aufrechterhaltung des Verkehrs ......................................................................................... 43 3.1.3 Verkehrsumleitungen .......................................................................................................... 43 3.1.4 Verkehrssicherung .............................................................................................................. 43

3.2 Bauablauf .............................................................................................................................. 43 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten .......................................................................... 43 3.2.2 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern .................................................................... 47

3.3 Wasserhaltung ...................................................................................................................... 47

3.4 Baubehelfe ............................................................................................................................ 48

3.5 Stoffe, Bauteile ..................................................................................................................... 49 3.5.1 Straßenbau ......................................................................................................................... 49 3.5.1.1 Dammbaustoffe, Hinterfüllungsmaterial ...................................................................... 50 3.5.1.2 Material für Schichten ohne Bindemittel ...................................................................... 51 3.5.1.3 Material für Asphaltschichten ...................................................................................... 52 3.5.2 Brückenbau ........................................................................................................................ 53 3.5.3 Verkehrszeichen, Schildertafeln, Baken ............................................................................. 56 3.5.4 Markierungsfolie ................................................................................................................. 56

Seite 2 von 86

[Seite 3]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

3.6 Abfälle, Entsorgung anfallender Stoffe ............................................................................... 57 3.6.1 Allgemeine Angaben .......................................................................................................... 59

3.7 Winterbau .............................................................................................................................. 59

3.8 Beweissicherung .................................................................................................................. 59

3.9 Sicherungsmaßnahmen ....................................................................................................... 59

3.10 Belastungsannahmen .......................................................................................................... 60

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ....................................................................... 62 3.11.1 Straßenbau ..................................................................................................................... 62 3.11.2 Brückenbau .................................................................................................................... 63

3.12 Prüfungen und Nachweise ................................................................................................... 65 3.12.1 Eignungsprüfung / Erstprüfung ....................................................................................... 65 3.12.2 Eigenüberwachungsprüfungen ....................................................................................... 66 3.12.3 Kontrollprüfungen ........................................................................................................... 68 3.12.4 Dokumentation der Qualitätssicherung beim Erdbau ...................................................... 69

3.13 SiGE-Plan .............................................................................................................................. 69

4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ............................................................................................... 70

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen..................................................... 70 4.1.1 Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen) ..................... 70 4.1.2 Gutachten ........................................................................................................................... 71

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen ............................ 71 4.2.1 Erläuterung des Bauablaufs, gegebenenfalls Einsatz von Spezialgeräten .......................... 72 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan ................................................................................................. 72 4.2.3 Bauzeitenplan ..................................................................................................................... 72 4.2.4 Zahlungsplan ...................................................................................................................... 72 4.2.5 Ausführungspläne ............................................................................................................... 72 4.2.6 Bestandspläne .................................................................................................................... 74 4.2.6.1 Straßen- und Radwegbau ........................................................................................... 74 4.2.6.2 Bauwerk ...................................................................................................................... 74 4.2.6.3 Bestandsübersichtszeichnung, Bestandszeichnung .................................................... 75 4.2.6.4 Bauwerksdaten erfassen, Bauwerksbuch erstellen ..................................................... 76 4.2.6.5 Lichtbilder ................................................................................................................... 77 4.2.6.6 Bauausführungsvermessung, Vermessungsunterlagen herstellen .............................. 77 4.2.6.7 Archivierungsverzeichnis ............................................................................................ 78 4.2.7 Dokumentationsaufnahmen ................................................................................................ 78

5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ................................................... 78

5.1 Anzuwendende zusätzliche technische Vertragsbedingungen ........................................ 78

5.2 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke .............................................................. 78

Seite 3 von 86

[Seite 4]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

Die Vergabeunterlagen umfassen − den Ersatzneubau der Brücke über das Schulzenfließ im Zuge der Bundesstraße (B) 109 Abs.127 km 0,291 im Landkreis Uckermark − den grundhaften Ausbau der an die Brücke anschließenden Straßenrampen auf einer Länge von ca. 100 m und 280 m im Landkreis Uckermark B 109 Abs.127 km 0,200 bis 0,580 − den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der östlichen Seite der B109 Abs.127 km 0,011 bis 0,531 Baulänge ca. 521 m Landkreis Uckermark Die Ausschreibung ist wie folgt untergliedert:

Abschnitt 0 - Übergeordnete Leistungen − Baustelleneinrichtung − Leistung Land Brandenburg - Baubüro, Leistungen für Kontrollprüfungen, Leistung gemäß EBV − Leistungen für den AG – Baustellenschild, Einbau-Logistikkonzept, Bestandsunterlagen, Koordinierung

Abschnitt 1 – Verkehrssicherung Baustellenabsicherung

Abschnitt 2 - Ersatzneubau Brücke Schulzenfließ Abbruch vorh. Bauwerk, Herstellung Fundamente und Überbau, Komplettierung Bauwerk

Abschnitt 3 - Straßenrampen und Radwegbau Aufbruch, Erdbau, Trag- und Deckschichten, Ausstattung, Verkehrsfreigabemarkierung Markierung Die Fachlose − Verkehrssicherung / Umleitungsstrecke − Fahrzeugrückhaltesysteme − Markierung und Beschilderung werden separat ausgeschrieben und vergeben. Damit eine einheitliche Ausführung und eine zweifelsfrei umfassende Gewährleistung erreicht wird, ist die Vergabe aller Abschnitte an einen Auftragnehmer vorgesehen. Bei der Preisbildung sind die Abschnitte getrennt zu behandeln, d.h. die Preise und insbesondere die Umlagekosten für die einzelnen Abschnitte sind gesondert zu berechnen. Auftraggeber der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Brandenburg, dieses vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.

Seite 4 von 86

[Seite 5]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

1.1 Auszuführende Leistungen 1.1.1 Straßenbau 1.1.1.1 Art und Umfang Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten umfassen für den Abschnitt Straßen und Radwegebau folgende Hauptleistungen:

76 St. Stubben roden 13 St. Stubben fräsen 1000 m² Strauchbestans roden 1350 m³ Oberbodenabtrag 1100 m³ Oberbodenauftrag 4200 m³ Boden liefern (2. Dammüberschüttung) 1000 m² Boden des AG einbauen (2. Dammüberschüttung) 1800 m³ Rückbau 2. Dammüberschüttung /Wiedereinbau in Strecke 2100 m³ Rückbau 2. Dammschüttung und verwerten 5600 m² Fahrbahn schichtenweise fräsen Verwertungsklasse A 2500 m² Asphalt pechhaltig aufbrechen Verwertungsklasse B 920 m³ Schicht ohne Bindemittel aufnehmen 1500 m³ Schottertragschicht einbauen 250 m² Asphalttragdeckschicht AC 16 T , TA einbauen 3 cm dick 230 t Asphalttragschicht AC 22 T L, TA einbauen, 7 cm dick 650 t Asphalttragschicht AC 22 T S, TA einbauen, 10 cm dick 2550 m² Asphaltbinderschicht AC 16 B S, SG TA einbauen 6,5 cm dick 1300 m² Asphaltdeckschicht AC 5 D L, TA einbauen 3,5 cm dick 2550 m² Asphaltdeckschicht SMA 8 S, TA einbaue 3,5 cm dick 670 m Mulden herstellen 1680 m Bankett herstellen 0,5 m-1.50 m breit 80 m Maschendrahtzaun stellen 130 m Stahlgeländer aufstellen 3600 m² Rasensaat herstellen 9700 m² Kampfmittelberäumung unbefestigte Flächen 2550 m² Kampfmittelberäumung befestigte Flächen Dokumentation der Kampfmittelberäumung

Zu den Hauptleistungen der Brücke gehören: 102 m Lockerungsbohrungen 545 m² Stahlspundwand mit Aussteifung herstellen

Seite 5 von 86

[Seite 6]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

51 m Stahlspundwand kürzen 217 m³ Beton abbrechen 52 m³ Unterwasserbeton herstellen 659 m³ Stahlbeton einbauen 108 t Betonstahl einbauen 336 m Schutzeinrichtung aus Stahl abbauen 42 m Schutzeinrichtung aus Beton abbauen 66 m Schutzeinrichtung auf Bauwerk einbauen 173 m³ Graben profilgerecht herstellen

1.1.1.2 Untergrund Detaillierte Aussagen zum Untergrund sind den unter Punkt 4.1.2 genannten Gutachten zu entnehmen. Dammverbreiterung südlich vom Bauwerk (B109 Abs.127 km 0,200 bis ca. 0,280) Am Fuß des Straßendammes sind Fein-bis Mittelsande vorhanden, die schwach schluffig bis schluffig, teilweise organisch durchsetzt sind. Außerhalb des Niederungsbereiches ist vor dem Schütten der Dämme der anstehende Un- tergrund zu verdichten. Entsprechend ZTV E-StB ist für die anstehenden Böden SE/SU der Verdichtungsgrad Dpr = 100% und für Böden SU* Dpr= 97 % nachzuweisen. Diese Forde- rungen können ohne baugrundverbessernde Maßnahmen erreicht werden. Im Bereich der Dammverbreiterung (südlich vom Bauwerk) ist der Oberboden vollständig abzutragen (Dicke ca.0,20-0,45 m). Dammverbreiterung nördlich vom Bauwerk (B109 Abs.127 km 0,310 bis ca. 0,440) Zwischen dem nördlichen Ufer der Schulzenfließes (Radweg Bau-km 0+300 bis Bau-km 0+420 sind Moorbildungen in Form von Torfen über Faulschlammablagerungen und in Form von Kalk- und Schluffmudden ausgewiesen. Neben dem Bestandsdamm der B 109 ab OK Gelände wurden nicht vorbelastete Torfe und Mudden in überwiegend breiiger bis weicher Konsistenz mit einer erkundeten Gesamtmächtigkeit > 5 m erkundet. Der Untergrund unterhalb der Torfe und Mudden wird durch enggestufte Sande gebildet. Die Sande weisen sehr unterschiedliche Lagerungsverhältnisse auf. Die Lagerungsdichten reichen von locker bis mitteldicht und in tieferen Bereich auch dicht. Zur Einschätzung des Setzungs- und Scherverhaltens des anstehenden Untergrundes wurden 2024 und 2025 zusätzlich zum Baugrundgutachten ausgeführt. Angaben zu Setzungs- und Scherverhalten der Böden, können dem unter 4.1.2 gelisteten Gutachten entnommen werden. Vor der Befahrung der Feuchtwiese mit Baufahrzeugen sind zwingend Baggermatten auszulegen. Im LV wurde dazu eine entsprechende Position vorgesehen. Der Einsatz der Baufahrzeuge und Geräte ist an die jeweiligen Untergrundverhältnisse und an die Befestigungsgegebenheiten anzupassen. Diese Aufwendungen sind bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht extra vergütet. In Vorbereitung der Maßnahme wurde nördlich des Schulzenfließes der Baugrund beidseitig im Dammverbreiterungsbereich durch Sandsäulen in einem Raster von 1,6 m

Seite 6 von 86

[Seite 7]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

stabilisiert und durch eine Überschüttung vorbelastet (siehe hierzu Baubeschreibung Pkt. 1.3 ausgeführte Leistungen). Zur Überwachung des Konsolidierungsverlaufes sowie zur Kontrolle der Setzungen wurden durch den AG an je 4 Meßquerschnitten am Dammfuß Vertikalinklinometer und in Säulenkopfebene Horizontalinklinometer (nur Ostseite) eingebaut. Zur Konsolidierung des Untergrundes ist im Los 4 eine 2. Dammüberschüttung, 2 m über geplanter Straßengradiente, mit einer Liegezeit von mindestens 80 Tagen erforderlich. Die Dammüberschüttung erfolgt nur auf der nördlichen Straßenrampe.

Radwegabschnitte außerhalb der Dammverbreiterungen B109 Abs. 127 km 0,011 bis 0,200 (Beginn Straßenrampe) und B109 Abs. 127 km 0,420 bis ca 0,521 (Bauende Rampe B109/Radweg) Diese Bauabschnitte befinden sich in den Randlagen des Niederungsgebietes. Die Geländedeckschicht im Bereich der geplanten Radwegtrasse wird aus einem 0,2 m bis 0,4 m mächtigen Mutterbodenhorizont aus humosen Sanden gebildet. Teilweise ist der Mutterboden anthropogen gestört (Auffüllungen) und führt örtlich Fremdstoffe in Form von Ziegel-, Bauschuttresten und Steinen. Unterhalb des Mutterbodens befinden sich grob und untergeordnet auch gemischtkörnige Schmelzwassersande. Für die gewachsenen nichtbindigen Sande wurde eine mitteldichte bis dichte Lagerung nachgewiesen. Fein- und Mittelsande, zählen zu den schwer verdichtbaren Erdstoffen. Auf die Bedeutung des richtigen Wassergehaltes wird hingewiesen. Erfahrungsgemäß liegt der optimale Wassergehalt zwischen 10 und 14 %. Der Untergrund im Bereich des Radwegplanums ist in der Regel gut tragfähig und gering setzungsempfindlich. Durch die Wurzelrodungen wurde der Untergrund und der Oberboden stark aufgelockert. Ein Auflockern nichtbindiger Erdstoffe in Planumshöhe sollte möglichst vermieden werden. Aufgelockerte Erdstoffe sind fachgerecht nachzuverdichten. Die Durchlässigkeit nach DIN 18130 wird mit durchlässig bis stark durchlässig im Baugrundgutachten angegeben.

1.1.1.3 Unterbau Das vorhandene Dammschüttmaterial setzt sich aus enggestufte und untergeordnet auch aus schwach schluffige Sande der Bodengruppen [SE], [SU] mit Feinkornanteilen zwischen 2 und ca. 10 % zusammen. Die Lagerungsdichte der Sande ist gering (locker). Der vorh. Straßendamm ist sorgfältig nachzuverdichten. Die Sande sind der Verdichtungsklasse V1 zu zuordnen. Witterungsabhängig kann die Zugabe von Wasser zum Erreichen des erforderlichen Verdichtungsgrades Dpr=100% und des Tragfähigkeitswertes von 45 MPa erforderlich werden. Außerhalb der Dammüberschüttung ist an dem vorhandenen Straßendamm nach dem Oberbodenabtrag eine Verzahnung herzustellen. Die Stufen sind mit einer Höhe von 0,6 m bis 1,0 m auszubilden. Die Dammverbreiterung ist entsprechend den Richtlinien der ZTV E-StB lagenweise einzubauen und zu verdichten. Die Verdichtung ist nachzuweisen. Als Schüttmaterialien für den Dammneubau ist grobkörniger Boden nach DIN 18196 zu verwenden. Für den Bereich der Dammkrone ist nicht frostempfindlicher einzubauen (bis 1,30 m unter SOK), um eine Bemessung auf der Grundlage der Frostempfindlichkeitsklasse F 1 zu gewährleisten. Diese Böden müssen ebenso sicherstellen, dass die

Seite 7 von 86

[Seite 8]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Tragfähigkeitsanforderung an das Unterbauplanum, der Nachweis eines Verformungsmoduls von EV2 = 45 MPa, ohne zusätzliche Maßnahmen der Boden- und/oder Baugrundverbesserung erfüllt werden kann. Für die erforderlichen Dammverbreiterungen des Bestandes der B109 wird aus entwässerungstechnischer Sicht die Verwendung von Böden der Bodengruppen SE und SU gefordert. Vor dem Schütten der Dämme ist der Untergrund zu verdichten. Nach der ZTV E-StB werden im Falle grob- und gemischtkörniger Böden bis Dammsohle 98 bzw. 100 % Proctordichte gefordert. Diese Forderungen können ohne baugrundverbessernde Maßnahmen erreicht werden. Das Dammschüttmaterial ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Dämme sind von außen zur Mitte hin zu verdichten. Die Böschung ist in ihrem Sollprofil direkt mit einem hierfür geeigneten Verdichtungsgerät und Arbeitsverfahren zu verdichten. Das Ausdrocknen der Böschungsflanken und Oberfläche infolge abfließenden Niederschlags- und sonstiges Oberflächenwasser ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

1.1.1.4 Entwässerung Die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn und des Radweges erfolgt über das Längs- und Quergefälle in seitliche neu anzulegende Versickerungsmulden. In den Abschnitten mit straßenbegleitenden Radweg werden 1,50 m breite und 0,30 m tiefe Mulden zwischen der Fahrbahn und dem Radweg angeordnet. Im Bereich der Straßenrampen sind entsprechend Lageplan Muldenschwellen aus Boden mit Oberbodenandeckung herzustellen. In Abschnitten in dem der Radweg nicht an die Fahrbahn angebaut ist, wird in der Regel eine 1,50 m breite Mulde, in Abhängigkeit von der Querneigung, am Böschungsfuß des Radweges hergestellt. Entlang der westlichen Seite der Straßenrampe werden 1,0 m breite Versickerungsmulden am Dammfuß angeordnet. Aufgrund des geplanten Bauablaufes mit vorgezogener Brückenbaumaßnahme sind die folgenden Entwässerungsanlagen, die dem Brückenbau zuzuordnen und im LV Abschnitt Entwässerung enthalten sind, erst mit den Straßenbauleistungen im Rampenbereich herzustellen: • 1x Pflasterablauf mit Kaskade • 2x Straßenablauf 300/500 mit Anschlussleitung, Böschungsauslauf • 3x Straßenabläufe 300/500 mit Anschlussleitungen • 2x Kontrollschächte mit Anschlußleitungen, Böschungsauslauf • 3x Raubett- und 4x Versickerungsmulden Die Kaskade und die Rauhbettmulden sind gemäß ANL-23 herzustellen

1.1.1.5 Oberbau

Fahrbahn Straßenrampen 3,5 cm Asphaltdeckschicht SMA 11 S, Bindemittel 25/55-55A, TA 6,5 cm Asphaltbinderschicht AC 16 B S SG, Bindemittel 10/40-65A, TA

Seite 8 von 86

[Seite 9]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

10 cm Asphalttragschicht AC 22 T S, Bindemittel 30/45,TA 35 cm Schottertragschicht 0/32, Ev2 ≥ 150 MPa 55 cm Gesamtaufbau

Radweg 3 cm Asphaltdeckschicht AC 5 D L, Bindemittel 50/70, TA 7 cm Asphalttragschicht AC 22 T L, Bindemittel 50/70, TA 20 cm Schottertragschicht 0/32; Ev2 ≥ 100 MPa 30 cm Gesamtaufbau

Die Schottertragschicht des Radweges ist in den Feld- und Waldzufahrten Nr.1, Nr.3, und Nr.4 um 15 cm zu verstärken. Unter der Grundstückszufahrt Nr. 2 ist die Schottertragschicht des Radweges um 5 cm zu verstärken.

Feld- Waldzufahrten Nr: 1, 3, 3a und 4

10 cm Asphalttragdeckschicht AC 16 T D, Bindemittel 50/70, TA 35 cm Schottertragschicht 0/32; Ev2 ≥ 150 MPa 45 cm Gesamtaufbau

Grundstückszufahrten Nr.2 und Nr. 2a

10 cm Asphalttragdeckschicht AC 16 T D, Bindemittel 50/70, TA 25 cm Schottertragschicht 0/32; Ev2 ≥ 120 MPa 35 cm Gesamtaufbau

Die Verlängerung der Zufahrt 3 zur Befahrung der Feuchtwiese / Feld erfolgt mit 35 cm Schottertragschicht 0/32, Ev ≥ 150 MPa. 2

Bankette, Seitenstreifen

Fahrbahn: 17 cm Schotter 0/32, Ev ≥ 80 MPa und 3 cm Oberboden 2 Geh-/Radweg: 17 cm Schotter 0/32, Ev ≥ 80 MPa und 3 cm Oberboden 2

Besondere Festlegungen zum Asphalteinbau Ab dem 01.01.2027 muss bei der Heißverarbeitung von Bitumen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole beim Asphalteinbau eingehalten werden. Daher muss ab diesem Zeitpunkt zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes beim Asphalteinbau im Verkehrs- wegebau das Herabsetzen der Einbautemperaturen in Kombination mit maschinentechni- schen und organisatorischen Maßnahmen der Regelfall werden. Zusätzlich zur Absenkung der Asphaltmischguttemperaturen müssen die eingesetzten Asphaltfertiger mindestens mit einer Absaugeinrichtung der Generation 2.0 ausgestattet sein, die im Rahmen einer Bran- chenlösung der Bauwirtschaft entwickelt und spezifiziert wurde. Beim Einsatz von Gussas-

Seite 9 von 86

[Seite 10]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

phalt beinhaltet die Branchenlösung die Verwendung von Gussasphaltrührwerkskesseln mit einem ferngesteuerten Auslass oder mit einem Auslass im Schornsteinprinzip sowie die Fernsteuerung von Gussasphalteinbaubohlen. Wenn zur Übergabe des Asphaltmischgutes in den Fertiger auf Grund der örtlichen Rand- bedingungen kein Beschicker eingesetzt werden kann, sind zur Temperaturhomogenisie- rung des Asphaltmischguts auch thermoisolierte Transportmulden mit Abschiebetechnik möglich.

Einbaubreiten und Einbaubahnen Der Einbau der Decke ist in einer Einbaubahn über die gesamte Breite auszuführen.

1.1.1.6 Durchlässe, Bauwerke Neubau Brücke siehe Gliederungspunkt 1.1.2

1.1.1.7 Ausstattung Leitpfosten Die vorhandenen Leitpfosten und die Grasstoppplaten sind abzubauen und sortiert zu lagern. Die Leitpfosten und die Platten werden durch die Strassenmeisterei abgeholt. Alle anderen Abbaumaterialien sind nach Wahl des AN zu verwerten. Leitpfosten mit Kilometerangabe sind vor dem Abbau einzumessen. Fahrzeug - Rückhaltesysteme (FRS) Die vorhandenen Fahrzeug-Rückhaltesysteme inklusive Aufsatzleitpfosten entlang der Straßenrampen werden im Zuge des Brückenabrisses und der Herstellung der Baugrubenzufahrten abgebaut. Verkehrszeichen Entlang der Bundesstraße befinden sich Verkehrszeichen. Sie sind entsprechend des Baufortschrittes abzubauen und einer Verwertung nach Wahl des AN zu zuführen. Werbeschilder und Ortsschilder sind zu lagern und wieder aufzubauen. Geländer Im Bereich der Straßenrampen ist zur Absturzsicherung neben dem Radweg (Böschungs- höhe H ≥ 3 ,0 m) ein Stahl-Rohrgeländer zu stellen. Das 1,30 m hohe Geländer ist mit 2 Zwischenholmen auszubilden. Die Gründung des Geländers erfolgt in der Dammschulter mit gerammten Pfosten Sigma 100. Radweg Bau-km 0+250 bis ca. 0+268, Länge 18 m Radweg Bau-km ca. 0+301 bis 0+411, Länge 110 m Das Geländer ist beidseitig vor den Kappen des Bauwerkes an das vorhandene Brücken- geländer zu verschwenken. Vor Beginn der Herstellung des Geländers hat der AN ein örtliches Aufmaß durchzuführen, einen statischen Nachweis für eine Linienlast 100 kg/m zu erstellen und in geprüfter Form beim AG vorzulegen. Die Aufwendungen für das Aufmaß und die Statische Berechnung sind in die Position zum „Geländer“ einzukalkulieren. Zur Herstellung des Geländers ist durch den AN eine Werks- und Montageplanung anzu- fertigen. Für diese Leistung ist im LV eine Leistungsposition vorgesehen.

Seite 10 von 86

[Seite 11]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

1.1.1.8 Einfriedungen, Zäune, Mauern Zaun Flurstück 34 Der Holzzaun ist einschließlich Sockel und Eckpfeiler (Beton mit Klinkerverkleidung) abzu- brechen. Wiederverwendungsfähiges Material ist dem Eigentümer zu übergeben. Das Grundstück gehört zu einer Ferienanlage. Der Zaunabbruch sollte aus diesem Grund erst mit dem Bau der Straßenrampe erfolgen. Für die Bauzeit ist ein Bauzaun mit Anschluss an das vorhandene Tor zu setzen und zu unterhalten. Nach Fertigstellung des Radweges und der Zufahrt ist vom AN die Einfriedung vollständig wiederherzustellen inkl. des Eckpfeilers aus Klinker. Die Form und die Länge der Zaunfelder sind in Anlehnung an den vorh. Zaun zu wählen. Die Pfosten sind ebenfalls aus Holz vorzusehen. Die Verankerung der Pfosten erfolgt nach Wahl des AN. Der neue Zaun verläuft hinter dem Radwegbankett. Am Ende der Zaunanlage ist der Hö- henunterschied zum vorhandenen Zaun durch L- Elemente auszugleichen. Zaun Flurstück 38, 43, 42 Der vorhandene Maschendrahtzaun mit Betonsockel ist abzubrechen und nach Wahl des AN zu verwerten. Der Abbruch sollte erst mit dem Bau der Straßenrampe erfolgen. Das Grundstück wird zur Kleintierhaltung genutzt. Nach Abbruch des Zaunes ist ein Wildschutz- zaun entlang des Flurstückes 38 und 43 zur Sicherung des privaten Geländes zu stellen und zu unterhalten. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist entlang der neuen Grundstücksgrenze (Grund- erwerb) ein neuer Maschendrahtzaun mit Sockel zwischen der Grundstückszufahrt und der Flurstücksgrenze 43/42 herzustellen. Als Sockelelement ist ein Betonbordstein 10/30 mit 20 cm Betonfundament und beidseitiger Rückenstütze einzubauen. Die Weiterführung des neuen Maschendrahtzaunes bis zum Schulzenfließ erfolgt ohne Sockel Zaun Flurstück 24/1, 26/1 Der Pächter des Weidelandes hat den vorh. Weidezaun bereits in Eigenleistung an die Baufeldgrenze versetzen und stellt nach Fertigstellung der Baumaßnahme den Weidezaun an der neuen Grundstücksgrenze wieder auf. Zaun Flurstück 52/5 Im Zuge der vorgezogenen Baufeldfreimachung wurde der alte Maschendrahtzaun abge- brochen und ein neuer Maschendrahtzaun (Kleintiere) gestellt. Der neue Zaun wurde tem- porär an das vorhandene Tor angeschlossen. Mit dem Ausbau der Zufahrt Nr. 3 ist das Tor einschließlich 15 m vorhandener Zaun abzubrechen. Am Ende der neuen Zufahrt 3 ist ein neues Tor entsprechend den Angaben im Leistungsverzeichnis einzubauen und der bereits erneuerte Maschendrahtzaun bis zum Tor zu verlängern und anzuschließen Die Lücke zwischen neuem Tor und vorhandenen weiterführenden Zau ist zu schließen. Zwischenzeitlich ist für den Bau der Zufahrt und das Stellen der neuen Toranlage ein temporärer Wildschutzzaun zu stellen.

1.1.1.9 Transporte und Zwischenlagerung von Boden Für die Lagerung, Beprobung und das Sieben von Oberboden zur Wiederandeckung ist eine Zwischenlagerfläche herzurichten. Der AG stellt dazu ca. 700 m² innerhalb der plangenehmigten Fläche zw. Betriebs-km 0,011 bis 0,110 zur Verfügung. Anforderungen siehe Gliederungspunkt 2.5.

Seite 11 von 86

[Seite 12]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

1.1.2 Brückenbau 1.1.2.1 Zweck, Nutzung Die Bundestraße B 109 quert mit einer bestehenden Gewölbebrücke das Schulzenfließ ein Landesgewässer I. Ordnung. Das Bestandsbauwerk befindet sich in einem schlechten Zustand und wird durch ein neues regelkonformes Brückenbauwerk ersetzt. Die gegenüber dem Bestand verbreiterte Brücke berücksichtigt die Querschnittsanforderungen für die B 109 und den mit der Maßnahme geplanten Geh- und Radweg.

1.1.2.2 Art und Umfang Für die zu errichtende Brücke sind folgende Bauwerksdaten festgelegt: Statisches System Der Überbau des Bauwerkes wird als biegesteif an die Unterbauten angeschlossene Platte (Rahmentragwerk) ausgeführt.

Hauptabmessungen

 Einzelstützweite/Gesamtlänge: 18,49 m (schiefwinklig)

 lichte Weite zw. den Widerlagern: 16,50 m (rechtwinklig)

 kleinste lichte Höhe: 2,10 m

 Kreuzungswinkel: 81,33 gon (rechtsschief)

 Breite zw. den Geländern: 13,80 m

Zwangspunkte Die mit den Ausschreibungszeichnungen vorgegebenen Abmessungen bzw. Mindestabmessungen der Konstruktionsteile sind zwingend einzuhalten. Im Zusammenhang mit der vorliegenden Plangenehmigung bestehen u.a. folgende Zwangspunkte:

 vorhandene Kabel

 Gewässerquerschnitt einschließlich Materialeinsatz

 Randbedingungen für den Natur- und Umweltschutz

 Wasserrechtliche Genehmigung für Geschlossene Wasserhaltung

 festgesetzte Baufeldgrenzen.

Der Brückenbau umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

 vollständiger Abbruch der bestehenden Gewölbebrücke

 Erdarbeiten und Spundwandverbauten mit geschlossener Wasserhaltung

 Herstellung des Ersatzneubaus am alten Standort mit allen zugehörigen Konstruktionsteilen bzw. Ausstattungen

 Neuprofilierung des Gewässerquerschnittes

Seite 12 von 86

[Seite 13]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Ein Teil der Brückenbauarbeiten kann nur von der Südseite aus erfolgen (siehe Erläuterungen unter 2.3). Nachfolgende Erläuterungen zum Brückenbau gelten in Verbindung mit den Anlagen zur LB. Der vorliegende Bestandsplan ist als Anlage 8, Blatt Nr. 3 der LB beigefügt. Das vorgesehene Ersatzbauwerk und die damit verbundenen Leistungen sind mit dem Bauwerksplan (Anlage 8, Blatt Nr. 1) bzw. weiteren Anlagen der LB dargestellt. Mit Anlage 8, Blatt Nr. 2 der LB sind Baugruben, Zufahrten, Kranstandorte und Flächen zur Bauausführung zeichnerisch erfasst.

1.1.2.3 Erdarbeiten Leistungsgrenzen Für Erdarbeiten gelten die mit dem LV bzw. in den Anlagen zur LB festgelegten Leistungsgrenzen zwischen Strecke und Brücke. Folgende Erdbauleistungen sind dem Brückenbau zugeordnet:

 Oberbodenabtrag im Baugrubenbereich

 Baugrubenaushub und Herstellung der Arbeitsebenen einschließlich Zufahrtsrampen nach technologischem Erfordernis

 Profilierung Gewässerquerschnitt

 Bauwerkshinterfüllung bis OK Planum des Oberbaus

 Böschungskegel einschließlich Kulturbodenauftrag bis Hinterkante Flügel Im LV sind Erdarbeiten für technologisch erforderliche Arbeitsebenen und Zufahrtsrampen von der Straße auf das Baugrubenniveau in Höhe OK Verbau berücksichtigt.

Baugrubenaushub/Baugrubensicherungen Nach dem Abtrag des Oberbodens erfolgt zunächst der Aushub bis ca. OK Verbau. Der Restaushub bis zur Gründungsordinate wird im Schutz der geschlossenen Spundwandkästen bei laufender Grundwasserabsenkung (siehe Punkt 3.3) vorgenommen.

Transporte und Zwischenlagerung von Boden und Abbruchmaterial Für die Lagerung von Oberboden (siehe auch 1.1.1.9.) und Sonstigen Böden sowie Abbruchmaterial stellt der AG keine gesonderten Zwischenlagerflächen zur Verfügung. Zur Wiederverwendung vorgesehenes Bodenmaterial ist auf Flächen innerhalb der Baustelle zwischenzulagern. Ausgebauter Boden ist, soweit kein Wiedereinbau vorgesehen ist, einer Wiederverwendung zuzuführen. Ca. 1000 m³ Boden, der aus der Hinterfüllung des vorh. Bauwerkes und der Baugruben gewonnen wird, ist für den Wiedereinbau (2. Überschüttung der nördlichen Straßenrampe) zu lagern.

Hinterfüllmaterial Die Bauwerkshinterfüllung erfolgt entsprechend RIZ-ING Was 7. Im Entwässerungsbereich (1-m-Streifen) des Widerlagers ist grobkörniger Boden mit den Anforderungen gemäß ZTV E-StB, Abschnitt 10.2.3 einzubauen. Bis zur festgelegten Grenzlinie des Hinterfüllbereiches wird Boden nach ZTV E-StB, Abschnitt 10.2.4 verwendet. Die Böden sind lagenweise

Seite 13 von 86

[Seite 14]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

einzubauen und zu verdichten. Im Rahmen der Eigenüberwachung ist der geforderte Verdichtungsgrad von mindestens 100 % Proctor nachzuweisen.

Hinterfüllung Aus statischer Sicht kann die Hinterfüllung vor Herstellung des Überbaus erfolgen. Bei der Anbindung der Hinterfüllbereiche mit den anschließenden Straßendämmen ist eine ausreichende Abtreppung und Verzahnung vorzusehen. Die Einbaugrenzen des Hinterfüllbereichs sind in der RIZ-ING Was 7 bzw. dem Bauwerksplan (Anlage 8, Blatt Nr. 1 der LB) dargestellt. Das Herstellen der Bauwerkshinterfüllungen, der Böschungskegel, aller sonstigen Böschungen und Mulden im Bauwerksbereich, die Ausführung der anschließenden Oberboden- und Rasenansaatarbeiten sowie die Herstellung des Straßenoberbaus einschließlich Pflaster, Borde, Rinnen und Kabelschutzrohranlagen im Bauwerksbereich sind in ihrem technologischen Ablauf durch den AN so zu gestalten und zu koordinieren, dass Auflockerungen und Bodenerosion auszuschließen sind. Wegen Nichtbeachtung erforderliche Nacharbeiten gehen zu Lasten des AN. Die Andeckung des Oberbodens ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

1.1.2.4 Gründung, Schutz gegen Aggressivität Bestand Das Bestandsbauwerk ist gemäß Bestandsunterlagen auf Betonfundamenten flach gegründet. Die vorhandenen Gründungskörper sind vollständig abzubrechen. Ersatzneubau Das Brückenbauwerk wird mit Fundamenten aus Stahlbeton hinter der Altgründung flach gegründet. In der Achse 10 ist das Planum für die Sauberkeitsschicht des Fundamentes bei +44,894 m DHHN 2016 festgelegt. Der tragfähige Baugrund in Achse 20 steht bei +44,494 m DHHN 2016 an. Entsprechend den Festlegungen zur erforderlichen Grundwasserabsenkung wird in dieser Höhe zunächst ein 40 cm starkes Gründungspolster als Unterwasserbeton hergestellt. Darauf folgt die 10 cm dicke Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton. Die Unterkanten beider bewehrten Fundamente liegen somit bei +44,994 m DHHN 2016. Hierdurch ergibt sich eine Einbindetiefe von mindestens 1,30 m in das geplante Gelände. Beide Fundamentkörper sind im Endzustand durch die verbleibenden Verbauten allseitig eingespundet. Die Betonage der Fundamente erfolgt in geschlossenen Schalungskästen. Zwischen den Fundamentspornen und den wasserseitigen Spundwänden ist eine geeignete Trennschicht vorzusehen. Für die Gründungskörper sind die Sohlpressungen auf maximal 300 kN/m² zu begrenzen. Die Gründungssohle ist vom Baugrundgutachter des AG abnehmen zu lassen.

Schutz vor Aggressivität Das Grundwasser wurde als nicht betonangreifend eingestuft.

Seite 14 von 86

[Seite 15]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Alle zum Schutz der Betonbauteile mit der LB vorgesehenen Expositionsklassen sind Mindestanforderungen.

1.1.2.5 Unterbauten Die kastenförmigen Unterbauten sind bis zu den Arbeitsfugen der anschließenden Bauteile aus Stahlbeton örtlich herzustellen. Analog RIZ-ING Int 1, Blatt 1 sollen die Arbeitsfugen zu den Voutungen und Schleppplattenauflager des Überbaus höhengerecht abgetreppt werden. Der höhenmäßige Verlauf dieser Fugen in den Widerlagerachsen ergibt sich unter Berücksichtigung der Schiefwinkligkeit des Bauwerkes aus dem Brückenlängsgefälle. Die spitzwinkligen Flügelanschlüsse zu den Widerlagern sind erdseitig mit einer Voutung herzustellen.

1.1.2.6 Überbau, Lager und Übergangskonstruktionen Überbau Der Überbau wird als biegesteif an die Unterbauten angeschlossene Stahlbetonplatte (Rahmentragwerk) mit seitlichen Kragarmen in Ortbeton ausgeführt. Entsprechend der geplanten Gradiente wird die Oberfläche des Überbaus mit einem Längsgefälle von 0,501 % ausgestattet. Das wechselnde Quergefälle von 2,5 % bzw. 2,0 % resultiert aus dem Dachgefälle der Fahrbahn bzw. den Gefälleausbildungen in den Kappenbereichen. Die Unterseite des Überbaus wird bogenförmig mit einem Radius von 82,748 m bis 83 cm vor den Unterbauten ausgerundet. In beiden Rahmenecken sind Voutungen von 83 x 75 cm vorgesehen. Die vorgenannten Abmessungen gelten schiefwinklig zu den Widerlagern bzw. parallel zur Straßenachse. Für den Überbau wurde statisch eine Mindestkonstruktionshöhe von 105 cm am Gefälletiefpunkt in Ansatz gebracht. Im Hochpunkt (Schnittpunkt Straßenachse/Brückenmitte) ergibt sich eine maximale Überbauhöhe von 115 cm. Entsprechend RIZ-ING Int 1, Blatt 1 sind mit der Betonage des Überbaus beidseitig die Auflager für die Schleppplatten herzustellen. Zu den Fahrbahnbelägen der Strecke werden Überbauabschlüsse mit Schräge nach RIZ- ING Abs 5 in Verbindung mit der ANL-20 ausgebildet.

Kappen Die Kappen sind mit Breiten von 2,05 m (Westseite für Notgehweg nach RIZ-ING Kap 1, Blatt 1) bzw. 4,25 m (Ostseite für Geh- und Radweg nach RIZ-ING Kap 1, Bild 3) vorgesehen. Beide werden durchgehend ohne Querfugen bis zu den Flügelenden geführt, wo sie jeweils mit einer 2-seitigen Schürze abschließen. Eine Kappenverbreiterung für den Geh- und Radweg auf 4,25 m in den Flügelbereichen der Ostseite erfolgt durch zusätzliche Stahlbetonbauteile, die mittels Dübel schubsicher mit der Kappe der Flügel verbunden werden (Ausführung gemäß ANL-21). Die 2 cm breiten Längsfugen zwischen Flügelkappe und Kappenverbreiterung erhalten einen bituminösen Verguss.

Seite 15 von 86

[Seite 16]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Lager, Gelenke

  • entfällt –

Übergangskonstruktionen Gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 5 sind für die Übergänge des Bauwerkes zum Hinterfüllbereich Schleppplatten aus Stahlbeton herzustellen.

1.1.2.7 Entwässerung Oberflächenentwässerung Grundsätzlich erfolgt die Oberflächenentwässerung über das Längs- und Quergefälle der Brücke. Folgende Entwässerungsanlagen im Brücken- bzw. Rampenbereich werden im Zusammenhang mit dem Straßenbau realisiert:

 1x Pflasterablauf mit Kaskade und Versickerungsmulde auf der Südwestseite mit Anschluss an die Entwässerungsmulde der Strecke

 1x Straßenablauf 300/500 mit Leitung, Raubettmulde und Versickerungsmulde auf der Nordwestseite mit Anschluss an die Entwässerungsmulde der Strecke

 2x Straßenabläufe 300/500 mit Leitung, Schacht, Raubettmulde und Versickerungsmulde auf der Südostseite

 2x Straßenablauf 500/500 mit Anschlussleitung Schacht, Raubettmulde und Versickerungsmulde auf der Nordostseite Hinterfüllbereiche Zur Entwässerung der Unterbauten werden die Hinterfüllbereiche gemäß RIZ-ING Was 7 mit einer Dränschicht ohne Grundrohr ausgestattet und mit grobkörnigem Boden aufgefüllt.

1.1.2.8 Abdichtung und Beläge Überbau Der direkt befahrene Überbau wird mit einer einlagigen Polymerbitumen-Schweißbahn nach ZTV-ING 6-1 und RIZ-ING Dicht 3 abgedichtet. Als Schutzschicht kommt im Fahrbahnbereich Gussasphalt mit einer Stärke von 3,5 cm zum Einsatz. Schutzlage und Verstärkungsstreifen im Kappenbereich sind nach RIZ-ING Dicht 3, Blatt 1, Variante 1 auszuführen. Die Gussasphaltdeckschicht wird mit einer Dicke von 4,0 cm hergestellt. Schutz- und Deckschicht im Fahrbahnbereich sind maschinell einzubauen. Mit manuellem Einbau werden die Beläge der 50 cm breiten Randstreifen gemäß RIZ-ING Dicht 3, Blatt 2 hergestellt. Die Vorbereitung der Oberfläche des Überbaus erfolgt nach Wahl des AN gemäß ZTV-ING. Als Behandlung ist eine Versiegelung in 2 Lagen mit Zwischenabstreuung vorgesehen. Ebenfalls werden die Oberflächen der Schutz- und Deckschichten mit Streugut behandelt. Die Abdichtung des Überbaus ist über die Abschlüsse mit Schräge nach RIZ-ING Abs 5 bis über die Fugen zu den Schleppplatten fortzuführen (ANL-20).

Widerlager Gesonderte Abdichtungen der erdberührten Widerlagerflächen sind nicht vorgesehen.

Seite 16 von 86

[Seite 17]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Kappen Die Kappen werden fugenlos über die gesamte Bauwerkslänge geführt. Auf den Oberflächen der Flügel ist mittels Voranstrich eine Lage nackte Pappe nach DIN 52129 als Trennlage zur Kappe zu kleben.

Fugen und Fugenbänder Entsprechend RIZ-ING Dicht 9 erfolgt die Fugenausbildung zu den Schrammborden der Kappenränder. Folgende Arbeitsfugen sind erdseitig abzudichten

 Fuge Überbau/Unterbauten: Bitumenschweißbahn 30/30 cm

 Fuge Unterbauten/Fundament: Bitumenschweißbahn 25/25 cm mit Mörtelkehle In beiden Widerlagern ist mittig eine mit Fugenband ausgestattete Sollrissfuge (Scheinfuge) gemäß RIZ-ING Fug 2, Bild 1 herzustellen. Sichtbar bleibende Fugenbänder sind im Farbton RAL 7032 kieselgrau zu wählen.

1.1.2.9 Ausstattung Absturzsicherungen/Geländer Den seitlichen Abschluss bilden 1,00 m bzw. 1,30 m (Kappe West bzw. Kappe Ost) hohe Füllstabgeländer mit innen geführtem Stahlseil als Rückhaltekonstruktion nach RIZ-ING Gel 4, 9 und 10. Die Verankerung erfolgt gemäß RIZ-ING Gel 14. Geländerpfosten, Füllstäbe und Zwischenholme sind als Ganzes gemäß Planung aus einem Profilstück zu fertigen. Durch Stumpfnähte aus Einzelstücken zusammengesetzte Profile werden nicht zugelassen. Vor Beginn der Geländerherstellung hat der AN ein örtliches Aufmaß durchzuführen. Die Aufwendungen für das Aufmaß sind in die Position zum „Geländer“ einzukalkulieren.

Fahrzeugrückhaltesysteme Auf beiden Kappen sind im Rahmen des Brückenbaus Schutzeinrichtungen der Aufhaltestufe H1 und des Wirkungsbereichs W4 zu errichten. Die Fortführung der Systeme hinter den Kappenenden wird baulich dem Straßenbau zugeordnet.

Jahreszahl In der Ansichtsfläche des Flügels Südost ist eine Jahreszahl nach RIZ-ING Jahr 1 vorgesehen. Böschungstreppen und Böschungspflaster Neben den westlichen Flügeln werden Böschungstreppen gemäß RIZ-ING Bösch 1 mit Betonblockstufen und Bordstein gemäß ANL-22 hergestellt. Die Vorflächen der Böschungstreppen sowie alle Traufflächen seitlich der Flügel sind mit Betonsteinpflaster zu befestigen. Die Verfüllung der Fuge Traufpflaster/Flügel erfolgt mit Brechsand. Als Randeinfassung der Flächenpflasterungen dienen Betonbordsteine.

Seite 17 von 86

[Seite 18]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Sicherheitsschilder an Böschungstreppen Neben jeder Böschungstreppe ist 1,5 m über OK Gelände ein Sicherheitsschild gemäß ANL-13 „Beauftragung Bauwerksschilder“ mittels Rohrpfosten aufzustellen.

Bauwerksschilder An jedem Geländer ist ein Bauwerksschild gemäß Anlage zur LB, ANL-13 „Beauftragung Bauwerksschilder“ des AG an der dafür vorgesehenen Grundplatte anzubringen. Die Grundplatte ist gemäß ANL-24 auszubilden und anzubringen. Der Antrag zur Beschaffung der Schilder ist gemäß Anlage zur LB durch den AN per Fax an die zuständige Straßenmeisterei zu stellen. Die Abholung der Schilder hat ca. 4 Wochen nach Antragstellung zu erfolgen.

Bermen und Steine für Fischotter Die vorgesehenen Bermen des neuen Gewässerquerschnittes entsprechen den Vorgaben für den Fischotter. An den Widerlagerecken sind einzelne Feldsteine bis zu einem Drittel ihrer Größe in das Bodenmaterial der Bermen einzubetten. Detaillierte Festlegungen zu Anzahl, Größe und lagemäßige Anordnung werden örtlich mit der Bauüberwachung getroffen.

Sichtflächengestaltung Die Sichtflächen sind entsprechend den Angaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen auszuführen.

Messpunkte Das Brückenbauwerk wird mit Messpunkten analog RIZ-ING Mess 1, Blatt 1 ausgestattet. Zusätzlich sind Messniete analog RIZ-ING Abs 4 zur Kennzeichnung der Überbauabschlüsse in den Kappen einzubauen.

1.1.2.10 Sonderanlagen Kabelschutzrohre Das 0,4-kV-Kabel (e.dis) ist vor Baubeginn verlegt worden. In beiden Kappengesimsen ist jeweils 1 Kabelleerrohr DN 50 mit Zugdraht und Verschlussdeckel für den Bedarfsfall einzusetzen.

1.1.2.11 Korrosions- und Oberflächenschutz Grundsätzliches zum Korrosionsschutz Der Korrosionsschutz aller Stahlteile der Brücke erfolgt nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3. Das Aufbringen des Korrosionsschutzes einschließlich Deckbeschichtung erfolgt im Werk. Transport- und Montageschäden an der Werksbeschichtung sind auf der Baustelle zu Lasten des AN zu beseitigen. Eine Vergütung erfolgt nicht.

  • Angaben zur Reparatur von Transport- und Montageschäden:

Seite 18 von 86

[Seite 19]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

 Bei kleinflächigen Schäden bis max. 25 cm² ist Handentrostung möglich (Oberflächenvorbereitung P Ma bzw. PSt 3). Aktivprimer nach Blatt TL/TP-KOR mit der Angabe im technischen Datenblatt „Eignung bei Handentrostung“ verwenden. 2 x GB mit je 80 µm Aktivprimer durch Streichen mit Pinsel aufbringen. Der weitere Aufbau erfolgt entsprechend dem jeweils für das Bauteil geforderten Korrosionsschutzsystem.  Bei größeren Schäden erfolgt die Oberflächenvorbereitung Sa 2,5. Es ist 2 x GB mit je 80 µm Aktivprimer nach Blatt 94 TL/TP-KOR durch Streichen mit Pinsel oder Airless aufzubringen. Der weitere Aufbau erfolgt entsprechend dem jeweils für das Bauteil geforderten Korrosionsschutzsystem.

  • Sämtliche Beschichtungsstoffe sind nach TL/TP-KOR und BASt gelistet.
  • Die Arbeiten sind gemäß ZTV-ING T. 4, Abschn. 3, Nr. 5.2 durch qualifiziertes Personal (KOR-Schein erforderlich!) auszuführen, zu überwachen und zu dokumentieren.
  • Alle Kanten sind zu brechen – Radius mindestens 2 mm.
  • Als Applikationsverfahren sind nur Airless oder Sreichen mit dem Pinsel zugelassen.
  • Um die Bildung haftungsmindernder Bewitterungsprodukte auszuschließen, sind Zwischen- und Deckbeschichtungen unverzüglich nach dem Aushärten der jeweils darunterliegenden Schicht aufzubringen. Reinigungserfordernisse, die sich aus Nichtbeachtung dieser Forderung ergeben, gehen zu Lasten des AN.
  • Kein Einsatz von PUR Dichtstoff SIKAFLEX 11FC oder ähnlichen Materialien zum Beseitigen von Stahlbau- und Schweißmängeln. Ungänzen (z.B. Kerben, Poren) sind durch Schleifen und erforderlichenfalls Schweißen zu beseitigen (für Reparaturschweißungen ist eine WPS vorzulegen)!

Korrosionsschutz Geländer Bauteil Nr. 3.1 c – Geländer einschl. Pfosten und Fußplatten: Korrosionsschutzsystem Nr. 1 Anstrichstoffe nach TL/TP-KOR-Stahlbauten, Anhang E, Blatte 87

Oberflächenvorbereitung:

  • Beizen vor der Feuerverzinkung
  • Sweep-Strahlen nach der Feuerverzinkung, vor dem Beschichten

Beschichtungsaufbau:

  • Feuerverzinkung gem. DIN EN ISO 1461 mit Beiblatt 1 (Mindestdicke der Zinküberzüge nach Tab. 3, Seite 10) unter Berücksichtigung der DASt-RiLi 022
  • Zwischenbeschichtung: 2K-EP-Eisenglimmer Sollschichtdicke: 80 µm
  • Deckbeschichtung: Polyurethan Sollschichtdicke: 80 µm Farbgebung: DB 310 (dunkelroter Farbton) Allgemeine Hinweise:
  • Die verzinkten Bauteile sind bei Transport und Lagerung vor Feuchtigkeit und Niederschlagswasser zu schützen.
  • Eine Ausbesserung der Feuerverzinkung des Geländers mittels Zinklot und insbesondere Zinkspray ist nicht zulässig.
  • Die Innenseiten des Handlaufs bei geteilter Ausführung sind wie die übrigen Flächen zu behandeln und zu beschichten.

Grundsätzliches zum Oberflächenschutz

Seite 19 von 86

[Seite 20]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Das neue Bauwerk bzw. alle neu zu errichtenden Bauwerksteile sind zur Abnahme bzw. zur Verkehrsfreigabe frei von Graffiti und Farbschmierereien zu übergeben. Der dafür notwendige Schutz des Bauwerks bzw. der Bauwerksteile obliegt gemäß § 4 Nr. 5 VOB/B dem AN. Alle vom AN dafür notwendig gehaltenen Schutzmaßnahmen (z.B. Abplanung, Einzäunung, Überwachung u.dgl.) sind in die Position zur „Baustelleneinrichtung“ einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Das Aufbringen eines temporären AGS als Schutzmaßnahme ist nicht zulässig. Vor der Abnahme bzw. Verkehrsfreigabe vorhandene Graffiti, Farbschmierereien und sonstige Verunreinigungen am neuen Bauwerk bzw. an neuen Bauwerksteilen sind als Mangel der Leistung im Sinne § 4 Nr. 7 VOB/B anzusehen. Sie sind auf Verlangen des AG durch abrasive oder chemische Reinigungsverfahren zu beseitigen. Ist eine ordnungsgemäße Reinigung nicht erfolgreich, sind auf Verlangen des AG die betroffenen Flächen farblich zu beschichten ggf. zu erneuern. Die Nach-beschichtung muss in Art und Umfang so ausgeführt werden, dass der ästhetische Gesamteindruck des betroffenen Bauteils gegenüber der unbeschädigten Ausführung nicht beeinträchtigt wird. Der Beschichtungsstoff muss mit den technischen Regeln (ZTV-ING) übereinstimmen. Bei Flächen, die durch ein AGS geschützt sind, ist der Reiniger des angewendeten AGS zu verwenden. Das AGS ist anschließend im betroffenen Bereich zu erneuern. Die Kosten für die Beseitigung, Beschichtung bzw. Erneuerung trägt der AN.

OS-A für Kappen Abhängig vom Fertigstellungstermin bzw. von der Verkehrsfreigabe und Jahreszeit wird eine Oberflächenbehandlung OS-A nach ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 auf den Kappen durchgeführt. Die Ausführung hat erst nach Anweisung des AG zu erfolgen.

AGS für Betonflächen Probeflächen sind nach Abstimmung mit dem AG aufzubringen. Die Dokumentation von AGS-Systemen am Bauwerk hat gemäß ANL-15 zur LB zu erfolgen. Der Leistungsumfang gehört zur Erstellung der Bestandsunterlagen, Position „Verzeichnis und Listen“.

1.1.2.12 Anlagen und Einrichtungen für Dritte

  • entfällt –

1.1.2.13 Abbrucharbeiten Die bestehende überschüttete Gewölbebrücke wurde im Jahr 1933 errichtet. Zwischenzeitliche Erhaltungs- bzw. Umbaumaßnahmen erfolgten am Fahrbahnbelag, an den Schutzeinrichtungen (Gleitwände bzw. Schutzplanken) und am Beton (Schutz- bzw. Ersatzsysteme). Das bestehende Bauwerk ist vollständig abzubrechen. Folgende Bauwerksteile sind zurückzubauen:

 Fahrbahnbelag und Überschüttung

 Pflasterungen

 Geländer, Betongleitwände und Schutzplanken

 Gewölbe mit Flügelwänden und Gesimsen aus Stahlbeton

 Fundamente

Seite 20 von 86

[Seite 21]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

 Holzspundwände

 Holzsteg mit Pegelmessstelle (Nebenanlage) Verunreinigungen des Gewässers durch die Abbrucharbeiten sind nicht zulässig. Für den Gewässerschutz sind deshalb die Abbrucharbeiten unter Anwendung des im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Schutz- und Traggerüstes auszuführen. Für die Zwischenlagerung der Abbruchmaterialien stellt der AG keine gesonderten Zwischenlagerflächen zur Verfügung. Die Abbruchmaterialien sind zur Beprobung durch den AG zum Zwischenlager innerhalb der Baustelle zu transportieren (siehe Leistungsbeschreibung Teilleistung X-Streckenbau) und von dort entsprechend den Beprobungsergebnissen einer Verwertung nach Wahl des AN zuzuführen. Kalkulationsbasis für den Betonabbruch ist die Recycling-Baustoff-Klasse RC-1 nach der Ersatzbaustoffverordnung. Die erdberührten Betonflächen des Bauwerkes verfügen über einen bituminösen Schutzanstrich. Entsprechend vorliegender Analyse gilt das Material als teerfrei und kann in den Abfallschlüssel 170302 eingestuft werden. Für den Abbruch sind geeignete Geräte zu verwenden, Sprengungen werden nicht zugelassen. Der AN hat für den Abbruch des Bauwerks eine Abbruchtechnologie zu erarbeiten. Art und Umfang sind dem Pkt. 4 – Ausführungsunterlagen – zu entnehmen. Mit dem Abbruch darf erst nach Vorlage der geprüften und genehmigten Abbruchtechnologie begonnen werden. In die Positionen zum Abbruch sind alle Aufwendungen zum Festlegen von Lagern sowie die Durchführung notwendiger Schneid- und Brennleistungen einzukalkulieren.

1.1.3 Landschaftsbau

Schutzmaßnahmen Zum Schutz der angrenzenden Vegetation und der Feuchtwiese sind folgende Maßnahmen vom AN zu erbringen. − Baumschutz für die im Lageplan gekennzeichneten Bäume − Auf- und Abbau von Bauzaun zum Schutz einer Feuchtwiese entsprechend Lageplan 2 − Anbringen von Absperrfolien (Flatterband zum Schutz der angrenzenden Vegetation) Entsprechend Lageplan 1, 2 und Lageplan 3 − Auslegen und wieder Aufnehmen von Baggermatten zur Befahrung der Feuchtwiese Der Landschaftsbau beschränkt sich auf Rasenansaat auf Böschungen, Mulden und sonstigen Grünflächen. Oberbodenarbeiten Der zur Andeckung vorgesehene und gelagerte Oberboden ist zu sieben (Maschenweite der Siebanlage 15x15 bis 25x25). Der Siebrückstand ist nach der Beprobung durch den AN zu verwerten.Der Oberboden ist wie folgt anzudecken: Mulden: 20 cm Böschungen: 10 cm Bankette: 3 cm Zur Rekultivierung des technologischen Streifens ist gesiebter und gelagerter Oberboden zu verwenden. Es ist vorgesehen den gesamten abgetragenen Oberboden vor Ort zu verwerten. Technologischer Streifen: i. M. 10-20 cm

Seite 21 von 86

[Seite 22]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Die Dammböschungen sind vor dem Oberbodenauftrag aufzurauen. Zw. Bau-km 0+000 bis 0+240 (B109) sind zum Schutz der Böschung Erosionsschutzmatten zu verlegen. Einsaatarbeiten Alle mit gesiebten Oberboden angedeckten Flächen, mit Außnahme des technologosche Streifens, sind saatfertig vorzubereiten (Entfernung von Unkraut, Steinen und dgl.), ein Feinplanum ist herzustellen und die Flächen sind mit Rasenansaat anzusäen. Die Ansaat gilt als gelungen, wenn 6 bis 8 Wochen nach Ansaat eine gleichmäßige Begrünung der Flächen festgestellt wird. Unzureichend begrünte Flächen sind vom AN ohne Vergütung neu anzusäen. Als Saatgut ist eine Regiosaatgutmischung aus gebietseigenen Vorkommen „4- Ostdeutsches Tiefland“ zu verwenden. Das Saatgut hat den Anforderungen des FLL- Regelwerks „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ (Ausgabe 2014) zu entsprechen. Für den technologischen Streifen ist keine Rasensaat vorgesehen.

Verfüllung von Wurzellöchern Für die Verfüllung der Wurzellöcher kann der beim Erdbau anfallende Boden verwendet werden. Fehlender Boden ist zu liefern. Gelieferter Füllboden muss der Kategorie BM-0 nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) entsprechen.

Sicherung der Gewässerböschungen Eine Sicherung der Gewässerböschungen im Brückenbereich erfolgt durch Steinschüttungen. An den Übergängen zu den Bermen werden die Steinpackungen mit Sand eingeschlämmt.

1.1.4 Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung

Der Verantwortliche nach Baustellenverordnung wird vom AG gesondert beauftragt. Der AN liefert ohne zusätzliche Vergütung die gemäß Baustellenverordnung zu erbringenden Zuarbeiten. Den Anweisungen des SiGeKo ist folge zu leisten. Der AG (Bauherr) überträgt mit der Vergabe des Auftrags dem AN die Pflichten gemäß § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die gleichen Pflichten bei der Vergabe aller Nachunternehmerleistungen berücksichtigt werden. Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ist zu beachten. Der Leistungsbeschreibung liegt ein SiGe-Plan des AG für alle auszuführenden Arbeiten der vorgesehenen Maßnahme als Anlage bei.

1.1.5 Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung umfasst folgende Arbeiten:

 Herstellen der Räumfähigkeit der Fläche,  Sondieren und Orten der Kampfmittel,  Freilegen, Identifizieren, Bergen,  Transportieren in ein Bereitstellungslager  Überlassung an den zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Vernichtung.

Seite 22 von 86

[Seite 23]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Die Räumarbeiten sind dem Stand der Technik entsprechend durchzuführen. Auf die Einhaltung der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit ist zu achten. Die für die Dokumentation notwendigen Vermessungsleistungen (z. B. die Parzellierung der Räumbe- reiche) sind Bestandteil des Auftrages und mit anzubieten. Die vorhandene Entwurfsvermessung ein- schließlich der Absteckung werden vom Auftraggeber im dxf-Format für die Erstellung des Abschluss- berichtes zur Verfügung gestellt. Aufgefundene Kampfmittel werden vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg abgeholt und vernichtet. Die Zwischenlagerung der aufgefundenen Kampfmittel (Kampfmittelbereitstellungslager) sowie die Abstimmungen zur Übergabe der Kampfmittel an den KMBD ist Sache des AN. Grundsätzlich ist Bodenaushub an der Entnahmestelle wieder einzubauen.

Vollflächige Sondierung mit punktuell bodeneingreifender Kampfmittelräumung Die Parzelle ist vor der Kampfmittelräumung vollflächig mit aktiven und anschließend passiven Sonden zur Ermittlung von Störkörpern von der Geländeoberfläche ausgehend zu untersuchen. Die Lage lo- kalisierter Störkörper ist zu kennzeichnen, sofern nicht umgehend deren Freilegung und Identifizierung eingeleitet wird. Lokalisierte Störkörper sind manuell so weit freizulegen, dass sie sich durch eine Verantwortliche Per- son identifizieren und beurteilen lassen. Dabei sind DIN 4123 sowie DIN 4124 „Baugruben und Gräben — Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ zu beachten. Das Sondierverfahren erfolgt nach Wahl des AN (z.B. Magnetik). Der Freigabehorizont ergibt sich gemäß dem Stand der Technik (bis ca. 3,0 m unter Geländeoberfläche). Der Aushub zur Bergung von Anomalien mit einem Aushubvolumen bis 1,0 m³ und Beräumung von Vergrabungen bis 1,0 m³ bis zu einer Tiefe von 1,0 m ist einzukalkulieren. Der Einsatz und das Vorhalten des erforderlichen Personals sowie der erforderlichen Geräte, nach Disposition des AN, ist einzukalkulieren (inkl. Stundenlohnarbeiten, Gerätevorhalte- und Betriebsstoff- kosten usw.). Von der verantwortlichen Person identifizierte, als handhabungsfähig freigegebene Kampfmittel und sonstige Störkörper sind unverzüglich zu bergen. Diese Kampfmittel sind in das Bereitstellungslager zu transportieren, dort zu sortieren, zu dokumentieren und unter Verschluss zu nehmen. Bei nicht handhabungsfähigen Kampfmitteln ist die Arbeit an der Fundstelle sofort einzustellen und die Fundstelle zu sichern. Das Antreffen derartiger Kampfmittel ist der zuständigen Stelle und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Das weitere Vorgehen wird von der zuständigen Stelle festge- legt.

Transporte und Vorbereiten des Abtransportes Freigelegte Kampfmittel dürfen erst nach ihrer eindeutigen Identifikation und Feststellung ihrer Trans- portfähigkeit durch die verantwortliche Person und unter deren Vorgaben zur Transportsicherung transportiert werden. Der Transport ist auf den Bereich der Baustelle bis zum Kampfmittel-Bereitstel- lungslager beschränkt. Der Abtransport der Kampfmittel von der Baustelle erfolgt durch den KMBD des Landes Brandenburg. Die erforderlichen Abstimmungen sind selbständig durchzuführen. AG/BÜ sind über den Abtransport von Kampfmitteln in Kenntnis zu setzen.

Seite 23 von 86

[Seite 24]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Dokumentation Es ist eine Dokumentation anzufertigen, aus der der Bauablauf, die erbrachten Leistungen, Anordnun- gen und besondere Ereignisse jeweils mit Zeitangaben hervorgehen. Alle Unterlagen sind dem Auf- traggeber arbeitstäglich zu übergeben. Die Abschlussdokumentation der Kampfmittelräumung hat gemäß KampfmV des Landes Branden- burg zu erfolgen und muss folgende Unterlagen enthalten:

 Benennung der zur Sondierung und Räumung genutzten Methoden und Geräte,  georeferenzierte Lage- und Parzellenpläne mit eingetragenen Fundstellen oder zusammengefass- ten Funden bei hoher Dichte an Kampfmitteln,  Kampfmittelfundlisten sowie  georeferenzierte Lage- und Parzellenpläne mit verbliebenen Störpunkten.

Für die Kampfmittelräumarbeiten sowie für die vorbereitenden Arbeiten, wie Rodungs-, Abbruch- und Rückbauarbeiten, bei denen eine Gefährdung durch Kampfmittel bestehen kann gilt grundsätzlich die jeweils aktuelle ATV DIN 18323. Die Unterlagen der Dokumentationen sind im Papier, PDF- und DWG-Format (Lagesystem ETRS 89) zu übergeben.

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten 1.2.1 Kampfmittelbeseitigung Entsprechend Schreiben vom 29.11.2022 (RPL-Nr.: 201427323401) des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg – Kampfmittelbeseitigungsdienst – gilt der Baubereich als nicht kampfmittelbelastet. Die Freigabebescheinigung wurde 12 /2025 für das Einbringen der Sandsäulen aktualisiert. Hinweise auf Kampfmittel liegen nicht vor. Für das Nichtvorhandensein von Kampfmitteln wird vom Auftraggeber keine Gewähr übernommen. Werden während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden, so sind die Bauarbeiten an der Fundstelle sofort einzustellen, die Fundstelle ist abzusperren und unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Die Bauüberwachung ist zu benachrichtigen. Im Zuge des Bauloses 03: Bodenverbesserung Schulzenfließ wurden durch Dritte im Auftrag des AG die unbefestigten Flächen innerhalb der Baufeldgrenzen, welche für die Ausführung des Loses 3 vorgesehen waren, überwiegend auf Kampfmittel untersucht und bei Vorhandensein beräumt. Die Untersuchung der befestigten Flächen erfolgt baubegleitend. Es wird auf Punkt 1.1.5 der Baubeschreibung verwiesen. Eine Übersicht nicht sondierter und geräumter Flächen ist der Unterlage 19.7 zu entnehmen. Aktualisierte Pläne werden dem AN zur Bauanlaufberatung übergeben.

1.2.2 Abbrucharbeiten Keine

1.2.3 Beweissicherung Zur Beweissicherung wurden im Vorfeld keine Maßnahmen getroffen.

Seite 24 von 86

[Seite 25]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Vor Beginn der Baumaßnahme, ist durch den AN eine Beweissicherung für die von der Baumaßnahme betroffenen Flächen und für die angrenzenden Flächen durchzuführen.

1.2.4 Vermessung

Die Vermessung wurde im Koordinatensystem ETRS 89 (Lagesystem) und DHHN2016 (Höhensystem) durchgeführt. Die Absteckung der Achshauptpunkte und der Baufeldgrenzen wird dem AN vor Baubeginn übergeben. Für die Sicherung der übergebenen Vermessungspunkte ist der AN verantwortlich. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind die nicht von den Bauarbeiten betroffenen sowie die neu angelegten Vermessungspunkte dem AG zu übergeben. Dem AN werden folgende Vermessungsunterlagen zur Verfügung gestellt: − die Achs- und Absteckunterlagen der Hauptachsen. Die Übergaben sind schriftlich zu dokumentieren.

1.2.5 Holzeinschlag Die für die Baumaßnahme erforderlichen Baumfällungen und Strauchrodungen wurden im

  1. QT 2025 innerhalb des Baufeldes durchgeführt. Das Roden / Fräsen der Baumstubben und das Beseitigen der Wurzelreste nördlich des Schulzenfließes und im Bereich des geplanten Oberbodenlagers wurden im III. QT 2025 ausgeführt. Das Roden / Fräsen der Baumstubben und das Beseitigen der Wurzelreste auf beiden Seiten der Straßenrampen sind Bestandteil dieser Ausschreibung und vom AN der Gesamtmaßnahme auszuführen. Die gefällten und gerodeten Bäume und die noch im Baubereich vorhandenen Stubben sind im Lageplan gekennzeichnet.

1.2.6 Behelfsbrücken

Zur Fertigstellung des Bauwerkes ist südöstlich des neuen Bauwerkes eine nichtöffentliche Fußgängerbehelfsbrücke für den Baustellenverkehr anzuordnen, die flach gegründet wird. Die Gründungspolster, die Anrampungen sowie das Nachbessern von ggf. auftretenden Setzungen sind in den Einheitspreis einzurechnen. Die Fußgängerbehelfsbrücke gründet hinter dem zukünftigen Ausbauprofil des Schulzenfließes. Als Brückenbelag ist ein Holzbohlenbelag vorgesehen. Stützweite: ca.17,00 m Nutzbreite: 1,20 m Geländer: 1,00 m Holmgeländer Die Behelfsbrücke ist nach Fertigstellung des neuen Brückenbauwerkes im Zuge der B109 komplett einschließlich Gründung und Zuwegung zurückzubauen. Für das Brückengerät muss dem AG eine Musterzulassung des Institutes für Bautechnik oder ein geprüfter Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden. Die Abnahme ist beim AG (LS, Dezernat Brücken und Konstruktiver Ingenieurbau, Sachgebiet Bauwerksprüfung) zu beantragen.

1.3 Ausgeführte Leistungen

Folgende Leistungen (Fachlose), die Teil des Gesambaumaßnahme sind, wurden bereits ausgeführt:

Seite 25 von 86

[Seite 26]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

− Radwegneubau zwischen Radweg Bau-km 0+520 bis 0+820 − Abriß und Neubau einer Einfriedung zwischen Radweg Bau-km 0+439 bis 0+482 − Baugrundverbesserung nördlich des Schulzenfließes im Verbreiterungsbereich der Straßenrampen, insgesamt 480 Sandsäulen, Länge 3,0 m - 7,0 m − Überschüttung der Sandsäulen (Dammverbreiterung bis zur Höhe der vorhandenen Straßenbankette Die Tiefbauarbeiten zur Umverlegungen der Telekomleitung (westliche Straßenseite), der Stromleitung und der Breitbandkabel inkl. das Versetzen von 2 Verteilerschränken (östliche Straßenseite) sind abgeschlossen.

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten Bei gleichzeitig laufenden Arbeiten anderer Unternehmer im Auftrag von Dritten sind die erforderlichen Koordinierungen vom Auftragnehmer vorzunehmen, damit der Fortgang der Straßenbauarbeiten nicht behindert wird. Der Auftragnehmer hat in jedem Fall Bauarbeiten Dritter zuzulassen und seinen Bauablauf daraufhin im Rahmen der Möglichkeiten abzustimmen. Der AN ist zur Mitwirkung bei der Koordinierung aller gleichzeitig laufenden Arbeiten verpflichtet. Die Koordinierung der vertraglich gebundenen Leistungen obliegt dem AN selbst. Für die Verkehrssicherung hat der Auftragnehmer sich mit den Auftragnehmern für den Straßenbau und den Auftragnehmern der Verkehrssicherung im Baubereich abzustimmen.

1.5 Mindestanforderungen an Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2 Angaben zur Baustelle 2.1 Lage der Baustelle Radweg Abs. 127 Betriebs-km 0,011 bis Abs. 127 Betriebs-km 0,531. Das entspricht Radweg Bau-km 0+000.000 bis Radweg Bau-km 0+521.000 Länge der Baustelle ca. 521 m. Straßenrampen einschl. Bauwerk Abs. 127, Betriebs-km 0,200 bis Abs. 127 Betriebs-km 0,580. Das entspricht Bau-km 0+000.000 bis Bau-km 0+380.000 Länge der Baustelle ca. 380 m. Siehe auch Übersichtsplan (Unterlage 2).

Umleitungsstrecken Die Umleitungsstrecke wird als gesondertes Los ausgeschrieben.

Seite 26 von 86

[Seite 27]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

2.2 Vorhandene Öffentliche Verkehrswege

Die Baustelle ist über öffentliche Straßen und Wege zu erreichen, aus südlicher Richtung (Zehdenick) und aus nördlicher Richtung (Templin) über die Bundesstraße B109. Die Standorte der zu errichtenden Beschilderung sind über das öffentliche Straßennetz zu erreichen.

2.3 Zugänge, Zufahrten Die Baustelle ist über die vorgenannten öffentlichen Straßen zu erreichen. Vom AG werden keine besonderen Zugänge und Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung gestellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Nebenleistung des AN. Dazu gehören auch die Aufwendungen zur Erlangung der notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen. Der AN hat während der gesamten Bauzeit für den verkehrssicheren Zustand aller vom Baustellenverkehr beanspruchten Straßen- und Wegeflächen innerhalb der Baustelle zu sorgen und den AG von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Zufahrt zu den Beschilderungsstandorten erfolgt ausschließlich über das öffentliche Straßennetz. Für den Abbruch des Bestandsbauwerkes sowie der Herstellung der Gründungen des neuen Bauwerkes im vorhandenen Straßendamm werden bauzeitlich ca. 30 m lange Rampen als Baugrubenzufahrten erforderlich. Diese reichen bis an die 11 m langen Arbeitsflächen vor den Baugrubenverbauten. Die Arbeitsflächen sind bis unter der OK der Baugrubenverbauten herzustellen. Vor der Herstellung der Baugrubenzufahrten ist die Straßenbebefestigung abzubrechen bzw. zu fräsen. Auf der Südseite ist die Baugrubenzufahrt südöstlich des Dammes vorgesehen. Auf der Nordseite ist die Baugrubenzufahrt in der Mitte des vorhandenen Straßendammes anzuordnen, da durch die erfolgte Dammverbreiterung mit Überschüttung der eingebrachten Sandsäulen ein Abtrag von Material in diesen Bereichen nicht möglich ist. Die Baugrubenzufahrten sind nach erfolgtem Betonbau der Brücke und Abdichtung der Widerlager wieder bis auf Höhe der OK Schlepplatten zu verfüllen. Nach dem Rückbau der Baugrubenzufahrt auf der Nordseite beginnt die Überschüttung des vorhandenen Dammes sowie der Dammverbreiterung bis 2,00 m über zukünftiger Gradiente, um Setzungen vorzugreifen. Die Überschüttung erfolgt bis ca. 5 m hinter Flügelende. Sie ist mittels BigBags zum Bauwerk hin abzufangen (siehe Plan 8.2). Für die weiteren Arbeiten zur Fertigstellung des Bauwerkes ist nur ein Zugang von der Südseite aus vorhanden. Aus diesem Grund ist südöstlich des neuen Bauwerkes eine nichtöffentliche Fußgängerbehelfsbrücke für den Baustellenverkehr anzurodnen, die flach gegründet wird. Als Standort des Baustellenkranes ist die Arbeitsfläche auf der Südseite vorgesehen. Die Technologie zur Durchführung der Baumaßnahme ist vom AN auf die genannten Zugangsmöglichkeiten hin aufzustellen. Andere Zugangsmöglichkeiten werden vom AG nicht gestattet. Verschmutzungen, Verunreinigungen und Beschädigungen von Verkehrsflächen, die der AN zu vertreten hat, sind unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Überbauten und Unterbauten müssen von allen, nicht unter Verkehr stehenden, Flächen aus frei zugänglich sein. Ab dem Termin des Fertigstellungsstandes des Bauwerks für die Durchführung der Bauwerksprüfung (siehe Punkt 3.2 Bauablauf) dürfen sich keine die

Seite 27 von 86

[Seite 28]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Prüfung behindernden Baugeräte oder Materialien mehr auf dem Überbau und unterhalb des Bauwerks befinden.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Vom AG können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur Ver- fügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN. Die Kosten hierfür sind in den entsprechenden Einheitspreisen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze Vom Auftraggeber werden nur die zur Leistungserbringung erforderlichen Flächen und der Bereich der vorhandenen, vollgesperrten Fahrbahn der B109, ca. 2,5 km zwischen dem Ortsausgang Vogelsang und dem Bauanfang der B109 und ca. 250 m zw. dem Bauende der B109 und dem Bahnübergang Hammelspring, zur Verfügung gestellt. Unter Berrücksichtigung der Erreichbarkeit der Grundstücke (Anlieger- und Rettungsverkehr) und der Baustelle, kann die Fahrbahn der B109 zur Lagerung und Beprobung von Betonabbruch, Bankettmaterial, Boden- und Baumaterialien nur halbseitig genutzt werden. Zwischenlagerfläche für Oberboden − Für die Zwischenlagerung und Siebung des ausgebauten Oberbodens ist eine Zwischenlagerfläche auf folgender Fläche des AG herzurichten: Gemarkung Hammelspring, Flur 11, Flurstück 33. Radweg Bau-km 0+000 bis 0+100 entspricht B109 Abs.127 km 0,010 bis 0,110. − Die Fläche ist zum Aussieben des Oberbodens und zur Herstellung der Oberbode- nmiete während der Bauzeit zu nutzen. − Länge der Fläche ca. 100 m, Breite der Miete i.M. ca. 3,0 m, Höhe der Miete max. 2,0 m. Es können ca. 600 m³ Oberboden gelagert werden. − Die Fläche ist über die Waldzufahrt im Abschnitt 127 km 0,00 zu erreichen. − Keine Befahrung von Oberbodenmieten zur Vermeidung von Verdichtungen und Gefügeschäden. − Kein Abstellen von Gerätschaften und Baumaterialien auf Bodenmieten. − Beim Herstellen der Bodenmiete ist das Bodengefüge zu schonen, z. B. durch den Einsatz nicht schiebender Geräte. − Die Baufeldgrenze (Plangenehmigungsgrenze) ist einzuhalten.

Zur Vermeidung von Vernässung und anaeroben Verhältnissen ist bei der Herstellung der Mieten zu beachten: — möglichst steile Flanken; — geneigte Oberseite zum ungehinderten Wasserabfluss; — geglättete, jedoch nicht verschmierte Oberflächen; — Mietenhöhe bei Oberboden ≤ 2,0 m; — Ableiten des Oberflächenwassers am Mietenfuß. zur Vermeidung von Vernässung, Erosion und zum Schutz gegen unerwünschten Aufwuchs ist für die Mieten eine Zwischenbegrünung nach DIN 18917 vorzusehen. Es sind Saatgutmischungen mit tiefwurzelnden, wasserzehrenden und winterharten Pflanzen zu verwenden, z. B. Luzerne, Roggen, Lupine, Ölrettich, Senf

Seite 28 von 86

[Seite 29]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Saatgut von Leguminosen und sonstigen Kräutern muss hinsichtlich Reinheit, Keimfähigkeit und maximalem Fremdartenanteil dem „Saatgutverkehrsgesetz“ und der „Saatgutverordnung“ entsprechen. Bei der Einrichtung der Zwischen- und Lagerflächen ist die DIN18915 – Bodenarbeiten einzuhalten. Die Planfeststellungsgrenze ist generell die Baufeldgrenze. Tabuflächen für BE- und Lagerflächen sind alle Waldflächen, sowie die Feuchtwiese. Diese Flächen sind im Lageplan Unterlage 5, Blatt 1-3 ausgewiesen.Vor Baubeginn hat der AN, die Tabuflächen mit Bauzäunen und Flatterband entsprechend den Angaben im Lageplan zu kennzeichnen. Die Technologie zur Durchführung der Baumaßnahme ist vom AN dahingehend aufzustellen. Die Lagerung ist nur innerhalb der Baustelle vorzusehen. Abweichungen von den gekennzeichneten Lagerflächen sind nur mit Zustimmung der UAWB/ UB zulässig. Der Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN der UAWB/ UB zur Prüfung vorzulegen. Benutzte Flächen und Wege sind entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herzurichten. Verunreinigungen sind zu beseitigen. Reste von Bodenbefestigungen (Bauschutt u.ä.) sind im Rahmen der Baustellenberäumung bis auf den gewachsenen Boden zu beseitigen. Der AN übernimmt mit Auftragserteilung ab Baubeginn bzw. Einrichten der Baustellen die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelleneinrichtungsflächen. Die Verkehrs- sicherungspflicht erlischt mit der endgültigen Schlussabnahme bzw. einer eventuellen späteren Räumung der Baustelleneinrichtungsflächen. Die Aufwendungen sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren. Die Freistellungserklärungen über den ordnungsgemäßen Zustand der zurückgegebenen Flächen sind bis zur Abnahme vom AN dem AG zu übergeben. Soll eine Zwischenlagerung von Abfällen auf eigenen Flächen des AN erfolgen, ist vom AN vor Baubeginn eine Baugenehmigung (in Außenbereichsflächen) oder eine BImSchG- Genehmigung für die geplanten Flächen vorzulegen. Ohne diese Genehmigungen ist eine Nutzung von Zwischenlagerflächen nur mit vorheriger Zustimmung der UAWB/ UB des Landkreises zulässig. 2.6 Gewässer Das Schulzenfließ ist ein Landesgewässer I. Ordnung und liegt in Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark. Folgende Wasserstände wurden durch das Landesumweltamt angegeben:

 Hochwasser: +46,514 m DHHN 2016  Mittelwasser: +45,934 m DHHN 2016  Niedrigwasser: +45,574 m DHHN 2016  Im Brückenbereich liegt die Sohlhöhe des Gewässers bei ca. +44,824 m DHHN 2016. Der bestehende Gewässerquerschnitt ist unbefestigt und verfügt über variable Sohlbreiten und Böschungsprofilierungen. Für die Baudurchführung liegt eine wasserrechtliche Genehmigung vor. Das Gewässer ist vor Verunreinigungen durch die Bautätigkeit zu schützen. Im Zuge der geschlossenen Wasserhaltung ist das abgepumpe Wasser über durch den AN zu dimensionierende Überlaufbehälter in wieder in das Schulzenfließ einzuleiten, um Ausspülungen zu verhindern.

Seite 29 von 86

[Seite 30]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Zusätzliche besondere Maßnahmen für den Artenschutz im Zuge der Baudurchführung werden entsprechend den Auflagen bzw. der Plangenehmigung außerhalb des Verantwortungsbereichs vom AN durchgeführt.

2.7 Baugrundverhältnisse 2.7.1 Straßenbau Alle zur Verfügung stehenden Gutachten sind unter dem Gliederungspunkt 4.1.2 aufgelistet Das Untersuchungsgebiet ist gemäß der naturräumlichen Gliederung des Landes Brandenburg dem Südteil der „Mecklenburgischen Seenplatte“, vertreten durch die Schorfheide zuzuordnen. Nach der geologischen Karte prägen vorwiegend Schmelzwassersedimente feiner bis mittlerer Körnung den Untergrund. Im Bereich der Niederung mit dem Schulzenfließ sind Moorbildungen in Form von Torfen über Faulschlammablagerungen und Mudden vorhanden. Der Untergrund unterhalb der Torfe und Mudden wird durch enggestufte Sande gebildet. Die Sande weisen sehr unterschiedliche Lagerungsverhältnisse auf. Die Lagerungsdichten reichen von locker bis mitteldicht und in tieferen Bereich auch dicht. Außerhalb des Niederungsgebietes (Feuchtwiese, nordöstliche und nordwestlicher Verbreiterungsbereich) stellt sich der maßgebende Baugrund homogen dar. Die vorhandenen Dammschüttmaterialien und der natürliche Untergrund werden von grob- und gemischtkörnig geprägten Fein- und Mittelsanden der Bodengruppen SE und SU dominiert. Sie sind für die Ausführung des Bauvorhabens geeignet. Beim Antreffen dieser Böden sind zum Erreichen der erforderlichen Verdichtungs- und Tragfähigkeitsparameter auf dem Planum bzw. auch auf der Dammauflagefläche keine baugrund- und/oder bodenverbessernden Maßnahmen erforderlich. Aufgrund ihrer Kornzusammensetzung sind diese Böden als nicht frostempfindlich einzustufen. Im gesamten Bereich die Frostempfindlichkeitsklasse F 1 zum Ansatz gebracht werden. Das Vorhaben liegt in der Frosteinwirkungszone II. Einzelheiten zu den Schichtmächtigkeiten und den Schichtverläufen können den Baugrundgutachten entnommen werden. Die Straßen-/Radwegbaumaßnahme wird in die Geotechnische Kategorie GK 1 eingestuft. Erläuterung zur geotechnische Kategorie 1:

  • Dämme auf tragfähigem Baugrund bis 3 m Höhe,
  • waagerecht bzw. schwach geneigtes Gelände, kein Grundwasser bis zur Gründungs- sohle Die Parameter für die folgende Beschreibung von Lockergesteinen mit Homogenbereichen (hier für Erdarbeiten gemäß DIN 18300) wurden dem Baugrundgutachten „ Geotechnischer Ergebnisbericht 4-489/23 über die Erkundung der Baugrundverhältnisse und Gründungsberatung einschließlich der Fahrbahnbestandsaufnahme, umwelt- und baustoffrelevanter Untersuchungen an gebundenen und ungebundenen Straßen- ausbaustoffen sowie sonstigen Abtrags- und Aushubböden, ABE, Bauprüf- und Beratungsgesellschaft mbH, 09/2023“ entnommen. Werden vom AN darüber hinaus Analyseergebnisse aus ungestörten Proben benötigt, können diese den Labor und Feldversuchen, ausgeführt im Zeitraum Januar bis Mai 2025 durch die TU Berlin, Fachgebiet Bodenmechanik und Grundbau entnommen werden. Tabelle 2: Bodenkennwerte und -eigenschaften für HOMOGENBEREICH E1

Seite 30 von 86

[Seite 31]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

HOMOGENBEREICH E1
Schicht 2: Oberboden und Oberboden- an-Kennwerte/Eigenschaften
deckung/-neubildung
Bodenarten nach DIN 4022/14688Oberboden: Sand, h’ - h*, auch u’ Oberbodenandeckung/-neubildung: Sand, h’ - h, u’; Gras- narbe
Bodengruppen nach DIN 18196OH, [OH]
Korngrößenverteilung nach DIN 18123Hauptkorngröße: 0,05 bis 2 mm
Massenanteil Steine und Blöcke in %< 5
SchichtdickenBaufeld gesamt: 0,25 - 0,70 m
Gehalt an org./humoser Substanz2 - 10 %
Geotechnische Bewertung:wiedereinbaufähig als Oberbodenandeckung

Tabe lle 3: Bodenkennwerte und -eigenschaften für HOMOGENBEREICH E2

HOMOGENBEREICH E2
Schichten 3a, 3b und 4, Grob- und
gemischtkörnige Sande, auch alsKennwerte/Eigenschaften
Dammschüttung oder
Auffüllung/Umlage- rung
Bodenarten nach DIN 4022/14688Schicht 3a: Fein- bis Mittelsand, Mittelsand, feinsandig bis stark feinsandig; Fein- bis Mittelsand, schwach schluffig Schicht 3b: Fein- bis Mittelsand; Fein- bis Mittelsand,schwach schluffig bis schluffig; organisch/humos; Steine; auch Fremd- bestandteile Schicht 4a: Mittelsand, schwach feinsandig bis stark feinsandig; Fein- bis Mittelsand, lagenweise Schwach grobsandig bis grob- sandig und schwach schluffig; auch als Dammschüttung bzw. Auffüllung/Umlagerung
Bodengruppen nach DIN 18196SE, SU; auch [SE], [SU] und lokal [SU*]; [OH]
Korngrößenverteilung nach DIN 18123Hauptkorngröße: 0,05 bis 2 mm
Körnungsband/Kornkennzahl0/0/100/0 bis 0/20/70/10
Massenanteil Steine und BlöckeRegelfall 0 %; nur Schichten 3a/b ≤ 5 %
Massenanteil große Blöcke0 %
Dichte nach DIN 18125-23 16 - 18 kN/m
undrainierte Scherfestigkeit cu-
Wassergehalt0 ≤ wn ≤ 13 %
Plastizitätszahl-
Konsistenzzahl-
Durchlässigkeit nach DIN 18130Regelfall: durchlässig bis stark durchlässig Ausnahme Schicht 3b: schwach durchlässig bis
Lagerungsdichte IDd0,u2r c≤h lIä D s s≤i g0 ,4 (oberflächennah: locker bis gering
Gehalt an org./humoser SubstanzmNuitrt eSldcihcihcth) t 3b: bis 6 %

Tabelle 4: Bodenkennwerte und -eigenschaften für HOMOGENBEREICH E3

HOMOGENBEREICH E3
Schicht 5: Organische und organogeneKennwerte/Eigenschaften
Böden, Bodengruppen HN - HZ, F und
OH

Seite 31 von 86

[Seite 32]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Bodenarten nach DIN 4022/14688Torf, Schluff-/Kalkmudde, organisch/humos durchsetzte Sande
Bodengruppen nach DIN 18196HN - HZ, F, OH
Korngrößenverteilung nach DIN 18123-
Körnungsband/Kornkennzahl-
Massenanteil Steine und Blöcke0 %
Dichte nach DIN 18125-23 3 11 - 13 kN/m ; bei OH: 16 - 16,5 kN/m
Kohäsion nach DIN 18137-12 0 - 10 kN/m
undrainierte Scherfestigkeit cu2 10 - 15 kN/m
WassergehaltHN - HZ; F: 100 ≤ wn ≤ 410 %; OH: > 15 %
Plastizitätszahl-
Konsistenzzahl/KonsistenzDammfuß/Verbreiterung: 0,2 - 0,75/ breiig bis weich, unter Verkehrsdamm: teilweise 0,5 - 0,8/ weich
Durchlässigkeit nach DIN 18130bis steif; aber auch stellenweise weich bis breiig sehr schwach durchlässig bis durchlässig
Lagerungsdichte ID(< 0,5) OH: locker
Gehalt an org./humoser SubstanzHN – HZ: > 20 - 60 %, F: < 5 - 15 %; OH: 3 - 20 %

2.7.1.1 Geologische Verhältnisse, Grundwasser Außerhalb der Feuchtwiese / Niederung wurde bis in eine Tiefe von 1,50 m unter Planum weder Grund- noch Schichtenwasser erkundet. Eine Planums- bzw. Tragschichtentwässe- rung ist nicht erforderlich. Der oberste Grundwasserleiter ist in den Schmelzwassersanden ausgebildet. Er ist weitestgehend ungeschützt. Im Niederungsbereich liegen innerhalb der organischen Ablagerungen gespannte Grund- wasserverhältnisse vor. Der Grundwasseranschnitt liegt in der Regel an der Unterkante der organischen Ablagerungen bei ca. 1,20 m bis 5,40 m unter OKG Die Ruhewasserstände liegen nordöstlich des Schulzenfließ, zwischen 0,80 m und 1,80 m unter OKG. Der höchste Grundwasserstand wurde für Hammelspring im Jahr 2012 bei 0,88 m unter OK Gelände ermittelt (55,62 m ü. DHHN 2016). Der mittlere höchste Wasserstand liegt bei 1,76 m unter OK Gelände (54,74 m ü. DHHN 2016).

2.7.1.2 Straßenbefestigungen Zur Erkundung des Deckenaufbaus der auszubauenden Verkehrsflächen wurden Deckenkernbohrungen vorgenommen. Zusammenfassend wurden folgende Oberbauten ermittelt: Vorh Deckenaufbau im Bereich der Straßenrampen DKB 1: Absch. 127 km 0,252 3 cm Aspaltdeckschicht (AC 11) 6 cm Asphalttragschicht (AC 16) 1 cm Oberflächenbehandlung (MOB) 8 cm Tränkdecke /Makadam (TR/Mak) 8 cm Tragschicht ohne Bindemittel (ToB) 20 cm Packlage / Feldsteine 46 cm vorh. Gesamtkonstruktion

DKB 2: Absch. 127 km 0,332

Seite 32 von 86

[Seite 33]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

3 cm Aspaltdeckschicht (AC 11) 6 cm Asphaltbinderschicht (AC 16 B) 16 cm Asphalttragschicht (AC 22 T) 1 cm Oberflächenbehandlung (MOB) 7 cm Tränkdecke /Makadam (TR/Mak) 16 cm Tragschicht ohne Bindemittel (ToB) 6 cm Packlage / Feldsteine 55 cm vorh. Gesamtkonstruktion

DKB 3: Absch. 127 km 0,393 3 cm Aspaltdeckschicht (AC 11) 7 cm Asphaltbinderschicht (AC 16 B) 6 cm Asphalttragschicht (AC 22 T) 50 cm Asphaltausgleich (AC 22 T) 1 cm Oberflächenbehandlung (MOB) 7 cm Tränkdecke /Makadam (TR/Mak) 31 cm Tragschicht ohne Bindemittel (ToB) 105 cm vorh. Gesamtkonstruktion

DKB 4: Absch. 127 km 0,502 4 cm Asphalttrag-/ deckschicht (AC16) 2 cm Oberflächenbehandlung (MOB) 8 cm Tränkdecke /Makadam (TR/Mak) 14 cm Tragschicht ohne Bindemittel (ToB) 10 cm Packlage / Feldsteine 38 cm vorh. Gesamtkonstruktion Der Abtrag der Deck-, Binder- und Asphalttragschichten ohne Kontaminierung (Verwertungsklasse A) erfolgt durch profilgerechtes lagenweises Fräsen. Die darunterliegenden, pechhaltigen Schichten ( MOB und Tränkmakadamschichten) und die 50 cm dicke Tragschicht (DKB 3) sind aufzubrechen. Diese Erfordernisse sind bei der Organisation des Geräteeinsatzes für Fräs-/ Abbrucharbeiten zu berücksichtigen.

2.7.1.3 Güte des Oberbodens (Landschaftsbau) B109 Abschnitt 127 Die im Bankettschälgut aus dem westlichen Straßenbankett (Mischprobe - MP 4) Mu-Bankett enthaltenen chemischen Substanzen (PAK, Benzo(a)pyren, Zink) überschreiten die Vor- sorgewerte nach BBodSchV, so dass eine Wiederverwendung dieser Böden im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bodennutzung sowie im Landschaftsbau aus- geschlossen ist. Für das Bankettschälgut der östlichen Straßenseite (Mischprobe - MP 3), den Mu-Bankett Oberboden aus der östlichen Dammböschung bzw.- aus dem Verbreiterungsbereich (MP 1-DA) werden die Vorsorgewerte nach der BBodSchV eingehalten. Mu Das Bankettschälgut aus der Straßenbaumaßnahme ist nach der Beprobung einer Verwer- tung zuzuführen. Der vorhandene Oberboden ist abzutragen, zwischenzulagern und vor Wiederandeckung auszusieben. Die Siebrückstände sind vor der Verwertung zu beproben.

Seite 33 von 86

[Seite 34]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

2.7.1.4 Schadstoffbelastung Die abfallrechtliche Zuordnung der aus dem Straßenoberbau anfallenden Materialien er- folgte nach den „Vollzugshinweisen zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis Verordnung. Das Entsorgungskonzept (Entsorgungswege) ist der UWAB durch den AN vor dem Auf- bruch zur Information zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Dazu ist das Formblatt (Anlage 1 zur BB) zu verwenden. Die UWAB ist bei Auffinden von Altlasten, wie Siedlungsabfälle / Bauschutt mit gefährlichen Anhaftungen zu informieren. Ausbau bituminöser Schichten im Abschnitt 127 Die im Abschnitt 127 auszubauenden bituminösen Deck-, Binder-, Trag- und Tragdeckschichten (DKB 1 bis 4, 11 und 12) weisen keine Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte der Verwertungsklasse A nach RuVA-StB aus. Die Ausbauasphalte können als Zuschlagstoff für die Asphaltheißmischgutherstellung verwendet werden – Abfallschlüssel gemäß Abfallverteichnis-Verordnung: 170302 Bei den OB´s / MOB´s und der Tränkdecke wurden die Grenzwerte der Verwertungsklasse A für den PAK-Gehalt überschritten. Es handelt sich dabei um Straßenbaustoffe mit pechhaltigen Bestandteilen, der Verwertungsklasse B. Die Verwertung im Heißmischgutverfahren ist ausgeschlossen. Abfallschlüssel- 170302. Aufgrund der unterschiedlichen Verwertung des Asphaltschichten ist ein schichtenweises Fräsen für Schichten ohne Kontaminierungen durchzuführen. Die darunter leigenden teerhaltigen Schichten sind aufzubrechen und zu lösen. Das gesamte Asphaltaufbruch ist zwischenzulagern und ist vor der Verwertung durch den AG zu beproben. Es sind folgende Asphaltschichten zu fräsen:

Tabelle 5 Fräsarbeiten Asphalt

MaterialDickeBau-km B109Fläche (m²)MengeVerwetungs- klasse
(cm)(t)
Asphaltdseckschicht fräsen2,5-4,50+000 bis 0+2501700130A
Asphaltbinderschicht fräsen6,0-8,00+100 bis 0+148 0+148 bis 0+2501000160A
Asphalttragschicht fräsen6,0-8,0 8,0 -16,00+000 bis 0+250 0+100 bis 0+1481700 360240 140A A
Asphalttragdeckschicht fräsen4,00+250 bis 0+38085085A

Es sind folgende Asphalt- und Betonschichten aufzubrechen.

Tabelle 6 Aufbrucharbeiten Asphalt und Beton

MaterialMaterialDicke (cm)Bau-km B109Fläche (m²)FlächeMenge (t)Verwetungs- klasse
(m²)
Oberflächenbehandlung Tränkmakadamdecke aufbrechen8,0-10,00+000 bis 0+3802500600B pechhaltig
Asphalttragschicht aufbrechenbis 50,00+148 bis 0+250620745A
Asphalttragdeckschicht aufbrechen12-18Zufahrten15070-

Seite 34 von 86

[Seite 35]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Betontragschicht 15-20 0+000 bis 0+20 150 30 m³ RC-1 aufbrechen

Ausbau Bankettauffüllungen im Abschnitt 127 Tabelle 7: Bankettauffüllungen östliche und westliche Straßernrampe, Fremdbestandteile> 10%

BankettmaterialMischprobe-Materialwert f. Bodenmaterial nach EBV, Anlage 1, Tab. 3verursachter
StraßenrampenNr.Parameter
Östliches BankettMP 3 Banket DKB 1 und 3BM-F1Feststoff: - Eluat: Arsen
Westliches BankettMP 4 Bankett DKB 2 und 4BM-F3Feststoff: PAK Eluat: Arsen

Das Bankettmaterial kann einer Wiederverwendung zugeführt werden. Abfallschlüssel 170504

Tragschichten ohne Bindemittel im Abschnitt 127 Tabelle 8: Tragschicht vorhandene östliche und westliche Fahrbahnseite, Fremdbestandteile 50 %

ToBlMischprobe-Materialwert f. Bodenmaterial nach EBV, Anlage 1, Tab. 3verursachter
StraßenrampenNr.Parameter
Östliches FahrbahnseiteMP 2 TOB DKB 2 und 4BM-F1Feststoff: - Eluat: Arsen
Westliches FahrbahnseiteMP 1 TOB DKB 1 und 3BM-F2Feststoff: - Eluat: Arsen; PAK

Das Tragschichtmaterial kann einer Wiederverwendung zugeführt werden. Abfallschlüssel 170504 Die ungebundene Tragschicht unter der Tränkmakadamdecke weist teertypische Bestandteile auf. Diese Schicht in separat auszubauen und zu lagern. Das Material ist nach der Beprobung vom AN zu verwerten.

Vorh. Dammschüttung (Rampen) im Abschnitt 127 Tabelle 9: Vorh. Damschüttung Dammverbreiterung (-auflager), Boden bis 10% Fremdbestandteile

DammschüttungMischprobe-Materialwert f. Bodenmaterialverursachter Parameter
StraßenrampenNr.nach EBV, Anlage 1, Tab. 3
Östliches Fahrbahnseite DammschüttungMP 2 Boden DKB 2 und 4BM-0Feststoff: - Eluat: -
Westliches Fahrbahnseite DammschüttungMP 1 Boden DKB 1 und34BM-0Feststoff: - Eluat: -
Östliche Damm- verbreiterungMP 1-DA Boden SB 1 - SB 3BM-0*Feststoff: PAK ; (TOC) Eluat: -
Östliche Damm- verbreiterungMP 2-DA BodenBM-0Feststoff: - Eluat: -

Seite 35 von 86

[Seite 36]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

SB 6 - SB 11

Die Bodengemische können einer Wiederverwendung zugeführt werden. Abfallschlüssel 170504. Alle ungebundenen und gebundenen Ausbaustoffe sind zwischenzulagern und vor der Verwertung zu beproben.

2.7.2 Brückenbau

Geologische Verhältnisse Die geologischen Verhältnisse am Brückenstandort können im Einzelnen den hierzu erstellten Gutachten entnommen werden. Der AG stellt dem AN mit der Ausschreibung hierzu folgende Unterlagen zur Verfügung:

 1. Bericht Nr. 015822 vom 25.10.2007, aufgestellt durch Baugrundingenieure Steinfeld und Partner GbR (Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung)

 2. Bericht Nr. 021633 vom 17.03.2016, aufgestellt durch Baugrundingenieure Steinfeld und Partner GbR (Ergänzende Angaben zu den Homogenbereichen)

 2. Stellungnahme Nr. 0233828 vom 27.11.2019, aufgestellt durch Baugrundingenieure Steinfeld und Partner GbR (Stellungnahme zu Varianten der Reduzierung der geförderten Grundwassermengen)

 1. Stellungnahme Nr. 025439 vom 22.06.2023, aufgestellt durch Baugrundingenieure Steinfeld und Partner GbR (Ergänzende Angaben zu den charakteristischen Steifemodi)

 Ergebnisbericht Nr. 4-202/20 vom 14.04.2020, aufgestellt durch ABE Bauprüf- und -beratungsgesellschaft mbH (Abschätzung der Wassermenge bei Grundwasserhaltung)

 Untersuchungsbericht Nr. 3286-1 vom 23.10.2023, aufgestellt durch Baugrundlabor Dipl.-Ing. Busse + Partner GbR (chemisch-ökologische Bodenanalytik)

 Untersuchungsbericht Nr. 172 vom 01.11.2023, aufgestellt durch das Baustoffprüflabor Neustrelitz GbR (Schadstoffanalyse Bauwerk)

Grundwasserordinaten siehe Punkt 2.6

Baugrundkennwerte und Gründungsparameter Die Baugrundkennwerte und Gründungsparameter sind den erstellten Gutachten bzw. dem Bauwerksplan als Anlage zur LB zu entnehmen.

Rammbarkeit des Bodens siehe Punkt 3.4

Güte des Oberbodens Der anstehende Oberboden ist für den Wiedereinbau geeignet

Seite 36 von 86

[Seite 37]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Untersuchungsergebnisse zu Schadstoffbelastungen Nach dem Ergebnis der Baugrundaufschlüsse stehen unter der ca. 32 bis 33 cm dicken Asphaltdecke bis in ca. 3,5 bis 4,0 m Tiefe Auffüllungen aus Sanden ohne nennenswerte humose Verunreinigungen an, die der Bauwerkshin-terfüllung zuzuordnen sind. Darunter folgen Mittel- und Feinsande in natürlicher Lagerung, die zumindest teilweise schwach humos ausgebildet sin. Nach den Untersuchungsergebnissen halten die sandigen Auffüllungen die Material BM-0 gemäß Anhang 1, Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung ein. Damit bestehen hinsichtlich der Wiederverwertung dieses Bodens aus chemisch-ökologischer Sicht keine Einschränkungen. Bei dem natürlich anstehenden, schwach humosen Sand überschreiten dagegen die Parameter TOC und Sulfat die Materialwerte BM-0 und BM-0*. Eine Wiederverwertung im Sinne der Ersatzbaustoffverordnung ist damit nicht mehr möglich. Der Boden ist aufgrund des erhöhten organischen Substanzanteils aber ohnehin nicht bzw. sehr eingeschränkt für bautechnische Zwecke geeignet und muss allein deshalb entsorgt werden.

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen Seitenentnahmen sind nicht vorgesehen. Die Zwischenlagerung von Ausbaumaterialien kann auf den Fahrbahnflächen der vollgesperrten B 109 erfolgen. Die Lagerflächen sind unter Berücksichtigung des Baufortschrittes (Neubau Bauwerk, Herstellung Straßenrampen, Herstellung Radweg) einzurichten und dürfen den Bauablauf nicht behinderm. Benötigt der AN darüber hinaus in eigener Verantwortung zur Ausführung seiner Leistung Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen, so ist die Beschaffung solcher Stellen Sache des AN. Die rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse hat der AN in eigener Verantwortung herbeizuführen und auf Verlangen dem AG zur Einsichtnahme vorzulegen. Anforderungen und Hinweise zu Lagerflächen sehe Pkt 2.5.

2.9 Schutzbereiche und -objekte

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten entstehenden Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Durch den AG wird eine separate ökologische Baubegleitung beauftragt. Den Festlegungen der ökologischen Baubegleitung ist Folge zu leisten.

2.9.1 Gewässer, Wasserschutzgebiete

Die Baumaßnahme befindet sich nicht in einer Trinkwasserschutzzone. Die B109 kreuzt im Abschnitt 127 bei ca. km 0,290 das Oberflächengewässer Schulzenfließ, ein Gewässer I. Ordnung. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Schadstoffe in die Vorflut und in den Untergrund gelangen können. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass Stoffe jeglicher Art, z.B. Motorenöl, Diesel, Schalöl, Versiegelungsharz u.a. nicht in Gewässer oder das Grundwasser gelangen.

Seite 37 von 86

[Seite 38]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

2.9.2 Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Biotope Die B109 verläuft zwische Vogelsang und dem Schulzenfließ (Abs. 125 und 127) durch das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Fürstenberger Wald- und Seengebiet“, wobei das Schulzenfließ die nördliche Begrenzung darstellt. Des Weiteren grenzt an die westliche Straßenseite der B 109 der Naturpark (NP) „Uckermärkische Seen“, der nördlich des Schulzenfließes bis zum Waldrand reicht. Das Schulzenfließ sowie die gewässerbegleitende Hochstauden- und Röhrichtsäume sind nach § 30 des BNatSchG geschützt. Ebenfalls als geschützter Biotop ist die östlich der B 109 befindliche Feuchtwiese eingestuft.

2.9.3 Bäume und Flurgehölze Der vorhandenen Waldrand ist entsprechend Baumschutzverordnung geschützt. Bei allen Arbeiten ist besondere Rücksicht auf den vorhandenen Baumbestand (Waldflächen) einschließlich Wurzelwerk zu nehmen. Sicherungsmaßnahmen an Bäumen wie z. B. Lichtraumprofil herstellen, Rückschnitte an Wurzeln sind durch eine Fachfirma auszuführen. Bei Bauarbeiten entstehende Schäden an Wurzeln, Stamm oder Krone sind zu Lasten des Verursachers zeitnah durch baumpflegerische Maßnahmen entsprechend zu versorgen. Das Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG) regelt i. V. BNatSchG die Pflichten und Haftungsansprüche bei bestimmten Umweltschäden im Rahmen beruflicher Tätigkeiten. Im Schadensfall sind die zuständige Behörde und der AG unverzüglich zu informieren. Zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich der Baustellen sind die RSBB 2023 und DIN 18920 unbedingt zu beachten. Im Bundesnaturschutzgesetz stehen Baumschutz und Artenschutz gleichberechtigt nebeneinander. Eventuell vorhandene Tier- und Pflanzenhabitate dürfen weder gestört noch gefährdet werden. Arbeiten in diesem Bereich sind zu unterbrechen und erst nach Abstimmung mit dem AG fortzuführen.

2.9.4 Denkmale, Bodendenkmale und Bodenfunde

Der begleitende Archäologe wird durch den AG eingesetzt. Den Mitarbeitern der archäolo- gischen Baubegleitung ist ungehinderter Zutritt in den Baubereich zu gewähren. Der AN hat sich mit der archäologischen Baubegleitung hinsichtlich der geplanten Eingriffe abzustim- men und in den Bauablauf zu integrieren. Dazu zählen auch die Terminabstimmungen so- wie die Bestätigung der Anwesenheit des Archäologen auf der Baustelle. Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmäler wie Steinsetzungen, Mauerwerk, Erdfärbung, Holzpfähle oder –bohlen, Tonscherben, Metallsachen, Münzen, Knochen oder ähnliches entdeckt werden, sind diese unverzüglich dem Brandenburgischen Landesmuseum für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum oder der Unteren Denkmalschutzbehörde, anzuzeigen (§ 11 Abs. 1 und 2 BbgDSchG). Die Fundstätte ist für mindestens 6 Werktage in unveränderten Zustand zu erhalten (§ 11 Abs.3 BbgDSchG). Die entdeckten Funde sind ablieferungspflichtig (§ 11 Abs.4 und § 12 BbgDSchG). Im unmittelbaren Bereich des Straßenbauvorhabens sind folgende Bodendenkmale registriert (siehe Unterlage 5 Blatt 1 und 2):

 Hammelspring 21, 22, 29, 30, 34 - Rast- u. Werkplatz des Mesolithikums, Fundplatz der Steinzeit und der Eiszeit

Seite 38 von 86

[Seite 39]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

 Hammelspring o. Nr. – Historischer Übergang „Hammelspringbrücke“ Darüber hinaus befinden sich, nördlich und südlich des Schulzenfließes Areale, in denen Bodendenkmale begründet vermutet werden. Für die Bereiche in denen Bodendenkmale ausgewiesen oder begründet vermutet werden, ist eine archäologische Baubegleitung erforderlich Diese Mehraufwendungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Bei Behinderungen ist an anderen Stellen der Baustelle mit den Arbeiten fortzufahren. Stillstandzeiten von 6 Werktagen sind in den Bauablauf einzurechnen.

2.9.5 Immissionsschutzbereiche und -objekte Alle entsprechenden Bestimmungen des BImSchG sind zu beachten. Die Bauarbeiten sind vom AN so durchzuführen, dass Umweltbeeinträchtigungen und Belästigungen Dritter durch Baubetrieb und Transporte soweit wie möglich vermieden werden. Für die Verdichtung des Untergrundes bzw. Planums sowie der einzubauenden Schichten sind oszillierende Verdichtungsgeräte einzusetzen, die Eignung ist dem AG nachzuweisen.

2.9.6 Stationierung, Meilensteine, Vermessungsmarken, Nivellementpunkte, Grenzsteine Bei erforderlichem Ausbau der Stationszeichen ist der genaue Standort zu sichern. Leitpfosten mit Streckenstationierungstafeln sind einzumessen, die betreffenden Pfosten sind zu sichern. Nach Fertigstellung sind die Standorte wieder herzustellen und die Pfosten wieder einzubauen bzw. die Stationstafeln an den neuen Pfosten zu befestigen. Netzknotenpunkte sind durch Stahlnägel im Schnittpunkt der Fahrbahnachsen markiert. Dies ist insbesondere bei Fräsarbeiten zu beachten. Die im Baufeld befindlichen Vermessungsmarken, Grenz- und Sichtzeichen sowie Nivel- lement- und Polygonpunkte sind während der Bauarbeiten zu schützen. Vom AN beschä- digte Punkte sind auf Kosten des AN wieder herzustellen. Die Wiederherstellung darf nur durch die jeweils dafür befugten Vermesser erfolgen. Wiederhergestellte Messpunkte etc. sind dem AG zeitnah mitzuteilen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Vermessungs- und Liegenschaftsgesetzes können als Ordnungswidrigkeit durch Bußgeld geahndet werden. Innerhalb der Baugrenzen des geplanten Vorhabens befinden sich keine Festpunkte der Landesvermessung: Am Gebäude , Försterei Nr. 4 befindet sich ein Höhenfestpunkt Höhenfestpunkt, Nomenklatur: N-33-099-D, Punkt-Nr.: 41061 Festpunkt 0994 040 800 (Ostseite B109) Festpunkt 0994 041 101 (Westseite B 109) Die Standfestigkeit, Erkennbarkeit und Verwendbarkeit der Vermessungsmarken dürfen nicht gefährdet werden. Zur Sicherung der mit dem Boden verbundenen Festpunkte nach § 7 BbgVermG darf eine den jeweiligen Punkt umgebende kreisförmige Schutzfläche von zwei Metern Durchmesser weder überbaut noch abgetragen oder auf sonstige Weise verändert werden (§ 24 Absatz 2, 3 BbgVermG).

2.10 Anlagen im Baubereich 2.10.1 Leitungen

Der Leitungsbestand wurde vom AG im Rahmen der Planung der Maßnahme bei den Ver- sorgungsträgern abgefragt und ist Bestandteil der Ausführungsunterlage.

Seite 39 von 86

[Seite 40]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten von den Leitungseigentümern (Versor- gungsträgern) örtlich einweisen zu lassen. Erfolgt die Einweisung nicht innerhalb von 10 Werktagen, so ist der Auftraggeber sofort schriftlich zu unterrichten. Bei Unterlassung kann der Auftragnehmer Ansprüche wegen Behinderung infolge zu später Einweisung nicht gel- tend machen. Die von den Versorgungsunternehmen gegenüber dem AN geltend gemachten Kosten für die Erteilung von Leitungsauskünften sind Nebenleistung und werden nicht gesondert er- stattet. Bei Annäherung an den bekannten Leitungsbestand sind Suchschachtungen bzw. Ortun- gen durch den Leitungseigentümer vom AN kurzfristig zu veranlassen. Sollte das Erkunden nicht durch den Versorgungsträger erfolgen (Nachweis der rechtzeitigen Aufforderung an den Versorgungsträger ist vorzulegen), werden zur Vermeidung von Behinderungen im Bauablauf das Erkunden und Einmessen der in Lage bzw. Höhe nicht exakt bekannten Leitungen gesondert vergütet. gesonderte Leistungsposition vorsehen Das Erkunden der Leitungen ist Bestandteil des Bauablaufes des AN. Die bei Suchschachtungen vorgefundenen Leitungen sind in der Lage und Höhe zu doku- mentieren. Dies gilt auch für im Boden verbleibende Leitungen, sofern ein Ausbau nicht möglich ist. Diese Kosten sind mit der Vergütung abgegolten. Die Schutzanweisungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen sind zu beachten. Im Baubereich befinden sich nachfolgend aufgeführte Leitungen:

E.DIS Netz GmbH, Karl-Marx-Straße 2, 17291 Prenzlau − Das vorhandene NS- Kabel wurde 2025 zwischen Straßenkilometer 0,200 und 0,430 umverlegt und verläuft östlich der B109. Das vorh. Kabel ist in diesem Bereich außer Betrieb − Das Kabel quert das Schulzenfließ in einem Schutzrohr. − Ab Straßenkilometer km ca. 0,460 verläuft das NS- Kabel außerhalb des Baufeldes. − Vorhandene Hausanschlussleitungen zu Flurstück 33, 38 und 39 mit Querung der B109

Edis.com Telekommunikations GmbH, Posthofstraße 7, 14467 Potsdam − Das in den Lageplänen vorhandene Breibandkabel, entlang der östlichen Straßen- seite, wurde 2025 komplett umverlegt und verläuft außerhalb des Baufeldes. Zwi- schen Zufahrt 1 und Zufahrt 2 verläuft im Bereich der Mulde /Radweg die Hausan- schlussleitung für das Flurstück 34.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Am Rowaer Forst 1, 17094 Burg Stargard − Das vorh. Glasfaserkabel im Schutzrohr DN 40 verläuft entlang der westlichen Stra- ßenseite und wurde zwischen der Zufahrt 2a und der Zufahrt 3a aus dem Baufeld verlegt.

Wasser- und Schifffahrtsamt Oder-Havel, Schneidemühlenweg 21, 16225 Eberswalde − Vorhandenes LWL- Kabel tangiert das Baufeld am Radwegbeginn (Bau-km 0+000) und verläuft anschließend in nordöstlicher Richtung außerhalb des Baufeldes, keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Seite 40 von 86

[Seite 41]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

2.10.2 Vorhandenen Abwasser- Absaugstutzen innerhalb des Baufeldes

B109 bei km 0,161 (Flurstück 34): Der Abwasserstutzen ist so zu verlängern, dass er ca. 20 cm über der neuen Radweggra- diente endet und gut sichtbar und erreichbar ist.

B109 km 0,220 (Flurstück 38): Der Abwasserstutzen befindet sich an der Grundstücksgrenze und wird erhalten. Bei der Erneuerung der Einfriedung ist darauf zu achten, dass die Absaugvorrichtung gut erkennbar und zugänglich ist. Dafür ist eine entsprechende Öffnung in der neuen Einfrie- dung vorzusehen. B109 km 0,449 (Flurstück 52/5): Der vorhandene Absaugstutzen ist entsprechend Lageplan so zu versetzen, dass die Ent- sorgung zukünftig von der Zufahrt aus erfolgen kann. Die Grundleitung ist bis zum neuen Standort zurückzubauen. Bis zum Neu- und Umbau sind diese Anlagen bei den Straßenbauarbeiten zu beachten und zu schützen. Das Abpumpen und Entleeren der vorhandenen Abwassergruben ist mit den Grundstücks- eigentümern unter Berücksichtigung des Bauablaufes, insbesondere des Straßenbaus rechtzeitig abzustimmen.

2.10.3 Wasserwirtschaftliche Anlagen Der am Ufer des Schulzenfließes befindliche Messpegel mit Bediensteg wird im Zuge der Maßnahme ersatzlos zurückgebaut.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Im Baubereich herrscht während der Maßnahme kein öffentlicher Verkehr. Für die Bauzeit wird der öffentliche Verkehr des gesperrten Streckenabschnittes der B 109 umgeleitet. Schifffahrt findet auf dem Schulzenfließ nicht statt. Die Arbeiten zur Einrichtung der Umleitungsstrecken erfolgen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs.

3 Angaben zur Ausführung 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung 3.1.1 Allgemeine Angaben

Die Verkehrssicherungspflicht wird innerhalb des Baufeldes auf den Auftragnehmer über- tragen. Die nach § 45 Abs. 6, StVO der Bundesrepublik Deutschland erforderliche Anordnung über die Absperrung und Kennzeichnung der Baustellen ist vom Bauunternehmer für jede Ab- sperrmaßnahme zu beantragen. Die Verwaltungsgebühren für diese Anordnung und auch für Änderungen sind durch den Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer hat sofort nach der Zuschlagserteilung die verkehrsbehördliche Anord- nung beim

Seite 41 von 86

[Seite 42]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Abteilung 2 – Dezernat 22, Sachgebiet Straßenverwaltung Ost Dienststätte Eberswalde Tramper Chaussee 3, Haus 7 16225 Eberswalde Frau Schröder Tel.: 03342 / 249-1577 E-Mail: simone.schroeder@ls.brandenburg.de zu beantragen (im Regelfall 21 15 Werktage vor Baubeginn) zu beantragen Dazu müssen ein Bauablaufplan, Bauzeitenplan, die dazugehörenden Regelpläne, Ver- kehrszeichenpläne, Beschilderungspläne, also sämtliche zum Antrag gehörenden Unterla- gen vorliegen. Bei der Ausführung von Verkehrssicherungsarbeiten sind die RSA „Richtlinien für die Si- cherung von Arbeitsstellen an Straßen“ zu beachten. Mit den Verkehrssicherungsarbeiten darf erst nach Vorliegen der schriftlichen verkehrs- rechtlichen Anordnung der zuständigen Behörde begonnen werden. Bei Verkehrssiche- rungsarbeiten dürfen keine verkehrsgefährdenden Situationen entstehen. Die Baustellenbereiche sind entsprechend den Festlegungen der ZTV-SA zu kontrollieren. Der Bieter hat einen Verantwortlichen im Sinne der ZTV-SA mit Anschrift und Telefonnum- mer zu benennen, der fachkundig ist, ausreichende Entscheidungsvollmachten besitzt und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit vor Ort veranlassen kann. Der Nachweis über diese Fachkenntnisse, gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS), ist dem Auftraggeber vorzulegen. Es ist Sache des Auftragnehmers, zerstörte oder verbrauchte Teile der Einrichtungen un- verzüglich zu ersetzen. Es sind nur solche Einrichtungen zur Verkehrssicherung zu verwenden, die den nachfol- gend aufgeführten Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung entsprechen:

  • TL-Leitbaken
  • TL-Absperrschranken
  • TL-Warnleuchten
  • TL-Transportable Schutzeinrichtungen
  • TL-Absperrtafeln
  • TL Transportable Lichtsignalanlagen
  • RiLSA
  • ZTV M
  • DIN 67 520, Teil 2
  • DIN EN ISO 20471 Der AN ist für die verkehrssichere Beschaffenheit der Verkehrssicherungseinrichtungen einschließlich Beleuchtung - auch an Sonn- und Feiertagen sowie bei Arbeitsunterbrechung voll verantwortlich. Die Unterrichtung aller am Baugeschehen Beteiligten gem. ZTV-SA ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Die Arbeiten im Baubereich sind so zu organisieren, dass die Erreichbarkeit der Grundstü- cke für die Feuerwehr und die Rettungsdienste gewährleistet ist, sofern nicht technologisch

Seite 42 von 86

[Seite 43]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

erforderliche Sperrungen, zum Beispiel für den unmittelbaren Einbau der Deckschicht, das Befahren des Baubereiches ausschließen. Die Zufahrt für Anwohner ist provisorisch anzuschließen und so lange wie möglich aufrecht zu halten. Der Zeitraum, in dem auch Anwohner mit Kraftfahrzeugen ihre Grundstücke we- der erreichen noch verlassen können, ist auf den technologisch erforderlichen Mindestzeit- raum zu beschränken. Die Anwohner sind diesbezüglich rechtzeitig und nachweislich zu informieren. Mit den Anwohnern und den Ver- und Entsorgern, sind durch den Auftragnehmer Abstim- mungen zur Entsorgung (Müllabfuhr, Abwasser) zu führen. Der gültige Abfuhrkalender für die Abfallbehälter bis 1100 l ist dem zuständigen Abfuhrun- ternehmen zu entnehmen. Der Transport der Abfallbehälter vom jeweiligen Aufstellort auf den Grundstücken zum – mit dem Abfallunternehmen vereinbarten – Sammelplatz und nach erfolgter Entleerung zurück zum Aufstellort erfolgt durch den Auftragnehmer.

3.1.2 Aufrechterhaltung des Verkehrs Die Baumaßnahme erfolgt unter Vollsperrung der B109. Es findet kein öffentlicher Verkehr statt.

3.1.3 Verkehrsumleitungen

Für die Dauer der Vollsperrung der B 109 werden Umleitungen für den Verkehr eingerichtet. Diese führt für beide Fahrtrichtungen von Zehdenick über die L 21, nach Süden bis Lieben- walde. Von dort weiter über die B 167 nach Zerpenschleuse und über die L 100 bis Gollin. Danach wird der Verkehr über die L 216, durch Vietmannsdorf nach Templin geführt.

3.1.4 Verkehrssicherung Die erforderlichen Leistungen zur Verkehrssicherung innerhalb des Baubereich sind geson- dert erfasst und durch den AN der Baumaßnahme zu erbringen.

3.2 Bauablauf 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Durch den AN ist ein detaillierter Bauzeiten- und Bauablaufplan mit Angabe der Arbeits- kräfte und eingesetzten Maschinen zu erarbeiten und dem AG vor Baubeginn digital und 2- fach unterschrieben in Papierform vorzulegen. Er wird gemeinsame Arbeitsgrundlage. Es ist Sache des AN, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten. So lädt der AN vor Baubeginn in Abstimmung mit dem AG die an der Maßnahme Beteiligten bzw. gemäß Bauvertrag zu beteiligenden Dritten und die Straßenmeisterei, insbesondere den LK, die UWAB sowie UNB ein. Der AN hat einen angemessenen Besprechungsraum zur Verfügung zu stellen auch wenn kein Baubüro für den AG vereinbart ist. Spätestens zu diesem Termin ist der Bauablaufplan vorzulegen. Eine Abstimmung zum Termin und zur Örtlichkeit ist mit dem AG und den anderen Beteiligten rechtzeitig zu führen. Der Bauablauf sowie sämtliche Bauverfahren, Abbruchverfahren, Hilfsbaumaßnahmen usw. sind unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Endtermins sowie der bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten dem AN prinzipiell selbst überlassen.

Seite 43 von 86

[Seite 44]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Alle bautechnologischen Maßnahmen, wie z.B. Notwendigkeiten in der Ausführung von pa- rallelen Arbeitsabläufen in der Herstellung der Bauteile, der Ausführungsplanung, der Ma- terialbestellung und -beschaffung, dem Geräte- und Personaleinsatz, der Arbeitszeitenge- staltung (z.B. Mehrschichtbetrieb, Nachtarbeit) etc., zur Einhaltung der Termine obliegen dem AN und sind in die Einheitspreise zur Herstellung der Bauteile einzukalkulieren. Der AN ist verpflichtet, die Baustelle mit qualifiziertem Fachpersonal so zu besetzen, dass eine einwandfreie und reibungslose Abwicklung des Bauvertrages gewährleistet ist. Zur Leitung des Vorhabens ist ein qualifizierter Gesamtbauleiter mit den entsprechenden Fach- bauleitern zu bestellen. Sie sind dem AG vor Baubeginn schriftlich zu benennen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass entsprechend den spezifischen Anforderun- gen der einzelnen Leistungsbereiche geschultes Personal einzusetzen ist. Bei mangelnder Zahl oder Qualifizierung des Baustellenpersonals kann der AG eine Umsetzung oder Ver- stärkung fordern. Mehrkosten trägt der AN. Aufgrund des vorgezogenen Brückenneubaues, der Überschüttung des vorhandenen Stra- ßendammes (2. Überschüttung) und der erforderlichen Liegezeit der Dammschüttung zur Vorkonsolidierung des Untergrundes, ergeben sich Abhängigkeiten in Bauablauf und die nachfolgend genannten Bauphasen. Die phasenweise Ausführung der Gesamtmaßnahme bedingt keinen zusätzlichen Vergü- tungsanspruch des AN. Die nachfolgend aufgeführten Grobabläufe sind schematische (grundsätzliche) Darstellungen zum Ablauf der Maßnahme. Sie dienen zur Orientierung und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Exaktheit in der Vorgabe der technologischen Abläufe und der einzusetzenden Geräte. Eine Detailplanung obliegt dem AN. Die Grobabläufe beziehen sich jeweils auf die Reihenfolge der für den Streckenbau bzw. den Brückenbau auszuführenden Teilleistungen. Die Festlegung bzw. Koordinierung von parallel auszuführenden Leistungen des Strecken- bzw. Brückenbaus obliegt dem AN. In den Abläufen sind die festgelegten Leistungsgrenzen Strecke/Brücke berücksichtigt. (Siehe auch Punkt 2.3, Zugänge, Zufahrten) Die Verkehrssicherungsarbeiten müssen sich fristgemäß in den Gesamtablauf einfügen.

Verkehrssicherung Verkehrssicherung innerhalb der Baustelle vorhalten 373 Arbeitstage

Bauphase 1 Brückenbau voraussichtliche Bauzeit 262 Arbeitstage

 Baustelleneinrichtung

 Freilegen und Abbruch Bestandsbauwerk

 Rückbau Oberbau gebundene und ungebundene Schichten, schichtenweises Fräsen

 Teilaushub, Zufahrtsrampen, Arbeits- und Rammebenen (Aushub bis ca. OK Spundwand)

 Herstellung der Spundwände und Aussteifung

 Aufstellen des Baukranes auf der Arbeitsebene (ca. OK Spundwand)

 Gewässerprofilierung mit Steinschüttung (ohne Bermen)

 Restaushub in den Spundwandkästen

Seite 44 von 86

[Seite 45]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

 Inbetriebnahme der Grundwasserabsenkung

 Herstellung der Gründungen einschließlich Unterwasserbeton

 Teilverfüllung bis ca. OK Fundament

 Außerbetriebnahme der Grundwasserabsenkung (in Abhängigkeit des Grundwasserspiegels)

 Herstellung der Unterbauten

 Rückbau Spundwandaussteifung und Einkürzen der Spundwandprofile, soweit erforderlich

 Teilhinterfüllung Unterbauten mit Bermen bis ca. OK Spundwände

 Herstellung Überbau mit Traggerüst

 Abtransport Baustellenkran

 Teilhinterfüllung Überbau bis ca. UK Schleppplatten, Verfüllung der Rampen

 Herstellung Schleppplatten

 Bauwerksabdichtungsarbeiten Überbau

 Herstellung Kappen

 Resthinterfüllung bis OK Planum Straßenbau

 Herstellung Böschungstreppen mit Pflaster

 Oberbodenarbeiten

 Montage Geländer und Schutzeinrichtungen

 Komplettierung mit Streckenausbau

 Baustellenberäumung und Rekultivierungsarbeiten

Brückenprüfung Das Bauwerk hat bis zu dem im Grobablaufplan benannten Termin des Fertigstellungsstandes zur Bauwerksprüfung zum Zweck einer ordnungsgemäßen Durchführung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 folgenden Zustand aufzuweisen: • komplett fertiggestellter Überbau einschl. aller Einbauten • komplett fertiggestellter Unterbau einschl. aller Einbauten • komplett fertiggestellte Bauwerksausstattung (Geländer, FRS, Entwässerung) von Flügelende bis Flügelende • Alle Bauwerksteile müssen zugänglich und handnah prüfbar sein. • Änderungen des geplanten Prüfzeitraumes sind dem AG mindestens 4 Wochen vorher anzuzeigen. Baufreiheit Es ist zu beachten, dass folgende Gewerke einer absoluten Baufreiheit bedürfen: • Betonage und Aushärtung des Betons • Dichtungsarbeiten auf dem Überbau • Gussasphalteinbau

Seite 45 von 86

[Seite 46]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Bauphase 2 Straßenaufbruch und Überschüttung vorhandener Straßendamm

voraussichtliche Bauzeit einschließlich Liegezeit 100 Tage Die Leistungen können erst nach der Fertigstellung der Brücke bzw. vor Beginn der Kompletttierungsarbeiten der Brücke erfogen.

 Rückbau Oberbau gebundene und ungebundene Schichten, schichtenweises Fräsen

 Erdbau, Einbau Dammuberschüttung 2 m über OK geplante Fahrbahn

 Liegezeit Phase 2 (80 Tage)

 Rückbau der Überschüttung bis OK geplantes Straßen- und Radwegplanum

Bauphase 3 Straßen- und Radwegbau Bauphase 3.1. grundhafter Ausbau Straßenrampen mit Radweg, Länge 380 m voraussichtliche Bauzeit 105 Arbeitstage Der Ausbau der Straßenrampen kann erst nach dem Rückbau der 2. Dammüberschüttung erfolgen

 Aufbruch und Vorbereitung

 Erdbau und Profilierung Straßendamm

 Entwässerung einschließlich Brückenentwässerung außerhalb des BW

 Ausbau Zufahrten 2, 2a, 3, 3a und 4

 Einbau Trag- und Deckschicht, Borde

 Landschaftsbau

 Austattung, Zäune

Bauphase 3.2 Radweg zw. Bauanfang und Beginn der Straßenrampe Länge ca. 200 m

voraussichtliche Bauzeit 30 Arbeitstage Der Bau des Radweges kann erst nach volständigem Rückbau des Oberbodenlagers erfolgen.

 Oberbodebabtrag, Erdbau und Untergrundverbesserung

 Ausbau Zufahrt 1

 Einbau Trag- und Deckschicht

 Herstellung Bankette, Mulden Landschaftbau

Bauphase 4 Markierung voraussichtliche Bauzeit 3 Arbeitstage

 Baufreigabemarkierung

Seite 46 von 86

[Seite 47]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

3.2.2 Zusammenwirken mit anderen Unternehmern Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Koordinierungen vorzunehmen und seinen Bauablauf entsprechend einzurichten (siehe auch Punkt 1.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten). Der AN lädt zu den dazu erforderlichen Abstimmungsgesprächen ein und protokolliert die Ergebnisse dieser Gespräche aktenkundig. Die benötigten Zeiträume der anderen Unternehmen sind in den Bauablauf des AN zu integrieren und bei der Erstellung des detaillierten Bauzeiten- und Bauablaufplanes zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat die für die sach- und fachgerechte Verkehrssicherung erforderlichen Ab-stimmungen mit dem Auftragnehmer „Straßenbau“ zu führen.

3.3 Wasserhaltung Zweck der Anlagen Wasserhaltungsmaßnahmen sind für die Freihaltung der Baugruben innerhalb der vorgesehenen Spundwandkästen vorgesehen.

Planerische Grundlagen

 Geotechnische Berichte mit Stellungnahmen (Anlage 20 der LB)

 Ergebnisbericht zu den Fördermengen einer GWA (Anlage 20 der LB)

 Wasserrechtliche Genehmigung

Zwangspunkte Entsprechend Plangenehmigung und Wasserrechtlicher Erlaubnis gelten für die Wasserhaltung folgende Zwangspunkte:

 Absenkung des Grundwasserspiegels für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen auf maximal +44,00 m DHHN 2016

 Einhaltung einer Fördermenge von maximal 16 Liter/Sekunde

 Einleitung des geförderten Grundwassers in das Schulzenfließ auf dem Grundstück der Gemarkung Hammelspring, Flur 11, Flurstück 37

 drucklose Einleitung des Grundwassers in das Schulzenfließ (z.B. Gabionenkörbe, Wasserbausteine, Überlaufgefäße)

Art und Umfang Absenkungen des Grundwassers sind für die Herstellung beider Gründungen mittels geschlossener Wasserhaltung (z.B. Kleinfilterbrunnen) durchzuführen. Die unterschiedlichen Absetztiefen der Gründungen auf den tragfähigen Horizont sind +44,894 m DHHN 2016 (Achse 10) bzw. +44,494 m DHHN 2016 (Achse 20). Für Achse 10 beträgt das Absenkziel der GWA +44,40 m DHHN 2016. Zur Reduzierung der Fördermengen ist für die in Achse 20 ungünstigeren Baugrundverhältnisse eine 40 cm dicke Ausgleichschicht als Unterwasserbeton geplant. Hierdurch ergibt sich als Absenkziel der GWA eine Höhe von +44,80 m DHHN 2016. Vor der Unterwasserbetonage sind die Lanzen durch geeignete Maßnahmen vor dem Einbetonieren zu schützen. Da die Unterwasserbetonplatte nicht auftriebssicher ist, sind bei der Betonage Aussparungen für einen Druckausgleich vorzusehen.

Seite 47 von 86

[Seite 48]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Wasserdichte Spundwandverbauten sind bei der geplanten Wasserhaltung nicht zwingend erforderlich. Eventuell erforderliche Wasserhaltungsmaßnahmen für die Herstellung der Unterbauten bei ungünstigen Wasserverhältnissen (Hochwasser) können nicht ausgeschlossen werden. Erforderliche Sondermaßnahmen zur Einhaltung der festgelegten Grenzwerte hat der AN mit dem AG vor deren Durchführung abzustimmen.

3.4 Baubehelfe Allgemeine Angaben zu Baugrubensicherungen Baugrubenverbaue sind mindestens erschütterungsarm einzubringen. Sofern keine weiteren Spezifikationen erfolgen, sind die Verbauart und das Einbringverfahren dem AN freigestellt. Das Verfahren ist jedoch so zu wählen, dass Schädigungen infolge Vibrationen und Setzungen an benachbarten Bauwerken bzw. Bauteilen, an benachbarten Fahrbahnen und an sonstiger benachbarter Bebauung auszuschließen sind; ggf. ist das Verfahren nach Erfordernis mehrfach umzustellen. Der geometrische Verlauf der Verbauten (Ecken, Radien etc.) gemäß dem Bauwerksplan als Anlage zur LB ist zu berücksichtigen. Das Einbringen ist in geeigneter Weise zu überwachen. Bei Anzeichen einer Gefährdung sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Der AG ist zu informieren. Die zuvor beschriebenen Aufwendungen sind in die entsprechende Verbauposition einzukalkulieren. Alle aus Schädigungen resultierenden Maßnahmen einschließlich Verkehrssicherungs- und Umleitungsmaßnahmen, die der AN zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.

Spundwandverbauten Beide Baugruben sind zur Herstellung der Gründungen und Unterbauten zu verbauen. Vorgesehen sind geschlossene unverankerte Spundwandkästen mit oberer Aussteifung. Das Einbringen der Spundbohlen kann z.B. durch Hochfrequenzrüttler mit schwingungsarmem An- und Abfahren oder durch Einpressen erfolgen. Die Grenzwerte nach DIN 4150 sind einzuhalten. Prinzipiell muss ab ca. +43,0 m DHHN 2016 mit örtlich dicht gelagerten Sanden bzw. möglichen Steineinlagerungen im Geschiebemergel gerechnet werden. Deshalb sind Zusatzmaßnahmen in Form von Lockerungsbohrungen bzw. Hindernisbeseitigungen einzuplanen. Wasserdichte Verbauten sind bei der geplanten geschlossenen Wasserhaltung nicht zwingend erforderlich. Die Stahlträger der Aussteifung können nach Herstellung der Fundamente demontiert werden. Alle Spundwandprofile verbleiben im Boden. Im Bereich der Bermen sind die Spundwandprofile in Höhe Fundamentoberkante abzubrennen. Zur Entwässerung werden im Hinterfüllbereich Entwässerungsschlitze eingebrannt.

Allgemeine Angaben zu Gerüsten Für die Brückenbauarbeiten sind entsprechende Arbeits-, Schutz- und Traggerüste vorzusehen. Die Leistungen werden durch Positionen im Leistungsverzeichnis erfasst. Für die Herstellung der tragenden Hilfskonstruktionen ist die ZTV-ING, Teil 5, zu beachten. Entstehen bei der Abnahme der Bauhilfskonstruktionen durch Umstände, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, Mehraufwendungen - etwa Zeitverzögerungen, mehrmalige Anfahrt, wiederholte Abnahme durch den Prüfingenieur des AG - so hat der Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Seite 48 von 86

[Seite 49]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Traggerüste Die Herstellung des Überbaus und der Gesimskappen aus Ortbeton erfolgt unter Nutzung eines Traggerüstes. Traggerüste sind generell der Bemessungsklasse B nach DIN EN 12812:2008 zuzuordnen. Dies gilt auch für Konsolgerüste. Für alle Traggerüste (und/ oder Montagehilfskonstruktionen) sind Standsicherheits- nachweise zu erbringen. Die Traggerüste (und/ oder Montagehilfskonstruktionen) sind durch einen vom AG benannten Prüfingenieur abzunehmen.

3.5 Stoffe, Bauteile 3.5.1 Straßenbau

Allgemeines Die zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe können sowohl aus natürlichen Gesteinskör- nungen als auch aus Mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) bestehen, wenn die Anforde- rungen an die bautechnischen Eigenschaften und die Regelungen der Ersatzbaustoffver- ordnung (EBV) erfüllt sind. Bis zum Vorliegen der neuen Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Ersatzbau- stoffe im Straßenbau sind, zur Vermeidung von Unklarheiten bei der Interpretation der Re- gelungen der EBV, in der Anlage 3 zur Baubeschreibung die erforderlichen neuen Materi- alklassen für die verschiedenen typischen Einsatzfälle aufgeführt. Die Einsatzmöglichkeiten aller weiteren Ersatzbaustoffe sind der Anlage 2 der EBV zu ent- nehmen. Dabei sind die Mindesteinbaumengen nach § 20 EBV (betrifft bestimmte Aschen und Schlacken) und die Anzeigepflichten nach § 22 der EBV zu beachten. Eine Anzeige- pflicht besteht auch für die Ersatzbaustoffe BM-F3 sowie RC-3 bei Einbaumengen ab 250 m³ und für alle MEB (mit Ausnahme von BM-0 und BG-0), die in Wasser- oder Heilquellen- schutzgebieten eingebaut werden sollen. Besteht gemäß EBV eine Anzeigepflicht für die zum Einbau vorgesehenen MEB, hat der Auftragnehmer bei der zuständigen (Umwelt-)Behörde vier Wochen vor Einbau in schriftli- cher oder elektronischer Form eine Voranzeige vorzunehmen. Die notwendigen Angaben sind dem § 22, Absatz 3 EBV zu entnehmen und hat nach dem Muster aus Anlage 8 der EBV zu erfolgen. Diese Anzeige des vorgesehenen Einbaus von MEB nach § 22 EBV bei der zuständigen Behörde ist dem Auftraggeber zeitgleich zu übermitteln. Innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme sind anhand der zusammengefassten Liefer- scheine (§ 25 Absatz 1 EBV) die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten anzeigepflichtigen MEB durch den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich o- der elektronisch an die zuständige Behörde zu senden. Dem Auftraggeber ist eine Kopie der an die zuständige Behörde übermittelten Abschlussanzeige in elektronischer Form zu übermitteln. Zur Dokumentation des erfolgen Einbaus von MEB hat der AN alle Lieferscheine (nach Anlage 7 der EBV) mit einem Deckblatt (nach Anlage 4 der Baubeschreibung oder Anlage 8 der EBV) zu versehen und diese nach Abschluss der Einbaumaßnahme dem AG zu über- geben. Auf dem Deckblatt müssen auch die tatsächlich eingebauten Mengen und die je- weiligen Materialklassen angegeben werden. Der AN hat die Lieferscheine in digitaler Form (PDF-Format) dem AG zu übermitteln. Sofern die Erstellung der Lieferscheine nicht digital erfolgt, sind diese dafür durch den AN zu digi- talisieren (bspw. durch einscannen).

Seite 49 von 86

[Seite 50]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Die zum Einsatz vorgesehenen ungebundenen Baustoffe müssen in der Liste der güte- überwachten Hersteller von natürlichen, industriell hergestellten und rezyclierten Gesteins- körnungen, Baustoffgemischen zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel, sowie Bo- denmaterialien und Baustoffen für den Erdbau nach den gültigen Straßenbauregelwerken im Land Brandenburg aufgeführt sein (www.ls.brandenburg.de). Wenn dies nicht der Fall ist, sind dem AG die Nachweise einer Baustoffeingangsprüfung vorzulegen. Bei importierten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen tritt der Importeur an die Stelle des Herstellers. Für alle natürlichen Baustoffgemische und Gesteinskörnungen aus anderen Bundeslän- dern, sind die im jeweiligen Bundesland geltenden Regelungen zu beachten. Die Durchführung von umweltrelevanten Prüfungen im Sinne der brandenburgischen An- forderungen im Straßenbau für wiederverwertbare Straßenbaustoffe, Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte müssen durch dafür gelistete Laboratorien ausgeführt wer- den. Die aktuellen Listen der Laboratorien sind im Internet unter folgender Adresse: https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/bauen/strassenbautechnik/pruefstellen-und-labore/ abrufbar. Ausbreitung der Beifuß – Ambrosie (Ambrosia artemisifolia) Oberboden und sonstiger Boden (auch Schotterrasen), der für eine Rückverfüllung von Baugruben, für Außenanlagenflächen, Bankette und sonstige Auffüllungen eingebaut wird, darf keinen Ambrosiasamen und keinen Ambrosiabewuchs aufweisen. Der Auftragnehmer hat dies abzusichern und in der Anwuchszeit zu kontrollieren. Die in diesem Zusammen- hang entstehenden Aufwendungen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert ver- gütet.

3.5.1.1 Dammbaustoffe, Hinterfüllungsmaterial Die verwendeten Baustoffe können aus Boden und Fels oder aus Bodenmaterial und Bau- stoffen nach TL BuB E-StB bestehen. Bodenmaterialien für die Herstellung von Straßen- dämmen, Schallschutzwällen, Hinterfüllungen u. ä. müssen die umweltrelevanten Anforde- rungen der EBV erfüllen. Für Dammbaustoffe gelten die Materialklassen der Einbauweise Nr.17 (siehe Tabelle 1 der Anlage 3 der Baubeschreibung). Es ist grundsätzlich Bodenma- terial zu verwenden, das ohne Maßnahmen nach „Merkblatt über Bauweisen für Technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten In- haltsstoffen im Erdbau“ (M TS E) verwendet werden kann. Andere MEB oder andere Ein- bauweisen nach EBV sind nur mit Zustimmung des AG zulässig. BM-0 ist unabhängig von der Bodenart und dem Grundwasserabstand für alle Einbausituationen zulässig.

Tabelle 10: Beschreibung der Einbausituation:

Lage der Baumaßnahme zu Was- serschutzgebietenaußerhalb von Wasser- schutzbereichen WSG/HSG/WVGwenn innerhalb von Was- serschutzbereichen, Schutzzone hier angeben
ja………..
Dicke der Grundwasserdeckschich- ten aus den Bodenmaterialien Sand, Lehm, Schluff, Ton (ohne Bo- denmaterial mit Gruppensymbolen GE, GW, GI, GU, GT)≥0,88 m unter OKG

Seite 50 von 86

[Seite 51]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Abstand zwischen Unterkante der Schicht und höchsten zu erwarten- ≥0,68 m den Grundwasserstand

Zulässige Materialklassen nach EBV: Keine Lieferung von Ersatzbaustoffen für Bodenma- terial, Dammschüttmaterial unter durchwurzelbarer Bodenschicht und Bodenverbesserun- gen aufgrund des höchst gemessenen Wasserstandes (HGW). Der vorhandene ausgebaute Boden BM-0 kann in der Baumaßnahme wieder eingebaut werden. Der zu liefernde Boden muss der Materialklasse BM-0 nach EBV entsprechen. Tabelle 11: Zulässige Materialklassen nach EBV

Einbauweise gemäß EBVMaterialklasse gemäß EBV
für die Dämme und Schutzwälle ohne Maß- nahmen nach MTSE (siehe Zeile 17)BM-0
Baugrundverbesserung, Bodenverfestigung (bis 1 m unter Planum) unterhalb der gebun- denen Straßenbefestigung (siehe Zeile 8b)BM-0

Bodenmaterial der Klasse BM-0 ist nach der Ersatzbaustoffverordnung als unbelasteter Bo- den definiert und stellt die höchste Qualitätsstufe für Bodenmaterial gemäß Ersatzbau- stoffverordnung dar. Es ist umwelttechnisch unbedenklich und kann daher ohne Einschrän- kungen in offener Bauweise eingesetzt werden. Die bautechnischen Anforderungen an das Bodenmaterial oder andere Ersatzbaustoffe, die zur Errichtung von Erdbauwerken nach ZTV E-StB verwendet werden, sind in der TL BuB E-StB geregelt. Die Nachweise für die Herkunft des Bodenmaterials sind dem AG zu über- geben. Bei Material unterschiedlicher Herkunft muss der Einbauort nach Baukilometrierung und ggf. nach Lage und Höhe bezogen auf das Planum nachvollziehbar angegeben wer- den. Aufbereitetes Bodenmaterial und rezyklierte Baustoffe im Sinne der TL BuB E-StB müssen den Anforderungen des in Brandenburg gültigen Güteüberwachungssystems entsprechen und in der Liste der güteüberwachten Gesteinskörnungen, Baustoffgemische und Boden- materialien des Landes Brandenburg aufgeführt sein. Bei Verdacht auf Beeinträchtigung der Beschaffenheit des Bodenmaterials oder der Bau- stoffe zur Herstellung von Erdbauwerken zum Zeitpunkt ihrer Lieferung oder Einbaus (z.B. Veränderung des Aussehens, des Geruchs, der Bestandteile des Materials, unvollständige Lieferscheine) kann der AG weitere Prüfungen der umweltrelevanten Parameter und der bautechnischen Eigenschaften veranlassen. Sollten diese weiteren Prüfungen Unregelmäßigkeiten oder unzulässige Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften des Bodenmaterials bestätigen, muss der AN die Kosten für diese Untersuchungen und alle die sich daraus ergebenden Konsequenzen (z: B. für Austausch oder Abdichtung), tragen.

3.5.1.2 Material für Schichten ohne Bindemittel Die verwendeten Baustoffgemische können aus natürlichen Gesteinskörnungen oder aus Gesteinskörnungen bestehen, die in der EBV geregelt sind. Für Frostschutzschichten gelten die Einbaumöglichkeiten nach Zeile 8 und für Schotter- tragschichten nach Zeile 7 (siehe Tabelle 2 der Anlage 3 der Baubeschreibung). Andere

Seite 51 von 86

[Seite 52]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

MEB als RC oder andere Einbauweisen sind nur mit Zustimmung des AG zulässig. Bei geschlossener Entwässerung mit Borden und Abläufen ist auch bei ungünstiger Grund- wasserüberdeckung außerhalb und innerhalb von Wasserschutzbereichen der Einsatz von MEB für Schotter- und Frostschutzschichten zulässig. Tabelle 12: Beschreibung der Einbausituation:

Lage der Baumaßnahme zu Wasser- schutzgebietenaußerhalb von Wasser- schutzbereichen WSG/HSG/WVGwenn innerhalb von Wasser- schutzbereichen, Schutz- zone hier angeben
ja………..
Dicke der Grundwasserdeckschichten aus den Bodenmaterialien Sand, Lehm, Schluff, Ton (ohne Bodenmaterial mit Gruppensymbolen GE, GW, GI, GU, GT)≥0,88 m
Abstand zwischen Unterkante der Schicht und höchstem zu erwartenden- Grundwasserstand≥ 0,68 m

Tabelle 13: Zulässige Materialklassen nach EBV:

Einbauweise gemäß EBVMaterialklasse gemäß EBV
für Schottertragschicht unter gebundener Deckschicht (s. Zeile 7a)Keine Ersatzstoffe nach EBV, STS aus natürlicher Gesteinskörnung
für Frostschutzschicht unter gebundener Deckschicht (s. Zeile 8a) Baugrundverbesserungen und Unterbau bis zu 1 m ab Planum jeweils unter ge- bundener Deckschicht (s. Zeile 8c)Baugrundverbesserung für Radweg Keine Ersatzstoffe nach EBV, STS aus natürlicher Gesteinskörnung
für BankettmaterialSTS aus natürlicher Gesteinskörnung

Für rezyklierte Gesteinskörnungen sowie für industriell hergestellten Gesteinskör- nungen und den daraus hergestellten Baustoffgemischen gelten in Brandenburg die um- weltrelevanten Anforderungen der EBV. Für die bautechnischen Anforderungen gelten die zusätzlichen Anforderungen der BTR RC- StB i. V. m. den TL SoB-StB und TL G SoB-StB. Mineralische Ersatzbaustoffe, die bei Baumaßnahmen des LS eingesetzt werden, müssen in der Liste der güteüberwachten Gesteinskörnungen, Baustoffgemische und Bodenmate- rialien des Landes Brandenburg für den vorgesehenen Verwendungszweck aufgeführt sein (www.ls.brandenburg.de).

3.5.1.3 Material für Asphaltschichten Die Hersteller von Asphaltmischgut nach TL Asphalt-StB können sich auf freiwilliger Basis bei Vorlage der Leistungserklärung und der jährlichen Überwachungsberichte (siehe auch DIN EN 13108-21) in eine Liste der zertifizierten Hersteller von Asphaltmischgut aufnehmen

Seite 52 von 86

[Seite 53]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

lassen. Diese Liste wird zentral im Landesbetrieb Straßenwesen geführt und im Internet veröffentlicht (www.ls.brandenburg.de). Bei der Mitverwendung von Asphaltgranulat sind die TL AG-StB zu beachten.

Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität Der Transport des Asphaltmischguts erfolgt grundsätzlich in thermoisolierten Transport- mulden mit Thermoisolation der Stirn- und Seitenflächen sowie des Muldenbodens bei ei- nem Wärmedurchgangswiderstand (R ≥ 1,65 m²K/W bei 20°C) mit einer Abdeckvorrich- tung oder in geschlossenen Thermobehältern als Wechselaufsatz. Zur Übergabe des Asphaltmischgutes in den Fertiger, ist ein Beschicker einzusetzen, wenn nicht örtliche Randbedingungen dies unmöglich machen. Auf Nebenflächen ist ein Beschi- ckereinsatz nicht notwendig. Dem AG ist zur Bauanlaufberatung ein Einbau-/ Logistikkonzept vorzulegen, welches die Grundlage für die Planung eines kontinuierlichen Einbauprozesses darstellt. Dieses muss mindestens folgende Angaben enthalten: − Angabe des Asphaltmischwerkes / der Asphaltmischwerke (Betreiber, Ort, Nummer des Eignungsnachweises, einfache Entfernung zwischen Asphaltmischwerk(en) und Baustelle, vorgesehene Liefermengen) − Angabe eines Asphaltmischwerkes für Ersatzlieferungen im Bedarfsfall, wenn bei Maß- nahmen mit festen Einbau-Zeitfenstern der Ausfall eines Asphaltmischwerks zwingend ver- mieden werden muss (beispielsweise bei Vollsperrung einer BAB für den Einbau in voller Breite) − Angaben zur eingesetzten Einbau- und Verdichtungstechnik (inkl. Beschicker) − Angaben zur Thermoisolation der Mulden und Dokumentation der Temperaturmessung am Transportfahrzeug − Umlaufplan zur Anlieferung des Asphaltmischgutes. Dieser Umlaufplan muss mindes- tens folgende Angaben enthalten:

 geplante Einbauleistung in Tonnen je Stunde je Asphaltmischgutart

 geplante Umlaufzeit der Transportfahrzeuge von der Beladung (Asphaltmischwerk) bis zur Entladung (Baustelle)

 Anzahl der eingesetzten Transportfahrzeuge sowie beim Einbau von kompakten As- phaltbefestigungen die vorgesehene Kennzeichnung der Transportfahrzeuge zur Unterscheidung des gelieferten Mischguts,

 Anzahl der geplanten Umläufe

 Geplante Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen Einbauprozes- ses bei Störungen Angabe des Verantwortlichen für die Koordinierung während der Ausführung (ständige Erreichbarkeit ist sicherzustellen)

 Das Einbau- und Logistikkonzept ist nach Aufforderung zu überarbeiten.

3.5.2 Brückenbau Toleranzen Die in den DIN 18202 und DIN 18203 für den Hochbau festgelegten Toleranzen gelten sinngemäß für die Unterbauten. Ergänzend wird festgelegt, dass für die Oberfläche von Wänden und Gesimsen eine Toleranz  5 mm nicht überschritten werden darf.

Seite 53 von 86

[Seite 54]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Dammbaustoffe, Hinterfüllmaterial Für die Hinterfüllung der Widerlager (Stützwände etc.) bis OK Planum sind Erdstoffe nach ZTVE-StB, Abschnitt 10.2.4 (1) außer SE und GE als natürliches Material sowie mit folgenden zusätzlichen Anforderungen zu verwenden:

 Ungleichförmigkeit U > 6

 Feinsandanteil (d < 0,2 mm) max. 10 Gew. - %

 Kiesanteil (d > 2 mm) min. 30 Gew.-%, max. 75 Gew,.%

 Größtkorn 32 mm

 ausschließlich Verwendung von Rundkorn Es gilt eine Anforderung an das 10%-Mindestquantil des Verdichtungsgrades von DPr = 100 %. Die Einbaugrenzen sind den Bauwerksplänen gemäß Anlage zur LB zu entnehmen. Für die restlichen Verfüll-/Baugrubenbereiche der Widerlager und die Anschüttungen der Böschungskegel sind Erdstoffe nach ZTVE-StB Abschnitt 10.2.4 (1) außer SE und GE zu verwenden. Durch den AN ist für das vorgesehene Material der Dammherstellung durch Eignungsprü- fungen nachzuweisen, dass das Material im verdichteten Zustand einen Reibungswinkel von φ´k > 37° besitzt. Die Eignungsprüfungen sind nach DIN 18137 zu führen. Die Ergebnisse der Eignungsprüfungen sind dem AG rechtzeitig vor Bauausführung vorzulegen.Der entstehende Aufwand für die Eignungsprüfungen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet."

Fugenbänder Es sind ausschließlich Elastomer-Fugenbänder nach Normenreihe DIN 7865 zu verwenden. Sofern im LV-Text und auf den Plänen als Anlage zur LB nichts anderes spezifiziert ist, sind die Sichtseiten von Fugenbändern im Farbton kieselgrau RAL 7032 auszubilden.

Beton, Betonstahl Die Angaben des Betonherstellers für den Verwender gemäß ZTV-ING Teil 3.1 Pkt. 8.1 sind der BÜ des AG - abweichend von der ZTV-ING - mindestens vier Wochen vor dem Betonierbeginn vorzulegen. Bei Transportbeton ist zusätzlich zum vorgesehenen Lieferwerk eine zugelassene Ersatzanlage zu benennen. Der Betonierplan gemäß ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 2 Pkt. 7.1 ist der BÜ des AG mindestens vier Wochen vor dem Betonierbeginn vorzulegen. Der AN darf mit dem Betonieren erst nach Freigabe durch den AG beginnen. Alle gleichartigen (schalungsbezogenen) und im Gebrauchszustand sichtbar bleibenden Teile eines Bauwerks sind unter Verwendung der gleichen Zementart sowie unter Verwendung von Sanden einer Gewinnungsstelle herzustellen. Eine vergleichbare Ersatzgewinnungsstelle ist auszuweisen. Es darf nur Betonzuschlag der Alkaliempfindlichkeitsklasse E I gemäß DAfStb-Richtlinie „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ verwendet werden. Grundsätzlich dürfen nur NA-Zemente zum Einsatz kommen.

Seite 54 von 86

[Seite 55]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Sichtbeton und Anforderungen an die Schalung Die Herstellung der sichtbar bleibenden Betonflächen erfolgt mit folgender Schalung: Widerlager und Flügel:  vertikal ausgerichtete gehobelte Brettschalung, ohne Stöße Überbau:  längs ausgerichtete gehobelte Brettschalung, Brettstöße regelmäßig versetzt Kappen:  glatte saugende Schalung, strukturlos, Fugen abgedichtet Allgemein:  Ankerlöcher mit eingeklebten Stopfen verschließen  keine Ankerlöcher in Kappen und Gesimsen  Schal- und Tropfkanten mit Dreikantleisten1,5/1,5 cm brechen  regelmäßiger Brettversatz Das Betonierregime hat so zu erfolgen, dass keine Betonierfugen in der Sichtflächenschalung entstehen.

Brückengeländer Der AN hat die ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 1 und ZTV-ING Teil 8, Abschnitt 4 einzuhalten. Geländer sind mindestens aus Blechen und Profilen der Stahlgüte S235 JR nach DIN EN 10025-2 bzw. S235 JRH nach DIN EN 10219 herzustellen. Bei Wandstärken über 4 mm sind warmgefertigte Profile der Güte S235 JRH nach DIN EN 10210 zu verwenden. Das Material ist mit Abnahmeprüfzeugnissen 3.1 nach DIN EN 10204 zu belegen. Auf Eignung des Materials zum Feuerverzinken ist zu achten. Werden Konstruktionsteile gekantet, so ist die Kaltumformbarkeit des betroffenen Materials nachzuweisen. Verbindungsmittel und Drahtseile sind gemäß ZTV-ING Teil 8, Abschnitt 4, Absatz 2.2.2 einzusetzen. Die Schweißnähte müssen die Anforderungen der Bewertungsgruppe B (hoch) nach DIN EN ISO 5817 erfüllen. Alle Schweißnähte sind umlaufend auszuführen. Schweißungen an verzinkten Teilen sind unzulässig. Geländerpfosten, Füllstäbe und Holme sind jeweils als Ganzes gemäß Planung aus einem Profilstück zu fertigen. Durch Stumpfnähte aus Einzelstücken zusammengesetzte Profile werden nicht zugelassen. Der ausführende Stahlbaubetrieb muss mindestens im Besitz einer gültigen Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090-1 (WPK) und DIN EN 1090-2 (Schweißqualifikation) für die Ausführungsklasse EXC2 sein, die Bescheinigungen sind vor Beginn der Fertigung dem AG in Kopie vorzulegen. Sollten die Fertigungsvoraussetzungen nicht gegeben sein, behält sich der AG vor, den Herstellerbetrieb für den Stahlbau abzulehnen und die Fertigung für diesen Vertrag zu untersagen. Die Bauteile sind vor der Auslieferung zur Baustelle zwingend dem AG zur Auslieferungskontrolle vorzustellen. Ohne die Freigabe des Auftraggebers zur Auslieferung hat kein Transport von Bauteilen zur Baustelle zu erfolgen.

Seite 55 von 86

[Seite 56]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Schutz von Betonflächen Es sind permanente, nicht schichtbildende Systeme (AGS 1-2 nach TL/TP AGS-Beton) zu verwenden, die in den „Zusammenstellungen der geprüften/zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und Bauteile für Bauwerke der Bundesfernstraßen“ der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufgeführt sind. Die zugelassenen Systeme sind im Internet unter www.bast.de aufgeführt. Es ist ein System mit geringer Farbtonveränderung zu wählen. Chemische Reiniger ohne UBA-Nr. sind nicht zugelassen. Spätestens vier Wochen vor Applikation des AGS sind vom AN das technische Datenblatt und das EU- Sicherheitsdatenblatt zu liefern.

3.5.3 Verkehrszeichen, Schildertafeln, Baken Sämtliche zur Leistungserfüllung erforderlichen Stoffe und Bauteile sind durch den Auftragnehmer der Verkehrssicherung bereitzustellen und vorzuhalten. Ersatz, während der Einsatzzeit zerstörter oder abhandengekommener Teile der Einrichtung, wird nicht gesondert vergütet. Die ZTV-SA, einschließlich der im Anhang genannten Normen und Technischen Regelwerke, ist Vertragsbestandteil. Die geforderten Gütemerkmale sind zu erfüllen. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber Eignungsnachweise vorzulegen. Es sind darüber hinaus nur solche Einrichtungen zur Verkehrssicherung zu verwenden, die den in der Anlage „Zusammenstellung der gültigen technischen Regelwerke“ des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg aufgeführten Vorschriften entsprechen. Die Ausführung der Verkehrszeichen muss den RAL-Gütebedingungen entsprechen. Verkehrszeichen müssen mit retroreflektierender Folie, mindestens der Retroflexions- Klasse RA 2 nach DIN 67520, beschichtet sein. Hinsichtlich der Erkennbarkeit bereits gebrauchter Verkehrszeichen, gelten die in der ZTV-SA getroffenen Festlegungen. Widersprüchliche Zielangaben in der vorhandenen Wegweisung sind, gemäß RSA, rot auszukreuzen. Die Kreuze müssen auch bei Nacht deutlich als rote Kreuze erkennbar sein. Darüber hinaus wird in der ZTV-SA gefordert, dass die verwendeten Materialien rückstandfrei von den Schildern zu entfernen sind. Bei der Auskreuzung widersprüchlicher Verkehrszeichen der Verkehrsführung, ist das Verwenden von Abklebebändern nicht gestattet. Längs- bzw. Querabsperrungen haben mit einem geprüften Bakensystem zu erfolgen (TL- Leitbaken). Leitbaken und Absperrschranken sind ebenfalls in Folie der Retroreflexionsklasse RA 2 auszuführen. Die gesamte Beschilderung der Verkehrsführung, einschl. aller Aufstellvorrichtungen, soll wind- und knicksicher verankert und verbunden sein.

3.5.4 Markierungsfolie

Für die vorübergehenden Markierungen sind, abhängig von der Liegedauer, Markierungsmaterialien einzusetzen, die den Anforderungen der ZTV M genügen. Vor dem Markieren ist loser Schmutz zu entfernen. Vorübergehende Markierungen auf endgültigen Fahrbahndecken müssen rückstandsfrei und dabei möglichst fahrbahndeckenschonend entfernt werden. Die gelben Folien sind ausschließlich nur in der ausgeschriebenen Breite und Form zugelassen. Stückelungen zur Erreichung größerer Breiten sind unzulässig.

Seite 56 von 86

[Seite 57]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Die Eignung der gelben Folie ist durch einen Prüfbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen mit dem Verlauf der Rundlaufprüfanlage (RPA) nachzuweisen. Das im Baustoff-Verzeichnis angegebene Material wird Vertragsbestandteil. Der Prüfbericht eines zugelassenen Prüfinstitutes ist dem Angebot beizulegen. Das Fehlen des Prüfberichtes kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Die zu markierenden Flächen sind für die Applikation der gelben Folien vorzubereiten, d.h., diese sind ggf. zu reinigen und zu trocknen. Die Verarbeitungshinweise des Herstellers sind zu beachten. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet.

3.6 Abfälle, Entsorgung anfallender Stoffe Angaben zum auszubauenden Material siehe Punkt 2.7.1.4: Die Prüfzeugnisse der Untersuchung der umweltrelevanten Parameter liegen bei (siehe Anlage.) Für Gewinnung, Transport und Lagerung sind, bis zum Vorliegen einer überarbeiteten BTR, die Regelungen der die BTR RC-StB 14, Abschnitt 4 zu beachten. Die ausgebauten bzw. aufgenommenen ungebundenen bzw. hydraulisch gebundenen Stoffe der Materialklassen 0 bis 3 (bisher Zuordnungswert ≤ Z2) sind nach dem Kreislauf- wirtschaftsgesetz (KrWG) ordnungsgemäß einer Wiederverwertung nach Wahl des AN zu- zuführen. Wenn keine Einstufung nach EBV für das Ausbaumaterial genannt ist, ist die Kalkulations- basis für Ausbaumaterialien aus gebundenen und ungebundenen Schichten des Ober- baues und ggf. einer verfestigten oder verbesserten oberen Zone des Unterbaues bzw. der Zuordnungswert BM-F3, BG-F3 und RC-3. Für den Ausbau von Boden ist bei der Kalkula- tion sinngemäß ein Zuordnungswert BM-F3 / BG-F3 nach EBV zu Grunde zu legen. Die Aufwendungen für die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle sind in die Einheitspreise ein- zurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die erforderlichen allgemein üblichen Entsorgungsparameter wurden durch den AG gemäß EBV festgestellt und sind entweder der Vergabeunterlage zu entnehmen oder werden zur Bauanlaufberatung dem AN übergeben. Diese sind bei der Wahl der Entsorgungsanlagen zu beachten. Soweit durch die Wahl des Entsorgers durch den AN zusätzliche Deklarati- onsanalysen wie z. B. nach Baurestmassenerlass erforderlich werden, werden diese ein- schließlich der ggf. daraus folgenden weiteren Mehrkosten vom AG nicht vergütet. Die An- nahmebedingungen der Entsorgungsanlagen sind zu beachten. Geforderte Transportpapiere (Übernahmescheine bzw. Registerbelege) sind vom AN zu beschaffen bzw. vorzubereiten. Eine Probenahme von Abfällen zum Zwecke der Deklaration erfolgt in Anwesenheit bzw. nach gemeinsamer Festlegung von AG und AN durch eine nach RAP Stra anerkannte Prüf- stelle (bei Haufwerken auch durch ein vom LS gelistetes Umweltlabor). Der AN hat gegenüber dem AG den Nachweis über den Verbleib der Ausbaustoffe zu füh- ren und diese Nachweise unverzüglich nach Abschluss der Entsorgungsleistung (Abtrans- port der Ausbaustoffe von der Baustelle) dem AG zu übergeben. Liegen die Nachweise nicht vor, erfolgt keine Vergütung der Leistung. Auf § 69 Absatz (3) KrWG wird verwiesen. Der Nachweis über den Verbleib der Ausbaustoffe erfolgt über das in der Anlage 2 enthal- tene Formblatt. Für Materialien, die nicht in der EBV geregelt sind, ist das Formblatt Anla- ge 1 zu verwenden. Die Formblätter mit den Angaben des Abfallerzeugers sind nicht Bestandteil der Aus- schreibungsunterlagen. Sie werden dem AN erst im Zuge des Baufortschritts übergeben.

Seite 57 von 86

[Seite 58]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgung über Sammelentsorgungsnachweis möglich ist. Die Menge der abzugebenden gefährlichen Abfälle darf je Abfallschlüssel nicht mehr als 20 t/Jahr und Abfallerzeugernummer betragen. Die Nutzung ist mit dem AG abzustimmen. Bei Sammelentsorgung muss der AN über einen gültigen Nachweis für die benannten Abfälle verfügen. Kopien der Übernahmescheine sind an die Bauüberwachung des AG zu übergeben. Hinweise zum Umgang mit Oberboden Bei der Beurteilung der Verwendungsmöglichkeiten, Klassifikation von Oberboden sind ne- ben den vegetationstechnischen Eigenschaften die umweltrelevanten Merkmale nach Bun- des-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu beachten. Besonderheiten bei Ausbauasphalt Um eine möglichst hochwertige Wiederverwertung des Ausbauasphaltes zu ermöglichen, ist schichtenweise zu fräsen. Dickschichtige Fahrbahnmarkierungen sind in einem gesonderten Fräsgang zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen Die Bindemitteleigenschaften der Voruntersuchungsergebnisse werden nicht Vertrags- bestandteil, sind aber die Grundlage zur Auswahl der Wiederverwendungsfähigkeit. Abweichungen zu den Untersuchungsergebnissen des AN, die nicht dazu führen, dass die Wiederverwendung unmöglich wird, haben keine bauvertragliche Relevanz. Der als Zugabematerial für die Heißaufbereitung geeignete Ausbauasphalt (A) ist entsprechend des KrWG möglichst hochwertig zu verwerten. Der Ausbauasphalt ist von der Baustelle zu entfernen und einer güteüberwachten Asphaltmischanlage nach Wahl des AN zuzuführen. Die Angaben zu Erweichungspunkt RuK, Brechpunkt nach Fraaß und Nadelpenetration liegen den Ausschreibungsunterlagen bei. Der Mengennachweis für Asphaltfräsgut erfolgt grundsätzlich über Wiegescheine güteüberwachter Asphaltmischanlagen oder zugelas- sener Entsorgungsanlagen.

Besonderheiten bei pechhaltigen Straßenausbaustoffen (ASN 170302)

Bei den MOB – und Tränkmakadamschichten handelt es sich um pechhaltige Schichten PAK=34mg/kg (Verwertungsklasse B, AS170302), die nicht dem gefährlichen Abfall zuzu- ordnen sind. Die anfallenden pechhaltigen Straßenausbaustoffe mit PAK nach EPA > 25 mg/kg und ≤ 100 mg/kg (AS 17 03 02, Verwertungsklasse B) sind durch den AN getrennt auszubauen und bis zur Beprobung in Containern zu lagern. Anschließend ist der pechhaltige Aufbruch zu einer zugelassenen Entsorgungsanlage [Name und Ort wird zur Bauanlaufberatung bekannt gegeben) zu transportieren. Die Zu- weisung zur Entsorgungsanlage wird/wurde durch den AG beantragt. Die an der Entsorgungsanlage anfallenden Kosten sind einzurechnen. Gebühren der SBB rechnet der AG mit der SBB gesondert ab. Transport von Ausbaustoffen Die terminlichen Abstimmungen mit den Entsorgungsunternehmen erfolgen durch den AN.

Seite 58 von 86

[Seite 59]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

3.6.1 Allgemeine Angaben Für alle im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Ausbaustoffe, Abfälle und überschüssigen Erdmassen bleibt der AG Abfallerzeuger. Der AN wird Abfallbesitzer und übernimmt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Die Art und Weise der Entsorgung erfolgt entsprechend der geltenden Rechtslage. Für die zugänglichen Materialien werden die Prüfzeugnisse der Untersuchung der umweltrelevanten Parameter zur Bauanlaufbesprechung übergeben. Der Nachweis über den Verbleib der Ausbaustoffe erfolgt gemäß dem in der Anlage zur Leistungsbeschreibung beigefügten Formular (ANL-18). Sollten darüber hinaus gefährliche Stoffe gefunden werden, ist dies dem AG umgehend anzuzeigen.

3.7 Winterbau Die Baumaßnahme erfordert witterungsbedingt besondere Schutzmaßnahmen. Zur Absicherung der termin- und qualitätsgerechten Baudurchführung beim Brückenbau sind entsprechende LV-Positionen vorgesehen. Kosten, die während der Wintermonate witterungsbedingt auftreten, werden nicht geson- dert vergütet. Die Baustelle ist zum Winterbeginn so herzurichten, dass keine Stillegekosten infolge Be- wachung, Absperrung und Beleuchtung der Baustelle zu Lasten des AG entstehen. Es ist dem AN freigestellt, ob er die Baustelleneinrichtung im Ganzen während der Winter- monate auf der Baustelle belässt oder die Baustelleneinrichtung ganz oder dem Baufort- schritt entsprechend nur teilweise zum Winterbeginn entfernt. Kosten aus der Stilllegung während der Wintermonate werden nicht vergütet.

3.8 Beweissicherung

Vor Beginn der Bauarbeiten hat der AN den Zustand relevanter Bereiche (Lagerflächen, Straßenanbindungen, Bauwerke, Gebäude) zu dokumentieren und vom AG bzw. Eigentü- mer bzw. Dritten anerkennen zu lassen. Dies gilt unabhängig von dem durch den AG erstellten Beweisgutachten. Der AN hat so zu bauen, dass an Gebäuden und Anlagen keine Schäden entstehen. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist die Schadensfreiheit und vorbehaltlose Rücknahme der Fläche bzw. Gebäuden und Anlagen vom Eigentümer bzw. Dritten bestätigen zu lassen und dem AG vor Abnahme der Baumaßnahme zu übergeben. Neben der Niederschrift ist eine Fotodokumentation anzufertigen.

3.9 Sicherungsmaßnahmen Es wird darauf verwiesen, dass der AN gemäß VOB/B, § 4 (2) verpflichtet ist, die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Er ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Umzäunungen zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Baustelle sind, soweit nicht gesondert im LV ausgewiesen, Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Erfolgen keine weiterführenden Vorgaben, obliegen Art und Umfang der Ausführung dem AN selbst.

Seite 59 von 86

[Seite 60]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Das Freisetzen von umweltgefährdenden Chemikalien ist auszuschließen. Gefährliche Abwässer/Stoffe sind entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften aufzufangen und zu entsorgen. Dies gilt insbesondere bei der Entfernung von Farbschmierereien auf unbehandelten Flächen sowie im Umgang mit Strahlgut, Farbresten und sonstigen Bauhilfsstoffen (speziell Öle und Treibstoff). Dafür anfallende Kosten sind in die Position zur „Baustelleneinrichtung“ bzw. der zugehörigen Leistungsposition einzukalkulieren.

Besondere Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt Wasserhaltungsmaßnahmen Verunreinigungen des abzuführenden Wassers durch Fette, Öle, Treib- und Schmierstoffe oder sonstige umweltgefährdende Stoffe sind auszuschließen. Sofern dies technologisch durch den AN nicht ausgeschlossen werden kann, sind entsprechende Reinigungsstufen der Vorflut vorzuschalten. Die Maßnahmen sind mit in die Position zur „Wasserhaltung“ einzukalkulieren. Anti-Graffiti-Maßnahmen Abhängig vom Reinigungs- und Applikationsverfahren des AGS sind Maßnahmen zum Schutz der Umgebung durchzuführen, z. B. Abdeckungen und Schutz gegen Sprühnebel. Diese Maßnahmen sind in die Positionen zur Ausführung der „AGS-Arbeiten“ einzukalkulieren. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen, sofern sie nicht als Leistungen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, zu Lasten des AN. Diese Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Vermessungspunkte Maßnahmen, durch die Vermessungsmarken gefährdet werden können, sind unverzüglich der Vermessungs- und Katasterbehörde mitzuteilen. Bei auszuführenden Arbeiten ist da- rauf zu achten, dass von den Schutzflächen o. ä. mind. ein Abstand von 1,00 m eingehalten wird. Verkehrssicherung Der Auftragnehmer ist während der Arbeiten zur Einrichtung der Verkehrsführung für den Schutz seines zur Durchführung eingesetzten und beteiligten Personals voll verantwortlich. Es gelten die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche- rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen” (ZTV-SA). Der AN hat die Arbeitsstellen, gemäß RSA und auf der Grundlage der beiliegenden Ver- kehrszeichenpläne, einzurichten. Die zur Verkehrssicherung erforderlichen Personen, Verkehrszeichen und Geräte hat der AN bereitzustellen und zum Einsatz zu bringen. Alle Arbeitskräfte müssen, entsprechend § 35 der StVO, auffällige Warnkleidung tragen. Der AN hat einen Verantwortlichen im Sinne der ZTV-SA namentlich zu benennen, der fachkundig ist, ausreichende Entscheidungsvollmachten besitzt und Maßnahmen zur Auf- rechterhaltung der Verkehrssicherheit vor Ort veranlassen kann. Es ist ein ununterbrochener Bereitschaftsdienst einzurichten.

3.10 Belastungsannahmen

Brücke

Seite 60 von 86

[Seite 61]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Grundlage für die Bemessung des Bauwerkes sind die im geotechnischen Bericht bzw. im Bauwerksplan als Anlage zur LB aufgeführten Bodenkennwerte, geotechnischen Bemessungswerte und Angaben zu maximalen Sohlpressungen sowie wahrscheinlichen bzw. möglichen Setzungen. Das Bauwerk ist für Straßenverkehr gemäß DIN EN 1991-2 + NA zu bemessen. Neben den einschlägigen Eurocode-Dokumenten sind die Anlagen 2 bis 6 des ARS 22/2012 „Technische Baubestimmungen Brücken- und Ingenieurbau - Einführung der Eurocodes für Brücken“ des Bundesministeriums für Verkehr vom 26.11.2012 zu beachten und anzuwenden. Bemessungsverfahren, deren Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr es bedarf, sind, sofern sie nicht ausdrücklich in dieser Unterlage gefordert werden, nicht zugelassen. Der Lastfall Menschenansammlung in Höhe von 5,00 kN/m2 für die Bemessung von Kragarmen ist ohne geometrische Berücksichtigung störender FRS auf den Kappen anzusetzen. Das Gewicht der FRS wirkt unabhängig davon gleichzeitig als ständige Last und ist mit 8 kN/m anzusetzen. Für die Anpralllasten auf Fahrzeugrückhaltesysteme gemäß DIN EN 1991 Pkt. 4.7.3.3 (1) für die Bauwerksbemessung (ausgenommen Kappe bzw. Bauteil, auf dem das FRS angeordnet ist) sind die Werte der Tabelle 4.9 für die Klasse C (Horizontallast = 400 kN) anzunehmen. Der Lastangriff liegt 1,0 m über OK Fahrbahn. Die gleichzeitig anzusetzende Vertikallast 0,75 x  x Q ist mit dem Faktor f = 1,16 zu multiplizieren. Q1 1k Neben den ständigen Lasten aus Erdruhedruck sowie den Eigen- und Ausbaulasten sind bei der Brückenbemessung die Einwirkungen der Verkehrslasten des Lastmodells LM 1 nach DIN EN 1991-2 maßgebend. Die Brücke ist für die Militärlastenklasse nach STANAG 2021 einzustufen. Für das integrale Bauwerk gemäß RE-ING Teil 2 Abschnitt 5 der Anforderungsklasse 1 gelten zusätzlich die Mindestanforderungen der Anforderungsklasse 2.

Baugrubenverbauten Die zulässigen Verformungswerte gemäß ANL-11 zur LB „Lastannahmen für Baugrubenverbauten“ sind einzuhalten und im Rahmen der Ausführungsplanung nachzuweisen. Vereinfachend dürfen für die Nachweise die Verkehrsersatzlasten der Anlage verwendet werden.

Traggerüst Für die Bemessung des Traggerüstes und Festlegung der Bemessungsklasse gilt die DIN EN 12812.

Rohrleitungen Vor der Verlegung der Rohrleitungen hat der AN entsprechend der DIN EN 1610 eine sta- tische Berechnung zur Angabe des notwendigen Rohrauflagers nachzuweisen. Die statische Berechnung hat nach dem ATV Arbeitsblatt 127 zu erfolgen. Bauteile Für Nachweise von Bauteilen (Schächte, Abläufe) im Fahrbahnbereich gilt die Belastungs- aufnahme SLW 60.

Seite 61 von 86

[Seite 62]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Die Belastungs- und Einbaubedingungen sind auf Übereinstimmung mit den Planungsvor- gaben bzw. statischen Berechnungen zu kontrollieren und ggf. anzupassen. Diese Aufwen- dungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren 3.11.1 Straßenbau Absteckung Die Absteckung der Hauptachsen (B109 und Radweg) nach Koordinaten und die Kenn- zeichnung der Baufeldgrenzen erfolgt durch den AG. Die Straßenachse der B109 verläuft mittig in der Straße. Die Radwegachse verläuft in Sta- tionierungsrichtung am linken Radwegrand. Mit den Ausführungsunterlagen werden dem AN Absteckunterlagen (Absteckplan, Achs- hauptpunkte) übergeben. Für die Absteckung sonstiger Achsen und die zur weiteren Baudurchführung erforderlichen Vermessungsarbeiten, Absteckung der Fahrbahnränder, Schächte und das Herstellen von Höhen- und Lagefestpunkten sowie deren Erhaltung hat der AN durchzuführen. Die Absteckdaten der Bauachsen erfolgt im Lagesystem ETRS 89 Alle Höhenangaben beziehen sich auf DHHN 2016 Der AN hat alle Vermessungsarbeiten und Leistungen, die von ihm oder einem Dritten aus- zuführen sind und im sachlichen oder räumlichen Zusammenhang mit der baulichen Anlage stehen, zu seinen Lasten durchzuführen. Die baubegleitende Vermessung wird nicht ge- sondert vergütet und ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Die Vermessungsleistungen sind in der ZTV Verm StB 01 geregelt. Die vom AN auszufüh- renden Vermessungsarbeiten sind von qualifizierten Fachkräften unter der Leitung und Ver- antwortung eines Vermessungsingenieurs durchzuführen. Die baubegleitende Absteckung der geometriebestimmenden Punkte nach Lage und Höhe, Eigenüberwachungsmessungen und die laufende Erfassung des Bestandes während der Bauausführung ist Aufgabe des AN. Er hat alle im Rahmen der Vermessungsarbeiten ver- wendeten und entstandenen Unterlagen dem AG auf Verlangen vollständig und systema- tisch geordnet zu übergeben. Wird nach der Leistungsbeschreibung ein flächenbezogenes Einbaugewicht (kg/m²) für die einzelnen Schichten gefordert, so sind mit den Wiegescheinen die erreichten Einbaumen- gen der Einzelschichten nachzuweisen. Zusammen mit den Wiegescheinen ist eine Zu- sammenstellung der Wiegescheine für je 3.000 m² Einbaufläche oder für eine Tagesleis- tung zu übergeben, aus der ersichtlich ist, in welchen Teilabschnitten das Material einge- baut wurde. Die höhenmäßige Einmessung der ungebundenen Schichten erfolgt über ein Nivellement. Diese Leistung wird nicht extra vergütet. Aufmaßverfahren Als gültiges Aufmaßverfahren für die Bauabrechnung wird die REB-VB zugrunde gelegt. Abstimmungen zum Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung sind vor Baubeginn mit der zuständigen Bauüberwachung des AG zu führen. Grundlage bilden die ZVB/E–StB, VOB/C und die anzuwendenden Vertragsbedingungen. Unterlässt es der AN, rechtzeitig das gemeinsame Aufmaß von Leistungen zu beantragen, die später nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an dem Aufmaß, so gelten die eventuell auch unvollständigen Aufmaße des AG. Sollte die Erstellung der Aufmaße durch den AN gänzlich vernachlässigt werden, wird

Seite 62 von 86

[Seite 63]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

durch den AG ein Dritter mit der Erstellung der Aufmaße / Abrechnungsgrundlagen beauf- tragt. Die dabei entstehenden Kosten trägt der AN in vollem Umfang. Die Dokumentation (Beweissicherung, Freistellungsbescheinigungen) sind dem Auftragge- ber 3 Tage vor Abnahme zu übergeben. Der AN hat dem AG auf Verlangen für Kontrollmessungen geeignete Messgeräte zur Ver- fügung zu stellen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Die Abstimmung zwischen AN und dem Kontrollvermesser hat mindestens 1 Tag vorher zu erfolgen. Grundsätzlich sind jeder Abschlagsrechnung prüffähige Massenberechnungen, die zur Er- stellung der Schlussrechnung verwendbar sind, z. B.: Querprofile, nach OZ geordnete Mas- senzusammenstellungen u. ä. beizufügen. Aufmaße, Nivellements und Mengenberechnung sind durch Fachpersonal aufzustellen. Die Dickenmessung der bituminösen Oberbauschichten ist im Beisein der Bauüberwa- chung durchzuführen. Die Ergebnisse sind Abrechnungsgrundlage. Die Art der Messung ist vor Baubeginn mit dem AG abzustimmen. Über den Verbleib auf der Baustelle gewonnener und vom AN gelieferter Straßenbaustoffe ist ein Materialnachweis bei der Abrechnung zu führen. Nachweise für die Leistung (z.B. Lieferscheine, Wiegekarte), die Grundlage für die Abrech- nung sind, müssen bei Lieferung unmittelbar unaufgefordert der örtlichen Bauüberwachung des AG zur Bestätigung übergeben werden. Der AN verliert bei späterer Vorlage den An- spruch auf Vergütung. Wiegescheine sind für jede Fahrt mit Leer- und Lastwägung zu er- stellen. Dem AG sind sämtliche Liefer- und Wiegescheine, auch für m² und m³ - Positionen, sortiert nach zugehörigen LV-Positionen, unverzüglich vorzulegen. Auf den Liefer- und Wie- gescheinen muss die Nummer der Eignungsprüfung stehen.

3.11.2 Brückenbau Die Koordinaten der Bauwerkshauptachsen sind auf dem Bauwerksplan (Anlage 8, Blatt Nr. 1 der LB) dargestellt und werden dem AN im Zuge der technischen Bauanlaufberatung übergeben. Einzelmodalitäten zur Absteckung und Übergabe der Hauptachsen und Höhenfestpunkte durch den AG an den AN werden zeitnah nach dem Bauanlauf geregelt. Für alle zur vertragsgemäßen Erfüllung der eigenen Leistung erforderlichen Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten ist der AN selbst verantwortlich. Einer Schlussvermessung unterliegen alle Außenmaße im Längs- und Querschnitt. Die Messergebnisse müssen zur Bauwerksprüfung vor der Abnahme dem AG vorliegen.

Messprogramm Der Auftragnehmer hat der Bauüberwachung des Auftraggebers vor Baubeginn ein Messprogramm gemäß ZTV-ING, Teil 1 vorzulegen. Im Messprogramm müssen gegenüber der ZTV-Verm StB 01 folgende zusätzliche Angaben enthalten sein:

 Vermarkungsplan

 Messbolzenplan

 Grenzwerte für Bewegungen und Formänderungen nach Vorgabe des Ausführungsplaners

 Programm zur Fortführung der Messungen nach Abnahme des Bauwerks Für die Aufstellung des Messprogramms ist im LV eine gesonderte Position ausgewiesen.

Seite 63 von 86

[Seite 64]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Höhenfestpunkte Vor Herstellung der Sauberkeitsschicht sind vom Auftragnehmer zwei frostfrei gegründete, dauerhafte Höhenfestpunkte zur Sicherstellung des Zusammenhanges aller Messungen während der Bauzeit und nach Abnahme des Bauwerks anzulegen und einzumessen. Die Höhenfestpunkte sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Beachtung der RAS- Verm 1 so anzulegen, dass sie durch die Bautätigkeit und auch nach Verkehrsfreigabe der Brücke nicht beschädigt werden. Die Höhenfestpunkte dürfen sich nicht im Einflussbereich der Bauwerkssetzungen befinden.

Messpunkte und Messmarken Alle dauerhaften Messbolzen sind entsprechend den Angaben im Bauwerksplan als Anlage zur LB anzubringen und mit einer Genauigkeit der Höhenmessung  1 mm im vorhandenen Höhensystem (DHHN) einzumessen. Die Ergebnisse zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Überbaus (siehe auch Messprotokoll f. Setzungsmessung) sind in die Bestandsübersichtszeichnung mit Datumsangabe der Messung zu übernehmen. Alle dauerhaften Messbolzen müssen jederzeit zugänglich sein und sind vor möglichen Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Messbolzen sind von Beschichtungen freizuhalten. Bei der Verwendung von Hilfsbolzen bzw. Messnieten auf den Fundamenten ist ein Zusammenhang zu den endgültigen Bolzen sicherzustellen.

Setzungsmessungen Zur Kontrolle der Setzungen sind alle Setzungsmessungen gemäß dem in der ANL-12 zur LB beigefügten Messprotokoll durchzuführen und von der Bauüberwachung des Auftraggebers unmittelbar nach Durchführung jeder Einzelmessung bestätigen zu lassen. Die Messpunkte sind gemäß der zum Messprotokoll zugehörigen „Lageskizze der Messpunkte“ anzuordnen. Dauerhafte Messbolzen gemäß Bauwerksplan sind in die Setzungsmessung einzubeziehen. Nach jeder geforderten Setzungsmessung sind dem AG vor Eintragen weiterer Lasten in das Bauwerk die ausgefüllten Messprotokolle zusammen mit einer durch den Ausführungsplaner vorgenommenen Wertung der ermittelten Setzungen zu übergeben. Bei Überschreitung der im Messprogramm ausgewiesenen Grenzwerte für die Setzungen sind die Bauüberwachung des AG und der zuständige Sachbearbeiter im Sachgebiet Bauwerksplanung des LS unverzüglich zu informieren.

Bestandsvermessung Nach Abschluss der Bauarbeiten ist zur Bestandsdokumentation eine Bestandsvermes- sung nach den Vorgaben der Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Vermessung (RAS- Verm) durchzuführen. Die Vermessung ist an das amtliche Lage- und Höhennetz anzuschließen. Die Ergebnisse sind in analoger und digitaler Form in den amtlichen Landessystemen Lage: ETRS 89 Höhe: DHHN 2016 zu übergeben. Analoge Daten sind auf reißfester, transparenter Folie anzufertigen.

Seite 64 von 86

[Seite 65]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Aufmaßverfahren Für die Abrechnung sind insbesondere §§ 14 und 15 VOB/B zu beachten. Zur Abrechnung gehören alle Berechnungen, Zeichnungen und Festlegungen, die für die Ermittlung der Höhe des Vergütungsanspruches des AN erforderlich sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufmaße Festlegungen zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung gemäß § 14 VOB/B sind. Sie stellen einen Sachverhalt verbindlich fest und werden durch Unterschrift zu Urkunden. Falsche Angaben können zu strafrechtlichen und dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Der Anspruch auf Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus dem Bauvertrag, Die Aufmaße dürfen keine Berechnungsergebnisse enthalten. Weitere Modalitäten zum Aufmaßverfahren werden zeitnah nach Aufforderung zur Ausführung in einer gesonderten Anlaufbesprechung geregelt. Sofern in der Anlaufbesprechung nichts anderes vereinbart wird, hat die Abrechnung mit DV-Anlagen zu erfolgen. Die verwendeten DV-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrensbeschreibungen (REB-VB) entsprechen. Die Mengenermittlung zu den einzelnen Abschlagsrechnungen ist im Datenformat DA 11 zu übergeben und bei notwendigen Korrekturen durch den AG vom AN anschließend zu übernehmen und fortzuschreiben.

3.12 Prüfungen und Nachweise 3.12.1 Eignungsprüfung / Erstprüfung

Allgemein Sofern für die zur Verwendung gelangenden Baustoffe und Baustoffgemische Eignungs- nachweise oder Zulassungsbescheide erforderlich werden, sind diese mindestens 10 Werktage vor der ersten Verwendung des Baustoffes / Baustoffgemisches dem AG mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen. Die Kosten hierfür trägt der AN. Sie sind gleichzeitig positionsbezogen im PDF-Format per Email an den AG zu schicken. Erst-/ Eignungsprüfungen sind nach den einschlägigen Technischen Regelwerken von ei- ner nach der RAP Stra anerkannten Prüfstelle durchzuführen und vom AN dem AG zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die zeitlich befristete Gültigkeit der Erst-/ Eignungsprüfungen ist zu beachten. Der Eignungsnachweis für TA- Asphalte muss die unter Punkt 3.5 (zusätzt- liche Regelungen Asphaltschichten aus TA- Asphalt) genannten zusätzlichen Angaben ent- halten. Erdbau Die Eignung des vorgesehenen Dammbaustoffes ist durch Standsicherheitsnachweis mit einem Sicherheitsbeiwert entsprechend dem geltenden Regelwerk zu erbringen. Die Auf- wendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Asphaltschichten Für den Eignungsnachweis ist verpflichtend das Formular aus Anhang D der ZTV Asphalt- StB zu verwenden. Für das Asphaltmischgut, das nicht in der aktuellen Liste der überwachten Asphaltmischan- lagen aufgeführt ist, muss zusätzlich zu dem nach ZTV Asphalt-StB vorzulegenden Eig- nungsnachweis, mit der Erstprüfung und der Erklärung über die Eignung des Gemisches

Seite 65 von 86

[Seite 66]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

für den vorgesehenen Verwendungszweck ein gültiges Zertifikat einer notifizierten Stelle über die Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) vorgelegt werden. Beträgt die verbleibende Umhüllung nach Prüfung des Haftverhaltens gemäß TP Asphalt- StB, Teil 11 weniger als 60 %, ist es nicht ausreichend, als Begründung für den Verzicht auf haftverbessernde Maßnahmen, allgemein auf gute Erfahrungen zu verweisen. Der Ver- weis auf langjährige Erfahrung muss konkret an Hand von mind. drei Referenzen mit An- gabe der Baumaßnahme, des Auftraggebers (mit Ansprechpartner) und des Einbaujahres belegt werden. Der Eignungsnachweis ist zusammen mit der Erstprüfung und den Ergebnissen der erwei- terten Erstprüfung vom Auftragnehmer 7 Werktage vor dem Einbau des Asphalts dem Auf- traggeber vorzulegen.

3.12.2 Eigenüberwachungsprüfungen

Die Pläne der Eigenüberwachungsprüfungen mit Benennung des Prüflabors, sind dem AG zu Baubeginn zu übergeben. Erdbau Für die Eigenüberwachung im Erdbau gilt, dass eine Ausfertigung der Prüfberichte dem AG spätestens einen Tag nach Durchführung der Prüfung auszuhändigen ist. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Durchführung der Prüfungen nicht oder nicht voll- ständig nach, ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN ein Labor seiner Wahl mit der Durch- führung der Prüfungen zu beauftragen. Für die Eigenüberwachung ist die Prüfmethode „M3 – Vorgehensweise zur Überwachung des Arbeitsverfahrens“ anzuwenden. Für die indirekte Prüfung der Verdichtung mit dem Statischen Plattendruckversuch oder mit dem Dynamischen Plattendruckversuch gelten die Richtwerte der Tabelle 10 und 11 der ZTV E-StB. Bei der Bodengruppe GE und SE sind die Zuordnungen in den Tabellen 10 und 11 im Rahmen der Probeverdichtungen zu überprüfen. Leitungsgräben Bei der Leitungsgrabenverfüllung kann ersatzweise im Bereich von Leitungsgräben ab ei- ner Tiefe von 1m die Dichtemessung bei Verfüllmaterial aus grobkörnigem Boden oder ge- mischtkörnigem Boden mit einem Feinkornanteil < 15 M.-% durch Prüfung des Sondierwi- derstandes mit Rammsondierung nach DIN 4094 erfolgen. Die Mindestschlagzahl ist für den geforderten Verdichtungsgrad entsprechend der verwendeten Bodenarten zu ermitteln. Asphaltarbeiten Der Nachweis der Schichtdicken im Zuge der Eigenüberwachung erfolgt über Einbauge- wicht, Nivellement, elektromagnetische Dickenmessungen oder Bohrkerne (außer in Orts- durchfahrten). Grundsätzlich bedarf das vorgesehene Dickenmessverfahren der Bestäti- gung durch den AG vor Beginn der Arbeiten. Messverfahren unter Nutzung von Folien als Reflektoren werden nicht anerkannt. Die vom AN gemäß ZTV Asphalt-StB zu erbringenden Ebenheitsmessungen sind mit Pla- nograf durchzuführen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Markierungsarbeiten Bei Markierungsarbeiten, die einen Netto-Auftragswert von 25 TEUR überschreiten, muss eine Prüfung der fertigen Leistung im Neuzustand durch eine von der BASt anerkannte neutrale Prüfstelle durchgeführt werden. Die Beauftragung der Prüfstelle erfolgt durch den AN.

Seite 66 von 86

[Seite 67]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Für die Herstellung von Markierungen sind ungebrauchte Markierungssysteme zu verwen- den; Sichtzeichen können hingegen mehrfach eingesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliches verwendetes Material der Einrichtungen zur Verkehrsführung, hinsichtlich der geforderten Güteanforderungen, zu prüfen.

Bauwerk Eignungsprüfungen und Eigenüberwachungsprüfungen Die zum Nachweis der vertragsgemäßen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen

 der VOB

 der ZVB/E-StB

 der vereinbarten zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV)

 der zu den ZTV zugehörigen technischen Liefer- und Prüfbedingungen (TL/TP)

 der zu berücksichtigenden DIN-Vorschriften

 sonstig vereinbarter Richtlinien, Regelungen und Vorschriften geforderten Grundprüfungen, Eignungsprüfungen bzw. Erstprüfungen, Eigenüberwachungsprüfungen und einen Übereinstimmungsnachweis nach Maßgabe der DIN 18200:2000-10 hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Zeugnisse zu belegen. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Durchführung der Prüfungen nicht oder nicht vollständig nach, ist der AG berechtigt, ein Labor seiner Wahl mit der Durchführung der Prüfungen auf Kosten des AN zu beauftragen.

Dokumentation der Qualitätssicherung nach ZTV E-Stb Sämtliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Erdarbeiten sind zusammenfassend zu dokumentieren und in tabellarisch und grafisch aufbereiteter Form dem Auftraggeber zur Schlussabnahme zu übergeben. Die tabellarische Auflistung der Eigenüberwachungsprüfungen nach Abschnitt 1.6.3 und der Prüfungen nach Abschnitt 3.2.3 der ZTV E-StB ist fortlaufend zu führen und zur Einsichtnahme für den Auftraggeber vorzuhalten. Für jedes Erdbauwerk ist ein Bestandsplan anzufertigen. In diesen Bestandsplan sind folgende Informationen einzutragen:

  1. Geometrie des geschütteten Erdkörpers und darunter liegender Bodenaustauschbereiche nach Lage und Höhe (Koordinaten entsprechend Bestandsvermessung).
  2. Böden und Fels sowie sonstige Baustoffe nach ihrer Art und Herkunft. Die geschütteten Materialien sind räumlich gegeneinander abzugrenzen. Die Herkunft des Schüttmaterials ist bei Liefermaterial durch Lieferscheine durch den AN nachzuweisen.
  3. Bereiche, in denen eine Bodenverbesserung/Bodenverfestigung durchgeführt wurde. Das verwendete Bindemittel ist nach Art und Menge anzugeben.
  4. die Art der Verdichtung der Böschungsbereiche im Dammbereich nach Abschnitt 4.3.1.5 der ZTV E-StB
  5. die Ansatzpunkte aller Probenahmestellen für bodenmechanische Laborversuche und die Prüfpunkte aller bodenmechanischen Feldversuche. Die Ergebnisse aller Versuche sind übersichtlich tabellarisch zusammengestellt zu übergeben.

Seite 67 von 86

[Seite 68]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

  1. die Messstellen und die Ergebnisse von Setzungsmessungen und Verschiebungsmessungen
  2. die Ergebnisse von Ebenheitsmessungen auf dem Planum.
  3. die Ansatzpunkte aller Probenahmestellen für chemische Untersuchungen. Die Ergebnisse aller chemischen Untersuchungen sind zusätzlich übersichtlich tabellarisch zusammengestellt zu übergeben.
  4. Ergebnisse von Sondierungen (Ramm- und Drucksondierungen). Bei Brückenwiderlagern und Leitungsgräben sind diese maßstäblich in die Quer- und Längsschnitte des Erdbauwerkes einzutragen.
  5. sämtliche erdbautechnischen und konstruktiven Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit bei Einschnittsböschungen
  6. Abdichtungen und Einbau von Geokunststoffen mit Verlegeplan
  7. die Fläche und die Dicke des Auftrages von Oberboden auf der Böschung
  8. besondere Vorkommnisse wie Böschungs- oder Grundbrüche, Austauschbereiche von bereits geschüttetem, nicht geeignetem und wieder ausgebautem Material während der Herstellung
  9. alle Eignungsprüfungen
  10. andere Gewerke
  11. andere Messungen und Prüfungen. In den Bestandsplan sind sowohl Ergebnisse von Eigenüberwachungs- als auch von Kontrollprüfungen einzutragen. Die Ergebnisse der Kontrollprüfungen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Bestandspläne des Oberbaus, der Entwässerungseinrichtungen und die Dokumentation der Qualitätssicherung des Erdbauwerkes sind aufeinander abzustimmen. Im Leistungsverzeichnis ist für v. g. Aufwendungen eine LV-Position vorgesehen. Abweichend von der ZTV E-StB werden dynamische Verfahren zur Prüfung des Verdichtungsgrades als Alternative zum statischen Plattendruckversuch nicht zugelassen. Im Rahmen der Eigenüberwachungsprüfung sind in jeder 2. Lage sowie in Oberkante Planum drei Prüfungen des Verdichtungsgrades durchzuführen. Der gegenüber den Vorgaben der Regelwerke erhöhte bzw. veränderte Aufwand ist in die Einzelpositionen zur Ausführung der Erdarbeiten einzukalkulieren.

3.12.3 Kontrollprüfungen Allgemein Kontrollprüfungen werden vom AG veranlasst. Der AN hat damit möglicherweise verbundene Verzögerungen des Arbeitsablaufes entschädigungslos aufzufangen. Kontrollprüfungen des AG sind fachlich kompetent durch den AN zu unterstützen. Die Durchführung zusätzlicher Kontrollprüfungen kann nur bis zu 6 Wochen nach Übersendung des Prüfberichtes gefordert werden. Zusätzliche Untersuchungen des Verdichtungsgrades können nur innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Prüfberichtes verlangt werden, wenn die Baustrecke unter Verkehr ist. Grundsätzlich gelten die Regelungen der ZTV Asphalt-StB, wenn im Folgenden keine an- deren Vorgaben getroffen sind. Asphaltschichten

Seite 68 von 86

[Seite 69]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Die Anforderungen an den Schichtenverbund zwischen zwei Asphaltschichten und -lagen gelten auch für die im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen auf vorhandene Asphaltunter- lagen aufgebrachten Asphaltschichten. Oberflächeneigenschaften Die Ebenheit wird in Längsrichtung mit dem Planograf ermittelt (in Querrichtung mittels Richtlatte). Es gilt die „TP Eben, Teil: Berührende Messungen“ oder die „TP Eben, Teil: Berührungslose Messungen für den Bauvertrag“. Die Verfahrensweise zur stufenweisen Anwendung der berührungslosen Ebenheitsmes- sung ist im ARS Nr. 05/2025 geregelt. Die Griffigkeitsmessungen werden nach den Regelungen der TP Griff-StB, Teil: SKM durch- geführt Für Radwege gilt für die Abnahme eine max. Abweichung unter der 4-m- Latte von 10 mm. Die zulässigen Unebenheiten der Oberfläche dürfen nur mit allmählichem Übergang und nicht in kurzen regelmäßigen Abständen auftreten.

Bauwerk Die Kontrollprüfungen werden vom AG wie folgt durchgeführt: • Anwesenheit des Kontrollprüfers vor Ort während des gesamten Hinterfüllmaterialeinbaus. • Feststellung des Verdichtungsgrades jeder 2. eingebauten Lage. • Feststellung des Verformungsmoduls auf der Oberfläche der Hinterfüllung (entspricht dem Planum). • Feststellung der Korngrößenverteilung des Hinterfüllungsmaterials. Bauwerkshauptprüfung nach DIN 1076 vor Abnahme (H1-Prüfung) Das Bauwerk muss zum Fertigstellungsstand zur Durchführung der Bauwerksprüfung handnah prüfbar sein, d.h., es dürfen sich zu diesem Zeitpunkt keine einer handnahen Prüfung entgegen stehenden Schalungsreste, Planen, Gerüste o.ä. am Bauwerk befinden.

3.12.4 Dokumentation der Qualitätssicherung beim Erdbau

Für die Erdbauwerke sind Bestandspläne anzufertigen, in denen die nach ZTV E-StB, Ab- schnitt 15 geforderten Informationen zur Geometrie, der verwendeten Baustoffe, der Berei- che von Bodenverbesserungen bzw. Bodenverfestigungen, der Art der durchgeführten Ver- dichtungen, eventuelle erdbautechnische Sondermaßnahmen oder Abdichtungen sowie alle Ansatzpunkte und Ergebnisse aus Eigenüberwachung und Kontrollprüfung einzutragen sind.

3.13 SiGE-Plan Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsplanes

  • Maßnahmen für „besonders gefährliche Arbeiten“ Beim Fräsen von Asphaltschichten sind die Schutzmaßnahmen nach „TRGS 559 – Minerali-scher Staub“ zu beachten. Soweit die verwendeten Großfräsen noch nicht mit einer Vorrichtung zur wirksamen Staubreduzierung ausgestattet sind, muss Atemschutz (partikelfiltrierende Halbmaske mit P2-Filtern) getragen werden.

Seite 69 von 86

[Seite 70]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

In Ortsdurchfahrten sind nur Fräsen mit wirksamer Staubreduzierung einzusetzen. Werden pechhaltige Straßenbaustoffe mit einem Benzo[a]pyrengehalt von > 50 mg/kg ausgebaut, so sind die Schutzmaßnahmen der Technischen Regel für Gefahrstoffe „TRGS 551 – Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ zu berücksichtigen. Bei einer ständigen Überschreitung des Luftgrenzwertes von 0,002 mg Benzo[a]pyren je m³ Luft - trotz Maßnahmen zur Vermeidung von Stäuben - sind zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung vorzusehen. In diesem Fall sind die Schutzmaßnahmen der TRGS 500 – Schutzmaßnahmen: Mindeststandard - zu beachten. Sollte Ambrosiabewuchs festgestellt werden, sind die vorgeschriebenen Arbeitsschutz- maßnahmen einzuhalten. Das Merkblatt des Landes Brandenburg – „Schutz der Beschäf- tigten bei der Bekämpfung von Ambrosia – Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitgeberin-nen sowie Aufsichtsbehörden“ ist zu beachten. Der AN hat festgestellte Ambrosiabestän-de sofort an den AG zu melden. Bei den Arbeiten unter Eichenbäumen kann es durch Eichenprozessionsspinnerbefall zu einer akuten Gefahr für den Menschen kommen, besonders während der Raupenfraßzeit von Mai bis Juli. Wenn die Arbeiten in den befallenen Gebieten in der kritischen Zeit fort- gesetzt werden müssen, sind Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich. Dazu gehören Ein- weg-Overalls mit Kapuze, Vollsichtschutzbrillen, Feinstaubmasken FFP 2 und Schutzhand- schuhe. Die Kosten für die Arbeitsschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurech- nen.

4 Ausführungsunterlagen 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen 4.1.1 Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen) Der AG übergibt dem AN nach Zuschlagserteilung Ausführungsunterlagen für den Straßenbau. Übersichtskarte M 1 : 1 000 000 Blatt 1 Lagepläne M 1 : 500 Blatt 1-3 Höhenpläne B109 M 1 : 500 /50 Blatt 1-3 Höhenpläne Radweg M 1 : 500 /50 Blatt 1-3 Straßenquerschnitte M 1 : 50 Blatt 1-3 Leitungsbestandspläne M 1 : 500 Blatt 1-3 Absteckplan ohne Blatt 1 Achshauptpunkte Blatt 1-9 Achskleinpunkte Blatt 1-8 Granientenhauptpunkte Blatt 1-3 Deckenbuch B 109 Blatt 1-9 Deckenbuch Radweg Blatt 1-13 Planumsbuch B109 Blatt 1-9 Planumsbuch Radweg Blatt 1-16 Querprofile B109 M 1 : 100 Blatt 1-5 Querprofile Radweg M 1 : 100 Blatt 1

Seite 70 von 86

[Seite 71]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Detail Zufahrten M 1 : 100 Blatt 1-7 Markierungspläne M 1 : 500 Blatt 1-3

Für den Brückenbau werden vom AG keine Ausführungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Die den Verdingungsunterlagen beigelegten Planungsunterlagen sind nur für die Leistungsbeschreibung gültig. Die beigefügten Bauwerkspläne haben Entwurfscharakter. Der Hinweis „nach Unterlagen des AG“, „nach Zeichnung“, „Bauwerksplan“ o.ä. Formulierungen beziehen sich auf die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Unterlagen (Zeichnungen und Pläne) bzw. auf die Richtzeichnungen des BMVI. Bauwerksplan M 1 : 100 / 1 : 50 / 1 : 10 Blatt 1 (Grundriss, Schnitte, Ansichten u. Details) Bauwerkspan M 1 : 200 / 1 : 100 Blatt 1 (Baugruben, Zufahrten, Lager u. Krahn) Bestandsplan M 1 : 100 Blatt 1 Pläne zum Bauwerk werden dem AN nur in Papierform oder als pdf zur Verfügung gestellt.

4.1.2 Gutachten Folgende Gutachten sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen: − Geotechnischer Bericht über die Baugrund- und Gründungsverhältnisse für das Vorhaben „B109 Radweg Vogelsang- Hammelspring“ Ingenieurbüro Knuth, 08/2007 − Geotechnischer Ergebnisbericht 4-489/23über die Erkundung der Baugrundverhält- nisse und Gründungsberatung einschließlich der Fahrbahnbestandsaufnahme, um- welt- und baustoffrelevanter Untersuchungen an gebundenen und ungebundenen Straßenausbaustoffen sowie sonstigen Abtrags- und Aushubböden, ABE, Bauprüf- und Beratungsgesellschaft mbH, 09/2023 − 1. Ergänzung zum−Geotechnischer Ergebnisbericht 4-489/23, 2. Bohrkampagne, Reg.-Nr.4-547/24 ABE, Bauprüf- und Beratungsgesellschaft mbH, 04/2024 − Zusätzliche Baugrunduntersuchungen ausgeführt im Zeitraum Januar bis Mai 2025 durch die TU Berlin, Fachgebiet Bodenmechanik und Grundbau − Für den Brückenbau stehen die unter Punkt 2.7.2 genannten Gutachten zur Verfü- gung.

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen

Verkehrszeichenpläne Baustellensicherung Für die Baustellenabsicherung hat der Auftragnehmer die entsprechenden Verkehrszei- chenpläne zu erstellen und spätestens 3 Wochen vor Baubeginn zur verkehrsrechtlichen Anordnung einzureichen. Der AN hat ergänzende Planunterlagen und Detailzeichnungen – soweit sie zur Baudurch- führung erforderlich sind – selbst und ohne gesonderte Vergütung aufzustellen. Statischer Nachweis Geländer

Seite 71 von 86

[Seite 72]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Für die Holmgeländer entlang des Radweges ist ein statischer Nachweis für eine Linienlast 100 kg/m zu erstellen und dem AG in geprüfter Form vorzulegen. Werks-und Montageplan Für die Holmgeländer entlang des Radweges ist ein Werks- und Montageplan durch den AN zu erstellen.

4.2.1 Erläuterung des Bauablaufs, gegebenenfalls Einsatz von Spezialgeräten

Bei Baubeginn ist dem AG eine detaillierte Erläuterung des Bauablaufes vom AN schriftlich vorzulegen.

4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan Zur Bauanlaufberatung ist ein prüfbarer Baustelleneinrichtungsplan für alle Abschnitte vom AN vorzulegen.

4.2.3 Bauzeitenplan Zur Bauanlaufberatung ist ein prüfbarer und rechenfähiger Bauzeitenplan (in Papier und digital) untersetzt mit Arbeitskräften und Geräten für alle Abschnitte vom AN vorzulegen. Der Bauzeitenplan ist regelmäßig dem Baufortschritt anzupassen. Es sind während der Baudurchführung die IST - Leistungen den SOLL - Leistungen im Bauzeitenplan gegenüberzustellen. Die Überarbeitung ist dem AG unaufgefordert zu über- geben.

4.2.4 Zahlungsplan Zur Bauanlaufberatung ist dem AG ein detaillierter Zahlungsplan vom AN schriftlich vorzu- legen.

4.2.5 Ausführungspläne Bauwerk Der AN hat Ausführungszeichnungen für die Baustelleneinrichtung, Absteck- und Höhenmaße und die Bauwerksübersicht mit Darstellung in Grundriss, Längs- und Querschnitten, Ansichten und Details analog den der LB beiliegenden Entwurfsplänen zu liefern. Der Umfang der weiteren vom AN zu beschaffenden Ausführungsunterlagen richtet sich nach Maßgabe der auszuführenden Leistungen unter Beachtung der ZTV-ING Teil 1, Abschnitt 2 Pkt. 1.4.1 (2) sowie der im LV ausgewiesenen Leistungspositionen. Der Planspiegel für die Ausführungspläne ist in ANL-1 dargestellt. Spätestens 2 Wochen nach Zuschlagserteilung sind dem AG ein Baustelleneinrichtungsplan und ein Bauzeitenplan zu übergeben. Spätestens 2 Wochen nach der technischen Bauanlaufberatung sind die Pläne zum Absteck- und Höhenmaß und zur Bauwerksübersicht (sog. Bauvertragsplan) zu übergeben. Mit Vorlage des Bauzeitenplanes sind ein Zeichnungsverzeichnis bzw. eine Zeichnungssystematik für die Ausführungszeichnungen und ein Ablaufplan für die Erarbeitung der Ausführungszeichnungen abzugeben. Dieser Ablaufplan bildet die Grundlage für den Einsatz des Prüfingenieurs.

Seite 72 von 86

[Seite 73]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Die Prüfung der Ausführungsunterlagen einschließlich der technischen Unterlagen für den Abbruch und die Baubehelfe erfolgt durch einen vom AG bestellten Prüfingenieur. Es ist eine Prüfzeit der prüfbaren Unterlagen von 6 Wochen zu berücksichtigen. In Bewehrungsplänen ist der Bewehrungsgrad in tabellarischer Form anzugeben.

Bezeichnung des Betonkubatour Bewehrungsstahl Bewehrungsgrad Bauteils in m3 in kg in kg/m3

Abbruchtechnologie Der AN hat für den Abbruch des vorhandenen Bauwerks eine Abbruchtechnologie zu erarbeiten und mindestens 8 Wochen vor Beginn der Abbrucharbeiten in mindestens 6- facher Ausfertigung zur Prüfung beim AG einzureichen. Die Abbruchtechnologie muss mindestens umfassen:

 Erläuterungen zum zeitlichen Ablauf (Beginn, Ende, Dauer, technologische Unterbrechungen etc.)

 Erläuterung des personellen Einsatzes (Belegschaft, Verantwortlichkeiten)

 Erläuterung und Plan des Geräteeinsatzes (Geräte und deren Standorte)

 Erläuterung und Plan der Abbruchabfolge

 Erläuterung und Plan zu Schutzmaßnahmen für Personal, Verkehrsflächen des unterführten Gewässers, vorhandene Bauwerksteile, sonstige Bebauung und Anwohner im Umfeld

 Nachweis der Standsicherheit von allen Abbruchzuständen

 planerische Darstellung der Abbruchfolge aller Haupttragglieder einschließlich der Angabe von Hubmassen, Trenn-, Schnitt- und Bruchstellen sowie vorbereitenden Leichterungsmaßnahmen und Darstellung von signifikanten Zwischenzuständen

Fahrzeugrückhaltesysteme Für die Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) sind spezielle Ausführungsunterlagen für den Bereich des Bauwerkes zu erstellen und dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zur Genehmigung einzureichen. Es ist eine Prüfzeit von 6 Wochen zu berücksichtigen. Vor Freigabe der Pläne darf nicht mit der Bauausführung begonnen werden. Die Unterlagen müssen mindestens folgende Sachverhalte enthalten:

 Darstellung einer Draufsicht von Bauwerk und angrenzender Fahrbahn mit Anordnung des FRS einschließlich erforderlicher Vor- und Nachlängen, Ausweisung von Übergangselementen, Übergangskonstruktionen sowie Anfangs- und Endkonstruktionen unter Angabe Systemname, Nummer des Systems, Aufhaltestufe und Wirkbereichsklasse im Maßstab M ≥ 1:200

 Darstellung einer Kappendraufsicht mit vollständiger Angabe aller Pfosten- und Randabstände sowie Ausweisung erforderlicher Passstücke im Maßstab M ≥ 1:25

 Darstellung aller relevanten Querschnitte der FRS im Bauwerks- und Streckenbereich (Kappenquerschnitt mit Bord und Geländer, Bankett, Böschung mit Neigung) im Maßstab M ≥ 1:25. Die Verankerung des FRS auf der Kappe ist produktbezogen anzugeben (Ankerstange und Mörtel).

 Darstellung aller relevanten Details wie Dilatationen, Isolationsstöße etc.

 Detaildarstellung Fußplatten und Verankerungen im Maßstab 1:10

Seite 73 von 86

[Seite 74]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

 Hinweise zur Herstellung und zur Unterhaltung der FRS im Bauwerksbereich (bei Erfordernis) Die geforderten Angaben sind analog beiliegender „Anlage zur Leistungsbeschreibung (LB)

  • Anforderungen an die Ausführungsplanung von FRS für Bauwerke Blatt 1 und 2“ darzustellen. Für die Ausführungspläne im Bauwerksbereich sind die Zeichenspiegel gemäß ANL-19 „Anlage zur LB - Zeichenspiegel für Ausführungspläne von FRS für Bauwerke“ zu verwenden. Alle Pläne hat der Aufsteller, Auftragnehmer und dessen technischer Koordinator im Original zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Pläne werden nicht zur Bauausführung freigegeben. Alle Pläne für den Bauwerksbereich sind in 4-facher Ausführung in Papier beim zuständigen Sachgebiet des Auftraggebers einzureichen. Anschrift: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg 2001 Dienststätte Eberswalde Dezernat Bau Ost Sachgebiet Bauwerksplanung/Bauwerkserhaltung Ost Lindenallee 51 15366 Hoppegarten Grundlage der Ausführungsplanung bilden die der LB beiliegenden Bauwerkspläne in Papierform. Digital weiterverwertbare Unterlagen (DXF bzw. DWG-Dateien) können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Ausführungsunterlagen von FRS im Bereich von Bauwerken einschließlich erforderlicher Vor- und Nachlängen bilden eine Ergänzung und Detaillierung speziell für die Bauwerke. Sie ersetzten nicht die sonstig abgeforderten Ausführungsunterlagen zur gesamten Strecke. Im LV sind für die zusätzlichen Ausführungsunterlagen der FRS im Bauwerksbereich gesonderte Positionen enthalten.

4.2.6 Bestandspläne 4.2.6.1 Straßen- und Radwegbau Die Übergabe der Bestandspläne (im Höhensystem DHHN 2016) als zahlungsbegrün- dende Unterlage hat spätesten zur Schlussrechnung zu erfolgen. Dies schließt ein, dass bis dahin die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in den Plänen durch die Bauüber- wachung nachweislich abgeschlossen ist. Das Stempelfeld soll folgende Angaben enthal- ten: Bezeichnung des Vorhabens, Auftraggeber, Auftragnehmer, Vermesser. Sichtvermerke des Vermessers, Auftragnehmers (siehe Anlage C).

4.2.6.2 Bauwerk Allgemeine Anforderungen Die Bestandsunterlagen bestehen aus:

 der Bestandsübersichtszeichnung

 den Bestandszeichnungen

 der Fotodokumentation

Seite 74 von 86

[Seite 75]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

 dem Bauwerksbuch

 den Vermessungsunterlagen

 dem Archivierungsverzeichnis Die Anforderungen an die Bestandsunterlagen sind in ANL-2 bis ANL-9 enthalten. In Bestandszeichnungen sind RiZ-Angaben mit Ausgabedatum der RiZ zu versehen. Die Lieferung der Bestandsunterlagen ist im Sinne der VOB/B ein wesentlicher Teil der Leistung; insofern ist sie die Voraussetzung für die Abnahme. Die unterschiedlichen Dokumentarten sind in getrennten Verzeichnissen abzulegen (Zeichnung, Lichtbilder, Bauwerksdaten). Ein Dateienpaket mit allen für die Bearbeitung der Bestandsunterlagen erforderlichen Datensätzen wird vom AG bereitgestellt und ist vom AN abzufordern. Als Datenträger sind CD-ROM zu verwenden. Alle Datenträger, die vom AN an den AG übergeben werden, sind auf Virenfreiheit zu überprüfen. Die Virenfreiheit ist dem AG zu bestätigen. Die Beschriftungsform der Datenträger wird ebenfalls vom AG vorgegeben. Fahrzeugrückhaltesysteme Nach Herstellung der FRS im Bauwerksbereich sind Bestandsunterlagen durch Berichtigung der Originale der mit einem CAD-System erstellten Ausführungspläne oder ggf. durch Erstellung neuer Zeichnungen (mit einem CAD-System) anzufertigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen nach Fertigstellung 3-fach in Papier und 1-fach digital (PDF, DXF/DWG und TIFF-Datei) auf CD-ROM zu übergeben. Die Bestandspläne müssen vom Auftragnehmer auf Übereinstimmung mit der Ausführung bestätigt werden. Die Bauüberwachung des Auftraggebers hat die Richtigkeit zu prüfen. Die Pläne sind entsprechend abzuzeichnen. Es sind die Zeichenspiegel gemäß ANL-1 und ANL-19 zu verwenden. Im LV sind für die Erstellung der Bestandsunterlagen der FRS im Bauwerksbereich gesonderte Positionen enthalten. Die Entfernung von Graffiti und Farbschmierereien ist in den Bestandsunterlagen zu dokumentieren mit:

 Aufmaß der betroffenen Fläche

 Angaben der Reinigungstechnologie

 Angabe der nicht hinreichend gesäuberten Flächen mit Foto gemäß Position im LV . 4.2.6.3 Bestandsübersichtszeichnung, Bestandszeichnung Papierausdruck Der AN übergibt dem AG die mit einem CAD-System erstellten Bestandszeichnungen/Bestandsübersichtszeichnung digital zur Prüfung. Der AG reicht das Exemplar mit seinem Prüfvermerk an den AN zurück. Der Planspiegel für die Zeichnungen ist in ANL-2 und ANL-3 enthalten. Das Dezernat ist aktuell anzupassen. Von der Endfassung der Bestandsunterlagen ist dem Auftraggeber jeweils ein bestätigter Ausdruck zu übergeben. Die Schriftfelder sind nach Vorgaben des AG zu verwenden.

Seite 75 von 86

[Seite 76]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Rasterdatei TIFF G 4 erzeugt durch Konvertieren Der AN konvertiert die geprüften bzw. entsprechend dem Prüfvermerk des AG berichtigten CAD-Zeichnungen in das Rasterformat TIFF G 4 und übergibt dem AG die Datei (TIFF) mit einer schriftlichen Bestätigung (entspr. Formblatt liegt bei AG digital vor und ist abzufordern), dass der geprüfte Ausdruck mit dem Inhalt der Datei übereinstimmt. Bei der Erzeugung der Rasterdateien aus einem CAD-System ist darauf zu achten, dass die Vorgehensweise und Parameter so gewählt sind, dass das erzeugte Bild vollständig, qualitätsgerecht und maßstabsgetreu ist. Ein Ausdruck der Rasterdatei muss dem Ausdruck der Original-CAD-Datei in Inhalt, Qualität (Strichstärken, Bogendarstellung etc.), Größe (Format) und Verhältnissen (keine Verzerrungen) vollständig entsprechen. Die Dateigröße muss unabhängig vom Datei-Format kleiner 10 MB sein. Im Dateinamen sind die Blatt-Nummer und der Dokumenten- bzw. der Zeichnungsinhalt gem. AU (z.B. „03_Schalplan WL Achse 10“) aufzunehmen. Rasterdatei TIFF G 4 erzeugt durch Scannen Optional kann der AN die Rasterdatei durch Scannen erzeugen. Als Vorlage zum Scannen dient die geprüfte Bestandsübersichtszeichnung/Bestandszeichnung. Sofern die Rasterdatei durch Scannen erzeugt wird, gilt Folgendes: Jede gescannte Zeichnung ist als ein Dokument (Datei) zu speichern. Das Rasterbild muss in Leserichtung ausgerichtet sein. Die Zeichnungen sind mit Bittiefe (schwarz-weiß) und einer Auflösung zu scannen, die eine vollständige und korrekte Reproduktion des Originals ermöglicht (erfahrungsgemäß 300 und 600 dpi). Inhaltsverzeichnis (Tabelle) Der AN übergibt dem AG eine Datei (im Format MS Excel) mit den in tabellarischer Form erfassten Daten zu allen Zeichnungen sowie den Ausdruck dieser Tabelle (Mustertabelle liefert der AG).

4.2.6.4 Bauwerksdaten erfassen, Bauwerksbuch erstellen Anwendungsprogramm Die Erfassung der Bauwerksdaten ist mit dem Erfassungsprogramm der jeweils aktuellen Version des DV-Systems SIB-Bauwerke vorzunehmen.

Ersterfassung von Bauwerksdaten bei Neubauten und Ersatzneubauten Der AG liest die vorhandenen Bauwerksdaten (in der Regel nur BwNr, IntBwNr, Bauwerksart und Sachverhalte) mit dem Verwaltungsprogramm des Amtes aus der Datenbank aus und übergibt diese dem AN auf Datenträger oder per E-Mail. Die Daten werden mit einer Exportkennzeichnung versehen. Der AN liest die Daten in das Erfassungsprogramm (Maske Übertragen der Importdaten) über die Exportkennzeichnung ein. Die in SIB-Bauwerke integrierten ASB-Tabellen sind bei Neubauten und Ersatzneubauten vollständig zu bearbeiten. Fehlende Informationen, die nicht aus dem Bauablauf hervorgehen (z.B. Baulast, Haushaltsdaten, usw.), sind beim AG abzufordern. Nach Abschluss der Erfassungsmaßnahme liest der AN die Bauwerksdaten mit dem Erfassungsprogramm über die Exportkennzeichnung (Maske Ausgabe Bauwerksdaten) aus und übergibt die Daten mit den zugefügten Fotos, Zeichnungen und ggf. Dokumenten

Seite 76 von 86

[Seite 77]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

auf CD an den AG. Die Ablagestruktur auf der CD muss der Beschreibung im Pkt. 2.2 entsprechen. Vor Erstellung einer CD ist das Bauwerksbuch (Ausdruck aus Datenerfassung) per E-Mail oder in Papierform dem Bauüberwacher des AG zur Korrektur vorzulegen. Das Bauwerksbuch nach DIN 1076 ist 4 Wochen vor der 1. Hauptprüfung dem AG zur Prüfung einzureichen.

4.2.6.5 Lichtbilder Der AN übergibt dem AG Lichtbilder in digitaler Form als Dateien im JPEG-Format und als Ausdruck. Jedes Foto ist mit einer Bildunterschrift zu versehen. Anzugeben sind Bauwerksbezeichnung, Bildmotiv und Aufnahmedatum. Digitalkamera: Chipauflösung mindestens 1024 x 678 Pixel, 24 K Farben; das Komprimierungsverfahren bzw. die Bildqualität ist so zu wählen, dass durch die Komprimierung keine für den Sachverhalt wesentlichen Bildinformationen verloren gehen. Inhaltsverzeichnis Der AN übergibt dem AG ein Inhaltsverzeichnis in tabellarischer Form zu den gelieferten Lichtbildern. (im Format MS Excel) 4.2.6.6 Bauausführungsvermessung, Vermessungsunterlagen herstellen Vor Baubeginn ist vom AN die Absteckung für die Bauwerksachsen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus ist vom AN ein Messprogramm gemäß ZTV-Verm und ZTV- ING zu erstellen und dem AG zur Prüfung zu übergeben. Nach Bestätigung werden danach über die Bauzeit Setzungs- und Verformungsmessungen durchgeführt. Es ist darauf zu achten, dass insbesondere auch alle Eckpunkte der Fundamente im Messprogramm erfasst werden. Diese sind nach Fertigstellung der aufgehenden Widerlager, Flügel, Pfeiler und vor Beginn der Hinterfüllung lotrecht zu übertragen und dann weiter auf die Kappen/Gesimse. Der AN muss sicherstellen, dass Bauwerksbewegungen zu jedem Zeitpunkt der Herstellung problemlos nachvollzogen werden können. Nach Fertigstellung relevanter Bauwerksteile bzw. des Gesamtbauwerkes ist die lage- und höhenmäßige Vermessung („Nullmessung“) durchzuführen. Hierbei ist sich auf die Lage- und Höhenfestpunkte gemäß Absteckungsunterlagen des AG zu beziehen. Wenn vom AG keine anderen Festlegungen getroffen werden, sind die Lagekoordinaten der Messnieten des Überbaues festzustellen. Vor Einbau von Messbolzen und Messnieten durch den AN sind die Orte für den Einbau mit dem AG abzustimmen (Messbolzenplan). Die Vermessungsarbeiten sind einem Vermessungsingenieur zu übertragen. Die Messergebnisse sind in digitaler Form (Format MS Excel) und als Papierausdruck (1- fach) dem AG zu übergeben.

Seite 77 von 86

[Seite 78]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

4.2.6.7 Archivierungsverzeichnis Alle Dateien, außer denen der Vermessungsunterlagen, sind in einer Tabelle für die digitale Archivierung zu beschreiben. Dazu steht beim AG eine Vorlagedatei im Format MS Excel zur Abforderung zur Verfügung (siehe Dateienpaket gemäß Pkt. 4.2.2). Das Format der Vorlagedatei ist nicht zu verändern. Die Tabelle besteht aus 24 Spalten und ist mit den Angaben zu den jeweiligen Dateien, wie z.B: Name, Größe, Dokumentart, Format usw., zu ergänzen.

4.2.7 Dokumentationsaufnahmen Die Dokumentation muss spätestens zur Schlussrechnung vorgelegt werden und folgende Bestandteile aufweisen: Inhaltsverzeichnis, bei Fotos Angabe zum Aufnahmetag und Uhrzeit, Bauteil, Ort (Bau-km), Blickrichtung und Standort des Betrachters (Übersichtsplan), Zeitpunkt der Bauausführung

5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 5.1 Anzuwendende zusätzliche technische Vertragsbedingungen In der Anlage „Zusammenstellung der gültigen Regelwerke“ (siehe Aufforderung zur Ange- botsabgabe) sind die anzuwendenden Regelwerke benannt.

5.2 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke

Folgendes technisches Regelwerk ist anzuwenden:

 Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recyling- Baustoffen im Straßenbau (BR RC-StB)

 Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln – Die Inhalte der nachfolgend aufgeführten Merkblätter, die für die ausgeschriebenen Leistungen relevant werden, sind zu beachten und anzuwenden:

 Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen

 Merkblatt Abstandhalter Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.

 Merkblatt Betondeckung und Bewehrung Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.

 Merkblatt Unterstützungen Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.

 Merkblatt Sichtbeton Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.

Seite 78 von 86

[Seite 79]

B 109 Radweg Vogelsang - Hammelspring, 2. BA, Baubeschreibung einschl. Ersatzneubau Brücke Hammelspring Los 4

Seite 79 von 86

[Seite 80]

Nachweis über die Verwertung von Abfällen

(für nicht gefährliche Abfälle, die nicht in der EBV geregelt sind)

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dienststätte/ Sachgebiet :
Örtliche Bauüberwachung:
Baumaßnahme:
Abfallart und Abfallschlüssel:
Ordnungszahl/-en der Position/-en im Bau- vertrag:
Auftragnehmer / Ausbaufirma:
Beförderer: Name und Anschrift:
Menge in t oder m³:
Ort der Verwertung: Baumaßnahme / Andere:
Art der Verwertung:
Zeitraum der Anlieferung beim Verwerter:
Ort / Datum:
Unterschrift des Verwerters: Name und Anschrift:

Seite 80 von 86

[Seite 81]

Anlage 2

Nachweis über die Verwertung von ausgebauten nicht gefährlichen Abfällen

Angaben des Abfallerzeugers
Abfallerzeuger Bauherr/MaßnahmenträgerAbfallerzeuger Bauherr/Maßnahmenträger
Baumaßnahme
OZ der Leistungsposition im Bauvertrag
Menge gemäß Leistungsposition
Abfallart/Abfallschlüssel
DatumNamen / Zeichen
bearbeitet:
weitere Angaben zu den Ausbaustoffen
Bodenmaterial mit ≤ 10 Vol.-% mineralische Fremdbestandteile
BM-0BM-0*BM-0*
Bodenmaterial mit ≤ 50 Vol.-% mineralische Fremdbestandteile
BM-F0*BM-F1BM-F2BM-F3BM-F3
mineralische Ausbaustoffe mit > 50 Vol.-% mineralische Fremdbestandteile
RC-1RC-2RC-3RC-3
Ausbauasphaltsonstige mineralische Ersatzbaustoffe
Einhaltung der Grenzwerte nach RuVA
Verwertungsklasse AMaterialklasse:
– nicht pechhaltig -
Analyseergebnisse
aus VoruntersuchungenMischprobe auf Baustelle
aus Unterlagen des AG (z.B. Kontrollprüfungen)Kleinmenge ohne Beprobung
Haufwerksbeprobungen am Zwischenlager
Prüfstelle, Berichts- nummer und Datum
Angaben des Baubetriebes/Beförderers
Baufirma
(Name, Anschrift)
Ausbauzeitraum
Beförderer
(wenn nicht identisch mit Baufirma)
abtransportierte Menge
Nachweis der Mengen überNachweis der Mengen überLieferscheine/Wiegekarten (nichtzutreffendes streichen)
Wir versichern, dass das Material aus o.g. Baumaßnahme stammt.
OrtDatumStempel und Unterschrift des Baubetriebs
Angaben des Verwerters/Entsorgers
Abfallverwerter / Entsorgungsanlage
(Firma, Anschrift)
Bezeichnung der Verwertungsmaßnahme/OrtBezeichnung der Verwertungsmaßnahme/Ort
Wir versichern, dass die Maßnahme für die Verwertung der deklarierten Abfälle zugelassen ist und dass die Abfälle bei der Verwertungsmaßnahme
ordnungsgemäß gelagert und schadlos verwertet werden.
OrtDatumStempel und Unterschrift des Abfallverwerters

Seite 81 von 86

[Seite 82]

Anlage 3

Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen im

Straßenbau

-Aktualisierung August 2023 mit Regelungen aus RuA-StB 23- Die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen muss ab dem 01.08.2023 mit der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vom 09. Juli 2021 im Einklang stehen. Die bisherigen umweltrelevanten Regelungen der BTR RC-StB 14 sind mit Runderlass des MIL 5/2023 vom 27.06.2023 aufgehoben und werden von der ErsatzbaustoffV ersetzt. Zur Vermei- dung von Unklarheiten bei der Interpretation der Regelungen der EBV für die verschiedenen typischen Einsatzfälle sind in den nachfolgenden Tabellen die erforderlichen Materialklassen für Bodenmaterial und Recycling-Baustoffe auf- geführt. Dabei sind auch die zusätzlichen Interpretationen der RuA-StB 23, die mit ARS vom 29.06.2023 bekannt ge- geben wurden, berücksichtigt.

Die jeweilige Nummer der Einbauweisen entspricht der in RuA-StB 23 vergebenen Nummer.

Verordnungen zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten (WSG) und Heilquellenschutzgebieten (HSG) sind immer vorrangig zu beachten.

BM-0 ist unabhängig von der Bodenart unterhalb des technischen Bauwerks und vom Abstand zum Grundwasser uni- versell einsetzbar. Daher ist BM-0 in der Tabelle für Bodenmaterial (MB) nicht angegeben.

Alle eingesetzten MEB müssen eine gültige Eignungsbeurteilung des LS besitzen.

Bei dem für die Einbausituation notwendigen Abstand zwischen höchstem zu erwartenden Grundwasserstand und Schüttkörperbasis kann im Untergrund evtl. anstehendes Bodenmaterial mit den Gruppensymbolen nach DIN 18196 „GE, GW, GI, GU und GT“ nicht angerechnet werden. Sofern langjährige Messungen oder hydrologische Berechnun- gen vorliegen, kann ein Grundwasserstand herangezogen werden, der statistisch gesehen nur alle 10 Jahre über- schritten wird.

Seite 82 von 86

[Seite 83]

Einbaumöglichkeiten von Bodenmaterial

In Anlehnung an die EBV, Anlage 2, Tabellen 5 - 8 und RuA-StB 23 sind in der nachfolgenden Tabelle die Einbauweisen für Bodenmaterial im Straßenunter- und oberbau sowie in begleitenden Erdbaumaßnahmen mit Zuordnung zu den ent- sprechenden Materialklassen zusammengefasst.

Tabelle 1: Einbauweise und Materialklasse Bodenmaterial (BM)

Lage zu Schutzgebietenaußerhalbinnerhalb
WSG/HSG/WVGWSG/HSG/WVG
Abstand zwischen höchstem zu erwartenden≥ 1,0 m≥ 1,5 m≥ 1,5 m
Grundwasserstand und Schüttkörperbasis
SchutzzonekeineWSGIIIA HSGIIIWSGIIIB HSGIVWVG
Nr.EinbauweiseMaterialklasse nach EBV
2Unterbau unter Fundament- oder Bodenplat- ten, Bodenverfestigung unter gebundener DeckschichtBM-0*,F0*,F1,F2,F3
4aVerfüllung von Baugruben und Leitungsgräben unter gebundener DeckschichtBM-0*,F0*,F1,F2,F3BM- 0*,F0*,F1,F21)BM-0*,F0*,F1,F2,F3
6cFrostschutzschicht unter Pflasterdecken und Plattenbelägen mit abgedichteten FugenBM-0*,F0*,F1,F2,F3
8aFrostschutzschicht unter gebundener Deck- schichtBM-0*,F0*,F1BM- 0*,F0*;F1,F2BM-0*,F0*,F1BM- 0*,F0*;F1,F2
8bEinbauweise 8a in Straßen mit Entwässe- rungsrinnen und vollständiger Entwässerung über das KanalnetzBM-0*,F0*,F1,F2,F3
8cBaugrundverbesserung und Unterbau bis 1 m ab Planum jeweils unter gebundener Deck- schichtBM-0*,F0*,F1BM- 0*,F0*,F1,F2BM-0*,F0*,F1BM- 0*,F0*,F1,F2
8dEinbauweise 8c in Straßen mit Entwässe- rungsrinnen und vollständiger Entwässerung über das KanalnetzBM-0*,F0*,F1,F2,F3
9Dämme oder Wälle gemäß Bauweisen A - D nach MTSE sowie Hinterfüllung von Bauwer- ken im Böschungsbereich in analoger Bau- weiseBM-0*,F0*,F1,F2,F3BM- 0*,F0*,F1,F2BM-0*,F0*,F1,F2,F3
10Damm oder Wall gemäß Bauweise E nach MTSEBM-0*,F0*,F1BM- 0*,F0*,F1,F2, F3BM-0*,F0*,F1BM- 0*,F0*,F1,F2 F3
13c 14c 15cBankett, Bodenbehandlung, Unterbau bis 1 m Dicke ab Planum unter DoB sowie Verfüllung von Baugruben und Leitungsgräben unter Deckschicht ohne Bindemittel, unter Plattenbe- lägen und unter PflasterdeckenBM-0*,F0*BM-0*,F0*,F1BM-0*,F0*BM- 0*,F0*,F1
16Hinterfüllung von Bauwerken außer Einbau- weise 9, Böschungsbereich von Dämmen un- ter durchwurzelbarer Bodenschicht außer Ein- bauweise 17BM-0*,F0*BM- 0*,F0*,F1,F22)BM-0*,F0*BM- 0*,F0*,F1,F2
17Dämme und Schutzwälle unter durchwurzelba- rer BodenschichtBM-0*,F0*BM-0*,F0*,F1BM-0*,F0*BM- 0*,F0*,F1
  1. Die Verfüllung von Leitungsgräben ist nicht zulässig.
  2. zugelassen bei Ausbildung der Bodenabdeckung als Sickerschicht (Kapillarsperreneffekt) nach den „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen REwS (FGSV, Ausgabe 2021) oder in analoger Ausführung zur Bauweise E nach MTSE

Seite 83 von 86

[Seite 84]

Einbaumöglichkeiten für Recycling-Baustoff

In Anlehnung an die EBV, Anlage 2, Tabellen 1 - 3 und RuA-StB 23 sind in der nachfolgenden Tabelle die Einbauweisen für Recycling-Baustoffe im Straßenoberbau, für ungebundenen Schichten sowie für Bodenverfestigungen und Baugrundver- besserungen mit Zuordnung zu den entsprechenden Materialklassen zusammengefasst.

Tabelle 2: Einbauweisen und Materialklassen Recycling-Baustoffe (RC)

Lage zu Schutzgebietenaußerhalbinnerhalb
WSG/HSG/WVGWSG/HSG/WVG
Abstand zwischen höchstem zu erwartenden≥ 1,0 m≥ 1,5 m≥ 1,5 m
Grundwasserstand und Schüttkörperbasis
SchutzzonekeineWSGIIIA HSGIIIWSGIIIB HSGIVWVG
Nr.EinbauweiseMaterialklasse nach EBV
2Unterbau unter Fundament- oder Bodenplat- ten, Bodenverfestigung unter gebundener DeckschichtRC-1;2;3
3Betontragschicht, HGT, Verfestigung jeweils unter gebundener DeckschichtRC-1;2;3
6Bettung, FSS, STS unter Pflaster- und Platten- belägen mit abgedichteten FugenRC-1;2;3
7aSchottertragschicht unter gebundener Deck- schichtRC-1;2
7bEinbauweise 7a in Straßen mit vollständiger Entwässerung über das KanalnetzRC-1;2;3
8aFrostschutzschicht unter gebundener Deck- schichtRC-1;2RC-1;2
8bEinbauweise 8a in Straßen mit Entwässerungs- rinnen und vollständiger Entwässerung über das KanalnetzRC-1;2;3
8cBaugrundverbesserung und Unterbau bis 1 m ab Planum jeweils unter gebundener Deck- schichtRC-1;2RC-1;2
8dEinbauweise 8c in Straßen mit Entwässerungs- rinnen und vollständiger Entwässerung über das KanalnetzRC-1;2;3
12Deckschicht ohne BindemittelRC-1RC-1, 21)
13a 13b 13cSchottertragschicht unter DoB Frostschutzschicht unter DoB; BankettRC-1 3)RC-1 3)
15bFrostschutzschicht unter PflasterdeckenRC-1RC-1
15cBaugrundverbesserung und Bodenverfesti- gung, Unterbau bis 1 m Dicke ab Planum so- wie Verfüllungen von Baugruben und Leitungs- gräben unter PflasterdeckenRC-1RC-1
  1. nicht zugelassen auf Kinderspielflächen, Wohngebieten oder Park- und Freizeitanlagen, es gelten die Begriffsbestimmungen gemäß § 2 Nummer 18, 19, 20 BBodSchV
  2. Hier nicht vergeben
  3. Zulässig, wenn Vanadium ≤ 55 µg/l und PAK15 ≤ 2,7 µg/l

Seite 84 von 86

[Seite 85]

Seite 85 von 86

[Seite 86]

Seite 86 von 86

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung