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| MVI LS - Dezernat Brücken und Konstruktiver Ingenieurbau Anlage zur LB | Blatt: ANL - 7 Seite 1/1 |
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| Stand: 12/2021 | |
| Zusätzliche Anforderungen an Bestandszeichnungen |
Anforderungen Bestandszeichnungen müssen den Forderungen gemäß ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Pkt. 4 und in der Form entsprechend den Anforderungen für Ausführungszeichnungen gemäß Pkt. 1.4.2 entsprechen. Zusätzlich ist einzuhalten: Schnittflächen sind zu schraffieren, nicht anzulegen. Das Schriftfeld ist nach Angabe des AG entsprechend ANL - 3 auszubilden. Die Nummerierung der Zeichnungen hat nachfolgendem Ordnungsprinzip zu erfolgen (Beispiel Betonbrücke):
- Übersichtszeichnungen
- Schalungszeichnungen
- Bewehrungszeichnungen
- sonstige Zeichnungen (Lager, Details, Ausstattung).
Bei größeren Bauwerken wird zusätzlich eine Einteilung nach Bauteilen vorgenommen. Für die Bestandszeichnungen ist nachfolgendes Verzeichnis aufzustellen und den Unterlagen voranzuheften.
| 1) | 2) | 3) | |
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| Zeichnungs- Nr. | Änderungs- index | Zeichnungsinhalt | Bemerkungen |
Nr. index
Erläuterungen:
- Zeichnungsnummer nach Bestandszeichnungsverzeichnis
- eventueller Änderungsindex der Zeichnungsnummer
- Zeichnungsinhalt nach Schriftfeld der Zeichnung