Aufforderung Bewerbung OEW BB_Bau Scheer VV.pdf

Bau eines passiven Glasfasernetzes bis zu den Gebäuden in Scheer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:03 (Europe/Berlin)

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Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen

Aufforderung zum Teilnahmeantrag

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Bereitstellung am:21.10.2026
VorhabenBau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen
Aktenzeichen00954/24-35 OEW Breitband GmbH
Vergabestelle und AuftraggeberOEW Breitband GmbH Talstraße 21 89584 Ehingen
Ansprechpartner der VergabestelleRechtsanwalt Achim Zimmermann iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB Panoramastraße 29 70174 Stuttgart Telefon: 0049-(0)711/2535939-0 E-Mail: zimmermann@iuscomm.de
VerfahrensartNichtoffenes Verfahren
Teilnahmefrist:24.11.2026, 11:00 Uhr
EU-BekanntmachungVersand an EU-Amtsblatt vom 21.10.2026
HinweisDieses Dokument Aufforderung zur Bewerbung ist zum Verbleib beim Bewerber bestimmt und muss daher nicht mit der Bewerbung eingereicht werden.
UrheberrechtDieses Dokument nebst allen weiteren Ausschreibungsunterlagen, die im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. Weitergehende Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Urheber in Text- oder Schriftform.
Anlagen, die beim Bewerber verbleiben und im Teilnahmeantrag zu beachten sind und Vertragsbestandteil werden▪ Leistungsbeschreibung einschließlich des dortigen Anlagenverzeichnisses und sämtlicher dort aufgeführter Anlagen und Anhänge (mit Ausnahme des Anhangs Planungsstand, vgl. Ziffer 4) ▪ Bauvertrag ▪ Zuwendungsbescheide einschließlich sämtlicher dort genannter Nebenbestimmungen, Auflagen, Hinweise und Fördervorgaben ▪ Wertungsmatrix Eignungsauswahl ▪ Zuschlagskriterien ▪ Information zur Berücksichtigungspflicht von GNVs beim Initialausbau

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Anlagen, die ausgefüllt ▪ Eigenerklärung zur Eignung (Teilnahmeantrag) mit den dort mit dem geforderten Angaben und Formblättern in vorgegebener Form Teilnahmeantrag einzureichen sind und Der Anhang Planungsstand zur Anlage Leistungsbeschreibung Vertragsbestandteil (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Anschlussliste) wird den werden zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt (§ 12a EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Auftraggeber beabsichtigt,

Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen

zu vergeben.

Im Einzelnen ergeben sich das Vorhaben und die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen aus der Anlage Leistungsbeschreibung.

Für die ausgeschriebenen Leistungen kommt mit Zuschlagserteilung ein Bauvertrag auf Grundlage der Anlage Bauvertrag zustande. Dieser regelt die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gemäß Beschreibung in Anlage Leistungsbeschreibung. Auf die Anlagen wird verwiesen. Das ausgeschriebene Gesamtlos umfasst sämtliche in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Förderkulissen und Zuwendungsbescheide; eine Aufteilung in Lose nach Förderkulissen erfolgt nicht. Der förderrechtlich getrennten Abrechnung wird über getrennte Abrechnungskreise Rechnung getragen: Leistungsverzeichnis, Aufmaße und Rechnungslegung sind nach Förderkulissen zu trennen; operativ bildet jeder Zuwendungsbescheid ein eigenes Projekt (§ 2 Abs. 2 der Anlage Bauvertrag).

Im Einzelnen:

  1. Losaufteilung und Auftraggeber

Die Leistung wird in einem Los wie folgt ausgeschrieben:

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Los Nr.BezeichnungZuwendungsbescheide Bund/LandAktenzeichenFörderprogramm
1Bau eines Gigabit- Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen – Förderkulissen graue Flecken Cluster 1 (HGF) und graue Flecken Cluster 2 (DGF)HGF: Zuwendungsbescheid Bund vom 25.11.2022832.6/10-22 01BW21753Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit- Richtlinie) vom 26.04.2021
DGF: Zuwendungsbescheid Bund vom 22.11.2023832.6/10-23 04BW20523Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit- Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023
HGF: Zuwendungsbescheid Land vom 14.04.20237- 8433.5/121- 848281779Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021
DGF: Zuwendungsbescheid Land vom 10.02.20254-8433.6/70Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023

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  1. Verfahrensbedingungen

Es gelten die Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer 10.

  1. Vorgaben der Förderung

Die Projekte werden nach den in der Tabelle unter Ziffer 1. genannten Förderprogramm/-en gefördert. Derzeit liegen Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Die Konkretisierung für die Bescheidung in endgültiger Höhe wurde eingeleitet. Sobald Zuwendungsbescheide in endgültiger Höhe bewilligt wurden, werden diese nachgereicht.

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme und sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten.

Im Einzelnen gelten sodann neben den Vorgaben der vorbenannten Förderprogramme einschließlich zugehöriger Leitfäden insbesondere die Vorgaben folgender Regelungen bzw. Bescheide, soweit diese im zugehörigen Zuwendungsbescheid in Bezug genommen werden. Die in den Zuwendungsbescheiden in Bezug genommenen Regelungen stehen unter

Bundesförderung:

https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/

bzw. unter

Landesförderung: https://cloud.landbw.de/index.php/s/QTZzPowjjytg37w

zum Download bereit.

Insbesondere sind vom obsiegenden Bieter folgende Vorgaben zu beachten:

▪ Zuwendungsbescheid/-e über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe gemäß Anlage Zuwendungsbescheide sowie sämtliche Vorgaben bzw. Änderungen im Rahmen der Festsetzung der Zuwendungshöhe durch finale/-n Zuwendungsbescheid/-e nach den in der Tabelle unter Ziffer 1 genannten Förderrichtlinien des Bundes

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

▪ Zuwendungsbescheid/-e des Landes Baden – Württemberg nach den in der Tabelle unter Ziffer 1 genannten Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im zugehörigen Zuwendungsbescheid genannten Fassung

▪ Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (Gigabit-Rahmenregelung) in der im zugehörigen Zuwendungsbescheid genannten Fassung

▪ Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) in der im zugehörigen Zuwendungsbescheid genannten Fassung

▪ Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“) in der im zugehörigen Zuwendungsbescheid genannten Fassung

▪ GIS-Nebenbestimmungen in der im zugehörigen Zuwendungsbescheid genannten Fassung

▪ Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der im zugehörigen Zuwendungsbescheid genannten Fassung

  1. Eignungsprüfung und Eignungsranking, Verfahren mit Zeitplan

Aufgrund der geschätzten Höhe des Auftragswertes werden die Leistungen europaweit ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte unter www.ted.europa.eu und https://projekttraeger-breitband.de/publicProcedures. Die Ausschreibungsunterlagen stehen im Übrigen unter www.deutsche-evergabe.de zum Download bereit.

Der Anhang Planungsstand zur Anlage Leistungsbeschreibung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Anschlussliste) wird den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt (§ 12a EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Das Verfahren wird auf Grundlage der Vorgaben von Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) geändert worden ist, durchgeführt.

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Vergabeverfahrens gemäß Abschnitt 2 der VOB/A‑EU.

Die Eignungsprüfung bzw. das Eignungsranking zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gemäß § 6a EU VOB/A i.V. m. den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung wird wie folgt durchgeführt bzw. festgestellt:

Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge jeweils alle vorgegebenen Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen. Ist dies der Fall und wurde die Eignung festgestellt, werden die Teilnahmeanträge der entsprechenden Bewerber oder Bewerbergemeinschaft in das Eignungsranking auf Grundlage der Gewichtung und Kriterien gemäß Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl einbezogen.

Zur Angebotsabgabe werden sodann maximal 6 geeignete Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zugelassen. Geht eine geringere Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften ein, werden alle geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Gehen mehr als 6 Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ein, erfolgt eine Auswahl nach der höchsten Punktzahl auf Grundlage der Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl.

Die Eignungswertung dient ausschließlich der Auswahl einer begrenzten Anzahl von Bewerbern und stellt ausdrücklich keine Zuschlagswertung dar. Für die Ermittlung der Rangfolge, die Rundung sowie die Entscheidung bei Punktgleichheit gelten die Regelungen der Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl. Ein Bezug zur späteren Angebotswertung oder zu wirtschaftlichen Zuschlagskriterien besteht nicht. Im Übrigen wird auf die Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl und die dortigen Ausführungen verwiesen.

Der zeitliche Ablauf ist wie folgt geplant, wobei Änderungen ausdrücklich vorbehalten bleiben:

Veröffentlichung21.10.2026
Teilnahmefrist24.11.2026,11:00 Uhr
Aufforderung Angebotsabgabe01.12.2026
Angebotsfrist15.01.2027,11:00Uhr
  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; die Wertungsmethode einschließlich der Ermittlung der Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Anlage Zuschlagskriterien. Das

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der Kriterien und Gewichtung gemäß Anlage Zuschlagskriterien ermittelt.

  1. Teilnahmeantrag, Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe, Unterauftragnehmer, EEE und Präqualifizierung

Zur Durchführung der Eignungsprüfung sind zwingend die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung und den dortigen Formblättern geforderten Erklärungen vollständig abzugeben.

Erklärungen und Nachweise zu Ausschlussgründen sowie zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen. Die Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann die Bewerbergemeinschaft gemeinsam erfüllen; die Regelung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Ziffer 7) bleibt unberührt. Bei der Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zudem eine Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters gemäß Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft vorzulegen.

Wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, sind die Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unteraufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen gemäß Formblatt Unterauftragnehmer anzugeben.

Bewerber können sich bei der Erfüllung eines Auftrages auch der Fähigkeiten anderer Unterauftragnehmer bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Vergabestelle vom Bewerber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für den Unterauftragnehmer nachgewiesen werden, dass diese in der Person des Unterauftragnehmers gegeben ist und die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Verpflichtungserklärungen der für die Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer gemäß Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer vorzulegen. Für die zur Eignungsleihe benannten Unterauftragnehmer sind außerdem die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen.

Alternativ zu den nachfolgende geforderten Eigenerklärungen, Dokumenten und Nachweisen steht es den Bewerbern frei, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder einen Präqualifizierungs-nachweis nach den Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Internet-seite: www.pq-verein.de) vorzulegen, wobei ebenso die Mindestanforderungen erfüllt werden müssen und dort sämtliche Angaben zu machen sind, die nach dieser Ausschreibung vorgegeben werden. Sind Eigenerklärungen oder Nachweise nicht Gegenstand der EEE oder des PQ, sind diese gesonderter unter Verwendung der vorgenannten

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Formblätter einzureichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder benannte Unterauftragnehmer für die Eignungsleihe haben jeweils eigene EEE´s einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe muss jedes der zur Eignungsleihe benannten Unternehmen eine eigene EEE vorlegen.

Mit dem Teilnahmeantrag weitere vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:

a) Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz

b) Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.

  1. Mindestvorgaben zur Eignung

Von den Bewerbern müssen folgende Mindestvorgaben zum Nachweis der Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt werden, wobei hierfür sämtliche geforderten Angaben gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu machen sind:

a) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Schadensereignis abgeschlossen haben oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen.

Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

b) Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:

Los 1 (Gesamtauftrag): 4.900.000 Euro netto

Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung.

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.

c) Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens 3 Referenzen über Bauleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren sowie im laufenden Kalenderjahr bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbracht haben, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Für die wichtigsten Bauleistungen der Referenz sind jeweils Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Referenzen mit einer Trassenlänge verlegter Telekommunikationsinfrastrukturen mit einem Umfang von mindestens 8.500 Meter und mindestens 250 über ebendiese Telekommunikationsinfrastrukturen erschlossenen Endkunden (Hausanschlüsse bis zum Abschlusspunkt Linientechnik – APL) sowie Montage- und Spleißarbeiten im Umfang von mindestens 3.000 Spleißen.

Die Vorlage von 3 Referenzen im vorbeschriebenen Sinne ist Mindestvoraussetzung; gewertet werden im Übrigen bis zu 4 Referenzen.

Die Referenzleistungen müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbracht und durch eine Bescheinigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis belegt sein. Leistungen aus noch nicht abgeschlossenen Projekten werden nur berücksichtigt, soweit ein bis zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossener und in gleicher Weise bescheinigter Leistungsteil nachgewiesen wird, der die vorgenannten Mindestvorgaben für sich genommen erfüllt. Anzugeben und zu bescheinigen sind ausschließlich die vom Bewerber bzw. dem jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft selbst erbrachten Leistungen.

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern; fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden nach Maßgabe des § 16a EU VOB/A nachgefordert. Diese sind innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

Ein sogenannter Globalvermerk in der Form, dass die festgelegten Eignungskriterien allesamt erfüllt werden, ist nicht ausreichend. Die Nichtvorlage nachgeforderter Unterlagen bzw. dabei festgestellte Abweichungen von den gemachten Angaben können zum Ausschluss vom weiteren Verfahren bzw. von der Wertung führen.

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

  1. Hauptangebote, Nebenangebote und Alternativangebote

Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

Nebenangebote sowie Alternativangebote sind nicht zugelassen.

  1. Einreichung der Teilnahmeanträge

Sie werden dazu aufgefordert, Ihren Teilnahmeantrag gemäß Anlage Eigenerklärung zur Eignung unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen im Rahmen dieses Schreibens einschließlich der Teilnahmebedingungen gemäß Ziffer 10 sowie unter Einhaltung der obigen Teilnahmefrist einzureichen.

Zur Einreichung der Teilnahmeanträge sind zwingend die in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung und den dortigen Formblättern geforderten Erklärungen vollständig vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Diese sind dann in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de in der dort vorgesehenen und vorgegebenen Form einzureichen.

Die Einreichung in anderer Form sowie verspätet eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.

Mit Abgabe der Anlage Eigenerklärung zur Eignung gelten dieses sowie die zugehörigen Erklärungen bzw. Formblätter und als unterschrieben.

Unabhängig davon ist von den Bewerbern in der Anlage Eigenerklärung zur Eignung neben dem Unternehmen mit Rechtsform und Adresse die Person des Verantwortlichen und Erklärenden an der dort vorgesehenen Stelle zu benennen. Bei einer Bewerbergemeinschaft muss in der vorgenannten Form zusätzlich für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das jeweilige weitere Unternehmen der Bewerbergemeinschaft und die dortige Person des Verantwortlichen und Erklärenden für den Teilnahmeantrag benannt werden.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ende der oben genannten Teilnahmefrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag einzureichen.

Bis zum Ende der Teilnahmefrist kann ein Teilnahmeantrag in entsprechender Form wie die Einreichung zurückgezogen werden.

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

  1. Teilnahmebedingungen

10.1 Kommunikation

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber bzw. Bieter die Vergabestelle vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes unverzüglich hierauf hinzuweisen.

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerbern bzw. Bietern erfolgt über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Bieteranfragen sind ausschließlich über diese Vergabeplattform zu stellen.

Fragen sollen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der im Aufforderungsdokument genannten Angebotsfrist gestellt werden. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte erteilt die Vergabestelle allen Bewerbern bzw. Bietern in gleicher Weise spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist (§ 12a EU Abs. 3 VOB/A).

Antworten auf rechtzeitig gestellte Fragen der Bewerber bzw. Bieter werden in Form von Bieterrundschreiben beantwortet. Die Bieterrundschreiben werden auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de eingestellt.

Die Bewerber bzw. Bieter sind selbst dafür zuständig und haben eigenverantwortlich sicherzustellen, dass sie sich über aktuelle Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens auf dem Laufenden halten. Sie haben hierzu laufend die vorbenannte Vergabeplattform hinsichtlich etwaiger Aktualisierungen, Informationen und ggf. weiterer Unterlagen zu prüfen. Das Gleiche gilt für den jeweiligen E-Mail-Account der angegebenen E-Mailadresse der Bewerber bzw. Bieter. Dies insbesondere kurzfristig vor Ablauf der Teilnahmefrist und der Frist für die verbindliche Angebotsabgabe. Ausschließlich im Falle einer Registrierung auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de werden die Bewerber bzw. Bieter automatisch über die Einstellung von Bieterrundschreiben informiert.

10.2 Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen

Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind unzulässig. Bewerber bzw. Bieter, die eine Einzelbewerbung einreichen und zugleich an einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft/ARGE beteiligt sind, oder die sich an mehreren Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften beteiligen, werden ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen, dass die Teilnahmeanträge bzw. Angebote unabhängig voneinander erstellt wurden und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Im Übrigen werden Teilnahmeanträge und Angebote von

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bewerbern bzw. Bietern über:

▪ Abgabe oder Nichtabgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten, ▪ die zu fordernden Preise, ▪ Bindungen sonstiger Entgelte, ▪ Gewinnaufschläge, ▪ Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, ▪ Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, ▪ Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, ▪ Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben, ▪ sonstige Empfehlungen wettbewerbswidriger Natur, es sei denn, dass sie nach §§ 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig sind. Solchen Handlungen von Bewerbern bzw. Bietern selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die vom Bewerber bzw. Bieter beauftragt oder für ihn tätig sind.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber bzw. Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bewerber- und Bietergemeinschaften.

Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er als Schadensersatz 10 v. H. der Auftragssumme netto an den Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe von ihm nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

10.3 Teilnahmeanträge, Angebotsabgabe und Verfahren

Teilnahmeantrag und Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

Für Teilnahmeantrag und Angebotsabgabe sind die von der Vergabestelle ausgegebenen Vordrucke/Formulare zu verwenden, die allein verbindlich sind. Die Verwendung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften ist zulässig. Für die Übereinstimmung selbst gefertigter Vervielfältigungen oder Abschriften mit den von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucken hat der Bewerber bzw. Bieter Sorge zu tragen. Bei Abweichungen haben die Vordrucke/Formulare der Vergabestelle Vorrang.

Teilnahmeantrag und Angebotsabgabe liegen die Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen zugrunde.

Informationen, Verlautbarungen oder Bekanntmachungen aus oder im Zusammenhang mit der Ausschreibung erfolgen ausschließlich durch die Vergabestelle.

Der Bewerber bzw. Bieter hat in sämtlichen Unterlagen zu seinem Teilnahmeantrag bzw. Angebot deutlich kenntlich zu machen, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu betrachten sind und daher etwa im Falle eines Nachprüfungsverfahrens nicht im Rahmen der Akteneinsicht herausgegeben werden dürfen.

Teilnahmeantrag und Angebot müssen sämtliche geforderten Erklärungen und Angaben enthalten, das Angebot insbesondere sämtliche abgefragten Preisangaben gemäß Vorgaben in den Preisblättern bzw. im Leistungsverzeichnis. Unvollständige Teilnahmeanträge und Angebote werden, vorbehaltlich einer Nachforderung nach § 16a EU VOB/A, vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Werden die von der Vergabestelle gesondert verlangten oder nachgeforderten Unterlagen zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorgelegt, wird der Bewerber bzw. Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Änderungen des Bewerbers bzw. Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Verfahrensbedingungen und den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig.

Eigene Verfahrens- oder Vertragsbedingungen des Bewerbers bzw. Bieters dürfen dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot nicht zugrunde gelegt werden. Im Streitfall haben die Bedingungen der Ausschreibung Vorrang.

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Das Verfahren wird auf Grundlage der Vorgaben des Abschnitts 2 der VOB/A durchgeführt, so dass die dortigen Regelungen zur Anwendung kommen. Im Übrigen sind die Vorgaben der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Amtsblatt der EU vom 28.03.2014, L 94/65) sowie die Vorgaben unter Teil 4 – Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen – des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.

10.4 Nebenangebote

Nebenangebote und/oder Alternativangebote sind nicht zugelassen.

10.5 Unterauftragnehmer

Sofern der Bewerber im Teilnahmewettbewerb Unterauftragnehmer zur Eignungsleihe benannt hat, dürfen diese im weiteren Verfahren nicht ausgetauscht werden; unberührt bleibt die Ersetzung eines Unternehmens, das das betreffende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A.

Auf Anforderung der Vergabestelle hat der Bieter, soweit im Teilnahmewettbewerb noch nicht abschließend geschehen, konkret zu definieren, welche Leistungen er im eigenen Unternehmen erbringt bzw. welche Teilleistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden.

10.6 Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind nur dann zur Angebotsabgabe zugelassen, sofern diese bereits im Rahmen der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft benannt wurden.

10.7 Nachprüfungsverfahren

Zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren ist die

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Telefon: 0049721/926-8730 Telefax: 0049721/926-3985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

10.8 Kostenerstattung

Es werden keine Kosten für die Bearbeitung des verbindlichen Angebotes / der Bewerbung erstattet und auch keine Entschädigungen gewährt.

11.DSGVO – Hinweise

Die OEW Breitband GmbH als Vergabestelle und Auftraggeber verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

11.1 Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

OEW Breitband GmbH, Talstraße 21, 89584 Ehingen (Donau) vertreten durch die Geschäftsführung: Jürgen Raith

11.2 Wie sind die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten?

Sascha Beer Gesellschaft für Datenschutz datenschutzbeauftragter@oew-breitband.de

11.3 Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?

Die vorgenannte Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 2 (VOB/A-EU) sowie die Vorgaben der dem Vorhaben zugrunde liegenden Zuwendungsbescheide, Förderprogramme und Nebenbestimmungen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens, der Abwicklung des Auftrags sowie der Abrechnung und dem Verwendungsnachweis gegenüber den Bewilligungsbehörden des Bundes und des Landes. Sie erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO, im Übrigen auf Grundlage von § 4 des Landesdatenschutzgesetzes Baden- Württemberg (LDSG).

Ohne diese Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote unvollständig und damit auszuschließen wären.

11.4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: ▪ persönliche Kontaktdaten und Namen von Bewerbern und Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, sowie Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bewerber und Bieter (zum Beispiel Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), ▪ Daten zur Qualifikation und Eignung eingesetzter Beschäftigter, insbesondere der vom Bieter benannten Bauleitung (Ausbildungs- und Studienabschlüsse, Berufserfahrung, Referenzen), die nach der Anlage Zuschlagskriterien Gegenstand der Angebotswertung sind, ▪ Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen einschließlich der dort benannten Ansprechpartner der Referenzauftraggeber sowie ▪ Angaben zu Ausschlussgründen und zur Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

11.5 Wie verarbeiten wir diese Daten?

Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt. Die Einreichung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Kommunikation im Verfahren erfolgen über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de; deren Betreiber ist insoweit Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

11.6 Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: ▪ unterlegene Bieter, die nach § 134 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, sowie über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu unterrichten sind, ▪ die Bewilligungsbehörden des Bundes und des Landes sowie der beauftragte Projektträger im Rahmen der Prüfung der Fördermittelverwendung, ▪ die vom Auftraggeber beauftragten Planungs-, Projektsteuerungs- und Rechtsberatungsbüros, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens und zur Abwicklung des Auftrags erforderlich ist, ▪ der Betreiber der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de,

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

▪ das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt: Bei einem Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) hat der Auftraggeber vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister abzufragen (§ 6 WRegG), ▪ das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: Das Vergabeverfahren wird europaweit bekannt gemacht; die Bekanntmachung über vergebene Aufträge enthält auch den Namen des beauftragten Unternehmens, ▪ die Vergabekammer Baden-Württemberg als Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen sowie ▪ Gerichte im Falle von Klagen.

11.7 Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die vergabe- und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen. Da die ausgeschriebenen Leistungen nach den in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb genannten Förderprogrammen gefördert werden, sind zusätzlich die Aufbewahrungsfristen der Zuwendungsbescheide und der dort in Bezug genommenen Nebenbestimmungen maßgeblich.

11.8 Welche Rechte haben betroffene Personen?

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft über die von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – eine Vervollständigung verlangt werden.

Recht auf Löschung: Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch hängt jedoch unter anderem davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch: Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 11.1) zu richten.

Recht auf Widerruf: Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 11.1) zu richten.

Recht auf Beschwerde: Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)

Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart Telefon: 0711/615541-0 – Telefax: 0711/615541-15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

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