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Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl
| Anlage Wertungsmatrix Eignungsauswahl | |
|---|---|
| Vorhaben | Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen |
| Aktenzeichen | 00954/24-35 OEW Breitband GmbH |
Die Auswahl der Bewerber für das weitere Verfahren erfolgt im Rahmen eines zweistufigen
Vergabeverfahren nach Abschnitt 2 der VOB/AEU. Die nachfolgenden Regelungen betreffen ausschließlich die Eignungsprüfung bzw. das Eignungsranking zur Begrenzung der Zahl der Bewerber gemäß § 6a EU VOB/A i. V. m. den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung.
Die Mindestanforderungen an die Eignung werden vorab geprüft und sind strikt von der nachfolgenden Eignungsrangfolge getrennt.
Nur Bewerber, die sämtliche Mindestanforderungen erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, werden in die Rangfolge einbezogen.
Im Einzelnen:
- Begrenzung der Zahl der Bewerber
Zur Angebotsabgabe werden maximal 6 geeignete Bewerber zugelassen. Geht eine geringere Anzahl von geeigneten Bewerbungen ein, werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gehen mehr als 6 geeignete Bewerbungen ein, erfolgt eine Auswahl der Bewerber nach der höchsten Punktzahl auf Grundlage der nachfolgenden Eignungswertung (Eignungsranking).
- Grundsätze der Eignungswertung
Die Eignungswertung dient ausschließlich der Auswahl einer begrenzten Anzahl geeigneter Bewerber und stellt ausdrücklich keine Zuschlagswertung dar.
Bewertet werden ausschließlich objektive, unternehmensbezogene und leistungsbezogene Eignungsmerkmale. Ein Bezug zur späteren Angebotswertung oder zu wirtschaftlichen Zuschlagskriterien besteht nicht.
- Eignungswertung – Referenzen
Es werden maximal vier Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gewertet.
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Bewertet werden ausschließlich Referenzprojekte, die die Mindestvorgaben gemäß Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb erfüllen. Je Referenz können sodann die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Punkte erreicht werden, maximal also 400 Punkte (max. 100 Punkte je Referenz).
| Nr. | Kriterium Referenzen gemäß § 6a EU Nr. 3a) VOB/A | Beschreibung | Erreichbare Punkte (sofern Punkte mit voranstehend mit einem “+“ gekennzeichnet sind, werden diese aufsummiert) | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Technische und organisatorisc he Vergleichbarke it | Das Projekt wurde nach einem vergleichbaren Förderprogramm wie vorliegend einschlägig gefördert oder es handelt sich um die Errichtung eines FTTB/FTTH‑Netzes mit vergleichbaren technischen, logistischen und dokumentationsbezogenen Anforderungen wie diese in ebendiesen Förderprogrammen vorgegeben werden. Maßgeblich für die Vergleichbarkeit ist folgendes Förderprogramm: HGF: Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 i. V. m. VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021; DGF: Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 i. V. m. VwV Gigabitmitfinanzierung vom 27.07.2023. Als vergleichbar gilt auch die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Breitband-Richtlinie des Bundes) i. V. m. VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.01.2019. | 25 | |
| 2 | Maximalpunktzahl | 5 |
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| Tiefbau- Rohr- und Kabelarbeiten | Im Projekt wurden vom Bewerber Straßen- Erd- und Tiefbauarbeiten für FTTB/FTTH - Netze in nebenstehendem Umfang erbracht. Für die Ermittlung der Trassenlänge ist die einfache Trassenlänge maßgeblich; parallele Züge in derselben Trasse dürfen nicht aufsummiert werden. | Mehr als 20.000 m Trassenlänge | 5 | |
|---|---|---|---|---|
| Mehr als 17.000 m Trassenlänge | 4 | |||
| Mehr als 14.000 m Trassenlänge | 3 | |||
| Mehr als 11.000 m Trassenlänge | 2 | |||
| Im Projekt wurden vom Bewerber Mikro‑, Sub‑ und/oder Kabelschutzrohre in nebenstehendem Umfang verlegt. Für die Ermittlung der Trassenlänge ist die einfache Trassenlänge maßgeblich; parallele Züge in derselben Trasse dürfen nicht aufsummiert werden. | Maximalpunktzahl | 5 | ||
| Mehr als 20.000 m Trassenlänge | 5 | |||
| Mehr als 17.000 m Trassenlänge | 4 | |||
| Mehr als 14.000 m Trassenlänge | 3 | |||
| Mehr als 11.000 m Trassenlänge | 2 | |||
| 3 | Netztechnik | Im Projekt wurden vom Bewerber Betriebsstandorte bzw. Netztechnik wie nebenstehend betriebsbereit errichtet. Die nebenstehenden Punktwerte werden nicht aufsummiert; maßgeblich ist der höchste erfüllte Wert (Maximalpunktzahl 5). | Maximalpunkzahl | 5 |
| Errichtung von mindestens drei PoP inklusive Netztechnik | 5 | |||
| Errichtung von mindestens zwei MFG/Netzverteiler inklusive Netztechnik | 3 | |||
| Errichtung von mindestens zwei Schächten inklusive Netztechnik | 2 | |||
| 4 | Kabelzug | Maximalpunktzahl | 3 |
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| Im Projekt wurden vom Bewerber Kabelzug- und Montagearbeiten in nebenstehendem Umfang erbracht. Für die Ermittlung der Trassenlänge ist die einfache Trassenlänge maßgeblich; parallele Züge in derselben Trasse dürfen nicht aufsummiert werden. | Mehr als 20.000 m Trassenlänge | 3 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mehr als 17.000 m Trassenlänge | 2 | |||
| Mehr als 14.000 m Trassenlänge | 1 | |||
| Mehr als 11.000 m Trassenlänge | 0,5 | |||
| 5 | Spleißarbeiten | Im Projekt wurden vom Bewerber Spleiß‑ und Montagearbeiten in nebenstehendem Umfang erbracht. Maßgeblich ist die Anzahl der im Referenzprojekt tatsächlich ausgeführten Spleiße. | Maximalpunktzahl | 2 |
| Mehr als 7.000 Stk Spleiße | 2 | |||
| Mehr als 6.000 Stk Spleiße | 1,5 | |||
| Mehr als 5.000 Stk Spleiße | 1 | |||
| Mehr als 4.000 Stk Spleiße | 0,5 | |||
| 6 | Hausanschlüss e | Der Bewerber hat im Projekt Hausanschlüsse bis zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) in nebenstehendem Umfang errichtet. | Errichtung von mindestens 500 Hausanschlüssen | 3 |
| 7 | Vermessung / Dokumentatio n | Vom Bewerber wurde im Projekt die as-built-Erfassung am offenen Graben inkl. Datenbereitstellung gemäß GIS- Nebenbestimmungen Bund oder gleichwertig in nebenstehendem Umfang vorgenommen. Für die Ermittlung der Trassenlänge ist die einfache Trassenlänge maßgeblich; parallele Züge in derselben Trasse dürfen nicht aufsummiert werden. | Maximalpunktzahl | 5 |
| Mehr als 20.000 m Trassenlänge | 5 | |||
| Mehr als 17.000 m Trassenlänge | 4 | |||
| Mehr als 14.000 m Trassenlänge | 3 | |||
| Mehr als 11.000 m Trassenlänge | 2 | |||
| 8 | Alternative Verlegemetho den | Der Bewerber hat im Projekt alternative Verlegemethoden (z. B. Spülbohrung, Fräsen, Pflügen) in nebenstehendem Umfang eingesetzt. | Mehr als 1.000 m Trassenlänge | 7 |
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| Für die Ermittlung der Trassenlänge ist die einfache Trassenlänge maßgeblich; parallele Züge in derselben Trasse dürfen nicht aufsummiert werden. | ||||
|---|---|---|---|---|
| 9 | Effizienz der Projektausführ ung | Es wird zunächst der Quotient aus Bauvolumen im Verhältnis zur Bauzeit des benannten jeweiligen Referenzprojektes ermittelt (Referenzprojektquotient). Der Quotient aus Bauvolumen und Bauzeit des hier ausgeschriebenen Projektes wird als Benchmarkquotient bezeichnet. Die Punktevergabe erfolgt sodann durch Gegenüberstellung von Benchmarkquotient und Referenzprojektquotient nach der nebenstehenden Formel; eine im Verhältnis zum ausgeschriebenen Projekt effizientere (schnellere) Ausführung führt zu einer höheren Punktzahl. Bauvolumen in diesem Sinne ist die Abrechnungssumme im betreffenden Projekt für Tiefbau-, Rohr- und Kabelarbeiten, Aufbau entsprechender Netztechnik (PoP, NVT, usw.), Kabelzug, Spleißarbeiten und der Hausanschlüsse in Euro netto. Bauzeit in diesem Sinne ist der Zeitraum der Projektausführung vom Baustart (physikalischer Baustart) bis zur Lieferung eines abnahmefähigen Gewerkes nach Finalisierung der Arbeiten zu Tiefbau-, Rohr- und Kabelarbeiten, Aufbau entsprechender Netztechnik (PoP, | Erreichte Punkte = Maximalpunktzahl × (Referenzprojektquotient ÷ Benchmarkquotient), höchstens jedoch 40 Punkte | 40 |
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| NVT, usw.), Kabelzug, Spleißarbeiten und der Hausanschlüsse. Für das hier ausgeschriebene Projekt gelten folgende, der Berechnung des Benchmarkquotienten zugrunde zu legende Werte: (Bauzeit: 26 Monate; Bauvolumen: 9.882.961,22 Euro netto). | ||||
|---|---|---|---|---|
| Maximalpunktzahl je Referenz | 100 |
- Ermittlung der Rangfolge Die je Referenz erreichten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft addiert. Gewertet werden höchstens die vorstehend genannte Anzahl von Referenzen; werden mehr Referenzen benannt, werden die vom Bewerber fortlaufend als Referenz Nr. 1 ff. bezeichneten Referenzblätter in dieser Reihenfolge bis zum Erreichen der Höchstzahl gewertet.
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Im Kriterium Nr. 2 werden die beiden dort aufgeführten Leistungsbereiche (Straßen-, Erd- und Tiefbauarbeiten einerseits, Verlegung von Mikro-, Sub- und/oder Kabelschutzrohren andererseits) jeweils gesondert mit höchstens 5 Punkten bewertet; im Kriterium Nr. 2 sind damit höchstens 10 Punkte erreichbar.
Referenzen, die die Mindestvorgaben gemäß Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb nicht erfüllen oder für die die geforderte Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis nicht vorliegt, werden nicht gewertet .
Fehlende, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben zu einem Wertungskriterium führen für das betreffende Kriterium zur Wertung mit 0 Punkten. Die Befugnis der Vergabestelle zur Nachforderung und Aufklärung nach § 16a EU VOB/A bleibt unberührt.
Die erreichten Punkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Erreichen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf dem letzten zu vergebenden Rangplatz dieselbe Gesamtpunktzahl, entscheidet die höhere Punktzahl im Kriterium Nr. 9 (Effizienz der Projektausführung), sodann die höhere Punktzahl im Kriterium Nr. 1. Besteht auch danach Punktgleichheit, entscheidet das Los.
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