Anlage Zuschlagskriterien OEW BB_Bau Scheer VV.pdf

Bau eines passiven Glasfasernetzes bis zu den Gebäuden in Scheer

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 09:03 (Europe/Berlin)

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Anlage Zuschlagskriterien

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VorhabenBau eines Gigabit-Netzes (FTTB) in der Stadt Scheer, Landkreis Sigmaringen
Aktenzeichen00954/24-35 OEW Breitband GmbH

▪ Die Wertung der Angebote und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach Maßgabe nachfolgender Kriterien und Gewichtung:

▪ Die in den Kriterien Nr. 1 bis Nr. 7 erreichten Punkte werden addiert; erreichbar sind insgesamt höchstens 100 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.

▪ Fehlende, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Angaben zu einem Kriterium führen für das betreffende Kriterium zur Wertung mit 0 Punkten; die Befugnis der Vergabestelle zur Nachforderung und Aufklärung nach § 16a EU VOB/A bleibt unberührt.

▪ Die erreichten Punkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

▪ Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet die höhere Punktzahl im Kriterium Nr. 1 (Angebotspreis netto); besteht auch danach Gleichstand, entscheidet das Los.

▪ Die vom Bieter im Rahmen der Kriterien Nr. 2 bis Nr. 7 gemachten Angaben werden mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.

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Nr.KriteriumBeschreibungErreichbare Punkte (sofern Punkte mit voranstehend mit einem “+“ gekennzeichnet sind, werden diese aufsummiert)
1Angebotspreis nettoGewertet wird die Gesamtangebotssumme netto im Angebot des Bieters. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtangebotssumme netto erhält die Maximalpunktzahl. Die Punktzahl der übrigen Angebote wird nach folgender Formel ermittelt: Punkte = Maximalpunktzahl × (1 − (Gesamtangebotssumme des Angebots − niedrigste Gesamtangebotssumme) ÷ niedrigste Gesamtangebotssumme). Rechnerisch negative Werte werden mit 0 Punkten gewertet. Beispiel: Überschreitet eine Gesamtangebotssumme den günstigsten Angebotspreis um 10 % führt dies zu einemMaximalpunktzahl50

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Punkteabzug von 10 % der Maximalpunktzahl.
2Qualifikation der im Projekt eingesetzten BauleitungGewertet wird die Mindestqualifikation der im ausgeschriebenen Projekt mit Zuschlagserteilung eingesetzten Bauleitung auf Grundlage der nebenstehenden Unterkriterien. Der Bieter ist mit seinen Angaben dazu verpflichtet, im ausgeschriebenen Projekt mit Zuschlagserteilung die von ihm benannte Bauleitung einzusetzen. Es ist dem Bieter ausdrücklich untersagt, ebendiese benannte Bauleitung aus vom Bieter zu vertretenden Gründen abzuberufen. Für den Fall, dass die benannte Bauleitung aus nicht vomMaximalpunktzahl8
Qualifikation der Bauleitung in Form eines abgeschlossenen Studiums als Architekt, Bauingenieur oder eines damit vergleichbaren, internationalen Studienabschlusses ebendieser Fachrichtungen. Liegt sowohl die Qualifikation Studium als auch eine entsprechende Ausbildung vor, wird die höhere Punktezahl für die Qualifikation Studium vergeben;6

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Bieter zu vertretenden Gründen ausfällt (z.B. Tod oder Kündigung durch den Arbeitnehmer) ist der Bieter dazu verpflichtet, unverzüglich eine Bauleitung einzusetzen, die mindestens dieselbe Qualifikation erfüllt. Die entsprechende Verfügbarkeit der Bauleitung mit der angebotenen Qualifikation wird durch den Bieter mit Angebotsabgabe verbindlich zugesichert.es erfolgt keine Aufsummierung.
Qualifikation der Bauleitung in Form einer abgeschlossenen Ausbildung als Straßenbaumeister, Tiefbaumeister, Techniker oder vergleichbarer, internationaler Abschluss. Liegt sowohl die Qualifikation Studium als auch Ausbildung vor, wird die höhere Punktezahl Qualifikation Studium vergeben; es erfolgt keine Aufsummierung.5

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Zusätzliche Qualifikation der Bauleitung gemäß MVAS 99 auf Grundlage der RSA 21.+2
3Berufserfahrung der im Projekt eingesetzten BauleitungGewertet wird die Mindestberufserfahrung der im ausgeschriebenen Projekt mit Zuschlagserteilung eingesetzten Bauleitung im Bereich Breitbandausbau. Der Bieter ist mit seinen Angaben dazu verpflichtet, im ausgeschriebenen Projekt mit Zuschlagserteilung die von ihm benannte Bauleitung einzusetzen. Es ist dem Bieter ausdrücklich untersagt, ebendiese benannte Bauleitung aus vom Bieter zu vertretenden Gründen abzuberufen. Für den Fall,Maximalpunktzahl8
Mehr als 12 Jahre Berufserfahrung im Breitbandausbau8
Mehr als 9 Jahre Berufserfahrung im Breitbandausbau6
Mehr als 3 Jahre Berufserfahrung im Breitbandausbau3

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dass die benannte Bauleitung aus nicht vom Bieter zu vertretenden Gründen ausfällt (z.B. Tod oder Kündigung durch den Arbeitnehmer) ist der Bieter dazu verpflichtet, unverzüglich eine Bauleitung einzusetzen, die mindestens über dieselbe Berufserfahrung verfügt. Die entsprechende Verfügbarkeit der Bauleitung mit der angebotenen Berufserfahrung wird durch den Bieter mit Angebotsabgabe verbindlich zugesichert.
4Referenzen der im Projekt eingesetzten BauleitungGewertet werden die Referenzen der Person der Bauleitung, die vom Bieter mit dem Angebot benannt wird und mit Zuschlagserteilung im hier ausgeschriebenen Projekt dann vom Bieter verbindlich einzusetzen ist. Gewertet werden ausschließlich Referenzen der vom Bieter benannten Person für die Bauleitung, im Rahmen derer ebendieseMaximalpunktzahl7
Für die eingesetzte Bauleitung werden mindestens 3 Referenzen vorgelegt, die nebenstehende Anforderungen vollumfänglich erfüllen.7

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Person auch die Funktion der Bauleitung in allen wesentliche Projektphasen betreut und begleitet hat und insoweit in der Funktion als Bauleitung vollverantwortlich war. Außerdem muss die entsprechende Referenz dieser Person für die Bauleitung ein Projekt betreffen, das als Hauptleistung die Verlegung und den Bau von Telekommunikationsinfrast rukturen zum Gegenstand hat. Die Referenzen der für die Bauleitung vom Bieter benannten Person müssen im Zeitraum der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre von dieser selbst erbracht worden sein. Es ist dem Bieter ausdrücklich untersagt, ebendiese benannte Bauleitung aus vom Bieter zu vertretenden Gründen abzuberufen. Für den Fall, dass die benannte Bauleitung aus nicht vom Bieter zu vertretenden Gründen ausfällt (z.B. Tod oder Kündigung durch denFür die eingesetzte Bauleitung werden mindestens 2 Referenzen vorgelegt, die nebenstehende Anforderungen vollumfänglich erfüllen.5
Für die eingesetzte Bauleitung wird mindestens 1 Referenzen vorgelegt, die nebenstehende Anforderungen vollumfänglich erfüllen.3

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Arbeitnehmer) ist der Bieter dazu verpflichtet, unverzüglich eine Bauleitung einzusetzen, die mindestens über dieselbe Anzahl und Gleichwertigkeit der benannten Referenzen verfügt. Die entsprechende Verfügbarkeit der Bauleitung mit der angebotenen Berufserfahrung wird durch den Bieter mit Angebotsabgabe verbindlich zugesichert.
5Vor Ort PräsenzGewertet wird die Sicherstellung der Vor-Ort- Präsenz auf Grundlage der nebenstehenden UnterkriterienDer Bieter richtet über den gesamten Zeitraum der Bauausführung ein festes Projektbüro im Umkreis von max. 10 km zum Ort der Leistungserbringung ein, welches zu geschäftsüblichen Zeiten mit einem Umfang von mindestens 30 Stunden / Woche geöffnet und mit festen Ansprechpartnern besetzt ist. Maßgeblich ist die Entfernung in Luftlinie zum Ort der5

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Leistungserbringung. Die Verpflichtung besteht erst ab Beginn der Bauausführung; ein Unternehmenssitz, eine Niederlassung oder eine sonstige Ansässigkeit im genannten Umkreis wird weder gefordert noch gewertet.
6ZahlungsplanGewertet wird, ob der Bieter freiwillig einen verbindlichen Zahlungsplan orientiert an netzlogisch baulich- bzw. betriebsbereit- fertiggestellten NVT- Bereichen (gemäß dem Bauzeitenplan und den vertraglichen Regelungen) unter Verzicht auf Abschlagsrechnungsmöglic hkeiten anbietet.Verbindlicher Zahlungsplan (im angebotenen Bauzeitenplan) abgegeben. Der angebotene Zahlungsplan wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil und geht § 14 Abs. 1 des Bauvertrages vor.7
7Zeitplan VerkürzungGewertet wird eine vom Bieter verbindlich angebotene Verkürzung gegenüber dem vom Auftraggeber vorgegebenen Endfertigstellungstermin (§ 9 des Bauvertrages i. V. m. den gelb hinterlegten Fristen des AnhangsMaximalpunktzahl15
Verkürzung der Fertigstellungsfrist um mehr als 20 Wochen15
Verkürzung der Fertigstellungsfrist um mehr als 15 Wochen10

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Bauzeitenplan: 26 Monate ab Zuschlagserteilung) in Wochen. Der angebotene verkürzte Endfertigstellungstermin wird mit Zuschlagserteilung als vertraglich vereinbarter, vertragsstrafenbewehrter Termin nach § 9 i. V. m. § 10 des Bauvertrages verbindlich.Verkürzung der Fertigstellungsfrist um mehr als 10 Wochen7
Maximalpunktzahl100

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