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IngenieurgesellschaftmbH
BERATENDE INGENIEURE
BAUGRUND DRESDEN | Kleiststraße 10a | 01129 Dresden ERD- UND GRUNDBAU VERKEHRSWEGEBAU IWB - Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH WASSERBAU Wasastraße 15 SPEZIALTIEFBAU 01219 Dresden UMWELTGEOTECHNIK
per Email: Andre.Jurides@iwb.eu
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Durchwahl Unser Zeichen Datum +49 (0)351 82413-0 me 21.07.2026
Projekt: Neubau Hochwasserrückhaltebecken an der Kleinen Striegis in Hainichen
- Gutachterliche Stellungnahme zu den Geotechnischen Berichten für die Stufe Vorunter- suchung vom 02.06.2015 und Stufe Hauptuntersuchung vom 15.09.2016 Projekt-Nr. 25-2059-1
Sehr geehrter Herr Jurides,
auftragsgemäß (U 3) erhalten Sie mit vorliegendem Schreiben die Stellungnahme zur Überprü- fung der Baugrundverhältnisse auf Übereinstimmung mit den Gründungsempfehlungen der Vor- untersuchung vom 02.06.2015 (U 1) sowie der Baugrundhauptuntersuchung vom 15.09.2016 (U 2).
Unterlagen
Zu begutachtende Unterlagen
U 1 Geotechnischer Bericht Stufe Voruntersuchungen nach DIN 4020, Errichtung eines Hoch- wasserrückhaltebeckens an der Kleinen Striegis südlich des Ortsteils Berthelsdorf der Stadt Hainichen zwischen Fluss-km 14+400 und 15+800, analytec Dr. Steinhau, 02.06.2015
U 2 Geotechnischer Bericht Stufe Hauptuntersuchungen nach DIN EN 1997-2, Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Kleinen Striegis südlich des Ortsteils Berthelsdorf der Stadt Hainichen mit dem Absperrdamm bei Fluss-km 14+694, analytec Dr. Steinhau, 15.09.2016
Verwendete Unterlagen
U 3 Bestellung mit der Projektnummer 25086, Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH vom 30.06.2025
U 4 Planfeststellungsbeschluss Neubau Hochwasserrückhaltebecken an der Kleinen Striegis in Hainichen, 17.12.2024
BAUGRUND DRESDEN Ingenieurgesellschaft mbH | Kleiststraße 10 a, 01129 Dresden
Handelsregister Amtsgericht Dresden, HRB 3418 Telefon +49 (0) 351 82413-0 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Steffen Tost | Dr.-Ing. Lutz Vogt Telefax +49 (0) 351 82413-99 Bank Commerzbank Dresden E-Mail info@baugrund-dresden.de Kontodaten BLZ 850 400 00 | Konto-Nr. 2000 67700 Internet http://www.baugrund-dresden.de IBAN DE03 8504 0000 0200 0677 00 | SWIFT/BIC COBADEFF850
X:\2025\25-2059-1_HRB_Kleine_Striegis\10_Dokumente_BGD\12_Bearbeitung\2026-07-21_SN 1_Gründungsempfehlung.docx
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Stellungnahme vom 21.07.2026 Seite 2 von 9
U 5 Genehmigungsplanung Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis, ARGE ICL Ingenieur Consult GmbH und Klemm & Hensen GmbH, 1. Tektur 25.03.2024 - Erläute- rungsbericht vom 15.12.2023 (1. Tektur) sowie Zeichnungen zur Fachplanung Plan-Nr. 1 bis Plan-Nr. 19
U 6 Standsicherheitsnachweis Absperrbauwerk nach DIN 19700:2004-07, Neubau Hochwas- serrückhaltebecken „Kleine Striegis“, Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, 22.05.2017
U 7 DIN EN 1997-2: Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrunds; Deutsche Fassung EN 1997-2:2007
- AC:2010, Deutsches Institut für Normung e.V. (Hrsg.), Beuth Verlag, Berlin
U 8 DIN 4017:2026-02 – Baugrund- Berechnung des Grundbruchwiderstandes unter Flach- gründungen, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutschen Institut für Nor- mung e.V.
U 9 DIN 4019:2015-02 – Baugrund- Setzungsberechnungen, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
U 10 DIN 4020:2010-12 – Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke - Ergän- zende Regelungen zu DIN EN 1997-2, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
U 11 DIN 1054:2010-12 Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
U 12 4123:2013-04 – Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich beste- hender Gebäude, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
U 13 4124:2012-01 – Baugruben und Gräben, Böschungen,Verbau, Arbeitsraumbreiten Nor- menausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
U 14 DIN 19700-10:2004-07 Stauanlagen – Teil 10: Gemeinsame Festlegungen, Normenaus- schuss Wasserwesen (NAW) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
U 15 DIN 19700-11:2004-07 Stauanlagen – Teil 11: Talsperren, Normenausschuss Wasserwe- sen (NAW) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
U 16 DIN 19700-12:2004-07 Stauanlagen – Teil 12: Hochwasserrückhaltebecken, Normenaus- schuss Wasserwesen (NAW) im DIN Deutschen Institut für Normung e.V.
Veranlassung und Aufgabenstellung
Um die Stadt Hainichen vor Hochwasserereignissen zu schützen, ist der Neubau eines Hochwas- serrückhaltebeckens (HRB) an der Kleinen Striegis als Trockenbecken mit einem Absperrdamm bei Fluss-km 14+695 geplant (U 5).
Mit U 5 liegt bereits die Genehmigungsplanung 1. Tektur vom 15.12.2023 und mit U 4 der Plan- feststellungsbeschluss vom 17.12.2024 vor.
BAUGRUND DRESDEN (BGD) wurde durch das Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH (IWB) mit der geotechnischen Fachberatung im Rahmen der Ausführungsplanung beauftragt.
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Stellungnahme vom 21.07.2026 Seite 3 von 9
Inhalt der vorliegenden Stellungnahme ist die Überprüfung der Baugrundverhältnisse auf Über- einstimmung mit den Gründungsempfehlungen der Voruntersuchung (U 1) vom 02.06.2015 sowie der Baugrundhauptuntersuchung (U 2) vom 15.09.2016.
Beschreibung des geplanten Absperrbauwerkes
Als Absperrbauwerk ist ein Steinschüttdamm mit geneigter Innendichtung und einer maximalen Höhe von ca. 7,5 m über Gründungssohle geplant. Die Dammkrone ist 4,0 m breit und liegt auf einer Höhe von +335,1 m NHN, die Kronenlänge beträgt 257 m. Die Böschungsneigungen betra- gen beidseitig 1 : 3. Am luftseitigen Dammfuß ist eine Sickerzone aus grobem Schüttmaterial vor- gesehen.
Als Hochwasserentlastung (HWE) wird ein überströmbarer Bereich im Damm angelegt. Die Kro- nenhöhe im Bereich der HWE liegt bei +333,40 m NHN. Die Länge der HWE beträgt 50 m zzgl. Absenkbereiche.
Das Durchlassbauwerk in Massivbauweise aus Stahlbeton wird als Trogbauwerk errichtet. Das Durchlassbauwerk besitzt eine Gesamtlänge von 51,75 m. Die Dicke der Sohle des Bauwerks beträgt 1,5 m. Die Gründungssohle des Bauwerkes liegt bei +324,20 m NHN.
Inhalt der zu begutachtenden Unterlage U 1
Im Geotechnischen Bericht U 1 (Voruntersuchung) wurden die Ergebnisse der Baugrunderkun- dung sowie Bewertung der zwei potentiellen Standorten HWRB1 (bei Fluss-km 15+200) und HWRB2 (bei Fluss-km 14+500) beschrieben. Die Lage der potentiellen HRB Standorte ist im Bild 1 dargestellt.
Der Bericht U 1 enthält keine Gründungsempfehlungen.
Bild 1: Lage der potentiellen HRB Standorte (rot gekennzeichnet) (U 2, Abb. 2)
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Im Rahmen der Erkundung wurden keine direkten Aufschlüsse an dem letztendlich geplanten Standort des Absperrdammes bei ca. Fluss-km 14+695 ausgeführt („Standort 2 HWRB neu“ in Bild 1).
Inhalt der zu begutachtenden Unterlage U 2
Der Geotechnische Bericht U 2 (Hauptuntersuchung) beinhaltet Ergebnisse der Baugrunderkun- dung und die Bewertung der Baugrundverhältnisse an dem geplanten Standort (Bild 1, „Standort HWRB neu) des Absperrdammes bei ca. Fluss-km 14+695.
Im Rahmen der Hauptuntersuchungen wurde eine Kombination aus linienhaft angeordneten geo- physikalischen Messungen (Widerstandsgeoelektrik und Refraktionsseismik) und direkten und in- direkten geotechnischen Aufschlüssen ausgeführt. Für die geotechnische Beurteilung des Bau- grundes wurden ausgeführt:
6 Bohrungen (BK) mit einer Endtiefe von 15 m
6 Schwere Rammsondierungen (DPH)
11 Kleinrammbohrungen (BS)
3 Kernbohrungen wurden zu Grundwassermessstellen (GWM) ausgebaut
in 4 Bohrlöchern wurden WD-Tests und 1 Pumpversuch durchgeführt.
Gemäß U 2 wurden am Standort Störungen vermutet, welche mit den durchgeführten Erkundun- gen bestätigt wurden. Im Baubereich grenzen unterschiedliche Festgesteine (Sandsteine, Kon- glomerate, Brekzien und Grauwacken) kleinräumig aneinander. In diesen Störungsstrukturen sind die Festgesteine stark geklüftet und entfestigt. Außerdem liegen die Festgesteine auch außerhalb dieser geologischen Störungszonen unterschiedlich tiefreichend (Bild 2) verwittert bzw. entfestigt vor.
Die Festgesteine werden von quartären Böden überlagert. In der Talaue der Kleinen Striegis wer- den flächendeckend Auesande sowie Flusskiese in Form von mehreren Metern mächtigen z. T. schwach steinigen Kies-Sand-Gemischen mit variablem, jedoch meist geringem Feinkornan- teil angetroffen. Diese quartär abgelagerten Flusskiese und Schotterterrassenbildungen zeichnen sich durch eine mittlere bis hohe Lagerungsdichte der Sedimente aus.
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Bild 2: Geologischer Baugrundschnitt entlang der Achse des Dammes (U 2, A 6/1)
Feststellungen und Bewertungen
Bericht U 1
Im Geotechnischen Bericht U 1 wurden die Standorte HWRBI (bei Fluss-km 15+200) und HWRBII alt (bei Fluss-km 14+500) hinsichtlich ihrer Eignung für das geplante Bauvorhaben untersucht. Diese Untersuchung diente der Variantenprüfung. Nach abschließender Bewertung wurden beide Optionen verworfen und der Standort 2 bei ca. Fluss-km 14+695 als Ausführungsort gewählt. Be- ckenstandort HWRBII neu weist Vorteile gegenüber Beckenstandort HWRBI auf, wie günstigere geotechnische Baugrundverhältnisse und geringere Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Lage des Beckenstandorts II alt wurde verschoben, da am Beckenstandort II neu u.a. eine geringere Menge an Dammmaterial benötigt wird. Weiterhin sind im Bereich des Beckenstandortes II alt mehr Einzelbäume als am Beckenstandort II neu vorhanden, welche im Zuge des Baues gefällt werden müssten. Die Grundstücksbeschaffung beim Beckenstandort II neu ist einfacher als am Beckenstandort II alt.
Der Bericht U 1 (Voruntersuchung) wird in der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt, da sich der Inhalt auf Standorte HWRBI (Fluss-km 15+200) und HWRBII alt (Fluss-km 14+500) bezieht und für die Beurteilung der Baugrundverhältnisse des letztlich ausgewählten Standorts bei ca. Fluss-km 14+695 nicht relevant ist.
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Bericht U 2
Art und Umfang der durchgeführten Erkundung bei ca. Fluss-km 14+695 (direkte und indirekte Baugrundaufschlüsse, WD-Tests und Laboruntersuchungen) sind plausibel und erfüllen die nor- mativen Anforderungen der DIN 4020 (U 10), die dann auf des EC7-2 (U 7) verweist. Es wurden für alle beschriebenen Baugrundschichten charakteristische Berechnungskennwerte (U 2, Tabelle 9) sowie die Berechnungskennwerte der Scherfestigkeit der anstehenden Baugrundschichten (U 2, Tabelle 10) für die Tragwiderstandbedingungen A, B und C nach DIN 19700-10 (U 14) an- gegeben.
Der Abschnitt 12 in U 2 beinhaltet die geotechnischen Schlussfolgerungen. Nachfolgend sind die Feststellungen aus U 2, Abs. 12.1 „Baugrundeignung, Dammbau“ kurz zusammengefasst:
Die Baugrundverhältnisse am geplanten Dammstandort: geringmächtige setzungsempfindli- che Lehmböden über gut tragfähigen fluviatilen Sedimentböden (i.W. Flusskiese bzw. Hangsedimente) denen ebenfalls gut tragfähige Verwitterungsbildungen der standortrelevan- ten Festgesteine folgen.
Es ist Abtrag der anstehenden Mutter-/Oberbodendeckschicht geplant. Die Lage der Damm- aufstandsfläche in vorhandenen lehmigen Deckschichten ist unter der Voraussetzung einer mindestens steifen Konsistenz möglich. Alle organisch durchsetzten, durchwurzelten oder evtl. weichen / aufgeweichten Bereiche der Lehmböden sind vor Beginn des Dammaufbaus voll- ständig auszuheben und gegen geeignetes, verdichtungsfähiges Dammbaumaterial zu erset- zen.
Vor Einbaubeginn sind alle Abtrags-/Einbauflächen in geeigneter Weise nachzuverdichten.
Die geplanten Einbaumaterialien sind im Rahmen der Erstellung des Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweises nach DIN 19 700 (U 14 bis U 16) in ihren Eigenschaften und Einbauanforderungen hinreichend genau zu spezifizieren.
Unterhalb des Dichtungskörpers ist am wasserseitigen Dammfuß zur hinreichenden Verlän- gerung der Strömungswege die Anordnung eines vertikalen Dichtungselementes vorgesehen. Das Material im Untergrund des geplanten Dammbauwerks ist für Injektionsarbeiten aufgrund der wechselnden Verwitterung der anstehenden Gesteine (Inhomogenität) nur sehr einge- schränkt geeignet. Die erforderliche Untergrundabdichtung kann daher vorzugsweise nur mit- tels Anordnung einer dichtenden, wandartigen Konstruktion realisiert werden. Das Erfordernis der Weiterführung der geplanten Untergrundabdichtung auch unter dem Durchlassbauwerk ist zu prüfen.
Auf die Notwendigkeit der geometrisch filterstabilen Ausführung aller Grenzflächen zwischen Untergrund und den verschiedenen Dammbaustoffen in den einzelnen Einbauzonen wird hin- gewiesen. Alle verwendeten Dammbaustoffe sollten nachweislich geometrisch suffosionssi- cher sein.
Für Bereiche mit geplanten massiven Einbauten (Durchlassbauwerk) ist unter der Vorausset- zung einer fachgerechten Herstellung und sorgfältigen Verdichtung der Erdstoffe im Grenzbe- reich zu den massiven Bauwerksteilen von einer ausreichenden hydraulischen bzw. Erosions- sicherheit auszugehen. Um Wasserwegigkeiten im Bereich von Kontaktflächen zwischen Ein- bauten und Dammschüttmaterialien zu erkennen, besteht die Möglichkeit der Beobachtung beim Einstau um ein diesbezügliches Gefährdungspotential rechtzeitig zu erkennen und bei Notwendigkeit zusätzliche konstruktive bzw. auch sofortige Maßnahmen zu ergreifen.
Die Gründungssohle des geplanten Durchlassbauwerks liegt derzeit bei ca. +324,2 m NHN und befindet sich im Übergangsbereich zwischen den Verwitterungszersatzmaterialien und den unterlagernden verwitterten Festgesteinen.
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Stellungnahme vom 21.07.2026 Seite 7 von 9
Mit zunehmender Aushubtiefe ist im Bereich der Baugrube für das Durchlassbauwerk von ei- nem erhöhten Löseaufwand infolge zunehmender Materialfestigkeit mit der Tiefe bzw. des möglichen Vorhandenseins festerer Zwischenlagen im Verwitterungszersatz zu rechnen.
Im Rahmen der Baugrubenherstellung zur Errichtung des Durchlassbauwerks werden neben einer bauzeitlich verrohrten Vorbeiführung der Kleinen Striegis an der Baugrube umfangrei- chere bauzeitliche Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Geeignete bauzeitliche Grundwasserhaltungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen sind vorzusehen.
Mit den Feststellungen besteht grundsätzlich Einverständnis. Der o.g. Standsicherheitsnachweis liegt mit U 6 bereits vor. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist nach Festlegung der Einbauma- terialien zu prüfen, ob die im Standsicherheitsnachweis U 6 angesetzten Kennwerte der Damm- materialien den tatsächlich vorgesehenen Materialien entsprechen. Sofern Abweichungen festge- stellt werden, ist zu bewerten, ob die Nachweise weiterhin gültig sind oder eine Anpassung der Standsicherheitsberechnungen erforderlich ist.
Nachfolgend sind die Feststellungen aus U 2, Abs. 12.2 „Gründung von Bauwerken“ kurz zusam- mengefasst:
Die vorgesehene Flachgründung des geplanten Durchlassbauwerks kann im Verwitterungs- zersatz der anstehenden Sedimentgesteine und im Flusskies erfolgen. Lehmige, ggf. aufge- weichte Einlagerungen sind aus den Gründungssohlen vollständig zu entfernen und gegen geeignetes Austauschmaterial zu ersetzen.
Die Notwendigkeit von Felslösearbeiten ist bei der geplanten Lage der Gründungssohle des Durchlassbauwerks (ca. +324,20 m NHN) nicht zu erwarten, für kleine Teilbereiche / Zwi- schenlagen innerhalb der Zersatzprodukte des Festgesteins aber auch nicht auszuschließen.
Für Streifenfundamentgründungen im Bereich der gemischtkörnigen Verwitterungszersatzma- terialien mit einer mittleren halbfesten Konsistenz des feinkörnigen Bodenanteils können in erster Näherung die Bemessungswerte σ des Sohlwiderstands der Tabelle 11 (nach Tabelle R,d A 6.6 der DIN 1054:2010-12, U 11) in Ansatz gebracht werden. Die Werte der Tabellen gelten für lotrechte, mittige Belastung.
Bei voller Ausnutzung der angegebenen Bemessungswerte des Sohlwiderstands ist mit Set- zungen bzw. Setzungsunterschieden von max. 2 cm zu rechnen. Die zu erwartenden Setzun- gen sollten bei Fertigstellung des Bauwerks größtenteils abgeklungen sein.
Bei notwendigen Lastüberschreitungen oder in der Tabelle nicht enthaltenen geometrischen Abmessungen sind die Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit durch Grundbruch- und Setzungsberechnungen nach DIN 4017 (U 8) bzw. DIN 4019 (U 9) nachzu- weisen.
Für die Bemessung der Sohlplatte als plattenförmiges Gründungselement nach dem Bet- tungszifferverfahren kann bei einer Abmessung von ca. 40 m x 40 m und einer mittl. Sohlpres- sung bis max. ca. 200 kN/m2 auf der Grundlage einer Überschlagsberechnung von einer mitt- leren Bettungszahl k = 10 MN/m3 ausgegangen werden. s,m
2016 wurde wegen der erhöhten Gehalte an kalklösender Kohlensäure eine erhöhte Betona- ggressivität des anstehenden Grundwassers (Expositionsklasse XA 2 nach DIN EN 206-1) abgeleitet.
Die geplante Gründung im Verwitterungshorizont des Festgesteins ist grundsätzlich möglich, so- fern die Schicht eine ausreichende Festigkeit und Homogenität aufweist.
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Stellungnahme vom 21.07.2026 Seite 8 von 9
Im Geotechnischen Bericht (U 2) wurde für die Gründungsplatte 40 m x 40 m und einer mittl. Sohlpressung bis max. ca. 200 kN/m2 ein Bettungsmodul k = 10 MN/m3 genannt.Gemäß der s Genehmigungsplanung U 5 ist das Durchlassbauwerk 52 m lang und bis 20 m breit. Für diese Abmessungen wurde eine überschlägige Berechnung durchgeführt und ein Bettungsmodul k von s 10 MN/m3 kann bestätigt werden.
Nachfolgend sind die Feststellungen aus dem U 2, Abs. 12.3 „Hinweise zur Bauausführung, Bau- grubengestaltung“ kurz zusammengefasst:
Hinweise zur Baugrubengestaltung, Verweis auf die DIN 4124 (U 13) und ggf. 4123 (U 12) hinsichtlich der max. 45° Neigung und Aushubgrenzen, lastfreien Streifen an der Böschungs- oberkante
Hinweise zu den Verbaumaßnahmen (z.B. für die Baugrube des Durchlassbauwerks), sowohl Trägerbohlwand- als auch Spundwandverbau möglich, die erschwerten Bedingungen beim Einbringen von Verbauelementen aufgrund der mit der Tiefe zunehmenden Festigkeit zu be- achten (Einbringhilfen)
Der gewählte Verbau ist auf die geplanten Maßnahmen zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung abzustimmen.
Die Feststellungen sind plausibel.
Nachfolgend sind die Feststellungen aus U 2, Abs. 12.3.2 „Bautechnische Verwendbarkeit des Aushubes / Wiedereinbau“ kurz zusammengefasst:
Eine Verwendung der Lehmböden zum Einbau in der geplanten Dammdichtung ist nicht mög- lich. Dort ist definiertes Liefermaterial zu verwenden.
Die meist gemischtkörnigen Flusskiese und Verwitterungszersatzmaterialien sind in Abhän- gigkeit von der lokalen Kornzusammensetzung, d.h. insbesondere abhängig vom Feinkorn- gehalt mäßig bis gut verdichtbar und können als Einbaumaterial mit Verdichtungsanforderun- gen wiederverwendet werden.
Eine Verwendung im Rahmen der geplanten Baumaßnahme ist z.B. als Austausch-/ Aufbau- material in der Dammaufstandsfläche denkbar.
Materialien, die eine Verwendung als definierte Dammbaustoffe zulassen, werden bei Aushub nicht anfallen.
Verschlechterungen der bautechnischen Eigenschaften der stärker feinkornhaltigen Teile der gemischtkörnigen Aushubmaterialien (i. Z. der Baumaßnahme durch Wasser- und Frostein- wirkung) sind in geeigneter Weise zu verhindern. Aufgeweichte bzw. gefrorene Materialien sind nicht einbaubar.
Die Feststellungen sind plausibel.
Im Bericht U 2 wird auf folgende erhöhte Aufwendungen verwiesen, diese sind im Rahmen der weiteren Planung und Ausführung zu beachten:
Bodenaustauschmaßnahmen im Bereich der Dammaufstandsfläche
umfangreiche bauzeitliche Oberflächenwasser- und Grundwasserhaltungsmaßnahmen
Bohrarbeiten zur Herstellung der Untergrundabdichtung