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Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit Brücke und Gewässerbauwerken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 16:15 (Europe/Berlin)

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Stadtverwaltung Hainichen Am Markt 1 09661 Hainichen Chemnitz, 20.11.2025

Ergebnisbericht

Baugrund- und Abfalluntersuchung

Reg.-Nr. / Proj.-Nr.09661 - 73 33123 / 41566
Bauherr BauortStadtverwaltung Hainichen Am Markt 1 09661 Hainichen
09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße
BauvorhabenBrücke Wirtschaftsweg – Kleine Striegis Fluss-km 14+395

Untersuchungsstufe : Hauptuntersuchung / Nacherkundung Abfall 2025 Geotechnische Kategorie : vor der Erkundung GK 2 nach der Erkundung GK 2 Bearbeiter : M. Sc. Geow. S. Flietel 0371 53012-13 / flietel@eckert-chemnitz.de Inhalt : 28 Seiten Text 6 Anlagen mit 20 Blatt

(Prokurist) (Bearbeiter)

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Reg.-Nr. 09661 - 73 Stadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Seite 2 von 28 Proj.-Nr. 33123 / 41566 Brücke Wirtschaftsweg Kleine Striegis

Inhaltsverzeichnis

Anlagenverzeichnis 3

Verzeichnis der verwendeten Unterlagen 3

1 Aufgabenstellung und durchgeführte Untersuchungen 5

2 Feststellungen 7 2.1 Standort 7 2.2 Erkundungsergebnisse 8 2.2.1 Regionalgeologie und allg. Baugrundverhältnisse 8 2.2.2 Erkundungsergebnisse - Boden 8 2.2.3 Hydrogeologische Verhältnisse 10 2.3 Laborergebnisse 11 2.3.1 Bodenmechanik 11 2.3.2 Grundwasser 11 2.3.3 Abfall 13

2.4 Besonderheiten 15 2.5 Einschätzung der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Aufgabenstellung 16

3 Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Hinweise 17 3.1 Allgemeine Einschätzung / Gründungsempfehlung 17 3.2 Bemessungskennwerte 19 3.2.1 Bodenmechanische Kennwerte 19 3.2.2 Kennwerte für Micropfähle 20 3.2.3 Sohlwiderstand 20 3.3 Homogenbereiche (VOB/C 2019-2023) 21 3.4 Wasserhaltung 22 3.5 Böschungen/Verbau 24 3.6 Wiederverwendbarkeit der Aushuberdstoffe 25 3.6.1 Bautechnische Wiederverwertung Aushub 25 3.6.2 Abfallrechtliche Belange 26

4 Abschließende Bemerkungen 28

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Reg.-Nr. 09661 - 73 Stadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Seite 3 von 28 Proj.-Nr. 33123 / 41566 Brücke Wirtschaftsweg Kleine Striegis

Anlagenverzeichnis

1.1 Lageplan mit Aufschlussansatzpunkten Maßstab 1 : 100

1.2 Idealisierter Ingenieurgeologischer Schnitt Maßstab 1 : 50

2.1 bis 2.2 Schichtenprofile Maßstab 1 : 25

3 Kornverteilungen nach DIN EN ISO 17892-4

4.1 bis 4.5 Laborprüfbericht AR-25-FR-064832-01 Wasseranalyse nach DIN 4030 + DIN 50929

5.1 bis 5.7 Laborprüfbericht AR-25-FR-067645-01 - Abfalluntersuchung Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung Anl. 1, Tab. 3

6.1 bis 6.3 Fotodokumentation

Verzeichnis der verwendeten Unterlagen

/ 1 / Stadtverwaltung Hainichen: Angebotsabfrage mit Leistungsverzeichnis des Auftraggebers; 15.08.2025 | vorhergehender und nachfolgender Schriftverkehr / Telefonate / 2 / Ingenieurbüro Eckert GmbH: Vertragsangebot Nr. 33123 / 41566; 20.08.2025 / 3 / Stadtverwaltung Hainichen: Auftragsbestätigung; 01.09.2025 / 4 / wuttke ÖbVl: Lage- und Höhenplan (Plandatum: 05.09.2025 / Auftrag-Nr. KI25051), Lagesystem: ETRS89/UTM33, Höhensystem: DHHN2016; übermittelt durch Stadtverwaltung Hainichen, 30.09.2025 / 5 / Stadtverwaltung Hainichen: Planunterlagen: Längs- und Querschnitte, Bauwerksplan, Lageplan; übermittelt durch Stadtverwaltung Hainichen, 30.09.2025 / 6 / Örtliche und regionale Träger der Versorgungs- und Entsorgungsmedien | Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser, Kommunikation: Leitungsbestandsauskünfte und Schachterlaubnisse; 09/ - 10/2025 / 7 / Ingenieurbüro Eckert GmbH: Ergebnisse der Feldarbeiten; 21.10.2025 / 8 / Ingenieurbüro Eckert GmbH: Ergebnisse der Laboruntersuchungen; 12.11.2025 / 9 / Eurofins Umwelt Ost GmbH: Laborprüfbericht

  • AR-25-FR-067645-01 – Bodenmaterial | Prüfzeitraum: 03.11. – 10.11.2025
  • AR-25-FR-064832-01 – Grundwasser | Prüfzeitraum: 23.10. – 28.10.2025 / 10 / Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV), zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung (DepV) und der Gewerbeabfallverordnung Ausfertigungsdatum 09.07.2021 / ausgegeben 16.07.2021 / 11 / Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV); 10.12.2001, zuletzt geändert 30.06.2020

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Reg.-Nr. 09661 - 73 Stadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Seite 4 von 28 Proj.-Nr. 33123 / 41566 Brücke Wirtschaftsweg Kleine Striegis

/ 12 / Freistaat Sachsen | Sächsisches LfULG:

  • Interaktive Karte zu Wasserschutzgebieten und naturräumlichen Schutzgebieten, historische Karten über Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN): Geoportal Sachsenatlas | Abruf: 11/2025
  • Interdisziplinäre Daten und Auswertung (iDA) – interaktive Karten zu amtlichen GW-Messtellen in Sachsen; Abruf: 11/2025 / 13 / Geoforschungszentrum Potsdam: Abfrage Erdbebenzone und Untergrundklasse für Ortslage Hainichen, Postleitzahl 09661; Abruf: 11/2025 https://www.gfz.de/din4149-erdbebenzonenabfrage / 14 / Sächsisches Oberbergamt: Interaktive Karte Hohlraumkarte; Abruf 11/2025 https://www.oba.sachsen.de/hohlraumkarte-4918.html / 15 / Sächsisches LfULG: Allgemeinverfügung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz vor Radon-222 in Innenräumen nach § 121 Absatz 1 Satz 1 des Strahlenschutz- gesetzes | Az. 54-8471/49/3; 19.11.2020 | mit Gemeindeliste und interaktive Karte Radonvorsorgegebiete in Sachsen - Geoportal Sachsen Stand 19.02.2023 aus https://www.strahlenschutz.sachsen.de/radonvorsorgegebiete-in-sachsen-31295.html / 16 / Königliches Finanz-Ministerium Sachsen: Geologische Spezialkarte des Königreichs Sachsen M 1:25000 / Sektion Nr. 78 Frankenberg-Hainichen; 2. Auflage 1903/1908 / 17 / Unterlagen büroeigenes Archiv | Gesetzlichkeiten, DIN, sonstige Regelwerke, Fachliteratur, öffentlich zugängige Medien usw. / 18 / Thuro / Singer / Käsling / Bauer Abrasivitätsuntersuchungen an Lockergesteinen im Hinblick auf die Gebirgsbildung
  1. Baugrundtagung, 27.-29. Sept. 2006 (Bremen), Seite 283 – 290 Beckhaus / Thuro Abrasivität in der Großbohrtechnik - Versuchstechnik und praktische Erfahrungen
  2. Baugrundtagung, 24.-27. Sept. 2008, Dortmund, Seite 171 – 180

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Reg.-Nr. 09661 - 73 Stadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Seite 5 von 28 Proj.-Nr. 33123 / 41566 Brücke Wirtschaftsweg Kleine Striegis 1 Aufgabenstellung und durchgeführte UntersuchungenStadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Brücke Wirtschaftsweg Kleine StriegisSeite 5 von 28
Aufgabenstellung Die Stadtverwaltung Hainichen plant für das Bauvorhaben Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis den Ersatzneubau einer Brücke für den Wirtschaftsweg an der Berthelsdorfer Straße in Hainichen Gemarkung Berthelsdorf. Hierfür sind zum Baugrund Ergänzungsuntersuchungen in Form einer Baugrunderkundung notwendig. Gegenstand des vorliegenden Ergebnisberichts ist eine Baugrunduntersuchung zum Oben genannten Vorhaben einschließlich abfalltechnischer und bodenmechanischer Untersuchungen an den anstehenden Auffüllungen und den natürlichen Böden. Gemäß der Aufgabenstellung des Leistungsverzeichnisses (Vertragsangebot Nr. 33123 / 41566) soll der Ergebnisbericht folgende Inhalte und Angaben enthalten. - Erkundung der Baugrundverhältnisse, hydrologischen Verhältnisse und Auswertung der Aufschlussergebnisse (DIN EN ISO 14688 / DIN EN ISO 14689) - Dokumentation / Auswertung der Aufschlussergebnisse (DIN 4023) - Zeichnerische Darstellung in maßgebendem ingenieurgeologischem Schnitt mit Angaben zu Baugrundschichtung und den hydrogeologischen Verhältnissen - Baugrundmodell und Klassifikation Baugrundschichten (DIN 18196 / DIN 18300) - Angaben maßgebender geotechnischer Bemessungskennwerte - Hinweise zu den Erd- und Tiefbauarbeiten (Wasserhaltung, Böschungen, Verbau, etc.) - Bewertung von Ausbaustoffen hinsichtlich Eignung als Baustoff - Bewertung von Ausbaustoffen hinsichtlich Abfallrecht (EBV) - chemische Beschaffenheit des Grundwassers (DIN 4030 / DIN 50929) Entsprechend dem Leistungsverzeichnis des Auftraggebers war für die Angebotserstellung folgender Untersuchungsaufwand vertraglich vereinbart. - 2x Rammkernsondierungen (RKS), Teufe bis 5,0 m - Probenentnahme von Boden, Wasser - Einmessen Aufschlussansatzpunkte nach Lage und Höhe - Fotodokumentation der Aufschlussansatzpunkte Weiter wurde folgender Untersuchungsaufwand hinsichtlich chemischer und bodenmechanischer Laboranalysen vertraglich vereinbart. - 1x Untersuchung von Böden nach EBV, Anl. 1, Tab. 3 - 1x Wasseranalyse nach DIN 4030 + DIN 50929 - 1x Bodenanalyse nach DIN 4030 + DIN 50929 - 4x Korngrößenverteilung nach DIN EN ISO 17982-4

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Reg.-Nr. 09661 - 73 Stadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Seite 6 von 28 Proj.-Nr. 33123 / 41566 Brücke Wirtschaftsweg Kleine Striegis

Durchgeführte Untersuchungen

Gemäß Unterlage /3/, Auftragsbestätigung durch die Stadtverwaltung Hainichen vom 01.09.2025, wurde das mit Unterlage /2/ unterbreitete Vertragsangebot der Ingenieurbüro Eckert GmbH beauftragt. Das in Unterlage /2/ angebotene Erkundungsprogramm kam am 21.10.2025 und das abfallchemische und bodenmechanische Untersuchungsprogramm im Zeitraum 28.10. – 12.11.2025 zur Umsetzung. Folgender Untersuchungsaufwand wurde durch die Ingenieurbüro Eckert GmbH ausgeführt.

  • 2x Rammkernsondierung (RKS), Teufe: 3,65 – 3,95 m
  • Probenentnahme von Boden, Wasser
  • Einmessen Aufschlussansatzpunkte nach Lage und Höhe
  • Fotodokumentation der Aufschlussansatzpunkte

Die gemäß LV des AG vorgegebenen Aufschlüsse wurden bis zum Ende der Rammfähigkeit abgeteuft, ohne dabei die vorgegebenen Endteufe von 5,0 m erreichen zu können. Das Ende der Rammfähigkeit ist in den Schichtenprofilen (Anlage 2) mit „kein weiteres sondieren mögl.!“ vermerkt.

Das aus den Aufschlüssen gewonnene Probenmaterial ist nach bodenmechanischen und geologischen Kriterien mittels Feldmethodik spezifiziert worden. Die Ergebnisse sind in den Schichtenprofilen Anlage 2 dokumentiert. Es erfolgten organoleptische Bemusterungen der entnommenen Proben auf mit dieser Methodik erkennbares Schadstoffinventar. Den Aufschlüssen wurden, getrennt nach den einzelnen Schichten, zahlreiche Einzelproben der Auffüllungen sowie der natürlich gewachsenen Böden entnommen. Nach nochmaliger Bemusterung erfolgte gemäß den organoleptischen Befunden der Proben, vertragsgemäß das Zusammenstellen maßgebender Einzel- und Mischproben sowie die Durchführung nachfolgend beschriebener Laboranalysen.

Die chemischen Laboruntersuchungen wurden in nachfolgendem Umfang durch das akkreditierte Labor Eurofins Umwelt Ost GmbH ausgeführt.

  • 1x Wasseranalyse nach DIN 4030 + DIN 50929
  • 1x Untersuchung von Böden nach EBV Anlage 1, Tabelle 3

Die bodenmechanischen Laboranalysen wurden im büroeigenen Labor des Unterzeichners in folgendem Umfang ausgeführt.

  • 4x Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN EN ISO 17892-4, einschließlich natürlicher Wassergehalt nach DIN EN ISO 17892-1

Abschließend wurden die Aufschlussansatzpunkte vor Ort nach Lage und Höhe eingemessen. Für die Einmessung der Aufschlussansatzpunkte dienten die örtlichen Gegebenheiten als Lagebezug und als Höhenbezug in der Nähe befindliche Grenzsteine. Die Höhe der Höhenbezugspunkte wurde dem bereitgestellten Lageplan entnommen. Das Höhenbezugssystem des Lageplans lautet DHHN2016.

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Reg.-Nr. 09661 - 73 Stadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Seite 7 von 28 Proj.-Nr. 33123 / 41566 Brücke Wirtschaftsweg Kleine Striegis 2 FeststellungenStadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Brücke Wirtschaftsweg Kleine StriegisSeite 7 von 28
2.1 Standort Das zur Erkundung beauftrage Areal liegt an der Berthelsdorfer Straße in 09661 Hainichen Gemarkung Berthelsdorf südlich der Ortschaft (Flurstücke: 345/2 | 865/12 | 352 | 864/88). Die folgende unmaßstäbliche Grafik gibt eine Übersicht. Standort Übersicht Erkundungsgebiet (rot markiert) Quelle: Geoportal Sachsenatlas, Stand 11/2025 Details können dem Lageplan Anlage 1.1 sowie den zutreffenden Aufnahmen der Fotodokumentation Anlage 6 entnommen werden. Es handelt sich um eine Brücke die den Bach „Kleine Striegis“ quert und laut Unterlage /1/ durch landwirtschaftlichen Verkehr genutzt wird. Regionalmorphologisch befindet sich das Vorhaben in der Bachaue bzw. dem Uferbereich der Kleinen Striegis. Geländehöhe: ≈ 326 - 327 m DHHN2016

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Reg.-Nr. 09661 - 73 Stadtverwaltung Hainichen 09661 Hainichen, Berthelsdorfer Straße, Fluss-km 14+395 Seite 8 von 28 Proj.-Nr. 33123 / 41566 Brücke Wirtschaftsweg Kleine Striegis

2.2 Erkundungsergebnisse

2.2.1 Regionalgeologie und allg. Baugrundverhältnisse

Regionalgeologisch liegt das Erkundungsgebiet am südöstlichen Rand des Werdau-Hainichener- Trogs (Erzgebirgsbecken), tangiert von den Gesteinen des Frankenberger Zwischengebirges.

Die für die Baumaßnahme maßgebenden Schichten bestehen aus einer Wechsellagerung von Schluffstein und Konglomerat der Formation des Rotliegenden (Perm). In Folge von Verwitterungserscheinungen stehen diese Schichten oberflächennah zersetzt bis vollständig verwittert an und können somit als „Lockergestein“ bzw. „Boden“ angesprochen werden. Mit zunehmender Teufe verringert sich erfahrungsgemäß der Verwitterungsgrad über stark, mäßig, schwach verwittert bis zu frisch, sodass hier von Festgestein bzw. Fels gesprochen werden muss. Die Festgesteinsoberkante weist erfahrungsgemäß eine Kuppel-Mulden-Struktur auf, d.h. es sind Felsaufragungen und tiefreichende Verwitterungsbereiche möglich.

Die Schichten des Rotliegenden werden am Standort durch Bach- und Talschotter überlagert gefolgt von einer Schicht Auelehm. Darüber folgen in der Zusammensetzung schwankende Auffüllungen mit variierenden Anteilen Bauschutt.

2.2.2 Erkundungsergebnisse - Boden

Auffüllung: ➢ Mächtigkeit: 0,85 - 1,85 m (erkundet) bindiges und gemischtkörniges Bodenmaterial | Bauschutt- und Müllanteile (Ziegel- und Mörtelreste, Holzkohle, Asche) ➢ Körnung: Schluff, sandig, kiesig, schwach tonig, schwach org. bindig: Beimengungen Kies, ± sandig, ± schluffig, ± steinig, schwach org. gemischtkörnig: Beimengungen ➢ Lagerungsdichte/Konsistenz: bindig: steif – halbfest gemischtkörnig: mitteldicht bis dicht | Feinkornanteile: steif - halbfest ➢ Bodengruppe: [UL] | A | [GU] – [GU*] nach DIN 18196 erhöht bis stark wasserempfindlich | mittel bis sehr frostempfindlich

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Auelehm: ➢ Mächtigkeit: 0,85 m (erkundet) natürlich gebildetes bindiges Bodenmaterial ➢ Körnung: Schluff, sandig, kiesig, schwach tonig, schwach org. Beimengungen ➢ Konsistenz: halbfest ➢ Bodengruppe: UL nach DIN 18196 stark wasserempfindlich | sehr frostempfindlich

Bach- und Talschotter: ➢ Mächtigkeit: 0,55 – 0,80 m (erkundet) natürlich gebildetes gemischtkörniges Bodenmaterial ➢ Körnung: Kies, sandig, ± schluffig, ± tonig, schwach steinig ➢ Lagerungsdichte: mitteldicht | Feinkornanteile; steif - halbfest ➢ Bodengruppe: GU | GU* - GT* nach DIN 18196 erhöht bis stark wasserempfindlich | mittel bis sehr frostempfindlich

Verwitterter Fels Schluffstein und Konglomerat – zersetzt bis vollständig verwittert: ➢ Mächtigkeit: 0,55 - 1,55 m (aufgeschlossen) natürlich gebildetes bindiges Bodenmaterial Da nicht durchteuft verstehen sich die Angaben zu Mächtigkeiten als aufgeschlossene Intervalle. ➢ Körnung: Schluff, sandig, ± kiesig, ± tonig ➢ Konsistenz: steif - halbfest ➢ Bodengruppe: TL – UL nach DIN 18196 stark wasserempfindlich | sehr frostempfindlich

Die sich zwischen 3,65 – 3,95 m unter Gelände bewegenden Endteufen der Rammkernsondierungen markieren im Regelfall den Übergang von Verwitterungsstufe 4 – vollständig verwittert als Lockergestein zu verwittertem Festgestein. Hierbei handelt es sich nicht um eine scharf definierte Schichtgrenze. Mit der vertraglich vereinbarten Erkundungsmethode konnte der Festgesteinshorizont nicht erkundet werden.

Baugrundanomalien wie höher aufragende Festgesteinskuppeln und tiefer reichende Auffüllungen können nicht ausgeschlossen werden. Ersteres bedingt der Kuppel-Mulden- Struktur, d.h. je nach Verwitterungsresistenz und tektonischer Beanspruchung können tiefreichende Zersatzzonen rasch mit aufragenden nahezu unverwitterten „Felsklippen“ im Rotliegenden wechseln.

Mit den gemäß Leistungsverzeichnis des AG vertraglich vereinbarten Aufschlüssen („…Kleinrammbohrung DN 60…36…“) kann der Felshorizont nicht erkundet werden. Hierfür sind Rotationskernbohrungen mit durchgehendem Kerngewinn notwendig.

Details zu den zusammengefassten Erkundungsergebnissen können den Schichtenprofilen in Anlage 2 entnommen werden. Es gilt zu beachten, dass in diesen jeweils die anhand des punktuellen Aufschlussbefundes spezifizierten Korngrößenspektren dokumentiert sind. Bei aus RKS gewonnenen Bodenproben kann das Probenmaterial nur bis zur Mittelkiesfraktion sicher

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erfasst und ausgebracht werden. Grobkiesanteile sind mit gewissen Einschränkungen gewinnbar. Steine bleiben weitestgehend, Blöcke generell unberücksichtigt. Eine Übersicht zu den prognostischen Lagerungsverhältnissen der erkundeten Horizonte gibt der in Anlage 1.2 dargestellte idealisierte ingenieurgeologische Schnitt.

2.2.3 Hydrogeologische Verhältnisse

Der Bach „Kleine Striegis“ mit seinem jeweiligen Wasserstand bestimmt weitestgehend das Grundwasserniveau innerhalb der Grundwasserleiter Bach- und Talschotter. Demzufolge ist je nach Vorfluterwasserstand das Grundwasser im Uferbereich bei analogem geringfügig höherem Niveau zu erwarten.

Zum Zeitpunkt der Erkundungsarbeiten am 21.10.2025 wurden folgende Wasserstände innerhalb der jeweiligen Erkundungstiefe angetroffen. Ein hydrogeologisches Gutachten liegt nicht vor.

AufschlussStichtagAnsatzhöheWasserstand nachSchichtWertung
Bohrende
unterHöhe
GOK[DHHN2016]
RKS 121.10.2025326,33 m2,05 m324,28 mBachschotterGrundwasser
RKS 2326,23 m2,95 m323,28 mTalschotter
Bachsohle EinlaufBachsohle: 324,29 m---Wasserstand: 324,57 m------
Bachsohle AuslaufBachsohle: 324,29 m---Wasserstand: 3294,59 m------

Das in den Aufschlüssen angeschnittene Wasser ist als oberflächennaher, zusammenhängender Grundwasserhorizont zu bezeichnen, der über die Bach- und Talschotter mit dem Bach „Kleine Striegis“ korrespondiert.

Jahreszeitlich abhängig ist oberhalb des Grundwassers meist lokal und temporär begrenzts Auftreten von Sicker- / Schichtenwasser zu erwarten. Das Aufkommen und die Intensität ist abhängig vom veränderlichen Wasserdargebot und durch Wechsel von Niederschlags- und Trockenperioden sowie den Zeitpunkten von Schneeschmelzen schwankend.

Alle Erhebungen zu Grundwasserständen stellen Stichtagsbefunde am Tag der Feldarbeitend dar. Sie sind nicht als Bemessungswasserstände zu verstehen. Gemäß Unterlage /12/ sind am Baufeld bzw. im Bereich der unmittelbaren Umgebung keine amtlichen GW-Messstellen vorhanden, sodass keine ergänzenden Aussagen zum HHW oder NW gemacht werden können.

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2.3 Laborergebnisse

2.3.1 Bodenmechanik

Kornverteilung nach DIN EN ISO 17892-4 und Wassergehalte nach DIN EN ISO 17892-1

Die in Anlage 3 als Sieblinien dargestellten Ergebnisse zur Untersuchung von Zusammensetzungen der Korngrößen nach DIN EN ISO 17892-4 sind wie in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt zu bewerten.

ProbenTonSchluff∑SandKiesSteinek 1) fW nBodengruppe
Anteile
< 0,063
[%][%][%][%][%][%][m/s][%]DIN 18196
KV 01 – EP "1/4" Auffüllung1,834,235,925,039,1--1 x 10-713,3[GU*]
KV 02 – EP "1/5" Bachschotter2,416,318,729,951,4--7 x 10-610,1GU*
KV 03 – EP "2/3" Auffüllung0,022,222,225,852,0--1 x 10-66,6[GU*]
KV 04 – EP „2/4“ Auelehm0,048,148,141,310,5--9 x 10-810,4U / UL
1) kf – Wert gemittelt nach Hazen, Beyer, Kaubisch, Seiler, USBR, Seelheim, etc.

Generell ist darauf zu verweisen, dass bei aus RKS-Aufschlüssen entnommenen Bodenproben das Probenmaterial nur bis zur Korngröße der Mittelkiesfraktion sicher erfasst und ausgebracht werden kann. Grobkiesanteile sind lediglich mit gewissen Einschränkungen gewinnbar. Steine bleiben weitestgehend, Blöcke generell unberücksichtigt. Deren Relevanz ist nach örtlichen Erfahrungen abzuschätzen.

2.3.2 Grundwasser

Betonaggressivität

Eine entnommene Grundwasserprobe wurde auf Betonaggressivität untersucht. Der Prüfbericht des analytischen Labors ist als Anlage 4 beigefügt. Die Untersuchungen des Wassers ergaben auf Grund des Befundes pH-Wert = 7,1 und einem Gehalt kalkaggressives Kohlendioxid von < 5,0 mg/l folgende Zuordnungen.

Betonaggressivität Grundwasser
ProbeProbeEinstufung nachExpositionsklasse nach EN 206-1
DIN 4030:2008-06
RKS 1 | Entnahmetiefe: 2,70 mnicht betonangreifendXA0
Entnahmedatum: 21.10.2025
Probennummer: 125165602

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Stahlkorrosivität

Vorstehend genannte Probe ist weiter auf Stahlkorrosivität geprüft worden. In Auswertung des Laborbefundes nach DIN 50929-3 Tabelle 7 zuzüglich ergänzenden Einstufungen auf Grundlage umgebender Rahmenbedingungen lassen sich aufgeführte Bewertungszahlen ableiten. Wahrscheinlichkeiten der Korrosionen gemäß der Tabelle 5 + 6 bzw. Abtrags- und Eindringraten nach Tabelle 8 der DIN 50929-3 ergeben sich hieraus für Stahl wie folgt.

Grundwasser - Bewertungszahlen Korrosivität zu Stahl
BereichBewertung
Un- / niedriglegierte Eisenwerkstoffe bei freier Korrosion UnterwasserbereichW = + 2,50 0
Korrosion an der Wasser-Luft-GrenzeW = + 0,50 1
Elementbildung mit FremdkathodenW = - 7,00 E
feuerverzinkte Stähle UnterwasserbereichW = + 2,00 D
feuerverzinkte Stähle Wasser-Luft-GrenzeW = - 4,00 L
Grundwasser - Abschätzung der Korrosionswahrscheinlichkeiten
BereichMulde-Loch-KorrosionFlächenkorrosion
Unterwasserbereichsehr geringsehr gering
Wasser-Luft-Grenzesehr geringsehr gering
Elementbildung mit Fremdkathodenhochmittel
Grundwasser - Abschätzung der mittleren Korrosionsgeschwindigkeit
BereichAbtragsrate ω (100 a)Eindringrate ω (30 a) L,max
Unterwasserbereich0,01 mm/a0,05 mm/a
Wasser-Luft-Grenze0,01 mm/a0,05 mm/a
Elementbildung mit Fremdkathoden0,05 mm/a0,3 mm/a
Grundwasser – Beurteilung Güte Deckschichten auf feuerverzinkten Stählen
Art der KorrosionUnterwasserbereich W DWasser-Luft-Grenze W L
Güte der Deckschichtsehr gutgut

Die Beurteilung von Korrosionswahrscheinlichkeiten weiterer metallischer Werkstoffe ist bedarfsweise gemäß der DIN 50929 durchzuführen.

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2.3.3 Abfall

Einführend ist darauf hinzuweisen, dass es sich um abfalltechnische Prüfungen im Rahmen einer geotechnischen Erkundung handelt. Solche Untersuchungen dienen im Sinne § 18 BBodSchV zur ersten Einschätzung eventueller Belastungen von Ausbaustoffen und Böden.

Endgültige abfalltechnische Klassifikationen müssen unter Beachtung von konkret geplanten bzw. bauseits angebotenen Verfahrensweise der Entsorgung bzw. Verwertung mittels baubegleitender Untersuchungen getroffen werden.

Je erkundeter Bodenschicht erfolgte die Entnahme einer Einzelprobe. Diese sind organoleptisch auf mit dieser Methodik erkennbare Schadstoffinhalte bemustert worden. Alle Befunde waren unauffällig. Entsprechend konnte als Untersuchungsstrategie Querschnittsprüfung anhand Mischprobenanalytik gewählt werden. Für bodenmechanische Laborprüfungen verwendetes Material ist ausgehalten worden.

Ergebnisse Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung Anl. 1, Tab. 3

Die Ergebnisse der Untersuchung zur Abfalldeklaration von Bodenmaterial nach Ersatzbaustoffverordnung sind dem Laborprüfbericht Anlage 5 zu entnehmen. In den folgenden Tabellen werden die Befunde anhand von Materialwerten nach Anlage 1 Tabelle 3 der Ersatzbaustoffverordnung ausgewertet.

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MP 1AuffüllungenLabor-Nr.: 125170805Prüfbericht-Nr.: AR-25-FR-067645-01
Einzelproben: 1/1 + 1/2 + 1/3 + 1/4 + 2/1 + 2/2 + 2/3
ParameterEinheitAnalytikBM-0 BG-0BM-0* BG-0* 3)B M - F0* BG-F0*B M -F1 BG-F1B M - F 2 BG-F2B M - F 3 BG-F3
Lehm/Schluff 2)
TrockenmasseFeststoffMa.-%87,4
Mineral. Fremd- bestandteileFeststoffVol.-%bis 50bis 10bis 10bis 50bis 50bis 50bis 50
TOCFeststoffMa-%1,01 7)1 7)5555
EOX 11)Feststoffmg/kg< 1,011
KW, C10 – C22Feststoffmg/kg< 403003003003001.000
KW, C10 – C40Feststoffmg/kg< 406006006006002.000
pH-WertEluat--8,56,5-9,56,5-9,56,5-9,55,5-12,0
el. Leitfähigkeit 4)EluatScm2483503505005002.000
SulfatEluatmg/l21250 5)250 5)250 5)4504501.000
ArsenFeststoffmg/kg17,32020404040150
Eluatµg/l158122085100
(13)
BleiFeststoffmg/kg3770140140140140700
Eluatµg/l< 123 (43)3590250470
CadmiumFeststoffmg/kg0,311 6)22210
Eluatµg/l< 0,32 (4)331015
ChromgesamtFeststoffmg/kg2260120120120120600
Eluatµg/l110 (19)15150290530
KupferFeststoffmg/kg254080808080320
Eluatµg/l420 (41)30110170320
NickelFeststoffmg/kg2050100100100100350
Eluatµg/l120 (31)3030150280
QuecksilberFeststoffmg/kg0,110,30,60,60,60,65
Quecksilber 12)Eluatµg/l< 0,10,1
ThalliumFeststoffmg/kg0,31,01,02227
Thallium 12)Eluatµg/l< 0,20,2 (0,3)
ZinkFeststoffmg/kg721503003003003001.200
Eluatµg/l< 10100 (210)1501608401.600
PAK16 10)Feststoffmg/kg0,3203666930
Benzo(a)pyrenFeststoffmg/kg< 0,050,3
PAK15 9)Eluatµg/l0,0190,20,31,53,820
Naphthalin u. Methyl- naphthaline, gesamtEluatµg/l0,0052
PCB6 und PCB-118Feststoffmg/kg0,0050,050,10
Eluatµg/l0,00050,01
Gesamtbewertung / MaterialwerteBM-F1 / BG-F1 nach EBV, Anlage 1, Tabelle 3
Kommentar: maßgebende Parameter: Arsen im Eluat
1) - 12) Fußnoten entsprechend Erläuterungen in EBV, Anlage 1, Tabelle 3. n.b. labortechnisch nicht bestimmbar

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2.4 Besonderheiten

Altbergbau / Untergrundschwächen

Entsprechend der Hohlraumkarte des Sächsischen Oberbergamtes Unterlage /14/ befinden sich im Erkundungsgebiet keine ausgewiesenen Hohlraumgebiete.

Andere Untergrundschwächen wie Auslaugungen und Verkarstungen sind auf Grund der geologischen Verhältnisse im Baubereich nicht zu erwarten.

Schutzzonen

Entsprechend der jeweils zutreffenden interaktiven Karte des LfULG Sachsen Unterlage /12/ liegt das Bauvorhaben außerhalb von Trinkwasser- und Heilquellenschutzzonen, Naturparks und Naturschutzgebieten, sowie außerhalb von Nationalparks, SPA- und FFH-Gebieten.

Der Standort befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Tal der Kleinen Striegis“. Ebenso ist das Areal im Bereich von IS SaND Maßnahmen, sowie IS SaND Lebensraumtypen und Offenlandbiotopen.

Erdbeben

Nach DIN EN 1998-1/NA:2023-11 sowie nach List der eingeführten Technischen Baubestimmungen (VwV TB) vom 06.01.2021 – Anhang B zu lfd. Nr. A 1.2.9.1 befindet sich die Ortslage Hainichen Gemarkung Berthelsdorf mit der Postleitzahl 09661 in keiner ausgewiesenen Erdbebenzone. Die Untergrundklasse kann mit R angegeben werden. Eine Abfrage beim Geoforschungszentrum Potsdam gemäß Unterlage /13/ ergab gleiche Einstufungen. Die Baugrundklasse kann aus geotechnischer Sicht mit A / B angegeben werden.

Wasserrecht

Im Zuge der Baumaßnahme ist bedingt durch die Lage am Bach mit Oberflächen- und Grundwasseranschnitt zu rechnen. Die tatsächlich notwendigen Umfänge ergeben sich aus der konkreten Planung sowie den Grundwasserverhältnissen im Bauzeitraum. Es liegen demnach wasserrechtliche Tatbestände nach WHG und SächsWG vor.

Maßnahmen wie das Absenken, Entnehmen, Zutagefördern, Umleiten und Einleiten von Grundwasser zuzüglich das Einbringen von Stoffen stellen nach § 9 (1) Nr. 4 + 5 und § 9 (2) Nr. 1 WHG Gewässerbenutzungen dar. Diese erfordern nach § 8 (1) WHG eine wasserrechtliche Erlaubnis. Zuständig für die Antragstellungen auf wasserrechtliche Erlaubnis zu Bauwasserhaltungen und Permanententwässerungen ist die untere Wasserbehörde.

Weiter ist das Einleiten von bauzeitlich gehobenem Wasser (auch zusitzende Niederschlagswässer) in einen Vorfluter genehmigungspflichtig.

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2.5 Einschätzung der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der Aufgabenstellung

Da mit Hilfe der gemäß Leistungsverzeichnis des AG vorgegebenen Aufschlusstechnologie („…Kleinrammbohrung DN 60…36…“) der Felshorizont nicht erkundet werden konnte, ist eine Nachuntersuchung mit Hilfe einer etwa 8 - 10 m tiefen Rotationskernbohrung erforderlich. Im vorliegenden Ergebnisbericht werden für den Felshorizont Erfahrungswerte unseres Büros angegeben, die jedoch nur zur Vorbemessung von Micro-/Verpresspfählen angewendet werden können.

Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass Aufschlüsse immer Stichproben im Boden darstellen. Sie ermöglichen für die dazwischen liegenden Bereiche mittels Interpolation gewonnene Wahrscheinlichkeitsaussagen über die prognostisch zu erwartenden Verhältnisse. Gleichlautend handelt es sich bei Probenahmen für Abfalluntersuchungen ebenfalls um Stichproben. Bereits aus Kostengründen kann nicht jedem einzelnen Substrat durch analytische Belege nachgegangen werden. Zudem können Probenahmen aus punktuellen Aufschlüssen zwangsläufig nicht immer den späteren Baugrubenaushub vollends repräsentieren bzw. bei Beprobungen und Analysen anhand offener Baugruben sind ebenfalls Abweichungen nicht ausgeschlossen.

Aus genannten Gründen sollten zur Minimierung des Baugrundrisikos sowie auch zur weiterführenden Klärung abfalltechnischer Fragen baubegleitende Untersuchungen und geotechnischer Abnahmen beauftragt und ausgeführt werden. Die Empfehlungen begründen sich zusätzlich aus den unter Pkt. 4.3 der DIN EN 1997-1 getroffenen Vorgaben zur Kontrolle der Baugrundverhältnisse während der Ausführungen sowie über die im Pkt. 2.5 der DIN EN 1997-2 enthaltenen Ausführungen zu Kontrolluntersuchungen und Überwachungen. Entsprechender Aufwand ist einzukalkulieren. Gleiches gilt für baubegleitende Abfalluntersuchungen.

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3.1 Allgemeine Einschätzung / Gründungsempfehlung Gemäß der Planung, soll im Schutze der Bestandsbrücke ein Ersatzneubau errichtet werden. Der ENB wird als Einfeldbrücke zunächst als setzungsunempfindlich eingestuft, was im Rahmen der weiteren Planung nochmals zu prüfen ist. Gemäß den übergebenen Planunterlagen sind Tiefgründungen mittels Verpress- / Micropfählen vorgesehen, die direkt hinter den bestehenden Brückenwiderlager in die felsartigen Schichten des Rotliegenden einbinden. Dadurch werden Setzungen im Neubau weitestgehend vermieden. Zur Lastaufnahme werden schräg in den Untergrund eingebrachte und im Stahlbeton der Fundamentbalken verankerte Verpress- / Mikropfähle verwendet, die als Druck- und Zugpfähle zu konzipieren sind und die Lasten über Mantelreibung in den Untergrund abtragen. Die Pfähle werden an der Oberfläche durch einen Kopfbalken verbunden, der gleichzeitig als Auflagerbank des neuen Brückenüberbaus dient. Verpresspfähle bestehen aus einem Tragglied (Stabstahl) und einem Mantel aus Zementstein. Die Dauerhaftigkeit wird durch Korrosionsschutz entsprechend den Herstellerangaben gebildet. Die erforderliche Einbindetiefe der Verpresspfähle, sowie deren Durchmesser und Abstand sind anhand von statischen Berechnungen zu ermitteln. Im Zuge der Verpressarbeiten muss auf Grund von möglichen Hohlräumen in den Auffüllungen und Klüften im Fels mit einer Mehrmenge an Verpressgut gerechnet werden. Alternativ können auch Verpresshilfen (z.B. Injektionsgewebe) notwendig werden. In das LV sind entsprechende Positionen vorzusehen. Insgesamt lässt sich aus geotechnischer Sicht einschätzen, dass der geplante Baustandort für das Bauvorhaben geeignet ist. Baugrundanomalien wie Felsaufragungen und tiefer reichende Lockergesteinspartien sowie mächtigere Auffüllungen, oder ggf. durch Wassereinfluss aufgeweichte Bodenpartien können nicht ausgeschlossen werden. Hydrogeologisch ist oberflächennah temporäres Sicker- und Schichtenwasser zu erwarten. Aushubsohlen müssen möglichst sauber und glatt hergestellt werden. Technologisch bedingte Auflockerungen sind auf das nicht vermeidbare Minimum zu beschränken. Nachverdichtungen sind auf Grund der Wasserempfindlichkeit der Böden zu unterlassen und die Baugrubensohle ist unverzüglich nach dem Freilegen mit einer mind. 10 cm dicken Sauberkeitsschicht aus fließfähigem Beton abzudecken. Baubegleitend sollten Baugrund- und Bohrgutabnahmen durch einen Sachverständigen ausgeführt werden. Auf Grund der im Untergrund verankerten Konstruktion wird für die Ermittlung des Erddruckes, in Anlehnung an die DIN 4085:2017-08, folgender rechnerischer Ansatz empfohlen: E‘ = 0,25 ● E + 0,75 ● E ah ah 0h

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Weiter ist planerisch noch zu prüfen, ob der Lastfall Verdichtungserddruck zu beachten ist.

Anhand der vorliegenden Erkundungsergebnisse ist aus geotechnischer Sicht auch eine Flachgründung denkbar.

Entsprechend der geodätischen Höhe des Baustandortes und der vorhandenen „Grundwasserwärme“ im Untergrund, ist eine frostsichere Einbindetiefe von mind. 0,8 m einzuhalten. Die endgültig erforderliche Einbindetiefe der Fundamente richtet sich nach den im Rahmen der Planung / Bauausführung noch zu führenden grundbaustatischen Nachweisen, bzw. den Bestandsfundamenten sowie einem ausreichenden Kolkschutz, welche restlos aus der Gründungssohle entfernt werden sollten.

Analog zum Bauwerksbestand wird die Gründungssohle im Bach- bzw. Talschotter bzw. in den Schichten des Rotliegenden liegen. Fundamentabtreppungen können in einem Winkel von 28° - 30° ausgeführt werden.

Die in der Gründungssohle anstehenden Böden sind als stark wasserempfindlich einzustufen. Auf Grund der vorliegenden Erkundungsergebnisse bzw. anhand von regionalen Erfahrungen ist im Bereich des Bach- und Talschotter sowie des zersetzten bis vollständig verwitterten Schluffstein bzw. Konglomerat (Rotlgd.) teilweise mit Aufweichungen zu rechnen. Insbesondere trifft dies auf die Bereiche unmittelbar unterhalb der grundwasserführenden Bach- bzw. Talschotter zu. In diesen Bereichen sind Mehraufwendungen zum lokal begrenzten Bodenaustausch einzukalkulieren. Zum Einbau sollte generell fließfähiger Unterbeton gelangen. Die Verwendung von Mineralkorngemischen wird nicht empfohlen, da bei dem zu erwartenden Wasserandrang innerhalb der Baugrube und den allgemein kleinen, lokal begrenzten Flächen keine ausreichende Verdichtung der einzubauenden Massen zu erwarten ist. Bei der Verwendung einer Flachgründung sind insbesondere Aufwendungen für eine Wasserhaltung zu erwarten.

Zum Baugrubenaushub sollte vorzugsweise eine Glattschaufel mit einer leistungsfähigen Baggertechnik Verwendung finden. Da der Anschnitt des stark bis mäßig verwitterten Felshorizontes nicht ausgeschlossen werden kann, sollte eine Zahnschaufel vorgehalten und bei Bedarf eingesetzt werden. Zusätzlich sind künstliche Auflockerungen mit Hilfe von Abbruchhammer o.ä. nicht gänzlich auszuschließen.

Nach dem Baugrubenaushub muss auf eine Nachverdichtung der Gründungssohle verzichtet werden, um die anstehenden, teilweise wassergesättigten Böden nicht zusätzlich aufzulockern und/oder aufzuweichen. Nach erfolgtem Aushub ist die Baugrubensohle sofort mit einem mind. 10 cm dicken Unterbeton (fließfähig) abzudecken.

Bauzeitlich sollte der Bach in einem provisorischen Rohrdurchlass gefasst, und um die Baugrube herumgeleitet werden. Zusätzlich ist auf eine entsprechende Wasserhaltung in der Baugrube zu achten. Bei starkem Wasserzutritt sollte der Schutz- bzw. Unterbeton unter Wasser, das heißt bei temporär ausgeschalteter Wasserhaltungsanlage, aushärten. Dies stellt gleichzeitig sicher, dass nach dem Einbau des Frischbetons kein Zementleim in den angrenzenden Bach gelangen kann / gepumpt werden kann. Nach dem Abbinden des Betons kann die Wasserhaltung wieder in

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Betrieb genommen werden und ggf. die Oberfläche des Schutzbetons mittels Hochdruckreiniger zu säubern. Bei einer Einleitung in das Gewässer sind insbesondere der maximal zulässige pH- Wert zu beachten, um einen möglichen Schaden am Bestand von Flora und Fauna zu vermeiden.

In Abhängigkeit der Konstruktion der Widerlager werden auf Grund des in der Gründungssohle anstehenden Baugrundverhältnisse, in Anlehnung an die DIN 4085:2017-08 für die Ermittlung des Erddruckes folgende rechnerische Ansätze empfohlen:

  • Wandscheibe E‘ ah
  • Winkelstützwand E‘ ah = 0,75 ● E ah + 0,25 ● E 0h (äußerer Nachweis) E‘ ah = 0,25 ● E ah + 0,75 ● E 0h (innerer Nachweis, stehender Schenkel)
  • Kastenwiderlager E‘ ah = 0,25 ● E ah + 0,75 ● E 0h (räumliches Tragwerk)

Weiter ist planerisch noch zu prüfen, ob der Lastfall Verdichtungserddruck zu beachten ist.

3.2 Bemessungskennwerte

3.2.1 Bodenmechanische Kennwerte

Für erdstatische Berechnungen können folgende Werte in Ansatz gebracht werden:

Geotechnische Bemessungskennwerte
BaugrundschichtBaugrundschichtKurzzeichen ncE sFrost-
DIN 18196empf.
[--][--][--][kN/m3][][kN/m2][MN/m2][--][--]
1)
bindig Auffüllungen gemischtkörnigA | [UL]18 - 28 1926 - 28 272 - 4 310 - 13 11F 3
A | [GU] - [GU*]32 - 361 - 215 - 20F 2 - F 3
Auelehm (halbfest)UL19 - 21 2026 - 28 274 - 8 610 - 20 15F 3
Bach- / Talschotter (gemischtkörnig)GU | GU* - GT*19 - 21 2034 - 30 321 - 3 225 - 35 30F 2 - F 3
Schluffstein / Konglomerat (Rotlgd.), zersetzt bis vollst. verwittertTL - UL21 - 23 2226 - 32 298 - 12 1020 - 40 30F 3
Schluffstein / Konglomerat (Rotlgd.) 2) stark bis mäßig verwittert---22 - 24 2332 - 34 3315 - 25 2050 - 100 75F 3
Die fett gedruckten Kennwerte gelten als Berechnungswerte 1) Im Grundwasserbereich ist der Auftrieb zu berücksichtigen. 2) Unterhalb der Erkundungsendtiefen → Erfahrungswerte des Unterzeichners

Vorstehend genannte Werte gelten als Berechnungswerte. Bedingt durch unterschiedliche Wassergehalte können die Werte für Kohäsion und E-Modul um ± 30 % abweichen.

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3.2.2 Kennwerte für Micropfähle

In Anlehnung an die „EA-Pfähle“ (2012) können für die Mantelreibung im Rahmen einer Vorstatik / Vorbemessung nachfolgend angegebene Kennwerte angesetzt werden. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die folgenden Kennwerte ausschließlich Erfahrungswerte sind. Präzisere Werte bedürfen einer Nachuntersuchung des Felshorizontes mit Hilfe mindestens einer Rotationskernbohrung.

Die Hinweise und Sicherheitsbeiwerte gemäß genannter Vorschrift sind anzuwenden.

  • Grenzmantelreibungswerte (Bruchwerte) Für Zugpfähle sind folgende Kennwerte maßgebend:

  • Bach- und Talschotter → q slk = 0,12 MN/m²

  • Fels (Rotlgd.), zersetzt → q slk = 0,15 MN/m²

  • Fels (Rotlgd.), stark – mäßig verwittert → q slk = 0,25 MN/m²

Für Druckpfähle mit Einbindung im Fels, sind folgende Kennwerte maßgebend:

  • Bach- und Talschotter → q slk = 0,05 MN/m²
  • Fels (Rotlgd.), zersetzt → q slk = 0,15 MN/m²
  • Fels (Rotlgd.), stark – mäßig verwittert → q slk = 0,25 MN/m²

Es ist zu beachten, dass die Felsoberkante entsprechenden Schwankungen unterliegt, so dass ein wechselnder Übergang vom Lockergestein zum Felshorizont zu erwarten ist. Daraus resultierend sollte eine fachgerechte Bauüberwachung durchgeführt werden, welche die tatsächlich erforderlichen Pfahllängen festlegt bzw. überprüft. Einerseits können dabei statisch nicht erforderliche Bohrlängen vermieden und andererseits auch bei Bedarf zusätzliche Mehrmengen zur Sicherstellung der Tragfähigkeit (im Abgleich mit den statischen Erfordernissen) festgelegt werden, um die Standsicherheit der Konstruktion zu gewährleisten.

3.2.3 Sohlwiderstand

Für eine Flachgründung der Brückenwiderlager kann unter Berücksichtigung der im Pkt. 3.1 gegebenen Hinweise, der folgende Sohlwiderstand (DIN 1054:2021-04) zum Ansatz kommen:

Bach- / Talschotter σ = 275 kN/m² s = 1,5 – 2,5 cm R,d Rotliegendes (zersetzt bis vollst. verwittert) σ = 350 kN/m² s = 1,0 – 2,0 cm R,d

Im Rahmen der weiteren Planung ist insbesondere durch den verantwortlichen Statiker zu prüfen, ob entsprechend der DIN 1054:2010-12, Punkt A 6.10.1, A (1) c bis g der Ansatz von aufnehmbarem Sohlwiderstand in einfachen Fällen gerechtfertigt ist, oder ob der Nachweis für die Grenzzustände Grundbruch und Gleiten sowie der Nachweis der Setzungen erfolgen muss. Aus baugrundtechnischer Sicht sind die Voraussetzungen für einen vereinfachten Nachweis über Sohlwiderstand (vgl. DIN 1054:2010-12 Pkt. A 6.10.1, A (1), a + b) erfüllt.

An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass für Gründungen, welche innerhalb der Uferböschungen über der Bachsohle liegen, auch Nachweise zum Böschungs- bzw. Grundbruch geführt werden müssen. Der einfache Nachweis über maximal zulässigem Sohlwiederstand ist hier nicht ausreichend.

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3.3 Homogenbereiche (VOB/C 2019-2023)

Zur Definition von Homogenbereichen wurde davon ausgegangen, dass alle erforderlichen tiefbautechnischen Leistungen unter die Regelwerke DIN 18300:2019-09 – Erdarbeiten und DIN 18301:2023-09 - Bohrarbeiten fallen und keine weiteren Gewerke einzubinden sind.

Die in der Folge angegebenen geotechnischen Kennwerte wurden anhand der Ergebnisse von Feldaufnahmen, Laborprüfungen, durch Übernahme von Analogiedaten des büroeigenen Archivs aus Unterlage /17/ sowie über Erfahrungswerte und Angaben aus der Fachliteratur abgeleitet. Bodenmechanische Untersuchungen im gemäß Handbuch Eurocode 7 – Band 2 Anhang M Tabelle M.1 erforderlichen Umfang wurden nicht getätigt und waren auch nicht Gegenstand bzw. Bestandteil der mit Unterlage /1/ übergebenen Aufgabenstellung.

Homogenbereiche Boden nach DIN 18300:2019-09 / DIN 18301:2023-09
Homogenbereich A
A 1A 2
Ortsübliche BezeichnungAuffüllungenAuelehm, Bach- / Talschotter, Rotliegendes (Schluffstein / Konglomerat) zersetzt bis vollständig verwittert (nach DIN EN ISO 14689:2018-05)
Korngrößenverteilung bis 63 mm DIN EN ISO 17892-40 – 63 (< 0,063 mm: 0 – 80 %)0 – 63 (< 0,063 mm: 0 – 85 %)
Anteil Steine / Blöcke DIN EN ISO 14688-1Steine ≤ 30 Ma-% Blöcke ≤ 10 Ma-%Steine ≤ 35 Ma-% Blöcke ≤ 15 Ma-%
Feuchtdichte DIN EN ISO 17892-2ρ  1,8 - 2,0 g/cm3ρ  1,9 - 2,3 g/cm3
undränierte Scherfestigkeit DIN 4094-4c  30 - 60 kPa u‘ (bindige Auffüllungen & Feinkornanteile)c  30 - 120 kPa u‘ (bindige Böden & Feinkornanteile)
Wassergehalt DIN EN ISO 17892-15 - 15 Ma-%10 - 25 Ma-%
Plastizitätszahl DIN EN ISO 17892-12I  0,02 - 0,05 P leichtplastische Schluffe (bindige Auffüllungen & Feinkornanteile)I  0,04 - 0,10 P leichtplastische Schluffe & Tone (bindige Böden & Feinkornanteile)
Konsistenzzahl DIN EN ISO 17892-12I  0,75 – 0,9 C steif - halbfest (bindige Auffüllungen & Feinkornanteile)I  0,75 – 1,1 C steif - halbfest (bindige Böden & Feinkornanteile)
Bezogene Lagerungsdichte DIN EN ISO 14688-2I  0,35 - 0,75 d mitteldicht bis dichtI  0,35 - 1,00 d mitteldicht bis sehr dicht
organischer Anteil DIN 18128≤ 8 Ma-%≤ 8 Ma-%
Abrasivität (s. Unterlage /18/)abrasivschwach abrasiv bis abrasiv
Bodengruppe DIN 18196A | [GU] - [GU*] | [UL]GU | GU* - GT* | TL - UL
Abfall | Materialklasse n. EBV 07/2021 / 07/2023BM-F1 / BG-F1nicht untersucht

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Homogenbereiche (DIN 18300:2019-09 / DIN 18301:2023-09)
FestgesteinC 1)
ortsübliche BezeichnungSchluffstein und Konglomerat (Rotlgd.), stark bis mäßig verwittert
Benennung von Fels nach DIN EN ISO 14689-1Genetische Einheitsedimentär / klastisch
Geologische Strukturmassig bis geschichtet
Korngrößefein- bis grobkörnig
mineralogische Zusammensetzungkein bestimmter Mineralbestand Tonminerale, Gesteinsbruch Quarz, Glimmer
Porenanteil [Vol.-%]1,0 - 10,0
Gesteinskörperformtafelförmig bis prismatisch / untergeordnet
gleichmäßig
Dichte ρ nach DIN EN ISO 17892-2 [g/cm³]2,2 - 2,5
Verwitterung Veränderungenverfärbt bis zerfallen
stark veränderlich bis veränderlich
Einaxiale Druckfestigkeit [N/mm²]5 – 50
Trennflächen nach DIN EN ISO 14689-1n.b.
Richtungn.b.
Abstandn.b.
Abrasivität (s. Unterlage /18/)abrasiv bis stark abrasiv
Abfalln.b.
    • Erfahrungswerte des Unterzeichners → unterhalb der vertraglich vereinbarten Erkundungstiefen zu erwarten n.b. - in den vertraglich vereinbarten Aufschlüssen nicht bestimmbar

3.4 Wasserhaltung

Bauzustand

Im Bereich des Brückenbauwerks ist, ergänzend zum Oberflächenwasser des Fließgewässers „Kleine Striegis“, ganzheitlich mit einem Anschnitt des Wasserhorizontes sowie jahreszeitlich abhängig zusätzlich mit Sicker- und Schichtwasser sowie Niederschlagswasser zu rechnen. Die erforderlichen Aufwendungen zur bauzeitlichen Wasserhaltung sind abhängig von den zur Ausführung kommenden Arbeiten und müssen bis zum Erreichen einer hinreichenden Auftriebssicherheit betrieben werden.

Bei einer Tiefgründung, die oberhalb des Gewässers bzw. knapp unterhalb der Geländeoberkante angesetzt wird, reduziert sich der Aufwand der Wasserhaltung auf die Beseitigung von Sicker- und Schichtwasser sowie zusitzenden Niederschlägen. Dazu ist auf der Baustelle eine offen, mehrstufig erweiterbare Wasserhaltungsanlage betriebsbereit vorzuhalten und bei Bedarf unverzüglich einzusetzen. Weiter sind bei der Herstellung von Micro- / Verpresspfählen die Herstellerangaben zur Verwendung von Bohrsuspensionen, Verrohrungen, etc., zu beachten.

Bei einer Flachgründung wird der Einsatz eines provisorischen Rohrdurchlasses in Verbindung mit Fangdämmen empfohlen. Zusätzlich sollte in den Baugruben eine offene, mehrstufig erweiterbare Wasserhaltungsanlage vorgesehen und über die Bauzeit betrieben werden. An dieser Stelle wird auf die erschwerte Installation dessen, sowie die eingeschränkte Passierbarkeit mit Technik hingewiesen.

Bei stark zusetzenden Niederschlägen bzw. Hochwasserführung des Baches ist ein Unterbrechen der Arbeiten eventuell notwendig, was bei der Bauzeitenplanung beachtet werden

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muss und ggf. zu zusätzlichen Leistungen nach Wiederaufnahme der Arbeiten (Trockenlegung der Baugruben, Säubern des Unterbetons, Umweltverträglichkeitsprüfung und ggf. chemische Behandlung des auszupumpenden Wassers, etc.) führt.

Diese offene Wasserhaltungsanlage sollte betriebsbereit vorgehalten und bei Bedarf unverzüglich eingesetzt werden. Weiterhin sollten alle Einrichtungen der Bauwasserhaltung gegen das Einschwemmen von Feinkorn mit Filtervlies 0,2 mm Öffnungsweite geschützt werden. Die Wasserhaltungsarbeiten müssen bis zum Erreichen einer hinreichenden Auftriebssicherheit des Bauwerks kontinuierlich betrieben werden.

Zusätzlich sind die Hinweise im Pkt. 2.4 – Wasserrecht – zu beachten. Dabei ist hinsichtlich der in diesem Punkt angesprochenen wasserrechtlichen Genehmigung zu beachten, dass auch die Ableitung des gehobenen Wassers mit der unteren Wasserbehörde zu klären ist. Entsprechend sollte die Einleitung mit Benennung der Einleitstelle Bestandteil des Antrags auf wasserrechtliche Bewilligung sein. Ob die Behörde Vorgaben zu Einleitparametern trifft und deren bauzeitliche Überwachung fordert ergibt sich aus dem Bescheid. Darin enthaltene Vorgaben sollten zur Umsetzung eventueller behördlicher Forderungen in der Leistungsbeschreibung enthalten sein.

Für den Einbau des Schutz- / Unterbetons wird empfohlen, die Wasserhaltungsanlage temporär außer Betrieb zu nehmen, sodass der Beton unter Wasser aushärten kann. Dies stellt gleichzeitig sicher, dass nach dem Einbau des Frischbetons des Unterbetons kein Zementleim in den angrenzenden Bach gelangen kann / gepumpt werden kann. Nach dem Abbinden des Betons kann die Wasserhaltung wieder in Betrieb genommen und die Baugrube ausgepumpt werden. Bei einer Einleitung in das Gewässer sind insbesondere der maximal zulässige pH-Wert zu beachten, um einen möglichen Schaden am Flora- und Faunabestand zu vermeiden. Erfahrungsgemäß folgt nach der Betonage ein deutlich erhöhter pH-Wert, so dass dieser zuvor gegebenenfalls neutralisiert werden muss.

Endzustand

Die Entwässerung und Abdichtung des neuen Durchlasses sollte entsprechend den Empfehlungen der RIZ-ING Was 7 und der ZTV E-StB 17, Pkt. 10.7 erfolgen. Dabei ist eine Entwässerung der Hinterfüllung durch Anordnung einer Drainage zu empfehlen. Die Verwendung von Geotextilien als Trennvlies verlängert dabei die Nutzungsdauer der Drainagen.

Die im Gründungsbereich anstehenden Böden sind teilweise von Grundwasser durchströmt, sodass der Einbau eines „schwerdurchlässigen Bodens“ (gemischtkörnig bis schwach bindig / k f = 1 ● 10-6 bis 1 ● 10-8) empfohlen wird. Bei dem „schwerdurchlässigen Boden“ empfiehlt sich die Verwendung von Flüssigboden oder Beton, da bindige Böden im Bereich des der Baugrube zuströmenden Grundwassers nicht verdichtbar sind.

Am Ein- und Auslauf des Bauwerkes ist auf einen entsprechenden Kolkschutz der Gewässersohle, sowie der angrenzenden Böschungen zu achten.

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3.5 Böschungen/Verbau

Baugrubenböschung

sind unter Beachtung der DIN 18300 und DIN 4124 herzustellen. Bei Baugrubentiefen über 1,25 m sind die Wände zu böschen oder auszusteifen. Darüber hinaus sollte ein lastfreier Streifen entsprechend der DIN 4124 eingehalten werden.

In Anlehnung an o.g. Vorschriften werden für kurzzeitige Böschungen bis 3 m Höhe nachstehende Böschungsneigungen empfohlen: β = 45° - 50° für Böden über dem GW-Stand β = 28° - 30° für Böden im GW-Stand

Im Bereich des der Baugrube direkt zuströmenden Grundwassers ist lediglich eine sehr flache Baugrubenböschung von β = 18° - 22° möglich. Größere und/oder steilere Böschungen sind durch Standsicherheitsberechnungen nachzuweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Baugrubenböschungsneigungen von mehreren Einflussfaktoren, wie z.B. Wasseranfall, klimatische Einflüsse, etc. abhängen, so dass letztendlich der Bauleiter operativ vor Ort Entscheidungen dazu treffen muss. Zusätzlich kann ggf. ein Baugrundsachverständiger konsultiert werden.

Weiter wird auf den ggf. erforderlichen Schutz der Böschungen nach DIN 4124:2012-01; Pkt. 4.2.9 und 4.2.10 hingewiesen.

Baugrubenverbau

Baugrubenverbau ist ggf. im Bereich des angrenzenden Baumbestandes notwendig. Entsprechend der zu erwartenden Aushubtiefen und Baugrubenbreite ist, unter Beachtung einer ausreichend dimensionierten Wasserhaltung (Pkt. 3.4), ein ggf. modifizierter Grabenverbau mit handelsüblichen Verbautafeln ausreichend. Alternativ kann auch ein Trägerbohlwandverbau mit in Bohrungen eingestellten Verbauträgern sowie Holz- oder Stahlplattenausfachung Verwendung finden. Im Rahmen der weiteren Planung ist dies, unter Verwendung von Standsicherheitsnachweisen des meist kritischen Bauzustandes zu prüfen und zu planen.

Ein statischer Nachweis des Verbaus muss im Rahmen der Planung bzw. Bauausführung noch erfolgen.

Bleibende Böschungen

Bleibende Böschungen sind an den Bestand vor Ort anzugleichen, was eventuell Auswirkungen auf die zu verwendenden Verfüllmaterialien haben kann. Im Zusammenhang mit entsprechenden Standsicherheitsnachweise können diese genauer bestimmt werden.

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Nach der Profilierung müssen die Böschungen sofort mit Mutterboden angedeckt und begrünt werden, um Erosionsschäden zu vermeiden. Eventuell entstehende Erosionsrinnen sind sofort wieder zu verfüllen und zu begrünen. Um ein Abrutschen des Mutterbodens auf der Böschungsoberfläche bis zur vollständigen Durchwurzelung wirksam zu verhindern, wird das Abdecken mittels Jutematten, Kokosmatten o. dgl. empfohlen. Auch der Einsatz von Krallmatten unterhalb des Mutterbodens bzw. der Einbau von Faschinen erscheint zweckgemäß.

3.6 Wiederverwendbarkeit der Aushuberdstoffe

3.6.1 Bautechnische Wiederverwertung Aushub

Mutterboden ist zu Beginn der Arbeiten gesondert aufzunehmen. Das humose Substrat kann beispielsweise als Andeckung im Bereich von Grünflächen zur Verwertung kommen.

Die zum Aushub gelangenden Massen bestehen hauptsächlich aus gemischtkörnigen bis bindigen Auffüllungen (mit variierenden Anteilen Bauschutt) sowie je nach endgültiger Aushubtiefe ggf. Auelehm, Bach- und Talschotter. Ggf. fällt Aushub des verwitterten Fels Schluffstein bzw. Konglomerat als Lockergestein an. Gleichzeitig kann innerhalb der natürlichen Böden, sowie in den bauschutthaltigen Auffüllungen, abweichend von den vorliegenden Erkundungsergebnissen, ein schwankender Anteil an Steinen und/oder Blöcken nicht ausgeschlossen werden. Diese Aushubmassen sind für den verdichteten Wiedereinbau ungeeignet. Sie können zu Auffüllzwecken in Bereichen ohne Verdichtungsanforderungen verwendet werden.

Zur Ver- und Hinterfüllung der Baugrube sollten Austauschmassen, wie beispielsweise eine Vorabsiebung regionaler Steinbrüche der Körnung 0/40 - 0/60 mm, mit einem Sand- und Feinkornanteil von 20 - 35 M-% und einem Feinkornanteil von max. 12 - 15 M-% im eingebauten Zustand, verwendet werden. Beim Einbau sind größere Steine vollständig mit kleinkörnigerem Material zu umhüllen bzw. auszutauschen. Im Winter ist darauf zu achten, dass kein gefrorener Boden eingebaut wird.

Zu beachten ist, dass bindige Böden eine mindestens steif bis halbfeste Konsistenz aufweisen müssen um verdichtend wiedereinbaubar zu sein. Bei nur steifer Konsistenz walkt der Boden beim Verdichtungsübergang. Diese Böden sind mäßig bis erhöht wasserempfindlich.

Wo keine Anforderungen bestehen lässt sich der Aushub im Regelfall uneingeschränkt wiedereinbauen.

Allgemeine Voraussetzung für bautechnische Verwertungen von Aushub ist, dass das Material Wassergehalte im Bereich des Optimums aufweist. Bei ungünstiger Witterung weicht das Aushubmaterial relativ rasch auf und wird hierdurch zunehmenden unbrauchbar. Dahingehend müssen zwischengelagerte Massen vor Wasseraufnahme beispielsweise durch Abdeckungen geschützt werden. Bei zu trockenen Einbaumassen, z.B. Austauschmassen, ist bei Bedarf ein entsprechendes Wässern vorzusehen. Entsprechender Aufwand ist einzukalkulieren.

Weitere Einschränkungen können sich bei zu grobem Material sowie durch Anteile Steine und Blöcke ergeben. Ebenso ist durchnässter Aushub wie beispielsweise unter Grundwasser

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gewonnene Auffüllung, Auelehm, Bach- und Talschotter und ggf. verwitterter Fels (Gneis) auszuhalten oder muss abtrocknen.

Als allgemeiner Hinweis gilt, dass auch in Abschnitten ohne Verdichtungsvorgaben bei Wiedereinbauten der Einsatz von Verdichtungsgerät erforderlich wird.

3.6.2 Abfallrechtliche Belange

Auf Grundlage der sich aus den Erkundungsergebnissen darstellenden Abfallfraktionen, den Befunden der Laboranalytik lt. Prüfbericht Anlage 5 sowie den im Pkt. 2.3 aufgezeigten Abfalldeklarationen ergeben sich für die prognostisch bei Tiefbauarbeiten anfallenden Lockergesteine Mineralboden folgende Klassifizierungen.

Auffüllungen / natürlich gewachsene Böden nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

MaterialMaterialklasse nachAbfallschlüsselnr. AVV *)
Ersatzbaustoffverordnung
09.07.2021 Stand 13.07.2023
MP 1 Auffüllungen (Einzelproben: 1/1 + 1/2 + 1/3 + 1/4 + 2/1 + 2/2 + 2/3)BM-F1 / BG-F117 05 04 Boden und Steine die keine gefährlichen Stoffe enthalten
*) Der Entsorger kann durchaus eine andere AVV-Zuordnung vornehmen, weshalb eine Abstimmung im Vorfeld erforderlich ist.

Entsprechend der Angaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) gilt bei der Wiederverwendung von Bodenaushub vor Ort das Verschlechterungsverbot, also Verwertung nur auf gleich hoch oder höher belasteter Auflage.

Erfolgt keine bauliche Verwertung, ist der Abfall im Sinne Beseitigung an eine hierfür zugelassene Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlagen anzudienen. Abweichend von den zuvor angegebenen Abfallschlüsselnummern kann nach § 3, Absatz 3 der AVV die zuständige Behörde eine andere Einstufung der Abfälle vornehmen.

Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse basieren auf den in der EBV, Anlage 1, Tab. 3 enthaltenen Parameterlisten als für Bodenmaterial und Baggergut allgemein übliche abfalltechnische Prüfprogramme. Hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken ist die EBV, Anlage 2, Erläuterungen und

  • Tabelle 5 für Bodenmaterial der Klassen 0* (BM-0*)‚ F0* (BM-F0*) und Baggergut der Klassen 0* (BG-0*)‚ F0* (BG-F0*)
  • Tabelle 6 für Bodenmaterial der Klasse F1 (BM-F1) und Baggergut der Klasse F1 (BG-F1)
  • Tabelle 7 für Bodenmaterial der Klasse F2 (BM-F2) und Baggergut der Klasse F2 (BG-F2)
  • Tabelle 8 für Bodenmaterial der Klasse F3 (BM-F3) und Baggergut der Klasse F3 (BG-F3) zu beachten. In diesen Tabellen sind in Abhängigkeit der Materialklassen verschiedene Einbauweisen (zulässig und unzulässig) aufgeführt.

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Die Eigenschaft der Grundwasserdeckschicht in Abhängigkeit der grundwasserfreien Sickerstrecke kann, unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung angeschnittenen Wasserhorizonte bzw. hydrogeologischen Verhältnisse, im Baufeld als ungünstig eingestuft werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Lage des Baufeldes / Baubereiches / Einbauort des Materials innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzbereichen liegt. Im Baufeld sind keine WSG bekannt (s. Pkt. 2.4).

Erfolgt keine bautechnische Verwertung der Aufbruch- oder Aushubmassen vor Ort, obwohl eine Materialklasse eingehalten wird, ist es gemäß "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Abfallverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" (sogenannte Mantelverordnung), Artikel 3 – Änderung der Deponieverordnung, § 6, Absatz 1a zulässig, diese ohne weitere Untersuchung auf entsprechend zugelassenen Entsorgungs- bzw. Verwertungsunternehmen / Deponien zu beseitigen, wenn sie nach Abschn. 3 Unterabschnitt 1 der Ersatzbaustoffverordnung güteüberwacht und klassifiziert sind. Dies gilt auch für nicht aufbereitetes Bodenmaterial und nicht aufbereitetes Baggergut, welches nach Abschn. 3 Unterabschnitt 2 der Ersatzbaustoffverordnung untersucht und klassifiziert ist. Dabei lässt sich vereinfacht auszugsweise zusammenfassen:

  • Bodenmaterial der Klasse 0, 0*‚ F0* oder F1 (BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1) Deponieklasse 0

  • Baggergut der Klasse 0, 0*‚ F0* oder F1 (BG-0, BG-0*, BG-F0*, BG-F1) Deponieklasse 0

  • Bodenmaterial der Klasse F2 oder F3 (BM-F2, BM-F3) Deponieklasse I

  • Baggergut der Klasse F2 oder F3 (BG-F2, BG-F3) Deponieklasse I

Vorausgesetzt ist jedoch die Einhaltung der Annahmekriterien und -parameter des jeweiligen Entsorgungs- bzw. Verwertungsunternehmens / Deponie.

Weiterhin ergeht der Hinweis, dass bei Bieteranfragen die kompletten Untersuchungsergebnisse der abfalltechnischen Prüfungen zur Verfügung gestellt werden sollten. Die alleinige Ausweisung der abfallrechtlichen Zuordnung genügt für die Findung des effizientesten Verwertungs- oder Entsorgungsweges im Allgemeinen nicht. Eventuell können die durchgeführten Deklarationen nicht ausreichen. Verschiedene Entsorger bzw. Verwerter fordern gemäß ihrer behördlichen Zulassung Deklarationen nach anderweitigen Prüfprogrammen oder fragen zusätzliche Parameter ab.

Hinweise

Inwieweit bauschutthaltige Auffüllung eher als Boden oder als Bauschuttgemisch betrachtet wird, liegt in der Beurteilung des Entsorgers, welcher unbedingt einbezogen werden muss. Verbunden damit kann auch eine Abfallschlüsselnummer AVV 17 01 07 (Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, welche keine gefährlichen Stoffe enthalten) erforderlich werden.

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Die Anzahl, Art und Tiefe der Aufschlüsse sowie die Programme der Laboruntersuchungen wurden im Leistungsverzeichnisses lt. Unterlage /1/ vorgegeben. Da mit Hilfe der vom AG vorgegebenen Aufschlusstechnologie der Felshorizont nicht erkundet werden kann, ist eine Nachuntersuchung mit Hilfe einer etwa 8 - 10 m tiefen Rotationskernbohrung erforderlich. Im vorliegenden Ergebnisbericht werden für den Felshorizont Erfahrungswerte unseres Büros angegeben, die jedoch nur zur Vorbemessung von Micro-/Verpresspfählen angewendet werden können. Weiter wird darauf Aufmerksam gemacht, dass die Aufschlüsse nur Stichproben im Bestand, sowie im Boden darstellen. Sie ermöglichen für die dazwischenliegenden Bereiche nur Wahrscheinlichkeitsaussagen zu den zu erwartenden Verhältnissen. Auch bei Abfalluntersuchungen handelt es sich um Stichproben. Bereits aus Kostengründen kann nicht jedem einzelnen Substrat durch analytische Belege nachgegangen werden. Verschiedenste Mineralpartikel und Substanzen sind wechselnd anthropogen und geogen bedingt unregelmäßig in Böden verteilt. Sie verursachen Streuungen der Konzentrationen von durch abfalltechnische Prüfparameter erfassten Komponenten. Daher unterliegen Labormesswerte je nach konkreten Orten von Probenahmen entsprechenden Schwankungen. Diese können von den vorliegenden Befunden negativ oder positiv abweichen sowie auch die der Größenordnung von Spurenanalytik entsprechenden Grenzwerte abfalltechnischer Zuordnungen überschreiten. Bei fortschreitenden oder anderweitigen Planungsständen mit Auswirkungen auf die geotechnischen Schlussfolgerungen sollte der Gutachter verständigt sowie bei Erfordernis eine Erweiterung der vorliegenden Berichterstattung beauftragt werden. Hinsichtlich der Minimierung des Baugrundrisikos, welches sich bereits u.a. aus den vorgenannten Wahrscheinlichkeitsaussagen für den Bauherrn ergibt, sollten während der Bauphase Baugrund- und/oder Bohrgutabnahmen durch einen Sachverständigen ausgeführt werden. Werden auf der Baustelle vom vorliegenden Bericht abweichende Verhältnisse festgestellt, müssen das Planungsbüro und der Verfasser des geotechnischen Berichts verständigt werden, damit ggf. erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können. Auch wenn nicht besonders aufgeführt, sind alle zum Zeitpunkt der Bauausführung gültigen Vorschriften und Regelwerke zu beachten und anzuwenden. Sollten sich weitere fachliche Fragen ergeben, stehen wir gerne mit Informationen zur Verfügung.
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