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25086_VV_LB.pdf

Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens mit Brücke und Gewässerbauwerken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 16:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Neubau Hochwasserrückhaltebecken

Kleine Striegis

Los 4: Ingenieurbauwerke

- Leistungsbeschreibung -

Hainichen, 08.09.2026

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 1 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorhaben ................................................................................................................. 8 2 Planfeststellung ...................................................................................................... 9 2.1 Planfeststellungsbeschluss ....................................................................................... 9 2.2 Nebenbestimmungen ................................................................................................ 9 2.3 Hinweise ................................................................................................................. 11 3 Planungsgrundlagen ............................................................................................ 12 3.1 Unterlagen AG ........................................................................................................ 12 3.2 Unterlagen Dritte - Geotechnik................................................................................ 12 3.3 Unterlagen Dritte - Tragwerksplanung .................................................................... 13 3.4 Unterlagen Dritte - E-/MSR-Planung ....................................................................... 13 3.5 Stellungnahmen ...................................................................................................... 13 4 Bestehende Verhältnisse ..................................................................................... 14 4.1 Lage des Vorhabens ............................................................................................... 14 4.2 Vermessung ........................................................................................................... 14 4.3 Hydrologische Verhältnisse .................................................................................... 14 4.4 Grundwasserverhältnisse ....................................................................................... 14 4.5 Baugrundverhältnisse ............................................................................................. 15 4.6 Ver- und Entsorgungsleitungen............................................................................... 16 4.7 Schutzgebiete ......................................................................................................... 16 4.8 Gewässerökologie .................................................................................................. 16 4.9 Verdachts- und Altlastenflächen ............................................................................. 17 4.10 Kampfmittel............................................................................................................. 17 4.11 Denkmalschutz ....................................................................................................... 17 4.12 Archäologie............................................................................................................. 17 5 Teil A: Neubau Hochwasserrückhaltebecken ..................................................... 18 5.1 Allgemeines ............................................................................................................ 18 5.1.1 Beckenklassifizierung ................................................................................ 18 5.1.2 Technische Daten ..................................................................................... 18 5.1.3 Betriebsweise ............................................................................................ 19 5.2 Untergrundvergütung .............................................................................................. 20 5.2.1 Bezug zur Genehmigungsplanung ............................................................ 20 5.2.2 Ausführungsplanung ................................................................................. 20 5.2.3 Vorleistungen des AG ............................................................................... 21 5.2.4 Leistungen des AN .................................................................................... 21 5.2.5 Qualitätskontrolle ...................................................................................... 22 5.3 Absperrbauwerk - Erdarbeiten ................................................................................ 23 5.3.1 Allgemeine Hinweise zu Erdarbeiten nach DIN 18300 .............................. 23

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 2 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

5.3.2 Ergänzungen zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ..... 23 5.3.3 Anforderung an die Verdichtung ................................................................ 24 5.3.4 Damm ....................................................................................................... 25 5.3.5 Stützkörper ............................................................................................... 26 5.3.6 Innendichtung ........................................................................................... 27 5.3.7 Abdeckung ................................................................................................ 28 5.3.8 Drainage- und Filterprisma ........................................................................ 29 5.4 Absperrbauwerk - Oberbodenarbeiten .................................................................... 30 5.4.1 Abtrag von Oberboden .............................................................................. 30 5.4.2 Oberbodenmieten ..................................................................................... 30 5.4.3 Wiedereinbau von Oberboden .................................................................. 30 5.5 Betriebseinrichtungen: Hochwasserentlastung ....................................................... 31 5.5.1 Deckwerksicherung ................................................................................... 31 5.5.2 Abflusskontrollsporn .................................................................................. 31 5.5.3 Ableitungsgerinne ..................................................................................... 32 5.6 Betriebseinrichtungen: Durchlassbauwerk .............................................................. 32 5.6.1 Gründung .................................................................................................. 32 5.6.2 Massivbauwerk ......................................................................................... 32 5.6.3 Blocksteinmauer ....................................................................................... 33 5.6.4 Sohlenausbildung ..................................................................................... 34 5.7 Betriebseinrichtungen: Messtechnische Überwachung ........................................... 35 5.7.1 Beckenpegel ............................................................................................. 35 5.7.2 Unterwasserpegel ..................................................................................... 36 5.8 Betriebseinrichtungen: Sonstige ............................................................................. 37 5.8.1 Treibholzsperre ......................................................................................... 37 5.8.2 Betriebsgebäude ....................................................................................... 37 5.8.3 Aufstellfläche vor dem Betriebsgebäude ................................................... 38 5.8.4 Böschungstreppen land-/wasserseitig ....................................................... 38 5.9 Technische Ausrüstung: Stahlwasserbau ............................................................... 39 5.9.1 Betriebsauslass 1 (BA1) ............................................................................ 40 5.9.2 Betriebsauslass 2 (BA2) ............................................................................ 42 5.9.3 Schweißarbeiten ....................................................................................... 43 5.9.4 Korrosionsschutz ...................................................................................... 44 5.9.5 Nachweise ................................................................................................ 44 5.10 Technische Ausrüstung: Sonstige ........................................................................... 44 5.10.1 Geländer ................................................................................................... 44 5.10.2 Absperrschranken ..................................................................................... 45 5.10.3 Hinweisschilder ......................................................................................... 45 5.11 Mess- und Kontrolleinrichtungen ............................................................................. 45 5.11.1 Lage- und Höhenmessung ........................................................................ 45 6 Teil B: Ersatzneubau Brücke ............................................................................... 47 6.1 Ausgangssituation .................................................................................................. 47

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6.2 Technische Daten ................................................................................................... 48 6.3 Abbrucharbeiten ..................................................................................................... 48 6.4 Baugrundverhältnisse ............................................................................................. 49 6.5 Gründung und Verbau ............................................................................................ 49 6.6 Wasserhaltung ........................................................................................................ 50 6.7 Tragwerk ................................................................................................................ 50 6.8 Abdichtung ............................................................................................................. 50 6.9 Lager ...................................................................................................................... 51 6.10 Fahrbahnübergänge ............................................................................................... 51 6.11 Entwässerungseinrichtungen .................................................................................. 51 6.12 Brückenkappen ....................................................................................................... 52 6.13 Brückengeländer .................................................................................................... 52 6.14 Sonstige Ausstattung .............................................................................................. 52 6.15 Sohl- und Ufergestaltung ........................................................................................ 52 6.16 Hinweise zur Bauausführung .................................................................................. 53 7 Teil C: Teilrückbau Wehrschwellen ..................................................................... 54 8 Angaben zur Baustelle ......................................................................................... 55 8.1 Hinweise zu Schonzeiten ........................................................................................ 55 8.2 Ausführungszeitraum und Dauer der Baumaßnahme ............................................. 55 8.3 Bautechnologie und -durchführung ......................................................................... 55 8.4 Baustellenzufahrten und Baustraßen ...................................................................... 59 8.5 Verkehrssicherung .................................................................................................. 60 8.6 Lager- und Arbeitsflächen ....................................................................................... 60 8.7 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ................................... 60 8.7.1 Bauwasser ................................................................................................ 60 8.7.2 Baustrom .................................................................................................. 60 8.7.3 Abwasser .................................................................................................. 60 8.8 Bauzeitliche Wasserhaltung .................................................................................... 61 8.8.1 Oberflächenwasserhaltung ........................................................................ 61 8.8.2 Grundwasserhaltung ................................................................................. 61 8.9 Hochwassermaßnahmenplan ................................................................................. 62 9 Angaben zur Bauausführung ............................................................................... 63 9.1 Allgemeine Vorbemerkungen .................................................................................. 63 9.2 Anzeigepflicht ......................................................................................................... 63 9.3 Bauzeitenplan ......................................................................................................... 63 9.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten ................................................................................ 63 9.5 Bautagebuch .......................................................................................................... 64 9.6 Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz ......................................................... 64

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9.7 Erforderliche Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ................... 64 9.8 Bodenfunde / Denkmalschutz ................................................................................. 64 9.9 Munitionsfunde ....................................................................................................... 65 9.10 Baubehelfe ............................................................................................................. 65 9.11 Stoffe, Bauteile ....................................................................................................... 65 9.12 Prüfungen ............................................................................................................... 65 9.13 Aufmaß ................................................................................................................... 65 9.14 Nachunternehmer ................................................................................................... 66 9.15 Teilabnahmen ......................................................................................................... 66 9.16 Zusätzliche Leistungen und Mengenmehrungen ..................................................... 66 9.17 Vermessungsleistungen des AN ............................................................................. 66 9.18 Vermessungsleistungen des AG ............................................................................. 67 9.19 Abschlussdokumentation / Lieferscheine ................................................................ 67 9.20 Vom AN zu beschaffende Unterlagen ..................................................................... 67 10 Normen und Regelwerke ...................................................................................... 68 10.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen bzw. Vorschriften ............................ 68 10.2 Technische Lieferbedingungen (TL), Technische Prüfvorschriften (TP) .................. 68 10.3 DIN/EN ................................................................................................................... 68

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Anlagenverzeichnis

Teil A: Neubau Hochwasserrückhaltebecken A0 Übersichtspläne A0-1 Lageplan zur regionalen Einordnung ...................................................... 1 : 30.000 A0-2 Übersichtslageplan HRB mit Gesamtstauraum ......................................... 1 : 2.500 A0-3 Übersichtslageplan Teilrückbau Wehrschwellen ....................................... 1 : 2.500 A1 Lagepläne Dammbauwerk A1-1 Lageplan Dammbauwerk ............................................................................. 1 : 500 A1-2.1 Lageplan Baustelleneinrichtung Baustraßen ............... 1 : 2.000 / 1 : 1.000 / 1 : 50 A1-2.2 Lageplan Baustelleneinrichtung Betonarbeiten ............................................ 1 : 500 A1-2.3 Lageplan Baustelleneinrichtung Erdarbeiten ............................................... 1 : 500 A2 Objektpläne Dammbauwerk A2-1 Dammbauwerk - Längsschnitt ..................................................................... 1 : 500 A2-2 Dammbauwerk - Regelquerschnitt Damm ................................................... 1 : 100 A2-3 Dammbauwerk - Regelquerschnitt HWE ..................................................... 1 : 100 A2-4 Dammbauwerk - Detailplan HWE .................................................................. 1 : 50 A3 Objektpläne Durchlassbauwerk A3-1.1 Durchlassbauwerk - Objektplan .................................................................. 1 : 100 A3-1.2 Durchlassbauwerk - Detailplan ..................................................................... 1 : 25 A3-2 Durchlassbauwerk - Betriebsauslass 1 (Rollschütz) ................ 1 : 20 / 1 : 10 / 1 : 5 A3-3 Durchlassbauwerk - Betriebsauslass 2 (Gleitschütz) ............... 1 : 20 / 1 : 10 / 1 : 5 A3-4 Durchlassbauwerk - Geländerplan ......................................... 1 : 100 / 1 : 10 / 1 : 5 A3-5 Durchlassbauwerk - Fugenplan ................................................................... 1 : 100 A4 Sonstige Objekt- und Detailpläne A4-1 Objektplan Mess- und Steuertechnik ..................................................................... A4-1.1 Unterwasserpegel ............................................................... 1 : 200 / 1 : 50 / 1 : 20 A4-1.2 Mess- und Bediensteg ......................................................................... 1 : 50 / 1 : 5 A4-1.3 Messtechnik am Dammbauwerk .................................................................... 1 : 25 A4-1.4 Aufstellfläche mit Betriebsgebäude ...................................................... 1 : 50 / 1 : 5 A4-1.5 Betriebsgebäude ........................................................................................... 1 : 25 A4-2 Sonstige Detailpläne.............................................................................................. A4-2.1 Böschungstreppen ........................................................................................ 1 : 50 A4-2.2 Sohlsicherung.................................................................................. 1 : 250 / 1 : 50 A4-2.3 Untergrundvergütung ................................................................................... 1 : 500 A4-2.4 Wegesperre ................................................................................................... 1 : 50 A4-2.5 Vorlage Bauschild ......................................................................................... 1 : 10 A4-2.6 Vorlage Hinweisschild ................................................................................... 1 : 50

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Teil B: Ersatzneubau Brücke B2 Lagepläne B2-1 Lageplan Brücke IST-Zustand ..................................................................... 1 : 100 B2-2 Lageplan Brücke BAU-Zustand ................................................................... 1 : 100 B2-3 Lageplan Brücke PLAN-Zustand ................................................................. 1 : 100 B3 Objektpläne B3-1 Objektplan Brücke BAU-Zustand ....................................................... 1 : 50 / 1 : 10 B3-1 Objektplan Brücke PLAN-Zustand ..................................................... 1 : 50 / 1 : 10

Teil C: Teilrückbau Wehrschwellen C1 Lageplan und Schnitte Teilrückbau Wehrschwelle Ö2 ...................... 1 : 100 / 1: 50 C2 Lageplan und Schnitte Teilrückbau Wehrschwelle Ö3 ...................... 1 : 100 / 1 :50

Teil D: Verkehrsanlagen nicht belegt

Teil E: Sonstige Unterlagen E1 Geotechnischer Bericht vom 15.09.2016 ...................................................... digital E2 Baugrund- und Abfalluntersuchung vom 20.11.2025 .................................... digital E3 Gutachterliche Stellungnahme vom 21.07.2026 ........................................... digital E4 Hydraulische Bemessung der Grundwasserabsenkung ................................ digital E5 Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2024 ................................................ digital E6 Mengenermittlung Beton-/Stahlbetonarbeiten ............................................... digital E7 Fotodokumentation ....................................................................................... digital

Teil F: E-/MSR-Technik nicht belegt

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Bildverzeichnis

Abbildung 1 Geologischer Schnitt durch die Dammachse (Quelle: Analytec 09/2016) .. 15 Abbildung 2 Durchlassbauwerk mit Verschlussorganen (Oberwasseransicht) .............. 39 Abbildung 3 Funktionsweise Betriebsauslass BA1 ........................................................ 40 Abbildung 4 Schadhafte Brückenwiderlager am linken (li) und rechten Ufer (re) ........... 47 Abbildung 5 Korrodierte Hauptträger (li) und unterströmtes Widerlager (re) .................. 47

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Nebenbestimmungen PFB vom 17.12.2024 .......................................................... 9 Tabelle 2 Hinweise PFB vom 17.12.2024 ........................................................................... 11 Tabelle 3 HW-Scheitelzuflüsse zum HRB (Quelle: DHI-WASY 05/2019) ............................ 14 Tabelle 4 Regelschichtung des Baugrundes Standort (Quelle: Analytec 09/2016) .............. 16 Tabelle 5 Allgemeine Kennwerte des HRB Kleine Striegis .................................................. 18 Tabelle 6 Betriebsweise ...................................................................................................... 19 Tabelle 7 Materialempfehlung Stützkörper.......................................................................... 26 Tabelle 8 Materialempfehlung Dichtkörper .......................................................................... 27 Tabelle 9 Materialempfehlung Abdeckung .......................................................................... 28 Tabelle 10 Materialempfehlung Dränmaterial ............................................................. 29 Tabelle 11 Messtechnische Überwachung ................................................................. 35 Tabelle 12 Technische Daten Stahlwasserbauverschlüsse ........................................ 39 Tabelle 13 Übersicht der geplanten Baustraßen ......................................................... 59

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 8 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

Leistungsbeschreibung

1 Vorhaben Die Große Kreisstadt Hainichen (Markt 1, 09661 Hainichen) plant als Vorhabensträgerin die: Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Kleinen Striegis in Hainichen. Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens etwa 0,5 km südlich der Ortslage Berthelsdorf. Das Hochwasserrückhaltebecken wird als gesteuertes Trockenbecken im Hauptschluss der „Kleinen Striegis“ mit einem Rückhalteraum von 170.000 m³ geplant.

Der Stauraum befindet sich südöstlich des Mühlholzes und erstreckt sich bei Vollstau bei einer maximalen Breite am Dammbauwerk von rund 200 m auf einer Länge von ca. 640 m in Richtung Langenstriegis. Er erfasst dabei 19 Grundstücke in den Gemarkungen Berthelsdorf (Stadt Hainichen) sowie Dittersbach und Langenstriegis (Stadt Frankenberg). Er wird im Süden, Westen und Norden durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Im Osten verläuft er bis zu einem kleinen Wäldchen.

Es besteht aus einem 281 m langen und 7,05 m ü. Gelände hohen Absperrbauwerk mit integriertem Durchlassbauwerk. Das Absperrbauwerk wird als Steinschüttdamm mit einer geneigten Innendichtung ausgeführt. Das Durchlassbauwerk wird in Massivbauweise aus Stahlbeton errichtet. Des Weiteren sind der Ausbau vorhandener Wege als künftige Betreiberwege und der Ersatzneubau einer Bestandsbrücke geplant. Darüber hinaus sind in der Ortslage Berthelsdorf zwei vorhandene Wehrschwellen durch Schlitzung teilweise zurückzubauen. Im Zusammenhang mit den geplanten Vorhaben sind außerdem verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf angrenzenden Flächen sowie entlang der Kleinen Striegis südöstlich des Hochwasserrückhaltebeckens und auf Feldern im Bereich der ehemaligen Stallanlage westlich der Ortslage Berthelsdorf geplant.

Das Vorhaben wird durch den AG in folgende Baulose aufgeteilt:

• Los 1 - Erdarbeiten für archäologische Untersuchung

• Los 2 - Baufeldfreimachung und vorgezogene LBP-Maßnahmen

• Los 3 - Stromanschluss

• Los 4 - Ingenieurbauwerke

• Los 5 - Verkehrsanlagen

• Los 6 - E-/MSR-Anlagen

Die Lose 1 bis 3 wurden als bauvorbereitende Maßnahmen bereits abgeschlossen. Los 5 (Verkehrsanlagen) und Los 6 (E-/MSR-Anlagen) werden zu einem späteren Zeitpunkt separat ausgeschrieben.

Die vorliegende Leistungsbeschreibung beinhaltet das Los 4 (Ingenieurbauwerke) mit den maßgeblichen Hauptbauleistungen:

• Teil A: Neubau Hochwasserrückhaltebecken

• Teil B: Ersatzneubau Brücke

• Teil C: Teilrückbau Wehrschwellen

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 9 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

2 Planfeststellung

2.1 Planfeststellungsbeschluss Die Landesdirektion Sachsen hat den Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2024 festgestellt /1/. Durch diese Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind für das Vorhaben andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen grundsätzlich nicht erforderlich.

Das Vorhaben ist wie planfestgestellt umzusetzen /1/. Änderungen und Abweichungen am Hochwasserschutzvorhaben, von Folgemaßnahmen oder Maßnahmen der Umweltplanung bedürfen der Zustimmung der Planfeststellungsbehörde und sind dieser unverzüglich anzuzeigen /1/. Die Planfeststellungsbehörde behält sich eine nachträgliche Festsetzung, Änderung oder Ergänzung von Auflagen vor /1/.

Die Vorhabensträgerin hat nach § 68 Abs. 1 WHG die Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb der Stauanlage erhalten /1/.

Die Ausführungsplanung ist der oberen Wasserbehörde der Landesdirektion Sachsen, Referat 42C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, bis spätestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn zur Prüfung vorzulegen /1/. Mit der fachlichen Bestätigung der Ausführungsplanung erfolgt die Baufreigabe /1/. Mit den Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn durch die obere Wasserbehörde der Landesdirektion Sachsen (Referat 42C) die Baufreigabe (vgl. Ziff. 2.1.) erteilt wurde /1/.

2.2 Nebenbestimmungen Die Vorhabensträgerin, der Baubetrieb sowie alle an der Überwachung beteiligten Akteure haben die Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschluss (Anlage E5) bei der Bauausführung zu beachten. Eine Einweisung erfolgt zur Bauanlaufberatung durch den AG.

Die Nebenbestimmungen gemäß Tabelle 1 enthalten rechtlich bindende Pflichten, die zwingend in die bauliche Umsetzung einfließen müssen.

Tabelle 1 Nebenbestimmungen PFB vom 17.12.2024

StichwortErläuterungBezug zum PFBStatus
d n e h e t s s u ag n u t ie b r a e B n in e s s o lh c s e g b a
ÄnderungsverbotJede Abweichung von den Plänen bedarf der Genehmigung der Behörde.Abs. A.IV.1 (S. 53)☒☐☐
Baubeginn-AnzeigeDie Aufnahme der Bauarbeiten muss der Landesdirektion vorab schriftlich angezeigt werden.Abs. A.IV.1 (S. 53)☒☐☐
FischschonzeitenAbsolutes Bauverbot im Gewässer von Oktober bis April. Arbeiten nur von Mai bis September zulässig.Abs. A.IV.2 (S. 54 / M12)☒☐☐

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ElektrobefischungVor der Wasserhaltung/Absperrung muss der Baubereich fachgerecht elektrisch abgefischt werden.Abs. A.IV.2 (S. 54 / M7)☒☐☐
UmleitungsgerinneBau des Durchlassbauwerkes erfolgt in offener Bauweise mit temporärem, naturnah strukturiertem Umleitungslauf.Abs. A.IV.2 (S. 54 / M13)☒☐☐
Biber-SchutzAm Rückbaustandort Ö2 befindet sich ein Biberbau; Bauzeiten müssen bei Nachwuchs flexibel angepasst werden.Abs. A.IV.2 (S. 54 / M7/M12)☐☐☒
Sediment-MinimierungAufwirbelung von Feinsedimenten ist durch angepasste Wasserhaltungstechnologien auf das Minimum zu reduzieren.Abs. A.IV.2 (S. 54 / M7)☒☐☐
Gehölzschutz / RAS-LP 4Einzäunung von Wurzelbereichen (Kronentraufe + 1,5m), Bohlenummantelung und manuelle Handschachtung bei Wurzelkontakt.Abs. A.IV.3 (S. 60 / M1)☒☐☐
Vermeidung von TierfallenGerodete Gehölze und Schnittgut sind unmittelbar nach dem Fällen zu schreddern.Abs. A.IV.3 (S. 60 / M1)☒☐☐
Wiesen-Entwicklung (6510)Herstellung eines unkrautfreien Saatbetts durch mehrmaliges Fräsen (Abstand 4 Wochen) und Einsaat zertifizierten Regiosaatguts.Abs. A.IV.3 (S. 60 / M5)☒☐☐
Aufforstung & WildschutzzaunPflanzung eines Eichen- Hainbuchenwaldes im Raster 2,5m x 0,6m inklusive Mulchstreifen und Untergrabschutz-Zaun.Abs. A.IV.3 (S. 60 / M6)☒☐☐
Gewässerbegleitende PflanzungGehölzsaum (10m breit) am Gewässerrandstreifen mit 20% Sträuchern / 80% Bäumen (Zertifikat Herkunftsgebiet II).Abs. A.IV.3 (S. 60 / M9)☒☐☐
FischunterständeEinbau von uferseitig überdeckten Fischunterständen aus Wurzelstöcken, gesichert mit Metallstäben.Abs. A.IV.4 (S. 61 / M10)☒☐☐
Boden-Schichten- trennungOberboden ist nach DIN 18300 und DIN 18915 strikt vom Unterboden getrennt abzutragen und zu lagern.Abs. A.IV.5 (S. 62 / M2)☒☐☐
Bodenschutz bei NässeFahrverbot für schwere Baumaschinen bei hoher Bodenfeuchtigkeit und Frost- Tau-Wechseln im ufernahen Raum.Abs. A.IV.5 (S. 62 / M2)☒☐☐
Lastverteilende PlattenBaustraßen im gewässernahen Raum sind zwingend mit Stahlplatten oder flexiblen Modulen auszulegen.Abs. A.IV.5 (S. 62 / M2)☒☐☐
VerdichtungsschutzReduzierung des Reifeninnendrucks; obligatorischer Einsatz von Breit- und Terrareifen.Abs. A.IV.5 (S. 62 / M2)☒☐☐
Bodenmaterial- SeparierungOrganoleptisch auffälliges (riechendes/verfärbtes) Aushubmaterial ist separat zu haufen und umgehend zu beproben.Abs. A.IV.5 (S. 62 / M3)☒☐☐

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 11 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

BodenlockerungNach Bauende sind alle temporär befahrenen oder als Lager genutzten Flächen tiefenenzulockern.Abs. A.IV.5 (S. 62 / M11)☒☐☐
NachtbauverbotZum Schutz von Fledermausarten gilt auf der gesamten Baustelle ein striktes Nachtarbeitsverbot.Abs. A.IV.7 (S. 64 / M16)☒☐☐
BaumfällungenSämtliche Gehölzfällungen und die Baufeldfreimachung dürfen ausschließlich im Monat Oktober stattfinden.Abs. A.IV.8 (S. 64 / M16)☐☐☒
Archäologische BaubegleitungGenehmigungspflicht für Erdarbeiten; vermutete Kulturdenkmale erfordern enge Abstimmung und Fundmeldepflicht.Abs. A.IV.9 (S. 64)☐☐☒
VerkehrssicherungBaustellenzufahrten und -querungen über öffentliche Straßen sind nach RSA 21 und ZTV-SA abzusichern.Abs. A.IV.10 (S. 65)☒☐☐
KampfmittelfreiheitVor Beginn von Erdarbeiten ist eine Kampfmittelfreigabe nach SächsKMVO einzuholen bzw. zu prüfen.Abs. A.IV.11 (S. 66)☒☐☐

Nebenbestimmung nicht mehr zutreffend

2.3 Hinweise Die Vorhabensträgerin, der Baubetrieb sowie alle an der Überwachung beteiligten Akteure haben die Hinweise des Planfeststellungsbeschluss (Anlage E5) bei der Bauausführung zu beachten. Eine Einweisung erfolgt zur Bauanlaufberatung durch den AG.

Die Hinweise gemäß Tabelle 2 enthalten wichtige verfahrenstechnische Leitlinien, rechtliche Rahmenbedingungen und Pflichten zur Abstimmung mit Behörden.

Tabelle 2 Hinweise PFB vom 17.12.2024

StichwortErläuterungBezug zum PFBStatus
d n e h e t s s u ag n u t ie b r a e B n in e s s o lh c s e g b a
Ökologische BaubegleitungEine qualifizierte ökologische Baubegleitung (öBB) ist zwingend einzubinden und steuert alle Umwelt- Maßnahmen.Abs. D.I (S. 187)☐☒☒
Wasserrechtliche AufsichtBaumaßnahmen im und am Gewässer unterliegen der ständigen Kontrolle der Unteren Wasserbehörde.Abs. D.II (S. 188)☒☐☐
Fischerei- sachverständigungDer Fischereiberechtigte ist rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Baubeginn im Gewässer) über die Absperrung zu informieren.Abs. D.III (S. 188)☐☒☐
Abfallrechtliche EntsorgungVerwertung und Entsorgung mineralischer Abfälle/Ersatzbaustoffe muss nach EBV und TR LAGA erfolgen.Abs. D.IV (S. 189)☒☐☐

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 12 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

Altlasten- MeldepflichtWerden bei Erdarbeiten unvorhergesehene Kontaminationen entdeckt, gilt sofortige Meldepflicht nach BBodSchG.Abs. D.IV (S. 189)☒☐☐
BaugrundDas Baugrundrisiko verbleibt bei der Vorhabensträgerin; geotechnische Berichte (Anlage 3) sind zu beachten.Abs. D.V (S. 189)☒☐☐
Denkmalschutz / ArchäologieArchäologische Funde führen zum sofortigen Stopp der Erdarbeiten an der Fundstelle (Meldepflicht innerhalb 4 Werktagen).Abs. D.VI (S. 191)☐☒☐
Arbeitsschutz / SiGeKoEinreichung der Vorankündigung und Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (BaustellV).Abs. D.VII (S. 191)☐☒☐
Straßenbauliche AbnahmeTemporäre Nutzung öffentlicher Straßen und Wirtschaftswege erfordert eine Vorab-Zustandsfeststellung und Endabnahme.Abs. D.VIII (S. 192)☒☐☐

3 Planungsgrundlagen

3.1 Unterlagen AG /1/ Planfeststellungsbeschluss, Neubau Hochwasserrückhaltebecken an der Kleinen Striegis in Hainichen, Landesdirektion Sachsen, Chemnitz, 17.12.2024

/2/ Ausschreibungsunterlagen zum offenen Verfahren (VgV-Verfahren) Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis, Vergabenummer 03/2025, Veröffentlichung am 14.04.2025, hpm Henkel Projektmanagement GmbH

/3/ Planfeststellungsunterlagen, Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis, Genehmigungsplanung, ARGE: Ingenieur Consult GmbH + Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Leipzig, 02.07.2021, 1. Tektur vom 15.12.2023 Hrsg.: Stadtverwaltung Hainichen, 19.06.2025

/4/ CAD-Dateien, Ingenieur Consult GmbH (ICL) Hrsg.: Stadtverwaltung Hainichen, 23.06.2025

3.2 Unterlagen Dritte - Geotechnik /5/ Geotechnischer Bericht - Stufe Voruntersuchungen nach DIN 4020 analytec Dr. Steinhau - Ingenieurgesellschaft für Baugrund, Geophysik und Umweltengineering mbH, Chemnitz, 02.06.2015

/6/ Geotechnischer Bericht - Stufe Hauptuntersuchung nach DIN EN 1997-2 analytec Dr. Steinhau - Ingenieurgesellschaft für Baugrund, Geophysik und Umweltengineering mbH, Chemnitz, 15.09.2016

/7/ Geotechnischer Bericht – Baugrund- und Abfalluntersuchung – Ersatzneubaubrücke Ingenieurbüro Eckert GmbH, Chemnitz, 20.11.2025.

/8/ Gutachterliche Stellungnahme BAUGRUND DRESDEN Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden, 21.07.2026

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3.3 Unterlagen Dritte - Tragwerksplanung /9/ PRÜFBERICHT Dipl.-Ing. Andreas Forner, Leipzig, 14.04.2026 HRB Kleine Striegis – Durchlassbauwerk und Bediensteg,

  1. Nachtrag zur Genehmigungsstatik vom 22.05.2017, Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, Leipzig, 30.01.2026

/10/ HRB Kleine Striegis – Ersatzneubau Brücke, Genehmigungsstatik Ingenieurbüro Klemm und Hensen GmbH, Leipzig, 18.05.2026

3.4 Unterlagen Dritte - E-/MSR-Planung /11/ E-/MSR-Planung Dresdner Elektro-Ingenieurbüro GmbH, Dresden, 30.01.2026

3.5 Stellungnahmen /12/ Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen (Referate 42 und 45) zu geplanten Änderungen zum PFB vom 17.12.2024, Email Oliver Fischer am 15.01.2026

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4 Bestehende Verhältnisse

4.1 Lage des Vorhabens Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen im Landkreis Mittelsachsen.

Die geplante Dammachse befindet sich bei Fluss-km 14+691 und liegt auf dem Gebiet der Stadt Hainichen (OT Berthelsdorf). Die Stauwurzel bei HQ100 reicht bis Fluss-km 15+773 und liegt bereits auf dem Gebiet der Stadt Frankenberg (OT Langenstriegis).

Die Baufeldgrenzen liegen zwischen Fluss-km 14+598 und 14+755.

Zur Übersicht ist in Anlage E7 eine Fotodokumentation enthalten.

4.2 Vermessung Die Planunterlagen wurden in das amtliche Lagesystem ETRS89_UTM33 und das amtliche Höhensystem DHHN2016 umgewandelt /3/.

Grenzpunkte, Grenzsteine und amtliche Vermessungspunkte sind durch den AN Bau im Vorfeld der Baumaßnahme zu sichern /3/.

4.3 Hydrologische Verhältnisse Die Kleine Striegis ist ein ca. 23 km langer Nebenfluss der Großen Striegis. Die Kleine Striegis besitzt eine Länge von 23,383 km und ein Einzugsgebiet von ca. 70 km² /3/. Im Plangebiet verfügt die Kleine Striegis über ein Gefälle von 6,26 ‰ und eine Gewässerbreite von 1 – 5 m /3/. Es gelten die Hochwasserscheitelabflüsse in Tabelle 3.

Tabelle 3 HW-Scheitelzuflüsse zum HRB (Quelle: DHI-WASY 05/2019)

Wiederkehrintervall in Jahren T [a]Hochwasserscheiteldurchfluss Q [m³/s]Niederschlagsdauer D [h]
21,71 h
55,31,5 h
108,22 h
2011,73 h
5017,73 h
10023,83 h
20029,53 h
50037,23 h
500057,03 h

4.4 Grundwasserverhältnisse Die hydrogeologischen Verhältnisse sind in der Talaue der Kleine Striegis durch die Existenz von zwei Grundwasserstockwerken gekennzeichnet /3/.

Der erste Grundwasserleiter ist der quartäre Talgrundwasserleiter – ein typischer Porengrundwasserleiter /3/. Der zweite (nichtquartäre) Grundwasserleiter wird von den Sandsteinschichten und den Fanglomeraten der Härtensdorf-Formation des Rotliegend sowie der Kluftgrundwasserführung in den geologischen Störungsbereichen der Hainichen-Formation des Viséums gebildet /3/.

Die Kleine Striegis stellt den lokalen Vorfluter für den quartär angelegten Talgrundwasserleiter dar, wobei abhängig vom Grundwasserstand eine Infiltration in die Kleine Striegis oder eine Exfiltration in den Talgrundwasserleiter auftreten kann /3/.

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4.5 Baugrundverhältnisse Im Baubereich ist mit kleinräumig relativ rasch wechselnden Untergrundverhältnissen zu rechnen. So sind auf engem Raum sowohl Hochlagen des mäßig verwitterten Festgesteins als auch Zonen von tiefgründig verwitterten und tektonisch intensiv beanspruchten Sedimentgesteinen zu erwarten. Oberhalb der wechselnd stark verwitterten Festgesteine und deren hangender Zersatzzone mit Lockergesteinseigenschaften ist eine quartäre Sedimentbedeckung vorhanden, wobei es sich im Talbereich i.a. um die typische Abfolge von Flusssedimenten (Flusskies, Flusssand und Auelehm) und in den angrenzenden Hangbereichen um meist gemischtkörnige Hangablagerungen handelt. Bereichsweise wurden außerdem i.d.R. nur (sehr) geringmächtige Lößlehmablagerungen als oberste Bodenschicht unterhalb der im geplanten Baufeld nahezu durchgängig vorhandenen rezenten Mutterbodenbedeckung aufgeschlossen.

Ab ca. 2 bis 4 m unter der Geländeoberkante setzen im Standortbereich die ca. 2 bis 6 m mächtigen Zersatzböden der Festgesteine ein. Darunter folgen die abschnittsweise u.a. in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein sehr unterschiedlich intensiv verwitterten Sedimentgesteine. Tendenziell ist von einer Abnahme des Verwitterungsgrades mit der Tiefe auszugehen, wobei diese im Standortbereich keinesfalls gleichmäßig zu erwarten ist. Es treten vielmehr in Störungszonen tiefreichend stark verwitterte Abschnitte auf, an die sich Aufragungen deutlich weniger verwitterungsbeeinflusster Gesteine anschließen. Abbildung 1 enthält einen geologischen Schnitt entlang der geplanten Dammachse, der die beschriebenen Baugrundverhältnisse unter dem geplanten Dammbauwerk veranschaulicht.

Abbildung 1 Geologischer Schnitt durch die Dammachse (Quelle: Analytec 09/2016)

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Tabelle 4 Regelschichtung des Baugrundes Standort (Quelle: Analytec 09/2016)

4.6 Ver- und Entsorgungsleitungen Die Abfrage der TÖB ergab, dass sich im Plangebiet keine Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen befinden /3/. Im Baubereich befinden sich keine Ver- und Entsorgungsleitungen. Vor Baubeginn sind Schachtscheine von den entsprechenden Leitungsträgern einzuholen /3/.

4.7 Schutzgebiete Die vorgeschlagene Maßnahme befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG C67 „Tal der kleinen Striegis“ mit einer Gesamtfläche von 400 ha /3/.

Sonstige Schutzgebiete sind nicht bekannt /3/.

4.8 Gewässerökologie Die Kleine Striegis ist als Gewässertyp 5: Stein- und kiesgeprägtes Fließgewässer des silikatischen Mittelgebirges (kleines EZG) kategorisiert /3/.

Die Kleine Striegis ist im Baubereich der Forellenregion zuzuordnen. In seiner fischzönotischen Grundausprägung ist es ein Bachforellen-Groppen-Schmerlen-Gewässer. Es gilt daher eine Schonzeit für die Bachforelle vom 1. Oktober bis 30. April eines jeden Jahres.

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4.9 Verdachts- und Altlastenflächen Die betroffenen Flurstücke im Planungsgebiet sind gegenwärtig nicht im Altlastenkataster des Landkreises Mittelsachsen erfasst /3/. Ein entsprechender Altlastenverdacht ist somit nicht gegeben /3/.

Sollten während der weiteren Planungsarbeiten oder während der Bauausführung bisher unbekannte Bodenbelastungen oder schädliche Bodenveränderungen i. S. d. § 2 Abs. 3 und 6 BBodSchG (z. B. altlastenrelevante Sachverhalte, organoleptische Auffälligkeiten oder neu entstandene schädliche Bodenveränderungen) angetroffen werden (§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs.3 bis 6 BBodSchG), sind nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SächsKrWBodSchG die zuständige untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde des Landkreises Mittelsachsen zu informieren (Meldepflicht) /1/.

Vor Fortsetzung der Bauarbeiten ist mit dieser eine Abstimmung durchzuführen, hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung oder zur Durchführung von Untersuchungen, die evtl. erforderlich sind um festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt /1/.

4.10 Kampfmittel Aussagen über eine eventuelle Kampfmittelbelastung liegen derzeit nicht vor /3/.

4.11 Denkmalschutz Die Relevanzzonen des Denkmalschutzes liegen außerhalb des Plangebiets /3/.

4.12 Archäologie Das Vorhaben befindet sich entsprechend der Mitteilung des Landesamtes für Archäologie (LfA) vom 05.10.2021 in einem archäologischen Relevanzbereich (zahlreiche Bergbauspuren unbekannter Zeitstellung [45260-S-04]). Die archäologische Relevanz des Vorhabenareals belegen archäologische Kulturdenkmale aus dem Umfeld. Nach Auskunft des LfA vom 25.07.2025 sind Relikte des historischen Goldseifenbergbaus zu erwarten.

Als vorgezogene Leistungen wurden im März 2026 durch das Landesamt für Archäologie (LfA) im von Bautätigkeit betroffenen Areal archäologische Grabungen durchgeführt. Da die Erdarbeiten kurz nach der Schneeschmelze stattfanden, trat im Auebereich das Schichtenwasser bei nur 40 cm unter der Geländeoberkante auf. Eine Einschätzung zur Lagerung der Bachschotter war somit leider nicht möglich. Zwar lassen sich mit den bisherigen Einblicken Aussagen zu archäologischen Verdachtsfällen treffen, jedoch entziehen sich die Sedimente im Auebereich noch einem abschließenden Urteil. Daher setzt das LfA auf die Möglichkeit, diese während der Tiefbauarbeiten zur Gründung des Dammbauwerkes beobachten zu können. Das LfA bittet daher die Anwesenheit während der Tiefbauarbeiten mit einzuplanen und die Arbeiten dem Baubetrieb wie gewohnt vorher anzukündigen.

Während der Baumaßnahme archäologisch relevante Bodenfunde sind dem LfA sofort zu melden, die Fundstelle ist vor Zerstörung zu sichern. Die bauausführenden Unternehmen sind vor Baubeginn von der Vorhabensträgerin auf die Meldepflicht aktenkundig hinzuweisen.

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5 Teil A: Neubau Hochwasserrückhaltebecken

5.1 Allgemeines

5.1.1 Beckenklassifizierung Nach DIN 19700-12 wird das Hochwasserrückhaltebecken mit einem Gesamtstauraum von 268.940 m³ ≈ 270.000 m³ als mittleres Becken klassifiziert. Als Schutzziel ist ein HQ100 festgelegt.

5.1.2 Technische Daten Folgende Bauwerke gehören zu dem Hochwasserrückhaltebecken:

• Absperrbauwerk (Steinschüttdamm mit geneigter Innendichtung),

• Hochwasserentlastungsanlage,

• Durchlassbauwerk inkl. Betriebsauslässe,

• Abgabe-/Unterwasserpegel zur Beckensteuerung,

• Wirtschaftswege.

Nachfolgende Tabelle stellt die wichtigsten Kennwerte des Beckens zusammen.

Tabelle 5 Allgemeine Kennwerte des HRB Kleine Striegis

Steinschüttdamm mit innenliegender geneigter Dichtung bei Fluss-km 14+695
Bauart:
gesteuertes Trockenbecken im Hauptschluss
Art des Stauraumes:
Kleine Striegis Koordinaten bei Sperrbauwerk HW1: 5644377 HW2: 5643840 RW1: 4577213 RW2: 4577695
Gestautes Gewässer:
Kronenhöhe:335,10 m NHN
Böschungsneigung des Dammes zur Luftseite:1:3
Böschungsneigung des Dammes zur1:3
Wasserseite:
Kronenbreite des Dammes:4,00 m
Kronenlänge des Dammes:281 m
Höhe des Dammes über Gelände:7,05 m
Höhe des Dammes über Gewässersohle:8,85 m
Höhe des Dammes über Gründungssohle10,90 m
Gewässersohle an der Sperrstelle326,25 m NHN
Vollstauziel Z : V333,40 m NHN
Hochwasserstauziel Z h1333,91 m NHN
Hochwasserstauziel Z h2334,08 m NHN
Kronenhöhe Z K335,10 m NHN
Freibord f1,70 m
Gewöhnlicher Rückhalteraum I GHR169.307 m³
Außergewöhnlicher Rückhalteraum im42.133 m³
Hochwasserbemessungsfall 1 I AHR1
Außergewöhnlicher Rückhalteraum im57.500 m³
Hochwasserbemessungsfall 2 I AHR2
Einstaufläche bei Vollstau:76.030 m²

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5.1.3 Betriebsweise Das Hochwasserrückhaltebecken ist als Trockenbecken (grünes Becken) vorgesehen. Die Stauanlage wird nach DIN 19700-12 als gesteuertes Hochwasserrückhaltebecken betrieben. Der Abfluss wird in Abhängigkeit vom Beckenwasserstand und der Abflussmenge geregelt. Die Abflussmenge wird unterhalb der Stauanlage am Abgabepegel ermittelt. Auf Grund der Auslegung als Trockenbecken kommt es erst zu einem Einstau, wenn der Zufluss einen Schwellenwert überschreitet. Als Schwellenwert für den Beginn des Einstaus wird ein Abfluss von 12,75 m³/s festgelegt. Dies entspricht ca. einem HQ20 und diese Größenordnung kann auf Grund des Ausbaugrades der unterliegenden Flussgebietsabschnitte schadlos von der Vorflut aufgenommen und abgeleitet werden. Des Weiteren werden hierdurch ein frühzeitiger Einstau und die Belegung von Rückhaltevolumen minimiert. Der Einstauzeitpunkt liegt somit näher am Zuflussscheitel der Hochwasserwelle. Gleichzeitig erfolgt hierdurch eine Berücksichtigung der ökologischen Belange (Überstauung des Tals seltener, Durchspülung des Bachunterlaufes häufiger).

Die Steuerung sieht vor, bis zu einem Abfluss von 12,75 m³/s an der Sperrstelle den gesamten Abfluss ungedrosselt ins Unterwasser abzugeben. Bei einer Überschreitung von 12,75 m³/s wird die Abgabe durch Verschluss der Betriebsverschlüsse auf diese 12,75 m³/s begrenzt. Bis zu einem Hochwasserereignis HQ100 wird die Hochwasserentlastung (HWE) nicht überströmt. Das Beckenvolumen besitzt für diesen Bemessungsfall eine ausreichende Kapazität um das Volumen der fließenden Welle vollständig zu speichern und zurückzuhalten. Es stellt sich ein Vollstauziel von 333,4 m NHN ein. Die gedrosselte Abgabe von 12,75 m³/s wird, bis zur vollständigen Leerung des Beckens nach einem Hochwasserereignis, beibehalten.

Bis zum Erreichen des Vollstauziels bei HQ100 ist die Abgabe an das Unterwasser auf 12,75 m³/s begrenzt. Bei Hochwasserereignissen > HQ100 wird planmäßig die Hochwasserentlastungsanlage in Betrieb genommen.

Tabelle 6 Betriebsweise

ZuflussStauzielAbflussBetriebseinrichtungen
Q [m³/s]Q [m³/s]BA1BA2HWE
Einstau< 12,75< Z v= ZuflussXX
> 12,75< Z v12,75X
> 12,75> Z v= ZuflussXX
Abstau> 12,75> Z v= ZuflussXX
> 12,75< Z v12,75X
< 12,75< Z v1,50XX

BA1 = Betriebsauslass 1

BA2 = Betriebsauslass 2

HWE = Hochwasserentlastung

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5.2 Untergrundvergütung

5.2.1 Bezug zur Genehmigungsplanung Zwecks Gewährleistung einer ausreichenden Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks ist unter dem Dammbauwerk eine zusätzliche Untergrundvergütung erforderlich /3/. Aufgrund der Eigenschaften des Festgesteinsuntergrundes ist ein Injektionsschleier nicht realisierbar /3/. In der Genehmigungsplanung wurde die Anordnung eines vertikalen, in den Dichtungskörper des Absperrdammes einbindenden, wandartigen Dichtelements empfohlen /3/. Die erforderliche Dichtwandtiefe wurde mittels hydraulischem Nachweis unter Berücksichtigung der im Zuge der Baugrunderkundung ermittelten geotechnischen und geohydraulischen Kennwerte ermittelt /3/.

5.2.2 Ausführungsplanung Im Rahmen der vorliegenden Ausführungsplanung erfolgte eine fachliche Vorabstimmung mit einem Spezialtiefbauunternehmen. Nachfolgend sind die Empfehlungen des Planers zusammengestellt. Die endgültige Auswahl von Bautechnologie, Verfahrensart, Trägergerät sowie Art und Menge des Bindemittels hat durch den Baubetrieb zu erfolgen.

Für die Untergrundvergütung ist ein geeignetes Bodenmischverfahren mit einer Bautechnologie nach Wahl des AN einzusetzen, um die geforderte Zieldurchlässigkeit von k = 10-7 m/s bis in eine f Tiefe von 7,10 m unter vorhandenem Gelände bzw. 5,00 m u. geplanter Gründungssohle (Dammaufstandsfläche) sicherzustellen.

Zu Planungszwecken wurde eine Fräs-Misch-Injektion (FMI) angenommen. Das Fräs-Misch- Injektionsverfahren ist eine in-situ Bodenverfestigungstechnik, bei der eine Grabenfräse Bindemittelsuspension (Zement/Kalk/Wasser) in den Untergrund einfräst, um einen homogenen, wasserundurchlässigen Erdbeton zu schaffen. Das Verfahren ist u.a. in DIN EN 14679 genormt. Während des Fräsens erfolgt die Lösung und Auflockerung des anstehenden Untergrunds. Zeitgleich tritt an der Schwertspitze des Fräsgeräts eine Suspension aus Wasser und Bindemittel aus, die mit dem Bodenmaterial zu einer homogenen Masse vermischt wird. Das Ergebnis des Verfahrens ist ein fugenfreier und verwitterungsbeständiger Erdbetonkörper. Die Fräs-Misch- Injektionstechnologie ist dabei nicht nur umweltfreundlich und ressourcenschonend, sondern auch kosteneffizient. Durch die Reduktion überschüssigen Bodenmaterials werden Entsorgungskosten minimiert. Die Zusammensetzung der Suspension wird dabei so angepasst und geregelt, dass die geforderten Eigenschaften des zu stabilisierenden Bodens erreicht werden.

Da in den maßgebenden Tiefenbereichen Verwitterungsbildungen der Festgesteine anstehen kann das mechanische Eindringen erschwert werden, wenn die Schlitzfräse auf eine härtere Bodenschicht oder einzelne Blöcke trifft. Durch Unterbrechungen in der Auf- und Abwärtsbewegung oder durch Vorbohren kann die Herstellung erleichtert werden.

Es ist eine durchgehende rund 200 m lange Dichtwand mit einer Wanddicke von 0,4 m und einer Einbautiefe von 5,00 m unterhalb der Dammgründungssohle herzustellen. Insgesamt sind 1.000 m² Dichtwand herzustellen. Die digitale Dichtwandachse kann vor Baubeginn beim Planungsbüro bezogen werden.

Die Untergrundvergütung ist in Anlage A4-2.3 dargestellt.

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5.2.3 Vorleistungen des AG Zusätzliche geotechnische Eignungsprüfungen zur Bestimmung des optimalen Wasser-Zement- Gehaltes werden z.Zt. vom AG über einen externen Gutachter vor Ausführungsbeginn veranlasst. Die Ergebnisse lagen zum Redaktionsschluss der vorliegenden Unterlage noch nicht vor.

Im Einzelnen werden durch den AG veranlasst:

• 10 Erkundungsbohrungen nach DIN EN ISO 22475-1 ab Geländeoberkante bis mindestens 7,50 m u. GOK als Kleinrammbohrungen (KRB) mit ausreichendem Durchmesser im gleichmäßigen Abstand von ca. 20 m entlang der 200 m langen Dichtwandachse

• Gewinnung von repräsentativen, gestörten Bodenproben der Kies- und Verwitterungshorizonte (Gewinnungszone ≥ 1,50...2,00 m u. GOK).

• Durchführung von Sieb- und Schlämmanalysen zur Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN EN ISO 17892 - Teil 4

• Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN EN ISO 17892 - Teil 1

• Herstellung und Durchführung von Prüfserien durch Probekörperherstellung und Mischen des gewonnenen Bodenmaterials mit variierenden Zementgehalten pro Untersuchungspunkt (z. B. 180 / 220 / 260 kg/m³)

• Nachweis der Zieldurchlässigkeit von k ≤ 10-7 m/s im Labor nach 7 Tagen f

• OPTIONAL Nachweis des k-Wert-Verlaufs im Triaxialgerät nach 14 und 28 Tagen f

• Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit q nach 7 Tagen u

• OPTIONAL Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit q nach 14 und 28 Tagen u

Die gewonnenen Ergebnisse sollen für FMI-, MIP-, CSM- oder artverwandte Düsen- und Fräsverfahren gleichermaßen nutzbar sein. Besonderes Augenmerk soll auch auf die Dokumentation von Überkorn oder Blöcken (> 63 mm) gelegt werden, da dies die Fräsbarkeit einschränken kann. Laborseitig wird der Suspensionsverlust bewertet, also ob die Kiese (GU) aufgrund hoher Porosität den Einsatz von viskositätserhöhenden Zusätzen (z. B. Bentonit) erfordern. Als Bindemittel werden repräsentative, für den Wasserbau zugelassene Zemente (z. B. CEM III/A) unter Berücksichtigung der chemischen Grundwasseranalyse verwendet. Durch Rezepturoptimierung wird nach Möglichkeit die optimale und wirtschaftlichste Zement- bzw. Bindemittelmenge ermittelt. Durch die Erkundung soll zudem soweit möglich die exakte Felsoberkante (Festgesteinshorizont) zur Festlegung der Einbindetiefe bestimmt werden.

5.2.4 Leistungen des AN Vor Leistungserbringung hat der Baubetrieb eine Werksplanung unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Ausführungsplanung sowie unter Beachtung der geotechnischen Nacherkundung zu erarbeiten.

Darüber hinaus sind folgende Leistungen erforderlich:

• Einholung der erforderlichen Genehmigungen für Schwertransporte

• Herstellung einer bauzeitlichen Containerfläche für 2 x 20 Fuß-Container (6,10 x 2,50 m)

• Herstellung einer standsicheren trockenen Arbeitsebene bis ca. 0,5 m über geplanter Dichtwandoberkante und mit 6,00 m Breite in der Mitte der geplanten Dichtwandachse

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ohne Höhenbeschränkung für Trägergeräte mit Raupenfahrwerk bis ca. 75 t und Materialfahrzeuge (z.B. Betonmischer).

• Nachweis der Tragfähigkeit auf Arbeitsebene mit Lastplattendruckversuch EV ≥ 60 MN/m² (Verhältniswert EV /EV ≤ 2,5). 2 2 1

• Jeweils zum Tagesende entstehende Produktionsfugen sind am darauffolgenden Tag wieder anzufräsen einschl. Reinigung der Fräse am Tagesende.

• Herstellung von Gräben parallel zur Arbeitsrichtung der Bodenfräse, zur Aufnahme und kontrollierten Ableitung von anfallenden Überschussmassen.

Die Arbeiten sind nach Möglichkeit kontinuierlich, also ohne Unterbrechung durch Aushärtezeiten der Dichtwand mit einer FMI-Einheit auszuführen. Für die Ausführung wird bei unterbrechungsfreien Einsatz planungsseitig von 1-2 Wochen ausgegangen. Winterbaumaßnahmen, Schlechtwettertage oder Maßnahmen zum Arbeiten unter Frost sind dabei nicht berücksichtigt. Bauseits sind ein Kraftstrom- (16 Ampere) und ein Bauwasseranschluss (C-Schlauch 25 l/s) bereitzustellen.

Die Bautechnologie ist Sache des AN. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist zwingend ein Wechsel über die Kleine Striegis erforderlich. Hierzu steht eine Furt zur Verfügung. Ab- und Aufrüstzeiten sowie das notwendige Umsetzen der Maschine sind bei der Planung berücksichtigt.

Es ist zwingend zuerst der in Fließrichtung gesehen rechte Bereich zu bearbeiten. Wenn die Arbeiten der Untergrundvergütung in diesem Bereich bis zur kleinen Striegis abgeschlossen sind, ist die Maschine umzusetzen. Anschließend kommt es bautechnologisch zu Stillstandszeiten von bis zu 3 Arbeitstagen. Diese sind einzukalkulieren. In dieser Zeit wird das Umgehungsgerinne angeschlossen, dass vorher bereits in Teilen vorbereitet wurde.

Nach Abschluss dieser Arbeiten ist das ursprüngliche Gewässerbett der kleinen Striegis trocken gelegt. Mit der Anlage einer Arbeitsebene kann die in Fließrichtung gesehen linke Seite bearbeitet werden.

5.2.5 Qualitätskontrolle Die Qualitätskontrolle und -sicherung ist durch Herstellungsprotokolle sowie die Ergebnisse verschiedener Laboruntersuchungen und Feldversuche zu dokumentieren. Es sind Datum und Zeit der Herstellung, Fräslänge, Frästiefe, Fräs- und Mischgeschwindigkeit, Druck und Durchfluss der Suspension sowie der gesamte Suspensionsverbrauch zu erfassen. Proben sind grundsätzlich in flüssigem Zustand als Frischmörtelprobe zu gewinnen. Es können aber auch Kernbohrungen und andere Methoden zur Probengewinnung herangezogen werden, um die Homogenität, Integrität und Steifigkeit der Wand zu überprüfen. Die Auswahl geeigneter Prüfverfahren hängt von den Anforderungen an die Bodenstabilisierung sowie von der zu erzielenden Festigkeit des stabilisierten Bodens ab.

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5.3 Absperrbauwerk - Erdarbeiten

5.3.1 Allgemeine Hinweise zu Erdarbeiten nach DIN 18300 Für Erdarbeiten jeglicher Art gelten im Rahmen der Baumaßnahme die Festlegungen nach ATV- DIN 18 300 - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen – Erdarbeiten. Am Standort wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Die Baugrundgutachten sind in allen Inhalten bei der Durchführung der Arbeiten zu berücksichtigen. Im Gutachten ist der erkundete Schichtenaufbau beschrieben und die notwendigen Maßnahmen sind erläutert.

Alle Erdarbeiten sind so auszuführen, dass witterungsempfindliche Böden nicht nachteilig durchfeuchtet und aufgeweicht werden. Die Hinweise aus dem Baugrundgutachten sind zu beachten. Die Bodenarbeiten haben in einer derartigen Abfolge stattzufinden, dass die erforderlichen Entwässerungsmaßnahmen rechtzeitig ausgeführt werden und das Oberflächenwasser ungehindert abfließen kann. Ggf. ist anfallendes Wasser in Entwässerungsgräben zu fangen und abzupumpen.

Allgemein dürfen Verdichtungs- und Erdarbeiten im bestehenden Baugrund nur bei trockener Witterung und abgetrockneten Böden durchgeführt werden. Das Befahren von Flächen in Regenperioden und auf durchnässten Böden ist nicht erlaubt. Das eingesetzte Gerät muss für das Befahren der jeweiligen Flächen geeignet sein. Böschungen sind gegen Abrutschen und Ausspülungen zu sichern.

Eine Durchmischung mit anderem Erdmaterial muss vermieden werden. Der Oberboden ist sofort auf maximal 2,00 m hohen Mieten zwischenzulagern und zu begrünen. Es sind dafür die zugewiesenen Flächen zu verwenden. Es werden nur die Erdstoffe auf der Baustelle gelagert, die für den Wiedereinbau vorgesehen sind.

Während der Durchführung der Erdarbeiten müssen alle Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen für notwendige – auch vorübergehende Arbeiten (z.B. Grabenabstützung oder korrekte Böschungen) - entsprechend den Normen und Standards berücksichtigt und eingehalten werden. Bei den Erdarbeiten ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Zugänge und Zufahrten für den Baustellenbetrieb mit provisorischen Maßnahmen (Stahlabdeckplatten, Überfahrten, Holzkonstruktionen, etc.) gesichert werden.

Durch Einbau von baulichen Anlagen verdrängtes und nach Eignungsprüfung zum Wiedereinbau vorgesehenes Material ist auf der Baustelle auf dafür vorgesehenen Flächen nach Anweisung des AG zu lagern. Für den Wiedereinbau nicht geeignetes Material ist abzufahren und nachweislich fachgerecht zu verwerten.

Für sämtliche Erdarbeiten sind alle Baustoffe zu liefern, einzubauen, sowie ggf. zurückzubauen, um die Leistungsinhalte für das erforderliche Anarbeiten an bauliche Anlagen, Verkehrswege und zu profilierende Freiflächen zu erbringen.

Die im Plan angegebenen Höhen gelten als Fertighöhen nach erfolgter Setzung. Das entsprechend dem jeweiligen, gelieferten Boden erforderliche Setzungsmaß ist vom AN in die zu liefernden Massen einzurechnen.

5.3.2 Ergänzungen zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen Der AG ist vor der Durchführung der Eigenüberwachungsprüfungen zu benachrichtigen. Die Ergebnisse der vertraglich vereinbarten Prüfungen sind einschließlich der zur Nachprüfung der Versuchsdurchführung erforderlichen Angaben unverzüglich vorzulegen.

Nachweise von Setzungen des Untergrundes sind im Einvernehmen mit dem geotechnischen Sachverständigen über Nivellement und bodenmechanische Messeinrichtungen zu führen.

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Unterschiedliche Boden- und Felsarten sind im Hinblick auf ihre Weiterverwendung und die Erhaltung ihrer Einbaufähigkeit im Zwischenlager getrennt zu lagern. Auch der Wassergehalt kann ein Kriterium für die unterschiedliche Eignung sein.

Unmittelbar nach Räumung der von Oberbodenmieten überdeckten Flächen sowie der Transportwege sind die Flächen zu rekultivieren, in der Regel durch 40 cm tiefes Auflockern. Steine an der Oberfläche über 100 mm Größe sind dabei zu beseitigen. Das Rekultivieren liegt im Liefer- und Leistungsumfangs des AN.

Bei Verdichtungsprüfungen sind Dichtemessungen gemäß DIN 18125, Teil 2 (Bestimmung der Dichte des Bodens) in Verbindung mit DIN 18127 (Proctorversuch) gegenüber allen anderen Prüfverfahren vorrangig. Sollen andere Prüfverfahren angewendet werden, so sind sie zu vereinbaren. Die Dichtemessung kann hilfsweise durch die Bestimmung des Verformungsmoduls E ersetzt werden. Dabei ist zur Beurteilung des Verdichtungszustandes bei feinkörnigen Böden V2 von einem Verhältniswert E / E < 2,0 und bei gemischtkörnigen Böden von einem V2 V1 Verhältniswert E / E < 2,2 auszugehen. V2 V1

5.3.3 Anforderung an die Verdichtung Der AN hat in regelmäßigen Abständen nach Prüfplan des AN Verdichtungsprüfungen auf allen verdichteten Schichten durchzuführen. Zur Sicherung der Qualitätsanforderungen ist das „Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und des Unterbaus im Straßenbau“ zu beachten. Die dynamische Verdichtung ist nur in Abstimmung mit dem Bodengutachter einzusetzen. Auf den Ackerflächen, die später auch wieder als solche hergestellt werden sollen ist auf dynamische Verdichtung zu verzichten und es sind vorzugsweise statisch wirkende Verdichtungsgeräte zu verwenden.

Auswahl der Prüfmethoden entsprechend ZTV E-StB zum Nachweis der Anforderungen der Verdichtungskennwerte in Verantwortung des AN. Die Mindestwerte für DPr bzw. Ev2 und Evd sind den technischen Spezifikationen bzw. dem Planwerk zu entnehmen. Die Prüfung erfolgt nach dem Prüfplan das AN in Abstimmung mit dem AG. Der AN erstellt den Prüfplan und stimmt diesen mit dem AG ab.

Als Verdichtungskenngröße dient in der Regel der Verdichtungsgrad D . Aus prüftechnischen Pr Gründen kann alternativ der Nachweis über indirekte Prüfverfahren (statische und dynamische Plattendruckversuche) angewendet werden. Als Maß dient der Verformungsmodul E nach der v2 Zweitbelastung. Für Baustraßen sind im Speziellen folgende Verdichtungswerte zu erzielen:

• Planum, E = 45 MN/m² V2

• Tragschichten; E = 120 MN/m² V2

Für die Nachweise sind alle erforderlichen Geräte beizustellen (z.B. Belastungswiderstand, Lastplatte, Druckstempel usw.). Dynamische Plattendruckversuche sind nur zur Eigenüberwachung beim Einbau von grobkörnigen und gemischtkörnigen Böden anzuwenden und auf E Werte von 15 bis 70 MN/m² zu beschränken. vd

Ergebnisse der Prüfungen sind dem AG unaufgefordert, vollständig und nachvollziehbar am Tag der Prüfung vorzulegen. Solange die Ergebnisse der Prüfungen je Prüflos zurückzuweisen sind, ist das Auftragen von weiterem Material nicht zugelassen.

Allgemeine Anforderungen an den Verdichtungsgrad aller Schichten sind gemäß ZTV-E-StB einzuhalten. Sofern für das Planum der Verdichtungsgrad nach ZTV-E-StB nicht eingehalten wird, sind in Abstimmung mit dem AG Maßnahmen der Baugrundverbesserung durchzuführen. Bei Bodenaustausch von mehr als 1,0 m sind Verdichtungskontrollen mit Rammsondierungen durchzuführen. Für den Aufbau der oberen Schichten können die Prüfungen mit

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Flächendeckender Dynamischer Verdichtungskontrolle (FDVK) erfolgen. Verfahren, Vorgehensweise sowie technische Anforderungen gemäß ZTV-E-StB und dem „Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im Erdbau“.

Der AN legt für die Festlegung von Maßnahmen in Eigenverantwortung ggf. Probeflächen an und führt die Arbeiten nach Abstimmung mit dem AG entsprechend getroffener Abstimmungen und Arbeitsanweisungen durch.

5.3.4 Damm Der anstehende Untergrund ist für das Erdbauwerk ausreichend geeignet und tragfähig /3/. Die gutachterliche Stellungnahme der BAUGRUND DRESDEN Ingenieurgesellschaft mbH vom 21.07.2026 (vgl. Anlage E3) ist zu beachten. Erhöhte Aufwendungen werden vor allem im Zusammenhang mit örtlichen notwendigen Bodenaustauschmaßnahmen im Bereich der Dammaufstandsfläche sowie der geplanten Untergrundvergütung erforderlich /3/.

Das Dammbauwerk ist im Lageplan in Anlage A1-1, in einem Längsschnitt in Anlage A2-1 sowie in Regelquerschnitten in Anlage A2-2 und Anlage A2-3 dargestellt. Darüber hinaus werden bis zum tatsächlichen Beginn der Erdarbeiten für das Dammbauwerk noch stationsbezogene Detailquerschnitte erstellt. Das 3D-Bruchkanten- und Massenmodell (ACAD-CIVIl-3D) sowie eine Koordinaten- und Absteckliste für das Dammbauwerk werden digital übergeben.

Die in den Aushubbereichen anfallenden Bodenmaterialien sind für eine Verwendung als Dammbaumaterial wegen ihrer jeweils zu großen Inhomogenität weitgehend ungeeignet /3/, weshalb die nicht tragfähigen bindigen Deckschichten vollständig auszuräumen, abzufahren und nachweislich zu verwerten sind. Die beim Aushub der Baugrube für das Durchlassbauwerk anfallenden Flusskiese und Verwitterungszersatzmaterialien können jedoch als Stützkörpermaterial oder als Austausch-/Auffüllmaterial wieder eingebaut werden /3/. Weiterführende Hinweise sind dem Baugrundgutachten /6/ zu entnehmen.

Das Dammbauwerk besitzt in geplanter Ausführung eine Kronenlänge von 281 m. Die Dammkrone ist mit 4,00 m Breite auf einer Höhe von 335,10 m NHN auszubilden. Im Bereich der HWE ist die Dammkrone auf einer Höhe von 333,40 m NHN herzustellen. Die planmäßige Dammhöhe über Gelände beträgt in der Talsohle 7,05 m bzw. über Gewässersohle 8,85 m. Die Böschungsneigungen betragen beidseitig 1 : 3 im Bereich der Hochwasserentlastung 1 : 6.

Das Dammbaumaterial muss dauerbeständig sein, darf keine wasserlöslichen oder organische Bestandteile aufweisen und muss den Anforderungen der jeweiligen Bauaufgabe genügen. Beim Einbau von witterungsempfindlichen Baustoffen sind Schüttflächen zur Ableitung von Oberflächenwasser mit einem Quergefälle von mindestens 6 % anzulegen. Ist das Planum längere Zeit der Witterung ausgesetzt, ist die Schüttfläche glatt zu walzen. Bei Niederschlägen ist das Planum durch Kunststoffbahnen abzudecken.

In jeder Schüttlage ist nur gleiches Schüttmaterial zu verwenden, welches lagenweise einzubauen und unmittelbar nach dem Schütten mit geeigneten Verdichtungsgeräten zu verdichten ist. Es erfolgt ein schichtenweiser Einbau mit Mächtigkeiten von 30 cm. Die Anschüttungen an die bestehenden Talflanken sind treppenartig verzahnt herzustellen. Der Damm muss so hergestellt werden, dass ein Erdkörper mit einheitlicher Dichte und Tragfähigkeit entsteht. Dabei sind die Hinweise der ZTV-W LB 205 zu beachten. Nach Fertigstellung sind die Böschungen umgehend zu sichern.

Gemäß Standsicherheitsbericht Absperrbauwerk nach DIN 19700 des Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Leipzig, 22.05.2017 treten maximale Setzungsbeträge von 20 bis 40 mm auf. Es ist davon auszugehen, dass die ermittelten Primärsetzungen bereits mit lagenweiser Errichtung

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des Dammes abgeklungen sind und keine maßgeblichen Differenzsetzungen zum Durchlassbauwerk entstehen. Bei Bedarf ist der Stützkörper entsprechend überhöht zu schütten.

5.3.5 Stützkörper Der Stützkörper bildet den Kern des Absperrbauwerkes. Er übernimmt die statische Lastabtragung des Wasserdrucks, jedoch keine dichtenden Aufgaben. Der Stützkörper ist aus Steinschüttmaterial mit beidseitigen Böschungsneigungen von 1 :3 herzustellen.

Gemäß Lastenheft (Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Leipzig, 24.03.2017) wurden für den Stützkörper folgende Baustoffkennwerte (Tragwiderstandsbedingung A) angesetzt: • Funktion: Stützkörper • Bodengruppe: GW, GI, GU • Wichte erdfeucht γ [kN/m3]: 20 k • Wichte Auftrieb γ ' [kN/m3]: 11,5 k • Reibungswinkel φ ‘ [°]: 34 k • Kohäsion c ' [kN/m2]: 0 k • Steifemodul E [MN/m2]: 60 s,k • Durchlässigkeit k [m/s]: 5*10-4 f

Für den Stützkörper wird nachfolgende Materialempfehlung gegeben (vgl. Tabelle 7).

Tabelle 7 Materialempfehlung Stützkörper

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5.3.6 Innendichtung Der Damm erhält wasserseitig eine 1 : 3 geneigte Innendichtung aus Lehm mit einer Einbaustärke von 2,00 m. Die geneigte Innendichtung ist mit Fortschritt der Dammschüttung (Stützkörper) nachlaufend herzustellen. Gemäß Lastenheft (Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Leipzig, 24.03.2017) wurden für die Dichtung folgende Baustoffkennwerte (Tragwiderstandsbedingung A) angesetzt: • Funktion: Dichtung • Bodengruppe: TM/TL, SU-SU*, ST-ST* • Wichte erdfeucht γ [kN/m3]: 20,5 k • Wichte Auftrieb γ ' [kN/m3]: 10,5 k • Reibungswinkel φ ‘ [°]: 27,5 k • Kohäsion c ' [kN/m2]: 5 k • Steifemodul E [MN/m2]: 5 s,k • Durchlässigkeit k [m/s]: 1*10-8 f

Für die geneigte Innendichtung wird nachfolgende Materialempfehlung gegeben (vgl. Tabelle 8).

Tabelle 8 Materialempfehlung Dichtkörper

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5.3.7 Abdeckung Zum Schutz der geneigten Dichtung erfolgt abschließend der Auftrag einer Abdeckschicht mit einer Einbaustärke von 1,00 m. Die Abdeckschicht ist mit Fortschritt der geneigten Innendichtung nachlaufend herzustellen. Gemäß Lastenheft (Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Leipzig, 24.03.2017) wurden für die Abdeckung folgende Baustoffkennwerte (Tragwiderstandsbedingung A) angesetzt: • Funktion: Abdeckung • Bodengruppe: GU*/SU* • Wichte erdfeucht γ [kN/m3]: 19,5 k • Wichte Auftrieb γ ' [kN/m3]: 11,5 k • Reibungswinkel φ ‘ [°]: 30 k • Kohäsion c ' [kN/m2]: 3 k • Steifemodul E [MN/m2]: 10 s,k • Durchlässigkeit k [m/s]: 5*10-7 f

Für die Abdeckung wird nachfolgende Materialempfehlung gegeben (vgl. Tabelle 9).

Tabelle 9 Materialempfehlung Abdeckung

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5.3.8 Drainage- und Filterprisma Am luftseitigen Dammfuß hat der Einbau eines Drainage- und Filterprismas (Sickerzone) aus grobem Schüttmaterial zu erfolgen. Damit wird die Ableitung des Sickerwassers aus dem luftseitigen Stützkörper gewährleistet. Das Dränmaterial ist mit Fortschritt der Dammschüttung (Stützkörper) nachlaufend herzustellen.

Gemäß Lastenheft (Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Leipzig, 24.03.2017) wurden für das Dränmaterial folgende Baustoffkennwerte (Tragwiderstandsbedingung A) angesetzt: • Funktion: Drainageprisma • Bodengruppe: GW, SW • Wichte erdfeucht γ [kN/m3]: 19 k • Wichte Auftrieb γ ' [kN/m3]: 11 k • Reibungswinkel φ ‘ [°]: 33 k • Kohäsion c ' [kN/m2]: 0 k • Steifemodul E [MN/m2]: 70 s,k • Durchlässigkeit k [m/s]: 1*10-3 f

Für das Dränmaterial wird nachfolgende Materialempfehlung gegeben (vgl. Tabelle 10).

Tabelle 10 Materialempfehlung Dränmaterial

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5.4 Absperrbauwerk - Oberbodenarbeiten

5.4.1 Abtrag von Oberboden Der Abtrag und Transport des Oberbodens hat auf der gesamten Fläche mit geeignetem Gerät, z.B. Raupenbaggern und zulässigen Zugmaschinen zu erfolgen. Die Festlegungen gemäß DIN 19639 (Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben) und DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten) sind einzuhalten.

Der Oberbodenabtrag darf nur bei geeigneten Bodenfeuchteverhältnissen erfolgen. Oberirdische Pflanzenteile sind zu zerkleinern oder abzumähen und zu entfernen, Die Grasnarbe ist zu zerkleinern (z. B. mit Scheibenegge), ggf. sind Stubben und Astwerk zu entfernen oder zu zerkleinern. Die oberirdischen Pflanzenteile sind zu entfernen.

5.4.2 Oberbodenmieten Wird Oberboden nicht sofort weiterverwendet, ist er getrennt von anderen Bodenarten und abseits vom Baubetrieb möglichst zusammenhängend in Mieten zu lagern. Dabei darf er nicht durch Befahren oder auf andere Weise unzulässig verdichtet werden. Mutterboden darf nicht durch Beimengungen verschlechtert werden (z.B. Baurückstände, etc.). Es sind nur die dafür ausgewiesenen Flächen / Felder zu verwenden.

Die bauzeitlich zu begrünenden Oberbodenmieten sind seitlich ca. 1:1,5 abzuböschen und dürfen nicht höher als 2,00 m (Unterbodenmieten 3,0 m) ausgeführt werden. Zwischen den einzelnen Mieten ist ein Abstand von mind. 2,50 m vorzusehen. Das Befahren der Mietenzwischenräume mit Traktor zur Pflege der Mieten muss möglich sein.

Zur Lagerung des Oberbodens sind ausreichende Durchlüftungen, Schutz vor Vernässung und Nachlieferung organischer Stoffe durch Begrünung sicherzustellen. Das Befahren der Mieten durch Transportfahrzeuge ist untersagt. Mieten dürfen nicht auf vernässtem Untergrund angelegt werden.

Der seitliche Wasserzutritt ist durch Entwässerungsgräben zu verhindern. Bei Endlosmieten ist auf eine ausreichende Durchlässigkeit des Untergrundes zu achten, ggf. muss der Untergrund gelockert werden. Die Mietenprofilierung hat den Abfluss des Oberflächenwassers nach außen zu ermöglichen.

5.4.3 Wiedereinbau von Oberboden Sämtliche für den Oberbodeneinbau vorgesehenen Flächen sind mit geeignetem Gerät vorher tiefgründig zu lockern. Alle Dammoberflächen sind mit einer 20 cm dicken Schicht Oberboden anzudecken. Es ist zunächst der zwischengelagerte Oberboden wiederzuverwenden. Ist dieser für einen Wiedereinbau nicht geeignet oder steht nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, ist neuer Oberboden mit 4 bis 8-M% an organischer Substanz anzuliefern. Die Dammbegrünung erfolgt als Nassansaat mit Regiosaatgut1 aus dem Ursprungsgebiet UG 5 (Mitteldeutsches Tief- und Hügelland) mit einer Ansaatmenge von 5-7g/m². Der Nachweis erfolgt über den Lieferschein. Das Saatgut ist anzuwalzen und anzuwässern. Bei großer Trockenheit ist die Ansaatfläche noch einmal zu bewässern. Eventuell entstandene Fehlstellen in der aufkommenden Vegetation sind im Rahmen der Fertigstellungspflege nach DIN 18916 durch nochmaliges Einsäen und anwässern der o. g. Saatgutmischung zu schließen.

1 Hinweis: Regiosaatgut aus dem Ursprungsgebiet UG8 (Erz- und Elbsandsteingebirge) ist dauerhaft nicht mehr verfügbar.

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5.5 Betriebseinrichtungen: Hochwasserentlastung

5.5.1 Deckwerksicherung Die Hochwasserentlastung (HWE) ist mit einer 1 : 6 abgeflachten Böschung als überströmbare Dammscharte herzustellen. Die hydraulisch wirksame Länge der HWE beträgt 50 m. Die Kronenhöhe der HWE liegt bei 333,40 m NHN. Auf einer Länge von beidseitig 21 m wird die Dammscharte an die regulären 1 : 3 geneigten Dammböschungen bis zur Kronenhöhe bei 335,1 m NHN verzogen.

Die Deckwerkssicherung erfolgt mit folgendem konstruktiven Aufbau:

• Planum Dammböschung E ≥ 30 MN/m² V2

• Geotextiles Trenn- und Filtervlies

• 30 cm Ausgleichs-, Filter- und Bettungsschicht aus Kies-Sand (0/32)

• Geotextiles Trenn- und Filtervlies

• 20 cm Geotextiles Erosionsschutzsystem mit einer Füllung aus Beton C25/30, XF1, XA1, hochfließfähig mit Konsistenz F6 (sehr fließfähig) nach DIN EN 12350-5, Ausbreitmaß > 630 mm, Setzfließmaß SF2 nach DIN EN 12350-8 bei SVB-Beton, Größtkorn 8 mm

• 20 Abdeckung mit Oberboden (Opferschicht)

Die geotextilen Filterpunktmatten sind auf der zuvor hergestellten Ausgleichs- und Filterschicht höhen- und fluchtgerecht gemäß Montage- und Verlegeplan des Herstellers auslegen. Die einzelnen Bahnen sind mittels der werkseitig angebrachten Industriereißverschlüsse zugfest und betondicht miteinander zu verbinden. Faltenbildungen sind zu minimieren. Der Einbau umfasst das maßgenaue Anarbeiten an die Geometrie der Dammscharte inkl. Tosmulde und Ablaufrinne sowie alle Hilfsmaßnahmen zur Lagesicherung gegen Verrutschen vor dem Betoniervorgang gemäß den Einbauanleitungen des Herstellers. Die Einbindung im Dammkronen- und Dammfußbereich erfolgt mit entsprechenden Verankerungslängen in Ankergräben.

Die Matten werden mit hochfließfähigen, selbstverdichtenden Füllbeton nach DIN EN 12350-8, DIN EN 206-1 in Verbindung mit DIN 1045-2 über die werkseitig in der Matte integrierten Einfüllstutzen mittels Betonpumpe abschnittsweise befüllt. Der Einpressdruck und die Fließgeschwindigkeit sind so zu regulieren, dass eine gleichmäßige, hohlraumfreie Befüllung der Röhrenstruktur ohne Beschädigung oder unzulässige Verformung der geotextilen Schalung gewährleistet ist. Die unbefüllten Gitterzwischenräume müssen frei von Zementschlämme oder Betonüberlauf bleiben. Bewehrungs- und Schalarbeiten sind nicht erforderlich.

Das Betondeckwerk ist in Anlage A2-3 im Regelquerschnitt dargestellt.

Eine Detailzeichnung findet sich in Anlage A2-4 dargestellt.

5.5.2 Abflusskontrollsporn Die Überströmkante der Hochwasserentlastung ist so zu gestalten, dass ggf. nachträgliche Setzungen der Dammkrone auf die planmäßige und hydraulisch notwendige Überfallhöhe von 333,40 m NHN konstruktiv ausgeglichen werden können. Hierfür ist auf das vorbereitete Planum der Dammkrone ein sogenannter Abflusskontrollsporn (L/B/H = 60/0,40/0,385 m) als Betonfertigteil C35/45 XC4, XD3, XS3, XF3, XA2 (Kabeltrog ohne innenliegenden Deckel, Größe III, Breite innen/außen: 240/400 mm; Höhe innen/außen: 260/385 mm) herzustellen. Die Länge ergibt sich aus der überströmbaren Überfallbreite von 50 m zzgl. jeweils 5,00 m links und rechts an den Böschungsflanken. In den Kabeltrog sind schließlich Beton-Tiefborde (80/250 mm) in eine ausreichende Splittbettung (2/5) zu setzen.

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Eine Detailzeichnung findet sich in Anlage A2-4 dargestellt.

5.5.3 Ableitungsgerinne Am Fußende der HWE ist ein Ableitungsgerinne in Richtung Kleine Striegis herzustellen, welches Überlaufmengen fasst und im Überströmfall der HWE als 6,00 m breite und 1,00 m tiefe Tosmulde die Lage des Wechselsprungs stabilisiert. Die konstruktive Sicherung der Tosmulde/Ableitrinne erfolgt analog der Deckwerkssicherung mit geotextilen Betonmatten gemäß Abschnitt 5.5.1.

Eine Detailzeichnung findet sich in Anlage A2-4 dargestellt.

5.6 Betriebseinrichtungen: Durchlassbauwerk

5.6.1 Gründung Die Geländeoberkante im Bereich der geplanten Baugrube liegt bei 328,10 bis 328,30 m NHN. Für die Errichtung des Durchlassbauwerkes ist eine ca. 1.610 m² große und Baugrube mit einer Aushubtiefe von 3,55 bis 3,75 m u. GOK erforderlich. Die mit allseits 1 : 1 geneigten Böschungen auszuführende Baugrube besitzt eine von einem idealen Rechteck leicht abweichende polygonale Form. Dies ergibt sich aus einer DGM-Analyse.

Durch den vorab durchgeführten flächenmäßigen Abtrag des Oberbodens (Schicht 1) sowie der nichttragfähigen Löß-/Hang- und Auelehme (Schicht 2) innerhalb der Leistungsgrenzen des Baugebietes kann die Baugrube mit einer tatsächlichen Aushubtiefe von 3,00 m ausgehoben werden. Die Böschungsoberkante liegt nach Abtrag der Schichten bei 327,45 m NHN, die Baugrubensohle bei 324,55 m NHN.

Die Gründung erfolgt auf einer 15 cm mächtigen Sauberkeitsschicht aus C12/15 X0.

Für die Erdung sind außerhalb der Bodenplatte Staberder einzubringen. Es ergibt sich eine Gesamtanzahl von 1,00 m langen Staberdern von 7 x 6 = 42 Staberdern. Die Staberder sind gruppiert und an die während der Bewehrungsarbeiten der Bodenplatte vorbereiteten Erdungsfestpunkte anzuschließen. Die Erdungsfestpunkte sind im Rahmen der Bewehrung herzustellen.

5.6.2 Massivbauwerk Das Auslaufbauwerk unterteilt das Dammbauwerk in einen rechten und einen linken Abschnitt. Es wird an der vorhandenen Lage der Gewässerachse angeordnet. Das Auslaufbauwerk bildet die bauliche Hülle für die Betriebs- und Regelorgane zur Bewirtschaftung.

Das Durchlassbauwerk ist in Anlage A3-1.1 und Anlage A3-1.2 dargestellt. Ein Geländerplan in Anlage A3-4 sowie ein Fugenplan in Anlage A3-5 enthalten.

Das Bauwerk wird auf einer durchgehenden Bodenplatte von 38,14 m Länge und an der breitesten Stelle einer Breite von 24,62 m ausgebildet. Die Bodenplatte (d=1,00 m) aus Stahlbeton C30/37 XC4, XF3, XM1, WA (r<0,3) mit Betonstahl B500B folgt den aufgeweiteten Flügelwänden (d=0,60 m), welche in Anpassung an die Dammgeometrie mit Längen von 13,86 m und 17,36 m ausgeführt werden. Die Bodenplatte folgt der Geometrie des Bauwerkes und besitzt eine Grundfläche von 623,78 m².

Im Bereich der Anbindung der vertikalen Sickerwegverlängerung ist ein etwas tiefer liegender Einbindegraben mit einer Grabensohle bei 323,50 m NHN geplant. Es ist darauf zu achten, dass im Bereich des Untergrundspornes die Sauberkeitsschicht ausgespart wird und ein direkter, dichter Anschluss inkl. Fugenblech zwischen Sporn und Bodenplatte hergestellt wird. Die reguläre Gründungssohle des Bauwerkes liegt bei 324,55 m NHN.

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Das Bauwerk aus Stahlbeton wird in Massivbauweise als Trogbauwerk errichtet. Es besitzt eine Gesamtlänge von 33,76 m. Der mittlere Teil mit einer Länge von 10,10 m besitzt parallele Seitenwände. Der lichte Abstand der Wände zueinander beträgt 8,15 m. In diesem Bereich befindet sich eine Zwischenwand von 1,50 m Breite, welche den Durchlass in zwei Teile mit 4,00 m und 2,65 m Breite teilt. Die wasserseitig angeordneten Flügel mit einer Länge von 10,55 bzw. 10,45 m knicken mit einem Winkel von 20° ab. An der Luftseite sind die Flügel 14,1 m lang. Es schließen sich jeweils Sickerverlängerungen von je 3,00 m Breite an. Die Kronenbreite der Seitenwände beträgt über die gesamte Länge konstant 0,60 m. Die dem Dammbauwerk zugewandte Mauerseite wird mit einer Neigung von 10 : 1 zur besseren Anbindung des Dammbaumaterials ausgeführt. Die Erdungsfestpunkte am oberen Teil der Wände sind im Rahmen der Bewehrung herzustellen.

Zur Gewährleistung der durchgängigen Befahrbarkeit der Dammkrone wird über das Trogbauwerk eine Überbauplatte aus Stahlbeton C30/37 (LP) XC4, XD3, XF4, WA errichtet. Die Fahrbahnbreite ergibt sich in Fortführung des Betriebsweges mit einer Breite von 3,50 m und wird als Zweifeldplatte gelenkig auf den Flügelwänden und dem Anströmpfeiler aufgelagert. Die Fahrbahnplatte wird beidseitig mit Kappen nach RiZ-ING Kap 6 mit einer Breite von 0,75 m und mit einem Füllstabgeländer nach RiZ-ING Gel 4 ausgestattet.

Die Lagerung der Überbauplatte ist an allen drei Auflagerbereichen (Seitenwände und Mittelpfeiler) mit Betongelenken auf gesamter Breite (jeweils 4,75 m) auszuführen. Betongelenke sind eine nach RiZ-ING geregelte Auflagerform für Brückenüberbauten.

Zwischen den Flügelwänden und dem Anströmpfeiler wird als Stauraumabtrennung eine Tauchwand (b=0,50 m) errichtet. Diese bildet die bauliche Hülle der Betriebsverschlüsse. Der Anströmpfeiler wird in einer Länge von 11,50 m und einer Breite von 1,50 m hergestellt und teilt den Gewässerquerschnitt in das Hauptgerinne (b = 4,00 m) und ein höher gelegenes Plateau min als Durchgang für terrestrische Lebewesen (b = 2,50 m), welche beide mit min Steuerungseinrichtungen in Form von gesteuerten Schützen versehen sind.

Die Flügelwände des Durchlassbauwerkes erhalten als Absturzsicherung ein Holmgeländer nach RiZ-ING Gel 3. Die Geländer werden jeweils nach RiZ-ING Gel 14 mit aufgedübelten Ankerplatten befestigt. Als Absturzsicherung werden das Brückenbauwerk und die Mauerkrone mit einem Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,1 m ausgestattet. Im luftseitigen Böschungsbereich wird auf den Bauwerkswänden ein Holmgeländer mit einer Höhe von 1,1 m ausgeführt.

5.6.3 Blocksteinmauer An die Flügelwände schließen jeweils bis zu 4,00 m hohe und 3,50 m breite Blocksteinmauern aus Granit an. Die aus Naturstein herzustellenden Trockenmauern sichern den untersten Teil der Dammböschungen und sind mit einer Neigung gegenüber der Vertikalen von 10° in Richtung Erdseite auszuführen. Um ein Ausspülen des Erdkörpers zu verhindern, ist erdseitig ein geotextiles Trenn- und Filtervlies einzubauen. Die Arbeiten sind vorzugsweise mit einem Setzgreifer oder gleichwertig durchzuführen. Die Steine sind im Verband lagenweise zu setzen so dass keine durchgehenden Stoßfugen entstehen. Die erste (unterste) Steinreihe ist in eine mindestens 30 cm dicke Betonbettung C30/37, XF3 (r < 0,3) zu versetzen. Die verbleibenden Lagen werden trocken ohne Mörtelbett versetzt. Mehraufwendungen für das Vorsortieren und ggf. mehrmalige Einpassen der Einzelsteine sind zu berücksichtigen.

Es sind Blocksteine aus Biotit-Monzogranit von rötlichgrauer bis braunroter Färbung zu verwenden. Die Steine müssen frost- und tausalzbeständig sowie druckfest sein. Es sind lagerhaft gespaltene, bruchraue Steine (nicht geschnitten und nicht bossiert), ohne offene Stiche oder Risse, mit folgenden Eigenschaften zu verwenden:

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• kürzeste Kantenlänge min. 100 cm (Steinhöhe)

• längste Kantenlänge max. 200 cm (Steinlänge)

• Trockenrohdichte 2,65....2,75 g/cm³

Vor Lieferung erfolgt Bemusterung und Freigabe der Steine durch AG.

5.6.4 Sohlenausbildung In der Sohle des Durchlassbauwerkes verläuft auf 4,00 m Breite das Gerinne der Kleinen Striegis. Das Gerinne soll in Anlehnung an den natürlichen Bachlauf ein Gefälle von 0,5% erhalten. Auch die Gestaltung des Querprofils ist an den natürlichen Bachlauf angelehnt und wird als ausgerundetes Trapezprofil ausgeführt. Gleichzeitig wird eine Mittelwasserrinne vorgesehen.

Die Sohlbefestigung erfolgt mit Wasserbausteinen der leichten Gewichtsklasse LMB 10/60 nach DIN EN 13383 in Beton C30/37, XF3 (r < 0,3). Der so entstehende Steinsatz wird vollflächig verfugt.

Lose eingebrachtes Sohlenmaterial oder mit Gewässersedimenten lose verfugte Flächen sind aufgrund der bei Einstau unterhalb des Betriebsauslass auftretenden Fließgeschwindigkeiten nicht zulässig.

Die Sohlenausbildung ist in Anlage A4-2.2 dargestellt.

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5.7 Betriebseinrichtungen: Messtechnische Überwachung Für die Steuerung des Hochwasserrückhaltebeckens sind verlässliche Informationen über die Hochwassersituation erforderlich. Dazu gehören vor allem die Kenntnis über hydrologische und meteorologische Werte, mit dem das Hochwasserereignis repräsentativ erfasst werden kann. Für die Steuerung der Abgabemenge ist ein Unterwasserpegel und für die Erfassung des Beckenwasserstandes ein Beckenpegel erforderlich. Außerdem werden Stellungsanzeigen der Regelorgane und eine Datenfernübertragung benötigt.

Eine Übersicht zur Messtechnik ist in Tabelle 11 zusammengestellt.

Tabelle 11 Messtechnische Überwachung

BezeichnungZweckMessgrößenLageMesseinrichtung
BeckenpegelStauzielerfassungWasserstandMittelpfeiler OWDrucksonde
Geradlattenpegel
ggf. Grenzwertpegel
Unterwasser- pegelSteuerung der RegelabgabeWasserstandBedien-/MessstegRadarsensor
PegelschachtDrucksonde
BöschungstreppeSchrägpegellatte
Stellungs- anzeigenAbflusssteuerungStellungSchaltschrankVor-Ort-Steuer-Stelle
NivellementSetzungenHöheDammkroneMesspunkte
AlignementVerschiebungenLage

Nachfolgend wird nur die baulich konstruktive Ausstattung für die messtechnische Überwachung beschrieben. Die E-/MSR-technische Ausstattung ist Teil der E-/MSR-Planung.

5.7.1 Beckenpegel Drucksonde Die hydrostatische Drucksonde einschließlich des Sondenkabels ist in einem Leerrohr (DN 200) aus Edelstahl zu führen. Das Leerrohr ist in eine im Mittelpfeiler Durchlassbauwerk bauseits hergestellte Pfeilernische (B/T = 300/250 mm) mit Rohrschellen zu befestigen. Die Drucksonde ist mit einem keramisch-kapazitiven Drucksensor ausgestattet und erfasst Druck- und Temperaturwerte und ist in einem Edelstahlgehäuse eingebaut.

Die Drucksonde ist in Anlage A3-1.1 dargestellt.

Lattenpegel

Ein 9,00 m langer Geradlattenpegel ist am Mittelpfeiler Durchlassbauwerk zu befestigen. Der Lattenpegel mit einer Breite von 100 mm besteht aus Aluguss mit gelber Grundfarbe und erhabenen schwarzen E-Zeichen und 2-stelligen Zahlen (cm-Einteilung). Die Befestigung erfolgt an senkrechten Langlöchern, jeweils am oberen bzw. unteren Ende einer Latte direkt auf der Betonoberfläche. Für die ordnungsgemäße Montage sind alle erforderlichen Klein- und Befestigungsteile zu berücksichtigen. Der Geradlattenpegel ist nach Montage lage- und höhenmäßig einzumessen.

Der Geradlattenpegel ist in Anlage A3-1.1 dargestellt.

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5.7.2 Unterwasserpegel Am Unterwasserpegel erfolgt die redundante Messung des Abflusses mittels am Bediensteg befestigtem Radarsensor (Dopplersystem mit Messumformer) und zusätzlich mit hydrostatischer Drucksonde im Pegelschacht. Zur optischen Pegelmessung ist eine Böschungstreppe mit Schrägpegellatte (z.B. Egelkraut Vermessungsartikel GmbH o.glw.) vorgesehen.

Der Unterwasserpegel bestehend aus Pegelmessstrecke, Pegelschacht und Pegeltreppe ist in Anlage A4-1.1 sowie der zugehörige Mess- und Bediensteg ist in Anlage A4-1.2 dargestellt.

Pegelmessstrecke

Zur Gewährleistung ausreichend großer und damit messbarer Abflusstiefen im Unterwasser wird eine 20 m lange Messstrecke ausgebildet. Die Messstrecke ist als Trapezprofil mit einer Sohlbreite von 3,50 und beidseitigen Böschungsneigungen von jeweils 1 : 2 mit einer Gerinnetiefe von bis zu 1,85 m auszubilden. Die Sohle ist mit einem 30 cm dicken flächigen Steinsatz aus Wasserbausteinen der leichten Gewichtsklasse LMB 60/300 nach DIN EN 13383 zu sichern. Die Steine sind form- und kraftschlüssig sowie trocken auf eine 20 cm dicke Betonbettung aus C20/25, X0 zu setzen. Die Sicherung der Uferböschungen erfolgt in gleicher Bauweise bis Geländeoberkante. Alle Oberflächen sind entgegen einer üblicherweise strukturrauen Ausbildung glatt zu gestalten, um Verwirbelungen im Messbereich zu vermeiden. Die Böschungsschultern erhalten eine 20 cm mächtige Oberbodenandeckung mit Rasenansaat.

Pegelschacht

Der 2,40 m hohe Pegelschacht (DN 600) ist aus PP-Kunststoffelementen (z.B. WAVIN, FRÄNKISCHE o.glw.) herzustellen und in eine bauseits vorbereitete geböschte Baugrube zu setzen. Der Schacht besteht mindestens aus einem Leerboden, einem Schachtaufsatzrohr, einem Teleskopadapter sowie einer Abdeckung aus Beton/Guss DN 600 (Klasse B125). Als Auflager ist eine 10 cm starke Sauberkeitsschicht aus C12/15 X0 herzustellen.

Die Verbindung zwischen Schacht und Messquerschnitt ist durch ein 4,70 m langes Pegelrohr (PP 250 SN12) herzustellen. Die Rohrleitung wird waagerecht, d.h. ohne Gefälle und mit der Rohrsohle etwa auf Höhe Gerinnesohle eingebaut. Das Rohrende ist durch eine im Vorfeld durchzuführende Kernbohrung an den Schacht anzubinden. Der Zwischenraum ist durch eine Ringraumdichtung zu schließen. Das Endstück der Pegelleitung ist im Uferbereich böschungsgleich einzufassen und mit einem Edelstahlgitter zu sichern. Die Rückverfüllung der Schachtbaugrube sowie des Leitungsgrabens hat gemäß DIN 4124 und DIN 18300 sowie DIN EN 1610 zu erfolgen.

Pegeltreppe

Zwischen dem Bedien-/Messsteg sowie dem Pegelschacht ist zudem eine 4,90 m lange Pegeltreppe (12 Stg. 15/31) mit einer Böschungsneigung von 1 : 2 herzustellen. Hierfür sind 12 Betonblockstufen (100 x 35 x 15 cm) in eine 15 cm dicke Magerbetonbettung (C 20/25 X0) zu setzen. Die frostfreie Gründung erfolgt auf einer 20 cm dicken Schicht Mineralgemisch (0/45 mm). Die seitliche Einfassung erfolgt mittels Beton-Tiefborden (TB 80/250 mm).

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5.8 Betriebseinrichtungen: Sonstige

5.8.1 Treibholzsperre Innerhalb des Vorbettes zum Durchlassbauwerk ist eine Treibholzsperre zu errichten.

Die Treibholzsperre ist in Bezug auf die Achse Durchlassbauwerk mit einer Neigung von 39° zu trassieren, was zu einem Anströmwinkel zwischen 35° und 56° am Standort führt. Die notwendige Pfeileroberkante ergibt sich aus der Oberkante für Betriebsauslass 1 (Rollschütz) 328,82 m NHN zzgl. 50 cm Freibord und beträgt 329,32 m NHN.

Es sind 21 Rammpfähle aus Recycling-Kunststoff als Vollprofil-Rundpfähle mit einem Durchmesser von 20 cm und einer Länge von 5,50 m mit einer Einbindetiefe von 3,00 m unter Gewässersohle einzubringen. Der lichter Pfahlabstand beträgt 1,10 m. Das Material muss splitterfrei, verrottungsfest, feuchtigkeitsabweisend, UV-beständig und frei von gesundheits- oder umweltgefährdenden Imprägnierungen oder Schadstoffen sein. Die Pfähle müssen für die auftretenden Belastungen beim maschinellen Rammvorgang geeignet sein. Das Einbringen hat in Anlehnung an DIN EN 12699 (Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Verdrängungspfähle) durch hindernisfreien Boden durch den anstehenden Homogenbereich 3c (Flusskies) und Homogenbereich 3b (Auesand) maschinell zu erfolgen. Die Pfähle sind flucht- und lotrecht mit einer maximal zulässigen Neigungsabweichung von 0,5° (in alle Richtungen) sowie einer maximal zulässigen Lageabweichung von +/- 0,1 m (gemessen am Pfahlkopf) einzubringen.

Die Treibholzsperre ist in Anlage A3-1 dargestellt.

Die Rammarbeiten sind unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheits- und Umweltvorschriften durchzuführen. Der Arbeitsbereich ist gemäß der gesetzlich geltenden Unfallverhütungsvorschriften abzusichern. Es ist darauf zu achten, dass keine Schäden an umliegenden Strukturen oder der Umwelt entstehen. Die Rammarbeiten sind durch qualifiziertes Fachpersonal auszuführen. Eine abschließende Kontrolle und Abnahme der Arbeiten erfolgt durch die Bauüberwachung.

5.8.2 Betriebsgebäude Auf der Dammkrone ist ein Betriebsgebäude mit Außenabmessungen L/B/H = 2,00/2,00/3,50 m vorgesehen. Das lichte Raummaß beträgt L/B/H = 1,80/1,80/2,40 m. Das Betriebsgebäude ist aus Stahlbetonfertigteilen bestehend aus Boden-, Wand- und Deckenelementen gemäß Ausführungsplanung in einem Betonwerk nach Wahl des AN herzustellen.

Das Betriebsgebäude erhält eine Stahltür mit Belüftungsöffnungen sowie einen aufgeständerten Doppelfußboden. Ein Fenster ist nicht vorgesehen. Die Außenseiten sind als Putzoberfläche mit Farbgestaltung nach Wahl des AG herzustellen.

Die bündige Dachausbildung mit Sichtbetonblende wird ohne Gefälle ist aus wasserundurchlässigem Sperrbeton und einer zusätzlichen Abdichtung aus Bitumenmastixanstrich auszuführen. Die Entwässerung erfolgt über ein Aluminium- Regenfallrohr, 80 x 40 mm, mit Auslaufknie DN 70, Attikaausbildung als Sichtbetonblende.

Werkseitig sind mindestens 5 Mauerdurchführungen DN 150 für die späteren Kabeldurchführungen vorzusehen. Das Betriebsgebäude erhält einen nachträglich einzubauenden aufgeständerten Boden. Dieser wird ebenso wie die technische Innenausstattung über das Los 6 (EMSR-Anlagen) gesondert ausgeschrieben.

Eine ständige Betriebsbereitschaft ist nicht vorgesehen, so dass auf eine Trink- und Abwasserversorgung verzichtet werden kann. Das Betriebsgebäude erhält eine Zutrittsüberwachung für Betriebspersonal.

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5.8.3 Aufstellfläche vor dem Betriebsgebäude Vor dem Betriebsgebäude ist eine 30 m² große Aufstellfläche für das mobile Notstromaggregat herzustellen. Der konstruktive Aufbau erfolgt durch:

• 8 cm Betonpflaster

• 4 cm Brechsand-Splitt-Bettung (0/4 mm),

• 15 cm Schottertragschicht STS (0/32 mm), E ≥ 120 MN/m², V2

• 100 cm Frostschutzschicht FSS (0/45 mm), E ≥ 100 MN/m², V2

• Gründungsplanum auf Dammkrone, E ≥ 45 MN/m². V2

Die Aufstellfläche ist zur Entwässerung mit einer Querneigung von 3 % in Richtung luftseitiger Dammböschung auszubilden. Dort bildet eine Kastenrinne mit beidseitig einreihigem Betonsteinpflaster den Abschluss. Das Regenwasser wird über eine Kernlochbohrung (DN110) in der Winkelstützwand über die Böschung des Dammes abgeführt.

Zur Abfangung des Geländehöhenunterschiedes ist eine 12 m lange Winkelstützwand aus Betonfertigteilen (H/B/T = 105/100/55 cm, Wandstärke 12,5 cm) herzustellen. Die Winkelstützwand dient gleichzeitig als seitliche Einfassung der Aufstellfläche. Die Außenecke mit einem mit einem Innenwinkel von 135° ist mit zwei gesonderten 22,5°-Bauteilen (H/B/T = 105/50/55 cm) herzustellen. Die Montage der Wandelemente hat in ein 5 cm sattes Mörtelbett (MG III) auf einer zuvor eingebauten 10 cm dicken Betonsauberkeitsschicht (C12/15, X0) zu erfolgen.

Als Absturzsicherung erfolgt auf der Winkelstützwand die Montage eines 1,00 m hohen und 11 m langen Rohrgeländers aus Stahl nach ZTV-ING (RiZ-ING Gel 7). Alle Schweißnähte sind mit einer Schweißnahtdicke von 5 mm auszubilden. Alle Stahlteile erhalten ein Korrosionsschutzsystem nach DIN EN ISO 12944 und ZTV-ING 4-3 (Anhang A2, Tabelle A4.3.2, Bauteil 3.1C, System 1) mit einer Feuerverzinkung, einer Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz (EP) und einer Deckbeschichtung aus Polyurethan (PUR). Als Farbton wird ein UV-Beständiger Eisenglimmerfarbton DB 702 nach DB-TL 918300 Blatt 87 empfohlen.

5.8.4 Böschungstreppen land-/wasserseitig Die 1 : 3 geneigten Dammböschungen erhalten zur fußläufigen Erreichbarkeit des Stauraumes (wasserseitig) sowie des Unterwasserpegels (landseitig) jeweils beidseitige Böschungstreppen mit einer Laufbreite von 1,00 m. Die Böschungstreppen sind in Anlage A4-2.1 dargestellt.

Diese sind aus Betonblockstufen (L/B/T = 100/35/15 cm) mit seitlicher Einfassung aus Betontiefborden (L/B/H = 100/8/25 cm) herzustellen. Der Einbau erfolgt auf das vorbereitete Böschungsplanum sowie einer 20 cm Frostschutzschicht (0/45 mm). Die Blockstufen sind in eine 15 cm satte Magerbetonbettung (C20/25, X0) zu setzen.

Dabei gliedern sich die Treppen in folgende Abschnitte:

• Wasserseite 42 Stg. 15/45

• Landseite 17 Stg. 15/31 sowie 31 Stg. 15/45 zzgl. Zwischenpodeste

Die geplanten Auftrittsbreiten von a = 45 cm sind durch zusätzliche Verlegung von Betonpflaster sicherzustellen. Anlagenbedingt kann die üblicherweise aus der DIN 18065 (Gebäudetreppen) herleitbare Schrittmaßregel (2s + a = 59…65 cm), Bequemlichkeitsregel (a - s = 12 cm) und Sicherheitsregel (a + s = 46 cm) mit der vorgegebenen Steigungshöhe s = 15 cm nicht erfüllt werden. Aufgrund der verhältnismäßig flachen Böschungsneigung besteht aber kein Sicherheitsrisiko bei der Benutzung der Außentreppen durch Betriebspersonal.

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5.9 Technische Ausrüstung: Stahlwasserbau Das Durchlassbauwerk erhält zwei Verschlussorgane. Für die weitere Planung werden die Verschlüsse als Betriebsauslass 1 (BA1) und Betriebsauslass 2 (BA2) bezeichnet.

Abbildung 2 Durchlassbauwerk mit Verschlussorganen (Oberwasseransicht) Tabelle 12 stellt die wichtigsten technische Daten zusammen.

Tabelle 12 Technische Daten Stahlwasserbauverschlüsse

VerschlussBezeichnungBA1BA2
BewegungRollschützGleitschütz
TafelS355J2S355J2
Rahmen1.4301 / 1.43051.4301 / 1.4305
AntriebMotorAuma-Riester o.glw.Auma-Riester o. glw.
GetriebeTrapezgewindespindelTrapezgewindespindel
Geometrielichte Weite4.0002.650
l [mm] W
lichte Höhe2.5702.564
l [mm] H
Tafelbreite4.4002.850
B [mm]
Tafelhöhe2.6702.620
H [mm]
Tafelfläche11,757,47
A [m²]
Fachbaumhöhe326,25328,20
[m NHN]
Hubhöhe328,82330,80
[m NHN]

Für den Betriebsauslass BA1 ist die spezifische Funktionsweise a = f(h) mit der Öffnungshöhe (a) als Funktion des Beckenwasserstandes (h) in Abbildung 3 dargestellt. Mit dieser Betriebsweise wird der konstante Drosselabgabe von Q = 12,75 m³/s nach Unterwasser D sichergestellt.

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Abbildung 3 Funktionsweise Betriebsauslass BA1

5.9.1 Betriebsauslass 1 (BA1) Der Betriebsauslass ist werkseitig als vierseitig dichtendes und regelbares Drosselschütz herzustellen. Die Montage erfolgt bauseits zum Einbetonieren. Dabei wird der Rahmen in vorbereitete Erstbetonnischen gesetzt und mit Zweitbeton verfüllt.

Die Abmessungen sind in Tabelle 12 enthalten.

In Anlage A3-2 ist eine Objektplan enthalten. Der Objektplan erhebt keinen Anspruch einer Werkstattzeichnung. Diese ist im Auftrag des AN durch den Hersteller anzufertigen.

Rahmen:

Der vollständig aus Edelstahl zu fertigende Rahmen ist bauseits einzubetonieren und besteht aus zwei Seitenführungsschienen nach statischen Erfordernissen in Abhängigkeit der Laufrollendurchmesser und Stärke der Lauf- und Führungsschienen vorzugsweise als Hutprofil (Materialstärke 10 mm) mit rückseitig angeschweißten Bolzen zur Montage. Die Länge der Seitenführungsschienen beträgt jeweils 9.800 mm. Diese werden 800 mm bis über Oberkante Betonbauwerk hochgeführt. Jede Seitenführungsschiene erhält eine jeweils ca. 5.200 mm lange, auswechselbar eingeschraubte Laufschiene (120 x 12 mm).

Die Sohlenschiene (Materialstärke 10 mm) besteht aus gekantetem U-Profil (Schenkellänge mindestens 60 mm). Unterseitig der Sohlenschiene befinden sich angeschweißte Flachstähle zum Ausrichten und Andübeln der Sohlenschiene in die Erstbetonaussparung mittels chemischen Verbundankern. Die Sohlenschiene ist sohlbündig in die Bauwerkssohle einzubetonieren.

Die Scheitelschiene bzw. das Scheiteldichtungsblech ist mit rückseitig ausreichender Verrippung herzustellen, um einen planebenen Einbau in den Vorsprung der Scheitelwand zu ermöglichen. Die Steglänge der unteren Abwinkelung hat mindestens 100 mm, die Steglänge der oberen Abwinkelung mindestens 50 mm zu betragen, Materialstärke mindestens 10 mm. ]elhoS .ü m[ a ehöhsgnunffÖ 1

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Tafel:

Die Tafel ist als Schweißkonstruktion mit einseitig offener Verrippung nach statischen Erfordernissen herzustellen. Der Rippenabstand darf maximal 300 mm betragen. Die Materialstärke aller Teile beträgt mindestens 10 mm. Die Tafel ist mit vier Laufrollen auszurüsten. Der Rollendurchmesser beträgt mindestens 400 mm, die Rollenbreite mindestens 100 mm. Die Rollenlager bestehen aus wartungsfreien Bronze-Gleitlagern. Die auswechselbare Sohlendichtung besteht aus Tri-Notenprofil (EPDM) und ist mittels einer Klemmleiste an der Tafel verschraubt. Das Dichtungsprofil besitzt eine umlaufende Wulst gegen Herausziehen aus der Klemmleiste. Die Profilstärke beträgt mindestens 30 mm. Hohlnotenprofile sind an der Sohle wegen zu geringer Standzeiten nicht zugelassen. Die ebenfalls auswechselbare Scheiteldichtung ist als aufgeständerte Hohlnotenprofilgummidichtung mittels doppelreihiger Klemmleisten an der Tafel verschraubt. Profilhöhe mindestens 50 mm. Die auswechselbaren Seitendichtungen als aufgeständerte Hohlnotenprofil-gummidichtungen sind ebenfalls mittels Klemmleisten an der Tafel verschraubt. Profilhöhe mindestens 50 mm.

Antrieb:

• 2 Antriebsträger

• 2 steigende Spindeln

• 2 Zugrohre/Spindelverlängerungsrohre

• 4 Spindelführungen/Gestängeführungen

• 2 Spindelantriebsgetriebe

• 2 verstärkte Spindellagerungen,

• 1 zwischengeflanschter Elektro-Stellantrieb

• 1 Vor-Ort-Stellantriebs-Steuerung

• 1 Zwischenwelle

• 2 elastische Wellenkupplungen

• 1 Berührungsschutzhaube

Werkstoffe:

• Schütztafel S355J2

• Laufrollen 1.4462

• Rollenachsen 1.4305

• Rollenlager Bronze

• Anlaufscheiben Bronze

• Schützrahmen 1.4301

• Laufschienen 1.4462

• Antriebsträger S355J2

• Dichtungen Gummi/EPDM

• Klemmleisten 1.4301

• Spindeln 1.4305

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 42 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

• Spindelmuttern CuAl10Ni5Fe4

• Zugrohre 1.4301

• Spindelführungen 1.4301

• Zwischenwelle 1.4301

• Haube 1.4301

• Normteile A2

• Verbundanker A4

Alle lasttragenden Stahlteile benötigen ein Materialprüfzeugnis MPZ 3.1.

5.9.2 Betriebsauslass 2 (BA2) Für die terrestrische und semiaquatische Längsdurchgängigkeit wandernder Fauna ist ein Ökodurchlass erforderlich. Dieser ist gemäß in hochwasserfreien Zeiten vollständig geöffnet. Bei sich ankündigendem Hochwasser wird der Ökodurchlass vollständig geschlossen. Demnach findet über diesen Verschluss keine Steuerung der Drosselabgabe statt, sondern nur eine ereignisbezogene Auf-/Zu-Bewegung.

Der Ökodurchlass ist werkseitig als vierseitig dichtende Tafel herzustellen. Die Montage erfolgt bauseits zum Einbetonieren. Dabei wird der Rahmen in vorbereitete Erstbetonnischen gesetzt und mit Zweitbeton verfüllt. Die Abmessungen sind in Tabelle 12 enthalten.

In Anlage A3-3 ist eine Objektplan enthalten. Der Objektplan erhebt keinen Anspruch einer Werkstattzeichnung. Diese ist im Auftrag des AN durch den Hersteller anzufertigen.

Rahmen:

Der vollständig aus Edelstahl zu fertigende Rahmen ist bauseits einzubetonieren und besteht aus zwei Seitenführungsschienen als Hutprofil B x T = 364 x 120 mm (Materialstärke 10 mm) mit mindestens 60 mm Kantenschutz und rückseitig angeschweißten Bolzen zur Montage. Die Länge der Seitenführungsschienen beträgt jeweils 7.600 mm. Diese werden 800 mm bis über Oberkante Betonbauwerk hochgeführt. Die Sohlenschiene (Materialstärke 10 mm) besteht aus gekantetem U-Profil (Schenkellänge mindestens 60 mm). Unterseitig der Sohlenschiene befinden sich angeschweißte Flachstähle zum Ausrichten und Andübeln der Sohlenschiene in die Erstbetonaussparung mittels chemischen Verbundankern. Die Sohlenschiene ist sohlbündig in die Bauwerkssohle einzubetonieren. Die Scheitelschiene besteht aus als gekantetem L-Profil 120 x 80 mm (Materialstärke mindestens 10 mm) mit rückseitig angeschweißten Bolzen zum Einbetonieren. Der obere Schenkel ist abgewinkelt, das heißt mit Neigung zur Schonung der Scheiteldichtung. in ausreichender Anzahl.

Tafel:

Die Tafel ist als Schweißkonstruktion mit einseitig offener Verrippung nach statischen Erfordernissen herzustellen. Der Rippenabstand darf maximal 300 mm betragen. Die Materialstärke aller Teile beträgt mindestens 10 mm. Die Tafel wird mit auf der Rückseite und beiden Seiten auswechselbar aufgeschraubten Gleitleisten ausgerüstet. Die Tafel besitzt vier einstell- und jederzeit nachstellbare Spiralzapfen-Endlagenkeilungen.

Die vierseitig umlaufende Spezialprofilgummidichtung (Profilstärke mindestens 30 mm) aus Tri- Notenprofil (EPDM) ist auswechselbar und mittels Klemmleisten an der Tafel verschraubt. Das Dichtungsprofil besitzt eine umlaufende Wulst gegen Herausziehen aus der Klemmleiste. Hohlnotenprofile sind wegen zu geringer Standzeiten nicht zugelassen.

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 43 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

Antrieb:

• 2 Antriebsträger zum Anschrauben an die bis über Flur hochgeführten Seitenführungsschienen

• 2 Steigende Spindeln mit Trapezgewinde nach DIN 103

• 2 Zugrohre/Spindelverlängerungsrohre

• 2 Spindelführungen/Gestängeführungen zum Andübeln an die Betonwand

• 2 Spindelantriebsgetriebe (Fabrikat: Auma o. glw.)

• 2 verstärkte Spindellagerungen

• 1 zwischengeflanschter Elektro-Stellantrieb

• 1 Vor-Ort-Stellantriebs-Steuerung

• 1 Zwischenwelle

• 2 elastische Wellenkupplungen

• 1 Berührungsschutzhaube zur Abdeckung der Zwischenwelle und der Wellenkupplungen

Werkstoffe:

• Schütztafel S355J2

• Gleitleisten Polyamid

• Tri-Notenprofil EPDM

• Klemmleisten 1.4301

• Schützrahmen 1.4301

• Antriebsträger S355J2

• Spindeln 1.4305

• Spindelmuttern CuAl10Ni5Fe4

• Zugrohre 1.4301

• Spindelführungen 1.4301

• Zwischenwelle 1.4301

• Haube 1.4301

• Normteile A2

• Verbundanker A4

Alle lasttragenden Stahlteile benötigen ein Materialprüfzeugnis MPZ 3.1

5.9.3 Schweißarbeiten Alle Schweißnähte sind umlaufend nach DIN EN ISO 3834 i.V. mit DIN EN 1090 auszuführen. Sämtliche Schweißnähte und deren beeinflusste Materialzonen (Anlauffarben) sind nachzubehandeln durch Strahlen oder Beizen. Dem AG sind während der gesamten Produktion und insbesondere während der Schweißarbeiten jederzeit Zugang und Kontrollen der Fertigung zu gestatten.

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Stadt Hainichen Neubau Hochwasserrückhaltebecken Kleine Striegis Seite 44 Markt 1 Los 4: Ingenieurbauwerke 08.09.2026 09661 Hainichen - Leistungsbeschreibung -

5.9.4 Korrosionsschutz Alle Stahlteile (außer die Führungsschienen aus Edelstahl) sind werkseitig mit einem Korrosionsschutzsystem nach DIN EN ISO 12944 zu versehen. Die Gesamttrockenschichtdicke muss mindestens 400 µm betragen.

• Sandstrahlentrostung Sa 2 ½

• Grundierung

• Deckbeschichtung

Als Farbton für die Deckbeschichtung ist ein UV-Beständiger Eisenglimmerfarbton DB 702 nach DB-TL 918300 Blatt 87 einzusetzen.

5.9.5 Nachweise Der Baubetrieb bzw. dessen ausführender Nachunternehmer hat folgende Nachweise/Zertifikate einzureichen:

• Prüffähige Statik

• Antriebsberechnung, welche mindestens folgende Angaben enthält:

✓ Durchmesser der Spindeln

✓ Typ/Größe der Spindelantriebsgetriebe

✓ Untersetzungsverhältnis der Spindelantriebsgetriebe

✓ Typ/Größe des Elektro-Stellantriebs

✓ Abtriebsdrehzahl des Elektro-Stellantriebs

✓ Stellzeit elektrisch für den vollen Hubweg

• Managementsystem Zertifikat ISO 9001:2015

• Zertifikat Schweißen nach EN 1090-2, Ausführungsklasse EXC3

• Umstempelgenehmigung zum Umstempeln von Werkstoffen mit Gütenachweisen

• Benennung mindestens eines Schweißfachingenieurs.

5.10 Technische Ausrüstung: Sonstige

5.10.1 Geländer Auf dem Durchlassbauwerk sind als Absturzsicherung beidseitig durchgehende 1,00 m hohe Füllstabgeländer aus Stahl nach ZTV-ING (RiZ-ING Gel 4) anzuordnen. Die Flügelwände sind durchgehend mit 1,00 m hohen Holmgeländern aus Stahl nach ZTV-ING (RiZ-ING Gel 3) zu sichern. Die Montage hat jeweils direkt auf dem Wandkopf zu erfolgen.

Die Verankerung der Geländer erfolgt jeweils mit Fußplatten nach ZTV-ING (RiZ-ING Gel 14). Die Konstruktion besteht aus Pfosten, Handlauf, Holm und Füllstäben. Alle Schweißnähte sind mit einer Schweißnahtdicke von 5 mm auszubilden.

Alle Stahlteile erhalten ein Korrosionsschutzsystem nach DIN EN ISO 12944 und ZTV-ING 4-3 (Anhang A2, Tabelle A4.3.2, Bauteil 3.1C, System 1) mit einer Feuerverzinkung, einer Zwischenbeschichtung aus Epoxidharz (EP) und einer Deckbeschichtung aus Polyurethan (PUR). Als Farbton wird ein UV-Beständiger Eisenglimmerfarbton DB 702 nach DB-TL 918300 Blatt 87 empfohlen.

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Der Geländerplan befindet sich in Anlage A3-4.

5.10.2 Absperrschranken Auf der Dammkrone sind zwei um 360° horizontal schwenkbare Wegesperren/Schranken betriebsfertig zu montieren. Diese sind als Fertigteile aus Stahl (weiß beschichtet mit rotreflektierenden Leuchtstreifen) zu liefern. Die Höhe über Flur beträgt 950 mm. Die Gesamtbreite einer Schranke beträgt jeweils 3.500 mm. Das Schließsystemfunktioniert mit Dreikantschlüssel. Die Anordnung hat sowohl am Anfang als auch am Ende zu erfolgen. Der tatsächliche Aufstellort ist vor Montage nochmals mit dem AG und dem ZWA Hainichen abzustimmen. Die Befestigung erfolgt auf Einzelfundamente L x B x T = 0,40 x 0,40 x 0,80 m aus unbewehrtem Beton C 12/15, X0.

Die Detailzeichnung befindet sich in Anlage A4-2.4.

5.10.3 Hinweisschilder Auf der Dammkrone sind zwei Hinweisschilder nach der Gestaltungsvorlage des AG bzw. des ZWA Hainichen aufzustellen, die das Bauwerk als Hochwasserschutzanlage kennzeichnen. Die Befestigung und Montage erfolgt an Rohrpfosten (Durchmesser 76 mm) mit Rohrschellen aus Aluminium. Die Größe des Schildes beträgt 500 x 300 mm. Das Schild besteht aus Leichtmetall, mit einer Mindestblechdicke 2 mm und ist randprofilverstärkt. Die Pfosten sind mit einer geeigneten Bodenhülse/Erdanker in den Untergrund einzubinden. Die genaue Position der Schilder wird vor Bauende durch den AG mit einem Vertreter des ZWA Hainichen bestimmt.

Die Detailzeichnung befindet sich in Anlage A4-2.6.

5.11 Mess- und Kontrolleinrichtungen

5.11.1 Lage- und Höhenmessung Erdbauwerk

Zur Erfassung von Dammsetzungen (Nivellement) und Verschiebungen (Alignement) werden auf der Dammkrone 6 Messpunkte errichtet. Im Hangbereich in Verlängerung zur Dammachse sind zudem 2 Lage- und Höhenfestpunkte herzustellen. Die Gründung der Messpunkte hat setzungssicher, kippsicher und frostfrei zu erfolgen..

Die Messpunkte sind erst nach der Konsolidierung des Dammkörpers final zu setzen. Für die Bauzeit sind zunächst Leerrohre vorzusehen, damit der fertige Damm für die Instrumentierung nicht erneut tief aufgegraben werden muss.

Für die Kombination aus Präzisionsnivellement (Höhe) und Alignement (Lage) hat sich der Einbau in einer Schutzkappe bewährt. Hierzu wird ein KG-Rohr (DN 500) mindestens 80 cm tief, also frostfrei in die Dammkrone eingebunden. Es dient als „Hülse“, um die Bewegungen des Straßenoberbaus vom inneren Kern zu trennen. Oben schließt das Rohr flächenbündig mit einer selbstnivellierenden, einwalzbaren Straßenkappe ab. Die Straßenkappe ist bis Lastklasse D 400 befahrbar und dient gleichzeitig dem Schutz vor Vandalismus und Witterung. Im Inneren sitzt der eigentliche Messpunkt als Bolzen entkoppelt vom Oberbau auf einem tiefergehenden Rohr oder Fundamentstab. Dieser ist auf einem kleinen Betonfundament befestigt. Am oberen Ende des Stabes sitzt der eigentliche Edelstahlbolzen für Lage- und Höhenmessung. Er hat eine Zentrierbohrung (für das Alignement-Prisma) und eine Kuppe (für das Nivellement).

Die konstruktive Ausbildung sowie die Einbauorte sind in Anlage A4-1.3 dargestellt.

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Betonbauwerk

Das Durchlassbauwerk erhält Nivellementbolzen mit der Aufschrift MESSUNGS-PUNKT zum vertikalen Einbau und Mauerbolzen aus Messing zum horizontalen Einbau. Die Montage von Nivellementbolzen am Durchlassbauwerk kann bauseits erst nach Fertigstellung der Beton- /Stahlbetonarbeiten erfolgen. Die endgültige Position ist gemeinsam mit dem AG, der Bauüberwachung und dem vom AG beauftragten externen Vermessungsingenieur vor Ort festzulegen.

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6 Teil B: Ersatzneubau Brücke

6.1 Ausgangssituation Die Brücke liegt an der „Berthelsdorfer Straße“, die von Berthelsdorf nach Süden verläuft. Von dieser Straße ausgehend überquert die Brücke die kleine Striegis und mündet in einen Feldweg, der von den örtlichen Bauern und Agrargenossenschaften genutzt wird. Im Zuge der Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens wird die Brücke auch zu Unterhaltungszwecken genutzt. Sie spielt eine untergeordnete Rolle im Straßennetz.

Die Bestandsbrücke wird für den geplanten Baustellenverkehr als nicht tragfähig bewertet. Das rechte Brückenwiderlager wird durch die Kleine Striegis bereits hinterströmt. Beide Brückenwiderlager sind zudem massiv unterspült und weisen schadhafte Mauerwerksfugen sowie Verbundschäden und komplett fehlende Steinreihen auf, so dass ein ordnungsgemäßer Lastabtrag in den Gründungshorizont nicht mehr gewährleistet ist. Zudem bestehen Korrosionsschäden an den Hauptträgern, die das darauf befindliche Kappengewölbe tragen. Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Bestandsbrücke erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Hainichen und der Unteren Wasserbehörde einen Komplettabbruch zu Baubeginn.

Abbildung 4 Schadhafte Brückenwiderlager am linken (li) und rechten Ufer (re)

Abbildung 5 Korrodierte Hauptträger (li) und unterströmtes Widerlager (re)

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6.2 Technische Daten Der Ersatzneubau ist als Rahmentragwerk in monolithischer Stahlbetonbauweise geplant.

Tragwerk:

Stat. System: Einfeldrahmen

Brückenklasse: Lastmodell 1 (LMM) nach DIN EN 1991-2 Achslast von 200 kN (landw. Fahrzeuge)

Bauart: Stahlbeton

Gründungsart: Flachgründung

Stützweite: 6,60 m

Gesamtlänge: 7,20 m

lichten Weite: 6,00 m

lichte Höhe: 1,60 m

Fahrbahnnutzbreite: 3,50 m

Breite zw. den Geländern: 4,50 m

Gesamtbreite: 5,00 m

Fahrbahnaufbau:

  • Straßenaufbau nach RStO 12 – Bkl = 0,3 (>0,3 Mio. Achsübergänge).

  • Brückenbelag aus Gussasphalt

  • beidseitig Schrammborde gegen Fahrzeuganprall

Entwässerung:

  • 2,5 % Quergefälle

  • 1,0 % Dachgefälle

  • keine Straßeneinläufe (Entwässerung über Straße und Schrammborde)

Sicherungseinrichtungen:

  • Füllstabgeländer nach RiZ-ING Gel 4, Höhe des Geländers 1,00 m.

6.3 Abbrucharbeiten Der neue Überbau ist mit einem bodengestützten Traggerüst herzustellen. Der bauzeitliche Einbau des Traggerüstes hat so zu erfolgen, dass eine bauzeitliche Gewässerdurchführung mittels Verrohrung der kleinen Striegis in allen wesentlichen Bauzuständen ermöglicht wird. Diese Verrohrung ist bereits vor den Abbrucharbeiten einzubauen, um einen Eintrag von gewässerfremden Stoffen und eine Verunreinigung des Gewässers zu vermeiden.

Sämtliches Abbruchmaterial getrennt nach Abfallarten aufzunehmen, abzutransportieren und nachweislich einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen ist. Der Nachweis hat durch den Baubetrieb durch Vorlage entsprechender Wieg-, Begleit- bzw. Übernahmescheine des Entsorgers gegenüber dem AG zu erfolgen. Bauschutt und/ oder andere Abfälle dürfen nicht im Hochwasserabflussprofil des Gewässers gelagert werden. Genannte Stoffe sind dem Umstand entsprechend sofort, spätestens jedoch beim täglichen Arbeitsende, nach außen zu bringen und zu entsorgen.

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6.4 Baugrundverhältnisse Es wird auf die 2025 durchgeführte Baugrund- und Abfalluntersuchung /7/ verwiesen:

„Die sich zwischen 3,65 – 3,95 m unter Gelände bewegenden Endteufen der Rammkernsondierungen markieren im Regelfall den Übergang von Verwitterungsstufe 4 – vollständig verwittert als Lockergestein zu verwittertem Festgestein. Hierbei handelt es sich nicht um eine scharf definierte Schichtgrenze.“

„Die in der Gründungssohle anstehenden Böden sind als stark wasserempfindlich einzustufen. […] Zum Einbau sollte generell fließfähiger Unterbeton gelangen. Die Verwendung von Mineralkorngemischen wird nicht empfohlen, da bei dem zu erwartenden Wasserandrang innerhalb der Baugrube und den allgemein kleinen, lokal begrenzten Flächen keine ausreichende Verdichtung der einzubauenden Massen zu erwarten ist. […] Nach dem Baugrubenaushub muss auf eine Nachverdichtung der Gründungssohle verzichtet werden, um die anstehenden, teilweise wassergesättigten Böden nicht zusätzlich aufzulockern und/oder aufzuweichen. Nach erfolgtem Aushub ist die Baugrubensohle sofort mit einem mind. 10 cm dicken Unterbeton (fließfähig) abzudecken.“

6.5 Gründung und Verbau Nach Auswertung der Erkundungsergebnisse stehen im Bereich der Brückenbauwerks bis ca. 1,70 … 1,85 u GOK (ca. 323,13 m NHN … 323,93 m NHN) setzungsempfindliche und wenig tragfähige Schichten (Auffüllungen, Auelehm) an. Darunter folgen die mitteldicht gelagerten Bachschotterschichten Für eine Flachgründung des geplanten Ersatzneubaus über die Kleine Striegis sind diese Schichten geeignet, jedoch stark wasserempfindlich. Lokal begrenzter Bodenaustausch ist einzukalkulieren.

Die geplante Gründungssohle liegt bei 323,49 m NHN und demnach ca. 0,92 m unter Bachsohle und ist damit ausreichend frostsicher. Es ist eine Flachgründung des Brückenbauwerks geplant. Wie im Objektplan Brücke PLAN-Zustand (Anlage B3-2) dargestellt, befinden sich die Unterkanten der Flachgründungen im verwitterten Fels bzw. im Talschotter.

Geböschte Baugruben sind mit einem Böschungswinkel von 45° herzustellen. Fahrzeuge müssen einen Mindestabstand von 2,00 m zur Böschungsoberkante einhalten. Aufgrund der unmittelbar vorbeiführenden Baustellenzufahrt kann die westliche Baugrube definitiv nicht geböscht ausgeführt werden. Planungsseitig wird daher vorsorglich für beide Baugruben von einem senkrechten Verbau ausgegangen, wobei aufwändige bauliche Lösungen (Trägerbohl- oder Spundwandverbau) aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden. Der Verbau kann beispielsweise aus leichten Grabenverbauelementen oder vorgetriebenen Kanaldielen hergestellt werden. Dabei sind die statischen und technologisch erforderlichen Einbindetiefen für Aushubtiefen bis 3,15 m u. GOK zu beachten. Das Überwinden von Hindernissen im Boden (Steine, Blöcke) sowie technologische Hilfsmaßnahmen (z. B. Lockerungsbohrungen oder Voraufgrabungen) sind zu beachten. Der Verbau muss Erddruck aus Eigen- und Verkehrslasten sicher aufnehmen.

Parallel zur lagenweisen Rückverfüllung und Verdichtung der Baugrube ist der Verbau abschließend materialschonend und sukzessive zurückzubauen. Ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis ist durch einen qualifizierten Tragwerksplaner vor Ausführungsbeginn vorzulegen.

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6.6 Wasserhaltung Das in den Aufschlüssen angeschnittene Wasser ist als oberflächennaher, zusammenhängender Grundwasserhorizont zu bezeichnen, der über die Bach- und Talschotter mit dem Bach „Kleine Striegis“ korrespondiert /7/.

Grundwasserhaltung Für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über die Kleine Striegis werden zwei kleine Rechteckbaugruben mit temporärer Grundwasserabsenkung (GWA) erforderlich. Aufgrund des geringen planmäßigen Absenkzieles von 323,00 m NHN = 3,30 m u. GOK und einer Druckdifferenz Δh = 1,90 m zum natürlichen Bemessungsgrundwasserstand 324,90 m NHN, erfolgt die bauzeitliche GWA als offene Wasserhaltung mittels umlaufender Drainagegräben (Breite 0,25 m) und entsprechenden Pumpensümpfen.

Die berechnete Fördermenge beträgt < 0,5 l/s bzw. rund 1,6 m³/h je Baugrube. Da die Brücke als monolithisches Ortbetonbauwerk zu errichten ist, sind Schalungs-, Bewehrungs-, Betonier- und Aushärtezeiten zu berücksichtigen, so dass für die Trockenhaltung der Baugrube von 6 bis 8 Wochen auszugehen ist. Die Gesamtfördermenge wird demnach auf rund 1.590…2.120 m³ prognostiziert.

Oberflächenwasserhaltung Für die Brücke wird ein gegenüber der Dammbaustelle leicht reduziertes BauHW HQ2 = 1,7 m³/s festgelegt. Zur bauzeitlichen Gefahrenabwehr wird sieht die Planung eine Wasserhaltung aus Fangedämmen im Ober- und Unterwasser und eine Verrohrung DN 1000 mit 12 m Länge vor. Abweichende Festlegungen bedürfen einer Anpassung der Wasserhaltung durch Wahl eines anderen Durchmessers bzw. Gefälles.

6.7 Tragwerk Es ist ein Rahmentragwerk (Einfeldrahmen) in monolithischer Stahlbetonbauweise geplant. Der Objektplan ist in Anlage B3-1 enthalten. Für die Bauausführung gelten die Schal- und Bewehrungspläne des Tragwerksplaners. Für das Bauwerk liegt eine Genehmigungsstatik vor. Aktuell findet die Prüfung durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur statt. Die Übergabe der geprüften und gleichgestellten Ausführungspläne erfolgt voraussichtlich bis zur 44. KW 2026. Die Sichtflächen (Stirn- und Seitenflächen der Kappen sowie Brückenunterseite, Widerlager) werden schalungsglatt hergestellt. Besondere Anforderungen an Sichtbetonqualität oder den Einsatz von Matrizenschalungen zur Herstellung einer gewünschten Oberflächentektur bestehen nicht.

6.8 Abdichtung Die Abdichtung erfolgt nach RiZ-ING Dicht 4 und RiZ-ING Dicht 9.

Die Betonoberfläche des Brückenüberbaus ist zur Herstellung für eine Brückenabdichtung gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1 durch geeignete Verfahren (z.B. vollflächiges Kugelstrahlen, Hochdruckwasserstrahlen ≥ 1.000 bar o.glw.) vorbereiten und materialschonend zu reinigen. Ziel ist das vollständige Entfernen von Zementschlämme, Nachbehandlungsmitteln, Trennmittelresten, Reifenabrieb oder sonstigen haftungsmindernden Schichten. Die Oberflächenstruktur muss danach eine raue, offenporige Textur aufweisen (Grenzwerte für die Haftzugfestigkeit im Mittel ≥ 1,5 N/mm², kleinster Einzelwert 1,0 N/mm² nach ZTV-ING).

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Anschließend erfolgt eine vollflächige 2-Komponenten-Epoxidharz-Grundierung mit 300–500 g/qm (Verbrauch gem. Herstellervorgabe) auf dem gereinigtem Betonuntergrund gemäß ZTV- ING, Teil 7, Abschnitt 1 (TL/TP-BEL-B). Unmittelbar in den frischen, noch flüssigen Harzauftrag erfolgt das vollflächige Abstreuen im Überschuss mit feuergetrocknetem Quarzsand (Körnung 0,2/0,7 mm oder nach Systemzulassung, Verbrauch ca. 1,5–2,0 kg/qm) zur Herstellung einer mechanischen Verankerung für die Schweißbahn.

Anschließend erfolgt die eigentliche 2-lagige Abdichtung aus Polymerbitumen-Schweißbahnen (PBB) mit einer hochliegenden Trägereinlage im vollflächigen Schweißverfahren gemäß ZTV- ING, Teil 7, Abschnitt 1. Das Entstehen von Blasen oder Hohlstellen ist absolut auszuschließen. Die Bahnen sind im Längsstoß mindestens 10 cm und im Querstoß (Kopfstoß) mindestens 15 cm zu überlappen und wasserdicht zu verschweißen.

Anschließend erfolgt der Auftrag einer Schutzschicht aus Beton C25/30 LP, XC4, XD3, XF4, WA nach DIN EN 206-1, DIN 1045-2 und ZTV-ING (Größtkorn 8 mm) gemäß ZTV-ING Teil 6. Die Oberfläche ist maschinell abzureiben, sodass sie die erforderliche Haftzugfestigkeit und Ebenflächigkeit zur Aufnahme der abschließenden Deckschicht aus Gussasphalt aufweist. Die Oberseite ist mit einem Quergefälle von 2,5 % in Richtung Oberwasser herzustellen.

Abschließend erfolgt der profilgerechte Einbau der Deckschicht aus 4 cm Gussasphalt MA 11 S gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1 und ZTV Asphalt-StB. Alle Anschlüsse an aufgehende Bauteile (Kappen, Schrammborde) sind fachgerecht als Arbeitsnähte für den späteren Verguss der Fugenkammern vorzubereiten. Die noch heiße Gussasphaltdeckschicht ist mit Verguss- oder Edelkrustensplitt (2/5 mm oder 1/3 mm) abzustreuen und festzuwalzen.

Die Anschlussfugen entlang der Kappen/Schrammborde sind nach ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1 und ZTV Fug-StB einzuschneiden oder zu fräsen. Die Fugenkammern (Breite ca. 10–15 mm, Tiefe ca. 20 mm) sind gründlich zu säubern und mit nach einem systemkompatiblen Voranstrich der Fugenflanken mit einer elastischen, polymermodifizierten Bitumen-Fugenmasse nach TL Fug-StB heiß zu vergießen.

6.9 Lager Es sind keine Lager oder Gelenke geplant, da das Brückenbauwerk als biegesteifer Halbrahmen in monolithischer Stahlbetonbauweise errichtet wird. Belastungen, welche durch Zwangsbeanspruchungen aus Temperaturänderungen hervorgehen, werden innerhalb der Bauteile aufgenommen. Die Brücke ist für die genannten Belastungen bemessen.

6.10 Fahrbahnübergänge Die Herstellung der Fahrbahnbahnübergänge zwischen dem regulären Straßenoberbau und dem Überbauabschluss erfolgt aufgrund der verhältnismäßig kurzen Überbaulänge mit einem einfachen Überbauabschluss nach ZTV-ING 8-2 aus Asphalt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass eine ausreichend tragfähige Hinterfüllung realisiert wird und die zulässigen Verschiebungswege horizontal nicht größer als 25 mm (Dehnweg) bzw. 12,5 mm (Stauchweg) und vertikal nicht größer als 5,0 mm sind.

6.11 Entwässerungseinrichtungen Aufgrund der kurzen Überbaulänge wird auf die Ausbildung von Brückenabläufen verzichtet.

Die Brückenkappen entwässern jeweils mit einer Querneigung von 2,0 % in Richtung Fahrbahn. Die Fahrbahn entwässert mit einer Querneigung von 2,5 % in Richtung oberwasserseitigen Schrammbord und wird über die Brückenlängsneigung mit 1,0 % in Richtung Straße abgeleitet. Das vom Brückenüberbau abfließende Wasser ist nach RiZ-ING Was 8 abzuführen.

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Die Erdseite von Widerlager-, Flügel- und Stützwänden ist zur Vermeidung von hydrostatischem Wasserdruck aus Schicht- oder eindringendem Oberflächenwasser mit einer durchlässigen Hinterfüllung nach RiZ-ING Was 7 zu entwässern.

Demnach erfolgt die Hinterfüllung der Widerlager und Flügelwände für den Entwässerungsbereich mit grobkörnigen Böden nach ZTV E-StB (10.2.3) sowie für den übrigen Hinterfüllbereich mit gemischtkörnigen Böden nach ZTV E-StB (10.2.4).

Die Erdseite der Widerlager ist mit einer geotextilen Dränmatte mit beidseitigem Vliesfilter zu schützen. Im Fußpunkt des Widerlagers ist ein teilporöses Grundrohr (DN 100) mit 1,0 % Längsgefälle zu verlegen. Das Rohr ist auf einem eigenen Betonsockel (C12/15, X0) aufzulagern und mit seitlichem Austritt in die Kleine Striegis herzustellen, um das anfallende Sickerwasser abzuleiten.

6.12 Brückenkappen Als Überfahrschutz ist beidseitig ein Schrammbord mit einer Höhe von 20 cm über Oberkante Brückenbelag vorzusehen. Der Schrammbord ist Teil der Brückenkappen.

Die nutzbare Breite der Kappe setzt sich aus der Regelbreite und einem seitlichen Sicherheitsraum zusammen. Die konstruktive Ausbildung der Kappen erfolgt nach RiZ-ING Kap 6 mit einer Gesamtbreite von 0,75 m.

6.13 Brückengeländer Die Brücke ist mit einem beidseitig, durchlaufenden Füllstabgeländer aus Stahl nach RiZ-ING Gel 4 auszustatten.

6.14 Sonstige Ausstattung Es werden keine Ver- und Entsorgungsleitungen mit der Brücke überführt. Schutzwände, Verkehrsleiteinrichtungen oder Verkehrszeichenbrücken sind nicht vorgesehen.

6.15 Sohl- und Ufergestaltung Die Wiederherstellung Gewässersohle erfolgt durch trockenen Einbau von Wasserbausteinen der leichten Gewichtsklasse LMB 40/200 und LMB 60/300. Die Steine sind als Steinsatz nach DIN 19657 flächig und kraftschlüssig auf eine mindestens 30 cm dicke Filterschicht aus Kies- Sand (0/32 mm) einzubauen. Zwickelbereiche und Hohlräume sind mit dem zuvor durch Aushub gewonnenen Sohlsubstrat zu verfüllen.

Zum Schutz vor rückschreitender Erosion erfolgt der Einbau einer Vor- und Nachbettsicherung aus loser Steinschüttung mit einer Mischung aus Wasserbausteinen LMB 10/60 in der fließenden Welle, d.h. nach Rückbau der bauzeitlichen Wasserhaltung. Die Einbaudicke beträgt mindestens 30 cm und ist zur Gewässermitte hin muldenförmig auszubilden.

In Verlängerung zu den Widerlagern sind ober- und unterstrom beidseitig Böschungssicherungen als Steinsatz aus Wasserbausteinen LMB 40/200 und LMB 60/300 herzustellen. Die Böschungen sind während der Bauausführung an die tatsächlich vorhandene natürliche Geländeform anzupassen und möglichst flach sowie ohne abrupte Neigungswechsel an das Bauwerk zu führen. Künstliche Übersteilungen sind zu vermeiden; erforderlichenfalls ist Material in den Übergangsbereichen abzutragen.

Die zu sichernden Sohl- und Böschungsflächen sind in Anlage B3-2 dargestellt.

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6.16 Hinweise zur Bauausführung Eine bauzeitliche Umleitung ist aufgrund der untergeordneten Rolle der Brücke nicht notwendig.

Die Baumaßnahme sollte aufgrund der erforderlichen Einbautemperaturen bestimmter Gewerke (Betonarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Belagsarbeiten) vorzugsweise im Sommerhalbjahr durchgeführt werden.

Für die Abdichtungsarbeiten des Brückenüberbaus werden zum Schutz vor Niederschlägen besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Hierfür ist eine Einhausung mittels Zeltdachkonstruktion vorzusehen. Die Abdichtungsarbeiten können somit witterungsunabhängig und unter Umständen auch unter Beheizung durchgeführt werden.

Die erforderlichen Erd- und Tiefbauleistungen sind nur in frostfreien Zeiten möglich.

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7 Teil C: Teilrückbau Wehrschwellen Als Ersatz- und Kompensationsmaßnahme für das Hochwasserrückhaltebecken ist der Teilrückbau von zwei Wehrschwellen Ö2 und Ö3 in der Ortslage Berthelsdorf vorgesehen. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Fließdynamik und der ökologischen Gewässerdurchgängigkeit.

Der partielle Rückbau der Wehrschwellen erfolgt durch Schlitzung jeweils in der Mitte des Wehrrückens auf einer Breite von ca. 2,00 bis max. 3,00 m. Die bestehenden Ufermauern bleiben unverändert erhalten. Die unterhalb der Wehrschwelle Ö2 das Gewässer kreuzende Gasleitung bleibt unverändert erhalten.

Das prioritäre Ziel zur Wiederherstellung der linearen Längsdurchgängigkeit und Durchwanderbarkeit für Fische wird mit dieser einfachen Baumaßnahme erreicht. Die Gewässersohle wird anschließend mindestens für die Dauer eines Jahres einer eigendynamischen Entwicklung überlassen.

Die bauliche Realisierung erfolgt jeweils von der rechten Uferseite (Berthelsdorfer Straße/ K8232). Diese wird für die Dauer der Baumaßnahme halbseitig gesperrt. Auf der Grünfläche zwischen Gewässerböschung und der Kreisstraße erfolgt die Herstellung einer ausreichend tragfähigen Arbeitsplattform für die notwendige Gerätetechnik. Diese benötigt einen ausreichend großen Ausleger, um weder Baustraßen in das Gewässer noch Wasserhaltungsmaßnahmen zu benötigen.

Der Teilrückbau erfolgt auf der Krone der Wehrschwelle mit einer Breite von ca. 2,0 m. In Richtung Unterwasser wird die Schlitzung auf ca. 3,0m verbreitert um die Strömungsgeschwindigkeit im Tosbereich zu verringern. Je nach vorgefundenem Aufbau der vorhandenen Wehrschwellen (z.B. sandig-kiesiges Material) müssen ggf. Sicherungsmaßnahmen stattfinden, um ein Versagen der Gesamtanlage zu vermeiden. Überschüssiger Aushub ist aufzuladen und zu verwerten. Der Tosbereich und die Leitungszone der Gasleitung ist bauzeitlich gegen Ausspülungen, z.B. mit einem BigBag oder Steinmatratzen, zu sichern.

Die Ausführung der Maßnahme findet außerhalb der Fischschonzeiten zwischen Mai und Oktober statt. Im Vorfeld ist das Gewässer auf aquatischen Tierbestand zu prüfen und ggf. abzufischen bzw. abzusammeln.

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8 Angaben zur Baustelle

8.1 Hinweise zu Schonzeiten Aufgrund der gesetzlichen Fischschonzeiten (01.10. bis 30.04.) dürfen Arbeiten unmittelbar in der Gewässersohle nur außerhalb dieser Zeiten durchgeführt werden. Die bauzeitliche Umbindung der Kleinen Striegis aus ihrem natürlichen Gewässerbett in das geplante Umgehungsgerinne und nach Fertigstellung des Durchlassbauwerkes aus dem Umgehungsgerinne zurück in das neue Gewässerbett, kann demnach nur außerhalb dieser Zeiten erfolgen. Gleiches gilt auch für die unmittelbaren Eingriffe in die Gewässersohle für den Ersatzneubau der Brücke. Sollten die Arbeiten sich verzögern hat der AN darüber hinaus rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Alle Arbeiten außerhalb des Gewässerbettes unterliegen nicht diesen Auflagen. Der AN hat den Bauzeitenplan so aufzustellen, dass die Schonzeiten Berücksichtigung finden. Darüber hinaus gilt ein Nachtbauverbot zum Schutz von Fledermausarten auf der gesamten Baustelle. Die Nacht beginnt mit Sonnenuntergang und endet mit Sonnenaufgang.

8.2 Ausführungszeitraum und Dauer der Baumaßnahme Für die Gesamtbaumaßnahme werden ca. 2,5 Jahre Bauzeit veranschlagt. Darin sind bereits evtl. Warte- und Stillstandszeiten (u.a. Winterbaustelle, Herstellerbedingte Lieferfristen etc.) berücksichtigt. Unterbrechungen durch Starkregen, Hochwasser (> HQ2) oder sonstige Extremwetterereignisse unterliegen der höheren Gewalt und sind nicht vorhersehbar.

Die Bauausführung im Los 4 (Ingenieurbauwerke) mit den maßgebenden Hauptbauleistungen (u.a. Baustelleneinrichtung, Herstellung der Baustraßen, Untergrundvergütung, Wasserhaltung, Beton-/Stahlbetonarbeiten, Erdarbeiten, Maschinentechnische Ausrüstung usw.) ist für die Jahre 2027 und 2028 geplant.

Die Bauausführung Los 5 (Verkehrsanlagen) zur Herstellung der Betreiberwege und Bauausführung Los 6 (E-/MSR-Technische Ausrüstung) sowie nachgelagerte LBP-Maßnahmen werden wahrscheinlich erst 2029 ausgeführt werden können. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.

8.3 Bautechnologie und -durchführung Der AN hat den Bauablauf so zu wählen, dass der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin der Baumaßnahme eingehalten wird. Die Bautechnologie ist Sache des AN, unter Wahrung der gesetzlichen Schonzeiten sowie Genehmigungsauflagen und Nebenbestimmungen. Der AN hat seinen (vorläufigen) Bauablaufplan für das Los 4 (Ingenieurbauwerke) mit Angebotsabgabe abzugeben. Dieser wird Teil der Bewertungsmatrix. Folgende Teilleistungen wurden planungsseitig identifiziert. Die Aufzählung ist nicht abschließend und stellt keine Bauablaufempfehlung dar. Vorbereitende Arbeiten

• Herstellen der Baustraßen inkl. Ausweichstellen und Vorbereiten der BE-Flächen

• Herstellen und Einrichten der Baustelle (u.a. Tagesunterkunfts- und Magazincontainer, Toiletten, Stellplätze, Lagerplätze, Übergabeplätze, Baustrom-/Bauwasserversorgung etc.) inkl. Sicherung mit Bauzaun

• Flächiger Abtrag des Oberbodens (Schicht 1) im gesamten Baufeld innerhalb der ausgewiesenen Leistungsgrenzen gemäß Ausführungsplanung einschl. bauzeitlicher Lagerung und Begrünung in Oberbodenmieten auf Zwischenlagerplatz des AN

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• Flächiger Abtrag der nicht tragfähigen Löß-, Hang- und Auelehme (Schicht 2) im Bereich der künftigen Dammaufstandsfläche gemäß Ausführungsplanung einschl. Abtransport Bodenaushub und Verwertung auf einer Deponie/Annahmestelle nach Wahl des AN

Untergrundabdichtung

• Trassenvorbereitung für die Untergrundvergütung/ Dichtwand einschl. Vorbereitung der erforderlichen Siloanlagen, Mischwerkzeuge, Wasser-/Abwasseranschluss etc.

• Untergrundvergütung mit geeignetem Bodenmischverfahren nach Wahl des AN bis in erforderliche Tiefe gemäß Ausführungsplanung einschl. erforderliches Umsetzen der Gerätschaften auf die andere Gewässerseite

Durchlassbauwerk

• Herstellung und Inbetriebnahme des bauzeitlichen 160 m langen Umgehungsgerinnes

• Herstellung und Inbetriebnahme der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung (GWA)

• Herstellung der geböschten Baugrube Durchlassbauwerk einschl. bauzeitlicher Lagerung wiedereinbaufähiger Aushubböden u.a. Hangsedimente (Schicht 3a), Auesande (Schicht 3b) und Flusskiese (Schicht 3c) auf Zwischenlagerplatz des AN

• Vorbereitung und Anschluss der Baugrube an Dichtwand/Untergrundvergütung

• Herstellung der Bodenplatte Durchlassbauwerk

• Teilrückverfüllung der Baugrube und stufenweise Außerbetriebnahme der GWA

• Herstellung der Seiten- und Flügelwände, Mittelpfeiler u. Tauchwand Durchlassbauwerk einschl. Auf-/Um-/Abbau bauzeitlicher Fassadengerüste

• Herstellung der Überbauplatte und Kappen Durchlassbauwerk einschl. Auf-/Um-/Abbau bauzeitliches Traggerüst

• Herstellung der Abdichtung einschl. Brückenbelag Überbauplatte Durchlassbauwerk

• Lieferung und Montage der werkseitig vorgefertigten Stahlwasserbauverschlüsse inkl. Antriebsmontage und technischer Zwischenabnahme

• Einbau und Herstellung der Treibholzsperre

• Einbau und Herstellung der Gewässersohlen aus Wasserbausteinen inkl. Vor-/Nachbett

• Rückbau Umgehungsgerinne und Rückverlegung Kleine Striegis in Durchlassbauwerk

• Vollständige Rückverfüllung der Baugrube Durchlassbauwerk sowie Außerbetriebnahme und Rückbau der bauzeitlichen Grundwasserabsenkungsanlage (GWA)

• Montage der der werkseitig vorgefertigten Absturzsicherungen (Holmgeländer auf Flügelwänden und Füllstabgeländer auf Kappen der Überbauplatte)

Dammbauwerk

• Herstellung der Aushubsohle und Vorbereitung Gründungsplanung Dammbauwerk

• Vorbereitung und Anschluss des Planums an Dichtwand/Untergrundvergütung

• Herstellung des luftseitigen Drainageprismas mit Filtermaterial

• Lieferung, lagenweiser Einbau und Verdichtung des Stützkörpermaterials mit verzahnter Anbindung an die Talflanken einschl. aller Warte- und Stillstandszeiten aufgrund

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erforderlicher Verdichtungsprüfungen durch Eigen- und Fremdüberwachung in den jeweiligen Teilflächen

• Lieferung, lagenweiser Einbau und Verdichtung des Dichtmaterials mit verzahnter Anbindung an den Stützkörper einschl. aller Warte- und Stillstandszeiten aufgrund erforderlicher Verdichtungsprüfungen durch Eigen- und Fremdüberwachung in den jeweiligen Teilflächen

• Lieferung, lagenweiser Einbau und Verdichtung der wasserseitigen Abdeckung mit verzahnter Anbindung an den Dichtkörper

• Profilierung der wasser- und landseitigen Dammböschungen (Neigung 1 : 3)

• Profilierung der landseitigen Überströmböschung/Dammscharte (Neigung 1 : 6) sowie Herstellung Unterbau und Filterschichten für überströmbares Deckwerk der HWE

• Verlegung geotextiler Erosionsschutzmatten auf HWE einschließlich Betonfüllung mit Anschluss an Tosmulde, Ablaufrinne und sämtlicher Übergangsbereiche

• Einbau der Kabelzugschächte inkl. Leerrohrverlegung für spätere Elt-Kabelführung

• Herstellung der wasser- und landseitigen Böschungstreppen

• Herstellung der Aufstellfläche Betriebsgebäude inkl. Winkelstützwand und Pflasterfläche

• Lieferung und Montage werkseitig vorgefertigtes Betriebsgebäude (Betonfertigteil)

• Kompletter Oberbodenauftrag inkl. Begrünung mit Nassansaat aller wasser- und landseitigen Dammböschungen inkl. Neben-/Restflächen

• Restarbeiten (u.a. Beschilderung, Absperrschranken, Messpunkte etc.) erfolgen gemeinsam mit der Herstellung der Betreiberwege (Los 5 - Verkehrsanalagen)

• Restarbeiten (u.a. Geradlattenpegel, Drucksonde, Schaltschrank, DFÜ, Beleuchtung etc. erfolgen gemeinsam mit der Technischen Ausrüstung (Los 6 - E-/MSR-Anlagen)

Unterwasserpegel

• Herstellung Baugrube und Gründungsplanung Einzelfundamente Bedien- und Messsteg

• Herstellung Pegelschacht und Pegeltreppe (ohne messtechnische Ausstattung)

• Herstellung Pegelmessstrecke mit Wasserbausteinen inkl. Anschluss Ober-/Unterwasser

• Lieferung und Montage werkseitig vorgefertigter Bedien- und Messsteg (Stahlbau)

• Restarbeiten (u.a. Schrägpegellatte, Radarsensor, Drucksonden, DFÜ etc.) erfolgen gemeinsam mit der Technischen Ausrüstung (Los 6 - E-/MSR-Anlagen)

Brücke Kleine Striegis

• Herstellung bauzeitliche Wasserhaltung mittels Fangedämmen und Rohrleitung DN 1000

• Abbruch Brücke Bestand einschließlich Abtransport Abbruchmaterial und Verwertung auf einer Deponie/Annahmestelle nach Wahl des AN

• Herstellung Baugrube und Verbau einschl. Vorbereitung Gründungsplanung

• Herstellung und Inbetriebnahme der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung (GWA)

• Herstellung der Streifenfundamente und Brückenwiderlager

• Herstellung der Überbauplatte einschl. Auf-/Um-/Abbau bauzeitliches Traggerüst

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• Herstellung der Abdichtung, der Kappen sowie des Brückenbelags

• Lieferung und Montage werkseitig vorgefertigte Absturzsicherung (Füllstabgeländer)

• Herstellung der Gewässersohle mittels Steinsatz aus Wasserbausteinen

• Herstellung der Entwässerung Brückenwiderlager und Anschluss an Gewässer

• Rückbau der bauzeitlichen Rohrleitung inkl. Fangedämmen

• Außerbetriebnahme der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung (GWA)

• Rückverfüllung der Baugrube und zeitgleicher Rückbau Verbau

• Anschluss Verkehrsflächen (Pflasterflächen) inkl. Randeinfassung (Borde)

• Angleichung Gewässersohle Ober-/Unterwasser mittels Steinschüttung

• Restarbeiten (Wiederherstellung sämtlicher Oberflächen und Begrünung) erfolgen gemeinsam mit der Herstellung der Betreiberwege (Los 5 - Verkehrsanalagen)

Wehrschwellen

• Einrichten der bauzeitliche Verkehrsführung (halbseitige Straßensperrung innerorts mit Ampelregelung inkl. Umsetzen)

• Vorbereitung Arbeitsplanung/Aufstandsfläche nach Wahl des AN

• Abbrucharbeiten/Schlitzung einschl. Abtransport überschüssiges Abbruchmaterial und Verwertung auf einer Deponie/Annahmestelle nach Wahl des AN

• Sohlsicherung mit Wasserbausteinen nach Bedarf und Einbau einer Nachbettsicherung (Steinmatratze)

• Rückbau Arbeitsplanung/Aufstandsfläche und Aufhebung der bauzeitlichen Verkehrsführung

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8.4 Baustellenzufahrten und Baustraßen Die Zuwegung zur Baustelle erfolgt vom öffentlichen Straßennetz der Bundesstraße 169 A sowie über die Kreisstraße 8233 (Berthelsdorfer Straße in Frankenberg).

Von der Berthelsdorfer Straße abzweigend wird östlich auf vorhandenen Ackerflächen eine Baustraße (A) eingerichtet. Diese führt zur Berthelsdorfer Straße im OT Berthelsdorf. Andere Zufahrten zum Baubereich sind untersagt. Diese Baustraße ist zum Bauende vollständig zurückzubauen.

Ab Einmündung der Baustraße (A) auf die Berthelsdorfer Straße, wird diese westlich der B.1 Kleinen Striegis bis zur Baustelle als Baustraße (B.1 und B.2) ausgebaut. Ab dem Abzweig Brücke wird östlich der Kleinen Striegis auf dem vorhandenen Feldweg zudem eine weitere Baustraße (B.3) bis zur Baustelle ausgebaut. Die B.2 B.3 Baustraße B3 ist jedoch erst nach Ersatzneubau der Brücke für Baustellenverkehr nutzbar.

Die Baustraße B.1 bis B.3 bleiben nach Bauende erhalten und werden jeweils zu dauerhaften C Betreiberwegen ausgebaut. Weitere Baustraßen D ergeben sich aus der Dammumfahrung (C) sowie der Dammkrone (D), welche ebenfalls zu dauerhaften Betriebswegen ausgebaut werden.

Der Ausbau der Betreiberwege ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung und wird zu einem späteren Zeitpunkt als Los 5 (Verkehrsanlagen) gesondert ausgeschrieben.

Die konstruktive Ausbildung der Baustraßen erfolgt gemäß Planung (siehe Anlage A1-2.1).

Tabelle 13 Übersicht der geplanten Baustraßen

Nr.BeschreibungAbschnittslängeAusbaubreite B [m]Fläche A [m²]
L [m]
AFeldüberfahrt568,403,501.989
B.1westlicher Betreiberweg bis Brücke354,403,001.063
B.2westlicher Betreiberweg bis Damm209,403,00628
B.3östlicher Betreiberweg bis Damm369,703,001.109
CDammumfahrung643,503,001.930
DDammkronenweg281,003,00843
Gesamtsumme2.426,407.562

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8.5 Verkehrssicherung Der AN hat die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen (VAO) mind. 14 Tage vor Baubeginn beim Landkreis bzw. der Stadt Hainichen einzuholen. Die dafür notwendigen Unterlagen hat der Baubetrieb selbstständig beizubringen. Hierfür wird eine entsprechende Position im Leistungsverzeichnis vorgesehen.

8.6 Lager- und Arbeitsflächen Innerhalb der genehmigten Leistungsgrenzen (ca. 2,8 ha) beträgt die benötigte Baufläche ca. 1,6 ha und die eigentliche Dammaufstandsfläche ca. 1,0 ha.

Alle Flächen, die nicht für die Baufläche benötigt werden, können durch den AN als BE-Flächen (ca. 12.000 m²) genutzt werden. Eine zentrale BE-Lagerfläche mit ca. 1.600 m² ist zudem an der westlichen Talflanke (Waldgrenze) vorgesehen.

Weitere kommunale Flächen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls muss der AN private Flächen auf seine Initiative hin in Anspruch nehmen.

8.7 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

8.7.1 Bauwasser Eine Wasserentnahmemöglichkeit aus dem Trinkwassernetz des ZWA besteht gegenüber der Zufahrt zur Berthelsdorfer Straße 125. Dort befindet sich ein Hydrant auf der Wiese. Von dort ist eine provisorische Leitung (ca. 500 m) nach Wahl des AN zu verlegen. Durch Sonneneinstrahlung können jedoch Temperaturen von mehr als 50 °C entstehen. Es besteht Legionellengefahr, so dass diese Versorgung nicht als Trinkwasseranschluss zu gebrauchen ist! In der Frostperiode müsste die oberirdische Leitung zudem beheizt oder isoliert werden. Eine erdverlegte Leitung kommt aus Kostengründen nicht in Frage. Für die Abrechnung ist ein Wasserzähler vorzusehen. Maßnahmen (Einhausung, Isolierung etc.) gegen Einfrieren sind durch den AN vorzusehen.

Alternativ könnte Bauwasser auch mit Wasserwagen bereitgestellt werden. Der größte Bedarf bestünde wahrscheinlich für die geplante Untergrundabdichtung/ Bodenvermörtelung (Fräs- Misch-Injektion). Der genaue Bedarf ist vor Baubeginn durch den Baubetrieb zu ermitteln und dem AG zu benennen. Eine Wasserentnahme aus der Kleines Striegis ist verboten!

8.7.2 Baustrom Eine neue Zähleranschlusssäule (ZAS) für die Stromversorgung des künftigen Beckens wird durch den AG bereits vor Baubeginn auf dem Grundstück Berthelsdorfer Straße 123 gesetzt. Aufgrund der Entfernung zur Baustelle (ca. 500 m), kann diese Zählersäule nur in ganz begrenztem Rahmen für Baustrom genutzt werden, da mit erheblichem Spannungsabfall zu rechnen ist. Für einen stationären Baukran reicht diese ZAS nicht. Für die Versorgung von Großverbrauchern wird daher der Einsatz einer Netzersatzanlage (NEA) empfohlen. Die ZAS kann aber durchaus für die „einfache“ Baustromversorgung, z.B. Licht und Heizung für die Unterkünfte und das Baustellenbüro oder zum Laden von Akkugeräten genutzt werden. Für die Abrechnung ist ein Baustromzähler vorzusehen.

8.7.3 Abwasser Ein Abwasseranschluss im unmittelbaren Baubereich bzw. ein Kanalnetz in der Berthelsdorfer Straße existiert nicht. Baubedingte Abwässer sind durch geeignete Absetzcontainer aufzufangen. Diese werden durch den ZWA Hainichen abgeholt und zur Kläranlage nach Hainichen oder Frankenberg gefahren und dort durch den ZWA entleert. Rechnungsempfänger ist die Stadt

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Hainichen. Der AN hat im Rahmen seiner Koordinierungspflichten lediglich zu melden, wann der oder die Container voll sind und abgeholt werden müssen.

8.8 Bauzeitliche Wasserhaltung Es ist eine Kombination aus offener Wasserhaltung für die Kleine Striegis als Oberflächenwasserkörper und geschlossener Wasserhaltung für den Grundwasserkörper vorgesehen.

8.8.1 Oberflächenwasserhaltung Die bauzeitliche Querabsperrung der Kleinen Striegis erfolgt mittels Fangedämmen im Ober- und Unterwasser. Die Fangedämme sind in ihrer Höhe nach dem Aufstau im Oberwasser und dem Rückstau im Unterwasser unter Berücksichtigung eines ausreichenden Freibordes auszubilden. Ebenso sind die Böschungsneigungen so zu wählen, dass der erdstatische Nachweis erbracht wird. Es gelten DIN 18300 und DIN 1054. Die Verwendung von Erdstoffen zur Errichtung eines Fangedammes ist nicht zu empfehlen, da die Gefahr einer Erosion des Dammes und der Eintrag von Feinsedimenten in das Gewässer bestünden. Stattdessen sind vorzugsweise erdstoffgefüllte BigBags und Sandsäcke zu verwenden. Eine kontrollierte Flutung der Baustelle ist aber auch mit eingebauten Fangedämmen möglich.

Die Fangedämme sind wie folgt auszulegen:

• Dammlänge: ca. 8-12 m je Damm

• Dammhöhe: mind. 2,00 m ü. Gewässersohle

• Kronenbreite: mind. 1,00 m

• Wasserdruck: bis 1,50 m WS

Für die Umleitung der Kleinen Striegis ist ein ca. 160 m langes bauzeitliches Umgehungsgerinne mit einem mittleren Sohlgefälle von 0,7 % = 7 ‰ herzustellen. Als Bemessungsgröße für den bauzeitlichen Hochwasserschutz wird die 2,5-fache Gesamtbauzeit (2,5 ∙ 24 Mon. = 60 Mon. = 5a) angesetzt. Demnach wird für das BauHW ein HQ5 = 5,3 m³/s empfohlen.

Das Umgehungsgerinne ist als Trapezprofil mit einer Grabentiefe von 2,00 m u. GOK, einer Sohlbreite von 3,50 m und beidseitigen Böschungsneigungen von 1 : 2 auszubilden. Die Gesamtbreite ergibt sich somit zu 11,50 m. Gegen Sickerwasserverluste und unerwünschter stationärer Strömung in Richtung geböschter Baugrube, ist das Umgehungsgerinne bauzeitlich mit PE-Folien o.glw. abzudichten. Die Abdichtung des Gerinnes verhindert somit effektiv einen potenziellen Böschungsgrundbruch in der Baugrube. Nach Errichtung des Durchlassbauwerkes wird das Umgehungsgerinne vollständig zurückgebaut und die Kleine Striegis zurück in das Hauptgewässer respektive in den fertigen Durchlass zurückverlegt.

Das Umgehungsgerinne ist zwingend auf beiden Seiten bereits vorzubereiten, sodass nur die Umbindung fehlt sowie ein ca. 4 m breites Stück im Bereich der Untergrundvergütung. Es ist mit dem Spezialtiefbauunternehmen abzuklären, ob im Bereich des Umgehungsgerinne die Oberkante der Vergütung auf UK Gerinne abgesetzt werden kann. Andernfalls ist in diesem Bereich die Vergütung zwingend bis auf die UK des Gerinnes abzubrechen. nach Rückanbindung der kleinen Striegis ist im bereich des Umgehungsgerinnes die Untergrundvergütung mittels eines Kopfbalkens aus Beton C20/25 X0 bis auf das erforderliche Maß wieder aufzubetonieren.

8.8.2 Grundwasserhaltung Das Konzept der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung (GWA) ist in Anlage E4 enthalten.

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8.9 Hochwassermaßnahmenplan Der Baubetrieb hat mit Beauftragung einen koordinierten Havarie- und Notfallplan zur Gewährung einer gefahrlosen Sicherung der Baustelle, einschließlich der auf der Baustelle gelagerten Baumaterialien, Baugeräte, Bauhilfsmittel und Aushubmassen vor und während Hochwasserereignissen zu erstellen. Im Plan sind detaillierte höhenbezogene Maßnahmen zum Standort festzulegen. Es sind Notfallketten für die Alarmierung im Falle einer Überflutung mit dazugehörigen Ansprechpartnern und Telefonverbindungen (auch an Wochenenden und Feiertagen) für die Dauer der Bauzeit und die für den HW-Schutz erforderlichen Maßnahmen (Räumung, Lagerung) aufzuzeigen.

Der Havarie- und Notfallplan ist der Bauüberwachung und dem AG spätestens 14 Tage vor Baubeginn vorzulegen und während der Baumaßnahme bei Bedarf fortzuschreiben.

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9 Angaben zur Bauausführung

9.1 Allgemeine Vorbemerkungen Der AN ist aufgefordert, sich vor Ort ein Bild von den besonderen Verhältnissen der Baustelle hinsichtlich Platzangebot, Geländeneigung, Oberflächenbeschaffenheit, Zufahrten, Lagermöglichkeiten usw. zu machen. Spätere Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse resultieren, werden nicht anerkannt.

Es wird zudem auf die Fotodokumentation in Anlage E7 verwiesen.

Während der Ausführungszeit üblicherweise zu erwartende Witterungseinflüsse und daraus resultierende Aufwendungen (erforderliche Technik, Technologie, Schutz von einzubauenden Massen, Planumsschutzmaßnahmen usw.) sind bei der Kalkulation der Einzelpositionen zu berücksichtigen.

Alle Abweichungen zu den Ausführungsunterlagen sind aufzuzeigen. Die Änderungen sind dem Auftraggeber in der gleichen Form zu übergeben, wie es für die Ausführungszeichnungen üblich war.

9.2 Anzeigepflicht Im Vorfeld werden durch den AG die Maßnahmen bei den zuständigen Behörden angezeigt und die Eigentümerzustimmungen eingeholt.

Vom AN ist zusätzlich der tatsächliche Beginn und das geplante Ende der Arbeiten den unmittelbar Betroffenen Eigentümern sowie den zuständigen Behörden anzuzeigen. Gleiches gilt für das tatsächliche Ende der Arbeiten.

9.3 Bauzeitenplan Der AN hat einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Bauzeitenplan ist strikt einzuhalten. Der Bauzeitenplan ist als koordinierter Plan aller Teilleistungen zu erstellen, aus dem die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten bzw. der vorgesehene technologische Ablauf eindeutig ersichtlich sind. Der Bauzeitenplan ist im Zuge der Baumaßnahme fortzuschreiben. Zusätzlich ist ein auf den Bauzeitenplan abgestimmter, für die Erstellung der Abschlagsrechnungen verbindlicher, Zahlungsplan zu erstellen und dem AG zur 1. Bauberatung zu übergeben. Änderungen des Zahlungsplanes bedürfen der schriftlichen Anzeige und der Bestätigung durch den AG.

Evtl. erforderliche Mehraufwendungen wie Mehrschichtbetrieb, Nachtarbeit sowie erhöhter Arbeitskräfteeinsatz sind in die Einzelpositionen des LV mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Witterungsbedingte Unterbrechungen der Bauausführung, mit denen aufgrund der Jahreszeit üblicherweise zu rechnen ist, berechtigen nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit. Die Koordinierung und die technologische Abstimmung mit anderen Baumaßnahmen im Planungsbereich obliegen dem AN.

Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem AG im Auftragsfall mit dem Vertrag und bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils digital zu übergeben.

9.4 Gleichzeitig laufende Arbeiten Es sind keine gleichzeitig laufenden Arbeiten anderer Bauherren bekannt.

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9.5 Bautagebuch Der AN hat Bautagesberichte (nummeriert) zu führen. Aus den Berichten muss eindeutig die Art, der Umfang und der Ort der durchgeführten Arbeiten sowie die Einsatzdauer von Geräten und Arbeitskräften hervorgehen.

9.6 Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz Es gelten die gesetzlichen Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutzverordnungen.

9.7 Erforderliche Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Während der Ausführung der Arbeiten hat der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen aller Art, wie z. B. Öle, Fette, Treibstoffe usw., nach dem Stand der Technik so zu erfolgen, dass eine Gefährdung von Oberflächen- und Grundwasser nicht eintreten kann. Folgende Maßnahmen sind durch den AN sicherzustellen:

• Alle eingesetzten Maschinen und Geräte werden mit biologisch abbaubaren, umweltverträglichen Ölen ausgerüstet. Bei längeren Standzeiten sind mobile Auffangeinrichtungen (z. B. Blechwannen) für das Auffangen von Tropfverlusten aus Geräten zu verwenden. • Ölbindemittel und Ölsperren sind vom Bauauftragnehmer ständig bereitzuhalten. • Es werden geeignete Auffangeinrichtungen (z. B. Blechwanne) und Bindemittel (z. B. Sand, Holzspäne, zugelassene Bindemittel für wassergefährdende Stoffe) für eine mögliche Havariesofortbekämpfung gegen wassergefährdende Stoffe vorgehalten und ständig einsatzbereit gehalten. • Das Austreten von wassergefährdenden Stoffen wird den zuständigen Behörden unverzüglich angezeigt. Dazu sind Rufnummern der Feuerwehr, der Polizei, der unteren Wasserbehörde beim LRA Mittelsachsen sowie entsprechende Anrufmöglichkeiten bereitzuhalten. • Die Verwendung von Baumaterialien, die auswaschbare Bestandteile wassergefährdender Stoffe enthalten, ist verboten. Bauabfälle, Behältnisse oder dergleichen mehr dürfen nicht überschüttet werden. Sie werden mit den übrigen auf der Baustelle nicht mehr zu verwendenden Stoffen und Abfällen ordnungsgemäß erfasst und entsorgt. • Baustellenorganisation und Massenbewegungen sind so zu steuern, dass auch bei Starkregen zusätzliche Stoffeinträge in das Gewässer ausgeschlossen werden.

9.8 Bodenfunde / Denkmalschutz Zeigen sich im Rahmen der geplanten Baumaßnahme organoleptische (Sicht, Geruch) Auffälligkeiten im Boden, sind diese gemäß § 10 Abs. 2 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese wird dann die notwendigen Maßnahmen entsprechend § 12 Abs. 2 SächsABG treffen.

Werden bei Erdarbeiten Sachen oder Spuren von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt (wie z. B, Bodenverfärbungen, Gefäßscherben, Knochen, Geräte aus Stein oder Metall, bearbeitetes Holz, Steinsetzungen), ist dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde dem Landesamt für Archäologie, der Bauleitung sowie dem AG anzuzeigen. Der Fund oder die Fundstelle ist vorerst in unverändertem Zustand zu erhalten und zu sichern. Im Rahmen der Baudurchführung sind die bauausführenden Firmen auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen.

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9.9 Munitionsfunde Bei Kampfmittelfunden sind die Arbeiten sofort einzustellen und unverzüglich die zuständige Polizeidirektion, Rettungsleitstelle, die Bauleitung sowie der AG zu informieren.

9.10 Baubehelfe Baubehelfe (Verbaue, Arbeitsbühnen etc.) sind, wenn erforderlich, entsprechend den geltenden Richtlinien auszuführen. Sicherungen der Baugruben sowie die notwendige Beleuchtung sind den gesetzlichen Auflagen entsprechend durch den AN auszuführen. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

9.11 Stoffe, Bauteile Die geforderte Güte der Baustoffe ist in der Ausführungsplanung und im Leistungsverzeichnis vermerkt. Änderungen sind nur mit der Zustimmung des AG möglich. Im Zuge der gesamten Maßnahme dürfen nur Materialien und Bauteile eingebaut werden, die güteüberwacht sind bzw. deren Qualität nachweisbar den Vorschriften entsprechen. Die Güte der Stoffe und Bauteile ist vor dem Einbau durch den AN nachzuweisen (z.B. durch Lieferscheine). Dem AG sind alle Lieferscheine (Originale) für Material nach Abschluss der Arbeiten in geordneter Form zu übergeben. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfbescheide für verwendete Baustoffe, Bauteile und Verfahren sind dem AG rechtzeitig zu übergeben. Sofern in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich auf die Bereitstellung von Material seitens des AG hingewiesen wird, hat der AN alle zur Durchführung der Baumaßnahme erforderlichen Baustoffe und Bauteile zu liefern.

9.12 Prüfungen Die nach Regelwerk geforderten Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen zum Nachweis der vertragsmäßigen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen hat der AN ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Zeugnisse gegenüber dem AG bzw. der Bauüberwachung zu belegen. Kontrollprüfungen werden vom AG bzw. der Bauüberwachung veranlasst.

Dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung ist unmittelbar nach Durchführung einer Prüfung zur Eigenüberwachung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag eine Ausfertigung der jeweiligen Prüfungsniederschrift auszuhändigen. Bei Prüfung mit negativem Ergebnis werden die Versuche nach Abstellung des Mangels wiederholt. Es erfolgt keine besondere Vergütung der Kosten.

Eignungsprüfungen und/ oder Prüfzeugnisse sind 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten dem AG unaufgefordert vorzulegen. Der AN hat die Eigenüberwachung grundsätzlich nach den betreffenden ZTV auszuführen. Die Ergebnisse stellt er unverzüglich dem AG zur Verfügung. Durch die Kenntnisnahme der Eignungsprüfung wird die Haftung des AN für die Güte der Stoffe nicht aufgehoben.

Der AG behält sich eigene Kontrollprüfungen jederzeit vor. Der AN unterstützt dabei den AG gemäß den Festlegungen des Leistungsverzeichnisses. Sämtliche Kontrollprüfungen werden vom AG einer anerkannten Prüfstelle übertragen. Der AN hat hierzu rechtzeitig den möglichen Zeitpunkt für die Prüfung dem AG mitzuteilen und die Durchführung der Prüfung zu ermöglichen.

9.13 Aufmaß Die Rechnungsprüfung erfolgt durch die örtliche Bauüberwachung nach Aufmaß durch den AN. Die Herstellung der Aufmaße durch den AN muss so rechtzeitig erfolgen, dass zum Zeitpunkt der Erfassung der Leistung diese noch einwandfrei erkennbar ist. Aufmaße von Leistungen, die nicht

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mehr zweifelsfrei erkennbar sind und die sich sonst nicht nachweisen lassen, werden nicht erfasst und können nicht vergütet werden. Ist nur noch eine Teilleistung erkennbar, so wird das Aufmaß lediglich über die erkennbare Teilleistung erstellt. Für jede Position des Leistungsverzeichnisses ist ein gesondertes Aufmaß auf einem eigenen, nummerierten Blatt zu erstellen.

Lieferscheine sind als Kopie anzufügen. Die Originale sind dem AG mit Übergabe der Baudokumentation zu beizufügen.

Das Aufmaß und die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen sind vom AN schriftlich festzuhalten. Flächen sind ebenso wie Volumenangaben mit Skizzen zu versehen. Weiterhin bieten sich auch Lageplanauszüge als Anhang zum Aufmaß an, in denen Flächen und Einbauten markiert sind. Alle Berechnungen sind mit Formeln zu hinterlegen und nachvollziehbar zu gestalten. Die Aufmaß- und Abrechnungsbestätigung erfolgen durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigten (örtliche Bauüberwachung). Hilfskräfte und Einrichtungen für die Abrechnung sind vom AN ohne besondere Vergütung zu stellen. Erbrachte Leistungen werden erst nach der Vorlage von gültigen Abrechnungsunterlagen vergütet.

9.14 Nachunternehmer Ein angemeldeter Nachunternehmer darf die ihm übertragenen Teilleistungen nicht weitergeben, es sei denn, der AG hat der Weiterübertragung zuvor schriftlich zugestimmt. Art und Umfang der vorgesehenen NAN-Leistungen sind vollständig und eindeutig anhand der Positions- bzw. Kapitelnummern des Leistungsverzeichnisses und der konkreten Bezeichnung der Teilleistung anzugeben. Es ist zu beachten, dass der in der Nachunternehmerliste genannte Umfang auch den in den Preisblättern angegebenen Kalkulationsnummern für Nachunternehmerleistungen entspricht. Grundsätzlich dürfen gem. § 3 SächsVergabeG bei nationalen Vergabeverfahren Leistungen nur bis zu einer Höhe von maximal 50% des Auftragswertes weiter vergeben werden.

9.15 Teilabnahmen Der AG und die Bauüberwachung behalten sich vor, Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Leistungsteile zu verlangen. Zur Gesamtabnahme sind die Bauleitererklärung und die Freistellungserklärungen der Grundstückseigentümer an den AG zu übergeben.

9.16 Zusätzliche Leistungen und Mengenmehrungen Sofern sich während der Bauabwicklung die Notwendigkeit zur Durchführung von im Vertrag nicht erfassten Leistungen oder eine Überschreitung der im LV angegebenen Mengen ergibt, ist dies dem AG vor Ausführung der zusätzlichen Leistungen anzuzeigen. Hierbei kann auf Änderungen bei anderen Positionen hingewiesen werden. Die Leistungspflicht des AN (VOB/B § 1 Nr. 4) wird hierdurch nicht berührt.

Die Ausführung erfolgt erst nach Bestätigung durch den AG.

9.17 Vermessungsleistungen des AN Der AN hat sämtliche Achsabsteckungen (u.a. Dichtwand, Dammachse, Durchlassbauwerk, Brücke, Messpunkte) sowie bauzeitliche Lage- und Höhenfestpunkte nach den Vorgaben der Ausführungsplanung herzustellen und bauzeitlich zu sichern, einschließlich selbständiger wiederholter Absteckung bei Beschädigung. Die digitale Koordinatenliste kann vor Baubeginn beim AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung angefordert werden.

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9.18 Vermessungsleistungen des AG Nachfolgende Vermessungsleistungen werden durch den AG bzw. dessen externen Dienstleister erbracht und sind daher von der Ausschreibung ausgenommen:

• Bauzeitliche Kontroll- und Deformationsmessungen (Erdbauwerk) inkl. Auswertung

• Vorlauf-, Null- und Bezugsmessungen für alle Betriebs- und Messeinrichtungen

• Schluss-/Bestandsvermessung

• Bestandsunterlagen gemäß DIN 2425 Teil 6 erstellen inkl. SOLL-/IST-Höhenvergleich

9.19 Abschlussdokumentation / Lieferscheine Sämtliche Unterlagen zur Dokumentation der Baumaßnahme sind 1-fach analog und digital bis spätestens 6 Wochen nach Bauabnahme der örtlichen Bauüberwachung und dem AG zu übergeben. Es sind technische Unterlagen, bestehend aus Bestandsplänen und Beschreibungen in Mappen geordnet mit Inhaltsangabe zur Abnahme zu übergeben. Folgender Inhalt und folgende Gliederung sind einzuhalten:

  1. Abschlussbericht
  2. Abnahmeprotokolle
  3. Freistellungserklärungen
  4. Protokolle der Bauberatungen
  5. Schachtscheine
  6. Beweissicherung
  7. Bauleitererklärung und Fachunternehmererklärung
  8. Nachweise der Eigenüberwachung
  9. Baustellentagesberichte/Bautagebuch
  10. Eignungszertifikate u. Analyseergebnisse über eingesetzte Baumaterialien und Baustoffe
  11. Lieferscheine/ Zertifikate / Nachweise u.a. für eingebaute Erdstoffe, Schüttgüter, Beton, Betonfertigteile, Pflanzen und Hilfsstoffe, etc.
  12. Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
  13. Befüllprotokolle für Bioöl der Hydraulikgeräte

9.20 Vom AN zu beschaffende Unterlagen

Vom AN sind nachfolgende Unterlagen zu beschaffen bzw. zu erstellen: • Erläuterung des Bauablaufes und der Technologie, • Verbindlicher Bauablauf-/Bauzeitenplan, • Beweissicherung, • Hochwassermaßnahme- und Havarieplan, • Entsorgungskonzept, • Verkehrsrechtliche Anordnung, • Schachtgenehmigungen, • Freistellungsbescheinigungen und • Baudokumentation.

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10 Normen und Regelwerke Normen, Regelwerke und sonstige technische Vorschriften sind, insofern die gültige Fassung vorstehend oder an anderer Stelle in den Ausführungsunterlagen nicht angegeben sind, in der 3 Monate vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung maßgebend.

Rechtsgrundlage ist die Gesamtheit des Europäischen Rechts, des Bundesrechts und des Landesrechts, das bei der Erfüllung der aus dem Bauvertrag geschuldeten Leistungen zu beachten ist. Neben der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis gelten die im Angebotsschreiben vereinbarten Vertragsbestandteile.

10.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen bzw. Vorschriften Als anerkannte Regeln der Technik gemäß § 4(2) VOB/B gelten die in der Leistungsbeschreibung und im gültigen Allgemeinen Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen in der aktuellen Ausgabe mit den zugehörigen Technischen Regelwerken (Technische Lieferbedingungen und Prüfvorschriften, Richtlinien, Merkblätter sowie weitere ZTV) in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.

Zu beachten sind alle, die ausgeschriebenen Stoffe und Bauteile betreffenden, Technischen Lieferbedingungen und Prüfvorschriften in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung.

10.2 Technische Lieferbedingungen (TL), Technische Prüfvorschriften (TP) Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Ursprungswaren aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

10.3 DIN/EN Es gelten alle, die ausgeschriebenen Bauleistungen und Baustoffe/-teile betreffenden, einschlägigen DIN bzw. EN in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. DIN sind Normen aus dem Deutschen Institut für Normung e.V., EN sind europäische Normen. Für die Ausführung der Wasserhaltungsarbeiten gelten darüber hinaus die Vorschriften des DVGW Regelwerk.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung